1846 / 320 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

die erste amtliche Zählung bes vreußischen Staats im Jahre 1816 ergab eine Einwohnerzahl von fo, 349,031 Menschen.

Im Jahre 1831 war die Größe und Bevölkerung des Staats auf folgende Höhe gestiegen:

Einwohner auf 1 Q Meile 1761 1659 1968 2161 1609 3309 3147 3433

O Meilen mit

706, 34 471, 69 536,1 730, 9a 567, 10 741, 74 Ab0 , 53 367, 60

Einwohnern

1,243,571 782,356 1,056, 278 1,579, 939 912,223 2, 464, 41 1,449, 587 1,261,996

479, 99 2, 288, gb 4768 Summa 5062. 3. min IJ, G58, J 2576

Bis zum Jahre 1843 vermehrte sich diese Bevölkerung von 13,038, 960 auf 15,471,765, d. h. von 100 zu 119, Zahlen, welche auch in dieser Be⸗= ziehung die bedeutenden Fortschritte zeigen, welche der Staat während dieser Zeit gemacht hat. Wir werden in Folgendem solche Fortschritze im Ein- zelnen erörtern.

Ostpreußen Westpreußen Posen Brandenburg

II. Ackerbau.

Die Lage und natürliche Beschaffenheit des Landes verwies die Be—= völkerung des preußischen Staats, wie er bis 1806 bestand, vorzugsweise auf den Ackerbau, und der größte Theil der Einwohner gehörte auch da⸗= mals demselben an. Man rechnete 1804 auf die städtische Bevölkerung 2,98, 189, auf die ländliche 7,325,711, letztere also 73, os pCt.; und er-= wägt man, daß vielleicht mehr als die Halfte der städtischen Bevölkerung in kleinen Ortschaften als Ackerbürger lebten, so waren damals mehr als 80 pCt. oder mehr als der Einwohner mit dem Landbau beschäftigt.

Die Kenntniß der damaligen Verfassung der Landbesitz⸗Verhältnisse ist für die späteren großen Refermen auf diesem Gebiete und die Beurtheilung ihrer Erfolge unerläßlich, und man muß vor allen Dingen hierbei die strenge Unterscheidung festhalten, welche dem damals geltenden Prinzip der Scheidung und Gliederung der Menschen durch alle Verhältnisse hindurch, auch bei dem Landbesitz zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Bewohnern gemacht wurde. Es wurden nämlich die Rittergüter und Do mainen von dem Besitz und den Verhältnissen des kontribualen Standes, der Bauern, Kossäten, Büdner und Einlieger, getrennt, und zwar so, daß die Eisteren in der Regel große Güter von 2 3000, wohl auch 4 5000 Morgen umfaßten, ihren Besitzern erstes Standesrecht verliehen, gesetzlich nur vom Adel besessen werden konnten, der damit zugleich die Gerichisbar⸗ keit, die Polizeigewalt und das Kirchen- Patronatsrecht ausübte, überhaupt die Vertretung der Einsassen in allen öffentlichen Angelegenheiten übernahm und nur in sehr geringem Betrage an den Staat Abgaben zahlte, die Letzteren dagegen auf kleinen Landbesitz und ein strenges Abhängigkeits- Verhältniß beschränkt blieben. Dies Verhältniß des 7 Millionen Menschen umfassenden Landes war nach den Provinzen fehr verschieden. Im Ganzen jedoch, und namentlich in den Theilen östlich der Elbe, war die dem kon- tribualen Stande angehörende Land-Bevölkerung den Gutsherren meist un- terthänig, und zwar erbunterthänig, insofern die auf einem Rittergute ge= borenen Kinder dem Gute und dem Grundherrn durch die Geburt unter= thänig und zugehörig wurden, insbesondere ihm zu Diensten verpflichtet waren. Es herrschte sehr allgemein die Dreifelder⸗Wirthschaft. Acker des Grundherrn und der Bauern z. lagen zusammen; der ganze Acker eines Dorfes, der gutsherrliche und bäuerliche, die gesammte Feldmark, ward in drei Theile getheilt: Winterfeld, Sommerfeld und Brache. In jedem der⸗ selben hatte der Edelmann und jeder Bauer sein Stück Land. Der Bauer mußte meist mit Gespann ein oder zwei Tage in der Woche bei Bestellung des Ackers des Herrn Dienste leisten, und seine übrige Zeit und Kraft ver= wandte er dann auf die Bestellung seines Antheils im Winterselde, Sommerfelde, der Brache. Aehnlich war es bei den Wiesen und der Heu- Aerndte. Gegen die Dienstleistungen der Bauern hatte der Gutsherr dage⸗ gen die Verpflichtung, für sie zu sorgen, ihre Gebäude in Stand zu halten, in Krankheit und ähnlichen Faͤllen sie zu unterstützen. Außer den Natural-= diensten war übrigens der Bauer in den meisten Provinzen, und namenillich östlich der Elbe, auch zu baaren und mancherlei Natural⸗Abgaben der Herr= schaft verpflichtet, hatte aber insbesondere die Haupt⸗Abgabe an den Staat zu leisten, und dies war die Contribution, eine sehr verschieden im Laufe der Zeit nach Maßgabe der Größe der Bauerguter auf den Besißz des Bauern gelegte Grundsteuer. Die Contribution ward als impot unique des Landes angesehen, im Gegensatz zur Aceise, welche impot unique der Städte war.

Unter diesen Verhältnissen ward zwar an Getraide zur Ernährung der Menschen hinreichend gewonnen, ja, in den östlichen Provinzen mehr, als die Bevölkerung zur Verzehrung bedurfte, aber im Ganzen genommen lag die Agrikultur danieder. Die Gesetzgebung gestattete die Ausfuhr nur in den nordöstlichen Provinzen und wirkte durch die Verbote der Ausfuhr von Rohprodukten im Allgemeinen ungünstig auf die Entwickelung des Acker= baues. Die Pferdezucht war nur in Litihauen und Ostpreußen von Belang, der Rindviehstand zwar in den Niederungen, in Ostfriesland und einigen anderen Gegenden nicht unbedeutend, aber doch nicht zureichend, um die Zufuhr von außen entbehrlich zu machen; der Schafstand in Schlesien da— mals schon bedeutend, aber auf die Zucht von Landschafen beschränkt. Offiziellen Angaben zufolge, betrug 1862 die Production an Getraide in runder Summe 44 Millionen Scheffel, davon 35 bis 4 Millionen ausge führt wurden. Für inländische Verzehrung blieben demnach 40 Millionen Scheffel, d. h. 3,8 Scheffel jährliche Verzehrung auf den Kopf. Die Fleisch⸗-Consumtion stellte sich nach einer an demselben Orte mitgetheilten

1356

stamm von 19,721,472 Stück überhaupt 5,527, 857 Stück oder 311, 296, 186 Pfund Fleisch zur Verzehrung kamen.

