1846 / 205 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

n, und es ist durchaus Sklaverei zu einer ge⸗ welche von den Ein- die hohe Löhnung in Westindien

Einwanderung besörder daß die Abschaffung der der Neger füh eiwillig gegen

wird gewiß auch solche nicht unwahrscheinlich,

setzlichen Viermehrun geborenen Afrikas

dargeboten werden dürften.

Ich zweifle indeß sehr,

gegenwärtigen Session des werde; mit anderen Worten, gen durch die Niederlage der Regierung u Parlaments plötzlich beendigt werden wir Niederlage im Unterhause wiß und unvermeidlich im Hause alle seine alten und sige Gründe Whigs gegen man und Dr. Lushington, n ihre politische Parteifarbe n der Bill widersetzen und dem ganzen 1thusiasmus anzünden. ch alle Dissenters für Aues Arbeit erzeugten Zuckers stimmen und auf diese Peotectionisten unterstützen.

niederlande.

Aus dem Haag, König mit einem E um sich von da na ine Resolution des Finanz⸗Mini solgenden Staaten des deutschen Zoll⸗ Baden, Nassau, Hessen, Württemberg, Frankfurt, die in dem Gesetz vom 9. ten auf demselben Fuß französischen Schiffe in derlande behandelt werden.

8elg ien. Aus dem Haag schre

ren werde,

ob irgend ein Theil dieser Pläne in der gs zur Ausführung kommen daß die Session in 14 Ta⸗ nd eine Auflösung des Wenn selbst diese so erscheint sie doch ge= Lord Brougham hat

e durch philanthropische oder gehäs⸗ oder aus Haß ; Selbst Lord Den⸗ haben ihren abolitionistischen

achgesetzt, und sie werden sich de das Feuer des philanthro⸗ m Fall einer allgemeinen Wahl chließung des durch Sklaven Weise die Sache der

Parlamente ich glaube,

zu vermeiden wäre, der Lords. neuen Freund Liebe für die Neger die Zucker⸗Bill eingeno alte Whigs,

Grundsãätze

pischen Er werden au

Gestern Nachmittag ist der f der Eisenbahn nach Amsterdam ab⸗ ningen und Leeuwarde zu begeben.

sters verfügt, daß Schiffe, welche Vereins angehören; Preußen, Bayern und der freien Stadt Mai 1846 bewilligten Freihei⸗ wie die niederländischen und“ Abgaben der Nie⸗

xtrazuge au

genießen sollen, Bezug auf die Schifffahrts⸗

ibt man dem Jour⸗ Belgien haben einen Regierung hat sich sehr ver⸗ daß eine Zoll⸗Vereini⸗ könnte; allein nach⸗ sie hinsichtlich dieser bt, mehr fordern zu kön⸗ Chefs des Kabinets, keine Zell⸗-Vereinigung wolle,

Regierung vernom freit, versuchen wird, gün

Brüssel, 21. Juli. nal de Bruges: „Die Unterhandlu rückgängigen S söhnlich gezeigt, so lange si gung zwischen Belgien und dem die Diskussionen in der Eventualität beruhigt haben, bat sie geglau Erklärung des

chritt gethan. e fürchten konnte, Frankreich statthaben belgischen Ka

Herrn de Theux, ist mit Vergnügen von welche, von dieser Furcht be für die niederländischen Interessen z die Unterbrechung der Unterhandlun zu unternehmen.“ es seien bald drei Wochen verlaufen, auswärtigen Angelegenheiten der der Regierung der abgeschlossen des Königs der Niederlande Seitdem habe man angezeigt, Herr n, um den ratifizirten Ver Herr Mercier der Niederlande in s ldeten die holländis

daß Belgien

stigere Be⸗ Inzwischen gen benutzen, um Die Independance seit der Minister der kündigt habe, der sei durch die und blos die dessen Unterzeichnung Mercier würde nach trag zu holen, sei indeß nicht abgereist, eine Hauptstadt zurückgekehrt, daß der König eine neue die? Man

dingungen für, u erlangen. wird der Köni

eine neue Rei

Kammer ange Niederlande

Vertrag mit paraphirt,

Bevollmächtigten

verhindert. dem Haag abreise Nachricht sei richtig obgleich der und nun me Reise beginnen werde. frage sich übrigens, seien, die Unterschri Vertrag abzus Formalität, we

chen Blätter, bedeute eine solche Komö an, wenn die Bevollmächtigten einig rte, um den sei die letzte i für die Abschließung einig seien, warum un⸗—

warum m st des Königs der Niederlande abwa die Königliche Unter iche erfüllt werden müsse; sie nicht nöthig, und wenn die Bevollmächtigten terzeichneten sie dann nicht?

