niger zu einer Ueberschreitung des ihnen allein überwiesenen pro⸗ vinziellen Petitionsrechts, und somit auf ein Feld führte, auf welchem sie unmöglich orientirt sein konnten.
Es war demnach durch die bestehende Gesetzgebung — beson⸗ ders durch das Geseß vom 17. Januar 1820 — die Nothwendigkeit eines Fortschrittes gegeben und auch die Richtung der Entwickelung angezeigt, im Uebrigen aber dem Gesetzgeber völlig freie Hand ge⸗ lassen, indem das ständische Gesetz vom 5. Juni 1823 nur besagt:
„Wann eine Zusammenberufung der allgemeinen Landstände er= forderlich wird und wie sie dann aus den Pro vinzial-Stän-⸗ den hervorgehen sollen, darüber bleiben die weiteren Bestimmungen Unserer landesherrlichen Fürsorge vorbehalten“, während das Siaate= schulden⸗Gesetz die Theilnahme der Stände bei der nem, . neuer Schulden nur als „Zuziehung und Mit-Garantie“ be⸗
eichnet. ; * Es war die Aufgabe der uns sebzt vorliegenden Gesetzgebung, den bezeichneten Anforderungen zu genügen. j
ö . wir 83 — Worten, in welcher Weise dies ge⸗ heben ständische Central · Versammlung sollte, wie wir geseben ha⸗ ben, aus den Provinzial ⸗ Ständen hervorgehen; es wäre daher jede beliebige Composition derselben aus diesen Elementen rechtlich mög= lich gewesen. — Um in dieser Beziehung jede Willkür zu entfernen, um für große und wichtige Ereignisse eine Versammlung zu bilden, welche die ständischen Attributionen wuklich in sich vereinigte, und ge⸗ gen deren Legitimation auch nicht der leiseste Zweifel bestehen kann, beruft der Gesetzgeber (wenn wir uns über Seine Intention nicht täuschen) die Provinzial⸗Stände in ihrer Totalität zu Einem Ver— einigten Landtage und überträgt diesem die durch das Staateschulden— e, der i,, gen Central⸗Versammlung vorbehaltenen Functionen bei der Kontrahirung neuer Schulden, so wie das Recht zur Begut⸗ achtung der allgemeinen Gesetze und das Petitionsrecht in Beziehung auf alle innere, nicht provinzielle Angelegenheiten.
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ber deutschen Provinzen unseres Staates hatte sich dieses Recht bis zur Katastrophe des Jahres 1806 erhalten. Seitdem war es außer Gebrauch gekommen und durch die ständische Gesetzgebung des Jah⸗ res 1823 nicht wieder ins Leben gerufen, indem daselbst für die Steuergesetze ohne Unterschied nur der ständische Beirath erfordert wird.
Wenn daher jetzt die Erhebung neuer und die Erhöhung der bestehenden Steuern von der Justimmung der Stände abhängig ge⸗ macht wird, so ist dies zwar ein in früheren Verhältnissen wurzeln⸗
Er fügt zu diesen Functionen noch das wichtige, in der bisheri- gen Gesetzgebung den Ständen überhaupt nicht beigelegte Recht der
ewilligung neuer Steuern hinzu.
Weil aber die häufige Wiederkehr der großen Versammlung mit nicht geringen Unbequemlichkeiten und Kosten, auch die Berathung weitläuftiger Gesetze in solcher mit Schwierigkeit und unverhältniß⸗ mäßigem Zeitaufwande verbunden sein möchte, wird ein Theil dieser Functionen auf die bereits vorhandenen und zu ähnlichem Behuf ins Leben gerufenen ständischen Aueschüsse übertragen, während jedoch dem Vereinigten Landtage ausschließlich vorbehalten bleiben:
die Bewilligung neuer Staats⸗Anleihen und neuer Steuern und alle auf eine Veränderung der ständischen Verfassung sich beziehen— den Verhandlungen.
Für diejenige ständische Mitwirkung bei dem Staatsschuldenwe— sen endlich, welche unmöglich durch eine große Versammlung aus— geübt werden kann, wird eine besondere ständische Deputation gebildet.
Neben diesen Versammlungen bestehen die Provinzial⸗ Stände genau in ihrer jetzigen Zusammensetzung fort, und wird ihnen von ihren Functionen nur die aueschließende Begutachtung der allgemei— nen Gesetze genommen, weil ihnen solche nur bis zu einem — jetzt eingetretenen — Ereigniß übertragen war.
Was nun die einzeinen Attributionen dieser verschiedenen Ver— sammlungen betrifft, so sinden wir, daß
1) In Beziehung auf die Staatsschulden unterschieden ist zwi— schen solchen, die für die Bedürfnisse in Friedenszeiten kontrahirt werden, und zwischen solchen, die ein Krieg nothwendig machen möchte.
Erstere sind unbebingt an die Zustimmung der Allgemeinen Stände⸗Versammlung gebunden, womit der sehr unbestimmte Ausdruck des Gesetzes vom 17. Januar 1820: „Zuziehung und Mit-Garantie“ in der den ständischen Rechten günstigsten Weise deklarirt ist. Für Kriegsschulden dagegen hat allerdings die Möglichkeit einer an deren Form gefunden werden müssen, weil es einleuchtet, daß nicht unter allen Umständen die große Stände⸗-Versammlung einberufen werben kann, um Anleihen zu sanctioniren, an deren schleunigste Be= schaffung vielleicht die Existenz des Vaterlandes gebunden ist, daß eben so politische Konjunkturen eine solche Berufung unmöglich machen können, und daß endlich für diese Fälle das strengste Geheimniß vielleicht das einzige Mittel sein mag, den Bedarf unter erträglichen Bedingungen zu beschaffen. Darum ist für diese Fälle die in dem , , Staatsschulden⸗Gesetz vorgesehene ständische Zuziehung auf die als ein Organ der großen Versammlung auftretende Depu⸗ tation für das Staatsschuldenwesen und die Mitgarantie auf die nachträgliche Vorlage und Rechenschaft beschränkt. — Wir glauben, daß, ohne die wesentlichsten Gefahren für die Sicherheit des Vater— landes, ein Mehreres nicht geschehen konnte, und hoffen, daß auf recht lange Zeit hinaus von dem gedachten Vorbehalte kein Gebrauch werde gemacht werden müssen.
In Beziehung auf das Steuer⸗Bewilligungsrecht.