Die franzoͤsische Invasion schuf, wie in allen Zweigen des Staats- lebens, so auch in dem Landbau, gänzlich neue den früheren oft durchaus entgegengesetzte Verhälmmisse. Der Staat schmolz auf 2780 Quadraimei- len mit einer Bevölkerung von 4,652, 906 Seelen zusammen und sollte jetzt außer dem schon geleisteten Mehrauswand von 20 Millionen für die Unter- haltung der französischen Armee von 100,000 Mann in den Jahren von 1807 bis 1808, nach dem Frieden noch schwere Kriegs-Contributionen auf- bringen, welche auf 120 Millionen Franken oder 32 Millionen Thaler an⸗ gegeben wurden. Auch wurden bald nach dem Frieden 30 Mill. Rthlr. als Schuld kontrahirt. Sollten nun 5 Millionen Menschen jährlich 30 bis 40 Mill. Rthlr. mehr als bisher in einem Jahre aufbringen, so mußte der stopf 6 bis 8 Rihlr. mehr als früher erwerben, und kamen in der glück licheren Zeit vor 1806 auf den Kopf höchstens 15 bis 16 Rthlr. jährlichen Eiwerbes, so mußten jetzt 21 bis 24 Rthlr. verdient werden, in einer Zeit, da die Güterquellen der Nation eischöpft waren, viele Felder unbestellt lagen, der Viehstand auf vielen Landgütern ganz vernichtet, auf allen ver⸗ mindert war, die Kapitalien verloren gegangen und der auswärtige Handel durch Napoleon's Hafensperrung gehemmt war! In diesen traurigen Um- ständen, welche die Nation mit dem Untergange bedrohten, wenn nicht ihre in⸗ nere Thätigkeit erhöht und fruchtbar gemacht wurde, ist zunächst der große folgende Umschwung der Dinge zu suchen. Es begannen die Theorieen Adam Sm iühä's, welche schon lange die Staatsmänner und Gebildeten im Volke beschästigt hatten, mit einemmale praktisch einleuchtend zu werden. Arbeit war es, durch welche die Nation wieder emporkommen konnte, und zwar, wie sie der eng- lische Staats⸗Oekonom in seinem berühmten Werke lehrte, freie, von Kenni-⸗ nissen, von Ordnung und Sittlichkeit unterstüßte Arbeit. Das zeigten jetzt Jacob in Halle, Lotz, selbst Schlözer schon und viele Andere, vor Allen aber Kraus in Königsberg, der erfolgreich auf die Ideen der jungen Beamten ⸗Generation einwirkte. Hochgestellte Staatsmänner, wie Schrötter und Auerswald, waren schon vor 1806 in Ostpreußen bemüht gewesen, die neuen Lehren in Anwendung zu bringen, und sie kamen jetzt zu größerem Einfluß; Gleichgesinnte wurden ihnen beigesellt, hochgebildete Min ister, die den freieren Ansichten ergeben waren, wie Stein und nach ihm Harden berg, auch Dohna und Andere kamen in die höchsten Stellen, und rasch hinter einander folgte eine Reihe von Gesetzen, welche die freie Entwicke— lung der Kraft der Nation hervorriesen.

Ein für den Landbau wichtiges Gesetz wurde noch in Memel erlassen, das Edikt vom 9. Oktober 1807, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grund⸗Eigenthums, so wie die persönlichen Landbewohner, betreffend. Um den uneiläßlichen Forderungen der Gerechtigkeit und den Grundsätzen einer wohlgeordneten Staatswirthschaft zu entsprechen, heißt es darin, soll jeder Einwohner des Staates fortan ohne Einschränkung zum eigenihümlichen Besitz unbeweglicher Güter gelangen können und der Edel- mann zum Besitz nicht blos adelicher, sondern auch bürgerlicher und bäuer⸗ licher, der Bürger und Bauer zum Besitz auch adelicher Güter befähigt sein. Die Besitzer städtischer und ländlicher Grundstücke aller Art sind zur Tren- nung von Radikalien und Pertinenzien, zur iheilweisen Veräußerung, Mit- eigenthümer zur Theilung unter sich berechtigt. Jede keinem Ober -Eigen⸗ thümer unterworsene Lehns-Verbindung, jede Familien- und Fideikommiß- Stiftung kann durch Familienschluß beliebig abgeändert und aufgehoben werden. Jedes Unterthänigkeits⸗-Verhältniß deijenigen Unterthanen und ih- ter Weiber und Kinder, welche ihre Bauergüter erblich oder eigenthümlich, oder erbzinsweise oder erbpächtlich besitzen, hört wechselseitig gänzlich auf; kein solches Verhältniß darf künftig bestehen; mit dem Marnnitage 1810 hört alle Guts Unterthänigkeit in den preußischen Staaten auf, und es giebt in der Monarchie von da an nur freie Leute. Die Gesetze der nächsten Jahre tragen alle dasselbe Gepräge, und als ihr Zweck wird wiederholt an— gegeben, „daß das allgemeine Wohl besördert und erhöht werde und jeder Staatsbürger Gelegenheit habe, seine Fähigkeiten und träfte in moralischer sowohl als physischer Hinsicht auszubilden und innerhalb der gesetzlichen Grän⸗ zen auf die ihm zuträglichste Weise anzuwenden.“ Im Jahre 1809 ward die vom König Friedrich Wilhelm J. ausgesprochene Unveräußerlichkeit der Domainen n n und 1811, in dem zweiten Jahre der Verwaltung des Staats-Kanzlers, Freiherrn von Hardenberg, die bedeutsamsten aller organischen Gesetze, „die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse betreffend“ und „zur Besörderung der Landeskultur“ erlassen.

