1846 / 309 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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kanntmachung vom 12. September d. J. (Amtsblatt Nr. 187), betreffend den Vertrag zwischen Preußen und Großbritanien wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbe⸗ fugte Nachbildung, wonach die polizeilich Stempelung der zur Aus- fuhr nach Großbritanien bestimmten, in Preußen erschienenen Druck⸗ schriften, behufs der Gewährung der durch jenen Vertrag zugesicher⸗ ten Vortheile stattfinden soll, ist angenommen, daß die auf dem Titel- blatte eines Buches ersichtliche Angabe des Druckorts in der Regel ergebe, ob der Ort des Erscheinens innerhalb des preußischen Staats belegen sei. Da indessen nach der Königlichen Verordnung vom 18. Oktober 1819 (Gesetz Sammlung Seite 230) alle im Inlande erscheinende Druckschristen mit dem Namen des Verlegers und des Buchdruckers versehen sein müssen und der Name der Verlagshandlung auf dem Titel, der des Druckers am Ende des Werkes stehen soll, so kann unter dem auf dem Ti⸗ telblatte angegebenen Orte des Erscheinens nur der Verlags⸗ ort verstanden werden und der Druckort allein nicht über die Zu⸗ lässigkeit der Stempelung entscheiden. Indem wir hiernach die obige Bekanntmachung deklariren, fügen wir zur Nachachtung des betheilig⸗ ten Publikums und derjenigen Polizei⸗Behörden, denen die Stempe⸗ lung der Bücher übertragen ist, die erläuternde Bestimmung hinzu, daß alle Druckschriften, auf deren Titelblatte ein in Preußen liegen⸗ der Ort als Verlagsort angegeben ist, als innerhalb der preußischen Staaten erschienen anzusehen und deshalb mit dem vorgeschriebenen Stempel zur Ausfuhr nach Großbritanien zu bezeichnen sind, sofern nicht Grund zu dem Verdachte vorhanden ist, daß diese Angabe auf dem Titel eine erdichtete oder mißbräuchliche sei. Königliche Re⸗ gierung. Abtheilung des Innern.“

Nhein⸗Provinz. (Aach. Ztg.) Der Präsident der Han- dels ⸗- Kammer des Kreises Gladbach hat nachstehendes Rundschreiben an die Verkehrtreibenden des Bezirks erlassen: „Die Handels-Kam— mer des Kreises hatte in einer Vorstellung an den Herrn Ober⸗Prä⸗ sidenten der Rhein⸗Provinz vom 1sten d. M. auf den durch Theue⸗ rung der Lebensmittel und gleichzeitigen Arbeitsmangel den arbei- tenden Klassen für den bevorstehenden Winter und Frühjahr drohen— den Nothstand hingewiesen und die Mithülfe des Staats in Linderung desselben nachgesucht. In Erwiederung hierauf theilt der Herr Ober Präsident unterm 14ten d. M. mit, daß das Verbot der Kartoffel⸗ Ausfuhr und die Zollfreiheit des fremden Getraides und der Hülsen⸗ früchte bis zum Zeitpunkte einer nachhaltigen Preisermäßigung der Ernährungsmittel fortdauern werde, und daß bereits vor einigen Wochen der zollfreie Einlaß des ausländischen Mebls von ihm begut⸗ achtet und dringend beantragt worden sei; fügt sodann zu: die Haupt- Aufgabe werde bleiben, den Armen Arbeit und Verdienst zu beschaffen. In dieser Beziehung erlaube ich mir, Sie zu ersuchen, mir gefälligst mittheilen zu wollen: welche Aussicht Sie gegenwärtig haben, und zwar im Vergleich gegen dieselbe Zeit im v. J., für den bevorstehenden Winter und Frühjahr Arbeit zu geben, um nach dem Hesammt⸗-Ergebniß der darüber eingehenden Äufklärungen: welche Anzabl Arbeiter ohne Beschäftigung wird bleiben müssen: eventuell die Stellung näherer Anträge bei der hohen Staats⸗Regierung ver— anlassen zu können. Bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes für unsere zahlreiche Arbeiterklasse schmeichle ich mir einer recht baldigen Antwort entgegenseben zu dürfen und würde es dankbar anerkennen, wenn Sie zugleich Veranlassung nehmen wollten, Ihre Ansicht über die Weise, wie weitere Hülfe gewährt werden möchte, dabei mitzu⸗ theilen. Gladbach, den 24. Oftober 1845. Der Präsident der Han- dels - Kammer des Kreises Gladbach. Bolling.“

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. Das neueste Regierungsblatt ent- bält folgende Allerhöchste Verordnung, die Strafbefugniffe der Kö⸗ niglichen Polizei⸗-Direction München, dann der Stadt⸗Kommissariate betreffend: „Ludwig z. Wir sinden uns bewogen, die Bestimmungen Unserer Verordnung vom 28. Februar 1838 über die Zuständigkeit der Unterbehörden in Polizei⸗Straffällen in den Regierungs⸗Bezirken diesseits des Rheins auf die Polizei⸗Direction Unserer Haupt- und Residenzstadt, so wie auf die Kommissariate in den Städten erster und zweiter Klasse bezüglich der dem Gebiete ihrer Zuständigkeit zu⸗ gewiesenen Polizei ⸗Uebertretungen, zu erstrecken. Bezüglich der Straf⸗ befugnisse des Magistrats Unserer Haupt⸗ und Residenzstadt hat es bei den durch die Verordnung vom 15. September 1818 §§. 98 und 99 vorgezeichneten Beschränkungen zu verbleiben.“

Rußland und Polen.

Warschau, 2. Nov. Der Großfürst Konstantin ist vorge⸗ stern auf seiner Rückteise von Stuttgart nach St. Petersburg hier angekommen. In seiner Begleitung befinden sich der Vice⸗Admiral Baron Lütke, der General-Adjutant Baron Lieven, der Flügel ⸗Ad-— jutant Graf Orloff und der Leibarzt Staatsrath Haurowitsch. Se. Kaiserl. Hoheit besuchte vorgestern und gestern die Kirchen, die Cita— dell wohnte der Parade bei und erschien beide Abende im Theater. Gestern, nach der Theater-Vorstellung, gab der Fürst Statthalter

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einen glänzenden Ball, den der Großfürst mit seiner Gegenwart beehrte, und wozu gegen 300 Personen eingeladen waren. Die Stadt

war an den Abenden festlich erleuchtet.

Frankre mich.

Paris, 2. Nov. Der König besuchte am Sonnabend das Schloß von Versailles und kehrte Abends nach St. Cloud zurüd. Ueber die Reise des Herzogs und der Herzogin von Montpensier, von Bayonne aus, sind noch keine Nachrichten hier eingegangen. Aus Bayonne wird über ihren dortigen Aufenthalt noch gemeldet, daß der Herzog am 22. Oftober daselbst ein Diner zu 80 Couverts gab, wozu auch die Behörden des Orts eingeladen waren. Der Herzogin zur Rechten saß der spanische Botschafter, zur Linken der General— Lieutenant Harispe; der Herzog hatte den Herzog von Ahumada und Herrn von Arana zu seinen Seiten. Abends erschien das junge Paar im Theater. Am folgenden Tage hatte die Stadt ihnen zu Ehren ein Fischerstechen auf dem Adour und Abends einen Ball ver⸗ anstaltet, auf welchem die Herzogin von Montpensier zu dem ersten Contretanz den Maire von Bavonne auffordern ließ, während der Prinz mit der Tochter desselben tanzte.

