1846 / 233 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Gekanntmachungen.

lõß?l E dittal- Citation.

Da über das Vermögen des Kaufmanns Christian Wilhelm Leopold Teßmer und seiner Ehefrau, Marie Francisca, geborenen Grube, so wie seiner hierselbst unter der Firma Teßmer C Co. bestehenden Handlung. der Konkurz eröffnet ist, so haben wir einen Termin zur Anmeldung der Forderungen sämmtlicher Gläubiger auf den 21. September d. J., Vormitt. 10 Uhr, angesetzt und laden daher alle diejenigen, welche einen Anspruch an die Konkursmasse der Gemeinschuldner zu haben vermeinen, hierdurch vor, in diesem Termine im hiesigen Land- und Stadtgerichte vor dem Deputirten, KRammergerichts ⸗Assessor Mapet, entweder persönlich oder durch zusässige mit gehöriger Vollmacht und, Informa- fion verschene Bevollmächtigte, wozu ihnen die hiesigen Justiz · Kommissarien Müller, Wagner und Pfotenhauer dorgeschlagen werden, zu erscheinen und ihre etwanigen Ansprüche an die Masse anzumelden, auch deren Rich⸗ nigkeit durch Einreichung der darüber sprechenden Do tkumente oder auf andere Art nachzuweisen. Wer sich nicht meldet, wird mit allen seinen Forderungen an die Masse präkludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Stettin, den 29. Mai 1846.

Königliches Land- und Stadigericht. v. Griesheim.

1439 Nothwen di ger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 27. April 1846.

Das in der Köthenerstraße Nr. 2 belegene, im stadt= gerichtlichen Sypothelenbuche der Umgebungen Vol. 20. No. 1862 vntzeich nete Knoofsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 16,051 Thlr. 5 Sar. 3 Pf., soll am 15. Dem ber 1646, Vormitiags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tart und Hh⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die dem Aufenthalt nach unbekannten eingetragenen Gläubiger:

a) Kaufmann Abraham Lehmann und P) . Johann Christ. Friedrich Tütel, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

Io 34 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 30. Juni 1846. Das in der Köthenerstraße Nr. 39 belegene, im stadt⸗ gerichtlichen Hypothelenbuche von den Umgebungen Vol. 38. No. 1825 verzeichnete Hutzesche Grundstück, taxyirt

zu 15, 134 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., soll

am 12. Februar 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Verhörszimmer Nr. Zo, subhastirt werden. Taye und Hypothelenschein sind in der Regi= stratur einzusehen.

[bo bl PT O CI 2a m a

Alle diejenigen, welche an den von dem Kaufmann Adolph Müller an den Kaufmann Wilhelm Pütter mit⸗ teist Kauf⸗Kontralts vom 166en d. Mis, verlauften, an der Hunnen Strage unter Nr. A hierselbst belegenen Speicher dingliche Ansprüche und Forderungen machen zu können vermeinen sollten, werden auf den Antra des Käufers hierdurch geladen, solche in einem der * den 7ten u. 21 sten Ift. Mis. und den 4. Sep-

tember d. Is., jedesmal Morgens 40 Uhr, angeseßten Liquidatsons Termine vor dem Stadigericht . speziell und glaubhaft anzumelden, widrigen alls sie damit durch die in termino den 18. Sep⸗ tem ber d. Is. , ie. Morgens 10 Uhr, zu er⸗ lassende Praͤllusiv⸗Erlenntniß werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.

ge e ic derjenigen Kreditoren, deren Forderungen der Eytrahent des Proklams bereiis kontraltlich über nommen hat, bedarf es der Anmeldung jedoch nicht. Datum Greifswald, den 18. Juli 1846.

Direltor und Assessores des Stadigerichts.

( L. 8.) Dr. Teßmann. Passagier⸗Dampsschifffahrt sor2v 1 R d

zwischen Potsdam und Sam⸗

burg.

Von Potsdam: Montags, Donnerstags und abends, Vorm. 9 Uhr. Hamburg: Sonntags, Dienstags und Donner⸗ stags, Morgens 5 Uhr. Preise: von Potsdam J. Kaj. 8 Thlr., II. Kaj. 6 Thlr. . Hamburg JI II. 5 8 Familien von 3 Personen und darüber, wenn sie aus Aeltern und unverheiratheten Kindern bestehen, ge⸗ nießen die Vergünstigung, nur des Passagiergeldes zu zahlen. Kinder unter 0 Jahren zahlen die Fa.

Lustfahrt zwischen Potsdam und dem Templin.

Sonntag den 23. Augu st e. Abfahrt von Potsdam 3 und 4 Uhr Nachminags. Rückfahrt von dem Templin 73 Uhr Abends.

