deinenfrage ist komplizirter, als man im Allgemeinen annimmt; um sie zu lösen, muß man sie offen hinstellen und sich keine Schwieriglest verhehlen. Meiner Meinung nach, baben unsere Bleichereien mit densenigen anderer Länder und namentlich Irlands nicht gleiche Fortschritte gemacht, laube, es wurde schwer dalten, die Weiße, die AÄppretur und die besondere
ufmachung, welche in gewissen fremden Ländern verlangt werden, und die dort unerläßlich sind, in größeren Mengen und zu ent prechenden Preisen zu finden. Wenigstens ist dies die Meinung vieler Fabrilanten und Sach⸗ verständigen, die sch darüber befragt habe.
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eschehen, und wo mit einemmale eine Million Stücke bearbeitet werden önnen.
Ich habe im Laufe meiner Ressen viele industrielle Anstalten besucht, aber sch muß bekennen, daß ich deren nie schönere oder besser unterhaltene gesehen habe. Diese Anstalt bleicht nur für ihre Rechnung. Man verbin- det in den irländischen Bleichereiens das chemisische Verfahren mit der Ra— senbleiche. Dasselbe Verfahren hat man in Belgien versucht; da solches aber besondere Kenntnisse ersordert, so ist es nicht immer gelungen, und noch jetzt sinden Vorurtheile gegen dasselbe statt. Sieht man auf die Wirkungen,
zu Gunsten unserer Fabrication und unsereg Handels mit Leinen treffen sönnte, sich als ungenügend oder nichtig erweisen werden, so lange die For- , der auswaͤrtigen Kunden in den genannten Beziehungen unbefriedigt e] en. Deshalb wird, meinem Dafürhalten nach, die Ausfuhrgesellschaft, welche man sür die Erzeugnisse der Leinen-Industrie zu bilden , ihrem
Zwecke nicht entsprechen, wenn nicht damit eine Anstalt zum Bleichen und zur Appretirung nach Art der irländischen Bleicherei verbunden wird. Diese Ansicht wird von allen Sachverständigen und namentlich von dem Direktor
Freilich haben wir in der ländischen Bleichercien in keinem Stücke nachsteht.
wollenzeuge gebleicht. Was uns sehlt,
Leinewand und Leinengarn,
können.
Unsere Leinen Ausfuhr hat seit vielen Jahren fast auschließlich nach gan und mieistens in roher Waare stattgefunden, die Folge davon ist ewesen, daß unsere Bleichereien nicht den nothwendigen Sporn gehabt ha⸗
stten und der Entwickelung dieses so wichtigen In en, um den Fottschritte 9g .
In Irland, wo dieser Industrie ⸗ und Vervollkommnung der Industriellen, welche ich Es öfen dort eine . sicheresen, welche auf den größten Fuß eingerichtet sind, und die r. 1 ' J 95 6 . besucht, wo alle Verrichtungen, Baͤuchen, Walten, Waschen, Klopfen, mittelst des Dampfes
dustriezweiges in anderen Ländern zu folgen, derselben selbst abgenommen hat. zweig eine ganz außerordentliche Au erlangt hat, bilden die Bleicher eine Klasse
für eben so wichtig als diejenigen der Spinner halte.
Ausdehnung
alle Arten von Appretur besorgen.
gekannt machungen.
2501 Offener Arrest.
Ueber das Vermögen der Kaufleute Carl August Wut- tig und Einst Paul Wuttig, Inhaber der Handlung Wuttig . Sohn hierselbst, ist durch die Verfügung vom heutigen Tage der Konkurs eröffnet und der offene Arrest verhängt worden.
Es wird Allen und Jeden, welche von den Gemein— schuldnern etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich haben, anbesohlen, den genann- ten Gemeinschuldnern nicht das Mindeste davon zu ver— abfolgen, vielmehr dem unterzeichneten Land- und Stadt gerichte davon fördersamst treulich Anzeige zu machen und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ih— rer daran habenden Rechte, in das gerichtliche De⸗ positum abzuliesern, unter der Warnung, daß, wenn dennoch den Gemeinschuldnern etwas bezahlt oder aus- geantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben; wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen sollte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfand⸗ und anderen Rechtes für verlustig
erklärt werden wird.
