1846 / 333 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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1414 ö

schwebte Verbindlichkeiten pr. November wurden gestern, am Stichtage, mit 63 Rthlr. geordnei, und zu 63 Rihlr. blieb übrig. Die Speculation, auf den Frühjahrs-⸗Termin nur allein beschränlt, wendete schon in der letzteren Zeit demfelben mehr Aufmerksamkeit zu, und dieser vielleicht dürfte das Fa⸗ Deurnehmen desselben zuzuschreiben sein. Heute schließt dieser: 61 Rihlr. Br., 66 Rthlr. Geld.

Gerste, für den Handel unbeachtet, ist nominell zu notiren 50 a 48

London, 24. Nor. Cons. 395 4. 3. Kelg. 953. 9435. Neue ul. 3 Passive 535. 4. Ausg. Sch. 173. 17. 2396 Holl. 59. 59. * Port. —. KEugl. Russ. 1113. 1103. Bras. S5. 84. Chili 96.91. Peru 36. 34.

P arĩs, 25. Nov. 595 Rente fin eour. 117. 45. 395 do. sin cou. ; 39h Span. —. Pass. . ͤ 595 Met. 108. 499 do. 100. 36 qo. 72.

bas Abonnement beträgt: 63 ) ö 2 Rthlr. sür Jahr. . 2 4 Rthlr. 3 7 Jahr.

S Rthlr. 1 Jahr.

len Theilen der Monarchie . Preis Erhöhung.

Preuß. Fonds hielten sich sehr fest, Staatsschuldscheine schwankten zwi⸗ schen gs und 927; von Prioritäts⸗Actien wurden abermals ansehnliche Posten Niederschles. 5proz. gegen 5proz. Potsdam-Magdeb. umgesetzt; letz = sere scheinen hauptsächlich fuͤr die Provinzen gesucht zu sein. In fremden Fonds war das Geschäft ziemlich belebt, besonders be— gehrt blieben Hamb. Staats-Prämien-Anleihen; 4proz. Stieglitz und Hamb. Feuerkassen⸗Anleihen, meistens für hamburger Rechnung.

*

'

Allgemeine Alle an n n des In⸗

; 6 und Auslandes nehmen Hestellung auf dieses Slatt an, für Serlin 1 die Expedition der Allg. Preuß. ö

Zeitung:

Friedrichs siraß e Ur. 72.

.

Neapl. -. Wien, 26. Nov.

war auch der Absatz vom Wasser schwerfällig, und in gleichem Verhältniß, wie dort, mußten Preise für Weizen, Gerste und Hafer auch hier nachgeben. Aber auch dabei noch ohne Aussicht auf Abzug, blieb der Veikehr darin stockend, die auswärtigen Berichte für Weizen allgemein flauer, hielten auch noch unsere Spesulanten von Unternehmungen zurück. Größere Um- S7 88pfd. weißer polnischer zu S0 Rthlr., bochbunter 85 5pfd. poln. zu 78 Rthlr. und gelber 89psd. märk. zu 76 Rthlr., und unsere Preise sind nominell: für weißen 87 / 88pfd. poln. 78 - 80 Rthlr.; bunten 86 s87pfd. 76 78 Rihlr.; gelben 85 / 87pfd. märk. 73 —– 76 Rthlr.; gelben 87 88pfd. Saal 77 79 Rihlr. Unter diesen Umständen ist, mit Hinsicht auf die starken Zusuhren, die sich kundgebende Furcht vor fernerer Entwerthung dieser Kornart wohl nicht ohne Grund. Ungeachtet Roggen nach der Elbe und Saale hinüber nicht rentirt, wurden doch mehrere Partieen zu 635 a Rthlr. pr. 82pfd. zur wahr- scheinlichen Versendung dorthin gekauft, und muthmaßlich stützte dies dessen Werth; denn nach Holland, wiewohl Roggen dort gestiegen, giebt es doch Spärliche, bis zuletzt noch unerfüllt ge—⸗

sätze kamen daher nur wenige vor:

entfernt noch keine Rechnung.

Amsterdam, 25. Nov. 395 do. 373. Pass. —. Aus. —. 495 Russ. Hope S8 .

Antwerpen, 24. Nor.

Polu. 300 FI. 86 .

März / April 11 Rihlr. Br. 105 Rihlr. Geld. April / Mai 11 Rihlr. Br. 1035 Nihlr. Geld. Leinöl laco 113 4 Rihlr., pro Frühjahr 11 Br. 11 Rihr. Geld. Die anderen Fettwaaren ohne Aenderung. Spiritus loc 29 Rthlr.; pro Frühjahr auf 2935 Rthlr. gehalten, für kleine Partien 28 a 293 Rthlr. bez.; für 6 Posten keine Käufer. Die Witterung ist regnicht, der Wind S. W.

Auswärtige Börsen.

Lins. —. Frankfurt a. M., 26. Nov. 595 Met. 1083. 1073. HBauk-Actien p. ult.

1868 66. Rayr. Bank- Aetien 653 Br. Ilope 87 Br. Stiegl. S6 kr. Iut. 58 . 57 **.

do. 500 FI. 797. 79.

Hamburg, 27. Nov. Bauk-Aetien 1570 G. Eugl. Russ. 106 Br.

von Roderich B. A. Weber.

Dienstag, Vorstellung: F. Förster. halb 7 Uhr. Niederl. virkl. Sch. 5879. 596 Span. 21. Zu dieser

Neue Aul. 2013.

ments⸗Vorstellung. Zum erstenmale: Der Vetter, Lustspiel in

Musik von C. Eckert.

