1847 / 54 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

iösen und wissenschaftlichen Kultur, durch welche die Stadt Genf ch seit Jahrhunderten ausgezeichnet und einen europäischen Namen erlangt hat, vor der Geldgier der französischen Revolution zu retten und für Genfs Zukunft zu erhalten. Seither hat diese Gesellschaft wohlthätig gewirkt in diesen Interessen. Erst der neuesten Revolu⸗ tion blieb es vorbehalten, diese Anstalt zu gefährden, und in den neuen Verfassungs - Entwurf wurde eine Bestimmung aufge⸗ nommen, daß ihre Fonds in die National-Bank gelegt wer= den sollen. Die Mißstimmung darüber unter allen denen, welche für die geistige Bedeutung Genfs Einsicht und Liebe zu derselben daben, ist groß, und selbss in dem Verfassungs-Rath war eine gele= gentliche Berührung dieser Frage hinreichend, um einen schar fen Wortwechsel hervorzurufen. Herr James Fazy, der als Redner be—⸗ deutend hinter Druey steht, aber an revolutionairem Nerv ihn über= trifft, fuhr mit Heftigkeit gegen eine Petition los, die sich gegen eine „Spoliation“ des Stiftungsvermögens aussprach, und beschuldigt die Stifter desselben selber der Spoliation. Da erwiederte ihm Herr Rigaud mit Wärme: „Diese Aeußerung erinnert an den Dieb, der, als er versolgt wurde, um von sich abzulenken, selber ausrief: „Ver—= folgt den Dieb!“

Kanton Appenzell a. Nh. Der letzte Woche hier ver⸗ sammelte Große Rath hat beschlossen, folgenden Entwurf eines Frei⸗ schaaren-Gesetzes an die Landsgemeinde zu bringen: „Alle Freischaa— renzüge, d. h. bewaffneten Einfälle, in das Gebiet eines schweizeri⸗ schen Kantons in der Absicht der Einmischung in die inneren Ange— legenheiten desselben sind verboten. Fehlbare sollen der obersten rich- terlichen Behörde zur Verantwortung und Strafe eingeleitet werden.“

Italien.

VYdodena, 7. Febr. Gestern ist hier die Vermählung Ihrer Königl. Hoheit der Frau Erzherzogin Maria Beatrix, Schwe— ster Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Modena, mit Sr. Königl. Hoheit dem Infanten Don Juan Carlos Maria de Bourbon vollzo⸗ gen worden.

gandels- und Görsen - nachrichten.

Berlin, 20. Febr. Die Umsätze in Eisenbahn-Actien waren im Laufe dieser Woche mitunter recht lebhaft und die Course schwankender als seither; doch können die Geschäfte immer noch nicht als umfangreich be—= zeichnet werden, da keine wesentlichen Engagements laufen und die Reali— sirungen deshalb nur in kleinen Posten vorkommen. Dle allgemeine Stim- mung blieb selbst bei dem Rückgang einiger Actien-Gatmiungen von circa 1 „6 f günstig, weshalb auch wenig dazu gehörte, den Stand der Course wieder zu verbessern. Namentlich gestern und heute stiegen solche in Folge besserer Course von London und Paris, und es bleibt gegen den Schluß der vorwöchentlichen Notirungen wenig nachzuholen. Am meisten wurde in Köln-Minden umgesetzt, welche von 93 bis 925 5 zurückgingen, heute indeß blieb deren Cours 933 aꝭ, nachdem bercits 933 bezahlt worden. Niederschl. Märkische von 9 bis 90 40 und 90 bez.; Halle Thüringer 7X bis 963 und 96 bez. und Geld. Magdeb. Polsd. 94 bis 93 und 93) 3. Magdeb. Halberstadter 115 bis 114 20 bez. Beilin⸗Hamb. 101 e bez. u. Br. Rheinische 85 Brf. Dusseldorser 1653 Geld. Beilin- Anhalter drückten sich, in Folge der Annahme, daß kleine höhere Dividende als 399 zu erwarten sei, von 114 bis 1133 70, stiegen jedoch gestern um ein volles Prozent und wurden heuie bis 111 do bezahlt, weil dem Vernehmen nach die Dividende

auf 4 96 festgesetzt ist. Sonach hat diese Eisenbahn, obwohl in diesem Jahre eine Abnahme der Einnahmen gefürchtet wurde, das glänzendste Re⸗= sultat seit dem Enistehen geliefert. Auch auf den Cours der Anhalter Litt. B. hatte dies Nesultat einen günstigen Einfluß. Diese Effekten, seit⸗= her ganz ohne Beachtung, wurden von 74 bis os , bezahlt. In un— seren Quittungsbogen bleibt das Geschäft fortwährend sehr gedrückt, und

deren Course sind gewichen; Magdeburg-⸗Wittenberger bis S6 dh. Posen.

Stargard bis S3 verkaust, stellten sich indeß wieder um 3 6h höher. Aachen Mastricht bleiben heute 873 76 und Bergisch⸗Märlische 87 S5 Geld. Von ausländischen Eisenbahn-Actien waren es gestern und heute ins=

besondere Krakau-Obeischlesische, welche die Ausmerffamfeit der Spefulan.

ten auf sich zogen. Deren Cours stieg durch bedeutende Ankäufe von 77 bis 81 96, weih man wissen wollte, daß die Direction der Kaiser Ferd. Nordbahn die Absicht habe, ihre Bahn mit ber Warschauer Eisenbahn in Verbindung zu bringen und zu diesem Zweck die Krakauer Bahn zu laufen. In übrigen fremden Actien geschah wieder äußerst wenig, nur 1 e . einige Schwankungen und wurden von 95 bis 59) 96 gehandelt.

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Bekanntmachungen.

