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1 2 * 7 * * 1 t rinzen Friedrich Aarl von Preußen Königl. Hoheit und aggregir w Generalstabe, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeurlreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich Hessischen
Ludwigs Ordens zu ertheilen.
i Am 1. Ja⸗ rovinz Preußen. (3tg. f. Preußen) . J. ist 1 bisher zum größeren Theile aus Krmmanal, onna erbaltene Gymnasium zu Elbing dem Staate übergeben worden, 83 unsere Stadt zu einem The(le für das an den letzteren abgetrete
Territorium zu entschädigen.
Provinz Sachsen. (Magd. 3tg.!) a die Eibffaung der bei Wittenberg erbauten neuen n . ö dem zuvor eine von der Königlichen Regierung zu . . bin gesendete Kommission die och stehende alte hölzerne . . ferneren Verkehr nicht mehr als geeignet befunden in. ee weiteren Feierlichkeiten statt. Der unter Leitung des egier 3 Conducteurs Jung im Jahre 1812 begonnene Vau der 4 . 13 massiven Pfeilern von 64 Fuß Spannung ruhenden und . 31 langen Brücke wird als * sehr nn l. Bauwerk gerühmt, w
ᷣ Baumeister alle Ebre macht. .
6 * * H. oer A nen! Gpeise- Verein hat im Nonat De⸗ zember v. J. 47092 Portionen konsistenter warmer Speise mit einem Kosten-Aufwande von 81 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. an die Ar⸗
men vertheilt.
Deutsche Gundesstaaten.
Königreich Hannover. (H. Z.) Seine Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hoistein-Glücksburg-Sonderburg ist von Düssel— dorf am 13. Januar in Hannover angekommen.
Die mit dem neuen Jahre ins Leben getretene Kapital-Ver⸗ sicherunge⸗Anstalt versichert den ihr Beitretenden die Zahlung größe⸗ rer oder kleinerer Kapitale gegen Entrichtung von Beiträgen, deren Betrag von der durch den Beitretenden im voraus zu bestimmenden Zeit der Fälligkeit der Kapitale abhängig ist. Aufnahmefähig sind Angehörige deutscher Staaten, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters und der Gesundheits⸗Beschaffenheit. Die Anstalt versichert nur Kapitale in Courant, und zwar fär dieselbe Person, unter Zusammenrech- nung der zu verschiedenen Zeiten erfolgten Versicherungen, nur bis zu dem Betiage von 5000 Rthlr.; die gleichzeitige Versicherung mehrerer kleinerer Kapitale, deren Gesammt⸗Betrag die Summe von 5000 Rthlr. nicht über- schreitet, ist nicht ausgeschlossen. Die Reihe von Jahren, nach deren Ablauf das Kapital gezahlt werden soll, beginnt mit dem auf den Abschluß der Versicherung zunächst folgenden 1. Januar und respek⸗ tive 1. Juli. Die Zahl der Versicherungs Jahre kann nicht unter 5 und nicht über 30 betragen. Die Versicherungen können auf zwie⸗ fache Weise geschehen, indem entweder nur feste jährliche Beiträge gejahlt oder außerdem beim Eintritt ein Einschuß-Kapital, dessen Einzablung eine Ermäßigung der Beiträge zur Folge hat, entrichtet werden. Das Einschuß⸗-Kapital kann nur in einem Fünftheile oder einem Zehntheile des versicherten Kapitals bestehen. Das durch die Versicherung begründete Recht geht auf die Erben des Theilnehmers über; die Zahlung des versicherten Kapitals ist da⸗ her nicht davon abhängig, daß der Versicherte die Zeit der Fälligkeit erlebt. Es konnen auch Kapitalien zu Gunsten Anderer versichert werden. In solchen Fällen ist jedoch nur derjenige, zu dessen Gun⸗— sten die Versicherung geschehen ist, als Mitglied der Anstalt anzusehen. Die Verwaltung der Kapital-Versicherungs-Anstalt wird einstweilen von der Di cction der Renten⸗Versicherungs-Anstalt wahrgenommen.
Die Gesetz- Sammlung enthält zugleich mit der Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern, die Ausgabe unverzinslicher Kassenscheine auf den Kredit der Residenzstadt Hannover betreffend, die nachstehende Bekanntmachung des Magistrats der Stadt Hannover:
Nachtem Se. Majestät der König Allergnädigst geruht haben, der Königlichen Residenzutadt Hannover die Ausgabe unverzinslicher Kassen— scheine zum Werthe von Zweihnndert Tausend Thalern in Courant zu ge— statten, so wird dieserhalb Folgendes zur allgemeinen Kenmmiß gebracht.
1) Von der Gesammtsumme zu 200,600 Rihlr. Courant wird die Hälste in Kassenscheinen zum Werthe von Einem Thaler, die andere Hälste in 200090 Kassenscheinen zum Werthe von Funf Thalein ausgegeben.
2) Das zu den Rassenscheinen angefenigte Papier enthält als Wasser= zeichen da? Wappen der Stadt Hannover, und ist zu den Ein-Thalerscheinen Papier von gelblicher und zu den Fünf ⸗Thalerscheinen Papier von röthlicher Farbe gewäblt.
Das Format der kleineren Ein -Thalerscheine und der größeren Fünf— Thalerscheine entspricht dem der Königlich preußischen Kassen-Anweisungen.
Beiderlei Kassenscheine haben dieselbe Zeichnung der Vorder- und vesp. Rückseite, mit ein iger Ausnahme der verschiedenen Werthbezeichnung.
Die Vorderseine enthält, unter dem städtischen Wappen und umgeben von verschiedenen Verzierungen, die nachstehende Inschrift:
stassenschein Königlicher Residenzstadi Hannover.
Ein (Funf) Thaler Courant. Haupt-⸗Schuldverschreibung vom ö Dezember 1846 über 200,000 Thaler ourant.
Der Magistrat der Königlichen Residenzstadt.
Evers. Oeitzen.
. Zahlbar zu jeder Zeit bei der Stadtkasse.
Oben in den Ecken ist der nötige Raum zum Einschreiben der Serie und der Nummer dis Scheins gelassen.
Die Rückseite bildet eine grasirte Fläche mit einem Medaillon in der , in welchem der Werth des Scheins mit gothischer Schrift angege—
Außerdem findet sich die Werthsangabe in den ĩ ei Seiten mehrsach . . , r
3) Die sertigen Kassenscheine werden vor der Ausgabe nach Serien mit einer fortlaufenden Nummer veischen, nach dieser Nummer in ein Re⸗ gister und ein Kontrollbuch eingetragen und zum Zeichen, daß die Einira.= gung geschehen, von einem damit beauftragten staͤdtischen Beamten signirt werden.