D än tem ar h. Ihre Majestäten der König und ch diesen Vormittag um 10 Uhr „Hekla“, um ei

Kopenhagen, 2 begaben si Bord des Dampfschiffes der drei auf der Rhede liegenden Kriegeschi „Mercurius“ und der Kadetten⸗ uf nach Helsingborg zu v schwedischen Köͤnigshause ein Plakat erschienen,

von der neuen nem Manöver ffe, der Fregatte „Gefion“, Korverte „Flora“, beizu⸗ erfügen, wo Sie einen abzustatten gedenken. wodurch hinsichtlich der beabsichtigt wird, und in die dänischen Provinzialstände 44 vorgelegten Gesetz⸗-Ent⸗ haben, bestimmt wird, daß s dem Wehrpflichtstande zu welche durch die Verordnungen vom 28 und 29 und 8. Mai 1829 §8§. 15, 16 und keinen Anspruch auf weitere Befreiung vom als diejenigen genießen, die außer dem boren sind, so daß sie demnach, wenn allgemeine wo sie das Ausschreibungs⸗ Ausschreibung genießen sollen, en zu statten käme, welche Befreiung be⸗

die Königin Zollbude an

der Brigg wohnen und sich hiera Gegenbesuch bei dem

Unterm 10ten ist allgemeinen Wehrpflicht, welche einzufü Uebereinstimmung mit in Veranlassung des i wurfs über jenen Gegenstand geäußert diejenigen, die sich in Zukunft treten, der Befugniß 20. Juni 1788 885. 18 eingeräumt wird, Kriegsdienste mache Wehrpflichtstande ge Wehrpflicht zu der Zeit ein Alter erreichen, keine Befreiung von der eine solche Befreiung denjenig dahin verlaufenen Zeit jene Ansprüche auf

demjenigen, was hnen im Jahre 18

geführt ist,

selbst wenn in der bis nutzt haben.

Rachdem in ber ersten lung vom 15ten d. die Theil der Königlichen Eröffnung, Anträge der letzten Sessi die darin enthalt Institutionen sein tag, dem 17ten, t derselben bekannt zu machen, daß, wenn auch ung eine Aufforderung s zur Verhandl

Sitzung der roeskilder Stände⸗Versamm⸗ Wahlen vorgenommen worden, der sich auf die Petitionen und verlesen, und da man meinte, daß ittheilungen bedeutungsvoll für die Stãände⸗ könnten, so ward beschlossen, die Versammlung bis Zeit habe, sich ge⸗ wobei der Königliche Kom⸗ die Versammlung in dem In⸗ finden möchte, das ung zu bringen, Verordnung vom 15. Mai bevor nicht die König⸗ In Folge dieser Erinnerung vom 17ten d. der Prä⸗ Diskussion darüber zu

ward der

zu vertagen, damit man

missar daran erinnerte, halt der Königlichen Eröffn Eine oder das Andere darau keine Zeit sein möchte, da nach 8. 58 der 1834 kein Privat⸗Antrag vor lichen Propositionen vorgelegt beantragte daher auch in der sident die nachfolgende Erklärung, ohne eine eröffnen, ins Protoł ; Mit Hinsicht au tige Stände · Versammlu vom 28. Mai 1831 die reich Dänemark beschräntt, findet die Stän sich zu der Erklärung aufgefordert: daß sie Eröffnung bezeichneten nung vom 25. Mai 1831 den Ständen ange schritten zu haben. Sich stüßend auf den J §. 5 dieser Verordnung, so wie auf die Art und Weise, nung bisher verstanden und in Anwendung gebracht word von den verschiedenen Stände Versammlun gierung, welche selbst von den Standen Gut

kommen dürfe, zweiten Sitzung

oll aufzunehmen: f die in der Königlichen Eröffnu vorkommendt Aeußerung. irtsamteit der Provinzi

ng an die gegenwär⸗ daß die Verordnung al⸗Stände auf das König⸗ ersammlung der Inselstisie nicht erlennen lann, durch Anträge den durch die Vererd= wiesenen Wirlungskreis über-

in der Königlich en

nhalt der Prämissen und den wie diese Verord- en, nicht allein ch von der Re⸗ achten eingefordert hat über

en, sondern au

884

Angelegenheiten, welche den ganzen Staat betreffen, muß die Versammlung annehmen, daß sie in ihrem guten Rechte ist, wenn sie solche allgemeine Angelegenbeiten unter Verhandlung nimmt, bei denen das Interesse des einzelnen Siaats theils nicht von dem des ganzen Landes getrennt wer—

den kann.“ 8 In der kurzen Einleitung, welche der Präsid ent diesem An⸗

trage voraussandte, sagte er unter Anderem;

„Ich darf ohne Weiteres annehmen, daß die Veisammlung im Allge⸗ meinen die Ueberzeugung theilt, daß die Ständeverordnung bis jetzt faltisch auf andere Weise nicht blos von den Ständeversammlungen, sondern auch von der Regierung verstanden und angewendet worden, daß ein Schweigen von Seiten der Stände leicht gedeutei werden kann, als gebe man still⸗ schweigend für die Zukunft die Verhandlung jeglicher Angelegenheit auf, die zwar das Königreich Dänemarf angeht und vasselbe selbst im höchsten Grade angeht, aber zugleich in Folge der nothwendigen Verbindung zwischen den verschiedenen Theilen desselben Staats auch die Herzogthümer betrifft, und daß eine solche Beschränkung der bieherigen Wirksamkeit der Stände ein Rückschritt sein würde, der den bellagenswerthesten Einfluß auf die Bedeu⸗ tung und die Stellung der Stände im Volle haben würde, und zwar zu eincr Zeit, die, was gewiß Alle erkennen, zum wenigsten keine Bewegung in rücichreitender Richtung erheischt.“

Die Versammlung trat dem Antrage mit 58 Stimmen gegen 1 bei. Der Königliche Komm issar sagte darauf:

„Ich muß in Beziehung auf das Vorgefallene bemerken, daß ich in jeder Hinsicht verweisen muß auf die in der Allergnädigsten Eröffnung vom 10: en d. M. gegebene Alleihöchste Minheilung über das rechte Verstãndniß der beneffenden Bestimmungen in vet allein sür das Königreich Dänemark erlassenen Verordnung vom 28, März 1831, welchen Allerhöchsten Willen aufrecht zu erhalten des Königlichen Kommissars, so weit es ihm beikommt, unabweichliche Pflicht ist.“

Nachdem darauf das Protokoll der vorigen Sitzung verlesen und angenommen worden, meldete der Präsident, daß er folgende Privat⸗ Anträge erhalten habe. 1) Höchstengerichts⸗ Advokat Lehmann: Antrag auf Ordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse zwischen den verschiedenen Theilen der Monarchie und auf Einführung einer freien Verfassung. 2) Justizrath Ussing; Antrag in Betreff der Errich= tung der früher verhandelten ständischen Ausschüsse. 3) Derselbe: Antrag in Betreff der patrimonialen Gerichtsbarkeit und obrigkeit⸗ lichen Macht, des Privat⸗Besetzungsrechts von Staats⸗Aemtern und der auf adelige Vorrechte gegründeten Ungleichheit vor den Ge⸗ richten. ) Prof. David: Antrag von ihm selbst in Verbindung mit Anderen, auf Aufhebung der Sklaverei in den dänisch westindischen Besitzungen binnen bestimmter kurzer Frist. Vom Kammerherrn Abraham son aufgefordert, gab darauf der Königl. Komm issar einige Aufklärung über den gegenwärtigen Stand des Geseß⸗ Entwurfs wegen der allgemeinen Wehrpflicht. Es sei des Königs sehnlicher, allen Beikommenden mitgetheilter Wunsch, daß die Verordnung noch so früh in dieser Session vorgelegt werden möge, daß die Versammlung, wenn auch mit einiger Anstrengung und jedenfalls durch Zugabe einiger Tage, zur Behandlung die ser Angelegenheit, ihr Gutachten darüber abgeben könne, und die beikommenden Regierungs⸗Behörden würden in Bezug hierauf unzweifelhaft die nöthigen Vorarbeiten so viel wie möglich beschleunigen. Mit vollkommener Sicherheit könne man jedoch, bei der Schwierigkeit und Weitläuftigkeit der noch zu bewältigenden Vor⸗ arbeiten, nicht darauf rechnen, wie beklagenswerth auch immer eine Vertagung der Sache bis zur nächsten Session sei. Am Schluß der Bersammlung legte der Königliche Kommissar 8 Gesetz⸗Entwürfe von rein provinztellem Interesse vor, zu deren Prüfung die erforderlichen Kemmissionen ernannt wurden.

Auch erwähnte derselbe der g. Herr Fabrifen⸗ Kom der bemerkenswerthesten Aufsätze aus den letzten Blättern eitung mit.

Hierauf la gen einen den annales des ponts et e ufsatz der Herren Miche lot uͤnd Bousson über di strativen Verhältnisse der englischen Eisenbahnen.

Herr Geheimer Sber-Baurath Severin theilte aus den Annales des mines einen Aufsatz über die wahrscheinlichen Ursachen eines Achsenbruchs mit, wobei Herr Fabriken Kommissions · Nath Brir bemerkte, daß wahr⸗ scheinlich die durch das Stauchen der dicken Enden der Achsen veränderte Tatur des Eisens an der Bruchstelle die Ursache der meisten Achsenbrüche sein möchte, und daß daher möglichst dahin zu wirlen sei, diese Verdickun⸗ gen der Achsen gänzlich zu umgehen.

In der Febrnar- Sitzung las Herr Geheimer Ober ⸗Baurath Hagen die Fortsetzung des Aufsatzes über die englischen Eisenbahnen, und Herr Fabriken Kommissions Rath Brir referhite über die ersten diesjährigen Nummern der Stuttgarter Eisenbahn-Zeitung. Der Voisißende legte der Versammlung die vom Herin Geheimen Rath Mellin übergebene Zusammenstellung der bieher ausgeführten und im Bau begriffenen preußi- schen Eisenbahnen und der Resuliate ihres Betriebes vor.

In der Mätz-Sitzung theilte Her Borsig der Gesellschaft zwei neue Constructions - Arten von Bünrel - üchsen mit, wie derselbe solche neuerlich aus England erhalten hatte, und versprach, die Resuliate, welche sich aus den damit anzustellenden Versuchen ergeben würden, seiner Zeit ebenfalls tem Vereine mitzu heilen. Dabei erklärte Herr Borsig, daß er von den bis jetzt von der patent chast and axleire company aus England bezo- genen Patent · Bündelachsen schon 1800 Stück veiwendet habe, ohne daß bei denfelbean irgend ein Unfall vorgekommen sei. Hierauf gab Herr Bau - Inspektor Henz die Beschreibung eines in Belgien auf einer geneigten Ebene, ven 1: 36 angewendeten 6 räderigen Bremsenwagens, dessen zangeniörmige Klaue das Seil in einer gekrümmien Vertiefung ergreift, so daß das Abrutschen und damit auch die Abnutzung ves Seils möglichst vermieden wird. Die Bremsvorrichtung besteht aus 2 zwischen den 6 Rädern befindlichen schlittenförmigen Brema llötzen.

