1846 / 221 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Die Frage ward mit überwiegender Stimmen ⸗Mehrheit ver neint. l ; ö ? An bas Resultat dieser Abstimmung anknüpfend, machte ein Mitglied der Synode aufmerksam, daß zwar in dem Gutachten die Jiothwendigleit einer Ergänzung der Gesetz gebung über die Emeriti= rung anerkannt, durch den gefa ten Beschluß aber die Sache auf den

unkt gediehen sei, daß zur d m,, der hervorgehobenen Uebel- i nichts weiter geschehen werde. Er hege indeß die Ueberzeu⸗ . daß die Kommission noch andere Scl fis zu besserer Negu⸗ irung der Sache machen und nur damit zurückgeblieben sein werde, weil sie auf die Genehmigung ihres Antrages gerechnet habe. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes stelle er daher den Antrag,

diese Angelegenheit an die Kommission zurückzuweisen und ihr an⸗

derweitiges Gutachten über die beiden Fragen zu erfordern,

1) auf welche Weise die Dienstunfähigkeit der Geistlichen am

sich ersten zur Kenntniß des Kirchen⸗Regiments zu brin⸗ en, und

2 ker welch' Verfahren diese Unfähigkeit und die Nothwen⸗

digkeit der Emeritirung rechtlich festzustellen sei. Der Vorsitzende erklärte diese Motion ganz dem Wunsche des Kirchenregimenis gemäß und von der größten praktischen Wichtigkeit und stellte deshalb die Frage, ob die Begutachtung des gestellten Antrages an die frühere Kom⸗ misston verwiesen und ihr überlassen bleiben solle, auch den An⸗ je ler und die Mitglieder der zweiten Kommission dazu zu ziehen

Die Frage wurde mit großer Majorität bejaht.

Der Vorsitzende eröffnete hierauf die Diskussion über den 2ten Hauptabschnitt des Gutachtens,

betreffend die Pensionirung der G eistlich en.

Es erhoben sich hierauf theils solche Stimmen, welchen der Entwurf nicht weit genug gegangen zu sein und dem Bedürfniß nicht gehörig zu entsprechen hör theils solche, denen er wieder zu weit gegangen war, insofern er die Kraft des Staats oder der Geistlichen über Ge⸗ bühr beanspruche.

Die Une Stimme verlangt einen Pensions-Fonds, der nicht blos einen Zuschuß zu dem gesetzlichen Quantum des bisherigen Dienst⸗ ECinkommeng, sondern die vollständigen Mittel zur Pensionirung der Geistlichen nach Maßgabe des Civil⸗Pensions.⸗ Reglements gewähre, zu welchem Fonds nicht blos die Geistlichen, sondern auch die Gemeinden herangezogen werden müßten, zumal da die Lage der als Adjunkten arbeitenden Geistlichen eine sehr gedrückte sei, auch das Kirchen⸗Re⸗ giment nicht Anstand nehmen werde, das den Geistlichen zu gewäh⸗ ren, was bereits den Lehrern gewährt sei.

Eine andere Aeußerung ging darauf, daß der Vorschlag von dem Grundsatze, wonach der, welcher besolde, auch zu penstoniren habe, abgegangen sei, und daß zwar der Vortheil des Emeritus, aber nicht des Amtes im Auge behalten werde.

Ein dritter Redner machte den Nachtheil bemerklich, den das bisherige Adjunltur⸗System habe, daß bei den bedeutenderen Stellen, der dadurch bewirkten Schmälerung der Amts- Einkünfte wegen, es schwer falle, ausgezeichnete Kräfte zur Wiederbesetzung der Stellen zu gewinnen. Da aber Zuschüsse aus Kommunal- und Staatsfonds zur Beseitigung dieses Uebelstandes sehr problematisch wären, so sei es nöthig, einen ausreichenden Pensionsfonds für Geistliche in der Art zu bilden, daß nicht dem einzelnen Geistlichen, wohl aber dem Ertrage der Stelle das dazu Erforderliche bei der neuen Besetzung ein für allemal abgenommen, hieraus ein Fonds gebildet und aus den Zinsen desselben und zugleich mittelst Verwendung der zu diesem FJonds zurückbehaltenen Abzugsquanta die erforderlichen Pensionen gezahlt würden. Natürlich uf. bei den noch im Amte befindlichen Heistlichen eine andere Auskunft getroffen werden. Es sei auch zu wünschen, daß bei der Bildung dieses Fonds zugleich auf die Ablö—⸗ sung des sogenannten Gnadenjahres gerücksichtigt werde, damit über⸗ all sogleich zur Wiederbesetzung einer erledigten Pfarrstelle geschrit⸗ 1 und die' dem Gemeindeleben schädlichen Zwischenzeiten beseitigt würden.

Von ber anderen Seite her wurde der Entwurf angegriffen, indem ein Synodale in Betreff der Einziehung der Beiträge eine zwiefache Unbilligkeit in dem Vorschlage hervorhob, denn er gehe darauf hinaus, bei verschiedenen n, . gleiche Vortheile in Aus⸗ sicht zu stellen, und es entbehre die Regulirung der Beiträge nach bem Dienst⸗ Einkommen eines sicheren . da bei einem größeren Einkommen auch oft viel größere Ansprüche zu befriedigen ständen, welche durch die jedesmaligen Verhältnisse bedingt seien. Zur Hebung dieser Uebelstände mache er den Vorschlag, sich mit ziner Bitte! an Se. Majestät den König zu wenden, den schlecht dotirten Pfarrstellen in Beziehung auf diese Pensions⸗ Beiträge dieselbe Erleichterung zu Theil werden zu lassen, welche dieselben be⸗ reits hinsichts der ittwenkassen⸗ Beiträge genössen, damit dieselben nicht in der durch die Kommission vorgeschlagenen Weise übertragen werden dürften.

Ebenfalls wurde gesagt, daß bas Verhältniß der Beiträge zu den eventuellen Ausgaben des beabsichtigten Pensions, Fonds gar kein Gegenstand der Erwägung gewesen, sondern man sich begnügt habe, die Ausgleichung etwalger Mißverhältnisse lediglich vom Staate nach Maßgabe des Civil⸗Pensione⸗-Reglements zu erwarten. Dabei aber werb? der Staat in die Lage verseßzt, eine sehr ungleiche Behand⸗ lungsweise der Civil⸗Beaniten und der Gei lichen einschlagen zu müsffen, indem die Letzteren bei dem Genusse eines Drittels oder der Hälfte ihres bisherigen Einkommens gegen die Ersteren in ein auf⸗ fallend günstiges Verhältniß gesetzt würden. Es scheine überhaupt die Zuziehung des Staates zur Verbesserung des Emeriten⸗Gehalts der Geistlichen unstatthaft, und der vorliegende Zweck werde auf dem Wege von Privat- Vereinen erreicht werden müssen, um nicht den Staat mit einer unbilligen Behandlung der Pensions- Angelegenheit zu beschweren.

