1846 / 317 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Waltersdorf und Buchwald Passagiere aufgenommen und abgesetzt.

1342

Eeriiner Börse. Den 13. November 1846.

ihrem Abgange blos plombirt, dagegen erst bei der Ankunft durchsucht wer- den. Hiermit wird einem Theile der Klagen des Publikums abge⸗

holfen, aber später wird man, wenn vollständige Abhülfe ersolgen soll, auch zu Amiens, Arras, Douai und Gent dergleichen Durch— suchungs⸗-Büreaus für die nur nach diesen Zwischen-Stationen be⸗

Pr. Cour.

Fonds. hriet. gdela.

Actien. S

Pr. KReĩes.

Cour. Geld. Gem.

stimmten oder von dort abgehenden Waaren errichten müssen. In⸗ deß ist schon die bereits beschlossene Verbesserung eine große Wohl⸗ that für den Verkehr. Die Personenfahrten werden dadurch um eine Stunde bis anderthalb Stunden beschleunigt, die Kosten für Auf⸗ und Abladen stellen sich geringer für den Handelsstand, und dieser wird künftig auch die Ausgabe ersparen, die ihm aus der Nothwen⸗ digkeit erwuchs, eigene Commissionaire wegen der Visitation an der Gränze zu unterhalten.

S3 91

nel. xo . Mas. Primien - Scheine . de. Obl. Lit. A. E. d. Seek. à ᷣsᷣ x. qs. Lit. C. Kur- a. Ne umärk. Mgd. Lp. Bisenb. Sebhuldversebr. do. do. Prior. Ubl. Rerliner Stadt- KErl. Ank. abxest. Obligationen do. de. Prior. Obl. Westpr. Plaudbr. Düss. Elb. Bisenb. Gross. Pos. do. 40. do. Prior. Obl. do. do. Rbein. Eisenb. Ostpr. Pfandbr. do. do. Prior. Obl. Pom. do. do. v. Staat garant. Kar- u. Neum. do. Ob. - -Sehles. E. L A Schlesisebe do. do. Prior. do. v. Staat g. Li EH. do. Lt. B. R. St. B. Lt. A. u. B. Magd. IIalbat. Elb. Br. Schw. -Frb. B. do. do. Prior. Obl. 2 nonn-Kälner Eab.

St. Schal- Sch.

6

gandels und Börsen Nachrichten.

Berlin, 13. Nov. Die Course erlitten heute einen weiteren Rück- gang und schlossen niedriger als gestern, was hauptsächlich den schlechteren pariser Notirungen zuzuschreiben sst.

1531IILEIEIRTIIISDIII

Nartktpreise vom Getraide.

Berlin, den 12. November 1846. Zu Lande: Weizen (weißer) 3 Rihlr. 7 Sgr. 10 Pf., auch 3 Rihlr. 6 Sgr. 7 Pf. und 3 Rthlr.; Roggen 2 Rthlr. 21 Sgr., auch 2 Rthlr. Niedersek. Mk. v. . 15 Sgr. 7 Pf.; große Gerste 2 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rtihlr. 28 do. Prioritut Sgr. 2 Pf.; kleine Gerste 4 Nihlr. 25 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rihlr. 19 Sgr. do. Prioritat 2 Pf.; Hafer 1 Rihlr. 13 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rihlr. 11 Sgr. 5 Pf.; Ried. Mrk. zb. Erbsen 3 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf., auch 2 Rihlr. 26 Sgr. 5 Pf.; Linsen do. Prioritut 3 Rthlr. 27 Sgr. 7 56. auch 3 Nthlr. 25 Sgr. 2 Pf. Eingegangen sind wisn. B. (C. 0.) 127 Wispel 12 Scheffel. Rerlin- Hamburger Zu Wasser: Weizen (weißer) 3 Rthlr. 12 Sgr., auch 3 Rthlr. 6 Sgr. und 3 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf.; Roggen 2 Rihlr. 21 Sgr. 7 Pf., auch 2 Rihlr 19 Sgr. 2 Pf.; große Gerste 2 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf., auch 2 Rthlr.; Hafer 1 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 8 Sgr. 1 Pf. Eingegangen sind 3983 Wispel 5. Scheffel. Mittwoch, den 11. November 1846. Das Schock Stroh 6 Rthlr. 10 Sgr., auch 5 Rthlr. 25 Sgr. Ceniner Heu 1 Rthlr., auch 20 Sgr.

Kartoffel ⸗⸗Preise. Der Scheffel 27 Sgr. 6 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.

Branntwein ⸗⸗Preise.

Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 6. November 305 29 Rihlr., am 7. November 297 295 Rihlr., am 9. November 295 30 Rihlr., am 10. November 297 30 Rihlr.,, am 11. November 297 30 Rihlr. und am 12. November d. J. 30 30 Rihlr. (frei ins Haus geliefert) 9. n mt à 564 90 oder 10,800 99 nach Tralles. Korn ⸗Spiritus: ohne

eschäft.

Berlin, den 12. November 1846.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Gold al mareo. Friedrichsdꝰ or. And. Gldm. à 5 TIh.

Diseonto.

.

3255 .

C 2 0 1 6

= =. 21

O

Auswärtige Börsen.

Ams ter dam, 9. Nov. 39 do. —. Pass. —. 4959 Russ. Hope 88.

