chenden Wohlthätigkeits⸗Vereine ähnlicher Art (Association sor distri- 2 1 erde or relief abroad) vorgeschwebt haben. 82 unbelannt und deshalb gleichgültig, weil es sich hier nicht um die Sr gan, stät der Erfindung, fondem um den wesentlichen Nutzen derselben han * Durch diefen Verein, der, am 21. April v. J. von Sr. Majestä . h unter dem Präsidium Sr. Kaiserl, Hoheit des Herzogs von, , bereits über hundert Mitglieder zählt, die selbstihatig einmal in je 2 nat beim Hausbesuch armer Bittsteller so wie durch Geldbeiträge mn se. . ist der Noih von mehr als Tausenden meistens er, vi: holfen worden, deren Bingefuche früher zum großen heil unn
; z sefen“ unberücksichfigt blieben. Eine Anstalt, haßten Firma von „Bettelbriefen“ unberückschtig dar, ir run die weniger philanthropischen Motiden ihte Entstehung, os dankt; anz ,,
if ß emeine Beste werden dürfte, Folgen aber von heilsamer Natur für das allg. 1 vorausgeseht, daß die gegebenen Versprechungen erfüllt 5 zn Jui ln charte Ser désormais une véritè, ist das , , ,, . schon Ei, ss se h el er, seit Jahren sich eines ähnsichen Unternehmer 2 n . wich Cie viehenge ns sh rung der se g nn nnn, i , m. 1 ö J. erm . v] wenn man dem Kinde Gostinoi-Dwor u. A. m., so vie zen Resullate nicht ausbleiben Zeit läßt, graß zu nr en, r, , in schneller Ueber sönnen: die Fonischritte der russischen Indußtj re e e. sicht dem Urtheile jedes unbefangenen Beobachters unterliegen, 6 . elnde Asoociationsgeist wird angeregt werden und, ann der fin fine. hätigteil nur heilsam sein, und das gute Beispiel soliren Geschafiaket ie bes und rechtlichen Verfahrens im Handel und Wandel wind zahlreiche Nachahmer sinden und den jussischen Wagrenhändler üher die wahren In⸗ feresfen des Kaufmanns belehren. Die Speculation, die mehr Augen als Urgäas, mehr Arme als Briareus hat, versorgte uns unweit ts Vereinss Magazins für russische Fabrikate mit einen jenen, Miniatur - Kolonieen des Kleinhandels und häufig Pflanzstätten der Unsauberkeit, Passagen genannt, deren Eifindung wir dem tonangebenden Paris verdanken. .
Werfen wir nun, nachdem wir die Produkte des Alltags ⸗Bedürfnisses flüchtig überschaut, noch einen eiligen Blick auf die Kunstgestaltungen des vergangenen Jahres, so verdienen neben so manchem Unbedeutenden die Leistungen zur bildlichen Ausschmückung der Isaaks - Kirche und unter die— sen namentlich Bruni's durch Erfindung und Brülloff's durch Zeichnung bedeutende Arbeiten der Erwähnung. Das Stück auf Leinwand geschrie— bene Weltgeschichte, „der Uebergang oder vielmehr der Untergang bei der Beresina“ genannt, womit der berühmte Peter Heß St. Petersburg im vergan- genen Jahre bereicherte, gehört leider nicht der russischen Malerschule an, wohl aber Kotzebue's nicht unverdienstliches Schlachtenbild.
Was die Zustände des Theaters im vergangenen Jahre betrifft, so ist nur so viel zu sagen, daß mit denselben keine neue Epoche in der Ge— schichte der scenischen Kunst datirt. Die Italiener, welche wir nicht unter die Gegenstände des National-Reichthums klassifiziren dürfen, da sie nur als gemiethete Zugvögel unter uns weilen, haben ihre magnetische Kraft an der St. petersburger Zähigkeit eingebüßt, hier ist „nichts dauernd als der Wechsel, nichts beständig als der Tod.“ Gingen wir des Enthusias— mus für italienische Musik und Gesangskunst verlustig, so gewannen wir dafür neuerdings den für dressirte Pferde und Luftspringer. Die „Cir— komanie“ ist unleugbar das Produkt des Jahres 18146, und für Rubini und Pauline Viardot trösten uns Viol und Pauline Lerour! — Das französische Theater hat sich die Siegespalme abermals errungen, seit Celiméne⸗Elmire-Pless p ihre Harfe an den Trauerweiden des Ka— tharinen-Kanals aufgehängt hat. Die französische Trupze hat für sich den großen Vortheil eines Publikums, die alleinige Lebensbedingung für eine Bühne. Hiermit ist nicht die Klasse der Theaterbesucher gemeint, die Müßiggang, Langeweile oder persönliche Motive ins Theater treiben, auch nicht die sich täglich mehrende Schaar der petits-maitres, ö dandys, sashionables, merveilleux, élégans, roués, faran ds, blafards, furz die sogenannten lions unserer Zeit nebst den ihnen entsprechenden Fémi- nins, welchen der bloße Versuch des Michael-Thegters als triftigste Beweis führung ihres Bildungszustandes und moderner Geschmackrichtung gilt, son= dern es ist die Rede von der Fraction der Gesellschaft, die überhaupt eine gewisse ästhetische Bildung erhalten hat. Diese letztere ist aber ihrem We— sen und Utsprung nach so echt französischer Natur, daß sich nur im fran zösischen Theater das Echo der empfangenen Jugend Eindrücke wiederfindet, das spärliche Bedürfniß nach ästhetischer Nahrung befriedigt, der Ersatz an Nahrungestoff für die täglich aufgebrauchte geistige Substanz gewonnen werden kann, und so nimmt das auch übrigens komfortable und heimische Michael Theater (car il est destiné à des gens qui ont l'habitude d'étre bien assis) hier dieselbe Stelle für den Geist ein, welche Austern, Trüffeln und Champagner für das leibliche Bedürfniß beanspruchen. Es ist uns nicht möglich, durch ein Gleichniß zu versinnlichen, welchen Platz das deut— sche Theater einnimmt. Herr Wallner, ein brauchbarer Lokal-Komiker, ist die neueste Acquisition dieses Theaters, ob er für sein jetziges Lokal brauch- bar, wird sich später zeigen.