4) Die Kassenscheine werden bei allen städtischen Kassen nach ihrem Nennwerthe in Zahlung angenommen, auch zu jeder Zeit, auf Verlangen der Inhaber, bei der Stadtkasse in baares Geld umgesetzt werden.
Z letzterem Zwecke wird bei der Stadtkasse ein Realisations-Fonds gebildet, in welchem ein Wertel der im Umlauf befindlichen Summe jeder— zeit veifügbar gehalten werden soll, und zwar zu d in baarem Gelde, zu Z in Couis habenden zinstragenden Werthpapieren, deren Werth, so wei solch untündbar sind, nur nach dem jedee maligen Course anzurechnen ist.
5) Auch beschadigte Kassenscheine, sofern nur die wesentlichen Merk— male und die geschrieb enen Nummern noch vorhanden und erlennbar sind, sollen bei der Stadttasse angenommen und eingelöst werden, vorbehaltlich tes Rechtsweges, falls die Annahme beschädigter Scheine verweigert werden
ꝰollte. : 6) Ein Mort flcations Verfahren wegen verloren gegangener Scheine findet nicht statt.
Y) In Beiehung auf die allmälige Tilgung des durch die Ausgabe der Kassenscheine auszunchmenden unverzinslichen Anlehens hat der Magi— strat die Verpflichtung übernommen, vom 1. Januar 1852 an gerechnet, alljährlich die Summe von fünf tausend Thaler Courant aus den Ein nahmen der Stadt verfügbar zu stellen und nach dem beliebigen Ermessen der Königlichen Regierung zur Tilgung zu verwenden.
Ss) Sobald dermaleinst die ausgegebenen Fassenscheine bis auf einen geringen Rest eingezogen sind, wird die Königliche Regierung eine Bekannt- machung erlassen, durch welche diejenigen Kassenscheine, deren Einlösung innerhalb einer dazu vorzuschreibenden geräumigen Frist nicht eifolgt, außer Cours gesetzt werden.
9) Zur Sicherheit der Inhaber von Kassenschtinen wegen getreuer Em=
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füllung der von der Königlichen Residenzstadt in Beziehung auf die ihr ge= stattetée Ausgabe von Kassenscheinen übernommenen Verpflichtung ist vom Magistrat, nach vorgängiger Berathung im allgemeinen Magistrats Kolle= gium und unter versassungsmäßiger Zuslimmung der Bürger Vorsteher, un= ler dem Tien d. M. eine Haupt- Schuldverschreibung ausgestellt, in welcher an den sämmtlichen stadtischen Besitzungen und Einkünften, nach vorgängig eibrachter Nachweisung, daß solche mit offentlichen Hopothelen nicht belastet seien, eine Privat Hyroihet bestellt und zugleich die Verpflichtung übernom- men ist, eine öffentliche Hypoihek am stättischen Vermögen wegen anderer Schulden nicht bestellen zu wollen, bevor nicht wegen der ausgegebenen Kassenscheine eine öffentliche Hypothek nachträglich bestellt worden ist.
Diese Haupt-Schuldverschreibung ist am 171en d. M. bei Königlicher Justiz-Kanzlei hierseibst deponirt, und ist in selbiger ausdrücklich anerkannt, daß ihre Zurückgabe vor geschehener Zurückziehung sämmuilicher Kassenscheine aus dem Umlauf nicht verlangt werden könne.
Ein Abdiuck solcher Schuldverschreibung ist dieser Bekanntmachung an— ehängt. ; 10) Die Anfertigung der Kassenscheine geschieht unter Anwendung der geeigneten Vorsichtsmaßregeln und unter Müwirlung und Kontrolle eines von der Königlichen Regierung bestellten Kommissarius, und ist zug eich auch die Bereithaltung des Realisalions-Fonds (siehe oben 4) und die Vernich⸗ tung der demnächst aus dem Umlaufe zurückzuziehenden Kassenscheine (siehe oben 7) unter die Kontrolle dieses Regierungs-Kommissarius gestellt.
Hannover, den 31. Dezember 1846.
Der Magistrat der Königlichen Residenzstadt. Evers.
Königreich Württemberg. (S. M.) Am 9. Januar hielten beide Kemmern eine gemeinschaftliche Sitzung, in welcher der Rechenschafts-Bericht verlesen und die Wahl der gemeinschaftlichen Kommission für die Schulden⸗Verwaltung vorgenommen ward. Nachdem die Mitglieder der Kammer der Standesberren den Saal verlassen batten, wurde die Sitzung der Kammer der Abgeordneten fortgesetzt. Der Abgeordnete Wiest eineuerte seine in der letzten Ver— sammlung gestellten Anträge in Betreff der zu beschleunigen— den Erledigung des Streites zwischen der Regierung und den Standesherrschaften über die Verbindlichkeit zur Eingehung auf die Allodificationen der Falllehen und auf die Ablösungen nach Maß— gabe der diesfallsigen Edikte und Gesetze und bezüglich der Ablösung der Staatszehnten und Fixirung der übrigen Zehnten und beantragte eventuell die Einleitung, daß wenigstens die Staatszehnten und Bann— rechte im Verwaltungswege zur Ablösung gebracht würden. Sodann bemerkte das Präsidium in Bezug auf den vom ständischen Ausschusse über die Aufbringung der Mittel sür den Eisenbahnbau erstatteten Bericht, daß darin Rechenschaft über unsere dermalige Lage gege— ben werde und ken Anstand zu nehmen sei, diese Rechen— schaft offen zu geben. Der Ausschuß spreche in demsel— ben zugleich seine Ansicht über die Wege aus, welche etwa eingeschlagen werden könnten, um die benöthigten Mittel herbeizuschaffen. Dieses vorläufige Aussprechen der Ansichten könne aber der Sache in keiner Weise nachtheilig sein, und dabei habe der Ausschuß diese Ansichten nicht mit der Entschiedenheit ausgesprochen, wie der Präsident als Referent gewünscht hätte, so daß er auch sür das nicht stehen könne, was in diesem Theil des Berichts enthalten sei. Der Antrag, daß aus diesem loco dictaturae gedruckten Be— richt weiter kein Geheimniß gemacht werden solle, wurde von der Kammer bejahend entschieden. Der Avg. Idler stellte die Frage, ob die Kammer auf die Theurung und Noth und die diesfallsigen Maß— regeln etwa noch durch den Rechenschaftsbericht geführt werde, oder ob sie nicht jetzt schon eine besondere Kommission zur Berathung die— ses wichtigen Gegenstandes niedersetzen solle. Das Volk sei auf be— ruhigende Beschlüsse der Kammer in dieser Beziehung mindestens eben so gespannt, als auf die Lösung der Geldfrage. Das Präsi dium ertheilt hierauf den Aufschluß, daß der Rechenschaftsbericht und der Verwaltungs⸗Etat, in welchem eine Theurungs-Zulage für Beamte und die Schulmeister vorgesehen sei, Anlaß zur weiteren Berathung darbieten.