Den meisten Ständen deutscher Lande stand nach älterer Ver— fassung das Recht der Steuer⸗Bewilligung zu, — wobei jedoch Zölle und anderweite Abgaben gewöhnlich zu den Regalien gezählt und der landesherrlichen Discretion vorbehalten waren. Auch in einem Theil!
des, aber nichtedestoweniger freies Geschenk Königlicher Gnade, wel⸗ ches wir mit um so größerem Danke glauben entgegennehmen zu müssen, als damit eine Offenheit der Finanz⸗Verwaltung unzertrenn⸗ lich verbunden ist, welche den Ständen und durch sie der Nation die Ueberzeugung von der zweckmäßigen und haushälterischen Verwendung der Staats- Einnahmen gewähren oder ibnen Veranlassung geben wird, die Abstellung etwaiger Mißbräuche zu erbitten, und welche zu⸗ gleich am meisten geeignet ist, die böswilligen Gerüchte zu zerstreuen, welche bald durch die Darstellung einer gränzenlosen Finanznoth, bald durch die Behauptung einer widersinnigen Anhäufung von Schätzen Unzufriedenheit zu erregen bemüht sind.
Auch glauben wir an die Andeutung im §. 6 der Verordnung über die periodische Berufung der Ausschüsse die Hoffnung knüpfen zu dürfen, daß es die Absicht des Königs ist, nicht nur dem Vereinigten Landtage, sondern auch den Vereinigten Ständischen Aueschüssen je⸗ desmal eine Uebersicht des Finanz-Haushaltes vorzulegen.
Was übrigens die rücksichtlich der Zölle und einiger anderer minder bedeutenden indirekten Steuern in dem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen von dem Steuer⸗Bewilligungsrecht betrifft, so scheint sol= ches nicht nur in den schon oben angedeuteten geschichtlichen Verhält- nissen, sondern auch deshalb völlig begründet zu sein, weil Verände— rungen, welche durch die Zeitumstänte so häufig geboten werden, un— möglich von der Zusammenberufung einer großen Stände-Versamm— lung abhängig gemacht werden können, überdses aber auch der we— sentliche Unterschied besteht, daß die Erhöhung einer direkten Steuer eine wirkliche Mehrbelästigung der Steuerpflichtigen ist, während die Erhöhung eines indirekten Steuersatzes keinesweges immer eine Ver— mehrung der Einnahme heibeiführt, vielmehr hier häusig das be— kannte Paradoxon eintritt: 2 mal 2 macht 1, und nicht selten die Steuersätze gerade deshalb erhöht werden, weil man weniger ein⸗ nehmen will, wie dies mehr oder weniger bei allen sogenannten Schutz zöllen der Fall ist.
Der Vorbehalt wegen Erhebung von außerordentlichen Kriegs⸗ steuern rechtfertigt sich durch die Bemerkungen über die Kriegs⸗ schulden.
3) In Beziehung auf den ständischen Beirath für die Gesetz⸗ gebung sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Juni 1823, dem Wesen nach, unverändert beibehalten, so daß, wie es dort vorgesehen, alle provinziellen Gesetze und diejenigen allgemeinen Gesetze, welche Veränderungen in Personen- und Eigenthumsrechten und in den Steuern zum Gegenstande haben, von den Ständen begutachtet wer⸗ den müssen. Was aber die berathenden Behörden beirifft, so ver⸗= bleiben die provinziellen Gesetze ausschließlich den Provinzial⸗Ständen, während für die Begutachtung der allgemeinen Gesetze vorzugsweise der Vereinigte ständische Ausschuß bestimmt wird, gleichwohl aber auch der Vereinigte Landtag kompetent ist, die ihm während seiner Versammlung vorzulegenden allgemeinen Gesetze mit voller rechtlicher Wirkung zu berathen. Auch den Provinzial⸗Ständen soll letztere Be⸗ fugniß nicht entzogen werden, wobei wahrscheinlich folche Fälle be⸗ rüchsichtigt sind, wo einfache, an sich wenig bedenkliche, aber eilige Gesetze zur Zeit der provinzialständischen Versammlungen vorbereitet sind, und somit durch Vorlage an dieselben die besondere Einberufung des Vereinigten Ausschusses erspart werden kann.
4) Das Petitionsrecht endlich verbleibt den Provinzial⸗Ständen ungeschmälert und unverändert, wie sie es bis jetzt besessen haben, d. h. sie dürfen nach den Worten des Gesetzes vom 5. Juni 1825 Bitten und Beschwerden, welche sich auf das spezielle Wohl und Interesse der ganzen Provinz oder eines Theiles derselben beziehen, dem Könige vortragen. Dagegen sind für Bitten und Beschwerden, welche nicht rein provinzielle Interessen betreffen, in dem Vereinigten Landtage und in dem Vereinigten Ausschusse neue gesetzliche Organe geschaffen. Dem ersteren steht solches in diesem Bereich unbedingt zu, indem nur durch die Bezeichnung innere Landes-Angelegenheiten die auswärtige Politik von den Gegenständen der ständischen Ver⸗ handlungen ausgeschlossen ist — Der Vereinigte Ausschuß hat in dieser Beziehung dieselbe Befugniß, mit der einzigen Ausnahme, daß alle auf Veränderung der ständischen Verfassung sich beziehende Ge— genstände von seinen Berathuugen ausgeschlossen bleiben, anscheinend weil die Regierung in so wichtigen Angelegenheiten nicht ohne den Beirath der großen, die ständischen Elemente in sich vereinigenden Versammlung handeln will.
Die Zusammensetzung der Provinzial⸗Stände bleibt unverändert. Der Vereinigte Landtag besteht, so ost er eine entscheidende Stimme abzugeben hat, aus der Versammlung der acht Piovinzial— Landtage, ohne die mindeste Aenderung des für solche gesetzlich be— stehenden Stimmen⸗-Verhältnisses, lediglich unter dem Hinzutritt der
Stimmen der Prinzen des Königlichen Hauses.
Bei denjenigen Functionen dagegen, wo es sich nur um die Ab- — eines ständischen Gutachtens handelt, trennt sich der Herren⸗ and, dem die Viril⸗ und Kollektiv⸗Stimmen des Ritterstandes bei- gesellt sind, von der Versammlung der gewählten Deputirten der übri- gen Stände. Es erscheint daher der Herrenstand, dem auf den Provinzial-⸗Landtagen, ungeachtet seiner illustren Mitglieder, bei
deren geringen Zahl in einzelnen Provinzen und bei dem gänzlichen
Mangel derselben in anderen, eine besondere Stellung nicht angewie⸗ sen werden konnte, — hier, wo die Angelegenheiten des ganzen Lan-
des verhandelt werden, in der ibm nach deutscher Gewohnheit ge⸗
bührenden, äußerlich bevorzugten Stellung, welche ihm gegeben wer⸗ den konnte, ohne dadurch den Rechten der übrigen Stände irgend wie zu nahe zu treten *).
