eine 6 Verarmung und gegen die Immoralität und die Verbrechen der uth. Ob es möglich sei, dergleichen Mittel aussindig zu machen, muß zwar für jetzt dahingestellt bleiben; wünschenswerth bleibt es jedoch jedenfalls, daß die einschlagenden Fragen einmal gründlich erörteri und beantwortet, daß sie, die immer wieder von neuem namentlich auch in deut- schen Stände ⸗Versammlungen Anregung finden, einmal zur Erledigung ge= bracht werden. Es lann nicht die Absicht der Deputation sein, alle die einschlagenden Fragen der Neihe nach zu erwähnen oder zu erschöpfen; . einige — 21 4 besonders gegenwärtig slärler hervermeien, sollen vorzugsweise berührt werden.
; ahin gehört die Reform des Innungswesens. In dem . besteht noch zwischen den einzelnen Gewerben eine 6 e, . * * wickelung der Kräste des einzelnen Handwerkers e . hr k nung des Arbeinsgebietes. In dieser Trennung liegt. 42 * . i zu den ärgerlichen Streitigkeiten, sondern auch, wie die Verutation überzeugt Hält, zugleich der Grund, weshalb manche Kapazität in dem ein= zelnen Hankwerle derllimmert, weshalb auch der materielle Woblstand dieser Klasse der Staatsbürger im Allgemeinen noch nicht in dem erwünschten Maße gefördert ist. Je weiter die Berechtigung des Einzelnen zum Hand⸗ werlsbeirieb ist, desto breiter und sicherer ist die Grundlage, auf welcher die technische NAläsbilzung des einzelnen Handwerkers, die Forderung des ma⸗ teriellen Wohles desselben und der FJorischritt des Gewerbes selbst statifinden kann. Die Staateregierung hat schon im Jahr 1833, als sie den Stän- den den Entwurf, einige Bestimmungen über das Gewerbwesen betreffend, vorlegte, das Ilan nf anerkannt, daß der Dewerbthãtigleit nicht nur in derjenigen besonderen Sphäre, wo vorzugsweise das Prinzip des ununter- brochenen Fortschreitens vorwaltet und vorwalten muß, die nöthige Freiheit der Bewegung und Entwickelung gesichert, sondern auch dem ganzen Sy⸗ steme des Gewerbwesens ein Charakter gegeben werde, wodurch es nach und nach sich zu noch mehrerer Freiheit von den bisher gewohnten Formen vor= bereiten und fortbilden kann.
Die Deputation würde hier auch der Begünstigung und Erleichterung des Wanderns gedenken, wenn nicht bereits ein ständischer Antrag deshalb der Regierung vorläge.
In einiger, wenn auch in einer entfernten Beziehung zu diesem Ge- genstande steht die Errichtung der sogenannten Fabrik-Unterstützungekassen.
Das Innungewesen, so veraltet auch seine dem Geiste des Mutelalters entlehnten Formen sein mögen, hat doch ein Institut in seinem Schoße ge⸗ hegt und gepflegt, das der ursprünglichen Autonomie der Zünfte seine Ent— stehung verdankt, und dessen Regulirung in späterer Zeit die Landesgesetzge⸗ bung sich hat angelegen sein lassen, das Institut der Gesellenkassen, welches darauf berechnet ist, die einem Handwerke verwandten Gesellen und Gehül⸗ fen in Krankheitsfällen zu verpflegen und ihnen sonst Unterstützung zu ge⸗ währen und dadurch zu verhüten, daß sie dem öffentlichen Armenwesen an— heimfallen. In manchen Fabrik-⸗Etablissements, namentlich in geschlessenen, hat man dieses Institut nachgeahmt und den besonderen Verhältnissen des Fabritwesens mit ausgezeichnetem Erfolg angepaßt. Es ist zu wünschen, daß dasselbe in Fabril⸗Verhältnissen immer mehr Anwendung finde. In einer sehr ausgedehnten und äußerst wohlthätig wirkenden Weise besteht es untet den Kattundruckern schon längst. Auch' das Bergwefen erfreut sich einer ähnlichen Einrichtung in den . Knappschaftskassen. Diese Institute verfolgen übercinstimmend den Zweck, ihre Angehörigen gegen gänzliche Verarmung sicher zu stellen und die Nothwendigkeit zu verhüten, öffentliche Unterstüßzung in Anspruch zu nehmen. Es mürke sich der Mühe verlohnen, . untersuchen, ob und inwiewest diese Institute auch auf Arbeiter in nicht geschlossenen Fabril-Eiablissements anzuwenden seien, ob auf ver— mehrte Herstellung derselben nicht von Seiten der Behörden eingewirlt und vielleicht zu diesem Behufe selbst von Seiten der Gesetzgebung auf geeignete Weise das Nöthige angeordnel werden könnte.
Ein auf das materielle Wohlbefinden der arbeitenden Klassen einflußrei⸗ ches, hier und da sichibares Gebrechen der Zustände des Fabrikwesens bil= det das Auslohnen der Arbeiter mit Waaren stant baaren * Geldes?! Truck ⸗
System. Wenn der Arbeiter für seine Leistungen statt Geldes Waaren
oder, wie es zuweilen geschieht, von den Fabrikanten oder Verlegern eine 1 auf deren eignen Laden oder auf den Laden eines Bäqers oder
Krämers für den Ertrag des Lohns erhält, so besindet er sich schon des⸗= halb im Nachtheil, weil die Waaren leinen äußerlich sestgestellten, sondern nur einen relativen, d. h. einen von den Umständen und von der Beurthei= lung Anderer abhängigen Werth haben, der erst gefunden wird, wenn' ez
elingt, die Waaren zu verfaufen und ins Gild zu sttzen. Es ist dieses
erfahren eines Fabfilanten oder Verlegers gegen seine Arbeiter um fo nachtheiliger und um so tadelnswerther, als der Fabrikant dabei das Ab— hängigkeils Verhältniß des Arbeiters benutzt und die Annahme der Waa— ren als Lohn von Seiten des Arbeiters in der Regel feine freiwillige, son= dern eine Folge unfreiwilliger Aufnöthigung ist.
Das Cirfular vom 6. Februar 180 üntersagt den Spitzenfabrifanten, das Bergdekret vom 6. August 1659 den Gruben-Vorstehern und die Hammer- Ordnung vom 26. Marz 1669 den Hammerwerks-Besitzern das Auslohnen der Arbeiter mit Waaren. In England besteht seit 1831 der Truck ⸗Akt, durch welchen die Bezahlung des Lohns der Arbester in Waaren für un⸗ gesetzlich erklärt und mit Strafen bedroht wird. Die Humanität sowohl als der Vonheil des Gemeinwesens fordern eine Berücksichtigung diests Gegenstandes auch von der sächsischen Gesetzgebung.
