1846 / 205 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

einer Privatperson abhängig machen, darf der Staats Anwalt nur dann vor Gericht verfolgen, wenn hierauf von jener Person ange—⸗ tragen worden ist. Doch ist er sowohl in diesen Fällen, als auch dann, wenn bei Verbrechen anderer Art die Betheiligten sich an ihn wegen Veranlassung der Untersuchung wenden, befugt, die gerichtliche Verfolgung zu verweigern, wenn er dieselbe für geseßzlich nicht be⸗ gründet erachtet.

Ueber Beschwerden wegen solcher Weigerungen hat der Justiz · Minister zu entscheiden.

§. 11.

Die Gerichte sind an die Anträge des Staats- Anwalts nicht dergestalt gebunden, daß sie nur darüber, ob solche in der angebrach—⸗ ten Art begründet seien, zu entscheiden hätten; sie sind vielmehr ver⸗ pflichtet, die That, deren Untersuchung und Bestrafung der Staats—⸗ Anwalt beantragt hat, ihrer Beurtheilung zu unterwerfen, und wenn sie hierbei finden, daß diese That zwar eine strafbare ist, allein ge= gegen ein anderes Sirafgesetz, als das von dem Staats⸗-Anwalt be⸗ zeichnete, verstößt, so legt ihnen ob, demgemäß was Rechtens zu

beschließen. . 12.

So lange das Gericht die förmliche Eröffnung einer Untersuchung noch nicht beschlossen hat, kann der Staats-Anwalt von der Anklage Abstand nehmen, und es ist, wenn er dies erklärt, jedes weitere Ver= fahren einzustellen. Ist aber die förmliche Untersuchung einmal be⸗ schlossen, so muß dieselbe durch ein Urtheil beendet werden.

S. 13.

Gegen einen Beschluß des Gerichts, durch welchen der Antrag auf Eröffnung einer Untersuchung zurückgewiesen wird, steht dem Staats-Anwalte innerhalb einer zehntägigen präklusivischen Frist, welche mit dem Ablauf des Tages beginnt, an dem die Mittheilung des Bescheides ersolgt ist, die Beschwerde an das Appellationsgericht offen. Bei der Entscheidung dieses Gerichts muß es verbleiben.

§. 14.

Sowohl während der gerichtlichen Voruntersuchung, als während des ganzen Laufes der gerichtlichen Untersuchung, steht dem Gerichte die Beschlußnahme über die Verhaftung oder Freilassung des Ange⸗ klagten zu.

§. 15.

2) Mündliches Verfahren vor dem erkennenden Gericht.

Der Fällung des Urtheils soll ein mündliches Verfahren vor dem erkennenden Gericht vorhergehen, bei welchem der Staats⸗Anwalt und der Angeklagie zu hören, die Beweis Aufnahme vorzunehmen und die Veriheidigung des Angeklagten mündlich zu führen ist.

§. 16.

Der Angeklagte kann in allen Fällen des Beistandes eines Ver⸗ theidigers sich bedienen, hat aber nur in den Untersuchungen wegen der in den §§. 39 und 64 bezeichneten Verbrechen das Recht, zu verlangen, daß ihm ein Vertheidiger von Amtswegen bestellt werde.

S. 17.

Zu dem mündlichen Verfahren haben, außer den dabei bethei⸗ ligten Personen, alle Justiz⸗ Beamte, insbesondere auch die Justiz⸗ Kommissarien, Referendarien und Auskultatoren Zutritt. Alle bei der Sache nicht betheiligten Personen müssen sich aber entfernen, wenn der Angeklagte darauf anträgt, oder das Gericht dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit für angemessen er-

achtet. . 18.

3) Ausschließung der Zwangsmittel gegen den Angeklagten. Zwangsmittel jeder Art, durch welche der Angeklagte zu irgend einer Erklärung genöthigt werden soll, sind unzulässig.

S. 19. A4) Beweis und Urtheil.

Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften über das Verfahren bei Aufnahme der Beweise, insbesondere auch darüber, welche Personen als Zeugen vernommen und vereidet werden dürfen, bleiben ferner maßgebend.

Dagegen treten die bisherigen positiven Regeln über die Wir= kungen der Beweise außer Anwendung. Der erkennende Richter hat fortan nach genauer Prüfung aller Beweise für die Anklage und Vertheidigung nach feiner freien, aus dem Inbegriff der vor ihm erfolgten Verhandlungen geschöpften Ueberzeugung zu entscheiden; ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig, oder ob derselbe von der Anklage zu entbinden sei. Er ist aber verpflichtet, die Gründe, welche ihn dabei geleitet haben, in dem Urtheil anzugeben.

Auf vorläufige Lossprechung (Freisprechung von der Instanz) soll nicht mehr erkannt werden.

§. 20. Der für schul dig erklärte ist zur vollen gesetzlichen Strafe zu verurtheilen. . Wenn jedoch im Gesetz Todesstrafe oder lebenswierige Freiheits= Strafe angedroht ist, so ist das Gericht ermächtigt, in denjenigen

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Fällen, in welchen gegen den für schuldig Erklürten ein nach den bis⸗ herigen positiven Regeln der Kriminal⸗Ordnung für vollständig zu erachtender Beweis nicht geführt ist, anstatt der Todesstrofe auf lebens⸗ wierige oder zeitige Freiheitsstrafe, anstatt der lebenswierigen Frei⸗ heitssirafe aber auf zeitige Freiheitostrafe zu erkennen.

. A. Einer besonderen Belehrung des Verurtheilten über die ihm zu⸗ stehenden Rechtsmittel bedarf es nicht.

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*

Der für nicht schulͤdig Erklärte darf wegen derselben Hand- lung nicht wieder unter Anklage gestellt werden.

Gegen denjenigen aber, welcher nur von der Anklage ent- bun den' wird, ist eine Erneuerung der Anklage, insofern sie durch Anführung neuer Thatsachen oder Beweismittel begründet wird, so lange zulaͤssig, als nicht bereits Verjährung eingetreten ist.

Unter eben diesen Bedingungen ist eine Erneuerung der Anklage gestattet, wenn die frühere Anklage vom Staats-Anwalte zurückge⸗ nommen oder dessen Antrag auf Eröffnung der Untersuchung vom Gericht zurückgewiesen worden ist.

*

S. 23. ö: Eine Bestätigung des richterlichen Urtheils durch den Justiz⸗ Minister findet nicht ferner statt.

§. 24. III. Besondere Vorschriften. A. Verfahren erster Instanz. 1) Bei leichten Verbrechen. Die Untersuchung und die Entscheidung erster Instanz in An- sehung derjenigen Verbrechen, welche in den Gesetzen mit Geidbuße bis zu 50 Rthlrn., ö oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, oder körperlicher Züchtigung, oder mit mehreren dieser Strafen zugleich bedroht sind, erfolgt durch kommissarisch dazu bestellte Einzelrichter.