Frankfurt a. O., den 15. März 1847. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
Magdeburg-Halberstädter
2355
Eisenbahn.
Zur Beruhigung aller Betheiligten und beson- ders unserer Actionaire über die unrichtige Aus- legung, welche das Di— reftorium der Berlin- Potsdam ⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschast in seiner Bekanntmachung vom gten v. M. den von ihm veröffentlichten Resfrißten Sr. Excellenz des Herrn Finanz-Ministers vom 21. Dezember v. J. gegeben hat, bringen wir hiermit die untenstehenden, von St. Ex= cellenz uns mitgetheilten beiden Verfügungen vom 2bsten v. M. zur öffentlichen Kennmiß.
Wir knüpfen daran die Bemerkung, daß die Schritte, welche das gedachte Direklorium nach jener Bekannt machung gethan hat und verfolgen will, um die Be— triebs-Einnahmen unserer Bahn zu seiner Kasse zu zie— hen, ohne allen Erfolg gewesen sind und sein mußten, und die Auszahlung der Dividende aus unscrer Haupt— lasse ruhig ihren Fortgang hat.
Magdeburg, den 15. März 1847.
Dlreltgrium der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn⸗ d i,; ] Francke, Vorsitzender.
In Vescheidung auf die Vorstellung vom 3 d. M. flössne ich dem Birekiorium, vaß die unter dem 2tsten Dezember v. J. an das Direktorium der Berlin Pots⸗ dam · Magdeburger und das Dirctiorium der Magbe= burg Dalberstädier Eisenbahn . Gesenschasi erlassenen Ver⸗ fügungen, wie deren Inhalt unzweideutig ergiebt, und die Bedingungen genehmigen, unter welchen die zuerst
edachte Gesellschast, dem Beschluß der Heneral' en!
ammlung vom 25. Juli v. J. gemäß, den Benieb auf der Magdeburg Halberstät ter Eisenbahn zu über- nehmen beabsichtigt. Daß damit nicht über die Nechts⸗ beständigleit dieses Beschlusses und des demselben zum
Grunde liegenden Betriebs Ueberlassunga · Vertrages hat
eine Entscheidung getroffen werden sollen, verssehr sich
von selbst, und ist zum Uebersluß am Schluß der Per- fang noch besonders ausgedrückt. Eben so wenig habe ich beabsichtigt und beabsichtigen können, das Pi rektorium der Magdeburg Halbeistädter Gesellschast aus dem Besitz zu setzen und dem Direltorium der Verlin= e, ge ,, r , Gesellschaft denselben zu über= eisen. Hiernach muß ich dem Direllorium überlassen
in welcher Art es den Ansprüchen des Direbltoriumès der Berlin · Potsdam · Magdeburger Eisenbahn · Gesellschaft , . will, indem ich mich zu einer Einmischung in vie Differenzen der beiden Gesellschaften, welche privat= rechtlicher Natur sind, in leiner Weise veranlaß sehe.
Berlin, den 26. Februar 1847.
Der Finanz ⸗Minister. In dessen Auftrage: gez. von Po mmer Esche.
An das Dreltorium der Magdeburg ⸗Cöthen ⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahn⸗ Gesellschast
in Magdeburg.
Dem in der Vorstellung vom 121en d. M. entwickel- ten Antrage, durch den Eure nm ssarius bei der Magdeburg ⸗Leipziger und der Magdeburg ⸗ Halberstädter
ähe von Antwerpen die Bleicherei von
ĩ se, wie sch glaube, den ir- William Wood, welche ich besucht habe, und die n . 9 .
eingeri . aber es werben dort sast nur Baum- gerichtet und im besten Zustande f r gehen el bie, gin far
und zwar von großem Umfange, ̃ möglichsten Kossenerspärniß und auf die volltommenste Weise arbeiten zu
unstreitig wesentlich vorzuziehen. heit und des Glanzes ihrer Weiße.
um mit der
verfertigen nichts Aehnliches.