Verantwortlicher Redaeteur Dr. J. W. Zinkeisen.

honprinzen von Bayern. Der Kardinal Erzbischof von Mailand .

Benedix. Hierauf, neu einstudirt: Wall zonder galizischen Gränz e. Krakau. Lager, Schauspiel in 1 Aufzug, von Fr. von Schiller. Mu Eiand ünd Polen. Warsch au, Durchreise des Großfürsten

hronsolgers. St. Peters burg. Zustand der russischen Industrie. ankreich. Paris. Die krakauer Frage. Mols und Thiers. er Bev von Tunis. Friedens - Etat der französischen Sceemacht. achrichten aus Algier. Abd el Kader. Militairischer Colonisations- lan in Algier. Zustand der Getraidemärkte. Tumult in Tours. bermischtes. Schreiben aus Paris. (Frankteichs Verhältniß zu Eng- and; Annäherung unter den Parteihäuptein; friedliche Stimmung.)

1. Dez. Im Opernhause. 138ste Abonntn Wilhelm von Oranien, große Oper in 3 Abt Ballets von Hoguet.

Vorstellung werden Billets zu den erhohte d

zinsl. 63. Preuss. Pr. Seb. PToln. hauspreisen verlauft. . oßbritanien und Irland. London. Ankunst des Grafen Monte—⸗ Im Schauspielhause. 9gte französische Abonnements-Vorsth bolin in London. Sie Times und Lord Palmerston. Das por

ugiesische Königspaar. Die krakauer Angelegenheit und die Stellung Englands zu Frankreich. Die Nachrichlen aus Ostindien. Das

Im Selbstverlage der Expedition. orkiugiesische Finanz-⸗Delret. Vermischtes. Schreiben aus London.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerl

Lord Palmerston's Stellung in der spanischen Frage.) ederlande. Aus dem Haag. Handels- und Schifffahrts-Vertrag ischen den Niederlanden und Rußland.

Gekanntmachungen.

10251 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. November 1846. Das in der Zimmerstraße Nr. 9 belegene, im stadt⸗

erichtlichen Hypothekenbuche von der Friedrichssiadt ol. 21. No. 1531. verzeichnete, vormals den Eiben des Vergolders Jacob Prochaska gehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 10, 290 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf., soll

am 24. Juni 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real⸗Prälendenten werden hierdurch unter Verwarnung der Prällusion vorgeladen.

1934 Nothwendige Subhastation.

Das im Hypothekenbuche von Jessern Fol. S5. No. 15. verzeichnete, im Lübbener Kreise am Schwielochsee belegene Etablissement Hoffnungsbay, gerichtlich abge⸗ schäßt auf 12, 510 Thlr., soll in iermino den 26. Mai k. J., Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle sub · hastirt weiden. Die Taxe, der Hypothelenschein und etwanige besondere Kaufbedingungen können in unserer Registratur eingesehen werden.

KLieberose, den 18. Ottober 1846.

Gräflich von der Schulenburgsche Gerichte der Stadt und Standesherrschaft Lieberose.

m,

11026 Bekanntmachung,

den Verkauf des in dem Forst⸗Revier Zakrzöwek, zum

Staats- Forst-Amte Lublin gehörigen, sich zum Ver= flößen tauglichen befindlichen Bauholzes betreffend.

Schatz⸗ 118.615. Section der Do mai Abtheilung. 53,415. nen und Forsten.

Die Gouvernements Regierung zu Lublin macht bekannt, daß in dem Forst Revier Zaktzõwek, welches zu dem Staats- Forst Amte Lublin angehört und in dem hiesigen Gouvernement gelegen ist, nach stehendes zum Verslößen taugliches Holz auf dem Stamme zu verkaufen sei. ;

1. In dem Forst⸗Revier Bostrzyeg.

Befinden sich an ausgezeichnet großen Baumstämmen 145296 Stück Kiefern, welche eine Holzmasse von 1,862,671 Kubilfuß enthalten, und auf 53,441 S. R. 98 Kop. abgeschätzt ist, so daß der Werth einer Kiefer im Durchschnitte 3 S. R. 28 Kop. beträgt.

2. In dem Forst⸗Revier Zakrzswekß.

Befinden sich an ausgezeichnet großen Baumstämmen S071 Stück Kiefern, welche eine Holzmasse von 1 044, 096 Kubitfuß enthalten, und auf 33,B758 S. R. 7 Kop. ab-

eschätzt ist, so daß der Werth einer Kiefer im Durch- för r 4 S. R. 18 Kop. beträgt.

3. In dem Forst⸗Revier Sul gw.

Befinden sich an ausgezeichnet großen Baumstämmen S274 Stück Kiefern, welche eine Holzmasse von 1,039, 524 Kubikfuß liefern, und auf 35,343 S. R. 82 Kop. ab- geschätzt sind, so daß der Werth einer Kiefer im Durch= schnitt 4 S. R. S7 Kop. beträgt.

Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partieen aus einem jeden Forst⸗Revier besonders und wird von der festgesetzten Abschätzung beginnen; niedrigere Offerten als 10 S. R. werden nicht angenommen.

Die öffentliche laute Versteigerung dieses Holzes ge⸗ schieht in der Behausung des Försters des Forst · Reviers Zaklrzswek, welche in dem Dorfe gleichen Namens im Zamojsktischen Kreise, s Meilen von der Stadt Lublin, 1 Meile von der Stadt Jansw, 2 Meilen von der Stadt Krasnik und 4 Meilen von dem schiffbaren Flusse die Weichsel gelegen ist, an den Tagen, nämlich den 3. /15., 4.16. 5. 17. 6. . 18. Februar künftigen Jah⸗ res 1847, täglich von des Morgens 9 Uhr bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauftragten Beam ien der Schatz⸗Regierungs Kommission, unter nach⸗ stehenden Bedingungen: . .