Bei der steigenden Bevöllerung des Landes, bei den erhöhten Kultur— Zuständen, bei der damit in Verbindung stehenden Demoralisalion der un= tersten Schichten der Gesellschaft, kei der zum Theil erkennbaren Arbeits- scheu derselben, zum Theil auch bei dem wirklichen Mangel an Arbeit, liegt der Gedanke ziemlich nahe, ob es nicht an der Zeit sei, daß man sich von Seiten der Staatsregierung mit den Fragen beschästige, inwieweit dem frühzeitigen Heirathen Hindernisse in den Weg gelegt werden könnten, in— wiesern die Anlegung von Bezirks-Arbeitshäusern zu empfehlen oder anzu⸗ ordnen und was zur Erleichterung von Auswanderungen zu thun sei.
Se gern dabei die Deputatfon zugiebt, daß zu enischeidenden Maß— regeln in diesen Fragen ohne die dringendste Veranlassung nicht zu verQ— schreiten ist, so mag doch die Zeit nahe sein, wo jene Fragen erheblich ge— 8 , um einer sorgfaͤlligen Prüfung nach jeder Seile hin zu beQ
Alls besenderg wichtig und mit dem Gegenstande dieses gerichts i nahen Zusammenhange kehr darf die . ö Magazinen, namentlich von Mehl Magazinen, betrachten.
Die Frage über die Zweckmäßigkeit der Magazine überhaupt ist nicht erst in neuerer Zeit angeregt worden, sie ist in Sachsen schon vor 40-50 Jahren behandelt und durch praltische Verfuche erörtert worden, sie ist oh Zeit zu Zeit verschiedenen Veurtheilungen unterworfen gewesen, und man schein sich zuletzt zu der Ansicht vereinigt zu haben, daß? bie Anlegung von Magazinen für die ganze Bevöolterung oder für einen Theil derselben nicht zwedmäßig oder nicht ausführbar sei, während man für besondere Zweige der Staats -Verwaltung, z. B. für die Militair . Verwaltung, Magazine zu Aufbewahrung von Mehl und Getraide beibehalten, auch sür den Bedarf der Bergleute für Zeiten der Theurung durch Anhäufung von Korn Vor! räthen gesorgt hat, die jedoch, wie die Deputation in Erfahrung gebracht und hier beiläufig zu erahnen hat, zum Theil schon vor Eintrit; der jetzi⸗· gen ungünstigen Nahrungs-Verhältnisse verwendet worden sein sollen.
Es ist leineswegeg die Ansicht der Deputation, daß es möglich sei solche Vorräthe von Mehl und Korn, welche zum Unterhalte von 1 bis 2 Millionen Menschen auf mehrere Monate hinaus dienen, auszukaufen und anzuhäusen, da hierzu Mittel erforderlich sein würden, welche dle raͤfte auch eines reicheren und größeren Staats übersteigen dürften.
Wenn man von dem übrigens nicht wohl denkbaren Fall eines allge · meinen, über ein ganzes Land sich erstreckenden Mangels au Getraide ab⸗ schen will und nur den Fall sich denlt, daß einzelne Landestheile momen« tan, wenn auch fühlbar für die unbemittelteren Klassen, den Mangel em— pfinden und in Folge der Stockungen im Gewerbe kaum mehr im Stande sind, hohe Getraidepreise zu bezahlen, so scheint allerdings die Anlegung von Magazinen, besonders für Mebl, ein Artikel, der nach den neueren
ahrungen auf längere Dauer, unbeschadet seiner Güte und Brauchbar⸗ keit, aufbewahrt werden kann als Korn, und daher in dieser Hinsicht vor dem letzterem den Vorzug veidient — nicht nur wünschenswerth, sondern auch ausführbar zu sein. Ausführbar erscheint sie darum, weil, wenn sie auch ein bedeutendes Anlage-Kapital erfordert, doch die Mö lichkeit und Füglichleit gewährt, die vorhandenen Vorräthe von . zu ** und bei 3 Gelegenheit zu verkausen und ins Geld zu setzen, weil also ein
zerlust an Kapital nicht, ja sogar, da nur von dem Verlauf und nicht von unentgelilicher lieberlassung der Vomaͤthe die Rede i, möglicher weise ein
Kapitalgewinn eintreten und dieser wiederum zur Förderung und Hebung des aufn, verwendet werden fann. -
Nüßlich erscheint eine solche Einrichtung, weil sie eintretendenfalls ge flissentliche Preissteigerungen in Schranken halten, lokale ungünstige Kon ⸗ juunkturen mildern und überhaupt die Furcht vor 1 3 in den Hinter grund drängen wird; sür 2 aber muß man sie um so mehr erachten, als bekanntlich Sachsen, selbst bei günstiger Aerndte, zu seinem Bedarf bei⸗ läufig eine Million Scheffel Brodgetraide anzutkaufen genöthigt ist.
Ist man sich bei weiterer Erwägung dieser Angelegenheit nur erst dar= über klar geworden, ob die Anlegung von Mehlvorrathshaäusern Sache des Staats oder eines größeren Vereins von Gemeinden sein solle, ob und in- wieweit bei einer Unternehmung des Staats Gemeinden sich zu betheiligen berechtigt und verpflichtet srin dürsten, so ist die hauptsächlichste Schwierig⸗ leit beseitigt.
Jedenfalls verdient die Sache die reiflichste Erörterung, wenn man da von ausgeht, daß sie dazu dienen soll, einem momentanen RNothstand im voraus vorzubeugen und den plötzlichen Eintritt einer Theurung mit allen ihren Folgen zu verhindern.
Die Deputation, welche sich mit der allgemeineren Betrachtung aller dieser verschiedenen Fragen beschäftigt hat, ist freilich der Ansicht, daß die näbere Erörterung und Beantwortung derselben andere als die gewöhnlichen Maßregeln erheischt. Nicht als ob inan das Verfahren der Behörden, gut= achtliche Anzeigen über Gegenstände von allgemeinem oder besonderem Inter= esse von Unterbeamsen zu erfordern, und sowohl danach als auf selbsistän⸗ dige Weise Untersuchungen und Erwägungen zu veranstalten, einem Tadel unterwerfen wollte; diefes Verfahren mag sich oft als ausreichend bewährt haben; bei den angeregten Fragen kommi es indessen darauf an, von den— jenigen, die sie vornehmlich treffen, von den Perfonen, die davon unmit- telbar berührt werden, über die einschlagenden Thatsachen Erkundigung ein⸗ zuziehen und deren Aussagen darüber zu Protokoll zu bringen. Das eng- lische Parlament, insowest es nach dortiger Verfassung mit Regierungsge⸗— walt versehen ist, setzt gewöhnlich zu Erörterung gewisser Fragen und Zua— stände, zu Vorbereitung von Geskgebungs⸗Gegenständen oder um sich zu versichern, ob ein Gegenstand zu gesetzlicher Regülirung sich eigne oden nicht, Comité nieder, welchen das Remht zuͤsteht und die Pflicht obliegt, über die Thatsachen, die der späteren Beurtheilung der Sache zur Grundlage dienen sollen, unmittelbare Auskunst von Personen jeden Standes zu erheben — Enquéten — und die Fragen und Antworten zu Protokoll zu bringen, wel⸗ ches später der Oeffentlichkeit übergeben zu werden pflegt.
