1847 / 31 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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dönigliche Schauspielt.

Sennadend, X. Jan. Im Schauspielbause. 181 Abonnements-= Derstelluag: Die Karläschüler, Schauspiel in 5 Abth., von H. Laube. Senntag, 31. Jan. Im Opernbause. Mit aufgehobenem Abon⸗

newent; Die Hugchetten, Dyer jn 5 Abtb., nach Scribe, übersetzt

130 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Opernhaus- Preisen verkauft: Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges,

Im Schauspielhause: 1912 Abonnements-Vorstellung: Kabale und Liebe, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Mad. Grabowsky: Lady Milfort.)

Verantwortlicher Redacrdd- pr 3. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Erpedition.

von Castelli. Musst von G. Meverbeer. Ballets von Hoguet. (Mad.

Dardet Garcia: Valentine.) Anfang 6 Uhr.

Gekanntmachungen.

15291 Gerichtliche Vorladung.

Alle und Jede, welche an den Nachlaß des am 3. Ofteder d. J. zu Franzburg mit Tode abgegangenen Faufmanne und Konigl. Post-⸗ Erpediteurs Heinrich Nor- mann aus irgend einem Grunde Rechtens Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden zu deren Anmeldung und Beglaubigung in dem auf

den 12. Februar 1847, Mergens 10 Utr, vor dem Königl. Hofgericht anbe= raumien Liquidafions- Termine, bei Vermeidung der in eden diesem Termine zu erkennenden Präklusion und aufzuerlegenden ewigen Stillschweigens, mit dem Bemerlen bierdurch aufgefordert, daß die bekannten Nachlaß -Glaubiger die Vorlegung eines von hiesiger Kanzlei korroborirten Postenzettels zu gewärtigen und die weitere Anmeldung ihrer auf solchem verzeichneten Forderungen nicht nöthig, auf den Ersatz desfallsiger Kosten wenigstens nicht zu rechnen haben.

Datum Greifswald, den 24. Dezember 1846. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L 8. v. Möller, Prasees.

81

1 Ediktal⸗Vorladung und offener Arrest.

Ueber das Vermögen des entwichenen Kaufmanns Thomas Rymarkiewicz aus Wronke ist am 25. August e. der Konkurs-Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht am 12. April 1847, Vormittags um 9 Uhr, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts- rath Krzyzanowskti im Parteienzimmer des hiesigen Ge— irichtz an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still schweigen auferlegt werden.

Zugleich wird hierdurch der offene Arrest verhängt und alle diejenigen, welche zu diesem Vermögen gehö— rige Gelder oder geldwerthe Gegenstände in Händen haben, werden angewiesen, an Niemand das Mindeste davon verabfolgen zu lassen, vielmehr solche binnen vier Wochen bei dem unterzeichneten Gericht anzuzeigen und mit Vorbehalt ihrer Rechte zur gerichtlichen Ver— wahrung anzubieten.

Im Fall der Unterlassung gehen sie ihrer daran ha— benden Pfand und anderen Rechte verlustig, und jede an den Gemeinschuldner oder sonst an einen Dritten geschehene Zahlung wird für nicht geschehen erachtet und von dem Uebertreter nochmals beigetrieben werden.

Samter, den 13. Dezember 1846.

Königl. Land und Stadtgericht.

1025 Nothwendiger Verkauf. Stadigericht zu Berlin, den 14. November 1846. Das in der Zimmerstraße Nr. 9 belegene, im stadt⸗

gerichtlichen Hypothekenbuche von der Friedrichssiadt

Vol. 21. No. 1531. verzeichnete, vormals den Erben

des Vergolders Jacob Prochaska gehörige Grundstück,

gerichtlich abgeschätzt zu 10, 290 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. soll am 24. Juni 1847, Vormittags 11 ÜUhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Real-Prätendenten werden hierdurch unter Verwarnung der Präklusion vorgeladen.

1931 Nothwendige Subhastation.

Das im Hypothekenbuche von Jessern Fol. S5. No. 15. verzeichnete, im Lübbener Kreise am Schwielochsee belegene Etablissement Hoffnungsbay, gerichtlich abge⸗ schäßt auf 12,510 Thlr., soll in iermino den 26. Mai k. *, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle sub= hastirt werden. Die Taye, der Hypothekenschein und etwanige besondere Kaufbedingungen können in unserer Registratur eingesehen werden.

ieberose, den 19. Oltober 1846.

Gräflich von der Schulenburgsche Gerichte der Stadt- und Standesherrschaft Lieberose.

Niederschlesisch⸗Märkische sop Eisenbahn.

Die Aprozentigen Interim s-⸗-Coupons pro 1847 zu den Stamm-Actien der Niederschlesisch⸗ Märfischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft werden vom 1. Fe⸗ bruar bis Ende März k. J., mit Ausnahme der Sonntage, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, bei der Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe der Ge— sellschaft ausgegeben.