1 Zum Gebote der Versteigerung wird nur derjenige

zugelassen, der die Hälfte des abgeschätzten Werths des zum Verkauf ausgestellten Holzes als Vadium in die Kasse des ben effenden Forst⸗Amtes nieder gelegt haben wird, welches dem von der Versteige⸗ rung (Licitation) Abtretenden sogleich zurücgege⸗ ben wird; dem Meistbietenden aber wird solches innebehalten bis zum Abschluß der Berechnung, laut des Kontrakts.

A 11g em

Annahme eines Abstandsgeldes zu Schulden kom men lassen, oder dieserhalb einen starken Verdacht erregen, so wird derselbe nicht nar mit Verluͤst des eingelegten Vadi ams, zum Holzankaufe nicht zuge— lassen, und wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgerichte angeklagt, sendern außer der Strafe, die das Gericht erkennt, wird der König— liche Schaß noch Vergütigung des, aus einer aber 60 Versteigerung . Holzes entspringen⸗ e chadens, aus seinem ganzen Vermögen nach- uchen. . 3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der beim Erkaufe sich erhaltende Plus Lizitant verpflichtet, sein eingeleg⸗ tes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte den ge—⸗ botenen Plus sogleich zu kompletiren. Sollte der⸗ selbe diefes unterlassen, so fällt das niedergelegfe Vadium dem Schatze zu, und das ihm zugeschla⸗ gene Holz wird von Neuem versteigert.

Das Versteigerungs⸗Protokoll und der auf Gelind .

desselben niedergeschriebene Kauf ⸗Kontraft ver- pflichten den Meistbietenden vom Augenblick seiner Unterschrift an, die Negierung aber erst nach Ge⸗ nehmigung und Bestätigung desselben durch die Schatz⸗Regierungs ˖Kommission.

5) Tas zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen Waldhammer mit den Buchsta⸗=

ben e 3. 6. 8. angeschlagen, und nur diese Stämme

werden als rechtlich erworbene angesehen. Vor dem Fällen sollen jedoch die Stämme noch' mit einem Waldhammer durch den betreffenden zum Hauen bevollmächtigten Revier-Förster bezeichnet werden.

6) Daz angekaufte Holz, lann der Käufer nach eige⸗ nem Guldünken bearbeiten lassen, es ist ihm er⸗ laubt, das Holz im Walde entrinden und kantig behauen zu lassen; aber die Rinde und die Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, am Fuße des Stammes auf einen Haufen legen zu lassen.

7) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, als vom 1. Oktober bis Ende März alljährlich geschehen, und der letzte Termin der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem Walde alles gekausten Holzes wird bis Ende März 1850 bei Veifall des nicht ausgefahrenen Holzes festgesetzt. ö

8) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem ganzen Vermögen für allen Schaden verantwortlich, wel⸗ chen er selbst oder seine Leute anrichten sollten. Er selbst daher und die von ihm im Walde ge⸗ brauchten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschriften der Landes- und Forst-⸗Polizei genau zu richten, welche der betreffende Oberförster nach= weisen wird. Es darf auch nicht die Giänze des Reviers, in welchem das Holz angekauft ist, über⸗= schritten und die unangeschlagenen Schütz und Saamen ⸗Bäume dürfen nicht gefällt werden, un⸗= ter einer den 10naligen Werth derselben betra— genden Strafe. ;

9) Nach der vollzogenen Bearbeitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Revier⸗Förster solches mit seinem Waldhammer an, näamerirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Holzstücke dürfen aus dem Walde auf die Ablage abgesah⸗ ren werden.

10) Sobald der Käufer die Gouvernements-Negierung benachrichtigt hat, daß das angekaufte Holz zum Verflößen bereit ist, wird ein Veamter zur Nevi⸗ sion geschickt weiden, bei welcher das Holz nicht sortirt werden soll, sondern der Revisor beschränlt sich auf das Ueberzählen der Stämme und die Beachtung, ob solche numerirt und mit dem Ham- mer des hien rnb dn nc; bezeich iet sind. Es wird also der Käufer zu keiner Erlegung eines Plus über die gebotene Zuschlagssumme für größeres Maß oder bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines entdeckten Aus- tausches oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision unterliegt der Käufer als Defraudant der vorgeschriebenen Strafe.

11) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes in Tafeln, Flöße u. d. g. und die zum Flößen nö⸗ thigen Geräthe sollen dem Käufer gegen Erlegung der Nutzholz · Taxe überlassen und verabfolgt werden.

einer Anzeiger.

12 Die Kosten des Holzverkaufs, so wie die der Be⸗ kanntmachung der Lieitation in den inländischen und ausländischen Zeitungen, so wie die Stem⸗ pel⸗ und Postporto Gebühren, übernimmt der Käu— fer und ist verpflichtet, solche außer der gebotenen Summe für das angekaufte Holz zu erlegen.

Lublin, den 1. / 13. November 1816.

Der Civil⸗Gouverneur, General⸗Major, in Abwesenheit der Regierungs-Rath Gutmann.

Der Chef der Regierungs Kanzlei Rasinows ki.

