und furchibarste Theil und war von eirunder Gestalt. Das Ende des
; z fl f kiefer Oberliefers zeigte sich rechtwinklig abgestutzt und stumpf, der Ulnterki dagegen war 1 Gestalt dem einer gewöhnlichen Schlange ——4— 8. lich. Ungefähr 10 Fuß von dem äußersten Vorderende des n . sich an jeder Seite ein dünner Dau fla zpen (3, 8 2 = DObr, von ungefähr 4 Fuß Länge und 1 Fuß in Brel f ö 2 s 6 diesem und beinahe darunter besand sich (ein 1 Auge von dunkler Farbe mit horizontaler Pupille, umgeben,. von r. weißen Ümlreis. Unmer der Kehle und fat in gleiche Linie mit zem Auge erschienen zwei enorme Floffen, wesche die Hauprstiitzz: für die Vorwärts-
hinter liegenden Körpermasse zu sein schicnen. Bewegung der ungeheuren dah . J ber Obersiudr vis Ungefähr s — 10 Fuß noch weiter nach hinten und nahe der Oberslä 2 Wassers wurden zwei andere Flossen sichtbar; diese waren ungesähr 6. Juß lang, aber dabes schmal und sehr dünn, sie lagen horizontal im Wasser und wurden dann und wann wellen förmig auf- und abwärts bewegt. Ich vermuthe, daß sie als Hülfswertzeuge bei der Wendung des Körpers zur Rechten öder Linfen zu betrachten sind. Die Mittellinie des Rückens zeigte sich auffallend fnotig, und in gleichen Abständen von 2 oder 3 Fuß er⸗— schienen fielformige, durchsichtige Hervorragungen von scharlachrother Farbe, ungefähr 151 an Zahl, hinter welchen der Rücken dann wieder ganz eben wurde, so weit dies wahrgenommen werden konnte. Diese einzelnen Hörner oder Sritzen ragten ungefähr 8 Zoll lang und vielleicht 43Zoll dick hervor, jeder lief allmälig in eine Endspitze aus. Es ist nicht unmöglich, daß die= ser sonderbare Bau dem Thier als Vertheidigungswaffe gegeben sei. Das Ende des Körpers war ganz klein und lief in einen knorpeligen oden knechi— gen Fortsatz von eiwa 4 Fuß Länge und fast weißer Farbe aus. Der ganze Körper schien von einer vollkommenen Panzerbelleidung umgeben, welche dunkelbraun gefärbt und in regelmäßige Gürtel rund um den Leib getheilt war; diese offneten und schlossen sich ein wenig während der Be— wegung, wie wir, wenn es mit dem Kopf gegen die Sce lag, wahrnehmen lonnten.
Diese sonderbare Bedeckung stellt ohne Zweifel einen unverwundbaren Panzer gegen jeden Feind dar, der einen Angriff auf den Sitz seines Lebens versuchen möchte. Die außerordentliche Unbeugsamkeit desselben bewies sich auch, ehe wir uns von ihm trennten, aus mehreren wohlgerichteten Büch⸗— senschüssen, die leinen sichtbaren Eindruck machten und das Gleichgewicht nicht im geringsten zu stören schienen.
Ungesähr um 3 Uhr befanden wir uns einander so nahe, daß einige Besorgnisse für die Sicherheit des Schiffes rege zu werden anfingen. Ich stieg sogleich vom Mast herab und befahl, die Ruderstangen (Swecps)] auszulegen und das Schiff mit dem Hintertheil gegen das Thier zu wen den, um einen Zusammenstoß mit ihm zu vermelden, weil es eben gegen unsere volle Seite (broadside) dicht unter dem Bug lag. In diesem fri⸗ tischen Augenblick entstand eine Verwirrung und Aufregung, die schwer zu beschreiben ist. Die Ruder waren nämlich kaum im Wasser, als eine furchtbare Bewegung unmittelbar unter dem Bug bemerkt wurde. Ich sprang nach vorn auf die Stagsegelrüste, und, hinunterblickend, gewahrte ich nichts, als einen tiefen Kessel von wallendem Schaum, so weiß, wie frisch gefallener Schnee. Ob die Schlange bei der Entdeckung ihrer un— mittelbaren Berührung mit dem Schiff beunruhigt worden oder von dem Geräusch der Ruder, als sie in das Wasser schlugen, kann ich nicht entscheiden. Gleich darauf hörte die Bewegung auf, und das Ungeheuer brach wieder mit dem Kopf voran daus dem Wasser hervor in einer fast senkrechten Stellung, wobei der
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gebrochen wurde. Der Stoß war so heftig, daß das ganze Schiff davon zitterte und die Gesichter der Seeleute vor Furcht erblaßten. Hätte ich mich nicht in dem Augenblick an dem Vorstenge⸗Stag gehalten, so wäre ich ohne Zweisel über Bord gefallen. Unmittelbar hierauf ging das Thier langsam von uns ab und verschwand aus unseren Augen.
Es war nun ungefähr 4 Uhr, der Wind begann wieder sich zu heben, und wir setzten das Schiff in der Richtung gegen das Land in Bewegung. Nichts war von dem Leviathan mehr zu sehen, obgleich jedes Auge am Bord lange und scharf danach aussah, wo er geblieben sein lönne. Sb die⸗ ser besremdliche Bewohner der Meerestiefen derselbe ist, den schon so oft An- dere gesehen und beschrieben haben, oder ob man ihn für einen neuen Einwande⸗ ter in unsere Gewässer betrachten soll, habe ich kein Mittel zu entscheiden. Ich kann nur sagen, daß seine Erscheinung neu und interessant im höchsten Grade, völlig verschieden war in Giöße, Bau und Farbe von Allem, was mir in einem 25 jährigen Seeleben von meerbewohnenden Thieren je vor Augen gekommen ist.
