1846 / 351 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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1490

Kekanntmachungen.

so7ol Ed iktal⸗Vor ladung.

Auf Antrag des Kurators und der Verwandten wer- den der Tischlergeselle Christian Heintz von hier, ein Sohn des Tischlermeisters Johann Zacharias Heintz, welcher vor 20 Jahren sich nach Troppau begeben hat, und, falls solcher nicht mehr am Leben sein sollte, dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hiermit öffent- lich vorgeladen, sich binnen neun Monaten, spätestens aber im Termin den 24. Mai 1847, um 9 Uhr Vormittags, in unserem GerichtslofalF schriftlich oder persönlich zu melden, widrigensfalls sie fün todt erklärt und ihr Ver mögen demjenigen ausgeantwortet werden wird, dem solches nach der gesetzlichen Erbfolge gebühren wird.

Willenberg, den 22. Juli 1846.

Königl. Land- und Stadtgericht.

6281 Subhastations⸗Patent.

Das in der Dammvorstadt an der Crossener Straße sub No. 8e gelegene, Vol. IV. lol. 337. des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, dem Schlossermeister Johann Gottlieb Spaeth, jetzt dessen Erben gehörige Wohnhaus, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 7890 Thlr. 22 Sgr. „Pf. abgeschätzt worden, soll

am fünften März 1847 subhastirt werden.

Alle unbekannten Real-Prätendenten werden aufge— boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Frankfurt a. O., den 23. Juni 1846.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. 1108

Es werden hiermit alle unbekannten Gläubiger, welche aus der Amtsverwaltung des bei uns angestellt gewe— senen, verstordenen Gerichtsdieners und Exekutors Jo⸗ hann Müller Ansprüche an die von demselben bestellte Caution von 107 Thlr. zu haben vermeinen, aufgefor⸗— dert, sich binnen 6 Wochen und spätestens in dem auf

den 16. Februar 1847, Mittags 11 Uhr, im Direktorialzimmer des Gerichtslokals anberaumten Termine zu melden, unter der Verwarnung, daß sie nach fruchtlosem Ablaufe des Termins ihres Anspruchs an die Caution verlustig sein und blos an die Erben des Müller verwiesen werden sollen.

Havelberg, den 30. November 1846.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

1105 I

Nachdem von der verehelichten Noewe, Aune Marie Elisabeth, geborenen Lankau, von hier auf Todeserklä— rung ihres Ehemannes, des Tischlers Jürgen Heinrich Rocwe, angetragen worden, so wird demselben hiermit aufgegeben, sich personlich oder schriftlich in der Regi⸗ stratar des unterzeichneten Gerichts zu melden, um wei⸗ tere Anweisung zu erwarten, spätestens aber in termino

den 16. Orktober 1817, Morgens 11 Uhr, im Gerichtshause hierselbst vor dem Herrn Ober-Lan— desgerichts-⸗Assessor Fugemann zur Wahrnehmung seiner Gerechtsame einzufinden, widrigenfalls der 2c. Roewe für todt erflärt und der Nachlaß den sich legitimirenden Erben und in etwaniger Ermangelung derselben dem Fiskus zugesprochen werden wird. ̃

Zugleich werden die von dem Tischler Järgen Hein⸗ rich Noewe etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, in termino

den 16. Oktober 1847, Morgens 11 Uhr, zu eischeinen, ihre Gerechtsame wahrzunehmen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den

sich legitimirenden Erben zugesprochen werden wird. Salzwedel, den 7. Dezember 1846. Königl. Preuß. Land- und Stadigericht.

Carssow.

in⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn. . In den Tagen vom 8 his

* 9 r l

e, Ausschluß der Sonntage,

—— werden in den Vormittagsstunden von

9 bis 1 Uhr in unseren Kafen Lokalen zu Berlin

und Potsdam

a) die Zinsen der von uns übernommenen Prloritäts-Actien der Berlin-⸗Potsda—⸗ mer Eisenbahn-Gesellschaft,

k) die Zinsen un serer 4, und 5prozentigen prisritäts-Obligationen und

die Zinsen der Stam m-Actien unserer Ge scllfchaft Ire 2tes Simester 1846 (Coupon Nr. 2.

cupens und zwar für jede Sorte essere Verzeichnistt, mit der Namens-Unterschrist und Lechbrang?z Angabe Ee Empfängers versehen, nach den laufenden Nur mein geordntt, beizufügen.

Fetzzam, den 15. Dezember 19846. s8 Dire n nn m mr ain Poet am- Magdeburger Eisenbahn ˖

Hesellsch aft.