Von den Neuigkeiten der russischen Oper und des Schauspiels im Jahre 1846 wissen wir nichts zu melden!
Eben so unfähig müssen wir uns in Betracht der Novitäten der schönen Literatur des verflossenen Zeitraums bekennen, doch um Gerechtigkeit gegen die schönen Geister zu üben, wollen wir die „armen Leute“ noch erwähnen. Bei Gelegenheit der Literatur können wir nicht unterlassen, der chargirten Gipe— Charakteristiken der St. petersburger ästhetischen Notabilitäten von St. Peter s= burgs Dantan, Herin Stepanoff, zu gedenken; leider giebt derselbe im Ge— gensatz mit dem geistreichen Franzosen statt leichter echtkomischer Chargen grotesk natürliche Portraits mit den Attributen ihrer Kunstsphäre und ver— sehlt dadurch den eigentlichen Zielpunkt charalteristischen Witzes. Wollte man aus diesen Statuetten das komische Element herausfinden, so könnte man höchstens manchen Poeten und Journalisten eben so gut für einen Sbitenverkäufer und Rasnoschtschit halten, manchen gefeierten Künstler für einen Podrätschick, worin am Ende nichts Komisches, sondern nur eine triste Realität liegt. — Dem musikalischen Publikum brachte das Jahr 1846 als
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angenehme Gabe den Lichtenthalschen Imperial -RAeyal, der nicht minder ecignei ist für den Donnersturm von Frackmann's arche marocaine als fil die selenvollen Klänge eines Henselischen Liedes ohne Worte.“
Handels und Görsen nachrichten.
Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten
in den für die preußische Monarchie bedeutendsten Markt-
städten im Monat Dezember 1846, nach einem monat-
lichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Namen der Städte. Weizen Gerste
1. Königsberg 323. 1 9 I . J. Insterburg .. .... ß. . j h ,, Elbing k 1 11. Kulm
1. Posen
, . 3. Fraustadt
14. Rawitsch
5. Kempen
1. Berlin
2. Brandenburg
3. Kottbus
4. Frankfurt a. d. O. ..
5. Landsberg a. d. W. .. .....
J . 7. Stralsund
8. Kolberg
J. Stolpe
1. Breslau
2, G snherg. . ......
3. Glogau
1. Liegnitz
5. Görlitz
b. Hirschberg
7. Schweidnitz
ö .
9. Neise⸗
10. Leobschütz
11. Ratibor ..
1. Magdeburg ...... ...... .... ö. 2 JJ .. n . en ,,,. 4. Norbhausen ...... ..... ..... 5. Mühlhausen ... ...... H . Erfurt
k,, J 8. Torgau
3
Minden Paderborn
J .
ö J Elberfeld J 6 J kJ 9.
.
9.
8.
9. 10. Saarbrück 11. Kreuznach
12. Simmern 13. Koblenz 14. Wetzlar
l 5 3 i ( 2 3 1
Namen der Städte.
Durchschnitts⸗ Preise der 12 Preußischen Städte...... „5 Posenschen Städte 9 Brandenburgischen und Pomh⸗ merschen Städte ...... .... 11 Schlesischen Städte S Sächsischen Städte 1 Westphälischen Städte 14 Rheinischen Stadte .. .. .. . .
Berlin, 23. Jan. Wir hatten im Laufe dieser Woche verstärkte Land-Zufuühren von Weizen und Roggen und auch von den anderen Ge— traidesorten nicht kleinere, als seither. Zugeführt wurden: 135 Wspl. Wei- zen, 202 Wspl. Roggen, 33 Wspl. Gerste, 238 Wspl. Hafer und 10 Wspl. Erbsen. Es sehlte aber auch nicht an Begehr von Seiten unserer Ver— braucher, die fast ausschließlich am Landmarkte sich zu versorgen hatten, und zufolge dessen blieben Preise steigend, bis 80 86 Rihlr. für Weizen, 72/77 Rihlr. für Roggen, 56 /58 Rthlr. für große, 48/59 Rihlr. für lleine Gerste, 36 / 40 Rihlr. für Haser, 66 / 77 Rihlt. für Erbsen. An der Kornhalle wurde eine günstige Stimmung für alle Getraide - Gattungen durch die täglich von England, Holland, Belgien und Frankreich, wie von allen diesseitigen Märkten eingegangenen anregenden Berichte mit immer gesteigerten Notirungen unterhaiten, zugleich aber auch sichtbare Besorgnisse für das Bestehen der jetzigen Preise im Frühjahr, wenn die Schifffahrt wieder im Gange und die vorbcreiteten Beziehüngen aus entfernteren Län- dern im Anzuge sein weiden. Diese letzteren einerseits, wie Mangel an PlatzVortäihen andererseits, begränzten den Umfang des Geschäfts auf einzelne Partien verwinterter Waare. Weizen hatte seit unserem jüngsten Bericht keinen Handel, daher noliren wir nominell für weißen S6 /689sd. polnischen 85 — 89 Rtihlr., bunten S5. 86pfd. polnischen 82 — 85 Rihlr., gelben 86 / ZSpsd. märlischen 80 — 86 Rthlr.
