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e dieses Corps gesprochen hatte, erwartete der Unterzeichnete, aus dem unde Sr. Majestät, wie gewöhnlich, Ausdrücke des Wohlwollens zu ver= nehmen, als Se. Majestät ihm fagte: „Ich häne geglaubt, mein Her, daß der König von Griechenland mehr Achtung verdiente, als Sie ihm bewiesen haben“, worauf der König sich allfogleich entfeinte, ohne dem Unterzeichneten eine Antwort zu gestatten. ; 1 „Hätten Se. Majestät nur cinen Augenblick zu a, , ö würde sich der Unterzeichnet beeilt haben, zu antworten; . 6 einem Repräsentanten Sr. Kaiserl. Majestat des Sultans unmögli w. Achtung gegen einen Souverain zu vergessen, noch weniger gegen e Fa. jn die Ehre hat, und wenn Ew. König, bei welchem er beglaubigt zu sein Ihre gönio lichen Majestät geruhen wollten, mir anzudeuten, worauf sich D. 6 ö Worte beziehen, so wäre sch berelt, zu beweisen, daß ich fur erbõch g die n Ehr ebegt habe und stets hegen werde. selben steis die tiefste Ehrfurcht gebeg mee, ; Dies ist unter diesen UÜmständen das wichtige Faktum, welches die ge enwãrtige Note der ernsten Aufmerksamkfeit des Ministeriums Sr. helle nischen Majestät zu bezeichnen bezweckt; da aber der Unterzeichnete, wie sich aus der Unterredung entnehmen säßt, die er mit Herrn Kolettis zu pflegen die Ehre hatte, die lleberzeugung erlangt hat, daß die Won Sr. Majestãt auf den Vorfall mit dem Passe für den Herrn Obersten Tzami Karatasso sich bezogen, so stellt er hier die näheren Umstände dar, die damit in Ver- bindung e m, die Bedeutsamkeit dieses beklagenswerthen Ereignisses zuheben. , des 12ten (24sten) d. M., als dem Tage der Abfahrt des österreichischen Paketboots nach Fonstantinopel, und während der Unter- zeichnete noch zu Bette lag, ist Herr Tzami Karatasso in der ottomanischen Hesandtschafts-Kanzlei erschienen, um den Paß, den ihm Herr Kolettis nach Konstantinopel ausgestellt hatte, visiren zu laffen, mit dem Beifügen, daß er Eile habe, weil er sich einen Augenblick früher nach dem Piräeus be—= geben müsse. Da der Oberst die Expedition in Person kommandirt hatte, welche mitten im Frieden, im Jahre 1841, gegen den Berg Athos gerichtet war, um Macedonien aufzuwiegeln, so ließ ihm der Unterzeichnete, nach den bestimmten und sormellen Befehlen seiner erlauchten Regierung in Be— treff aller derjenigen, die sich im Jahre 1841 an der Spitze feindlicher An⸗= griffe befunden hatten, durch den Gesandtschafts Secretair sagen, daß er ungemein bedaure, seinem Verlangen nicht willfahren zu können; daß er ihn aber, in Betracht, daß der Oberst Adjutant Sr. Majestät des Königs sei, ersuche, seine Abreise so lange aufzuschieben, bis der Unterzeich nete hierüber die Befehle der hohen Pforte eingeholt haben würde.
„Gleich darauf beeilte sich der Unterzeichnete, obgleich eiwas unpäßlich, sich, in Begleitung des Gesandtschafts - Secretairß, zu Herrn Kolettis zu verfügen, um ihm dieselbe Erläuterung zu geben; da er aber mit Be— dauern vernahm, daß der Minister Sr. helle ischen Majestät an diesem Tage zu einer Hochzeit und einer Taufe geladen war, gab der Unterzeich—Q nete dem Gesandtschafis - Secretair den Befehl, sich zu erkundigen, wann Herr Kolettis wieder zu Hause sein werde, um ihm d obigen Erläuterun= gen zu bringen. Der Gesandischafts. Secretair konnte diesen Auftrag am 12. (24) Abends vollziehen, so daß Herr Koleitis 21 Stunden Zeit hatte, um Sr. Majestät dem Könige diese Erläuterungen mitzutheilen. Dem zu—⸗ folgt verfügte sich der Unterzeichnete, nachdem er mütserweile fein? weitere Mütheilung erhalten hatte, auf den Ball. in der vollen Ueberzeugung, daß jene befriedigenden Eiläuternngen von Sr. Majestät als solche aneikannt worden seien.
„Allein der Unterzeichnete hat Grund zu glauben, daß eben so, wie Herr Kolettis, ihm bei der langen Unterredung, die der Unterzeichneie mit ihm am Tage vor diesem Vorfall, nämlich am 11ten (23sten) d. M., hatte, nichts über den Paß sagte, den er dem Herrn Obersten Tzami Karatasso, dessen Antecedentien ihm sicher bekannt waren, ausgestellt hatte, um sich im voraus des Benehmens zu versichern, welches der Gesandte Sr. Kaiserl. Majestät des Sultans bei diesem Anlaß pflichmäßig einhalten müßte, wo—⸗ durch ein so bedauernswerther Vorfall wäre vermieden worden, er gleich falls unterlassen hat, Se. Majestät den König zu gehöriger Zeit von dem Inhalte der Sendung des Gefandtschafts Secretairs in Kenntniß zu setzen; denn der Unterzeichnete konnte nie annehmen, daß Se. Majestät der König, nachdem er in Kenntniß von jenen so befriedigenden Erläuterungen gewe⸗ sen, einen öffentlichen und seierlichen Anlaß gewählt haben würde, um an den Gesandten Sr. Kaiserl. Majestät, den Allerhöchst die selben mit einer Einladung nach Hofe bechrt hatten, Vorwürfe nb) einen Gegenstand zu richten, wobei sich dieser Gesandte blos streng an die bestimmten und for= mellen Befehle feiner Regierung gehalten hat.