Um bei der vorgerückten Jah⸗ reszeit den Anforderungen für irn=,den Gütertransport besser i genügen zu können, werden wir mit dem 15ten dieses Mts. die Passagier⸗ fahrten bis auf Weiteres einstellen und da— gegen außer den feststehen den regelmäßigen Sch lepptransporten:

a d. ; *. von Magdeburg von Hamburg Sonntag und Donnerstag. Sonntag und Mittwoch, nach Maßgabe der Umstände noch mehrere, zu un⸗ bestimmten Tagen abgehende Schleppfahrten einrichten. Magdeburg, den 9. November 1816. Die Direction . der vereinigten Hamburg · Magdeburger Dampsschifffahrts⸗· Compagnie. Holtz apfel.

Niederschlesisch⸗Märkische

ii h 836 . Eisenbahn. Es sollen vom 1. April bis 15. August 1847

37,000 Stück eichene Quer⸗

schwellen nach den Bahnhöfen Coepenick, Erkner, Hangelsberg, Fürstenwalde und Franksurt geliefert wer⸗ den. Die näheren Bedingungen sind in Berlin, Für= stenwalde, Franlfurt und Breslau bei den betreffenden Bahnhofs - Inspektoren einzusehen, und werden Liefe⸗ rungs-⸗Offerten auf das ganze Quantum oder auf einen Theil desfelben, mit Angabe des Bahnhofes, nach wel chem die Schwellen geliefert weiden sollen, bis zum 15. Dezember d. J. im Directions ⸗Büreau zu Berlin angenommen. ; Lieferungslustige werden ersucht, ihre Mindestforde⸗

Belgien. Brüssel. Kammer-Verhandlungen. Reisen der Prin- zessin Karoline von Hessen und des französischen Gesandten. Maß—

geln zur Abhülfe der Noth. Handel Antwerpens. Eisenbahn⸗

rirag. Piyozesse gegen Zeitschriften und Karikaturen. Arbeiten

allait's.

inemark. Schleswig. Neue Organisirung der schleswig holstein⸗

uenburgschen Kanzlei.

hweiz. Kanton St. Gallen. Die Bisthums - Angelegenheit.

lufhebung des Ein- und Durchfuhr-Zolles für Getraide.

alien. Rom. Finanz⸗Reform. Kardinal Lambruschini. Eisen-⸗

7 Die besondere Tracht der Studirenden aufgehoben. Ver⸗

mischtes.

rungen bis zum genannten Termin mit „Schn lenlieserung“ bezeichnet versiegelt einzureichmz

Berlin, den 22. November 1846. Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen hn bahn · Gesellschaft.

18726 04 . .

ĩ J 8. irkei. Cattaro. Die Montenegriner.

Loebau⸗ Zittauer Eisenbahn ideis⸗ aht örsen dz nähren. Serlin. Börse D er Es wird hielduth

eil age.

mit zehn Thal auf jede Aetie der bau⸗ Zittauer Eisenb

zu leistende (

Einzaylun

ausgeschrieben.

1 6 . e . ö,, ,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: .

Dem Geheimen Regierungs-Rath, Freiherrn von Stein, den aralter eines Geheimen Ober⸗Regierungs Raths beizulegen;

Den Regierungs-Rath Stünzuner zum Geheimen Finanz-Rath d vortragenden Rath bei der zweiten Abtheilung des Ministeriums Königlichen Hauses zu ernennen; und Dem in Allerhöchst Ihrem Militair-Kabinette angestellten Ge—⸗

simen Secrelnir Herberg den Charakter als Kriegs-Rath zu ver— en.

Die selbe ist den 29., 30., 31. Dezember d. J., von früh 9 bis Mittags 12 Uhr und von 2 bis Ab 5 Uhr, allhier zu Zitfau in dem Büreau der Lott Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschast unter Nückgabe den 15. Oktober 1846 datirten Interims Actien der siß ten Einzahlung, gegen welche neue auf die sodam geschossenen 85 Thaler lautende dergleichen ausge werden, mit 9 Thlr. 125 Sgr. baar und ; » 175 * durch Zurechnung zwei um halbmonatlicher, nach 8. 17. der Statuten vom fl tober 1816 erhebenden Zinsen von den eingh 70 Thalern zu gewähren. . Diejenigen Herren Actionaire, welche die Ein ih bis zu oblgem Schluß⸗Termin (den 31. Dezember Nachmittags 5 Uhr) allhier nicht geleistet haben fallen in die §5. 15. der Statuten festgesetzte Sti 10 9 der Einzahlungssumme, von 1 Thlr., . Um den auswärtigen Herren Aetiongiren eine l terung zu gewähren, kann die achte Einzahlung den 16., 17., 18. Dezember 1846 in Leipzig bei den Herren Vetter C Co,, in Dresden bei den Herren George Meusel in Berlin bei den Herten A. H. Hevmann welche von uns zur Aasstellung von Interims“ tungen ermächtigt sind, gegen deren Rückgabe n Otten, wo die Zahlung erfolgt ist, die neuen Amn den Tagen vom 28., 29. und 30. Dezember 1816 ausgehändigt werden sollen, geleistet werden. Zittau, am 12. November 1846. Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn Gesellschass v. Nostitz, V. Helfft.

.

33

Abgereist: Der Fürst Michael Ghika, nach Wien.

Uichtamtlicher Theil. Ynlan d.

Berlin, 30. Nov. Die in dem heute ansgegebenen Zosten ick der Gesetz⸗Sam mlung enthaltenen Allerhöchsten Kabinets⸗ fes lauten, wie folgt: Allerhöchste Kabinets⸗- Ordre, den in den ßischen Strafgesetzen gemachten Unterschied bei Verbrechen und gin gegen das diesseitige oder fremdherrliche Münz- Regal „Unter Bezugnahme auf das zwischen den Staaten des Zoll ns am 21. Oktober 1845 abgeschlossene Münz -Kartel und zur lung der nach den Artifeln 4 und 4 desselben übernommenen

Apflichtungen, bestimme Ich auf Ihren Antrag in dem Berichte P 6. d. M., daß für die Dauer des gedachten Münz-⸗Kartels J diejenigen Staaten, mit welchen letzteres abge⸗

ziehung auf ussen ist, der in den preußischen Strafgesetzen gemachte Unterschied

Citerarische Anzeigen.

