1846 / 327 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

frieden zu säen. Wenn Lord Palmerston, sagt der Standard, sich in Ermangelung eines anderen Grundes, um gegen die Einver⸗ leibung zu protestiren, auf den wiener Traktat berufe, so sei dies zum wenigsten eine Vermessenheit, denn dieser Traktat sei 1831 und 1832 verletzt worden, als, der wichtigsten Bestimmung desselben zuwider, Belgien von dem Königreiche der Niederlande los- gerissen wurde, und Lord Palmerston sei damals der britische Mini⸗ ster gewesen, welcher diese Verletzung bestätigte. Auch bei anderen Gelegenheiten, wie namentlich in dem letzten polnischen Insurrections⸗= kriege 1831, habe Lord Palmerston des wiener Traftats nicht gedacht, wie doch seine Pflicht gewesen wäre, und es sei deshalb offenbar, daß er am wenigsten gegen die Verletzung der Unabhängigkeit eines

. kleinen Theils von dem ehemaligen Polen sich auflehnen könne, f nachdem er die Unterjochung des ganzen Landes sehr bereitwillig zum ; gestanden habe. Uebrigens bemerit der Standard, der das fran—

z zösische Interesse vertritt, daß der ganze Artikel mebr den Zweck habe, die französische Regierung in Verlegenheit zu setzen, als den Krakauern zu helfen, da am Schlusse desselben eine Drohung gegen Frankreich ausgesprochen werde, im Fall dieses zu dem in Rede ste⸗ henden Faktum mitgewirkt haben sollte. Wenn die Tim es deshalb sage: König Ludwig Philipp habe seine Stärke falsch berechnet, wenn er hoffe, den Geist der französischen Nation zu einem solchen Vertrag zu bewegen, so antworte er (der Standard) darauf; Lord Val⸗ merston habe seine Stärke falsch berechnet, wenn er hoffe, den Geist der französischen Nation zu bewegen, ihn als seinen Rathgeber anzu⸗ nehmen. Uebrigens habe Lord Palmerston vor 15 Jahren die Neu⸗ tralität Frankreichs in der Polen-Angelegenheit nicht getadelt, also könne er es auch jetzt nicht.

. Der Globe enthält einen Artikel über die Nutzlosigkeit der Ko⸗ lonie von Hongkong, und man schließt daraus, daß die Regierung damit umgehe, dieselbe gänzlich aufzugeben.

nieder lande.

Aus dem Haag, 19. Nov. Gestern gab Prinz Friedrich der Niederlande ein großes Diner, bei welchem der König, der Prinz von Oranien, der Prinz Friedrich von Preußen, Militair-Gouverneur von Luxemburg, der vor einigen Tagen zum Besuch hier eingetroffen, und der Prinz Hermann von Sachsen-Weimar gegenwärtig waren. Heute Abend ist Familien-Diner bei Hofe, und Abends giebt der preußische Gesandte, Graf von Königsmark, zu Ehren des Prinzen 366 von Preußen einen Ball. Morgen wird Soiree beim Kö- nige sein.

s elg ien.

BBrüssel, 21. Nov. Ihre Majestät die verwittwete Kaiserin von Brasilien ist, unter dem Namen einer Gräfin von Mindello, be⸗ gleitet von ihrer Tochter, der Herzogin von Braganza, und mit Ge— folge, am 17ten d. von Portugal, welches sie am 11ten d. M. ver⸗ . lassen hatte, in Ostende angeksmmen und hat am 18ten mit einem J Extrazuge der Eisenbahn ihre Reise nach Deutschland fortgesetzt. Auf dem Bahnhof von Mecheln wurde sie von dem Adjutanten des Königs Leopold, General Grafen von Cruykenburg, im Namen Sr. Majestät bekomplimentirt. Auch der portugiesische Gesandte hatte sich zum Empfang Ihrer Majestät eingefunden,

Der Infant Don Enrique von Spanien, Schwager der Königin Isabella, ist gestern von hier nach Paris abgereist.

Gestern hat die Repräsentanten-Kammer die allgemeine Diskus⸗ sion des Adreß⸗Entwurfs beendigt und ist, nachdem sie das von Herrn Rogier vorgeschlagene Amendement mit 52 gegen 34 Stimmen verworfen hatte, zur Berathung der einzelnen Artikel geschritten.

Dänemark.

Schleswig, 19. Nov. (H. C.) Der Aueschuß-Bericht, be= treffend den Anschiuß von Schleswig an den deutschen Bund, ist nun⸗ mehr vertheilt und entscheidet sich zu einer allerunterthänigsten Peti⸗ tion zu diesem Behufe. Der Bericht behandelt die Frage aus drei Gesichtspunkten: 1) Ist das Bestreben, den Anschluß des Herzogthums Schleswig an den deuischen Bund zu erreichen, an sich und vorläufig abgesehen von einigen besonderen angestellten Bedenklichkeiten, wohl. begründet, natürlich den bestehenden Verhältnissen angemessen? 2) Welchen Werth haben die hauptsächlichsten dagegen aufgestellten Be⸗ denklichkeiten? 3) Bestehen endlich, wenn das höchst Wünschens⸗ werthe des Anschlusses an sich anerkannt werden muß, Gründe, gleich⸗ wohl mit einer dahin zielenden allerunterthänigsten Bitte nicht her⸗ vorzutreten?

Sch weiz.

Kanton Luzern. Nach Berichten der Basler National⸗ Zeitung wurde hier zu Stadt und Land eine Adresse an die Re⸗ gierung zur Unterzeichnung ausgelegt, welche von einer Fraction von Ronserdativen ausgeht und dahin lautet: „Es möchte die Regierung bei den Jesuiten dahin wirken, daß sie in Betracht der schweizerischen Verhältussse und insbesondere derjenigen Luzerns als Vorort freiwillig diesen Kanton verlassen.“ Zugleich will man wissen, daß die luzer— nische Regierung jetzt einer solchen „Transaction“ nicht abgeneigt sei, daß Herr Staaksschreiber Meier, der unlängst in „entscheidend“ wich⸗ tigen Angelegenheiten von Luzern abgereist ist, zu diesem Zwecke nach Rom gegangen sei, und daß der französische Gesandte, Graf Rossi, ihn in seinen Bemühungen daselbst zu unterstützen angewiesen sei.