ö ö . 1 —— , sarleriten Iris ädtügimann, in Vollmacht des

Bran- er Ermnnttti-Besitzets Johann Heinrich Chri- e, Senn, n, garrenihien im Mecklenburgischen, wer Een alt due dee, welche von dem Leben oder Tode

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erer ——

2 8

Allgemeiner Anzeiger.

Bd. 3. 3 vom Jahre 1620 1720. 2 Thlr. „4. Die Zeit vom Jahre 4720 - 1770. Auch unter dem Titel: Denlmältr der deutschen Sprache von Haller bis jetzt. 1. Thl., welcher die Zeit von Haller und Geitsched bis auf Herder und Goethe enthält. kart. 3 Thlr.

Heinssus, Th., Geschichte der deutschen Literatur, oder der Sprach=, Dicht- und Redekunst der Deut= schen bis auf unsere Zeit. Sechste durchweg verb. und mit viclen Zusäßen verm. Ausg. 8. 13 Thlr.

Rahel. Ein Buch des Andenkens für ihre Freunde. (Herausgegeben von K. A. Varnhagen von Ense.) 3 Bde. gr. 8. 3 Thlr.

Riemer, F. W., Mittheilungen über Goethe. Aus mündlichen und schristlichen, gedruckten und unge- drucken Quellen. 2 Bde. gr. 8. geh. 5 Thlr.

Briefwechfel zwischen Goethe ünd Zelter in den Jahren 1796 bis 1832. Herausgegeben von Dr. Ff. W. Riemer. 6 Thle. gr. 8. 12 Thlr.

renen Jochim Hinrich Georg Schleh oder Schlee, Soh⸗ nes des derzeitigen Pächters Hartwig Friedrich Schleh oder Schlee zum Glünen Jäger und der Anna Mar— garetha Friederiea Schleh, geborenen Meister, welcher angeblich im Jahre 1824 in Hamburg sich nach Rio de Janeiro eingeschifft haben sell und seitdem verschel len ist, Nachrichten besitzen, zur Mittheilung derselben hierdurch aufgefordert, der genannte Abwesende aber, eventualiter seine Leibes oder sonstigen Eiben, inglei—= chen alle etwanigen Gläubiger desselben gerichtsseinig schuldig erkannt, binnen Jahres und Tages von Er— lassang gegenwärtiger Ediltal⸗- Ladung an, mithin sxrä⸗ testens m 4. Januar 1848 im Altuariate des Landgerichts hierselbst, und zwar der Abwesende von seinem Leben glaubhafte Nachricht zu geben, die Erben und Gläubiger desselben aber ihre Erb- oder sonstigen Ansprüche unter Beobachtung des Erforderlichen gehö- rig anzugeben und zu bescheinigen, bei Vermeidung des Rechisnachtheils, daß, widrigenfalls, und nachdem resp. dem S§. 9. der Verordnung vom 30. Dezember 1829 ü ) über Todeserllärung Abwesender Folge geleistet sein Wachsmuth, W.. Weimai's Musenhof in den wird, der abwesende Jochim Hinrich Georg Schleh oder Jahren 1772 1807. Historische Skizze. gr. 8. Schlee für todt erklärt und dessen Vermögen den in geh. 1 Thlr. . * Folge seines Todes dazu Berechtigten ausgeliefert, seine Schack, A. J. v., Geschichte der dramatischen Lite- nicht angemeldeten Erben und Gläubiger abtr mit ihren ratur und Kunst in Spanien. 3 Bde. gr. 8. geh. Ansprüchen präkfludirt werden sollen. 85 Thlr. So geschehen Lübeck im Landgericht, den 20. No- Schneider, L., Geschichte der Oper und Tes K⸗ vember 1846. nigl. Opernhauses in Berlin. Mit architeltonischen Beiträgen von Langhans. Prachtausgabe mit hi—= storischen Dokumenten, artistischen Beilagen und eingedruckten Holzschnitten. Lief. 14— 3. gi. Fol. (Jede Lieferung 4 Thlr.) 12 Th'r. 1107 ö . . Auf Imploriren Dris. Klügmann für den hiesigen , . 694 e, nn , Buchhändler Hans Detlev Friedrich Aschenseldt, als 1 . * y0niñ. Tae n' m,. Gurzntoris herêditatis der verftorbenen Anna Catharina, J ü z J stoire du moyen age. 13 Fhlr. Tome 1II. Hi geb. Sierau, des weiland Georg Berend Niemann , , , ,, ,, Wittwe, vor dem Hüxterthore hierselbst, werden mittelst ö 3 en,, . . 243 2 2 K Jeun e ectrice, oder ranzösi5sches Lese gegenwärtigen Piollams alle Erzen, Gläutigen Pfand. buch für deutsche Töchterschulen. 8. geh. 1 Thlr. inhaber und Schuldner der veistorbenen Wittwe Anna X . 3. * 6. 6. Ed Ph Nc nl deut · Catharing Niemann, geborenen Sic au, gerichts seiig 3 1 für böhere Schulen. te verm. Aus- aufgefordert und schuldig erlannt, binnen Jahres und ö . 8. i. Thlr J . Tages, von deren Todestage, den 16. August 1846, . an, also spätestens am 1. Oktober 1847, die Eiben und Gläubiger ihre Erb und sonstigen Ansprüche bei 110891

In sidem J. P. Plessing, Dr., Alt.