Sodann las Herr Geheimer Ober-Baurath Severin einen den An- nales des pants et chaussees enilehnten Aufsatz über die Arbeiten und Ausgaben beim Bau der Eisenbahn von Paris nach Orleans und den 2 über eine Lekomotiv⸗Explosion auf der Bahn von Lyon nach St.

tienne.

Herr Fabrilen · Kommissions · Rath Brix referirte über die bemerkens⸗ werthesten Aufsäße der Stuttgarter Eisenbahn⸗-Zeitung. Bei Er⸗ wähnung eines ünglücksfalls, enistanden durch das Herausspringen einer neuen Siephensonschen Patent · Lolomotive aus den Schienen der er (fen, bahn, sprach Herr Borsig über die unzweckmäßige Lage der Treibrad · Achse ge rade unter dem Schwerpunlt die ser Maschinen, weil unvorsichtiges, zu starles An · ziehen der Trucksedern den giößten Theil des Gewichts ver Maschine auf tie beiden Treibräder legt und dann ein unsicheret, schwankender Gang derselben, namentlich bei schneller Bewegung, nicht zu vermeiden ist.

In der April Sitzung referirte Herr Giheimer Ober ⸗Baurath Seve⸗ rin über ein dem Verein zugesandtes Weit des Herin Vermessung R Revisor Waege: „Anleitung zur Absteckung von Eisenbahn Kurven / Hierauf iheilte Herr Fabrilen⸗Kommissions Raith Brir aus der Stuttgarter Eisen bahn Zeitung die Beschreibung eines von Herrn Nienburg proje titten Viadutis über das Göltzschthal in der Linie der Sächsisch⸗Bayerischen FTisenbahn mit und sprach über eine von Herrn Lee vorgeschlagene neue Biems · Vorrichtung, welcher jedoch weder hinreichende Halibe ikeit noch praltische Bedeutung 9 werden konnte, indem die Construction dieser Vorrichiung jedesmal erst ein Stillsteben des uges zum Losbremsen erfor- dern würde. Herr General Major Plüm icke las einen Aufsatz aus dem Archi für die Offiziere des Arillerie und, Ingenieur ⸗Corps: Ueber das Verhältniß der Eisenbahnen zur Befesligungstunst. Endlich theilte Herr Dirchror de brech l des Gesellschaft den Inhalt der interessantesten Auf⸗ saätze des Chemin de fer belge von der zweiten Hälfte des vorigen Jahres mit.

i- Sitzung machte s günstigen Bau · Verh Herrn Baurath fmann las ei e Eisenbahnen, welcher i worden ist. Das Comité sindet keine den nbahnlinien entgegensich n des Systems aus. n mehreren Mitglieden

In der Ma üßer die durchau bahn aus einem von Inspettor Hof ber atmosphãrisch durch dessen Comité erstatte wendbarleit des Systems au Schwierigkeiten und spricht Ansicht wurde in der Ver

f längeren Eise sammlung jedoch vo

issions · Rath isenb ahn · 3 günstigen Ansichten

heilte Thaisachen widerlegt theilte der Gefellscha Bau⸗Inspektor Hen sisch⸗Märlische Eisenbahn

Uebersicht der Erfahrungen ich bei der Verwaltung der die Versammlung an die vers Deuischlands, die selben ausgegebenen Da die Sitzungen des August wegen der Re Versammlung erst im

Brir erwähnte in seinem R eitung ebenfalls mehrern atmosphärische Bahnen Herr Geheimer d st die Idee eines neuen, sehr z angeyebenen Fahrplan sin Um zu einer allgemeinnm zu gelangen, welche man so wohl h Eisenbahnen gemacht hatte, hi Eisenbahn⸗Directionen, zm dem Vercin regelmäßig die von te zuzusenden. den Sommer⸗Monaten Jun,] ler Müglieder ausfallen, so findet die! September d. J. statt.

gandels und Görsen - Nachrichten. Die Mißstimmung an der Börse dauert sun d unter gestriger Noiiz. Eerii ner Börse.

Den 25. Juli 1845.

Pr. Cour. Brief. Gel.

Fabriken ˖ Komm Stuttgarter E in welchen die mehrere mitget Baurath Severin

Niederschle gleichenden Bau als ar

von Herrrn

Bite zu richten, Verwaltungs ⸗· Berich Vereins in

Berlin, 25. Juli. sämmtiliche Course schließen bedeuten

ct ie n. Aeti Rrief. Gel.

St. Sehuld-Sch. Potsd. Magdeb.

Prämien- Scheine d. Seen. à 555 T. HKut- u. Neumärk. Schuldverschr.

X

Med. Lp. Bisenb. do. 40. Prior. Obl. Brl. Anb. abgest. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb.

do. do. Prior. Obl. do. v. Siaat garant. Ok. -Schles. E. L A

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Obligationen Westpr. Pfaudbr. Gross. Pos. do.

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Ostpr. Pfandbr.

HKur- u. Ne um. do. Schlesische do. do. v. Sÿ„aat g. Li E.

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B. St. E. Lt. A. u. B. Magd. Halba. Eb. Br. Schw. -FErb. E. d6. 40. Prior. Obl. nonn-Kölner Esb. 11 Niederseh. We. v. .

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Gold al mareo. Friedrichs d'or. And. Gldm. à 8 Tb.

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wilb. B. (C. O.) 4

Hm eckkSel -- Cours.

Wien in 20 Xr. .