Zahl
welche es in kaufmännischer Beziehung hat, so ist es der alten Methode Die irländischen Leinen sind auf allen Märlten der Welt beliebt, und man schätzt sie besonders wegen der Rein-
Ich habe in Belfast große Mengen dieser Leinen für die Vereinigten Staaten gesehen, auch sind kürzlich bei dem Ministerium Proben von den— selben eingelaufen, welche ich den Fabrikanten vorgelegt habe. ihre Vorzüglichkeit in Betreff der Weiße und der Appretur anerkannt; wir Andererseits besitze ich einen Brief eines im Leinenhandel thätigen new- vorler Hauses. mit Belgien in Geschästs Verbindung zu treten; ja, es würde gern einen seiner Agenten zur Besorgung von Anläufen herübersenden; aber, seiner Meinung nach, besteht in der Bleiche und der Appretur unserer Leinen das große Hinderniß ihres Absatzes nach den Vereinigten Staaten, indem in dieser Beziehung die irländischen den Vorzug haben.
Nach Allem, was ich gesehen und vernommen habe, bin ich überzeugt, daß die Frage wegen der Bleiche und der Appretur von größerer Wichtigkeit ist, als man bisher eingeräumt hat, und daß sie die ernstlichste Aufmerksam- keit deijenigen verdient, welche sich die Zukunft unserer Leinen-Industrie an— gelegen sein lassen. Ich bin der Meinung, daß alle Maßregeln, welche man
Man hat der Bleicher.
Dasselbe ist sehr geneigt,
Allgemeiner An zeiger.
Eisenbahn die Zuziehung eines Vertreters der Berlin- Petsdam Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft zu den Konferenzen der Vorstände der zuerst gedachten beiden Gesellschaften zu veranlassen, kann ich nicht stattgeben. Das Direktorium scheint aus meinen Ellassen vom 21. Dezember v. J. die Folgerung zu ziehen, daß durch diese Verfügungen der Berlin- Potsdam⸗-Magdeburger Gesellschaft der Besitz der Magdeburg ⸗Halberstädter Ei—= senbahn und der aus dem Betriebs- Ueberlassungsver= trage fließenden Rechte übertragen sei. Davon kann indeß, wie leiner weiteren Erörterung bedarf, nicht die Rede sein. Ich kann vielmehr das Direktorium nicht eher als Besitzer der Magdeburg - Halberstädter Bahn anerkennen, bis die Rechtsbeständigkeit des Vertrages im Wege des gerichtlichen Verfahrens festgestellt und in Folge dessen das Direktorium in den Besstz derjeni— gen Rechte gesetzt worden ist, welche der Vertrag be— dingt.
Berlin, den 26. Februar 1847.
Der Finanz -Minister. In dessen Austrage. 1 (gez.) v. Pom mer-Esche. An das Direktorium der Berlin Potsdam - Magdeburger Eisenbahn - Gesellschaft zu Potsdam.
Bonn-Kölner Eisenbahn— lan Gesellschaft.
Nachdem von den 8760 Stück ursprünglichen Actien
unserer Gesellschast bis jetzt 134 Stück zur Abstempe— lung Behufs Erwerbung neuer Actien nicht angemeldet worden sind, wollen wir den Inhabern derselben mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 25. Januar d. J. hierdurch
eine schließ liche Frist bis zum 31. März d. J. einräumen; bis zu diesem Tage müssen die Anmeldun— gen bei unserer Haupttasse auf dem hiesigen Bahnhofe geschehen, widrigenfalls die betreffenden Actionaire des Rechtes verlustig erklärt werden, auf je fünf Actien eine neue zu nehmen.
Bonn, 3. März 1847. Die Direction der Bonn-Kölner Eisenbahn-Gesellschaft.
238 9
Dampsschifffahrt
zwischen Magde—⸗ burg
und
Hamburg Dienst für den . — Monat März.
p a s von Magdeburg: von Hamburg: Sonntag, Nachm. 3 Uhr, Mittwoch, Nachm. 4 Uhr,
Mitiwo . ⸗— Y)
* Sonnabend, 4 * — Sch lepp- Dien st Senntag und Donnerstag. Sonntag und Mittwoch. Magdeburg, den 7. März 1837. . Die Direction der vereint. Hamburg · Magdeburger Dampfschifffahrts-⸗ Compagnie. Holtzapfel.