Jabez Powers.“
So weit der Zeitungs Bericht. Fassen wir das Gesammtbild eines 70 Fuß langen, mit einem ausnehmend großen, stumpf abgeschnittenen stopf und zwei Paar langen Flossen versehenen Seethieres zusammen, so wird wohl Niemand, der sich auch nur mit den allgemeinsten zoologischen Be—= stimmungen bekannt gemacht hat, das eine Schlange nennen önnen. Es muß entschieden ein Fisch gewesen sein, und zwar ein warmblütiger, ein Wallsisch. Weiter leitet die angegebene Größe, so wie die Form des Kopfes, auf die Vermuthung, man habe es hier mit einer Art Pottfisch oder Cache⸗ lot (Physzeter) zu thun, von welchen mehrere, zur Zeit nur schr mangel- haft unierschiedene, 70 Fuß und darüber messende Arten in den nördlichen Meeren vorkommen.
Es ist zu beklagen, daß Capitain Powers vergessen hat, die muthmaß— liche Dicke des Körpers anzugeben, man würde dann die Vermuthung nä— ber auf eine derselben hinaueführen lönnen. Doch sind diese Wauͤsische alle von einem gestreckteren, mehr cyolindrischen Bau, als die Bartenfische, und insofern einer Schlange auch eher vergleichbar. Indessen bleibt noch sehr Vieles in diesem Bericht täthselhaft und der Muthmaßung auf einen Wallfisch widersprechend; dahin gehört die Angabe eines zweiten Flossen= paares, indessen die Wallfische nie mehr als ein Paar Vorderglieder haben, ferner die beiden großen Hautlappen am Hinterkopf, die dicke Panzerbeklei- dung und vor Allem die auf der Mittellinie des Nückens stehende Reihe lielformiger Hervorragungen, deren 3uhl sogar auf 151 angegeben wird, welches den Angaben von ihrer Größe und ihren gleichmäßigen Abstän— den so geradezu widerspricht, daß man wohl vermuthen darf, es solle 14 oder 15 heißen. Es wäre anmaßend, Vermuthungen aus— zustellen, wie viel von diesen höchst befremdlichen Erscheinungen auf die Phantasie des Beobachters, auf Täuschung durch Licht -Effekte oder auf Uebertreibung beim Wiedererzählen zu rechnen sei. Gewiß aber ist, daß, wenn auch manche Wallfische eine dicke Haut, die wohl einem Büch⸗— senschuß trotzen mag, bisitzen, wenn auch andere auf dem Rücken Höcker haben, die zuweilen sogar flossenartig verlängert vorkommen, man dennoch der Sache viel Gewalt anthun müßte, wenn man es auf ein Bekanntes deuten wollte, indem dies Alles neben einander nicht auf irgend ein Thier paßt, von welchem die Wissenschaft eine thatsächliche Kenntniß nachweisen kann. Man muß es also billig Jedem überlassen, ob er sich lieber der Hoffnung hingeben will, das Wunderthier des Capitain Powers ganz wie er (s vorstellt, noch einmal in der Wirllichkeit zu schauen, oder ob er licber
stille einem auf der Oberfläche schlafenden Potfisch begegnet, den die Be⸗ rührung mit dem Schiffe zu jener schwerfälligen und doch unschädlichen Kraftäußerung weckte.
Ohne uf, hier noch mehr Zweifel gegen die Richtigkeit der Beobachtung rege machen zu wollen, zu weschen der Irn, wohl noch manche Veran' lassung gäbe, und ohne weitere Deutungen seiner Angaben zu versuchen, mag hier nur versichert sein (was jeder Unbefangene sich bei der Betrachtung des Skeletts selbst sagen wird), daß der Hydrarchos keine Aehnlichkeit mů dieser SeLeschlange gehabt haben könne. Ist sein Knochengerüst auch nur unvollständig vorhanden, schwerlich durch irgend eine be, Beimi⸗ schung vergrößert, so wird es doch dem Scharfsinn der deutschen Anatomen
gelingen, aus dem Vorhandenen die Natur dieses Thieres und seine Ver⸗ wandischaft mit jetzt noch lebenden Thieren in solcher Weise zu ermitteln, daß ein festes Nesultat innerhalb ziemlich enger Gränzen der Wahischein⸗ lichkeit sich daraus ergeben wird. Könnte aber Herr Koch, wie eg sein Wunsch ist, sich wieder nach dem Fundort zurücbegeben und die vor 2 Jah⸗ len durch das Herannahen einer Verderben drohenden Seuche unterbrochene Ausgrabung sortsetzen und dabei die wahrscheinlich noch in der Prairie liegenden Reste der Gliedmaßen auffinden, so würde die dadurch herbeige⸗ führte Herstellung des Ganzen wohl allerdings als das bedentendste, was bis jetzt zur Erforschung der antediluxianischen Thierwelt geleistei worden ist, bezeichnet werden können. Denn für alle bisher gefundenen Ueberreste aus einer früheren Schöpfung ließ sich ein mehr oder weniger nahe Ent— sprechendes in der Jetztwelt nachweisen. Dieses Thier dagegen steht in sei— nem ganzen Bau, wie in dem neben einander Vorhandensein befremdlicher Bildungs verhältnisse, so isolirt da, daß wichtige Bestimmungen für die Son= derung gewisser Thiergruppen, namentlich der Säugethiere und Amphibien,
aufgehoben werden müßten, wenn man es zu einen derselben rechnen wollte. Lichten st ein.
