schaffen, so hat uns — dessen sind wir uns aufs innigste bewußt — bei
unserer Handlung keine andere Ansicht geleitet, als einzig die: zu bethäti⸗
gen, daß auch bej dem Bürger und im Volksleben überhaupt der Wunsch nach unverkümmerter Freiheit der Presse lebhafter geworden sei, und daß der Einzelne wie Corporationen sich berufen halten, die verfassungemãßige
2 des S. 23 zum Gegenstande ihres Strebens und Wirkens zu
machen. .
Von wahrhast schmerzlichen Gefühlen wurden wir daher bei diesem — serem redlichen und durchaus constitutionellen Streben durch das uns — ; gegebene höchste Mißfallen ergriffen, das uns — in solcher 85. * 5 sprochen = in der orm, wie es geschehen, an uns gebracht unt . 24 Aufnahme in öffentliche Blätter noch gescharft, Handlungen unterste e . ren wir nicht fahig sind. Hätten, wir uns solche jc e. 2 lönnen, so wurden wil ein gänzliches Verkennen unserer Sie dumngzun 12 pflichtungen im weitesten Begriffe an den Tag gelegt und ö uns dem härtesten Tadel ausgesetzt haben. Wir glauben uns desha wr. fernt von aller Selbstsucht, aber mit sester Zuversicht auf eren, sachen berufen zu dürfen, daß ein solches ünrecht weder unserer n . noch unserer Gesinnung zuzutrauen ist — uns, die wir jederzeit au . rigste bemüht waren, unserem geliebten und erhabenen Könige die e. deutigsten Beweise der Verehrung und Tue, so wie einer de. . kennung all' der Wohlthaten, welche Hõchsidieselben dem gesammten Vater lande und insbesondere unserer Stadt erwiesen haben und täglich erweisen,
en. . ag. drängt uns daher das Gebot der Ehre und der Pflicht, dem ver= antwortlichen Ministerium gegenüber eben so offen als ghierbie ig es aus- zusprechen, daß unsere Stellung als Bürger und als Vertreter der Ge. mesnde durch das, was über uns ergangen, auf das Empfindlichste verletzt ist und es einem Zugeständniß der mehrsachen Anschuldigungen gleichl me, würden wir dieselben stillschweigend, hinnehmen und tragenz, wir sind, es uns selbst, wir sind es denen, die wir vertreten, und dem Publikum im All— gemeinen, welches Kenntniß von dem uns gewordenen Tadel erhalten hat, zu erklären schuldig, daß wir glauben, diese Zurechtweisung nicht verdient zu haben. Wir unterlassen es, über die einzelnen Anschuldigungen in dem uns von dem Stadt-Direktor von Gärttner auf dessen Amts - Lokal eröff neten, von dem K. Ministerium ausgegangenen Restript vom 20. Dezember
1516 uns zu verbreiten, und blos die Erklärung sei vor dem K. Ministe⸗
rium ehrerbletig niedergelegt, daß wir die Form dieser Eröffnung an uns nicht
mit dem Geiste und den Bestimmungen des Verwaltungs-Edikts in Einklang zu bringen vermögen, und daß wir uns hiergegen eben so, wie in Beziehung auf den materiellen Theil gegen den Vorwurf der Ueberschreitung unserer
Befugniß bei der voiliegenden Handlung verwahren müssen, indem wir
heute noch — wie zur Zeit des Beschlusses unserer Petition — wir müssen
dies hier wiederholen — das Gefühl in uns tragen, uns innerhalb der
Gränzen der Verfassung gehalten und nach Necht und Pflicht gehandelt zu
haben. Uns damit ehrerbietigst c.
Stuttgart, den 12. Januar 1847. Stadtrath und Bürgerausschuß.“
Auf vorstehende Eingabe wurde am 20. Januar folgender Er— laß des Königl. Ministeriums des Innern den beiden städtischen Kol— legien eröffnet:
„Das Ministerium des Innern an die Königl. Stadtdirection Stutt— gart. Auf den Bericht vom 15ten d. M., womit eine Rechtfertigung des Stadtraths und Bürgerausschusses zu Stuttgart über ihre Petition an den ständischen Ausschuß in Preß-Angelegenheiten vorgelegt worden ist, wird der Stadt⸗-Direction zur Eröffnung an diese beiden städtischen Kollegien Fol— gendes zu erkennen gegeben:
Der Beruf der Stadträthe besteht gesetzlich darin, die Gemeinde⸗Ange—= legenheiten zu besorgen, und die Aufgabe der Bürger-Ausschüsse ist gesctz⸗ lich dahin bestimmt, daß sie die Interessen der Buͤrgerschast den Magistra— ten gegenüber wahrzunehmen haben. Zu Vertretung der Bürgerschaft in allgemeinen Landes-Angelegenheiten ist weder das eine noch das andere Kollegium bestellt, vielmehr hat die Verfassung für diesen Zweck ganz andere Organe eingerichtet. Wenn nun die bürgerlichen Kollegien der ersten Ge— meinde des Landes die ihnen für Besorgung der Gemeinde⸗-Interessen zu— kommende Autorität dazu benutzen, in Angelegenheiten, welche ganz außer ihrem gesetzlichen Geschäftskreis liegen, sich einzumischen, und zwar nicht als Einzelne, fondern in korporativer Eigenschast und mit dem Schein einer Ver—= tretung der Ansichten der gesammten Bürgerschaft, so ist für jeden Unbefan⸗ genen klar, daß sie sich einer Befuguiß-Ueberschreitung schuldig machten, welche von der Behörde der ersten Gemeinde des Landes um so weniger zu eiwarten war, je mehr gerade von ihr eine richtige Auffassung ihrer Stellung gefordert werden darf.
Abgesehen jedoch von diesem Punkte, haben die städtischen Kollegien von Stuttgart ganz übersehen, daß die Mißbilligung des von ihnen sehr unzeitig unternommenen Schrittes hauptsächlich der verletzenden Darstellung der von ihnen unterzeichneten Petition galt, welche ganz geeignet ist, das Verhältniß Württembergs zu dem deutschen Bunde auf eine höchst gefähr— liche Weise zu stören und Folgen herbeizuführen, an welche die städtischen Kollegien nicht gedacht haben mögen. Nachdem im Eingang jener Pe— tition der wesentliche Umstand, daß der Beschluß des Stadt-Raths, öffentliche Sitzungen einzuführen, mit den bestehenden gesetzlichen Einrichtungen in entschiedenem Widerspruch stand, und daß die nächste, wohl vorauszusehende Folge der Publication dieses Beschlusses darin be—= stehen mußte, noch andere Gemeinden zu ähnlichen gesetzwidrigen Schritten hinzureißen, mit Stillschweigen übergangen ist, wird die Zeit des Abschlus— ses der Verfassung und der Promulgation des Bundesbeschlusses vom 20. September 1819 in eine Zusammenstellung gebracht, welche ganz darauf berechnet zu sein scheint, den Eindruck eines Bruchs der Verfassung hervorzurufen, während für Jeden, welcher das Rechtsverhältniß zwischen dem deutschen Bund und den einzelnen Bundesstaaten kennt, das Unbe— gründete und das Gehässige einer solchen Entstellung klar ist, während fer— ner die Geschichte nachweist, doß nur dem reinen Willen des erhabenen ründers der Verfassung unter vielfachen äußeren Hindernissen gelungen ist, Seinem Volke die Segnungen eines wohlgeordneten Rechtszustandes zu 6 . .