In sidem

J. P. Plessing, Dr., Actuarius.

Literarische Anzeigen.

So eben erschien in meinem Verlage und ist in allen Buchhandlungen Deutschlands vorräthig, in Berlin

(Stechbahn 3), Posen und Bromberg bei E. S.

Verlust derselben im Aktuariate des Landgerichts, unter In Joh. Palm's Hofbuchhandlung in München Beobachtung des ö zum Professions⸗ Proto- ist so eben erschienen: e koll anzumelden und gebührend zu justisiziren, die Pfand⸗ 9 in j rf rn, de e, ö Sind klinische Lehranstalten mit bei Verlust ihres Pfandrechts, dem implorantischen Eib= Rt 8 2 . l e h.. i , ,, d,. stadtischen n, n, . ohne ner endlich, bei Vermeidung abermaliger Zahlung, ihre 8 z z 5 Schulden eben demselben zu berichtigen. Nachtheil vereinbar ö So geschehen Lübeck im Landgerichte, den 4. Dezem— Mit J ber 1816. Rückicht auf ihre g egenseinigen Verhältnisse in München und zugleich als Widerlegung der von dem Kgl. bayer. Geheimen Rathe Philipp von Walther dem allgemeinen Krankfenhause zu München ange— schuldigten Mängel, verfaßt von Anselm Martin, der Medizin, Chirurgie und Philosophie Doltor, pralt. Arzie in Munchen ꝛc.

Nebst einem Briefe über die Waltherischen Anschuldigungen

* Mittler: N ; ; Franz ga, . Häberl, litosl Das illust rin Mad. Dr., Königi. baver. Geheimen Rathe und Di- rektor 2c.

Schleswig-RHolstein gr. 8. geh. Preis 10 Sgr.

und Zu haben in der

Dänemark. Nicolaischen Buchhandlung Humoristisches Taschenbuch in Berlin, Brüder Straße 13. vom

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Herausgeber des Corsaren.

Audiatur et altera pars.

Mit 186 Holzschnitten.

1837. 15 Bogen gr. 8. In eleg. Umschlag geheftet. Preis 15 Thaler.

Die politiscche Partei des Verfassers, die unter ei⸗ nem freien Dänemark Constitution, Jury und volle Preßfreiheit für alle Unterthanen der Krone Dänemark versteht, streitet keinesweges gegen die Freiheit der Deut- schen in Dänemark. ö.

Die geistreichen und faßlichen Aufsätze und die srap⸗ panten Stizien zu den Satyren, machen dieses Buch zu einem der allerinteressantesten, die in der schlezwig⸗ holsteinischen Frage erschienen sind. Der deutsche Michel sst reichlich, sogaͤr mit einer eigenen Hymne, bedacht, aber auch der dänische nicht geschont, denn der Korsar

Militairische Briefe eines kämpft für die Freiheit aller Staatsbürger des König—

reicheß. Das Ganze macht einen heiteren Eindruck und Verstorbenen

eignet sich zu Weihnachtsgeschenken für alle Parteien, an

theils um einen harmlosen Streich zu spielen, iheils um seine noch lebenden Freunde. einen Humor, den man schon hegt, zu unterstützen, Die V Bände in 4 Sammlungen. brillante Ausstaitung des Werks, so wie die denselben e.

beigegebenen 186 Holzschnitte, werden nicht wenig dazu beifragen, dem Ganzen allseitigen Eingang zu ver—

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckere⸗ r

d d . 8 P 4

schaffen.

1071 Leipzig, im November 1 n, gn . Eine große Anzahl neuer

ö englischer Werke

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23 Thlr.

18.

Allgemeine

351.