Endlich machte der , , , gegen den Vorschlag geltend, wie dadurch sowohl Staat als Geistliche in beträchtliche Nachtheile versetzt würden. Die meisten Provinzial⸗ Synoden hätten sich in dem Vorschlage geeinigt, einen Pensions⸗Hülfsfonds auf dem Sozietäte⸗ wege zu ermöglichen; dagegen habe die Kommission die Angelegenheit als eine Sache des Staales, und zwar in Anschluß an das Pensions= n m vom 30. April is25, behandelt. Dieses Reglement ruhe auf dem zwiefachen an ge: daß jeder zu emeritirende Staats- diener eine angemessene Pensson erhalte, und daß derselbe während seiner Amtsführung angemessene Beiträge zum Fonds zahle. Der ereignen ich bringe eine bedenkliche Abweichung von diesen Grundfätzen in Antrag, indem er verlangt, jede Pfarrstelle solle dem Slagte gegenüber als nur 409 Rthlr. gewährend, also auf dem nie⸗ drigsten Satze des Pensions⸗Reglemenis stehend, betrachtet werden, wobei die besser dotirten Stellen die minder einträglichen zu übertra⸗ en hätten. Es sei zu besorgrn, daß an dieser dem Staate gemachten zumnthung der ganze Plan scheitern werbe. Eben so schließe der Vorsschlag einen Rachtheil für die Geisllichen ein, indem diese nach dem Pensions⸗ Reglement behandelt werden sollen. Dieses Reglement lasse die Pen- soonirung allemal erst nach dem 15ten Amtgsahre eintreten. Atge= sehen von dem möglichen Falle, daß ein Geistlicher schon vor diesem Termin dienstunfählg würde und dann ganz hülflos bleibe, so habe

950

die Kommisslon übersehen, daß Civilbeamte im Durchschnitt schon im 235sten oder 24sten Lebensjahre zu einer Stellung im Staatsdienste gelangten, welche die Vereidigung als den terminus a quo mit sich brächte, so daß sie bereits in ihrem Z8ðsten Lebensjahre pensious fähig würden, während der Geistliche unter den jetzigen Verhältnissen mit diefem Lebensjahre nicht selten überhaupt erst in den Kirchendienst rin irüte, so daß er zu derselben Zeit eben erst die Aussicht erlangt hätte nichts zu bekommen. Zwar habe man gesagt, man würde Mitzel finden in den Beiträgen besser gestellter eistüchen; da es aber einleuchte, wie schwer auch von diesen nur die Antrittsgelder würden auszubringen sein, und wie überhaupt im ersten Jahre, wel⸗ ches die meisten Geistlichen mit Schulden beginnen müßten, und wel⸗ ches mit seinem Ertrage lange warten lasse, dergleichen Zahlungen nicht zu erschwingen wären, so sei auf dieser Seine wenig Geneigt⸗ heit zu der beabsichtigten Ausgleichung zu erwarten. Er stelle daher den Antrag, daß das vorliegende Pensions-⸗Institut nicht als Sache des Staats, sondern als Sozietäts⸗Sache behandelt würde.

Hierauf replizirte der Referent auf die gemachten Einwendungen: Was zunächst den Vorwurf, die Geistlichen vor anderen Staats- dienern zu bevorzugen, betreffe, so habe die Kommission allerdings mit der' durchschnͤttlichen Normirung des Einkommens der Geist-⸗

lichen auf 100 Rthlr. dasselbe auf diejenige Stufe des Pensions⸗

Reglements herabgesetzt, auf welcher die Beiträge mit 1 pCt. ent- richtet würden. Sie habe das aber gethan in Hoffnung auf die Willigkeit des Gouvernements, hier zu helfen. Und diese Hoff nung sei nichts weniger als unbegründet, wenn man auf die Ge⸗ sinnung desselben im Allgemeinen, auf seine Stellung zur evange⸗ lischen Kirche und auf die zur katholischen sehe. Da diese mit der außerordentlichsten Freigebigkeit ausgestattet wäre, daß selbst De⸗ meritirungs⸗ Anstallen vorhanden seien, warum sollte die evange⸗ lische Kirche nicht auch in diesem Falle auf die Hülfe des Gouver⸗ niments rechnen dürfen? Uebrigens sei nicht zu besorgen, daß der Staat von dieser Anwendung des Pensions - Reglements auf die Geistlichen so großen Schaden haben werde, denn kommen die Geistlichen so spät erst zum Genuß ihrer Penston, so habe der Staat auch um so viel weniger zu zahlen.

Was ferner eingewendet worden, daß die vorgeschlagene Hülfe unzureichend sei, so habe auch die Kommission nicht gleich eine Alles umfassende hinstellen wollen, und es sei wohl zu unierscheiden, was man vom Staate zu erbitten habe und was von der Kirche selbst zu thun sei. In ersterer Hinsicht genüge die Bitte, der Staat möge auch die Geistlichen, wie die übrigen Beamten, an den Vortheilen eines geordneten Pensions-Systems Theil nehmen lassen; würde das erlangt, dann wäre die andere Frage, wie die dazu nöthigen Beiträge aufzubringen seien, und dann könnten die gemachten Vorschläge zur Sprache kommen. Während dieses Zweite aber Aufgabe der einzel nen Provinzial⸗ Synode sein dürfte, so sei die Absicht der Kommission zunächst diefe gewesen, die Vortheile des Pensions⸗Reglements der evangelischen Geistlichkeit der ganzen Monarchie zuzuwenden.

Die Einwendung endlich, daß es unbillig sei, wenn reicher do⸗ tirte Pfarrer größere Beiträge geben sollten, als die übrigen, sinde auch gegen das Penstons⸗-Reglement statt, und es habe die Kommis⸗ sion auch auf die amtsbrüderliche Liebe der Geistlichen gerechnet. Der Vorschlag, für die schwächer dotirten Stellen die Hülfe des Staats in Änspruch zu nehmen, scheine bedenklich und könne leicht der Haupt- bitte nachtheilig werden; und was das Antrittsgeld mit ij von 400 Rthlr. beträfe, das als eine drückende Last für die Geistlichen be⸗ zeichnet worben, so sei kein Staatsdiener in dieser Hinsicht günsti⸗ ger gestellt. (Schluß folgt.)

