1846 / 355 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

.

*

salls die Pfandbriefs Inhaber zu gewärtigen haben, daß wegen der nicht abgelieferten Pfandbriefe nach Vorschrift des Nachtrags zum §. 281. des Kredit- Reglements verfahren werden soll. Gleichzeitig werden hiermit die Inhaber der in dem nach⸗ stehenden Verzeichnisse sub B. aufgeführten, bereits frü⸗ her zur Einlieferung gekündigten Pfandbriefe erinnert, dieselben nebst den dabei bemerkten Coupons unverzüg⸗ lich bei unserer Hauptkasse gegen Empfangnahme der Kapitalbeträge abzuliefern, indem sonst nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen die Mortification der ge⸗ dachten Pfandbriefe auf Kosten der Inhaber veranlaßt werden wird. Berlin, den 12. Dezember 1846. Kur- und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts - Direction. (gez.) C. v. Vo ß. Freiherr v. Monteton. X. Verzeichniß von den am 12. Dezember 1846 gekündigten Kur⸗ und Neumärkschen Pfandbriefen.

ö ( Betrag . Betra Nummer darfelben. Nummer . der . der J S —— 822 * S8 ; 3 * 3 2 Pfandbriefe. S6 Saspfandbriefe. S* 5* 3090 500 9827 bis 9g833 3092 500 incl. 500 3094 und 3095 500 9837 200 3099 300 37480 Q 6500 5529 i000 la0322 G 100 S915 bis 8925 44282 u. 44283 1000 inel. 200 44653 100 9810 . 300

B. Ver zeichniß von den bereits früher gekündigten, aber noch nicht eingelieferten Kur- und Neumaͤrkschen Pfandbriefen.

; Betra Nummer bars. Dat um , S der Kündigung und Nummer ZD S der Coupons, mit welchen die Pfandbriefe 6 39. Pfandbriefe einzureichen sind. 621 100 d. 18. Juni 1841 mit Coup. 988 505 Nr. 8. 5028 200 6 49. Juni 1844 mit Coup. 5246 505 Nr. 5ᷣ bis s inel. 7032 50 d. 18. Juni 1841 mit Coup. . ; Nr. 8. 265 ö e b. 7271 00 ö. 12. Juni 1846. mit Coup. el. 200 Nr. 2 bis 8 inel. 7595 50d. 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8. 7634 10900 7635 b. 7637 inel. 100 7638 50 . o5s u. 610 = 1000 . . Jußj 1846 mit Coup. 7641 * 9gö9 1. 2 bis 8 inel. 64 . 1 7643 10 7644 50 , . gõo? 200 8. 17. Juni 1845 mit Coup. Nr. 8. 11821. 11835 incl. odo sp. 12. Juni 1616 mit Coup. 11856 b. 11859 Nr. 2Z bis 8 incl. inel. 100 12057 3300 d. 19. Juni 1844 mit Coup. . Nr. 6 bis 8 incl. 12068 1008. 96. Juni 1841 mit Coup. r. 8. 12300 b. 12305 . incl. 500 12306 b. 12315 inel. 200 8. 12. Juni 1846 mit Coup. 12316 b. 12325 Nr. T bis s inel. incl. 10 12326 b. 12331 incl. 1000 13182 50d. 18. Juni 1841 mit Coup. ö Nr. 8. ö . t, sden 10. Dezbr. 1845. . 199 v. 48. Zuni 1841 mit Coup. 14957 505 Nr. 8. 25086 b. 25095 z incl. 1000 (8. 12. Juni 1846 mit Coup. 25103 5009 Nr. 2 bis 8 inel. 25133 u. 25134 200 25308 100 8. 18. Juni 1841 mit Coup. 26175 *. 16. Rr. J. 26499 10008. 20. Dez. 1844 mit Coup. Nr. 7 u. 8. 26659 u. 260660 1000 18. 12. Juni 1846 mit Coup. 26704 2005 Nr. Z bis 8 inel. 27903 100 D. 4 Juni 1841 mit Coup. r. 8. 29702 500 18. 20. Dez. 1844 mit Coup. 29726 360 Nr. 7 u. 8. 30195 Q 10 31942 100 . 1931. 18. Juni 164i mit Cour. 35225 100 Nr. 8. 36849 b. 36864 incl. 10 38044 u. 38045 1000 zs0ols n 3303, 50 38048 b. 38050 incl. 200 38051 b. 38053 incl. 100 38054 u. 38055 50 * b. 38058 incl. 1000 k ; gh hu. 38d6M T ho d. 43 a 11 ö. Coup. zb l b. zoo 6 incl. 200 38064 b. 38066 inel. 10 38067 u. 38068 50 38627 u. 38628 1000 38719 C 30 39270 10 39272 50 39375 100d. 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8. ä babbag oo fz. gz. Zur atgza mint Sou. int 3. 1000 Nr. 2 bis 8 inel.

1800 Nothwendiger Verkauf. Königl. Ober -Landesgericht zu Coeslin, den 9. September 1846. ; Die adeligen Guts-Antheile Groß ⸗Gusttow B. u. Er, im Kreise Bütow, landschaftlich abgeschätzt auf 8923 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem dritten Bureau einzusehenden Taxe, sollen am 17. April 1847, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtastelle subhastirt werden.

——

631 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 30. Juni 1846.