Zum Schluß entwickelte Barchet seine Motion über die Veräuße— rung der Staatsdomainen und über die Aolösung von Gefällen und Rechten behuss der Bestreitung der Eisenbahnbaukosten und der Ein— lösung von 5. Millionen unverzinslichen Papiergeldes, welches jetzt in Umlauf zu bringen wäre. Der Druck dieser Motion wurde von der Kammer beschlossen.
z Braunschweig, 13. Jan. Ohne Zweifel ist unsere Stadt rücksschtlich der milden Stiftungen eine der reichsten Städte Deutsch⸗— lants. Sie zählt 14 Beginenhäuser und 3 Hospitäler, welche gegen 360 Personen Unterhalt und Unterstützung gewähren, und zahlreiche, zum Theil beträchtliche Legate, die nicht unter einer Staats-Kontrolle stehen, werden in bestimmten Terminen vertheilt. Unter den öffent— lichen Wohlthätigkeits-Anstalten zeichnen sich aus: unsere „allgemeine Armen⸗-AUnstalt“, unsere Waisen-, Pflege- und Krankenhäuser. Außer— dem wird durch neuerdings gebildete Vereine den Bedürftigen gehol— fen und leiblich, geistig und moralisch für sie gesorgt, theils um ihre gegenwärtige, theils um ihre zukünftige Lage zu verbessern. Es ist indeß auch hier, ungeachtet der vielen Mild⸗ und Wohlthätigkeits⸗ Anstalten, eine Zeit der Noth, besonders für Arme, eingetreten, die eine außerordentliche Unterstützung erheischt. Zu einer solchen hat nun der Stadt⸗Magistrat vor kurzem einen „Aufruf“ erlassen, nach— dem ihm bereits vorher von Sr. Hoheit dem Herzoge die Summe von 1000 Rthlr. Gold zugewiesen war. Die vereinten Stadt-Be⸗ hörden rechnen vorzugsweise auf diejenigen Mitbewohner, welche von einem Einkommen zu 600 Rthlr. und darüber zur bestehenden städti⸗ schen Armensteuer beitragen, und erwarten, daß der einzelne Beitrag zu der außerordentlichen Unterstützung mindestens einem jährlichen Armensteuer-Quantum gleichkomme, und daß besonders begüterte Mit bewohner der Stadt durch noch höhere Gaben das ersetzen, was man von denen, die nicht von Ueberflüssen zahlen können, zu fordern Beden— ken trägt. In jedem der 6 städtischen Distrikte sind 2 Mitbürger zur Annahme der Gaben namhaft gemacht. Sollte wider Erwarken der bezeichnete Weg nicht zum Ziele führen und eine Erhöhung der Ar— mensteuer für das laufende Jahr erforderlich sein, so wird die in Folge des Aufrufs dargebrachte freiwillige Gabe jedenfalls dem mil— den Geber in Anrechnung gebracht werden. Seit dem 1sten d. M. ist das an Arnie zu verabréichende Almosen schon erhöht, auch wer⸗—
. Speisen und Brennmaterial in erhöhtem Maße verab— reicht.
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Paris, 10. Jan. Auch die Deputirten-Kammer hat gestern die Deputation gewählt, welche morgen bei Eröffnung der Session den König empfangen soll.
Die Presse, die bekanntlich für ein Organ der politischen An sichten des Grafen Molé gilt, eröffnet ihr heutiges Blatt wieder mit einer Rechtfertigung ihrer Vorliebe für eine russische Allianz. „Wir empfinden“, sagt dies Blatt, „durchaus keine Scheu, laut und zum hundertstenmale zu erklären, daß wir grundsätzlich Anhänger eines Bündnisses Frankreichs mit Rußland sind. Diese seit zehn Jahren von uns unterstützte Meinung war auch die, welche Herr Thiers vor 1830 verthei⸗ digte, als er zur Redaction des National gehörte. Folgt aber daraus, daß wir laut erklärie Anhänger der russischen Allianz sind, nothwendig,
daß wir Herrn Guizot rathen, sich derselben „als einer Zuflucht“
in die Arme zu werfen, wie das Si cle vorauszusetzen beliebt? Dies verneinen wir förmlich. Wir halten es nicht für die rechte Art, eine ernste, aufrichtige und dauerhafte Allianz einzugehen, daß man sich ihr ohne Schicklichkeit, ohne Würde, ohne Gegenseitigkeit an⸗ biete und sie aussuche; wir haben dies niemals geglaubt, es niemals gesagt, und wir fordern das Siecle heraus, in der zehnjährigen Sammlung unserer Blätter eine einzige Zeile, ein einziges Wort aufzufinden, welches dem Ausdruck dieser festen Ueber⸗ zeugung widerspräche. Nein, wir glauben nicht an die Bündnisse aus dem Stegreif, eben so wenig an die Bündnisse aus Verdruß wie an die Bündnisse aus Grundsatz, eben so wenig an die im Dunkel der Kanzeleien geschmiedeten Bündnisse wie an die mit mehr Gerãusch als Aufrichtigkeit bei Eröffnung der gesetzgebenden Kammern und auf der parlamentarischen Tribüne in feierlichen Reden verkündeten Bünd— nisse, welche die Begebenheiten mit einer gewissen Schadenfreude stets Lügen zu strafen sich zu beeilen scheinen. Wir glauben nur an die Bündnisse, welche große gemeinsame Interessen zur Grund⸗ lage und eine unzweideutige Solidarität zum Bande haben. Besteht eine solche Solidarität zwischen England und Frankreich? Wo ist die Rivalität zwischen Frankreich und Rußland? Zwei große Staaten verbünden sich auf lange Zeit nur unter der Bedingung, sich zu er— gänzen. Diese aus der Geschichte entnommene Wahiheit ist der Ab⸗— grund, der in den auswärtigen Beziehungen unsere Politik von der des Journal des Débats scheidet. Was fehlt England, das Frank⸗ reich ihm bieten fönnte? Was fehlt Frankreich, das Rußland ihm geben könnte? Das sind die sehr einfachen Fragen, welche wir hier beiläufig denen vorzulegen uns beschränken wollen, die etwa ver— sucht sein sollten, dem Journal des Débats zu Hülfe zu kom— men, und die beweisen zu können glauben möchten, was dieses Blatt nicht vermochte, ja was es zu unternehmen nicht einmal wagte, daß die von ihm erflehte Allianz zugänglicher sei, als die, welche wir mit Beharrlichkeit als einen leuchtenden Punkt am politischen Horizont bezeichnen. Die, welche glauben, daß ein Volk, um mit einem ande ren Volke eine dauerhafte Allianz einzugehen, sich blos zu diesem hin⸗ zuwenden und ihm zu sagen brauche: „Wir wollen uns verbünden!