1847 / 1 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Amtlicher Theil.

Inland. Provinz Preußen. Blinden- Anstalt. Rhein- Pro- inz. Die Gustav-Adolf. Stiftung.

atsche Bundesstaaten. Kurfürstenthum Hessen. Frequenz r marburger Univeisität. Freie Stadt Hamburg. Auswan— ungen. Freie Stadt Bremen. Verownung wegen handels- tistischer Nachweisungen. Freie Stadt Frankfurt. Die indische ieberlandpost. Schreiben aus Frankfurt 4. M. (Die Bundes-

Versammlung; Fürst Metternich; Ueberlandpost; Wohlthätigkeitssinn.) aßland und Polen. St. Petersburg. Ernennungen. War schau. Durchreise des Herzogs vou Leuchtenberg. Aufhebung unbe⸗— stimmter Hofedienste. Vermögens -⸗Confiscation.

F zankreich. Paris. Guizot ver den Kammern. Antritts-Schreiben des neuen Botschafters in der Schweiz. Rechtfertigung des Verfah— rens der Regitrung gegen den Konsul Barbet. Handels - Politik. Verunglücktes Schiff. Vermischtes.

Grosibritanien und Irland. London. Hofnachricht. Mangel eines ministeriellen Organs. Aufhebung der Malzsteuer. Wichtiger antiquarischer Fund. Vermischtes.

Niederlande. Amstendam. Die Gläubiger Spaniens.

Belgien. Brüssel. Hofnachricht Pablizirte Gesetze. Bestimmung hinsichtlich der Kokes-Ausfuhr. Kammer-Veihandlungen über Unter- richt und gunst.

Dänemark. Kopenhagen. Kjöbenhavnsposten über die Stel— lung der Negierung zu den Herzogthümern.

Schweiz. Kanton Tessin. Der Große Rath. Griechenland. Athen. Grundsteinlegung zu dem Schiffswerft in Po- ros. Die Messenier.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. New-⸗Nork. Fest- mahl zu Ehren des Herrn Webster. Dampsschiffs-Kollision. Aufregung in Mexiko. Die mexikanischen Kaperbriefe.

Ostindien. Triest. Ruhe in Kaschmir. Eisenbahn von Bombay nach Kubi. Der Weg der Ueberlandpost über Triest.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. ben aus Frankfurt a. M. (Börse.)

Schrei-

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ehemaligen General⸗Kommissarius von Osterwald zu Neuenburg den Rothen Adler Orden dritter Klasse; so wie dem Dachdeckermeister Schirop zu Berlin, dem Unteroffizier Rothe bei der Armee-Gendarmerie des General-Kommandos vom 6ten Armee⸗ Corps und dem Porzellandreher-Lehrling Wagner zu Berlin die

ettunge⸗-Medaille am Bande, zu verleihen.

Dem Justiz-Kommissarius Aschenborn zu Hermsdorf unterm „ynast ist die Praxis bei dem Königlichen Land- und Stadtgerichte zu Schmiedeberg und dem Patrimonialgerichts⸗-Amte Arnsdorf gestat= tet worden.

Bekanntmachung.

Zur Beförderung des Handels und der Gewerbe, so wie zur Erleichterung des Geldverkehrs, habe ich beschlossen, in den Städten Posen, Stolpe und Elberfeld Bank-⸗Kommanditen zu errichten. Des⸗— gleichen ist im Einverständnisse mit des Herrn Finanz-Ministers Excellenz bei den Regierungs-Haupt-Kassen zu Trier, Aachen, Düssel⸗ dorf, Minden, Erfurt, Fraukfurt 4. d. O., Stralsund, Köslin, Lieg— nitz und Oppeln die Einrichtung zum Betriebe und zur Vermittelung von Bankgeschäften getroffen worden. Das Königliche Haupt-Bank⸗ Direktorium wird bei Eröffnung jeder dieser Bank-⸗Anstalten den Ge— schäfteumfang bekannt machen.

Berlin, den 31. Dezember 1846.

Der Geheime Staats-Minister, Chef der Bank. Rother.

