1846 / 242 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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8 Rthlir. I Zahr. in allen Theilen der Monarchie . ohne Preis - Erhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. ö Anzeigers 2 Sgr.

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Amtlicher Theil. Inland. Berlin. Belanntmachmng. Provinz Preußen. Des Prinzen von Preußen Königliche Hoheit. eutsche Bundesstaaten. Königreich Sach sen. Große Feuers⸗ vrunst in Leipzig. Königreich Hannover. Authentische Declara⸗ tionen, die Eingangs-, Durchgangs- und Ausgangs Abgasen betressend. 3 1 . . k . . w 2 ö 8 frankreich. Paris. Hosnachrscht. Henry's Erklärung vor dem . . . k 3. ö ; 2 s 2 1 ö 5 38 ö Pairshofe. Der Freihandels-Verein. Die Opposition bei den w * . 52 . . K 2 ö. 6. . Wahlen. Abd el Kader. Vermischtes. Schreiben aus Paris. ; (Auflösung einer Nationalgarde Compagnie; Reauisitorium des General⸗ . Prolurators in dem Attentats-Prozeß; Wahlbestätigung.) . Großbritanien und Irland. London. Parlamenis - Verhandlun⸗ K gen: Erledigung der Streitfrage zwischen Lord Lyndhurst und Lord * Bentinck; die Maßregeln zur Beseitigung der Noth in Irland. 31 . Capitain Gordon vor ein Kriegsgericht gessellt. Nachrichten aus Bor . neo und vom La Plata. ö Niederlande. Notterdam. Neise der Königlichen Familie. Belgien. Brüssel. Hofnachricht. Vereidigung. Plaidoyer zu Gaͤnsten Deridder's. Schweiz. Kanton Zürich. Abstimmung der Tagsatzung über die Je⸗ . r, , , . Wassersnoth. Schreiben aus Bern. (Einige ö Vorfälle in Bern zur Charakteristik der politischen und sozialen Zustände . dieses Kantons.) Btalien. Von der italienischen Gränze. Die saminisch-österrei⸗ chische Differenz.

enn Schreiben aus Paris. (Maßregeln zur Eintreibung der ö. ĩ Steuem. . portugal. Lissabon. Das englische Uebungageschwader im Hafen

von ssabon. Eine cabralistische Verschwörung vereitelt. Schreiben

aus Paris. (Allmälige Wiederherstellung der Ruhe und der friedlichen

Beziehungen zu Spanien.)

w w Türkei. Dam as kug. Bedrückung der Christen. Persischer Konsul. J I Eisenbahnen. Main-Neckar Bahn. Die Eisenbahn durch Tyꝛol.

. K JJ J w ö andels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

JJ Amtlicher Theil. . Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen ist von St. hetersburg hier wieder angekommen.

5 . Der Justiz⸗Kommissarius und Notarius Rh au in Senaburg ist

If seinen Wunsch in gleicher Eigenschaft für den Bezirk des Land— nd Stadtgerichts zu Quedlinburg, mit Anweisung seines Wohnorts aselbst, so wie zum Notarius im Departement des Ober⸗Landesge⸗ chts zu Halberstadt, ernannt worden.

Bekanntmachung.

Mit dem 15. Oktober d. J. beginnt der Unterricht in der Kö— iglichen Bau⸗Gewerbe⸗Schule, welcher bis Mitte März k. J., Vor= sttags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, ertheilt erden wird. Gehülfen und Lehrlinge der Bau⸗Gewerbe, welche gran theilnehmen wollen, haben sich dazu, unter Einreichung ihres ebenslaufs, ihrer Schulzeugnisse und der Bescheinigungen ihrer Brod⸗ erren oder ihrer Lehrherren über ihre bisherige Führung, bis zum Oktober d. J. bei dem Unterzeichneten schriftlich zu melden. Bei njenigen, welche die Königl. Bau⸗ Gewerbe Schule bereits früher sucht haben, bedarf es keiner Zeugnisse, sondern nur der Angabe es Jahres, worin dieses geschehen. Den sich Anmeldenden wird ein ermin zu ihrer Aufnahme⸗Prüfung bekannt gemacht werden, wes⸗ . sie ihre Wohnung in dem Aufnahme⸗Gesuche zu bemerken aben.