Am Schluß der gegenwärtigen Note darf der Unterzeichnete nicht un— terlassen, beizufügen, daß er es, bevor er ein so wichtiges und so beklagens⸗
Berliu-IIumb. 4
werthes Faktum zur Kenntniß seiner erlauchten Regierung bringt, für Pflicht
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gebalten hat, die vorstehenden Thatsachen und Umstände dem Ministerium Sr. hellenischen Majestät vor Augen zu legen.
Der Unterzeichnete hat die Ehre 26. (Unterz.) C. Mul suru sg.“
Das J. de Const. enthält folgenden Artikel: „Seit einigen Jahren ist die Provinz Fezzan unter die direkte Herrschaft der Pforte gekommen. Dieses aus edehnte Land, befreit von der Tyrannei der eingeborenen Häupter, f mit jedem Tage mehr die Wohlthaten einer wachsamen und aufgeklärten Verwaltung. Aber bis zu din letzten Zeiten waren die Reisen zwischen Tripolis und zwischen den anderen Punkten der Provinz bis zum Innern des Fezzan sehr er⸗ schwert, in Folge des Mangels an Trinkwasser und an fahrbaren Wegen. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, sind vor zwei Jahren Brunnen in einer Entfernung von einer halben Tagreise auf dem ganzen Wege gebohrt worden. Gegenwärtig besteht ferner eine für Diomedare gangbare Straße vom Bezirke Serkin bis zum Marktflecken Ibn ⸗ Velid, und auf halbem Wege ist überdies ein großer Springbrunnen, eine Moschee und ein Chan errichtet worden, um welchen letzteren sich etwa 50 Häuser allmaͤlig gruppirten. Man hat ausgedehnte Dattel⸗Pflanzungen angelegt, und der Gouverneur hat zur Erhöhung der Hülssquellen des Landes eine Feste und eine Schule dort erbaut. Auf den Bericht des General— Gouverneurs von Tripolis hat die Pforte verordnet, daß alle Ausla— gen, die dieser große Flecken verursacht, aus dem Staatsschatze zu bestreiten seien. Ferner sollen alle sich dort ansiedelnden nomadischen Araber drei Jahre lang von allen Auflagen befreit bleiben. Der Sultan befahl auch, daß allen Arabern, welche das Land der Umge⸗ gend bebauen wollen, Ländereien unentgeltlich überlassen werden, wie nicht minder die Sämereien und das zum Wirthschaftsbetriebe noth— wendige Vieh. Dieser Marktflecken soll nach dem hohen Gründer den Namen „Mebschidie“ erhalten.“
Handels- und Görsen nachrichten.
Berlin, 6. März. Auch heute waren die Umsätze in Eisenbahn— Actien beschrantt und deren Course etwas matter als gestemrn.
nie 2. Den 6. März 1847.
Pr. Cour. ,. . . 6. Act ien. 8 kriesf. Geld. Brie. Geld. Gem
. J 3 r. ur. Fonds. 8 Pr. Cour
St. Schuld- Seb. 33 94 934 furl. Potad. Magab. 4 Prämien- Scheme do. Prior. Oblig. 4 d. Sech. à 5 J. — . 953 do. do. do. 5 5 Kur- u. eumũr.· HB. · St. . Lt. A. u. B.- Schuldversebr. 3 91 z Bonu- Kölner Esb. 5 Berliner Stadt- Br. Schw. Frb. . 4 Obligationen 3 w 93 do. do. Prior. Ob. 4 Westpr. Pfandbr. 3 12 93 Cölu- Minden. e. 1 Grossh. Pos. do. 4 1014 Düss. Elb. Eisenb. - do. do. 3 24 921 do. do. Prior. Obl. 4 Ostpr. Pfandhr. * 3 97 Mad. Halbst. Eh. 4 z Mꝶd. Lpæ. Eisenb. —
Pomm. do. 37 — Kur- u. Neum. do. 3 965 do. do. Prior. Obl. 4 Schlesische do. 37 967 Biederseh. Märk. 4 do. v. Staat ga- do. Prioritüt 4 rantirt. Lt. B. 33 do. Prioritit 5 ᷣ—ᷣ. Nied. Mrk. zw gb. 1 Gold al mareo. — — do. Prioritüt d Friedrichsdior. - 5 Ob. Sckles. E. I. A And. G6Idm. à 8 Th. — — ß do. Prior. Disconto. 8 do.
1
4 Et. B. — Rien. Eisenb. — do. Stamm-Prior.
(voll eingezahlt) 4 do. do. Prior. Obl. 4
do. v. Staat garant. 3
—
Actien. krl. Anh. Lit. A. 111 do. do. Prior. OkI. 4 Thüringer. .....
6 4 0. Prioriut d] wür. K. C. 0. 4
F TF Thlr. zu 30 Sgr. Brief. ß eld.
.
