1846 / 337 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Dr

1432

gandels - und Sörsen-Nachrichten. Fe. Gos. Meteorologische Geobachtungen. Berlin, 3. Dez. Die Börse, anfangs sehr animirt und steigend, mech sel -- Cour. Til. a0 30 8g T3 e. . ; e nahm später eine weichende Tendenz an, und die Course blieben unter der Reet. Gela. 84 * . = Reck eine] Has Abonnement beträgt: gestrigen Notiz. . 1 14 . 57 2. Deæ. Uhr. Ubr. uhr Heubachtu z Rihlr. für 6 Jahr. meaterdam.. . 8— 1 . ker iiner Börde. , Bo r. 2 ne. 145 TLatdrue;. .... 2 rer. Xl 7 rer sed g, . 28 f 2 3. ö llarnbarg .... 300 MR. Kar 1515 151 Luftwärme .... 3.90 RN. (Q, S. R. J, 6. R. KElusswär i. *** 22 ö. —— * . . 300 nm. 2 mi. = 5143 . 5,6 n. 4, R. 4,4” Iz. near c. . nllen Theilen der SHonarchie Fonds. 3s Hr. Cour. . 2 Pr. Cour. Londou......... 1144. 3 Mi. 6 273 NDunstssttiguns. SS pct. 72 pt 2 rc Aus luuns tuns i ohnt Preis Erhohung. 2 nciet. cla. S nriet. geld. . Lars... · · 300 Pr. 2 Mi. 790 799 Wetter.... ... balbheiter. trüb. Schnec. Niedersebl-as um sertions - Se bühr für den . wier E 20 Xx. ...... ...... 150 Fi. 2 Mi. 1'013 1015 wind.. ...... w. w. w. Warweweckel in einer Zeile des Allg. St Sereld- der. 3 93 923 ur. rea. M.: 3s / K 130 . 2 mi. 191 ijoiz welkenzus.. w. * 02s Anzeigers 2 Sgr. pramien - Schein - ao. Obl. Li. A. R. 4 91. d 1 100 TM. 2 M 1 Tagesmittel: 331 sa“ Per... 1.77 R... 4,8“ R.. 76 et d. Seek. à 5. T. 90 895 40 Prior. Oblig. 5 1007 935 . n 8 Tse 995 2 . R ur- a. Neumãrk. Vgd. i.pa. Birr . . Leipzig in Couraut im 11 TII. Fa. 1I00 TI. 2 Mi 33 ** n . liche 8c aul ici . J 2 2 Schuldversehr. 3 09 S9 ao. da. Prior. Obi. 4 = . Fraulefurt a. M. au dd. W...... 100 HI. 2 Mi. 56 1856 14 ; mung 8 a g. 130 7 )! kerliner Stad-·-· rl. Aub. abees.— 1105 1619 a 16 Sni. 3 Weer. I07 io Freitag, 4. Dez. Im Opernhause. 139ste Abonnme 18 337. Obligationen 3! 927 2 0. 0. Prior. O61. 4 * ö . Vorstellung: Wilhelm von Oranien, große Oper in 3 Abtz, * Westpr. Pfandbr. 3 91 ö Dũüss. Rlb. Eigenb.— 101* A u s wär ti 8e B 9 rsen. F. Förster. Musik von C. Eckert. Ballets von Hoguet. J —— fffffkfftfrnffEapau‘a:tniz“: Geossb. Hos. 4. 4 100 160 ao. du. Prior. Ori. 4 ** Amster dam, 26 Nor. Niederl. virkl. Sch. 561 5 7 Span. 21 5. halb 7 Uhr. . . gor kRrein. Eisenb. 84 * 83 Antwerpen 8. Nor. Zinal. —. Neue Anl. 21. ; ; ü 5 Oetpr. Ptaudbe. 3 an. 1 ü 1a fart 2. M., 3 a . 108 a ,. a. zn, , , , werden Billets zu den erhöhten d Inhalt. Powu. do. 35 922 927 Jad. v. Stasi . 34 5 77 74. Bayr. Bank- Aetien 653 Rr. lope 87] Br. Stiegl. Br. Ist. 58. . 6. 6 ' Rar. a. Neum. do. 3 94 93 r Mme, e ,., 1 1045 103 Foln. 300 FI. S7 G. do. Soo Fi. 792. 79. ; ; f —. Im Schauspielbause. 10te französische Abon semente - Van nm 7 . r Mittheilungen aus dem Justiz-⸗Ministerial- Schlesische do. 3 36 do. Prior. 1 1 . Ham b urg, 1. Dez. Bank-Actien 1570 6. FEugl. Russ. 1052. 2 Lèonce, ou: Le danger des ropos de jeune homme, Val * ; 20. . Staa g. EB. 3 955 1 12 Wien, h. wee, och mes. sr. 1 ä. 1060. Zz. do. 73. * n.. nouzeau en 3 actes, par MM, Bayard et V. Doucet; q sschẽ Bundesstaaten. Königreich Bayern. Medizinalwesen.— n. Si. B. Li. A.. B. 1077 Aeüen 1572. Aul. ae 1634 1566. 4 1819 1245. Norab. I7353. diosgu. 183. et Madame Galgchard, vaudeville comique en 1 ac n' Cennefelder . Königreich Hannover. Landtag. König Nagd. iLalbai. Eb. 4 104 Mail. 109. Livorn. 955. Hest. 905. KRudw. MM. Duvert . . 202te Ab rich Württemberg. Einberufung eines außerordentlichen Landtags. Gold al Be. Se. Frb. E. 4 a 5. ); ielhause. 2te Abo lste in. U f. , , , . ia e 72 . . . . vag, 6 . sin 6 . 6 1 ene 36 ü. rn, stei n. In Untersuchungssachen wegen der nortorfer Axd. Glam a 5 IM. 12 11* ner, n,. . met Die Ausstellung zum Verkauf für den Verein zur Verpfle⸗ lung: ö Une un Bolts. paris Graf Mols bei Hofe. Demokratische Demon= e mn ö , n, g mg 4 689 gung armer Wöchnerinnen wird Montag, den 7. Dezember, Nachspiele, von Ch. Birch Pfeiffer. au reich, gr ihr un H 2 Se, , . n, rar n 83 = es BWilhemssteße 73. Farterrt, eröffnet und wird läglich, von 10 Uhr, —— 7 eh mne fue gn Generaie in Algier. . Maßregeln 9 ain, I 9 ö ö 10075 99 die ganze Woche hindurch dauern. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. *. dis e, . 5 y, n, , , ; ied. Mrk. sb. m Selbstverlage der Expedition. britanien und Irland. London. Hofnachricht. Die lra⸗ e , . . 4 89 3 3 stverlag p j . = g , . en 7M Montemolin. Die Inhaber B. (C.¶ . 7 ĩ i ö cr spanifchen Fonds. Ankunft Waghern's. Rerlin- Hamburger 4 95 KPtbengt e be Frceaschen Gehtttnet Dorne rn, . n . Aus dem Haag. Ankunst der Prinzessin von Oranien. —— e. ; , . . Naßfassar zum Freihafen erklärt. 3 r a7! . mmm ,. lgien. Bruůssel⸗ Kammer -Verhandlungen über das Differenzial- 2 L Zollgesctz und die Fischereien. gemeiner An zeiger. ,, Bekanntmachungen. h 96 ö c fi 1 en 19771 Die rr , n,, erung Lublin, 8 . . mit 3 en 89 , , in Seal ö. . n,, ; . . l 8 B !. 8 ͤ * ung, Or er ezei ne ind. 44 wir a 0 der) achtichten aus Portugal.) ; ; 1949 Nothwen diger Bertauf. V rgis⸗ h (ar is he Eisenbahn Section der Domainen und Forsten m h ge r l r gr, n tindien und China. Trie st. Ankunst einer neuen Post. Fried⸗