Solche Comités sind, so viel die Deputation weiß, zur Untersuchung des Armenwesens, des Gefängnißwesens, gewisser wichtiger Handels- und Fabrit⸗Branchen, der Baumwoll⸗Fabrication ꝛ2c. niedergesetzt worden.
Entstehen daraus zum Theil sehr voluminöse Relationen, so liegt doch der Gewinn davon am Tage, indem es möglich wird, aus den sorgfältig ermittelten thatsächlichen Umständen ein Urtheil über die Sache zu abstrahiren.
Weichen auch unsere Einrichtungen und unsere öffentlichen Gewohn— heiten wesentlich von denjenigen in England ab, so ist doch das Institut der Enquéten so natürlich und in dem Bedürfnisse begründet, so einfach und ungekünstelt, daß es zur Nachahmung auch in unserem Lande, zumal in wichtigeren und in das Volls- und Siaateleben tief eingreifenden Fra— gen, empsohlen werden darf.
Die Regierung würde zur Erörterung von dergleichen Fragen und Zuständen bei uns eine Kommission zu ernennen, dieser Regierungs- und andere Beamte, auch Privatpersonen beizugeben haben und ihr die Eimitte= lung von Thatsachen bis in die größten Einzelnheiten, welche außerdem schwerlich zur Kenntniß der Regierung gelangen können, durch unmittelbare Erhebung von Betheiligten und Nichtbetheiligten, überhaupt von denen, welchen eine unmittelbare Kenniniß des Gegenstandes beiwohnt, als Auf— gabe zu stellen haben. Wird einer Kommission dieser Art außerdem noch zur Pflicht gemacht, nach den gesammelten Notizen ein Urtheil über die Sache selbst abzugeben, und bleibt der Regierung schließlich noch die Be⸗ sugniß ungeschmälert, ihres Ortes die Sache zu beurtheilen und Entschlie⸗ Fung zu sassen, so dürfte sich gegen den Vorschlag, welchen die Deputation zu machen gedenkt, am allerwenigsten in Hinsicht auf die bestehenden Ver— sassungs-Verhältnisse etwas einwenden lassen.
Die Deputation stellt daher den Antrag: „Die Kammer wolle mit der ersten Kammer der Staatsregierung zur Erwägung anheimgeben, das In⸗ stitut der Enquéten einzuführen, um solche zur Erörterung der von der Deputation in Anregung gebrachten und anderer auf allgemeine Zustände des Landes sich beziehenden Fragen zu benutzen und über die gefaßte Ent— 66 m der nächsten ordentlichen Stände Versammlung Mittheilung zu machen.“
Am Schlusse dieses Vortrages ist noch einer an die Kammer gelangten Petition Melchior Meyner's und Konsorten in Rochlitz, welche an die De— putation abgegeben worden ist, zu gedenken, in welchcr, zu Abhülse des ge enwärtigen Nothstandes, eine qußerordentliche Bewilligung einer Geld— . aus der Staatsfasse zum Ankauf von ausländischem Getraide und zum Wiederverkauf um einen billigeren Preis, so wie eine Ermahnung der Regierung an die Oefonomen des Landes, ihre Vorräthe auf geraderem Wege, als durch wucherische Austäüfer, dem Volke zukommen zu lassen, als wünschenswerth bezeichnet, zu Verhütung künftigen Nothstandes aber um Erlassung eines Gesetzes gegen Getraidewucher und um Erwägung zu Aus— mittelung eines Fends zu Anlegung und Unterhaltung von Getraide-Ma— gazinen gebeten wird.
Da der Deputation von im Lande vorgekommenen wucherlichen Ge— traide - Speculationen, so wie von einem gestissentlichen Zurückhasten der Kornvorrätbe von Seiten der Oekonomen, nichts bekannt, auch von den Petenten hierüber nichts Näheres angegeben worden ist, übrigens ein Ge- setz gegen Getraidewucher in dem muihmaflichen Sinne der Petenten be- denklich und unthunlich erscheint, der übrige Inhalt der Petition aber durch gegenwärtigen Bericht sich erledigt, so räth die Deputation der Kammer an;: „diese Petstion auf sich beruhen, jedoch noch mit den übrigen oberwähnten Petitionen an die erste Kammer gelangen zu lassen.“
Großherzogthum Baden. Durch eine Großherzogliche Verordnung wird die Anfertigung von Schieß⸗Baumwolle und ähnli⸗ chen, das Schießpulver vertretenden Präparaten, sei es zum Handel oder zum eigenen Gebrauche, bei einer Strafe von 5 — 30 Gulden verboten. Für die Ausbewahrung, den Verkauf und Transport dieser Präparate gelten die für das Schießpulver bestehenden Verordnungen. Die zum Verkauf im Kleinen bestimmten Präparate müssen mit Fer- nambuc roth gefärbt sein; für jedes ungefärbte Pfund wird eine Strafe von 10 Gulden erlegt. Wer zum Verkauf dieser Präparate berechtigt ist, darf davon nie mehr als ein Pfund in seinem Hause auf⸗— bewahren; Personen, die nicht damit handeln, dürfen nur ein Viertel⸗ pfund im Hause haben. Wer einen größeren Vorrath hat, verfällt in eine Strafe von 15 Gulden.
Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (G. H. 3.) In der Sitzung der ersten Kammer am 8. Februar wurden zwei An⸗ träge des Freiherrn von Gagern über die Auswanderung bekathen. Von diesen Anträgen bezleht sich der eiste auf „die Auswanderung überhaupt, ihre hohe Wichtigkeit, umfang und nalionale Bewandtniß, da⸗ mit es zur Kenniniß der Sitaatsregierung gelange, was von ihr in der Hinsicht ständischersests erwartet werde“; der zweile geht auf eine Bitte um Nusschlis wegen der Auswanderung von 672 Einivohnern der Gemeinde Gteß Zimmern. In letirrem Ans age wird bemetit, Mnnragsteller habt sich durch eingezogene Erkundigungen davon überzeugt, daß man mit relativer Zweckmäßigkest und Sorgfalt zu Werke gegangen, und daß die Leute frei⸗ willig und wohlausgerüstet wohl emuth einem besseren Schicksal entgegen- gegangen seien, bringe jedoch dlesen Gegenstand zur Sprache, well sich daran der ganze Uebeiblick, das He unf nf der Auswanderung, die Natur, die Ausdehnung und die verschiedenen Modisicationen des Pauperismus e , as auf diese Anträge sich beziehende, eine aussührliche Besprechung der Auswanderunge. ra . n. Schöeiben des dirigirenden Sigats' n, n. nimmt zunãäch Bezug auf die früheren Mittheilungen und Kam- mer- Verhandlungen über diesen Gegenstand, denen einige westere Notizen beizufügen seien. Der ug der Auswanderung . jetzt entschieden nach Nord · Amersla; nach . nde feine, nach Algier nur eine beschränkte Auswanderung mehr statt. as Schreiben giebi hierauf Mittheilungen
über die von der Königlich preußischen Regierung aus gewählten Leunjen der
Kreise Dieburg, Bensheim und Großgerau in Ostpreußen gebildete Kolonie, ferner über die Auswanderung von 160 Personen nach Brasilien. So⸗ dann wird das System der Regierung entwickelt in der Auswanderungsftage, wonach die Negierung nie ein bestimmies Ziel anrathe, wohl aber vor gewissen Einschiffungs- Orten warne, die Zahl der für die Auswanderer sehr nüßli= chen und nothwendigen Konsuln vermehre, die Agenten der Sch fffsreisenden überwache, detaillirie Vorschriften über die Abfassung der Kontrakte erlas⸗ sen und Caufionen von den Agenten verlangt habt. Hierauf geht das Schreiben auf eine Erörterung der Ursachen der Auswanderung ein und sindet den Grund derselben neben der zu sehr erleichterten Ansässigmachung, der übermäßigen Zerstückelung der Güler, dem gistiegenen Lurus und der wachsenden Ungenügsamfeit — hauptfächlich lin der Uebervölke— rung des Landes. Diese letzte, ein relativer Begriff, sei da an— zunehmen, wo eine nicht unbedeutende Fraction von Leuten keine hinreichende Beschäfligung und Lohn sinde, wo die Gewerbe über—Q setzt seien und der Grundbesitz der Ackerbautreibenden zu klein sei, um sie zu beschästigen und zu ernähren. Das Schreiben giebt aus— führliche Notizen über diesen Punlt, entwickelt die nachtheiligen Wirkungen der zu sehr erleichterten Ansässigmachung und der übermäßigen Zerstücke⸗ lung der Güter, welche das Proletariat vermehre, — geht dann auf den Einfluß der Anwendung der Maschinen in den Fabriken auf das Loos der arbeitenden Klassen über, schildert die nachtheilige Wirkung der den Pui— vaten eingeräumten freien Disposition über ihre Waldungen in dem Oden— walde, beleuchtet eine in den früheren Berathungen der zweiten Kammer geltend gemachte Auffassung, wonach die Auswanderung mehr eine Lieb— haberei, als eine Nothwendigkeit sei, und führt dann aus, daß die Mehr⸗ zahl der Auswanderer aus Leuten bestehe, die zu Hause keine Exi⸗ stenz fänden, und daß es ein Weik der Menschlichkeit sei, diese auf einen Boden zu verpflanzen, der noch Millionen Händen Be- schäftigung gewähren könne. Das Schreiben verbreitet sich dann weiter über die gegenwärtigen Zußände, beschäftigt sich mit den verschiedenen Klas— sen von ÄAuswanderern, insbesondere mit der Klasse, welche nicht einmal die Mittel zur Ueberfahrt besitze, den Proletariern, geht dann auf den Vorgang zu Groß-Zimmern über, bei welchem von den Gemeinde-Räthen, praktischen und veiständigen Männern, mit großer Umsicht und Sorgfalt verfahren worden sei. Aehnliche Auswanderungen seien schon längst durch die Ge⸗ meinden veranstaltet worden und nur deswegen unbekannt geblieben, weil sich unter den Unteistützten kein Undanlbarer fand, der die, empfangene Wohlthat mit gehässigen Denunciationen vergalt. Schließlich resu⸗ mirt das Schreiben das Resultat der Erörterungen dahin 1) dem zu rtaschen Ueberhandnehmen der Population müsse entgegengewirkt, leichtsinnigen Ansiedelungen und übermäßigen Zerstückelungen des Bo— dens Gränzen gesetzt werden; 2) die Auswanderung sei ein Nittel, das Gleichgewicht zwischen dem Bedürsnisse der Arbeit und dem Anecrbieten zur Arbeit herzustellen, sie sei daher im Allgemeinen unter den vorliegenden Verhältnissen eimas Nützliches, — und noihwendig, wo sich eine Bevölke— rung finde, die sich selbst und der Gesellschaft zur Last sei. Es wären da⸗ her Opfer nicht zu scheuen und die weniger wohlhabenden Gemeinden, in welchen sich das Bedürfniß zeige, in ihren desfallsigen Bemühungen zu unterstützen. Solche Maßregeln würden früher oder später doch nothwen⸗ dig; je später man dazu schreite, desto schwieriger und kostspieliger wür⸗ den sie. (Schuß folgt.)
Orsterreichische Monarchie. Wien, 16. Febr. (W. Z.) So eben ist das nachstehende Allerhöchste Patent erschienen: Wir Ferdinand der Erste, Oesterreich 2c. ꝛc. ; 4 Um den Schutz des literarischen und artistischen Eigenthums gegen unbefugte Veröffentlichung, Nachdruck und Nachbildung möglichst zu erwei- tern, haben Wir die Einführung der nachstehenden gesetzlichen Be stimman— gen beschlossen und befehlen hiermit, daß dieses Gesetz in allen jenen Pro— vinzen Unseres Kaiserstaates, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesetz- buch vom 1. Juni 181 nnd das Strafgesetz über Verbrechen und schwere PolizetzUebertretungen vom 3. September 1803 in Wirksamkeit getreten ist, ohne Verzug kundgemacht und in Anwendung gebracht werde. Auch hat dasselbe für das Kaiserl. Königl. Militair-Gränzgebiet und für die der Militgir-Gerichtsbarkeit unterstehenden Personen unter analoger Anwendung der Militair-Strasgesetze zu gelten, worüber die weitere Verfügung nach— träglich bekannt gemacht werden wird. Gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am neunzehnten Oktober, im Eintansend achthundert sechsundvierzigsten, Unse⸗ rer Reiche im zwölsten Jahre.
von Gottes Gnaden, Kaiser von
Ferdinand. . Karl Graf von Inzaghi, Oberster Kanzler. Franz Freiherr von Pällersdorff, Hoffanzler. Johann Freiherr Krtüczka von Jaden, Vice Kanzler. Nach St. Kaiserl. Königl. Apostol. Majestät Höchsteigenem Befehle: Franz Ritter von Nadherny, Kaisetl. Königl. Hofrath.
Gesetz zum Schutze des literarischen und artistischen Eigen⸗ thums gegen unbefugte Veröffentlichung, Nachdruck und Nachbildung.
JI,
Von den Rechten der Autoren an ihren literarischen und artistischen Werken.
S. 1. Die literarischen Eizeugnisse und die Werke der Kunst bilden ein Eigenthum ihres Urhebers (Autors), d. i. desjenigen, welcher sie ur— sprünglich verfaßt oder verfertigt hat.
Dem Urheber wird, sofern nicht besondere Verträge entgegenstehen, in Beziehung auf den durch dieses Gesetz gewährten Schutz gleschgehalten:
2) Der Besteller eines Werkes, welcher dessen Bearbeitung und Aus— führung nach einem gegebenen Plane und auf seine Kosten an eigen An— deren übertragen hat; .
b) der Herausgeber oder Unternehmer eines Werses, welches durch die Lieferungen selbstständiger Beiträge mehrerer Mitarbeiter gebildet wird;
e) der Herausgebet eines anonymen oder pseudonymen Wertes (8§. 14 2. b.). ö 2. Dem Urheber eines literarischen oder Kunstwerkes steht unter den in dem gegenwärtigen Gesetze festgesetzten Vedingungen ausschließend das Recht zu, mit seinem Erzeugnisse nach Willkü— u verfügen, dasselbe in beliebiger Form zu vewielfältigen und zu veröffentlichen. Er kann die⸗ ses Recht auch ganz oder theilweise an Andere übertragen.