Bie Kompetenz dieser Richter tritt auch dann ein, wenn neben diesen Strafen zugleich auf Ehrenstrafen zu erkennen ist.

Ausgeschlossen von der Kompetenz der Einzelrichter bleiben jedoch die Fälle, in welchen entweder zugleich auf den Verlust des Adels, eines Amtes, Titels, einer Würde oder des Rechts zum selbstständi⸗ gen Gewerbebetrieb zu erkennen ist, oder in welchen die Verurthei⸗ lung für den Verbrecher den Verlust der Standschast, der Gerichts— barkeit, des Patronats oder Bürgerrechts nach den gesetzlichen Be⸗ stimmungen unbedingt zur Folge 1,

§. 26.

Die Geschäfte des Staats⸗-Anwalts werden bei den Untersu—⸗ chungen dieser Art (5. 24) von Polizei⸗Beamten verwaltet, welche der Polizei⸗Präsident kommissarisch hierzu ernennt, und über deren Amtoführung derselbe die Aufsicht zu führen hat. Ueber Beschwer— den aber, die gegen diese Beamten wegen verweigerter Erhebung von Anklagen geführt werden, hat auch in diesen Fällen der Justiz⸗Mini= ster zu entscheiden. (8. 19.)

Im Uebrigen sindet Alles, was über die Pflichten und Befug— nisse der Staais- Anwalte, über deren Verhältniß zu den Gerichten, so wie über die Nothwendigkeit ihrer Zuziehung bei der Verhandlung vor dem erkennenden Richter bestimmt ist, auch auf diese Polizei⸗An⸗ walte Anwendung.

(Schluß in der Beilage.)

Deutsche Gundesstaaten.

Großherzogthum Baden. In der Sitzung der zwei⸗ ten Kammer vom 20. Juli übergab der Abgeordnete Mathy eine Petition der Direction bes badischen Industrie⸗Vereins um Verwen⸗ dung bei der Großherzoglichen Regierung, daß dieselbe zur Gründung einer Bank für das Großherzogthum Baden unter ent= sprechenden Bedingungen baldigst die Genehmigung ertheilen möge. Der Redner ersuchte die Petitions-Kommission, falls sie für ange messen halte, den wichtigen Gegenstand dieser Eingabe als Motion zu behandeln, davon der Kammer recht bald Kenntniß zu geben, da mit die Sache nicht aus Mangel an Zeit oberflächlich behandelt ober gar bri Seite gelegt werde. Den größten Theil der Sitzung füllten die Verhandlungen über das Budget des Ministeriums des Innern aus, die jedoch kein allgemeines Interesse darboten.

Großherzogthum Oldenburg. Das am 21. Juli aus⸗ ö Gesetzblatt enthält ein „Münzgesetz für das Herzogthum idenburg und die Herrschaft Jever“. Hiernach wird vom 1. Olto—⸗ ber d. J. an der Vierzehnthalerfuß Landes⸗Münzsuß sein, die Eintheilung in Groten wird aber beibehalten. Es sollen Zweithaler⸗ stücke, , 7, 3 und 4 Thaler ausgeprägt werden. Fremde Scheide⸗ münze (oon der eine große Masse im Lande zirkulirt) ist vom 1. Ol= tober an verboten.

Oesterreichische Monarchie.

herzoglich badische Gesandte, Freiherr von Andlaw, hatte am 1g d. die Chre, Sr. Majestüt dem Kaiser in besonderer Audien; vm stellt zu werden, un: seine Beglaubigungsschreiben zu überreichen.

Se. Durchlaucht der Fürst von Metternich ist gestern jr der Nordbahn nach seinen Herrschaften in Böhmen abgereist.

Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Michael reist inkognito i Warschau und Wien nach Ischl, und der hiesige russische Gesm Graf Medem, trifft Anstalten, nach Leipnik abzugehen, um St. g serl. Hoheit daselbst einzuholen.

Triest, 19. Juli. Mit dem gestern aus der Levante in i eingelaufenen Dampfboot des österreichischen Lloyd sind der Kön preußische Gesandte bei der hohen Pforte, Herr von Le Cog, n

gekommen. Mehmed Ali Pascha hatte, wie man auf diesem erfährt, am 4. Juli seine Reise von Alexandrien (über Rhodus, m Quarantaine halten sollte) nach Konstantinopel angetreten.

Frankreich.

Paris, 21. Juli. Die Zahl derjenigen Mitglieder der an lösten Deputirten⸗Kammer, welche bei den bevorste henden allgenen Wahlen aus verschiedenen Gründen nicht wieder als Kandidaten z treten, beläuft sich auf 27. Von diesen gehören 11 zur dynasssh Opposltion, 3 zu der legitimistischen Partei und 13 zu der konservann

In dem vom Constitutionnel veröffentlichten Wahl- gramm der Opposition heißt es, man wolle Würde in der auch figen Politik, Rechtlichkeit in der inneren, und sortschreitende, nn maäßigeè Entwickelung der Institutionen. Das Journal det d bals erklärt sich sehr zufrieden damit und sagt:

„Was ins anbetrifft, so erklären wir laut, dieses Programm ss g genau das unsere. Wir wollen auch Würde in der auswärtigen Hi Rechtlichfeit in der inneren, und fortschreitende, regelmäßige Entwitcn unserer Institutionen. Wir wollen alles dieses, und wir machen unz n großes Verdienst daraus, denn wer eiwas Anderes wollte, der müßte sn fos sein. Aber, wenn man auch in Uebereinstimmung ih i den Zweck, so ist man es doch nicht über die Mit:iel; wenn nu sich auch vereinbart über das, was man wollen muß, so sim man doch nicht überein über das, was man th un muß. Nichts ] leicht, als mit großem Pompe allgemeine Phrasen über Winde, über lichkeit, über Fortschritt auszukramen; Jedermann ist für Würde, Rtchs keit, Forischritt. Die Legitimisten wollen den Ruhm, sie haben einen m unersättlichen Duist danach. Allein, man liest davon nur in ihren Rn nalen. Die Radikalen wollen die Ordnung; doch ohne Zweifel wollen dieselbe auf ihre Weise; aber unser Land mißtraut ihrer Weise. Hen hi will den Frieden; unglücklicherweise hat er ihn schon zweimal gefährden man könnle wetten darauf, er würde ihn zum drittenmale wieder in Gefahr binn Hat die Linke jemals eiwas Anderes gewollt, als die fortschreitende um gelmäßige Entwickelung unserer Institütionen? Dies hat Herr Thiers ii verhindert, furchtbare Kämpfe mit ihr zu bestehen, als Herr Thiers ein M servativer war. Die Würdigsten müssen ausersehen weiden zu den Aemm Das versteht sich von selbst. Aber wer sind die Würdigsten? Wim i Konservativer jemals ein Würdiger sein in den Augen des Con stitutit nel7 Man lese nur die biographischen Schilderungen, welche der Nati nal jetzt täglich liefert; es . kein einziges Mitglied der Masornj welches nicht den Galgen, um Vergebung, den aternenpfahl verdient! bald aber der Namen 'eines Opposttionsmannes aus der Feder des N. tional kömmt, da strömen die schmeichlerischen Lobsprüche iht da regnet es Bürgerkronenz Alles ist Tugend in der Opposin Alles dort ist Talent; erhabene Herzen und große Geister giebt dort zu Hunderten! Wir halten dafür, daß Frankreich im Fortschreiten seit vier Jahren, gerade weil die politischen Leidenschaften sich besansi haben, weil, anstati müßige Reformfragen abzuwickeln, über die schon hu derimal debattirt worden sst, man sich endlich mit öffentlichen Arbeiten, n postiiven Verbesserungen beschäftigt, und wir sind überzeugt, daß die mo sische Lage aller Klassen sich in dem Maße hebt, in welchem das öffenlli Wohlsein sich weiter entfaltet. Nun aber, was unserer Meinung nach in Fortschritt ist, die Opposition nennt es Verderbniß, Entwürdigung, Vi fall! Der Eonstitu t ionnel macht einen Versuch, zu definiren, waz Opposition unter Würde in ver auswärtigen Politik versteht. Nach si. ner Definition besteht die Würde in der Pobitit darin: sich nicht in ti Angelegenheit einzulassen, ohne alle Folgen davon abzuwägen, obne n unerschntterlichen Entschluß zu haben, mit Umsicht trwogene Pläne im Festigkeit auszuführen. Das ist sehr schön gesagt. Wir haben sichet niz ben geringsten Einwand gegen diese Definition. Daß man sich nich eine Angelegenheit einlasse, ohne die Folgen davon zu erwägen, dies ji uns schon die allergewöhnlichste Weisheit an. Daß man mit Umsicht wogene Pläne mit Festigkeit verwirkliche, etwas Besseres giebt es nicht; n darum handelt es sich in der That; damit ist man ein Eih ein Richelien, damit ist man ein große Mann. Die giößlt Minister und die größten Herrscher haben niemals ein andmm Geheimniß gehabt, als das, mit Umsicht erwogen Plänt Festigkeit auszuführen. Will aber der Constitutionn el durch diese d sinition eiwa die auswärtige Politik des Herrn Thiers im Jahre 1810 sinirt haben? Dann sind wir weit von einander. Wir winden die Di nitjon des Eonstisutionnel vielmehr für eine blutige Satyre auf!

auswärtige Politik des Henn Thiers nehmen. Damals wahrlich ließ n

dasselbe wicdergeben will, sei es in der Poesie, der Kunst, oder durch die Darstellung, durch Intuttion, in jenes geheimnißvolle Reich hineingreifen, das Uebermenschliche in sich wiedergebären, um es auf die Gemüther wir ken zu lassen, und hier ist für die meisten Künstler, auch die höchstbegabien, eine unüberwindliche Schtanke, da das Produziren des Dämonischen eine Macht der Phantasie beansprucht, welche, durch leine Lehre mittheilb ar, das Geheiraniß der geweihtesten Naiuren ist. Von diesem allgemeinen Be= griffe des Dämonischen trennt sich nun das eigentlich Dämo nische, kas a7 7? S0xa* Dämonische, worunter das Walten der fin ste⸗ ren Mächte, ver zerstörenden Kräfte in uns verstanden wird. In biesem modifizirten Sinne sind freilich Antigone und Julia kleine dämo⸗ nischen Figuren, wohl aber ist die Ph ädra eine solche dämonische Natut, und ganze Zeiträume der Geschichte tragen das Gepräge der Herrschast dieses Daämonischen, Epochen, weiche das Alte, das Veraltete gewaltsam auflösten, ohne noch die leitenden Ideen einer neuen Zeit zum Panier genommen zu haben, wie der Untergang der römischen Welt, das Hinsterben des Mit⸗ lelalters, der Terrorismus der französischen Revolution. Zu der Erfüllung xiefes spenischen Begriffs des Dämonischen gehört vorzugeweise die Ent= fesselung der geistigen Kräfte des Menschen und ihr blindes Anheimfallen an sinstere Mächte, die det Mensch bändigen soll, die ihn aber beherrschen, ohne daß wir ihm dafür die volle sittliche Zurechnung anmuthen können; es ist eine über alle Reflexion hinausgehende Macht und wächst mit der Großartigkeit seiner Sphäre. „Die Spizt des Dämonischen ist daher die Indwidualität, in welcher die zerstörenden Mächte eines Zeitalters gleichlam Fersönlich geworden sind“; so vor Allen Richard III. Dennoch aber sinkt der Mensch, als freies Wesen, niemals zu einem b loß en Werkzeug des allgemeinen Geistes herab; denn nie trint er in die Reihe bloßer Natur- krãfte, und in dieser Zwiespalligleit liegt eben die ergreifende Gewalt des eigenilich Dãmonischen, feine alleinige vor ti s che Berechtigung. Die Wunzel desselben muß über den Willen des Individuums hinausliegen, und solche dämonische Elemente loönnen 3. B. Jörperliche Berwahrlosung, Mißbildung der sinnlichen Perfonlichleit 2c. lein. Jeigt sich nun das eigentlich Damo- nische wesentlich in der Nachiseite der menschlichen Natur, so kann es nie da vomalten, wo Lie freie rr über den Gegensätzen schwebt, und aher kann es nie in dem Chor verhanden sein, lann es andererseins nur im Jathos der That anheben. Keine begeisterte That, leine Ausopfe= rung ann ohne die Einwirkung des Damonischen in dem vorher fe stgestell⸗ ten allgemeinen Sinne zum Durchbruch kommen, welches aber hier den Charakter einer sittlichen Macht hat, während das Dämonische act

cox als unfreiwillige Empözung der Nalurgewalt gegen die sittliche Freiheit erscheint, als eine Entfesselung von Krästen, „welche bestimmt sind, gebunden zu werden und nur höheren Zwecken zu dienen“, und für welche eben daher auch nur in der gesammten Weltordnung die letzte

Auggleichung gefunden wird. Hierin allein kann daher auch poetisch erst

die letzte Versöhnung mit dem Dämonischen, welches bis dahin an sich als ein ausschließlich Kato dämonisches auftritt, bewirkt werden.