Kanton Freiburg. Der Erzähler erklärt, daß die Groß⸗ Raths⸗-Verhandlungen einen so gereizten Charakter annehmen, daß es ihm unmöglich wäre, dieselben ohne Entstellung in einem anständigen Gewande zu geben; deshalb beschränke er sich auf Mittheilung der Beschlüsse. Nach einer Korrespondenz der Berner Zeitung hatten allarmirende Gerüchte wieder außerordentliche Bewaffnungen veran⸗ laßt, so daß selbst der Großrathssaal mit Soldaten angefüllt wor=

den war.

Die hiesige Regierung hat auf die Voistellungen des Vororts,

betreffend die von dieser und anderen Regierungen erlassenen hem—

menden Verordnungen über den Verkehr mit Lebensmitteln ihre dies-

. fällige Verordnung insoweit zurückgenommen, daß dieselbe blos noch

egen den Kanton Waadt für so lange besteht, bis auch dieser Kanton 6 ähnlichen Maßregeln aufheben wird.

3Ztalien.

Nom, 10. Nov. Nachstehendes ist der Wortlaut der (gestern erwähnten) päpstlichen Bekanntmachung, die Civil⸗ und riminal- Verwaltung betreffend:

„Unter! den wichtigsten Angelegenheiten, denen Se. Heiligkeit Papst Pius IX., unser Herr, vom Beginn seines Pontifikats an seine Aufmerk- samkeit im Interesse der Wohlfahrt der Unterthanen zuwandte, war die der Civil unb Kriminal- Verwaltung. Se. Heiligkeit weiß nur zu wohl, daß eine weise und wohlgeordnete . eine der gewich tvollsten Bürg ⸗· schaften für die Ruhe und das Wohl der bürgerlichen Gesellschaft ist. In diesem Sinn bestätigte Se. Heiligkeit nicht allein die von seinem Vorgänger Gregor XVI. niedergesetzte Kommission von Rechts gelehrten, welche die nöthigen Verbesserungen für den Straf⸗ und Kriminalprozeß anzugeben haben, sondein er⸗= weiterte ihren Geschäftekreis auch durch die Aufgabe einer Revision der Civil⸗ Gesetzgebung und des Civil -Prozesses, damit auch dieser Theil der Landes- Gefetzgebung nach Maßgabe der seit vielen Jahren durch die Gerichts⸗ Praxis der Haupistadt wie der Provinzen gemachten Erfahrungen verbesseit

5 . . z * 8 . 1 ,

1392

würde. Se. Heiligleit hat dieser bis jetzt aus dem Generaltesoriere, Mon- signor Antonelli, ihrem Präsidenten, dem Generaluditore der apostolischen Kammer, Monsignor Roberto Roberti, dem Uditore della Rota, Monsignor Giovanni di Piesro, dem Assessor des Polizei-⸗Direlteriums, Benvenuti, dem zweiten Secretair der Consulta, T. Alessandri, bestehenden Kommission jetzt noch solgende hochgeschätzte Rechtsgelehrte hinzugefügt: den Uditore della Rota, Monsignor Alberghini, den General Advokaten des Fiskus, Monsignor Bartoli, den Konsistorial⸗Advokaten Ciccognans, die Abvolaten Silvani in Bologna, Pagani in Imola, Giuliana in Macerata, Leoneilli in Spoleto, die Ad- vokalen Tionssi (Proftssor des Kriminalrechts an der römischen Universität), Dr. Pagnoncelli und Dr. Borghi zu Rom. Man ist zu hoffen berechtigt, daß eine aus so fähigen und erfahrenen Männern der römischen Kurie und der Provinzen zusammengesetzte Kommission den wohlwollenden Absichten des heil. Vaters entsprechen wird. Außerdem behält sich Se. Heiligkeit vor, geeignete Verbesserungen für die Verwaltung der Provinzial und Kom- munal-Verwaltung anzugeben, und damit hierzu das nöthige Material be = reit sei, sollen so bald als möglich die Provinzial-Vorstände mit Berücksich= tigung des Dafürhaltens der Regierungs- Congregationen um ihre Meinungs= Abgabe für diese Verbesserungen im Einverständniß mit dem Edikt vom 5. Juli 1831 ersucht weiden. Se. Heiligkeit wünscht von Herzen die Ver wirflichung dieser Angelegenheit, ist aber auch mit allen Verständigen über zeugt, daß, um Verbesserungen von Dauer herzustellen, sie vorher reiflich

zu erwägen sind.“ . Spanien.

Xx Paris, 20. Nov. Wir haben Nachrichten aus Bar⸗ celona bis zum 12ten und von der catalonischen Gränze bis zum 14. Rovember. Dieselben lauten im Ganzen befriedigend, namentlich erweist sich nun die neuliche Angabe der Presse in Be⸗ treff des Erscheinens einer starken Bande Karlisten in der Umgegend von Berga als vollkommen ungegründet. Denn man hat direkte Briefe aus Berga, die ausdrücklich der herrschenden vollkommenen Ruhe in jener Gegend erwähnen und beifügen, Don Juan Tristany, der Bruder des karlistischen Banden-Chefs Mosen Benet Tristany, habe vor den Behörden sich gestellt, um von dem neuerlich aus Anlaß der Vermählung' der Königin erlassenen Amnestie-Dekrete Gebrauch zu machen. Er hat sich hereit erklärt, den Eid der Treue für die Kö⸗ nigin und die jetzigen Institutionen des Landes zu leisten. Dagegen bestätigt sich, in der Gegend von Vich eine Truppe von Bandi— ten erschienen ist, welche in der Gegend von Manlleu bereits meh⸗ rere Gewaltthätigkeiten verübt hat. Die Behörden haben bereits die energischsten Maßregeln ergriffen, um dieser Bande das Hand⸗ werk zu legen. Politische Zwecke scheinen ihrem Treiben durchaus fremd zu sein. Dem Capitain Don Jose Aymerich, der mit seiner Compagnie jene Gegend durchstreifte, 3a, es glücklich, in der Nähe von Monseny mehrere solche Banden⸗Chess fesizunehmen. Außer⸗ dem wurde durch ihn auch ein karlistischer Oberst, der ein Verwandter des Cabecilla Borgo sein soll, dann der Sohn dieses Borgo selbst und ein gewisser Francisco de Asis Gall gefangen genommen. Diese Letzteren wurden Überfallen, als sie gerade in einem Dorfe die Bauern zum Aufstande und zum Anschluß an ihre Bande zu gewinnen such—⸗ ten. Sie sind, so wie ein Anderer, Namens Juan Muntane Tera— dell, nach Vich gefangen eingebracht; ein gewisser Pedro Torres aber war bei dem Ueberfall durch den Schuß eines der sie versolgenden Soldaten getödtet worden. Bei ihm fand man Papiere, welche den Beweis gaben, daß er den sörmlichen Austrag hatte, Rekruten für einen karlistischen Aufstand anzuwerben.

