1847 / 2 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Thüringische Eisenbahn. Bekanntmachung. Nachdem die Bahn strecke von Weißenfels bis Weimar heute feier⸗

ich eröffnet woiden ist, wird dieselbe von morgen ab, nach nachstehendem Fahrplan, dem Publikum

zur Benutzung übergeben. Erfurt, den 19. Dezember 1846. Die Direction der Thäringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Fahrplan für die Bahnstrecke von

Halle bis Weimar in Verbindung mit den Dampfwagenfahrten auf der

Von Weimar nach Halle.

Zeit der Abfahrt:

Anschlüsse: . an den 3ug

mar.

burg.

ü ge. Wei⸗ f N Weißen⸗ K 5 n Züge Wei sapelta. Suna sösen. . 363 4 Halle. nach Leipzig ah Cöthen

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M. St. M. St. M. J -t. M.

Abfahrt nach Leip- Abfahrt nach Ber-

1 . . . zig um7! Uhr; An- slin u. Magdeburg Morgens ö. 51 6 kunft daselbst um um 74 Uhr. 8.5 Uhr.

2ter . 8 0 Morgens 2 9

Iter ö . gr ö Nachmitt. 3 15 3 45 4 io 425 4401 5

10 5

Abfahrt nach Leip⸗ Abf. nach Versin, zig um 12 Uhr Magdeburg,

25 10 50 11 15 Mittags; Ankunst Braunschweig,

daselbst um 1 U. Hannover u. Celle

um 115 Uhr. Abfahrt nach Leip⸗ Abfahrt nach Cö-

35 6 Big um 6 U. Abds; then um 6 Uhr

. P Ankunft daselbst Abends.

um 7 Uhr.

Von Halle nach Weimar.

Anschlüsse:

Zeit der Abfahrt:

. an den Zug

Züge. Merse⸗s Wei Naum⸗s 3. dalle. burg. Ißenfels. burg. Kosen.

Sulza. Apolda. . von Leipzig von Cöthen

Morgens

iter 9 30] 9 16565 10 20 t sli 11

87

2ter

. 51 . 5 3351 315 Nachmitt. 2 15 2 410 3 9 3 857 3 50 4

Zter Abends

St. M. IJ. .I. . J.. W. St. M LSI. M. -r. M. Si. M.

20 11 45 12 1

Der um 8 Uyr von Der Morgenzug v. Leipzig abgehende Wittenberg und Zug lrifft um 9 Magdeburg trifft Uhr in Halle ein. um 9 Uhr in Halle ein. Der um 103 Uhr Die Züge v. Celle, von Leipzig abge⸗ Hannover, Braun—= hende Zug nifftsschweig, Magde⸗ im 117 Uhr in burg u. Berlin tref⸗ Halle ein. fen um 2 Uhr in Halle ein. Der um 47 Uyr v. Die Zuge v. Ver= Leipzig abgehende lin u. Magdeburg Zug trifft um 6 Ustreffen um 6 Uhr in Halle ein. in Halle ein.

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m g e n.

1) Zwischen den obigen Stationen, mit Ausnahme von Sulza, und den Städten Leipzig, Ber— lin, Cöthen und Magdeburg findet ein ge— genseitiger direkter Billet⸗Verkauf und eben so eine direkte Gepäck- Expedition statt, jedoch sind die er⸗= haltenen Billets, wenn sie in obigen Stationen, auf den Nachbarbahnen, und wenn sie in den ge— nannten Städten gelöst werden, auf der Thürin- . Bahn nur für den nächsten Anschlußzug gültig.

2) 50 Pfund Gepäck kann jeder Passagier mit sich

führen. Für jede 10 Pfund Uebergewicht werden aber die Sätze bezahlt, welche in den auf den Stationen aushängenden Tarifs angegeben sind.

3) Eil⸗ und Frachtgüter werden nach den auf den Stationen aushängenden Tarifs von der Thürin- gischen Bahn übernommen und sowohl von Leip- zig, als von Berlin, Magdeburg und Cöthen, auf dieselbe übergeführt, ohne daß in Hallc eine Um— ladung statifindet, da die von den genannten Städ- ten kommenden Wagen auf die Thüringische Bahn übergehen können und umgekehrt.

[ioom p] oebau⸗-Zittauer Eisenbahn. * em Nachdem die durch

* ß 8. Belanntmachung vom?27. Mai d. J. (zweite Bei⸗ lage zu Nr. 129. der Leipziger Zeitung vom 30. Mai) zur öffentlichen w Kenntniß gebrachten An- stände gehoben sind, la—= det unterzeichnetes Di⸗ . rektorium die Herren Ac⸗ tionairs der Loebau- Zittauer Eisenbahn - Gesellschaft hiermit zur dritten

General⸗Versammlung ein, welche Mittwoch

den 27. Januar 1847

allhier im kleinen Saale der Sozietät abgehalten wer= den soll.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Gegenstände:

1) der Geschäfts-Bericht auf das 2te Halbjahr 1845 nebst dem Rechnungs-⸗Abschlusse vom 31. Dezem- ber desselben Jahres,

2) der Geschästé-Bericht auf das Jahr 1846 nebst dem , vom 31. Dezember desselben

ahres,

3) die Ergänzung des Ausschusses durch Wahl dreier Mitglieder.