So eben ist erschienen und dureli alle Buchhandlungen zu beziehen:

Pharmacopoen Borussica, Ed. Vl

Preis 1 Thaler Berlin, den 25. November 1846.

Deckers che Geheime ber- Hosbuckhdfrueck

ichen inländischem und ausländischem geprägten und Papiergelde, R wischen inländischen und ausländischen Papieren der im Ar⸗ 9. Münz- Kartels bezeichneten Art, wegfallen und ein gegen h ünz-Regal eines der vorgedachten Staaten gerichtetes oder an zeichneten Papieren eines dieser Staaten begangenes Verbrechen

ergehen eines diesseitigen Angehörigen eben so bestraft werden als wenn dasselbe gegen das' diesseltige Münz- Regal gerichtet * inlandischen gleichartigen Papieren begangen wäre. Dieser * efehl ist gleichzeitig mit dem Münz⸗Kartel vom 21. Oktober 6 die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu

235 Silbergroschen.

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Berlin, Jägerstr. No. 42.

Breslau, Sch weidnitzerstr. No. S.

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Breslau, den 26. September 1846. . Friedrich Wilhelm.

fears Minister General der Infanterie von Thile, en, Frh. von Canitz und von Düesberg.“

nzkartel unter den zum Zollvereine verbundenen Staaten, vom 21. Oktober 1845.

een die zum Zoll- und Handelsvereine verbundenen Regierungen wcenswerth erkannt haben, zur Vervollständigung der aligemeinen

zonvention vom 30. Juli 1838 und itig wi u ö . zu gegenseitig wirsamerem he ihres Münzregals ein Münztartel abzuschlitßen, so haben zu die⸗

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Wilhelm 2 Goßweyler.

ihren Finanzrath Wilhelm Vayhinger, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler⸗-Ordens dritter Klasse; Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: Höchstihren Zoll,-Direltor Wilhelm Philipp Goßwepler, Commandeur des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Lö= wen 2c. Se. Königliche Hoheit der Kurprinz und Miregent von Hessen; Höchstihren Geheimen Finanzraih Wilhelm Duysing, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler-Ordens dritter Klasse; Se. König⸗ liche Hoheit der Großherzog von Hessen: Höchstihren Ober-Fi—=

nanzrath Ludwig Philipp Sartorius, Ritter des Königlich preu— ßischen Rothen Adler⸗Ordens dritter Klasse; Se. Königliche Ho heit der Großherzog von Sachsen - Weimar ⸗Eisenach,

Se. Hoheit der Herjog von Sachsen-Meiningen, Se. Heheit der Herzog von Sachsen⸗ Altenburg und Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburng und Gotha: den Großherzoglich sächsischen Gehei⸗ men Regierungsrath Gustav Thon, Ritter erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom Weißen Fallen 3c. Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig: Höchstihren Finanz- Direktor August von Geyso, Rit⸗ ter des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich des Lowen; Se. Ho— heit der Herzog von Nassau: Höchstihren Zoll- Directionsrath Philipp Scholz; Se. Duichlaucht der Fürst von Schwarzburg-⸗Ru dolstadt, Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg⸗ Sondershausen, Se. Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie, Se. Durchlaucht der Fürst von Reuß -Schleitz und Se. Durchlaucht der Fürst von Reuß⸗ Lobenstein und Ebersdorf: den Großherzoglich sächsischen Geheimen NVegicrungsrath Gustav Thon; der Senat der freien Stadt Fran furt: Den Senator Karl Emil Coester, von welchen Bevollmächtigten, unter 6 Vorbehalte der Ranification, folgendes Münz-⸗Kartel abgeschlossen wurde:

Art. 1. Die kontrahirenden Staaten verpflichten sich, ihre Angehöri⸗ gen wegen eines gegen das Münzregal eines anderen Vereinstaates sei es in Bezug auf die von demselben geprägten Münzen oder in Bezug auf das von ihm ausgegebene Papiergeld unternommenen oder begangenen Verbrechens oder Vergehens, oder wegen der Theilnahme an einem solchen Verbrechen oder Vergehen, eben so zur Untersuchung zu ziehen und mit gleicher Strafe zu belegen, als wenn das Verbrechen oder Vergehen gegen das eigene Münzregal gerichtet wäre.

Art. 2. Die kontrahirenden Staaten übernchmen ferner die Verpflich⸗ tung, die in ihrem Gebiete sich aufhaltenden Fremden, von welchen ein sol⸗ ches Verbrechen oder Vergehen gegen das Münzregal eines anderen Vereins-⸗ Staates unternommen oder begangen worden, oder welche an diesem Ver⸗ brechen oder Vergehen Theil genommen haben, auf Requisition des bethei⸗ ligten Staates an dessen Gerichte auszuliefern; mit der Maßgabe jedoch, daß, im Falle dergleichen Individuen Angehörige eines dritten der lon-= trahirenden Staaten sind, der letztere vorzugsweise berechtigt bleibt, die Aus⸗ lieferung zu verlangen, und deshalb auch von dem requirirten Staate zu- nächst zur Erklärung über die Ausübung dieses Rechtes aufzufordern ist.