Amsterdam t . . de. ( 2 Mt. Hamburg Kurz do. 2 M. London 3 Mt. 300 Er. 2 Mt. 150 11. 2 Mt. 150 FI. 2 Mt. 100 hr. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mt. 3 Wochen
Augsburg Breslau
Leipzig in Courant iu 14 TI. Fuss. 100 Thlr.
100 EI. 100 sRbI.
Frankfurt a. M. südd. W- Petersburg
Auswärtige Börsen.
A m ster dam, 2. März. Niederl. Dirk. Seh. 58 35. 59 Span. 18. 39h do. 375. Pass. —. Anuak. —. Zinal. 53. Polu. 1423. Preuss. Pr. Sch. —. 41965 Russ. llope 88 57.
Antwerpen, 1. März. Ziusl. — Neue Aul. 183.
Frankfurt a. M., 3. Marz. H' Mer. 1087. 108. Rauk-Aetien p. ult 1893. 1891 her. Hauk- Actien tz S d. Ilope S7 G. Stiegl. S7 G. Int. H8 Hr. Foln. 300 FI. 100 G. do. zoo FI. 80. 3.
Ha mbu rg, 4. März. Rauk-Actien 1570 hr. Engl. Russ. 1053. 4
P aris, 2. Mürz. 526 Reute sin eour. IIS. 80. 39h do. tin eour. 78. 60. Naapl. —. 396 Span. 355. Fass. —.
Wien, 3. Mürz. 596 met. 1083. 495 do. 992. Actien 1577. 75. Anl. de 1834 154. de 1830 120. Norah. 1 Mil. 1087. Licoru. 933. Lest. 983. Bud. 83
Weteorologische Beobachtungen. Abends 10 Uhr.
395 do. 72. NRanle- Gloggn. 1203.
1847. Morgens Nach einmaliger
Nachmittags / 5. Mãræ. 6 Uhr.
Uhr. Reohachtung.
338, 02 Par. 339, 39“ Par. 339 3“ Tar. Quell ßrme 7,70 n.
— 1,27 R. 4 2,29 R. 1 1,8? R. Flusswärme O. 69 R.˖ . 0, 05 R. — Oo“ R. — C, 0 R. Nnoden rs — 0, 19 R. 90 pCt. S3 pCt. S6 pot. Ausdünstung (0, 9 Rb.
neblig. trüb. trüb. Niedersehlas O, 9o7“ Rh.
Luftdruck
Luftwärme . ... Thaupuukt . ... Duustsättigung.
Wetter ,,, NW. NVW. NW. l 4 2, 2
Wollenzu ... — XNVW. — 3 0.5? Lagesmittel: 340 21“ ber.. 1.77 R... Go“ R.. S0 pCt. N. Uönigliche Schauspiele.
Sonntag, 7. März. Im Opernhause. 29ste Abonnements ⸗ Vor- stellung: Die Jüdin, große Oper in 5 Aufzügen, nach dem Franzö— sischen des Scribe, vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Halt vy. Ballets von Hoguet. (Mad. Viardot-Garcia: Recha. Herr Joseph Tichatschek: Eleazar.) Anfang h Uhr. -.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden hohen Opern— haus⸗Preisen verkauft: ;
Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Nanges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 1 Rtblr. 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges 1 RNiblr: 10. Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet im Amphi⸗ theater 10 Sgr. Ein Billet in den Fremdenlogen 3 Rthlr. .
Im Schauspielhause. 37ste Abonnements ⸗ Vorstellung. Die Marquise von Vilette, Original-Schauspiel in 5 Abth., von Charl. Birch-Pfeiffer. (Herr Hendrichs wird in der Rolle des Bolingbroke wieder auftreten.)
Montag, 8. März. Im Schauspielhause. 38 ste Abonnements⸗ Vorstellung. (Neu einstudirth: König Johann, Trauerspiel in 5 Abthl., von Shakespeare, übersetzt von Schlegel.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Alt gemeiner Anzeiger.
Bekanntmachungen.
104 Bekanntmachung. Das eine Meile von der Stadt Nordhausen belegene Königl. Domainen- Vorwerk Günzerode soll, höheren (.
denen Masse.
sennenden Prällusion und Abweisung von der vorhan—
Datum Greifswald, den 22. Februar 1817. Direktor und Assessores des Stadtgerichts. 8.
Dr. Teßmann.
Bestimmungen zufolge, nebst der mit demselben verbun⸗ denen wilden Fischerei in der Helme, im Wege der öf⸗ fentlichen Licitation, von Trinitatis 1847 ab, auf 36 nach einander folgende Jahre, bis Johannis 1883, an den Meistbietenden verpachtet werden.
Zu dem Vorwerke gehören außer den erforderlichen Ri bi gen e ben
* Morgen 179 MIR. Gärten,
,.
J 188 112 „ Wiesen und 3 *
Y 154. 2 Anger. J (. Dat Ninimum des Pachtzinses ist auf 3130 Thlr. 23 5 Pf., einschließlich 10127 Thlr. Gold, fest—
Die speziellen Verpachtungs Bedingungen, nebst der Karte und dem De e e , d en n, än [. Ertrage. Nꝛachwei ung de Vorwerté, önnen täglich, mit zus schluß dern Son tage, in unserer Domainen - Regi⸗ . 1 364 r;
ur Licitation haben wir einen ĩ f miripe , ben i r ni grfelhtage
3 . kö ! in unserem Sessions⸗ Zimmer im Re ie ö ʒ vor dem Departementsrath Herrn n . Münchhausen a,.