Der Constitutionnel hatte vor einigen Tagen von nahe be⸗ vorstehenden Ministerial⸗Veränderungen gesprochen, und auch andere Blätter verkündeten dergleichen. Jetzt sagt das genannte Journal: „Ueber einen Punkt waren wir im Irrthum; von dem Auöscheiden des Herrn Lacave⸗Laplagne und von dem Eintritt des Herrn Hippo- lyte Passy ins Ministerium ist, scheint es, keine Rede gewesen; aber die Abdankung des Marschall Soult und die Ernennung des Herrn Guizot zum Conseils⸗Piäsidenten waren entschieden. Vor wenigen Tagen noch war diese Nachricht ganz sicher; jetzt ist sie es nicht mehr, das Ministerium scheint alle Gedanken an eine Veränderung, namentlich was Herrn Guizot betrifft, ausgesetzt zu haben. Dieser Aufschub wird auf verschiedene Weise erklärt. Man sagt, es seien dagegen im Kabinet selbst Einwendungen gemacht worden, aber diese möchten wohl nicht die stärksten gewesen sein. Die Politik des Ministeriums ist schlecht, aber unter den Männern, welche sie ausüben, ist Herr Guizot der hervorragendste, und es war sehr natürlich, wenn er zum Präsidenten im Minister⸗Rath ausersehen wurde. Man sagt andererseits, die Hindernisse seien von England ausgegangen, und der britische Bot⸗ schaster habe dem Könige einen Besuch gemacht und die Hoffnung ausgedrückt, daß Herr Guizot nicht zum Conseils-Präsidenten werde ernannt werden. Wir glauben nicht, daß die Sache sich so verhält; England ist ein constitutionelles Land, und es ist schwer, anzunehmen, daß durch dessen Repräsentanten an den König ein sol— ches Verlangen in einer fast offiziellen Form gerichtet worden sein sollte; es würde dies in der That eine Art von direkter Einmischung in die Wahl der Minister sein. Im Vertrauen aber wird versichert, daß das englische Kabinet Herrn Guizot selbst vorgestellt habe, wie übel angebracht seine Erhebung zur Präsidentschaft unter den geger— wärtigen Umständen, inmitten der Mißstimmung der englischen Na⸗ tion, sein würde. Auf diesen Rath soll Herr Guizot auf seine Be⸗ förderung verzichtet und wenigstens für jetzt seine Präsidentschaft noch aufgeschoben haben. Ungeachtet dieser einstweiligen Verzichtleistung auf jLenes Amt scheint Herr Guizot aber doch die Opposstion des englischen Kabinets gegen seine persönlichen Absschten sehr bitter auf⸗ genommen zu haben.“

Zu Mühlhausen wird am 4. November eine allgemeine Ver⸗ sammlung der elsasser Manufakturisten statthaben, um die Frage des freien Handels zu prüfen und über diesen Punkt den Wunsch der Industriellen des Elsasses auszudrücken. Das Protectionisten⸗Eomité, von Elbeuf, welches bestimmt ist, sich mit dem Central-Comité von Paris in Verbindung zu setzen, ist am 28. Oltober definitiv konsti= tuirt worden. Um dem Comité die Wirksamkeitsmittel zu liefern, hat man sich verpflichtet, Z pCt. vom Betrage der rirekten Steuern zu unterzeichnen. Das Journal des Débats äußert sich über das Verlangen der von Anhängern des Schutz⸗Systems in Paris als Gegengewicht wider die Freihandels⸗Vereine gebildeten Association zur Vertheidigung der nationalen Arbeit, ebenfalls die Autorisation der Regierung für sich zu erhalten. Der Pair, Herr Odier, ist an der Spitze dieses Protectionisten⸗Vereins, und das Journal des Dé— bats findet es nur billig und angemessen, auch ihm unter Beobach— tung der Gesetze das Leben zu gönnen und dadurch zu einer nur um desto ruhigeren Diskussion der Frage für oder wider Reform des Tarifs zu gelangen. Indessen kann es doch nicht umhin, auf die Anmaßlichkeit hinzuweisen, mit welcher auch die französischen indu— striellen Monopol⸗Vertheidiger sich herausnehmen, im Namen dir ganzen französischen Industrie zu sprechen, indem sie sogar die Frei⸗ handels ⸗Bestrebungen ala der öffentlichen Ordnung gesährlich be—⸗ zeichnen. Das Journal des Debats erklärt sich nebenbei für eine Tarif⸗Reform bis zu dem Maße, wo die französische Industrie den Sporn auswärtiger Konkurrenz mild zu empfinden bekäme.

Der Constitutionnel will wissen, die Feindseligkeiten zwi⸗ schen Montevideo und Buenos -Ayres hätten von neuem begonnen; es sei dies die erste Folge des Vergleiches, welchen Herr Hood, dem Vernehmen nach, mit Rosas und Bribe abgeschlossen, und den man

in Montevideo als unannehmbar betrachtet habe; Oribe habe in zuerst die Feindseligkeiten wieder eröffnet; er habe Maldonado gegriffen, sei aber zurücgeschlagen worden. .

Der spanische Oberst Ramon de Zoyas ist als einer der thin sten Agenten des Grafen Montemolin zu Chalons verhaftet won

Man will wissen, es wäre schon eine politische Annäherung zwi dem französischen und dem englischen Kabinet zu Stande geiom und Lord Palmerston habe bereits den Vorschlag gemacht, gem sam mit Frankreich die mexikanische Frage zu ordnen. Das ge findet jedoch wenig Glauben. ̃ ;

Herr Leverrier soll mit einer wissenschaftlichen Reise nach De land beauftragt worden sein, um die Instrumente der deutschen servatorien kennen zu lernen.

Die Unruhen zu Elbeuf sind beigelegt; die Arbeiter, welche aus der Stadt entfernt, haben sich bereit gezeigt, zu ihren Arz zurückzukehren; einige wenige werden vor Gericht gestellt werde.

Der National und der Commerce äußern sich mit zn Schärfe über den von Herrn Guizot in Anspruch genommenen durch Königliche Verordnung demselben bewilligten Kredit von 0h Fr. für außeordentliche geheime Ausgaben. Sie fragen, zu we geheimen Zwecke, zu welcher Spionirerei eine solche Summe verwendet werden solle, nachdem die spanische Vermählungs-g erledigt sei. ,

Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Dumon, un Unter⸗Staats⸗Secretair, Herr Legrand, sind am Sonnabend yon . nach Brüssel gereist, um die Maßregeln zu sördern, welche die N bahn⸗Gesellschaft jezt trifft, um den Dienst auf dieser Linie Rm bessern. ö Die Versteigerung der Epoque hat vorgestern stattgesun zwei Gebotslustige, Herr de la Martiniere und Herr Prosper ville, Geschäste führer des Droit, machten sich den Besitz su und der Leßtere erwarb denselben um 202,500 Fr.