Am Schlusse der Abhandlung wird noch der Zusammenhang und Un⸗— terschied des Dämonischen und des Diabolischen beleuchtei, das letz tere als blos Negatives gefunden, dessen Motiv aber, wie im Mephi⸗ sto pheles, dämonische, außerhalb des Subjelis liegende Momente haben kann. Vor dem Diabolischen kann man sich demnach nicht entsetzen, wie vor dem Dämonischen, wenn schon seine Nähe Unheimlichkeit erzeugt. Bricht aber das Diabolische in der menschlichen Brust heivor, der einzigen Stätte des Dämonischen, so erscheint damit allerdings, nach Rötscher, zugleich ein Dämonisches, weil es uns in der Stätte der möglichen Frei- heit entgegentritt. In dem letzteren Schlusse möchten wir indeß mit Herrn Rötscher nicht übereinstimmen, da das Diabolische auch in der Menschen⸗ brust als Resultat eines freien, bewußten, völlig zurechnungsfähigen, aber üblen Wollens erscheinen kann, mag auch durch Verhälinisse die Lust am Verntinen wachsen und keinesweges, wie das Dämonische, an übermäch- tige äußere Gewalten gebunden sein. Sonst würde a erh alb des Me—⸗ phistopheles, dieser mit Fleisch und Blut umlkleideten Abstöaction der Ne⸗ gation, das Diabolische überhaupt nur als ein Dämonisches eischeinen lön⸗ nen, nur eine Spezies des Dämonischen sein.

Das Diabolische wird immer eine Verirrung sein, das den Menschen fesstlnde Dämonische niemals.

Haben wir mit diesen kurzen Andeutungen den wesenllichen Inhalt der einen Abhandlung berührt, so mag es uns vergönnt sein, auch bel der anderen einen Augenblick zu verweilen, welche „das Recht der Poesie in der Behandlung des geschichtlich en Stoffes“ zum Gegen stande hat. Nach einigen einleitenden Betrachtungen vindizirt der Verfasser der o das volle Recht der Umformung des historischen Stoffes, da die Kunst ihr Gesetz in sich selbst trägt und jedes Dbiett für sie nur die Be- deutung des Siosfartigen hat. Dle analoge Aristotelische Darstellung wird entwickelt und durch die Autoritäten der neuen Zeit (Lessing, Schiller, Göihe) belräftigt. Nach dieser Anerfennung der nolhwendigen Autonomie der dramatischen Poesie wird der willlürlicht Begriff des sogenannten histo⸗ rischen Drama'z, bei welchem man dem Dichter lein freies Schalten mit

dem historischen Stoffe hat zugestehen wollen, aufgelöst und nachgewith wie der Dichter dadurch in ein unendliches Dilemma gerathen würde, es un möglich, das Haupisächliche in den geschichtlichen Momenten n Charakteren ein für allemal scharf abzugränzen, wie die subjettive Willi hierbei freies Spiel erhalte. Was aber nicht prinzipiell festgestellt wenn kann, daif auch nimmermehr als eine Norm, als ein Geseß gelten, n darum wird die Kunst, die es mit der poetischen Wahrheit zu thun auch nothwendig mit der historischen, empirischen Wahrheit in Ke flikt gerathen. Hierin liegt nun das absolute Recht der Abweich u der Poesie von der Geschichte, rücksichtlich der Handlung und der 6 raltere. Die dramatische Poesie bezweckt, eine sittliche Wel to rdnun durch handelnde Personen vor uns werden zu lassen, dabei muß oft die gemeine Treue verletzt werden, um die höhere Treue sᷣ gen die Idee zu bewahren. In dieser Pflicht verselben liegt die Soupenn neiät des Dichters über den ganzen historischen Stoff als Prinzip. n muß er aber auch in der Thal an die Stelle der historischen reue ij pockischeres Motio setzen. Er muß auf der anderen Seite vermeiden, hi rische Gestalten in das Gegentheil dessen zu verwandeln, was sie der hist⸗ rischen Wahrheit nach sind, muß nicht das Gebäude unserer ganzen Ein nerung zerbrechen wollen, um seiner Gestalt in unserer Phantasie Raum ] verschaffen, womit er gerade gegen sich handeln, nur ein übermüthig Spiel tieiben würde, wenn * wir kein Recht hätten, künstlerisch n deswegen zu verurtheilen.

3 ganz anderes, wichtigeres Motiv aber, als die sogenannte hin rische Trene, sträubt sich nun gegen die Verehrung und Veifälschung git, her gefchichtlicher Verhälinifft und Charaliere in der Poesie, und dä. Motto lommt zur Geltung, infofenn die poetische Beh andlun hinier dem in der geschichtlich n Wahrheit sich aus sprecht; den Geiste zurücbieibt. Schwächt der Dichter diefen Geist, so h. tet er weniger als die Geschichte, er verletzt willkürlich hij w ir klich 6ti. Gesetz der inneren Wahrhelst und A

emeinhe lt, wobei sich voeiische Naturen herabstimmen müsgh att sich erhoben zu sehen. Demnach ist die wahre Auggin bes vramatischen Dichters die, das Substanzielle des geschichul . Geistes von dem Zufälligen der Form abzulösen, das allgemein Nm liche herauszugrelfen, welche durch alle Henn sich hindurchzieht und f eigeniliche Jundgrube für die poetische Behandlung ist, und den Sto zu wählen, daß dasselbe rein zur Erscheinung lommen iann. Je mehr

dem Dichter gelingi, desto poetischer hat er die Geschichte behandelt, deh

in Wien, 22. Juli. Der vor kurzem hier eingetroffene Gn i

läge des z 6

„weniger schwer, als Versprechungen. rechtlich,

der englische General⸗Konsul in Alexandrien, Herr Barnet, hie 1 Hen

eine Angelegenheit ein, ohne alle Folgen dagon zu erwägen! Herr hat Gesst, Verwegenheit vielleicht; Das aber sicherlich fehlt ihm, Umsicht auzufassen und mit Festigkeit auchuführen. Wenigsteng drei heile der Opposition werden mit uns darin übereinstimmen. Sollen

cioon der Rechtlichteit der inneren Politik reden? Wir sind ganz über-

al, daß

har; so viel aber ist gewiß, daß alle, alle ohne Ausnahme beschuldigt

feiner der Minister seit funfzehn Jahren diese Eigenschaft ent-

das Land zu demoralisiren, zu entwürdigen, nur auf die Rath⸗ Interesses, des Nepotismus, der Gunst zu hören. Was bedeutet Programm des Constitutionnelz? Durchaus gar nichts. das Programm von Jedermann. Nichts sällt der Opposi= Wir werden würdig sein wir werden mit Umsicht entworfene Pläne mit Fe- st ausführen, wir werden alle Folgen einer Angelegenheit er- bevor wir uns in dieselbe einlassen, wir werden das Glück des

den,

is

* erstteben, den Fortschritt, aber einen friedlichen und regelmäßigen

ermuthigen! Gut, gut, alle Parteien sprechen so und können so Aber kommen wir zur Sache. Iht behauptet, das Ministerium nicht würdig gewesen in seiner answärtigen Polin, nicht rechtlich in inneren, es hemme systematisch den Forischritt? nicht wahr, das wollt