Die Actien sind zu dem Zweck mit zwei von dem Inhaber derselben unterschriebenen und mit Angabe sei⸗ ner Wohnung versehenen, nach der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichnissen, wozu die Formu= lare in obengenannter Hauptkasse vom 2. Januar Ff. J. ab unentgeltlich in Empfang zu nehmen sind, einzurei- chen und sollen, so weit es thunlich ist, bei lleinen Posten Zug um Zug mit den Coupons fee , werden, wogegen ein Exemplar des Verzeichnisses sosort eigenhändig zu quittiren ist. Bei größeren Posten oder staärkem Andrang indessen wird seitens der Hauptkasse ein Exemplar des Verzeichnisses über die eingelieferten Actien abgestempelt stait Quittung zurückgegeben. Die Actien sind spätestens nach 8 Tagen mit den inzwischen beige 2 Coupons gegen Zurücklieferung des quit= tirten Verzeichnisses wieder in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 30. Dezember 1846.

Die Direction der Niederschl Märlis ; ö ke re , fh g 5

Friedrich ⸗Wilhelms⸗-Nordbahn.

Eilfte Einzahlung.

Die Besitzer von Cer—= tifikaten der Friedrich- Wilhelms Nordbahn werden hierdurch benach- richtigt, daß die eilft'e Einzahlung von ö5 53 nach Abrechnung der auf ; den bisherigen Einzah⸗

6 lungen haftenden Zinsen

von 16 Sgr. 6 Pf. mit Thlr. 4. 13 Sgr. 6 Pf. für jedes Certififat bei uns täglich bis zum 1. Februar 2. e, mit Ausnahme der Sonntage, von 9 12 Uhr Vormittags geschehen lann. Zu diesem Behufe sind die Certisikate mit spe—= ziellem Nummern -Verzeichniß auf unserem Comtoir, Burgstraße Nr. 25, einzureichen, um dagegen die neuen sofort oder erst nach erfolgter Einsendung in Empfang zu nehmen.

Berlin, 14. Januar 1847.

Jacobson C Rieß.

Hagelschaden- und Mobiliar-Brand- Ver- Sicherungs- Gesellschaft 50 b] zu Schwedt a. d. O.

Die neuesten Statuten unserer Geselléchast, wel- che wir den resp. Mitgliedern bereits mitgetheilt haben, werden vom 2. März er. an in Wirksam- keit treten.

VWir bringen dies mit der Benachrichtigung hier- durch zur öffentlichen Kenninils:

dals diejenigen Mitglieder unserer Mobiliar Brand- Versicherungs- Gesellschaft, welche ihre Policen mit den Bestimmungen des erwähnten Statuts in Einklang zu bringen wünschen, die dessallsigen Antrags- Formulare dazu bei den berrelsenden Herren Sertzial-Direktoren in Em- pflang nehmen können.

Sciiwedt, den 18. Januar 1847.

nie Henk dire eti don. Meyer. Lierold. Bielke. v. Fettenborn

19381 Bei dem Königl. Justizamte Chemnitz ist

zu dem Vermögen der Inhaber der Strumpswaaren— Handlung Theodor Seifert . Comp., Theodor Seifert und Franz Herrmann VYhilipp Young, in Niclasvorstadt allhier der Konkursprozeß eröffnet und

II

zu Befestigung eines zwischen der Ehefrau des geistes« franken Friedrich Wilhelm Kupfer in Wüstenbrand, Ca— roline Wilhelmine verehel. Kupfer, und den bekannten Gläubigern ihres genannten Ehemannes abgeschlossenen Vergleichs mit Erlassung von Ediktalien, nach Maßgabe des Mandats vom 13. November 1779, zu verfahren beschlossen worden.

Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläu— biger der sub J. genannten Theodor Seifert und Franz Herrmann Philipp Young, so wie alle diejenigen, welche an denselben aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, nicht minder alle zur Zeit noch unbekannte Gläubiger des sub II. genannten Friedrich Wilhelm Kupfer in Wüstenbrand und alle diejenigen, welche an dessen Vermögen sonstige Ansprüche zu ha— ben glauben, hiermit öffentlich vorgeladen,

den Sechsten April 1847, welcher zum Liquidations- Termine anberaumt worden ist, zu rechter früher Gerichtszeit bei Strafe des Aus⸗— schlusses von den betreffenden Massen und des Verlustes ihrer Ansprüche, so wie des Verlustes der Rechtswohl⸗— that der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, per- soͤnlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an Amtsstelle zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Forderun⸗ gen und sonstigen Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem verordneten Konkursvertreter und beziehendlich bestellten Kontradiktor sowohl, als auch, nach Befinden, unter sich selbst, über die Priorität ihrer Forderungen rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, und den fünf und zwanzigsten Mai 1847 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, welcher in Ansehung der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, gewärtig zu sein, hiernächst den funfzehnten Juni 1847, als in dem anberaumten Verhörstermine, Vormittags 9 Uhr, anderweit persönlich, oder durch gehörig legili— mirte Bevollmächtigte, bei Vermeidung, daß diejenigen, welche außenbleiben oder über die geschehenen Ver= gleichs ⸗Vorschläge, so wie, was die Kupferschen Gläu— biger anlangt, über den Beinritt zu dem bereits abge⸗ schlossenen Nachlaß vertrag, sich nicht bestimmt erklären, dem Beschlusse der Mehrzahl für beitretend und bezie⸗ hendlich für einwilligend werden erachtet werden, an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen und sich bestimmt zu erllären, hierauf aber beim Nichterfolge eines Vergleichs den sechsten Juli 1847 der Inrotulation und Versendung der Alten nach recht- lichem Erkenntniß sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Strafe zur Annahme künftiger Ladungen oder sonstiger Verfügün? gen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen.