155 JJ

Der bei uns in Untersuchung befindliche, unten signalisirte Herzoglich Braunschweigische Hofrath Pr. med. Ludwig Theodor Emil Zsensee hierselbst, ist in erster Instanz von der Anschuldigung verübter Majestäts- Beleidigungen vorläufig freigespiochen, wegen vorsätzlicher Hülfsleistung bei versuchter Abtreibung ei- ner Leibesfrücht aber zu dem Verluste des Rechts? die Preußische National Kokarde zu tragen, und zu sechs⸗ . Festungs · Arreste außerordentlich verurtheilt

Derselbe hat den ihm von uns unterm 11. Januar d. J. zu ein er Reise nach Cöthen bewilligten e gen Urlaub insosern und gegen die von ihm geleistete juratorische Caution zu seiner Flucht benußt, als er bis= her nicht zurügefehr ist, auch seinen Tov' in öffentli- chen Blättern hat . lassen. Alle Civil- und Mi= litair⸗Behörden des In. und Auslandes werden bdes= halb ergebenst ersucht, gefälligst auf den 1 Isensee vigiliren, ihn im Betreiungsfalle verhaften und unter sicherer Begleitung, gegen Erstattung der Kosten, in un- sere Hausvoigtei · Gefangnisse abliesern zu laffen. Den

60a]

Thlr. 9 Pf., soll

verehrlichen Behörden des Ausland * . es veisichern wir Ge⸗ erlin, den 19. Februar 1847. Königl. fen wen. Kammergericht. vorgeladen. S en nn . 5 Der Dr. Ludwig Theodor Emil Isenser ist 1895

am 14. September 1807 zu Cöthen geboren, evange- roß, hat schwarzbraunes Haar, eine freie Süirn, , braune Augenbrauen und Augen, dicke Nase, prepor⸗ tionirten Mund, schwarzen Bart, schadhaste Zähne, run⸗ des Kinn und Gesicht und gesunde Gesichtsfarbe, seine Gestalt ist mittelmäßig und seine Sprache deutsch.

4 Zoll

scht Grundsiück, 26 Sgr. 3 i. s am 12.

Die Bekleidung des 1. Isensee bei seiner Entwei⸗ hel chung lann nicht' speziell bezeichnet werden. te in

Nothwendiger Verkauf.

söönigl. Ober Landeagericht zu Coeslin, den 9. September 1846.

Die 3 Gutg - Aniheile Groß- Gustlow B. u. E, I641] im Kreise Bütow, landschaftlich abgeschätzt auf 8923 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothelenschein in unserem dritten Buͤreau rg Taxe, sollen

am 17. April 1847, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

soo]

Nithlr. Suͤdseethran 105 2 10 Rihlr. . 2 . . 8 . 9 Allgemeiner Anzeiger.

uns anhängigen Untersuchung, seinen dermaligen Auf enthaltsort zur Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung

binnen 3 Monaten bei uns anzuzeigen oder bei der Behörde seines Wohnorts die Mittheilung an uns zu

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Oftober 1846. Das hier in der Französischen Straße an der Ecke der Kanonierstraße belegene und im Hypothekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. XII. No. S49. verzeichnete . gerichtlich abgeschätzt zu b290 Thlr. 21 Sgr., oll

am 5. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Eigenthümer, Lohgerber Jacob Fraisse, oder dessen Erben werden hier- durch öffentlich vorgeladen.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 9. Oktober 1846. Das dem Zimmerpolier Johann Friedrich Milenz gehörige, in der Koppenstraße Nr. 61 a belegene, im Pypothekenbuche von der Königsstadt Vol. 39. No. 2471. verzeichnete Grundstück, gerichilich abgeschätzt zu 12931

am 10. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Real-Interessenten werden zu dem sõb] Termin bei Vermeidung der Prällusion ihrer Ansprüche

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Ottober 1846. lischer Religion, zu Berlin wohnhaft gewesen, 3 Fuß n in der n ,, n lammergerichtlichen Hypothekenbuchs verzeichnete Kunst⸗ in, abgeschätzt zu 5349 Thlr. o

Mai 1847, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt r . n sind in der Negistratur einzusehen.

6. em Aufenthalt nach unbekannten Gläubiger, den Ntmiet Johann hristin Schack, jept dessen Er—= en, und der Steinhändler Johann Friedrich Hering werden hierdurch öffentlich vorgeladen. ö

Au fsto r derung nischen Insel St. Croir

Brüdergemeinde, wird hierdurch aufgesordern; Publication des Erlenninisses in den wider ihn vor

236

Prioritäts-Actien sind zun Theil etwas gewichen; Magdeb.- Potsdamer 5 356 von 1015 2 10f X. Niederschl. 5 ven 1015 2 1015 35. Der Umsatz in diesen Effelkten war sehr beschränst, desto lebhafter aber in 45 * Hamburger, welche zwar von N. bis 6! P gefallen sind, aber eben da⸗=

durch die Anzahl der Käufer vermehrten. Bei der Besprechung über die Umsätze in Prioritäts-Actien snd wir übrigens im Stande, unsere vorwö— chentlichen Angaben über die Summe der noch zu erwartenden Prioritäten dahin zu modifiziren, daß voräufig auf keine neuen Emissionen zu rechnen sein möchte. Wenn hiervon auch die Halle⸗Thüringer Eisenbahn eine Aus- nahme macht, so dürsten die übrigen Eisenbahn⸗Verwaltungen, wenn über⸗ haupt zur Vollendung unserer Hauptbahnen neue bedeutende Kapitalien in Anspruch genommen wenden sellten, wohl Gelegenheit sinden, sich solche auf andere Weise, als durch Kreirung von Prioritäts -Actien, zu verschaffen.

In preußischen Siaatsschuldscheinen ging wenig um; der Cours blieb heute 94 Brf., 94 bez. Prämienscheine bis 94 * gemacht. Der Verkehr in preußischen Bank- Antheilen war ziemlich belebt; dieselben stiegen bis 107 56, und blieben dazu Käufer übrig. Sämmtliche Geschäfte darin wer⸗ den 8 Tage nach Erscheinen der volleingezahlten Actien gemacht. Mit Prä- mie ist pr. 14/15. Juli 109/3536 bezahlt worden.