Berlin, den 4. August 1846.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor von Pommer -⸗Esche.

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Bekanntmachung.

Vom 1. September d. J. ab wird die Niederschlesisch⸗Märkische isenbahn in ihrer ganzen Ansdehnung von Berlin bis Breslau er— sffnet und von dieser Zeit ab auch zu den Post-Transporten benutzt berden. Die Dampfwagenzüge werden von gedachtem Zeitpunkt an n folgender Weise stattsinden:

Durchlaufender Personenzug zwischen Berlin und Breslau:

aus Berlin 7 Uhr früh, in Breslau 8 Uhr 9 Minuten Abends; aus Breslau 75 Uhr früh, in Berlin 8 Uhr 16 Minuten Abends. B. Personenzug, welcher auf der Tour nach Breslau in Guben J und auf der Tour von Breslau in Frankfurt a. d. O. über⸗ . ö nachtet: 4 ö aus Berlin 6 Uhr Abends, aus Guben 6 Uhr früh, in Breslau 1 Uhr Nachmittags; aus Breslau 10 Uhr 33 Minuten Vormittags, aus Frank⸗ furt a. d. O. 77 Uhr früh, in Berlin 10 Uhr Vor— mittags. C. Güterzug, welcher auf der Tour nach Breslau in Sorau und auf der Tour von Breslau in Bunzlau übernachtet: aus Berlin 15 Uhr Nachmittags, aus Sorau 109 Uhr Vor⸗ mittags, in Breslau 4 Uhr 38 Minuten Nachmittags, aus Breslau 65 Uhr Nachmittags, aus Bunzlau 743 Uhr früh, in Berlin 47 Uhr Nachmittags.

Die Züge sub A. und B. jwerden von Berlin ab sowohl zur Besörderung der Korrespondenz, als auch zur Fortschaffung von Gel⸗ ern unb Falrln nach ganz Schlesien 1c. benutzt; eben so werden E Briefe und Sendungen aus Schlesien 2c. mit diesen Zügen hier ngehen. Mit dem Zuge ad C. werben von hier ab nur Briefe, belder und Pakete nach den an der Eisenbahn bis Sorau belegenen brten und Umgegend befördert. Von Breslau aus dient dieser Zug r Beförderung aller vorhandenen Briefe und Sendungen für die anze Route von Breslau bis Berlin.

Mit dem Beginn der obigen Dampfwagenfahrten wird die Brief⸗, deld- und Paket⸗- Beförderung zwischen Berlin und Breslau in fol⸗ ender Weise stattfinden:

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Allgemeine

Preußische Zeitung.

Berlin, Dienstag den 1Isen September

Abgang aus Berlin täglich Uhr früh und 6 Uhr Abends, Ankunst in Breslau täglich 8 Uhr 9 Minuten Abends und 1 Uhr Nachmittags,

Abgang aus Breslau 75 Uhr früh, 10 Uhr 33 Minuten Vormit⸗

tags und 55 Uhr Nachmittags;

Ankunft in Berlin 8 Uhr 46 Minuten Abends, 5 Uhr früh und

47 Uhr Nachmittags; wobei jedoch zu bemerken ist, daß die 10 Uhr 33 Minuten Vormit⸗ tags aus Breslau abgehenden Päckereien und Gelder erst mit dem ersten 77 Uhr früh von Frankfurt a. d. D. abgehenden Eisenbahn⸗ zuge hier eintreffen, während die Korrespondenz schon Abends zuvor von Frankfurt a. d. O. per Estafette hierhergesandt wird.