Roggen, wofür wir den Werth in loco auf 74 — 76 Rthlr. bei 32 /84pfd. schätzen, hatte weder Handel hierin, noch in verwintert stehenden, wofür wir 73 —– 75 Nihlr. bei 82 s84pfd. notiren; desto umfassender aber war derselbe zu schnell gestiegenen Preisen pr. Frühjahr d. J., heute 74 Rthlr. bezahlt und erlassen, zuletzt à 7335 Rihlr. verkauft und Geld; pr. Juni Juli 72 Rihlr. Brief, pr. Juli August 70 Rihlr. bezahlt und Brief.
Eine diesseits Neustadt verwinterte Ladung große Gerste holte 56 Rihlr., und für Kleinigkeiten in loco wurde bis 58 Nthlr. bewilligt; pr. Frühjahr blieb der Begehr zu 52 — 53 Rihlr. pr. 70 s71pfd. wegen Mangel an Anstellungen unbefriedigt. Hafer, in verwinterten Ladungen, würde zu 37 — 38 Rihlr. bei 4648p. prompt Nehmer gefunden haben, Inhaber stellten sich aber nicht zum Verkauf; pr. Frühjahr erreichte 46pfd. 38 Rthlr. und so noch ferner geh alten, 48pfd. 39 Rthlr., wozu bei 40 Rihlr. Forderung ver— geblich gesucht wurde. Erbsen 68 — 78 Rthlr.
Besserung der Preise für Kleesaalen an den Märkten der Bezugs länder hat gleiche Wirkungen an den Productionsplätzen hervorgebracht, so daß fein roth und weiß unter 11 a 12 Rihlr., mittel 10 a 1603 Rthle. nicht herzu— legen und auch bezahlt worden, erd. Güter zu 8 2 9 Rihlr. unbeachtet. — Oelsaaten zur Stelle kamen nicht vor, 1 Ladung Rübsen, verwintert, wurde sfest auf 74 Rthlr. gehalten und 733 Rthlr. Gebot dafür refüsirt, dagegen wurden mehrere Partieen schles. Rapps pr. Frühjahr zu 77 Rthlr. geschlossen. Die Stimmung für Rübol wechselie mit dem Wetter und war, wie dies, bald flau, bald fester; überwiegend günstige Meinung schien, in der Ungewißheit über den serneren Einfluß des bisher noch unschädlich ge— wesenen Wetters auf die Saaten im Felde, nicht vorhanden.
Wir schlossen heute: loco 103 Rthlr. Br., 106 Rthlr. Gld., Jan. / Febr. 1053 Rthlr. bez. u. Br., 105 Rthlr. Gld., Febr. . Mär; 105 Rthlr.
bez. u. Br., März April 101 Rihlr. Br., 10 a 3 Rthlr. Gid. April.
Mai, Mai / Juni 10 Rtihlr. Br., 105 a 4 Rihlr. Gld., Aug. Sept. 11 Rihlr. bez. u. Br., Sept. Okt. 117 Rihlr. Br., 116 2 * Rthlr. bez. u. Gld.
Leinöl loco 1132 Rthlr., pr. Frühjahr 16 Rihlr. Br., 113 Rihlr. Gld. Mohnöl 185 a 18 Rihlr. Palmöl 1335 Rihlr. Südseethran r. Rihlr. Br., Or Rihlr. Gld.
Von dem zugeführten Spiritus wurde bisher Manches zur Deckung gegen Verschlüsse pr. Frühjahr gelagert, wodurch die Befriedigung des Be— darfs erschwert und der Werth für loco Waare gesteigert worden; heute waren jedoch sehr belangreiche Zuführen gekommen, die mit 3373 a 33 Rihlr. erlassen werden mußten. Dies verfehlte seine Wirkung nicht auf den Früh— jahrstermin, für welchen von 35 a 34 Rihlr. abwärts gehandelt wurde. Zum Schluß blieb 3435 Rihlr. Br., 34 Rihlr. Gld. pr. 10, 800 X.
Nachdem wir starken Schneefall im Laufe dieser Woche gehabt, schließt dieselbe bei gelindem Frost und heiterem Himmel.
Allgemeiner Anzeiger.
Gekanntmachungen. lot
159 Gerichtliche Vorladung.
Alle und Jede, welche an den Nachlaß des am 3. Oktober d. J. zu Franzburg mit Tode abgegangenen Kaufmanns und Königl. Post-Expediteurs Heinrich Nor
Nothwendiger Verkauf.