eiter wird behauptet, es sei die Ansicht der erleuchtetsten Staats— rechtslehrer, daß die Bundesbeschlüsse vom 20. . 16 und . August 1824 ungültig und für Württemberg nicht verbindlich seien. In Wahrheit sind mit den seltensten Ausnahmen alle Staatsrechtslehrer üder die Gültigkeit jener Bandesbeschlüsse und über die Verbindlichkeit derselben für die einzelnen Bundesstaaten nicht im mindesten zweifelhaft, und nur im Kampfe der Partei ⸗-Leidenschaft ist jene, für die herrschende ausgegebene ey— orbitante Meinung, deren Geltendmachung Württemberg sofort in ein Kriegs- Verhältniß mit ganz Deutschland verseßen müßte, hin und wieder aufem taucht und zurückgewiesen worden. Gleichwohl haben die städtischen Kolle— ien keinen Anstand genommen, zu erklären, daß sie diese rechtswidrige und fe er si gende Meinung theilen und somit die bestehende Bundesgesetzge— bung nicht anerkennen. Bei einer umsichtigen Prüfung werden die Mitglie— der des Stadtraths und, Bürger- Ausschusses in Stuntgart seltbst einschen, daß die Frage, über welche sie so rasch abgesprochen haben, nicht zu ihrem Urthell sieht, und daß das Kundgeben solcher unerwogenen Meinungen eben so verletzend, als für die Intercssen des Landes gefaͤhrdend ist.
Außerdem haben die städtischen Kollegien sich gewissermaßen zum Agen⸗ ten eines Oppositionsblattes gemacht und, für dasfelbe Beschwerden voige— bracht, wozu sie weder berusen, noch nöthig sind, und wovon schon die Rücksicht auf Schicklichkeit hätte abhalten sollen. Mit der Aeußerung: es sei das charakteristische Merkmal der Censur, daß sie nicht in vernunftge— mäßer Weise sich handhaben lasse, — wird eine eben so sehr der Begruͤn⸗ dung baare und unfähige, als gegenüber dem Bunde und den deuischen Regierungen, so wie insbesondere auch der eigenen Landes -Gesetzgebüung ae. vom 30. Januar 1817, 5§. 11), beleidigende Behauptung ausge— prochen.
Je herber endlich die Eingabe über die Censur auf dem Gebiete innerer Landes-Angelegenheiten sich ausspricht, um so mehr muß es auffallen, wenn vie städtischen Kollegien, ohne Rücksicht auf den Umfang der dies fälligen Verpflichtungen gegen den Bund und auf den unmittelbaren Zusammen— hang, in welchem die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung in dem einen Bundesstaat mit der Sicherheit der übrigen Bundesstaaten und der mora— lischen und politischen Unverletztheit des Gesammt⸗Vaterlandes steht, zu einer solchen Aburtheilung sich für befugt halten konnten.
Wenn die städlischen Behörden in ihrer Rechtfertigung sich darauf be= rufen, daß sie von redlichem und durchaus constüjutionellem Streben gelei⸗
112 tet worden seien, so ist der Unterzeichnete weit entfernt, in diese Versiche⸗ rung irgend einen Zweifel zu setzen; gerade zu diesem ehrenhaften und rechllichen Sinne darf er aber auch das volle Vertrauen hegen, daß die Mitglieder beider Behörden bei leidenschafts loser Würdigung der oben aus—= gehobenen Punkte, welchen noch Manches beigefügt werden könnte, das Verletzende, welches vor Allem in der Aeußerlichkest der beschlossenen Peti= tion liegt und manchem Mitgliede früher weniger deutlich sein mochte, an=
eikennen und die darüber bezeugte Unzufriedenheit natürlich finden werden. Stuttgart, den 17. Januar 1847. Sch layer.“
*ñ Schwerin, 21. Jan. Wegen Ablebens Sr. Kaiserl. Ho⸗ heit des Erzherzogs Joseph, Palatin von Ungarn, legt der Großher⸗ zogliche Hof vom 22sten d. auf 11 Tage Trauer an.
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Pairs-Kammer. Sitzung vom 19. Januar. Graf Pelet de la Lozere war der einzige Pair, der sich gegen das Ver⸗ ahren Frankreichs in Betreff der Heirath des Herzogs von Montpen⸗ sier aussprech, obwohl auch er, da diese Verbindung auch ihre Vor— theile haben könne, nicht gegen den betreffenden Paragraphen der Adresse stimmen wollte. Aus seiner Rede verdient noch folgende Stelle hervorgehoben zu werden:
„Es kann“, sagte Graf Pelet, „eine ernste Frage sich darbieten: die Frage hinsichtlich des Aufenthalts der mit dem Sohne des Königs vermähl— ten Infantin. Wird Spanlen die präsumtive Thron-Erbin, wenn die Kö⸗— nigin nicht bald der Krone einen Erben giebt, lange außerhalb Spaniens residiren lassen und es dulden, daß, wenn sie Kinder bekömmt, diese in ei— nem fremden Lande erzogen werden? Und wenn nun die Herzogin nach Spanien berufen wird, um dort ihre Residenz zu nehmen, wenn ihr Hemahl sie in diesem Fall dorthin begleitet, so muß ein Jeder den neuen Argwohn voraussehen, der daraus entspringen dürfte; man kann daher nicht umhin, es nicht zu bedauern, daß, stan sich in solche Schwierigkeiten zu stürzen, man sich nicht an das Abkommen von Eu gehalten hat, welches einfach und natürlich war und Alles versöhnte. Und ich für mein Theil kann nicht einsehen, wodurch man sich veranlaßt gefühlt hat, die Sachen so zu übereilen.“
Als der Herzog von Broglie in seiner Rede über die Ver⸗ hältnisse Frankreichs zu Spanien und England auf die eigentliche Heiraths⸗ Frage kam, entwickelte er seine Ansichten darüber in fol⸗ gender Weise:
„Was den Vertrag von Utrecht anbelangt, so weiß Jeder, wie derselbe seiner Zeit in England betrachtet wurde; Jeder weiß, daß die englischen Unterzeichner desselben wegen ihrer Unterzeichnung vor Gericht gestellt wur— den. Alle englischen Historier haben ohne Ausnahme ihn als die größte Niederlage betrachtet, welche ihre Politit seit der Besteigung des spanischen Throns durch das Haus Bourbon davongetragen. Von dem Allen waren wir 1833 überzeugt, als wir die Rechte Isabella's II. anerkannten; wir hatten gegen die Erinnerungen der Kaiseilichen Usurpation anzukämpfen; diese Erinnerungen lebten noch in den unteren Schichten des spanischen Volkes fort. Die Intervention von 1823 hatte durch Dezimirung der constitutionellen Partei uns die Führer dieser Partei entfremdet. Wir wiefen Don Carlos zurück, so daß wir nur noch die Hospartei für uns hatten. Als der Bürgerkrieg sich seinem Ende zuneigte, sah unsere Ne— gierung in Spanien sich eine wichtige Partei wider sie bilden, eine anti—= französische Partei, welche durch die Diktatur zur Gewalt gelangte und sich sichtbar zu England hinneig'se. Da dachten wir, daß der Augenblick gekom- men sei, für die Königin einen Gemahl zu wählen. Ein Prinz bot sich dar, dessen Familie Europa schon zwei Könige gegeben, den Einen Belgien, den Anderen Portugal, und welcher die gane Halbinsel unter eine und die— selbe Hand gebracht hätte. Allein ein solcher Plan verletzte die französischen Interessen; die französische Regierung mußte sich bestreben, dies Hinderniß zu bewältigen, und zu dem Ende vertraute sie nicht vergebens auf die richtige Einsicht des spanischen Volles. Die französische Regierung wollte nicht interveniren; sie that Recht daran. Hätte das sspanische Volk zum drittenmale französische Ba⸗— jonette in seinen Städten Polizei üben gesehen, so wäre der französische Name heute dort verabscheut. Wäre aber ein Koburg gewählt worden, so wäre dies ein unverhofftes Ereigniß, ein Glück für England gewesen, denn es ließ die Krone vom Hause Bourbon auf ein anderes Herrscherhaus übergehen. Gegen diese Möglichkeit mußte man daher ankämpfen, auf die= sem schlüpfrigen Boden mußte man die Unterhandlungen führen. Wir kennen nur unvollkommen die Phasen dieser Unterhandlungen, die vier Jahre dauerten. Freilich gab es vier offizielle Kandidaten, die Piinzen Trapani, Koburg, Lucca und Montemolin; für alle Personen von gutem und geübtem Urtheil gab es indessen nur zwei Kandidaten. Es ist klar, daß die Unterhandlung zu einem defini tiven Bruch unter französischem Einfluß oder zu einer ebereinkunst zwischen Frankreich und Spanien sühren mußte. Die Uebereinkunft kennen Sie; die Königin heiratheie einen ihrer Vettern, und der König gestattet, daß einer seiner Söhne um die Hand der Infantin anhielt, und daß die beiden Ver— mählungen gleichzeitig gefeiert würden. Diese zweite Heirath, wendet man ein, hätte erst geschehen müssen, nachdem die Königin Erben ihrer Rechte gehabt hätte; allein ich bemerke, daß Niemand mehr als die französische Regierung ein Interesse daran hat, daß kein Sohn des Königs dazu beru⸗ fen werde, die Krone Spaniens zu theiten; und dann konnte man diese Ver⸗ bindung, auf die wir so viel Werth legen müssen dem Zufall, der Ungewißheit der Zukunft preisgeben? Dies war nicht möglich. Man wüft der französischen Regie⸗ rung vor, daß sie ihrem Worte nicht getreu geblieben, und zwar wo man das seinige wahrhaft verletzte. Isl es wahr, daß die Heirath der Infantin mit einem französischen Prinzen eine Verletzung des Artitels 6 des utrechter Vertrages ist? Dies ist das erstemal, daß man diese Theorie vorbringt, und dennoch sind viele Verbindungen zwischen den verschiedenen Zweigen des Hauses Bourbon abgeschlossen worden. Es giebt keinen Prinzen des spanischen Hauses, der nicht etwas französisches Blut in den Aden hätte. Tie französischen Prinzen stammen durch ihre Mutter von Phi— lipp V. ab. Die Königin Isabella hat Blut der sranzösischen Bour— bonen in ihren Adern, so daß nach dem englischen System man auf beiden Seiten der Pyrenäen den Thron als erledigt erklären, reines Haus machen und beide Nationen zu neuen Regentenwahlen zusammenberufen müßte. (Gelächter. Was bezweckte der utrechter Vertrag? Daß die beiden Kronen von Frankreich und Spanien nicht auf demselben Haupte vereinigt würden; dahin zielte Philipp's V. Verzicht; diese Stipulationen sind noch in Krast. Wenn der Zweig der spanischen Bourbonen erlöschen sollte, so dürfte kein französischer Prinz sich auf den spanischen Thron setzen, und gegen— seitig. Sollten beide Zweige aussterben, was Gott verhüten möge, und nur ein Erbe übrig bleiben, so hätte derselbe zu wählen, für wel— chen Thron er sich entschiede. Allein keine Bestimmung des utrechter Ver—Q trages hat gesagt, daß, entsprössen Erben aus der Verbindung eines fran⸗ zösischen Prinzen und einer spanischen Prinzessin, diese Erben von der Eib— folge ausgeschlossen würden. Das englische Kabinet behauptet, der utrechter Vertrag habe eine zu innige Verbindung zwischen Frankreich und Spanien verhindern wollen, z. B. verhindern, daß der Vater auf, dem fran zösischen Thron sitze, während der Sohn den spanischen besäße. Wollte der utrechter Vertrag dies verhindern, so muß man gestehen, daß er seinen Zweck sehr verfehlt hat, denn er hat gerade einen solchen Zustand der Dinge sanctionirt. Ludwig XIV. herrschte in Frankreich, sein Enkel henschte in Spanien, und der utrechter Vertrag sollte gerade dem Kriege ein Ende machen, der begonnen war, um diese politische Lage umzustürzen. England beruft sich auf etwas, was beim er— sten Anblick ernsthafter scheint, nämlich auf die Unterredungen zu Eu, wo man ganz freiwillige Verpflichtungen eingegangen, die das englische Kabi⸗
net einen „Handel“ nannte, ein Ausdruck, ver zu bedauern ist, um nicht
mehr zu sagen. (Schluß folgt.) Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 29. Januar.
Heute wurde der Kommissions⸗Bericht über den Gesetz⸗Entwurf ver⸗
lesen, den die Regierung vorgelegt hat, um bis zum 31. Juli die
Zulassung von fremdem Getraide und Mehl, auf französtschen und
auswärtigen Schiffen eingeführt, und woher es auch kommen möge, gegen ein bloßes Waagegeld von 25 Cent. für den metrischen Cent⸗
ner gestatten und den Schiffen aller Flaggen, die bis dahin mit sol⸗ cher Fracht in französischen ie anlangen, bas Tonnengeld erlassen