S. 3. Jede ohne Genehmigung des Urhebers oder eines Nechts nach⸗ solgers auf mechanischem Wege unternommene Vervielfältigung eines mit Beobachtung der gesetzlichen Bedingungen und Förmlichkeiten erschienenen literarischen Werkes wird als verbotener Nachdruck eiklärt, und zwar ohne Unterschied, ob hierbei das nämliche oder ein anderes Verfahren als bei der Eizeugung des Originalwerles angewendet worden ist.
Dieses Verbot der Vervielfältigung auf mechanischem Wege gilt auch von den Werken der Kunst. 9. .
Als Originalwerk wird außer dem ursprünglichen Erzeugnisse 33 Wis⸗ senschast oder Kunst auch jeder davon gemachte Abdruck und jede Nachbil⸗ dung behandelt, welche der Urheber oder sein Rechisnachsolger zusolge des ihm zukemmenden Autorrechts (6. 1) vcranstaltet hat.
Ausnahmen 34 n,, mm ungen dieses Paragraphen ent⸗
ach folgenden §§. 5 — 9. nern,, .. ö Nachdruck werden gleich geachtet:
a) Der ohne Genehmigung des Urhebers oder seines Rechtsnachsol⸗ gers unternommene Abdruck von Manustripten aller Ar, so wie
b) von gehaltenen Vorträgen zum Zwecke der Erbauung, der Beleh— rung oder des Vergnügens. In beiden Fällen (a und b) muß die Ge— nehmigung auch dann nachgewiesen werden, wenn der Unternehmer recht argen Besitzer der Original- Handschrist, einer Abschrift oder Nach=
rift ist.
Uebrigeng gilt, was oben ad 2. von Manustripten gesagt wurde, auch von geogtaphischen und tezographischen Karten, von natärwössenschaftlichen, architeltonischen und ähnlichen Zeichnungen, Abbildungen u. s. w., wesche nach ihrem Zwecke nicht als selbstständige Kunstwerke zu betrachten, sondern zur Versinnlichung vom wissenschaftlichen Gegenständen bestimmt sind.
Auszüge aus dem Werte eines anderen Autors, nit oder ohne Veränderungen, wenn sie als besondere Schriften mit dem Titel des Ori- ginalwerles oder ohne denselben erscheinen.
. —— —
„) Veränderungen in den Zugaben eines Werkes, namenllich die Hin⸗ zufügung, Weglassung oder Abänderung von Anmenriungen, Abbildungen Jarten, Registern u. s. w', entziehen den Abdruck eines Wertes oder eines Auszuges aus demselben dem Nachdrucks verbote nicht.
) Von zwei unter dem nämlichen oder auch unter vorschiedenen Ti- teln vorkommenden Werfen, welche denselben Gegenstand in der nämlichen Ordnung und Eintheilung behandeln, ist das später erschienene dann als verbotener Nachdruck zu betrachten, wenn nicht die darin wahrgenommene Vermehrung oder sonstige Veränderung des Inhalts sür so wesentlich und überwiegend erkannt wird, daß es als ein neues selbsständiges Geistee⸗ Prodult erachtet werden muß.
Schluß folgt.)
ö. ußland und Polen. ö. St. Petersburg, 12. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat in Veranlassung der glückiichen Entbindung Ihrer Kaiserl. Hoheit der Großfürstin Marie, Gemahlin des Herzogs von Leuchtenberg, von einem Prinzen, der den Namen Eugen erhalten hat und mittelst Naiserlichen Tagesbefehls vom Sten d. M. in das preobraschenskische Garde- Regiment und in das Garde- Ulanen-Regiment eingeschrieben worden ist, die bestehende Hoftrauer bis auf weitere Vorschrift abzu⸗ legen befohlen.
Dem Justiz⸗-Minister und Staats⸗Secretair, Geheimerath Gra⸗ fen Panin ist der St. Alexander⸗-Newski⸗Orden verliehen worden.
Auf Befehl des Kaisers sollen an dem Tage der Thron-Bestei⸗ gung oder Krönung der Königin von Großbritanien die Salutschůsse britischer Kriegsschiffe, wenn diese auf der Rhede liegen, mit der fest= gesetzten Zahl von Schüssen beantwortet werden. . Auf Vorstellung des Ministers der Reichs-Domainen darüber, daß es bei der gegenwärtig fortschreitenden Entwickelung der Forst⸗ Wirthschaft nothwendig erscheine, die Förster= und Unterförsterstellen in Kurland mit speziell in den Forstwissenschaften vorbereiteten Offi⸗ zieren zu besetzen, hat der Kaiser befohlen: die gegenwärtig ange⸗ stell en Förster und Unterförster bei ihrem Austritt aus dem Dienst n zoren gegenwärtigen Verhältnissen zu belassen, in der Folge aber diese Stellen mit Offizieren des Förster⸗Corps aus der Zahl der Schüler des Forst- und Meß-Instituts zu besetzen und diesen das Recht zu ertheilen, in denselben bis zum Range eines Majors fort⸗ zudienen; diejenigen, welche länger 'in diesem Posten zu verbleiben wünschen, sollen nicht weiter avanciren dürfen. Auch wird bestimmt, daß bei Besetzung der bezeichneten Stellen den Kindern der wirkli⸗ chen Förster, weiche ihre Erziehung im Forst⸗Institute genossen ha— ben oder noch genießen werden, der Vorzug gegeben werden soll.
. Frankreich.
J Paris, 15. Febr. Der Minister der Marine und der Kols— nieen hat so eben von dem Gouverneur der französischen Niederlassun⸗ gen in Deeanien neuere Berichte erhalten, die bis zum 5. Oktober weichen und sich an die zuletzt im Moniteur veröffentlichten vom 4. Juni anschließen. „In dieser ganzen Zeit“, sagt heute das ofsi— zielle Blatt, „hatten sich die Feindlichkeiten nicht wieder erneuert. Mitten unter den zu Punavia ausgeführten Vertheidigungs⸗Ar⸗ beiten hielten unsere Truppen, die disponibler geworden waren, die dissidirenden Indianer in den Thälern im Schach und setzten sie außer Stand, die Offensive zu ergreifen. Die Verbindungen zwischen Pa— peiti und unseren verschiedenen Posten waren vollkommen gesichert. Unsere eingeborenen Verbündeten hatten mehrere Streifzüge in die Thäler gemacht und über sechzig Gefangene zurückgebracht, unter de⸗ nen sich vier Häuptlige befanden und namentlich der bedeutendste, der von dem Protektorat abgesallen war. Der größte Theil dieser Gefangenen wurde, nachdem er sich unterworfen hatte, in Frei⸗ heit gesetzt. Der Gouverneur rechnete auf den moralischen Eindruck, den die Gegenwart der von ihm verlangten Verstärkungen hervorbringen müsse, überzeugt, daß der Widerstand um so schneller aufhören würde, je klarer die Ohnmacht desselben sich zeige. Er sah auch in der bevorstehenden Ankunft der Expeditions⸗Truppen den gre⸗ fen Vortheil, den dem Protektorat treugebliebenen Indianern jede Besorgniß für die Zukunft zu benehmen.“
Unter den, nächsten Arbeiten, mit denen sich die Deputirten⸗ Kammer beschästigen wird, nennt die ministerielle Epoque 1) die Postreform; 2) die Aenderungen in der Stempelsteuer; 3) die algie⸗ rische Verwaltung.