Berlin, 10. Aug. Die im heute ausgegebenen 25sten Stück der Gesetz⸗ Sammlung enthaltene, am 26, Mai 1846 abge⸗ schlossene uͤnd am b. Juli d. J. ratisizirte Convention zwischen Preußen und Dänemark wegen Erneuerung des Handels⸗Vertrags vom 17. Juni 1818 lautet wie folgt: Nachdem der Handels ⸗Ver⸗ trag zwischen Preußen und Dänemark vom 17. Juni 1818 nach Ab⸗ lauf der im Art. 29) desselben bestimmten Dauer im Einverständnisse beider Theile bisher in Ausführung erhalten worden ist; Se. Maje⸗ stät der König von Preußen und Se. Majestät der König von Dä⸗ nemark aber sich in dem Wunsche vereinigt haben, den Zustand von Ungewißheit über die Dauer dieses Verhältnisses durch Verabredung einer weiteren Frist zu beseitigen, während welcher der gedachte Ver⸗ trag, unter einigen für angemessen erachteten Modificationen und zusätzlichen Bestimmungen, noch in Kraft bleiben soll; so haben in dieser Absicht zu Bevellmächtigten ernannt:

Se. Majestät der 3 von Preußen:

den Herrn Au gust

Ascheraden, Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen

Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem

Könige von Dänemark, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter

Klasse und des St. Johanniter⸗Ordens, Commandeur des sar=

dinifschen St. Moritz und St. Lazarus⸗Ordens, und

Se. Majestät der König von Dänemark; den Herin Heinrich Grafen von Reventlow⸗Criminil,

Allerhöchstihren Kammerherrn, Geheimen Staats⸗Minister und

Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Groß⸗ kreuz des Danebrog⸗Ordens, Danebrogsmann, Ritter des preu⸗ ßischen St. Johanniter⸗Ordens, des russischen Alexander⸗Newsky⸗ Ordens, Großkreuz des sardinischen geistlichen und militairischen St. Moriß- und St. Lazarus⸗Ordens, Großkreuz des schwedi⸗ schen Nordstern⸗Ordens und des hannoverschen Guelphen⸗Or⸗ beng, Groß⸗Commandeur des oldenburgischen Haus- und Ver⸗ n , g, Commandeur des österreichischen St. Stephans⸗ rdens,

welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt und dieselben in

guter und gehöriger Form gefunden haben, über die folgenden Arti⸗ kel übereingekommen 64 ̃

Art. 1. Die Stipulationen des zwischen beiden hohen vertra—⸗ genden Theilen unter dem 17. Juni 1518 geschlossenen Handelsvomr⸗ trages sollen bis zum 1. Juli 1851 und darüber hinaus für die ganze Zeit der Dauer der gegenwärtigen Convention (Art. 11) in voller Rraft bleiben, insoweit dieselben nicht durch die folgenden Artikel auf⸗ gehoben oder abgeändert werden.

Art. 2. (Hum Art. 3, erstes Alinea des Vertrages vom 17. Juni 1818.) Man ist darüber einverstanden, daß die Stipulation des ersten Alinea des dritten Artikels des Handels ⸗Vertrages vom 17. Juni 1818 keine Anwendung findet auf die Küstenschifffahrt, d. h. auf den Transport von Erzeugnissen oder Waaren, welche in einem Hafen mit der Bestimmung für einen anderen Hafen desselben Ge⸗ bieis eingeladen werden, indem die hohen vertragenden Theile gegen⸗ seitig Sich das Recht vorbehalten, viesen Verkehr besonderen Bestim-= mungen zu unterwerfen.

Art. 3. (Zum Art, 3, erstes Alinea, ebendaselbst. In den überseeischen Kolonieen Dänemarls sollen die preußischen Schiffe und Ladungen unter denselben Bedingungen zugelassen werden, unter de⸗ nen die ni der am meisten begünstigken Nationen es jetzt sind oder künstig fein werden. Dasselbe soll rücksichtlich der Faröer In⸗ . Islands und Grönlands, stattsinden, insoweit als der Handel da⸗ elbst anderen Nationen eröffnet sein wird.

udwig Karl Freiherrn Schoultz von

Art. 4. (Zum Art. 4 des Vertrages von 1818.) Mu übereingelommen, daß während der Dauer ber gegenwärtigen vention der von der Königlich dänischen Regierung unter dem 1) nuar 1812 publizirte Sund - und Belt-Zolltarif nebst den dann haltenen reglementarischen Bestimmungen auf die preußischen und Ladungen angewendet werden soll, so daß der Handel in Schifffahrt der preußischen Unterthanen, in Allem was die Erht der Gund s und Beltzölle betrifft, nach den Bestimmungen du dachten Tarifs behandelt werden sollen. Da auch die gedag preußischen Unterthanen beständig auf eben dem Fuße behandelt den sollen, wie die am meisten begünstigten Nationen, so is darüber einverstanden, daß jede Reduction des gedachten Tan wie jede andere Begünstigung oder Vortheil, weicher Art sie sein mögen, welche einer anderen Nation inzwische n gn gestanden oder künftig zugestanden werden möchten, von Rechts wegen un facto den preußischen Unterthanen gleichmäßig zu Theil werden s

Art. 5. (Zu Art. 5 des Vertrages von 1818.) Bei der durch den schleswig-holsteinschen Kanal und durch die Eider solln preußischen Schiffe und Ladungen in allen Beziehungen auf dens Zuße behandelt werden, wie die der am meisten begünstigten Nat

Arlt. 6. (3u Art. 7 des Vertrages von 1818.) Die gn dänische Regierung verpflichtet sich, die Abfertigung der preußischen e bei den Zollstätten im Sunde und in den Belten so viel als mi zu erleichtern und zu beschleunigen und darauf zu wachen, i der Klarirung jeder nicht durchaus nöthige Aufenthalt be seitigt hiermit wird indeß der feststehende Grundsatz, daß die Schist Drdnung ihrer Ankunft abgefertigt werden müssen, nicht aufgehm

Art. 7. (Zu Art. 9 des Vertrages von i818.) Da die r fahrt auf der Eibe seit dem Abschlusse des Vertrages vom JJ. 1818 durch besondere zwischen den Eibufer⸗Staaten geschlossene n einkünfte, nämlich durch die Convention vom 23. Juni 1821 um Abditional-Atte vom 13. April 1844, geregelt worden ist, so bei sich die hohen vertragenden Theile in Allem, was die Beschiffun gedachten Stromes betrifft, auf die in jenen Uebereinkünften ni fenen Bestimmungen.