Wir finden bei Dieterici eine gedrängte und leicht verständliche Erläute⸗ rung der schwierigen, durch diese Gesetze geregelten Verhältnisse. Es blie⸗ ben nämlich außer dem Zustande persönlicher Unfreiheit, wie dieselbe in der Erbunterthänigkeit und Höͤrigkeit der Bauern früher bestanden hatte und seit 1807 aufgehoben war, in den Verhältnissen der niederen Landbewohner noch eine Menge von Beziehungen zwischen ihnen und den Gutsherren, welche der freien Benutzung der Bauergüter, der Disposition und dem un- beschränkten Eigenthumsrecht der ländlichen Besitzer entgegen waren. Wie verschieden vii Verhältnisse in den verschiedenen Landestheilen der Mo— narchie auch waren, so konnte man sie doch der Hauptsache nach in zwei große Kategorieen scheiden. Es gab erstlich eine große Anzahl Bauern und Kossäten, welche den Hof und die kleine Besitzung, die sie zur Ackerbenutzung inne hatten, erblich besaßen, in welchem Falle der älteste Sohn oder auch mit Genehmigung des Gutsherrn, der juͤngere dem Vater in dem Besitz des Gutes unter gegenseitigen Verpflichtungen folgen mußte, oder es gab zweitens in Preußen, ö Oberschlesien, der Ucker⸗ und Neumark sehr viele Bauern und Kossäten, bei denen in Bezug auf Dienste, Abgaben und Weideberechtigung zwar ähnliche Verhälinisse bestanden, erblichen Besitz hatten. Sie waren Zeitpächter für die Stelle, welche sie bewirthschasteten; sie zahlten für den ihnen vom Gutsherrn überlassenen, meist größeren Acker eine jährliche Pacht, und es hatte der Bauer nicht die rechtliche Befugniß, unbedingt zu verlangen, die Zeit seines Lebens in der benutzten StFelle zu verweilen. Auch fiel nach seinem Tode das Gut nicht

die aber nicht

Dabelle 1802 auf 33 Pfund jährlich pro Kopf, indem von einem Vieh⸗

geschlossen. Nur war dem Gutsherrn untersagt, das Bauergut Gute einzuziehen; ein solcher „besetzter Bauerhof“ mußte immer h einem bäuerlichen Landbewohner zur Benutzung übergeben werden. Mn Gesetz über die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse hatte uc. Absicht, diese oft i! verwickelten Beziehungen zu lösen, so daß der 1 natbesitzer freier Eigenthümer des ihm verliehenen Grund und Ba wurde. Es sollten diese Beziehungen zwischen Gutsherren und Bauem d Vergleich regulirt werden, wobei festgesetzt ward, daß, wenn eine sz Regulitung duich Abrechnung der verschie denen Leistungen nicht zu Gn kam, davon ausgegangen werden solle, daß schon nach früheren BVej mungen der Bauer im kontribualen Zustande erhalten werden müs die Leistungen der Bauern an den Gutsherrn jedenfalls der Einschtäns unterlägen, daß die Gutsherren den Unterthanen Mittel lassen müssen zu bestehen und den Staat befriedigen zu können. Beides solle alt j Zweifel angenommen werden, wenn für die bisherigen Leistungen und 1. pflichtungen 1) der Bauer und Kossät bei erblich em Besiß den dritten Theil 2H bei nicht erblichem Besitz die Hälfte der bisher von ihm bein Ackersläche an den Gutsherrn abgäbe. Die Ablösung durch ein Drittheil oder die Hälste konnte nun entwan; natura durch wirtlich abzutretendes Land oder durch eine jährlich in Körnern oder Geld regulirt werden. Eigene Behörden wurden ah ordnet, welche nach diesen Prinzipien die Regulirung der gutherilichen bäuerlichen Verhältnisse bewirken sollten.

Das von demselben Datum erlassene Edikt über die Befoörderum Landeskultur schließt sich an diese Bestimmungen an; ein Jeder, denn freies Eigenthum erhalten, solle ganz unbeschränkt darüber disponiren, ches veräußern, theilen können. Es solle unbeschränkt Forst in Aken! wandelt werden können, und umgekehrt.

dein so regulirt werden könnten, daß sie der Acker- und Forstwir

so wenig als möglich nachtheilig würden. Da die Bauern ihre i meist nach der Dreifelderwirthschaft bestellten und bei dieser eine Gemmn hütung im gemeinschaftlichen Besitz hatten, so wurde mit Bezug auf fin Gemeinheits Ordnungen bestimmt, daß auch diese Verhälinisse so nn würden, daß Jeder seine besondere Hütung e hielte, oder, wenn diesez! zu bewüken sei, die Gemeindehütung so geordnet würde, daß sie derh deskultur möglichst wenig schadete. Eine Gemeinheitstheilungs-Onn ward verheißen, die aber eist später, am 7. Juni 1821, erlassen ist. Beförderung der Landeskultur ward angeregt, daß sich Vereine von wirthen bilden möchten, und ein eigenes Landes-Oekonomie-Kollegiuns diese in Beziehung unter einander bringen und gleichsam als oberste m schaftlich / technische Behörde in Landesfultur - Angelegenheiten zu Rahe zogen werden. Solche Vereine sind erst in ganz neuer Zeit mehrsatz

sammengetreten, und das Landes-Oekonomie-Kollegium besteht erst sei n Jahre 1842. 4

welche die neuere Zeit auszeichnet, in Preußen auf sriedlichem Wege nn wirkt wurde und wie fern die preußische Politik dabei von einer Natz

Dieses Fernhalien ist überhaupt ein charakteristischer Zug der ganzen in

Es ist freilich nicht anzunehmen, daß diese Formen für die Ewiglei Aenderung des Prinzips zu verwechseln, das der Geschichte der preußisth National- Entwickelung zum Grunde liegt. Preußens politische Aufzt! besteht vornehmlich in dem steten Wachhalten des Geistes seiner resomm renden Gesetzgebung von 1807, mögen die Formen, in die sich dieser Gis kleidet, sein, welche sie wollen.

digen.