Ausländische Fonds, besonders polnische, haben sich im Course gebes= 33 russische iwas matter. Hamburger Kassen - Anleihe und Feucirkasse gesucht.

Unsere Wechsel Course halten sich größtentheils gut; vornehmlich ge—Q sucht blieb Amsterdam in beiden Sichten Augsburg und Wien. Auch Wechsel auf Hamburg waren heute gut zu lassen. Dagegen ist London zur herab- gesetzten Noniz schwer zu placiren. Paris und Frankfurt a. M. in guter

Frage. Der Geldstand bleibt sehr befriedigend. Diskonto 4 50.

Berlin, 20. Febr. Wie nachstehendes Verzeichniß ergiebt, waren unsere Landzufuhren von Getraide im Lause dieser Woche wiederum recht bedeutend, wiewohl etwas geringer, als die vorwöchentlichen; sie bestanden in 76 Wispel Weizen, 275 Wiepel Roggen, 42 Wispel Geiste, 195 Wispel Haser. Die Preise wichen um einige Thaler pr. Wispel, und der Absatz war schleppend, weil die Inhaber widerstrebend nur einem Abschlage sich sügten, selbst in einzelnen Fällen ihre Ausstellungen wieder einzogen. Heute schlossen dieselben: 80 / 86 Rthlr. für Weizen, 72 / 78 Rthlr. für Roggen, 56 58 Rihlr. für große, 50 654 Rthlr. für kleine Geiste, 38 /44 n. für Hafer. An der Kornhalle war der Handel ebenfalls träge, indeß wurde doch ein Posten verwinterter Weizen (man sagt 300 Wispel) von der potsdamer Sechandlungs-Mühle zu unbelannt gebliebenen Preisen ge— nommen. Sonst geschah nichts, und Preise nominell: für weißen 87/ 88pfd. peln. S6 / 89 Rihlr., bunten S4 S S6pfd. poln. S2 86 Rthlé., gelben S4 / S6pfd. märk. S/ 2 Rihlr. Bei Mangel an serner passenden Änstel= lungen vermochten auch nicht die anregenden Berichte und höheren Noti— rungen von England, Holland und Frankreich Verkehr herbeizuführen. Ver— wintert stehender Roggen war gefragt, aber nicht angeboten, wir schätzen dessen Werth auf 70/74 Rthlr. für 82 /85pfd.

Die Umsätze pr. Frühjahr, zu circa 2 Rthlr. pr. Wispel ab- und auf— steigenden Preisen waren nicht umfassend; heute schlossen wir: 69 Rihlr. Britf, 68 Rthlr. Geld, jedoch ohne Umsatz für die späteren Termine, ob— wohl bei reger Verkausslust wesentlich niedriger emsig offerirt, fehlten den= noch annähernde Gebote; wir notiren: Mai/Juni 67 Rthlr. Brief, 66 Rthlr. Geld; Juni / Juli 66 Rihlr. Brf., 653 Rthlr. Gld.; pr. Juli und August 65 Nthlr. Br.

Gerste loco 54 58 Rihlr. nach Qualität, regung. . Hafer zur Stelle 38 a 42 nach Güte werth; dagegen pr. Frühjahr bei gewichenen Preisen wenig beachtet; 48pf. auf 353 Rthlr. gehalten, heute mit 35 Rihlr. verkauft, 46pf. 35 Rthlr. Br. zu notiren.

Erbsen 72 a 76 Rihlr. nach Bonité. . / ö.

Kleesaaten stellten sich nicht niedriger, waren aber in beschränftem Handel; wir notiren für roih fein 117 2 12 Rtihlr. fein mittel 11 Rthlr. mittel io a 105 Rihlr., für weiß fein 141 a 163 Rihlr., fein mittel 10 Nihlr., mittel 8 a 10 Rihlr.

Thymotheesaat 63 a 6 Rihlr. ;

Für Oelfa aten sind nur ungefähre Preis-Angaben zu machen, weil Umsäßze kürzlich nicht gemacht wurden; pr. Frühjahr Rapps 78 Rihlr. zu⸗ letzt bez. u. Br. 77 Rihlr. Geld. Rüb sen 75 Rihlr. Br., 73 Nihlr. zu bedingen, laut Connoissement zu empfangen und zu bezahlen c. 2 Nihlr.

pr. Frühjahr ohne Be⸗

pr. Wispel billiger. Für Rüböl war bei weichenden Preisen wenig

Kauflust und in vielen Sichten blieb vergeblich angeboten, loco 1097 Rihlr. Bre, 04 Rihlr. Geld, März pr. 165 Rthlr. bez. u. Br, Apr. Mai 10 Rihlr. bez. u. Br., 107 Rthlr. Geld, Mai/Juni 105 Rihlr. Br., 107 Rthlr. Geld, Juni/Juli 10 a 3 Rthlr., Juli / Aug. 10 a 4 Rthlr. Auge / Sept. 11 2 108 Rihlr., Sept / Dlt. 117 Rihlr. Bi., 113 Rihlr. Geld. Leinöl loco 115 2 3 Rihlr., pr. Frühjahr 113 2 4 Rthlr. Mo hnöl 195 2 19 Nihlr. Han föl 16 Rihlr. Paͥlm ol 147214

Spiritus war reichlich zugeführt und wurde abwärts bis 324 Rüihlr verkauft, zu 32 Rihlr. blieb eriassen; pr. Frühjahr auf 34 Rihlr. festge= halten, 33 Rihlr. vergeblich geboten.

Wir hatten diese ganze Woche ununterbrochen Thauwetter, gestern und beute mit Stuim, wonach baldige Wiedereröffnung der chifffahrt in Aus— sicht steht.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 17. Febr. Niederl. Sirkl. Sch. 58 5. 536 Spas. 19.