X Paris, 2. Nov. Das Portefeuille, welchts zuen Ernennung des Herrn Guizot zum Conseils-Präsidenten an des Marschall Soult als bevorstehende Thatsache angekündet! spricht sich in seiner gestern Abend erschienenen Nummer in solg Weise über die Vertagung dieser Maßregel aus: „Als jener geschrieben wurde“, sagt es, „war er der Lage entsprechend, wä— Wiederhall erklärt, den er gehabt, das Intertsse, das er allg erregt hat. Aber in der Politik wechselt eine Lage manchmal modifizirt sich nach den Schwankungen der Gemüther oder der Wu bark. it der Ereignisse. Es treten manchmal Willensänderungen, ein un hergeseh enes Hinderniß, ein unerwarteter Umstand ein, welche dem Geh der weisesten und natürlichsten Combinationen schaden. Wie Pläne hat man nach reiflicher Prüfung angenommen und duch Mißverständniß, durch einen unzeitgemäßen Schritt vereitelt gesch Wir haben uns nicht auszusprechen über die Ursachen, in Folgen cher ein Ereigniß, das selbst den Blättern natürlich erschien, m den bedeutendsten Männern der Opposition zum Organ dienen,! nothwendig geworden ist. Das Kabinet verbleibt in seiner jet , und wir glauben nicht, daß vor der Session in eine Aenderung darin eintreten könne. Wenn indeß die Frag; Präsidentschaft von neuem angeregt werden sollte, so ist kein C vorhanden zu der Annahme, daß deshalb beträchtliche Verändern im Personale des Kabinets stattfinden würden; das Ministe schließt hinreichend bedeutende Mitglieder in sich, als daß die s nöthig hätte, den i n n anderswo als im (ui selbst zu suchen.“ Das Portefeuille gilt als ein vertrautes di des Ministeriums.

Großbritanien und Irland.

London, 31. Okt. Die Dampf⸗Fregatte „Gladiator“ vorgestern von Portsmouth mit angeblich wichtigen Depeschen Admiralität für den Admiral Parker, Befehlshaber des britischen schwaders im Mittelmeere, nach Lissabon abgegangen. Der gleich Abgang des Obersten Wylde nach demselben Bestimmungson wie die Nachricht von der beabsichtigten Verstärkung des dortigen schwaders, geben den Beweis, daß die Regierung die Ereignis Portugal sorgsam überwacht. Die ministeriellen Blätter erklären zwischen, daß, „wenngleich die Lage der Dinge daselbst nicht der sein mag, eine Befürchtung wegen ernstlicher Störung der Ruhl jenem Lande zu rechtfertigen, der Regierung doch Anerkennung die Schnelligkeit gebühre, mit der sie diejenigen Vor sichte⸗Maßtt ergreift, die, ohne Ursache zu Eifersucht oder zu Verdacht zu geben, Gefahren vorbeugen können, oder, wenn solche eintreten, für Schutz britischer Ünterthanen und Besitzthümer ausreichend sind.“

In Folge der verspäteten Ankunft des Couriers des Waghorn mit der indischen Post über Triest triumphiren der N ning Herald und die anderen Vertheidiger der marseiller heute um so mehr, als das französssche Boot „Ariel“, das Alexan 15 Minuten später verließ, als das englische Dampfschiff „Ardent“,d schlechtes Weiter behindert, 6 Tage und 5 Stunden nach Man brauchte, während das Boot bei gutem Wetter die Reise in 5 5§5 Tagen zurückzulegen im Stande ist. Ueberdies verlor in der Ueberschwemmung in Frankreich der Courier von Marseille

en halben Tag Zeit, und troßdem ward die ganze Strede von „randrien nach London in 9 Tagen zurüdgelegi.

An den oberen Gerichtshöͤfen in England sind 22 Richter mit 3577 Pfd. St., in Irlaud 16 mit 63,001 Pfd. St., in Schott⸗ 13 mit 42500 Pfd. St. Gehalt angestellt, was zusammen 51 chter mit 229,061 Psd. St. Besoldung giebt. An den unteren richtehösen, das Insolvenz⸗Gericht, besoldeie Friedensrichter u. dgl. geschlossen, giebt es in England 123 Richter mit 85, 399 Pfd. St., Irland 108 mit 53,082 Pfd. St., in Schettland 81 mit 31,470 d St., oder zusammen 312 untere Richter mit 172,951 Pfd. St. rlicher Besoldung. . e 3

Der Times wird aus Bayonue über das Verhalten des briti=

n Kensuls daselbst bei dem Einzuge des Herzogs von Montpenster r seiner Gemahlin geschrieben, daß man dasselbe als sehr bezeichnend achtet habe. Jedenfalls habe derselbe in Folge erhaltener Weisung blos das Aufziehen 2 britischen Flagge unterlassen, was eine der Anwesenheit eines Mitgliedes der Königlichen Familie bisher unterlassene Artigkeit sei, sondern das sonsulat sei auch geschlossen der Konsul selbst abwesend gewesen.

Ibrahim Pascha hat nach seiner Heimkehr von England zwei er Söhne zur Erziehung hierher gesandt. Dieselben' sind dem

Heldenmeier, Vorsteher der Pestalozzi⸗Schule in Worksop (Notts), ertraut worden.

D änem ar k.

Schleswig, 2. Nov. In der heutigen, eben geschlossenen zung der Stände ist die von dem Adreß⸗Comité entworfene Adresse, welcher eine entschiedene Rechts-Verwahrung gegen den offenen

und alle aus demselben zu ziehenden Konfequenzen für die

tsrechtliche Stellung des Herzogthums Schleswig für jetzt und

künftigen Zeiten eingelegt und die Souverainetät und agnatische

folge⸗ Ordnung Schleswigs nachdrücklich behauptet wird, mit 35

en 5 Stimmen angenommen. Die Adresse lautet folgendermaßen:

llerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr! .

„Durch Ew. Königl. Majestät Allerhöcsten Besehl sind die Stände Herzogihums Schleswig abermals versassungsmäßig einberufen, um . Berathung der Gesetz Entwürfe, welche Allerhöchstdieselben ihnen ha⸗— vorlegen lassen, so wie durch selbstständige Anträge Ew. Königl. Ma— von den Mitteln zur Beförderung des gemeinsamen Wohls zuverläs= Kunde zu verschaffen. Wit verkennen nicht, daß die Bestrebungen Ew. gl. Majestät auf die Beförderung des gemeinsamen Wohls gerichtet und erkennen es mit pflichtmäßigem Danke an, daß in dieser Bezie— „Manches geschehen ist. Wenn uns andererscits aber auch zu Klagen cherlei Art Veranlassung gegeben ist, so werden diese doch für den Au—

Wlick zurückgedrängt durch die Ereignisse, welche die letzten Zeiten ge— zt hoben, Ereignisse, die uns und das ganze Land mit niefem Schmelze lt und ernste Besorgnisse hervorgerufen haben. Uns, als Vertretern des es, liegt die Pflicht ob, diesen Schmerz und diese Besorgnisse vor Ew. gl. Masestät offen und gerade auszusprechen. „Die staatsrechtlichen Verhältnisse dieses Herzogthums sind es, Königl. estät, welche das Volk und die Slände-Versammlung durch die Ereig—⸗ der letzen Zeit bedroht erachtet. In welchen Gruündsätzen das We— che des schleswig holsteinischen Staaterecht enthalten ist, das bedarf

, Aue führung. Es ist allgemein bekannt, ja in Jeder

unde: has Herzog thum Schleswig ist wie das Herzogthum Hol— in ein souveraines selbstscändiges Herzog th m, die Her-= gthümer Schleswig und Holstein sind grundgeseßlich 1d eben deshalb unzertrennlich mit einander verbun⸗ ne Staaten;

der Manns stamm herrscht in den Herzogthümern.