Dresden, 1. März. (D. . 3) Als im Herbste des vorigen Jahres das mertwürdige sossile Skelett des Hydrarchos nach Europa ge— bracht und zuerst in Dresden aufgestellt wurde, veranlaßte der Unterzeich⸗ nete mehrere Naturforscher, namentlich die Herren Dr. Deinitz Prof. Di. Günther und Hofrath Dr. Reichenbach, mit ihrn gemeinschaftlich diese sehr große Merkwürdigkeit genau zu untersuchen. Zeichnungen wurden darüber angefertigt, und in kurzem werden die Resultate dieser Jorschungen in einem besonderen Foliohest hier bei Arnold erscheinen. Voꝛläusig will ich jedoch gegenwartig als eine besondere Merkwürdigkeit und als etwas durchaus Neues anzeigen, daß bei der auf meine Veranlas⸗ sung durch Prefessos Günther vorgenommenen Abschleifung und mikrosto= pischen Untersuchung feiner Fragmente, von Knochen und Zahn ubstanz des Hodrarches, nicht nur deutliche, durch rothbraune Färbung ausgezeichnete Blutgefäße in der versteinerten Substanz; sichtbar geworden sind, sondern daß auch deutliche einzelne Blutkörperchen hier erkennbar wurden. Diese vorweltlichen Blutkörperchen, die ersten, welche man, so viel mir be⸗— kannt ist, gesehen hat, sind ziemlich von der Größe der Salamander · Slut · körperchen, etwas länglich, lassen den Kern in der Hülle erkennen und lönn-⸗ ten somit auch diesem merkwürdigen Geschöpfe, welches, wenn nicht einer eigenen Thierklasse, doch gewiß einer besonderen Thierordnung angehörte,
eine Aehnlichkeit mehr mit den Amphibien vindiziren. Dr. Carus.
Kopf die Spiere des Bugspriet (Martingal) so heftig berührte, daß die Abhalter zerrissen und die Klüverstange dicht an ihrem eisernen Bügel ab-
Bekanntmachungen.
10 Nothwendiger Verkauf. Königliches Ober -Landesgericht zu Cöslin.
Das in Hinterpommern im Lauenburger Kreise bele— gene, unterm 8. Oftober 1846 auf 15,933 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf. landschaftlich abgeschätzte Allodial-Ritter= gut Bychow soll im Wege der nothwendigen Subha— station im Termin den 24. Juli f. J., Vormit— tags 10 Uhr, im Instructionszimmer unseres Kolle gienhauses öffentlich verkauft werden. Die Taxe, der Hypothekenschein und die Verkaufs-Bedingungen können in unserer Registratur eingesehen werden.
Zu diesem Termin werden gleichzeitig die unbekann- ten Erben der verstorbenen Prediger⸗Wittwe Magunna, geborenen Hoffmann zu Leba, hierdurch vorgeladen.
Cöslin, den 22. Dezember 1846.
Königl. Ober -Landesgericht, Civil⸗Senat.
101 eri m nin.
Ueber den Nachlaß des am 14. Oktober 1843 zu Leuthen verstorbenen Gutsbesitzers Friedrich Wilhelm Traugott Kurze ist auf den Antrag der Vormünder der minorennen Söhne des Gutsbesitzers Kurze per decre— lum vom 1. September 1846 der erbschaftliche Liqui dations - Prozeß eröffnet und zur Anmeldung und Nach— weisung der Forderungen unbekannter Gläubiger ein Termin auf
den dritten Juni dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Deputirten, Referendarius Rehfeld, im In⸗ structionszimmer des Königlichen Ober-Landesgerichts hierselbst angesetzt worden.
Es werden daher alle unbekannten Gläubiger hier⸗ duich vorgeladen, ihre Forderungen spätestens in dem anstehenden Termine in Person oder durch einen legi—Q timirten Mandatarius aus der Zahl der hiesigen Ju⸗ stäcKomwmüssarien, wozu die Justszräihe Tirbitz, v. Thie= lenfeld, Marguaid, vorgeschlagen werden, gnzumtlden und nachzuweisen, widrigenfalls sie aller ihrer Vorrechte für verlustig erllärt und mit ihren Forderungen nut an nn, enn, , was nach Befriedi=
ung der sich meldenden Gläubiger vo M k , , Df neh
Frankfurt a. O', den 16. Januar 1847.
Königl. Preußisches Ober- Landesgericht.
Rheinische Eisenbahn— Gesellschaft.
1790p
Amortisation der 32 * und *
Obligationen.
Bel der vorschristsmä⸗ ßig stattgehabten Aus- loosung der im laufen- den Jahre zu amorlisi=
renden 35 S und 4
privilegirten Obligatio- nen unserer Gesellschaft
e sind die nachstehenden Nummern gezogen wor-
ĩ 7 ; * ö
A. 34 Stück Jen Bbligationen.
Nr. 36. 38. 66. 97. 346. 650. 699. 777. j0os2. 101.
—— : 1
Allgemeiner An zeiger.
1410. 3076. 5013.
141. 1492. 1552. 3203. 3538. 3668. 5115. 5314. 5671.
1393. 2988. 5005. 5938.
1070. 1340. 136 65. 4244. 4296.
8— 0 92 5782. 5793.
k — ———— 8 70 2. B. 50 Stück 4* Obligationen.
Nr. 11. 220. 221. 503. 601. 722. 751. 892. 1117.
1762. 2383. 2851. 3002. 3003. 3241. 3279. 3794. 3501. 3634. 3705. 3710. 3799. 3950. 4629. 4744. 4790. 4854. 4908. 5140. 5180. 5501. 5688. 5735. 6087. 6260. 6262. 6681. 6771. 6782. 6988. 7437. 7519. 7769. 7807. 7965. 8118. 8137. 8701. 8979. 9g249.