365 do. —. Pass. Aus. Ziusl. —. Foln. HKreuss. Pr. Sch. —. 196 Russ. Hope 883. Antwerpen, 16. Febr. Zinal. Neue Aul. 181.

Ha m bu rg, 19. Fekr. RNank-Aeten 1570 Hr. Kugl. Russ. O5. 4.

London, 16. Febr. Cons. 370 90 Rr. Fort. 35. 31.

Wien, 18. Febr. 590 Met. 108. 495 40. 99. 395 40. 733. RHank- Actien 1574. 72. Anl. de 1834 1531. de 1839 1193. Nordl. 172. Gloggn. 1207. Mail. 109. Livoru. 93. Lest. 9853. Had. —.

Königliche Schauspiele. Montag, 22. Febr. Im Schauspielhause. 31ste Abonnements⸗= Vorstellung: Doktor Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von R. Benedix.

Dienstag, 23. Febr. Im Opernhause. 23Iste Abonnements Vor⸗ stellung: Die Jüdin, große Oper in 5 Aufzügen, nach dem Franzö⸗— sischen des Scribe, vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Halvy. Ballets von Hoguet. (Mad. Viardot⸗ Garcia: Recha; Herr Kraus: Eleazar; Herr Mantius: Fürst Leopold.) Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden hohen Opern haus · Preisen verkauft:

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 1 Rtblr. 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet im Amphi⸗ theater 10 Sgr. Ein Billet in den Fremdenlogen 3 Rthlr.

Die Inhaber von reservirten Billets werden ersucht, solche bis Montag, den 22sten d., Mittags 2 Uhr, im Billet⸗-Verkaufs-Büreau abholen zu lassen, widrigenfalls diese anderweit verkauft, werden müssen. Auch die Freibillets können nur bis zu dieser Zeit aufbe— wahrt werden. . .

Im Schauspielhause. Z4ste französische Abonnements, Vorstellung. 1) Un Tuteur de vingt ans, comédie-vaudeville en 2 actes, par MMI. Mélesville et Paul Vermont. 2) La seconde représenta- tion de: La Carotte d'or, ou: Le Marchand de tabac, vaude ville en 1 acte, de Mr. Mélesville.

Mittwoch, 24. Febr. Im Opernhause. 24ste Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale: Das Blumenmädchen im Elsaß, ko⸗ misches Ballet in 2 Abth., von H. Saint⸗Leon. In Scene gesetzt von demselben. Musik von den Herren Graziani und Conradi. (Mad. Cerrito-Saint⸗Läon: Lisette, das Blumenmädchen; Herr Saint— Léon: Thomas.) Vorher: Marie, oder: Die Tochter des Regi⸗ ments, komische Oper in? Abth. Musik von Donizetti. Anfang b Uhr.

g dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden hohen Opern⸗— haus-Preisen verkauft:

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet im Am— phitheater 19 Sgr. Ein Billet in den Fremdenlogen 3 Rthlr. Die Inhaber von reservirten Billets werden ersucht, solche bis

beantragen.

Taxe und Hy⸗ Goͤrlitz, den 17. Januar 1847.

Alle Behörden werden ersucht, von dem ihnen be⸗— kannt gewordenen Aufenthalte des Lehmann uns un— verzüglich unter portofreier Rubrik zu benachrichtigen.

Königliches Inquisitoriat.

Dienstag, den 23sten d. M., Mittags 2 Uhr, im Billet-Verkaufs⸗ Büreau abholen zu lassen, wibrigenfalls diese anderweit verkauft wer= den müssen. Auch die Freibillets können nur bis zu dieser Zeit auf⸗ bewahrt werden.

Verantwortlicher Redacteur Dr. 3. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

14661 Vorläufige Anzeige.

Unterzeichneter beehrt, sich hiermit anzuzeigen, dass sein zweites Konzert So·᷑nnabend den 27. Februar 1847, Abeads 7 Uhr, im Saale der Sing- Akademie stattfinden wird. Billets zu numerirten Plätzen sind zu haben in der Buch- und Musik- handlung von Ed. Bote & G. Bock, Jägerstralse No. 42.

Alexander Dreyschock.

IJ

werden.

Taxe und Hy⸗

Aus der vom Ober-Appellationsrath Johann Schim- melpfennig und dessen Ehegattin Sophie geb. Schwarz für Studirende errichteten Stipendien ⸗Stistung sollen zu Ostern (. einige außerordentliche Portionen Als Geschäfisführer des Kurators der Stif- tung fordere ich diejenigen Studirenden, welche sich um eine jener Portionen bewerben wollen, hiermit auf, sich bis spätestens den 1. April (. unter Einreichung der Sit ten- und Fakultäts-Zeugnisse bei mir zu melden.

Königsberg, den 16. Februar 1847. ,

v. Hippel, Justiz⸗Kommissarius, Magisterstr. Nr. 28.

136 b] Haus -⸗-Verkauf in Leipzig.

Ein im besten baulichen Zustande befindliches Haus, welches gegenwärtig 1400 Thlr. jährlichen Miethsertrag gewaäͤhit, welcher sich aber leicht auf 2009 Thlr. erhöhen läßt, soll mit einer Anzahlung von 19 80090 Thlr. aus

ertheilt

sreier Hand verkauft werden. Aus tkunst darüber, so wie über den Besitzer, ertheilt das Königl. Intelligenz- Cemtoir. 137 b]

Für große Manufakturgeschäfte.

hierdurch bekannt:

Taxe und Hy- gefordert, in dem au

eboren, früher Mitglied der

behufs Februar 1847.