Das in der Köthenerstraße Nr. 39 belegene, im stadt= gerichtlichen Hopothekenbuche von den Umgebungen Vol, 28. Jo. 1825 veizeichnete Hutzesche Grundstück, taxirt zu 15,134 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. soll am 12. Februar 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Verhörszimmer Nr. 30, subhastirt werden. Taye und Höpothelenschein sind in der Regi⸗ stratur einzusehen.

1897 Nothwendiger Verkauf. .

Stadtgericht zu Berlin, den 12. Oktober 1846.

Das hier in der Französischen Straße an der Ecke der Kanonierstraße belegene und im Hypothekenbuche von der Friedrichsstadt Vo. XII. No. S49. verzeichnete n gerichtlich abgeschätzt zu 6290 Thir. 2t Sgr. o

am 5. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen,.

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Eigenthümer, Lohgerber Jacob Fraisse, oder dessen Erben werden hier- durch öffentlich vorgeladen.

1894 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 9. Oltober 1646.

Das dem Zimmerpolier Johann Friedrich Milenz gehörige, in der Koppenstraße Nr. C1 a belegene, im Pypothekenbuche von der Königsstadt Vol. 39. No. 2471. verzeichnete Grundstück, gerichilich abgeschätzt zu 12931 Thlr. 9 Pf., soll

am 10. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Ho— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbelannten Real-Inkeressenten werden zu dem Termin bei Vermeidung der Prällusion ihrer Ansprüche vorgeladen.

1895 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Oltober 1846.

Das in der Kesselstraße suh No. 3. belegene, Vol. Vp. No. 137. pag. 385 des stadigerichtlichen vormals kammergerichtlichen Hopothekenbuchs verzeichnete Kunst⸗ sche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 5349 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf., soll

am 12. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hö—Q pothekenschein sind in der RKegistratur einzusehen,

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Gläubiger, der Rentier Johann Christian Schack, jetzt dessen Er= ben, und der Stelnhändler Johann Friedrich Hering werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

9916

Berlin=Anhaltische Eisenbahn.

5 Die am 2. Januar

ee, 5.

955 6 26 x ö w H

fällig werdenden, so wie die in früheren Terminen noch nicht ab gehobenen Coupons von

Prioritäts⸗ . Actien unserer Ge⸗ sellschast, werden wäh⸗

rend des ganzen Monats Januar in den Vormittags stunden von 9— 12 Uhr in unserer Geselsschafts-⸗Haupt=

Kasse, am Askanischen Platze Nr. 6, eingelöst werden. 23. Zwecke rascher Abfertigung wird gebeten, mit den Coupons ein nach der Nummernfelge geordnetes, deutlich geschriebenes Verzeichniß einzureichen, und wenn Coupons von früheren Terminen dabei sind, solche be⸗ sonders zu verzeichnen. Berlin, den 18. Dezember 1846. Die Direction. v. Cronstein, Vorsitzender.

1121 . . ö Bonn⸗Kölner Eisenbahn.

* Die am 2. Januar 1847 sälligen fünf⸗ prozentigen Zins- Coupons der Ac tien A unserer Geseüschaft für das Jahr 1816 ( vwerden von jenem 4 ab . stehenden Banquierhäusern eingelöst: . in Bonn bei Herrn Jonas Cahn, in Köln bei Herren A. C L. Camphausen, Herrin J. D. Herstatt, Herren S. Oppenheim jun. G Co., Herrn Abr. Schaaffhausen und Herrn J. H. Stein,

in Berlin bei Herren Gebr. Veit C Co.

Die außer den Zinsen aus den Ueberschüssen des Be⸗ triebes zu veitheilende Gewinn-⸗-Dividende und den als Reservefonds zurückzulegenden Betrag hat gemäß den S§. 16. und 18. des Siatuts die nächste General ⸗Ver⸗= sammlung der Actionaire festzusetzen.

Bonn, 12. Dezember 1846.

Die Direction der Bonn-Kölner Eisenbahn-⸗Gesellschast. Krause, Subdirektor.

1805 Edittal-⸗- Ladung. Von dem unterzeichneten Königlichen Justizamte ist l. zur Vorladung der bekannten und unbekannten Gläubiger 1) des Handelsmanns und Färbers Friedrich Wilhelm Frotzscher zu Frankenberg, 2) des Webermeisters und Handelsmanns Frie- drich Anton Kästner daselbst, 3) Johannen Coneordien, verw. Tischlermeister Schumann daselbst, zu deren Vermögen der Konkurs-Prozeß zu eröffnen gewesen, so wie Il. in Gemäßheit des Mandats vom 13. Novem- ber 1779:

1508

1) Behufs der Ausmittelung der Gläubiger des am 31. März d. J. insolvent verstorbenen Webermeisters und Handelsmanns Johann Gottlob Seisert zu Frankenberg, dessen Nach⸗ laß von seinen hinterlassenen Intestaterben cum hbenesicio inventarii angetreten worden;

2) Behufs der Ausmittelung der Erben und Gläubiger des am 25. April 1845 zu Dres- den selbst entleibten Kanoniers Karl Eduard Säuberlich aus Frankenberg, von dessen Nach⸗ lasse seine nächste Intestaterbin sich losge⸗ sagt hat,

mit Erlassung von Ediktalien zu verfahren.

Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläu⸗ biger Frotzscher's, Kästner's, der Schumannin und des Seifsertschen Nachlasses, so wie überhaupt diejenigen, welche an die genannten Konkurs- und resp. Nachlaß massen aus irgend einem Rechtsgrunde, ingleichen die⸗ jenigen, welche an den Säuberlichschen Nachlaß als Erben, Gläubiger, oder auf Grund eines anderen Rechts— titels Ansprüchẽ zu haben glauben, hierdurch geladen,

den 22. Februar 1847, welcher zum Liquidalions-Termine anberaumt worden, zu rechter früher Gerichtszeit persönlich oder durch hin reichend legimirte und, so viel die Ausländer betrifft, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauf⸗ tragie, auch sonst legal an Amtsstelle allhier zu er— scheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden, zu bescheinigen, beziehendlich sich als Erben zu legiti- miren, mit den bestellten Konkurs- und Nachlaßvertre⸗ tern über die Richtigkeit, so wie nach Befinden unter sich, über die Priorität ihrer Forderungen rechtlich zu verfahren, binnen 4 Wochen zu beschließen und den 6. April 1847

der Publication eines Präflusivbescheids gewärtig zu sein.

Hiernächst haben die beim Frotzscherschen, Kästner— . und Schumannschen Kreditwesen betheiligten Gläu⸗

iger

; den 21. April 1847, welcher zum Verhörs- und Gütepflegungs⸗-Termin an- beraumt worden, sich wiederum in Person oder durch gehörig legilimirte Bevollmächtigte, Vormittags 10 Uhr, an Amtssielle allhier einzufinden und über den Abschluß eines Vergleichs zu unterhandeln, im Fall aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte, sich

den 5. Mai 1847 der Inrotulation der Akten und den 21. Juni 1847 der Bekanntmachung eines Locations - Erkenntnisses zu versehen.

Diejenigen, welche bis Nachmittags 5 Uhr im Li quidations-Termine nicht erschienen und ihre Forderun- gen nicht anmelden, werden ihrer Ansprüche an die be— ireffende Konkurs- und Nachlaßmasse, so wie der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig, diejenigen aber, welche in dem anberaum⸗ ten Verhörstermine außen bleiben, oder zwar erscheinen, aber hinsichtlich des abzuschließenden Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in den Beschluß der Mehrheit angesehen, die bekannt zu ma—⸗ chenden Erkenntnisse endlich hinsichtlich derjenigen, welche sich in dem anberaumten Publications - Termin nicht melden, Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden.

Im Uebrigen haben auswärtige Interessenten u ! nahme der künftigen Ausfertigungen bei 5 Thir 1 . an hirsigem Orte zu bestellen. * ranlenberg, den 14. September 1846. ür * Jahr. Königliches Jast Am Frankenberg mit Sachsen ö 6 e h 2 In Stell vertreiung; . S üthlr. 1 Jahr. = Ludwig, Amn len Theilen der Monarchie 1891p ahne Preis Erhohung. 67 tions -Sebühr für den

Mit dem 2. Januar 1847 n. Zeile des Allg. 4 4 332 26361 Anzeigers 2 Sgr.

ginnt die Wirksamkeit renn

Be

Das Abonnement beträgt.

schluß der General-Versammlung )

15. September d. J. hier unter dem Nan, Anhalt⸗Dessauische Landeshg begründeten Attien-⸗Bank. )) vom Verwaltungs- Rathe unterm 9ten d. M. gn nen Bestimmung wird hierdurch die v eite 69 ntlicher Theil.

land. Berlin. . . zahlung auf die usprünglich von di de zeutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Verordnung in Bank in Dessau ausgegebenen Interims-Aetzen j

fnblicher Angelegenhesten. = Groß erz ogthum Sessen Zehn vom Bundert eingesoung

i Rhein. ; !

. Hildburghausen. Die freien Gerichtstage u. Friedensgerichte. seibe beträgt nach Abrechnung von 15, Sgr., nh Zinsen der ersten Einzahlung von 20 Thlr. n!

nFandgiafschaft Hessen⸗ Homburg. ö desterreichische Monarchie. Klagenfurt. Monat, Neunzehn Thaler auch sunszehn 90

Eidbeben. 14 Thaler⸗Fuß auf jede Interims⸗-Actie von Anh

5 355.

Inhalt.

Gewitter und

iosò]

Sächsi sch⸗Schlesi sche

Dresden⸗Löbau. Tägliche Abfahrten vom 17. Dezember 18461

Eisenbahn.

island und Polen. St. , ,,. Sparkassen⸗ Einrichtung. Die frriwilligen Matrosen in Neurußland. . , uankreich. Paris. Hofnachrichten. Ankunft des Königs und der 9, 1 ; j ( 8 5 * 0 ö . 27 . . 2 j J 1. 23 186 Huizot. Die politischen Flüchtlinge in Frankreich.! Frankreichs vom 2 bis 15. Januar löl z.. eic de ene e l an die Anhalt Dessanische Landi tung eines Joll- Gesetz Entwurfs; Mangel an Baumwolle.) Die eben bezeichnelen Interims-Actien wenn in der R s⸗ tei. O'Connell-Tribut. Peel's Stel 8 JBwiespalt in der Repea Par ei˖ . egen de w I. im Parlament. Schreiben aus London. (Gefahrdrohende Zu⸗ h zahlungen qäintg siinde Irlands)

Nach dem vom Verwaltungsrathe gefaßten n ssten über Handel und Zollwesen. ist es auch gestattet, die Interims Alctien bis zu . Kankon Zürich. Dipolomatisches. Kanton Bern. Er= von fünfzig Prozent in der bemerkten Zeit einzuh dfnung des Großen Rathes. Neue Zeitungen. kJ Ran Ee, enn fal fs iter Thüringische Bahn

* 3 ö ö . E 3. ; ö 1 en 24 8 ) 9 ) 6 3 fg. 3.