Die Inhaber der vorstehend bezeichneten Obligatio- nen werden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den nach dem 1. Juli d. J. verfallenden Zins -Coupons längstens bis zum 1. Juli d. J. bei uns oder bei den Herren
. 9
S. Oppenheim jun. C Co.,
A. Schaaffhausen,
8 n,
Oeder C Co.,
N. Wergifosse,
Mendelssohn C Co., .
A. H. Hepm ann q Co., in Berlin, gegen Empfangnahme des Nennwerthes und der bis dahin verfallenen, noch nicht erhobenen Zinsen, einzu— liefern. Vom 1. Juli d. J. an hört die Verzinsung dieser Obligationen auf.
Der Betrag derjenigen, nach dem 1. Juli d. J. ver- fallenden Coupons, welche bei Einlösung obiger Obli— gationen nicht mit eingeliefert werden, wird von dem Kapitale gekürzt und zur späteren Einlösung dieser Cou— pons verwendet.
stöln, den 4. März 1847. D , e ni o n
in Köln,
in Aachen,
Eisenbahn.
Es wird hierdurch die mit zehn Thaler auf jede Actie der Loebau⸗Zit⸗ tauer Eisenbahn zu
leistende neunte
Einzahlung ausgeschrieben. Dieselbe ist
den 30., 31. März und
ron früh 9 big Mittags 12 Uhr und von 2 bis Abends 5 Uhr, allhier zu Zitlau in dem Bürcau der Loebau— Yittauer Eisenbabn- Gesellschast, unter Rückgabe der vom i. Dezember 1510 danirten Interimé-Achen der ach ten Einzahlung, gegen welche neue, auf die sodann ein⸗ geschossenen 0 Thir. lautende ausgegeben werden, mit
9 Thlr. 6 Sgr. baar und
— 24 é durch Zurechnung dreimonatlicher, nach §. 17. der Statuten vom 3.1. Dezember 1846 an- hebender Zinsen von den eingezahlten 80 Thalern zu gewähren.
Diejenigen Herten Actionaire, welche die Einzahlung bis zu obigem Schlußtermine (den 1. April a. c., Nach⸗
iss p Loebau⸗ Zittauer
8
mittags 5 Uhr) allhier nicht geleistet haben, verfallen
die natürlichere Annahme zu theilen geneigt ist, das Schiff sei bei der Wind-
— ö . —
in die §. 15. der Statuten festgesetzte Strafe von 10 9y der Einzahlungssumme an 1 Thlr.
Um den auswärtigen Herren Actionairen eine Er- leichterung zu gewähren, kann die neunte Einzahlung
auch den 20., 22. und 23. März 1847 in Leipzig bei den Herren Vetter Co., in Dresden bei den Herren George Meusel C Co., in Berlin bei den Herren A. H. Heymann C Co., welche von uns zur Ausstellung von Interims-Quittun- gen ermächtigt sind, gegen deren Rückgabe an den Or— ten, wo die Zahlung erfolgt ist, die neuen Actien in den Tagen vom ; . ausgehändigt werden sollen, geleistet werden. Zittau, am 22. Februar 1847. Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn ⸗Gesellschaft. v. Nostitz, V. Helfft.
19 b] 1846.
No. 3874. . 24. September Warschau, den 23 De mn 8 . . . des Polnischen Landschaft-Kredit⸗Vereins. In Folge eingegangener Gesuche wegen Ausstellung und Einhändigung von Duplikaten nachstehernder, als vernichtete oder gestohlene angegebener Pfandbriese vom 1sten Zeitraume:
Litt. G. No. 93, 502 pro 1006 Fl. poln. mit 10 Zins-Coup.
H. 43, 118 ) 209 . 3 7 ; 43, 123, 209 43, 125 9 200
144,208 200
144,369 200 vom 2ten Zeitraume:
220, 526 pro 50090 Fl. poln. mit 7 Zins-Coup. 220,582 5000 7 . 221,551 5000 222,324 5000 222, 555 5000 222,651 5000 222,713 » 5000 223, 22141 „ 5000 277,996 „ 5000 278,025 „ 5000 210,652 » 1000 210, 653 „ 1000 210,654 „ 1000 210,655 » 1000 212,785 „ 1000 213,213 1000 213,381 , 10090 213, 406 „ 1000 213,502 „ 1000 215,125 5 1009 215,830 » 1000 216,314 219,595 219, 598 226,279 241,540 244,683 246,336 246, 954 260, 940 263, 597 268, 032 268, 46
GAA Q 20
6
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—
Litt. C. No. 276, 309 pro soh0 Fl. poln. mit 7 Zinè-Coup. G0. 6 26 358 * 10060 . . — . ) » 1000 1000 . ) 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 n y 500 ; — 500 y 57. 500 y ohne 269, 400 500 mit 7 272,279 500 ohne 300,827 500 ohne 228, 680 200 ohne 229, 604 200 = mit 7 229, os. 200 ö „229, 606, 200 ö. 229,607 200 ) n 247,743 200 5 ohne endlich: . an die Stelle der Zins -Loupons vom zweiten Semester 18144 zu 400 Fl. poln. von den Pfandbriefen Lit. A. No. 189,320 und 290,447 — eben an die Stelle der Zins Coupons vom zweiten Se mester 1811 zu 10051. poln. von den Pfandbiiesen Litt. B. No. 277,228 und 285,230 — sorder/ hiermit die General Direction des Landschastli⸗ chen Kredit⸗Vereins im Königreiche Polen in Ausfüh⸗ rung des Artikels 124 des Gesetzes vom 1. . 13. Juni 1825 alle Besitzer obiger Pfandbrieft und Zins Cou— pons, so wie diejenigen, welche irgend ein Besitzrecht dazu zu haben glauben, auf, sich mit denselben an die General-Direction zu Warschau in dem Zeitraume von Einem Jahre, von der gegenwärtigen Bekanntmachung in öffenllichen Blättern an gerechnet, unbedingt zu . den, als widrigens besagte Pfandbriefe mit Zins: Cou- pons amortisiti und die Duplikate darüber an die be— treffenden Interessenten ausgeliefert werden. ä Wirklicher Staatsrath e ,,,, (unterzeichnet) Lenski. Für den General-Secretair ö. (unterzeichnet) Tscherminski.