Auf das Gesuch des Marquis von Normanby um eine Urlaubs— bewilligung ist die Antwort aus London eingegangen. Ueber deren Inhalt verlautet jetzt, das Benehmen des Marquis von Normanby habe die völlige Billigung seiner Regierung erhalten; eine Urlaubs bewilligung sei ihm für jetzt nicht erheilt worden; doch solle er sich einstweilen darauf beschränken, seine offiziellen Beziehungen mit Herrn Guizot zu suspendiren; es würden ihm später weitere Instructionen in Bezug auf sein Abberufungs⸗-Gesuch zugeschickt werden. Die Ge= mahlin des Marquis vou Normanby setzt auch ihre Einladungen zu dem Balle fort, welchen sie am 19ten d. geben will, und auf dem, wie es heißt, auch die französischen Prinzen zu erscheinen beabsichtigen.
Dem Constitutionnel zusolge, stände die Maßregel gegen den Infanten Enriqe mit der beabsichtigten Heirath dieses Prinzen in keiner Verbindung, sondern sie wäre die Folge wirklicher oder an— geblicher Manöver, in welche der Prinz sich eingelassen hätte, den Rathschlägen eines Engländers, Namens Misley, folgend, welcher selbst über die französische Gränze gebracht würde, während der In⸗ fant sich nach Barcelona verfüge. Nach anderen Angaben soll dieser Mielry kein Engländer, sondern ein Italiener aus dem Herzogthum Morena sein.
Herr Empis ist an Stelle des unlängst verstorbenen Jouy zum Mitgliede der französischen Akademie gewählt worden.
In der Epoque wird bei der Beschreibung eines Balles beim Herzoge von Nemours hervorgehoben, daß die Herren sämmtlich mit weißen Halstüchern, kurzen weißen Beinkleidern, weißseidenen Strüm— pfen, Schnallenschuhen, kurz, in der Tracht des vorigen Jahrhunderts erschienen wären, und daß nur einer von den Gästen im gewöhnlichen schwarzen Anzuge mit schwarzer Kravatte aufgetreten sei. Es war Herr Thiers, der sich deshalb bei seinem Wirthe damit rechtfertigte, daß der König ihn, wenn ihn zu empfangen geruht, stets in solchem Anzuge angenommen habe und er daher etwas Ungeeignetes zu thun besorgte, wenn er beim Herzog anders erschienen wäre.
Frau von Lamartine ist sehr gefährlich erkrankt, weshalb Herr 6 . auch schon seit einigen Tagen nicht in der Kammer erscheint.
Die, Vicomtesse von Chateaubriand, Gemahlin des berühmten legitimistischen Schriststellers, ist vor einigen Tagen hier im 7sten Jahre gestorben.
„An die Stelle des verstorbenen Grafen Clarac ist Graf Leon de Laborde, der sich durch mehrere archäologische Werke bekannt ge⸗ macht hat, zum Konservator des Antiken Museums ernannt. . zwischen Bordeaux und Neu- Otleans fahrende Paketschiff „Crool, welches am 8. November die franzbsische Küste verlassen arg n . Personen am Bord am 19. Dezember östlich von n en . gescheiter. Der Capitain und 51 Personen sind
Vorgestern wurde in der Kirche St Thomas von Aquino eine . e, . — . Ermordung des gen. von
(ch * n a p Germ neh n 2 . n r en des Faubourg St.
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Paris, 15. Febr. Die Budget⸗Kommission der Deputir⸗ ten⸗Kammer hat heute mit 15 Stimmen von 18 Herrn Bignon wie⸗ der zu ihrem Berichterstatter ernannt. Die drei übrigen Stimmen hatte Herr Lacrosse erhalten. Uebermorgen wird der Kammer in öf⸗ sentlicher Sitzung eine Mittheilung der Regierung gemacht werden. Bei der gestrigen Reorganisirung der Büreaus der Beputirten-Kam— mer hat wieder in allen Büreaus die konservative Partei mit großer Majorität obgesiegt.
Großbritanien und Irland.
unterhans. Sitzung vom 12. Februar. Die Fortsetzung und der Schluß der diplomatischen Korrespondenz in der spanischen Heirathsfrage sind gestern bereits den beiden Häusern des Parlaments vorgelegt worden, und da die letzte Depesche Lord Palmeiston's vom 11. d. Mts. an den Marquis von Normanby schon an demselben Tage in der Morning Chronicle zu lesen war, so beschwerte sich heute zu Ansang der Sitzung Herr Roebuck über diese Ver— letzung der diplomatischen Etiquette; denn die Depesche erschien so⸗ nach früher in den Zeitungen, als sie selbst der Marquis von Nor— manby erhalten haben konnte. Herr Roebuck erklärte, daß die fran— zösische Regierung an dieser Rücksichtslosigkeit Anstoß nehmen könne, was er am so mehr beklage, da aus der ganzen Korrespondenz un⸗ widerleglich hervorgehe, daß das Verfahren der diplomatischen Agen— ten Englands vollkommen gerechtfertigt sei und der edle Lord (Lord Palmerston) Treu und Glauben und die Ehre und Loyalität des Lan— des auf das beste gewahrt habe. Diese Anerkennung der Politik Lord Palmerston's von Seiten des Hauptes der radikalen Parsei rief einen lebhaften Beifall hervor. Lord Palmerston antwortete kurz, daß die Papiere schon am Tage zuvor auf die Tafel des Hauses nie⸗ dergelegt worden wären, wie dies auch aus den Protokollen hervor— gehe, und dankte Herrn Roebuck für die freundliche Anerkennung der Führung dieser Korrespondenz von Seiten der britischen Regierung.