Am ten ist eine neue Schaar von M karlistischen Flüchtlingen, die sämmtlich mit Gewehren bewaffnet waren, in der Nähe des Ei⸗ senhammerg Aigues⸗Tebis durch die französischen Behörden festge⸗ nommen worden. Zahlreiche spanische Flüchtlinge, lauter Hoh f sten, sind in den leßten Tagen auch über Perpignan, wo sie den durch das Amnestie⸗Dekret vorgeschriebenen Eid der Treue für die Königin und die Constitution vor dem spanischen Konsul leisteten, nach Spanien zurückgekehrt. Darunter befinden sich Herr Gamindez, ehemaliger Adjutant des Generals Prim, der Offizier Vazquez, Herr Prat⸗Monfredi, Notar von Figueras, Escourra, ehemaliger Komman⸗ dant der Rational⸗Miliz von Figueras, endlich auch ein ehemaliger karlistischer Oberst, Namens Amat. J

In diesem Augenblicke geht gerade das Loosziehen für die Con= scription in ganz Catalonien vor sich. In Barcelona ist es dies mal ohne die geringste Unordnung vorübergegangen, und Alles scheint anzudeuten, 1 es eben so auch in Catalonien der Fall sein wird, der beste Beweis des großen Forischritts, den die friedlichen Gesin= nungen auch unter der sonst so unruhigen Bevölkerung von Catalo- nien gemacht haben. J

In Folge der Ernennung des Brigadier Don Jaime Drtega zum Tommandeur des Regiments Princesa, welcher der General⸗ Capitain Breton thatsächlich sich widerseßte, hatte der Letztere sich veranlaßt gesehen, abermals seine Entlassung dem Ministerium zu Madrid anzubieten, aber sie wurde auch diesmal nicht angenommen, und Don Jaime Ortega wird daher darauf verzichten muff seine Stelle in Catalonien anzutreten.

Portugal.

London, 20. Nov. Das Schiff „Marys“ ist gestern in Falmouth mit achrichten aus Lissabon angekommen, die sehr ernst lauten. Als das Schiff am 11ten d. M. den Tajo verließ, war die ganze Stadt in großer Auftegung aus Besorgniß, daß die Insur⸗ genten sich stärker zeigen würden, als man gewöhnlich augenommen hatte. Indeß scheint noch immer kein Kampf zwischen der Haupt⸗ Armee, unter dem Herzog von Saldanha, und den Insurgen⸗ ten, unter das Antas, vorgefallen zu sein, und die Einwoh⸗— ner Lissabons müssen deshalb wohl über die wahre Stärke der letzteren genauer unterrichtet worden sein, als es bisher der Fall gewesen ist. Das britische Geschwader lag noch im Tajo, bereit, die Königin und die Königliche Familie im Fall der Noth an Bord zu nehmen. Ein ameꝛifanisches Fahrzeug versuchte in den Hafen von Porto einzulaufen, wurde aber durch die Kanonen des Forts von den Insurgenten energisch zurückgewiesen und mußte, sehr beschädigt, einen Nothhafen fuchen. Man sieht hier der Ankunft der neuen Post mit großer Spannung entgegen.

Eisenbahnen.

(O. P. A. Z.) Jn der am 20. November zu Wiesbaden ab⸗ gehaltenen General- Versammlung der Actionaire der projektirten Rheingauer Eisenbahn wurde fast einstimmig die Auflösung dieser Eisenbahn ⸗Gesellschaft beschlossen.

Wien. Die Direction der Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn hat unterm 18. November Folgendes bekannt gemacht: „Auf der Nord⸗ bahn fand am 17ten d. M. in der Station Hradisch folgender höchst bedauerlicher Vorfall mit einem Separat⸗Lasttrain statt. Derselbe fuhr um 9 Uhr Abends von der Station Hradisch gegen Prerau zu. Bald nach der Absahrt und nicht weit von Hradisch mußte der Füh⸗ rer wegen eines an der Maschine entstandenen Gebrechens anhalten und beschloß, da er besorgte, den Zug nicht weiter bringen zu kön= nen, auf den Stationsplatz zurückzufahren. Der Vorsicht wegen sandte er den Tenderwächter mit einer brennenden Fackel voraus, fuhr aber sogleich mit einer solchen , n, . daß er denselben überholte und nach 99 Uhr in der Station Hradisch mit solcher Schnelligkeit einfuhr, daß ein Zusammenstoß mit zwei auf dem Nebengeleise stehenden beladenen Lastwagen stattfand, welcher

3 Pf. Eingegangen sind 418 Wispel 19 Scheffel.

. 1 er

die Zertrümmerung bes letzten Hüttenwagens nach sich zog, m leider die Verunglückung eines auf sein Ansuchen mitgenom Delhändlers von Kremster, dann eines Packers und eines Schm

der Anstalt, welche sich in diesem Wagen befanden, zu bellage

die Verletzung eines zweiten Schmierers ist von der Art, in dessen Wiederherstellung nicht gezweifelt wird. Die kreis amilih terfuchung gegen den der Schuld beinzichtigten Maschinenfühitn über den ganzen Thatbestand wurde augenblicklich eingeleitet.

gandtls und Görsen - Nachrichten.

Berlin, 24. Nov. . folgte, konnte sich heute nicht behaupten, und es trat in Folge der

geren wiener und Rente ⸗Nolirungen eine kleine Reaction ein, welch

nur einige Actien · Gattungen betraf.

Marttpreise vom Getraide.

Berlin, den 23. November 1846.

Zu Lande: Weizen 3 Rihlr., auch 2 Rthlr. 25 Sgr. 2 P53

2 Rihlr. 24 Sgr., auch 2 Rthir. 13 Sgr. 2 Pf.; große Gerste 1 Sgr. 2 Pf.; lieine Gerste 1 Rihlr. 26 Sgr. 5 Pf.. auch 1 Rihlt. j 7 Pf.; Hafer 4 Rtblr. 13 Sgr. 10 Pf., auch 1 Rihlr. . 10 Sgt. f Erösen 3 Rihlt. 8 Sgr. 5 Pf. Eingegangen sind 74 Wispel 13 6 Zu Wasser: Weizen (weißer) 3 Rihlt. 12 Sgr., auch z

9 Sgr. 7 Pf. und 3 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf.; Roggen 2 Rthlr. ] 7 Pf., auch 2 Rihlr 18 Sgr.; große Gerste 2 Rihlr.; kleine Gerste 28 Sgr. 10 Pf.; Hafer 4 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., auch 1 Nihlt.