Art. 3. Die im Artikel 2 ausgesprochene Verpflichtung zur Ausliefe⸗ rung soll nicht eintreten, wenn der Staat, in dessen Gebiete ein solcher Fremder sich befindet, entweder a) in Gemäßheit eines zwischen ihm und einem nicht zum Zoll- Verein gehörigen Staate bestehenden allgemeinen Vertrages über die gegenseitige Auslieferung der Verbrecher verpflichtet ist, denselben dahin auszuliefern, oder b) die Untersuchung und Bestrafung selbst verhängen zu lassen vorzieht. Im letzteren Falle soll jedoch die im ersten Ariikel eingegangene Verpflichtung gleichfalls Anwendung finden.

Art. 4. Die kontrahirenden Staaten wollen die Bestimmungen der Artikel 1 bis 3 auch auf Verbrechen und Vergehen, welche die betrügliche Nachahmung oder die Verfälschung der von einem von ihnen ausgestellten Staatsschuldscheine und zum öffentlichen Umlauf bestimmten Papiere, so wie der von anderen Instituten, Nationalbanken oder Gesellschaften mit landesherrlichem Privilegium auf jeden Inhaber ausgesertigten Kredit Pa- piere zum Gegenstande haben oder die wissentlich oder aus gewinnsüchtiger Absicht unternommene Verbreitung solcher unechten Papiere betreffen, in der Art ausgedehnt wissen, daß bei der Bestrafung solcher Verbrechen und Ver- gehen zwischen inländischen Papieren und gleichartigen Papieren aus einem anderen Vereinlande ein Unterschied nicht gemacht werden, auch hinsichtlich der Untersuchung oder Auslieferung dasjenige Anwendung finden soll, was vorstehend für Münzverbrechen vereinbart worden ist.

Art. 5. Das gegenwärtige Münzkartel, das vom Tage der Ratifi⸗ cations⸗-Auswechselung an in Kraft tritt, soll so lange, als die allgemeine Münz ⸗Convention vom 30. Juli 1838 bestehen wird, in Wirksamkeit bleiben.

Es soll alsbald zur Ratification vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications - Urkunden soll binnen drei Monaten in Karlsruhe bewirkt werden.

So geschehen Karlsruhe, den 21. Oltober 1845.

Adolph Georg Theodor Karl Meirner.

2 (L. S.)

*. 8.

Ludwig von Zahn. Wilhelm Vayhinger. (L. S.) L. S

2 up .

1 2. ( 6 8. Ludwig Philipp Sartorius. Gustav Thon. (L. S. (L. S.) Adolph Georg Theodor Pochham mer, aus Auftrag und im Namen des deen , chweigischen Bevollmächtigten.

( Philipp Scholz. Karl Emil Coester. (L. S.) (L. S.)

Vorstehendes Kartel ist ratifizirt, und sind die Ratifications - Urkunden desselben am 18. Juni 1846 zu Karlsruhe ausgewechselt worden.

Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 5. Oktober 1846, betreffend die Einrichtung eines oberen Schiedsgerichts in Berlin zur Entscheidung aller Streitigkeiten in Renn -Angelegenheiten in zweiter und letzter Instanz:

Auf Ihren Bericht vom 4. Jun d. J. genehmige Ich, daß das hier⸗ bei zurücsolgende allgemeine Renn -⸗ Reglement den Vereinen, welche Ren⸗ nen mit edlen Pferden abhalten, zugefertigt werde und bei denjenigen, welche sich zur Annahme desselben bereit erklären, hinsichtlich aller darin festgesetz= ien Punkte verbindliche Kraft und Geltung erhalte. Zu diesem Behuse will Ich den über das schiedsrichterliche Verfahren getroffenen Bestimmun - gen, wonach in Rennstreitigkeiten, mit Ausschließung der ordentlichen Ge- richts Behörden, in erster 6 von den Schiedsgerichten der einzelnen Vereine und demnächst, wenn die Parteien bei deren Ausspruch sich nicht beruhigen, von einem oberen Schiedsgerichte entschieden weiden soll, die er⸗