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„ 276,905 ohne *
— — — — — — — — — — — —
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35
An- und Verkauf zum Tages- Cons aller coursirenden
Staats⸗Papiere, Staats- Anlehens / Loose, Standesherrliche 4 und 4] * Qbligationen mit hypo⸗ thefarischer Sicherheit, Eisenbahn-Actien, Coupons, Banknoten 2c. 14. bei unterzeichnetem Banquierhause, welches auch alle hierauf Bezug habende Auskunft zu
geben bereit ist. J. N. Trier C Co. in Frankfurt a. M.
Das Abonnement beträgt: 2 Kthtir. sür J Jahr. 4 Rthlr. I Jahr. 8 Rthlr. — I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Srhöhung. An sertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anjeigers 2 Sgr.
M 66.
.
Amtlicher Theil.
Inland. Berlin. Ernennungen und Abschieds - Bewilligungen in der Armee. — Allerhöchste Ordre. — Verfügung des Justiz - Ministers. — Schreiben aus Aachen. (Günstiger Zustand des Regierungs · Bezirks.)
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavenn. Dag neue Mi— nisterium des Innern. — Königreich Sachen. Landtag. — Groß—- herzogthum Baden. Der Theaterbrand., — Schreiben des Groß— herzogs.
Desterreichische Monarchie. Bavern.
Frankreich. Paris. Hofnachrichten. — Guizot und Normanby. — Erklärung des Grafen Kergorlav. — Urlaubsgesuch des Grafen Bresson. — Cabrera. Benjamin Delessert 4. — Deputirtenwahl. — Der Ge⸗ setz· Entwurf über die Gefängniß⸗ Reform. — Elementarschulen für Al⸗ geien. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Unruhen zu Hon- fleur; die Eisenbahn von Rouen nach Havre.)
Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. — Die An⸗ leihe kontrahnt. Prin; Albrecht und die Kanzierwürde von Cambridge. — Marine-⸗Budget. — O'Connell s Gesundheitag-Zustand. — Theater⸗Vor⸗ stellung für die Armen. — Anbau der Theepflanze in Assam.
Niederlande. Aus dem Haag. stammer-Verhandlungen.
Belgien. Brüssel. Fleisch Schlachten auf Rechnung der Kommunen. — Auswanderung.
Schweiz. Kanton Bern. Schreiben an Luzern. — Kanton Aar—⸗ gau. Der Oberst von Salis-Soglio.
Italien. Rom. Ernennung eines päpstlichen NuntiLus für Konstantinopel.
Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Karlisten; Truppen -Aushe⸗ bung; Anleihe; Kongreß Verhandlungen; Schreiben des Infanten Don Enrique an die Königin.)
Türkei. Konstantinopel.
lettis. — Fezzan.
Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börse.
Wien. Ankunst der Königin von
Note des Herrn Mussurus an Herrn Ko—
Friedrich der Große in der Schlacht bei Roßbach. —
Zur Münz-, Maß— und Gewichtskunde. . ö.
Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem früheren Seminar -Direktor, Bomherrn Dietrich in Graudenz, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen;
Den Konsistorial⸗Rath, Professor Dr. Sack in Bonn, zum Mitgliede des Konsistoriums der Provinz Sachsen zu ernennen; und
Dem Maler Heinrich Asmus das Prädikat als Hof⸗Wappen⸗ Maler zu verleihen.
Monats-Uebersicht der preußischen Bank, gemäß 5§. 99 der Bank⸗ Ordnung vom 5. Oktober 1846. e t iv a. Geprägtes Geld und Barren Kassen⸗Anweisungen Wechsel⸗Bestände nl,, . Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen und Aktiva Y ssil
Banknoten im Umlauf 5.781, 400 Rthlr. J 25, 121, 400010 *
) Darlehn des Staats in Kassen⸗Anweisungen 6,000,000 Guthaben von Staatekassen, Instituten und Privat-Personen mit Einschluß des Giro w
Berlin, den 28. Februar 1847. Königl. preuß. Haupt-Bank⸗-Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Schmidt. Cochius.
S, 308, 800 Rthlr. 2,929, 300 12,890,500 g, 314, 80909,
12, 8653, 400 5
4,052, 200 5
(gez.) Meyen.
Abgereist. Se. Durchlaucht der Fürst August von Sul— kowski, nach Reisen.
nichtamtlicher Theil. w n .
Berlin, 6. März. Nach dem heutigen Militair-Wochen« blatte ist dem Hauptmann a. D., Seulen, zuletzt im 2ten Bat.