zu können. Die Kommission trägt einstimmig auf Annahme desselben an und hat auf den Wunsch des Handels- Ministers noch zwei neue Artikel hinzugefügt, um das Gesetz wirksamer zu machen, Diese Zu⸗ saäetze bestimmen, daß die der Regierung durch das Gesetz vom 22. Juni 1846 bewilligte Ermächtigung, die Ein- und Aussuhr-Tarife in Bezug auf Getraide und Mehl abändern zu dürfen, bis zum 31. Juli 1847 fortdauern soll, und daß die Eisenbahn⸗Compagnieen, die von jetzt bis zu demselben Termine ihre Tarife für den Transport von Getraide und Mehl ermäßigen, befugt sein sollen, dieselben auch vor der für Wiedererhöhung der Eisenbahn⸗-Tarife gesetzten drei⸗ oder sechsmonatlichen Frist wieder auf das gesetzliche Maximum zu erhö⸗— hen. Der erste Zusatz wurde durch das so eben für nöthig befun⸗ dene, mittelst Königlicher Verordnung verfügte, bis zum 1. Juli sich erstreckende Verbot der Ausfuhr von trockenen Hülsenfrüchten und Kartoffeln veranlaßt; der andere durch das freiwillige Erbieten der Nordbahn- Compagnie, das Frachtgeld für Getraide herabzusetzen, wenn ihr die Gewähr gegeben würde, daß ihr daraus keine Nöthi— gung erwachsen solle. Der Berichterstatter gab zugleich folgende Zusammenstellung der von der Regierung mit Hinsicht auf den Miß— wachs und Mangel bereits getroffenen Maßregeln:
1) Beschluß vom 14. November 1846, woduich die Quarantaine für die aus der Türfei und dem Orient kommenden Schiffe von 12 Tagen auf 3 herabgesetzt wird. 2) Verordnung vom 2. Dezember, welche die in den französischen Kolonieen der Antillen, des Senegal und der Insel Bourbon bestehenden Einfuhrzölle auf Mehl, Mais und trockene Hülsenfrüchte, die aus dem Auslande kommen, auf eine bloße Kontroll- Abgabe herabsetzt. 3) Verordnung vom 7. Dezember, welche die Bistimmungen des Vertrags mit England vom 26. Januar 1526 in Betreff der Produkte Asiens, Afri⸗ fa's und Amerifa's fuspendirt. 4) Anordnungen des Finanz-Ministers in den Häfen zur Erleichterung des Vollzugs des Gesetzes von 1832. 5) Er— laubniß von Seiten des Ministers der öffentlichen Arbeiten zur Beibchal⸗ tung der Sommerlast sür das mit Getraide befrachtete Fuhrwerk auch wäh— rend des Winters. 6) Einzelne Unterstützungen für die Hospitäler und Wohlthätigkeits Büreaus und eine Subvention von Millionen zu Kom- munal? Bauten und Arbeiten, mittelst Königlicher Verordnungen quf den Bericht des Ministers des Innern bewilligt. 7) Das jeßt vorliegende Gesetz. fehr Handels -Minister hatte der Kommission vessichert, daß er die seste Ueberzeugung habe, mit Hülfe dieses Gesetzes würden die Bedürfnisse des Landes sich decken lassen; die ihm zugegangenen Korrespondenzen und Mit⸗ theilungen gäben ihm die Gewißheit, daß die nach den veischiedenen Pro ductions- und Entrepot-Ländern im Schwarzen Meere, in der Ostsee und in den Vereinigten Staaten in Fracht genommenen und zur Abfahrt bereit stehenden Schiffe die nöthigen Quantitäten Getraide würden herbeiführen können; was die Aerndten in Frankreich betreffe, so sei allerdings nicht nur im Weizen, sondern noch mehr im Noggen und in der Gerste ein Aus⸗ fall, und der geringe Karioffel-Ertrag habe durch die Folgen dei Krantheit biefes Gewächses noch Abzug erlitten; aber dagegen sei die Aerndte des Mais, Buchweizens und besonders der Kastanien sehr reichlich gewesen; man müsse auch' in Betracht ziehen, daß in guten Jahren viel Roggen, Gerste, Mais, Buchweizen und Kaitoffeln zur Viehfütterung verbraucht wür— den, und daß diese Quantitäten in diesem Jahre mit für die Nahrung der Menschen verwendet werden könnten; endlich werde der Verlust, den die Kartoffelkrankheit verursache, dadurch gemildert, daß man da, wo man den Kartoffelbau im Großen beircibe, die Knollen sogleich zu Mehl verarbeite, ehe sie während des Liegens noch von der Krantheit ergriffen würden.
Zu dem vorliegenden Gesetz- Entwurf wurden in der heutigen Sitzung noch einige Amendements vorgeschlagen: 1) von den Herren Leon Faucher, Gustav von Beaumont, Blanqui, Neybaud und Tesnisres, wonach die Be⸗= stimmungen des Gesetzes auch auf die Einfuhr zu Lande ausgedehnt und bis zu gleichem Termin auch Reis, trockene Hülsenfrüchte und Mehl daraus, Grütze, Bodenmehl, Teig und Nudeln, Sago, Salep, frische und trockene Früchte aller Art gegen einen Einfuhrzoll von 25 Cent. für 100 Kilogramm, Rinder, Kälber, Hammel und Schweine zu 25 Cent. für das Stück, risches und gesalzenes Fleisch zu 25 Cent. für 190 Kilegramm und getrocknete, eingesalzene oder geräucherte Fische zu 25 Cent. ür 100 Kilogr mm zuge⸗ lassen werden sollen; 2) von Herrn von Courtais, der die Bestimmungen des Gesctzes nur auf Reis, treckene Hülsenfrüchte und Bodenmehl ausge— dehnt wisfen will; 3) von Herrn Muret de Bort, der vorschlägt, allen sran⸗ zösischen und fremden Kaufleuten, die vom 31. März bis zum 1. Juli, d. J. in die französischen Häfen des Oceans Weizen oder Weizenmehl einführen, eine Einfuhr-PrämiFe von 5 Fr. für den metrischen Centnet Mel und von 3 Fr. 75 Cent. für eben so viel Getigide zu zahlen.
Die Kammer beschloß, den Gesetz-Entwuif schon am 22sten d. zu diskutiren, um der Aufforderung der Regierung so bald als möglich zu entsprechen. Hierauf wurde der in der Zwischenzeit der beiden Sesssonen wiedergewählte Deputirte Drault, dessen erste Wahl für ungültig erklärt worden war, weil er ein gebieterisches Mandat in Bezug auf die Unterrichts-Frage von seinen Kommittenten angenom- men hatte, nunmehr zugelassen; er nahm seinen Platz auf den Bänken der äußersten Linken. Die zu Toulon erfolgte Wahl des Herrn Einst Portalis dagegen erhielt nicht die Bestätigung der Kammer, weil der Gewählte am Wahltage noch nicht das für einen Deputirten gesetzlich bestimmte Alter von 360 Jahren gehabl, sondern dasselbe erst nachher erreicht hatte.
Die Adreß-Kommission der Deputirten-Kammer wird, wie man glaubt, ihren Bericht nicht vor dem Z6sten vorlegen können, die Dis⸗ kussion der Adresse in öffentlicher Sitzung also wahrscheinlich erst am 27sten oder 28sten beginnen.
In den Büreaus ist die Kammer mit dem Budget und mit den für 1546 und 1847 nachträglich gesorderten Geldbewilligungen be⸗ schäftigt. . . .