Sonnabend, den 21. November 1846. Das Schock Stroh 6 Rihlr., auch 5 Rihlr. 10 Sgr. Heu 1 Rthlr., auch 20 Sgr.

E erliner Börse. Den 24. November 1846.

6 327.

Die Besserung der Course, welche gesin

Den ö

1393

Mittwoch den 25sten November.

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

ö Inhalt.

auien. Schreiben aus Madrid. (Die utrechter Verträge und ihre edeutung für die Vermählung der Infantin Luisa.)

3

HFonschritte des Volls-Wohlstandes in Preußen. (weiter Artitel)

8 panien.

3 Wꝛeadrid, 11. Nov. Bisher ist aus dem Inhalte der ben den Kabinetten von London und Paris in Bezug auf die ssch Doppelheirath gewechselten Noten nur Weniges zur öffent- Fenntniß gebracht worden. So viel erhellt indessen, daß die ssche Regierung sich auf die den utrechter Verträgen eingeschalte⸗ tgenseĩtigen Verzichtleistungen der französischen und spanischen des Hauses Bourbon beruft, um den eventuellen Descendenten hetzogs von Montpensier alle Ansprüche an die spanische Thron⸗ chzusprechen. Dürsen wir den freilich sehr unvollständigen An⸗ der Revue des deux Mondes (vom 15. Oktober) und des rnal des Dabats Glauben schenken, so stützt der pariser Hof Ausstellung seiner Gegengründe sich gleichfalls auf die utrechter srräge. „In der That“, fragt das Journal des Debats wom Il. Oktober), „was wollte der utrechter Vertrag? Die spani⸗ e Krone dem Haufe Bourbon vermittelst Philipp's V. und seiner kommen zusichern und zugleich der Vereinigung der Kronen Frank—

und Spaniens auf einem Haupte vorbeugen. . .. Indem der Fonde. d Ur. GQrur. A40ttu. . sstrr der auswärtigen Angelegenheiten (Herr Guizoth die Hand nr. rie ellas, das heißt die Krone Spaniens, ausschließlich einem St. Scheld-Sch. 35 93 g25 karl. potad. Magd. 4 S2 zen aus dem Hause Bourbon zusprach, so richtete er sich vor prręmien · Scheine do. Obl. Lit. A. B. 4 915 —, Jahren nach dem Geist und dem Buchstaben des utrechter Ver⸗ 1. Seck. a5 r. 90) 40 Prior. Obi. 5 1007 GI J In der von Herrn Guizot an Lord Normanby gerichteten Kur- a. Neumärk. Mgd. Lp. RBisenb. L wurde, so viel sich aus der Revue des deux Mondes er— Scłhuldverschr. 33 90 Soy do. do. Prior. bl. 4 1 läßt, dieselbe Behauptung aufgestellt. , n,, . log9 DOhne unbescheiden zu sein, dürsen wir wohl bezweifeln, daß ein obigen 3 3h der io r rein oer 6 T kieser Geschichtelenner, wie Herr Guizot, in der That von der 3 . ö. 3 * ö. J. . ö lseberzeugung durchdrungen sein konnte, dem Geist und Buchstaben J ern, g pg ulrechter Vertrags entsprochen zu haben, als er sein Veto über ga. ptendr. 35 . g3r, lo. do. Prior. ol. 4 Re Combinationen verhängte, aus denen die Vermählung der Königin porn. 40. 3 93 Ido. v. Siaat garaut. 3 Mella mit einem dem Hause Bourbon nicht angehörenden Prinzen Kur. u. Num. do. 3 dir or. Seil. E. M S 1044 Norgehen konnte. Zum Behufe der Begründung unserer Zweifel Seklesisebe do. 3 9665 8953 do. Prior. 4 He es uns erlaubt fein, noch einmal einen prüfenden Blick auf die do. . Stig. UE. 3 ö. a. LU B. D. w Wichter Verträge, deren Veranlassung und Folgen, insofern sie bei na sScE rte. 10635 105 in Frage siehenden Fall in Betracht kommen, zu werfen. . ö. ö ,, , ‚. gen, 1. Als in Spanien das Gesetz der Siete Partidas über die Thron- G, rn, g , . Bin Krast stand, war der Fall vorauszusehen, daß vermittelst enn, , en, helme, scölaerda,ßs Sermählung der weiblichen Erbin der Thron an ein fremdes ,, . ; k onnte. i lchen Ereignisse und der Ver— Diseouto. 4 5 PHNiederach. M.. v. 0. 4 8S73 5 gelangen konnte Um einem so . 9 do. Priorin 983.5 933 Hung der Kronen Frankreichs und Spaniens vorzubeugen, wurde do. Priorius s 10669 56 ber Vermählung Ludwig's XIII. von Frankreich mit der Tochter Ried. Mr. z.. 4 585 5715 Hlipp's III. von Spanien festgesetzt, daß diese auf ihr eventuelles do. Trioriursdz 90 PHonfolgerecht für sich und ihre Nachkommen verzichten müßte. Winch. C0 gr . Verzichtleistung wurde in Spanien durch die Cortes bestätigt eri U rbarserl 1 = l zu einem Reichsgeseß erhoben. Dasselbe geschah, als Ludwig XI. Pr. Ca mit der ältesten Tochter Philipp's IV. vermählte. Auch sie 1echSe l- Cours. Tan. n, ln eidlich für sich und alle ihre Nachkommen den Ansprüchen auf nat PHanfolge in Spanien entsagen. w 250 n ura 1414 Diese Verzichtleistung wurde bekanntlich später durch Ludwig XIV. do...... 444. 250 F 2 M.. 140 mmichtig für ungültig erklärt und verhinderte nicht, daß Philipp V. Namberg · ······ 300 me. Kurs l J 1 Descendent der Gemahlin Ludwig's XIV. den spanischen Thron ö , , , 300 Me. 2 Mt. . ig, Die Befürchtung, daß Philipp V. auch die Krone Frank⸗ ö k ö . . 24 L erben und mit der seinigen vereinigen möchte, war einer der ö. ö 355 . 7 . s hiigsten Beweggründe, welche Großbritanien und Holland veran⸗ , n ,,,, *. en, während des spanischen Eibfolgekrieges als seine Feinde auf- 1 100 Tb. 2 Mt. 9 eten und nicht eher Frieden zu schließen, als bis die gegenseitigen , a n n g ,. S Tage 9j Nʒzichlleistungen der französischen und spanischen Bourbons erfolgt e, n . 452M. gor men. Am 18. März 1713 wurde diese gegenseitige Verzichtleistung Fraukfart a. M. add. W. .. ...... 100 H. 2 Mi. 56 iss. die eventuelle Berufung des Hauses Savoyen auf den spanischen hetercharnm,, , ,, , w, . 100 sn.) 3 Web. I Mön durch Philipp V. mit Zustimmung der Cortes zu einem Reichs⸗