Wechsel haben seit vorigem Posttag eine Cours-Erniedrigung erfahren, Rthlr. in loco, 47 a 45 Rthlr. für 70/71 pfd. pr. Frühjahr. Actien 1568. Anl. de 1831 15683. de 1839 1253. Nordb. 172. alors sertions- Gebühr für den und . namentlich London, Frankfurt a. M. und Wien in allen Sich Hafer bei ö. n . . . 19. 3 ö Mail. 108. Livoru. 9 Id. Pest. 90. RKudw. 2067. ö 3 er Zei .. des Allg. ten offerirt. Hamb. f. S., so wie Amsterd. in beiden Sichten, waren gut und dort zu höchstens 32 Rihlr. pr. 489sd. abzusetzen bei einzeln 32 ; ; Anzeigers gr. . st ch k Rihir., pr. Frühjahr . 9 . ul 66. Meteorologische Beobachtungen. Der Geldstand im Allgemeinen befriedigend, und die Liquidationen als Koch ⸗Erbsen 70 a 76 Rihlr. Futter ⸗Erbsen 62 a 64 Rthlr. z . . beendigt zu betrachten; 3 15 . Bei guter Nachfrage für Oelsaaten war wenig Geschäst darin, weil . ö. . k . . ö . ; ; Inhaber auf Preise halten, welche die Gebote weit übersteigen. Für Rapps, ; 2 ? . Ac ktuun J . 33 B l . . Isten ; Berlin, 28. Nov. In den verwichenen 8 TaWgen war unsert Land. schon diesseis Reustadt schwimmend, wird 75 Rihlr. verlangi, 74 Nihlr. 'uRMtAcu⸗ 328 os Par. 329, 1 Par. 33), o Par. Quel re 77 2 3 0 er lin, Dien st a g den De zem ber 1846. f . zufuhr von Getraide beträchtlich, vornehmlich aber von Roggen und Haserz geboten, pr. Frühjahr auf 76 Rihlr. und Connoiss, gehalten, soll 35 Rthir. TLufrwärne? ?. P S, n. PS 80 n. 4 Go t. kussi 3 sie bestand aus 162 Wispein Weizen, 25 Wispeln Roggen, 0. Wispeln bezahlt sein, I Rihlr. ist aber ferner nur Geld; für Mecklenb, Aveel, im Thaupunkt?. .. 4 250 R. 5,10 n. 2.0 R. ho dens n ͤ . 252 Wispesn . ö Wispeln Erbsen. Die Kauslust . Dezbr. fr. hier zu liefern, 75 Rihlr. gefordert, 137 2 74 Nthlr, zu lösen. k JJ . . onsumenten war fü, Weizen, Nioßsen . tz und Hach heniget rt; Windterrübern nicht angeste llt 72 Rihlr. dafür zu bedingen; altes Som Weer.... tr. helbhkeiter. renniss. NDiedersehlas . Anhalt. sem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt? Se. Majestät der König von betene Bestätigung ertheilen, indem Ich hinsichtlich der Zusammensetzung als seither, und deren Werth verminderte sich um 4 5 Rihlr. pr, Wispel' mersaat auf 6 Rihlr. gehalten. e n. h . ; . pre dhe n: duuci ho s ng er ) k ür die ersten beiden Sorten, um 1 2 Rthlr. pr. Wispel für die beiden ß Rübd i ; . SW. Ws w. W. Wärme r echo] ; 6 erhöchstihren Geheimen Ober- Finanzrath Adolph Georg und der Befugnisse dieses oberen Schiedsgerichts, so wie des weiteren Ver⸗ st hlr. p spel f Dte Anmeldungen von Rüböl genügen eben nur dem jetzt starken wol 8 w . 21 ticher Theil. Theodor Pochha R K Air! . d 5 s ö letzteren. In demselben Zeitraum advisirten uns die Listen aus dem Finow⸗ . , K . 42 . Illerbö ae d. K mim er, Ritter des Königlich preußischen Rothen Abler⸗ fahrens gegen dessen Enischeidungen, Nachstehendes fesisetze und resp. ge= Kanal 737 Wispel Weißen, 456 Wispel Ro 130 Wispel Gerst, St? Bedarf, weshalb dessen Werth sich auch gut behauptet; loco 160 bez. und Tagesmittel: 329 24 Far. . 6.6 R... 3,3 R.. 79 pe n land. Berlin. Allerhöchste Kabinels - Ordres. Die angeblichen Ordens zweiter Klasse 2c. Se. Majestät det König von Bapern: Aller⸗ nehmige: Wispel Hafer 70 . Oelfaat n ge n ern i ä n Fricdrich⸗ Br., 10553 Rthlr. Geld; f z . J . . = mb Alnfälle im kurniker Walde,. höchstihren General Zoll ⸗Administrations Rath Karl Meirner; Se. Ma— 1) das obere Schiedsgericht, welches alle Streitigkeiten in Renn-An⸗ . Pöilbeim? ldandl är? gs linen Pählfer te om werd gib hernhb'r Vov. / Dez. Dez. Jan; 193 Röhl; Br. 10 Rthlr. Geld. Königliche Schauspiele. utsche Bundesstagten. Königreich Hannover. Landtag. jestät der König von Sach sen: Allerhöchstihren Zoll! und Sieuer-Direk- gelegenhriten in zweiter und letzter Instanz zu enischeiden und seinen Sitz sommen 55 Wispel Gerste und os / Wispel Faser. Wie am nnr, n ,,, nn, n wm Rihlr, Get. Montag, 30. Nov. Im Schauspielhause. 199ste og hh e fe in, baufen; . Eihennngen. . lor Ludwig von Zahn, Ritter des Königlich sächsischen CivilVerdienst⸗ in Berlin hat, soll bestehen; a) aus dem jedesmgligen Ober-Stallmeister p ö =. . Febr.“ März 105 Rtihlr. Br. 196 Rthlr. Geld. j . sterreichische Monarchie. Wien. Berichtigung. Reise des Ordens ꝛc.; Se. Majestät der König von Württemberg: Allerhöchst! und Chef der Gestüt-Verwaltung; b) aus, zwei. Räthen des Ministeriums

des Innern; () einem Rath des Justiz⸗Ministeriums; d) dem Justitiarius und vortragenden Rath der Gestüt⸗ und Ober-Marstall⸗Verwaltung, und e) vier technischen, von den Vorständen sämmtlicher Renn Vereine von drei zu drei Jahren zu wählenden Mitgliedern oder deren Stellvertretern.

2) Dasselbe hat die Befugniß, in allen zu seiner Entscheidung kom⸗ menden Fällen eidliche Zeugenvernehmungen und anderweitige Ermittelungen des Thatbestandes durch die betreffenden Gerichts-⸗Behörden zu veranlassen, welche verpflichtet sind, seinen Requisitionen überall zu genügen.

3) Es bearbeitet alle ihm zugehende Sachen gebührenfrei, und dürfen nur die baaren Auslagen für Kopialien, Stempel und Postporto in Ansatz gebracht werden.

4) Gegen die von dem oberen Schiedsgerichte ergangenen Aussprüche findet kein anderes Rechtsmittel statt, als die Nichtigkeitsbeschwerde, inso⸗ weit solche nach der Verordnung vom 14. Dezember 1833 und den dieselbe ergänzenden und erläuternden Bestimmungen zu begründen ist.