Antwerpen, 8. Nor. Ziusl. Neue Anl. 213.

Frankfurt a. M., 10. Nov. 596 Met. 1083 6. 1866. 64. Bayr. Rank-Aetien 654 Br. Ilope 873 a. Poln. 300 FI. S7 4. 97. do. 800 FI. .

Hamburg, 1I. Nor. Rank-Aeuen 1570 Rr. Engl. Ru

Paris, 9. Nor. HH Rente fin cour. II7. 20. 3906 do. Neapl. —. 3960 Span. 38. Fass. —.

Wien, 10. Nor. 595 Met. 1083. 96 do. 99. Aetien 1564. Anl. de 1634 1573. de 1839 126E. Nordb. 1693. Mail. 1074. Livorn. 973. Fest. 873. Budw. —«

Niederl. wirkl. Sch. 58. Ausg. . Zinsl. —.

Der

Stiegl. S6]

Preuss. Pr. Sch. .

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uESIIEILEILIIERIRII

596 Span. 212. Poln. .

Rank-Actien p. ult.

G. Int. 583.

ss. 106. 1053. sin eour. 82. 10.

30h do. 703. Baule

Gloggn. 124.

Königliche Schauspielt. .

Sonnabend, 14. Nov. Im Schauspielhause. 189ste Vorstellung: Das Urbild des = Ie R. . n , . Armande.) h.

onntag, 15. Nov. Im Opernbause. 130ste Vorstellung: Der Freischütz, Oper in 3 Abth. e e nen von 1 e ,, 7 Uhr. ;

u dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnli ; hauspreisen verkauft. r en helge g

Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement: von Oesterreich, Intriguenstück in 5 Abth., und einem Nach frei nach dem Roman des A. Dumas, von Ch. Birch He!

Montag, 16. Nov. Im Opernhause. 131ste Abbnn i Vorstellung: Christoph und Renata, oder: Die Verwaisten, En spiel in 2 Abth., frei nach Auvray, von C. Blum. Hierauf? geprellte Alkade, Ballet in 1 Akt, von Hoguet. Anfang halb .

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen d haus⸗ Preisen verkauft.

Im Schauspielhause. 5te Abonnements-Vorstellung. La seen reprèsentation de: L'Ingénue à la cour, comédie en 5. bar M. Empis. La seconde représentation de: Le on femmes, vaudeville nouveau en 1 acte, par M. Dumandir

Meteorologische Beobachtungen.

1846. * 12. Nov.

Nach einmal] Beobachtun .

Morgens 6 Uhr.

Abends 10 Uhr

Nachinĩttags 2 Uhr.

Luftdruck

Luftwärine .... Thaupunkt.... Dunstsũttigung.

341,55“ Par. 34 1, 62“ bar. 341, So'“ Par. Quell w rie 7, 85 ö 4 1,47 R. 4 5,97 R 4 2, 19 R. Flusswöärme on 0, 19 R 4 1,87 R. 4 C, 7) R. Rodenwärme 09

S6 pCt. 7 pCt. S9 pot. Aus dns tung iin trüb. regnig. trüb. Niedersehlag O, o) ; NW. NW. NW. Wärme weehsel 4

NW.

ö. 0,15 341 66“ Par... 3,1 R. .. O, 87 R. .. S2 pct. M

Wolkenzug ... Tagesmittel:

Verantwortlicher Redacteur Dr. 3. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

A lIIgemeiner Anjeig er.

von den Umgebungen verzeichnete Kaufmann Bandow⸗ sche Grundstüuck, gerichtlich abgeschätzt zu 14,778 Thlr. 7 Sgr. 7 Pf., soll

am 7. April 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

Gekanntmachungen.

5isl Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Stadtgericht zu Havelberg. Die zur erbschaftlichen Liquidations⸗-Prozeß-Masse der

ordinaire Fracht für 6 Pf., Eilfracht für 4 Sgr. pro Centner und Meile, ganze Wagenladungen zu 70 Eu sür 290 Sgr., zu 180 Centner für 4 Thlr. 15 Sgr. pro Meile befördert.

Die weiteren Fahrtaren, so wie alle näheren Bestimmungen, ergiebt das Betriebs Reglement, welche unseren Büreaus und Expeditionen für 1 Sgr. zu haben ist.

Glogau, den 25. Oktober 1846.

Die Direction der Niederschlesischen Zweigbahn-Gesellschaf

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

verehelichten Legde, Marie Elisabeth, geb. Hamel, ge⸗ hörige, auf der Feldmark Zährenthin an der Berlin Hamburger Chaussee zwischen Kyritz und Kletzke belegene Ziegelei⸗Besitzung, eingetragen No. 18. Vol. I. hag. 239 und No. 25. Vol. II. pag. 197 des Hypotheken buchs und abgeschätzt auf

5400 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 19. Dezember 1846, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

1771 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 29. August 1846. Das in der Deßauerstraße sub Nr. 12 belegene, Vol. 29. No. 1894 des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs

1770 Pr oOcelam a.

Das im hiesigen Landräthlichen Kreise belegene und den Gutsbesitzer Theodor und Franciska Kophammel⸗ schen Eheleuten gehörige Erbpachts⸗Vorwerk Leßnau, auf welchem ein Canon von 120 Thlr. 10 Sgr. hastet, und welches zufolge der nebst Hypothekenschein in un— serem 1. Bürcau einzusehenden Taxe nach Abzug des Canons zu 5 Prozent veranschlagt auf 6300 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und zu 4 Prozent veranschlagt auf S558 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. abgeschätzt ist, soll

am 29. April 1847, Vormitt. 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Neustadt, den 11. August 1846.