Das im Bezirk des Königl. Landgerichts zu Neustadt, in Westpreußen, Negierungsbezirks Danzig, suk. No. 26 des Hypothekenbuchs gelegene, zu eigenthuͤmlichen Rech= ten besessene Gut Dembogorsz nebst der Schäferel Su- H * 3 5 chidwor und den dazu gehörigen sonstigen Gerechtigkei⸗ , .
54 6
2
9.
Berlin-Hamburger Eisenbahn.
Unter Hinweisung auf unser Reglement für den w . m n Güter⸗Verkehr füh⸗
Jede Auskunft über die speziellen Einrichtungen wird unser Dirigent des hiesigen Güterwesens, Herr Arndt, gern ertheilen.
Berlin, den 24. Januar 1847.
mann aus irgend einem Grunde Rechtens Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden zu deren Anmeldung und Beglaubigung in dem auf
den 12. Februar 1847,
Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht anbe— raumten Liquidation -Termine, bei Vermeldung der in eben diesem Termine zu erkennenden Präklusion und aufzuerlegenden ewigen Stillschweigens, — mit dem Bemerken hierdurch aufgefordert, daß die bekannten Nachlaß -Gläubiger die Vorlegung eines von hiesiger Kanzlei korroborirten Postenzettels zu gewärtigen und die weitere Anmeldung ihrer auf solchem verzeichneten Forderungen nicht nöthig, auf den Ersatz desfallsiger Kosten wenigstens nicht zu rechnen haben. Datum Greifswald, den 24. Dezember 1846.
Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S.) v. Möller, Prasees.
ten, zusammen auf 21,306 Thlr. 19 3 ge⸗ richtlich abgeschätzt, soll ; Jö am 29. Mai 1847, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle in noth · wendiger Subhastation verkauft werden. Die Tarxt, fo wie der neueste Hppothekenschein, kön ren in unserer Re- gistratur eingesehen werden. Neustadt, den 10. Oftober 1846.
Königl. Landgericht.
13
Die resp. Actionasrs der hiesigen Speicher- Actien= Gesellschaft werden in Gem li des 6 se 3. Statuten zu einer General - Versammlung im ause Kl. Präsidentenstraße Nr. 7,
auf Mittwoch den 27. Januar 1847,
; Vormittags 107 Uhr, hierdurch ergebenst eingeladen.
Berlin, den 8. Januar 1847.
Die Direction der Speicher ⸗Actien ⸗Gesellschaft.
len wir uns veranlaßt, Nachstehendes wiederholt zur öffentlichen Kenntniß ; W zu bringen:
6 ,, .. R 1. Alle zur Versen 82 R dung kommenden Güter werden in Berlin und Hamburg den Absendern ohne weitere Vergütung vom Hause abgeholt und eben so den Empfängern vors
Haus oder den Speicher geliefert.
2. Mit den hier ausmündenden anderen Eisenbah— nen stehen wir in direkter Güter -Uebergabe.
3. Die steuerliche . der auf andere Bah⸗ nen von hier übergehenden Güter wird hier ohne alle Speesen unsererseiis besorgt.
Niemand bedarf bel diesen drei w ,, besonderen Vermittelung, und es kann, ausschließlich anderweit herrührender Nachnahmen und der eventuellen baaren Verläge bei der stenerlichen Abfertigung, eine Speese den Waaren⸗Empfänger nie treffen, der nur die tarifmäßige Bahnfracht, in welcher die Kosten für An- oder Abfuhre mit enthalten sind, zu entrichten hat.
2 — De
der Berlin ⸗Hamburger Eisenbahn ⸗-Gesellschast.
47 : 4 im Lauenburgschen Kreise und 15 Meilen von der Kreisstadt Lauenburg entfernt belegene Nittergut Klein Wunneschin mit den Vorwerken Junkerhoff und Ludwigshoff soll nebst dem vorhandenen Inventario vom 25. März dieses Jahres bis dahin 1862, also auf 15 Jahre, im Wege der Licitation unter den bei mir einzuschenden Bedingungen am 46. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, in meinem Geschäfts Lokale ver= pachtet werden.
Lauenburg in Pommern, den 12. Januar 1847. Teßmar, Notar.
Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. für . Jahr. 4 Kkthlr. — Jahr. . 8 Rthlr. — 1 Zahr. in allen Theilen der Klonarchie ohne Preis - Erhöhung. Insertions- Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Berlin, Mittwoch den
3 *
Amtlicher Theil.
Juland. Berlin. Verordnung, betreffend die bei dem Eisenbahnbau beschäftigten Handarbeiter.
Dentsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Eingabe des stuttgarter Stadtrathes und Antwort des Ministeriums. — Schreiben aus Schwerin. (Hostrauer für Se. Kaiserl. Hoheit den Erzherzog , , , von Ungarn.)
Frankreich. Pairs - Kammer. Debatten über die spanischen Hei= rathsfragen. — De putirten- Kam mer. Die Maßregeln zur Ab— hülfe der Noth. — Die Adreß-Kommission. — Die nachträglichen Kre— dit⸗Forderungen. — Paris. Bemerkungen über die englische Thron rede. — Gerüchte über den Stand der Ünterhandlungen mit England und über einen Ministerwechsel. — Die krakauer Frage. — Annahme des Paragraphen über Krakau in der Pairs-Kammer uͤnd Erklärung in Bezug guf das Königreich Polen.