“ irren sich gewaltig; dergleichen können nur Gedankenlose glauben, die niemals die Thatsachen befragt und in der Geschichte nichts weiter als eine Reihe von Ereignissen und eine Menge Namen von Men— schen und Orten gesucht haben. Wir denken zu einer anderen Kate⸗ gorie von Schriststellen zu gehören.“ Die Presse setzt dann im weiteren Verlauf ihres Artikels aus einander, ihre Ansicht sei die, daß die Allianz Frankreichs mit Rußland ein von einer mehr oder minder einsichtsvollen, geschickten und sympathischen Politik zwar mehr oder minder zu verzögernden oder zu beschleunigendes, aber früher oder später, vermöge der Macht der Umstände und des Laufes der Begebenheiten, unfehlbar zu erwar⸗ tendes Ereigniß sei. „Eben aus dem Grunde“, schließt sie, „weil die Regie⸗ rungen keine widernatürlichen Allianzen auf die Dauer einzugehen im Stande sind, können sie die Herankunft der von der Gemeinsamkeit der Interessen und der Solidarität der Geschicke erheischten Allianzen höchstens ver— zögern, und das ist schon schlimm genug. Dies ist unser alter Glaube, aber er ist so fest, daß wir keinesweges mit Hast und Ge— walt Herrn Guizot in eine Bahn treiben wollen, die doch die Zu⸗— kunft von selbst für sich hat. Im Gegentheil, wir würden ihn eher zurückzuhalten suchen, wenn er sich übereilt und unüberlegt in dieselbe stürzen wollte. Will das Sicke eine immerwährende Isolirung Frankreichs? Oder will es, daß Frankreich sein Haupt unter der Kriegsdrohung Englands beuge? Wir unsererseits würden allerdings, wenn durchaus zwischen England und Rußland gewählt werden müßte, Rußland, das uns entfesselt, vor England, das uns trotzbietet, un endlich den Vorzug geben.“
Zwei englische Staatsmänner, Sir Thomas Wyse, Mitglied des Parlaments, Lord des Schatzamts und Schwiegersohn Lucian Bona⸗ parte's, und Charles Granville, Secretair des Geheimen Rathe, sind vorgestern hier eingetroffen. Letzterer hatte gestern eine lange Unter- redung mit Herrn Guizot.
Der englische Gesandte, Lord Normanby, gab vorgestern seine erste Gesellschaft in diesem Winter. Die Oppositions Mitglieder, Thiers an der Spitze, waren in Masse anwesend. Auch Graf Mols war zugegen. Herr Guizot fehlte.
Es wird versichert, daß es in einer Zusammenkunft der Depu— tirten des linken Centrums, der auch Herr Odilon-Barrot, der Füh⸗ rer der Linken, beigewohnt, gelungen sei, die Eintracht zwischen den Herren Thiers und Billault wiederherzustellen. Man wäre jedoch übereingekommen, daß die Frage von der englischen Allianz eiue offene Frage für die Opposition bleiben solle. /
Der National enthält wieder einen Angriff auf Marschall Bugeaud, der die Verordnung nicht ausführen lassen wolle, der zu— folge die militairischen Centraipunkte nach dem Innern verlegt wer— den sollten. Er habe im Moniteuralgerien erllären lassen, daß die Maßregel vortrefflich sei, daß sie aher unausführbar, und daß die, welche sie für thunlich gehalten, ihren Verstand verloren haben müßten. Im Grunde, meint der National, sei Bugeaud damit unzufrieden, daß Algier zu Gunsten Medeahs seines Titels einer mi— litairischen Hauptstadt verlustig gehen solle; die Folge davon sei dann, daß er als Gouverneur zwischen Algier und Medeah zu wählen habe; wäre er zu Algier, so sei er von der Militair-Verwaltung und seinem Haupt-Quartier getrennt, wäre er zu Medeah, so würde seine politische Autorität darunter leiden, befürchte er; daher widersetze er sich offen wie ein Pascha den Befehlen, die vom Ninisterium kämen. Die Presse klagt ebenfalls über die Willkür des Marschall Bugeaud in Algerien, und daß er keine Lust zu haben scheine, die ministeriellen Beschlüsse über Verlegung der Militair-Verwaltungen nach dem In⸗ nern auszuführen, da der Monitenr algerien sage, jene Maß⸗ regeln seien erst im Prinzip vorgenommen und unterlägen in Algerien noch einer weiteren Prüfung. Bugeaud behaupte nämlich, es fehle zu Medeah an allem Nöthigen; es sei kein Spital da, keine Kaserne, keine Räumlichkeiten sür die Verwaltungs -Behörden u. s. w. Die Presse hält dies nur für Ausflüchte, es handle sich vorläufig nur um Verlegung des Hauptquartiers dorthin und Lokalitäten zur Auf⸗ nahme des General-Lieutenants und des Stabes zu sinden, später sei immer Zeit genug, die nöthigen Bauten vorzunehmen, da es sich noch nicht darum handle, die Division selbst dorthin zu verlegen. .
Die Kammern hatten für dieses Jahr einen doppelten Kredit bewilligt, welcher bestimmt ist, 300 neue Suklursalkirchen zu errichten und 169 Vikaren eine Entschädigung von 350 Fr. aus dem Staats— Fonds zu bewilligen. Ein Rundschreiben des Kultus-Ministers ver— langt nun die Mitwirkung der Bischöse für die Vertheilung der Kredite.
Lieutenant Marin vom 15ten Infanterie⸗Regiment und Ritter der Ehrenlegion ist vom Kriegsgericht zu Oran zum Tode verurtheilt worden, weil er ohne Kampf kapitulirt hätte, worauf das Kaiserliche Dekret vom 1. Mai 1812 den Tod setzt. Er war der Führer einer Eskorte von 200 Mann, welche von Tlemsen nach dem Fort von Ain⸗ Temuschen Munition zu führen hatte und auf dem Wege von überlegenen Araberhaufen überfallen wurde, wo Lieutenant Marin, jeden Widerstand für nutzlos haltend, sie die Waffen strecken ließ. Er und sein Vertheidiger protestiren gegen die Kompetenz des Kriegsgerichts, indem sie sich auf die Charte von 1830 stützten, wodurch jenes Kaiserliche Dekret aufgehoben sei, das an und für sich ungesetzlich erlassen ge⸗
wesen. Nichtsdestoweniger erklärte sich der Hof für kompetent, wo⸗ gegen Lieutenant Marin Berufung einlegte, jedoch der Prozeß weiter geführt und das Urtheil wider ihn gefällt wurde, ohne daß er sich vertheidigte. Aus dem Zeugen⸗Verhör ging hervor, daß die Masse der Soldaten aus Kranken bestand und es kaum 50 Woffenfähige gewesen sein mochten, und daß sie schon gefangen genommen waren, ehe Lieutenant Marin zu kapituliren suchte.