Anker, Taubenstr. 10.

ern Danpfschifsahrt

Sonn⸗

. Abfahrt von Magdeburg = täglich Nachmittags 3 Uhr,

nach Ankunft des Eisen ahn⸗JZugeß, von Hamburg täglich Abends 6 Uhr.

996

Allgemeiner Anzeiger.

ten Preisen die Passa⸗

Billets entheilt zu erm ä ß i altischen Eisenbahn⸗ Ge-

ier⸗Erpedition der Berlin ⸗An

ellschaft in Berlin.

Die Direction der vereinigten Hamburg Magdeburger Damypfschifffahrts Compagnie.

Holtz apfel. soso u] Neisse-Brieger Eisenbahn. 8e. nr, ,,

. . und 8. März c. auf die Actien der Neisse Brieger Eisenbahn ausgeschrie⸗ bene zweite, dritte und vierte Einzah⸗ lung von 5, 10 und 5 P ist für nachstehende Quitiungsbogen nicht geleist et worden, und zwar: . A. auf 123 Stück Aetien für alle drei Aus schreibun gen auf Höhe von 20 965: Nr. 2151 = 2159 incl. 2219. 2886. 2890 - 2895 incl. 2921 u. 2922. 3664 - 3668 incl. 3704 bis 3713 incl. 3864. 3894 - 3896 incl. 3902. zoo = 3906 incl. 3911 u. 3912. 3914 u. 3915. 3922. 4851 - 1880 incl. 4886. 5072 - 507 incl. 53352 5336 incl. 6353 6362 inel. 6579. 6581. 6583 6585 incl. 7686. S413 bis 8ai6 incl. 8357. 8462 u. S463. 9876. 1072 -= 10679 incl. 10794 - 10800 inel. B. auf 80 Stück Actien für die dritte und vierte Einzahlung auf Höhe von 15 : 31. u. 2. 1791 - 1793 incl. 2384 - 2387 inel. 2685 2704 incl. 2775 - 2787 incl. 3301. 3305 u. 3306. 3923. 4635. 4637. 5059 bis 506 1 incl. 5149. 5582 - 5587 incl. 5963 bis 59g incl. 7Jöb60 - 7664 incl. 8247. S583 u. S844. 10511. C. auf 22 Stück Actien für die vierte Einzahlung auf Höhe von 5 P: Nr. 1645 1647 incl. 3011 u. 3012. 3151 u. 3152. 3197 u. 3198. 3455. 7432 7434 incl. 7437 - 7441 incl. S467 - 8470 incl.

In Gemäßheit des S. 12. des Gesellschafts · Statuls weiden die Inhaber dieser Quittungsbogen aufgefordeit, die rückständigen Ausschreibungen

A. von 20 96 nebst 6 Thlr. Conventionalstrase, B. 15 85 * 4 * *

und C. * 5 Ih * 2 x. x binnen 4 Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, zu leisten. Solite dieses nicht geschehen, so werden entweder die bereits gemachten Einschüsse der Gesellschast verfallen, die betreffend en Quittungsbogen selbst für erloschen erklärt, oder die ursprünglichen Zeich ner wegen der rücständigen Einzahlung in Anspruch genommen werden. ;

Breslau, den 6. August 1846. . Das Direktorium der Neisse⸗Brleger Eisenbahn⸗

Gesellsch aft. kesotn Prinz r ilhelm (Sieele-· Vohwinłkeler)

kisenbahn- Gesellschaft. Siebente Einzahlung von Zehn Pronent.

Wilhelm Eisenbahu- Gesellschasi hierdurcli ausgefordert, die zie- bente Einzahlung von zehn Prozent oder zelin

Thaler pro Actie

bis zum 25. September

dieses Jahres

au leisten, je nach ihrer Wabl, in Berlin bei den Herren Anhalt C Wagener, in Cöln bei dem Herrn J. H. Stein, in Dässeldorf -- W m. Cleff, oder in Langenberg im Geschästslokale der Direction, wo diese Einzahlung auf die gleichzeitig vorzuleßen- den Quittungsbogen bescheinißt werden wird.

Laugenberg, den 15. August 1816.

Die Direction.

Hessische Ludwigs- lors v) FEisenbahn.

Seit unseren Ankün- digungen vom 6, S8. 95, 13., 22. Mai, 12. Juni und 2. Juli 1846 wurden ausser den dort angegebenen noeh ser- ner die unten verzeieli- neten Interimsschieine wegen Nichteinzahluns der auf den 31. März dieses Jalires ansgeschricbenen ersten Rate von 5 reip. 4 pCt. zu Gunsten er ersten Unteraeĩeliner, 2 kun in Folge §§. 12. und 13. der Statuten an Stelle der Besitzer die fragliche Einzahlung ge- leis iet haben, annullirt.