Königl. Landgericht als Patrimonialgericht von Leßnau.

Ein Stamm

lsao p]

Niederschlesische Zweigbahn. 2 Vom 1. November Cr. ab weren täglich au fl. ver Nie verschlesischen Zweigbahn zwischen Glogau ind Sans⸗

,, .. dorf in beiden Richtungen zwei regelmäßige Züge nach solgendem Fahrplane befördert werden:

n der Richtung von Glogau nach Hansdorf. Abgang von Ankunft in Klopschen Sagan Hansdorf

7 Uhr Morgens, 7 Uhr 35 Minuten, 8 Uhr 45 Minuten, 9 Uhr 20 Minuten, 9 Uhr 35 Minuten. 2 Uhr Nachmittags, 2 Uhr 35 Minuten, 3 Uhr 35 Minuten, 4 Uhr 4 Minuten, 4 Uhr 4 Minuten.

B. In der Richtung von Bansdorf nach Glogau. Abgang von Ankunft in Sagan Sprottau Glogau

7 Uhr 55 Min. Morg., 8 Uhr 15 Minuten, 8 Uhr 52 Minuten, 9 Uhr 48 Minuten, 10 Uhr 10 Minuten. 2 Uhr 50 Min. Nachm.] 3 Uhr 10 Minuten, 3 Uhr 44 Minuten, 4 Uhr 40 Minuten, 5 Uhr 2 Minuten.

Außer auf den vorgenannten Haupt-Stationen werden auch an den Anhaltepunkten bei Quaritz,

Bedingungen.

Glogau Sprottau

Hansdorf Klopschen

Bon den obigen Zügen schließt sch er Morgenzug von Glogau an vie beiden Gä—

gehen (Ankunst in Berlin 4 Uhr 45 Minuten, in Breslau 4 Uhr 38 Minuten Nachmittags), der Nachmit⸗ a an den Personenzug, welcher bis Frankfurt geht (Ankunft daselbst 8 Uhr 13 Minuten M ends) an. ;

Der Morgenzug von Hansdorf geht nach Ankunft des Personenzuges von

Guben (Abfahrt daselbst 5 Uhr Morgens), der Nachmittagszug nach Ankunft der beiden

Daupt-Personenzüge von Berlin und Breslau (Abfahrt von Berlin 7 Uhr, von Breslau 7 Uhr 30 Minuten Morgens) ab. Derselbe Zug nimmt vorläufig auch Alles auf, was mit den beiden Güterzügen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn des Vormittags in Hansdorf angelangt ist.

Die Reisenden, welche in der Richtung von Breslau und resp. aus Sachsen kommen, werden darauf auf- merksam gemacht, daß an den letzten Personenzug der Niederschlesisch⸗Märlischen Eisenbahn, welcher nur bis Frankfurt geht, ein Anschluß nach den Stationen unserer Bahn nicht stattfindet, diejenigen aber, welche nach Breslau und resp. Sachsen reisen wollen, darauf, daß für jetzt von ihnen nur der Morgenzug in der Richtung von i nach Handorf benutzt werden kann.

Zwischen Glogau und Hansdorf werden mit den obigen Zügen auch Güter, und zwar Produlte für 4 Pf.,

zeichnet, der zum Hau

w, . .

e, n, me, , n mn, m,, nn,, n.

1977 Die Gouvernements⸗Regierung Lublin, Schaß Abtheilung, Section der Domainen und Forsten in Lublin, den 28. Oltober 1846.

Macht bekannt, daß in dem im hiesigen Gouverne— ment am flößbaren Flusse Weichsel (Wisla) belegenen Staats-Forstamte Pulawy (ietzt Nowa Alelsandrya) nachstehendes zum Verflößen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkaufen ist:

Kiefern ausgezeichnet große Baustämme große Baustämme .... Browarken Klötze Stämme . 4198. dieses Holzes ist im Durchschnitte ge⸗ schätzt auf 4 Silb.“Rub. 763 Kop. desselben aber auf 380,690 Silb. Rub. 825 Kop.

Der Verkauf dieses Holzes geschieht durch öffentliche laute Bersteigerung in der Kanzlei des Oberförsters zu Pulawy (Nowa Aleksandrya), 6 Meilen von der Stadt Lublin den 20. und 21. Januar künftigen 1847. Jahres täglich von des Morgens 9 bis des Nach— mittags 5 Uhr, vor dem dazu beauftragten Beamten der Finanz ⸗Regierungs⸗Kommission, unter nachstehenden

1. Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten Werihs des ausgebotenen Holzes als Va— dium niedergelegt hat, welches dem von der Licitation Abtretenden sogleich zurückgegeben wird; dem Meist— bietenden aber wird solches inne behalten bis zum Ab— schlusse der Berechnung nach dem Kontrakte.