Das Haus ging hierauf zur Tagesordnung der Berathung über die zweite Lesung der irländischen Eisenbahnbill Lord George Bentinck's über, und der Schatzkanzler eröffnete die Debatte mit einer sehr ausführlichen Rede, in welcher er dem Plan bes Antragstellers be⸗ stritt, nicht nur, weil die von dem Staate geforderte Summe von 16 Millionen im Allgemeinen unverhältnißmäßig groß und unter den gegenwärtigen sinanziellen Verhältnissen des Landes nicht leicht er— schwinglich ist, sondern auch, weil die Vortheile, welche der Plan mit Rücksicht auf die Beschäftigung der arbeitenden Klasse verspricht, sehr prekär und wenig unmittelbar erscheinen und das einzige Gewisse nur eine reiche Aerndte ist, welche die irländischen Eisenbahn⸗ Gesellschaften über kurz oder lang zu genießen haben werden. Zugleich griff der Minister die Berechnungen Lord G. Bentincks im Einzelnen an; er wies nach, daß, wenn auch wirklich 1500 Miles Eisenbahnen in Jrland zu eibauen seien, dadurch nicht 110,000, son= dern höchstens 4575000 Arbeiter beschäftigt werden würden, am we— nigsten aber 550,900 Menschen, wie Lord G. Bentinck mit Hinzu— rechnung der supponirten Familien der Arbeiter herausgebracht habe, denn die meisten Eisenbahn-Arbeiter seien ledige Leute und nicht Fa— milienväter, wie auch schon die Natur der Sache an die Hand gebe; überdies nehme man nicht ganz rohe Arbeiter zu den Eisenbahnbau⸗ ten, und die Beschäftigung, welche die Bill schaffen wolle, würde also nicht so wirken können, daß das Volk in Masse Nutzen davon habe; endlich befänden sich die Strecken, auf denen Eisenbahnen zu erbauen Ind, größtentheils auf der Ostseite Irlands, der größte Nothstand aber in den westlichen Bezirken. Unter diesen Umständen dürfe man den plan gewiß einen unzweckmäßi— gen nennen, und er werde auch ein völlig unnöthiger sein, wenn die von der Regierung vorgeschlagenen, zum Theil schon ange⸗ nommenen Maßregeln (die Üinterstützungs⸗Bill für hülflose Arme war zu Anfang der Sitzung zum drittenmale verlesen worden) in Irland selbst bei der Ausführung die kräftige Unterstützung finden, ohne welche überhaupt alle von außen her kommende Versuche zur Besei— tigung der Noth wenig Aussicht auf Erfolg haben. Hier und da geschehe nun auch allerdings in Irland, was geschehen solle, anderer Orten aber fehle es an Krast und Thätigkeit, und in der Graf— schaft Mayo haben die Grundbesitzer jeßt sogar die massenweise Austreibung der Afterpächter in einem Umfange wieder aufge⸗ nommen, daß, wenn ihr Beispiel Nachahmung finden sollte, un— besiegliches Elend sich über das ganze Land verbreiten und auch England erreichen müsse, wie denn auch jetzt schon Schaaren solcher Ausgetriebenen mit den Sligo-Dampfschiffen in Liver= pool ankommen und den Armen-⸗Steuerpflichtigen zur Last fallen. Schon hieraus gehe hervor, daß mit Palliativ- Mitteln, wie sie Lord Bentinck biete, in Irland nichts geholfen sei; es fomme darauf an, eine soziale Umwälzung in Irland zu Wege zu brin— gen, die Produktivität des Bodens zu vermehren und dem Arbeiter sicheren und dauernden Arbeitslohn zu verschaffen. Diese Zwecke verfolgen die von der Regierung vor⸗ geschlagenen Maßregeln, und wenn man nebenbei erwäge, daß in England der Aufruf zur Hülfe für Irland alle Klassen der Bevolke— rung, bis zur ärmsten hinab, zur thätigen Unterstützung veranlaßt habe, obgleich in England und besonders in Schottland die Noth an vielen Orten herrsche, so könne man eine Verwendung von 16 Mil— lionen auf die irländischen Eisenbahnen unter den gegenwärtigen Um— ständen für nicht mehr und nicht weniger als eine Ungerechtigkeit gegen die Steuerpflichtigen in Großbritanien ansehen, und er fehe sich demnach veranlaßt, die Verwerfung der Bill zu beantragen.
Eine Anzahl Redner von untergeordneter Bedeutung nahm nach dem Schatzkanzler für und wider die Bill das Wort. Der frü— here Schatzkanzler unter dem Ministerium Melbourne, Herr F. Ba⸗ ring, wies nach, wie die Ausgabe von jährlich 4 Millionen Schatz⸗ kammerscheinen vier Jahre hinter einander den Geldmarkt verwirren würde, wogegen Andere die Autorität des Herrn Baring als Finan— zier bestritten und das Gegentheil nachwiesen. Es herrschte über⸗ haupt selbst unter den Eisenbahn⸗Spekulanten große Meinungs⸗Ver⸗ schiedenheit, und Sit Charles Napier erklärte, daß man nicht wissen könne, wie man mit der Bill fahren werde, da der eine „Eisenbahn⸗ König“, Herr Hudson, für, der andere, Herr Chaplin, gegen die Bill sei. Herr Hud— son übernahm es darauf, die Bill zu vertheidigen, und erklärte, es werde. ein Leichtes sein, die 16 Millionen, von denen man übri— gens noch gar nicht wisse, ob sie ganz gebraucht würden, aufzubrin— gen, da er vor kurzem in einer einzigen Woche noch mit seinen Freun⸗ den 10 Millionen Unterschriften für Eisenbahnbauten gesammelt habe, von denen 25,900 bereits eingezahlt seien. Herr Goulburn, der frühere Schatzkanzler in dem Ministerium Sir R. Peel's, erhob sich, hierauf, um die Ansichten des Herrn Hudson zu be⸗ streiten und sich gegen die Bill zu erklären, eine Erklä— rung, welche Viele für bedeutungsvoll hielten, da sie wahr— scheinlich die Ansichten Sir R. Peel's über die Bill offen⸗ bart und von diesem das Schicksal derselben abhängen dürfte. Herr Goulburn machte geltend, daß die Eisenbahnen in England sämmt⸗ lich durch Privat⸗Unternehmungen zu Stande gekommen seien, und daß auch für Irlanz sich die Kapitalien zu gleichem Zweck sinden würden, wenn ihre Anlage gesichert wäre. Unter solchen Umständen könne man aber auch den Staat nicht zu solcher Ausgabe veranlassen, zumal auf der einen Seite den irländischen Arbeitern erwiesenermaßen
nur ein theilweiser Vortheil daraus erwachsen würde, a
Seite aber der Staat durch den Nothstand in or enn Opfern bereits genöthigt worden sei, daß ein bedeutender Minder ertrag in den Staats⸗-Einnahmen in Aussicht stehe. Von sinanziellem Standpunkte betrachtet, sagte Herr Goulburn, sei überhaupt das Gefährlichste, was man thun könnte, Staats-Anleihen in Friedens- zeiten, zu welchem Zweck dies auch immer sein mag, zu machen, und fange der Staat aber erst an, Anleihen zu machen, um Privat ⸗Spe⸗ culationen zu unterstützen, dann höre jede geordnete Finanzwirthschaft auf, und alle Prioat⸗Speculationen würden gleiche Ansprüche geltend machen können. Die Debatte wurde hierauf bis Montag, den 15ten, vertagt.
Zum Schluß der Sitzung wurde die Bill wegen Zulassung des Zuckers in Brennereien zum drittenmal verlesen Und das Spezial⸗ Comité zur Prüfung der Navigations- Gesetze erwählt. In demsel- ben befinden sich unter Anderen, als Unterstützer des Antrags des Herrn Ricardo, Sir R. Peel und Herr Hume.
„Im Oberhause war die Sitzung von keinem Interesse.
London, 13. Febr. gestern, 62 Jahr alt, gestorben. Prudhon.
Der Herzog von Northumberland ist Sein Erbe ist sein Bruder, Lord
Schweiz.