So eben erschien in 2ter Auflage Il . 3nhalt Das neueste Preuß. Cin Lat icher Theil. . Prozeßgeset d, e eee metern,

Venutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Landtag, vom 21. Juli 1846. ' Zabindung mit Hamburg. = Schreiben aus Braunschweig. (Hülss⸗ Seine Stellung zur Prozeß Or dnunmn

Farin der, Landschullehrer; Münz wesen.) . Jahre 1793 und zum gemeinen densp desterreichische Monarchie. Lemberg. Rundschreiben in Betreff Prozesse. rr, bänersichen Ver ßälinisse. ; Von rßland und Polen. , , n ,,, über i 2 d Meas' segten Kämpfe im Kaukasus. (Schluß) ar schau. Post A. W. Goetze, g hie lr e nd in Folge der Einverleibung Krakau's in die österreichische Dr. d. N. und K. Geh. Ob. -Tribunals-Vict i Der Herr Verfasser dieser in der ersten Un

Monaichie. . . . . ankreich. Paris. Der Bey von Tunis,. Eine Mission Abd el kurzer Zeit vergriffenen Schrist hat es vorgenn, zweite Äuflage unter seinem Namen erscheinn an

Karcrs. Rückkehr Bugeaud's nach. Algier. Der Vorgang auf

NMautitius. . 1 ,,, 2

8 ist ni ändert. SFie lyoner Seidenfärber. Unruhen. Vermischtes. Schreiben

366 9 . re,, et . Paris. (Angebliche Unterwerfungs⸗-Vorschläge Abd el Kader's und erlin, Novbr. tss s Peihältniß der Araber der Sahara zu den Franzosen.)

ö oßbritanien und Irland. London. Antrag wegen Abschaf⸗ fung der Malzsteuer. Neuer Gouverneur von New Foundland. Der Bey von Tunis. Lord Stourton und Admital Beauclerk 4. Bamischtes.

So eben erschien bei uns und bei E. S. Mi in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Biomth haben: Belgien. Brüssel. Die Maßregeln zur Abhülfe der Landes noth.

ie frommen katholischen Alt-⸗Sarng Wahlteformplan. ch ; 6 Echweden 2. Norwegen. Stockholm. Verhandlungen des Re= i idnischen Anti-Sarma] vräsemanens-Comité's. die neuen hei sche l Din mn ark. Schleswig. Auflösung der Stande Versammlung. in Polen.

weiß Kanton Basel. Die Truppen Bewegungen an der franzö⸗ J F ö ' slischen Gränze. Zur richtigen Würdigung ij n letzten Insurrection

Pesellschast naturforschender Freunde. Eisenbahnen. Bahnstrecke zwischen Weißenfels und Weimar. ven Wilhelm von Sch, gr. 8. Velinp. brosch. 3 Thlr.

Bandels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Mailt⸗ Renger sh⸗ Buchhandlung in Lein

bericht. ö Amtlicher Theil.

Bücher zu außerordentlich wos Se. Majestät der König haben Alergnäbigst gerubt: o ov feilen Preisen, Dem Geheimen Ober⸗Tribunals⸗Rath Scheffer den Stern

/m Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verlei⸗ vorräthig in der Gselli

n; so wie Den vortragenden Rath im Ministerium des Innern, Geheimen schen Bücherhandlung zu lin, Kurstraße 51, neben!

ͤ bber⸗Regierungs⸗Rath Schulze, zum Präsidenten des Kuratoriums vrenßischen Renten-Versicherungsg, Anstalt für die drei Jahre 1847 3 1 * Intelligenz⸗Comtoir. Goethe's Werle, neue Ausgabe in 40 Vi

1849 und Den bisherigen Bau-Inspektor Wiebe zu Berlin zum Regie- ; hö⸗ und Baurath zu ernennen.