*) Der Vereinigte Landtag wird bestehen: . Im Stande der Fünsten, Grafen und Herren: 1) aus den grojährigen Prinzen des Königlichen Hauses, gegenwärtig 2) aus den Vinil, Kuriat- und Kollektiv Stimmberech- tigten des Herrenstandes. Dies sind zur Zeit: A. Aus der Provinz Preußen:
a) Die Grasen zu Dohna Schlobitten, Dohna Schlodien, Dohna Lauck und Dohna Neichertswalde, als Besitzer der die Grafschaft Dohna bildenden Familien -Fideikemmisse ...
b) Der Graf von Kaiserling, wegen der Graf— schaft Rautenburg
Aus der Provinz Brandenburg:
2) Das Domkapitel zu Brandenburg
b) Der Graf von Solms -⸗Barmuth, wegen der Herrschaft Baruth
c) Der Graf von Solms-⸗-Sonnenwalde, we—⸗ gen der Herrschaft Sonnenwalde
d) Der Graf von Hardenberg, wegen Neuhar⸗— denberg
e) Der Graf von Annim, wegen Boptzenburg, ..
f) Der Graf zu Lynar, wegen der Standesherrschaft Lubbenau
s) Der Fürst zu Lynar, wegen der Standesherr⸗ schaft Drehna
h) Der Graf von Houwald, wegen der Standes- herrschaft Straupitz
i) Der Graf von der Schulenburg, wegen der Standesherrschaft Lieberose
k Der Graf von Brühl, wegen der Standesherr⸗— schsst Fil und bie en
I) Der Prinz Carolath, wegen der Standesherr— schaft Amtitz
Aus der Provinz Pommern: .
a) Der Füist zu Putbus, wegen der Grasschaft
Putbus Aus der Provinz Schlesien:
a) Der Herzog von Braunschweig-Oels, we- a
b) Der Fürst von Lichtenstein, wegen Troppau und Jägerndorf
c) Die Herzogin von Sagan, wegen Sagan. .
d) Der Fürst von Hatzfeld, wegen Trachenberg. .
e) Der Fürsst von Schöneck Carolath, wegen Carolath
f) Der Herzog von Ratibor, wegen Ratibor. .
s) Der Herzog von Anhalt-Cöthen, wegen
le
10 Stimmen.
Pleß. h) Der Graf Henckel von Donnersmarck, we—
gen Ober-⸗Beuthen i) Der Prinz Biron von Kurland, wegen War—
tenberg
E) Der Graf von Maltzahn, wegen Militsch. ...
1) Der Graf von Reichenbach, wegen Goschütz.
m) Der Prinz Friedrich der Niederlande, wegen Muskau... . —44ä6
n) Der Graf von Schaffgotsch, wegen Kienast.
oh Der Graf von Hochberg, wegen Fürstenstein.
p) Der Herzog von Württemberg, wegen Karls- ruhe
q) Der Fürst von Hohenlohe, wegen Koschentin.
r) Der Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, wegen Peters waldau -
s) Der Fürst von Lichnowski, wegen Kuchelna. .
i) Der Graf von Sandreczti, wegen Langen Hihi . j
u) Der Graf von Oppersdorf, wegen Ober- Glogau
v) Der Graf von Althan, wegen Mittelwalde. ..
w) Der Graf von Herberstein, wegen Greifenort
2) Der Graf Jork von Wartenburg, wegen i ,,,, . '
Y) Der Graf von Dyhrn, wegen Reesewißz
2) Der Graf von Burghaus, wegen Laasan
. Aus der Provinz Posen.
a) Der Fürst von Thurn und Taxis, wegen Kroütoschin 1
b) Der Fürsst Sul kowski, wegen Reisen
e) Der Fürst Radziwill, wegen Przygadzice
d) Der Graf Raczynski
dle Tause auf, welche von jenem Pfingsttage an bis heute und bis an das Ende der Zeiten den Eintritt in 9. hes Christi ö
„Aus der Mitte der Apostel schreüter ihrer Nachsolger Einer, von den das Tauswasser tragenden Knaben begleitet, dem Gemache der Königin Victorig zu, um auch den Prinzen von Wales durch die Taufe zu einem Kliede der Kirche Christi zu machen. Ein von der anderen Seit? in das Gemach eilender Boie verlündigt der Königin die Ankunft des Königlichen Taufpathen, welchen Prinz Albrecht und der Herzog von Wellingson, dessen Schild mit dem Namen Waterloo bezeichnet ist, erwarten, um ihn mit der Schale der Gastsreundschast am gastlichen Heerde zu empfangen. An der Küste Englands wird der König von dem Ritter St. Georg, dem Schutz- . von England, begiüßt, nachdem sein Schiff aus dem Rhein und er Nordsee (beide sind links von dem Palmbaum angedeutet) in die Themse
tfahren. Das Steuer des Schiffes senlt ein Bote es . . den König und seine Begleiner, den vor ihm , n umboldt, mit dem Pflanzenzweige in der Hand, den General von Natzmer
und den Grafen von Siolberg, welche Beide hinter d geschmückten . . Pilger sichen, nach England , , . Kione Cornelius hat auch in diesem Werke, wo er, ganz in seinem Elemente die geschichtliche Tradition mit der ee. und einen iief durchdachten Allegorie zu verbinden mußte, die volle Meisterschaft seiner schöpferischen Phaniasie bimähnt ie ost behandelten Stoffe kommen in neuer, originaler Auffassung zur Er⸗ cheinung; hirgend findet sich Cieberladung von Figuren, nirgend Ein tönig-⸗ eit in der n d, überall eine lebendige Enifaltung der Situationen und gelungene Ausprägung der Charaktere. So z. B. in der ungewöhn lichen Conception des Abendmahls, in der tdlen Figur des Heidin von Sinaiz dann ferner in dem großen Bisde der schön geordnete, bis ing Ein = elne indiwiduglisirte Zug der Jänger hinter dem Herrn, die Eigenihümlich= . er verschiedenar Völler, wesche bes der Ausgießung des benigen es gegenwärtig sind, u. J. w, Unvergleichlich ißt die den irkung im Dervor- und Zurücktreten der Reliess, welche im Ganzen von dem äuße' n Rande big 8 Mittelpunkt sich allmälig abslachen, sehr glücklich die ermeidung der rr in der on e ln. welche recht eigentlich
ür d geschaffen i h i ö kann den Apostel ⸗ Figuren und dem Ornamenten -
werke nicht versagt werden, und so weilt man mit wahrer Befriedigung und echtem Kunsigenuß bei dieser gemeinsamen Schöpfung so ausgzeichneter Talente, welche deutscher Kunstsertigkeit gewiß auch die Achtung und Aner— kennung des gastfreundlichen Insellandes sichern wird. 5.
Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.
In der Sitzung des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg vom 14. Oltober trug Herr Geheimer Archivrath Riedel einige von dem Herrn Lehrer Lahn in Gülpe bei Rathenow eingesandte Volkssagen seiner Gegend vor. Herr Direktor Odebrecht wies die geringe Begründung der von A. Theiner in Bezithung auf den Herzog Albrecht von Preußen vor— gebrachten Behauptungen nach. Herr Direktor von Ledebur hielt einen Vortrag über die im Laufe des litzten Jahres an vater— ländischen Alterthümern gemachten Etwerbungen des Königlichen Museums in besonderer Nücksicht auf die Mart Brandenburg. Insbeson- dere war die Rede von dem unfern Königsaue bei Aschersleben in cinem Steingr abe , . mit Knochenresten gefüllten Thongefäße in Gestalt eines Hauses; ferner an einem kleinen Thongesäße in Form eines zieil chen Frauenstiesels bei Scholläne au der Havel, von Silberbarren bei Marien im Havellande, von Münzen und Schmucksachen bei Bliesendoif in der Zauche, von einer, bronzenen Hänge- Urne mit reichen Schlangenver— zierungen bei Oranienburg gefunden. In der Sitzung vom 18. Novembtr trug Herr Assessor von Kröcher eine Äbhandlung über den Ursprung, das Wappen und die historische Merfwürdigteit der Familie von Köcher vor. Als das Siammgut, von welchem der Name entiehnt worden sei, wurde das Derf Kröchein bei Willmerstädt ancikannt. Die in derselben Gegend in ältester Xi austretende Familie von Olvenstäbt hatte das Wappen mit denen von Rröcher gemein, ein Kamecl, und scheint daher desselben Stam= mes zu sein. Herr Direltor Odebrecht machte einige Mittheilungen aus Schmähschriften in Bezug auf die Grumbachschen Haͤndesl. Herr Direltor dan Ledebur hob die Verdlenste des von dein Herün Ober Lehrer Voigt r. gebenen und mit Erläuterungen versehenen historischen . der
ark Brandenburg, wovon jüngsthin die 2ie Lieferung erschitnen ist, her= vor und knüpste daran cinen Vortrag über die linchlich⸗ geographischen
Grundlagen des preußischen Staates in seinem gegenwärtigen Um— fange. In der Sitzung vom 97. Dezember legte Herr Professor von der Hagen eine Sammlung von Volksliedern vor, welche auf historische Er⸗ eignisse der Mark Brandenburg Bezug haben. Bieher unbetannt war dar— unter namentlich ein Gedicht aaf den Kuisürsten Friedrich J., als Ueber wältiger des märkischen, seiner Anertennung Widerstand leistenden Adels. Es ist hochdeutsch, mit vielen eingemischten niederdeuischen Formen und er— zählt die Ereignisfe der Zeit, namentlich die Ereberung von Friesach und Plaue geschichtlich treu. Die Handschrift ist eist aus dem 17ien Jahrhundert. Doch weist der Inhalt mit Bestimmtheit auf gleichzeitige Abfassung hin. Der Verfasser nennt sich am Schlusse Nikolaus Upschlag. In der Abschrist, worin das Gedicht vorliegt, soll dasselbe der handschriftlichen Chronit eines gewissen Peter Neumann entnommen sein. Diese Chronik ist dem Vereine unbekannt, und würde derselke den Nachweis ihres Vorhandenseins sehr dankbar anerkennen. — In der⸗ felben Sitzung hielt. Herr Geb. Archiv- Rath Riedel; einen Vor. trag über den Markgrafen Johann den AÄlchemisten, Er wies die unbegründete Annahme zurück, daß dieser Fürst Schmelztiegel der Staats Verwaltung vorgezogen habe, und hob ein, Nyihe von Thatsachen herver, nach welchen auch der Kurfürst Friedrich J., Albrecht Achill und andere Herrscher des Zollernschen Hauses der Alchemie besondere Aufmerksamkeit widmeten. In der Sitzung vom 13. , en besprach Hert Direktor von Levebur die der Geschichtẽ der Mark Brandenbnrg mitangehörigen Schris⸗ jen von Boll über das Land Stargard und von Schauman n, über die Grafen von Valkenstein am Harze, verweilte länger bei der zuletzt genannten Monographie und rügte die geringe Anerken- nung, welche von dem Verfasser den trefflichen Ermittelungen Wohl- brück über das Vice⸗Grafen⸗Amt, welches die von Valkenstein über bie Grafschast an der Obre bekleidet haben, zu Theil geworden ist. Herr Geh. Aichivrath Rie del sprach sodann über die Zerstörung der Burg Zollern vom Jahre 1423, mit besonderer Beziehung auf das vom Herin von Laß berg herausgegebene, davon handelnde alte Gedicht Conrad Silberdrar's und die Schrift über die Stammburg Hohenzollern von P. Th, .
— —
Der Vereinigte Ausschuß ist in der durch die Gesetze vom 21. Juni 1842 vorgeschriebenen Zusammenseßung nur dadurch ver= ändert, daß demselben aus denjenigen vier Provinzen, deren Landtage keinen Herrenstand haben, eben so viele Deputirte der Inhaber von Viril⸗ und Kollektivstimmen des Ritterstandes hinzutreten, weil diese — nunmehr auf dem Vereinigten Landtage dem Herrenstande zugesellt — sonst ohne Vertretung in den Aueschüssen sein würden.
Es ist dies die einfache Darstellung des Eindrucks, welchen die vorliegende neue Gesetzgebung auf uns macht.