Chemnitz, den 27. Oltober 1846.

Das Königl. Justizamt allda.

4621 Ediktal⸗Citation. Demnach Carl Georg Christoph Francke, ein Sohn des weiland , . Johann Conrad Francke hierselbst, als Compagnie ⸗Chirurgus mit den Westphä— lischen Truppen im Jahre 1812 nach Rußland maischirt ist und seitdem keine Kunde von seinem Leben und Auf— enthalt sorte . hat, so wird derselbe auf den An⸗ trag seines Kurators, Magistratsdieners Heinrich Linde⸗= mann hierselbst, nachdem der Vorschrist der landes- herrlichen Verordnung vom 5. Januar 1824 Genüge geleistet ist, vorgeladen, sich binnen Jahressrist und spä= sestens in dem auf den

im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. phitheater 10 Sgr. Ein Billet in den Fremdenlogen 3 Rthlr.

Ein Billet im Am⸗

mig -m -c, Ir i-

. Morgens 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an— beraumten Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und über sein Vermögen den Rechten nach ver⸗— fügt werden wird.

Auch werden Alle, welche etwa Nachrichten über den Verschollenen mitzutheilen im Stande sind, aufgefordert, solche anher mitzutheilen.

Zugleich werden diejenigen, welchen Erb- oder son« stige Ansprüche an dem Vermögen des Verschollenen zustehen sollten, aufgefordert, dieselben in dem ange= setzten Termine bei Strase des Ausschlusses anzumel den und thunlichst klar zu machen, und haben übrigens die etwa außerhalb des hiesigen Gerichtskreises wohn- hasten Liquidanten in jenem Termine procuratores in . bei Vermeidung der Offizial⸗Beiordnung, zu be-

ellen.

Wolfenbüttel, den 20. Mai 1846.

Herzogl. Braunschw.-Lüneb. Kreisgericht daselbst.

Brinckhmeier.

———

36 Verpachtung zweier obrigkeitlichen Meierhöfe.

Vom Oberamte der Herrschaft Lissa im bunzlauer Kreise in Böhmen, vier Meilen von der Hauptstadt Prag östlich gelegen, wird hiermit öffentlich kund ge— macht, daß vermöge hochobrigkeitlicher Entschließung zwei zu dieser Herrschaft gehörige, in der angenehmsten und anmuthigsten Lage, eine halbe Meile von der K. Stadt Nimburg gelegene, vorzüglich arrondirte, mit einander angränzende Meierhöfe, und zwar:

der Meierhof Großkostomlat mit einer area

von 473 Joch 35 Y n. ö. Maß Aecker,

3 88 * Wiesen,

, . Gärten,

33 1 . Hutweiden, dann einer im Jahre 1843 von Grund aus neu erbau— ten Spiritus Fabrik mit einem Doppel -Pistorissschen auf die Verarbeitung von täglichen 80 Metzen Kartof⸗ feln eingerichteten Apparate, und einem Maststalle auf 80 Stück Vieh und der

Meierhof Schibitz mit einer area von

388 Joch 30 l'” n. ö. Maß Aecker,

145 1255 * v Wiesen,

. 857 5 * Gärten,

31 156 ö Hutweiden, auf die Dauer von zwölf Jahren, das ist vom 16. April 1847 bis dahin 1859, sammt einem angemessenen fun—

dus instructus und den nöthigen Wohn- und Wirth

schastsgebäuden, alles im besten Stand und Zustand, im Wege schristlicher Offerte verpachtet werden.

Die respektiven Pachtlustigen, denen es freisteht, die Pachtobjelte zu jeder Zeit nach vorangegangener An- meldung beim Oberamte zu besichtigen, so wie die spe—= ziellen Pachtbedingnisse bei demselben oder auch bei der obrigkeitlichen Inspection in Prag auf der Neustadt Nr. 1339 einzusehen, oder dadon auf portofreies Ver- langen Abschriften zu erheben, werden demnach aus- gefordert, ihre Pachtofferte unter deutlicher Angabe ihrer Namen und Wohnorte, dann der mit Buchstaben aus— zufüllenden Pachtzins-Anbote, und unter Beilegung ei— nes Vadiums von 2090 Fl. C. M. für jeden Meier-= hof, am 31. März 1847 bei dem gefertigten Oberamte einzubringen und sich endlich über ihre Vermögens- Umstände dokumentirt auszuweisen, weil gleich an die⸗ sem Tage über die Annahme oder Nichtannahme der eingebrachten Offerte von Seiten der hohen Obrigkeit entschieden werden wird.

Uebrigens lönnen Offerte zur Pachtung jedes einzel- nen oder beider Höfe zusammen eingebracht werden.

Lissa, am 31. Dezember 1846.

(L. S) Restugil, Oberamtmann.