traide Production gesteigert. Wir finden indeß bei Dieterici nur sunn rische Angaben. Wenn 3. B. im Jahre 1804-5 die Getraide⸗Produrt auf etwa 44 Millionen Scheffel (exil. Aussaat) angegeben wird, so m dieselbe bis 1831 auf 57 bis 58 Millionen Scheffel und 1842 oy Millionen Scheffel gestiegen, d. h. gegen 1804—5 um 13 bis 14 resrR Millionen Scheffel jährlich mehr, und doch war der preußische Staat 8 um 5477 Quadr. Meilen kleiner als 1804 5. Die Mehrausfuhr bent

Scheffel, nach dem Durchschnitt der Jahre 1829, 1830 und 1831 dagen 4.491, 262 Scheffel und 1842 6 Millionen. Zur Verzehrung im Inlan blieben 1805 42 Millionen, 1831 52 Millionen und 1842 62 Million

im letzteren 3,96 Scheffel pro Kopf.

und im verhältnißmäßig viel höheren Grade im latzten Decennium, in h chem landwirthschaftliche Vereine vielfach zusammentraten, überhaupt un den Landwirthen eine sehr große Thätigkeit und ein reger Eifer, ihr 6 schäft rationell und wissenschaftlich zu verbessern, allgemein erwacht Indeß ist auch nicht zu verhehlen, daß noch viele und große Verbessem

kung der bereits erlassenen Agrar-Gesetze, wie von der noch zu erwarten

an seinen Sohn, sondern ein neues Pachtverhältniß ward vom Gutsherrn

gekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 12. Juni 1846.

Das an der Ecke der Alexanderstraße Nr. 28 und Ecke der Magazin- Straße Nr. 12 und 13 belegene, Vol. 24 No. 1725 der Königsstadt verzeichnete Pae⸗ towsche Erben - Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 18609 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf., soll am 11. Februar 1817, Vormittags um 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

zwar mit (623

184 b] Chemnitz -Riesaer Eisenbahn. ente Einzahlung.

Die siebente Einzah⸗ lung von 10 Thalern auf jede Actie der Chem⸗ nitz⸗Riesaer Eisenbahn⸗

Gesellschaft wird hiermit Kn, ausgeschrieben. r * Dieselbe ist vom . e

nn, . ersten Dezem⸗ ber 1846 ab bis zum

15. Dezember 1846, abends 7 uh,

selben am

A. H.

9 Thlr. 18 Ngr. baar und Thlr. 12 Ngr. durch Zurechnung der Zinsen für

bei Vermeidung der durch die Statuten festgesetzten Con⸗ ventionalstrafe von 19 Prozent der Einzahlungssumme (1 Thlr.), unter Rückgabe der vom 15. Oltober 1846 datirten Interims - Actien, welche gegen neue dergleichen, auf den Gesammtbetrag der Einzahlung von 70 Thlr. lautende, eingetauscht werden.

Chemnitz, den 23. Oktober 1846. Direktorium der Chemnitz ⸗Riesaer Eisenbahn⸗

Otto v. Hake. Bernhard Eisenstuck.

Wir erbieten uns zur Besorgung der bis zum 15. Dezember 1846 zu leistenden Einzahlungen auf die Actien der Chemnitz ⸗NRiesaer Eisenbahn, dafern uns die⸗

93, 10. und 11. Dezember c.

gegen unsere Quittung zur Beförderung übergeben wer⸗ den. Die Ausreichung der neuen Interims-Actien er- folgt bei uns am 21. bis 24. Dezember 1846.

Berlin, den 31. Oltober 1846.

‚. Allgemeiner Anzeiger.

im Büreau der Gesellschaft zu Chemnitz zu leisten, und

gen zu haben:

die eingezahlten 60 Thlr. vom 16. 18741

Oktober bis 15. Dezember 1846,

Gesellschaft.

Literarische Anzeigen. Im Verlage der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei ist so eben erschienen und in allen Buchhandlu

Verhandlungen

evangelisch zu Berlin 18406. Nebst den Kommissions-Gutachten und vorbereitenden

dieses wichtigsten Zweiges der National-⸗Wohlfahrt hoffen.

der

en General⸗ Synode

Denkschriften.

(Amtlicher Abdruck.)

95 Bogen in hoch Royal 4to Format, im Umschlag broschirt 3 Thlr. 20 Sgr.

Früher erschien in demselben Verlage:

Protokolle der im Jahre 1844 in den östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie abgehaltenen Pit, vinzial-⸗-Syno den nebst den dazu gehörigen Beilagen. (Amtlicher Abdruck.) 2 Hefte, 3 Thlr. 16 Sg

Es wurden Vorschristen en

wie die Hütungs- und WeideBerechtigungen im Walde und auf den;

Scheffel, d. h. im ersteren Jahre 3,8 Scheffel, im zweiten 3, sz Scheffel un

.

*

von oben herab unter Zuratheziehung der besten Männtr der Nation

mung der modernen Staatsiheorieen anderer Länder sich gehalten i

̃

schaffen sind; aber es ist grundfalsch, diese Aenderung der Form mit

Die agrarische Gesetzgebung von 1807 hatte für den Ackerbau di wohlthätigsten Eifolge. Die landwirthschaftlichs Industrie erhielt eincn b; deutenden Aufschwung; der Acker wurde sorgfältiger bebaut und e G

Steigerung der Consumtions - Peihältnisse im Allgemeinen, die Bessem

zu sesn .

Man erkennt hieraus, wie die größte aller sozialen Umwälnmnn

mirenden Gesetzgebung von 1807 bis 1812, welche sich in den damah Zeitverhältnissen begründete Formen schuf, um praktisch wirlsam zu wal

Die Statistik hält sich bei keinen Rain nements auf, aber in solcher Weise behandelt, wie es durch den gethnmn Herrn Verfasser der obigen Schrist geschieht, zeigt sie uns in Thatsacht die Früchte jenes Geistes und läßt uns seinen Werth und Gehalt win

1

nach den Ein- und Ausfuhr-Tabellen von 1795 96 etwa 2 Million

gen nöthig sind, ehe unsere Landwirthschaft sich mit der einiger andnn Länder, wie z. B. Englands, messen kann, und man muß von der We

*

.

ls73 p]

Heymann & Co.