Wir erkennen darin die Lösung der Aufgabe: unter Festhaltung an dem Bestehenden in möglichst einfacher Weise die Ausführung des Staatsschuld en⸗Gesetzes möglich und das Provssorium des ständischen Gesetzes vom 5. Juni 1823 zu einem Definitivum zu machen; wir verehren in derselben überdies das den Ständen überwiesene Steuer⸗ Bewilligungerecht als eine freie Zugabe des Königs. Uebrigens wissen wir sehr wohl, daß es nicht die Form der Verfassung ist, welche ein Volk glücklich und stark macht, sondern der Geist, welcher sie belebt; darum bauen wir unsere Zuversicht nicht auf die Worte des Gesetzes, sondern auf den Sinn für Wahrheit, Gerechtigkeit und Ordnung, den das preußische Volk in jedem wichtigen Abschnitt seiner Geschichte bewiesen, und auf das feste Band, welches Jahrhunderte einer großen ruhmvollen Geschichie zwischen dem Könige und seintm Volle geknüpft haben. Wenn, wie Wir zuver ichtlich hoffen, jeder zur Ausführung der neuen Ordnung Berufene von den dem Throne zunächst stehenden Prinzen unseres Königlichen Hauses bis zu dem letzten Wähler in dem entlegensten Dorse des weiten Staates durchdrungen sein wird von dem lebendigen Bewußt⸗ sein der Nothwendigkeit, sich um den Thron des Königs zu schaaren in sreiem Gehorsam, in brüderlicher Eintracht, weil Preußen seine schwierige Aufgabe nur unter einer starken Regierung zu lösen ver— mag; wenn, wie wir eben so zuversichtlich hoffen, alle Mitglieder der Ständeversammlungen fern von Parteiungen, von Standes- und Provinzial Vorteilen erkennen werden, daß nur, wenn der Leib gedeiht, die Glieder sich wohl befinden können, dann wird der 3. Februar in zwiefach gesegnetem Andenken in der Geschichte eines
grohen Preußens fortleben bis zu den spätesten Tagen.
Deutsche Gundesstaaten.
Königreich Bayern. Von den 15,000 Fl., welche Se. Majestat der König jedem Kreis zur Unterstützung der Schullehrer zugewiesen, erhielten auch die israelitischen deutschen Lehrer, mit Aus—= nahme der Religions- Lehrer, ihren gebührenden Antheil, so wie sie alljährlich momentane Unterstützungen aus Kreismitteln, und diejeni⸗ ij welche Vorbereitungs- Lehrer sind, so wie die Schul-Lehriinge elbst, eine Remuneration und beziehungsweise eine Unterstützung aus den desfalls angewiesenen Kreis⸗-Fonds erhalten.
Uußland und Polen.
St. Petersburg, 25. Jan. Der Geheime Rath Schröder außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Rußlands an den Königlichen Höfen zu Dresden und Hannover und am Groß- herzoglichen Hofe von Sachsen-Weimar, ist auch bei dem Hofe Sr. ee des Herzogs von Sachsen-Altenburg als solcher akkreditirt worden.
Frankreich.
Paris, 31. Jan. Herr Guizot hat unterm 25sten d. anf die letzte Note Lord Palmerston's geantwortet. Mit Hinweisung auf den in seiner Note vom 22. November ausgesprochenen Wunsch, einen Streit geschlossen zu sehen, der zu weiterer Aufklärung der Thatsachen nichts beitragen könne, erklärt der französtsche Minister, daß er, auch
F. Ans der Provinz Sachsen: 2) Das Domkapitel zu Merseburg b) Das Domkapit l zu Naumburg ) Der Graf zu Stolberg ⸗Wernige rode d) Der Graf zu Stolberg ⸗ Stolberg e) Der Graf zu Stolberg⸗Roßlal. f Der Herzog von 36 wegen des Amtes Walternienburg 6 Der Graf von der Asseburg, wegen Meisdorf Aus der Provinz Westfalen: 2a) Der Herzog von Aremberg b) Der Fürst von Salm⸗Salm le) Der Fürst von Sayn-Wittgenstein⸗Berle⸗ burg d) Der Fürst von Sayn-⸗-Wittgenstein⸗Witt⸗ genste in e) Der Fürst von Bentheim - Tecklenburg, Rheda f) Der Fürst von Bentheim -Steinfurt s) Der Fürst von Salm-⸗Horstmar h) Der Herzog von Looz i) Der Herzog von Croy 1k) Der Freiherr von Stein (jetzt dessen Erben) . . . I) Der Graf von Westphalen m) Der Graf von Landsberg-⸗Gehmen Il. Aus der ,, a) Der Fürst von Solms⸗Braunfels b) Der Fürst von Solms -⸗Hohensolms-Lich. . ch Der Furst von Wied d4) Der Fürst von Hatzfeld r e) Der Fürst von Salm -⸗Reifserscheid⸗ Dot. in Summa 809 Summen.
II. Im Stande der Ritterschaft. Aus Abgeord. der Provinz Preußen Brandenburg 31 Pommern 24 Schlesien 35
A 45 Stimmen. B
(
D.
E. Posen 22 p
6
H
9 1 y 1
Sach sen 29 Westfalen 20 Rheinland 25 n Sanna 231 Stimmen.
Il. Im Stande der Städte. Aus Abgeord. der Provinz Preußen 28 Stimmen. 2 ö v „Brandenburg 23 vx Pommern 16 Schlesien 30 Posen 16 Sach sen Westfalen 20 Rheinland 265 n Simm 182 Stimmen. II. Im Stande der Landgemeinden. Aus Abgeord. der Provinz , 22 Stimmen. ö ( randenburg 12 Pommern 8 Schlesien 16 . 8 achsen 13 Westfalen 20 Rheinland 26 n Semmẽ 124 Stimmen.
Summa Summa n dĩ Snnmtn.
So XO.
S9 KBSR.