Großbritanien und Irland. Unterhaus. Adreß-Debatte. — Lord Russell über die spanischen Vermählungen. — London. Anträge im Parlament. — Zwiespalt unter den Ministern. — Schreiben aus London. (Erössnung des Parlaments; Lord Palmerston's Stellung; Sir N. Peel wird sich wahrscheinssch zurückziehen.)
Schweiz. Kanton Bern. Bericht über die freiburger Ereignisse.
Spauien. Schreiben aus Madrid. (Die Präsidentenwahl im Kon— gresse; Adreß - Debatten im Senat.)
2 und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Manlt= ericht.
Königl. Schauspielhaus. („König René's Tochter“ )
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Staats-Prokurator Wever zu Kleve zum Ober-Prokura— tor bei dem dortigen Landgerichte; und
Die Landgerichts-Assessoren Bölling zu Trier und von Hol leben zu Düsseldorf zu Staats⸗Prokuratoren zu ernennen; ferner
Dem Land- und Stadtgerichts-Assessor Schlingmann zu Graudenz den Charakter als Land- und Stadtgerichts-Rath zu ver— leihen; so wie
Die von dem Magistrate in Guben getroffene Wahl des bishe— rigen Proreltors Graser als Direktor des dortigen Gymnasiums zu bestätigen. ;
ö Aung kommen: Se. Durchlaucht der Königlich hannoversche General-Lieutenant und Präsident des Staatsraths, Prinz Bern⸗ hard zu Solms-Braunfels, von Hannover.
llichtamtlicher Cheil. 9
Berlin, 26. Jan. Die heute ausgegebene Nr. 3 der Gesetz⸗ Sammlung enthält die Verordnung, betreffend die bei dem Bau von Eisenbahnen beschäftigten Handarbeiter. Sie lautet, wie folgt:
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König Von Preußen 2c. 2c. verordnen in Vetreff der Handarbeiter, welche bei dem Bau von Eisenbah— nen und bei anderen öffentlichen Bauten beschäftigt werden, nach dem An— trage Unseres Staats-Ministeriums, was folgt:
§. 1. Die Annahme der Arbeiter erfolgt durch diejenigen Bau-Aufsichts« Beamten, welche von der Eisenbahn-Direction der Polizel⸗Behörde (8§. 25) als solche bezeichnet werden. Sofern diese Bau⸗-AUussichts-⸗Beamten nicht bereits einen Diensteid geleistet haben, in welchem Falle es bei der Verwel— sung auf denselben bewendet, sind sie zur Beobachtung der für die ihnen
Allgemeine
Preußische Zeitung.
m em mer, 2
übertragenen Functionen bestehenden Vorschristen durch den Kreis-Landrath mittelst Handschlags an Eidesstatt ein- für allemal zu verpflichten, worüber ihnen ein Ausweis zu ertheilen ist.
§. 2. Zur Beschäftigung bei den im Bau begriffenen Eisenbahnen sind nur männliche Arbeiter nach vollendetem 176ten Lebensjahre zuzulassen; wenn Väter mit ihren Söhnen in die Arbeit treten, genügt für Letztere das vollendete 15e Lebensjahr. Frauenspersonen dürfen nur ausnahmsweise unter Zustimmung der Orts-Polizei⸗Behörde und nur in gesonderten Ar— beitsstellen beschäfligt werden.
§. 3. Dem Arbeiter, welcher Beschäftigung erhalten kann, wird von dem Bau-⸗Aussichts-⸗Beamten eine Arbeitsfarte in Form der Wanderbücher ertheilt. Die Arbeitsfarte muß enthalten: a) den vollständigen Namen des Arbeiters; b) dessen Heimatsort, nebst Angabe, beim Inländer des Kreises und Regierungsbezirkes, beim Ausländer der Bezirlsbehörde, wozu der Ort gehört; e) eine Bezeichnung seiner Legitimations-Papicre; d) die die Ar— beiter betreffenden Vorschriften dieses Reglements; e) die für die Arbeit auf der betreffenden Bahn bestehenden besonderen Vorschriften, denen der Arbeiter sich zu unterwerfen hat; 1) Ort, Datum, Siegel (Stempel) und Unterschrift des Bau⸗Aussichts-Beamten (8. 1); g) Rubriken für die Ver— merke §S§. 4 und 16. Das beiliegende Schema ergiebt den Inhalt der Arbeitskarten bis auf die ad e. bei einzelnen Bahnen ctwa hinzuzufügenden besonderen Vorschriften.
S. 4. Auf Grund der Amlbeitskarte hat der Arbeiter seine Legitima tions-Papiere bei der betreffenden Polizei-Behörde einzureichen, welche den Empfang auf der Arbeitskarte vermerkt.
§. 5. Nur nach Vorzeigung dieses Vermerks wird die wirkliche An— nahme zur Arbeit und der Eintritt in eine bestimmte Arbeitsstelle gestattet.
§. 6. Arbeiter, welche in der Nähe der Baustelle ihren Wohnsitz haben, dergestalt, daß sie während der Arbeit in ihrer gewöhnlichen Woh nung verbleiben, erbalten ebenfalls Arbeitskarten; die polizeilichen Meldun« gen sind jedoch für sie in der Regel nicht erforderlich.
§. 7. Jede Arbeitskarte für fremde, nicht zur Kategorie des §. 6 ge— hörige Arbeiter ohne Vermerk der Polizeibehörde bleibt nur auf zwei Tage nach deren Ausstellung gültig.