Stadtgericht zu Berlin, den 17. Oltober 1846. Das dem Rentier Theodor Wilhelm Kosse gehörige, in der Blumenstraße sßub No. 29 belegene, im Höpo⸗ thekenbuche von der Königs jadt Vol. 31. No. 1924 A. pag. 124 verzeichnete Gruͤndstück, taxirt zu 8537 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. soll am 1. Juni 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die dem Aufenthalt nach unbekann en Gläubiger, der Architekt Leopold Ferdinand Kosse und der Tischlermei⸗ ster Georg Martin Kunzmann, werden hierdurch öffent⸗

19226

essische

lich vorgeladen. ö 3 2

11038 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Birlin, den 16. November 1846. Das dem Siellmachermeister Albert Julius Rogge

zugehörige, in der Stallschreibergasse Nr. 14 belegene

und im Hypothekenbnche von der Lonisenstadt Vol. 15.

No. 945. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt

zu 13,557 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., soll am 29. Juni 1847, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger loꝛs y Eisenbahn.

nämlich:

Wir werden von jetzt ab auch zwisch en Brandenburg, Gen thin und Burg ei—⸗ nerseits u. den ü bri⸗ genStationsplätzen üunserer Bahn an⸗ vdererseits die dazu geeigneten Güter

—— zum osrdinairen, resp. Produkten⸗-Frachtsaße verladen. Pots? am, den 30. November 1846. Das Direkt oriu m der Berlin Potsdam Magdeburger Eisenbahn⸗ Gesellschast.

4605 und 5007.

5 pCt.

1895 b Köln-Mindener

zu entsprechen, wird mit 606. 628. 755. Bezugnahme auf unsere Bekannimachung vom 10. v. Mts., wonach die Ste Ha zehnprozentige Rate des mr Actien-lhtapitals am ö. R Dezember a. c. zu leisten —— 'S ist, den Actionairen un serer Gesellschaft sreigestellt, die alsdann noch xrestiren⸗ den 20 Ih gleichzeitig mit der erwähnten Sten Nate an die bezeichntten Empfangsstellen einzuzahlen. Die hier⸗ von Gebrauch machenden Actionaire haben sowohl die bis zum 15. Dezember d. J. erfallenen Zinsen der frü⸗ heren, wie die ferneren Zinsen sämmilicher Ratenzah⸗ lungen, vom 15. Dezember 1846 bis 316. Dezember 1847 mit 11 Thlr. 4 Sgr. per Actie in Abzug zu brin gen, so daß auf jede Actie einschließlich der Sten Rate 48 Thlr. 26 Sgr. zu zahlen bleiben. Bei Berechnung der Zinsen ist für Vorausbezahlung derselben

für die ersten acht Raten

eine Disconto⸗Vergütung von 4 Menaten, von da ab aber für die Zinsen von sämmtlichen Raten eine der⸗ gleichen von 2. Monaten zu 4 Y, pro Jahr in Ab= zug gebracht won den, indem der Fälligkeits Termin für jene auf ein Jahr nach der zuletzt erfolgten Verzinsung, für diefe auf Ende des nächsten Jahres angenommen woiden ist.