Das Untergericht der freien Hansestadt Bremen macht

Nachdem über den Nachlaß von Jacob Hagens Wittwe, früher verehelichten Koch, Catha— rina Margaretha, geb. von Rheeken, eine Ku— ratel angeordnet und von dem einstweilen bestellten Nachlaß - Furator, Obergerichts ⸗Anwalt Dr. Georg Wilhelm Gröning, auf eine Edittal-Ladung angetragen worden ist, werden alle, sowohl belannte als unbekannte Betheiligie, welche als Gläubiger oder Erben, oder aus sonstigem Grunde Ansprüche an den Nachlaß der ge= bachten Jacob , Ww. machen, hiermit auf⸗

reitag den 16. April 1847, en z fach n ia gs Um, ! 6 angesetzten Termine, welcher auf hiesigem Rathhause in dem Untergericht stattfinden wird, resp. ihre Erbrechts oder sonstigen Ansprüche und Forderungen anzugeben. 9 ] . Die Nichtbeachtung dieser 3 hat, * . er vormalige hiesige Caffetier Kupferschmiedgeselle gerichtliche Verfügung, den gese von selbst eintre⸗ Eduard Rudolph Lehmann, 28 Jahr ali i⸗ enden Verlust der beireffenden Rechte zur Folge. . ; Bremen aus der Kanzlei des , dnn. am 9. * subst.

S. H. Tide mann, D.

In guter Lage der inneren Stadt Leipzig (nicht Meß- lage) ist ein Gewölbe nebst Niederlage und eine iste, 2te und 3te Etage, jede von 7 Stuben, 5 Kammern und Zubehör, von Ostern d. J. an, zusammen oder getrennt, sehr billig zu vermiethen. Sollten daher auswättige Handlungen in und außer den Messen hier Lager halten wollen, so weist auf portofreie An- fragen das Nähere nach Advokat Gast in Leipzig.

is bl ;

(Anstellung s⸗-Gesuch.) Ein Mann im mittle= ren Alter stehend, in der Domainen⸗ und Forstverwal- un. im Rechnungs- und gerichtl. Kalkulaturwesen sehr

t, so wie auch mit der faufmännischen Buchführung belannt, sucht ein, seinen Kenntnissen angemessenes En= gagement; sei es bei irgend einer Behörde oder Pri- vatherrschast. Die besten Qualisications- und Füh= rungel. Zeugnisse über bisherige Situationen begleiten das Gesuch desselben. Auf gefällige Offerten ersolgt lostenfreie Empfehlung durch das Comtoir von

Clemens Warnecke in Braunschweig.

e

wer arne nen beträgt: thlr. für 4 Mahr. 1 Rthlr. * Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhohung. Ansertions-Gebühr sür den Kaum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 8gr.

9 17 5 4.

1

nh ank.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. dischen Gesetzen vom 3. Februar. aus dem Offizierstande.

Dentsche Bundesstaaten. Eisgang.

Vesterreichische Monarchie. Wien. Die Alademie—

Nußland und Polen. St. Peters bung. Utas in Bezug auf die Geburt des Prinzen Eugen von Leuchtenberg. Warsch au. Wider= legung der Gerüchte von Truppen-Bewegungen an der krakauer Gränze.

Frankreich. Paris. Hof-Einladung an den französischen Boischafier in London. Das Verhältniß der Parteien in der Deputirten- Kammer und der diplomatische Streit zwischen den Ministern und Gesandten Eng⸗ lands und Frankreichs. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Vor— lagen in der Deputirten Kammer.)

Grosibritauien und Irland. London. Parlaments- Verhandlun= gen. Marine Budgei. Die Stellung O'Connell's zum Ministe⸗ ium;. —=— Vermischtes. Schreiben aus London. (Die Stellung

Englands zu Frantreie in Folge der Differenzen s manbo und' Harn , Folg Differenzen zwischen Lord Nor

Das Petitions« und Beschweiderecht nach den stän— Die Entlassung des Hern Korff

Königreich Sachsen. Landtag.

Belgien. Brüs Ausi n nn üssel. Ausübung des Begnadigungsrechts. VerQ— Italien. Nom. Bekannmmachung des Delegaten von Ancona.

Portugal. London. Gefechte zwischen den Insurgenten und den löniglichen Truppen. M'Donnell's Tod bestätigt. Der neue eng- lische Gesandte. Saldanha in Agueda.

Handels- und Börsen-Rachrichten. Berlin. Börse.

Amtlicher Theil.

Se. Majestãt der König haben Allergnädigst geruht:

Die Wahl des Direktors des statistischen Bürcaus und Pro— fessors, Geheimen Qber⸗Regierungs-Raths jr. Dieterici hierselbst, zum ordentlichen Mitgliede der philosophisch-historischen Kiasse der Akademie der Wissenschaften zu bestätigen.

Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg⸗ Schwerin ist nach Schwerin abgereist.

. m ͤ Da es den Absendern rekommanbirter Briefe zuweilen wünschens— werth ist, daß in den Einlieserungsscheinen außer dem Tage auch die Stunde der Einlieferung des rekommandirten Briefes angegeben e. so sind die Postanstalten angewiesen worden, von jetzt ab in 9. nlite gef e en über rekommandirte Briefe stets Tag und e tunde 4 genau zu vermerken. Die Schlußzeit zur Annahme tritt bei den Postanstalten für rekommandirk— Briese eine halbe Stunde früher als für gewöhnliche Briefe ein Berlin, den 14. Februar 1847. . General- Post. Amt gere. Sr ,, gereist: Se. Erlaucht der Graf Heinr Schö burg⸗Glauchau, nach Gusow. af Heinrich von Scon⸗

Uichtamtlicher Theil.

.

Berlin, 21. Febr. Die Bestimmungen der Gesetze vom 3 Februar d. J. in Bezug auf das Petitions- und Beschwer? derecht werden vielfach anerkannt und vielfach angegriffen.

Anerkannt wird das Gesetz, sofern jetzt auch die allgemeinen Bitten und Beschwerden des Landes in legaler Art durch ein' gewich⸗ tiges ständisches Organ vor den Thron gelangen können.