„Dies sind die Fundamentalsätze des schleswig holsteinischen Staats—= s, dies sind die Grundfesten der Landes-Verfassüng und des öffentlichen nis. Es ist dies, Allergnädigster König, keine neue Lehre, sie ist viel⸗ alt im Lande, hat sich unter dem Regentenhause der Schauenburger sckelt, ist von den Ahnherren des oldenburgischen Hauses in einer festen sheßkimmten Weise anerkannt werden und anerkannt geblieben bis auf

L Tage. Nicht die Landestheil engen, nicht die Einführung der Primor iw in den Häusern der Landes fürsten, nicht die Erwerbung der Sou—

etät für das Herzogthum Schleswig, nicht cinmal die traurigen Miß- ltnisse unter den Landesfürsten haben an diesen Fundamentalsätzen des wig-holsteinischen Staatsrechts etwas geändert. Es können nach er festen Ueberzeugung keine rechte beständigen Thatsachen nach= sen werden, die im Laufe der Zeiten einen verändern

Einfluß auf diese grundgesetzlichen Bestimmungen gehabt haben,

Aufrechthaltung das Verlangen des Landes ist und das einste eben der Stände sein muß. Fortwährend hat das Land an xriesen dsätzen festgehalten und sich der Hoffnung hingegeben, daß auch das

nhaus denselben seine Anerkennung nicht versagen werde. Um so aschender war es, daß Ew. Majestät in Ihrem „„offenen Briefe“ vom

li d. J. und in der „Allerböchsten Bekanntmachung“ vom 18. Sep— über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Herzogthümer eine Ueber—Q ng ausgesprochen haben, welche mit den oben dargelegten Grund-

im geraden Widerspruch steht. Zwar wird in dem vorangeführten nm Btiefe vom 8. Juli d. J. ausdrücklich erklärt, daß dadurch der sständigkeit des Herzogthums Schleswig, wie dieselbe bisher von Ew. lichen Majestät anerkannt worden ist, in keiner Weise zu nahe geire— erden solle, so wie daß in den sonstigen Verhältnissen, die gegenwär⸗ as Herzogthum Schleswig mit dem Herzogthum Holstein verbinden, Veranderung beabsichtigt werde. Indessen ist diese Zusicherung wegen Selbstständigleit des Heizogihums Schleswig und seiner Verbindung

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mit Holstein so allgemein und unbestimmt, daß wir daraus nicht haben entnehmen können, welche staatsrechtliche Bedeuiung den oben bezeichneten Verhälmmissen beigelegt wird, und außerdem lommen hierbei mehrere Um⸗ stände in Betracht, welche die Bedeutung der angesührten Zusicherung zu schwächen in hohem Grade geeignet sind. Ew. Königlichen Hiajcstät Eorn= missair hat namlich in der jütländischen Stände Versammlung im Jahre 1844 die constitutionelle Verbindung beider Herzogihümer gänzlich geleugnei und nur das Vorhandensein einer legislativen und ad ministratiden Verbint ung anerkannt, ohne daß diese Aeußtrung von Ew. Königlichen Majestät, wie man er— warten Lurste, als unbefügt wäre bezeichnei und gerügt worden. In dem offenen Briefe wird ferner ausgesprochen, daß über die staatsrechtliche Eib⸗ folge Erbrecht und Erbordnung im Herzogihum Holsiein Im eifel ob= walten, die nicht bescitigt sind. Sollte aber in Forge einer veischiedenen Eibfelge eine Zerstückelung Holsteins in Zukunft eintreten, so würde da— durch auch die Veibindung gefchwächt oder aufgelöst werden, in welcher beide Herzogihümer mit einander stehen. Wir können die Ansicht keines- weges theilen, daß überhaupt eine verschiedene Erbsolge im Herzogthtzm Holstein als geltend angefehen weiden könne; wir halten vielmehr an der Uebeizeugung sest, daß beide Herzogihümer mit allen dazu gehörigen Lan—= den auch in der Zutunst in ungeiheilter Erbfolge auf den Mannsstamm des oldenburgischen Hauses übergehen werden, wie sie von Chrissian IJ. an bis auf die Gegenwart vererbt worden sind.

„Noch entschiedener aber wo möglich steht mit unserer rechtlichen Ueber zeugung die Ansicht in Widerspruch, welche Ew. Majestät offener Brief vem 8. Juli d. J. enthält, daß nämlich die Erbfolge des danischen Kö⸗ kiff eie auch im Herzogthum Schleswig in voller Kraft und Gültigkeit besteht. Sollte dieser Grundsatz je geltend werden, so wurde augenschein · lich, da die aguatische Erbfolge im Herzogthum Holstein gar nicht bezwei⸗ felt werden kann eine Trennung der Herzogthümer unvermeidlich eintreten müssen, und somit das Herzogtum in seinen wichtigsten staaisrechtlichen Ver⸗ haltnissen verletzt sein. Und wäre nun gar nach dem veröffentlichten Berichte ter von Ew. Majestät niedergesetzten Kommission und nach anderen halb— offiziellen Schriften der offene Brief Ew. Königl. Majestät so zu verstehen, als sei im Jahre 1721 eint Ircorperation des Herzogthums Schleswig in das Königreich Danemart vollzogen, so wäre mit einer solchen Incorpo— ration die Selbstständigleit des Herzogthums Suren, aufs vollständigste vernichtet, die Selbstständigkeit, welche Ew. Majestät doch zu wiederholten Malen anerkannt haben.