Verspätete Einzahlungen werden nach, 5. 6. r e! und Borsen Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marlt⸗ tional⸗-Strafe von 2 Thlr. per Actie anger ; 2 ; ; wenn nach a m,, zilstase ,, itte Ouartett⸗Versammlung im Cäcilien· Saale der Sing- Alademie.— natsfrist nicht erfolgen, so werden die ausgebliebe Zur Literatur der vaterländischen Geschichte. Zur Literatur der bilden ·

ͤ zen Kunst. Der Kunstverein für die Rheinprovinz und Westphalen.— gen fallen der Gesellschaft anheim.

Die Herren Frege C Co. in Leipzig, F. V. Dras heil age. in Dresden, Gebr. Nulandt in Merseburg vnd R ; klärt, Einzahlungen an die Bank gegen Vergütung i 4 ö billigen Provision zu vermitteln. A 1 f h 1

Dessau, den 13. November 1846. mi icher T et *

Nulan dt. Eichel. Frege. Lilia. Lieber Dem Stadtgerichts Botenmeister, Lieutenant a. D., Ehren⸗ or ff zu Breslau, den Rothen Adler-Orden vierter KLlasse; und Den ordentlichen Professoren in der juristischen Fakultät der Uni⸗ es Geheimen Justizraths zu verleihen; so wie Den Kaufmann Eduard Müller in Valparaiso zum Konsul slbst zu ernennen. geßau, so wie Höchstderen Töchter, die Prinze ssinnen Adel⸗ tid, Bathildis und Hilda Durchlauchten, sind von Hamburg er eingetroffen.

RKönsain der Belgier. Abreise des Bey's von Tunis. k hierselbst zu leisten. roßbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Neuer umgetauscht. elgien. Brüssel. Hofnachtichten. Kammer- Verhandlungen. und erhalten die Einzahler für die somit frias! nien. Schreiben aus Madrid. (Die Cortes Wahlen; die Minister= Bank-Statuten nur unter Hinzufügung einer Cin bericht. Interims⸗-Actien annullirt und die srüheren Einzahl kesen . B erlin. lev C Reußner in Magdeburg haben sich bert Die Direction der Anhalt-Dessauischen Landes. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: rsitãät zu Breslau, Ir. Huschke und Dr. Abegg, den Charakter Ihre Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Anhalt⸗ Angekommen: Ver Fürst zu Tynar von Drehna.

bis auf weitere Bestimmunng. u r 8

vond Dresden nach Löbau.

von Löbau nach Dresden.

Perlonenz. Personenz. Postz. Abfahrt U. M. ü. M. U. M. von Dresdenfrüh 7 Vorm. 11 30 Nchm. 4 3 Ankunft

in Radeberg! in Bischofs⸗

werda 9 4 Mitt. 12 * in Bautzen * 8 44Nchm. 1 11sAbend. in Löbau 2 9 366 * 9

22

von Löbau ffrüh 6 45 Vorm. 10 15Nchy / J

,, 11 571 * 4 54lin Bautzen . 7 30 * 10 55 * *—

in Bischofs⸗

34 * 5 29 werda J 6

8 66 * 11 23 5 2in Radeberg » 8 4 Mitt. 12 3 Abe. 6! 52in Dresden » ,

uu, e n , m,, Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 22. Dez., Se. Maßsestät der König haben Allergnä—⸗ zt geruht: Dem dienstleistenden Adjutanten der 16ten Infanterie⸗

Ankunft .

32 ) 51 ö ——

Freedenñ, dn T Descmber ISI.

Das Direktorium der Sächsisch⸗Schlesischen n ,.

Dritte Quartett Versammlung im Cäcilien-Saale der Sing-Akademie.

L. Schill. (Den 21. Dezember.)

938 v]

Loebau⸗ Zittauer Eisenbahn.

Von den in unserer Bekanntmachung vom 16. Oftober d. J. aufge⸗

1

sührten 133 Stü ck Interims⸗Actien, auf welche bis zum 15. fe Ottober d. J. die sie ) bente Einzahlung

nicht geleistet wor- den war, sind bis mit Ablauf der Prällusivfrist (den 30. November a2. « solgende Nummern der sechsten Einzahlung:

1795 bis mit 1800. 1971 bis mit 1984. 7770 bis

mit 7773. 7840 bis mit 7843. 7980 bis mit 7982.

13700. mithin 32 Stück nicht eingelöst worden.

In Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts-⸗Statuten wer—

den nun hiermit diese voraufgeführten Actien der Gten Einzahlung für erlo—

schen erklärt und sind demgemäß deren Inha⸗ ber aller ihnen als solchen zustehenden Rechte verlustig.

Zittau, am 1. Dezember 1846.

Direltorium der Loebau⸗Zittauer Eisenbahn ⸗Gesellschast. v. Nostitz. Helfft.