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jetzt von demselben Gefühl beseelt, und den Befehlen des Königs im Minister⸗Rathe gemäß, sich einer vollständigen und in alles Einzelne eingehenden Antwort anf die Palmerstonsche Note enthalten, sondern sich darauf beschränken wolle, seine Bemerkungen über einige Stellen derselben zu machen, die unmöglich ganz ohne Berichtigung gelassen werden lönnten. Hoffentlich werde er so dazu beitragen, dieser De⸗ batte endlich ein wirkliches Ziel zu setzen. Die Antwort erstreckt sich auf dreizehn Punkte in der Note des englischen Ministers über das vielbesprochene Memorandum vom 27. Februar, einem der wichtigsten Gegenstände des Streites, da in demselben die Verbindlichkeiten, zu denen sich Frankreich verpflichtet glaubte, und die daran geknüpften Bedingungen formulirt waren, sagt Herr Guizot:
Ich sehe mich genöthigt, zu wiederholen, daß die Verpflichtungen von Schloß Eu eben so wenig offiziell im auswärtigen Amte aufgezeichnet wor- den sind, wie das Memorandum vom 27. Februar; daß diefes Memoran— dum am 4. März an Lord Aberdern mitgetheilt worden ist, mit dem die Unterredungen und Veipflichtungen von Schleß Eu stattgefunden hatten, und daß selglich Lord Palmerston, der selbst von den Verpflichtungen Kennt— niß gehabt zu haben eiklärt, eben so auch das Memorandum kennen konnte und mußte. Man fängi nicht bei jedem neuen Ministerium die dem vor- hergehenden Ministerium gemachten Mittheilungen wieder von vorn anz sie gehen, wie die Geschäfte selbst, von Ministerium zu Ministerium über. Was ist übrigens der wesentliche Inhalt des Memorandums vom 27. Februar? Die Enlärung, daß, wenn die Heirath der Königin von Spanien oder der Infantin mit einem nicht zu den Nachkommen Philmp's V. gehörigen Prinzen und namentlich mit dem Prinzen Leopold von Koburg wohrscheinlich und drohend würde, die Regierung des Königs sich als jeglicher Verpflichtung entbunden und als befugt erachten würde, um die Hand der Königin oder der Insantin für den Herzog von Montpensier anzuhalten. Nun, eben diese Erklärung habe ich mehr als einmal in den bestimmtesten Ausdrücken an den damaligen Botschafter Englands in Frankreich, Lord Cowlev, geihan und wiederholt und dieser wird gewiß nicht ermangelt haben, seiner Regie= rung darüber Bericht zu erstatten. — Nachschrift: So eben erhalte ich die von der englischen Regierung zur Mittheilung an das Pa. lament ver öffentlichte „Korrespondenz über die Heirathen der Königin und der Infan— tin von Spanien“, und ich finde darin (Seite 8) den Auszug aus einer Depesche Lord Cowlev's an Lord Palmerston vom 13. Juli 1846, welche förmlich besagt: „„Die Nachricht, daß eine Heirath mit einem Prinzen aus dem Hause Koburg in Vorschlag gebracht worden, hat hier die größte Bestürzung verursacht. Herr Guizot hat mir gesagt, daß, wenn
man bei diesem Plan beharre, er dem Könige rathen würde, den Herzog
von Montpensier als Kandidaten sür die Hand der Königin aufzustellen““ Also am 13. Juli erhielt Lord Nalmerston noch von dem englischen Bot— schaster in Paris die bestimmieste Eitlärung über die Absichten der Regie— rung des Königs, wenn der Plan mit einem Koburg hervortreten sollte; und am 19. Juli schrieb er seine Depesche an Herrn Bulwer, welche die Aussicht des Prinzen Leopold voranstellte.“
Das Journal des Débats glaubt, daß diese Antwort, die vor einigen Tagen dem britischen Minister der auswärtigen Angele⸗ genheiten mitgetheilt worden, nichts zu wünschen übrig lassen werde; ob sie auch den zwischen beiden Regierungen ausgewechselten Mitth i⸗ lungen ein Ziel setzen dürfte, könne man freilich nicht wissen; jedenfalls aber sei sie dazu geeignet, den „Spitzfindigkeiten und eibärmlichen Schikanen“, auf welche man in der letzten Zeit diese Frage zurück⸗ zuführen gesucht habe, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Eine Königliche Verordnung vom 29. Januar verbietet die Aus- fuhr von Grütze und Bodenmehl jeder Art, so wie von Kastanien und dem Mehl daraus, bis zum 31. Juli dieses Jahres.
Die letzten Tage haben wieder neue Berichte von Ruhestörungen in Folge der Theurung der Lebensmittel gebracht. Zu Pont Labbé im Departement Finistere wurde eine nach Plymouth bestimmte La⸗— dung Kartoffeln geplündert und der Maire gemißhandelt; erst durch herbeigerufene Truppen gelang es, die Ruhe herzustellen, und es wur= den achtzehn Individuen verhaftet. An mehreren Orten des Depar⸗ tements der Nordküsten sind Getraide⸗Transporte angehalten worden, wobei es auch zu Thätlichkeiten kam. Zu Orleans besorgte man am 24sten eine Emeute, es blieb aber beim Absingen der Marseillaise. In den Departements der Mayenne und der Eure ziehen Bettler⸗ Schaaren umher, die drohend Brod und Geld verlangen. Zu Ren⸗ nes widersetzten sich Arbeiter dem Transport von Getraide, ebenda⸗ selbst suchten Andere die Schifffahrt auf der Vilaine durch Hinein⸗ werfen von großen Steinblöcken vor die Thore der Schleuse zu hemmen.