Die Summe der für 1846 noch verlangten Kredite beläuft sich auf mehr als 56 Millionen, wird aber durch Annullirungen und Ucbertragun⸗ gen auf ungefähr 44 Millionen reduzirt werden. Fur 1847 betragen die Nachforderungen 22,681, 294 Fr., wovon jedoch 6,732, 756 Fi. durch Ueber⸗ tragungen aus früheren Dienstjahren gedeckt werden. Dee für le beiden Jahre zu bewilligende Summe macht also etwas über 78. Millionen. — Hiervon kommen fast 22 Millionen auf das Kriegs-Ministerium, und zwar größtentheils wegen Theurung der Lebensmittel und Fütterung und dann, weil 7000 junge Soldaten mehr, als im Budget angesetzt, war, aus der Klasse von 1845 zum aktiven Dienst berufen worden. — Die dem Marine⸗ Minister geforderten Bewilligungen belaufen sich auf 7 Milliwvnen, wovon ungefähr 4 Millionen für Verstärkung der Geschwader auf den Stationen von Meriko, La Plata und Occanien und 300 900 Fr. für Vermehrung des Truppenbestandes in den occanischen Niederlassungen bestimmt sind. = Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten verlangt für 1816 und 1817 eine Summe von 2,692, 453 Fr., hauptsächlich motivirt durch die außeror-· dentlichen Gesandischaften nach China, Persien und y . durch diz Ein⸗ mischung Frankreichs in die Angelegenheiten am La Plains, durch Reise⸗ und Courier -Kosten und durch die unvorhergesehenen Ausgaben für die Heiralh des Herzogs von Monipensier. = Unter den anderen Forderungen besinden sich 5, 206,009 Fr., die der Minister des Innern fü außerordent⸗ liche Unterstützungen an Gemeinden zurBeschästigung der arbeitenden Klassen, und 6 Millionen, die er für Wiederherstellung der durch Austreten der Flüsse verursachten Schäden verlangt, und wovon 1,500,000 Fr. auf den Dienst von 1847 berechnet sind. — Die allgemeinen Fragen wurden in den Bü— reaus nicht viel besprochen. Einige Mitglieder, besonders Herr Benoit Fould, machten indeß dringend auf die Nothwendigkeit aufmerksam, der= gleichen Nachforderungen einzuschränlen und die Bedürsnisse vorher gehörig in den Budgets in Anschlag zu bringen. Die für Linderung des öffent⸗ lichen Unglücks und zu Unterstitzung der Kommunal- Arbeiten bestimmten Kredite wurden allgemein gebilligt, gaben jedoch Anlaß zu einigen Einwen= dungen. Herr Moulin machte bemerklich, daß die Subventionen zu solchen Arbeiten nur unter der Bedingung eines Beitrags von zwei Dritteln der Ausgaben seitens der Gemeinden selbst bewilligt würden. Diese Negel, meinte er, könne bei reichen Gemeinden, bei den bedeutenden Mittelpunk⸗ ten der Bevölkerung, gut und weise sein, aber er fürchte, daß ihre strenge Durchführung es den Landgemeinden, besonders im Innern Franhreichs,
nicht gestatten möchte, von der ihnen so nöthigen Hülfe Gebrauch zu ma⸗ chen. Herr Tesnizres wünschte, daß man besonders den armen Depar= tements beistehe. — Dem Kriegs - Minister wünschte Oberst Allard dazu Glück, daß er so viel Voraussicht gehabt und eine außerordentliche Einbe—= rufung von 7000 Mann verfügt habe; diese Maßregel werde durch die jezigen Unruhen nur zu sehr gerechtfertigt; er klagte aber darüber, daß sich unter den besonderen Kreditforderungen eine für den Supplementar-Ankauf den Orden und Ehrenzeichen im Jahre 1816 bestimmte Summe von 55, 676 Fr. befinde; er wünschte, die Kammer möchte der Regierung zu Hülfe kommen, um den Gesuchen, mit denen sie in dieser Hinsicht bestürmt werde, einen Damm entgegenzusetzen.
Die Mitglieder der Kommission, welche über diese nachträglichen und außerordentlichen Kredite zu berichten hat, wurden übrigens sämmtlich aus der Partei der Konservativen und Ministeriellen gewählt.
Paris, 21. Jan. Sonst pflegte die englische Thron⸗-Rede in den pariser Blättern gewöhnlich mit sehr langen Kommentaren be— gleitet zu werden. Diesmal aber hat die gestrige Rede des Herrn Guizot das Interesse von jenem Aktenstück etwas abgeleitet, so daß mehrere der heutigen Zeitungen gar nichts über die Thron-Rede der Königin Victoria sagen, obgleich dieselbe schon durch die Blätter von gestern mitgetheilt wurde; andere enthalten nur ganz kurze Bemerkungen darüber. Das Journgl des Débats sagt über die Stelle, auf welche man in Frankreich unter den obwaltenden Umständen am mei⸗ sten gespannt sein mußte:
„In Bezug auf die Heirath des Herzogs von Montpensier mit der In— fantin von Spanien drückt sich die Königin mit einer Zurückhaltung aus, zu der wir den beiden Regierungen und Ländern nur Glück wuͤnschen können. Sie beschränkt sich darauf, zu sagen, daß diese Heirath zu einer gam esnann enn Anlaß gegeben. Man versichert, es sei anfangs davon die Nede gewesen, der Mißhelligkeit, die dieserhalb zwischen den beiden Regie= rungen sich erhoben, offiziell zu erwähnen. Zu unferer Freude sehen wir aber, daß dieser ersten Absicht nicht Folge gegeben worden und daß die Sprache des Königthums viel mehr dazu geeignet ist, eine so bedauerns— werthe Differenz zu mildern, als sie zu verschlimmern.“ Nachdem das min sterielle Blatt dann noch der Art und Weise, wie sich die britische Thron-Rede über die Einverleibung Krakau's äußert, seinen unbedingten Beifall gezollt hat, fügt es hinzu: „Dieses Ereigniß ist ein gemeinsames Gebiet, auf welchem Frankreich und England mitten in einer Uneinigkeit, die hoffentlich nur vorübergehend sein wird, sich wiederfinden.“
Der Constitutionuel bemerkt, die sehr zurückhaltende Art, wie die Königin von der Montpensier-Heirath spreche, sei ein Zeichen, daß das Ministerium diese Angelegenheit in beiden Parlaments⸗ Häusern zum Gegenstand ernstester Erörterung machen wolle. Die übrigen Glossen dieses Blattes und des Courrier frangais zur englischen Thron-Rede veranlassen Galignani's Messenger sei— nerseits zu folgenden Gegenbemerkungen:
„Der Constitutionnel legt Gewicht auf den Ausdruck im All 86, nen (senerally) in der Stelle über die Verhältnisse zu den fremden Mächten, als ob derselbe einen besonderen Sinn hätte, aber es wird uns überlassen, zu errathen, welche Auslegung der Constitutionnel ihm giebt, denn das einzige Zeichen, daß er ihm eine Bedeutung beilegt, ist, daß er ihn gespertt druckt. Dasselbe thut er mit den Worten „eine so offenbare Verletzung“ (60 manifest à violation) in dem Paragraph über Krakau. Dies geschieht offenbar, um die Sprache der englischen Thron -Rede der des Königs der Franzosen entgegenzustellen und zu zeigen, daß, so viel Aufhebens auch Herrn Guizot's Anhänger von der Energie dieses Ministers machen, dessen Energie neben der des Lord Palmerston erbleiche. Der Constitutionnel hat sich in dieser Hinsicht auch eine Licenz erlaubt, die man in der Presse häufig findet, die aber deshalb nicht weniger verweiflich ist. Er über⸗ setzt das Wort manifest mit dem französischen flagrante, während evidente das englische Wort bei weitem richtiger wiedergeben würde, Das Wort flagrant hat einen viel stärkeren Sinn, wenn es in Staats⸗Dokumenten beider Län⸗ der gebraucht wird, und der Constitutionnel hätte gar nicht nöthig gehabt, von dem genauen Text der englischen Thron⸗Rede abzuweichen, denn der ganze betreffende Paragraph derselben ist ohnedies entschieden stär⸗ ker, als der entsprechende in der des Königs der Franzosen, und dies ist um so bemerkenswerther nach den wiederholien Behauptungen einiger fran zösischen Blätter, daß Lord Palmerston, um die nordischen Höfe zu gewin« nen und sie gegen Herin Guizot's Sprache aufgebracht zu machen, in sei ner Sprache gegen sie über die Einverleibung Krakau's unwürdig mild ge⸗ wesen sei. Der Courrier frangais legt den Ausdruck „im Allgemeinen“ sehr gewaltsam aus. Er sagt, „dies sei offenbar an die nordischen Höfe gerichtet und könne sie über den Paragraphen in Betreff Krakau's beruhigen; aber dieses im Allgemeinen („Meine Verhältnisse zu den auswärtigen Mächten im Allgemeinen flößen Mir die völligste Zuversicht auf Erhaltung des Frie⸗ dens ein“) könne sehr wohl auch eine gegen Frankreich feindliche Auslegung eihalten, und der trockene, ja sogar eiwas verächtliche Ton der Thron Rede in Bezug auf Frankreich sei nicht dazu geeignet, diese Zweifel zu be— seitigen.“ Wenn der Courrier nichis Stärkeres in der Thron Rede fin= den kann, als den Ausdruck „im Allgemeinen“, um seinen Glauben zu rechtfertigen daß, die britische Regierung gegen Frankreich feindlich gestimmt sei, so kö6rnte man über die Folgen der Differenz hinsichtlich der Heiraths“ Frage sehr ruhig sein. Es ist nicht das eistemal, daß dieser Ausdruck in gleichem Fall gebraucht worden, und man darf annehmen, daß die Ver— fasser der Thron -Rede, als sie ihn dieses Jahr gebrauchten, ihm keinen neuen Sinn beilegten.“
Vorgestern Abend verbreitete sich das Gerücht, Herr Guizot habe in einer am Vormittag stattgehabten Sitzung des Ministerrathes erklärt, er erkenne an, daß er ein Hinderniß für die Wiederherstel⸗ lung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Eng— land sei, und er glaube deshalb seine Entlassung geben zu müssen; der König habe sich Bedenkzeit bis gestern vorbehalten, um das Entlas⸗ sungs-Gesuch des Herrn Guizot anzunehmen oder abzulehnen, und daruf den Herzog von Broglie zu sich beschieden. Ferner wird versichert, seit kurzem habe sich die Frage zwischen den Regierungen Frankreichs und Englands wesentlich vereinfacht; Lord Palmerston habe in letzterer Zeit zwei Agenten nach Paris geschickt, die mehrere Konferenzen mit dem Könige gehabt hätten; es hätten dieselben er— öffnet, daß Lord Palmerston bereit sei, die Fragen in Betreff der Fol— gen des utrechter Vertrages und in Betreff einer Verzichtleistung für die Nachkommen des Herzogs und der Herzogin von Montpensier auf die spanische Krone fallen zu lassen, wofern zur Genugthuung für das rücksichtslofse Verfahren, welches das Tuilerieen⸗Kabinet in der Dop- pelvermählungs⸗Angelegenheit beobachtet habe, eine wenigstens proviso⸗ rische Entlassung des Herrn Guizot zugestanden würde.