„Wir haben uns durch alle dafür angeführten Gründe nicht von der Nichiigkeit des Satzes überzeugen können, daß im Herzogihum Schleswig die Erbfolge des Königegesetzes gelte, welches hier nicht einmal pub lizint worden ist. Gar oft und von veischiedenen Seiten ist es nachgewiesen wor- den, daß weder die Vorgänge des Jahres 1721, noch die Veinräge mit den verschiedenen Linien des Gontorfischen Hauskes die legitime Erbfolge im Her⸗ zogthum Schleswig verändert und auf die Gül igkeit derjenigen Statuten einen Einfluß gehabt habe, welche vor 1721 die Erbfolge des Landes im landesfürstlichen Hause regelten. Durch die in dem offenen Briefe enthal- tene Erklärung Em. Königl. Majestät wind in dieser alten Erbselge nichis geändert werden können. Es ist ein allgemein anerkannter staatsrech licher Grundsatz, daß, wo bestimmte Successione Ordrungen im landesherrlichen Hause hestehen, das Erbsolgerecht kein Gegenstand der gewöhnlichen Gesetz, gebung sein ann; Ew. Königl. Majestät eigener Kommissarius bei den früheren Stände ⸗Versammlungen des Königreiches hat es mit aller Entschieden heit ausge⸗ sprochen, daß auch der unumschränsteste Regent die Suecersions-⸗Ordnurg nicht einseitig ändern könne; kann er das aber nicht, so kann auch die ausgesp o= chene lleberzeugung des gegenwärtigen Regenten, wie gäwichtig sie sonst auch sein mag, hierin nicht ber die Zukunft entscheiden, farn Recht weder geben noch nehmen. Das öffentliche Recht des Landes beruht auf Vertrag und kann deswegen ohne Zustimmung der Repräsentanten des Lendes ein⸗ seitig vom Regenten nicht abgeändert werden. Durch die beilagenswer— then Ereignisse, welche die Regierung des verewigten Königs Friedrich 1V. bezeichnen, ist überall in dem staatsrechtlichen Zustande des Herzogthums Schlegwig nichts geändert worden. Ob es in den Absichten und Plänen des Königs lag, eine Veränderung in diesem Zustande herbelzufüh— ren, darüber steht uns hier kein Uitheil zu. Friedrich IV. hat das Herzogthum Schleswig nicht erobeit; denn der eigene altlönig- liche Antheil des Herzogthums befand sich im unbesfrittenen fried⸗— lichen Besitz des Königs, mit dem Herzog Karl Friedrich von Gottoiff aber hat der König keinen völkerrechtlichen Krieg geführt: er verdrängte den Herzog nur von der Mitregierung des Herzogthums Schleswig, und so wie er in dessen Rechte eintrat, mußte er auch dessen Verpflichtungen anerken⸗ nen; es hatte auch der König keine mit den Rechten des Landes im Wi— derspräch sichende Eitlänung abgegeben, leine auf Vernichtung des staats— rechtlichen Zustandes hinzielende Handlung unternommen. Das Patent vom 22. August 1721, auf welches Ew. Majestät offener Brief Bezug nimmt, sagt in damals gewöhnlicher tautologischer Redeweise nichts weiter, als daß König Friedrich IV. den Herzoglichen Antheil an Schleswig mit dem seinigen zu vereinigen und zu in korporiren entschlessen war; von einer Incorporation in das Königreich Dänemark ist durchaus nicht die Rede. Die darauf erfolgte Erbhuldigung konnte nach Umständen, Sinn und Wort nur zum Zweck haben, die bis dahin gemeinschafilichen und privativ-fürstlichen UÜnterthanen gegen den fortan alleinigen Lander herrn zu verpflichten, und welche Formel auch dem Huldigungs-Eide zum Grunde gelegt sein mag, so konnte die staatsrechtliche Stellung des Herzogthunis Schleswig dadurch in keiner Weise verändert werden. Auf die Fassung des derzeitigen Huldigungs Eides würde demnach auch selbst dann kein Gewicht zu legen sein, wenn darin eine Veränderung in der Erbfolge ausdrücklich anerkannt worden wäre, weil diejenigen, die da⸗ mals den Ed leisteten, überhaupt und nach ihrer damaligen Zusam— menberufung nicht als Repräsentanten des Landes gelten könnten, weil also eine solche Anerkennung höchstens für diejenigen, welche damals den Eid geleistet, persönlich hätte verbindlich sein jönnen, für die Gesammtheit des Heizogthums aber völlig bedeutungslos war. Eine An— erkennung der Veränderung der Erbfelge hat übrigens auch gar nicht statt- gefunden. Duich den in verschiedenen Eremplaren der Landtags-AUkten enihalienen Bericht über die schleswigsche Huldigung wird es volllommen

bestätigt, daß Prälat und Nüterschast des Herzogthums nicht daran gedacht haben, daß von ihnen die Anerkennung einer veränderten Eibfolge verlangt werde. Verständigerweise konnten die Schwörenden unmöglich der Mei- nung sein, daß sie eine neue Erbfolge anerlennen sollten, von der im Ein- berufungs - Patente nicht die Rere iwar, und die sich eben so wenig aus dem Eides Formular mit Nothwendigkeit erfennen ließ. Bei der Auge ung des Eides Formulars ist aber vor allen Dingen die wehlbegründete Meinung desjenigen, der sich durch den Eid verpflichten soll, ins Auge zu fassen.

Was ferner die dem Könige Friedrich IV. von Frankteich und Groß⸗ britanien gegebenen, für das Recht an sich irrelevanten Garanticen betrifft, so geht unzwedeung sewohl aus den Worten der französischen Alte vom

14. Juli 720, als aus denen der großbrügnischen Garantie-Aiteè vom 27. Juli 1720 hervor, daß diese Garantieen sich auf den fürstlichen Antheil von Schleswig beschränken und dem Könige nur den Besitz des damals in seinen Händen befindlichen Theiles von Schleswig sicherten.

Außerdem muß es endlich noch besonders hervorgehoben werden, daß aus den späteren Handlungen und Erklärungen König Friedrichs JV. es sich vollkommen herausstelit, daß der König den Vorgängen des Jahres 121 teinen Einfluß auf die staatsrechtlichen Verhältnisse des Herzogihums Schleswig eingeräumt hat. Drei Erklärungen Friedrich's JV. in den ersten Jahren nach der schleswigschen Erbhuldigung setzen die Sache außer Zwei⸗ sel. Zuerst nämlich die Anerkennungs- Alte für den Herzog Friedrich Karl von Plön und Norburg vom Jahre 1722. In dieser Affe erklärt König Friedrich IV. den Herzog Friedrich Karl für seinen Agnaten und für einen geborenen Herzog zu Schleswig und Holstein, indem er ihm zugleich alle damit verbundenen Privilegien, Rechte, Vor züge und Ehren einräumt. Zu den Rechten eines schleswig - holsteinischen Herzogs gehört aber vor allen Dingen ein agnatisches Erbrecht. Zweitens ist hervoizuheben ein Königl. Nesfript an das schleswigsche Obergericht, betreffend den Gebrauch der Notariat-Instrumente im Herzogthum Schleswig, vom 13. Juli 1723. Das darin enthaltene Verbot gegen die Zulassung Kaiserlicher Notarien wird da⸗ durch motivirt, daß eine söͤlche Function zum Präjudiz der Hoheit in dem souverginen Herzogthum Schleswig gereichen könne. Die Bezeichnung Schleswigs als eines souverainen Herzogthums ist in den nächsten Jahren nach der schleswigschen Huldigung eine in end! Formel gewesen. Der- selbe Ausdruck sindet sich in der Verordnung vom 13. Juli 1729 wegen Confirmation der Testamente; es heißt nämlich daselbst: Wenn Wir ratinne der Confirmation der Testamente in hiesigem Unserem ganzen sou⸗ verainen Herzogthum Schleswig eine Uniformität einzuführen Allergnädigst sür gut befunden haben u. s. w.“ Man braucht sich nur an die wahre Bedeutung des Ausdrucks „Souverainetät“ im Staatsrecht des Herzog thums Schleswig zu erinnern, um die Ueberzengung zu gewinnen, daß demjenigen, was im Jahre 4721 geschehen war, kein Einfluß auf die siaats= rechtlichen Verhältnisse des Herzogthums eingeräumt wurde, wenn es in der Folgezeit sortwährend in Königlichen Verordnungen und Erlassen ein sou⸗= veraines Herzogthum genannt wird. Wäre Schleswig durch gleiche Erb- folge mit Dänemark verbunden und in Dänemark intorporirt gewesen, so hätte demselben die Bezeichnung eines souverainen Herzogihums nicht bei- gelegt werden können.