Das Journal des Débats enthält folgenden leitenden Ar— tikel über die jetzige Getraide⸗Theurung in Frankreich:
„Die Lage Frankreichs in Betreff der Lebensmittel wird die Wirksam⸗ keit des Gesetzes, welches eben von den Kammern angenommen worden ist, bald empfinden. Neue Bestellungen sind schon abgegangen, und besonders das Schwarze Meer wird uns in kurzer Zeit Vorräthe senden. Das Schwarze Meer scheint uns überhaupt dieses Jahr noch mehr Getraide als gewöhnlich anzubieten. In dieser Beziehung stimmen alle Zeugnisse überein. Man muß sich jedoch nicht verhehlen, daß der Zeispunkt der neuen Anfuhren von dort von der Wendung, welche die Witterung nimmt, abhängig bleibt. Nach den letzten Nachrichten, vom Anfange Januars, war der Hasen von Odessa, wie dies jedes Jahr der Fall zu sein pflegt, zugefroren, und die Schiffe, welche in großer Anzahl dort eingetroffen waren, lagen daher dort einge— schlossen. Aber der Frost ist in dem Hasen von Odessa gewöhnlich nur von sehr kurzer Dauer. Die Milderung der Temperatur, welche wir in Frank— reich seit mehreren Tagen haben, und deren Dauer ein Zeichen ist, daß sie sich weit ausdehnt, hat dort den Frost wohl schon beendet. Es fann da— her nicht lange mehr dauern, bis wir von dem Schwarzen Meere die Nach⸗— richt erhalten, daß die Schiffe, welche ihre vollständige Ladung haben, be— reits abgegangen sind. Eben so wird der Winter die Zuführen aus der Ostsee verzögern. Aber auf diese Gegenden setzt man dieses Jahr nicht die größten Hoffnungen. Gleichfalls wird endlich der Winter uns eine Zeit lang hindern, aus Amerna die Vorräthe, welche wir dort zu fin— den gewiß sein können, zu erhalten. Wir mussen bemerken, daß dort die größten Hülféquellen find, aber nicht der niedrigste Preis. Amerika bietet eine unermeßliche Menge fruchtbarer Ländereien dar, welche eine äußerst be⸗ triebsame und steis zunehmende Bevölkerung fortwährend urbar macht. Nicht die Staaten an der Küste, sondern die Staaten im Westen der Alleghand⸗ Gebirge, in dem großen Thale im Innern, wel ches im Süden der Ohio und der Missisippi und im Norden der Lorenz Strom und die großen Seen bewässern, sind es, welche den sruchibarsten Boden haben und sich am meisten mit dem Anbaue von Getraide beschäftigen. Sie erzeugen eine große Menge von Getraide. Was jedoch den Weizen betrifft, so gewinnen zwar die Ver— einigten Staaten wenig über die Hälste von dem, was Frankreich erzeugt; aber sie ärndten eine unglaubliche Menge von Mais, mehr Mais als Frankreich Getraide aller Mt zusammengenommen. Sie hatten in diesem Jahre an Mais vielleicht 250 Millionen Heftoliter, während wir in ge— wöhnlichen Jahren mit Getraide aller Art nicht an 200 Millio— nen eichen. Man sieht daraus, wie viele Nahrungsmittel wir aus den Vereinigten Staaten beziehen können, zumal wenn der Webrauch des Mais, welcher eine sehr gesunde Nahrung ist, im Noiden Frankreichs und in den großen Stävbten veibreiteter wäre. Aber in Zeiten der Theurung nehmen die Bevölterungen ziemlich leicht neue Ge— wohnheiten an. So sst der Mais von der Bevölterung in Großbritanien sofort so gut aufgenommen worden, daß er jetzt in England zu einem Preise verlaust wird, welcher in Vergleich mit dem Getraide übertrieben ist. Das Getraide und das Mehl aus Amerifa bedürsen jedoch, um zu uns zu ge— langen, des Frühjahres. Der größere Theil der Nahrungsmittel, welche Amerila auf den allgemeinen Markt liefert, wird nämlich auf Wasserwegen, welche regelmäßig jeden Winter zuftieren, nach den Seehäfen, wo sie eingeschifft werden, gebracht. Der Erie ⸗ Kanal, obgleich unter der Breite von Neapel ije gend, bleibt jedes Jahr mehr als vier Monate gefroren; und gerade auf diesem Kanal ziehen vorzüglich das Getraide und das Mehl, weiches zur Ausfuhr bestimmt ist. Nem⸗Orleans ist zwar im Stande, früher Ausfuhren abzu- senden, aber aus diesem Hafen kann man vorzüglich nur Mais beziehen.
Dieser Umstand läßt es sehr bedauern, daß die Meinung ü der Aerndie sich nicht früher mit Sicherheit sestgestellt ? a * doch ungerecht sein, deswegen der Verwaltung Cern nn e zu m Diese hat nur den allgemeinen Irrthum getheilt. Auf dem dalme schien die Aerndte herrlich; eist bei dem Dreschen sah man, wie wenig gut beseßt die Aehren waren. Das Vertrauen, welcheg man vo der Acindte hatte, war so groß, daß man sich erst nach vielsachen Be= weisen überzeugte, und als man diese Beweise erlangt batte, war es schon zu spät. Wir müssen jedoch bemerken, daß, wenn auch die Hauytvoꝛrathe in Amerila durch den Frost abgeschlossen sind, man doch auch auf anderen We⸗ en, als auf dem Erie - Kanale, ziemlich bedeutende Mengen von Getraide 0 verschaffen kann. Mehrere Eisenbahnen reichen von den Häsen ziem= lich wel in das Innere. Baltimore und Bosten werden auf diese Weise dem Handel Hülsequellen darbieien. Mögen übrigens die großen Vorräihe Amerila's sofon zugänglich sein oder nicht, das ist nicht die Hauptsache, auf die es hier anlbmmt. Die Hauptsache ist, daß diese Vorräthe volban= den sind. In die er Beziehung ist aber alle Sicherhtit da. Wenn wir auch in Frankreich blos auf unsere eigenen Hulse quellen beschräntt wä⸗= ren, so würden wir damit, Gott sei Dank, schen weit über den Zeüpunkt reichen, bis zu welchem der Theil des Getraides und des Mebles aus Amerifa, welcher auf dem Erie⸗stanal und auf dem Hudsone⸗Flusse zu den amerifanischen Seehäfen kömmt, nach den französischen Häfen geliefert wer= den kann. Aber wir sind bei weitem nicht auf unsere eigenen Hülfe quellen beschranft. Die Vorräthe, welche wir 1846 schon aus dem Auslande be- zogen haben, sind bedeutender, als man es bisher je gesehen; und dann können wir schon ganz nächstens über das Getraide aus Odessa verfügen. Die Ordnung und die Ruhe, welche eben so viel werih sind, wie unermeßliche Vorräͤthe, sind einen Uugenblick gestört worden, sie sind jedoch jetzt fast überall wieder hergestellt. Man muß es nicht be⸗ streiten, die Lage ist sehr schwierig. Jedoch haben die öffentlichen Fond bis jetzt eine ziemlich große Festigkeit