H die Übereinkunft zwischen diesseitiger und der Säch= sisch⸗Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, die Ueber nahme des Betriebs auf der Loebau-Zittauer Ei⸗ senbahn betreffend, und

5) die Frage wegen Ersaßtzes des nach §. 20. der Statuten aus dem Anlage-⸗Kapitale vorschußweise entnommenen Betrags der Zinsen der Einzahlun— gen während der Bauzeit und wegen Aufbringung des durch unvorhergesehene Fälle zur Vollendung des Baues sich herausstellenden Mehrbedarfs.

Der Saal wird früh um 8 Uhr geöffnet und um 9 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen.

In Betreff der Legitimation zu dem Eintritt und der Stimmberechtigung verweiset man auf §5§. 44 u. 45. der Statuten. Der ub 1. gedachte Geschäfts - Bericht und Rechnungs . Abschluß ist bereits zu Anfang dieses Jahres in die Hände der geehrten Actsonairs gelangt,

2

, 6

33 de,, .

* sen wird der aub 2. aufgeführte Bericht und Ab- schluß in Zeiten vor der Versammlung gedruckt ausge

geben, und soll das Erforderliche darüber noch belannt gemacht werden. Zittau, am 18. Dezember 1846. Direftorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. v. Nostiz, V.

( ö 62157 Section der Domai- Schatz-Abtheilung. No. 35757. nen und Forsten.

1061 Die G Ouvernement s- Regierung A u g us to v

Macht bekannt, dals in dem im hiesigen Gonvers— nement am stlössbaren klussé Marycha heletenen Staats-Forstamte Pomorze naclistelendes zum Verflö- lsen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkaufen . 8 1861:

Kiefern

ausgezrichnet grolse Baustämme,

groalse Baustämme,

3615 mittel Baustämme,

Browarken, Klötze, Stimme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitt ge= sehiätzt auf Silber-Rubel 49 Kopreken. Der ganze VVerth desselben aber auf 1755 Ssibl. 6 Kop. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partien beson- ders aus jedem Jahresschlage durch ögssentliche laute Versteigerung in der Wohnung des Oberfärsters zu Pomorze, 4 Meile von der Stadt Sejny, den 19.6. Dezember dieses Jahres, tüglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauf- tragten Beamten der Finanz-Regierungs-Kammission

unter nachstehenden Bedingungen.

1) Dum Gehote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Farstamtes die Hälste des abgeschätzten Werthes des ausgeho— tenen Holzes als Vadinm niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitation Abtretenden so gleich zurückgegeben wird. Dem Meistbieten- den aber wird solches innebehalten bis zum Abschlusse der Berechnung nach dem Kontrakte.

2) Sollte einer der Lirzitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstandsgeld zu Schulden kommen lassen oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz-An- kause nicht zugelassen und wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern ausser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Ver-

gätigung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.

3) Nach ersolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe EWkrhaltende verpflichtet, secin eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu kompletiren. Wenn der- selbe das unterlässt, so sällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert.

4) Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seiner Unterschrift an, die Regierung aber erst nach Genehmigung durch die Finanz- Regierungs- Kommission.

5) Das zur Versteigerung ausgzebotene Holz ist mit cinem sechseckigen Walddhammer mit den Buch- ziaben N. J. angeschlagen, und nur diese Stänme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Waldhammer durch den hetrefsenden Revier-Färster berechnet, der zum Hauen ermächtigt.

6) Der HKäuser ist verpflichtet, auf jede seclis Klaf- ter (450 Kubikfuss) des zum Verflössen erstan- denen Holzes noch eine Klafter Sci eithola ge- zen Erlegung der Forst- Taxe in demselben Schlage und von der Gattung, die daselbst vor- landen ist, zu kaufen.

7) Das erstandene lol kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das llol- im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpslichtet, heim Stamme auf einen Hau- sen legen zu lassen.

8s) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich, geschehen, und der letzte Ter min der Bearbritung und Ausfuhr aus dem Walde alles gekauften Holzes wird bis Ende März 1847 festtzesetzt.

9) Der Käuser ist dem Schatz mit seinem Ver- mögen verantwortlich fär allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er selbst daher und die von ihm im Walde gebrauch— ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschristen der Landes- und For t-Polizei zu richten, die der betreffende Oberförster nach- weist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläge, in welchen das Holz gekauft ist, über- schreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütze und Saamen-Bäume gefällt werden, uns ter einer den 10maligen Werth derselben be— tragenden Strase.

10) Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Revier- Förster solches mit seinem VWuoaldhammer an, numerirt es und zicht es in scine Kontrolle, und nur solche Stücke dürsen aus dem Wuoalde auf die Ablage abgefahren werden.

11) Sobald der Käufer die Gouvernements- Regie- rung benachrichtigt, dass ein Theil des gekauf— ten Holzes oder das Ganze zum Verflössen be- reit ist, wird ein Beamter zur Revision ges chickt, bei welcher das Holz nicht sorcꝗtirt wird, son- dern der Revisor beschränkt sich auf das Ueber— zählen der Stämme und die Beachtung, ob soCs- che numerirt und mit dem Hammer des Re- vier-Härsters bezeichnet sind. Es wird also der Käuser zu keiner Erlegung eines Plus über die gebotene Zuschlags - Summe für grösseres Mass oder bessere Gattung des Holzes gezogen wer- den. Im Falle jedoch eines entdeckten Austau- sches, oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision, unterliegt der Käufer als Defrau— dant der vorgeschrichenen Strafe.

12) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes in Tafeln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum Flössen nöthig sind, werdem dem Käufer gegen Erlegung der Nutzholz- Taxe überlassen.

13) Die Kosten des Verkaufs des Holzes, sos wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlän— dischen und ausländischen Zeitungen und den Stempel, so wie das Porto ühernimmt der Käu— ser, und ist verpllichtet, solche auser der ge— botenenSumme für das HIolz besonders zu erlegen.

Suwalken, den 14 26. November 1846.

Der Givil - Gouverneur VWeirklicher Staatsrath und Ritter B. v. Tykel. Der Kanzlei-Ches SurowvsRi.

; 6 N 65551 Section der Domai- Schatz-Abtheilung No. ists. nen und Forsten.

3481 1062 Die Gouvernements Regierung A u g us t o w Macht bekannt, dals in dem im hiesigen Gouver— nement am schiffbaren Kanale Augustow belegenen Staats-Forstamte Augnstow nachstehendes zum Ver—- flössen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkauÜ— sen isi: Kiesenn

ausgezeichnet grofse Baustämme,

grosse Baustämme,

363 mittel Baustämme,

Browarken, Klötze, Stämme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte gechätzt auf Silber- Rubel 51 Kopeken. Der ganze Werth desselben aber aut 186 S. R. 203 K. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partien besonders aus jedem Jahresschlage durch össentliche lUlaute Versteigerung in der Wohnung des Ober- sörsters zu Bialobrzeßgi, 3 Meilen von der Stadi Au- gustow, den 16. 28. Dezember dieses Jahres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr vor dem dazu beaustrasgten Beamten der Finanz-Regie- rungs-Kommission unter nachstehenden Bedingungen. 1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betrefienden Eorstamtes die Hälste des abgeschätz:ien Werthes des aus- gebotenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, welches dem von der Licitation Abtretenden sogleich zurückgegeben wird, dem Meistbiectens den aber wird solches innebehalten bis zum Abschlusse der Berechnung nach dem Kontrakte. 2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahne von Abstands- Geld zu Schulden kꝛommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz-An- kause nicht zugelassen, und wegen Fälscherei

und Betrus bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern auser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Ver- gütigung des, aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Scsmadens nach- suchen.

3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sosort zu komplettiren. Wenn ders zelhe das unterlässt, sn sällt das niedergelegt Vadium dem Sechatzme zu, und das ihm zuge- 3chlagene Holz wird von neuem versteigert.

14) Das Versteigerungs- Protokoll und der aut Grund desselben ausgenommene Kontrakt ver- pllichten den Meisthietenden, vom Augenblicke seiner Unterschrist an, die Regierung aber erst nach Genehmigung durch die Finanz- Regie- rungs- Kommission.

5) Das zur Versteigerung ausgehotene Holz ist mit einem sechseckigen Wialdhammer mit den Buchstaben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben ange sehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Wald- hammer durch den betressenden Revier-Förster berechnet, der zum Ilauen ermächtigt.

6) Der Käuser ist verpflichtet, auf jede sechs Klaster (450 Kubikfuss) des zum Verflölsen erstandenen Holzes noch eine RKlaster Scheit holz gegen Erlegung der Eorst- Taxe in dem— selben Schlage und von der Gattung, die da— selbst vorhanden ist, zu kaufen.

7) Das erstandene Hol kann der Käufer nach eigenem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das IlIlol- im Woanlde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Siamme auf einen Haufen legen zu lassen.

8) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende Mär, alljährlich geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Aussfulir aus dem Walde alles gekansten Holzes wird bis Ende März 1847 sestgesetzt.