Angegriffen wird es, weil man das Petitionsrecht, welches dem Vereinigten Landtage und dem Vereinigten Ausschuß zusteht, noch als zu beschränkt betrachtet. Man hebt hervor:

1) daß die organische Verbindung der ständischen Ver- treter mit den Ständen selbst abgeschnitten werde: weil die Letzteren weder Instructionen noch Aufträge ertheilen (68. 19 der Verordnung vom 3. Februar d. J. über die Bil- dung des Vereinigten Landtages), und weil Bitten und Be— schwerden von Anderen, als Mitgliedern des Vereinigten Land— tages weder angebracht, noch zugelassen werden dürfen (5. 20 ib.)

2) daß die Petitionen des Vereinigten Landtages zu schwer vor den Thron gelangen: weil dazu nicht nur eine Stimmenmehrheit von 3, sondern auch noch eine Stim— menmehrheit von je 3 in zwei abgesonderten Versammlungen nöthig sei.

Ehe wir aber auf diese zwei Punkte eingehen, müssen wir die Vergleichung der Formen, unter denen der Vereinigte Landtag sein Petitionsrecht übt, mit den Formen des provinzialständischen Petitions⸗ rechtes abweisen. Man hakt aus dieser Vergleichung geschlossen, daß das Petitionsrecht des Landtags zu geringeren Resultaten führen müsse, als das Petitionsrecht der Provinziaf-Stände, weil die For⸗ men des ersteren enger seien; ferner, daß das bisherige, seit 1823 bestehende Recht der Provinzial-⸗Stände durch das neue Gesetz beein⸗ trächtigt werde.

Ein formeller Unterschied zwischen dem Petitionsrechte der Pro- vinzial- Stände und dem des Vereinigten Landtags ist vorhanden, aber auch nur einer, der nämlich, 1 die einzelnen Stände ihren Abgeordneten zum Provinzial⸗Landtage zwar auch keine bindenden Instructionen ertheilen, wohl aber sie beauftragen können, Bitten und

zeschwerden anzubringen * das Gesetz wegen Anordn. der Pro⸗ l e . Stande sür die Marl Brandenburg und das Markgrafihum

jederlausitz vom J. Juli 1823 88. 193-52. Bies Recht steht den ein⸗

Berlin, Hi nl n

Allgemeine

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zelnen Ständen in Bezug auf ihre Abgeordneten zum Vereinigten Landtage nicht zu. Sonst waltet zwischen dem Verbältniß der Provinzial-⸗Stände zu den Kommunen, Kreisständen und Corporationen und dem des Vereinigten Landtages zu diesen nicht der mindeste Untersckied ob. Man darf aber fürs erste die Form der verschiedenen Petitionsrechte nicht gegen einander abschätzen, ehe man den Inhalt und den Werth derselben gewürdigt hat. Der Inhalt des provinzialständi= schen Petitionsrechts beschränkt sich auf einzelne und provinzielle Bit— ten und Beschwerden; der Juhalt des Petitionsrechts des Vereinigten Landtages umfaßt alle und die allgemeinen, das Wohl des ganzen Lau— des betreffenden Fragen. Den Provinzial-Ständen ist auch in Be— zug auf das Petitionsrecht jede Verbindung unter einander un— tersagt; der Vereinigte Landtag gestattet nicht nur die Verbindung, sondern ist sogar eine totale Vereinigung. Der Inhalt und der Werth der beiden Petitionsrechte sind demnach ganz veischieden; der oben angewandte Maßstab, welcher aus der Form genommen wurde, paßt also nicht.

Zum anderen beruht es auf einem Irrthum, wenn man behaup— tet, daß das Petitiongrecht der Provinzial- Stände durch das neue Gesetz geschmälert werde. Die Provinzial- Stände haben nach den seit 1823 bestehenden Gesetzen das Recht solcher „Bitten und Beschwer— den, welche aus dem besondernen Interesse der Provinzen und der mit ihnen verbundenen einzelnen Theile hervorgehen.“ Sind sie hierüber hinausgegangen, so geschah dies ohne geseßliche Befugniß, und wenn Petitionen dieser Art nicht immer die Ablehnung wegen Inkompetenz erfuhren, so mag der Grund darin gelegen haben, daß die Regie= rung es, wegen des Mangels eines Eentral-Organs für solche Bit⸗ ten, in geeigneten Fällen mit dem Kompetenzpunkte nicht allzu scharf nehmen mochte. Gegenwärtig, da dieser Grund weggefallen, werden die Provinzial⸗Stände um so strenger bei dem ihnen von Anfang an gestatteten Rechte stehen bleiben müssen, da jeder Uebergriff die Rechte des Vereinigten Landtages und des Vereinigten Ausschusses schmälern würde. Hierüber gebührt wahrlich keine Klage, am wenigsten denen, welche früher die . einer Central-Versammlung damit zu erweisen suchten, daß sie eine solche als das einzig richtige , bezeichneten, um dem Uebelstand inkompetenter Petitionen ab— zuhelfen.

An dem Rechte der Provinzial⸗Stände in den Petitionen ist also, wie in allen ihren anderen Rechten, durch die Gesetze vom 3. Februar C. nicht das Mindeste geändert; Uebergriffe über dies Recht hinaus zurückzuweisen, stand der Regierung vor jenen Gesetzen gerade so zu, wie gegenwärtig, und wenn eine solche Zurückweisung durch die Bildung einer Central⸗-Versammlung auch jeden letzten Schein einer Unbilligkeit gänzlich verloren hat, so haben wir mit solchen, de⸗— nen dies unwillkommen ist, nicht zu rechten.

Die Frage richtet sich indeß eigentlich dahin, welches sind die Motive, aus denen die Form des Petitionsrechtes so und nicht anders im Gesetz vom 3. Februar bestimmt wunde. Nun kennen wir zwar die Motive des Gesetzgebers nicht,

wir wollen aber auf einige hinweisen, welche sich unseres Erachtens

aus dem Gesetze selbst ergeben, und gehen somit auf die beiden oben— angeführten Streitpunkte über.