Leipris in Courant im 14 TPI. Fuss. 100 Tulr. Fraukkurt a. M. südd. W..

Auswärtige Börsen,. Niederl. wirlkel. Sch. 602.

Amsterdam, 21. Juli. Preuss. Pr. Seb. . H

396 do. 375. 4990 Russ. Hope 903. Antwerpen, Frauk furt a. M., 21. Juli. 1899. 97. Bayr. RBank-Actien 690 Kr. Hope pok6. 200 FI. 95 .

Neue Anl. 19. 96 Mei. 1113 6. d9 G. Stiegl. 874 6. do. S0 HEI. 864 6. 1IIamburxz, 23. Juli. Bauk-Aetieu 1570 Rr. Haris, 20. Juli. S Rente fin our. 121. 65. hY6 Span. Reute 323. Pans. 5. So nien. IIII.

Kunl. Russ. 1061. 3970 do. fin Cour.

495 40. 101. 390 7d. zrI. 4c 1634 36565. d0. 1839 1233. Nordb. 185. Ela Nail. 1173. Livorn. 1083. Pest. 953. Hud. 86.

Königliche Schauspiele. Im Opernhause. Zum erstenmale wi Königin, komische Oper in 3 Abth., des St. Georges, von J. C. Grünbaum.

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Actien 1570.

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nach dem Fran Musik von F.

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Montag, 27. J Vorstellung: (Mad. Rettich, Stuart, als letzte G ag, 28. Juli.

Büreau des

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werden Billets zu den gewöhnlichenb

städtisches Theater.

Die weibliche Schildwache, Friedrich. Hierauf: Ueberall Jesuiten, von Jofeph Mendelssohn. Akt, von W. Friedrich.

sten Stück: Rose, im dritten:

11k, von W Schwank in 1 Akt, ißt mit? Vaudevi Herrmann im er

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———— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinteisen. Im Selbstverlage der Erpedition.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen ber Hofruchdtuct⸗

Herr Direlior Odebrecht Mitthes älmisse der Stargard Posener 6 Hariwig darüber gelieferten Bu ne ausführliche Uebersetzun

m englischen Pana

205. Beilage zur Allgemeinen Preusischen Zeitung.

Sonntag den 26 sten Juli.

Jnhalt.

z, betressend das Verfahren in den bei dem Kammergericht und dem

inaigericht zu Berlin zu führenden Untersuchungen. (Schluß.)

uubnung über das Verfahren in Civilprozessen.

durch Gerichts ⸗Deputati wel ö 2 uli putationen, welche aus drei Mitgliedern bestehen, N derjenigen im §. 24 bezeichneten Verbrechen, welche in d Schlußbestimmung desselben von der Kom ttenz der Ei öjurk! ter ausgeschlossen worden sind; e. inzelrich⸗ derjenigen Verbrechen, welche in den Gesetzen mit

In der Zwischenzeit bis zum Termine ist dem verha ' geklagten, wenn er einen Vertheidiger hat, nnn Herr Lie

n, und, zwar ohne Beisein einer Gerichtsperson, wenn der Vertheidiger ein in Eid und Pflicht stehender Justiz⸗ Beamter ist. Auch sollen während der gedachten Zeit dem Verthei⸗

selben zu besprechen,

Inland.

erlin, 25. Juli. Folgendes ist der Schluß des i . een nenen Dietz s * st chluß des im Haup

Die Anklage kann shn ig 9. mündlich angebracht werden.

Rird dem Richter beim Eingange der Anklage zugleich der An⸗ le vorgeführt, und gesteht derselbe die ihm angeschuldigte That, snd die Beweismittel für die Anklage und Vertheidigung zur ,, so hat der Richter in der Regel auf der Stelle die Unter⸗ ig zu führen und das Urtheil zu fällen. Is der Angeklagte verhastet, so muß dessen Vorführung beim sInge der Anklage sofort gesche .

§. 69

Kann im Falle des 8. 27 das Urtheil nicht sogleich gefällt wer⸗ der Angellagte ist aber verhaftet, so muß . sogleich über seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel vernommen und

uf zum mündlichen Verfahren und zur Entscheidung der Sache öglichst naher Termin anberaumt werden, zu welchem die bei⸗

sz vorgeschlagenen Zeugen vor nladen sind.

gann der Angeklagte nicht sofort vorgesührt werden, so ist der⸗ zum mündlich en Verfahren durch eine schriftliche Verfügung vor⸗ n, welche die Thatsachen des ihm angeschuldigten Vergehens en und die Aufforderung enthalten muß: sestgesetztin Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidi⸗ g öbienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche Richter so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch demselben herbeigeschafft werden können. ch ist dem Angeklagten die Warnung zu stellen, im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Ent⸗ dung in contumaciam ian fg en werden solle. S. 30. nur auf Grund bescheinigter erheblicher Hindernisse kann dem ge des Angeklagten auf Ansetzung eines neues Termins statt⸗ n werden. S. 31.

n Ansehung der Vorladung der Zeugen bewendet es bei den shristen der Kriminal⸗Ordnung. Der Richter ist indessen befugt, hie einem anderen per sönlichen Gerichtsstande unterworfenen Zeu⸗ Alls dieselben nicht zum Militgirstande gehören, zum Erscheinen

mündlichen Verfahren anzuhalten.

mn dem Termine (68. 27, 29) wird, nachbem die Anklage durch dlizei⸗Anwalt vorgetragen und der Angeklagte darüber vernom⸗ worden, mit der Beweis Aufnahme, so weit dies erforderlich ist, hren, der Polizei⸗ Anwalt mit seinen Anträgen, so wie der An- se mit seiner Vertheidigung, gehört und alsdann das Urtheil und mit den Gründen verkündet. her Richter ist jedoch befugt, wenn er noch eine weitere Auf⸗ g. der Sache, insbesondere die Aufnahme von Beweisen, für er⸗ sch hält, welche erst bei der mündlichen Verhandlung zur Sprache men sind, die Fällung des Urtheils auszusetzen und einen Ter⸗ r Fortsetzung des e bestimmen.