statt 21 Thlr. für 15 Thlr., sauber geb. zu 18, s9] Prachtband 20 und 21 Thlr. Sch ill er's W 5 Thlr., sauber geb. 4, 45, Prachtband 3 u. 6j Lessing's Werle stati 6 Thlr. für 4 Thi. eb. 5 Thlr., Prachtband O Thlr. J. Paul's i. Papier mün 5 Suppl., statt 35 Thli. für fo Cooper's Werke, 210 Bde., statt 25 Thli. si Thlr. Cooper's Werle, Prachtausgabe, 0 statt Jo Thlr. für 45 Thlr. v. d. Vel dens e ten, 27 Thle., statt s2 Thlr. für 45 Thlr. 'in Werke, 74 Thle., statt 9 Thlr. für 4 Thli. ttt die klassischen Stellen der Schweiz mit 8; Sin. n 18 Thit. für J Thlr. 1001 Nacht, Prick mit 26000 Holzschnitten, stait 18 Thlr. sür 5 Ill Sgr. Don Quixote, Prachtgusgabe, stal 61 für 2 Thlr. 25 Sgr. Gil Blas, Prahl statt 6 Thlr. für 1 Thlr. 25 Sgr. Le Sagt hinkende Teufel, Prachtausgabe, gin 3 Thli. jn Sgr. Kaul ei Virginie, Prachtausgabe, ii Thir. für 1 Thlr. 15 Sgr. Dem octritoz, cen piere eines lachenden Philosophen, stait 71 fürs Lamartine's Werke, denssch von Herwegh, Thlr. sür 275 Sgr. W. Scott s Romane, J stat 15 Thlr. fuͤr 3 Thlr. Chamisser sauber geb. 3 Thlr., Prachiband 33 Thli. ij Werte, fauber geb. 25 Thir. Biernatzkly, . 25 Thlr. E. Schulz Werke, statt 6 ti. Thlr. Wiel and's Werke, 36 Thlte., sit Herder's Werke 63 Thlr. Boz lämmllich, deutsch mit Holzschnitten, statt 183 Thlr. fin Hauff's Werie, Prachtausgabe mit Stahlsiit z Thlr. für 3 Thlr. Byron' s Werle, 4 für I Thir. Walblin gere Werke, 8 Trg 4 Thlr. für 2 Thlr. Bürg er' s finite stait 35 für 25 Thlr. Lich tenberg's 9 Thle. 3 Thlr. Platen' s Werke, sauber gen 15 Sgr., Prachtband 3 Thlr. Engel 4 12 The. 47 Thir. Langbein s Schristen jj Thlr. für 5 Thir. Börne's Schristen, ö. c sür 2 Thlr. Swist's Weile, 3 Thle,, e für 1 Thlr. J. v. Müller ' sämmtliche 6 Thle., s. 14 Thlr. sauber geb. f. 83 Thli; 3. Werte v. Schlegel u. Tiek, sauber ge ij Sh nksSp. Works, 1 Vd. mit Noten un in statt 5 Thlr. sür 27 Thlr. Bu! wer d e. Fir, feen e , . 35 Thli. Werke, sauber geb. 55 Thlr. 1. ꝛc.

Pierer's Conversatione -Lexilon, 2te neige g4ĩ = 46. Bd. 1— 32., nebst erläuternden t las, Pränumerations - Preis 24 Thli., 2 j Wolff, Convers. Lerifon. 5 Bte. . 9

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz Wilhelm und der Prinz Daldemar sind von Fischbach hier eingetroffen.

Der Justiz⸗Kommissarius und Notarius Torno zu Tempelburg R ncch Bartenstein, im Departement des Ober- Landesgerichts zu Wönigeberg, versetzt worden.

Bekanntmachung. Die seit vollständiger Eröffnung der Berlin⸗Hamburger Eisen⸗ ahn auf derselben stattfindenden Dampfwagenzüge werden auch sei— ens der Post zur Brief- und Päckerei-Beforderung benutzt. Um in— die Korrespondenz von hier nach Hamburg noch mehr zu beschleuni⸗ gen, wird vom 18ten d. M. ab, bis zur anderweiten Regulirung des Fahrplans der Eisenbahn, täglich 6 Uhr Abends eine Estafet⸗ enpost von hier nach Wittenberge abgefertigt werden, welche en solgenden Morgen in Wittenberge eintrifft und daselbst den An= ͤkluß an den um 6 Uhr früh nach Hamburg abgehenden Dampf— agenzug erreicht. , Die Post-Verbindungen zwischen Berlin und Hamburg werden zemnach folgendermaßen stattfinden: 2) Für Korrespondenz: us Berlin täglich 8 Uhr früh und 6 Uhr Abends, Hamburg täglich 54 Uhr Nachmittags und 113 Uhr Vormittags, ä Hamburg täglich 7 Uhr früh und 25 Uhr Nachmittags, Berlin täglich 4. Uor Rachmittags und 104 Uhr Vormittags. b) Für Paket- und Geldsenduüngen:

us Berlin täglich 8e Uhr früh und 37 Uhr Nachmittags, Hamburg täglich 55 Uhr Nachmittags und 111 Uhr Vormittags, ne, bambu ng täglich? Uhr früh und 25 Uhr Nachmittags, derlin täglich ] Uhr Nachmittags und 107 Uhr Vormittags. 3 über Hamburg nach England ꝛc. zu befördernde Korre⸗ kenn wird aus Berlin Dienstag und Freitag 87 Uhr früh abge⸗

Die Anahme der Korresspondenz . z für den hamburger Cours 9. bei dem Hof⸗Post⸗Amt hierselbst ĩ zu dem um 83 Uhr früh abgehenden Dampfwagenzuge Tages p ö bis 8 Uhr Abends, dem um 3! Uhr Nachmittags abgehenden Dampfwagenzuge ) bis 1 Uhr Rachmittags, . K 6. . 6 Uhr Abends abgehenden Estafettenpost bis 5 Uhr achmittags. 2 ena ne rer . findet statt: em um 85 Uhr früh abgehenden Dampfwagenzuge Tages 1 bis 7 Uhr Abends, , . dem um 3 Uhr Nachmittags abgehenden Dampfwagenzuge i a Un Nachmittags. 7 en D ü ĩ ĩ : n ,,,, h Hor f se f . stehen . Posten in Verbindung: er e wg. r wan enen wem een . npost zwischen Spandau und Hennigsdorf, Kell ncumsich Lie zum herabgesehten Pi . , . i . 99 * hat und n alia! 3 Hennigsdorf an denselben Tagen 15 Uhr Nachmittags; noch wohlseiler vorräthig ) die Botenpost zwischen Nauen und Hʒrot, 66. aus Nauen Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend 19 Uhr Vormittags, und aus Dyrotz dieselben Tage 12 Uhr Nachmittags;