Die Entscheidung steht sonach allein dem Geheimen Ober- Tribunal zu, welches in allen Fällen, wo es auf Umstände ankommt, zu deren vollstän—⸗ diger Erläuterung und Beurtheilung genaue Kenntniß des gesammten Renn⸗ wesens erforderlich ist, einen vom Chef der Gestüt⸗ und Ober⸗Marstall⸗ Verwaltung zu ernennenden Sachverständigen bei Abfassung der Erkennt- nisse zuzuziehen hat.

Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, das Reglement selbst aber seiner Zeit in den Amts- blättern derjenigen Regierungen bekannt zu machen, in deren Bezuk das⸗ selbe von einem Vereine angenommen werden wid.

Erdmann dorf, den 5. Oltober 1846. Friedrich Wilhelm.

An die Staats⸗Minister von Bodelschwingh und Uhden und den Ober- Stallmeister, General⸗Major Freiherrn von Brandenstein.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 16. November 1846, betreffend das Verbot des Betriebes der Schank- oder Gastwirthschaft, ingleichen des Kleinhandels mit Getränken am Fabrikorte selbst oder im Um⸗ kreise einer Meile seitens der Fabrikinhaber und Fabrikanten ꝛc., so wie der von ihnen abhängigen Personen:

„Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 22sten v. M. bestimme Ich hierdurch, daß Fabrikinhabern und Fabrikanten, so wie den Familien- Gliedern, Bevollmächtigten oder Geschäftsführern, Werk⸗ meistern, Faktoren, Comtoir⸗ und Fabrik⸗Gehülfen derselben und an⸗ deren von ihnen abhängigen Personen, nach Ablauf dieses Jahres der Betrieb der Schank⸗ oder Gastwirthschaft, ingleichen des Kleinhandels mit Getränken, am Fabrikorte selbst oder im Umkreise einer Meile um letzteren nicht mehr gestattet sein und eine Ausnahme von diesem Verbot nur nachgelassen werden soll, wenn nach dem übereinstimmen⸗ den Urtheil der Kommunal⸗Behörde, des Landraths und der Regie⸗ rung dem in der iso;irten Lage einer Fabrik begründeten Bedürfnisse auf andere Weise nicht abzuhelfen ist. In solchen Fällen ist aber die Konzession nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs zu ertheilen und sofort zurückzunehmen, sobald dem Bedürfnisse auf andere Weise genügt werden kann.

Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetz⸗-Sammlung be⸗ kannt zu machen.

Sanssouci, den 16. November 1846.

riedrich Wilhelm. An das Staats⸗Ministerium.“ 3 ö s

Berlin, 30. Nov. In Erfüllung des in dem Artikel vom 19ten d. M. gegebenen Versprechens können wir jetzt gestützt auf amtliche Quellen über den durch die hiesige Vossische Zeitung zur . gebrachten Raub⸗Anfall im kurniker Walde Nachstehendes erichten: s

Am Sten d. M. ist der Kutscher des Grafen Plater aus Psars⸗ kie auf der Chaussee von Gadek nach Kurnik mit der Equipage seines Herrn (offener Stuhlwagen mit zwei Pferden) gefahren und Abends gegen 8 Uhr im kurniker Walde von zwei Menschen in gewöhnlicher Bürger-⸗Kleidung angehalten worden, welche den Reisekoffer des Gra⸗ fen Plater, in dem sich verschiedene Kleidungsstücke, Wäsche und an⸗ dere Gaderobe⸗Artikel besanden, fortnahmen und den Kutscher, der sich widersetzte, durchprügelten, ohne ihn jedoch erheblich zu verletzen.

Auf die deshalb in Kurnik gemachte Anzeige ist der kurniker Wald von dem Distrikts-Kommissarius und einem Gendarmen unter freiwilliger Beihülfe einiger Bürger aus Kurnik abpatrouillirt, ohne daß sich irgend ein verdächtiges Individuum gezeigt hätte oder gar dieser Patrouille von irgend Jemand Widerstand geleistet wäre.

Was außerdem in der Vossischen Zeitung von Unsicherheit in der Stadt Kurnik, bewaffneten Bürger- Patrouillen in derselben, von Räuber⸗ oder Diebes⸗Banden im kurniker Walde, in dem übri- gens keine Höhlen existiren, von vielen Raub-AUnfällen und gar Er⸗ mordungen gesagt wird, ist lediglich erfunden. : ;

Uebrigens müssen wir hinzufügen, daß die Vossische Zeitung selbst die Lügen ihres ersten Korrespondenten durch die Veröffentlichung eines zweiten Briefes aus Kurnik in ihrer 274sten Nummer als solche bezeichnet hat.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Sannover. (H. 3.) In der Sitzung der zweiten Kammer der allgemeinen Stände⸗Versammlung vom 27. No- vember referirte, nachdem eine Konferenz wegen der abweichenden Be⸗ schlüsse beider Kammern, das Gutachten des Ober⸗Appellationsgerichts zu Celle (hinsichtlich der neuen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung) betreffend, ge⸗ halten war, der General⸗Syndikus ausführlich über die desfallsigen Verhandlungen, wanach eine Einigung nicht zu erreichen gewesen. Darauf ging man zur Fortsetzung der dritten Berathung des Ent- wurfs einer bürgerlichen Prozeß ⸗Ordnung über. Nach mehreren schrift- lichen Anträgen kam man beim . der Sitzung bis zum §. 7.

Im Laufe der Sitzung zeigte der Vice⸗General-Syndikus an, daß

2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der

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