Literarische Anzeigen. 18

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iheinische Monatsschrift 187 s ür praklische Aerute. Herausgegeben von ; ] * 8G . * 3 w . ) 13 Nasse, Wütizer, Kilian, Geh. Medizinalräthen und Prosessoren an der Kö— K nigl. Rhein. Universität. ö Claessen. prakt. Arate in Bonn. prakt. Arzte in Köln. Erster Jahrgang. 1847. Januar. Diese Zeitschrist erscheint von jetat ab in monat- lichen Lieserungen von 3 bis 4 Bogen zu dem Preise

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59 b] gen- Der Unterzeichnele ist entschlossen, am Sonntag den 31. Janugr, Abends 6 Uhr, im Saale des Englisches Hauses, Mohrenstr. Nr. 49, durch Beweise seiner überall mit Verwunderung gesehenen Gedächtniß- und Di⸗ vinationskraft zu unterhalten. Er hat das Glück gehabt, sie selbst vor gekrönten Häuptern zu zeigen, und kann die Zeugnisse darüber, so wie zwei Ringe, mit denen er am Päpstlichen und Königlich Däni— schen Hofe beehrt ist, aufweisen. Er hofft allen zu genügen, die ein Interesse haben sür ede Art gei⸗ stiger Begabung oder für jede außergewöhnliche Nich tung beharrlichen Fleißes, die außerordentliche Lei= stungen zur Folge hat. Es ist den verehrten Be— suchern gestattet, jedes beliebige Buch, sobald nur einige hebräische Sätze darin zu finden sind, zun, Prüfung ihm vorzulegen. Die Karte zum Eintritt sostei in seiner Wohnung, Klosterstt. Nr. 13, eine Treppe hoch, 1 Thlr., an der Kasse 1èThlr. 10 Sgr. Berlin, den 23. Januar 1847.

Rabbi Hirsch Dännem ark aus Ungarn.

160 b . . Vorlesung über Monu—

mentalgesc hichte. Sonnabend den 30. Jan., 12 —-— 1 Uhr, im Bibliotheksaale d. Museums. Zte Vorles.: über d. Welilagen im Gebicte d. Denkmäler. Eintrittskarten sind im Sekretariat d. Mus. zu erhalten.

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Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Berlin, Sonntag den 31 ien Januar

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Ernennungen und Abschieds Bewilligungen in der Armee. Inhalt des Justiz⸗Ministerialblattes.

Dentsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landtag. Die Sächsisch⸗Baveriiche Eisenbahn. Königmneich Württemberg. . . f. 2 die Kronprinzessin in Lebensgefahr. Fürsten“ thum Lippe. Eröffnung der Stände⸗Versammluͤng. W ztialei eig e hals, ee n .

Desterreichische Monarchie. Wien. Berichtigung in Betreff des Fürsten Metternich. Krakau. Verlängerung der Fristen in Betreff der Wagaren-Anmeldung und Konstatirung.

Rußland und Polen. St. Petersburg Hanzel der Bewohner von Transkaukasien.

Frankreich. Paris. Hofnachricht. Antwort Guizot's auf almer— son's letzte Note. Gesechte mit den Arabern. Warnung ver der Annahme merikanischer Kaperbriefe. Erklärung Billault's. Ver— mischtes. Schreiben aus Paris. (Arreß-Eniwurf der Deputirten; in Paris; Rückkehr der Ruhe im Innern und Getraide—=

Ihr.

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Erste Le= sung der Schifffahrts- ünd Kornbill im Oberhause. Die Resolutionen über Zulassung des Zuckers in Brauereien. Deputation wegen Auf⸗ hebung der Maljsteuer. Nachrichten aus den Vereinigten Staaten.

Schweiz. Kanton Genf. Erklärung des abgetretenen Staatsraths in Betreff der Entschädigung. Kanton Tessin. Bewegung österreichi⸗ scher Truppen an der Gränze. Maßregeln gegen den Schmuggel.

Italien. Neapel. Ankunst der Prinzessin Luispold von Bayern. Ver—= mischtes. Ancon a. Die Unterhandlungen mit Rußland.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Hefsige Angriffe gegen die Mi— nister im Senat und Kongresse; Erklärung der Regierung von Pern we— gen der Rustung des Generals Flores.)

Griechenland. Ancona. Die Einverleibung Krakau's.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börse.

Erleichterungen für den

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserlich österreichischen Major Heller vom General— Quartiermeister⸗-Stabe in Wien den Rothen Adler Orden dritter Klasse; dem disponibeln Hauptmann (mit Majors-Charakter) Schrempff im Bereich des 1sten Bataillons (Danzig) 5ten Land—

hr⸗-Regiments den Rothen Adler-rden vierter Klasse; so wie dem evangelischen Küster und Schullehrer Wilhelm zu Beutz, im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Stettin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und

Den Appellationsgerichts-Assessor Heintzm ann zu Köln zum Staats-Prokurator zu ernennen.