4 rin
7ten
Berlin, Sonntag den
17ten Regiments, der Charakter als Major beigelegt, dem Major von Peistel, von der Sten Gend. Brigade, als Oberst⸗ Lieutenant, mit der Armee-Uniform, dem Hauptmann Meckel von Hemsbach, vom 11ten Juf.⸗Reg., als Mojor mit der Regiments-Üniform mit den vorschr. Abzeichen f. V. und Pension; so wie bei der Landwehr dem Oberst- Lieutenant Senfft von Pilsach, Commandeur bes Iten Bat. 256sten Regts., als Oberst, nit Penston, und dem Major Schreiber, Commandeur des 1sten Bat. Ilten Regts, dem Erste⸗ ren mit der Regiments und dem Letzteren mit der Uniform des
40sten Regts. mit dem vorschr. Abzeichen f. V., der Abschied bewilligt worden.
Berlin, tz. März. Das Ju stiz⸗Ministerial-Blatt ent— hält folgende Allerhöchste Ordre, die Einleitung gerichtlicher Unter— suchungen gegen Inhaber der Polizei⸗Gerichtsbarkeit und deren Stell vertreter betreffend.
„Auf den Bericht des Staats- Ministeriums vom 18ten v. M. erkläre Ich Mich damit einverstanden, daß gegen Inhaber der Poli— zei⸗Gerichtsbarkeit oder deren Stellvertreter wegen der in dieser Ei⸗ genschaft begangenen Vergehen Untersuchungen durch die Gerichte nur auf Antrag der betreffenden Landes⸗Polizei⸗Behörde eingeleitet werden dürfen. — Sie, der Justiz⸗Minister, haben hiernach die Ge⸗ richte mit der erforderlichen Anweisung zu versehen.
Letzlingen, den 8. November 1845.
. Friedrich Wilhelm. An das Staats⸗-Ministerium.“ ;
Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird sämmtlichen Gerichts- Behörden zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 16. Februar 1847. Der Justiz⸗Minister
Uhden.
Desgleichen die allgemeine Verfügung, betreffend die Einrichtung einer Executions-Kommission für Berlin.
Das gerichtliche Executionswesen innerhalb der Bezirke des Stadtge— richts, Kriminalgerichts und Landgerichts zu Berlin, welches bisFder zum Ressort des Kammergerichts einschfießlich des Haus voigteigerichts, des kur- märlischen Pupillen - Kollegiums, des Stadbtgerichts, des Vormundschastsge—⸗ richts, des Landgerichts und des Kriminalgerichts gehörte, ist einer besonde⸗ ren Kommission dieser Gerichte nach den näheren Bestimmungen des nach- stehenden Reglemenis übertragen worden.
Diese Executions - Kommifsion beginnt ihre Functionen mit dem 1. März d. J. und wird nach §. 6 des Reglements auch die Requisilonen der auswärtigen Behörden um Vollstreckung exelutivischer Maßregeln in Civil! und Vormundschafts. Sachen, so wie wegen Beitreibung von Kosten und Geldbußen, erledigen.
Sämmtliche Gerichts-Behörden werden hiervon in senntniß gesetzt und haben sich danach in vorlommenden Fällen mit ihren Requisitionen direlt an die Erecutions-stommission hierselbst zu wenden.
Berlin, den 16. Februar 1817.
Der Justiz⸗Minister ! An — Uhden. sämmtliche Gerichts- Behörden.
n für die Eyecutions-FKommission in Berlin. S. 4. Das Executienswesen der in diesem Reglement benannten Ge— richte innerhalb der Bezirke des Stadtgericht, Kriminalgerichts und Land— e . zu Berlin wird einer besonderen Kommission dieser Gerichte über— ragen.
S. 2. In den Bꝛzirlen des Stadigerichts und Landgerichts zu Berlin gehört vor die Kommission die Verfügung und die Vollstreckung der dem Kammeigericht einschließlich des Haus ooigteigerichts, dem jurmärfischen Pu= pillen · Kollegium, dem Stadtgerichte, Vormundschaftsgerichte und Landge⸗ richte zuständigen exekutivischen Maßregeln aller Arten und Grade in Civil— und Vormundschaftssachen, aus schiedsmännischen Vergleichen und aus schiedsrichter lichen Aussprüchen, mit Einschluß der im §. 22 der Verord= nung vom 4. März 1834 (Gesetz-Sammlu ng S. 36) gedachten Re⸗ quisitionen an die Hypotheken ⸗-Behörden um Eintragung auf die Immobi— lien und mit Einschluß der offenen Requisitionen um Hülfsvollstreckung an alle Gerichte, wo der Schuldner oder Vermögensstücke desselben sich befin⸗ den, desgleichen die Exccutionen wegen Geldstrasen und Kosten.
S8. 3. In denselben Gränzen und mit den Befugnissen derselben Ge— richte (8. 2) gebühren der sommission
1) die Regulirungen zur Abwendung der Execution aus vorläusig
vollstreckbaren Erkenntnissen, S5. 7 und 8 Tit. 14 — 5. 51 Tit. 27 Thl. J. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung, §. 40 der Verord- nung vom 1. Juni 1833 (Gesetz-Sammlung S. 44) und §. 9 Tit. 18 Thl. J. der Allg. Gerichts⸗Ordnung, 5. 1 Tit. 44 a. a. BV, und aus Erkenntnissen, welche durch die Nichtigkeitsbeschwerde ange⸗
März
Alle bes W eangtatten des In⸗ a
. . und Auslandes nehmen 8e ellu . auf dieses glatt an, e ehen . die Expedition der Alg. Preuß. Zeitung: . Friedrichs siraße Nr. 72. *
setz Sammlung S. 305) und Artilel 5 der Declaration vom
6. April 1539 (Gesetz- Sammlung S. 128 und 129.)
2) Bei Executionen auf Unterlassungen, die Festsetzung der Strafen durch Versügung oder Erkenntniß nach 8. 19 der Verorbnung vom 4. März 1834 (Gesetz Sammlung S. 33) mit Vorbehalt des an das Kammergericht gehenden Rekurses.