Indem wir den ersten Streitpunkt über die §§. 19 und 2 des Gesetzes vom 3. Februar aufnehmen, müssen wir in Bezug auf §. 19 daran vor Allem erinnern, welch' ein großer Unterschied zwi⸗ schen der Ertheilung von Instructionen und von Austrägen zu Bitten und Beschwerden besteht.

Wenn die Stände Instructionen ertheilen könnten, so würden ihre Abgeordneten nicht als freie Mitglieder der Versammlung, son-— dern nur als Beauftragte der Majorität ihrer Wähler auf den Land— tagen erscheinen. Die Abgeordneten würden nicht, wie es jetzt bei uns der Fall ist, sobald sie gewählt sind, in einen gesetzlich bestimmten Kreis von Rechten und Pflichten eintreten, sondern müß— ten ihre wechselnden Verhaltungs-Maßregeln von der Majorität der Wähler empfangen. ;

Hierin würde für das, was Noth thut, das entschiedenste Hin- derniß liegen. Zweierlei müßte vermittelt werden; die Fürsorge sür die Interessen einzelner Landestheile und Wahlbezirke, und auf dem Provinzial Landtage, wie auf dem Vereinigten Landtage, der freiere Standpunkt, auf dem man, um des Wohles des Ganzen willen, dort der Provinz, hier der Monarchie, von den Sonderinteressen ab— zusehen vermag. Jedes ständische Mitglied bringt für die Interessen seines Wahlbezirks, mit denen die seinigen verwachsen sind, ein volles Herz in die Versammlung mit. Darin finden die Sonderinteressen die ihnen gebührende Garantie; jedes ständische Mitglied muß aber zugleich so gestellt sein, daß diese Garantie ihm nicht zur Fessel werde, welche ihn hindert, der besseren Ueberzeugung zu folgen und das Sonderinteresse vor dem zurücktreten zu lassen, was dem Lande frommt. Eine bindende Instruction ist eine solche Fessel, die, wie auf dem Provinzial-Landtage, so ganz vorzugsweise auf dem Ver⸗— einigten Landtage jeden heilsamen Entschluß hemmen würde. Gilt dies mehr oder minder für jede Central Versammlung, so hat es verstärkte Kraft da, wo, wie bei uns, die Mitglieder mit ihren In— teressen in ihren Wahlbezirken wurzeln und das Land aus zum Theil sehr verschiedenen Gebieten mit sehr verschiedenen Interessen zusam— mengesetzt ist. Wer ein einiges und ein kräftiges Vaterland will, der wird keine Central -Versammlung wollen, die, bei bindenden In⸗ structionen durch Sonder-Interessen geschwächt, über den heimischen Heerd das Vaterland vergäße.

Unsere provinzialständische Gesetzgebung erkennt freilich an, daß es den einzelnen Ständen frei stehe, ihre Abgeordneten zu beauftra— gen, Bitten und Beschwerden anzubringen. Dieses Recht steht den einzelnen Ständen, dem Vereinigten Landtage gegenüber, nicht zu, aus dem einfachen Grunde, weil dies Recht den Sinn, den es für die Provinzial⸗Stände hat, für den Vereinigten Landtag nicht haben würde.

Diese Aufträge werden sich nämlich nach Sinn und Absicht des Gesetzes nur auf spezielle örtliche oder provinzielle Verhältnisse be⸗ ziehen, welche, zumeist materiellen Inhalts, unmittelbar in das Wohl und Weh eines Standes, einer Kommune eingreifen und der Art sein werden, daß sie, mehr oder minder vollständig in dem Gesichtskreis der Wähler liegend, durch die Unterstützung der Letzteren ihre Be⸗ deutung erhalten. Es kann also unter Umständen dem Provinzial-

Februar

Alle be n n atten des In⸗

5 9 und Auslandes nehmen gestelsu auf dieses glatt an, e e eng . die Erpeditign der Allg. Preuß. Zeitung: . Friedrichs straße Nr. 72.

Landtage und der Regierung von Wichtigkeit sein, nicht blos den einzelnen Vertreter, sondern unmittelbar die Meinung seiner Wähler zu hören. Auf dem Vereinigten Landtag dagegen handelt es sich um große allgemeine Fragen, Fragen des ganzen Landes, bei denen die Ansicht dieses oder jenes einzelnen Wahlbezirks die Bedeutung verliert, und für welche die Lösung nicht von dem engeren Gesichts⸗ kreise aus vor der Debatte, sondern erst durch diese in der Versamm⸗— lung selbst zu finden ist. Der Standpunkt der Central-Versammlung steht so hoch, daß die Spezial-Interessen, auf welche jene Aufträge sich beziehen könnten, bei weitem nicht hinaufreichen und die Geltung, die ihnen schuldig ist, und die ihnen auf dem Provinzial Landtage 96 fehlen wird, ihnen auf dem Vereinigten Landtage nicht werben önnte.