Erscheint der Angeklagte, der gehörig erfolgten Vorladung un⸗

t, in dem Termine nicht, oder verweigert er in demselben, über fiage sich zu erklären, so wird in contumaciam der Beweis ommen uͤnd nach Anhörung des Polizei⸗Anwalts, so wie des

Angellagten etwa aufgetretenen Vertheidigers, das Urtheil und verkündet. hem ausgebliebenen Angeklagten ist das Urtheil in Ausfertigung

llen. S. 34. hat eine Beweis⸗Aufnahme durch Einnehmung des Augenscheins und Stelle stattgefunden, so muß das darüber aufgenommene Ill bei dem mündlichen n g vorgelesen werden. S. 35. eugen, die nicht vorgeladen worden, allein in der Nähe besind⸗ d, kann der Richter sogleich durch den Gerichtsdiener gestellen

asselbe gilt von gehörig vorgeladenen, aber ausgebliebenen Zeu⸗

at ein solcher Zeuge sein Ausbleiben nicht im voraus entschul⸗ o kann gegen ihn von dem Gericht ohne weiteres Verfahren eldbuße bis zu 20 Thalern oder eine Gefängnißstrase bis zu agen und die Verpflichtung zur Tragung aller Kosten festge⸗ wden, welche durch die von ihm verursachte Ansetzung eines Termins entstehen. Die Niederschlagung dleser Strafe und die bung von der Kostentragung ist von dem Gericht nur dann zu zn, wenn der Zeuge binnen 14 Tagen nach Zustellung der erfigung sein Ausbleiben gen gend enschuldigi.

ann bei dem mündlichen Verfahren die Vernehmung eines Zeu⸗ gen Krankheit, Alterschwäche, großer Entfernung oder anderer dbaren Hindernisse nicht erfolgen, so ist - solche anderweit zu n und in diesen Fällen, so wie alsdann, wenn ein schon zuvor ich vernommener Zeuge inzwischen verstorben ist, das Verneh—= Protololl bei dem mündlichen Verfahren vorzulesen. Doch r Richter, wenn die Beseitigung jenes Hindernisses möglich ist, * Abhörung, des Zeugen zur Aufklärung der Sache für ndig hält, die Vertagung des Verfahrens und die Vorladung gen dazu beschließen.

S. 37. det der Richter bei Beurtheilung ber That des Angeklagten, * ein Verbrechen enthält, dessen gesetzliche Strafe seine rich⸗ Kompetenz überschreitct, fo hat er die Sache an das lompe—= zericht abzugeben.

S. 38.

eh den Hergang im Termine wird von einem vereideten Ge= 9 er ein Protokoll rr. welches den wesentlichen

= Erklärungen des ÄUnklägers, des Angeklagten und der

z 8 muß. und in welchen zugleich das abgefaßte Urtheil x ründen niederzuschreiben ist. Der Richter und der Ge⸗ ider haben dieses wa n vollziehen.

2. Bei schweren Verbrechen. ( Unter suchung und die Entscheidung erster Instanz erfolgt

Geldbuße, deren höchstes Maß 50 Rthlr. übersteigt,

Freiheitsstrafe, deren höchstes Maß sechs Wochen, jed 1. n übersteigt, 6 seh . oder mit diesen beiden Strafen zugleich bedroht sind, au wenn sie noch außerdem den Verlust ,,,, n, Rechten gesetzlich zur Folge haben; w . großen gemeinen oder unter erschwe⸗ renden Umständen begangenen und d ; . gang es ersten gewaltsamen ie Be chlüsse dieser Gerichts-Deputationen werden, auch w 8 auf Fällung des Urtheils . durch n e, i n 0

diger, der Angeklagte möge verhaftet sein oder nicht, die Unt . Akten auf Verlangen in der Gerichts⸗Registratur zur . legt werden; eine Verabfolgung derselben an den Vertheidiger ist nicht

. Bei dem mündlichen Verfahren kommen auch in den Sachen der hier in Rede stehenden Art die Vorschriften . 30 6 zur

Anwendung, so weit nicht in d t Anderes bestimmt ist. icht in den nachfolgenden ss. 5 bis 63 ein

S.

Die Leitung der Verhandlung, insbesondere das Verhö P geklagten und der Zeugen, gebührt dem Vorsitzenden rg r. Deputation; welcher jedoch hierbei auf die Meinung der beisitzenden Richter, so wie auf die Anträge des Staats⸗Anwalts, des Angellag⸗

* * * 8. 8 Zur förmlichen Eröffnung der Untersuchung gegen eine bestimmte ten und dessen Vertheidigers, Rücksicht zu nehmen hat.