Einer der Adjutanten des Marine-Ministers wird, wie es beißt, demnächst in einem besonderen Auftrage nach den Marquesas⸗Inseln geschickt werden. Ueber die Veranlassung dieser Sendung ist noch nichts verlautet.
Die Zahl der bis jetzt durch die Wohlthätigkeits Büreaus aus— getheilten Bons zur billigeren Beschaffung des Brodtes während des Monats Januar beläuft sich auf 961,000.
wird man also zwei Millionen Bons vertheilen müssen, was, wenn
die Getraidepreise sich nicht verändern, auf eine Ausgabe von 288,000
Fr. berechnet wird. Der Seine⸗Präfekt hat für diese Summe von dem Munizipal-Conseil den nothwendigen Kredit verlangt, und der⸗ selbe ist auch sosort bewilligt worden. ;
Die elrktrische Telegraphen-Linie für die Nordbahn ist bereits im Bau begriffen; der Centralpunkt ist der Telegraphen-Thurm im Ministerium des Innern, die leitenden Drähte gehen von dort über die Dächer einiger öffentlichen Gebäude bis an die Seine herab, längs der sie auf gußeisernen Säulen fortlaufen, sie überschreiten die Seine auf dem Pont de Jena und gelangen so über die Höhe von Chaillot und längs der Octroi⸗-Mauer in den Bahnhof der Nord⸗ bahn, von wo sie längs den Schienen auslaufen. Eine unterirdische Verbindung des Ministeriums des Innern mit dem Bahnhofe, zu deren Zwecke man die Benutzung der Katakomben und der Reini— gungs-Kanäle vorgeschlagen hatte, ist wieder aufgegeben worden.
Vom Zuchtpolizeigerichte in Tours sind 26 Angeklagte, darun⸗ ter eine Frau, zu verschiedenen Gefängnißstra fen, von 10 Tagen bis 3 2 Jahren, wegen Theilnahme an den durch die Theurung dort veranlaßten Unruhen verurtheilt worden. ;
In der Gegend von Canet im Departement des Herault be— merkten neulich zwei Gendarmen einen Jäger, dem sie sich näherten und seinen Erlaubnißschein abverlangten. Der Letztere legte auf sie an, mit der Aufforderung, keinen Schritt weiter an ihn heranzukom— men. Die Gendarmen achteten nicht darauf, sondern näherten sich ihm immer mehr. Der Jäger verwirklichte seine Drohung, gab Feuer, und einer der Gendarmen sank zu Boden. Der andere schoß nun seinerseits den Karabiner ab und streckte den Jäger zur Erde. Er glaubte ihn todt und begab sich, ohne ihm das Gewehr wegzunehmen, zum nächsten Maire, den er von dem Vorfall benachrichtigte und mit nach dem Orte hinauszugehen ersuchte. In⸗ zwischen hatte sich der verwundete, aber nicht getödtete Wilddieb halb aufgerichtet und sein Doppelgewehr wieder geladen. Bei Annähe⸗ rung der gedachten Personen rief er ihnen zu: „Zurück! ich habe es mit dem Gendarmen zu thun!“ feuerte den einen Lauf ab, streckte den Gendarmen augenblicklich todt hin, und mittelst des anderen on. zerschmetterte er im nächsten Augenblicke sich selbst den Hirn— chädel.
Großbritanien und Irland.
London, 9. Jan. Eine Deputation des Vereins zur Herab— setzung der Zölle von Thee, welcher sich hier gebildet hat, begab sich vorigen Donnerstag zum ersten Lord des Schatzes, Lord John Russell, um demselben den Zweck des Vereins zu empfehlen. Lord John Russell versicherte, daß der Gegenstand von Seiten der Regierung der sorgsältigsten Prüfung unterworfen werden solle.
Die Times spricht in ihrem City-Artikel über die pariser Bank-Anleihe manche Besorgnisse aus und bemerkt, daß die Geld— Verhältnisse zu Paris täglich bedenklicher zu werden anfangen; die von den Herren Baring der sranzösischen Bank zum Ankauf von Silber vorgeschossenen 800600 Pfund hätten das Vertrauen nicht gesteigert, und die Bank-Direktoren müßten auf Maßregeln sinnen, um den noch immer abnehmenden Baarvorrath festzuhalten. Nach den Einen würde sie fernerhin nur Wechsel auf zwei Monate Sicht diskontiren, nach Anderen würde sie sich in die Nothwendigkeit ver— setzt sehen, den Diskonto auf 5 pCt. zu erhöhen. Es sei jedenfalls nöthig, gewissen Wechsel⸗Operationen ein Ziel zu setzen, da das baare Geld außer Landes ginge, indem bei dem großen Geldmangel und hohem Geldstande in Belgien und Deutschland von dort aus auf Paris gezogen würte, welche Papiere von den pariser Häusern in die— ser Bank diskontirt würden, wofür aber das Silber ins Ausland gehe. Da diese Wechsel meist drei Monate zu laufen hätten, so würde die⸗ sen Manupulationen durch Beschränkung der Diekontirbarkeit auf Zwei⸗ monatswechsel ein Ziel gesetzt werden. Man erwartet, daß die großen Bedürfnisse des Kontinents und insbesondere Frankreichs auch auf den hiesigen Geldmarkt Einfluß gewinnen und hier bald der Diskonto sich heben müsse.
Der Wochen-Bericht über den Zustand der Bank von England ergiebt: Noten in Umlauf: 28,258 260 Pfd. St.; Abnahme gegen den letzten Bericht: 183.770 Pid. St.; Noten vorräthig: 8,227, 085 Pie. St.; Abnahme: 568,590 Pfd. St. Der wukliche Umlauf also hat an 400,000 Pfd. St. zugenommen. Baarvorrath: 14,951,572 Pfd. St.; Abnahme: 115,119 Pid. St. Die Wechsel auf sieben Tage und andere hatten an 18,611 Pfd. St. Sicherheiten anderer Art um 416,915 Pfd. St. Es waren während der letzten Woche 42,050 Unzen Silbermünze nach Belgien abgegangen.