Kanton Luzern. (O. P. A. 3.) Am 11. Februar wurbe das Urtheil des Kriminalgerichts in der Leuen⸗Prozedur eröffnet. Mi⸗ chel Achermann ist zum Tode verurtheilt; die Rosa Felix, Mutter des Jakob Müller, zu achtzehnjähriger Zuchthausstrafe mit Halsring und Schnabel; Anton Müller, Bruder des Jakob, in contumaciam zu öffentlicher Ausstellung und lebenslänglicher Kettenstrafe; Hauptmann Torraggioni, Amtsrath Hüsler, Lorenz Schmidli sind von der Instanz losgesprochen, die letzteren Beiden aber wegen Theilnahme am Frei= schaarenzuge jeder zu zehnmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt. Alt⸗ Oberrichter Bühler wurde in Beziehung auf den Leuenmord ebenfalls von der Instanz absolvirt, hingegen wegen Theilnahme am Freischaa— renzuge zum Tode mittelst Erschießens in contumaciam verurtheilt, eben so Lieutenant Brunner. Ludwig Ineichen ist von der Instanz absolvirt. Venanz Reinert ist polizeilich mit zwei Monaten Arbeits⸗ hausstrafe belegt, Wirth Troller endlich einfach losgesprochen. Das Kriminalgericht verordnete die Freilassung der Losgesprochenen, und Abends vier Uhr verließen Hauptmann Corraggioni und Amtsrath Hüsler unter Zudrang einer großen Menge Volks, welches seine Theil⸗ nahme bezeugte, das Gefängniß. Corraggioni besindet sich heute ge⸗ rade sechszehn Monate und Hüsler nur vier Wochen weniger einge⸗ kerkert. Merkwürdig bleibt, daß Hüsler, auf dessen Lossprechung der öffentliche Ankläger schon am 30. September antrug, seither im Ver— haft blieb, während Schmidli, bezüglich dessen der Äntrag auf Zucht⸗ hausstrafe lautete, auf freiem Fuß sich befand. Corraggioni, dessen Familie während seiner Einkerkerung aufgelöst und zerstreut wurde, begab sich zu seinem Schwager Langenstein nächst der Wohnung des Herrn Verhör-Richters Ammann. Hüsler kehrte in den Schooß der Seinigen nach Eschenbach zurück.
Kanton Tessin. Unter dem 9. Februar wird von Lugano geschrieben, daß einige österreichische Truppen-Abtheilungen an der Gränze angelangt seien. Darüber herrsche jedoch keinerlei Beun= ruhigung im Kanton Tessin, und es sei unwahr, daß die Regierung se daran gedacht habe, den Großen Rath außerordentlich einzuberufen. Keine Spur sei sodann vorhanden, daß die lombardische Regierung daran denke, die Ausfuhr von Getraide und Mais zu erschweren.
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Neapel, 30. Jan. (A. Z.) Der König versammtelt häufig den Staatsrath und halt sich hauptsächlich in der Residenz auf. Die Urbarmachung der versumpften Erdstriche, die sogenannte Bonific ation der Maremmen, ist einer besonderen Kommission, an deren Spitze Herr d'lrso steht, übertragen worden. Forst- und Jagdwesen sieht einer Reform entgegen; auch anderen Verwaltungszweigen sind der überhäuften Geschäfte wegen neue Mitglieder zugesellt. Die Eisen⸗ bahnen werden in hiesigen Journalen eisrig besprochen. Systeme kämpfen gegen Systeme, der Geograph Ferdinando de Luca tritt ge⸗ gen den Grafen Petitti auf, aber neu geschaffen ist nichts. Es tauchen fortdauernd Uebersetzungen deutscher Werke auf, z. B. Nie⸗ buhr's römische Geschichte, Kämtz' Meteorologie, und deutsche Lieder sinden sich übersetzt — zuweilen sehr travestirt — in den Strennen (Almanachen) und belletristischen Blättern.
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3 Madrid, 8. Febr. Der Heirathsplan des Infanten Don Enrique hat eine überraschende Wendung genommen.
Der Vater des Infanten, die Königin und der König hatten ihre Einwilligung zu seiner Vermählung mit der Schwester des Gra⸗ fen von Castella, die Hofdame bei der verstorbenen Mutter des In⸗ fenten gewesen war, ertheilt. Die Königin Christine hatte erklärt, sich nicht in die Angelegenheit mischen zu können, weil sie selbst eine nicht standesmäßige Ehr eingegangen wäre. Vorgestern Vormittag fand die gegenseitige Ehezusage und die Aufsetzung des Ehekon⸗ traktes vor Notar und Zeugen statt, und am Abend erschien der Infant in der Oper. Gestern Vormittag stellte sich aber der Gene— ral Pezuela, General-Capitain von Madrid, von seinen Adjutanten begleitet, bei dem Infanten ein und überreichte ihm einen schrift⸗ lichen Befehl der Königin, in welchem ihm vorgeschrieben wurde, sich ohne Zeitverlust reisefertig zu machen. Während der Infant seine Anstalten zur Abreise traf, eilte der Graf von Castella zu ihm und bestand, in Gegenwart des Generals Pezuela, darauf, der Infant solle zuvor seine Vermählung vollziehen. Allein der General⸗Capitain, der vermuthlich auf diesen Fall schon vorbereitet war, ließ den Grafen von Castella auf der Stelle in Verhaft nehmen und den Infanten Don Enrique unter der Obhut des Sbersten des Kavallerse-Regi—= ments „Maria Christina“ nach der Citadelle von Barcelona abführen.
Für jetzt erfährt man nur, daß die Minister vorgestern Abend der Königin die Nothwendigkeit vorstellten, die Vollziehung der von dem Infanten beabsichtigten Heirath zu verhindern, und den erwähn⸗ ten Befehl von ihr auswirkten. Das Ereigniß ist um so überraschen= der, als die Vermählung der dreiundzwanzigjährigen Schwester des Infanten mit dem siebzehnjährigen Kinde des Grafen von Altamira üͤbermorgen im Palaste der Königin stattfinden soll. 9
Vorgestern richtete im Kongresse Herr Cortina an den Minister- Präsidenten die Anfrage, ob in der Staats Nanzlei sich nicht noch andere auf die Vermählung der Königin und itzrer Schwester Bezug
66 ; its vorgelegte Korrespondenz zwischen
habenden Aktenstücke, als die bere gelen i. 8 e dem englischen Gesandten und Herrn Ihturiz., befänden. Der Mini- ster⸗Praͤsident erwiederte, es fänden sich keine anderen amtlichen Aktenstücke vor. Aug diesem Umstande zieht man allgemein den Schluß, daß r . n der Unterdrückung der übrigen Korrespon⸗
den vorigen Ministern an J pon
denz gelegen war, und daß sie diese , . deshalb aus 9. Kanzlei entfernten. Die hiesigen Blätter ergießen sich in bittere Be- trachtungen! über ein solches Verfahren. Da ibtigens der Herzog von Soßhomapor selbst Gesandter in London war, während die Üinter-= handlungen über bie Heirathen slattsanden, so wird er am besten be=