Den dermaligen Einzahlern eind. unter den nöm- lichen Nummern neue Interimes heine, versehen mit der Ueberschrist „Duplikat“, ausgefertigt, au deren Schlusse die Ursache der Annullation des ersten

* n

Scheins bemerki ist.

No. 44. 73. 74. 96. 241. 242. 243. 2414. 249. 275. 276. 277. 278. 283. 284. 285. 296. 298. 399. 403. zo5. 106. 407. 409. 410. 457. 458. 459. 460. 46. z62. 463. 464. 465. 481. 82. 488. 4689. 490. 52. 567. 568. 595. 603. 632. 633. 634. 691. 692. 693. 706. 711. 715. 722. 777. 778. 837. 847. S850. S52. gz6. 935. 935. 1008. 1009. 1030. 1031. 10413. 104.

iosi. 1052. 1053. 1055. 1056. 1071. 1085. 1129. 1130. 1131. 1154. 1155. 1199. 1200. 1201. 1204. 4229. 1230. 1276. 1295. 1297. 1335. 1336. 1337. 1335. 1340. 1366. 1106. 1449. 1450. 1533. 4554. 1571. 1579. 1580. 1581. 1598. 1612. 162i. 1673. 1676. 1677. 1701. 1717. 1729. 1762. 1769. 1779. 1780. 1821. 1866. 1877. 1878. 1857. 1893. 1894. 1896. 1897. 1916. 1917. 1918. 1919. 1920. 1921. 1922. 1924. 1929. 1979. 1997. 1998. 2010. 2058. 2059. 2060. 2061. 2062. 2063. 2064. 2065. 2666. 26089. 2092. 2093. 2115. 2116. 2117. 2137. 2138. 2161. 2218. 2227. 2228. 2229. 2233. 2234. 7237. 2264. 2265. 2266. 2275. 2277. 2278. 227. 72284. 2299. 2302. 2361. 2352. 2363. 2304. 2367. 2577. 2375. 2379. 2380. 2387. 2308. 2399. 2406. 2106. 2416. 2426. 2427. 2428. 2453. 2453. 2456. 2157. 2464. 2473. 2496. 2497. 2601. 2133. 2635. 641. 2642. 2643. 2644. 2659. 2653. 2654. 2655. 2656. 2657. 2658. 2059. 2660. 2725. 2755. 2756. 2759. 2776. 2781. 2784. 5. 27787. 2849. 2871. 2872. 2873. 2919. 2920. 2923. 2924. 2226. 2929. 2935. 2936. 2940. 2941. 2942. 2945. 2909. 2964]. 2969. 2970. 2971. 2974. 2975. 3008. 3010. 3011. 3012. 3019. 30 3034. 3047. 3059. 3001. 3062. 3065. 3078. 3079. 3080. 3094. 3095.

3102. 3114. 3117. 3118. 3119. 3133. 3166.

1046. 1084. 1198.

1045. 1072. 1156. 1275. 1339. 1549. 1622. 764. 1879.

2921. 2922. 2 2939. 2962. 2963. 2991. 3000. 2. 3033. 3069. 3077. 3096. 3100. 3106. 3167.

2003. 2004. 2006. 2007. 2008. 209.

3168. 3277. 3318. 3320. 3321. 3322. 335. zu 5 üihir. i Jahr. 3353. 3359. 3405. 31406. 3407. 3483. 3486. in allen Theilen der Monarchie 3514. 3515. 3517. 3518. 3524. 3527. 3528.3 ohnt Preis Erhöhung. 530. 35s. 3551. Bö55. 356i. 505. Fd. , Austrti n s-& n pi hr für, gen zö. Zois. Z6i6. 365. Zod6. 633. etz. a mm kinn Zeile des Alg. 3617. 3693. 3710. 3714. 3716. 3740. 375i. 5 Anzeigers 2 Sgr.

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153. zzz. 4365. 305. 4366. 1513. 13s. n lt.

er, , d, w. 63 1, , ha

zai9. 176. A421. 4429. 44533. 473. 171. 4. Her Theil.

4528. 4529. 1539. 4536. 4532. 4533. 453. ; i . Berlin. Vertrag mit Großbritanien gegen den Nachdruck. S3. 4572. 4573. 1574. 1573. A583. 4584. 3 Nllerhöchste Ordre. Verfügung des Justiz ·Ministeriums.

15099. 096. 4007. 1045. 400. 42611. 102. 1 sche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. anttags- 164. 4615. 4016. z6t. 613. z0tg. 1633. handlungen. P erz ugthum Holseln: Ständisch: Angeslegen- 1622. 4625. 4024. 1625. 057 14669. z66t. a] hien. Frrie Stab Frankfurt. Der Harzes, von Nassau durch- a829. 1826. 822. a860. A883. 915. 116. har. Schreiben aus Schwergg; (Hofnachticht.)