Aus wärt ige Börsen. Amsterdam, 20. Nor. Riederl. wirkl. Sch. 58 5. 50 Spa 3975 do. —. Pass. . Ausg. —. Zinsl. 6 fI§. Preuss. Pr. Sch. —. Hi 4995 Russ. Hope 883. Antwerpen, 19. Nor. Zinsl. Neue Anl. 213. Frankfurt a. M., 21. Nor. 56 Met. 1074 d.. Hank- Aeta 1885. 82. RHayr. Rank-Aetien 654 Rr. lope 874 Rr. Stiegl. S6 Rr. Iut. h poln. 300 FI. 9635 G3. do. 500 FI. 79 . Paris, 20. Nor. 596 Rente fin our. 116. 30. 390 do. fin cou.

Neapl. —. 396 Span. 38. Pass. .

Wien, 21. Nor. 5596 Met. 10853. 495 do. 997. 396 do. 72 Actien 1575. Anl. de 18334 1565. de 1839 1253. Nordb. 17443. (lo Mail. 1082. Livorn. 95. Pest. 903. KBudw. 210.

Meteorologische Geobachtungen.

1846. Morgens Nachmittags Abends Naoh einn 23. Nov. 6 Uhr. 2 Ubr. 10 Uhr Beobaebt Luftdruck. .... 331, 92“ Par. 332 47“ Par. 332, 93! Par. Quellwürme 7 Luftin äirme .... 4 l, R. 3 35 R. 4 29,0 R. Fluss wärme 2 Thaupunkt. ... 4 Ca R. 4 2, 77 R. 4 1,5 R. Roden wärme 6 Nunstsittigung . S9 pet. S9 pi. SS pct. Aus duns tung 6 Wetter.. ..... regnig. regnig, Schnee. regnig. Niederschlag 0m Wind .. ...... SW. NW. NW. Warmen eehsel ! Wolkenzug ... RXw. 40. Tagesmittel:; 337,11 Par.. 4 2,1 R... 1,8 R... S9 po-

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 25. Nov. Im Schauspielhause. 196ste Abonn Vorstellung. Eine Familie, Sriginal⸗Schauspiel in 5 Abt einem Nachspiele, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Donnerstag, 26. Nov. Im Opernhause. 135ste Abonn Vorstellung: AÄlessandro Stradella, romantische Oper in 3 von Friedrich. Musik von Fr. v. Flotow. Tanz von Hoguet. fang halb? Uhr. ͤ Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen hauspreisen verkauft. Im Schauspielhause. Tte französische Abonnements⸗Vorst La seconde reprèsentation de: Un Tuteur de vingt ans, ö ville nouveauf en 2 actes, par Mol. Mélesville et Pau

mont: Riche d'amour, ou: Brétez-moi cent sous vaude vi 2 *

1ẽ acte, par MMI. Xavier, Duvert et Lausanne. ö —ͥ ö Verantwortlicher Redaeteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition. . Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Der Fofduchdrucketi

Be

h erhoben. Darauf wurde am 11. April der erste utrechter dens⸗Vertrag, nämlich der zwischen Frankreich und den General⸗ aten, abgeschlossen ünd im Artikel 31 die Gewährleistung der MWichte ausgesprochen. Um aber dem Eintreten des Falles, daß die spanische Krone öge einer Heirath an einen fremden Prinzen übertragen werden te, so viel wie möglich vorzubeugen, führte Philipp V. durch pragmatische Sanctlon vom 109. Mai 1713 eine neue Erbfolge⸗ nung in Spanien ein, kraft deren die weiblichen Descendenten so e ausgeschlossen blieben, als irgend ein noch so entfernter männ- r Nachlomme vorhanden war. Ohne irgend eine Einwendung n diese Anordnung zu erheben, erblickten die mit Spanien unter⸗ elnden Mächte vielmehr in ihr eine festere Garantie für das hleiben der spanischen Krone bei der Descendenz Philipp's V. sir die Entfernung der Möglichkeit, daß diese Krone auf dem l einer Heirath einem fremden Hause zufallen könnte. n nun gleich in den von Spanien resp. mit Frank— und Savoyen in Utrecht abgeschlossenen Verträgen keines⸗ 6 von der pragmatischen Sanction Philipp's V. die Rede so wurden sie doch erst nach der Aufstellung des neuen olge⸗Gesetzes, nämlich am 13. Juli 1713, unterzeichnet, und je⸗ beiden Mächten war folglich der Inhalt dieses Gesetzes wohlbe⸗— l. Wenn sie für gut fanden, daneben noch die Bürgschaft für gegenseitigen Verzichkleistungen der Bourbons zu übernehmen, so ah es offenbar auf der einen Seite, um der nicht entfernt lie⸗ ben Möglichkeit, daß Philipp V. auch den französischen Thron be⸗ E, vorzubeugen, auf der anderen aber selbst für den Fall des völ—⸗ Abganges der männlichen Nachkommenfchaft Philipp's V. zu indern, daß die alsdann zur Thronfolge gelangende Erbin, falls nit einem französischen Bourbon vermählt wäre, auf diesen oder Söhne ihre Rechte übertrüge. Daß die erwähnten Mächte von diesen beiden Voraussetzungen gegangen waren, zeigte sich bald. Philipp V. fand, wie Coxe shagne sous les Rois de la Maison de Bourbon, trad. par iel. L. 3. p. 29) sich ausdrückt, „besonderen Geschmack an einem , vermittelst dessen die Vereinigung der beiden Kronen des Hau⸗ hourbon, ohne die Eifersucht Englands rege zu machen, telt werden sollte.! Zu diesem Behuf 1e er seine fünf⸗ ge Tochter Maria Anna mit Ludwig XV. von Frankreich ver⸗ n. Da der Mannsstamm Philipp's damals nur auf drei Söh⸗ *. zartem Alter beruhte, so lag die Möglichkeit, daß die In⸗ . Maria Anna zur spanischen Thronfolge berufen worden wäre, [ ibn fern. Indem nun die Mächte, welche die utrechter Ver⸗ * n geschlosen und die bourbonschen Verzichtleistungen unter ihre ntie gestellt hatten, keinesweges verlangten, daß die spanische