Der bisherige Ober-Landesgerichts⸗-Assessor Casper ist zum Advokaten bei den Ober- und Untergerichten in Neuvorpommern und zugleich zum Notar, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Greifs⸗ wald; und

Der bisherige Advokat und Notar Heydemann in Greifswald zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte in Stet⸗ tin und den Untergerichten des randowschen Kreises, so wie zum Notar in dem Departement des Ober⸗Landesgerichts in Stettin, er⸗

nannt worden.

lüichtamtlicher Theil.

nan d

Berlin, 30. Jan. Se. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht: Dem General-Postmeister von Schaper die Anle= gung des ihm verliehenen Großkreuzes des Königl. belgischen Leopolds⸗ Ordens, so wie dem General Post · Amts⸗ Direktor Sch mückert und bem Geheimen Postrathe Metzner die Anlegung des ihnen verliehe⸗ nen Groß-Offizier- resp. Commandeur-Kreuzes des gedachten Ordens,

zu gestatten.

Berlin, 30. Jan. Nach dem heutigen Militair-Wochen⸗— blatte ist der Rte General⸗Stabsarzt, Dr. Lohmeyer, zum Üsten General-Stabsarzt der Armee und Chef des Militair-Medizinalwe⸗ sens, der General-Arzt De,. Grimm zum 2ten General- Stabsarzt der Armee mit Obersten⸗Rang, der Major von Bercken vom Sten Kürassier-Regiment zum etatsmäßigen Stabs-Offizier, der Haupt⸗ mann von Seydlitz vom 17ten Infanterie-Regiment zum etats⸗ mäßigen Major ernannt, der Oberst⸗Lieutenant, Baron von Im— hoff, als Commandeur des Ften Infanterie-Regiments und der Major Graf Waldburg-Truchseß als Commandeur des Tten Kürassier- Regiments bestätigt und dem Oberst und Brigadier der 6ten Gendarmerie⸗-Brigade, von Windheim, als General-Major mit Pension der Abschied bewilligt worden.

Berlin, 30. Jan. Die Nr. 4 des Justiz-Ministerial— Blattes enthält folgende allgemeine Verfügung, die Aufnahme jugendlicher Verbrecher in die an einigen Orten bestehenden Anstalten zur Erziehung und Besserung verwahrloster Kinder betreffend:

Nachdem sich im Jahre 1824 in Berlin ein Verein zur Erziehung sittlich verwahrloster Kinder gebildet hatte, ist von des Hochseligen Königs Majestät mittelst Allerhöchster Ordre vom 19. Juli 1825 die Ueberweisung zweser wegen Diebstahls zur Strafarbeit verurtheilter Knaben an diesen Verein mi dem Vorbehalt, daß die Strafe nachträglich vollstreckt werden solle, wenn die Besserung nicht erreicht würde, genehmigt und dem Justiz-

Allgemeine

5 und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses glatt an, fur Serlin 9 . die Expedition der Allg. Prtuß. Zeitung: . Friedrichs straße Ur. 72.

Minister zugleich die Ermächtigung ertheilt worden, in einzelnen Fällen nach Befinden der Umstände auf gleiche Weise zu verfahren.

Dieser Allerhöchsten Bestimmung gemäß, sind scitdem zum öfteren jugendliche Verbrecher dem hiesigen Vereine zur Besserung überwiesen worden.

Inzwischen haben sich uch in anderen Deyartements ähnliche Anstal⸗ ten gebildet, und es läßt sich erwarten, daß im Laufe der Zeit noch mehrere dergleichen entstehen werden. ;

Da sich nach den bisherigen Erfahrungen die vorlä. fige Unterbringung jugendlicher Verbrecher in solchen Anstalten als zweckmäßig bewährt hat, die Allerhöchste Ordre vom 19. Juli 1825 aber nur auf den berliner Verein bezogen werden kann, so haben Se. Majestät der König auf den Antrag des Justiz⸗Ministers mittelst Allerhöchster Ordre vom 2. Dezember v. J. zu genehmigen geruht,

daß diejenigen Obergerichte, in deren Bezirk geeignete Erziehungs-⸗Anstal= ten der Art bestehen, einzelne jugendliche Verbrecher mit jedesmaliger Genehmigung des Justiz⸗Ministers darin unterbringen, und daß dem- nächst, se nachdem der Versuch der Besserung ohne Erfolg bleibt oder Besserung erzielt wird, entweder die Vollstreckung der Strafe verfügt oder wegen Begnadigung Allerhöchsten Orts berichtet werde.

Sämmtliche Obergerichte, in deren Departements sich dergleichen zur Aufnahme jugendlicher Verbrecher geeignete Erziehungs-Amnstalten besinden, werden demgemäß angewiesen, in vorfommenden Fällen hiernach zu ver— fahren, und zugleich ermächtigt, in dringenden Fällen die jugendlichen Ver— brecher vorläufig an die Erziehungs- Anstalt abzuliefern und die Genehmi— gung des Justiz-Ministers dazu nachträglich einzuholen.