Denjenigen Actionairen, welche hiernach den Rest ihrer Veiheiligung bis zum 156. Dezember d. J, einzah⸗ len, werden Interims⸗Quittungen über den vollen Ac- tienbetrag 2 300 Thlr. per Actie, verzins bar vom 1. Ja⸗ nuar 1848 ab, ertheilt und diese der Reihenfolge der Einzahiung nach (ohne Rückicht auf die Num- mern der Partial Quittungen), gegen vollstän dige Actien⸗Do kumente umgeiauschi.

Köln, den 15. November 1846.

Die Direction.

1141. 1241.

1925. 2027. 2200. 2201.

3758 inel.

4281. 4282.

inel.

MWezunehmen.

Nr. 69. 1124. 1125. 3212. 3301. 3862. 4579. 4580. 4581. 4596. 4597. 4598. 4600. 4604.

3785. 3836. 3840. 3841. 3955. 3959. 3960.

4119. 4123. 4125

——

1173. 1292. 1272 1273. 1274.

1882. 2002. 2005. 2083. 2120. 2357. 2358.

1754. 17665. 1782. 1883.

2121. 2163.

Die betreff. Interessenten ersuchen wir, die Behufs der Einzeichnung der 4ten a. Einzahlung bei uns eingereichten Quit= Ens tungebogen der Bergisch⸗Märkischen Ei⸗ e Nienbahn-⸗Gesellschaft baldgesälligst zurück Gebrüder Schickler.

1577. 157.

Ferner wurden, wegen Nichteinzablung der auf den 15. August J. J. ausgeschriebenen zweilen Rate ven 5 pCt., zu Gunsten der ersten Unterzeichner welche in Folge 8. 12 und 13. der Statuten an Stelle der Besitzer die fragliche Einzahlung geleisiet haben die nachverzeichneien Interimsscheine, zugleich mit den bei der ersten Einzahlung von Lresp. ertheilten Certifikaten und Quit-⸗ tung sbogen, an nullirt. Den dermaligen Einzah⸗ lein sind unter den nämlichen Nummern neue Inte- rimsscheine, versehen mit der Ueberschrifi „Duplikat“ (an deren Schlusse die Ursache der Annullation des ersten Scheins bemerst ist), so wie neue Quittung 6 bogen, ausgesertigt werden.

Rr. 17. 22. 25. 43. 55. 77 a 8M incl. 83. 102. 128. 130. 175. 254. 255. 295. 203. 304. 306. 352. 353. 360. 361. 415. 416. 417. 423. 424. 425. 433. 466. 474 2 478 incl. 5i5 a hig inel. 525. Sꝛb. h. 541. 543 a 649 incl. 555 a 561 inel. 571 a 574 inel. 769. 771. 772. St. 862. S63. 869. 873. 879. 880. 882. 883. 885 a 891 incl. 894. 930. 936. 937. 942. 943. 9141. 1126. 1127. 1128. 1140 1142. 1161 2 1167 incl. 1247 a 1250 inel. 1325. 1226. 1327. 1348. 1375 2 1382 inel. 1384. 1395. 1396. 1397. 1391. 1400. 1420. 1424 a 1427 inel. 1431. 1471. 1472. 1496. 1497. 1502. 1532. 1685. 1705. 1753. 1784. 1824. 1825. 1852. 1868. 1952 a 1966 incl. 2901. 2080. 2082. 2207 a 2212 inel. 2390 a 2396 iacl. 2402. 2403. 24164. 2415. 2442. 2477. 2480. 2481. 2482. 2581. 2634. 26140. 2645 a 2649 incl. 2757. 2758. 2770. 2773. 2774. 2791. 2792. 2793. 2967. 3088. 3088. 3089. 3093 3097. 3137. 3260 2 3267 incl. 3278. 3279. 32965 2 3300 incl. 3302. 3304. 3306. 3308. 3309. 3336. 3396. 3401. 3403. 3404. 3412. 3413. 34135. 3433 2 3469 incl. 3675. 3577. 3579. 3611. 3612. 3695. 3725 2 3729 incl. 3737. 3738. 3754 2 3820. 3823. 3826. 3837. 2851. 35353. 3857. 3953. 39605. 3988. 3989. 39935. 4041. 4042. 4081 a 4085 incl. 4097. 4098. 4099. A200. 4201. 4218 a 256 inel. 4283. 4306. 334. 338. 4353. A430. 4563. 4626 a A629 incl. 4694. 4747 2 4776 incl. 4810 a 4818 incl. 4826 2 4833 incl. 4926 2 4931

1203.

1294.

1530. 1783. 1884. 226. 2165. 2381. 24141. 2638. 2772.

3828. 3954. 4002.

Dieses wird in Gemãßheit des 5. 14. der Siatuten zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Mainz, den 27. November 1846. Der Verwaltung s⸗Rath.

ö

desselben aber auf

Bedingungen.

rei und Betrug

einer abermaligen springenden Schad

M. R.

8. Der Käufer

Beamter zur

Regierung aber er nanz · Regierung · Kommission. ; 5. Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen Waldhammer mit den Buchstaben

in Lublin, den 28. Ottober 1846. Macht bekannt, daß in dem im hiesigen Gouverne— ment am flößbaren Flusse Weichsel (Wiela) belegenen Staate -Forstamte Pulawy (jeßt Nowa Alelsandrya) nachstehendes zum Veiflößen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkaufen ist: Kiefern aueëgezeichnet große Baustämme 60 oße Baustämme .... .... 1637, rowarlen Klöße Stämme . 4198. Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte ge—= 12. schäßt auf 4 Silb. Rub. 765 Kop. Der ganze Werth

30, 690 Silb. Rub. 823 Kop.