„Diesem Allen nach, halten wir uns unerschüttert an der lieberzeugung, daß das Herzogthum Schleswig ein selbstständiges, dem Königreich Bäne= maik nicht inkorporirtes Herzogihum, daß es mit dem selbstständigen Her⸗ zogthum Holstein unzertrennlich verbunden ist, imgleichen daß in beiden nur der Mannsstamm herrscht, und in dieser festen Ueberzeugung fühlen wir uns, als Vertreter des Herzogthums Schleswig, ge— drungen, hiermit für jetzt und für alle künftige Zeiten die seierlichste Verwahrung gegen jede andere Deutung des öf⸗ fentlichen Rechts in diesen Landen auszusprechen.

„In dieser allerunterthänigsten Erklärung und Rechtsverwahrung ist nicht blos die Ueberzeugung der schleswigschen Stände ⸗Versammlung, son- dern die des ganzen Landes ausgesprochen. Diese Ueberzeugung gab sich schon im Jahre 1814 kund, als zuerst die Ussingsche Propossiion und die Verhandlungen der rotelilder Stände ⸗Versammlung uber eine veränderte Siellung des Herzogthums zum Königreich Dänemark eine allgemeine Auf- regung im Lande und einen starlen Unwillen hervorriefen. Man betrachtete die Propositien als einen absichtlichen Angriff auf die Verfassung der Her- zogihümer. Ernste Besorgnisse über den Ersolg dis Antrags wurden indeß nicht rege oder schwanden wenigstens bald, als die kräftige Verwahrung der holsteinschen Stände bekannt ward, die zur einstweiligen Beruhigung des Landes Vieles beitrug, weil man mit gutem Grunde von derfelben den len Erfolg hoffte und sicher erwartete, daß die Anträge der roeslilder Stände⸗ Bersammlung, welche an den Thron Ew. Majestäͤt gelangten, gemißbilligt und verworfen werden würden. Diese Erwariungen, wir beliagen es tief, sind nicht in Eifüllung gegangen. Ew. Königl. Majestät offener Brief vom 8. Juli d. J. ist erschienen. Mit der Erscheinung dieses osenen Briefes ist jene Ueberzeugung, von der wir zuvor redeien, mit voller Krast und in derselben Allgemeinheit hervorgetreten. Allgemein wird es efühlt und er- kannt, daß der Ausspruch über die Erbfolge für die Srlbfsl ig ds Herzogthums Schleswig und für dessen unzerttennliche Verbindung mii Holstein gesahrdre hend sei und derselbe dein Erbrechte des oldenburgischen Manng= stammes auf die Herzogthümer nach dem Prinzip der Legitimitaͤt widerstrebe und das staatsrechtliche Verhältniß aufhebe, in welchem dief⸗ Länder zu den männlichen Nachkommen Christian's I. verfassungsmäßig gestanden ha⸗ ben und stehen.

„Allergnädigster König und Herr! Wenn ein Volk auf die Selbst⸗ ständigkeit seines Landes, auf die Erhaltung der damit in Verbindung stehenden Verhälmisse und Einrichtungen, wenn das schleswigsche Volt auf die Verbindung seines Landes mit dem Herzogthum Holstein einen großen Werth legt, wenn es mit unverbrüchlicher Treue dem ol- denburgischen Mannestamme anhängt, so ist es wohl begreiflich, wie die in dem offenen Briese vom 8. Juli d. J. ausgesprochene Ueberzeu⸗ gung Ew. Königl. Majestät die Gemüther der Unterihanen mit Kummer über die Gegenwart und mit Besorgnissen für die Zukunft erfüllt hat; denn das Erbe des angestammten oldenburgischen Hauses wird durch den offenen Brief in seiner Konsequenz einem Fürstenhause zugesprochen, welches biehe

dem Lande vollkommen fremd war, und zu welchem es sich weder durch dar 8

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Galt es dort, die Stimmung, den schwankenden Ausdruck zu erfassen, der auf Berg und Thal ruht, so gilt es hier, die menschliche Seele, wenn sie in das Äntlitz getreten ist, zu fesseln. Tritt eine vollenden Technil hinzu, so kann das Portrait der anziehend ste Gegenstand der Kunstbetrachtung werden. Man darf sich indessen nicht in Versuchung bringen lassen, im Portrait erreichte Aehnlichkeit für besonders oder gar allein maßgebend zu halten. Denn so wie ein gut gemalter Kopf immer einer gewisse Portralt⸗ Wahrheit haben wird, so muß ein gutes Portrait auch immer von selbst mit Aehnlichkeit begabt sein. Ja, man gehi vielleicht nicht zu weit, wenn man behaupten wollte, daß durch dieselben äußeren Umrisse einmal diese und das anderemal jene Person könne repräsentirt werden, wenn nur der jedesmalige Ausdruck der gemäße, entsprechende und wahre ist. Wir ver= langen also im Portrait vor Allem anstatt bloßer Naturnachahm ang eine geistreiche Auffassung des dargebotenen Kopfes. Es soll der Kuͤnstler nicht blos zeigen: so sieht das Gesicht aus, sondern; das habe ich darin ge— funden.