Art. 8. (Jum Art. 10 des Vertrages von 1818. Dit vertragenden Theile sind übereingekommen; die Ab gabenfu welche im Art. 10 des Vertrages vom 17. Juni 1818 zu Gu derjenigen Schiffe stipulirt ist, welche in den Häfen der beidersth Länder im Nothfalle einlaufen, auf alle Abgaben auszudehnen, n das Schiff oder die Ladung treffen, so daß preußische oder di Schiffe, welche als Nothhafuer in einen der Häfen der hohen n genden Theile einlaufen, sie mögen nun daselbst ausladen odern weder Hafengelder noch irgend eine andere Abgabe entrichten vorausgesetzt, daß die Nothwendigkeit des Einlausens gehörig stellt ist, daß ferner diese Schiffe keinen Handelsverkehr treiben, daß sie sich in dem Hafen nicht länger aufhalten, als der Un welcher das Einlaufen nothwendig gemacht hat, erheischt. Went Schiffe ihre Ladung, so wie sie dieselbe eingebracht haben, n aussühren, sollen sie ebenfalls von der Entcichtung aller Ausgn Abgaben befreit sein.

Art. 9. (Zum letzten Alinea des Art. 17 des Vertragtt 1818.) Man ist übereingekommen, die Bestimmung, welche in letzten Alinea des 17ten Artikels des Vertrages vom 17. Juni enthalten ist, aufzuheben und fortan als preußische oder din Schiffe diejenigen zu betrachten, welche in dem Staate, dem ste

gehören, nach Maßgabe der dort geltenden Gesetze und Reglems

als solche anerkannt werden. Die hohen kontrahirenden Theile j ten sich die Auswechselung von Erklärungen vor, welche eine h liche und bestimmte Bezeichnung der Papiere und Dokumente h mit welchen, nach den Anordnungen der resp. Staats Regiem deren Schiffe versehen sein müssen. Wenn nach der spätesten Monate nach Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrages vonn menden Auswechselung einer der hohen kontrahirenden Theil si dem Falle befinden sollte, seine in Beziehung hierauf bestehenden d

schriften abzuändern oder zu modifiziren, so soll dem anderen Mi

davon amtliche Mittheilung gemacht werden. . Art. 10. (Zum Art. 31 des Vertrags von 1818.) Die ßischen Schiffe, welche durch den Sund oder die Belte in die eingehen und fich nach einem preußischen Hafen begeben wollen, in Linen dänischen Hafen einzulaufen und ohne mit dem Land Verbindung zu treten, können frei von Quarantaine durch den C und die Belte fahren, und man hat sich ausdrücklich darüber ven digt, daß dieselben nicht gehalten sind, sich einer dänischen Ou talne blos aus dem Grunde zu unterwerfen, daß sie genöthigt die dänischen Zollstätten der Klarirung und Zoll⸗Entrichtung m zu berühren. Die dänischen Zoll⸗Behörden im Sunde und in len werden zu diesem Ende, unter Berücksichtigung der besteh Verordnungen, die erforderlichen Einrichtungen treffen. Der Bij der Lootsen soll diesen Schiffen, insoweit es unter den hier th sehenen Ümsiänden thunlich ist, und gegen eine angemessene tung geleistet werden. Wenn hingegen die Führer der gede durch den Sund und die Belte gehenden Schiffe sich mit din Quarantaine-Certifikaten zu versehen wünschen, so sollen dieselhn den dänischen Quarantaine-Anstalten zugelassen werden, Sie sich alsdann den dort geltenden Reglements zu unterwerfen und daselbst sowohl hinsichtlich der Dauer der Quarantaine, als hin lich der Gebühren und der Expedition, ganz auf dem nämlichen behandelt werden, wie die Nationalschiffe. Art. 11. Die gegenwärtige Eonvention soll bis zum ö 1851 in Kraft bleiben. Wenn dieselbe sechs Monate vor Ablaist ser Frist nicht gekündigt ist, so soll sie ferner von Jahr zu Inh so lange verbindlich bleiben, bis einer der hohen vertragenden dem anderen, jedoch sechs Monate vorher, seine Absicht angezeis ben wird, dieselbe außer Wirksamkeit zu setzen. Die gegen Convention wird von den hohen vertragenden Theilen ratifizit den, und die Ratificationen derselben sollen in dem Zeitraum

sechs Wochen, oder wo möglich noch früher, zu Kopenhagen in

wechselt werden. Zu Urkunde dessen haben die beider seitigen K

mächtigten diese Convention unterzeichnet und ihre Siegel beigt

So geschehen zu Kopenhagen, den 26. Mai 1840.

Schoultz von Äscher aden. Kevrntlow- Crimitil (l 8. . ö (L. 8.)

Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Raticat

Urkunden sind am 6. Juli d. J. zu Kopenhagen ausgewtt worden.

Berlin, 10. Aug. Durch Mittheilung der offiziellen 39 über die beklagenswerthen Ereignisse in Köln am Zten und Iten sind wir in den Stand geseßzt, unsere vorläufige Nachricht vom b. M. in Nachstehendem zu vervollständigen.