Berlin, den 20. Januar 1847. Der Justiz-Minister

Uhden.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Sachsen. (D. A. 3.) Durch Dekret vom 21. Januar ist eine Schrift über die Sächsisch⸗Bayerische Eisenbahn an die Stände-Versammlung gelangt, in welcher an dieselbe folgende Anträge gerichtet werden:

„Die Stände-Versammlung wolle 1) zum Abschluß einer für die Re— gierung mit der Sächsisch-Bayerischen Eisenbahn - Compagnie zu treffenden Uebereinkunft dahin, daß die gedachte Compagnie ihr Eigenthum sammt allen Rechten und Verbindlichkeilen an den Staats Fiskus abtrete, dagegen die Gesellschafts-Actien noch bis zum Monat September 1855 mit Vier vom Hundert verzinst, hernach aber gegen 3 pCt. tragende, nach einer noch sestzusetzenden Bestimmung auszulosende Staatspapiere umgetauscht werden, endlich die Compagnie sich als nach §. 7h ihrer Statuten aufgelöst erlläre; 2) zu Fortführung und Vollendung der Sächsisch-Baperischen Eisenbahn wie zu Uebernahme ihres Betriebes für Staats-Rechnung, endlich 3) zu den für diesen Zweck erforderlichen Einrichtungen und Anordnungen ihre Zustimmung ertheilen.

„Zur Motivirung dieser Anträge wird zuvörderst angeführt, daß, wenn es bei der früheren Vereinbarung, welche auf dem vorigen Landtage be— rathen wurde, verbleibe und die Compagnie zu erneuten Versuchen für Be— schaffung des noch erforderlichen Geldbedarfs angehalten werden sollte, daraus unvermeidlich ein Vorzug hervorgehen werde, welcher nicht nur eine bei Unternehmungen von so bedeutendem Umfang, wie die hier fragliche, stets höchst nachtheilige Unsicherheit und Schwankung zur Folge haben, son- dern die Regierung selbst für die rechtzeitige Einhaltung der ihr hinsichtlich der Sächsisch⸗Baperischen Eisenbahn obliegenden vertragsmäßigen Veipflich tungen bedenklich machen müßte.

„Allerdings sei noch ein Ausweg denkbar: die darlehnsweise Gewäh— rung des gesammten Geldbedarss aus der Staats- Kasse, wobei sich aber von selbst verstehe, daß die letztere der Gesellschaft gegenüber nicht die Stelle eines Actionairs oder Theilhabers, sondern nur die eines Darleihers einnehmen würde. Hierbei würde aber die Frage entstehen, ob dann die mit der Stände -Versammlung von 1845 46 vereinbarten Zugeständnisse für die Compagnie in Wirksamkeit bleiben sollen oder nicht. Im vernei— nenden Falle würde der Staat die Existenz der Compagnie nur fristen, um sie fortwährend in einer gedrückten Lage zu erhalten, und kaum düfte eine derartige Verfahrungsweise den Gesinnungen entsprechen, welche dem Säch- sisch-Baverischen Eisenbahn-Unternehmen, als einem der für den vaterländi⸗ schen Verkehr einflußreichsten, an den Tag gelegt wurden, als es ins Leben trat. Im bejahenden Falle würde die Staats-Kaffe nicht nur mit einem Viertel des ursprünglichen Anlage-Kapitals von 6 Millionen, sondern auch mit ei⸗ nem Drittel des ferner aufzuwendenden Kapitals bei der Verzinsung so lange nachstehen, bis den Actionairen 4 Prozent gewährt worden sind, und sogar diesen Zinsfuß für die Dauer von fünf Jabren nach Vollendung der Bahn den Actionairen garantiren; demnach würde aber die Regierung eine nachtheiligere Stellung einnehmen, als man je voraussetzen konnte, der Staat würde nämlich ungefähr fünf Achtel des gesammten Anlage- Kapi- tals für das Unternehmen hergeben, sich in Ansehnng seines Zinsenbezuges einer sehr bedenklichen Chance aussetzen und dennoch die Verfügung über die ganze Anlage den mit drei Achteln betheiligten Priori täts- Actionairen überlassen. Zwar bliebe noch die Möglichleit, sich mit der Compagnie über neue, zwischen den beiden zuletzt ge— dachten Wegen die Mitte haltende Bedingungen zu vereinigen; aber auch hierbei würde eine mit der vertragsmäßigen Verpflichtung der Regierung unvereinbare Verzöge ung nicht wohl zu vermeiden sein. Ein erheblicher Grund für die Ueberlassung des Cisenbahnbaues in Sachsen überhaupt an Gesellschaften habe in dem Wunsche gelegen, den Staat vor der Aufnahme neuer Anleihen zu bewahren; aver wie sich jetzt die Sache gestaltet habe, könne die Stagtskasse mit Rücksicht auf die bindenden Bestim— mungen des mit Bayern bestehenden Staats-Vestrages die Gewährung der erforderlichen Geldmittel oder doch eines großen Theiles derselben gar nicht umgehen, und der mit der Stände -Versammlung von 1845 46 verabredete Finanzplan könne für die Zukunft nicht mehr als ausreichend angesehen werden, der Staat möge die Sächsisch-Baverische Bahn übernehmen oder nicht, da der Geldmarkt durch eine außer aller Berechnung liegende Gewalt bewegt und beherrscht wird. ;