Die Aufgabe der Briefe und Sendungen zur Beförderung mit obigen Dampfwagenzügen bei dem Hof-Post-Amte hierselbst muß erfolgen:

zu dem Zuge ad A. für Briefe bis 8 Uhr Abends vorher, sür Paket⸗ und Geldsendungen bis 7 Uhr Abends zuvor; ad B. für Briefe bis 4 Uhr Nachmittags, für Paket⸗- und Geldsendungen bis 3 Uhr Nachmittags; ad C. für Briefe bis 12 Uhr Mittags, für Paket⸗ und Geldsendungen bis 105 Uhr Vormittags. Bei der Post-Expedition auf dem frankfurter Bahnhofe hierselbst aber kann die Aufgabe stattsinden: zu allen Zügen für Briefe bis 10 Minuten, sür Paket⸗ und Geldsendungen bis 1 Stunde vor Abgang des betreffenden Zuges. Berlin, den 30. August 1845. ; General Post · Amt.

; Anzeige.

Die Kunst ⸗Ausstellung im Akademie⸗ Gebäude Unter den Linden wird am Dienstag, den J. September, den Besuchen des geehrten Publikums eröffnet, in den Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonn⸗ tags von 11 bis 5 Uhr, bis zum 1. November d. J. Vor und nach der bemerkten täglichen Ausstellungszeit ist der Eintritt, so wie das . in den Sälen, jedem nicht besonders Ermächtigten un- ersagt.

Berlin, den 26. August 1846. Königliche Akademie der Künste. Dr. G. Schadow, Direktor.

Bekanntmachung. Die Inhaber der bereits in früheren Verloosungen gezogenen 4prozentigen Pfandbriese B. nämlich: in der 1sten Verloosung vom Jahre 1840 Nr. 19.743 1, auf baltuf 2 50 Rthir. 10,746 in der Zten Verloosung vom Jahre 1842 Nr. 21,642 21,643 21, 644 21, 645 21, 546 21, 647 21,648 21, 6665 21, 666 21, b57 2l, 8 21, 659 21, h63 21, 64 in der Aten Verloosung vom Jahre 1843 Nr. 3, 077 auf Rettkau à 200 Rthlr. 11,369 11,370 auf Groß⸗Osten à 60 Rthlr. 11,371 in der 5ten Verloosung vom Jahre 1844 Nr. S, b36 auf Lossen à 1090 Rthlr. 11,529 » Koschentin à 50 Rthlr. 22, 241 » Groß⸗-Osten à 25 Rthlr., welche, unseren Bekanntmachungen vom 28. Dezember 1840, 24. No⸗ vembtr 1842, 6. Dezember 1813 und 23. November 1844 unge⸗ achtet, bis jetzt noch immer nicht zur Empfangnahme des Kapitals präsentirt worden sind, werden hierdurch wiederholt an die baldige Abhebung der resp. seit 1. Juli 18141, 1. Juli 1843, 1. Juli 1814 und 1. Juli 1845 zinslos niedergelegten Nominal⸗Beträge erinnert. Die Zahlung erfolgt entweder bei der Königlichen Seehandlungs⸗ Haupt-Kasse in Berlin oder bei dem Handlungshause Ruffer und Compagnie in Breslau. Berlin, 1. August 1846. . Königliches Kredit-Institut für Schlesien.

auf Wildschütz à 25 Rthlr.

Dem Königl. preußischen Major a. D. Serre zu Maxen ist unter dem 27. August 1846 ein Patent auf eine in ihrer ganzen Zusammensetzung für neu und eigenthümlich erkannte Knetmaschine, wie solche durch Zeich-= nung und Beschreibung dargestellt worden ist, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Ynlan d.

Berlin, 31. Aug. Die in dem heute ausgegebenen 29sten Stück der Gesetz Sammlung enthaltene Bekanntmachung, den Beitritt der Königlich sächsischen Fegierung zu dem Vertrage zwischen

Alle Ppost - Anstalten des In- und Aus landes nehmen G8estellung auf dieses glatt an, für GSerlin die Erpedition der Allg. Preuß,. Zeitung: Friedrichsstraße Nr. 72.