Unter den berliner Künstlein glänzen auf diesem Gebiete als Drei estiin Karl Begas, Franz Krüger, Ed. Magnus. Jeder hat N besenderen Vorzage und Eigenthümlichkeiten; alle drei aber kommen darin überein, daß man vor ihren Bildern durch eine lebe dige Charakte ristit, einen natatwahren, warmen Vortrag, gioße technische Vollendung und kräftige Färbung gesesselt wird. Gehen wir näher ins Einzelne, so finden wir in Betreff der Carnation bei Begas ein Vorwalten des fri⸗ ten, rothen blutzurckströmten Fleisches, bei Magnus dagegen ost einen sast za sehr ins Bläuliche fallenden Schatten, während Krüäger's Män- nergesichter sich zu einem braunen, gelblichen Fleischtone hinneigen, selbst da, wo er in der Wirklichkeit nicht vorhanden isf. Bei Begas Hin h wir vorzüglich die Mundrarticen, welche alle einen Zug des Redens haben, als wären sie mitten in der Behandlung eines Lieblinge · Themas gesesselt worden. Das Auge theilt dieses Interesse und sieht daher wie mit dem Begenstande beschaftigt und mitsprechend aug. Die Augen der Bildnisse von Magnus reden nicht blos, sie überreden, sie sind vor allem Anderen von unzemeiner Lebendigkeit und voll Bestechunga gabe. Man ist geneigt, in ihnen und in ihnen allein den im Angesicht eines Kopfes ausgeprägten Geist zu suchen, und es hat natürlich feine Vontheilse, den Hauptspiegel der

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Seele mit besonderer Wärme wiedergegeben zu sehen. Von so vorzüg. Aber seine

lichem Glanze sind z. B. die Augen im Porirait Nr. 577. Angen überreden auch da, wo sie uns nicht ansehen; man darf nur auf Nr. 575 sehen, auf das Portrait der gefeierten Jenny Lind. sürchtet fast den Augenblick, da vie berühmte nordische Nachtigall den Blick

senken und auf uns richten wird, weil wir sie dann nicht mehr so unbe⸗

fangen und ungenirt werden betrachten können. Krüger's Bildnisse, die das Prädikat einer kräftigen Färbung vorzugsweise in Anspruch nehmen dürfen und durch überzeugende Aehnsichkeit gefallen, haben mitunter den Fehler, daß das eine Auge einen anderen Ausdruck hat, als das andere, was freilich bei der großen Lebendigkeit des ganzen Antlitzes leicht über— sehen wird, in genauerer Betrachtung aber immer mehr oder weniger her⸗ vortritt, namentlich weil seine Bilder alle den Beschauer ansehen. Die Bilder von Begas belebt der Ausdruck des höchsten geistigen Interesse's, dem die Originale leben und dessen sie fähig sind, und eine bestimmie Cha⸗— rakterisirung von dieser Seite. Krüger giebt mehr die Augenblicke, wo man sich gehen und das Gemüinhsleben vorwalten läßt, wo die individuel- len Empfindungen hervortreten und sich geltend machen. Magnus faßt seine n n am meisten im Verhältniß zu dem Beschauer güf, welcher dadurch eigenommen, ja, ost gesangen genommen wird. g

Was die einzelnen Bi der dieser Meister betrifft, so verdsent von Be⸗ gas vor Allem das Bildniß „Alexander's von Humboldt“ (Rr. 43) allge—= meine Beachtung. Der berühmte Verfasser des „Kosmos“ steht mi6ü. einem braunen Ueberrocke angethan mitten in einer gebirgigen Gegend. Vor ihm auf einem Felsstüce liegt ein Papser ausgebreitet, und der Stift in seiner Hand scheint dasselbe bald durch die Gedankenblitze seines Geistes bedecken zu sollen. Eine unendliche Freundlichkeit und Humanität spricht aus dem Angesicht. Nr. 44 giebt das Portrait „Rauch's“. An einen Marmoiblock

gelehnt, dessen rohe Formation schon theilweise Leben angenommen durch

daraus hervorspringende Reliefs, steht der Meister da uͤnd hält in der Rechten bas Werlzeug seiner Schöpfungen, den Griffel seines Ruhmes,

den Hammer. Der halb zurückgeschlagene Vorhang hinter ihm läßt einen“

Blick zu auf das Werk, das er jttzt unter dem Meißel hat, und auf wel- ches schon lange der dafür ausersehene Platz am Ausgange der Linden sehnlich wartet. Ein freundlich milder Auzdruck belebt das schöne Haupt

Man

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in dem Schmucke der vollen, weißen Haare, das man leicht und gen die Wohnung eines hochgebildeten Kunstgeistes erkennen mag. Untun verschiedenen Bildnissen, mit Nr. 45 bezeichnet, heben wir noch das jungen Mädchens hervor, welches über ein Felsstück hinausschauend einer Orange in der Hand dargestellt ist mitten in einer südlichen N Die andere Hand unler dem reich herunterwallenden Lockenhaar stützt träumerische Haupt. Neben ihr liegt das Strohhüichen mit frischen men bekränzi. Das Bild hat etwas ungemein Anziehendes in seiner

fassung.

Kir bedauern die schon vor einiger Zeit geschchene Hinwegnahmt lebensgroßen Bisdnisses des Großfürsten Thronsolgers von Rußlam Pferde von Krüger, welches namentlich auch durch das mit außerom licher Naturwahrheit gemalte Pferd die höchste Anerkennung verdi Unbedingt war dies das schönste Pferd auf der ganzen Ausstellung. 1 den übrigen Bildern dieses Meisters erblicken nir die Portraits zweien ner speziellen Känstgenossen, das des Malers Prof. Magnus (Nr. in . gemihthlicher und ansprechender Weise ünd das des jungen Se dew (Nr. 96), der mit der Pale: te vor der Staffelei in etwas vongebogh Stellung dargestellt ist, ewa wie Einer, der das Original, das er m will, genau berirach: et.

Von Magnus“ Portraits nimmt vor allen Jenny Lind um Aufmerksamkeit in Anspruch. In einem weißen Kleide, dessen Einfön keit durch ein anmuthig und leicht über den Schooß geworfenes blaues gehoben wird, die Hände nachlässig und ungezwungen über einander gel sizt sie da, Blumen im blonden Haare. In ihrem Angesicht ist n, Liebenswürdigkeit und Anspruchslosigkeit ausgeprägt, welche sie bei ih Auftfeten auszeichnet, und mit der sie den unendlichen Beifall so bese den , weiß. Die Carnation ist in diesem Bilde besondeis die Hände sind vorzüglich modellirt und nur der linke Arm in seiner, wohl eine richtige Jeichnung darlegenden Verkürzung nicht ganz be

gend. Vielleicht fehlt nur ein etwas fräfligerer Schasten. Gleich anzieh!

sst das Bildniß der Gräfin Voß (Nr. 576), welches in der Carng wie in der reichen Gewandung überall mit gleicher Sorgfalt und