Der Verkauf dieses Holzes geschieht durch öffentliche laute Versteigerung in der Kanzlei des Oberfoörsters zu Pulawy (Nowa Äleksandrya), 6 Meilen von der Stadt Lublin den 20. und 21. Januar künftigen 1847. Jahres täglich von des Morgens 9 bis des Nach—= mittags 5 Uhr, vor dem dazu beauftragten Beamten der Finanz · Regierungs ⸗Kommission, unter nachstehenden

1. Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten Werihs des ausgebotenen Holzes als Va⸗ dinm niedergelegt hat, welches dem von der Licitation Abiretenden sogleich zuͤrückgegeben wird; dem Meist bietenden aber wird folches inne behalten bis zum Ab⸗ schlusse der Berechnung nach dem Kontralte.

2. Sollte eine der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstandsgeld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Verdacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz -Ankaufe nicht zugelassen und wegen Fälsche⸗ bei dem Kriminalgerichte angeklagt, sondern außer der Strafe, die das Gericht erkennt, wird der Königliche Schatz noch Vergütung des aus desselben Holzes ent-

Versteigerung ens nachsuchen.

3. Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kause Erhaliende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebotenen plus sofort zu sompleniren. Wenn derselbe das unterläßt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm . Helz wird von neuem versteigert.

4. Das Versteigerungs⸗Protokoll und der auf Grund derselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meist bietenden vom Angenblicke seiner Unterschrist an, die nach Genehmigung durch die Fi⸗

. angeschlagen, und nur diese Stämme werden

als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Waldhammer durch den betreffenden Revier-Förster be⸗ zeichnet, der zum Hauen ermächtigt.

6H. Das erstandene Holz kann der Käufer nach ei—⸗ genem Guidünken bearbeiten lassen; es ist ihm erlaubt, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Ninde und Spähne, so wie auch die lleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme auf einen Haufen legen zu lassen.

7. Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Otiobet bis Ende März alljährlich geschchen und der letzte Termin der Bear= beitung und Ausfuhr aus dem Holzes wird bis Ende März 1849 festgesetzt. chatze mit seinem Vermö⸗ gen verantwortlich, für allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er selbst daher und die von ihm im Walde gebrauchten Leute sind verpflichtet, sich nach den Vorschristen der Landes und Forst - Po—= lizei zu richten, die der betreffende Oberförster nachweist.

Es daif auch nicht die Gränze des Schlages, in welcher das Holz gekauft ist, überschritten, noch dürfen die unangeschlagenen Schüsß⸗ und Samen Bäume fällt werden, unter einer den 10maligen Wenmh dersel⸗ ben betragenden Strafe.

9g. Nach der Ausar

ist dem

5,

alde alles gekauften

e⸗

beitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Revier -Förster solches mit seinem Waldhammer an, numerirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke dürfen aus dem Walde auf die Ablage abgefahren werden.

10. Sobald der Käufer die Gouvernements-⸗Regie-⸗ rung benachrichtigt, daß ein Theil des gekauften Holzes oder das Ganze zum Verslößen berein ist, wird ein evision geschickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, sondern der Nevisor beschränkt sich auf das Ueberzählen der Stämme und die Beachtung,

ü

Allgemeine

Preußische Zeitung.

r

1

Alle Fe Anstalten des In und Aus landes nehmen geslellung auf dieses Slatt an, für gerlin die Expedition der Ag. Preuß. Zeitung: Friedrichs straße Ur. 72.

Berlin, Sonnabend den 5er Dezember

1846.

tung des Holzes gezogen werden. Im Fall eines entdeckten Austausches oder einer Verheimt von Holz vor der Revision unterliegt der KänsRn Defraudant der vorgeschtiebenen Strafe.

11. Die Utensilien zum Zusammenfügen des ht

in Tafeln, Flöße 2c. und zu Geräthen, die zun ßen nöthig sind, werden dem Käufer gegen Eh der Nutzholz⸗Taxe überlassen. Die Kosten des Verkaufs des Holzet, so der Bekanntmachung der Licitation in den ausländischen Zeitungen, so wie der Stempel um porto · Gebühren, übernimmt der Käufer, und t pflichtet, solche, außer der gebotenen Summt sitn Holz, besonders zu erlegen.

Der Civil Gouverneur General⸗Major Alberto

Der Chef der Regierungs-Kanzlei Rasinon] der Eigenschaft als außer ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter

iche A ssichten. Expedition der Amerikaner nach Japan. senbahnen. Sächsisch Baverische Bahn. ondels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Markibericht.

en Artikels.)

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben , geruht, ben bisher

inister der ottomanischen Pforte an Allerhöchstihrem Hoflager be-

(ios?

Neuen

losten.

gen ist, für die Be mentars zur neuen

nicht bestimmt, macie zu sein, bereits vielfältig in Lehrbüchern sem Grunde wird es in einem Wissenswürdigen viel enthalten n weit unter ähnlichen Werken dürfte vielleicht einen siarlen oder zwei kleinere umfassen und wenig über Wir werden jede durch vortreffliche Holzschnitte und clegante Aus ein dem Inhalte entsprechendes Aeußere zu gebt

Das Werl wird in Lieferungen von 6 Beg scheinen, von denen scheinen des lateinis Publikums sein

Braunschweig,

und und im Preise Das ganze Werk

Citerarische Anzeigen. Kommentar zur Sechsten Auflage der

PHARMACOPOEuꝗ B OkUSSICGR

von Dr. Mohr. ;

Wir beeilen uns, die Anzeige zur Kenntniß des mazentischen Publikums zu bringen, daß es uns g arbeitung eines erläuternden Auflage der preußischen Phan poe Herrn Dr. Mohr in Koblenz zu gewinnen.