Das dem Orgelbauer Fabian zu Brätz, im Regierungs-Bezirke Posen, unter dem 20. April 18106 ertheilte Patent auf ine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Verbesserung an den Windladen der Orgeln zur Erleich⸗ terung der Spielart, so weit dieselbe für neu und eigen⸗ thümlich erkannt ist, ist erloschen.

llichtamtlicher Theil. Y nlan d.

Provinz Preußen. Der provisorische Vorstand der preu⸗ ßischen Provinzial-BlindensUnterrichte⸗Anstalt in Königsberg macht unterm 16. Dezember in den dortigen Blättern Folgendes bekannt: „Es gereicht den Unterzeichneten zur besonderen Freude, anzeigen zu fönnen, daß ihr Aufruf vom 28. April d. J., die Gründung einer

inden-Anstalt für die Provinz Preußen betreffend, eine aufmun⸗ de Theilnahme gefunden hat, indem dazu sowohl hier am Orte, in der Provinz namhafte Beiträge gezeichnet sind. Außerdem en Se. Majestät der König die Gnade gehabt, zur Förderung der Zwecke des Vereins und zur Fundirung von sechs Freistellen in der Anstalt die Summe von 1009 Rthlr. jährlich auf die Dauer ns Jahren huldreichst zu bewilligen, und es ist deshalb möglich seworden, ein sehr geeignetes Grundstück auf dem Haberberge hier⸗ elbst zu miethen und die BlindensUnterrichts-Anstalt schon am 7. Of⸗ tober d. J. zu eröffnen.“

K

Allgemeine

5 5 und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Blatt an, für Serlin 9 ö die Expedition der Allg. Preuß. . Zeitung: 3 Friedrichs siraße Ur. 72.

Lsten

Freitag den

NVhein⸗Provinz. Nach einer Korrespondenz im Frankf. Journ. hat sich der krefelder Zweigverein der Gustav⸗Adolph⸗Stif⸗ tung unter dem Namen „allgemein - evangelischer Hülfsverein“ als selbstständig konstituirt und hofft, daß sich besonders die Vereine jener Stiftung am Ober-Rheine und in Süd-Deutschland ihm anschließen werden.

Deutscht Bundesstaaten.

Kr fürstenthum Hessen. der Universität Marburg beträgt gegenwärtig 242, demnach 2 weni⸗ ger, als im letzten Sommer⸗Semester.

Freie Stadt Hamburg. Auch Hamburg hat in diesem Jahre eine größere Anzahl Auswanderer befördert, als in irgend einem der früheren. Zu Anfang Novembers waren es 4797, und wird die Zabl bis Jahreeschluß ohne Zweifel 500) übersteigen. Die meisten der iiber Hamburg Ausgewanderten gingen nach den Verei⸗ nigten Staaten, zwei Schiffe sind nach Brasilien, eines nach Neu— holland gese gelt.

Freie Stadt Bremen. In Gemäßheit der zwischen dem Senat und der Bürgerschaft getroffenen Vereinbarungen über die zum Behuf einer vollständigen Uebersicht des gesammten bremer Waaren⸗— Verkehrs zu veranstaltende Aufstellung handelsstatistischer Nachweisungen ist unter dem 28. Dezember eine obrigkeitliche Verordnung erschienen, deren die Waaren-Einsuhr aus dem Binnenlande betreffende Vorschrif⸗ ten so lauten: „Jeder Fuhrmann, welcher nach Bremen bestimmte Gü— ter hierher bringt, hat an dem ersten Erhebungs-Büreau, bei welchem er einkommend passirt, ein vollständiges Manifest seiner Ladung in vorschrifts mäßiger Form einzureichen, aus welchem der Bestand seiner Ladung, die Art der Waare, die Verpackung derselben nach Stückzahl, Colli 2c.6, das Gewicht und das Ursprungsland derselben ersichtlich ist, und welches nicht minder die Namen der sämmtlichen hiesigen La⸗ dungs⸗-Emp fänger enthält. Ist ein Fuhrmann mit einem solchen Manifeste nicht versehen, so hat er Sicherheit für dessen ungesäumte Anfertigung, und Einlieferung zu bestellen und den Unmstän⸗ den nach eine Ordnungsstrafe von 1 bis 190 Rihlr. zu erlegen. Sollte der Fuhrmann sich nicht im Stande befinden, hinsichtlich des Ursprungslamdes der Waare die erforderliche Aufgabe zu machen, so ist der Empfänger der Waare gehalten, die nöthige Auskunft darüber auf die an ihn desfalls zu richtende Anfrage unweigerlich zu erihei⸗ len. in sichtlich derjenigen Fuhrleute, welche mit Waarenladungen aus einem Theile des Steuervereins nach dem anderen ohne Umla⸗ dung hier transitiren, bleibt es bei der Verordnung vom 1. Oftober 1845, nur ist künftig in den Declarationen auch die Ursprungs-Be⸗ zeichnung der durchgeführten Waaren zu bemerken.“