Die sehr gefährliche Unsitte des Schießens und Abbrennen

Feuerwerken auf dem alten Markt zur Zeit der sogenannten Brigi

Rirmeß, welche bereits vor zwei Jahren einen ernsthaften Konfst Volksmassen mit der bewaffneten Macht herbeigesührt und eben serhalb eine Einschärfung der dagegen bestehenden Verordnung Folge gehabt hatte, machte der Polizei besondere Aufmerk samle Pflicht. Deshalb waren am Zten Abends die zur Dienstleistun ken, Alten Markte lommandirten Poligei- Beamten und Genu

auf dem Piaße in verschiedenen Gruppen vertheilt. De nnoch n

brechender Nacht einzelne Raketen geworfen später gegen die Beamten selbst gerichtet.

bemüht waren, sich der Erxzedenten zu bemächli⸗ Der Polizei⸗ Sergeant Friedrich , daß er bewußtlos bracht werden mußte. auf kurze Zeit

gten auch Steinwürfe. ch eine so bedeutende Kopfwunde ank und in das Lokal der Stadtwage ge Beamten gelang es zwar, äüickzudrängen, bald darauf aber und nach Herbeizie hu aft vom Rathhausplatz begannen die Steinwürse durch mehrere Gendarmen und Sergeanten Quetschungen lizei⸗Kommissarien von Greß und von Blomberg ver⸗ von Fensterscheiben an dem städtischen Ge⸗ Inmittelst hatte sich der ganze Platz ̃ e bedeckt, daß die Verhaftung der einzel⸗ stuanten immer schwieriger und die Beseitigung des Unfugs Es mußte daher, um dem

verschaffen,

wurde der Platz geräumt und jeder , wodurch für diesen Abend alle Unordnungen bescitigt a auch der 4te noch ein Kirmeßtag war, Begegnung ähnlicher Exzesse Vorkehrun⸗ den dem Ende wurde alle Tanzmusik unter⸗ mit dem Eintritt der Dunkelheit der Altmarkt durch ein In— schement besetzt, und andere Truppen ⸗Abtheilungen wur= Leider waren diese Vorsichts⸗ n nicht unnötdig. Am Aten Abends lief mit dem Dunkel⸗ f dem Alten Markt und in den anstoßenden Straßen aber⸗ zahlreiche Menge zusammen, welche sich durch Neugierige dem schönen Wetter von jeder Minute ng des Militairs und der Polizei= Sie wurden gedrängt und von vielen Seiten mit Steinen en. Als alle Aufforderungen zur Ruhe nichts halfen, rückte de Infanterie auf Befehl des Generel⸗Lieutenants von Aber auch dies genügte ht vollstindig, indem die Voltsmassen, auf Einen Punkt zurückge⸗ n anderen Seiten wieder vordrangen und die Insulten er— Deshalb wurde eine in Deutz bereit gehaltene Abtheilung Diese rückten im Trabe vor und reinigten, dir Straßen

r Bemühung der übrigen

selten, die Po h und eine Menge ertrümmert wurden.

solchen Vollsmen

hnungen unmöglich wurde. Vertretern Militairmacht herbeigeholt

b 11 Uhr erschien,

so mußten zur

thütung oder energischen getroffen werden.

in den Kasernen bereit gehalten.

d Spaziergänger, eiten anlangten, mit . Geschrei und Beschimpfu

Lund vor, um den Platz zu räumen.

agoner herangezogen, gleich nach mannigfachem Widerstreben der Ruhestörer,

Uhr war in allen betreffenden Straßen

schen 11 und 12 llständig hergestellt und kein Ruhestörer mehr zu

Ordnung vo

n.

Von den Polizei⸗-Beamten und Gendarmen waren an diesem end abermals mehrere durch Steinwürfe verletzt, aber auch unter örern mehrere zum Theil nicht unerheblich verwundet wor⸗ ch das Militair weder von der Schußwaffe, noch vom Ba— et Gebrauch gemacht hatte.

ag des 5ten d. Mts. versammelten sich der Lieutenant von der Lund (der 1ste Kommandant, neral⸗Lleutenant Graf Canitz, war abwesend), der General-⸗Pro—= ator Berghaus, der Polizei⸗-Direktor Heister, der Ober- Bürger- sser Steinberger, mehrere Mitglieder der Regierung und der Bür⸗ chaft bei dem Regierungs⸗Präsidenten von Raumer, freiern der Bürgerschaft wurde bemerkt, was auch sonst nicht zu kennen war, daß in der Stadt große Aufregung herrsche, daß laube, das Militair sei zu weit gegangen, habe Unschuldige Der Tod Eines betheiligten Einwoh- (Am 5ten war einer desfälle gemeldet,

Gegen Mitt 2te Kom⸗

ndant, Genera

letzt, Läden beschädigt ꝛc. s, eines Gesellen, erhöhe die Mißstimmung. Verwundeten gestorben, seitdem sind keine To ensgefährliche Verwundungen nicht weiter vor⸗ Es wurde ihnen hierauf von Seiten des Prä⸗ : So sehr der Tod eines Einwohners lommenen Verwundungen zu bedauern ssen werden, wodurch diese traurigen seien. In! ihrer geseßlichen Function begriffen, die Gendarmen, die Polizei⸗Beamten auf das Danach sei das kräftige Einschreiten des Wenn dabei Unglücksfälle, viel⸗ so müsse dies ein war⸗ durch Exzesse

ö scheinen selbst leb omen zu sein.)

nten Folgendes entgegnet d die anderweitig vorge ren, so dürfe doch nicht verge rgänge entstanden n die Truppen,

öblichste insultirt worden. litairs unvermeidlich geworden. ht auch Mißgriffe Einzelner vorgekommen, des Beispiel sein für Alle, licher Art ohne Rücksicht auf acht zu provoziren, de von dem Präsidenten beigefügt, gange des vorigen Tages eine Wiederholung der Ruhestörungen en und weitere außerordentliche Maßregeln für den Augen⸗ chienen, die Truppen aber auf den Wachtposten und Fall der Noth bereit gehalten werden würden. 6 möchten die Anwesenden ihren Mitbürgern mittheilen und hinzu⸗ en, daß die Behörde gern bereit sei, Alles zu vermeiden, was neue regung veranlassen könnte, eben so aber gesonnen sei, im Fall deiholler Erzesse mit allem Ernst einzuschreiken. Gern wurde das erbieten angenommen, daß die anwesenden Mitglieder der Bürger⸗ ch mik anderen gutgesinnten Bürgern zusammenthun wollten, Straßen und Plätzen der Bevölkerung beruhigend zuzureden ö sie zu einer besonneneren Haltung zu veranlassen. Dabei wurde Gedanke An eine bewaffnete Bürgergarde angeregt, der Präsident s aber diese Idee als unnöthig und unter den obwaltenden Um⸗ lden durchaus unstatthaft zurück, wobei man (ich auch sofort be⸗ Seitdem ist die Ruhe bis zum TJten Abends und da e neueren telegraphischen Depeschen eingetroffen, men, bis jetzt nicht wieder gestö Straßen und Plätzen umhergeh von gutem Erfolge.