Im Bietungs -Termine werden nut sol e ö. werber zugelassen, welche sich über n n mn. und über den Besitz des erforderlichen Vermögens ge⸗ nügend auszuweisen im Stande sind.
* Zuschlag bleibt der höheren Genehmigung mit dem Rechte der Auswahl unter den drei Bestbielenden vorbehalten.
Erfurt, den 1. Februar 1847.
stönigliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. Kühne.
18396
— *
. —
zu eiheben.
isa p
— ***
1163 b] Pr OτIama.
Behufs der eingeleiteten Negulirung der Debitver⸗ hälmnisse des Schuhmachers Otto Schroeder hierselbst werden alle diejenigen, welche an dessen Vermögen An- sprüche und Forderungen zu machen haben, hierdurch geladen, solche in termine den 26. März d. J., Morgens 10 uhr, vor dem Stadtgerichte hierselbss gehörig anzumelden und zu beglaubigen, bei Vermeidung der sosort zu er⸗
pro Aetie sestge hierselbst in Emobf⸗
Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur— ger Eisenbahn-Gesellschaft.
Nachdem vom Verwaltungs-Nath der Gesellschaft beschlossen worden ist, aus den Betriebs - Ueberschüssen pro 1816 au- ßer den bereits gezahlten 4 Prozent Zin= m Fsen noch eine
Dividende von Zwei und Einem halben Thaler
ro Actie zu vertheilen, fordern wir die Inhaber der Stamm - Actien hiermit auf, diese Dividende gegen Aus⸗
händigung des Dioidendenscheins No. III. in der
Zeit vom 20. März bis ult. April er, mit Aus schluß der Sonn- und Festtage,
in Breslau bei un serer Haupttasse und in Berlin bei den Herren M. Op⸗ penheim ' s
Breslau, den . März 1847. Direttoriu m.
Die für das Jahr 1846 zu vertheilende 193 Bei Friedrich Fleischer in Leipzig erschien so
Da. Dividende in nac dem Veschus⸗ = unseres ve sellschafta · Auaschusses auf
Eils und einen halben
setzt und kann bei unse ang genommen . e . Magdeburg, 4. Mätz 1847.
Di der Magdeburg · Cöthen · Halle Leipziger Eisenbahn⸗
1951
genommenen Dramen 9
Giroslèée à 5 Sgr.
par Viennet 10 Sgr.
zu haben.
Söhnen
Musikhandlung.
eben:
1 Thlr. 21 Sgr.
Thaler Der erste Band erschien 1845.
1941 rektorium
Gesellschast. Def oy.
Literarische Anzeigen.
K 65 — ltos König René's Tochter. Lyrisches Drama in 1 Henrik Hertz. Aus dem Dinischen unter Mitwirkung des Verfassers
von F. Bresemann. gr. 8. geh. 5 Thl.
Dies poetische Meisterwerk ist fortwährend zu haben bei
Alexander Duncker, Königl. Hosbuchhändler, Französische Str. Ni. 21.
Akt von
So eben erschienen im R épertoire du théatre frangais à Berlin die in Paris mit Furore auf-
Le docteur noir, e. 7 ce, par Bourgois et Dumanoir 10sSgr. na larisse
Ia yl 0 V. en Z actes par Dumanoir 75 Sgr.
Ferner die auch in Berlin ost und höchst bei- fällig ausgeführten Comsédies: Riche d'amour, Arthur, Gabrielle, Noëmie, Le mari de la veuve, Le vicomte Les trois péchés du diable und La veille du marige 5 Sgr. Michel Brémond, drame Durch alle Buchliandlungen
34 Linden. Schlesinger Buch- u.
Häberlin, Dr., Grundsätze des all8eemmei-— nen deutschen Kriminalxrechts.
Preis 4 Thlr. 6 Sgr. Der dritte wird noch in diesem Jahre erscheinen.
meinem Verlage erschien so eben: . beim Studiren und Gebrauch
Preuß. Allgem. Landrechts, Alexander Dreyschock.
nebst Ergänzungen und Erläuterungen;
sür Eraminanden und Praktiker, von 8 . 7
Fürstenthal. 86. 8. g. Go Bogen) Preis 25 Thlr.
Diese Schrist, ein Fünf⸗Männer-Buch in Mi— niatur, enthält vollständige Marginalien und Uebersich= ten über sämmtliche Titel (excl. des Tit. 20. Thl. 2.) und Abschnitte des A. L. R. nebst allen bis Ende 1846 ergangenen Justiz-⸗Gesetzen, Resfripten, Plenarbeschlüssen und Responsen, in 15060 Nummern nach Legalordnung, theils in wörtlichem Abdruck, theils in wesentlichen Er⸗= cerpten, und wird daher nicht nur angehende Juristen für die zweite und dritte Prüfung gründlich vorbereiten, sondein selbst für Praktiler, besonders in Sessionen und Audienz-Terminen, von erheblichem Nutzen sein.
In Berlin vorräthig in der Enslinschen
Buchhandlung (F. Geelhaar), Breite Str. 23. Königsberg, im Februar 1847. Th. Theile.
1865 ö Einige preiswürdige Ritter güter im Wertht von 25 bis über 200,000 Thlr. wer= den zu kaufen gesucht. Besitzer derartiger Grundstücke wollen gefälligst die bezüglichen Unterlagen an den Amt— mann Heydenreich in Leipzig, Burgstraße Nr. 18, gelangen lassen.
18561 .