3) die Personenpost zwischen Nauen und Potsdam, aus Nauen täglich 35 Uhr Nachmittags, und aus Potsdam täglich 55 Uhr früh; 4) die Personenpost zwischen Nauen und Kremmen, aus Nauen täglich 5 Uhr Nachmittags und aus Kremmen täglich 5 Uhr früh; 5) die Personenpost zwischen Friesack und Rathenow, aus Friesack täglich 6 Uhr Abends, aus Rathenow täglich 35 Uhr früh; 6) die Personenpost zwischen Friesack und Rheinsberg, über Fehr— bellin und Neuruppin, aus Friesack täglich 11 Uhr Vormittags und aus Rheinsberg täglich 4 Uhr früh; 7) die Personenpost zwischen dem Bahnhofe Neustadt a. d. Dosse und Neuruppin über Wusterhausen a. d. D. und Wildberg, aus Neustadt täglich 2 Uhr Nachmittags und aus Neuruppin täglich 45 Uhr früh; 8) die Personenpost zwischen dem Bahnhof Neustadt a. d. Dosse und Wittstock, über Wusterhausen und Kyritz, aus Neustadt täglich 107 Uhr Vormittags und 53 Uhr Nachmittags und aus Wittstock täglich 14 Uhr früh und 77 Uhr früh; 9) die Personenpost zwischen Glöwen und Rostock, über Pritzwalk, Mayenburg, Plau und Güstrow, aus Glöwen täglich 7 Uhr Abends und aus Rostock täglich 3 Uhr Nachmittags; 106) die Personenpost zwischen Glöwen und Genthin, über Havel berg und Sandau, aus Glöwen täglich 12 Uhr Mittags und aus Genthin täglich 10 Uhr Vormittags; 11) die Personenpost zwischen Glöwen und Havelberg, aus Glöwen täglich 175 Uhr Nachmittags und 7 Uhr Abends und aus Havelberg täglich 6 Uhr früh und 12 Uhr Mittags; 12) die Personenpost 2 Wittenberge und Magdeburg, über Seehausen, Osterburg, Stendal, Dolle und Wollmirstädt, aus Wittenberge täglich ? Uhr Nachmittags und aus Magdeburg täglich 8 Uhr Abends; 13) ö. Personenpost zwischen Dolle und Salzwedel, über Gar⸗ elegen, aus Dolle täglich 123 Uhr früh und aus Salzwedel täglich 5 Uhr Nachmittags; 14) die Personenpost zwischen Seehausen und Salzwedel, über Arendsee, im Zusammenhange mit der Post ad 12, aus Seehausen täglich 5 Uhr Nachmittags und aus Salzwedel täglich 1 Uhr früh; 15) die Personenpost zwischen Wittenberge und Perleberg, aus Wittenberge täglich 1 Uhr Nachmittags und 857 Uhr

Abends, aus Perleberg täglich 4 Uhr früh und 105 Uhr Vor mittags;

16) die Kariolpost zwischen Perleberg und Warnow, aus Perleberg Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 3 Uhr Nachmittags und aus Warnow dieselben Tage 7 Uhr früh; 17) die Personenpost zwischen Perleberg und Lenzen, aus Perleberg täglich 3 Uhr Nachmittags, und aus Lenzen täglich 45 Uhr früh; 18) die Kariolpost zwischen Perleberg und Putlitz, aus Perleberg Montag, Mittwoch und Sonnabend 3 Uhr Nachmittags, und aus Putlitz dieselben Tage 53 Uhr früh; 19) die Personenpost zwischen Perleberg und Wittstock über Pritz- walk und Techow, aus Perleberg täglich 3 Uhr Nachmittags, und aus Wittstock täglich 2 Uhr früh; 20) die Kariolpost zwischen Pritzwalk und Putlitz, aus Pritzwalk Dienstag, Donneistag, Sonnabend 7 Uhr früh, und aus Putlitz dieselben Tage 3 Uhr Nachmittag; 21) die Personenpost zwischen Wittstock und Lindow über Zechlin und Rheinsberg, aus Wittstock Montag, Mittwoch und Freitag 1 Uhr Nach⸗ mittags, und aus Lindow Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 5 Uhr

früh; 22) die Botenpost zwischen Witistock und Zechlin, an Stelle der aufgehobenen Wittstock-Techower Botenpost, aus Wittstock und aus Zechlin Sonntag, Dienstag, Don nerstag und Sonnabend. Berlin, den 16. Dezember 1846. General ⸗Post⸗Amt.