§. 8. Die Eisenbahn-Directionen sind verpflichtet, dafür zu sergen, daß jeder Arbeiter beim Beginn der Arbeit über deren Bezahlung genau und vollständig in Kenntniß gesetzt wird. Bei Akford-Arbeiten erhält der Schachtmeister einen Aklordzestel, welcher die Bezeichnung der Arbeit und des in Alkord gegebenen Stückes, den Inhalt desselben nach Schachtruthen oder sonstigen Einheiten und den bedungenen Preis enthalten muß; auf demselben werden auch alle etwanigen Abschlags-Zahlungen vermerkt. Je⸗ dem Mitarbeiter steht täglich nach vollendeter Arbeit die Einsicht des Akkordzettels zu.
S. 9. Die Eisenbahn⸗Directionen sind bei Ausführung der Arbeiten zur Befolgung solgender Vorschristen verpflichtet: a) die Arbeiterzahl der einzelnen Schacht-Abtheilungen soll dergestalt bemes⸗ sen werden, daß sie von dem Schachtmeister vollständig be— aufsichtigt werden kann; b) die einzelnen Akkordstücke sollen in der Regel nicht größer angenommen werden, als so, daß alle 14 Tage die voll— ständige Abrechnung erfolgen kann; () Abschlagszahlungen, welche bei aus— nahmsweise unvermeidlichen größeren Aklkordstücken nothwendig werden, sollen nach Verhältniß der wirklich gefertigten Arbeit bemessen werden; d) die Zahlungstermine für Alford -Arbeiter wie für Tagelöhner dürfen nicht über
—
14 Tage aus einander liegen; e) die Polizei⸗Behörden sind von Zeit und
Ort der Zahlung in Kenniniß zu setzen; f) die Zahlung muß in der Nähe
der Baustellen, darf aber keinenfalls in Schank- und Wirthshäusern erfol- gen; g) als Schachtmeister sind nur Personen zuzulassen, deren Qualifica⸗ tion und Zuverlässigkeit keinem Bedenken unterliegt; h) es muß ein aus- reichendes Bau-Aussichts-Personal angestellt werden, um die gegenwärtigen Bestimmungen durchzuführen und zugleich das Verhalten der Schachtmei— ster gegen die Arbeiter zu überwachen; i) zu solchen Bau-Aufsichts⸗Beam— ten dürfen nur ganz unbescholtene Männer gewählt werden, welche des Schreibens völlig kundig sind, und von denen eine pflichtmäßige Ausfüh— rung der ihnen übertragenen polizeilichen Anordnungen mit Sicherheit zu erwarten steht; k) die Bau -Aufsichts⸗Beamten haben alle 14 Tage die na— mentlichen Verzeichnisse der unter ihnen beschäftigt gewesenen Arbeiter ihren unmittelbaren Vorgesetzten einzureichen.
8.5 10. Den Aufsehern und Schachtmeistern ist jedes Kreditgeben an die Arbeiter durch Lieferung von Bedürfnissen, mit Ausnahme des einfachen
Geldvorschusses, untersagt.
S. 11. Ausseher und Schachtmeister oder deren Familienglieder dür⸗ fen keinen Schankverkehr oder Handel mit Bedürfnissen der Arbeiter be⸗ l ) daher — was wir uns selbst nicht verhehlt haben — auch andere von ent-
treiben. S. 12. Bei den Akkord -Arbeiten haben die Arbeiter einer jeden Schacht
Nöten J nnn
Alle ke Anslalten des In- und Aus landes nehmen Sestellung auf dieses glatt an, für S8erlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichsstraße Ur. 72.
1847.
aus ihrer Mitte zwei Mann zu wählen, welche gemeinschaftlich mit dem Schachtmeister alle Angelegenheiten der Schacht, dem Aussichts - Personal gegenüber, verhandeln. Es dürfen aus einer Schacht niemals mehr als diese drei Personen zum Empfange der von der Bau-Verwaltung an die Schachtmeister zu leistenden Zahlung oder zur Anbringung von Beschwer— den sich einfinden. Erscheinen dennoch mehr, als drei Arbeiter aus einer Schacht bei solchen Veranlassungen, so sollen sie zurückgewiesen und nach
Befinden bestraft werden. (Schluß folgt.)
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Württemberg. (Schwäb. Merk.) Der Stadtrath und Bürger-Ausschuß von Stuttgart haben nachstehende Eingabe an das Ministerium des Innern gerichtet:
„Einem Königlichen Ministerium des Innern haben wir in einer sehr ernsten Angelegenheit einen ehrerbietigen Vortrag zu unterlegen beschlossen, welcher auf der einen Seite eine Handlung, die das höchste Mißfallen Sr. Majestät unseres verehrten Königs uns zugezogen, ins wahre Licht stellen, auf der anderen Seite aber die Gefühle ausdrücken soll, welche uns bei der jener Handlung gewordenen höchsten Beurtheilung ergriffen haben. Ein Königliches Ministerium wird nicht anstehen, uns, den bürgerlichen Kolle⸗ gien der Hauptstadt, für eine freimüthig abgegebene Erklärung geneigtes Gehör zu schenken.