2. Sollte eine der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstandsgeld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Verdacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz-Ankaufe nicht zugelassen und wegen Fälsche— rei und Betrug bei dem Kriminalgerichte angeklagt, sondern außer der Strafe, die das Gericht erkennt, wird der Königliche Schatz noch Vergütung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes ent- springenden Schadens nachsuchen.

3. Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebotenen plus sosort zu sompletiren. Wenn deiselbe das unterläßt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zugeschlagene Helz wird von neuem versteigert.

4. Das Versteigerungs⸗ Protokoll und der auf Grund derselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meist⸗ bietenden vom Augenblicke seiner Unterschrift an, die n g g ng aber . nach Genehmigung durch die Fi⸗ . . g nanz · Regierungs· Kommission. terzüge der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenb ahn, welche bis Berlin und re sp. Breslau 3 Ri . ,,,, aus gebotene Holz ist mit einem sechseckigen Waldhammer mit den Buchstaben

9 angeschlagen, und nur diese Stämme werden

als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung des werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Waldhammer durch den betreffenden Revier-⸗Förster be⸗

en ermächtigt.

6. Das erstandene Holz kann der Käufer nach ei⸗ genem Gutdünken bearbeiten lassen; es ist ihm erlaubt, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme auf einen Haufen legen zu lassen.

7. Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom J. Oltober bis Ende März alljährlich geschehen und der letzte Termin der Bear⸗

Der ganze Werth

beitung und Ausfuhr aus dem Walde alles sg Holzes wird bis Ende März 1849 festgesetzt. 8. Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Vn gen verantwortlich, für allen Schaden, den er oder seine Leute anrichten. Er selbst daher um von ihm im Walde gebrauchten Leute sind vent sich nach den Vorschriften der Landes- und Fon lizei zu richten, die der betreffende Oberförster nachde Es darf auch nicht die Gränze des Schla ges, welcher das Holz gekauft ist, überschritten, noch din die unangeschlagenen Schütz und Samen-Bäumt fällt werden, unter einer den 10maligen Werth du ben betragenden Strafe. ö 9. Nach der Ausarbeitung des Holzes im schlägt der betreffende Revier -Förster solches mit Waldhammer an, numerirt es und zieht es in! Kontrolle, und nur solche Stücke dürfen aus dem auf die Ablage abgefahren werden. 4 10. Sobald der Käufer die Gouvernements⸗Mr rung benachrichtigt, daß ein Theil des gelausten i oder das Ganze zum Verslößen bereit ist, win Beamter zur Nevision geschickt, bei welcher das nicht sortirt wird, sendern der Revisor beschrän auf das Ueberzählen der Stämme und die Beach ob solche numerirt und mit dem Hammer des n Försters bezeichnet sind. Es wird also der gti zu keiner Erlegung eines plus über die geboten schlags- Summe für größeres Maß oder bessere tung des Holzes gezogen werden. Im Falle R eines entdeckten Austausches oder einer Verheimlit von Holz vor der Revision unterliegt der Käustt Defraudant der vorgeschriebenen Strafe. 11. Die Utensilien zum Zusammenfügen des in Tafeln, Flöße z. und zu Geräthen, die zum ßen nöthig sind, werden dem Käufer gegen Etlts der Nutzholz⸗Taxe überlassen. (. 12. Die Kosten des Verkaufs des Holzes, so der Bekanntmachung der Licitation in den in ausländischen Zeitungen, so wie der Stempel und! porto Gebühren, übernimmt der Käufer, und i pflichtet, solche, außer der gebotenen Summe fit!“ Holz, besonders zu erlegen. Der Civil⸗Gouverneur General⸗Major Albert Der Chef der Regierungs-Kanzlei Rasinomnt

605, . 1637,

Literarische Anzeigen.

Literarische Anzeige der Besserschen M 19765 handlung.

Bei Perthes, Besser C Mauke in Hambmn erschienen und in allen Buchhandlungen zu hoben (h lin, Behrenstr. 44, bei Wilhelm Besser):

Staats⸗ und Erbrecht Herzogthums Schleswi

Kritik des , , n, . edenkens über die Successions · Verhältnisse des Herzogthums Schl vo

n N. Falck, M. Tönsen, E. Herrmann, 9 Ch ristiansen, C. O. Madai, e ng g fen, G co rg Waltz, Job. Ehr. Ra vit. . Sin Piosessoren an der Universität zu Kiel. gr. 8. geh. Preis 18 Sgr.

terstützung der Ueberschwemmten. Veimischtes.

Das Abonnement beträgt:

2 Rlhlr. für * Jahr.

1 RKRthlr. Jahr.

S üthir. - 1 Jahr. . allen Theilen der Monarchie ohne Preis r,

ions-Gebühr für den en n. Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Preußische

Allgemeine

6 Berlin, Sonntag den 15e November

Inhalt.