Dem Veifasser der Pharmacopoea universalis die größten Hülfsmittel zu Bealbeitung ein selbsiständiges, auf eigene Ert gegründetes Werl zu schaffen, dieserhalb jeder ferneren Anpreisung. ein Lehrbuch der Chemie nach du und foll nicht alles wiederholen,

chen Originals in den Hänzo wird.

im Oltober 1846.

Friedrich Vieweg und Sy

Zu gef. Aufträgen empfiehlt sich die Voss

Sort. Buchhdlg. (6. Snitten.

tenstt. 2, Ecke der Dorothẽeenstraße.

ubigt gewesenen Chevket Bey gestern Mittag auf dem hiesigen schloffe in einer Privat- Audienz zu empfangen und von ihm das hreiben seines Souverains, durch welches er von hier abberufen d, entgegenzunehmen.

St. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Polizei⸗-Inspektor Friese zu Magdeburg den Rothen

D., von Borcke, den St. Johanniter-Orden zu verleihen;

Den Besitzer der Herrschaft Schwieben, tost- gleiwitzer Kreises Schlesen, Karl Herrmann Gustav Neumann, in den Adel nnd zu erheben; und

Dem Haupt-Kassen-Rendanten der Königlichen Porzellan- und sundheits-Geschirr⸗Manufaktur, Bier hierselbst, den Charakter 8 Rechnungs⸗Rathes beizulegen.

Gebote, aus einer s

und wir enthalh Das Vl

Der Justiz-Kommissarius und Notarius Kursch zu Sagan ist Justizz Kommissarius an das hiesige Landgericht, unter Beibehal⸗ n ahn in dem Departement des Kammergerichts, ver⸗ t; un

Der bisherige Kammergerichts⸗Assessor Brachvog el zum Justiz= mmissarius im prenzlauer Kreise, mit Anweisung seines Wohnorts der Stadt Prenzlau, und zugleich zum Notar in dem Departement Kammergerichts ernannt worden.

enthalten ist. In kleineren Umfamn

daran , Anstrengung dar Bekanntmachung.

huldscheine können gegen Ablieferung des Coupons Series IX. „8 vom 14ten d. M. ab bei der Staatsschuiden-Tilgungs-Kasse

die erste lurze Zeit nach du

mittags in Empfang genommen werden.

Kunst⸗A usstellung in der Königlichen Akademie der Künstte.

bergl. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 261, 272, 276, 281, 289, 296, 299, 305, 312, 319, 324, 336.)

.

1921 h]

stehers,

Der Pensi des . ne

Engi stanxsches Penstn

in

Der Unterzeichnete eröffnet zu Ostemn 1867 en sionat für Knaben, dessen Zweck, außer dem g lichen Ünterricht, hauptsächlich das Erlangen ein lichst großen Gewandtheit im Sprechen und, 4 der englischen und französischen Sprache, ö Bildung eines kräftigen und gesunden Körpers un raliers fein soll. Es würde auf kräftige und 9 liche Individuen besondere Rücksicht genommen Ueber Plan und Methode steht kunft zu Diensten, au ; . namentlich dessen Hydrathropie/, 2e Mn und dessen zweiter Unterricht im Englischen * Belehrung uber diesen Punlt gewähren. pit onspreis ist 250 Thaler jährlich. öst Garten in einer Vorstadi, justig und init gutem Trink- und Badewascet

Dresden, im Dezember 18468.

Dr. Carl Munde. Lehrer ver deutschen, englischen und aw. Sprache an der Handels Lehransfali

Schluß des zwölften Artitels.

„Unter den Gypsbüsten findet sich ein Cbristuskopf von Rude in is (Ni. 1120). Ein herrlicher Kopf, wenn er nur nicht statt der aus⸗ rägten Augen gesentte Wimpern hätte, die ihm, da er zu lebens voll ist, todt zu scheinen, das Ansehen geben, als habe er schuldbewußt das

Dresden.

lien und Wangen, welche wohl dazu gedient hätten, dem Kopfe das Ge⸗ ge eihabener Göttlichkeit aufzudrücken. Auch die Gyps - Portraits des f. Böch (Ne. 1032) von Uhlenhuth, des Physikers Dove von amzow (Nr. 1090) und einige andere von Hopfgarten sind alle mehr oder weniger Geschick und Fleiß gearbeitet und verdienen eben so nerkennung, wie 2 Studienköpfe von Ed. Jan nitz, die einen Neger

, Nubier darstellen (Nr. 1825 u. 26). ; nter den Marmor statuen hat die Psyche von Steinhäuser „ita4) die allgemeinste Aufmerksamkeit und Änerkennung gefunden. An ö Vaumstamm gelehnt, die Hände auf den Rücken gedunden und die . Mädchen da; die Unterschrift belehrt uns, daß darunter eine Psyche hersiehen fei. Zolien wir den schönen Formen des Oberförpers und dem nr po sionittin Kopfe unseren dollen Beifall, so stoͤrt uns dagegen et- ti 6 symmelrisch komponirte Anordnung des Gewandes, das, so an auch gedacht ist, voch eben seiner Regelmäßigleit wegen fast an ke s ec Fenstervorhänge erinnert. Gleichwohl fällt es gut und läßt en der schöngeformten Beine ihren Lauf. Im Vergleich mit der

garen Partie scheint uns übrigens der Rücken etwas zu wenig ent.

ern schrisiliche ch dürften dil Schriften de

die Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm ver⸗=

6 Nichterhebung von Dolmetscher⸗Gebühren und Ueber⸗

terhaltenen Gerichts⸗Behörden in denjenigen Landestheilen, in deren

nst⸗Auestellung in der Königl. Akademie der Künste. (Schluß des zwölf⸗

hler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, so wie dem Obersten

Die am 1. Januar k. J. fällig werdenden Zinsen der Staats⸗

selbst, Taubenstraße Nr. 30, in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr

ge gesenkt. Sonst begegnen wir den schönsten Linien in Stirn, Augen⸗

re Körperpartie verhüllt, steht mit nach oben gewandtem Haupte ein.

Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die zu realisirenden Coupons, den bereits früher ergangenen Bestimmungen zufolge, nach den Apoints geordnet und von einem die Stückzahl und ce n , enthaltenden aufsummirten Verzeichnisse begleitet sein

üssen.

Berlin, den 2. Dezember 1816.

Haupt Verwaltung der Staatsschulden.

Rother. von Berger. Natan. Koehler. Knoblauch. Nichtamtlicher Theil. Inland.

Berlin, 4. Dez. Se. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht: Dem General⸗Direktor der Museen, von Olfers,

liehenen Komthurkreuzes des Civil⸗Verdienst⸗Ordens zu gestatten.

Berlin, 4. Dez. Die heute ausgegebene Nr. 44 des Ju st iz Ministerial-Blattes enthält folgenden Allerhöchsten Erlaß we⸗

etzungs-⸗Kosten bei den Verhandlungen der aus Staatsfonds un-

Bezirk eine andere Sprache als die deutsche gebräuchlich ist:

Auf den Bericht des Staats- Ministeriums vom 20sten v. M. bestimme Ich hierdurch, daß bei den aus Staatssonds unterhaltenen Gerichts⸗Behör⸗ den, in deren Bezirk eine andere Sprache als die deutsche gebräuchlich ist, den Parteien für llebersetzungen ans jener Sprache keine Kosten, für Ver= handlungen mit den nur jener Sprache kundigen Personen keine Dolmet⸗ scher⸗ Gebühren und auch die Neise⸗ und Zehrungelosten für die zu Ver- handlungen mit solchen Personen zugezogenen Dolmetscher nur in den Fällen, in denen die Parteien die seiosten und Diäten der Gerichts- Beamten zu tragen haben, berechnet werden sollen. Daß in dem Bezirke einer Gerichts Behörde eine andere als die deutsche Sprache gebräuchlich sei, ist alsdann anzunehmen, wenn in demselben ein oder mehrere Orte sich befinden, wo Gotiesdienst oder Schulunterricht in jener anderen Sprache gehalten wird. )

Santzsouci, den 14. August 18316.

riedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium. 3 . c h

Verfügung des 2 tiz-Ministert.

l 30 Erlaß 1 aus Staats Fonds unter- haltenen Gerichts · Behörden hierdurch . Nachachtung bekannt gemacht, und werden dieselben zugleich angewiesen, die nach Maßgabe des Aler⸗ höchsten Erlasses nicht mehr zulässigen Uebersetzungs- und Dolmetscher⸗= Gebühren, so wie die Reise⸗ und Zehrungslosten der Dolmetscher, so weit solche nach dem 14. August d. J. von den Parteien bereits eingefordert worden sind, niederzuschlagen, die davon bereiis bezahlten Beträge aber den Einzahlein auf deren Antrag aus den Salarien⸗Kassen erstalten zu lassen.

Wegen Entschädigung der auf dergleichen Gebühren angewiesenen Beamten und wegen anderweitiger Regulirung ihres Einlommens werden besondere Anweisungen an die betreffenden Obergerichte ergehen.

Berlin, den 30. November 1846. Der Justiz ⸗Minister

Uh den. An die aus Staats-⸗Fonds unterhaltenen Gerichts ⸗Behörden.

Sodann folgt eine allgemeint, an sämmtliche Gerichts ⸗Behörden gerichtete und das Verfahren derselben bei Beschlagnahme fal⸗ scher Münzen betreffende Verfügung des Justiz⸗Ministers, vom 25. November d. J., durch die den Gerichts ⸗Behörden die genaue Befolgung der ihnen wiederholt und zuletzt in der Verfügung vom 21. Februar 1844 ertheilten Anveisung: „alle falsche Münzen, welche in gerichtlichen Beschlag genommen werden, nach rechtskräftiger Ent- scheldung der Sache, auch wenn sie von der General⸗Münz-Direction für ganz werthlos erklärt worden sind, nicht selbst zu vernichten, son⸗ dern an die betreffende Königliche Regierung zur weiteren Beförde⸗ rung an die Münz⸗Verwaltung abzuliefern“, nochmals zur Pflicht ge⸗ macht wird.