9) Der Käuser ist dem Schatze mit seinem Ver— mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder ścine Leute anrichten. Er selbst daher und die von ihm im Wuaälde gebrauch—- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschriften der Landes- und Forstpolizei zu richten, die der betressende Ober-Förster nach— weist. Err darf auch nicht die Gräuze der Schläge, in welchen das Holz gekaust ist, übers schreiten, noch dürsen die unangeschlagenen Schütz und Saamen-Bäume gefällt werden, unter einer den 10 maligen Werth derselben betragenden Strafe.

10) Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Revier- Hörster solches mit seinem VWualdhammer 211, numerirt Es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke dürfen aus dem Valde auf die Ablage abgesahren werden.

11) Sobald der Käufer die Gouvernements - Regie rung benachrichtigt, dals ein Theil des gsekaut- ten Holzes oder das Canze zum Verflölsen be- reit ist, wird ein Beamter zur Bevision ge- schickt, bei welcher das Hole nicht sortint wird, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzählen der Stämme und die Beach- tung, ob solche numerirt und mit dem Ham— mer des Revier- Försters bezeichnet sind. Es wird also der Käufer zu keiner Erlegung eines Plus über die geboren: G, selilagssumme für grö- Iseres Mass oder Lessere Gattung des Ilolzes gezozen werden. Im Falle jedoch eines ents— deckten Austausclies oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision, unterliegt der KäuR- fer als Defraudant der vorgeschricbenen Strase.

12) Die Utensilien zum Jusammensügen des IIol zes in Taseln, Flölse eic. und zu Geräthen, die zum klölsen nöthig sind, werden dem Käuser gegen Erlegung der Nutzholz-— Taxe überlassen.

13) Die Kosten des Verkauss des Hlolzes, so wie die Bekanntmachung der Licitation in den in— ländischen und ausländischen Jeitungen, und den Stempel, so wie das Porto, übernimmt der Käuser, und ist verpflichtet, solche, aulser der gebotenen Summe für das IIlolaz, besonders zu erlegen.

Sunwalken, den 16. 28. November 1816

Der Civil Gouverneur Virklicher Staatsrath und Ritter B. v. Lykel. Der Kanzlei- Chef SurowsbBi.

1h . in der Nacht vom 26sten zum 27sten d. Mts. an Lungenentzündung und hinzugetretenem Lungen— schlage erfolgte sanfte Hinscheiden unseres theuren Bru⸗ ders, des Königlichen Major im Garde-Jäger⸗Batail— lon Friedrich von Roeder, beehren wir uns theil nehmenden Freunden und Verwandten hierdurch erg e-

benst anzuzeigen. Potsdam, den 30. Dezember 1846. . Die hinterbliebenen Geschwister.

11M . Der Verkauf meiner Ram—

bouilleter Böcke beginnt nach dem 28. Dezember d. J. Eisenbahn⸗Station Wegers—⸗ leben, den 16. Dezbr. 1846. Kotze.

Das Abonnement beträgt: 2 Üthlr. für 4 Jahr. 4 KRthlr. / Jahr. 8 thlr. 1 Zahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Ansertions -Gebühr sür den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. ;

M 2.

e,, mn, Theil.

Juland. Vriefe aus der Provinz Sachsen. er die ide⸗ Vorräthe; Wohlthätigkeits⸗Verein.) . . ann ae Aerndte; Wohlthätigfeits sinn.) ; 9

Dentsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Einwohnerzahl * . . önnen der. Bevölkerung des König reichs. Herzogthum Holstein. Die? Frei Ham burg. n ,. 6 e ,. a,

Rußland und Polen. St. Peters burg. Todtenamt.

Frankreich. Paris. Hofnachricht. Die Ernennung der pariser Mu— nizipal · Beamten. Vertheilung städtischer lnterstützungen. Rüben⸗ n ml. Abd el Kader und seine Abgesandten. Ver⸗ mischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Note Guizot's. Die Noih in Irland und Schottland. Baron Rothschild. An lage wegen gesetzwidrigen Werbens. Der „Great Brisain“ aufgegeben.

Die Times gegen Straf-Kdolonieen. Der Prozeß des Barn Bode. lUebertritt zum Katholizism as. Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Ausfuhr Gesellschast.

Italien. Ro m. Der Governatore Marini. Die Stellung des Pap—=

stes. Verimischtes. Griechenlaud. Schreiben aus München. (Ankunft des Prinzen Luit-= bold von Bapern; Kammer und Senat; Hinrichtungen.) ; Türkei. Trapezunt. Die Cholera. Die Einfälle der Turlomanen. 1. Tie Kurden. Die Perser. Eine frauzösische Kolonie. Mexiko. Schreiben aus Paris. (Die Streitfrage zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten.) ; Eisenbahnen. Dänischer Zolltarif auf der Berlin Hamburger Eisenbahn.

Handels- und Börsen⸗RNachrichten. Berlin. Marstbericht, Getraide⸗Vorräthe in Danzig.

Winckelmann's Denlmal.

Amtlicher Theil.

Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Regierungs⸗Secretairen Pawel zu Breslau, Kambly zu Liegnitz und Jasinski zu Posen den Titel als Registratur⸗Rath und dem Regierungs-Kanzlisten Hartmann zu Breslau den Titel als Kanzlei⸗Rath; so wie

Dem Vergolder E. Melzer zu Breslau das Prädikat als Hof⸗ Vergolder und dem Tischlermeister Eduard Strobelberger zu Breslau das Prädikat als Hof⸗Tischlermeister zu verleihen.

Se., Königl. Hoheit der Prinz von Preußen ist von Gusow wieder hier eingetroffen.

llichtamtlicher Theil. .

* Aus der Provinz Sachsen, 28. Dez. Die ungemein hohen Getraidepreise, namentlich des Roggens, hatten auch in meh⸗ reren Gegenden dieser Provinz die Besorgniß vor einer Theuerung der ersten Lebensbedürfnisse und damit einer während des Winters herrschenden großen Noth erregt, zumal der Ausfall der diesjährigen Aerndte als sehr unergiebig geschildert wurde. Glücklicherweise recht— fertigen die jetzt vorliegenden zuverlässigen Berichte über die Resultate der Aerndte jene Besorgnisse keinesweges. Wenn beim Roggen hin und wieder die Quantität nicht so reichlich wie in früheren Jahren ausgefallen ist, so läßt doch die Qualität nichls zu wünschen übrig; denn die Frucht liefert viel und gutes Mehl und gleicht damit jenen Verlust großentheils wieder aus. Vom Weizen ist eine gute Mittel⸗Aerndte gewonnen, und auf einen Sches⸗ fel Aussaat können durchschnittlich 8 bis 10 Scheffel Ertrag gerech— net werden. Aehnliches gilt von der Gerste. Höchst ergiebig ist die Kraut- und Rüben-Aerndte gewesen, eben so der Futtergewinn. Die Kartoffel Aerndte läßt in der Reichlichkeit ihres Ertrages wenig zu wünschen übrig; doch sind die Knollen viel kleiner als in guten Jahren; auch sollen sie der Fäulniß leicht ausgeseßt sein, wenn bei der Aufbewahrung nicht mit großer Vorsicht zu Werke gegangen wird. Jedenfalls wer⸗— den die gewonnenen Vorräthe von Kartoffeln, wie von Körnerfrüchten,

Berlin, Sonnabend den

Allgemeine

5 5 und Aus landes nehmen 8 2 ellun l . auf dieses glatt an, en ern die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: * Friedrichs siraße Nr. 72.

bis zur nächsten Aerndte ausreichen, sofern nur irgend haushälterisch damit umgegangen wird; andererseits auch ohne Zweifel die Getraide⸗= Preise noch erheblich zurückgehen, sobald nur erst größere Getraide⸗ Massen zum Ausdrausch gelangt und zu Matkte gebracht worden sind. Uebrigens haben sich in vielen Stäbten und Dorfschaften der Provinz Vereine gebildet, um während dieses Winters den Arbeitsfähigen möglichst Gelegenheit zum Ver— dienst zuzuweisen, den Arbests-Unsähigen und sonst Hülfebedürftigen aber die zu ihrem Unterhalt nothwenvigen Unterstützungen an Geld oder Naturalien, namentlich durch Brod und Kartoffeln oder auch durch Reihespeisung, zu gewähren. Eine für die Landwirihe sehr schäd= liche Erscheinung sind in diesem Jahre wiederum die Hamster gewe⸗ sen, von denen in einem Kreise dieser Provinz nicht weniger als 178.980 Stück gefangen und getödtet worden sind. Die Zucker— fabriken haben dieses Jahr ihren Betrieb sehr erweitert und anschei— nend mit Nutzen gearbeitet. Im künftigen Jahre werden noch vier neue Fabriken im Kreise Wanzleben errichtet werden. In der Regel wird der Morgen Ackeriand zum Runkelrüben“ und Cichb— rienbau, wenn er in guter Kultur ist, mit 20 bis 25 Rthlr. Pacht, auf eine längere Zeit mit 15 bis 20 Rthlr. jährlich im Durchschnitte bezahlt, wodurch manche Grundbesitzer zu bedeutendem Wohlstande gelangen müssen. So hat z. B. in Fer⸗ mersleben ein Achergutsbesitzer seine ihm zugehörigen 137 Hufen Land an eine Zuckerfabrik für ein Pachtgeld von jährlich 6006 Rthlr. ver— pachtet. Der Frauenverein zu Eilenburg setzt seine wohlthätige Wirksamkeit in mehrfacher Weise, insbesondere durch Ertheilung des Unterrichts in einer Stricke und Nähschule für arme Mädchen und durch die Mitbeaufsichtigung und Unterstützung der Kleinkinderbewahr⸗ Anstalt, rühmlich fort. Ihre Majestät die Königin haben das Pro⸗ tektorat der zuletzt erwähnten Anstalt anzunehmen und dieselbe mit einem Gnadengeschenk zu erfreuen geruht.