Mittwöch den 16. Män, im Lolale des Herrin Kroll 3 2 Grand hal masquè et paré, gegeben von Mitgliedern 33 ; Königl. ECorps de Ballet.
Der Billei⸗Verlauf sindet bei dem Haus Polizei In- speltor Herrn Tack im stönigl. Opernhause (Eingang Nr. 2) läglich von 9 bis 1 Ubr, wie auch von heutt ab bei Herrn Kroll statt. Der Preis eines Billets zu den Sälen 1 Thlr., zu der großen Loge 1 Thlr. 15 Sgr. Das Ball-⸗Comitè. 2r Band. 1876 Vorläufige Anzeige.
Der Unterzeichnete beehrt sich hiermit anzuzeigen, dals sein IV. und letztes Konzert am Sonnabend den 13ten d. M. im Saale der Sing - Akademie iztifinden wird. Billeis zu numerirtén Plätzen . 1 Thlr. sind in der löbl. Musikhandlung der Herren des Bote C Bock, Jägerstr. 42, zu haben.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 4 Rthir. - Jahr. 8 Rthlr. — 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhohung. Ansertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anjeigers 2 Sgr.
67.
All ge mrine
2
Berlin, Montag den Sten Mär z
zeitung.
Alle Post - Anslalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Glatt an, sür Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs straß e Ur. 72.
1847.
Die Allgemeine Preusische Zeitung wird, den getroffenen Emrichtungen zufolge, die Ve
ständig und mit aller Beschleunigung mittheilen.
Auflage gleich zu Anfange des Quartals danach bemessen können. Nummern vielleicht nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen. Dir vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rlhlr. Preuß. Eour. für das (Friedrichs⸗Straße Nr. 72, von Anfang des künftigen Quartals an Behrenstraße Nr. 57) gemacht; schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗Aemtern.
Stadtpost, Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 2 Sgr.
9 nhatt. Amtlicher Theil. Inland. Berlin. Verfügung des Justiz-Ministers.
ñ ö. (Schluß.) Deutsche Bundesstaaten.
: Königreich Bavern. Excesse. — Königreich Sachjen. Landtag. — Silber Ausbeute im freiberger Revier. — Groß herzogthum Baden. Der Theaterbrand. “ Derzogthum Sachsen-obung. Stände Versammlung. — Für—⸗ stenthum Schw arzburg-Rudolstadt. Neue Taye für Sporteln und Advofaten-rebühren.
Frankreich. Paris., Das sranzösische Geschwader in Toulon. — Die Verhaltnisse zwischen England und Frankreich mit Hinsicht auf die pyre— näische Halbinsel. — Die Gerüchte Über Modificationen im Ministerium. — Vie preußischen Ansiedler in Algerien. — Veirmischtes. — Schteiben aus Paris. (Arbeiten der Deputirten-Kammer; Martin du Nord und sein muthmaßlicher Nachsolger im Justiz⸗Departement; die Unruhen im In— lern und die Ergebnisse der gerichtlichen Verhandlungen; Steigen der SGetraidepreise und Mangel an Zufuhr.)
Großbritanien und Irland. London. Parlaments-Verhandlun— gen. — Resolutionen über die Anleihe. — Irländische Maßtegeln. — Die Anleihe an der Börse.
Belgien. Brüssel. Begutachtung des Gesetz- Entwurfs gegen Belei— digungen der Person des Königs. = Luftschiffer.
Schweiz. Kanton Freiburg. Beschwerden gegen Waadt. — Kan— ton Tessin. Die Eisenbahn. — Gerraide Einsuhr.
Spanien. Briefe aus Madrid. (Reise der Königin Christine nach Paris; die Intervention in Portugal; Vermischtes.) — und Paris. (Die Farlisten in Catalonien.)
Türkei. Konstantinopel. Note des Herrn Kolettis an Herrn Argy ropulos.
Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. — Schrei- ben aus Frankfurt a4. M. (Württembergischt Anleihe; Getraidepreise.)
Königl. Opernhaus. („Die Hugenotten“) — Die wissenschaftlichen Vor⸗ lesungen in der Sing ⸗Atademie. (Neunse Vorlesung.)
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst⸗Lieutenant außer Dienst, Schreiber, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Der bisherige Justiz-Kommissarius und Notarius Becker zu Schwerin ist in der Eigenschaft als Justiz⸗ Fommissarius an das Land⸗ und Stadtgericht zu Bromberg versetzt und zum Notarius im De⸗ partement des Ober-Landesgerichtes daselbst; und
Der Landgerichts-Referendarius Franz Eberhard Bauer zu Aachen auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellations⸗ Gerichtshofes zu Köln er— nannt worden.
Uichtamtlicher Cheil. .
Berlin, 7. März. Folgendes ist der Schluß des (im gestr. Blatte der Allg. Pr. Ztg. abgebrochenen) Reglements für die Exe⸗ cutions⸗Kommission in Berlin.
Zulässigkeit der Anträge ohne Einsicht der Akten zu prusen.
An die Leser.
Inland. —
S. 10. In den bei den lommittirenden Gerichten verhandelten Sachen steht es den Parteien frei, sich ohne Weiteres an die Kommission zu wen— den, wenn sie die Kommissson in den Stand setzen können, die gesetzliche Findet die Kommission gegen ein soelches unmittelbares Einschreiten ein gegründetes Bedenken, so hat sie die Beibringung einer Exrcutions Ermächligung des betreffenden Gerichts zu verlangen. .