„Was nun insbesondere die Verhältnisse des in Rede stehenden Eisen= bahn-Unternehmens anlange, so werde der Kosten⸗Auswand durch die au— ßterordentlich großen Terrain-Schwierigkeiten und dadurch bedingte bedeu— tende Kunstbauten zwar zu einer sehr ansehnlichen Höhe gesteigert, die aber immer noch hinter der bei mehreren anderen Bahnen Deutschlands stattfin= denden weit zurückbleibe; nehme man nämlich den Bau-Aufwand für die 22 Meilen lange Bahn zu 12 Millionen Nthlr. an, wiewohl in dem zu⸗= letzt auf 12,105, 459 Riblr. veranschlagten Gesammt- Aufwande der Auf— wand für das zweite Geleis mit 1,106,900 Rihlr. inbegriffen und von den bauausführenden Behörden eine Ersparniß von elnigen Hunderttau— send Thalern mit ziemlicher Bestimmtheit in Aussicht gestellt wor= den sei, so koste die Meile in runder Summe 545,500 Rihlr., während sie bei der Düsseldorf Elberfelder Bahn 576,000, bei der Wien- Gloggnitzer 697,700, bei der Rheinischen (mit einsachem Geleis) Sig, 000 Rthlr. ioste. Die Verhältnisse des Betriebes seien als günstig an= zuschen; namentlich sei die Wohlfeilheit des Heizungsmittels von Wichtig= fest, in Folge dessen die Betriebskosten sich fortwaͤhrend vermindert 6

ten. Hinsichtlich der Frequenz sei schon das Ergebniß ver bisherigen Streckenfahrten ausgezrichnei gewesen, da im Jahre 6 durchschnittlich auf

Alle Post -Anslalten des n=

1847.

die Meile 21,772 Personen und 98, 265 Ctr. Güter besördert worden seien, auf der Leipzig-Diesdener Bahn aber im Jahre 1841 als dem ersten, in welchem sich der Betrieb den gewöhnlichen Bedürsnissen angepaßt hatte, zwar etwas mehr (24,934) Personen, aber weit weniger Güter, und zwar nur etwas über des gedachten Güter⸗Quantums (25,558 Ctr.) Die Brutto= Einnahme der ersteren habe im Jahre 1846 350,479 Rthlr. betragen; lege man den Ertzag der jetzt fahrbaren Strecke von Leipzig bis Reichenbach in den 7 Monaten Juni bis Dezember mit 228, 250 Rthlr. zum Grunde, so er= gebe sich auf 14 Meilen ein Jahresbetrag von mehr als 390000 Rihlr.; nehme man dafür auch nur 370,000 Rtblr., so gebe dies für die ganze 22 Meilen lange Bahn über 580,060 Rthlr. oder, wenn die Betriebsfosten zu 30 pCt. oder 290,900 Rihlr. gerechnet werden, eine Verzinsung des Anlage⸗ Kapitals von 12 Millionen Thaler zu 2,1 pCt., so daß eine Verzinsung des auf die Bahn zu verwendenden Anlage-Kapitals mit 3 pCt. (wie sie in der gleichzeitig an die Stände gelangenden Mittheilung wegen Beschaf— fung der Geldmittel für das Eisenbahnwesen in Aussichk genommen) sich keinesweges auf zu kühne Hoffnungen stütze, deren Verwirklichung einer sehr sernen Zukunft anheimfiele.

„Lege man aber nur die Verzinsung von 2, 1 pCt. oder eine Netto- Einnahme von 290, 000 Rthlr. zu Grunde, so ergebe sich als ein jährlich, so lange nicht eine Steigerung der Bahn- Erträge eintritt, von Seiten der Staatsfasse zu bringendes Opfer resp. 157,220 Rihlr. und 160,090 Rihlr., je nachdem der Gesellschaft entweder von Michaelis 1847 ab auf 8 Jahre 4 pCt. Zinsen und dann 3proz. Staatspapiere oder sofort 35proz. Papiere gegeben werden. Dagegen wurde bei Aufrechthaltung der vorher beabsich- sigien Uebereinkunft die Staatskasse die Zinsen von 4.626, 666 Rihlr. (intl. 320, 9000 Rihlr. seitherige und 510 000 Rihlr. fernere Zinsen ⸗Vorschüsse) oder, zu ApCt. gerechnet, jährlich 161, 0066 Rihlr. einbüßen, wozu aber, da nach dem beabsichtigten Ablommen die Negierung die Garantie von 4 pCt. Zin-= sen für die Actionaire auf die Dauer von 5 Jahren nach Eröffnung des Be—= niebes auf der ganzen Bahn zu übernehmen hätte, auf mindestens 8 volle Jahre noch ein jährlicher Zuschuß von 63,000 Rthir. oder mit Berücksichtigung des Rabaits ein Kapital von 427,698 Rihlr., mithin ein jährlicher Zinsen⸗ betrag von 17,108 Rihlr. lommen würde. Hiernach stelle sich der Betrag, welchen die Staats-Kasse bei Ausführung der mit der vorigen Stände-Ver⸗ sammlung verabredeten Bedingungen im Gegensatze der Bahn-Uebernahme unter den beantragten Bedingungen mehr zu leisten hätte, auf resp. 20,955 Nihlr. und 18,175 Rihlr. heraus. Dafür, daß dem alternativ gestellten Be⸗