en, das ist der Sinn Eures Programms? Wir wollen für jetzt

schritt

a . ; g Eure Anklagepunkte einen nach dem anderen wieder vornehmen; wir

én sie schon hundertmal über den Hausen geworfen. Aber Ihr, Ihr

h Euch für sehr stark, Ihr verschanzet Euch hinter Euren Worten und

un, daß man Euch beurtheilen werde nach Euren Versprechungen! Nein, ghabt auch Handlungen; nach Euren Handlungen wird man urthei= und nicht nach jener pomphaften Ausstellung von Grundsätzen, he Allgemeingut sind. Was Ihr waret, das reicht hin dazu, daß das d weiß, was Ihr sein würdet. Euer letztes Ministerium ist das von . Man lasse uns die Prospeltussprache bei Seite. Wenn Ihr wür⸗ waret im Jahre 1810, wenn Ihr Umsicht und Festigkeit bewährtet, n Ihr Jiankteich gedeihlich und ruhmvoll hinterließet, dann werden wir und eine Verurtheilung hinnehmen. An diesen Vergleich werden wir h immer erinnern: 1840 und 1846. Zwischen diesen Epochen muß ge gt werden, dies sind die beiden Worte des Urtheils, welches Frankreich zu fällen hat. Alles Uebrige ist nur leeres Geschwäͤtz.. Das ministe= Blatt mahnt übrigens die Wähler, auf ihrer Hut zu sein gegen die se der Opposition, die eine unschuldige Miene annehme, um der konser⸗ ben Politik des Ministeriums Guszot den Untergang zu bereiten und der lchie nebst dem allgemeinen Kriege Thür und Thor zu öffnen. „Wir sen“, sagt es, „die redlichen, gemäßigten, constitutionell gesinnten Bür- perwahren gegen einen Fallstrick, den man ihrer Mäßigung selbst legt. Dpposition wendet sich mit honigsüßen Worten an ihren unbefangenen

mn; sie sagt: „„Was habt ihr zu fürchten, wenn ihr auch für einige

ner Kandidaten stimmt? Die Masjorität wird immer noch stark genug hen; muß denn nicht eine Opposition in der Kammer sein? Ist es gut, daß diese Opposition zahlreich sei? Wie könnte sie außerdem die sontät abhal en, ihre Macht zu mißbrauchen; seid unbesorgt: der Wind deute nicht für uns; die Konservativen werden siegen; hütet euch nur, Huch zu entschiedene Ersolge zu berauschen; und wenn selbst, was un lich ist, die Gpposition die Majorität erhielte, was könnte es euch scha⸗ sie würde eine so starle Minorität gegen sich haben, daß sie gezwun⸗ wäre, klug zu verfahren und nichts zu wagen, um nicht der Frucht zweifelhaften Sieges verlustig zu gehen; wie leicht könnte außerdem schwache Majorität in den parlamentarischen Diskussio nen verschwin= wahrlich die Opposition müßte sich, falls sie an die Gewalt käme, auf gsügige Reformen beschränken; an Ausführung der großen Pläne, die Sorge machen dürften, wäre gar nicht zu denten; dazu wären ihr die e gelähmt; ihr seid nicht in Herrn Thiers verliebt; ihr denkt an 1840; zt euch darüber keine Unruhe: Hert Thiers wird in keinem Fall an die alt kommen; er verlangt für den Augenblick nur, daß Herr Guizot gestürzt e; ihr werdet ein Ministerium von der bleichsten Nüance der Opposition er= n; und wie unwabrscheinlich i selbst diese Unterstellung! Alles deutet dar⸗ in, daß die Opposition bei den Wahlen den Kürzeren ziehen wird; in eurem ei⸗ Interesse fordern wir euch auf, nicht zuzugeben, daß die Opposition ganz gar vernichtet werde: das ist Alles, was wir von euch begehren.“ se Sprache ist nicht stolz, wir gestehen es; sie ist nur gewandt; sie ist Dpposition von der Verzweiflung eingegeben; es bleibt ihr kein anderer

veg übrig; sie versetzt sich selbst eine tödtliche Wunde; nie hat eine.

g unbefangener zugestanden, daß sie in schlecht em Rufe steht, daß ihre

und ihre Idern allenthalben Antipathie und Mißtrauen einflößen; nie hat ein Bettler in demüthigeren, um nicht zu sagen niedrigeren drücken um ein Almosen gebeten: „„Um's Himmelswillen, gebt uns Stimmen! wir sind vielllicht unfähig zu regieren; wir taugen nur als sngewicht in der Wagschale der Verwaltung; bringt uns nur ans Ru- wir werden nichts unternehmen; wir sind nicht zahlreich genug, euch H Unruhe zu machen; laßt uns nur leben, mehr verlangen wir ja Herr Thiers ist vielleicht ein händelsüchtiger Kopf; aber Herr Thiers ja nicht Minister werden; unsere Ideen sind vielleicht unsinnig; aber werden ja nicht stark genug sein, sie zu realisiren; sind wir auch nicht für die gemäßigte Politik eingenommen, so werden wir ihr doch aus swendigkeit treu bleiben.““ Die Opposition muß sich ungemein pis⸗ ja verloren fühlen in der öffentlichen Meinung, um sich so mit eige- händen zu opfern. Und dennoch, wenn auch der Streich tödtlich ist äie Ehre unserer Gegner, ist er doch dabei, wir wollen es nicht ver= n, gefährlich für uns. Die Opposition hat mit unveikennbarem Scharf unsere verwundbgre Seite herausgefunden. Ja, die Konservativen ha⸗ pie unermeßliche Majorität in der Wahllörperschast und im Lande, Die stin hat, an sich betrachtet, nicht die mindeste Aussicht auf Erfolg. hret Schwäche liegt jetzt, so zu sagen, ihre ganze Stärke; Jedermann