Uichtamtlicher Theil. Anlan d.

Berlin, 18. Dez. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht, dem Steuer-Einnehmer Mewes zu Saldernberg in der Westpriegnitz und dem Steuermann Mayhold zu Schmoegerle, Kreis Wohlau, die Anlegung der von dem Senate der Stadt Ham⸗ burg ihnen verliehenen, zur Erinnerung an den Brand im Jahre 1812 gestifteten Medaille zu gestatten.

Berlin, 18. Dez. Das Amtsblatt der Königlichen Regie—⸗ rung zu Potsdam enthält nachstehende Bekanntmachung:

„Es sind bisher sowohl im gewerbtreibenden Publikum, als bei den Censur- und Polizei-Behörden mehrfache Mißverständnisse bei der Behandlung solcher Druckschriften, welche die Verfasser in ihrem

Berlin, Sonnabend den 19 Dezember

* Alle poft-Anstalten des AIn⸗

lin 6p 29 e, , , , = : f auf dieses glatt an, für Gerlin ae rde r ern = nn die Erpcdiitg Cen Aüg. Preuß. n ; . ; ——— tis -& bühr für den griedr id: M e nr. 72. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. aum riner Zeile des Allg. R

isas.

Selbstverlage herausgeben, in Bezug auf die den Artikeln IX. XII. und XVI. zu 1 der Verordnung vom 18. Oktober 1819, der Aller⸗ höchsten Kabinets-Ordre vom 4. Oktober 1842 und dem 5§. 6 der Verordnung vom 30. Juni 1843 zu gebende Auslegung wahrgenommen worden. Zur Vermeidung ähnlicher Irrun⸗ gen für die Zukunft sehe ich mich veranlaßt, die sich aus den vorgedachten gesetzlichen Vorschriften ergebenden nachfolgenden Bestimmungen hierdurch in Erinnerung zu bringen. 1) Jede in den deutschen Bundesstaaten erschienene, mit den gesetzlichen Erfor— dernissen versehene Schrift ist in Beziehung auf die Bezeichnung des Verlegers als erlaubt anzusehen, wenn entweder der Namen eines Buchhändlers, der sie verlegt, genannt oder der Verfasser als Selbst⸗ verleger bezeichnet ist. (Artikel II. und XVI. zu 1 der Verordnung vom 18. Oktober 1819. 2) Bei den im Inlande erschienenen Druckschriften, wie in allen anderen Fällen des inländischen Verlages, ist außer der Bezeichnung des Verlegers auch noch die Nennung des Druckers unerläßlich. (Artikel IX. der ebengedachten Verordnung und §. 6 der Verordnung vom 30. Juni 18143.) 3) Will ein Ver⸗ leger für eine von ihm selbst verfaßte Schrift die Censurfreiheit auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 4. Oktober 1842 in An⸗ spruch nehmen, so genügt die Bezeichnung der Verlags- und Drucker Firma allein auf der Druckschrist nicht, sondern der Verleger hat sich auf dem Titelblatte auch noch ausdrücklich als Verfasser zu benennen. 4) Eine im Selbstverlage erschienene Schrift kann zwar vom Ver⸗ fasser, unter Beobachtung der sonstigen Vorschriften über den Verkauf von Druckschriften, im Privatwege verkauft werden, wenngleich der Namen einer Verlagshandlung nicht darauf angegeben, sondern die Schrist nur als „im Selbstverlage des Verfassers erschienen“ bezeichnet ist. Sobald aber eine solche vom Veifasser selbstverlegte Schrift auch in den Buchhandel gebracht werden soll, muß eine bekannie Buch— handlung darauf genannt und die Schrift von dieser oder einer an— deren bekannten zum buchhändlerischen Vertriebe versandt werden. (Artikel XII. der Verordnung vom 18. Oktober 1819.) 5) Die vorstehenden Bestimmungen sind überhaupt sowohl auf periodische, als auf nichtperiodische Schriften anzuwenden, da das Gesetz in dieser Beziehung keinen Unterschied feststellt. Potsdam, den 13. De⸗ zember 1843. Der Ober -Präsident der Provinz Brandenburg. von Meding.“ r

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Hannover. (H. 3.) In der Sitzung der zweiten Kammer der allgemeinen Stände⸗Versammlung hielt der General-⸗Syndikus ausführliche Vorträge aus Petitionen. Dann be⸗ gründete ein Mitglied seinen Antrag auf Vertagung, und es beschloß die Kammer, sich auf den 28sten, 29sten und 30sten d. M. zu vertagen. Darauf wurde, der Tagesordnung gemäß, in der dritten Berathung des Entwurfs einer bürgerlichen Prozeßordnung vom 8. 173 bis §. 194 fortgefahren. Tie Verbindung zwischen Harburg und Ham⸗ burg wird seit dem 16. Dezember mittelst Schlitten über die auf beiden Seiten der Insel Wilhelmsburg fest zugefrorene Elbe bewirkt.