S. 11. Die Erecutions - Ermächtigung muß nach anliegendem Formu lar enthalten: -
1) Die Bezeichnung der Sache, die Prozeßart, den Vor- und Zunamen, Stand und letzte Wohnung der Parteien; wenn mehrere nis, Kon. sorten sind, sämmtliche Litis-Konsorten — die Namen der Sachwal⸗ ter und das Altenzeichen;
2) die genaue Angabe dessen, wozu die eine Partei gegen die andere durch das zu vollstreckende Erkenntniß in der Hauptsache für verpflich tet erklärt worden, und zwar, wo es darauf ankömmt, unter wön— licher Einrückung des Urtels-Tenors, bei mehreren Mitvertlagten die Angabe, ob sie solidarisch oder bro rata, bei Erben, ob sie mit dem eigenen Vermögen oder nur mit dem Nachlasse haften;
bei einem rechtskräftigen Erkenntnisse, die Bestimmungen des Urtels
über den Kostenpunkt, welcher bei cinem nur vorläufig vollstreckbaren Erlenntnisse einer nachträglichen Executions- Ermächtigung vordehalten bleibt;
die Ermächtigung für die Kommission, die schuldige Partei zur Be— wirkung der Leistung durch Execution (Wechsel - Execution) nach Vorschrift der Gesetze anzuhalten; bei Erlenntnissen, welche nur vor läufig vollstreckbar sind, unter ausdrücklicher Beifügung dieser Maß— gabe;
5) den Tag der Rechtekraft des Urtels.
S. 12. Diese Executions- Ermächtigung ist bei dem betreffenden Ge⸗ richte in Antrag zu bringen und wird' in Aussertigung der Partei selbst zum Gebrauch auf Berlangen ausgehändigt. Wird eine Aushändigung an' die Partei nicht ausdrücklich beantragt, so ist auf jedes erste bei dem betreffen= den Gerichte angebrachte Executions Gesuch die §. 11 gedachte Executions- Ermächtigung zu verfügen und das Ereeutions-Gesuch urschriftsich mit der Erecutions. Ermächtigung von dem Gerichte an die Kommission zur weite⸗ ten Verfügung abzugeben.
8§. 13. Die Partei kann einen dem Inhalte der Executions · Ermächti⸗ gung entsprechenden Antrag nach anliegendem Formular bei dem betreffen den Gerichte stellen, und die Executions - Ermächtigung wird alsdann durch eine urschristliche Verfügung erheilt, mit dieser abe das Gesuch, wenn nicht eine Aushändigung an die Partei ausdrücklich verlangt wird, an die Kommission zur weiteren Verfügung abgegeben.
§. 14. Ist eine Executions —Eimächtigung von dem betreffenden Ge—Q richte ertheilt, so bleibt, so weit nach den Bestimmungen der §§. 2 bis 8 dieses Reglements die Kompetenz der Kommission reicht, eine gleiche Thä⸗ ligkeit der kommittirenden Gerichte ausgeschlossen.
S. 15. Will eine Partei ihre erekutivischen Anträge in Sachen, welche bei den kommittirenden Gerichten anhängig sind, lediglich auf die Immobi⸗ lien des Schuldners beschränken, so steht derselben frei, sich an das Gericht selbst zu wenden, und das Gericht hat auf diese Anträge, namentlich auch wenn die Requisition an die Hy othelen - Behörde nach §. 22 der Verord? nung vom 4. März 1834 (Ges. S. S. 30) beantragt wird, unmittelbar zu verfügen. Wird jedoch in einer solchen Sache spätler eine Executions Ermächtigung ertheilt, so ist gleichzeitig von demjenigen, was das Gericht selbst auf die Anträge rücksichtlich der Immobilien verfügt hat, der Kom— mission von dem Gerichte Kenntniß zu geben.
S8. 16. In Mandatssachen bedarf es, wenn innerhalb der Mandats— frist Einwendungen nicht erhoben sind, keiner besonderen Exccutions-Ermäch⸗ tigung, sondern es steht dem Mandaiskläger nach Ablauf der Mandatsftist frei, bei dem Gerichte dahin anzutragen, daß die den Mandats Erlaß be⸗— treffenden Pièecen urschriftlich statt der Executions- Ermächtigung an die Kommission abgegeben werden. Dasselbe sindet in Bagatellsachen, im Falle der Kontumaz des Verklagten, jedoch erst nach Ablauf der Restitutiong⸗ frist statt.
E68. 17. „Ist nach diesen Bestimmungen (88. 9 bis 16) bei der Kom— mission die Exrecutions · Instanʒ eingeleitet, so sind alle dieselbe betreffende
jeder innerhalb der Ringmar
rhandlungen des bevorstehenden Vereinigten Landtages voll— Wir bitten daher die respektiven Abonnenten ihre Bestellungen gefãälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Später, nach Beginn desselben, eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschienenen
Bestellungen für Berlin werden in der Expedition ier der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch die
Anträge beider Theile bei der Kommission anzubringen und von dieser zu erledigen.
§. 18. Das Verfahren der Kommission ergiebt sich aus den gesetz⸗ lichen Vorschriften, wobei noch nachstehende Punkte zu beachten sind.
8. 19. Wird gegen einen Schuldner, gegen welchen die Execution be— reits einmal fruchtlos vollstreckt worden ist, innerhalb Jahresfrist in dersel⸗ ben oder in einer anderen Sache von neuem Executiön gesucht, so kann die Kommissien die Execution so lange ablehnen, bis bestimmte Vermögens- Objekte des Schuldners zur Auspfändung angegeben werden.