1846.

Preußen und Großbritanien wegen gegenseitigen Schutzes der Au⸗ toren rechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung vom 13. Mai d. J. betreffend, lautet wie folgt:

Mit Bezug auf Art. VIII. des Vertrages zwischen Preußen und Großbritanien wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung vom 13. Mai d. J. (GesetzSa⸗ammlung S. 343 bis 350) wird hierdurch bekannt ge⸗ macht, daß die Königlich sächsische Regierung ihren Beitritt zu dem gedachten Vertrage unter dem 24sten d. M. bewirkt hat, mit der Maßgabe, daß der Vertrag auch für das Königreich Sachsen vom 1. September d. J. ab in Wirksamkeit treten, dagegen der Anspruch auf gesetzlichen Schutz im dortseitigen Staate (Art. II. des Vertrages) für britische Werke von deren erfolgter Eintragung in die zu Leipzig von der dortigen Königl. Kreis⸗Direction geführte ‚„Bücherrolle“, resp. von der daselbst geschehenen Deposition eines Exemplares des betreffenden Werkes abhängig sein soll. Berlin, den 27. August 1846. Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Pa tow.“

Provinz Preußen. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen trafen am 28. August, von St. Petersburg kommend, in Königsberg ein, stiegen bei dem komandirenden General Grafen zu 33 ab und setzten nach 17 Stunden die Reise nach Berlin wei⸗ ter fort.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Sachsen. Die Leipziger Zeitung meldet in einer am 30. August Abends ausgegebenen außerordentlichen Bei⸗ lage Folgendes: „Leipzig, den 36. August. S Uhr Morgens. Eine Nacht voll Sorgen und Angst baben wir durchlebi. Eine Feuersbrunst, wie sie seit Menschengedenken in Leipzig nicht vor⸗ gekommen, brach am gestrigen Abende gegen sechs und ein halb Uhr aus. In dem Hofe des auf der Hainstraße gelegenen Hotel de Po- logne befand sich eine Niederlage, welche gänzlich mit spirituösen und bituminösen Waaren angefüllt war. Hier bildete sich zuerst der Heerd des Feuers; auf welche Weise? darüber sind verschiedene Gerüchte im Umlauf. Die anzustellenden Erörterungen werden erst später gestatten, etwas Bestimmteres darüber anzugeben. Vergebens suchte man mit Erde, Sand, Dünger u. dgl. des Brandes Herr zu werden. Obschon keine helle Flamme ausgebrochen, so wurde doch auf Befehl des Rathes, als die Gefahr bekannt warde, um 8 Uhr gestürmt, indessen bald damit wieder aufgehört. Die gehoffte Minderung des Feuers trat jedoch nicht ein. Es entwickelte sich stärker, und furchtbar wurde das Geräusch der nach und nach immer häufiger zerplatzenden Fässer, Ballons zur Aufbewahrung von Oelen, Schwefelsäure u. s. w. Ge—⸗ gen 9 Uhr brach die helle Flamme hervor, und das Sturmläuten be⸗ gann wieder. Ohne Unterbrechung dauerte es die ganze Nacht und wird in diesem Augenblick noch fortgesetzt. Bald stürzten die Hin⸗ tergebäude des Hotel de Pologne mit den schönen von dem Besitzer, Herrn Pusch, mit so vielen Kosten angelegten Sä⸗ len zusammen. Das Vordergebäude ward ergriffen und kurz darauf auch die nebenstehenden Häuser. Die Scenen des Flüch⸗ tens, Rettens, des Arbeitens wider das verheerende Element boten einen gräßlichen Anblick. Groß waren die Anstrengungen der Bürgerschaft, der Rettungs— und Löschmannschaften und der Arbei⸗ ter⸗Kolonne. Leider fielen mehrere (bis jetzt sind 4 Todte und 8 Verwundete angemeldet) Opfer ihrer Pflichttreue dem Tode anheim; andere wurden mehr oder minder bedeutend verletzt. Ungeachtet der Ausdauer, mit der von allen an den Löschapparaten (von denen sich die nach dem Flusse hingeleiteten Zubringer trefflich bewährten) ge⸗ arbeitet wurde, erschöpfte die Anstrengung allmälig die Kräfte der Arbeitenden. Um 1 Uhr Nachts ging auf der Leipzig Dresdener Bahn ein Dampfwagenzug ab, um das am gestrigen Tage in das Cantonnement ausgerückte Militair zurückzuführen, welches der Rath requirirte, um die erlahmenden Kräfte der Bürgerschaft zu unteistützen. So eben (8 Uhr Morgens) traf das⸗ selbe hier ein und wurde sofort zur Ablösung der Löschmann⸗ schaften verwendet. Um 10 Uhr Vormittags. Das Stürmen dauert fort. Eine Gefahr der weiteren Verbreitung des Feuers scheint nicht mehr vorhanden zu sein. Die beiden Hauptgebäude, so wie die Seiten⸗ und Hintergebäude des Hotel de Pologne, sind gänzlich vernichtet. Auch das Haus „der Stern“ genannt ist aus⸗ gebrannt. Die anderweiten Beschädigungen und Verluste an Gebäu⸗ den, Sachen u. s. w. lassen sich noch nicht bestimmt angeben. Die Ruhe und Ordnung in der Stadt ist sonst nicht weiter gestört wor⸗ den, und die Arbeiter geben sich fortdauernd der angestrengtesten Thätigkeit hin. Um 11 Uhr Vormittags. So eben hat das Sturmläuten aufgehört. Man ist des Elementes auf der einen Seite der Hainstraße am bereits angegangenen Hartmannschen Hause, auf der anderen am Wohlwerthschen Hause, dessen Giebel bedroht war, insoweit Herr geworden, daß die größte Gefahr vorüber zu sein scheint; doch muß noch lange gearbeitet werden, ehe das Feuer gänz⸗ lich erstickt werden kann. So eben kam uns eine Liste zu Gesicht, nach welcher bis jetzt als Todte angegeben werden: Budenherr Schmidt nebst Gehülfen, Ernst Regner, ein Schuhmachergeselle, Thomas, Cho⸗ rist beim Stadttheater, Moritz Weise, stud. philos. aus Dresden.“