7

8

Fes ca, Beethoven, Schubert, lauter Namen, die in den An- lin der Tonkunst mit goldenen Lettern verzeichnet stehen, füllten das uige Programm; ein Quarteit des zuerst genannten Meisters eröffnete n bend. Fesca's Styl ist ein edler. Havdn und Mozart waren m Vorbilder im guten Sinne, in dem Sinne, wie es dem wahren Künst= ziemt, äußeren Anstoß zum Fortschreiten gebend und Funken weckend. mne gewisse Weichheit, ein zarter Schmelz der Empfindung charalterisiren ne Melodieen und verleihen ihnen einen eigenthümlichen Reiz, der nur Len durch überreich gewürzte Harmonie und unstäte, nebelnde Modulation 1 Spohr's Weise) verwischl wird. Ernst und Schwermuth bezeichnen M Haupi-Charakter seiner Quartette, Heiterkeit und Laune blitzen nur mo Pintan durch. Auch im C-moll-Quartett, dessen Schönheiten die Herren nmermann und Genossen in der heutigen Versammlung durch kunst⸗ nändigen Vortrag ins Leben treten zu lassen sich bemühten, begegnen wiesen Eigenschaften. Das gefühlvolle Adagio sprach am meissen an, n erst und ietzie Satz interessiten jedoch ebensalls durch schöne Haltung Y entwickelten, mannigfaltigen Ideengang, wenngleich die zu breite bl ung der Schlüsse die Totalwiriung derselben schwächt. Das Mer 6 ildet einen charakteristischen Theil des Ganzen und entfaltet nur enweise einen Anflug von Trivialität, der mit der edlen und ernsten altung des übrigen Werkes nicht harmoniri.

ui in Quartet? von Beethoven folgte. Es war eines der sogenann— ; eineren in der Entwickelungsperiode des Meisters entstandenen Quar- . jenes aus G. dur mit dem wundervollen Adagio in G, das uns in In als ein allgem in bekanntes, ost gehörtes Werk keinen Stoff zur Be= 437 als hinsichilich seiner Ausführung liefert, welcher wir Lob erthei⸗

Literarische Anzeigen. Als Weihnachtsgeschent

Durch alle Buchhandlungen ist zu beziehen .

Ausgabe der Gedichte

122 von

Leopold Schefer. ö Feinstes Velinpapier. In elegantem Einband. 1 17 Thlr. Diese Auswahl aus den früheren Ausgaben, nin reifsten Eizeugnissen der Scheferschen Muse en darf dem Bestem sich an die Seite stellen, na, ;

rische Poesie der Deutschen aufzuwe. sen hat. in den Händen Aller zu sehen, denen die Pers. kein leerer Klang geworden, ist unser Wunsch in ] sere Hoffnung.

Zu gleicher Zeit erinnern wir an die unlinn⸗ schsenene fünfte Auflage vom Laienbrevier desselben Dichters, das stets, elegant gebunden 261 21 Sgr., vorräthig ist. . gain Schefer's ausgewählte Werke, 12 enthaltend: Henn 9 Bände Novellen (26 auserlesene: Depo

(in Schließlich einige kritische Bemerkungen über das zuletzt zum Vortrag 4 D- moll-QSuarteti von Franz Schubert. Dem Weile steht, n n Productionen dieses Komponisten, der Stempel der Genialität if ch auf der Stirn geschrieben; man muß es als ein aus innerer Be- ; an, . ogleich ,, , ; nn, e n ö ; daraus herzor, ein genialer wung sesselt die Aufmerksamkeit j ,. e m gz w.) uch nhbnn unwillkürlich. Gleichwohl irä Cline die Spuren der 6 , Cl fte Aufl) gal eine Erscheinung, die kaum erllärli wäre, wenn man nicht den tosn emen nur fe T . an zur Lösung dieses Räthsels in der ercentrischen Künstler - Naturen z 2 ** eigenen Fluͤchtigieit der Production fände, deren Einsluß im vor- Berlin, Dezember 1846. Veit u. 6 . Falle klar enigegentritt. Dennoch rief das Werk in seiner genia⸗ otalisät einen sesselnden Eindruck hervor. 2.

Preuß

Berlin, NM itt w

Siaalsschuld. Herzogthum Sachsen⸗Mei-⸗

——

Allgemeine

och den 231en De zem b

Brigade, Premier- Lieutenant von Dewall des 25sten Infanterie= Regiments, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kurprinzen Mit- regenten von Hessen Königl. Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Kurfürstlichen Hausordens vom Goldenen Löwen zu ertheilen.

Deutsche gundesstaaten.

Königreich Bayern. Ein am 16. Dezember erschienenes Regierungsblatt (Nr. 43) enthält folgende Allerhöchste Verord⸗ nung, die Bildung einer eigenen Abtheilung des Ministeriums des Innern für die Behandlung ver kirchlichen Angelegenheiten betreffend:

„Ludwig z. 1c. Wir haben beschlossen und verordnen, auf so lange Wir nicht anders verfügen, was folgi: §. 1. Zur Behandlung der dem Ministerium des Innein zugewiesenen kirchlichen Angelegenheiten soll eine eigene, für sich bestehende Abtheilung diefes Ministeriums unter der Be⸗ nennung Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenhei⸗ ten gebildet werden. 5. 2. Die Leitung dieses Ministeriums wird mit jener Ünseres Justiz⸗Ministeriums vereinigt. S. 3. Das Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenheiten besteht unter der Leitung des Mi⸗ nisters: 1) aus zwei Näthen, von denen einer der katholischen und der andere der protestantischen Kirche angehört; aus einem Secretair, dem eg e c die Besorgung der Registratur-Geschäfte obliegt. Sowohl die aͤthe als der Secretair werden von Uns ernannt. 5. 4. Das nöihige Gehülfen., Schreiber und Boten Personal wird von dem vorgesetzten Mi= nister auf Ruf und Widerruf aufgenommen; demselben wird zur Bestrei= tung der Functionsbezügt dieses Personals, dann süt die sonstigen Regie- Bedürfnisse eine Averalsumme ausgesetzt. S. 5. Die Rämhe haben den Titel „Ober -Kirchenrath“ zu führen. Denselben, so wit dem Secretair, sollen die Besoldung, der Rang und die Uniform zukommen, welche den Beamten der gleichen Kategori? bei dem nach Unserer Vererdnung vom I7. Dezember 1825 gebildeten obersten Kirchen⸗· und Schulrath verliehen waren. §. 6. Der Wirlungskreis des Ministeriums des Innern für kirchliche AngelegenheitEa umfaßt alle auf. Reli— gion und Kirchen sich beziehenden Gegenstände. Demselben ist hier⸗ nach insbesondere übertragen: ) der Vollzug und die Aufrechthaltung aller Bestimmungen der Verfaffunge- Urkunde über kirchliche Gegenstände, des Verfassungs - Edits über die äußeren Rechtsverhältnisse des Königreichs Bapern in Beziehung auf Religion und kirchliche Verhältnisse, des Konlor= dats über die laihollschen Kirchen⸗Angelegenheisen, des Edilts über die in- neren kirchlichen Angelegenheiten der protestantischen Gesammtgemeinde im Königreiche, dann der sonstigen, in Beziehung auf lirchliche Ver · hälmisse bestehenden Gesetze und Verordnungen; 2) die Bewah⸗ iung und Vertretung der landesherrlichen Rechte und Inieressen, egenüber den aufgenommenen Kirchen, so wie die Handhabung der ver- ne,, , ränzen zwischen der weltlichen und geistlichen Gewalt namentlich bezüglich ver geißslichen Gerichtsbarkeit; 3) vie Dehandlung aller protestantisch. lirchlichen Angelegenheiten, welche in dem unter Ziffer J. angeführten desfallsigen Eöilte (Anhang 1I. zur zweiten Verfassungs⸗Bei⸗ lage) dem Ministerium des Innern vorbehalten sind; M die Errichtung neuer kirchlichen Gemeinden, neuer Klöster oder sonstiger religiösen Korper= schaften und Vereine; die Aussicht auf die bestehenden, dann die Handha— bung der Amortisationsgesetze; 5) die Errichtung und Verfassung der geist- lichen Bildungs-Anstalten; 6) die Handhabung ber Verordnungen über die katholischen Pfarr-Konkurse und über die protestantischen k und Anstellungs⸗-Prüfungen; 7) die Relurse gegen Handlungen der geistlichen Gewalt in den verfassungsgesetzlich bestimmten Fällen; 8) die Besetzung der kirchlichen Würden, Äemmter und Pfründen, die Einsetzung der Geistlichen in die Temporalien und die Ablegung des vorgesch iebenen Eides; 9) die Errichtung neuer und die Theilung bestehender Pfarreien, Benefizien und firchlichen Aemter; 10) die Bewahrung und Vertretung der landesfürstlichen Ernennungs- und Patronatsrechte; 11) die Emeriten- und Demeriten- Anstalten, die Tischtitel · Verleihung, die protestantischen Pfarr - Unterstützungs-, Pfarr⸗Wittwen und Pfarr- Pensions - Anstalten; 17) die Pfarrfassionen, dann alle auf die Doialion der Pfarrelen und anderen geistlichen Pflünden bezüglichen Gegenstände; 13) die Bestätigung neuer Stiftungen zu kirchlich en

Zur Literatur der vaterlandischen Geschichte.