* Vum Nhein, 24. Dez. Die über den Stand der Win— terfrüchte eingelaufenen Nachrichten lauten, sowohl aus der Rhein⸗ Provinz, wie aus der Provinz Westphalen, im Ganzen höchst befrie= digend. Die zu Ende Oktobers und Anfang Novembers eingefalle⸗ nen kalten Nächte haben keinen Schaden verursacht, wohl aber hin und wieder die Feldmäuse, die sich in dem trockenen Sommer zahl⸗ reich vermehrt hatten, jedoch durch die später eingetretene nasse Wit⸗ terung und FKtälte meist vertilgt worden sind. Die in einigen Kreisen der beiden Provinzen gehegte Besorgniß, daß die gesund eingebrach— ten Kartoffeln in den Kellern faulen möchten, hat sich als ungegrün⸗ det oder doch als sehr übertrieben ausgewiesen. Es ist der Versuch gemacht worden, aus Roggen mit einem Zusatz von weißen Rüben, die dieses Jahr gut gerathen sind, Brod zu backen; er soll günstig ausgefallen sein; indeß werden immer noch weitere Erfahrungen ab= gewartet werden müssen, bevor sich über die Zweckmäßigkeit der Mischung urtheilen läßt. Die gestattete zollfreie Einfuhr von fremdem Korn, Mehl und Hülsenfrüchten hat in diesen Gegenden dankbare Anerkennung gefun⸗ den. Während der Monate Oftober und November haben die Gefraide— Zufuhren in den Häfen des Königreichs der Niederlande und Belgiens ohne Unterbrechung fortgedauert, doch hat der niedrige Wasserstand des Rheins bis gegen Ende vorigen Monats den Transport der im Königreiche der Niederlande lagernden, für Köln und andere rheinische Städte bestimmten bedeutenden Roggen-Quantitäten und demnach auch ein Sinken der Preise verhindert. Für Rechnung der Stadt und resp. Armen-Verwaltung Aachens wurden bereits im Oktober 1650 und 2700 Malter Roggen angekauft. Im Kreise Borken hat der Freiherr von Spaen seinen Pächtern, in Berücksichtigung der schlechten Roggen⸗Aerndte, alle Naturalpacht für 1816 erlassen und die Berichtigung der Geldpacht auf die 3 Jahre i846 8, jedesmal zu einem Drittheil, vertheilt⸗— Der zu Deutz verstorbene Bürgermeister und Gutebe⸗= sitzer FJ. W. Neuhöfer hat folgende Vermächtnisse hinterlassen: der Gemeinde Deutz zur Unterstützung hülfebedürftiger Handwerker 1009 Rthlr. und für die Armenschule 2000 Rthlr., der Gemeinde Poll für ihre Schule 1900 und der Gemeinde Vingst zu dem nämlichen Zwecke ebenfalls 100 Rthlr. Außerdem erhält die Gemeinde Deutz zur Vergrößerung des Hospital-Fonds die Hälfte seines ganzen übrigen Vermögens, welches zwar noch nicht genau ermittelt ist, aber sehr hoch geschätzt wird.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Sachsen. Nach der neuesten am 3. Dezem— ber begonnenen Zählung beirägt die Bevölkerung Leipzigs, mit Ein- schluß der Garnison, 60, 103 Einwohner und hat sich demnach seit 1843 um fast 6009 vermehrt.

Königreich Württemberg. Nach dem so eben erschie— nenen ersten Hefte des Jahrganges 1844 der württembergischen Jahrbücher war die landesangehörige Bevölkerung des Königreichs

2ten Januar

Alle Post--Anstalten des In-

1847

Württemberg, welche am 15. Dezember 1842 auf 1,713,518, am 15. Dezember 1843 auf 1,726, 589 Einwohner sich belaufen hatte, am 15. Dezember 1844 auf 1,743,827 angewachsen, also Vermeh⸗ tung gegen das Jahr 1843 17,238 oder etwas über 1 pCt. Eine Zusammenstellung über die Auswanderungen nach fremden Staaten ergiebt: 1833 3702, 1834 1985, 1835 1781, 1836 1915, 1837 2689, 1833 1702, 1839 2422, 1840 2662, 1841 1522, 1842 1593, 1843 2016, 1844 2265.

Herzogthum Holstein. Nach dem kieler Korrespon— denz-Blatt haben die Rechte-Kandidaten Witt in Rellingen, A. Meyer in Altona und Rohrdanz in Mölln Bestallungen als Unter⸗ gerichts - Advokaten für die drei Herzogthümer erhalten, jedoch unter der Bedingung, sich den Veränderungen zu unterwerfen, welche später rücksichtlich der Ausübung der Advofatur Allerhöchst bestimmt werden möchten.