Die Besitzer Westpreußifcher Pfandbriefe, welche dazu die Zinsbogen pro 1847/50 im Februar kommenden Jahres gegen Einlirferung der betreffenden Stich⸗Cou⸗ pons durch mich empfangen wollen, werden hiermit auf⸗ gefordert, bis zum 31. Dezember d. J. dieselben bei mir Behufs Verschreibung zu bestellen, und ist mir des⸗ halb ein Verzeichniß einzureichen, welches des Pfand⸗ briefs Nummer, den Namen des verpfändeten Guts und den Kapitalbetrag, so wie die Angabe des Departe⸗ ments, zu welchem der Pfandbrief gehört, enthalten

muß.

Februar k. J. nicht, sondern erst später ersolgen, an sind für solche Portokosten zu entrichten. Berlin, den 14. November 1846. Ludwig Lessing, Kommerzien⸗Rath und Westpreußischer Landschasts Agent, Spandauer Brücke Nr. 9.

Werden Zinsbogen nach dem 31. Dezembt d. J. bei mir bestellt, so kann deren Ausreichung in

General

z ö. .

n Bordeaur.

decheniaud. Schreiben aus München. (Ankunst des Prinzen Albrecht

Ee. Majestät der König

as Abonnement beträgt: 2 Kthlr. sür Jahr. 1 RKthlr. 3 Jahr. 8 Rthlr. = ĩ Jahr. . llen Theilen der Monarchie ohne preis n,, - i Gebühr sür den . Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle n , ,,. des In- und Aus landes nehmen Gestellung auf dieses Blatt an, für Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichsstraße Ur. 72.

320.

Be

Jnhalt.

Die angebliche Unsichtrheit bei Kurnick. Pro Bekanntmachung. e nnr ges , süännieah. ogthum Hessen und bei ein. tändische An- . Hessen⸗ Homburg. Die Juden ei anheim betreffend. Herzogthum Holste in. Die neumün⸗ ammlung. ö In . Hof · Nachricht Die Audienzen des englischen n enn. Die Vermählungs Frage. Milde Gabe vom Herzog J z Städtische Bewilligung zu Gunsten der Armen. Englands Pläne in Bezug auf die Landenge Die Zustände in Portugal. London. Hofnachricht. Die Ver⸗ die Inhaber ihrer Fonds.

cher Theil · Ii Berlin.

Schlesien. de undes ftantzn,

sstsiche Versammlung. n. Vermischtes. sbritunien und Irland. dlichteiten der spanischen Regierung gegen aus Amerika. Bücherzoll. gien. Brüssel. Annahme der Adresse und des Gesetz Entwuiss fn die freie Getraide⸗Einfuhr im Senat. Verwerfung von Amen ents zu letzterem in der Nepräsentanten Kammer. Die Audienz s diplomalischen Corxs beim Herzog von Montyensier. weden und Norwegen. Sto4cholm. Esaias Tegnér 4. emark. Schleswig. Stände⸗Verhandlungen. . weiz. Kanton Ba sel. Das Stimmiecht der Minderjährigen. ruppen-⸗Bewegungen in Frankreich an der Gänze. Kanton Waadt. die Natisnal? Bank. Großraihs Wahlen. Kanton Wallis. hpaltungen unter den Konservativen. Kanton Schwyz. Wider-

and gegen die herrschende Partei.

Nachrichten

en.) ; n Börsen⸗Nachrichten.

richt.

Quartett Versammlung im Cäeciliensaale der Sing ⸗Alademie. sn dramatischen Literatur. Florenz.

Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗

Amtlicher Theil.

haben Aller gnäbigst geruht: Dem vortragenden Rath im Ministerium des Innern, Geheimen

girungs-Rath Sulz er, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse

der Schleife; dem evangelischen Pfarrer Dr. Köhler in Wal⸗ Kreises Liegnitz, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie zäwälischen Elementarlehrer Kopp in Büsbach, Kreises Aachen, Algemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und Den ordentlichen Professor Dr. Keller in Halle zum ordentli- Professor in der juristischen Fakultät der Königlichen Friedrich- helms⸗Universität in Berlin zu ernennen. ,

Angekommen: Der Fürst von Hatzfeldt, von Beeslau.

rlin, Mittwoch den 18ten

J

„Kurnick, den 9. Nov. Kaum sind wir in unserer Stadt über die Stürme der politischen Demonstration etwas beruhigt, so wallen auch schon wieder andere Schrecken für uns und die Bewohner dern, angränzenden Gegenden auf. Es ist keine Revolution; wir haben nicht mehr mit revolutionairen Polen wir haben aber mit Räubern, zu kämpfen, die sich, vielleicht aus Noth, zu einer Bande zusammenge⸗ rottet haben und nun zum Stehlen ihre Zuflucht nehmen. Sobald es Abends dunkel wird, läßt sich daher in den Straßen Niemand mehr blicken; nur hin und wieder sieht man bewaffnete Bürger— Patrouillen die Straßen durchziehen, keiner wagt sich mehr ohne Begleitung und Laternen heraus. Den die Stadt umgebenden sehr dicht bestandenen Wald, an Gebüschen und Höhlen reich und von Diebesbanden überfüllt, muß ein Jeder betreten, der nach oder durch Kurnick reisen will. Seit mehreren Wochen wagt es nun schon Nie⸗ mand mehr, die durch diesen Wald führende Chaussee allein zu passi⸗ ren, denn nicht selten wird man angehalten, beraubt, wohl auch ge⸗ mordet, wenn aber die Räuber nichts finden, völlig ausgekleidet und dann nackt freigelassen. Die Polizei⸗Behörden sind bisher immer nur vergeblich eingeschritten und haben sich der Banden noch nicht ermächtigen können. Gestern eiwa 5 Uhr Abends ist der Graf von P. aus P. auf der durch den Wald hierher führenden Chaussee von einer angeblich sehr zahlreichen bewaffneten Räuberbande, mit langen Bärten und in echt polnischer Nationaltracht, angehalten und seiner sämmtlichen mitgeführten Sachen, etwa im Werth von h00 Rthlr., beraubt worden. Auf Veranlassung der Polizei⸗ Behörde rückte nun Abends 9 Uhr die hiesige Schützengilde mit geladenen Gewehren in den Wald, um der Diebe hab⸗ haft zu werden, sie mußte sich aber zurückziehen, weil sie der Uebermacht der Räuber unterlag. Man soll bereits in Antrag ge⸗ bracht haben, in hiesiger Stadt Militair zu stationiren, um mit Hülfe desselben dem Unwesen der Räuberei zu steuern.“

/

durch

Bei Mittheilung des vorstehenden Ärtikels können wir die Ver sicherung geben, daß nach eingezogenen Erkundigungen bis dahin von den Raub⸗ und Mord⸗Scenen in der Nähe von Kurnick anderweitig nichts bekannt geworden ist. Die Erzählnng scheint daher von einem der „Ermordeten“ herzurühren. Wir behalten uns vor, in einigen Tagen anderweitige zuverlässige Auskunft zu geben.