Wenn bei dem Vereinigten Landtage selbst nach §. 20 Bitten und Beschwerden nur von seinen Mitgliedern angebracht werden dürfen, so steht dies in genauer Uebereinstimmung mit dem, was für die Provinzial Landtage gilt, und findet eben dadurch seine volle Rechtfertigung. Was selbst für die Provinzial-Landtage nicht ange ordnet ist, und wofür sich bei diesen ein Bedürfniß nach zwanzig⸗ sähriger Erfahrung nicht gezeigt hat, dafür fehlt ein solches in er- höhtem Maße bei dem Vereinigten Landtage, zu dessen Bestimmung die Anträge einzelner Corporationen ferner stehen, als zu der des Provinzial-Landtages. Die Uebereinstimmung in den , er Vorschriften für die Provinzial-Landtage und denen für den Verei- nigten Landtag ergiebt sich aus einer Vergleichung. Ein Zweifel, aber ein unbegründeter, könnte nur entstehen wegen der Bitten Ein⸗ zelner. Mit individuellen Bitten und Beschwerden, d. h. mit denen, welche einzelne Individuen als solche anbringen, soll sich indeß auch der Provinzial-Landtag nicht befassen, er soll sie sofort dahin, wohin sie gehören, verweisen, und wenn die Worte der provinzialständischen Gesetze in diesem Punkte hin und wieder mißverstanden worden sind, so hat das Gesetz vom 3. Februar C. darüber offenbar nur jedes Schwanken beseitigen und ähnliche Mißverständnisse in Bezug *, den Vereinigten Landtag abschneiden wollen.

Diejenigen aber, welche, wenn sie auch die Nothwendigkeit der besprochenen Bestimmungen um der angegebenen Gründe willen er— kennen, diese Nothwendigkeit beklagen, weil sie besorgen, das Peti— tionsrecht werde darunter leiden, können sich nach unserer Ueberzeu— gung beruhigen.

Durch das Gesetz ist kein Gegenstand, welcher die innere Ange⸗ legenheit des Landes betrifft, von dem Petitionsrechte des Vereinigten Landtags ausgeschlossen; es ist jedem Mitgliede desselben unverwehrt, ede Petition anzubringen, die es mit seinem Gewissen vereinigen kann; freilich ist es dabei mehr auf das Gewicht der guten Gründe

sür seine Sache angewiesen, als auf andere Unterstützung. Aber dies kann nur ersprießlich sein, denn es deutete immer . wirkende Partei-Ansicht, wenn, was bei uns nicht möglich ist, eine Petition blos dadurch, daß eine numerische Masse dahinter stünde, großes Gewicht erhalten könnte. Ferner ist es nicht wohl denkbar, daß unter mehr als 600 Mitgliedern kein einziges sich finden sollte, das es auf sich nähme, eine Bitte oder Beschwerde anzubringen; welche in der That mit einem wahren Bedürfniß des Landes in Ver⸗— bindung steht. Die Mitglieder des Vereinigten Landtages haben überdies die sicherste Grundlage eines allgemeinen politischen Urtheils, die genaue Kenntniß nämlich von den Zustän— den und Wünschen der Provinz, weil sie dafür auf ben Kreis! und Provinzial Landtagen die beste Schule haben, sie müssen aber auch die allgemeinen Fragen kennen und wissen, wie sich dieselben im Denken der Provinz wieder spiegeln, denn sie gehö— ren zu den Tüchtigsten des Landes. Wären sse aber nicht die Tüch⸗ tigsten, so läge die Schuld an den wählenden Ständen, nicht an bem Gesetze. Freilich der Einwand ist vorhanden, der Kreis der Wähl⸗ baren sei zu klein, um die wahre Intelligenz zu versammeln. Ein⸗ mal aber geben wir dies nicht zu, denn der Wählbaren sind bei uns verhältnißmäßig zu der Einwohnerzahl mehr als in Frankreich und England; und wenn wir es, was nicht der Fall ist, theoretisch zugeben müßten, so würde uns das Leben und die Thatsache Lügen strasen. Denn wir haben auf den Provinzial-Landtagen sowohl in der provinziellen, als in den allgemeinen Fragen, welche die Ver— sammlungen vor sich gezogen, die Intelligenz und die lebendige Theil= nahme der Nation an der Besprechung nicht mangeln sehen.

Der zweite Hauptvorwurf, daß die Petitionen zu schwer vor den Thron gelangen, wird sich kürzer beantworten lassen.

Zunächst ist das Erforderniß einer Majorität von 3 Stimmen, das auch auf den Provinzial-Landtagen verfassungemäßige, und ein Anschluß an dasselbe war folgerichtig geboten. Eine Besorgniß aber, daß wahrhaft ersprießliche und den begründeten Interessen der Nation entsprechende Petitionen um dieses Erfordernisses willen nicht an den Thron gelangen würden, ist wabrlich nicht zu hegen. Petitionen dieser Art kann in einer solchen Versammlung ein günstiges Geschich nicht fehlen. Aber auch in dieser Frage berufen wir uns sicher auf die Erfahrung. Ist die Zahl der Petitionen, welche auf den Pro= vinzial- Landtagen die nöthige Majorität von 3 erhalten haben,

etwa gering? Sie beträgt für die Landtage des Jah—= res 1845 die Zahl von 377, und die Behauptung mochte sich nicht bestreiten lassen, daß, wenn allen diesen Peti=

tionen hätte nachgegeben werden sollen, die Regierung, des Landes unmöglich geworden sein und unter ähnlichen Yerhaltnissen jedwede Regierung jedweden Landes unmöglich werden würde. Ist aber für das Petitionsrecht das Erforderniß der 3 Stimmen auf den Pro= vinzial Landtagen kein Hinderniß gewesen, so ist nicht beuge, weshalb es ein solches auf dem Vereinigten Landtage . en sollte. Da tritt uns freilich das Bedenken derer e, , welche lin, ben, daß es auf jene Masorität in zwei Ber sammlungen ankomme, Zunächst ist bier in Hinsicht auf die Weise, in wescher dies Be- denken hin und wieder geltend gemacht worden, wohl zu erwägen, daß zwischen den beiden Versammlungen des Landtags, wenn sie sich zu solchen trennen, volle Gegenseitigkeit stattsindet. Auch die Peti= zionen der Versammlung des Herrenstandes haben ihre Prüfung in der der Abgeorbneten bestehen. Wenn nun aber gerade von der Versammlung des Herrenstandes ein Hemmniß für das Petitiongrecht besorgt worden ist, denn auch dahin sind in einzelnen Blättern Andeutungen gegangen, so fragen wir, und wohl mit vollem