Die Presse giebt zu, daß die Depesche des Fürsten Metternich über den Protest Frankreichs in Bezug auf Krakau ganz so sei, wie man sie habe erwarten müssen. „Bie Mächte“, sagt dies Blatt, „konnten vor unserer Prottstation nicht zurückweichen, und sie behaup⸗ ten die Rechte, durch die sie ihr Verfahren begründet glauben.“ Frankreich beharre eben so bei seiner Protestation; in ähnlicher Weise habe der Herzog von Broglie im Jahre 1833 gegen den Vertrag von Chunkiar⸗-Skelessi protestirt, ohne deshalb Rußland den Krieg zu erklären, und Rußland habe nachher von selbst auf jenen Traktat ver⸗ zichtet, weil derselbe ihm große Verlegenheiten zugezogen.
Herr Jules Persil ist mit 354 Stimmen gegen 159, die auf Herrn von Cormenin sielen, wieder zum Deputirten für Condan ge wählt worden.
Paris, 22. Jan. Die heutigen Zeitungen (die uns wieder erst kurz vor dem Schluß unseres Blattes zugehen) melden die un⸗ veränderte Annahme des auf Krakau bezüglichen Paragraphen der Adresse. Als Hauptredner gegen das krakauer Er . trat Graf von Montalembert auf. Ihm folgten mehrere andere Pairs, die sich zwar alle gegen die Maßregel aussprachen, aber die Einen, in⸗
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dem sie den Protest der Regierung genügend fanden, die Anderen, indem ssie denselben für unbefriedigend erklärten. Herr Guizot ließ sich nicht förmlich über die Sache vernehmen, sondern äußerte nur, daß er es unnbthig finde, das Wort zu ergreifen, da Niemand die Absscht kundgebe, den Adreß-Paragraphen zu bekämpfen. Nur beiläufig gab er im Laufe der Debatte die Erklärungen ab, daß die fran⸗ zösische Regierung von der Absicht der nordischen Mächte vorher keine Kennt⸗ niß gehabt, und daß der Kaiser von Rußland das Königreich Polen nicht dem russischen Kaiserreich einzuverleiben beabsichtige, wie eine ihm (dem Minister) diesen Morgen mitgetheilte Depesche des Grafen Resselrobe vom 360. Dezember an den russischen Geschäfteträger in Paris versichere. Herr Guizot las diese Depesche vor. Sie besagt lurz, daß der Kaiser dem Grafen Nesselrode befohlen habe, diesen Gerüchten förmlichst zu widersprechen. Es handle sich nur um eine von den Einwohnern des Königreichs selbst gewünschte Aufhebung der Zoll-Linie zwischen diesem und dem Naiserreich.
Großbritanien und Irland.
unterhaus. Sitzung vom 19. Januar. (Adreß⸗ Debatte. Nachtrag.) Irland und die beiden Hauptfragen der aus⸗ wärtigen Politik, nämlich die spanischen Vermählungen und tie Einverlei⸗ bung Krakau's bildeten so wie in der Thron⸗Rede so auch in den Adreß⸗ Debatten beider Häuser vorzugsweise den Gegenstand des allgemeinen Interesses. Mit der irländischen Noth stehen die in der Thron-Rede angedeuteten Maßregeln der Aufhebung der Kornzölle und der freie ren Zulassung des Zuckers in Brauereien in Verbindung, aus welchem die Suspenston der Navigations⸗Gesetze, wie die Antragsteller der Adressen andeuteten, wegen der nothwendigen leichteren Getraidezufuhren auf fremden Schiffen von selbst hervorgehen muß. Die toryistische Oppo⸗ sition, im Oberhause Lord Stanley, und im Unterhause Lord George Bentinck, wird diesen Maßregeln (wie aus den gestrigen Mittheilun⸗ gen schon hervorging) sich nicht widersetzen, weil sie Irland nicht zum Schlachtfeld ihres Parteikampfes machen will, und es geht im Allgemeinen aus der Adreß-Debatte eine der Regierung ziemlich wohlwollende Stimmung hervor. Nachdem Lord George Bentinck und Herr Roebuck sich über die bezeichne⸗ ten Fragen in der gestern schon mitgetheilten Weise ausgesprochen hat⸗ ten, nahm Lors John Rufsell das Wort, um zunächst die irländische Politik der Reglerung gegen die Angriffe des Herrn Smith O Brien zu vertheidigen. Der Minister erklärte, es wäre höchst unpolitisch ge— wesen, wenn die Regierung Korn aufgekauft und dadurch die Preise vertheuert hätte. Sie Beschäftigung von 470,000 Menschen, wo— durch 2 Millionen ernährt würden mit einem Wochenlohn von 158,000 Pfd., sei nicht als geringfügig anzusehen. Was aber die frühere Berufung des Parlaments anbetrifft, so wäre dieselbe schon der irländischen Grundbesitzer wegen nicht möglich gewesen. Zur aus— wärtigen Politik übergehend, bemerkte der Minister:
Was zuerst die spanischen Vermählungen anbetrifft und die dabei be⸗ folgte Politik Englands, gegen welche namentlich das Mitglied für Bath (Herr Röbuck) sich mißfsällig ausgelassen hat, so brauche ich nicht cher in eine ausführliche Diskussion einzugehen, als bis die nöthigen Papiere vor— gelegt sind, aber ich bin durchaus bereit, die ganze Vertheidigung auf die Tepeschen meines edlen Freundes zu basiren, wenn sie vorgelegt sein wer— den, und für welche wir verantwortlich sind. Ich kann nicht damit über= einstimmen, was man behauptet hat, daß eine Angelegenheit dieser Art der Betrachtung des Hauses nicht werth sei. Ich bin im Gegentheil um so mehr geneigt, anderer Meinung zu seln, weil bei uns im Allgemeinen eine Gleid gültigkeit gegen auswärtige Politit sich kundgiebt und man mehr mit den eigenen heimischen Angelegenheiten sich beschäfligt, als mit den äuße⸗ ren, so daß, wenn vielleicht nach einigen Jahren ein Unheil aus den letz⸗ teren entsteht, wir als Minister der Krone für unsere jetzige Vernachlässigung leicht vcrantwortlich gemacht werden könnten. Das Volt dieses Landes könnte dann sagen:? wir waren gleichgültig, weil wit unserer Regierung vertrauten. Es ist deshalb nöthig, daß die Sache vollständig aufgeklärt und erörtert werde. Die Erwartungen der französi⸗ schen Regierung können allerdings fehlschlagen, aber der VBeisuch, welchen Ludwig XIV. und Napoleon machten, die Schicksale Spaniens zu beherr— schen, kann doch leicht wiederholt weiden, und die Vereinigung Frankreichs und Spaniens in ein System gemeinschaftlicher Politik dürfte viel wahr— scheinlicher zu Feindseligkeiten in Europa führen, als wenn die beiden Län— der getrennt und unabhängig blieben, jedes nur mit seinen eigenen In⸗ . beschäftigt. Es ist unser Zweck gewesen, dieses Uebergewicht von Macht in Europa zu verhindern, und durch die Bemühungen der Diploma—m tie Unheil und solchen Gefahren vorzubeugen, welche