Die Jahres-Nachweisung über die Ein- und Ausfuhr von Baumwolle für das Jahr 1846 ergiebt, daß der Verbrauch dersel— ben in England in diesem Jahre dem des vorigen ziemlich gleich⸗ gelommen ist, obgleich 600,000 Ballen weniger eingeführt und eine bedeutend größere Quantität ausgeführt wurde, als in irgend einem früheren Jahre. Das Fehlende der Einfuhr wurde durch den am Anfange des Jahres vorhandenen reichlichen Vorrath von 1,055,270 Ballen gedeckt. Die Summe der Einfuhr von 1,243,987 Ballen dazugerechnet, ergiebt im Ganzen 2,299 257 Ballen, von denen 194,200 Ballen ausgeführt wurden, 545,790 Ballen am 31. De— zember noch vorräthig waren und 1,559,267 Ballen (oder 29,904 Ballen wöchentlich) zum Verbrauch kamen. Der Verbrauch des Jahres 1815 betrug 1,566,199 Ballen (oder 30,037 Ballen wöchentlich) und die Ausfuhr nur 133,)00 Ballen. Der große Vorrath am Anfange des Jahres i846 hatte die Wirkung, den Werth der Bauniwolle während des größten Theils des Jahres auf, einen mäßigen Preis zu halten, und die Spinner erfuhren eine beständige Nachfrage für heimische Consumtion; die Ausfuhr vermehrte iich die des Twistee überstieg die Ausfuhr von 1845 um 23 Millionen Pfund. Ein beträchtlicher Theil dieses Ueberschusses kommt indeß . n,, der Mehrankäufe von Seiten Veuischlands während . . n, g. „in Folge der höheren, mit dem J. Januar d. J. (. J,. Zölle so daß dort der gewöhnliche Verbrauch im e , . ist. Der gegenwärtige Vorrath von Baum⸗ 1815 Bicse: ö allen, ist geringer, als zu irgend einer Zeit seit 1 nen,, mstand, in Verbindung mit der Aussicht, daß die
udte in den Vereinigten Staaten wahrscheinlich schlechter ausgefallen sein wird, als Rim Sver angenen Jahr, so wi auch der bedeutend . . h nde Ausfall in den Ausfuhren nach England
. ar Für die ersten vierzehn Tage dürfte sie eine Million betragen. Während des ganzen Monats
tige Bundes-Vertrag garantirt. letzten Jahre hinlänglich gezeigt, wie wenig diese Garantie werth ist, und wir können unmöglich ein so starles Vertrauen in die Zukunft hegen, um zuzugeben, daß sich Genf so blindlings den nächsten Verfuchen der radikalen Erperimentatien preisgebe.
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von Amerika mit dem Ansang der neuen Jabreszeit (1. Sep- tember 1816), haben große Ankäufe auf Speculation veranlaßt, in Folge dessen der Werth der amerikanischen Sorten von 30 auf 50 pCt. gestiegen ist, während die Fabrikate feinen oder nur geringen Aufschlag erleiden. Es ist deshalb bei solchen Preisen nicht wahr⸗ scheinlich, daß die Einfuhr von Baumwolle in Europa im Jahre 1817 eine Verminderung erleiden wird, aber es ist sehr zweifelhaft, ob der Verbrauch damit gleichen Schritt halten dürfte, und dies erscheint als eine große Kalamität. Die Fabriken namentlich, welche zur Zeit der niedrigen Baumwollenpreise angelegt worden sind, werten bei den jetzigen hohen Preisen ihre Arbeiten einstellen mässen.
Es ist unter dem Vorsitze des Generals Sir Charles Dalbiar eine aus ihm und zwei anderen Stabs- Offizieren bestehende Kommis- sion niedergesetzt worden, um die nöthigen Vorschläge in Betreff der Medaillen einzureichen, welche, wie neulich erwähnt, an die noch über⸗ lebenden Offiziere und Soldaten aus dem Halbinselkriege vertheilt werden sollen. Es werden, wie es heißt, 19 Medaillen, zur Erinne— rung an die bedeutendsten Schlachten und Belagerungen, geschlagen werden, und man meint, daß wohl gegen eine halbe Million solche Medaillen zur Vertheilung kommen dürften.
Antonio Cabral de Sa Nogueira, ein Bruder des Visconde Sa da Bandeira, ist hier von Porto angekommen, ob in Austrägen der Junta, wird nicht gesagt.
. n.
Brüssel, 12. Jan. Man versichert, berichtet die Indepen— dance, daß die meisten Handels⸗Kammern des Landes Willens seien, an die National⸗Repräsentation Bittschriften in Betreff des Planes zur Bildung einer Ausfuhr⸗Gesellschaft zu richten, um das Gesuch der Handels ⸗-Kammer von Brüssel zu unterstützen, welches den Zweck hat, daß die neue Gesellschaft ermächtigt werde, alle Erzeagnisse des Landes in ihre Geschäfte einzuschließen.
Es hatten hier 98 hiesige Bäcker gegen Errichtung sogenannter Familien⸗Bäckereien protestirt. Der Minister legte diese Protestation zu den Akten, „weil sie nur von 98 Bäckern und nicht von allen ausgehe.“ Vorgestern haben nun diese 98 im Namen Aller sich wie⸗ derholt protestirend an den Minister gewandt und erklärt, daß sie bankerott machen müßten, wenn sie noch länger gegen eine solche Konkurrenz zu kämpfen hätten.
Dem Vernehmen nach, will die Regierung das Budget der Stadt Brüssel verwerfen, weil Einnahmen und Ausgaben nicht im Verhältniß stehen.
Die Direction der General⸗Soeietät hat beschlossen, im Namen der Actionaire 30,000 Frs. für die zum Besten der flandrischen Noth— leidenden eröffnete Subscription beizusteuern, so daß dafür der Divi⸗ dende jeder Actie 50 Centimes abgezogen würden.
Schweiz.