bebalten. Die französischen Siaats⸗ papiere sind verhältnißmäßig weniger gesunken, als irgend andere in Eu ropa. Das ist nicht allein eine Buͤrgschast des öffentlichen Vertrauens; es ist auch der Beweis, daß die Hülfsquellen reichlich vorhanden sind; denn das Sinken, welches sich in anderen europäischen Hauptstärten gezeigt hat, kann nur dadurch erklärt werden, daß die Kapitalisten gezwungen gewesen sind, eine große Menge Staatspapiere in baares Geld umzusetzen. Wir werden die Krise ohne große Erschütterungen durchmachen, wenn es nicht an Arbeit mangelt, und über diesen Punft hat sich die Regierung schon ausgesprochen. Der Minister des Innern hat in der Verwaltung eine Neuerung eingeführt, welche allgemeinen Beifall gefunden, und welcher darin besteht, durch einen Beitrag der Staatskasse zu Arbeiten für Nutzen der Gemeinden aufzumuntern. Dazu sind schon Millionen Franken aus der Staatskasse verwendet worden, und diese wer den Arbeiten zu 16 Millionen Franken hervorrusen. Wir hoffen, daß die Verwaltung nicht zögern wird, diese Handlung der Mildihätig keit so viel als nöthig auszudehnen, denn dieselbe fällt im Ganzen nicht dem Volke zur Last, weil der Arme für den Arbeitslobn, welchen er empfängt, eine nützlich angewendete Arbeit gewährt, deren Er gebnisse von Dauer sind. Wenn so Beschästigung gewährt wird, wird un⸗— sehlbar verhütet, daß die Theurung des Getraides ein allgemeines Unglück werde. Wir müssen glauben, daß man nachher, wenn die Krisis vorüber ist, auch die Getraide⸗Gesetzgebung gründlich prüfen werde. Wir sind über- zeugt, daß dann Allen klar wird, daß dieselbe die Verlegenheiten, statt sie zu vermindern, nur vermehrt hat, und daß das Sostem des schwanlenden Eingangszolles, welches in Zeiten des. Mangels und in Zeiten des Ueber- flusses völlig fehlerhaft ist, die traurige Erfahrung, die man diesmal damit gemacht hat, nicht überleben dürfe.“
Das Civil⸗-Tribunal beschäftigte sich am 28sten mit einer lage des Marquis d'Espinay⸗St.-Luc gegen den bekannten Schrifisteller Alexander Dumas, von welchem jener, weil er einen seiner Vorfahren in einem Romane geschichtswidrig aufs schmählichste verleumdet habe, 50, 009 Fr. Schadenersatz fordert. Zugleich verlangt der Kläger, daß Herr Dumas in einer etwaigen neuen Ausgabe des Romans die frag- lichen Stellen weglassen oder statt De⸗Luc irgend einen anderen Na= men setze. Der Gerichtshof vertagte die Sache, um zuvor die An— klagepunkte gehörig zu prüfen.
Paris, 31. Jan. Wie vorauszusehen war, ist gestern an der Börse im Momente der beginnenden Liquidation wirklich noch ein Steigen der Papiere eingetreten. Die Verkäufer, welche noch nicht gedeckt waren, mußten sich noch in der Eil die ihnen fehlenden Pa⸗ piere verschaffen, und so stieg denn die 3- und 5prozentige Rente nicht unbedeutend. Man hat bemerkt, daß an der londoner Börse ganz ähnliche Schwankungen in den letzten acht Tagen herrschten, wie an der hiesigen. Auch die Bank⸗Actien (der Bank von Frank- reich) sind im Laufe dieser Woche wieder gestiegen. Sehr wider⸗ spruchsvolle Angaben waren aber durch die Journale und durch Ge⸗ rüchte über die Lage der Bank in Umlauf gekommen, die in entge⸗ gengesetztem Sinne auf den Cours ihrer Actien einwirken konnten. Einerseits hatte man gesagt, ihre Reserve an baarem Gelde nehme wieder rasch zu und vermehre sich täglich um zwei Millionen. Von anderer Seite wendete man ein, wahrscheinlich um die Wirkung dieser günstigen Angabe zu schwächen, diese Zunahme sei nur die Folge des allmäligen Eintreffens der zu London angekauften Silber= stangen, und ehe man dieselben als einen Zuwachs an versügbaren Hülfsquellen in Anschlag bringen dürfte, müsse man erst die Zeit ab⸗ warten, welche zur Prüfung und Ausprägung des Metalls nöthig wäre. In der am vorigen Donnerstag gehaltenen jährlichen Gene⸗ ral-Versammlung der Actionaire der Bank müssen diese volle Auf⸗ klärung über die Lage des grrßen Kredit⸗-Instituts erhalten haben. Das Protokoll darüber ist noch nicht zur öffentlichen Kennt⸗ niß gelangt. Graf Argout, der Gouverneur der Bank, er⸗ stattete den Jahres⸗Bericht, der, wie gewöhnlich, reich an Ziffern und statistischen Details ist, welche im Ganzen die Sachlage in einem sehr beruhigenden Lichte darstellen. Das Wesentlichste, was daraus hervorgeht, ist, daß an jenem Tage die baaren Geldvorräthe der Bank aus 84 Millionen Franken bier und aus 24 Millionen in den Filial⸗Comtoirs der Provinzen bestanden, wobei zu bemerken, daß in der erstgenannten Ziffer 25 Millionen ale Ergebniß der aus England eingetroffenen Silberstangen inbegriffen sind. Nun rückt aber der Augenblick immer näher, wo das Anlehen, dem die Bank von Frank⸗ reich die ihr gewordene Unterstützung verdankt, bezahlt werden muß, und es entsteht also die Hauptsrage, ob die Bank im Stande sein wird, diese Zablung zu leisten, ohne eine weitere Hinausrückung der Verfallzeit zu erhalten. Es ist aber sehr zweifelhaft, ob man ihr eine solche längere Frist gewähren wird. Daher glaubt man, daß die Bank 22,000 Actien ausgeben werde, um ihr ursprüngliches Kapital von 90 Millionen wieder zu vervollständigen. Db dies geschieht, muß sich bald entscheiden.
Großbritanien und Irland.
London, 30. Jan. Der Globe meldet in seinem heutigen Börsen Bericht, daß die Regierung ein Schiff mit Wassen und Mu- nition, welche für die Junta von Porto angekauft m ,. in Folge des Gesetzes, welches Werbung und ,, 3 Regierungen verbietet, habe fonfisziren lassen 2 6. 20 hinzu, daß die Infurgenten zwar bei Vielen . in ö. 4 6 nahme und Beifall finden, weil ste gegen das ystem r 2 ches die Königin mit Hülfe der Cabrale einführen möchte, daß man aber andererselts sehr unzufrieden mit den Art und Weise fei, wie sich die Junta von Porto durch Zwangs Anleihen und Confisedtionen Geld zu verschaffen gesucht babe. Das weggenommene Schiff heißt bie „Black Cat, 9 mit 6 Karonnaden et und hat 40690 Hasser Pulver an Hord. Der e eg io. Ge lande am mit den Nella mationen gegen die Mushlarirung des Schiffes bei der gte