Hat der Schuldner in einem solchen Falle sein Vermögen bereits ma⸗ nifestirt, so ist dem Executionssucher Abschtisft des Protokolls über diese Vermögens-⸗Manisestation zu ertheilen.
§. 20. Werden Interventions Ansprüche auf abgepfändele bewegliche Sachen oder angegriffene Attiv- Forderungen erhoben, oder suchen mehrere Gläubiger aus den nämlichen zu ihrer aller Befriedigung unzureichenden Gegenständen ihre Befriedigung, §. 51 Tit. 51 Thl. I. der Allg. Gerichts⸗ Ordnung, oder endlich, werden Einwendungen gegen die Execution, welche nach §. 6 der Verordnung vom 4. März 1834 (Ges. S. S. 32) die Execution hemmen, geltend gemacht, so ist stets von der Kommission in einem anzuberaumenden Termine eine gütliche Negulirung der Sache zu versuchen und erst, wenn diese durch Weigerung der Erilärung oder be— streitende Erklärung fehlschlägt, die Sache an das betreffende Gericht zur weiteren Verfügung abzugeben.
Das Gericht hat der Kommission von dem Ausgange des Interven- tions--⸗Prozesses oder des Prioritäts-Versahrens ven Amts wegen Nachricht zu geben und ihr von sämmtlichen auf die Einwendungen ergangenen Er⸗— lenntnissen Abschrift des Tenors mitzutheilen; 8. 40 Tit. 24 Thl. J. der Allg. Gerichts- Ordnung.
S. 21. Auch von Eröffnung der Konkurse und erbschaftlichen Liquida- tions- Prozesse haben die Gerichte die Kommission in Kenntniß zu setzen. Bei wechselfähigen Gemeinschuldnern ist schon von der Einleitung einer Provocation auf Konkurs-Eröffnung, mit Angabe des Tages, an welchem die Provocation eingegangen ist, der Kommission Nachricht zu geben, §. 49 Tit. 27 Thl. J. Allg. HGerichts-Ordnung, so wic von dem Ausgange der Sache, eben so in allen Fällen von den Erlassung eines offenen Arrestes,
§. 21 Tit. 50 Thl. J. Allg. Gerichts ⸗Ordnung, von dessen Zurücknahme, nicht minder von der Einleitung ciner Provocation auf ein Generai- Mo? ratorium, §. 63 ff. Tit. 47 Thl. J. Allg. Gerichts ⸗Ordnung, und eines Gesuches um Verstattung zur Güterabtretung, §. 13 Tit. 40 4. a4. O. und von dem Ausgange dieser Prozesse.
§. 22. Die gerichtlichen Kassen Verwaltungen treten zu der Kommis⸗ sion in das Verhältniß eines Erecutionssuchers; sie haben jede einzelne exekuütivische Maßregel gegen den Debenten in Antrag zu bringen und er— halten von dem Resultate Nachricht.
Wegen Vollstreckung der Mobiliar-Executionen in Kassensachen sind
von den Gerichten in bestimmten Zeiträumen wiederkehrende General Re⸗ quisitionen unter Beilegung von Debenten-Listen, welche nach den Revieren geordnet sind, zu erlassen. ; Maßregeln zur Sicherung des Kassen-Interesses, welche nicht rein exe⸗ kutivischer Art sind, namentlich Eintragungen auf die Immobilien des De—⸗ benten auf den Grund des den Königlichen gerichtlichen Salarien⸗Kassen nach S. 12. Tit. 5 und §. 102 Tit. 50 Thl. j. A. G. O. zustehenden ge⸗ setzlichen Titels zur Hypothek, bleiben zur unmittelbaren Verfügung der Kassen Verwaltungen, resp. Beantragung bei dem betreffenden Richter.
Die Aussetzung der Exccution in Kassensachen wegen Stundung oder Bewilligung von Terminal-Zahlungen ist durch Formular-Scheine, welche den Debenten ausgehändigt werden, oder durch unmittelbare Formular⸗ Schreiben an die Kommission von den Kassen Verwaltun gen zu bewirken.
8. 23. Beschwerden über die Kommission hat das Kammergericht zu erledigen.
S. 24. Die Kommission besteht aus einem Dirigenten und der erfor- derlichen Zahl von Mitarbeitern, welche die Qualification zum höheren Nichteramte haben müssen. Die Kommission bildet ein Kollegium. Die von den Mitgliedern der Kommission aufgenommenen Veihandlungen ha— ben gerichtlichen Glauben, und die vor ihnen innerhalb des Geschaͤftskrei⸗ ses der Kommission geschlossenen Vergleiche sind gerichtliche.
Der Kommission werden die nöthigen Subaltern- und Unterbeamten beigegeben.
Königliches Opernhaus.
Die Hugenotten. Mad. Viardot-Gareia: Valentine. Herr Tichatscheck: Raoul de Nangis. (Den 5. März.)