Freie Stadt Frankfurt. (Frankf. J.) Am 26. De⸗ zember kam Herr Ernst von Schwarzer, Haupt-Redacteur der Jour⸗ nale des O esterreichischen Lloyd zu Triest, welcher die letzte indische Ueberlandpost in 97 Stunden von Triest nach London über⸗ brachte, auf seiner Rückreise von England und Holland durch Frank⸗ furt. Er geht mit dem Plane um, die nächsten Probefahrten mit der Ueberlämdpost, statt über Mannheim und Mainz, in den Winter- monaten auf der Main-Neckar-Eisenbahn durch Frankfurt, Wiesbaden, Langenschwalbach, Bad Ems nach Koblenz und weiter zu leiten, wo⸗ zu bereits die nöthigen Vorkehrungen getroffen sind. Schon in den nächsten Tagen wird die Post durch Frankfurt kommen.

C Frankfurt a. M., 28. Dez. Das Herannahen des Wiederanfanmges der Sitzungen der Bundes-Versammlung beschleunigt die Rückfehr der noch abwesenden Herren Bundestags⸗Gesandten. Vor einigen Tagen traf der Großherzoglich mecklenburgische Bundes⸗ tags Gefandte, Herr von Schack, hier wieder ein, und in den ersten Tagen des Januar werden der Königlich bayerische, Herr von Over⸗ kamp, und Herr Syndikus Dr. Sievefing von Hamburg, als nächst⸗ jähriger Bundestags-Gesandter der freien Städte, erwartet. Für die Wirksamkeit der Bundes-Versammlung in nächster Zeit soll bereits Manches vorbereitet worden sein.

Die jüngsten Briefe aus Wien sprechen von gewohnten voller Geschäftsthätigkeit des Fürsten Staats⸗Kanzlers von Metternich und von der Wahrscheinlichkest, daß der Graf von Münch-Vellinghausen bis zum Früihjahre dort verweilen werde. Die Ereignisse und Ver⸗ hältnisse in Italien und der Schweiz sollen außer den obschwebenden bekannten Tageefragen die Aufmerksamkeit des wiener Kabinets in besonderen Anspruch nehmen.

Es erregt hier Interesse, daß die ostindische Ueberlandpost nun über Frankfurt ihren Weg von Triest nach London nehmen soll, wo⸗— durch sie allerdings in Benutzung der Main- Neckar- und Taunus⸗ Eisenbahn eine Beschleunigung erlangen kann, wenn nicht zufällige Hindernisse eintreten.

Gesterm und heute sindet die von der Loge Sokrates veranstal⸗ tete Weihnachtebescheerung an Kinder armer Aeltern statt, und die Gaben flossen so vielfältig zu, daß 250 Kinder reichlich beschenkt

werden konnten. In jeder Hinsicht giebt sich der Wohlthätigkeits⸗ trieb in die sem schlimmen Winter in einer Weise zu erkennen, die

den Bewohnern zur höchsten Ehre gereicht. Auf dem Lande ist ringsum die Noth groß und in den Gebirgsgegenden in kläglichster Act, so sehr auch die betreffenden Regierungen und Gemeinden sie zu lindern suchen. Die Getraidepreise waren in den letzteren Tagen gefallen, fangen aber wieder an zu steigen.

Rußland und Polen.