F Theil. en , f. Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre. Beförderungen und idm bsbeniligungen in der Aimte. ö eutfsche Bundesstaaten. Kurfürsten thnm Hessen. Landstän⸗ rische Velhandlungen. Großh erzogthum Hessen und bei hein. Lantiag. .= Freie Stadt Ham burg. Bürger-gtonvent. ankreich. Paris. Hofnachrichten. Interventions gesuch der por= rug efsschen Regierung. Das englische Geschwader im Tajo. Die helligleiten zwischen Cugland und Frankreich. Die neutste Note gord' Paimerston s. Abgeordneter der Inhaber spanischer Fondé. Die Maßregeln gegen den Sklavenhandel. Auswanderung nach Algier. DUcherlassung einer katholischen Kinche an die Proten anten. Un

oßbritanien und Irland. London. Einennungen. - Nüstun= gen in Portsmouth. Das Fallen der Getraidepreise. Vermischtes. Ermordung der Mannschast eines Wallfischfahrers. . ; elgien. Brüssel. Eröffnung der Sessien. Die Reise des Kö- nigs. Handelsmission. Ackerbau Behörde. Vermischtes. änemark. Kopenhagen. Die Kolonisirung der Nikobaren-Inseln. Schleswig. Stände Verhand lungen.

chweiz. Kanton Zürich, Actien- Gesellschaft zur Anschaffung von Lebensmitteln. Kanton Genf. Berathung übtr die Verfassung.

0bchträgliches über die diejährige Aerndit.

Heistlihe Musit in der Garnison Kirche. Konzett von Jeseph Gung' im Milenßschen Saale. Zur Literatur der Zeitgeschichte.

Zweiter Artikel.)

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreisboten Hoizapfel in Samter, Regierungs⸗ Bezirks Psen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse 9aster bnigl. Klassen Lotterie fiel ein Haupt⸗Gewinn von 10,000 Rthlr. f Rr. 13,375 nach Breslau bei Schreiber; ? Gewinne zu 5000 ihlr. sielen auf Nr. 10,316 und 33068 nach Danzig bei Rotzoll d nach Elberfeld bei Heymer; 3 Gewinne zu 2006 Rthlr. auf 5626. 5 und 56, 604 in Berlin bei Grack, nach Cöln bei cimbold und nach Wrietzen bei Paetsch; 32 Gewinne zu 19000 ä. auf Nr. 812. 46074. 17,365. 27, 890. 28,712. 30, 586. 587I. 37,148. 38,859. 41,216. 46,475. 52,841. 55, 059. H„s8s3. 58,902. 61,219. 61,374. 63,295. 63,545. 63,966. F„s5. 67,258. 67,923. 68,276. 73,301. 74,442. 75,871. h791. 77,705. 79,110. 81,599 und 83,516 in Berlin bei lein, Amal bei Hurg, bei Jerael, bei Klage, bei Moser d 3mal bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Bielefeld Honrich, Bonn bei Haast, Breslau bei Bethke, bei Gerstenberg 1d mal bei Schreiber, Cöln bei Reimbold, Crefeld bei Meyer,

anzig bei Meyer und 2mal bei Rotzoll, Delitzsch bei Freyberg, Jü—

bogk bei Apponius, Liegnitz bei Leitgebel, Magdeburg bei Büch—⸗ g und bei Elbthal, Posen bei Pulvermacher, Schweidniß bei Scholz d nach Stettin dei Rolin; 40 Gewinne zu 500 Rthlr. f Nr. 5725. 6767. 7065. 9690. 10,781. 14.593. h‚794. 23,353. 23,858. 24,427. 25, 138. 26,680. 30, 183. „943. 33,997. 37049. 41,639. 44,260. 44.427. 47,325. ö, 827. 5,138. 51, 881. 56, 368. 57, 2sp0. 57, 627. 57, 76. Hl, 347. 2,748. 63, 244. 66,438. 68, 020. 73, 8Sᷣ 6. 74, Ss G. 76, 3881. SL. 289. 1,359. 82,164. 82, 8) und S4, 259 in Berlin bei Alevin, bei Burg, 1 Grack, 2Bmal bei Matzdorff und gmal bei Seeger, nach Bonn bei

aast, Breslau bei Bethke und 2mal bei Holschau, 6 bei Bäühm,

umziau mal bei Appun, Cöln 2mal bei Reimbold. Düsseldorf 2mal i Spatz, Elberfeld bei Brüning, Halberstadt bei Alexander und nal bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Landsberg a. W.

bei Borchardt, Magdeburg bei Roch, Merseburg bei Kie⸗ selbach, Naumburg bei Vogel, Neisse bei Jäckel, Potsdam bei Hiller, Ratibor bei Samoje, Schweidnitz bei Scholz und nach Stettin bei Wilsnach; 57 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 642. 3407. 40954. 5572. 5889. 6885. 8914. 8529. 9837. 12, 194. 14,324. 15,237. 15,794. 18, 334. 20, 28. 20,660. 22,515. ͤ 29,215. 29, 982. 31.3329. 31,386. 31,79. 33, 238. 34,923. 36, 194. 37.592. 40873. 40,989. 41.331. 4, Sab. 42,36. 4245610. 43931. 43, 165. 46,907. 46,970. 48, 861. 52, 488. 53, 244. 54, 174. 54,907. 556, 229. 55, 414. 55, 580. 59.385. 59,714. 60,449. 6H2, 154. 62, 947. 6/072. 69,812. 70,439. 72, 821. 73, 557. 75,720. Sf, 156 und S4, 967. Berlin, den 14. November 1846. Königliche General-Lotterie-Direction.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des 7ten Armee Corps, von Pfuel, und

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 131en Division, von Tietzen und Hennig, nach Münster.

Uichtamtlicher Theil. Anlan d.