Freie Stadt Hamburg. Es ist in Hamburg eine Be⸗ kanntmachung erschienen, wonach außer den durch die vom 14. Dezem⸗ ber bereits publizirten Erleichterungen in Betreff der Thorsperre noch anderweitige in Folge Rath und Bürgerschlusses vom 10. De⸗ zember beliebt worden sind. Diese Erleichterungen bestehen darin: 1) daß die Fußgänger in der auf den ersten Eintritt der Sperre unmittelbar folgenden eisten halben Stunde nur die Hälfte des sonst zu der Zeit eintretenden Sperr⸗-Ansatzes entrichten, und 2) daß den in der Stadt und in der Vorstadt St. Georg wohnenden Arbeitern, welche in den in dieser Vorstadt und vor dem lübecker und berliner Thor befindlichen Fabriken beschäftigt sind, der freie Einlaß durch die beiden Außenthore und event. in die Stadt unter gewissen Bedin- gungen gestattet wird. Obige Erleichterungen treten mit dem J. Ja⸗ nuar in Krast. Der Bekanntmachung ist auch eine Thorsperr⸗Tabelle und ein Sperr⸗Reglement, beide abgeändert, beigefügt.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 26. Dez. Gestern haben in der Peter⸗ und Pauls-Kathedrale in der Festung die Obsequien der verewigten Großfürstin Maria Michailowna stattgefunden. Nach der Messe hielt der Metropolitan, unter Assistenz des hohen Klerus, das Tobtenamt in Gegenwart des Kaisers, des Großfürsten Thronfolgers, der Groß⸗ fürsten Konstantin, Nikolaus und Michael, Söhnen St. Majestät, und des Prinzen Peter von Oldenburg. Der Hof, die Personen der vier ersten Rangklassen, die Generale der Land- und Seemacht und die Garde⸗Offiziere aller Grade wohnten dieser Trauerfeierlichkeit bei, an deren Schluß die irdische Hülle der verewigten Großfürstin in dem zu i. Zweck in der Kathedrale eingerichteten Gewölbe beigesetzt wurde.

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Paris, 27. Dez. Gestern machte der König einen Aus slug nach St. Cloud und kehrte Abends nach den Tuilericen zurück. Dei Prinz von Joinville ist nach Cherbourg abgereist.

Ueber die letzten Munizipal⸗Wahlen von Paris hatten sich die Blätter der konservativen Partei und der Opposition gleich zufrieden gezeigt. Jetzt aber, wo die Regierung aus den Kandidaten - Listen nur Konservative zu Mairen und Adjunkten gewähl: hat, erheben die Oppositions Blätter ihre Stimmen gegen dieses Verfahren der Re= gierung. Dies giebt dem Journal des Debats Anlaß zu fol⸗ genden Aeußerungen: „Die Freude des National und des Con? stitutionnel über die Munizipal⸗Wahlen ist, wie man erwarten konnte, von kurzer Dauer gewesen. Sie fanden die Wahlen der Wähler vortrefflich; allein die Wahlen der Regierung für die Func= tionen von Mairen und Adjunkten scheinen Jihnen äußerst schlecht. Sie geben jetzt ihren Verdruß darüber durch Beleidigun⸗ gen und Beschuldigungen gegen den Minister des Innern, Herrn Duchatel, kund. Die Entrüstung dieser beiden Blätter ist in Wahr-

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heit belustigend. Hatte man vielleicht gehofft, daß die Regierung ihre Prärogative in die Hände der Opposition niederlegen würde? Hatte man vorausgesetzt, Herr Duchatel würde die Zuneigungen des Con— stitutionnel und den Groll des Nationaj als Regel seiner Wah⸗ len und als Maß seines Zutrauens nehmen? Die Forderung würde naiv und sonderbar sein! Wie? Die Opposition hat gethan, was sie thun konnte, um den Munizipalwahlen eine politische Farbe zu ge⸗ ben, und die Regierung sollte nicht das Recht haben, im Interesse ihrer Politik zu thun, was die Opposition im Interesse der ihrigen gethan hat? Es ist der Repub.ik und dem linken Centrum daran gelegen, daß Herr Berger statt des Herrn Halphen Maire des zwei⸗ ten Bezirks werde, und die Regierung, welche die Maires ernennt, sollte es nicht zu gestehen wagen, daß Herr Halphen ihr besser zusagt, als Herr Berger? Wir glauben unsererseits, daß die

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Winckelnann's Denkmal.