Person ist in den Fällen des §. 39 erforderlich: 1H eine vom Staats-Anwalt abzufassende Anklageschrift, welche enthalten muß: den Namen des Angeklagten, eine Darstellung der ihm zur Last gelegten That, die Beweismittel dafür, ins⸗ besondere die Namen der Belastungszeugen, deren Abhörung der Staats-Anwalt verlangt, und die Bezeichnung des Ver⸗ brechens, dessen der Angeklagte beschuldigt wird; ein auf Grund dieser Anklageschrist, die Eröffnung der Unter⸗ nn, ,, der Gerichts ⸗Deputation, in wel⸗ em der Name des Angeklagten und das ihm ĩ

Verbrechen zu bezeichnen lee, .

Die schon in der Voruntersuchung eiblich vernommenen Zeugen

werden bei ihrer nochmaligen Abhörung nicht aufs neue id ü dern auf den geleisteten Eid ve ent g rf am f

2 e.

. Erscheint der gehörig ö Angeklagte in dem Termine nicht, so kann das Gericht, wenn dasselbe aus besonderen Gründen die Anwendung des im §. 33 vorgeschriebenen Kontumazial⸗Verfah⸗ rens nicht für angemessen hält, bei Vertagung der Sache zu einem anderen Termin die Vorführung oder Verhaftung des Angeklagten

Die Berathung und Beschiußnahme der Gerichts⸗Deputation darüber, ob auf die Anklage die Untersuchung zu erö i ohne 9 des Staats- Anwalts. , rachtet die Deputation die Eröffnung der Untersuchung für nicht zulässig, so hat sie in dem Beschlusse hierüber, erh An geschuldigte verhaftet ist, zugleich . Freilassung zu verordnen.

S. 12.

Findet die Deputation die Sache noch nicht hinreichend vorbe⸗ reitet, um über die förmliche Eröffnung der . . den, so hat sie die Punkte, in Ansehung deren es noch einer näheren Aufklärung bedarf, in dem abzufassenden Beschlusse zu bezeichnen und diesen Beschluß dem in ,, Erledigung zuzustellen.

Hält der Staats⸗Anwalt zur

Die Berathung der Gerichts⸗Deputation ü il er⸗ folgt ohne Beisein anderer Personen. putation über das Urtheil er

———

8 Findet das Gericht bei Beurtheilung der That des Angeklagt daß solche ein Verbrechen geringerer g in ft, als . ,

welche seiner Kompetenz zunächst überwiesen i ö noch das Urtheil zu alen chst iesen ist, so hat dasselbe den

Kann die Berathung (8. 60) nicht an demselben Tage b oder das Urtheil mit den Gründen nicht , , . hat, das Gericht zur Verkündung des Urtheils einen neuen Termin zu bestimmen, der jedoch nicht über 8 Tage hinausgeschoben werden darf.

t valt. Begründung oder Vervollständi⸗ gung der Anklage eine gerichtliche Voruntersuchung für nöthig, so hat d uuf seinen Antrag das Gericht einen Untersuchungsrichter zu er= In dem Termins-Protokoll (. Zs) sind auch die Abänderungen oder Zusätze anzugeben, welche in den Aussagen der schon in der

Voruntersuchung vernommenen Zeugen bei deren nochmaliger Ver= nen, 9. nn,, . , hervortreten.

ie Niederschreibung des rtheils und der Grü ĩ das Termins Protokoll fer in Sachen der hier ö Art nicht statt; vielmehr ist das Urtheil besonders abzufassen und nur die geschehene Verkündung in dem Protokolle zu vermerken.

Der uUntersuchungsrichter hat bei der Voruntersuchung alle in der Kriminal Ordnung für den Inquirenten gegebenen Vorschriften, insbesondere auch die wegen Zuziehung eines vereideten Protolollfüh⸗ rers, zu beachten.

8

Der Zweck der Voruntersuchung ist: die Existenz und Natur des erbrechens, so wie die Person des Thäters und die zu nden Beweismittel, so weit zu erforschen und sizustellen, als dies zur Begründung einer Anklage und zur Vorbe⸗ tung der mündlichen Haupt- Untersuchung erforderlich erscheint. Der Untersuchungsrichter hat daher seine Nachforschungen nicht wei⸗ ter auszudehnen, als dieser Zweck 3. nothwendig macht.

angezeigten V

̃ ; 3. Bei b iger fs r rr un blen. ei besonders schweren Verbrechen.

Bei der Untersuchung und der Entscheidung erster Instanz in

1) derjenigen Verbrechen, welche in den Gesetzen mit einer härte⸗ ren Strafe als dreijähriger genf lar f bedroht n r 39, Nr. 3 bezeichneten gehören,

sind die Vorschriften der 88. 40 bis 63 ebenfalls anzuwenden, so

weit nicht in den nachstehend 3. S5 bis i' e stimmt i. chstehenden 85. 65 bis 71 ein Anderes be—

welche nicht zu den im 8. . 46. 2) aller Amtsverbrechen Ob und welche Zeugen in der Voruntersuchung zu vereidigen sind, bleibt dem Ermessen des gt ubm le fen, überlassen.

S. ö Auch der Beschuldigte kann in der Voruntersuchung, wenn dies des Sachverhältnisses zweckmäßig erscheint, vernom—⸗

zur Aufklärung Ist derselbe verhaftet, so muß seine Vernehmung stets

Dem mündli men werden. ichen Verfahren vor dem erkennenden Gerichte muß

bei diesen Verbrechen stets eine gerichtliche Voruntersu bis 49) vorhergehen, in welcher der Angeklagte zu nf. Cr .