Berlin, 14. Nov. Die in dem gestern ausgegebenen Zbsten Stück der Gesetz⸗Sammlung enthaltene Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre, betreffend das Verfahren bei öffentlichen Bekanntmachungen aus Veranlassung eines Auflaufs oder Tumults, bei welchem die be—= waffnete Macht eingeschritten oder in Anspruch genommen ist, lautet:

Zur Wahrung der obrigkeitlichen Autorität bei den zur Unter— drückung von Unruhen oder in Folge derselben zu ergreifenden Maß- regeln bestimme Ich auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 26sten d. M. Folgendes:

1) Oeffentliche Bekanntmachungen aus Veranlassung eines Auf⸗ laufs oder Tumultes, bei welchem das Einschreiten der bewaffneten Macht eingetreten oder in Anspruch genommen ist, sind ausschließelich von der dazu befugten Militair⸗ und Civil⸗Behörde zu erlassen. 2) Die Befugniß zu öffentlichen Bekanntmachungen steht in solchen Fällen zu: a dem Gouverneur oder Kommandanten in deren Er⸗ mangelung dem obersten Militair-Befehlshaber am Orte, und dem ersten Civil⸗ Verwaltungs Beamten, zu dessen Ressort die Handhabung der Polizei am Orte gehört; b) den diesen dienstlich vorgesetzten Be⸗ amten und Behörden. 3) Bekanntmachungen anderer unmittelbarer oder mittelbarer Beamten oder Behörden dsirfen nur unter Einver⸗ ständniß der zu 2a. genannten Beamten oder der Vorgeseßzten der letzteren erlassen werden. H. Sobald aus Veranlassung eines Auf⸗ laufs oder Tumults, bei welchem die bewaffnete Macht eingeschritten oder in Anspruch genommen ist, amtliche Belanntmachungen erlassen worden, sind vor Publication des rechtskräftigen Erkenntnisses alle Veröffentlichungen, welche denselben widersprechen oder in der Dar- stellung des Sachverhältnisses über den thatsächlichen Inhalt jener Bekanntmachungen hinausgehen, zum Druck nicht zu verstatten.

Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.

Groß⸗Tinz, den 29. September 1846.

Friedrich Wilhelm.

An das Staats⸗Ministerium.

Berlin, 14. Nov. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatt ist der Major Frhr. zu Inn und Knyphausen, vom Garde⸗Husaren⸗Regiment, als etatsm. Stabs⸗-Ofsizier zum Garde—⸗

Kürassier⸗Kegiment versetzt; und dem Gesandten am Königlich schweri⸗ schen Hofe, Brassier von St. Simon, Seconde⸗Keutenant im Lien Bataillon 6ien Landwehr-Regiments, der Charakter als Ritt⸗ meister beigelegt, und soll er bei dem Bataillon als aggr. geführt

Zeitung.

Alle ve Anslalten des In- und Auslandes nehmen 8estellung auf dieses glatt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs straße Ur. 72.

werden. Ferner ist dem Major von Bernstorff vom Garde⸗Kü⸗ rassier⸗Regiment, als Oberst⸗Lieutenant, und dem Hauptmann Mei necke vom 26sten Jufanterie-Regiment, als Major mit der Regi—⸗ ments-Uniform mit den vorschr. Abz. f. V., Auesicht auf Anstellung bei einem Invalidenhause und Pension, der Abschied bewilligt

worden. Deutsche Bundesstaaten.

Kurfürstenthum Hessen. Die Sitzung der kurhessischen Stände vom 10. November war ausschließlich der Berathung des Berichts des Rechtspflege-Ausschusses über die Beschwerden der ka⸗ tholischen Dissidenten zu Hanau und Marburg gewidmet. Der Referent, Herr Henkel, gab einen mündlichen Auszug aus dem Ausschuß-Bericht, dessen Antrag dahin geht, daß der Ausschuß zwar in der Behandlung jener Dissidenten eine Verletzung des 8. 30 der Verfassungs Urkunde erblicke und deshalb eine Anklage für begründet erachte, jedoch es vorziehe, weil die betreffenden Ministerial⸗Vorstände nicht mehr an dieser Stelle wären, der Stände ⸗Versammlung an⸗ heimzugeben, die Staats Regierung vorerst zu ersuchen, die Verfü⸗ gungen, welche die freie Neligions Uebung der Dissidenten beschrän⸗ ken, zurückzuziehen, auch denselben Behörden zu bezeichnen, von und bei weichen sie die ins Rechtsgebiet einschlagenden Akte vorzunehmen hätten. Für den Fall, daß die Stände⸗Versammlung dieses Ersuchen nicht mehr zu siellen vermögen sollte, stellte Herr Henkel noch die eventuellen Anträge, bem permanenten Ausschusse noch in dieser Sitzung den Auftrag zu ertheilen, sowohl zu diesem Ersuchen, als auch für den Fall, daß dasffelbe keinen Erfolg hätte, wegen der betreffenden Verletzungen bei dem kompetenten Strafgerichte Anklage zu stellen, auch den jetzigen Minister des Innern in Gemäßheit des 8§8. M2 der Versassungs⸗ Ürkunde um Auskunft in der nächsten Sitzung zu ersuchen, ob er die gegen die katholischen Dissidenten ergangenen Verfügungen, gutheiße. Derr Wagner hielt, obwohl er in religiöser Beziehung ein neutra⸗ leres Verhalten der Regierung gewünscht hätte, in Betreff des Rechts⸗ punktes dafür, daß den katholischen Dissidenten nicht diejenigen Rechte gebührten, die sie in Anspruch nehmen, da der S. 30 der Hers eng! urklunde nur, wie der Landtags -Kommissar in der Sitzung vom 7. April ausgesprochen, zu erklären sei und beantragte, in den eingegangenen Petitionen keinen Grund zu einer Intervention zu finden. Der Minister des Innern machte bemerlüch, daß die Petenten den Rechtsweg bereits betreten hätten, aber durch zwei Erkenntnisse des hanauer Obergerichts abgewiesen worden wären, und führte mit Bezugnahme auf den 8. 133 der Ver⸗ fassung, welcher der Staats⸗Regierung „die unveräußerlichen hoheit-