4918. 4919. 4920. 4921. 1923. 4924. 4934. Oꝛsterreichische Monarchie. Wien. Abreise des Erzherzogs Lud⸗

Vorstehendes wird in Gemässheit des S. fh Statuten zur ösfentlichen Kenuiniss gebracht.

Mainz, den 12. Autzust 1846. Der Ver waltungsrail

Literarische Anzeigen.

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Die General-⸗-Synode zu Berlin, deren ÄAulündigung durch die Vossische Zeitung und Betrachtungen darüber von Dr. Grävell.

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nen und

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Gutsverkauf in Ostpreußen

Eines der einträglichsten adeligen Güter mit un 1400 Morgen Areal, wovon ein Drittel in Wiesen i zwei Drittel in schönstem Acker in alter gFuliun, n großem Toiflager und massiven Gebäuden, auch n

Frankreich,

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Belgien. talien.

Portugal. ; öffentlichen Kredits; beunruhigende Gerüchte;

Türkei. Konstantinopel. Zeichen. Taback Auflage. bäandels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

Ischl. Epidemie in Komorn. Paris. Die Eröffnung der Kammern. Marschall Dalst. Der Krieg zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko.

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Irland. London. Hofnachricht. Parla= mentz⸗-Verhandlungen: die irländische Waffen ⸗Bill von der Regie nung aufgegeben; Maßregeln gegen die Noth in Irland. Der Nerning Herald, über den Artikel der Times. Antwort der Times auf den Artikel ves Journal des Debats in der spanischen Vermählungsfrage. Vermischtes.

Brüfßsel. Hofnachricht. Vermischtes.

Rom. Der Pater Grossi. Befinden des Papstes. Der Bischof von Gubbio. Die Nömer und der Papst. Kardinal ⸗Con⸗ gtegation. = Dampfboot⸗Verbindung mit Livorno. Große Hitze.

Veimmischtes.

vig nach

Schreiben aus Paris. (Anzeichen von einer Hebung des günstigere Stellung zu

Spanien.) Mehmed Ali. Abschaffung der Rang-

an Geschichte des kölner Dombaues. Zur neueren historischen Literatur.

Die leipziger Universitäts-Bibliothet. Ausgrabungen in einem Toiflager.

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lor v Gemälde⸗Auction zu Dresden

Montag, den 21. September d. J., beginnt zu Ditt den durch Unterzeichneten die Veisteigerung einc n Nachlasse Sr. Hochgeboren des Herrn, na fen von Sternberg⸗Manderscheid gehörigen

Sammlung von werthvolltt Oelgemãälden und anderen Werken;

darunter befinden sich viele ausgezeichnele shegensin älterer und guter Meister, als auch ein in Kupse triebenes Blidniß Michel Angelis von Cellini, , ein lostbares Biid von Holbein, ferner ein große mälde von Hondelorter u. a. m. g, Kataloge sind in allen Buch- und Kun bandit in Leipzig und Dresden durch die Arn old scht un handlung, so wie in der Expedition des linterzeich kinnere Rampische Gasse Nr. 21 eiste Etage), zu Dresden, den 17. August 1846.

Carl Ernst Sieber. Königl., auch Stadt⸗ und Nah Auttina

den 1sten Platz j0 Rthlr., für den 2ten Platz 6 Rthlr.,

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. aß'es nicht wahr ist, 6 daß die alte Kirche abgebrannt war: Unbää, sie feierliche Graz seinlzung em 1231s elt Jehfes

en als sehr unwahrscheinlich nachgewiesen.

Amtlicher Theil.

St. Mojestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Geheimen Finanz-Rath von Brandt zu Erfurt zum

Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath zu ernennen.

Bekanntmachung.

post⸗-Dampfschifffahrt zwischen Stettin und Kopenhagen.

Das Post⸗Dampfschiff „Geiser“ geht ab vom 1. Juni bis Ende August aus Stettin: Mittwoch, Sonnabend, 12 Uhr Mittags, und auz Kopenhagen: Montag, Donnerstag, 5 Uhr Nachmittag. Vom 1. September bis zum Schlusse der Fahrten aus Stettin: Freitag, 12 Uhr Mittags, und aus Kopenhagen; Bienstag, 3 Uhr Nachmittag. Das Pasacgegeld beträgt zwischen Stettin und a, . für

ür den ten Platz 3 Rthlr., zwischen Swinemünde und Kopenhagen resp.

8 Rthlr., 5; Rthlr, und 25 Rthlr. preuß. Courant. Kinder und Jamilien genießen eine Moderation. Wagen und Pferde, so wie Güter und Contanten, werden gegen billige Fracht befördert.