Infantin bei ihrer Verlobung mit dem Könige von Frankreich auf die Thronfolge in Spanien für sich und ihre Nachkommen förmlich verzichtete, wie es in den früheren oben angeführ⸗ ten Fällen, so lange die Erbfolge⸗ Ordnung der Siete Par⸗ tidas bestand, geschehen war, gaben sie offenbar zu erken⸗ nen, daß sie ihr als weiblicher Descendentin jedes Erbrecht absprachen, sso lange männliche Nachkommen Philipp's V. vorhanden waren, und selbst für den Fall, daß sie nach dem Erlöschen derselben zur spanischen Thronfolge berufen worden wäre, doch ihre mit Lud—⸗ wig XV. zu erzeugenden männlichen Nachkommen, als französische Beurbons in Folge der Verzichtleistungen als von der spanischen Thronfolge ausgeschlossen betrachteten. Hätten die Mächte nicht diese Grundsätze festgehalten, so würden sie sicher gegen eine Vermäh— lungs⸗Combination, deren Folgen die durch die utrechter Verträge er- strebten Zwecke zu vereiteln drohten, Einspruch gethan haben.

In der an das englische Kabinet gerichteten Verbalnote behaup— tet Herr Guizot, daß die utrechter Verträge der Heirath des Her- zogs von Montpensier kein Hinderniß entgegenstellten, und beruft sich dabei auf die früheren, zwischen französischen und spanischen Bourbons stattgefundenen Ehebündnisse. Diese Behauptung könnte als begrün- det erscheinen, wenn nicht das Verhältniß ein ganz ver⸗ schiedenes wäre. Die früheren Vermählungen spanischer Infantinnen mit französischen Prinzen fanden offenbar unter der Voraussetzung statt, daß jene, so lange männliche Nachkommen Philipp's V. vor- handen waren, nicht zur Thronfolge in Spanien gelangen konnten. Herr Guizot geht aber von der entgegengesetzten Voraussetzung aus, indem er den Töchtern des Monarchen das Vorrecht vor den Söh⸗ nen seines Bruders zuerkennt. Er giebt zu, daß auf diese Weise ver möge einer Heirath die Krone an eine fremde Dynastie übergehen könne, und widersetzt sich deshalb der Vermählung Isabella's II. mit einem Nicht⸗Bourbon. Aus diesem Schlusse geht wiederum hervor, daß Herr Guizot die aus einer solchen Ehe entspringenden Kinder als einer fremden Dynastie angehörig betrachten würde. Wenn man nun auch zugeben wollte, daß Herr Guizot seinen Zweck, den Nachkommen Philipp's V. die spanische Krone zuzusichern, vermittelst der Verheirathung der Königin Isabella mit dem Infanten Don Francisco de Asis zu er— langen suchte, so fällt doch zugleich in die Augen, daß Herr Guizot selbst die Erreichung dieses Zweckes wiederum aufs Spiel setzte, in⸗— dem er die Vermählung der muthmaßlichen Thron-Erbin mit einem Prinzen, der wohl nur im Scherz zu den Descendenten Philipp's V. gerechnet werden kann, betrieb und erwirkte. Mit den Kindern des Herzogs von Montpensier würde ebensowohl eine neue Dynastie auf den spanischen Thron gelangen, als wenn die Königin Isabella sich mit dem Prinzen von Koburg vermählt hätte. Diese Schlußfolge rechtfertigt sich aus den so eben angeführten Behauptungen des Herrn Guizot, und wenn man dagegen in französischen Blättern den Satz aufstellen sieht, daß die Kinder der Herzogin von Montpensier nur kraft des Rechtes ihrer Mutter zur spanischen Thronfolge berufen werden würden, so ist es einleuchtend, daß derselbe Saß auch auf den Prinzen von Koburg seine Anwendung gefunden haben müßte.

Aus dieser Entwickelung wird von selbst hervorgehen, ob Herr Guizot vermöge der Gestaltung, die er der spanischen Doppelheirath gegeben, sich nach dem Geiste und Buchstaben der utrechter Verträge richtete, ob er das Verbleiben der spanischen Krone bei der Nach- kommenschaft Philipp's V. sicher stellte, und ob er der Vereinigun der Krone Spaniens und Frankreichs ein unübersteigliches ö in den Weg legte?

Die Fortschritte des Volkswohlstandes in Preußen.

Der Volkswohlstand im preußischen Staate. In Ver— leichungen aus den Jahren vor 1806 und von 1828 bis 1832, 9 wie aus der neuesten Zeit, nach statistischen Ermittelungen und dem Gange der Gesetzgebung aus amtlichen Quellen dar⸗ gestellt von Dr. C. F. W.. Dieterici, Königl. preußi⸗ schem Gebeimen Ober⸗Regierungs⸗Rathe, Direktor des statisti⸗ schen Büreaus, ordentlichem Professor der Staatswissenschaf⸗ ten an der Universität zu Berlin u. s. w. Berlin, Posen und Bromberg, bei E. S. Mittler, 1846.

Zweiter Artikel. J (Vergl. Allg. Preußische Zeitung Nr. 319.) 3. Handel, Fabriken und Gewerbe.

Es giebt wenige Staaten, deren allmäliges Wachsthum so sichtbar als das Resultat eines selbstbewußten, ein bestimmtes Ziel verfolgenden Stre⸗ bens erscheint, als es bei Preußen der Fall ist. Von kleinen Anfängen beginnend, erhob sich unser Staat in der Zeit von kaum zweihundert Jah- ren zu dem Rang einer Großmacht in Europa, nicht durch zufällige Glücks⸗ umstände, welche ohne vorhergegangene Mühe und Sorge das Land un— vorbereitet überraschten, sondern unter schweren Kämpfen und Anstrengun— gen allein durch die unablässige auf Vergrößerung der inneren und äuße⸗ ren Macht gerichtete Thätigkeit seiner Fürsten. Diese Thätigkeit, welche die Aufgabe voraussetzte, durch Erweckung und Ausbildung aller Kräfte der Nation den Staat aus seiner früheren Bedeutungslosigkeit zu heben, ward allen Herrschern Preußens als wesentliches Erbtheil von ihren Vorfahren übermacht, und man kann sagen, daß keiner von ihnen hinter der Lösung dieser Aufgabe zurückgeblieben ist. Betrachtet man aber vornehmlich jene drei großen Epochen der Geschichte Preußens, in denen auch der Genius der Nation sich vollständig offenbart hat, nämlich die Zeiten des großen Kur— fürsten, des großen Friedrich und die der Regeneration des Staates nach dem französischen Kriege, drei Hauptglieder einer einzigen Kette konsequent verfolgter politischer Bestrebungen, so muß der wunderbare Zusammenhang zwischen den leitenden Grundsätzen so verschiedener Zeiten überraschen und das glückliche Resultat derselben gleichsan wie das unmittelbare Walten einer höheren Einwirkung erscheinen.