lichen Rechte des Schutzes und der Sber-Aufsicht über die Kirchen in ihrem vollen Umfange“ vorbehalten habe, aus, daß es Sache des Ermessens der Regierung sei, ob sie die katholischen Dissidenten an⸗ erkennen wolle, während der Art. 51 des leipziger Konzils die Ga—⸗ rantie nicht gewähre, welche der Staat bei der Zulassung dieser Dis⸗ sidenten ins Auge zu fassen habe, Herr Rehm stellte den Antrag, den Ausschuß zu einem nochmaligen Gutachten über die von dem Minister erwähnten Erkenntnisse auszufordern. Herr von Baum⸗ bach-Kirchheim wollte den S. 30 der Verfassungs-Urkunde nur so verstehen, daß jedem Einwohner Privat⸗-Gottesdienst, nicht allein bloße Haus—⸗Andacht zustehe; das Ersuchen um Zurücknahme der Versügun⸗ gen wollte er nur auf einige beschränlt wissen, in denen eine wirkliche Rechtsverletzung liege, und stellte den Antrag, die Regierung zu er—= suchen, den katholischen Dissidenten Privat-Gottesdienst zu gestatten und den Beschluß vom 7. August d. J. zurückzuzichen, bis dahin aber eine desinitive Abstimmung über den Ausschuß⸗Antrag auszusetzen. Herr Eberhardt sprach sich für den vermittelnden Antrag des Herrn von Baumbach und gegen die beschränkende Auslegung des §. 30 der Verfassungs-Urkunde Seitens der Regierung aus. Derr Bähr besprach in einem längeren Vortrage die religiösen Zu- stände der Gegenwart und deren Gefahren für Staat und Kirche, wünschte nicht, daß die Stände⸗Versammlung mit dieser Angelegenheit ihre kostbare, dem Fürsten und Vaterland gewidmete Zeit verliere, und schlug vor, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen. Nach längerer, erst um 37 Uhr Nachmittags geschlossener Diskussion wurde der Antrag des Herrn Wagner, dem sich Herr Bähr anschloß, ge⸗

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Geistliche Musik in der Garnison⸗Kirche. (Den 13. November.)

Zur Feier des hohen Geburtstages Ibrer Majestät der Königin fand

Freitag in den Abendstunden von 6 bis 8 Uhr in der festlich eilcuch- en Garnison-Kirche eine geistliche Musik zu wohlthätigem Zwecke statt, ten Ausführung Mitglieder ver Sing Akademie unter Leitung der Musik ireltoren Professor Kungenhagen und Grell übernommen hatten. iner von Heri Haupt meisterhaft gespielten Einleitung auf der Oigel, stehend in der großen Emoll-Fuge von Seb. Bach, folgie die Aus⸗ hrung einer Hymne von Schulz: .

„Gott Jehovah! sei hoch gepreist!“ 2c.

Der Komponist (gess' 1800) war belanntlich dänischer Kapellmeister nd hat sich besonders durch seine Volkslieder im Andenken erhalten. Die hmne zeichnet sich (wie überhaupt alle Werke dieses Komponisten) durch ichste Klarheit und Einfachheit des Styls aus, entbehrt jedoch jedweder armoönischen und modulatorischen Würze in dem Maße, daß sie, zumal bei fer Ausdehnung, auf mo de nne Ohren wenig sesselnd en Reiz auszuüben mag, wenngleich der musikalische Ausdruck cine an Naivetät gränzende indlichkeit und Unschuld athmet, die das Gefühl in der That höchst ange⸗ ehm berühren. Ohne die Wahl der Composition überhaupt tadeln zu

len, da wir die sie leitenden Nebenumstände nicht kennen, hätten wir

ns doch gegen die Ausführung des ganzen Werkes unbedingt zu erklä- n, um so mehr, als sie mit Begleitung der Orgel stattfand, eine Beglei= ngsart, die immer nur schwachen Ersaß für ein Orchester zu gewähren im Ftande ist und in diesem Falle das Eintönige des Eindrucks bedeutend ligertt. Die neben der Orgel angewandten Posaunen lassen wir gelten; . brachten einige wirksame h n. in das übrigens ziemlich farblose olorit der Composition und der Ausführung. Einen eigenthümlichen Ge⸗ Mm * diesem Werke bildete der berühmte 6 stimmige Ostergesang von elli: ö „Victimae Pasclialis, ;

ö Musitstück das, sich fortwährend in bunter Figuration ergehend, von i . Wirkung erscheint und nicht nur dem sfiefflichen Chor vielfache , ,. zur Auszeichnung bot, sondein auch in Betreff der Soli genü- ndert Vertretung gefunden harte, als die zuvor besprochene Hymne.