St. Wetersburg, 26. Dez. Dem in der zweiten Abthei⸗ lung der Sanzlei Sr. Moajestät des Kaisers angestellten Hofrathe, Fürsten Wassiltschikoff, sind die Functionen eines Ceremonienmeisters am Kaiserlichen Hofe übertragen, und die Gräsinnen Elisabeth und Natalie Stroganoff und die Gräfin Liubow Orloff⸗-Denissoff sind zu Hof⸗Fräulein Ihrer Majestät der Kaiserin ernannt.

Der Vice⸗Präsident der Kaiserlichen Akademie der Künste, Wirk= liche Staatsrath Graf F. Tolstoi, und der als Hofmeister am Hofe des Herzogs Peter von Oldenburg fungirende Kammerherr, Wirkliche

Januar

seiner Rückreise na

Die Zahl der Studirenden auf eine Verordnun nach Erwägung der tischen Zwangsverdingungen

Alle Post -Anstalten des In-

1847.

Staatsrath Graf P. Tolstoi, haben den Geheimeraths⸗Rang er⸗

halten. . . Bei dem General⸗Gouverneur der Ostsee⸗Provinzen sind zu be⸗ sonderen Aufträgen vier Beamte angestellt. =

Warschau, 27. Dez. Der Herzog von Leuchtenberg ist auf St. Petersburg vorgestern durch Waischau ge—

fommen. —— . In Vo Kaiserlichen Ukases vom 7. Juni d. J. hat

. des Königreichs Polen unterm 26sten v. M.

h, welche jetzt publizirt wird, und wodurch, Beschaffenheit und der Rechtstitel der auf städ⸗ ländlichen Privatgütern bestehenden Hofedienste und in Betracht, daß die Bauern auf solchen Gütern, außer den festgesetzten Frohnen und anderen Wirthschafts⸗

der Administ

und

Arbeiten noch sonstige außerordentliche, nicht zur Zahl der Hosedienste gehörige und weder hinsichtlich des Betrags der Arbeit, noch hin— sichtlich der Bestimmung des Gegenstandes derselben, noch hinsichtlich der Zahl der Tage bezeichnete Dienste leisten; daß diese Verpflich tun gen, da sie auf keinen Kontrakt sich stützen, der alle zu ihrer Gültig⸗ keit erforderliche Bedingungen enthielte, der gesetzlichen Grundlage entbehren; daß aus denselben Ursachen auch die Zwangs-Verdingun⸗

gen, ö. liefern, als der gesetzlichen Grundlage entbehrend angeseden wer⸗ den missen; n noch im von den Bauern, unter dem Titel von Hofediensten, Verbindlichkeiten

so wie die Schuldigkeit, gewisse Gegenstände als feste Abgabe endlich, daß auf einigen Gütern bis jetzt noch immer

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erfüllt werden, die durch das Grundgesetz vom Jahre 1 abgeschafft sind; auf Antrag der Regierungs⸗= Kommis⸗ sion des Innern von den unter verschiedenen Benennungen

auf städtischen und ländlichen Privatgütern bestehenden Hofediensten alle diejenigen aufgehoben werden, die weder hinsichtlich der Zahl der Tage, noch hinsichtlich der Bestimmung und Art der Arbeit genau bezeichnet sind, so wie auch die, welche in persönlicher Dienstleistung für den Eigenthümer oder in einer als feste Abgabe verlangten Lie— ferung verschiedener Produkte bestehen.

Die Finanz-Kommission des Königreichs Polen bringt zu allge—⸗ meiner Kenntniß, daß mittelst kriegegerichtlichen, vom Fürsten Statt⸗ halter unterm 21. Juni d. J. bestätigten Erkenntnisses der aus Kra⸗ kau gebürtige Architekt Alexander Mirocki, wegen Theilnahme an dem in diesem Jahre im Königreich Polen gemachten Aufruhr-Versuche, zur Consiscation seines im Königreich Polen befindlichen Vermögens verurtheilt worden.

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Paris, 26. Dez. Es wird jetzt versichert, daß Herr Guizot

er am Tage nach der Eröffuung der Kammern, der auf den 11. Januar

festgesetzt ist, die diplomatische Korrespondenz über die spanischen Hei—⸗ rathen auf das Büreau der Deputirten⸗Kammer niederlegen werde, und wenn die Pairekammer drei oder vier Tage nach dem Beginn der Session ihre Adresse beräth, so würde Herr Guizot im Stande sein, sich noch vor der Zusammenkunft des englischen Parlaments, das zum 19ten einberufen ist, öffentlich auszusprechen.