ehren der Compagnie zu entsprechen und nicht bei dem anfänglich vorge⸗— ,. Umtausche der Actien gegen 3proz. Staatspapiere stehen zu bleiben sein möchte, spricht sich die Regierung darum aus, weil mit Rücksicht auf die der Gesellschaft gemachten und beziehentlich in Auesicht gestellten Zugeständnisse sich einerseits die Lage der Actionaire günstiger gestalte, andererseits die Staatskasse auf Verzinsung ihres Antheils eigentlich nicht eher Anspruch zu machen haben würde, als bis die Bahn die Zinsen zu 4 pCt. von 8, 833, 3335 Rthlr. abwirft. Auch bleibe das dermalige alternative Verlangen der Compagnie, namentlich mit Rücksicht auf den gegenräärtigen Stand des Zinsfußes, noch weit hinter derjenigen Vergütung zurück, welche die Compagnie nach der am 24. April 1841 von der Regierung abgegebenen Erklärung im Falle des damals vorbehaltenen Ankaufs der Bahn erhalten sollte, indem den Actionairen für den ungzünstigsten Fall, daß die Dividende der letz- ten zehn Betriebs - Jahre rurchschnittlich unter 4 pCt. zurückgeblie- ben wäre, dennoch jedenfalls der Nennwerth der Actien voll ver— gütet werden sollte. Uebrigens sind bei den in der Vorlage ent- haltenen Berechnungen die den Antheil der Staatskasse darstel= lenden Beträge allenthalben mit Einschluß der der sachsen altenburgischen Regierung zustehenden Quote von einem Fünftel in Aufrechnung gebracht, weil die gedachte Regierung nicht nur an der Uebernahme der Bahn nicht Theil nehmen will, sondern auch den Wunsch zu erkennen gegeben hat, es möge die diesseitige Regierung den der ersteren zustehenden Antheil an dem Eisenbahn-Uniernehmen für alle Folge übernehmen, worüber auch be⸗ reits eine Verhandlung eingeleitet worden ist, weil die dies seitige Regierung nicht verkennt, daß die Gemeinschaft eines derartigen Unternehmens in der Folge leicht Verwickelungen herbeiführen lönnte, welche vermieden werden, wenn sich dasselbe in Einer Hand befindet.“

Königreich Württemberg. Am 23. Jauuar schwebte das Leben des Kronprinzen und seiner Gemahlin, der Großfürstin Olga, in großer Gefahr. Auf der Rückfahrt von seiner Villa bei Berg wurden die Pferde an dem in xussischer Weise bespannten Schlit- ten scheu, der russische Kutscher fiel, wie erzählt wird, herab, die Pferde nahmen Reißaus, da erfaßte in diesem gefährlichen Moment der Kronprinz mit der einen Hand die herabhängenden Zügel, mit der anderen hielt er die Kronprinzessin, welche aus dem Schütten zu springen im Begriff war, zurück. Dadurch ward größeres Unheil ver⸗ hütet. Der Kronprinz bändigte nach und nach die ungestümen Rosse, welche mit dem Schlitten bis in die Nähe der Bockshammerschen Fa⸗ brik zu Berg fortgerannt waren und ihn dort in einen Graben war— fen. Der Prinz brachte sie endlich zum Stehen, übergab sie dem Kutscher wieder und ging mit seiner Gemahlin zu Fuß nach Stutt- gart.

Fürstenthum Lippe. Am 27. Januar wurde die Stände⸗ Versammlung unter den üblichen Feierlichkeiten eröffnet. Wie ver⸗ lautet, wird eine der ersten Beschäftigungen derselben die Bewilli⸗ gung einer angemessenen Summe zur Abhülfe des gegenwärtigen Nothstandes der ärmeren Volks⸗Klassen sein.

Auch in Detmold ist jetzt nach dem Vorgange anderer Städte eine Speiseanstalt für Nothleidende errichtet. Es ist zu diesem Zwecke eine außerordentliche Unterstützungs-Kommission aus der Mitte des Magistrats und der Stadtverordneten zusammengetreten. Eine von dieser Kommission veranstaltete Hauskollekte hat sehr erfreuliche Zeug⸗ nisse von dem dort herrschenden Wohlthätigkeitssinne gegeben. Man rechnet darauf, diese Speisungen anhaltend bis Ende Mai fortsetzen zu können, und sind zu dem Ende regelmäßige wöchentliche Beiträge bis zu jenem Zeitpunkte gezeichnet. ;

Als Folge des gegenwärtigen Nothstandes hatte man in Det= mold in der letzteren Zeit vielfache gewaltsame Einbrüche zu beklagen. Es ist deshalb vom Magistrate eine nächtliche Bürger. Patrouille an⸗ geordnet, welche neben den Militair-Patrouillen der Garnison für die

Sicherheit des Eigenthums wacht.

Oesterreichische Monarchie.

ĩ 22. Jan. (A. 3). Seit einiger Zeit beschäftigen sich ö gewisse deutsche Zeitungen angelegentlich mit dem Ge⸗ sundheits-Zustande des Fürsten Staats Nanzlers von Metternich. Der Nürnberger Korrespondent läßt . sogar aus Franl⸗ furt 4. M. vom 17. Januar über gewisse Konjeltuten berichten. welche daselbst über die im Laufe dieses Jahres angeblich zu erwar-