Berlin, den 7. Juli 1846. General⸗Post⸗Amt.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich LXVII. u Keuß-⸗Schleiz, nach Leipzig. f d? .

Zur Geschichte des kölner Donibanes.

Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts KölWn, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Kleve und Mark und der Reichostifte Elten, Essen und Werden. Herausgegeben von Hr. Th. Jos. Cacomblet, Königl. preuß. Archiv⸗ Rathe und Bibllothekar. Zweiter Band. Düsseldorf, 1846.

Wir zeigen das Erscheinen dieses zweiten Bandes mit 1068 Urkunden ö reudiger an, als daraus erhellt, daß auch in den Rheinlanden für . Heschichte mehr geschieht, als man in neuester Zeit hat behaupten i wenngleich allerdings die vielen kleineren Kirchen und Stadt ⸗Ar⸗ be, so wie die beiden großen Provinzial - Archive von Düsseldorf und Lacomblet hat in h abermals seine umfassenden Kenntnisse bewährt und ; überall als einen ruhigen, vom Ernste der Wissenschaft ergriffenen, nen neumodischen Partei-⸗Bestrebungen nachrennenden Forscher bewiesen. 4kigt dieses auch in den einleitenden Bemerfungen über die kirchlichen usinde in der Erzdiözese Köln während des 131en Jahrhunderts.

Was uns hier zunächst interessirt, ist die Baugeschich e des Doms oöln nach den Ergebnissen der Urtunden. Daraus erhellt, der Neubau der Domkirche sei dadurch veranlaßt die darüber vorhandene Bulle

h sehr Unter Engelbert J, (dessen . nh Cäfarius von Heisterbach hier weit richtiger gewürdigt wird, als ö Böhmer im zwesten Bande seiner Fonies rerum, germanicarum . vermocht haf hat man keinen Neubau beabsichtigi. Die Dom⸗ se ö ist ohne Unterbrechung zum Gottesdienste gebraucht worden, so daß . neu gebaut worden ist; zunächst wurde mit dem Bau des hz angefangen, dann zu dem sür Maria in Pascale bestimmien Theile, uin zu den mittleren und Nordtheilen übergegangen und zuletzt zur Ei= 6 14 der Thürme geschritten. Conrad. von Hochstaden (Hoisten, siehe in 7 hat den Dom nicht dotirt, ier hg haben die Erzbischöfe von hahe en Dom nicht gebaut: es war ein selbstständiger Bauschatz da, aus pic genommen wurde, als sich das Baubedurfniß geltend machte. Die

dren der Fabrik wurden aus dem Kapitel ausdrücklich im Namen

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Se. Excellenz der General der Infanterie und Chef des Ge⸗ neralstabes der Armee, von Krau seneck, nach Nischwitz bei Wurzen.

Uichtamtlicher Theil. Anlan d.

Berlin, 22. Aug. Se. Majestät der König haben Allergnä—- digst geruht: Dem Kammerherrn und Legations⸗ Secretair von Sch ack zu Kopenhagen die Anlegung des von des Königs von Dänemarl Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Danebrog⸗ Ordens; so wie dem Dampsschiffs⸗Capitain Mertens zu Havelberg die Erlaubniß zur Anlegung der von dem Senate der Stadt Ham⸗ burg ihm verliehenen, zur Erinnerung an den Brand im Jahre 1842 gestfteten Madaille zu gestatten.

Berlin, 22. Aug. Das heute ausgegebene 27ste Stück der Gesetz⸗Sammlung enthält folgenden Vertrag zwischen Preußen und Großbritanien wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung:

. Se. Majestät der König von Preußen und Ihre Majestät die Köni= gin des vereinigten Königreichs von Großbritanien und Irland, von dem Wunsche beseelt, auf Erzeugnisse der Literatur und der schönen Künste, welche in einem der beiden Staaten zuerst erschienen sind, in dem anderen Staate dieselben Privilegien hinsichtlich des ausschließlichen Rechtes zur Vervielfältigung auszudehnen, welche gleichartigen in diesem Staate zueist

1846.

Rechtsnachsolger der Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger sollen in allen diesen Bezichungen auf demselben Fuße behandelt werden, wie die Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger selbst.