Kanton Genf. (Eidg. Ztg.) Am 4. Januar hat der Große Rath die Diskussion über das neue Verfassungs-Projekt mit Anhörung des Berichtes der Mehrheit (Herr James Fazy) und der Minderheit der Verfassungs-Kommission (Herrn alt Syndik Cramer) begonnen und nicht blos das erstere, sondern auch das letztere dem Druch zu übergeben und gleichmäßig zu vertheilen beschlossen. Ob das Projekt einer einläßlichen Berathung, die leicht zwei bis drei Monate dauern dürfte, unterworfen werden, oder ob die herrschende Partei es ohne allseitige Prüfung mit der bloßen Mehrheit durchzu— setzen beabsichtige, darüber sind die Meinungen getheilt. Inzwischen hat sich, wie zu erwarten stand, die Presse derselben bemächtigt, und namentlich das Journ. de Gendve scheint geneigt, dasselbe einer umfassenden Kritik zu unterstellen. Ueber den Geist des Ganzen, mit Rücksicht auf Erhaltung der genfer Volksthümlichkeit, enthält die letzte Nummer dieses Blattes einen langen Artikel, worin es im Wesent⸗ lichen heißt:
„In unserer Verfassung vom Jahre 1812 hieß es: „„Die Republik Genf bildet, als souverainer Stagt, einen der 22 Kantone der schweizeri— schen Eidgenossenschast.“ In dem neuen Verfassungs-Entwurfe sind die Worte „als souverainer Staat“ verschwunden. So zeigt sich denn gleich im ersten Artikel ganz offen der Geist, welcher bei den Ärbeiten der Kom- mission obgewaltet hat. Blos die Streichung dieser wenigen Worte reicht wohl hin, um ganz unzweideutig das Ziel zu zeigen, nach welchem die neueste Verfassungs- Aenderung hinsteuert. So wird ganz im Sillen die Abschaffung der Kantonal-Souverainetät vombereitet, damit sie fürderhin den Bundes-Reformen, die man im Schilde führt, nicht hindernd im Wege stehe. Die Republik Genf ist veinichtet, um einem Kanton der lünftigen schweizerischen Eidgenossenschaft Platz zu machen, in welcher wohl der Grundsatz einer Repräsentation nach'der Volkszahl aufgestellt werden soll, und wobei somit der Einfluß von Genf nahezu auf Null reduzirt werden soll. Eine Jahrhundert alte Unabhängigkeit, der wir Alles zu verdanken haben, was wir sind, eine polinische Existenz, deren eigenthümliche Emwicke= lung die schönsten Resultate hervorgebracht, die Individualität von Genf als eines souverainen Staates, — all das soll den ehrgeizigen Absichten des Nadikalismus geopfert werden, der darauf hinstenert, alle die zahllosen Verschiedenheiten der politischen Einrichtungen, der Sitten, Gebräuche und historischen Erinnerungen, bei welchen die kleinen schweizerischen Revubliken bis jetzt eine steis neu befruchtende Quelle ihrer intellektuellen Schnellkraft und ein Palladium ibren Freiheiten gefunden haben, unter das Eine Niveau seints despotischen Willens zu beugen. Man will, daß Genf auf seine
Souverainetät verzichte, die es einst durch heroische Anstrengungen errungen
hat, auf die es sich mit vollstem Rechte immer so stolz gezeigt, und für deren Ethaltung alle genser Bürger, gehören sie zu welcher Partei sie wollen, gleich sehr interessirt sind.
„Um eine solche Verzichtleistung zu rechtfertigen, sellte man wenigstens zum Eisatz dafür greße reelle Vortheile zu bieten vermögen. Das werden die Verheidiger des neuen Verfassungspiojektes wohl guch zu thun versu— chen. Aber möchten ihre Versprechungen auch noch so verführerisch sein,
sie können dech immerhin nur sehr zweifelhaften, noch ganz unvorherzuse— henden Chancen unterworfene Hopothesen sein, und inzwischen besäße Genf
leine andere Souverainetätsrechte mehr, als die, welche ihm ver gegenwär— Nun haben uns aber die Ereignisse der
„Bevor Genf als freien Stücken auf seine Nationalität verzichtet, sollte es doch wohl das Loos kennen, das man ihm bestimmt hat. Es will uns unmöglich bedünken, daß Gens das Opfer, das man von ihm verlangt, so ohne alle Bedingungen leisten werde. All' die feinen Wendungen einer sophistischen Argumentation können unser Volk unmöglich über die Größe dieses Opfers verblenden. In der That, nicht nur seine Souveraine⸗ tät wird mit einem einzigen Federzuge gestrichen, man veiwischt damit zu— gleich auch seinen National-Charakter und macht aus Genf gleichsam ein offenes Gasihaus, ein banales Vaterland zum beliebigen Gebrauche für Alle, die kein anderes haben. Der Artitel 18 des Verfassungs-Eniwurfs will jedem im Lande geborenen Fremden von der zweiten Generation an das genfersche Bürgerrecht ertheilen und eben so jedem im Lande geborenen Heimatlosen, der es bei seiner Majorennität verlangt.
„Wenn man bedenkt, daß der im Kanton etablirten Fremden viele Tausende sind, und daß diese den Heimatlosen verheißene Prämie diese schon jetzt sehr zahlreiche Klasse ohne allen Zweifel stetssort vermehren müßte — so drängt sich einem in der That die Frage auf: Welchen Werth hat dann wohl noch dieses ohne Rückhalt und ohne Unterschied nach allen Seiten hin verschwenderisch ausgetheilte Bürgerrecht?
„Republiken müssen in dieser Beziehung weit vorsichtiger sein, als an— dere Staaten, sonst laufen sie Gesahr, daß sich ihre Sitten gar bald ver—
ändern und damit zugleich auch ihre politischen Einrichtungen, deren einzige
Stütze die Liebe und Ausopferungsfähigkeit der Bürger ist.
„Genf überdies befindet sich in einer ganz ausnahmsweisen Lage, di es ihm zur speziellen Pflicht macht, sich gegen die Javasion all der 163 Elemente, von denen es umgeben ist, nach Kräften zu vertheidigen. Genf ist gleich einer ringsum von den Wellen bespulten Insel, die seine User zu überschwemmen drohen; räume man auch noch die letzten Damme we welche die Fluthen abhalten sollen, so wird bald die ganze Insel unter Wasser stehen. Die Genfer, die alien und die neuen werden bald in ihrem eigenen Hause nicht mehr Meister sein; und gewiß haben die Einen wie die Anderen gleich viel Interesse ihre gemeinsams Nationalität gegen einen so ernsten und so geab b ingenden Angriff nach Krästen zu wahren. Darüber wind man sie nicht so leicht zu läuschen, nicht leicht zu entzweien vermögen. Der gejsunte Sinn sagt einem Jeden, daß die hier beruhrten Ammfel des Verfassan ge⸗Eniwurses (§§. 1, 18, 24) nur fremden Interessen im Lande Vorsch b leistin fönnen und unter diesem scheinbar so liberalen Firnisse sich nichts Anderes als die widernatürliche Allianz des Radkalismus mit dem Ultramontanismus birgt, dieser zwei Geiseln, welche die unglucliche Schwesz zerfleischen. Wer daran zweifelt, den verweisen wir auf die uber— einstimmenden, wohl in jeder Bezichung charakteristischen Lobsprüche, welche vereint die raditale Revue und die Uultramontane Sentinelle dem neuen Verfassungs-Projekte spenden.