R Von Rhein. Mit großem Vergnügen berichten wir auch über den eben erschienenen neunten Band der „Zeitschrift für vaterländische Ge— schichte und Alterthumskunde“, herausgegeben von dem Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westphalens, durch dessen Direktoren Erhard und Ro⸗ senkranz. Rosenkranz giebt darin eine Biographie des bekannten Historio= graphen Reineccius (Reineke), eines Westphalen, der, von 1578 bis 1582 auch Prosessor an der Universität Frankfurt, dort sein Werk über den Ur⸗ sprung des erlauchten brandenburgischen Stammes veröffentlichte, wofür ihm der Kurfürst Johann Georg durch den Minister Levin von Bülow 20 Joachimsthaler auszahlen ließ, bedauernd, daß die schlechten Jeitver⸗ hältnisse keine größere Freigebigkeit h, . Derselbe Verfasser hat auch eine Schilderung des verstorbenen Kriminal- Direktors Gehrken zu Pader- born geliefert, eines in seiner ganzen Thätigkeit eben so ehrenwerthen, als für den westphälischen Verein überaus ihänigen Mannes; die Biograpbie behandelt manche Seiten aus der neueren Geschichte, die wir nicht ohne Theilnabme haben lesen können, und des Verstorbenen sreundschaftliche Be— ziehungen zu dem nun auch enischlasenen Virlcke ertegt in uns den Wunsch, daß einmal dieses ausgezeichneten Staatsmannes Leben gründlich mit Be- nutzung der Korrespondenzen geschrieben werde. Auf Seite Zõ5 findet sich ein an Gehrlen gerichtetes Schreiben Vincke's, aus Bieleseld vom 27. März 1801 (Vine war damals Landrath in Minden), worin es heißt: „Der Himmel weiß, wie sich die politische Verwirrung noch auflösen und was das endliche Resultat des lang ersehnten allgemeinen Friedens sein werde. Zunächst wünsche ich nur für uns, daß in unserem Westphalen kein neuer großer geistlicher Staat gestistet, fondern allen geistlichen Staaten so bald als möglich mit allen ibren Anhangseln ein Ende gemacht werden möge. Ich bin überzeugt, es würde für uns Westphälinger das Eiwünschteste sein, den größten Theil Westphalens unter der preußischen Negierung vereinigt zu sehen, weil uns das die Vertbeidigung gegen den übermüthigen Nach bar möglich macht.“ Für die ältestt Geschichie und Genealogie des Ge— schlechts von Vincke bietet eben dieser Band einen sehr gründlichen Aussatz von Mooyer in Minden, der eine chronologische Uebersicht einiger Diosten daran gelnüpft hat. Auch das Geschlecht der Grasen von Siernberg in Westphalen bespricht dieser aus urkundlichen Quellen. Der Archivrath Erhard hat eine sehr klare und durch ihre gründliche Zuverlässigkeit beson= ders werihvolle Gefchichte des Jülich-Cleveschen Erb folgestreites geliesert, somit einen erheblichen Beitrag zur preußischen Geschichte, auf den wir besonderg aufmerlsam machen. Was uns in allen Aufsätzen und Mit theilungen dieser ntun Bände erfreut, ist, um auch dieses nicht unerwähnt u lassen, die Gründlichkeit der Forschung. die edle und vaterländische Ge 2 die Vermeidung aller lonfessionellen Gehässigkeiten. R. n

—— 6 und Auslandes nehmen Gestellung auf dieses glatt an, für Gerlin die Expedition der Allg. Preuß.

Zeitung: R Sriedrichs srasse Ur. 72.

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Alle Ppost -Anstalten des n=

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Zwecken; 11) die Streitigkeiten über die Baulast an Kirchen- u. Pfarrhofgebäuden, fo weit dieselben nicht zum Ressort der Gerichte gehören; 15) die Regulirung der Aussitzfristen und der Interkalarfrüchte; 16) die Aussicht auf vorschriftẽõmaßige Wendung der Baufälle an den Pfarrgebäuden von Seiten der Nutznießer.

§. 7. Den über den Wirkungskreis der Ministerien im Allgemeinen, dann 1 über den Geschäftsgang bei denselben durch die bestehenden Verordnungen, . insbesondere durch jene vom 9. Dezember 1825, gegebenen Vorschriften ö

lommt auch für das Ministerium des Innern in firchlichen Angelegenheiten volle Geltung zu. Insbesondere sind hiernach die Gränzen seiner Zustãän⸗· digkeit in allen Gegenständen des ihm zugetheilten Wirkungskreises zu be⸗ messen. 5. 8. Der durch Unsere Verordnung vom 17. Dezember 1825 gebildete oberste Kirchen, und Schulrath wird aufgehoben. Die demselben übertragen gewesenen Gegenstaͤnde der Volksbildung, der Erziehung und des öfftntlichen Unterrichts werden künftighin bei Unserem Ministerium des Innein gleich den übrigen demselben zugetheilten Gegenständen behandelt. Die protestantischen Schul. Angelegenheiten bei demselben sind nach Vor— schrift des 8. 14 des zweiten Anhangs zur zweiten Verfassungs Beilage durch einen protestantischen Ober ⸗Studienraih zu bearbeiten; die katholischen Schul- Angelegenheiten aber einem Ministerial ⸗Rathe, Ober · Studienrath oder Miniserial-Affessor katholischen Glaubens zu übertragen. S8. 9. Die Dotation des für das Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenhei⸗ fen zu bildenden besonderen Etats wird bis zum Schlusse der lausenden Finanz Periode aus dem budgetgemäßen Eiat des bisherigen obersten Kirchen⸗ und Schulraths geschöpft und ausgeschieden. Bezüglich des von dem letz⸗ teren an besagtes Ministerium zu überweisenden Fienst Personals bleibt Unsere weitere Bestimmung vorbehalten. S. 10. Gegenwärtige Verordnung hat mit dem 1. Januar 1847 in Wirlsamkeit zu treten.“

Großherzogthuin Hessen und bei Rhein. Laut einer unterm 17. Rovember im Regierungsblatte veröffentlichten Zu⸗ sammenstellung der Ergebnisse der Staatsschulden Tilgun zskassen⸗ Rechnung für 1844 beträgt die am Ende dieses Rechnungsjahres definitis überwiesene Staatsschuld 12810, 303 Fl., und zwar 20, 168 Fl. in unverzinslichen Kapitalien, S43, 267 Fl. in Kapitalien zu 3 pCt., 1,210,960 Fl. zu 37 pCt., 10,764,984 Fl. zu 4 pCt. darunter der planmäßige Kapifalwerth der am 1. Januar 1844 verbliebenen Rothschildschen Anleihe von 65 Millionen) und 983 Fl. zu 5 pCt. (aus unauffündbaren und liquid gewordenen Schulden bestehend, welche wegen mangelnder Legitimation nicht erhoben wur⸗ den). Bei einer Vergleichung der Aktwa und Passiva der Staats⸗ schulden ⸗Tilgungekasse ergiebt sich als Betrag der Altiva die Summe von 10, 256,387 Fl. (darunter namentlich die Staats⸗Altiv⸗Kapitalien von 9, i82, 730 Fl., welche nach Maßgabe der beiden Gesetze vom 27. Juni 1836 über die Ablösung der Grundrenten ausgeliehen worden sind); als Summe der Passiva aber 12,932,079 Fl., so daß der Stand der Passtwa oder die eigentliche Staatsschuld sich herausstellt auf 2, 675, 692 Fl.