Art. II. Riemand soll in einem der beiden Staaten ein Recht auf den durch den vorstehenden Artikel verheißenen Schuß haben, bis das Werk, in Betreff dessen ein ausschließliches Recht zur Vervielfältigung in Anspruch genommen wird, Seitens des ursprünglichen Autors oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger, in nachstehender Weise zur Einregistrirung gebracht worden ist:; 1 Wenn das Werk zuerst innerhalb ves Gebietes Sr. Majestät des Königs von Preußen erschienen ist, muß dasselbe in das Registrirungs⸗Buch des Buchhändler⸗Vereins in London eingetragen werden. 2) Wenn das Werk zuerst innerhalb des Gebietes Ihrer br tischen Majestät erschienen ist, muß dasselbe in das Verzeichniß eingetragen werden, welches zu diesem Zwecke bei dem preußischen Ministerium der geistlichen, Unter. lerrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten geführt werden soll. Auch soll Riemand ein Recht auf solchen Schutz, wie er oben erwähnt worden, ha⸗ ben, als bis in Betreff des Wertes, hinsichtlich dessen der Schuß in An⸗ spruch genommen wird, den Gesetzen und Reglements der resp. Staaten ge⸗ hörig nachgekommen ist; noch in solchen Fällen, wo mehrere Exemplare von tem? Wert? vorhanden sind, eher, als bis ein Exemplar von der besten Aus⸗ gabe oder besten Art unenigelilich derjenigen Behörde überliefert worden ist, welche dazu in den resp. Siaaten gesetzlich bestimmt worden. Eine beglau⸗ bigte Abschrift der Eintragung in das erwähnte Registrirungs⸗Buch des Buchhändler⸗Vereins zu London soll inneihalb des britischen Gebiets als Bewels für das ausschließliche Recht zur Vervielsältigung gelten, bis ein besseres Recht durch irgend eine andere Partei vor einem Gerichtshofe nach⸗ gewiesen worden ist; daß nach preußischen Gesetzen ausgestellte Attest über bie Eintragung irgend eines Werles in diesem Staate soll zu dem gleichen Zwecke innerhalb des preußischen Gebietes gelten. ** Art. 11. Die Llutoren von dramatischen und musilalischen Werlen, welche in einem der beiden Staaten zuerst öffentlich dargestelli oder aufge⸗ führt worden sind, so wie die gesetzlichen Vertreter oder Rechts ⸗Nachsolger solcher Autoren, sollen in gleicher Weise in Betreff der öffentlichen Darstel⸗

erschienenen Werken zustthen, haben zu diesem Zwecke eine Uebereintunft zu ireffen beschlossen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, und zwar: Se. Majestät der König von Preußen, Allerhöchstihren Geheimen

Staats- und Kabinetg⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, Ge⸗ neral- Lieutenant Karl Wilhelm Ernst, Freiherrn von Cänitz und Dallwitz, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler⸗Ordens erster Klasse mit Ei⸗ chenlaub, des Ordens „Pour le Mérite“ mit Eichenlaub, des Eisernen Kreu⸗ i erster Klasse, des Dienst⸗Auszeichnungs Kreuzes, Großkreuz des ai⸗· erlich österreichischen Leopold ⸗Ordens, des Königlich hannoverschen Guel-= shen⸗ Ordens, des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst⸗ Srdens, und des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Lö⸗ wen, Ritter des Kaiserlich russischen St. Wladimir ⸗Ordens vierter Klasse, des St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse, des St. Stanislaus ⸗Ordens zwei- 4 Klasse mit dem Stern und des Militair · Verdienst Ordens · Ritter

reuzes ; .

Und Ihre Majestät die Königin des vereinigten Königreichs von Groß⸗

britanien ünd Irland den schr achtbaren John, Grasen von Westmorland, Lord rr gef, Pair des vereinigten Königreiches, Ihrer großbritanischen Majestät Rath im Geheimen Staats-⸗Nathe, General -⸗Lieutenant, Comman- beur des Königl. großbritanischen militairischen Bath Ordens, Großkreuz des Königl. hannoverschen Guelphen Ordens, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Ihrer großbritanischen Majestät bei Sr. Ma⸗ jestät dem Könige von Preußen; U

Welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und dieselben in guter und gehöriger Form befunden, die folgenden Artikel ver⸗ einbart und abgeschlossen haben:

Art. J. Die Autoren von Büchern, dramatischen Werken oder musi-⸗ lalischen Compositionen und die Erfinder, Zeichner oder , . von Stichen und Werken der Bildhauerkunst, so wie die Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger von irgend einem anderen Werle der Literatur und der schönen Künsst, für welches die Gesetze Preußens und Großbri⸗ taniens ihren eigenen linterthanen ein ausschließliches Recht zur Verviel⸗ fältigung gegenwärtig beilegen oder in Zukunft ertheilen mögen, sollen in Betreff eines jeden solchen Werkes oder Gegenstandes, der in dem einem der beiden Staaten zuerst erschienen ist, in dem anderen Staate das gleiche ausschließliche Recht zur Vervielfältigung genießen, als dem Autor, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger eines gleichartigen Werkes gesetzlich zustehen würde, wenn es in diesem anderen Staate zuerst erschienen wäre; gegen= seitig mit den gleichen gesetzlichen Rechtsmitteln und gleichem Schutze gegen Nachdruck und unbefugte Vervielfältigung. Die geseßlichen Vertreter oder