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mist sein Erfolz. Dagegen wird er sich mit seinem Stoffe in Dis- onie setzen, wenn er allgemein menschliche Empfindungen, Leidenschaf⸗ nd Konslitte an solche geschichtliche Verhältnisse und Begebenheiten an- 6, welche mit den ersteren im Widerspruche stehen, die dadurch nicht ler Geltung kommen können, wenn er z. B. das Pathos weiblicher in die demselben fremde griechische und römische Welt verpflanzt. lach wird ein dramatisches Werk um so pyetischer sein, je reiner es seiner menschlichen Berechtigung aus sich selber erklärt, je weniger 1 BVerseß ing in eine von uns unterschiedene historische Well bedürfen, ir die dramatische Entwickelung das warme Interesse zu wecken. Da der Weltgeist felbst der Schöpfer der geschichtlichen Begebenhei= und die historischen Charaktere seine Träger . so wird auch in allen n Phasen der Weltgeschichte und in ihren bedeutenden Persönlichkeiten storische Wahrheit il der poelischen zusammensallen“, nur daß jede Htliche Entwickelung noch mit angeschossenen groben, unreinen Stoffen z ist. Die Scheidung dieser letzteren, die ke n, der Handlung er historischen Charaitere in ihrer reinen Form, ist Aufgabe res Dich= Durch Umgestaltung des hier Wesentlichen aber würde er den Stoff sawächen und verwässern. Und hierauf gründet sich nun sein Recht, ssälligen und Rebenfächlichen seiner Heiden von der Geschichte abn ei= ür seinen pottischen Zweck individuelle Züge wegnehmen oder hinzu zu dürfen, wozu ihm das historische Prinzip eine vom geschichitlichen nicht durchdrungene Fülle von Zügen offen läßt als Bereich seiner ; Kunst. Jene Einheit aber der Poeste mit der Geschichte beweist, iese schon alle poetischen Elemente in sich enthält und der Dich- ' Gestalt der geschichtlichen Wirllichkeit nicht überbieten kann. Nimmt z Dichter hissorische Verhältnisse in Folge der nämlichen Freiheit treu aft deren er geschichtliche Züge mit selbsterschaffenen vertauscht, so f wir doch beef l? noch nicht mit Rötscher anerkennen, daß er in [in n und derselbe Schöpfer“ ist, wenngleich ein und derselbe

Hachgemäß bedarf eine geschichtliche Periode um so weniger einer Ungrstaltung, je mehr sich in ihr eine Katastrophe der mensch=

i u gelung darstellt; ja, die Poesie hat eher Noth, der Tiefe des ichen Geistes nachzudichten, wo diefer feine Arbeit vollbracht, sich * BVrennpun t gesammelt hai. Um so steier ist dagegen der Dichter x Sioffe, je mehr die Geschichte zur Spezial und Partilular-Ge-⸗ ö weil hier i Stoff nicht so durchgeistigt, die Charaltere 1 plastischen Gestalten gediehen sind, als bei welibewegenden Ge-

lach bieser Deduction zieht der Verfasser eine Parallele zwischen der und Philosophie und sielwt das Verhältniß der ersferen zur Geschichte

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würbe erschrecken, wenn man glauben könnte, die Ideen der Linken dürften Boden 1 ihre Häupter an die Gewalt kommen; wenn sich anneh⸗ men ließt, Thiers und Barrot könnten morgen Minister werden, wie rasch würden die Konservativen begreifen, daß ihrer Sache Gefahr drohe! wie würden sie nicht in Masse zu den Wahlen eilen! Werden sie heute begrei⸗ fen wollen, daß es in Wahl⸗-Operationen leinen gewissen Sieg giebt? daß eine Partei, wenn sie auch die bei weitem stärkstc an der Zahi ist, durch Nachlässigleit oder Lauheit zur schwächeren werden kann? werden sie begreisen wollen, daß, wenn Jeder sich sagt: „„die Majorität wird immer stark genug bleiben““, wenn Jeder im Vertrauen auf diese Ueberzeugung sich unbesorgt gehen läßt, Herr Thiers und Herr Barrot in vier Wochen Minister sein können? Dann werden wir in eine heillose Re⸗ action fortgerissen werden, die einzige, die man voraussehen und fürchten kann, in eine Reaction gegen den Fortschritt, den die Ideen des Friedens und der Ordnung uns sein sechs Jahren gesichert haben. Auf abschüssiger Bahn wird man uns dann zurückgelangen lassen in eine noch nicht fern hinier uns liegende Vergangenheit, zu politischen Agitationen, unfruchtbaren Kri- sen, allgemeinem Mißtrauen. Dies ist die uns drohende Reaction, dies die Vergangenheit, die zur Gegenwart werden kann, wenn die kon⸗ servanive Partei sich nicht zusammennimmt und auf ihrer Hut bleibt! Es ist nicht unsere Absicht, die Wähler zu alarmiren. Niemals wa— ren, ohne Zweisel, die Aussichten günstiger für uns, als in diesem Augen- blick. Unsere Partei ist die zahlreichste, die einsichtsvollste. Alles ist für uns: das Land ist ruhig und glücklich; es hat vier Jahre steigenden Ge— deihens durchlebt, vier gh, in deren Lauf die öffentliche Thätigkeit posi= tioe Verbesserungen erstrebt und erreicht hat; Jedermann fühlt das Bedürfs= niß der Ordnung, der Sicherheit; uneimeßliche stapitalien sind in Unter⸗ nehmungen angelegt, die bei drr ersten einsthaften Erschütterung in sich zusammenbrechen würden. Nach sunfzig Jahren politischer Agitation will das Land endlich einen Ruhepunkt gewinnen in den Institutionen, welche ihm die Juli-Revolution gegeben hat. Die Nation ist müde der leeren Zänke⸗ reien, der zwecklosen Reformen, des ewigen Wechsels in den Gesetzen; sie fühlt sich frei und trägt kein Verlangen, die Freiheit, in deren Besitz sie ist, gegen sene zu vertauschen, welche ihr die Factionen versprechen. Die Sppo- sition selbst, indem sie eine heuchlerische, aber bedeutungs volle Taktil ergreift, läßt nach in ihren Ansprüchen: sie stammelt Worte der Ordnung und des Friedens; sie sucht Vertrauen zu gewinnen, indem sie die Maske der Mä— higung und Bescheidenheit vornimmt. Diese Vorzeichen lassen uns den Sieg unserer Sache hoffen; ja wir mögen ohne Anmaßung sest darauf zählen. Die Konservativen dürfen nur wollen, um die Oberhand zu be⸗ haupten; aber gerade auf das Wollen kommt Alles an; wollen heißt nicht, ruhig zu Hause bleiben und auf die Anderen rechnen; wollen heißt nicht, so im Allgemeinen wünschen, daß es den konservativen Kandidaten gelingen möge, dabei aber sür den Kandidaten der Opposition stimmen. Auch wir sagen: die Opposition wird immer stark genug sein: im Bunde mit den Factionen, den sie organisirt hat; unterstüßt von Legitimisten und Radita⸗ len, deren Beistand sie nachsucht; wird sie immer stark genug sein, sich zu nützen und uns zu schaden. Es kann ein Tag kommen, möge er noch sern sein, wo Niemand finden wird, daß die konservative Partei zu stark, die Opposition zu schwach sei! Nicht auf die Legitimisten, nicht auf die Radikalen kann die Juli⸗Monarchie zählen bei der großen Prüsung, die sie noch zu bestehen hat. Lassen wir darum die Opposttion ihre Ange⸗ le enheit selbst beneiben, enthalten wir une, ihr dabei zur Hand zu gehen. Wir wollen nicht fürchten, allzu stark zu sein; bei dieser unsinnigen Furcht könnte es leicht kommen, daß wir uns eines Tages zu schwach finden dürf⸗ ten. Sollte sich je unter uns eine Reactions Partei zeigen, wir würden mit ihr fertig werden ohne die gesährliche Hülfe der Opposition.“

Der Kriegs-Minister hat durch ein Rundschreiben vom Sten d. M. die General⸗Lieutenants eimächtigt, den wahlberechtigten Offizie= ren ihrer Divislon für die Zeit der Wahlen Urlaub zu ertheilen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat einen Ingenieur be⸗ austragt, einen Bericht über die Lokomotiven der Nordbahn abzustatten, welche bei verhältnißmäßig geringer Zugkraft so schwerfällig sein sollen, daß die Bahn schon auf beispiellose Weise dadurch gelitten hätte.