Provinz Schlesien. Das Amtsblatt der Königlichen i g zu Breslau enthält folgende Bekanntmachung: „Des Königs Majestät hat mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 5. Ok⸗ tober C. angeordnet, daß bis zur vefinitiven Entscheidung über die

Verkäuflichkeit der konzefsionirten Apotheken die Allerhöchste Ordre

vom 8. März 1812 provisorisch wieder aufgehoben werden solle. Es ist dafür das früher angeordneie Verfahren von Sr. Majesttit wieder in Kraft gesetzt worden, nach welchem dem seine konzesslonirte Apo- theke verkaufenden Apotheker oder dessen Erben gestattet ist, den Geschäftsnachsolger zu präsentiren, wenn derselbe vorschriftsmäßig quali- fizirt ist, welchem alsdann die Konzession zu ertheilen sein wird, je⸗ doch immer nur für seine Person und unter ausdrücklichem Vorbehalt der Wiedereinziehung der Konzession bei seinem dereinstigen Abgange.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche

andte und bevollmächtigte Minister bei der deutschen Bundes-

Es dürfte hiernach unzweiselhast . mmlung, Kammerhert Graf von Dönh off, von Königsberg ͤ ĩ 3 1 n

vortreten, daß die Agrikultur im Getraidebau namhaft gestiegen sein n

hr.

Wir machen dies, jedoch mit Vorbehalt weiterer legislativer Bestim-= mungen, bekannt.“

Deutsche Bundesstaaten.

llichtamtlicher Theil.

Anlan d.

Berlin, 17. Nov. Se. Majestät der König haben Allergnär

b gerüht, dem Major von Schoeler vom General-Stabe des Ärmee⸗Corps die Anlegung des von des Großherzogs von Ba⸗ Königlichen Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens zähringer Löwen zu gestatten.

Berlin, 17. Nov. Die hiesige Vossische Zeitung vom en d. M. enthält wörtlich folgenden Artikel:

Kurfürstenthum Hessen. Auf dem in der Sißung der lurhts⸗ sischen Staͤnde⸗Versammlung vom 13. November veilesenen Eingabe- Pro- iokoll befand sich eine Voistellung mehrerer 63 Marburgs wegen Ver⸗ wirllichung verschiedener Bestimmungen der Verfassungs = Umkunde, so wie

eine Beschwerde des dortigen Prof. Dr. Baprhoffer wegen der gegen ihn getroffenen Disziplinar-Maßregeln. Der Präsident verkündigte einen selbst tändigen Antrag des Herrn Scheffer, iwegen Verbesserung des evange= lischen Kirchenwesens und desfallsiger. Berufung einer Synode. Für den Budget-Ausschuß berichteie Herr ven Baumbach-Kirnchheim über eine Eingabe der Bewohner des Amtes Schwarzenfels, enthaltend die drin ende Bitie um schleunige Maßregeln zur Abhülse der in jener Gegend herischen= den Noth durch Gewährung von Arbeitsverdienst. i beschloß, auf den Antrag des Ausschusses, die Negierung um Un⸗ tersuchung des Nothstandes und um Einleitung geeigneter Maßregeln zur Abhülse und um eine eiwa erfordeiliche Vorlage an die Stände ⸗Ver⸗

Die Versamnilung

November

sammlung anzugehen. Herr Henkel erstattele sodann für den Rechtspflege= Ausschuß den dem letzteren in der vorigen Sitzung aufgetragenen weiteren

Bericht über die Beschwerden der katholischen Dissidenten zu Hanau

und Marburg. Et verlas zuvörderst die inzwischen eingezogenen Erkennt⸗ nisse des hanauer Obergerichis, worunter zwei Dektete des Civil⸗ Senats, welche eine von den dortigen Dissidenten angestellte Klage gegen den Staats⸗ Anwalt deshalb zurückweisen, weil der 8. 30 der Verfassungs-Urlunde nur