Wer eine Geschichtß oder irgend eiwas über die innere Enwickelung Preußens schreiben will, muß vor Allem diese Bedeutung seiner Regenten erkannt haben. Es ist nicht wie in anderen Staaten, wo Dynastieen ge— stürzt wurden und in Folge dessen das Volk in Parteien sich schied, wo die Königsgewalt beschränkt, zu gesährlichen Konzessionen genöthigt und die Entwickelung des Staates von der zufälligen Herrschaft der Interessen ein⸗ zelner Klassen abhängig gemacht ward, sondern es geschah hier Alles ohne Parteiung, wie in einer Familie, in inniger Uebereinstimmung der Glieder mit dem beständigen Oberhaupte, das mit den Besten zu Rathe geht und das gemeinsame Gute verfügt. Reifen die einzelnen Glieder zu größerer Selbstständigkeit, um an dem allgemeinen Staatsleben sich zu betheiligen, so finden auch sie Organe, für das Gesammtwohl thätig zu sein; sie bil= den Parteien unter sich, bleiben aber in demselben Verhältniß zum Herr— scher, der aus der Tradition vererbter Grundsätze und der aufgeklärten Stim⸗ i u Unterthanen die Erlasse der ihm zustehenden Machtvollkommen

eit herleitet.

Es tritt dies im Staatsleben Preußens mit am deutlichsten auf dem Gebiete der sogenannten materiellen Interessen des Handels, der Fabriken und Gewerbe hervor, und der geehrte Verfasser der obigen Schrift beweist einen richtigen Blick in die Natur der Dinge, wenn er uns aus seiner Darstellung solche Ueberzeugung gewinnen läßt. Er behandelt mit beson- derer Vorliebe und Ausführlichkeit die wichtigen Momente der Steuer- und Handelsgesetzgebung von 1807 bis 1817, aus denen jedem Unbefangenen die Grundlage der preußischen inneren Politik klar werden muß, und schließt

daran eine Darstellung der faltischen Folgen derselben, welche in Betracht der Gerechtigkeit und Liberalität ihrer Ursachen nicht anders als wohlthätig sein konnten. Unserem Plane gemäß, wollen wir auch von diesem Theile aus den zerstreuten betreffenden Abschnitten der Schrist unter Voraus- schickung einiger allgemeinen Bemerkungen eine Uebersicht geben.

Der gegenwärtige Aufschwung unserer gewerblichen ünd kommerziellen Zustände wurde durch den Geist der Gesetzgebung von 1807 vorbereitet. Wenn die Politik des großen Kurfürsten zunächst darauf gerichtet war, Preußen zu einem selbstständigen Staat in Deutschland zu erheben, und die Bestrebungen Friedrich's des Großen dahin gingen, dem jungen Königreich einen ehrenvollen Platz in der Gesellschaft der europäischen Staaten zu verschaffen, so war die Ausführung dieser nach außen gehenden ö. noch nicht nothwendig bedingt durch industrielle und kommerzielle

röße des Landes, welche überdies zu damaliger Zeit die engherzigen po— litisch'ökonomischen Grundsätze ganz unmöglich machten. Die Entwickelung des Handels und der Industrie ist nächst einer gesunden leitenden Handels-= Politik abhängig von der fortschreitenden Bildung der großen Volkemasse, im Bewußtsein ihrer Kraft und Freiheit; da zu jener Zeit das Volk noch als ein passiver und stummer Faktor im Staatsleben dastand, so konnte von großer Ausdehnung des Handels und der Gewerbe nicht die Rede sein. Aber Preußen war bereits auf diesem Wege eine europäische Macht, seiner äußeren Stellung nach, geworden, und seine glorreiche Betheiligung an dem allgemeinen Kriege gegen Frankreich erhob es zur Großmachi; es wurde Bedürfniß, durch Vermehrung des National-Reichthums sich seines Berufs und der Aufgabe seiner Stellung würdig zu zeigen, und das war nicht an- ders zu bewirken, als durch Anspannung aller frei zu machenden physischen und moralischen Kräste, welche die Nation besaß. Die Gesetzgebung von 1807, welche in der Zeit schwerer Prüfung ihr Werk begann, löste diese Aufgabe in würdiger und gründlicher Weise, und Handel und Gewerbe er— hielten nach den bekannten großen Umwälzungen in staatsrechtlicher und sozialer Beziehung zum erstenmal einen gesunden Boden. Man ließ nicht länger die Passivitat und Unzurechnungsfähigkeit der Volksmassen gelten, sondern baute nach Aufhebung der schroffen Standes ⸗Unterschiede auf die freie und energische Kraftäußerung jedes Individuums. Daß aber diese Reformen Ausflüsse des monarchischen Prinzips waren und dadurch in ge—⸗ nauem Zusammenhange mit der traditionellen inneren Politik Preußens standen, ist von höchster Bedeutung; es charakterisirt die ausgeprägte In- dividualität des preußischen Staatslebens, deren genaue Kenniniß gerade . wo sie so sehr noth thut, in ausgedehnten Kreisen schmerzlich ver⸗ mißt wird.