§. 4. In gleicher Ausdehnung (5. 2) werden der Kommission über⸗ tragen: ;
1) die Regulirungen des Retentionsrechts zwischen Miethern und Ver⸗ miethern, nach §. 302 des Anhangs zur Allg. Gerichts · Ordnung
2) die Verfügung der gerichtlichen Verkäufe von Schiff sladungen nach 8. 1721 Tit. 8 Thl. II. des Allg. Landrechts, die Regulirung des Retentiensrechts zwischen den Schiffern und Empfängern der Ladun- gen nach §. 1723 a4. a. O. und die gerichtliche Beschlagnahme von Schiffsladungen nach den §§. 1724 und 1725 a. a. O.;
) der Versuch gütlicher Regulirung, wenn es au Herausgabe einer zu— rückbehaltenen Sache, gegen Bestellung annehmlicher Sicherheit an- kommt, §. 556 Tit. 20. Thl. I. des Allg. Landrechts;
4) die Ausführung von Arrest-Veifügungen im Auftrage oder auf Re⸗= quisition der hiesigen und auswärtigen Gerichte.
5. 5. In dem Bezirke des Kriminalgerichts zu Berlin werden alle die⸗
sem Gerichte zuständigen Executionen zur Beitreibung von Kosten und Geld- bußen der Kommission gleichfalls überwiesen. S. 6. Der Kommission liegt auch die Erledigung sämmtlicher an die 38.2 und 5 benannten Gerichte gehörigen Requisitionen der übrigen in- ländischen und ausländischen Gerichte und der Administrativ⸗ Behörden um Vollstreckung exekutivischer Maßregeln in Civil und Vormundschasts⸗Sachen, so wie wegtn Beitreibung von Kosten und Geldbußen ob.
S. J. Der Kommission sieht endlich die Festsetzung der in der Execu= tions - Instanz erwachsenen Kosten und Auslagen zu, und sie erläßt auf Antrag der Mandatarien die im §. 8 der Instruction für die Gerichte zur Ausführung der Verordnung über den Mandats, den summarischen und den Bagatell-Prozef vom 1. Juni 1833 (6 esetz Sammlung S. 37) gedachte Zahlungs-Verfügung an die Mandanten.
S.. 8. Die Kompetenz der Kommission hört auf durch Eröffnung des Konkerses over erbschastlichen Liquid ations- Prozesses.
Rücksichtlich der Immobilien hört die Kompetenz der sion auf:
1) für die Administration mit der noch von ihr zu verfügenden Einlei⸗
tung derselben;
2) für die Subhastatien mit der nach Erlaß des Mandats, §. 5 der Verordnung vom 4. Mäiz 1834 (Gefetz-Samml. S' 32) noch von der Kommission zu verfügenden Requisitson an den Realrichter um Einleitung der Subhastation.
S. 9. In denjenigen nach vorstehenden Bestimmungen zur Kompetenz der Kommission gehörigen Sachen, in welchen bei den kommittirenden Ge⸗ richten nichts verhandest ist, namentlich also, wenn die Execution eines schiedsrichterlichen Ausspruches, §. 176 Tit. 2 Thl. J. Allg. Gerichts⸗Ord⸗=
Kommis⸗
nung, oder eines schiedsmännischen Vergleiches nachgesucht wird, oder wenn es sich um eines der 8. 4 Nr. 1 bis inkl. 3 gedachten Geschäfte handelt, sind die Anträge mit den nöthigen Unterlagen bei der Kommission unmittel=
bar anzubringen. (Schluß folgt.)
X Aachen, 1. März. Während uns die Zeitungen über die Zunahme der Verbrechen mit dem Nothstande des Winters nicht genug zu erzählen wissen, haben wir in unserem Regierungs⸗Bezirke erfrtulicherweise die gerade entgegengesetzte Erfahrung gemacht, in- dem, ungeachtet der so großen und so lang anhaltenden Theurung und der dadurch herbeigeführten mannigfachen Bedrängniß, die öffent- liche Sicherheit der Personen uud des Eigenthums in diesem Jahre weniger gefährdet worden ist, als in früheren besseren Zeiten. Bie Zahl der Verbrechen, namentlich der Diebstähle, hat sich nicht nur nicht vermehrt, sondern ist sogar geringer gewesen, als sonst, und Dieb= stähle unter erschwerenden Umständen sind gar nicht vorgekommen.
Deutsche Gundesstaaten.
Königreich Bayern. Ueber die neue Organisation des Ministeriums des Innern enthält die Allgemeine Zeitung vom 1. März Folgendes: „Freiherr von Zu⸗Rhein und Herr von Zenetti sind hier eingetroffen und haben bereits ihre Portefeuilles übernom- men. Der Letztere empfing heute die Aufwartung des gesammten Personals des Ministeriums des Innern und richtete an die Ver- sammelten die eindringlichsten herzlichsten Worte. Die Stellen von Beiden, immer bedeutsam, sehen in diesem Augenblick ihre Bedeu= tung noch verdoppelt. War schon im vorigen Jahre die Errichtung eines Ministeriums des Innern für lirchliche Angelegenheiten ein Pfand der Beruhigung für Alle, welche den latholischen ünd prote⸗ stantischen Strebungen und Bedürfnissen des letzten Jahrzehend, so wie den darüber geführten parlamentarischen Debatten, mit theilneh⸗ mender Aufmerksamkeit gesolgt find, so erhöht sich der Werth die⸗
fochten sind, 5. 10 der Verordnung vom 14. Dezember 1833 (Ge-
ser Schöpfung durch die Ausdehnung des Wirkungskreises dieses
—
Friedrich der Große in der Schlacht bei Noßbach. Das Milit. Wochenbl. theilt unter dieser Ueberschrift Folgendes mit:
„In einem neuerdings erschienenen Buch wird einer Aeußerung des Prinzen Heinrich gedacht, nach der sich Friedrich der Große während der entscheidendsten Momente bei Roßbach nicht auf dem Schlachtfelde befun—Q den haben soll.