Der neue Botschafter Frankreichs bei der Eidgenossenschast, Graf von Bois le Comte, hat am 16ten d. dem Präsidenten des Vororts, Hr. Zehnder, sein Beglaubigunge-Schreiben überreicht und seine An⸗ kunft in der Schweiz mittelst folgenden vom 19ten datirten Schrei⸗ bens den Regierungen aller einzelnen Kantone angezeigt: „Meine Herren! Der König, mein erhabener Gebieter, hat mich zum Bot- schafter bei der schweizer Eidgenossenschaft ernannt; ich habe daher die Ehre, Sie zu benachrichtigen, daß ich am 16ten d. M. Ihren Excellenzen den Bürgermeistern und dem Rath des Kantons Zürich, als Vororts, das Königliche Schreiben überreicht habe, welches mich bei der Eidgenossenschast und bei jedem ihrer Kantone insbesondere beglaubigt. Als Organ der Gesinnungen des Königs gegen die Schweiz schätze ich mich glücklich, Sie, meine Herren, der Bemühungen zu versschern, die ich darauf verwenden werde, den einigen und freund⸗ schaftlichen Verkehr mit der Regierung von (Name des betreffenden Kantons) aufrecht zu erhalten, welcher so glücklich zwischen den bei⸗ den Ländern besteht; und Sie können auf meinen eifrigen Wunsch rechnen, nach Kräften zu dem Erfolge aller die schweizer Eidgenossen⸗ schaft betreffenden und besonders der in unmittelbarer Beziehung zu Ihrem Kanton stehenden Angelegenheiten beizutragen. Ich ergreife mit Vergnügen diese erste Gelegenheit, Ihnen, meine Herren, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung darzubieten. Graf von Bois le Comte.“

Die ministerielle Epoque nimmt nochmals das Wort, um das Ungeziemende in dem Benehmen des französischen Konsuls auf Mau— ritius, Herrn Barbet de Jouy, auseinanderzusetzen und die Behaup⸗ tung der Oppositionsblätter, die in dessen Versetzung auf einen an⸗

deren Posten ein neues Zeichen von nachgiebiger Schwäche, England gegenüber, erblicken wollen, zu widerlegen. „Es ist bekannt“, sagt das ministerielle Blatt, „daß Herr Barbet dem Admiral Dacres bei dessen Ankunft auf der Insel fei nen Besuch machte, obgleich dies die Etikette klar und deut⸗

lich vorschrieb. Die Offiziere der englischea Fregatte, welche die Admiralsflagge trug, gaben einen Ball und sandten auch an den Konsul eine Einladung dazu. Nachdem sie 24 Stunden gewartet, in der Voraussetzung, Herr Barbet werde dem Admiral irgend eine Höf⸗ lichkeit bezeigen, entweder durch einen persönlichen Besuch oder durch einen Brief, begaben sich zwei Offiziere in seine Wohnung und nahmen die Einladung zurück, worauf unser Konsul, der mit dem Admiral Dacres noch in keine Verbindung getreten war, den Brief schrieb, der die einzige Ursache seiner Abberufung ist. Man hat ge⸗ sagt, Herr Barbet babe schon aus früheren Vergängen Anlaß zur Beschwerde gehabt und deshalb den schuldigen offiziellen Besuch nicht gemacht. Wir geben dies zu, wir geben selbst zu, daß dem Konsul die Zurücknahme der erhaltenen Einladung empfindlich sein mußte;

und so sehr wir dergleichen Empfindlichkeiten bedauern, die den öffentlichen Angelegenheiten nachtheilig sind. so würden

wir es boch begreiflich gefunden haben, wenn Herr Barbet falls er Yun 3 ae l gl auf seiner Seite zu glaaben, dem Admiral Dacres darüber mit aller möglichen Würde und Festigkeit eine Er- flärung hätte zukommen lassen. Leider hat er dies nicht gethan.