Auch theilt das genannte Blatt folgenden Plenarbeschluß des

Königl. Geheimen Ober-Tribunals, über die Gultigkeit eines vom

Vormunde für den Mündel ohne Genehmigung des Vormund⸗

schaftsgerichts abgeschlossenen Vertrages, mit:

Hagar mit dem Ismael, Marmorgruppe in Lebensgröße, von A. J. Streichenberg (N. 1127), scheint uns für die ihr gegebene Bezeichnung nicht eben streng charakterisirt. Man dürfte leicht versucht werden, dem Werke eine andere Deutung zu geben. Nur das orientalische Kostüm, namentlich in der Kopfbelleidung der Hagar, ihre abgemagerten Züge und ihre flache Brust könnten füglich zur Charakierisirung der bezeichneten Figur dienen. Diese kontrastirt eiwas mit dem vollen und sehr hübschen Gesicht

des kleinen IpSmael, der überhaupt der gelungenste Theil der Composition

ist. Auch die Gewandung der Hagar hat nicht unseren ganzen Beifall. Die vom Kopf über den rechten Arm heunterfallenden Fallen sind eiwas zu regelmäßig und zu parallel gehalten, während die im Schoße ein wenig zu bunt und verworren durch einander liegen.

Bei weitem ansprechender und höchst glücklich in der Idee ist der „Angler“, von demselben Künstler in karrarischem Marmor aasgeführt. (Nr. 1128.) Ein Knabe, nur mit einem von der rechten Schulter halb herunter hängenden Hemde bekleidet, sitzt vor einer Schaale von grauem gewöllten Marmor in Form einer großen Muschel. Er hält eine Angel in den Händen und neigt den Kopf vorwärts, als ob er ins Wasser schaute, so daß man mit Uhland zu ihm sprechen möchte:

Was schaust Du nach der Angel Vom Morgen bis zur Nacht Und hast mit aller Mühe doch Kein Fischlein aufgebracht ?

Der wohlgescheitelte und sorgfältig frisirte Kopf versucht uns sast zu glauben, 9 sᷣ diese nen rf! Gestalt ein Porsrait. Die seinen Züge. überhaupt der ganze Kopf, der lebend weit mehr füt einen Hut als für die Fischermütze paffen würde, harmoniren nicht recht mit der Situation. Wäre unsere Annahme richtig, so hätte, wie wir meinen, dem anmuthigen Werle

als Portrait aller Werih bleiben können, ohne daß die Wahrheit der Com-

position zum Opser gebracht zu werden brauchte. . Das „Mädchen mit Bluͤmen ! (Nr. 1166), von E. Müller, ist eine liebliche Figur, woch eiwas lolcit im Ausdrucke. Besser gefällt uns dir

*) Plenar - Beschluß.

Zur Ungültigkeits Erllärung eines vom Vormunde für den Mündel abgesch le ssenen ,, reicht der Umstand allein, daß die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorgeschrieben, aber nicht eingeholt ist, nicht hin.

Angenommen in Pleno am 22. Juni 1816.

b) Auszug aus dem Protokoll.

Das Allgemeine Landrecht bestimmt in §. 10 Tit. 5 Thl. I., daß Ver⸗ träge, wodurch unsähige Personen verpflichtet werden sollen, durch die im Gesetze oder vom Richter ihnen bestellten Vormünder geschlossen werden müssen, und die ss. 11 13 ibid. sprechen hinsichtlich der Perfection und Gültigkeit solcher Verträge nur von der vo rmundschaftlichen Ge⸗ nehmigung, ohne einer Mitwirkung des vor mundschaftlichen Gerichts als nothwendig zu erwähnen.

Auch im 8. 438 Tit. 18 Thl. II. des Allgemeinen Landrechts wird ausgesprochen, daß der Vormund bei Verwaltung des Vermögens der Pflegebefohlenen schuldig und befugt sei, Alles zu ihun und zu besorgen, was einem guten Hauswirthe in Ansehung seines Vermögens obliegt, in⸗ sofern er darunter durch ausdrückliche Gesrtze, durch den Willen des Erb- re und durch besondere richterliche Verordnungen nicht eingeschränkt worden.

Dagtgen wird nicht nur in Ss. 238 und 239 a. a. O. verordnet, daß der Vormund in allen Fällen, wo in Ansehung der Person oder des Ver mögens des Pflegebesohlenen eine eihebliche Veränderung vorgenommen werden soll, oöder von einer Handlung oder einem Vorfalle die Rede ist, woraus bedenkliche oder gefährliche Folgen für den Pflegebefohlenen ent- stehen können, dem Gerichte davon Anzeige machen und dessen Genehmi- gung oder nähere ne, In, ,,. einholen müsse; sondern es wird auch später⸗ hin bei den Vorschriften über die einzelnen Rechtshandlungen, die durch die Vermögens ⸗Verwaltung herbeigesührt werden können, mehrfach festgesetzt, daß davon dem Gerichte Anzeige gemacht und dessen Genehmigung einge—⸗ holt . solle. Vergl. 8. 455, 459, 471, 498, 532, 533, 354, 598 u. a. mehr.

Es ist jedoch nicht immer angegeben, welche Folgen es nach sich ziehe, wenn ein Vormund da, wo das Gesetz zur Einholung der Genehmigung des vormundschaftlichen Gerichts verpflichtet, solche versäumt hat; und na⸗ mentlich ist nur in einzelnen Fällen ausdrücklich ausgesprochen, daß ohne eine solche Approbation der Vormund gar nicht handeln dürfe oder das Geschäst nichtig sei. Vergl. 85. 468, 662, 521, 526, 585, 644 a. a. O.