lung oder Aufführung ihrer Werke in dem anderen Lande in derselben Aus- dehnung geschützt werden, in welcher die eigenen Unterthanen in Betreff der in diesem Staate zuerst dargestellten oder aufgeführten dramatischen oder musitalischen Werle geschützt werden, vorausgeseßt, daß sie zuvor ihr aus- schließliches Recht bei den in dem vorstehenden Artikel erwähnten Behörden naͤch den Gesetzen der resp. Staaten haben gehörig eintragen lassen. Art. IV. An der Stelle der Zollsätze, welche zu irgend einer Zeit während der Dauer dieser Uebereinkünst von der Einfuhr nach dem ver⸗ einigten Königreiche von fremden Büchern, Stichen und Zeichnungen zu entrichien sein mögen, sollen auf die Einfuhr von Büchern, Stichen oder Zeichnungen, welche innerhalb des preußischen Gebiets erschienen sind und Fesetzlich in das vereinigte Königreich eingesührt werden dürfen, lediglich die in der hier folgenden Äste spezifizirten Zollsätze gelegt werden, und zwar: Zölle auf Bücher, nämlich: Pfd. St. Sh. Pee.

Werke, ursprünglich im vereinigten Königreich

herausgegeben und in Preußen wieder er=

schienen, der Centner -.... 2 10 0 Werke, nicht ursprünglich im vereinigten Kö⸗ nigreiche herausgegeben, der Centner...... 0 15 0 Stiche oder Zeichnungen: schwarz oder kolorirt, einzeln ein jedes, 0 0 05 gebunden eder geheftet, das Dutzend, . .. 0 0 15

Es versteht sich, daß alle Werke, von denen ein Theil ursprünglich in dem vereinigten Königreiche herausgegeben war, als „Werke, ursprünglich im vereinigten Königreiche herausgegeben und in Preußen wieder erschienen“, betrachlet und dem Zolle von funfzehn Shillingen pro Ceniner unterwor- fen werden, obgleich dieselben auch Sriginalsachen, die anderswo herausge⸗

eben sind, enthalten mögen; es sei denn, daß solche Originalsachen an Fasse wenigstens dem Theile des Werkes gleich wären, der ursprünglich in dem vereinigten Königreiche herausgegeben ist, in welchem Falle das Werk nur dem Zolle von fünfzehn Shillingen pro Centner unterworsen sein soll.

Art. V. Man ißt übereingekommen, daß Stempel nach einem den Zoll⸗Beamten des vereinigten Königreichs bekannt zu machenden Muster an⸗ geschafft werden, und daß die Munizipal⸗ oder sonstigen Behörden der ver⸗ schiedenen Städte Preußens damit alle Bücher stempeln sollen, welche zur Ausfuhr nach dem vereinigten Königreiche bestimmt sind. Nur diejenigen Bücher sollen in Gemäßheit dieser UÜebereinkunst, soweit dieselbe sich auf die Zollsätze bezieht, zu welchen solche Bücher zuzulassen sind, als in Preu= ßen äerschienen angesehen werden, welche nach ihrem Titelblatte als in einer

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zeigt sich 1251. Ein fester Bauplan war damals noch nicht. Dieser ist erst 1264 vollendet worden, als zugleich Engelbert II. zur Unteistützung des Dombaus (äirkunde S. 368 f.) aufrief. Von da an wurde segsamer ge— baut, mit Benutzung des Steinbruchs auf dem Drachenfels; dieser wird in allen Einzelnheiien aus Urkunden dargethan. Bei der großen Ausführung des Doms, die wir jetzt, nach der begeisternden Anregung, die dafür aus—⸗ gegangen ist, erleben, dürfen wir obige ganz neue, gründlich ausgeführte Geschichte des älteren Baues als ganz besonders merlwürdig hervorheben. Die beigefügten Anmerkungen, die sich aller historisch · politischen Nand⸗ glossen enthalten, sind von reichem und sehr werthvollem Inhalte. Ein hbritter und Schlußband steht bevor, und daß dem geehrten Verfasser die ebührende Anerkennung für seine gründlichen Studien zu Theil wird, ge⸗ fern er theils selbst, wird er wohl auch immer mehr erproben.

Zur neueren historischen Literatur.

Allgemeine Zeitschrift für Geschichte, herausge eben von Pr. W. A. Schmidt, a. o. Professor der Geschichte an der Universität zu Berlin. Dritter Jahrgang der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Fünfter Band. Januar bis Juniheft 1846.