i i ist, und auf welchem das Auge gein von Punt zu Puntt eririt. Fe,,

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Die Bildnisse von Stieler in München haben gewissermaßen das stsein, daß sie Portraits sind. Sie scheinen sich als solche präsentiren Fllen und zu wissen, daß man sie ansieht. Daher kommt es, daß sich, besonders bei dem Bilde AÄler. von Humboldt's (Rr. ib 28) der st etwas Fremdarliges mit in die Betrachtung mischt. Wir begegnen licht einer so innigen Auffassung, als bei dem oben besprochenen Bilde Hegas,. Darin gefällt uns das Bildniß des Kriegs-Ministers Herrn open (Nr. 16295 weit besser, welches sich auch überhaupt durch eine lere, lebens volle e Ausführung auszeichnet. Das Bildniß St. Majestät onigs (Nr. 1627) ist von frappanter Aehnlichkeit. Wir bedauern die gnahme eines sehr interessanten Bildes von Krüger, welches Se. ät im Arbeitszimmer vorstellte. on ausgezeichneter Schönheit in der Darstellung ist das Portrait der sin Mons,“ (Rr. 1671 von Karl Sohn. Gleichwie aͤlle Farben der menschlichen Haut vereinigen, so finden sich hier alle Vortrags= der Camngtion vereinigt und die eine durch die andere aufgehoben; fondeir Be onung durch diese oder jene Farbe ist vermieden, und es 1s ob mit bloßem Schmelz, mit Hell und Dunkel geschaffen worden Auch die Gewänder und das Haar sind mit vorzüglicher Sorgfalt ., reißt sich nur mit Mühe von dem schönen; charakter vollen ze los. Wilhelm Hensel bringt die Abbildung des gefeierten Komponisten! 'aulus: Felix Mendels sohn⸗Bartholdy. Bie sonst so freundlichen und nFüge des Tondichters tragen hier das Gepräge innerer Aufgeregt— welches durch das unruhig wehende Haar unterstützt wird. Sonst ist Bild kräftig und wahr gemalt. ls ins höchst interessante Tasel ist das „Portraitbild mit düsseldorfer ein“ (Np. 1425) von Fr. Boser zu bezeichnen. Es ist als Genre= 9 als Portraitstück gleich ansprechend. Wir sehen eine nicht unbe⸗ e Anzahl von Künstiern und der Kunst Angehörenden jn den Aus gsöräumen zu Düsseldorf versammelt und zu angenehmen und unge⸗ benen Gruppen, vereinigt. Die meisten der Anwesenden sind um ein usgepacktes Bild beschäftigt, welches, an seine Kiste gelehnt, von uns e. Gelegenheit giebt, eine Menge beurtheilender, genießender, sich aussprechen der Physiognomiern zu beobachten. Da steht der wür⸗

dige Professor Moßler, mit der Hand am Kinn, in kritischem Anschauen ver⸗ sunken, da sitzt der Professor Keller, ein blasses, schwermüthiges Gesi tzt. Karl Schnaase ist hinzugetreten, der durch Hut und Stock, das halb erho— bene Lorgnon und den sorgfältigen Kleiderschnitt unter den vielen, oft be⸗ quem gekleideten Künstlergestalten in seiner äußeren Erscheinung sofort den

Kunstgelehrten zu verrathen scheint. Dagegen nähert sich ihm ganz nach Künstserart, in einen Sammtrock mit übergeschlagenem Kragen gekleidet, mit langem gelockten Haar und weißem breitrandigen Hute, der Blumenmaler Preyer, von dem wir später noch reden wrden. Abwärts schauend, schließt sich der Gruppe nur äußerlich der sanfte, harmlose und doch so launige Hasencltver an! Er scheint den Worten Volthardt's Gehör zu geben, von dem wir den Tod Colignp's auf unserer Ausstellung haben, eines schönen Mannes, à la malcontent frisirt, der mit Meyer als Bremen abseiten am Fenster im Gespräche sitzt. Neben diesem steht ein ernstes, eiwas düsteres Profil, in sich gekehrt, der Maler des Jagdrechts, Karl Hübner. Nicht weit von ihm sitzt Pulian, von dem wir das Rathhaus zu Gent (Ni. 697) auf unserer Ausstellung abgebildet sehen. Er hat eine Landschaft auf den Schooß genommen und betrachtet sie mit seinem gemüshlich - schlaue Ge⸗ sichte. Auf der anderen Seite der Hauptgrappe, rech's im Vordergrunde, sind Mehrere um Lorenz Clasen versammelt, der in heiterer Behaglichkeit mit etwas gespꝛeizten Beinen dasteht und mit dem zusammengeroll: en Kunst-— blatte seine Ansichten darzulegen scheint. Ihm horchen, bequem an die Kiste gelehnt, mit der kölnischen Zeitung in der Tasche, Kiedrich und die Landschafter Scheuren und Schulten, jener mit weichen, hübschen, eiwas elegischen Zügen, dieser mit hellen blauen Augen. Dem Redenden sieht sein Bruder Karl aufmerlsam und theilnehmend ins Gesicht. Außer diesen und anderen mit der Kunst Verwandten sehen wir noch zwei Arbeiter, welche bemüht sind, das eben Ausgepackte an die vorderste Querwand zu befe⸗ stigen. Zahlreiche, schon placirie Bilder fallen in die Augen: Landschaften, Portraits, eine Judith, eine Hagar und die Haseneleversche Weinprobe. In den Fensterbrüstungen sind auf Konsolen plastische Kunstwerke angebracht, und dies Alles macht das Stück, auch ohne das Interesse, welches die vorzüglich gelungenen Portraits ihm verleihen, zu einer sehr anziehenden und

lebendigen Erscheinung. Von Theodor bildebrandt, vdessen Briefleserin wir schon bespro⸗

chen haben, sehen wir das lebensgroße Bildniß von Julius Hübner (Nr. 352). Ein bleicher Mann mit ernsten Zügen und von etwas leidendem Asssehen. Von ihm rührt das entsprechend gehängte Bild auf der anderen Seite (Nr. 380) ber, welches Ed. Bendemann vorstellt, von dem wir in einem späteren Artikel noch Gelegenheit nehmen werden zu reden. Gleich- falls ein einstes Gesicht und von imponirender Haltung, aber schlicht und einfach in seiner äußeren Erscheinung.

A. Kornek sucht mitunter durch den ganz wenig geöffneten Mund seiner Köpfe denselben eine , , , . zu verleihen, welches hier und da sehr wohl gelingt. ir haben mehrere mit Wahrheit und Wärme ausgeführte Bilder von ihm und heben daraus hervor das männ—⸗ liche Bildniß (Nr. 451), welches sich auch durch ein gutes Arrangement der Gewandung und der Nebendinge vortheilhaft auszeichnet.

Unter den übrigen Künstlemn dieser Gattung verdienen noch lobende rn ng Louis Blanc. Seine „Kindergruppe mit einem Hunde“ (Nr. Sz) ist in Composition und Ausführung, die auch im Beiwerk eine brave Anordnung und Naturtreue zeigt, ein sehr gutes Bild. Adolph Hennig's „Bildniß eines General Lieutenants“ (Nr. 316) zeigt eine gute Zeichnung und kräftige Färbung. Das „Portrait der Madame Schröder- Devrient“ (Nr. 318) bietet eine etwas eigenthümliche, nicht ansprechende Auffassunge weise. Wir erkennen in der Dame, welche, die Arme über die Brust uf g er , zum Bilde herauslächelt, nicht die Darstellerin der Armide, der Leonore und der Donna Anna oder anderer heroischer oder tragischer Charaktere. .

Wir nennen serner August Hopfgarten, Theo vor Hellwig, Hermann Kretschmer. Von 3 S. Otto haben wir vergebens d versprochenen Oelbilder gesucht. eine Schüler aber, Rud. Hampf, W. Kalchb renner, Fr. Wilb. E. Leist, haben recht Erfreuliches ge⸗ ae und beweisen, daß sie mit Erfolg ihren Studien unter ihm obgelegen aben.

In unserem nächsten Artikel werden wir sehen, was uns für diesmal die Blumen nnd Thiermalerei darbietet. ; 5.

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