sich leicht nach ei— nigen Jahren ereignen könnten. Die Regierung, welche vor uns war, halte großes Interesse an diesem Lande genommen. Es war keinesweges eine bloße Vertrauenssache zwischen den Souverainen, wie Herr Röbuck voraussetzt, als zwischen Lord Abrrdeen und Herrn Guizot der Gegenstand behandelt wurde. Lord Aberdeen erhielt bestimmte Zusicherungen, welche ihn zufrieden stellten, so daß er teinen dringenden Schritt mehr für nöthig hielt. Den Weg, welchen er verfolgte, und der ganz recht war, bezeichnete er mit der Erklärung, daß, wenn die Königin von Spanien einen Ablömm— ling Philipp's V. vorziehen und die Nation ihre Zustimmung daz geben sollte, England keinen Einfpruch dagegen erheben würde; aber daß England, da es felbst keinen Spanien mißfälligen Kandidaten besördern wollte, auch nicht seine JZustimmung zu einer Heiraih geben würde, welche ein Mitglied der Königlichen Familie Frankreichs auf den spanischen Thron setzte. Ich halte diese Erklärung für durchaus recht, und als wir ins Amt traten, handelten wir danach. Ich kann nicht behaupten, daß ich durchaus von Allem unterrich= tet war, was man mit der französischen Regierung abgemacht hatte, da Vieles durch Briefe und Unterhaltungen geschehen war, von denen win keine Spur mehr auffinden konnten; aber in einem Punkte waren wir fest ent⸗ schlossen, nämlich keinen englischen Kandidaten zu haben; und was den Prinzen Leopold von Koburg anlangt, so hegten wir auch nicht einen Au—Q genblick den Wunsch, ihn aufzustellen oder irgendwelche Ansprüche zu un—= serstützen, welche er hinsichtlich des spanischen Thrones haben könnte. Ich muß sagen, daß ich bei jedem Rath, den ich meiner Henrscherin in dieser Sache ertheilte, Ihre Masestät stets bereit fand, denn Sie wünschte niemals, daß der Prinz Leopold von Koburg als Bewerber um die Hand der Köni— gin von Spanien von England unterstützt werden sollte. Ich weiß wohl, daß man das Gegentheil mit Fleiß verbreitet hat; aber soweit wir dabei betheiligt sind, so ist das nicht wahr. Als Versprechungen, wolche freiwillig gemacht waren, verletzt schienen, und als wir die Gefahr fürchteten, daß ein Bündniß geschlossen werden könnte, welches dem Gleichgewicht der Mächte nachtheilig sein würde, zögerten wir nicht, unsere Meinung über den Gegenstand auszusprechen. Das ehrenwerthe Mitglied für Oxford (Sir R. Inglis) ist der Meinung, wir hätten uns bei den einmal getroffenen Arrangements beruhigen sollen, anstatt noch viele Bemerkungen über Frank reich und Spanien zu machen, wie richtig und gegründet diese Bemerkungen auch wären. Aber ich glaube, es geziemt einer großen Nation mehr, frei zu erklären, was ihr nicht gefällt. Was wir sagten, war einfach dies, daß wir Gefah⸗ ren in dem, was vorginge, sähen, und in Folge jener Vermählung eine Frage in der Zukunft entstehen könne, welche wir nicht mit Stillschweigen über- gehen durften. Wenn nun einmal dieser gefürchtete Fall eintreken sollte, so bin ich sicher, daß England dann den Weg einschlagen wird, welcher nöthig ist, um seine Stellung unter den Mächten Europa's zu behaupten. Ich gebe gein zu, daß die Wünsche Spaniens bei solchen Gelegenheiten vor Allem beachtet werden müssen, aber zu gleicher Zeit muß doch Jeder auch zugeben, daß ein Fürst nicht in Spanien und Frankreich herrschen darf. Mit großem Bedauern fand ich mich in Opposition mit der Ansicht der Regierung Frankreichs, da ich es für höchst wünschenswerth erachte, daß England und Frankreich durch die engsten Beziehungen der Freundschaft mit einander verbunden sein sollt en. Wir tha= ten niemals eiwas, um diese Freundschast zu zerstören, und ich beklage aufrichtig die Trennung, welche zwischen uns in Bezug auf diese Heirath staltgefunden hat. .
Zum Schluß kommt Lord J. Russell auf das zweite Ereigniß
der auswärtigen Politik, die Einverleibung Krakau's, gegen die er sich ziemlich stark ausspricht. Ueber die kralauer Frage, sagte der Minister, sei sowohl hier im Hause, wie in ganz Europa ziemlich allgemein die Ansicht verbreitet, daß derselbe Tadel darauf ruhe, wie auf allen Theilungen Polens. Herr d' Isrgeli wollte hierauf we—⸗ der von einer Verletzung des utrechter noch des wiener Vertrages etwas wissen. Sir R. Peel, der jetzt das Wort nahm, bestätigte Lord J. Russell's Erklärung, das vorige Ministerium habe sich in kei⸗ ner Weise bestrebt, die Vermählung eines koburger Prinzen mit der Königin von Spanien zu befördern, da es der Ansicht gewesen, daß eine folche Verbindung weder in Spaniens noch in Englands In⸗ teresse sei. Anlangend die Vernichtung Krakau's, so bezeichnete er dieselbe nicht allein als unpolitisch an sich, sondern auch als eine thatsächliche Abweichung der drei Mächte von ihren früher eingegan⸗ genen Veipflichtungen. Es würde den drei Mächten ein Leichtes ge⸗ wesen sein, nach vorgängiger Verabredung mit Frankreich, England und Schweden eine Umgestaltung der Republik Krakau herbeizufüh⸗ ren; jetenfalls habe Oesterreich, wie Sir R. Peel meinte, durch seine Zustimmung dem wiener Vertrage nicht entsprochen, so, daß das Vertrauen Europa's zu der dauernden Aufrechthaltung dieses Ver⸗ trages sehr erschüttert sei. In Beziehung auf Irland billigte Sir R. Peel im Allgemeinen das Verfahren der Regierung und er⸗ flärté die temporairen Maßregeln derselben unterstützen zu wol⸗ len; er bedauerte jedoch, daß man den Viershillings - Zoll nicht früher aufgehoben. Lord Palmerston schloß die Debatte mit einer Antwort auf die Bemerkungen des Herrn d'Jsraeli. Der Freistaat Krakau beruhe auf keinem Separat-Vertrage, sondern auf integriren⸗ den Artikeln der wiener Kongreß-Akte. Die Trennung Belgiens sei nicht analog, weil sie von allen fünf Mächten genehmigt worden. Was endlich die spanische Heirathe-Frage betreffe, so behaupte die Regierung keinesweges, daß der utrechter Vertrag die Vermählungen zwischen der französischen und der spanischen Könige⸗-Familie verhin- dere, wohl aber, daß die Succession der Nachkommenschaft des Her⸗ zogs von Orleans auf dem spanischen Thron dadurch verhindert werde. Die Adresse wurde hierauf, wie schon gemeldet, einstimmig genehmigt.