7 Braunschweig, 16. Dez. Mit der offensten Anerken⸗ nung, daß die Landes⸗Regierung Großes und das Möglichste für un⸗ sere Landschullehrer gethan habe, wurde vor kurzem von einem der— selben (dem Kantor Schmidt zu Lucklum) ein „Hülfsverein zur Unterstützung braunschweigischer Landschullehrer⸗Witt⸗ wen und Waisen“ angeregt. Nachdem bald viele Landschullehrer ihren Beitritt zu demselben erklärten, auch von mehreren anderen Seiten Beiträge und Unterstützungen dargebracht und verheißen wur— den, ward nunmehr das Statut des gedachten Vereins dem Herzog⸗ lichen Konsistorium überreicht.

Unter den vielen Münzsorten haben sich keine so sehr ausgebrei⸗ tet, so sehr dem Verkehr der Völker gedient und gewissermaßen zu Weltgeldgrößen erhoben, wie die Dukaten und die Piaster. Die ersteren scheinen indeß ihre Rolle ausgespielt zu haben; seit vielen Jahren wanderten davon große Summen als Tiegelgut in die Münz⸗ stätten. Da nun aber eine große Anzahl der leichten Stücke im Umlaufe blieben und den Verkehr nur belästigten, wie es namentlich im Anfange dieses Jahres die öffentlich gemachten Maßregeln der Kaufleute in den Rheingegenden, in anderen Staaten und auch hier darthun, so wurde in Betreff derselben nun von der Behörde amtlich gegen sie eingeschritten und unterm 9gten d. die nachstehende Bekannt- machung hierselbst erlassen:

„In letzterer Zeit ist eine nicht unbettächtliche Menge Dukaten ver— schiedenen Gepräges, welche durch Beschneiden oder Beizen beträchtlich ent⸗ werthet sind, in Umlauf gekommen und hat eine Untersuchung ergeben, daß nar wenige Stücke der gegenwärtig coursirenden Dukaten das Passirge—= wicht besißen. Das Publikum wird daher gegen die Annahme von Du— katen mit dem Bemerken gewarnt, daß dieselben nach der Bestimmung des S. 22 des Münzgesetzes vom 18. Dezember 1834 bei den öffentlichen Kas- sen nicht in Zahlung angenommen werden, daß aber die Herzogliche Münze hierselbst angewiesen ist, Dukaten in jeder Menge anzukaufen und bei der Lieferung einzelner Stücfe bis auf Weiteres für den vollwichtigen Dukaten 3 Rihlr. 3 Ggr. Courantgeld zu berechnen, für jedes an dem vollen Ge— wichte sehlende Dukaten⸗Aß aber 1 Ggr. 2 Pf. in Abzug zu bringen, größere Lieferungen von einer halben Mark und darüber dagegen nach dem Gewichte anzunehmen und bis auf Weiteres den Goldgehalt mit 195 Rthlr. in Golde fuͤr die feine Mark zu bezahlen.“

Oesterreichische Monarchie.

Lemberg, 10. Dez. (Schl. Ztg.) In diesen Tagen publi⸗ zirte das hiesige Gubernium drei Rundschreiben, welche die bäuerlichen Verhältnisse in Galizien näher feststellen. Nach der ersten Verord⸗ nung sind die uneingekauften Grundstücke als das Nutzungs-Eigenthum der dermaligen Besitzer anzusehen, wofür diese alle damit verbundenen Rechte und Pflichten zu übernehmen haben. Es stebt ihnen jetzt die freie Verfügung über dieselben zu, jedoch mit dem Vorbehalte, daß sie das Grundstück nicht über zwei Drittel seines Werths mit Schul— den belasten dürfen. Die Grundherrschaften werden dagegen der bis⸗ herigen gesetzlichen Verpflichtung, ihre Unterthanen zur Zeit der Noth mit Brod und Saatkorn zu unterstützen, enthoben, welche Ent hebung jedoch erst drei Jahre nach der Einführung der Grundbücher über den unterthänigen Besitzstand in Wirksamkeit tritt. Nach der

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