die es angehen möchte, ihre schlimmen Folgen die öffentliche und in Gemeinschaft mit dem Kommandanten daß zwar nach dem ernsten

wendig ers. den Kasernen für den

müssen wir an⸗ wirkung der auf den ordentlichen Bürger zeigt Das Begräbniß des getödteten Gesellen ist bten d. M. unter großem Zulauf, aber ohne Ruhestörung vor

hoffen wir, daß die Gemüther sich bald vollständig beruhigen ö ähniiche Vorfälle in der schönen, sonst durch ihre anständige Hal⸗= g, namentlich bei Volkefesten, ausgezeichneten rheinischen Haupt- bt sich nicht erneuern werden. Die gerichtliche Untersuchung ge zugleich als Widerlegung dienen, mit denen sich die

Diese Mittheilung bertriebener und entstellter Nachrich⸗ . Blätter bereits zu füllen beginnen, nentlich auch zur Widerlegung der in Nr. 218 der Kölnis ch üg enthaltenen Angabe, daß das Militair zurückgetret sigern die Ausrechthaltung der Ordnung an dung von freiwilligen Büͤrger⸗Compagnieen söonnen sei, man müßte denn unter n wohlgesinnter Bürger verstehen, et sind, durch verständiges Zureden d von Enzessen abzuhalten.

ir hoffen in den Stand. geseßt zu werden, welche sich im Laufe der Umntersuchung ergeben möchten, ollstndigkeit mitzutheilen.

Deutsche Gundesstaaten.

Großherzogthum Baden. g am 5. August den Kaiserl. öst

ist eingeleitet.

en sei, den worauf die beschlossen und sofort Compagnieen Vereini⸗ welche lediglich darauf ge⸗ Ruhe und Ordnung zu för-

fernere Aufklärun⸗

Se. Königl. Hoheit der erreichischen Käm⸗

ößherzog emp

951

merer, Grafen Ger. Alex. Esterhazy von Galantha, in, feierlicher Audienz und nahm aus dessen Händen das venselben als Kaiserl. außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Groß- herzogl. Hofe begiaubigende Schreiben entgegen. Von der ersten Kammer wurde in ihrer Sißzung vom 4. ug s zunächst der Bericht über die Adresse der zweiten Kammer, die Allodisication der Erb- und Schupflehen betreffend, in Berathung genommen und so⸗ dann zur Erörterung des von dem Geh. Rath Klüber erstatteten Berichis über die Motion des Freiherrn von Andlaw auf Unter⸗ drückung der öffentlichen Spielbanken im Umfang der deut⸗ schen Bundesstaaten geschritten. An der letzteren Debatte nahm der größere Theil der Mitglieder der Kammer Antheil und sprach sich im Gegensatze zu der Ansicht, daß die Lotterieen das schädlichere Institut seien und ihre Aufhebung vorangehen oder wenigstens gleichzeitig geschehen müsse, oder daß nach den früheren Vorgän— gen eher von jedem Angehen des Bundes in dieser Hin⸗ 65 abzusehen und die Spielbank in Baden sofort aufzuheben ei nachdrücklich für den Wunsch aus, die Aufhebung der Spiel⸗ bank in Baden von der Aufhebung der Lotterieen nicht weiter ab⸗ hängig zu machen, aber auch auf gleichzeitige Aufhebung der übrigen Spielbanken zu dringen. Demgemäß wurde der Antrag der Kom⸗ mission nach einigen Abänderungen dahin angenommen, in einer un⸗ terthänigsten Adresse die Bitten auszusprechen; 1) daß die Groß⸗ berzogliche Bundestags⸗Gesandtschaft beaustragt werde, bei der hohen Bun des⸗Versammlung darauf anzutragen, 6 durch einhelligen Be⸗ schluß die Unterdrückung aller öffentlichen Spielbanken in dem ganzen Umfange der deutschen Bundesstaaten und in einer für alle gleichbe⸗ stimmten, möglichst kurzen Zeitfrist ausgesprochen werde; 2) daß in dem Fall, wenn wider Verhoffen ein solcher einhelliger Beschluß der hohen Bundes⸗Versammlung nicht zu Stande kommen sollte, auf diplomatischem Wege, entweder unmittelbar, oder an dem Sitz der hohen Bundes⸗Versammlung, mit einzelnen deutschen Regierungen, und war zunächst und hauptsächlich mit der Königlich preußischen und der Herzoglich nassauischen, Unterhandlungen angeknüpft werden möch= ten, zu dem Zwecke der wo möglich gleichzeitigen, auf jeden Fall aber nicht zu sehr entfernten Aufhebung der Spielbanken an den in den Staatsgebieken dieser hohen Regierungen gelegenen Badeorten; 3) daß unterdessen für eine so viel immer möglich sparsame Verwal- tung des Badefonds zu Baden und insbesondere dahin jetzt schon fürforglicher Bedacht genommen werde, daß derselbe zu der Zeit des Aufhörens des Spiels nicht mit Schulden belastet sei; 4) daß die Verordnungen, weiche das Spiel in auewärtigen Klassen⸗ und Zah⸗ len-Lottericen und das Kollektiren für dieselben, so wie das Auespie⸗ len von unbeweglichen oder beweglichen Gegenständen aller Art, im Inlande ohne besondere nur in seltenen Ausnahme⸗ fällen zu ertheilende Erlaubniß untersagen, namentlich also die Verordnungen vom 3. Oktober 1811 und vom 29. September 1814, unter Androhung veihältnißmäßiger und ausführbarer Strafen er⸗ neuert und wo nöthig ergänzt, hiernächst aber in den strengsten Voll⸗ zug gesetzt werden möchten; endlich 6) daß die ebenerwähnten er⸗ neuerten Verordnungen seiner Zeit der hohen Bundes ⸗Versammlung