Einer intensiven und ausgiebigen Stimme, außerordentlichen Gesangs⸗ und Darstellungsfunst, verbunden mit einer ritterlichen Gestast, wie unser berühmter Gast besitzt, kurz eines mit äußeren und inneren Vorzügen ge⸗ schmückten dram atischen S ängers, wie Tichatsch eck, bedaif es, den Charakter des edlen, hochherzigen Raoul zur vollen Geltung zu bringen. Von der Aufgabe sichtlich durchdrungen und begeistert, bewältigte sie der Sänger in jeder Hinsicht meisterssich und förderte früher kaum geahnte Wir- kungen durch seine Leistung mit glänzendstem Erfolge zu Tage. Schon der erste Akt war reich an bemerkenswerthen Zugen. Die natürliche Behand⸗ lung der Necitatie — um so mehr anzuerkennen, als die meisten Sänger in der Regel darin durch zu gekünstelten und gedehnten Vortrag fehlen — die musterhast deutliche Aussprache, seine Kunst des getragenen Gesanges traten hig eben sowohl wie fein Spiel wirkungsreich entgegen. Innig und zart im Ausdꝛuck, sang er die hübsche Romanze mit der obligaten Viola amour trefflich belebte er die ganze Nitter-Seene durch sein durchdach · Sifu fe rn inge sendee Gre, Im zweiten Att gab ihm das . , orlegen ein den eigenihümlichen, Stimme walten zu lass. S . e, Rein semer
0. 8 * r.. die liebliche Einleitung: als die kühnen Worte; u, himmlisch· schönes Wesen 6 „Nur Euch weib' ich Blut und Leben“ sznlenndurg Lee rund ben Pontzag kee Cre em gen charalteristischen
Geltung, während ihm das Fön ĩ it ; ,, as Finale, in dem Quarsett mit St. Bries,
„Süße Eintracht“ die weichen, edlen Töne seines Falsetts in schönster Wirlung anzuwenden und in dem sich anschließenden Recitativ und Ensemblestück das leiden- schaftliche Kolorit seines Gesanges herauszukehren gestattete.
Die den Ritter hier wechselweise beseelenden Empfindungen der Erbit— terung, des Hasses, der Wuth malte der Fänger mit starlen, dennoch ge⸗ treuen Farben, so daß niemals ein Ueberschreiten der von der Aesthetik ge— botenen Gränzen bemerkbar wurde. Im dritten Akt tritt Raoul mehr in den Hintergrund. Dagegen fand der Gast im vierten Aft Anlaß, sein' dra— matisches Talent ins hellste Licht zu setzen. Das berühmte Duett mit Va— lentinen bot Unvergleichliches und bildete die Krone seiner heutigen Leistung, obwohl die Größe der Wirkung natürlicherweise nicht ohne die Genialita: seiner Mitdarstellerin zu erreichen gewesen wäre. Das Ganze war eine Meisterleistung aus einem Guß; einzelne Momente gestalteten sich durch die Wahrheit, mit welcher sie zur Anschauung gebracht wurden, von großarti⸗ gem, hinreißendem, erschütterndem Eindrukt. Wir erinnern, nach dem Ge— ständniß Valentinens, an den Ausbruch des Entzückens, das sich, in steter Steigerung, durch den dreimaligen Ausruf Radußgz;
Du liebst mich?“ kundgiebt, an den seelenvollen, tief ins Innere dringenden Gesang, den er in der wundervollen Cavatine (in Ges-dur): Ja, ich hör' es immerfort, Dieses Wort deiner Liebe!“ jubelnd ausströmt, an das angstvoll drängende: „Komm, laß uns flich'n?“ an die Verzweiflung, die ihn erfaßt, als er, endlich aus seiner Entzückung erwachend, durch das plötzliche Ertönen der Sturmglocken an die furchtbare Wirklichkeit gemahnt wird, endlich an den Momeni, wo er, am Fenster die Gräuel auf den Gassen schauend, seinen Brüdern zu Hülfe eilen will, je⸗ doch, dem Jammerruf der im Schmerz zu Boden sinlenden Valentine Folge
leistend, sich noch einmal zu ihr wendet und den auf ihn einstürmenden Gefühlen in den Worten:
„Ermanne Dich! — Was thu' ich?!
Kann ich jetzt widerstreben?“ Luft macht, ein Moment, der in der Größe des Eindrucks, wie ihn die heutige Darstellung hervorrief, nur gefühlt, nicht beschrieben werden fann. Donnernder Applaus, stürmische Hervorrufe belohnten die Meisterleistung. lieberhaupt beansprucht die ganze Vorstellung, als eine in allen Theilen be
sriedigende, unbedingte Anerlennung. Die wissenschaftlichen Vorlesungen in der Sing⸗ Akademie.
Neunte Vorlesung. (Den 6. März.)
Die Behandlung eines historischen Stoffes ist für diese Vorlesungen ohne Zweifel der . Gegenstand; dem Redner ist es hier nicht aliein leicht, sich verständlich zu machen, sondern er lann auch sicher sein, eine allgemeinere Theilnahme bei seinen Zuhörern zu mee, Und doch haben wir erst e ine historische Vorlesung in kem diessäbrigen Cyllus gehabt! Es war deshalb cine wohlthuende Unterbrechung der in der letzten Zeit vor— herrschenden naturwissenschaftlichen Vorträge, welche überdies den Anforde- rungen populairer Arbeilen nicht ganz genügten, daß Herr Professor Dell- wing heute in einem der äußeren Form nach glänzenden und durch seinen Inhast fesselnden Vortrage einige interessante Beiträge zur Charakte⸗ ristik des großen Kurfürstan von Branden burg lieferte.
Der Geist einer Zeit, der Beruf einer Nation und das fundamentale Staats / Prinzip einer Regierung offenbaren sich zu keiner Zeit so deutlich, als wenn ein großer Regent die Geschicke der Nation leitet und, als Traͤ⸗