Unsere letzte Bekanntmachung von den eingegangenen Beiträgen zur Errichtung des Dentmals für Joh. Joachim Winckelmann in seiner Vaterstadt Stendal vom 18. April 1845 ist in der Beilage zu Nr. 118. der Hauder und Spenerschen Zeitung vom 24. Mai 1845 enthal⸗ ten. Darnach betrug unsere Gesammt-Einnahme 1655 Rihlr. 7 Gr. Cour., 13 Friedrichsd'or, 15 Louisd'or und 21 Dukalen. Seitdem sind außen den Banco-Zinsen noch an Beiträgen hinzugekommen: vom Grafen Ranzau in Kiel 4 Rihlr. 15 Sgr., Eiatsrath Hegewisch das. 1 Rihlr. 15, Sgr., 5 Chalsbageus das. 4 Nthlri., Prof. Forchhammer daf. Nthlr. ; erner vom Professor Bergk zu Marburg 14 Rihlt., Prof. Ru bino das. 1 Rtihlr., ef, Caesar das. 1 Nthlr., Prof. Bun sen das. 1 Rihlr., Lr. phil. Waitz das. 1 Rthlr., Prof. Heusinger das. 1 Rihlr., Prof. Nasse das. 1 Athlr., Prof. Stegemann daf. 1 Rthir., Prof. Hilde⸗ brand das. 1 Rihlr., Hr. philos. Schubert in Kassel 1 Rihlr., Geh. Hofrath Kuly das. 1 Rihlr., Ober-Bau⸗-Direktor Bromeis das. 1 Nthlr., Gymnasial⸗Direltor Weber das. 1 Rihlr., Herr General Lotterie Direstot Bornemann aufs uene 20 Rihlr.

Nach Abzug der bis jetzt enistandenen Kosten und Auslagen sind uns noch übrig geblieben: 1605 Rthlr. 1 Sgr. 9

Unteidessen aber hat der Herr Professer Wichmann ein trefflich ge⸗

lungenes Modell zur Statue Winckelmann's vollendet und als freiwillige Gabe unserem Zweck dargebracht. Dos schöne Kunstwerk hat zur diesjäh⸗ rigen Ausstellung gehört und den Beifall und das Lob aller Kenner erhal— ten. Durch dieses große und edle Geschenk wurde unsere schon gesunkene Hoffnung für ein glückliches Gelingen unseres Unternehmens aufs neue ge⸗ weckt und belebt und ist jetzt durch die Gnade Sr. Majestät unseres Königs, welcher aus eigenem Anttiebe das nöthige Metall zum Guß des Stand bildes bewilligt hat, noch gehoben und gestärkt. Immer aber sind noch mehrere Tausend Thaler nöthig, um die Kosten des Gusses, der Ciselirung, des Transports, des Postaments, der Einsassung u. f. w. zu bestreiten; unsere Mittel reichen also zur Ausführung lange nicht hin, und wir wenden uns daher noch einmal vertrauensvoll an die duich Kunst und Wissenschast gebildete Welt, mit der Bitte, unser Unternehmen zu unterstützen, damit ein Winckelmann's und des deutschen Vaterlandes würdiges Denkmal zu Stande lomme. Wir wiederholen besonders unsere Bitte an die verehrlichen Be—= hörden und Personen, an welche wir bäreits eine gedruckte Aufforderung erlassen haben, und hoffen und wünschen, daß sich würdige Männer ent= schließen, den Betrieb des Geschäfts der Einsammlung an ihrem Orte zu übernehmen.

Die Beiträge bitten wir an den mitunterzeichneten Schatzmeister des Vereins den Henn Stadtrath Güßfeldi in Bersin, Postsraße Nr. 26, zu senden, und darauf zu bemenlen:

Geldbeiträge für den Winckelmanns Verein (portofrei laut Ordre vom

Berlin, den 20. Vezember 1846. Der Voistand des Vereins zur Etrichtung eines Denlmals in Stendal sür Joh. Joachim Winckelmann.

Bornemann. Fricciu s. Gerhardt. Güßfeldt. Aug Kopisch.

von Olfers. Rauch. Dr. Joh. Schulze.

Tölken.

Indem wir die Anzeige wiederholen, daß die Vorlesungen des wissen⸗ schaftlichen Vereins am 9. Januar ihten Anfang nehmen und von da ab jeden Sonnabend von 5 bis 6 Uhr statifinden werden, haben wir die dringende Bitte hinzuzufügen, daß die geebrten Zuhörer sich zeirig einfinden mögen, damit die für den Vortrag bestimmie Frist nicht mit dem lang- samen Anfahren der Wagen und dem Aufsuchen der Plätze verloren gehe. Dem allgemeinen Wunsche gemäß, werden auch in diesem Winter, um höchst unangenehme Störungen zu vermeiden, die Thüren des Saals in dem Augenblick geschlossen werden, wo der Redner das Katheder bestrigt. Der Eingang zum Saal, den Logen und dem Balkon ist vom Haupt- Ein=

ange des Gebäudes, neben dem Finanz-⸗Ministerium, der Eingang zu der

von Kunow.

öniglichen Loge und zu der Estrade von der Seite der Dore theen . Straß. Der Vorstand des Vereins für wissensch aftliche Vorträge.

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