Herzogthum Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburg⸗ haufen. (B. A. Z. Für die (seit 1831 im Lande bestehenden) sogenannten freien Gerichtstage solche Gerichtstage, an welchen die Gerichts ⸗Behörden privatrechtliche Streitsachen im Wege kosten⸗ freier Verhandlung durch Vergleich zu beseitigen suchen sollen, sind nach Ausweis der unlängst bekannt gemachten Tabellen im gan- zen Herzogthum im Jahre 18144 14,767 und im Jahre 1815 13,862 Streitsachen angemeldet und davon im ersten Jahre 7851 und im zweiten Jahre 6912 zur Erledigung gebracht und nur 2287 und 2273 zur Klage verwiesen worden. Seit dem 15jährigen Bestehen der freien Gerichtstage aber wurden im Ganzen 144,102 Sachen angemeldet und davon 87,028 erledigt, daher durchschnittlich in einem Jahre 9627 angemeldet und 5802 erledigt. Aus in freien Herichtstagen aufgenommenen Protokollen sind im Jahre 1844 in

Zur Literatur der bildenden Kunst.

Conversations-⸗Lexikon für bildende Kunst. Illustrirt mit vielen Holzschnitten. 13. 17. Lieferung. Leipzig 1846. Verlag der Stengerschen Buchhandlung.

Seit dem Jahre 1843 erschien dieses weit angelegte Werk lieferungs-= weise im Rombergschen Verlage zu Leipzig. Bis zum vorigen Jahre wa⸗ ren von den 48 versprochenen Lieferungen 12 erschienen. Seitdem ist das Werk in den Verlag der Stengerschen Buchhandlung übergegangen, welche es bereits bis zur 17ten Lieferung gebracht hat. Von nun an soll in je dem Monate ein Heft fertig weiden, 5 daß in etwa 23 Jahren, wenn keine neue Unterbrechung eintritt, alle sechs Bände in den Händen der Substri⸗ benten sein dürften.

Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Werk, welches, wie ein großer Sprechsaal, Leute von dem verschiedenartigsten Wissen und unglei⸗ cher Bildung vereinigt, auf alle Fragen nicht gleich genügende Antworten geben kann. Denn es finden sich in solcher Versammlung wohl und übel ünterrichtete, Schweigsame, Mittheilsame, angenehme und mockene Erzäbler. Run kommt es darauf an, ob die Berichte von verschiedenen Verfassern von einem das ganze Reich der bildenden Kunst und der Architektur be- heirschenden Geiste duichgearbeitet, zu einem Ganzen gestaltet und auf feste, wissenschaftliche Ansichten basirt zum Vortrag gebracht werden oder ob wir es blos mit den einzelnen Veriretern der besonderen Zweige der Kunst zu thun haben. Ersteres wäre eine unerläßlich Bedingung, wenn nicht die lexilalische Form des Buches dieselbe in den Hintergrund drängte. Gleich= wohl bleibt es bei einem Nachschlagewerke wünschenswerth, daß die ver- schiedenen Artikel durch ein inneres Band so mit einander verbunden sind, daß z. B. die hier und da zerstteuten Bemerkungen der Kritif sich auf die selben Prinzipien, auf eine bestimmie Anschauungsweise zurückführen ließen. Bei dem vorliegenden Werle ist nicht diese, sondern vielmehr die andere oben erwähnte Art der Behandlung gewählt worden. Daher kommt es, daß wir auch nicht allen Referenten dasselbe Verdienst einräumen lönnen. Wir haben im Gegentheil eine Ungleichheit in der Bearbeitung in den ver⸗ schiedenen Artikeln bemerkt, die wir an sich schon deswegen nicht unbedingt tadeln wollen, weil wir gern die Schwierigkeiten anerkennen, welche der 2 Einheit in Form und Geist bei der Herstellung eines Werkes, wo so man- . nigfache Kräfte zusammenwirken sollen, stets entgegensteben. Namentlich trint die archäologische Partie eiwas vor der neuen und neuesten Kunst zu- rück, nicht als ob das Gelieferte nicht befriedigte, sondern es entbehrt nur der Ausführlichkeit, welche der neueren Kunst gewidmet worden ist. Hier nehmen wieder die topographischen Mittheilungen den Porrang ein. Dies kann freilich nicht wohl anders sein, allein dabei macht sich auch wieder eine nicht immer zu rechtfertigende Ungleichheit bemerklich. Hier begegnen wir einer unerwarteten Genauigkeit, während wir dort allzu kurz abgefer= ligt werden. Wir stoßen auf höchst gediegene und minder zusagende Ur- lheile, die aus Referaten über Kunst⸗Ausstellungen oder kleinen Schristen

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