Der Mes sager meldet heute, daß während der demnächstigen Abwesenheit des Marschalls Bugeaud aus Algerien General de Bar 'm, m. die Functionen eines General⸗Gouverneurs versehen wird.

Graf Montalivet ist nach Wiesbaden zum Gebrauche einer Ba⸗ delur abgereist.

. Der Erzbischof von Bordeaux ist von seiner Reise nach Spanien

wieder zurück.

An der Börse machte heute die rückgängige Bewegung in fast allen Eisenbahn⸗-Actien rasche Fortschritte. In den französischen Nen⸗ ten herrscht die vollständigste Stagnation.

Großbritanien und Irland.

London, 21. Juli. Ihre Majestät die Königin ist mit dem gesammten Hofstaat gestern Abend von der Insel Wight im Buckhing⸗ ham Palast wieder eingetroffen.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses hat Lord John Rusfell seinen Plan wegen definitiver Regulirung der Zuckerzölle be⸗ kannt gemacht. Die Grundzüge desselben stimmen mit den vor eini= gen Tagen von unserem Korrespondenten bereits gemachten Angaben überein und wurden am Tage vorher auch von der Tim es vollstän— dig mitgetheilt, die damit ziemlich unzweideutig zu erkennen gab, daß

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als dem der letzteren zur kirchlichen Ueberlieferung und zum Dogma als anz analog dar. Endlich stellt er die Frage, ob der D chter vermöge jener e hen seinen historischen Charakteren Gedanken leihen dürfe, welche Eigenthum einer weiterg ereiften Zeit sind, und beantwortet die⸗ selbe bei der autonomen Stellung des Dramatikers natürlich bejahend. Er nimmt die Arbeiten der älteren und neueren Klassiter, die Gestalten der griechischen, spanischen, englischen und deutschen Tragödie, als Belege und will mit Recht im dramatischen Dichter „den selbst bewußten Schöpfer einer idealen Welt, welcher sich mit voller Klarheit der Wuklichkeit gegenüber stell“, im Gegensgßze zum Epiker, der nur das Organ des geschilderten Weltzustandes ist. Sein Werk darf daher nicht nur, es soll immer den Ausdruck jenes selbsibewußten Schaffens, also zugleich seiner eigenen Bil= dung und Kunst tragen, mithin die Farbe der Weltanschauung seiner Zeit. Nur soll sich die dramatische Gestalt nicht als das bloße Sprachrohr des Dichters ankündigen; eine derartige, dem Bewußisein der dargestellten Person fremde Wendung würde unkünstlerssch, verwerflich sein; vielmehr kann einzig dann, wenn der dramatische Dichter es versteht, der historischen Person eine idealere Weltanschauung so einzuimpfen, „daß wir sie als deren eigenen Herzschlag vernehmen“, er sie über die Stusen ihres engeren geschichtlichen Geistes erheben, und nach dieser Seite soll die poetische Gestalt immer die historische überbieien, hat der Dichter die Pflicht, mehr zu geben als die Geschichte.

Aus Allem ergiebt sich als „die höchste Aufgabe des histo⸗— rischen Drama's aus den Forderungen des gegenwärtigen Geistes und aus dem Begriffe der dramatischen Poesie selbst“ die Abspie⸗ 661 des von allem zufaͤlligen Beiwerke befreiten Geistes der Geschichte.

er Dichter kann aber nach zwei Seiten hin hinter dieser Wahrheit des nachzudichtenden geschichtlichen Prozesses , einmal, indem er nur ein Konterfei der Wirklichkeit giebt, zweitens aber, indem er spiritualistisch den eigenen Geist für den Gesst der Geschichte giebt und diesen verflüchtigt. Beide Richtungen sind gleich einseitig, verfeblen in gleichem Maße den weck, den historischen Geist wahrhaft zu refleltiren; dort fehlt die An- chauung des einfachen geistigen Gesetzes, hier die Realität des Lebens. Erst durch die Vereinigung der i n , Richtungen zu Momenten der künstlerischen Darstellung wird das hsstorische Drama das wirllich ideale Bild des geschichtlichen Prozesses, welches es sein soll.

Weiter oben haben wir gefunden, wie der dramatische Dichter mit gleichem Rechte und aus den nämlichen Gründen die für ihn brauchbaren historischen Verhältnisse treu in sein Werl aufnehmen kann, mit welchem er die geschichtlichen Züge 6 selbsterschaffene vertauscht. In diesem Sinne haben denn auch die größen Dramatiker, haben Shakespeare, the, Schiller ost historisch geringfügige Züge getreu aufgenommen, weil sie zu

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sie als das Haupt⸗Organ des neuen Ministeriums zu betrachten sei. Sofortige Aufhebung des Unterschiedes zwischen dem Sklaven⸗Zucker und dem durch freie Arbeit erzeugten fremden Zucker, neben vorläusiger Beibehaltung eines Differen z-Zolles zu Gunsten des britischen Kolonial Zuckers, ist die Basis des ministeriellen Planes. Die allmälige Verminderung dieses Differenz-⸗Zolles soll nun nicht, wie es ursprünglich hieß, erst nach drei Jahren, sondern Log leich beginnen, und zwar in folgender Weise: Fremde durch Sklaven gewonnene Muskovaden zahlen jetzt 63 Sh. ; durch freie Arbeit gewonnene 23 Sh. 4 Pee. ; beide sollen vom Juli 1846 bis 1847... ... e

ch 14 zahlen, welcher letztere Zollsaetz dann für alle Muskovaden ohne Unterschied erhoben werden soll. Nach ähnlichem Maße vermin- dert sich der Zoll auch für die anderen Zuckersorten allm älig, und am 5. Juli 1851 bezahlen: doppelte Raffinaden 23 Sh. 1 Pee. anderer raffinirter Zucker 20 5 . Puder - Zucker (clayed) ...... 18 1 * nm., , , , 6. 5 * 9 *

Nachdem Lord John Russell in längerer Rede die Zweckmäßig⸗ keit dieser Resormen dargethan, erklärte Lord George Bentinck, daß er den ministeriellen Plan durch ein Amendement bekämpfen werde. Die Debatte über das Zuckergesetz beginnt am 24sten d. M.