Vermögen wir, den Werth eines Staats Brundgesetzes, das wir den wohlwollenden Bemühungen Sr. Masjestät unseres Königs zu verdanken haben, gewiß nach seinem ganzen Umfang zu schätzen, eines Grundgesetzes, das überall das Gepräge des Fortschritis irägt und darauf berechnet ist, die Entwickelung einer gesetzlichen Freiheit zu begünstigen, die Gemeinden als Grundlagen des Staats zu krästigen und den Bürgerstand, den haupt- sächlichsten Träger der Lasten des Staats, zu heben, so werden wir auch unter die wichtigsten Rechte des württembergischen Volls die Preßfreiheit und das Petitionsrecht stellen müssen. Je mehr nun durch die Verfassung und die bestehenden öffentlichen Anstalten für die Bildung des Volkes geschehen ist, vesto mehr mußte auch seit dem Bestehen derselben und als eine Folge davon das Streben nach freierer Mittheilung geweckt werden und sich kund geben. Wohl mit vollem Nechte war zu erwarten, daß die Staatsbürger, wie auf ibre verfassungsmäßigen Rechte überhaunt, so auch auf die Preß-— freiheit, deren wohlthätige Wirkungen auf die Volksbildung allgemein an erkannt sind, entschiedenes Gewicht legen werden, besonders nachdem durch die veränderten Zeitverhältnisse unleugbar eine vielfache Umgestaltung des öffentlichen Lebens eingetreten ist, das die unverkümmerte Ausübung jener Rechte in Anspruch nimmt.
Wie daher eine Petition zu Gunsten der Preßfreiheit oder eine Be⸗ schwerde gegen die Censur von Seiten des Einzelnen nur als eine Rechts— Ausübung wird erklärt werden können, so wird es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß auch die Gemeinden als solche durch ihre ge— setzlichen Organe über dieses Recht der freien Presse sich aussprechen und ihre Ueberzeugung und Wünsche bei dersenigen Stelle niederlegen dür- fen, welche zu deren Prüfung und zu Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustandes zunächst berufen und verpflichtet ist. Diese Stelle nimmt die Stände -Versammlung ein. Wenn wir uns deshalb in dieser Richtung mit⸗ telst einer besonderen Eingabe an den ständischen Ausschuß gewendet haben, so sind wir überzeugt, daß wir durchaus pflichtgetren uns auf dem Boden des verfassungsmäßigen Rechts (8. 69 der Verfassungs - Urkunde) und im Sinne des Verwaltungs-Edikts (5§§. 9, 14 und 57) bewegten. Inwieweit jedes einzelne Mitglied der beiden Kollegien die Bedeutung des Gegenstan⸗ des mehr ober weniger erfaßt und in sich aufgenommen hat, muß der Na- tur der Sache nach rein individuell bleiben; so viel ist aber unumstößlich wahre Thatsache, daß jedem Einzelnen die Lückenhaftigkeit des bei uns that- sächlich bestehenden Zustandes der Presse so vollkommen klar geworden ist, daß dasselbe — nachdem der Gegenstand zur ordentlichen Berathung eingebracht war — tes nicht mit seinen beschworenen Berufspflichten hätte vereinigen önnen, theilnahmlos zu bleiben oder die Ansicht geltend zu machen, daß die Frage außer dem Bereiche seiner Stellung und Wirksamkeit liege. Die Einstimmigkeit des hierüber nach sorgfältiger Erwägung gefaßten Beschlusses einer Petilion mag hierfür den sprechenden Beweis liefern, einer Petition, die nicht als die erste dieser Art besteht, wie denn auch bei früheren Stände⸗ Versammlungen ähnliche von Gemeinde-Räthen eingekommen sind, ohne so wenig als unsere jetzige in formeller Beziehung beanstandet worden U sein.
ö . und wollen wir übrigens auch für unsere Person so wenig als für unsere Kollegien auf Unsehlbarkeit Anspruch machen und mögen
gegenstehenden Gesichtspunkten ausgegangene Ansichten sich Geltung ver-
— * *
Königliches Schauspielhaus.
König René's Tochter, lyrisches Drama in 1 Akt aus dem Dänischen des Henrik Hertz ?). (Den 25. Januar.)
Die Bretter, welche die Welt bedeuten, müssen zu Allem herhalten: wenn man „Den Leichenräuber“ der Mad. Birch-Pfeiffer gab, wurde jedes Theater ein anatomisches, und gestern verwandelte es sich in die interessan— teste Klinik für Augenheilkunde.
DiagnosFe: Prinzessin Jolanthe hat in ihrem eisten Jahre bei einer Feuersbrunst, wo man sie aus dem Fenster warf, das Gesicht verloren, und ist bei On. Wauer und Mad. Werner, einem ehrbaren Ehepaar, auf— gewachsen. Keiner darf ihr von Augen, Sehen oder dergleichen sprechen, und so weiß sie nicht, daß sie blind ist, und daß es draußen eine Welt
iebt. Dies ist höchst merkwürdig, da die hohe Leidende nicht etwa stupide, , aufs feinste gebildet ist, improvisiren kann und die tiefsten Ideen ausspricht, die andere Leute nur aus der Anschauung gewinnen.
Therapeutischer Theil: Eine Operation würde nichts helfen; Doltor Ebn Jahia aus Cordova sagt:
Nur wenig helfen könnt' es, wollt' ich hier Zu Instrumenten meine Zuflucht nehmen. Auch würde ihr Vater, König René, dies schlechterdings nicht zugeben: Du weißt, das Auge ist ein edler Theil Des Menschen, kannst's nicht über Dich gewinnen, Mit einer so gefährlichen Geräthschast Jolanthe's schönen Augen Dich zu nahn.