Den zweiten Theil leitete ein Orgel-Vortrag von Frau Matton ein.

Die Spielerin schien mit Hindernissen, die ihr das J strument in den Weg legte, zu kämpfen zu haben, leistete jedoch, davon abgesehen, als Dame sehr Schätzenzwerthes. Diesem Ocgel-⸗Portrag schloß sich wieder Vokal Musik an. Es folgten ein Psalm von Fasch:

„Ich will dich, Ewiger, erheben“, eine Arie und Chor aus dem Oratorium Davidde von Naumann:

„Ali! qual di questo in vista“, und ein Chor aus einer Motette von Händel:

„Ehre sei Gott, Halleluja!“

lauter bekannte, antrkannte und in der Sing ⸗Akademie ost gehörte Compo- sitionen. Herr Haupt spielte den Ausgang. Den Mitgliedein der Sing-⸗Akademie nebst ihren geschätzten Direltoren, so wie den übrigen Mitwirkenden, gebührt jedenfalls Dank für die Bereit= willigkeit, mit welcher sie alljährlich diese geistliche Musik unterstützen, deren wohnthätiger Zweck auch diesmal erreicht schien. Die Kitche r ziemlich gefüllt. 2.

Konzert von Josef Gung'l im Milentzschen Saale. (Den 13. November.)

Fast gleichzeitig mit der geistlichen Musil in der Garnison⸗ Kirche (eine Stunde später) fand am Freitag ein zweites Konzert ebenfalls zu wohl · thätigem Zwecke im Milentzschen Saale statt, Jo sef Gung'l, der bersine? Musfard, hatte es veranstaltet und brachte darin nicht nur seine eigenen, allgemein beliebten Tanz Compositionen, sondern auch ernstere Mu- silstücke, z. B. Ouvertüren, zu Gehör. Sogar die höchste Instrumental-⸗ Kunstgattung, die Symphonie, war vertreten. Wir hörten die Cmoll- Symphonie von Gade, ein Werk, das neulich in den Solrten der König⸗ lichen Kapelle ausgeführt und in Folge dessen in diesen Blättern besprochen wurde, zwar nicht mit der künstlerischen Vollendung wie dort, doch mit vie= lem Feuer und genügender Präzision vortragen. Möge Herr Gung'l, dessen Bestrebungen ein eben so glänzendes als zahlre iches Auditorium mit Anerlennung lrönte, in dem Bewußtsein, gleichzeitig wohlthätige und

fünstlerische Tendenzen mit Glück versolgt zu haben, doppelte Genugthuung finden. b0.

Zur Literatur der Zeitgeschichte. Charakterzüge und historische Fragmente aus dem Leben des Königs von Preußen, Friedrich Wil— helm III, von R. F. Eylert. Magdeburg 1846.

Zweiter Artikel. (Vergl. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 308.)

Wie der König in trüben Zeiten den Muth nicht verlor, so überließ er sich auch in glücklicheren nicht allzu sehr der Freude. Als er am 7. Au- gust 1814 in Berlin einzog, verbat er sich in sehr dankbaren Worten alle feine Person betreffenden Empfangs-Feierlichkeiten und kam in der Vermu⸗ ihung, daß das nicht helfen und man doch übertreiben werde, gegen den Wunsch des Magistrais unerwartet einen Tag früher von Potsdam her über, um die Anstalten vorher in , m zu nehmen. Nachdem dies geschehen, ließ er die Verwaltungs Chefs, den Minister des Bauwesens, Grafen von Bülow, den Minister der Polizei, von Schuckmann, den Po- lizei⸗Präsidenten und den Ober-Bürgermeister eilig zu sich rufen und sagte zu ihnen: „Die getroffenen Empfangs-Feierlichkeiten sind zwar vortrefflich, und Ich ehre sie als Ausdrücke guter Gesinnung; aber sie sind zu prächtig. Mir mißfallen am Zeughause, Meiner Wohnung gegenüber, die Sieges⸗ Trophäen, zusammengethürmt von den erbeuteten Kanonen und Fahnen. Man muß und darf den überwundenen Feind nicht verhöhnen. Dies ist elende Prahlerei, und mit dem Hochmuthe, der uns unglücklich gemacht, wollen wir im Glück nicht wieder den Anfang machen. Es ist aller Schick= lichkeit zuwider, andere Völker, mit denen wir eben Friede geschlossen, durch Aussteliung der Kanonen und Fahnen übermüthig schon wieder beleidigen zu wollen, vollends die Bapern, Württemberger und Andere, die zuletzt als unsere Bundesgenossen treu und tapfer den großen Kampf ausfechten hal= sen. Die prunkenden Sieges säulen, die großthuenden Trophäen in den Fenstern des Arsenals müssen wieder weggeschafft werden; das morgende Fest soll ein christliches Fest frommer Dankbarkeit und der Demüthigung vor Gott sein. Er ist es, der Großes an Preußen gethan hat; ihm allein gebührt die Ehr.“ Der Minister von Schuckmann entgegnete: „Das