Ueber die rechtlichen Wirkungen von Verträgen, welche ein Vormund ohne obervormundschaftliche Genehmigung in Faͤllen abgeschlossen hat, in denen er nach Vorschrist der Gesetze diese Genehmigung hätte einholen sollen, ist ein Konflikt der Ansichten zwischen dem dritten und dem ersten Senate des Kollegiums entstanden, welcher veranlaßt hat, daß dem Ple- num folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt worden ist:

Sind Vertrage⸗ che ein Vormund Namens seiner Pflegebesohlenen ab- schließt oder genehmigt ohne obervormundschastliche Genehmigung rechts

beständig, insofern die zuletzt gedachte Genehmigung nicht durch beson⸗ dere Gefetze bei Strafe der Üngültigkeit als erforderlich vorgeschrieben ist, oder nicht? eventualiter falls die Frage verneint würde:

Ist zur Gültigkeit eines von einem Vormunde Namens seiner Pflege- Befohlenen abgeschlossenen oder genehmigten Vertrages die obervormund- schaftliche Genehmigung des Letzteren nothwendig, wenn dieser Vertrag ein Geschäst beniifft, welches der Vormund, ohne dem Gericht davon An⸗ zeige zu machen, und dessen Genehmigung oder nähere Anweisung ein⸗ zuholen, nach Vorschrift des Vormundschaftsrechie und namentlich der

§8§. 238, 239 Tit. 18 Thl. Il. des Allgemeinen Landrechis nicht vor- nehmen soll?

Bei der Berathung hierüber machten sich verschiedene Ansichten geltend; einerseits wurde die Meinung vertheidigt, daß nach der Stellung, welche das Allgemeine Landrecht dem Vormunde anweise, als Regel angenommen werden müsse, daß er überhaupt nur da selbstständig handeln dürfe, wo ihm das Gesetz solches, wie in den 8§. 492, 497, 503, 504, 531, 643 Tit. 18 Thl II. des Allg. Landrechts, ausdrücklich gestattet; andererseits ward die Behauptung aufgestellt: daß Vernäge des Vormundes in der Regel als für beide Theile verbindlich angesehen werden müßten, wo nicht im Gesetze oder in der Bestallung ausdrücklich von einer Genehmigung des vormundschaft-⸗ lichen Gerichts die Gultigkeit des Geschäfis abhängig gemacht sei. Zur Unterstützung dieser Ansicht ward noch hervorgehoben, daß selbst bei den wichtigsten Rechtsgeschäften die Eingchung der Ehe eines Pflegebefoh⸗ lenen zwar auch im § 54 Tit. 1 Thl. IJ. des Allg. Landrechts vorge⸗ schrieben sei, daß der Vormund seinen Konsens nicht ohne Genehmigung des vormundschaftlichen Gerichts ertheilen dürfe, daß jedoch, wenn die Ehe mit Konsens des Vormundes wirklich geschlossen worden, der mangelnde ober vormundschaftliche Konsens die Ungültigleit der Ehe nicht begründe.

Man vereinigte sich dahin, daß eg zur Erledigung des zu beseitigen⸗ den Fonflifts nur einer Beantwortung der nachstehenden Frage bedürfe:

Reicht zur Ungültigkeits - Erklärung eines vom Vormunde für den

mm —— ——

Statue eines Mädchens, welches „Eichkätzchen füttert“, von Ed. Mayer in Rom (Nr. 1104).

„Ein Bettelknabe“, von Alex. Sanguinetti (Nr. 46761), verdient in der Ider viel Anerkennung. In der Ausführung aber ist die wenig ideale Bekse dung zu tadeln, und so drollig und zut aulich uns auch die kleine Fig ‘r entgegentritt, so will uns dech an ihr die wohlgerundete linke Backe, der noch dazu die rechte nicht gleichkommt, und die enischiedene Anlage zum Embonpoint zu dem Charalier nicht passend erscheinen.

Unter den Bronze-Statuen kann zunächst „eine junge Frau, Blu— men in ihr Haar flechtend und sich in einem Spiegel beschauend“, von August Dumont in Paris (Nr. 1086), als eine vortreffliche Arbeit ge⸗ nannt werden. Den Handspiegel hält die schöne, volle, breithüftige Gestalt in der Linken und schaut mit etwas gesenktem Haupte hinein, indeß die Rechte bemüht ist, eine Blume an der Schläfe zu befestigen. Die Gewan dung fällt natürlich und leicht; der Körper entwickelt alle mögliche Grazie; doch müssen wir eingestehen, daß wir für so zarte Süjets lieber den Mar- mor angewandt sehen, als die harte, strenge Bronze.

Die zahlreichen Arbeiten von Heinr. Fisch er zeichnen sich durch sau⸗ bere Korrckiheit aus, wie namentlich eine Figur nach einer dir zwei bekann- ten sitzenden Ruhmesgöttinnen von Rauch, welche mit zwei stehenden das Inneie der Walhalla bei Regensburg zieren (Nr. 1067). Auch hier gilt, wag wir bei der vorhin erwähnten weiblichen Figur über den Sioff gesagt haben. Die „Frömmigkeit“, nach einem Modell von Rietschel (Nr. oss). Die Auffassung ist nicht ganz sachgemäß. Die Figur siebt mit den gesenk= ten Augen nicht sowohl 6 als vielmehr schuldbeladen und schuldbe⸗ wußt aug. Die Gewandung erinnert an die eine der Herkulanerinnen. Der Venus (Rr. 1070) scheint die sogenannte Venus von Melos zum Borbild gedient zu haben. In der erhobenen Hand hält sie den. Apfel nicht, wie es am meisten vorkommt, einen Spiegel. Auch die übrigen Arbeiten aus der Werlstäne des geschäßten Künstlers tragen das Gepräge der Präzision und des sorgfsältigsten Fleißes. . ö

Noch baben? wir einiger Arbeiten zu gedenken, welche aus Gyps für den Guß oder zu anderen Bestimmungen modellirt worden sind und blos