Vorgestern ist die indische Ueberlandpost mit Berichten aus Kal⸗ kutta vom 16. Mai, Bombay vom 30. Mai und Madras vom 8. Juni hier angekommen. Sie melden nichts von Belang. Das von den Engländern blokirte Fort Kotekangra im Dschullunder Duab hielt sich nach den letzten Berichten, die bis zum 14. Mai reichen, noch; indeß war allerdings das Belagerungs⸗Geschütz der britischn Truppen damals noch nicht eingetroffen. Sir Henry Har⸗ dinge befand sich, nach einer kleinen Exkursion in die Provinzen im Innern, seit dem 16. Mai wieder in Simla. Aus dem Pendschab wird nichts Neues gemeldet. Die Nachrichten aus China (Hong⸗ kong) reichen bis zum 24. Mai. Sie bringen eine vom 18. Mai datirte Proclamation des Gouverneurs Davis, in Gemäßheit welcher Tschusan sofort von den britischen Truppen geräumt werden wird, nachdem der Kaiser von China durch ein eigenhändig unterzeichnetes Dokument den Engländern den im Friedens⸗ Traktat stipulirten Eintritt in Canton gestattet hat, ein Recht, dessen Ausübung nur suspendirt bleiben soll, bis die Lokal⸗Behörden Cantons der Einwohnerschaft mehr Herr sind.

X London, 21. Juli. Lord John Russell's gestrige Rede oder vielmehr Erklärung über die endliche Regulirung der Zuckerzölle wurde von Seiten Lord John Bentinck's und seiner Freunde mit einer Kriegs- Erklärung, von Seiten Sir Robert Peel's und seiner ehema⸗ ligen Kollegen mit Stillschweigen aufgenommen. Die Erörterung der Maßregel wird nicht vor nächstem Freitag beginnen und wahrscheinlich den größten Theil der nächsten Woche hindurch dauern. Ihre Leser sind bereits mit der allgemeinen Grundlage des Planes bekannt, na⸗ mentlich mit der unmittelbaren Gleichstellung der Zölle für alle fremde Zuckersorten, mögen sie das Produkt von . oder Sklaven⸗AUrbeit sein, so wie mit der daraus folgenden Zulassung des Zuckers von Cuba. und Brasilien auf, den englischen Markt. Auch bestätigt sich meine Angabe über die allmälige Gleichstellung der Zölle für fremden und, britischen Zucker, so daß beide in 5 Jahren von jetzt ab in englischen Häfen denselben Zoll bezahlen werden und den westindischen Kolonieen jeder Schutz ge⸗ nommen sein wird. Lord John Russell trägt gleichzeitig kein Be⸗ denken, dasselbe durchgreifende Freihandels- Prinzip auf die Kolonieen selbst in ihren Handelsbeziehungen zum Mutterlande zur Anwendung zu bringen. Sie sollen nämlich ermächtigt werden, in ihren respelti⸗ ven Legislaͤturen Geseße durchzubringen, welche die Differenzialzölle zu Gunsten der britischen Erzeugnisse entfernen und ihnen mit allen Ländern unter gleichen Bedingungen zu handeln gestatten. Diese Maßregel wird das britische Westindien der freien Konkurrenz deut⸗ scher Jabrikanten öffnen, und sie kann als ein neuer und wichtiger Schritt in der Kolonial- und Handels⸗Politik betrachtet werden. Die Regierung macht auch den Vorschlag zur Bestätigung freier Lehrlings⸗ Kontrakte, welche in britischen Besitzungen an der Küste Afrika's auf ein Jahr unter der direkten Aufsicht der britischen Behörden öffentlich abgeschlossen werden; die Behörden werden Sorge tragen, daß diese Art der Einwanderung durchaus freiwillig und frei vor sich gehe. Die Wohlfahrt der freien Schwarzen in dem britischen Westindie,

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gleich poeti sch waren, so namentlich Göthe im „Clavigo“ ganze Züge bis in die größten Einzelheiten wörtlich aus den Memoiren des Beaumarchais, worüber er sich selbst bekanntlich ausgesprochen. Bei dieser Gelegenheit mag es uns vergönnt sein, unseren Schiller gegen einen Vorwurf zu vertheidigen, welcher ihm von Börne bei Beurtheilung der Haltung des Charakiers seines „Wilhelm Tell“ gerade auch über solche einzelne Züge gemacht wurde, die zum Theil von dem Kritiker mißdeutet worden sind. . be kannte Krini, worin dies geschieht, ist wohl gewürdigt, es ist uns aber nicht bekannt, ob man darauf aufmerksam gemacht, wie diejenigen Stellen, wegen deren Börne so geharnischte Angriffe machte, aus dem eben erwähn⸗ ten Grunde treu den Ueberlieferungen enmommen sind, welche treff liche Züge des Einzelnen zum Bilde des Tell hergaben. Die demüthige Bitte des Tell, dem Geßler gegenüber, das Eingeständniß der Absicht mit dem zweiten Pfeil, die Erzählung Tell's nach seiner Flucht aus dem Schiff, Alles ist fast wörtlich aus Tschudi's Geschichte der Befreiung der Waldstädte entlehnt, so auch die von Börne gan mißverstandene und jesuitisch genannte Stelle: So ward ich meiner Bande los und stand am Steuerruder und fuhr reblich hin“, worin ja das redlich nichts An- deres heißt, als wacker, emsig, und welche Stelle im Tschudi wörtlich so lantet: „Also ward Er uffgebunden, stund an das Stürruder und fur . dahin, doch lugt Er allweg uff den Schieß -Züg, der zunächst bi m lag.“

das Rötschersche Buch jedem Freunde der Dramaturgie zu empfchlen, so müssen wir vorzüglich dem dramatischen Künstler sein Stu- dium ganz besonders ang Herz legen, da es für diesen die schätzbarsten Winke enthält und, wie sich aus der ganzen Fassung ergiebt, auch vorzugs- weise für die Wirkung nach dieser Seite hin berechnet ist, so daß wir nur noch den Wunsch auosprechen können, daß es in dem gedachten Sinne er-= faßt und recht fruchtbringend werden möge. 1

General Versarnlun 26 . 1Säch sischen ereins.

Zu der am dritten August d. J. Vormittags 11 Uhr in dem Saast der hiesigen Freimaurer Loge statifindenden General- Versammlung werden die Vereins- Miiglieder hierdurch ganz ergebenst eingeladen.

Halle, am 21. Juli 1846. .

Das Präsldium des Thüringisch - Sächsischen Vereins für Erforschung des vaterländischen Alterthums. Dr. Weber. Dr. Förstem ann.

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