Können wir hiernach den Anfang des Aufschwungs des preußischen Handels und der Gewerbthätigkeit erst von den zwanziger und dreißiger Jahren an datiren, so müssen natürlich diese Zustände zu Anfang des Jahrhunderts ein trübes Bild geben. Dieteriei giebt eine kurze und treffende Beschreibung. Vor 1807 wurden alle Gewerbe noch nach strenger Zunft ⸗Verfassung betrieben und hatten ihren ausschließlichen Sitz in den Städten. Eben so die Fabri⸗= cation und der Handel, schon aus dem Giunde der Accise⸗Verfassung, welcher die Städter unterworfen waren, im Gegensatze zu der Contribution, die, wie wir gesehen haben, auf dem platten Lande Anwendung fand. Die Vorschriften des Merkantil⸗Systems wurden bei der Fabrication in mög- lichster Ausdehnung beobachtet, und leitender Grundsatz war hiernach, Alles, was im Inlande fabrizirt werden konnte, nicht einzuführen, so wie Alles, was an Rohprodukten die heimischen Fabriken brauchen konnten, nicht aus- zuführen. Die damaligen Tarife enthielten nichts als Verbote und mußten, vereint mit der Accise, welche alle Gegenstände, die in den Städten zur Verzehrung kamen, traf, natürlich von ungünstigem Einfluß auf den ge sammten Handel sein. Der ausländische Handel ward dadurch gelähmt, daß eine Menge von Produkten und Waaren nicht eingeführt oder ausge

führt weiden konnten und der Contrebande ein weites Feld geöffnet war;

der inländische Handel konnte aber nicht gedeihen, weil man sogar die . als abgesonderte Landestheile betrachtete und an ihren Gränzen ohe Eingangs ˖ Tarife, oft nach sehr ungleichen Grundsätzen entworfen, auf⸗ gestellt waren. Dieser Zustand der Dinge änderte sich wesentlich mit dem Jahre 1806, die Gesetzgebung ging in der Zeit von 1806 bis 1812, ja, bis 1820 von anz anderen Prinziplen aus, als die waren, nach welchen bis dahin die egierungs ⸗Angelegenheiten geordnet waren. Die Grundideen und Ansich⸗= ten in den Normen der Verwaltung wurden in vollkommen neuer, den frü- heren Begriffen und Meinungen, wie solche für die innere Politik maß- gebend gewesen waren, oft diametral entgegengesetzier Weise aufgefaßt. Es sollten die Grundsätze „allgemeiner Gerechtigkeit“ mehr an die Stelle her⸗ gebrachter Formen und bisherigen positiven Rechts gestellt werden; es war die Tendenz, daß die Unterschiede in der Nation, welche Stand, Geburt, Geschäft und Zunst oder Corporations-Verband, selbst Provinzial⸗ und be⸗ sonderes Territorial⸗Verhältniß gegen den Staat als ein Ganzes herbei⸗ führen, wenn nicht ganz aufgelöst, doch möglichst gemildert und abgeschwächt werden, damit alle Staatseinwohner durch ein gleiches Interesse für den König und das angestammte Herrscherhaus und für das gesammte preußi⸗ sche Vaterland und dessen Institutionen verbunden würden. Die Begün⸗ stigung aller Sonderinteressen sollte aufhören, gleiches Recht und gleiches Gesetz für Alle sein. Alle Verordnungen, welche seit der 1810 erfolgten Ernennung des Freiherrn von Hardenberg zum Staats-Kanzler erlassen wurden, alhmen diesen Geist.

Zur Entwickelung der gewerblichen und kommerziellen Zustände trugen die Verordnungen vom 10. Oktober 1810 über die veränderte Verfassung der obersten Staats-Behörden, über die Finanzen des Staates und das neue Abgaben⸗System vorzugsweise bti. Erstere bestimmt die Anordnung des Staatsraths, das zweite giebt die Grundzüge des neuen Steuersystems an, stellt völlige Gewerbefreiheit her und vereinfacht das Zollwesen. Die späteren Gesetze, welche jene Verordnungen ergänzen, nehmen alle ihren Ausgangspunkt von dem Prinzip derselben, und der König sagte selbst in dem Edikt vom 7. September 18119: „Die Grundlagen, auf welchen das im vorigen Jahre ausgesprochene Abgaben⸗System und die neuere Gesetz- gebung beruhen: Gleichheit vor dem Gesetz, Eigenthum des Grund und Bodens, freie Benutzung desselben, Gewerbefreiheit, an, , ,. Zwangs⸗ und Bann-⸗Gerechtigkeiten und Monopole, Tragung der Abgaben nach gleichen Grundsätzen von Jedermann, Vereinfachung derselben und ihrer Erhebung sollen keinesweges verlassen, vielmehr e, auf solche gebaut werden, da der König sie für die heilsamsten für die Unterthanen aller Klassen halte.“

Praltische Wirlsamkeit erhielten diese Gesetze eigentlich erst nach dem Schluͤsse des Weltfriedens, als sich für den Staat die Aufgabe heraus- stellte, in allen neuen Beziehungen, namentlich in den Finanzen und dem Abgabenwesen, die Absichten zu realisiren, welche der ganzen organischen Gesetzgebung für die inneren Verhältnisse, wie solche sich in der Zeit von 1807 bis 1812 gestaltet hatten, zum Grunde lagen. Die erste größere Arbeit des 1817 ins Leben getretenen Staatsraths war deshalb die Be- raihung über die neue Steuergesetzgebung. Der damalige Finanz -Minister, Graf von Bülow, hatte den Eniwurf dazu ausgearbeitet, und der Staats Rath unterwarf densciben der sorgfältigsten Prüfung, zuerst in der eigens dazu bestellten Kommission von 24 Mitgliedern, unter dem Vorsitze W. von Humboldt's, sodann im Pleno. Die Kommission, deren Referent der Staatsrath Friese war, und unter deren Mitgliedern sich die Herren Rother, Maassen, Ladenberg, Hoffmann, Scharnweber, von Beguelin, Ferber u. A. befanden, erstattete nach vielfachen Be= rathungen unterm 20. Juni 1817 ihr Gutachten über den Entwurf dahin, daß sie das allgemeine Gesetz über die Steuerverfassung in der aufgestell⸗ ten Form verwerfe, dagegen mit einigen nicht wesenflichen Modisteatio- nen den Theil des Gesetzentwurfs, welcher die Besteuerung des Verkehrs mit dem Auslande betreffe, zur Ann ah me empfehle. Die altenmäßige Darstellung des Entwurfs. so wie der Motive des Kommissiong, Gutachtens, bilden einen werthvollen Theil der Schrift von Dieterici. Während nun der Finanz. Minister den Auftrag erhielt, ein neues Steuergeseß auszuar- beiten, lam der Inhalt des demnächst am 26. Mai 1818 erlassenen Ge⸗ fetzes über die Besteuerung des Verkehrs mit dem Auslande zur offenen Beraithung. Es erhoben sich sogleich viele Stimmen gegen das von dem Finanz⸗Minister bevorwortete Spystem des freien Handels, wesches schon während der französischen Zwangherrschaft in mehreren lokalen Ver-

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