Wenn es auch überflüssig ist, diese befremdende Aeußerung zu wider⸗= legen, so wird eine Bestärkung in der besseren Meinung doch Biclen er= wünscht sein. Hierzu soll das Folgende dienen:
General von Gaudi, bekanntlich der Verfasser eints handschriftlichen Journals über den siebensährigen Krieg, Capitain und Flügel- Adjutant während der Schlacht von Roßbach, hatte, wie er selbst weitläufig mittheilt, das Unglück, seine erste, vielleicht nicht in angemessener Form abgestattete Meldung von dem umgehenden Angriff der feindlichen Armee, während der eigenen Beobachtung des Königs, von diesem mit dem größten Unwillen als unwahr aufgenommen zu sehen, bis endlich der Augenschein dennoch die Nichtigkeit dieser Meldung erwies. Dessenungeachtet erfolgte später die Versetzung des Capitain von Gaudi zu den Jägem mit der fränkenden
estimmung: „Er solle sich bei dieser Truppe an das Feuer ge— wöhnen.“ *)
. Wenn, nun dem General von Gaudi als Geschichtschreiber überhaupt keine Parteilichkeit für Friedrich d. Gr. zugeschrieben werden kann, so dürfte am wenigsten die Erinnerung an jene Vorgänge und deren wahrscheinliche —
) Die Jäger und Schützen von Gumtau nc. Thl. J. S. 35.
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von Roßbach dazu geführt haben, in einem für die Nachwelt bestimmten Manuffript die Wahrheit zu Gunsten des Königs zu verfälschen. Von den Mittheilungen aller den Letzteren in jener Schlacht begleitenden Augen—Q zeugen wird also eine genaue und anerkennende Aussage dieses Generals über die hervorgetretene persönliche Wirtsamkeit des Königs die zuverlässigste und entscheidendste sein.
Wie stellt sich nun in dieser Hinsicht die Ausbeute der genannten Schilderung? Von Moment zu Moment der ganzen Schlacht bis zu ih rem Ende werden die von dem Könige selbst eriheilten Befehle genau an⸗ geführt, und die Thätigkeit desselben wird von derjenigen seiner Generale streng gesonde⸗t. Nirgend lommt eine Abwesenheit des Königs zur Sprache. Es ist dieselbe überhaupt nach dem in dem Manustript geschilderten Ver= lauf der Schlacht undenkbar.
Natürlich würde jetzt ein Abdruck dieser Schilderung aus dem genann- ten Journal, zur Feststellung des eigenen Untheils, hier an der Stelle sein. Dessen bedarf es aber nicht. Wir haben nur, was insbesondere der Zweck dieser Zeilen ist, auf die Daꝛrstellung der Schlacht von Roßbach, in der vom preußischen Generalstabe bearbeiteten und in den Händen der Regi⸗ menter befindlichen Geschichte des siebenjährigen Krieges zu veiweisen, da gerade diese Darstellung ganz nach dem Gaudischen Journal gearbeitet ist. n. fehlt in demselben Gaudi's hohe Anerlennung der in dirser Schlacht bewiesenen Feldheringröße des Königs. Es scheint daher nicht überflüssig, die bezügliche Stelle noch hinzuzufügen, welche also lautet:
2c. „Einen solchen 6e . Ausgang gewann die kritische Ver= fassung, in der sich der König vor einigen Tagen befand. Seinem gro⸗
Folgen den General bei der von ihm vorhandenen Schilderung der Schlacht
ßen Talente hatte er es wirklich zu danken, daß die Lage der Sache so vortrefflich geändert wurde und er dem gefährlichen Vorhaben des Fein- des so geschickt und so geschwind zu begegnen wußte. Er ließ sich — alle anwesende Kenner des Handwerls mußten dies bekräftigen — an dem Tage der Bataille in seiner wahren Größe sehen. Die Digposition, welche er machte, war unstreitig die beste, weiche man wäblen konnte, a e , i seinen Generalen auf das genaueste und geschickteste aus- geführt u. s. w.“
Wenn nun in dieser Art auch das vorstehende Urtheil des General Gaudi über die persönliche Wülsamkeit des Königs bei Roßbach ganz mit der Behauptung des Prinzen im Widerspruch stehl, so läßt sich endlich nur die Richtigkeit derselben überhaupt verwerfen. z
In der Hauptsache ist es also zunächst die im Vorhergehenden näher bezeichnete Schlacht- Darstellung selbst und ferner die so eben mitgetheilte Ergänzung, auf die wir die Aufmerlsamleit zu lenken wünschen, um von dem bedeutenden Gewicht dieser Nachrichten und Urtheile die erwähnte be- fremdende a,, auch obne eine speziell an Zeit und Ort gektnüpfte
iderlegung, entkräftet zu sehen. ; , en * le , wohl laum erforderlich, an die ereizte Stimmung des Prinzen Heinrich wider seinen größercn Bruder zu oder namentlich daruf hinzudeulen, wie ununterbrochen gerade der in der Schlacht bei Roßbach von dem Königlichen Feldherrn erlampfte underweln- ssche Rubm bisher von der Mit- und Nachwelt anerlannt worden i und auch in dem sich selbst überwindenden Unheil des Generai Gaupi feinen. gering zu schäßenden Maßstab sindet. 3.