8 Die Zulassung eines Vertheidigers in der Vorunt ĩ , heidig ntersuchung ist

89 Nach Abschließung der Voruntersuchung legt der Untersuchungs⸗ richter die Akten dem Staats⸗Anwalte zur Stellung aer e. Anträge vor. ( Nimmt der Staats⸗Anwa

8 Erklärt der Staats-Anwalt nach dem Schlusse der V 8 suchung, daß er die förmliche Anklage erheben gif. und e, er demgemäß, den Beschuldigten in den Ankla gezu stand zu ver setz en:; so ist über diesen Antrag von einer aus drei Mitgliedern bestehenden Gerichts Deputation ein Beschluß zu fassen, welcher dem

lt hierbei von der weiteren Verfolgung Staats-Anwalte, so wie dem Beschuldigten, zu eröffnen ist.

der Sache Abstand, so ist die Zurücklegung der Akten und, wenn der verhaftet ist, dessen Freilassung zu verfügen.

t der Staats⸗-Anwalt aber die förmliche Einleitung der ür begründet, so hat er die Anklageschrift (6. 40 Rr. ) über welche alsdann die Gerichts⸗Deputation Beschluß faßt (6. 40 Nr. 2 8. 4.

§. 50. Wird die Eröffnung der Üntersuchung beschlossen, so hat die Gerichts⸗Deputation zugleich einen Termin zum 86h zu bestimmen.

9 Ist der Angeklagte verhaftet, so wird ihm die Anklageschrift 40) vorgelesen, und er darüber vernommen, ; zu seiner Vertheidigung er herbeige⸗ schafft, insbesondere welche Zeugen er vorgeladen zu sehen ver⸗

ge? Kann der Angeklagte sich hierüber nicht auf der Stelle erklären, so ist ihm eine angemessene Frist dazu zu bestimmen.

5 Hilt die Gerichts⸗Deputation vor ihrer Beschlußnahme eine Er⸗ gänzung der Voruntersuchung für nothwendig, 7 lu n fit e⸗ mit den Untersuchungsrichter, der nach Erledigung des Auftrags die Akten wiederum dem Staats -Anwalte zu der Erklärung vorzulegen

hat, ob er bei seinem früheren Antrage beharre dern wolle. h ge beharren oder denselben än-

Beschuldigte

Untersuchung f einzureichen,

Spricht dagegen der Beschluß (8. 66) die Versetzun Anklagestand aus, so ist darin zugleich dem gieren te aufzu⸗ ar n. 3 e, m,. der Regel auf nicht länger als age zu bestimmen ist, eine Anklageschrift einzureichen. ß dem n, (85. , ,. ob und welche Beweismitte Ist das Verbrechen in dem Gesetze mit einer höheren als zehn⸗ jährigen Freiheitestrafe bedroht, so muß dem kg n. ein 3 theidiger, falls er einen solchen nicht selbst erwählt hat, von Amts wegen bestellt werden.

S Die mündliche Untersuchung und die Entscheidung erster In erfolgt vor einer Abtheilung des Gerichts, J . ö 337 liedern und, wenn das Verbrechen im Gesetz mit lebenswieriger 5 El oder mit Todesstrafe bedroht ist, aus acht Mitgliedern ehen soll. Bei allen Beschlüssen dieser Gerichts ⸗Abtheil auch bei Fällung des Urtheils, die Stimmen gleich getheilt, so gilt die mild

Hat der verhaftete Angeklagte eine Abschrift der Anklage und 24 9

Ist der Angel Mittheilung einer (8. 40) auf die im 8.

einen Vertheidiger, so ist diesem eschlusses mitzutheilen.

agte nicht verhaftet, so wird derselbe unter Abschrift der Anklageschrift und des Beschlusses

ins besond 29 bestimmte Weise schriftlich vorgeladen. insbesondere

rheit. Sind

entscheidet Stimmen⸗ ere Meinung.

Rücksicht darauf, ob sie schon in der

sind oder nicht, alle diejenigen vorgela⸗ der Staats-Anwalt oder der Angeklagte aus- t oder das Gericht für erforderlich erachtet.

ten ist bei seiner im §. 51 bestimmten Vernehmung

Vorladung (8. 53) bekannt zu machen, welche Staats⸗Anwalts oder nach dem Beschluß des

Als Zeugen werden, ohne Voruntersuchung verno den, deren Abhörung drücklich beantra⸗ Dem Angeklag oder in der schriftlichen Zeugen auf Antrag des Berichts zum Termin vorgeladen sind, Dem Staats⸗Anwalt sind diejeni deren Vorladung auf Verlangen des schluß des Gerichts verfügt worden ist.

S. 71. eginn des mündlichen Verfahrens wird die Anklage⸗ erichtsschreiber vorgelesen. 8. 72

Bei dem B schrift durch den

B. Verfahren in zweiter Instanz. Gegen jedes in erster Instanz, ergangene Urtheil ist sowohl der als der Staatsanwalt, innerhalb einer prällustvischen Frist

Angeklagte ? agen das Rechtsmittel der Appellation einzulegen be⸗

von 10 T en Zeugen namhaft zu machen, ngellagten und nach dem Be⸗

1 n 1 * * Die zehntägige Appellationsfrist beginnt mit dem Ablauf des