von Haus-Andacht zu verstehen sei, so wie ein Urtheil zweiter Instanz

des Kriminal- Senates, worin die beireffenden Appellanten zwar von der gegen sie die Polizei⸗-Kommission wegen Ungehorsams gegen obrigleitliche Befehle ausgesprochenen Strafe aus ander weiten Gründen freigesprochen werden, in Be⸗ treff des §. 30 der Verfassungs⸗-Urkunde jedoch dieselbe Ansicht ausgesprochen wird. Der Rechtspflege⸗Ausschuß glaubt jedoch bei seinen früheren Anträ⸗ gen stehen bleiben zu müssen, weil diese Erkenntnisse noch keinen Schluß auf die Enischeidung des höchsten Gerichtshofes zuließen, und weil inzwischen das marburger Obergericht anf eine von der dortigen sogenannten taufge⸗ sinnten Gemeinde gegen den Staals-Anwalt wegen Verbets von gottes. dienstlichen Versammkungen eingeleitete Klage, den Staats-Anwalt auf den Grund des §. 30 der Versassungs - Urkunde durch ein unbedingtes Mandat zur Zurückziehung jener Verfügungen verurtheilt habe. (Der Berichterstat ier verlas auch diefes Erkenntniß.) Der dem Ausschuß zur Prüfung über⸗ wiesene Antrag des Heirn von Baum bach-⸗= Kinch heim, die Negierung zu ersuchen, den latholischen Dissidenten den Privat= Goltesdienst zu gestatten, erschien dem Ausschuß, weil der Be⸗ griff von Privat -⸗Goitesdienst zu unbestimmt gelassen fei, nicht zur Berück— sichtigung geeignet; ein Gutachten über die von dem Herrn Eberhard in der vorigen Sitzung erwähnten neuerdings ergangenen Verfügungen, welche die Weisung an die evangelischen Geistlichen enthalten, über den Charakter der fatholischen Dissidenten an die betreffenden Polizei⸗Behörden zu berich · ten, so wie die Dissidenten zum Rücktritt oder zum Übertritt zu der prote- stantischen Kirche zu bewegen, erschien dem Aus schuß als nicht hierher pas⸗— send, weil diese Verfügungen keine wirkliche Rechtsverletzung ent- hielten. Der Ausschuß wiederholt daher seine früheren Anträge. Die Ver⸗ sammlung beschloß den Druck dieses Berichts. Herr von Waitz berichtete für den? Budget - Ausschuß über die selbstständ gen Anträge der Herren Ziegler, Sunkel und Faust, betreffend den Bau eini⸗ ger Straßen. Die Versammlung beschloß, entsprechende Gesuche an die Negierung zu stellen. Für den Nechtspflege⸗ Ausschuß be⸗ richtete Herr Hennenhofer in Betreff der Auszahlung von Reise⸗ und Tagegeldern an die Bevollmächtigten der Prinzen und Standesherren, welche in den Jahren 1831 bis 1539 an der Stände ⸗Versammlung Theil genommen haben. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß der (damalige) Mi nister des Innern, von Hanstein, durch die Auszahlung, dieser Gelder im Betrage von 17,138 Rthlr. ohne ständische Bewilligung die S8. 144, 1143 und 152 der Verfassungs Urkunde verletzt habe, und dafür person lich ver⸗ antwortlich sei. Der Ausschuß giebt der Stände ⸗Versammlung anheim, das Geeignete zu beschließen. Der Vorstand des Justiz-⸗Ministeriums, Staats rath Dr. Bickel entwickelte, wie schon aus formellen Gründen der Antrag des Aus schusses sich nicht rechtfertige, indem die fragliche Auszahlung auf einen Be⸗ schluß des Gesammts⸗Staats⸗Ministeriums ersolgt sei, durch welchen der Minister des betreff nden Departements seiner verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit enthoben sei, und wie durch eine richtige Auslegung des 8. 88 der Ver⸗ fassungs - Urkunde die Auszahlung von Diäten an die Stell vertreter der fürstlichen Personen sich auch materiell rechtfertige. Nach lebhafter 25 stün⸗ diger Diskuͤssion wurde ein Antrag des Heirn von Buttlar, über den Gegenstand hinwegzugehen, gegen 2 Stimmen verworfen; auf den Antrag des Hein Wippermann sodaun gegen 3 Stimmen ausgesprochen, daß man in der Auszahlung der fraglichen Diäten eine Verwendung des Staats- Einkommens zu den bestimmten Zwecken nicht erblicke, und die Abstimmung über die Frage, welche Maßregeln zu ergreifen seien, und insbesondere, ob der Minister von Hanstein angeklagt werden solle, bis zur Erstattung des Berichts des Budget-Ausschusses, die Beanstandung ähnlicher Po ten betref⸗ fend, ausgesetzt und hiermit die Sitzung beschlossen.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Nach dem von der Großh. Hess. Ztg. nachträglich gegebenen ausführ- licheren Berichte über die Sitzung der zweiten Kammer der. Stände vom 10. November (s. Nr. 318 der Allg. Pr. Ztg.), äußerte der Regierungs⸗Commissair, Ministerial⸗Rath Mr. Breidenbach, unter Anderem noch:

Wenn der Abg. Glaubrech keinen Antrag auf Veiwersung des Gan- zen gestellt habe, so sei wohl der Grund nur der, eine entschiedene Nieder-

lage zu vermeiden. Die Tendenz, mit allem Aufwand der Rhetorik und Dlalcktik eine präolfupirte Meinung gegen einen ganzen Gesetzes-⸗Entwurf hervorzurufen und doch nur drei Punkte des Tadels zu bezeichnen und dar= auf immer wieder zurückzulommen, während angekündigt worden, daß die

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Erste Quartett⸗Versammlung im Cäciliensaale der Sing-⸗Akademie.

(Den 16. November.)

Während die Symphonie Soireen durch den Glanz eines vollen hesters, die Trso? Soireen durch das darin vertretene Mode- Instru= feinen anziehenden Reiz auf das musikalische Gesam mt Publikum iben, vermögen die ebenfalls ausgezeichnete Leistungen vorführenden artett Verfammlungen stets nur einen kleinen Kreis von Zuhõ⸗ anzuloen. Forschen wir dieser Erscheinung nach, so finden wir sie in Wesen der betreffenden Musik⸗Gattung selbst begründet. Gleichwie die mposition eines Quartetts bei der selbststaͤndigen Führung aller men und der kunstreichen Verwebung des Ganzen in praktischer und sccher Beziehung die größte Gewandtheit im 4 stimmigen Saß voraus- die Aus führung Ldeffelben aber vier gebildete Spieler beansprucht, in die Feinhelten jeder einzelnen Stimmt einzugehen und gleichzeitig Illare und deutliche Einsicht des ganzen vorzutragenden Tonwerls zu innen wissen, so erfordert auch der Genuß dieses herrlichen, jedes kren Schmuckes entbehrenden Kunstzweiges mehr als jede andere Musit n äußerst feinen musikalischen Sinn, der leider in unserer auch der Kunst dem Materiellen und Sinnlichen nachjagenden Zeit selten vor- nden wird. Um so größere Anerkennung verdienl ein Unternehmen, das en Sinn zu wecken und zu nähren, nich! um äußerer Vortheile willen diese gewährt es nicht jediglich aus Liebe zur Sache, mit Aus. er bemühl ist. Danl also dem Herrn Zimmermann und seinen ttren Kollegen für ihre fortgesetzten, eben so mn r , m als jühm⸗ n Bestrebungen. Gedenlen' wir jetzt mit lurzem Ueberblick der Gaben heutigen Abends Insofern Haydn als der Schöpfer des Quartetts in seiner heutigen sständigen Form anzufehen iss, muß der Gedanke, die erste diesjäbrige artet Versammlung durch eines seiner Werle zu eröffnen, als ein höchst

iger bezeichnet weiden. Es var des Meisters C-dur-Quarteit mit dem

Enden Andante in G, wodurch die Spieler ihr Auditorium zuen rersreu- Charakteristische Auffassung, musterhafle Präzision und vollendet feine anzirung zeichneten den Vorirag des Gemüth und Hen erfrischenden