London, 20. Jan. Es sind bereits im Parlament eine An⸗ zahl wichtiger Anträge angekündigt, namentlich von Herrn Hume in Beziehung auf Krakau zum 26sten d., woran der Antrag geknüpft ist, die jährliche Zahlung von 100.000 Pfd. St. an Oesterreich, be⸗ hufs Aufrechthaltung des wiener Vertrages, einzuziehen.
Tie Redaction der Thron-Rede hat lange und scharfe Diskussio⸗ nen im Kabinette veranlaßt. Die beiden Streitpunkte waren: spa⸗ nische Heirath und Irland. Ueber erstere hat sich die alte Feindse⸗ ligkeit der Lords Grey und. Palmerston erneuert. Letzterer hoffte, durch seinen persönlichen Einfluß bei der Königin, mit welcher er in den letzten Tagen mehrere Konferenzen hatte, seine Ansichten durch⸗ zusetzen. Ueber Irland stehen Lord J. Russell, Herr Macaulay und einige andere Minister dem Schatzkanzler und Graf Grey gegen⸗ über; Erstere wollen die Organisation eines großartigen, so⸗ fort wirkenden Unterstützungs⸗-Systems; Letztere, deren Ansicht bie Times vertritt, wollen nachhaltige, wenn auch nicht sofort wirkende Reformen. Ueber einen Punkt ist jedoch das Kabinet einig, nämlich die Einführung eines großartigen Systems der irlän— dischen Land-Verwaltung: die mit Steuern und Vorschüssen rückstän⸗ digen Gutsbesitzer sollen ohne weitere Rücksichten gepfändet werden. Dies soll nun der Hauptgrund der erstaunlichen Einigkeit der jüngsten dubliner Versammlung sein. — Im Tory-Lager unterhandelt der Herzog von Budingham gegenwärtig eine Aussöhnung zwischen Sir R. Peel und Lord Stanley, die aber an der Dotation der katholi⸗ schen Kirche scheitern dürfte.
X London, 19. Jan. Die Königin von England begab sich heute in gewohntem Staats- Aufzuge nach Westminster, um das Par—= lament wieder zu eröffnen, welches, zu seiner letzten Session berufen, die großen Maßregeln der vergangenen sechs Jahre hat entstehen sehen. In der Thron-Rede überwiegt der Zustand Irlands jeden anderen Gegenstand; es wird nicht allein einer Indemnitäts⸗Bill für Lord Besborough wegen der dem Unterstützungs-Gesetz letzter Session will- fürlich ertheilten Ausdehnung Erwähnung gethan, sondern auch die Suspension der Kornzölle, der Navigatious-Gesetze und des Verbots der Zucker -Consumtion in Brauereien bis zum nächsten August in Aussicht gestellt. Außer diesen wichtigen Maßregeln, heißt es, werden zwölf Bills fosort von der Regierung dem Parlament vorgelegt wer⸗ den, die sich auf den Zustand des Eigenthums in Irland, die Urbar= machung wüster Ländereien und verschiedene andere Pläne zur Ver⸗ besserung des Zustandes des irländischen Volkes beziehen.
De Angelegenheiten der Montpensier Heirath und der Einver— leibung Krakaus werden einfach als Ereignisse erwähnt, die zu Ge⸗ gen-Vorstellungen Anlaß gegeben haben, welche man dem Parlamente vorlegen wird; aber diese Erwähnung jener Vorgänge von Seiten der Kö⸗ nigin genügt, um die Aufmerksamkeit des Parlaments direkt auf den Gegen⸗ stand zu lenken und denselben einer vollständigen Erörterung zu unterwerfen. In Frankreich ist es nach Allem sehr unwahrscheinlich, daß irgend fine gute Debatte über die Montpensier⸗Heirath stattsinden wird, denn die Kammern sind einstimmig in ihrer Billigung derselben, und kein Einziger dürfte dort ernstlich den angreifenden Theil übernehmen. In England ist es zweifelhaft, ob eine solche Einstimmigkeit herrschen wird, denn obschon alle Parteien das Verfahren des französischen Hofes und dessen Verletzung der Aufrichtigkeit gegen die Königin von England tadeln dürften, so werden doch Parteien sowohl als einzelne Staatsmänner gewiß nicht das Verhalten Lord Palmerston's alle bil⸗ ligen. Seine Depeschen sind schon von der Mehrheit der eng- lischen Presse, mit Einschluß der Times, einer strengen Kritik unter⸗ worfen worden; seine auf den utrechter Vertrag basirten Argumente werden im Unterhause angegriffen und von den ersten politischen Autoritäten des Oberhauses widerlegt werden, und sicherlich wird er über den Zustand zur Rechenschaft gezogen werden, in welchen seine Gegenwart im auswärtigen Amte die Beziehungen eines großen Thei⸗ les von Europa versetzt hat. z .
Man erwartet indeß, daß von Seiten der Minister in beiden Häusern des Parlaments erklärt werden wird, wie sie wünschten, mit Frankreich auf freundschaftlichem Fuße zu stehen. Lord Aberdeen und Sir R. Peel werden wahrscheinlich nur einen sehr geringen Antheil an diesen Debatten nehmen, und man sagt sogar, daß Sir R. Peel die Absicht habe, in einigen Tagen London zu verlassen, um in die- ser Session nicht wieder im Parlamente zu erscheinen. ö i. seinen Vertrauten spricht er mit allem Anschein von Aufrichtigkeit, daß es
in fester E i. nm se Spitze der Angelegenheiten wieder zu⸗ sein fester Entschluß sei, nicht an die Spige der n wi rückzulehren. Die gegenwärtige Zelt so wie die gegenwärtige Session, werden durch einen Kuffallenden Widerwillen charakterisirt, sich jenen Elen poi ichen Hewst zn anterziechen hel cenmm an Put Ce eifi h x zieht sich davon zurück, die Whigs sind bereit, sie immer nachjagte. Peel zieh ey und die Tories scheuen sich, die Hand da⸗= fallen zu lassen, Stanley un; ; nach aus zu lire ien und so ist wenig Aussicht vorhanden, daß ein Staatsmann wieder zur Gewalt ze ane welcher wirklich fähig ist, die gegenwärtigen Schwierigkeiten zu behandeln und den Staat aus
seiner Noth zu efreien.