Gan Der Herausgeber kündigte beim Schlusse des leßten Jahrganges seiner Zeitschrift, deren diese Blätter schon früher östers Erwähnung zu ihun hatten, mehrere Veränderungen im Plane seines Unternehmens an, durch welche dasselbe nach seiner Meinung noch mehr den Bedürfnissen der Wissenschaft dienen und noch wirksamer in die Fragen des Tages eingreifen wärbe. Die Zeitschrift sollte nämlich fortan vorzugsweise der deutschen Ge⸗ schichte gewidmet sein und ihre Aufgaben besonders auch darin sinden, einerfeits die staailiche Entwickelung der vaterländischen Verhältnisse in neuester Zeiwt zu beleuchten, andererfeits als vermittelndes Higan den vie= len historsschen Vereinen Deutschlands zu dienen. Hiermit hing zusammen, daß eine Aenderung im Titel 5 wurde, und daß, indem sie sich als eine allgemeine Zenschrift für Geschichte hinstellte, zugleich die Namen der ausgezeichneten derliner Gelehrten, deren Mitwirkung dem Unternehmen zu. erst festen Boden gewann, von dem Titelblatt verschwanden, obwohl diese

konnte, vermeiden. Es liegt jetzt der eiste Band der so modifizirten Zeit- schrift vor uns, und es werden einige Bemerkungen jetzt am Orte sein über das, was durch dieselbe in dieser neuen Gestalt beabsichtigt und was wirk · lich erreicht ist. Der Schreiber dieser Zeilen steht dem Ünternehmen fern genug, um, wie er glaubt, unbefangen darüber urtheilen zu können, aber wiederum doch nahe genug, um die mannigfachen Hindernisse und Schwie- rigkeiten, mit denen es zu kämpsen hat, wohl zu kennen, und sein Interesse an der Sache bürgt dafür, daß sein Urtheil ein durch und durch wohlge— meintes sei.

Zweierlei ist es zunächst, was in dieser Umwandlung mit Freuden zu begrüßen ist, einmal, daß die Zeitschrift sich aus den weiten, unbestimmten Gränzen, die sie früher in Anspruch nahm, auf ein engeres Gebiet be—⸗ schräntt hat, und zwar auf das der deutschen Wissenschast eigenste, der beutschen Geschichte. Die Zeiischrift ist darin mit Recht den Bewegungen, welche die Wissenschaft wie das ganze Leben unserer Nation jetzt beherr⸗ schen, gefolgt. Nicht minder erfreulich ist es, daß der Herausgeber, indem tr fo seine Aufgabe beschränkte, zugleich doch die Kräste für Lösung der- selben sehr erweitern konnte und namenilich auch viele der süddeutschen Ge- lehrten für sein Unternehmen gewann. Jedem Hefte ist jetzt ein Verzeichniß der Mitarbeiter beigegeben; man wird darin wenige Namen von denen vermissen, die in den ersten Reihen der historischen Wissenschaft stehen, fast keinem begegnen, der nicht einen guten Klang gewonnen habe, und sich so der Hoffung leicht hingeben, daß sehr Bedeutendes geleistet werden müsse, wo solche Kräste sich zu einem Werle vereinen, das vor Allem der deut- schen Geschichte gewidmet sein soll. Aber es ist noch eine andere Hoffnung, die sich an diese Namenreihe knüpft, wir finden Gelehrte aus dem Süden und Rorden unseres Vaterlandes in demselben, und es scheint uns, als sei abermals cine Scheidewand gesunken, die deutschen Süden und deutschen Norden von einander trennie. Was aber diese Beiden eint und bindet, wie sie ursprünglich Eins sind, das soll sei es im Leben, sei es in der Wissenschaft gesegnet sein.

Daß nun die Zeitschrift in der neuen Stellung, die sie sich so gege⸗ ben hat, vorzüglich geeignet sei, ein vermittelndes Organ der verschiedenen historischen Gesellschaften Deutschlands abzugeben, möchte kaum 66 bezwei⸗ feln fein. Es ist hinreichend belannt, daß durch die erwähnten Vereine ein ungeheures Material für das Studium der vaterländischen Alterthümer und der früheren Epoche unserer Geschichte aufgehäust ist, eine aber auch eben so ungeordnete als große Masse von Stoff. Wie in anderen Dingen, zer

und für diesesbe gewählt. Der erste vorbertitende Schritt zum Neubau

darum ihre Ünterstüßung und Theilnahme der Zeiischrift nicht weniger zu= wandten, als früher, nur wollie man Alles, was als erllusiv if ie.

splitiemte sich auch hier in diesen Arbeiten unser Volt tro eines großen gemein

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