Werkes aus. Eines der neuesten Quartette von Onslow in A- dur folgte; ein für die Ausführenden dankbares, überhaupt geschickt gemachtes Opus, dessen Wirkung jedoch größtentheils auf äußeren Effelten basirt. Geregelte Durchfuhrung fehlt; ein phantastisches Umherschweisen der Ge⸗ danken in unstäter, nedelnder Modulation charakterisirt dies wie überhaupt die neuesten Tonwerke Ons low's, der, seitdem er Beethoven's Flug nachstrebt, mehr und mihr in Manier verfällt und ost Barockes zu Tage fördert. Die Krone des Abends bildete das große F. dur Quarteit von Beethoven mit dem beginnenden Quart · Sert · Alfoide, ein Meisterwerk, das, mit tiefem Verständniß vorgenagen, die Hörer zur Begeisterung stimmte. 2.

Zur dramatischen Literatur.

Maria Magdalene. Ein bürgerliches Trauerspiel in 3 Akten. Nebst 4. Vorwort; von Friedrich Hebbel. Ham⸗ burg, 1844. .

* rithum, als könne aus den auf der Oberfläche schwimmen⸗ den ,. r g'! Elementen unserer Zeit zuletzt doch noch etwas Gutes lommen, ist bedeutenderen Naturen besonders gefährlich, weil er sie verleitet, ihre Kraft auf solche Stoffe zu wenden. Zu solchen bedeutenderen Naturen zählen wir Friedrich Hebbel, dessen Trauerspiel Maria Mag dalene, obwohl schon vor 3 Jahren erschienen, neuerlich durch mehrsache Aufführung auf dem ren ien, wieder in den Vordergrund getreten

Di el des Stücks ist folgende: . we Bi . Tilla einer mittleren Stadt, hat zwei Kin ⸗· der, Karl und Klara; sein Liebling ist die Tochter, der Liebling seiner Frau der Sohn. Vie Tochter ist die Braut eines gewissen Leonhard. den sie jwar nicht licht, aber doch geheiraibet hätte, weil sie leinen Anderen zu lieben glaubte. Nun ist aber der Gespiele ihrer Jugend, ein er. zurückgekehrt, und Leonhard bemerkt beim ersten Zulammentreffen daß die alte . wieder erwacht. Um sich also das Mädchen und ihre Mit- ift zu sichern, versührt sie Leonbaid, bevor ihr selbst ihre alte Liebe zu dem Cern alt wieder deutlich geworden ist. Er lästert, wie das Mädchen sagt, syr Herz, daß sie zuletzt, um ihre Treue dem zu beweisen, den sie doch nicht

liebt, sich selbst untreu wird und dadurch den Boden ihrer Selbststandigkeit verliert. Die darauf folgende Oede des Gemüths empfindet das Mädchen um so mehr, als eine mehrwöchentliche Abwesenheit des Leonhard, der in- deß mit Energie nach einer Stellung in der bürgerlichen Gesellschast strebt, ihr Zeit n . hat zu Vergleichungen zwischen dem, den sie liebt, und von dem sie anf alle Zeit getrennt iff, und demjenigen, gegen welchen sie erkaltet ist, und dem sie doch angehören muß. . Dies Alles ist bereits vorgegangen, und der erste Alt beginnt damit, daß Mutter und Tochter beisammen sind. Die Mutter schmuckt sich mit ihrem Hochzeitkle d, um Gott für die Genesung aus einer schweren Krank heit zu danken und das erstemal die ihrem Hause gegenüberliegende Kirche zu besuchen. Ihre Stimmung ist in Folge der eben überstandenen Krank= keit noch nervös gehoben und veranlaßt sie in solcher Art, die Ver- gangenheit ihres häuslichen Lebens an sich vorübergehen zu lassen, so daß“ wir gleich ein klares Bild von dem Boden haben, auf welchem sich die Kinder entwickelt; nichts im neberfluß, die volle bürgerliche Be⸗ schränkung, Arbeit und Schweiß, aber Alles in Frömmigkeit und Ehren. Während die Beiden also reden, tritt Bruder Karl auf. Das Innerste sei⸗ nes Wesens ist der Mangel an Pietät geworden; er ist rücksichtslos, aber nicht rücksichtslos, um einen hohen Zweck zu verfolgen, sondern aus Eitel keit, Leichtsinn und Genußsucht. Nebenbei aber ist er energisch, fleißiger sogar als Andere, gutmüthig und festen Gemüths, wo ihn nicht Leichtsinn und Rüchsichtslosigkeit über das Ziel hinaustreiben. Er ist ein Kind unse⸗ rer Zeit, aus den Fugen gedrückt von dem Mißverhaltniß seiner An-= sprüche zu seiner Lage, ein Tyrann seiner Mutter, mit seinem Vater in be= ständigem Gegensatz. Karl fordert Geld und benimmt sich wie ein wüster Gesell, da ihm die Mutter sein Begehren abschlägt; rückhichtelos entfernt er sich wieder und läßt die Frauen allein. Um das Gespräch von Karl abzu⸗ leiten, beginnt die Mutter von Leonhard zu sprechen, entfernt sich aber bald, als das Rädchen nur kalt und abweisend sich zeigt, um zur Kirche zu gehen. Das Mäbchen sieht ihr nach und bemerkt, daß die Mutter bei ihrem ersten Ausgange zuerst vom Todtengräber begrüßt wird, der vor der Kirche ein Grab ausschaufelt. Sie erschricht und wird noch tiefer in ihr Inneres zurückgetrie= ben, denn ihr fällt ein, wie an demselben Tage, da sie selbst fiel, auch die

Munter erkranki war, und wie sehr sie sich geangstigt hatte, weil es nur zu

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