mit dem Antrag mitgetheilt werden, daß durch die Vermittlung die⸗

ser höchsten Bundes-Behörde diejenigen hohen Regierungen, in deren

Staaten Verordnungen von gleicher Wirksamkeit nicht bestehen, zu deren Erlassung und Handhabung bewogen werden möchten. Die Berathung des weiteren zur Tages-Ordnung aus gesetzten Berichtes über die Adresse wegen Ein führung e iner Kapital- Steuer wurde wegen der zu weit vorgerückten Zeit auf die nächste Sitzung verschoben und zur Erstattung von Berichten der Petitions - Kommission übergegangen. Die Freiburger Zeitung berichtet über die Beweggründe, welche die Partei der sogenannten rechten Seite in der zweiten Kammer bestimmt haben, aus der Sitzung vom 30. Juli wegzubleiben (siehe Nr. 215 der Allg. Pr. Ztg.), Folgendes; „In einer Zusammen⸗ kunft noch am Abend des 29. Juli beschloß die rechte Seite der Kam⸗ mer neuerdings, auf ihrem ausgesprochenen Vorsatze zu verharren, was sofort auch noch eine Stunde vor Mitternacht dem Präsidenten mitgetheilt wurde. Man hatte sich begnügt, demselben als Beweg⸗ grund den Wunsch, Staatsrath Bekk möge der Sitzung beiwohnen, anzugeben; die beiden anderen Gründe, daß man sich und den Prä⸗ sidenken dem unbedingten Joche der Mehrheit der Opposition entziehen und die Würde der Kammer dadurch wahren wollte, daß man sich nicht zu Rollenträgern eines vor der beigeladenen Menge zu gebenden Schaustücks hergab, wurden allerseits wohl gefühlt. Der Schritt der rechten Seite, eine folgenreiche moralische Demonstration, war das Werk des Gesammtwillens jener Partei und erfolgte ohne Einwir⸗ kung des Abg. Buß. Sein Name war indessen die Tageslosung, und' als Herr Buß zur Mittagestunde am Zähringer Hofe vorüber⸗ schritt, öffneten sich, wie auf Einen Schlag, alle Fenster, und die Gäste, sich herauslehnend, riefen: „Hier kommt der Jesuit; wart' Ultramontaner, Pfaffenkönig!“ Drei dieser Gäste gingen selbst, den Abgeordneten insultirend, demselben durch mehrere Straßen nach.“

Herzogthum Hol stein. Der Alt. Merkur theilt noch einige Einzelnheiten aus den Verhandlungen der holsteinschen Stände⸗ Versammlung, namentlich in Betreff der Proposition wegen einer Eingabe an die deutsche Bundes Versammlung (vergl. Nr. 214 der Allg. Pr. Ztg.), aus der Ständezeitung mit. Das Wesent⸗ liche derselben ist Folgendes: „Der Königliche Kommissar er— klärte die Verfammlung für nicht berechtigt, auf die proponirten Schritte einzutreten, da die Anträge mit dem der Veisammlung durch die Gesetze vom 28. Mai 1831 und vom 15. Mai 1834 angewiesenen Wir⸗ kungskreise nicht im Einklang ständen. Indeß motivirte der Abg. Clau ssen den ersten jener Anträge, welcher auf eine Beschwerde bei der Bundes ⸗Ver⸗ sammlung über die Verletzung des Petitionsrechts und auf eine Bitte um Verwendung von Seiten der Bundes -Versammlung in Ordnung der Erbfolge⸗ Angelegenheit ging. Der Königliche Kommissar stellte die Richtigkeit des von dem Abgeoedneten ausgeführten Rai⸗ sfonnements in Abrede, indem der Umfang des Petitionsrechts leines⸗ weges so unbestreitbar und unbestritten sei, wie der Antragsteller meine. Der Abgeordnete Löck unterstützte den Antrag und war der Ansicht, daß derselbe jedenfalls an ein Comité überwiesen werden müsse, dem der Kammerherr von Neergaard bei⸗ stimmte. Dawider aber erklärte sich Graf Reventlow von Jersbeck, welcher der Ansicht war, daß man zuerst sich noch einmal an die Regierung selbst wenden müsse, in welcher Beziehung er einen selbstständigen Antrag gestellt hatte. Ihm stimmte Advokat Kirchhoff bei, und auch Abvokat Bar gum erklärte sich gegen die Comitéwahl, weil er das Ziel, das der Antragsteller er⸗ reichen wolle, für nicht zeitgemäß halte. Fast aus allen Gegenden Holsteins laufen betrübende Gerächte über das Umsichgreifen der Kartoffel Krankheit (vergl. Nr. 217 der Allg. Pr. Zig.) ein. Die übrigen Feldfrüchte dagegen sind vortrefflich gerathen.

Frankreich.

Paris, 6. Aug. Der Moniteur meldet, daß der König von der Königin Bicköria ein Schreiben mit Hinsicht auf das Atten⸗ tat vom 29. Juli empfangen habe

Auf die Nachricht von den falschen und beunruhigenden Nach⸗ richten über einen Schlag- Anfall des Königs und einen neuen Mord⸗

BVersuch gegen denselben, welche in diesen Tagen zu Rouen und zu

Paris verbreitet waren, hat der Minister der Justiz die General- Prokuratoren dieser beiden Bezirke aufgeforbert, eine gerichtliche Un- tersuchung einzuleiten, um die Quelle dieser Gerüchte zu entdecken. Es scheint gewiß, daß Marschall Soult die Absicht hat, den nächsten Winter auf seinem Schlosse Soultberg zuzubringen. ch immer erhält sich das Gerücht, er wolle die Eonseils⸗Präsidentschaft niederlegen und sich ganz von dem öffentlichen Leben zurüdziehen. Auch zu Perpignan und Vinca haben Unruhen bei den Wahlen stattgefunden. An ersterem Ort begann die Aufregung am 2. August und wiederholte sich am folgenden Tage. Die Truppen griffen zu den die Zusammenrottungen wurden zerstreut, lehrte zurück. Gleichzeitig wurden die konservativen Wähler zu Vinca infultirt und die Autorität des Königlichen Prokurators von Prades mißachtet. Es ist darauf ein Infanterie Bataillon und ein Detasche⸗ er zu Pferde nach Vinca beordert worden. Unter- Präfekt von Dünkirchen, Herr Leroi, hat unterm nntmachung zur Warnung für die deutschen Das Haus Delrue und Compagnie zu Dün= daß es keinem einzigen Auswanderer eine unent⸗ gewähren könne. Jeder Auswan⸗ seine Ueberfahrt voraus bezahlen einquartieren und unterhalten, von dem Au⸗ bis zu seiner Abfahrt

und die Ruhe

ment Jäg

31. Juli folgende Bela Auswanderer erlassen: kirchen hat erklärt, geltliche Ueberfahrt nach Brasilien derer muß dem genannten Hause und sich auf seine Kosten genblick an, aus diesem Hafen. geben, in der Absi Stande sind, die angefü sranzösischen Gränze aufgehalten und Sollte es ungeachtet dieser unserer Bekanntma Auswanderer ihren Weg fortsetzten und der Wachsamke Gränzhüter entgingen und bis Dünkirchen kämen, so den Bewohnern dieser Stadt keinerlei Hülfe zu erwar- Man wird die Weisheit und Humanität dieser Maßregel es seit längerer Zeit hier Hunderte bt, die, weil sie keine Mittel hatten, cht haben eingeschifft werden können Wir bitten die Be⸗ sschifffahrts-

nntmachung

wo er nach Dünkirchen kommt, Diejenigen, welche sich nach Dünkirchen be⸗ cht, nach Brasilien auszuwandern, ohne da hrten Bedingungen zu erfüllen, sollen an der nicht weiter gelassen werden. eschehen, daß

it der franzö⸗

wissen, daß sie bei ten haben werden. erkennen, wenn man weiß, daß von unglücklichen Deutschen gie ihre Ueberfahrt zu bezahlen, ni und nun genöthigt sind, ihr Brod zu erbetteln. die Admͤnistrationen der Eisenbahnen, die Dam Gesellschaften und alle allen denen kund thun zu wollen, auszuwandern.“