Königreich Sannover. Die am 29. August ausgegebene 36ste Nummer der ersten Abtheilung der Gesetz-Sammlung ent⸗ hält folgende authentische Declaration des §8. 74 des Gesetzes vom 7. März 1845, die Eingangs⸗„ Durchgangs- und Ausgangs⸗ Abga ben betreffend: „Ernst Augu st, von Gottes Gnaden König von Hannover ꝛc. ꝛc. Da die in dem Gesetze vom 7. März 1845, die Eingangs-, Durchgangs und Ausgangs⸗Abgaben betreffend, ent= haltenen Bestimmungen erfahrungsmäßig nicht genügen, um die Ent⸗ richtung der Eingangs- Abgabe von den in eine unversteuerte Nieder- lage aufgenommenen Gegenständen, und zwar nach der ursprünglich eingebrachten Gattung und Menge, in der beabsichtigten und erfor⸗ derlichen Art zu sichern, so finden Wir Uns bewogen, unter verfas⸗ sungamäßiger Mitwirkung Unserer getreuen allgemeinen Stände⸗Ver⸗ fammlung, in Beziehung auf den §. 74 des vorgedachten Gesetzes Folgendes zu deklariren. Sobald bei einer der Steuer⸗Behörde jederzeit ef ene, Ermittelung sich ergeben hat, daß ein in die Niederlage auf⸗ genommener und von der Steuer⸗-Behörde nicht wieder verabfolgter Ge-

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