Aber Doktor Jahia aus Cordova ist dispensint:
Die Art der Heilung gründet sich auf meine Geheime Kunst. Und heute noch muß sie Gelingen, oder sie gelinget nie.
Da seine Kunst eine wirkliche geheime Kunst ist, so erfahren wir na—
türlich nichts von ihr. Aber eine Bedingung stellt er: Jolanthe muß noch heute Erkennen, daß das Augenlicht ihr mangelt.
) Die für die Bühne bestimmte deutsche Bearbeitung ist zu Berlin in dem Verlage der Hofbuchhandlung von Alex. r nn, , j
Worauf der König antwortet: Nein! Nein! sag' ich Dir! Nein, nein! . Da läßt uns Doktor Ebn Jahia ein wenig in die Karten sehen: Ihr glaubt, Der Sinn des Sehens lieg' im Auge, während Doch dieses nur das bloße Wertzeug ist. Aus tiefer Seele strömet das Gesicht, In der geheimen Werkstatt des Gehirns Entspringt der Augen feines Nervgewinde. Erst müssen wir das inn're Auge öffnen, Eh' sich dem Licht das äuß're öffnen kann. In ihrer Seele muß ein Drang erwachen, Ein Ahnen, eine Sehnsucht nach dem Licht.
Da sieht man den schlimmen Einfluß einer mißverstandenen Physiologie auf die Praxis. Der König läßt auch den Arzt laufen. Alle gehen weg, der Arzt ins Kloster, der König ihm nach, die Pflegeältern aufs Feld. Jo- lanfhe bleibt allein im Hause und macht ein sleines magnetisches Mittags- schläfchen, in das Doktor Jahig sie durch ein Amulei versetzt hat. Der König hat beim Fortgehen vergessen, die Tbür des Verstecks abzuschließen, und so dringen zwei Ritter ein, von denen einer, Graf Tristan (Hert Hendrichsz, sich in die schlafende Jolanthe verliebt und sie weckt. Alle drei improvisiren Lieder, diesem glücklichen Begegnen zu Ehren, da merkt plötzlich Tristan, daß das Madchen blind ist, und sagt es ihr. Sie nimmt diese Aufklärung ziemlich gleichgültig hin und entläßt ihn mit der Bitte, wiederzukommen. Zum Abschiede thut Graf Tristan noch eine verzweifelt naive Frage:
Wollt Ihr mit Eurtr Hand nicht meine Höhe
Euch merken, daß, wenn wir uns wieder treffen,
Ihr leichter mich erkennen mögt?
Worauf Jolanthe so einfach, als a,. antwortet: ozu? Weiß ich denn nicht, daß Du weit größer bist, Als es die Meisten sind? Von oben hoch Kommt Deine Rede ja zu mir herab, Wie all das Hohe, Unbegreifliche.
. Nun kehren die Uebrigen mit dem Arzt zurück, dessen Forderung durch Tristan halb erfüllt ist. Der Vater llärt Jolanthe völlig auf und führt sie, in möglichst ge— drängter Weise, in die Grundlehren der Physik ein: Wisse denn, daß eine Kraft es giebt, Die man das Licht nennt, die gleich Wind und Sturm Von oben kommt mit ungehemmter Schnelle Und eng sich mit der Wärme oft verbindet.
Wie voꝛrsichtig ist dieses „oft“! König Rens will es mit den Anhän— gein der Lehre von einem besonderen Wärmestoff doch nicht ganz verder—Q ben. Jolanthe aber protestirt auf das entschiedenste dagegen, daß das Auge nothwendig sei, um Gott zu erkennen:
Wie kannst Du das doch sagen? Hab' ich nicht
. Erkannt im Weltgebäude meinen Schöpfer?
Endlich sindet sie sich aber in ihr Schicksal und „geht dem Lichte froh ent= gegen“, zur Ooeration. Der Arzt begleitet sie, schläfert sie ein, die Pflege Aleltern helfen; draußen vor dem Hause warten der Vater, Ttistan und seine Leute in banger Ungewißhelt. Der entscheidende Moment ist gekom= men, der Abend sinkt, die Coulissen werden roth. ö ne 8. der Pflegevater aus dem Haus: „schnell, mein Bertrand, prich, wie geht es?“
Bertrand. Ach, ich weiß es nicht zu sagen. So eben ist sie aufgewacht. Die Kur, Ist wohl beendigt. “Doch vor lauter Angst Bin ich hinausgelaufen. .
Zweites 3 . Die lde l ier kommt heraus und ruft: „Sie kann sehen!“ ;
, lommt selbst, sieht sich umm ringsum, verwundert sich, macht die Bekanntschaft ihres Vaters, ristan' s, der nur zu sagen braucht:
„O meine er err . s sch bei ih den, und verlobt sich mit ihm, dem sie on bei ihrer ,, waͤr. Er hatte in ihr zuers die Sehnsucht nach dem Licht angeregt und Liebe, die sonst selbst blind ist, eine Blinde heilen helfen.
Das Publikum bewies an Jolanthe's Genesung eine unverstellte Freude und applaudirte, wie unsere Klinizisten, wenn dem berühmten Chirurgen,
ihrem Lehren, eine schwierlge Operation gelingt. 46.