Auf der Nordbahn hat bei Nacht begonnen. ist jedoch noch nicht zahlreich genug nicht regelmäßig wech auf dem Stuhle vor als das Pfeifen der nahende trunken machte derselbe ein p nen zu nahe und wurde von der ihn erfa Theile zerrissen.

Der Moniteur Algerien vom el Kader sich wieder au m 10. Juli eireichte der Emir Ras t entfernte er sich jedoch wieder, Bruder Si⸗Said, im Lande der Sidi⸗Hamsa, dem Moniteur Algerie der Begleiter Abd el Kader einem Zustande großer Noth sehr günstige Schilderung von in Algerien und versichert, daß, lungen von Widerspenstigkeit, die jedoch ganz die Araber sich ruhig und unterwürfig halten.

Vom Eonstitution nel wird jetzt eingestande sition im Wahlkampf offenbaren V bedauert er, daß die Legitimisten, der Kammer zählten, auch noch die eingebüßt hätten.

Don Carlos lassen und sind nach Ge

Bis gestern Abend gehören der ko also nur sechs

Es werden in diesem Jahre, n bestritten werden. hatte heute belangreiches Geschäft statt. wie Eisenbahn⸗Actien waren

Freunde der Humanität, diese Beka welche die Absicht haben möchten,

seit einigen Tagen die Post⸗Beförderung der Bahnwächter und Aufseher r diesen Nachtdienst und kann er Wächter war daher igkeit eingeschlasen,

Das Personal

Ein sehr brauchbar seinem Wachthause vor Müd n Lokomotive ihn aufschreckte. aar Schritte vorwäris, kam den Schie⸗ ssenden Lokomotive in zwei

30. Juli bestätigt die Nach⸗ f das marolkanische Gebiet el⸗Ain⸗Mta⸗Beni⸗ um sich zu seinem zu begeben. Berichten war die Zahl z nur sehr klein; auch hätten sie sich in befunden. Dasselbe Journal entwirft eine der Lage und den Aussichten der Franzosen mit Ausnahme mehr zufälliger Hand⸗ ohne Belang wären,

zurückbegeben. A

n zugekommenen

n, das die Oppo- erlust erlitten habe. Inebesondere die ohnehin so wenig Vertreter in

Dienste des Herrn von Larcy

und seine Familie haben Aix⸗les⸗Bains wieder ver⸗

nua zurückgekehrt.

waren 4535 Deputirten⸗Wahlen bekannt; 280

nservativen Partei und 173 der Opposition.

Wahlen noch nicht bekannt.

wie es heißt, nicht weniger als

vierzig Wahle An der Börse

französischen Renten sowohl,

, 5. Aug. Die Nachrichten, die aus dem In— ngehen, sind im Allgemeinen befriedi⸗ Maskara und Mostaganem scheint sich en, und die Bevölkerung Folge der letzten Kriegs⸗ Kriegs- Contributionen hatte auferlegen Spur von Widerspenstigkeit mehr. Nur in der ige Spuren von

x Paris

nern von Algerien in Oran ei n Subdivisionen hr und mehr befestigen zu woll welchen man in

gend; in de die Ruhe me der verschiedenen Stämme, Ereignisse Geldstrafe müssen, zeigt keine Subdivision Tlem Agitation, besonders seit die Em men, welche längs der Gränzlin Rückkehr des Emirs und eine na Indeß scheint die flößen: thatsächlich ist d außer Stand, etwas Ernstliches zu offenbar das Bedürfniß, sich neue Krieg wieder beginnen zu k dem algierischen Gebiete, oh auch nur Nuhe zu finden, schöpfen müssen, und das i feine Rückehr zu seiner

sen bemerkt man noch immer ein issaire Abd el Kader's in den Stäm⸗ ie von Marokko wohnen, die baldige he neue Schilderhebung ankündigen. s mehr nur blinder Lärm zu sein, um Furcht einzu⸗ er Feind für den Augenblick wenigstens wohl Abd el Kader fühlt Hülfsquellen zu schaffen, um den es Herumziehen auf zu können oder

unternehmen.

önnen: denn s ne irgendwo sich fetz hat seine Mittel unsehlbar gänzlich er⸗ auch der einfachste Erklärungsgrund für Die Truppen der Subdivisson und bereit, lotbrechenden Bewegung auszurücken. die verhängnißvolle Katastrophe er kostete, von denen noch jetzt Emirs vergeblich der Stunde der achbarschaft von Marolk gen Frankreichs zu diesem Lande, ne algĩerischen Besitzunge chen die Nachrichten bis

auf das erste Signal von einer Bald wird es ein Jahr sein, d von Sidi Brahim so schwere Opf mehrere in der Gefangenschaft des Erlösung entgegenharren. dem Stande der Beziehun währende Gefahr für sei Aus Konstantine rei Minister des öffentlichen Unt erst am 22sten eingetr gefunden u Stadt am 2

o ist, bei

zum 28. Juli. Der Graf von Salvandy, war dort glänzenden Empfang tlichen Anstalten der um von dort über nach Algier zurück zu

hatie einen sehr ch Besichtigung aller öffen 5sten nach Philippeville abgereist, See auf dem Dampfschiff, das ihn erwartete,

nd war na

Großbritanien und Irland.

Der erste Lord der Admiralität und seine

am nächsten Mittwoch in Portsmouth sein, zufammenzutreffen, welche an diesem Tage mit

t zurückkehrt.

nde des Monats nach Paris,

London, Kollegen werden mit der Königin ihrem Gemahl nach der Insel Wigh

Normanby geht am E