„Nein! die Burger des neuen wie des alten Landestheiles, die Einen so wenig wie die Anderen, können ihren Beifall zollen, einer jolchen Ver= nichtung der freien, selbstständigen und souverainen Republit Genf, die un ter allen Nationen hervorragte durch ihre Erleuchtung, ihre Gesetze und ihre weise und lluge Verwaltung, deren unablässigen Bemühungen mit der un— eigennützigen Hülfe der aufopfernden Bürger aller Landeetheile es gelang, den kleinen Flecken Land auf seine jetzige Hehe der Kultur zu bringen. Mögen die Meinungs-⸗-Verschiedenheiten auch noch so groß sein, wenn nur über den Parteikämpfen die Liebe zu einem freien, des schönen Namens wahrhast würdigen Vaterlandes stets rege ist! Möge dieser Name auch unseren Kindern und Enkeln überliefert werden; mögen sie nicht gezwun— gen werden, ihn mit dem ersten besten dahergelaufenen Fremden zu theilen!“
Kanton Freiburg. Die Eidgenössische Zeitung meldet aus Freiburg vom 8. Januar: „Die Nacht von gestern auf heute ist ganz ruhig abgelaufen. Heute früb um 55 Uhr sind 1290 Mann nach Murten abmarschirt. Diesem Corps wurde Herr Staatsrath Techtermann als Regierungs- Commissair beigegeben. Gegen Mittag ist dieses Corps ganz friedlich in Murten eingezugen, nachdem sich die Hauptführer Vsssaula, Chatonnay, Oberst Couront (neuenburger Flüchtling) u. A. entfernt hatten; die Bevölkerung ist dort sehr ruhig. Heute um 9 Uhr kamen die Herren Regierunge⸗ Rath Stockmar von Bern und Landammann Wieland von Aarau als Abgeordnete des Vororts hierher (s. das gestrige Blatt der Allg. Preuß. Ztg.), ließen dem Herrn Schultheiß Fournier ihre Ankunft anzeigen und erhielten sogleich eine Ehrenwache von einem Offizier und 25 Mann. Die Sendung ũsoll die lebhafte Theilnahme des Vor⸗ orts und der Regierung von Bern an der Erhaltung der verfassungs⸗ mäßigen Ordnung in Freiburg ausgedrückt haben, mit der Versiche⸗ rung, daß die an den Gränzen aufgestellten Truppen keinen anderen Zweck hätten, als die Erhaltung der Ordnung zwischen den Einwoh⸗ nern. Sie machten die Bemerkung, daß, wenn die Besetzung von Murten sich in die Länge ziehen sollte, Bern seinerseits sich würde veranlaßt sehen können, die im Kanton Freiburg enklavirten Ort⸗ schaften des Kantons Bern mit einer Garnison ebenfalls zu besetzen, worauf ihnen versichert wurde, daß die Truppen morgen schon heim— kehren würden. Die Herren sind heute Abend 4 Uhr wieder abge⸗ reist und befanden sich bei der Drahtbrücke bei dem so eben entlaffe⸗ nen Landsturm des deutschen Bezirks, welcher jubelnd heimzog. Heute Nachmittag ist das dritte Auszüger⸗Bataillon, das dritte von der Landwehr, beide von Romont und Rue, hier eingerückt; später kom- men noch zwei andere, jedes ist 1100 bis 1200 Mann. Jede Ge— fahr ist ganz gewiß vorbei, die Stimmung der ungeheuren Mehrheit des Volkes unstreitig bekannt; der Große Rath, der, wie bekannt, morgen zusammenkommt, wird bei alledem ungemein interessant wer— den. Zu bemerken ist, daß gestern die Freiburger, welche über Neuenegg nach Bern wollten, von den dort stationirten berner Trup⸗ pen bis aufs Hemd visttirt wurden, um sich zu versichern, ob sie nicht Depeschen nach Luzern u. s. w. bringen; mehrere berner Offi⸗ ziere kamen gestern über die Sensenbrücke, heute keiner mehr.“
Es bestätigt sich, daß die Regierung bei Zeiten von Allem un⸗ terrichtet war. An dem Abend, als Murten illuminirt wurde, waren die Thore Freiburgs um 87 Uhr schon geschlossen. Kanonen wurden sogleich bei den Thoren und dem Stadthause aufgestellt, und die Stadt glich bald einer Festung. Von Verhaftungen, die in der Stadt Freiburg stattgefunden haben sollen, meldet der Narrateur nur die eines Herrn Weibel, Architekten. Aus den Gränz⸗Kantonen erfährt man nichts von sonderlicher Bedeutung. Aus dem Kanton Waadt vernimmt man wenig. Der Nouv. Vaudois enthält kein Wort von Maßregeln der Behörden; der Courrier Suisse dagegen be⸗
richtet, am 7. Januar seien im Kreise Peterlingen beide Auszüge einberufen und unter das Kommando des Herrn von Tavel gestellt worden.
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London, 9. Jan. (B. H.) Der erwähnte Streit zwischen der brasilianischen Regierung und dem Gesandten der Vereinigten Staaten in Rio Janeiro hat einen ernstlicheren Charakter, als sich aus den mit dem Paketschiffe „Crane“ eingegangenen Berichten ab— nehmen ließ, wiewohl nach einer uns zugegangenen zuverlässigen Mit⸗ theilung die Behauptung, daß der amerikanische Commodore die bra— silianische Flagge durch Auslegung vor der Fallreepstreppe beschimpft habe, unbegründet ist und seine feindseligen Demonstrationen sich bis dahin auf Unterlassung des Flaggens und Salutirens bei Gelegen⸗ heit der Tauffeierlichkeiten beschränkt batten. Ueber den ganzen Ver— lauf des Streites giebt das Jornaldo Commercio vom 17. Nov. einen offenbar direkt aus amtlichen Mittheilungen geschöpften Artikel, in welchem das Verfahren des Geschäststrägers und des Commodore der Vereinigten Staaten in einer zwar gemäßigten, aber entschiedenen Sprache als das Ergebniß übermüthiger Nichtbeachtung der Rechte des Schwächeren geschildert wird. Der Inhalt des Artikels ist im Wesentlichen folgender: Am 31. Oktober Abends traf eine Patrouille am Pharo⸗-Quai auf einen Matrosen der amerikanischen Korvette „Saratoga“, der mit einem Messer zwei andere Matrosen angriff; sie nahm alle drei Individuen in Haft; als sie dieselben aber in die Wache des Kaiserlichen Palastes abführen wollte, erschien ein Offizier der amerikanischen Korvette und verlangte ihre Auslieferung. Als das Verlangen nicht berücksichtigt wurde, holte der Offi⸗ zier einen Degen aus einem benachbarten Waffen — Magazin herbei und suchte mit Hülfe von amerikanischen Matrosen und ande⸗ ren Individuen derselben Nation die Gefangenen gewaltsam zu be—⸗ freien. Mittlerweile indeß war auch die Patrouille verstärkt worden und führte die Gefangenen ab; der amerikanische Offizier, den De⸗ gen in der Hand, folgte mit Drohungen hinterdrein; als er aber in das Thor des Palastes eindringen wollte, wurde er von dem Wacht Kommandanten entwaffnet und in Gewahrsam gebracht. Alsbald erschien der Konsul der Vereinigten Staaten, verlangte die Frei⸗ lassung des Offiziers und legte, da man ihm dieselbe verweigerte, Protest als wegen einer den Vereinigten Staaten an ethanen Be⸗ leidigung ein. Später wurde der amerikanische Offizier auf die
Kommandantur geführt und alsdann freigegeben, jedoch unter Vor⸗