237 9 Belanntmachung.
Die General · Hirection des Landschaftlichen Kreditvereins ga nn im Königreiche PolFen. In Folge der Ermächtigung des istra⸗ lions. Nlaihrs des Rar , 9 herrn n n. gem Art. J. der Verordnung dom 9. / 21. April 9 f. t die General Directjon des Landschastlichen edit Vereins den N brief. Cigenihiümem hiermit be⸗ 1
; 19. Apr , . 23. T Na I. J. an die Einhändigung er 7jährigen Coupons beginnen wird, und dritten t enn zu den Pfandbriesen . sion nach dem Gesetze vom 1. M13. Juni 1825 so wie auch der ersten Ertheslung der neuen Emsssson emäß dem Gesetze vom 9. 21. April 1835. 6a.
Die Einhändigung genannter C Ertheilungen wind anne Coupons gegenwärtiger
a) Entweder unmittelbar in der General⸗ Landschastlichen ö *
b) oder durch Vermittelung der Spezial -Directionen der verschiedenen Landschafts-Bezirke, insofern die⸗ ses verlangt werden würde. —
Die Eigenthümer der Pfandbriefe, sowohl der frühe— ren als neueren Emission, welche die Ertheilung der Coupons von der General⸗-Direction zu erhalten wün schen, können sich an dieselbe unmittelbar persönlich oder durch damit beauftragte Personen wenden, und zwar: 19. April 1. Mai Sonn und Feiertage, von 9 bis 12 Uhr Vormittags.
Der Intexressent ist verpflichtet, die Pfandbriefe in natura niederzulegen nebst gedruckter Declaration (wel— ches Schema bei allen Landschaftlichen Behörden un— entgeltlich zu haben sein wird) mit eigenhändiger Un— terschrift bekräftigt, in welcher das Verzeichniß der Pfandbriefe nach reihefolger Ordnung, sowohl der Let— tern als auch der Zahlen jeder resp. Buchstabe einzu— tragen ist.
Auf solchermaßen niedergelegten Pfandbriefen wird dem Interessenten auf den Namen desjenigen, welcher dieselben niedergelegt hat, ein Empfangschein ertheilt. —
Dieser Empfangschein ermächtigt den auf der Della ration Unterschriebenen, die niedergelegten Pfandbriefe zu erhalten, wenn in Betreff seiner Person kein Zweifel obwalten wird. —
Die Einhändigung besagter Coupons wird am fünf— ten Tage nach der Ertheilung des Empfangscheines stattfinden; gegen Rückgabe desselben und formgemäßer, auf besagter Declaration niedergeschriebenen Quittung, wobei jedoch bemerkt werden muß, daß in genannten Zeitraum von fünf Tagen, Sonn- und Feiertage nicht gezählt werden dürfen. —
Diejenigen, welche die Ertheilung der Coupons durch Vermittelung der Spezial-Directionen zu erhalten wün— schen, lönnen die Pfandbriefe, nebst erwähnter Decla— ration vom 13. M 25. April J. J. an, genannten Spe zial-Directionen gegen Quittung niederlegen, welche verpflichtet sind, die Pfandbriefe der General-Direction in Warschau ungesäumt zur Ertheilung der Coupons zu überschicken; und sobald dieses stattfindet, ist die Spezial-Dirtetion gehalten, den Interessenten von der Rückkehr der Pfandbriefe nebst den ertheilten Coupons ohne Zeitverlust zu benachrichtigen.
Ein Jeder, welcher sich zur Abnahme der Psand— briefe und der dazu ertheilten Coupons meldet, giebt den von der Spezial-⸗Direction bei Niederlegung der Pfandbriefe erhaltenen Empfangschein zurüch und ist verpflichtet, über die Abnahme derselben auf obener⸗ wähnter Declaration zu quittiren. — Da aber verlooste oder außer Cours gesetzte Pfandbriefe, in Betreff welcher das im Art. 125 des Gesetzes vom 1.13. Juni 1825 vorgeschriebene Verfahren schon in Kraft getreten ist, nicht mehr coursiren dürfen; so bemerkt die Gencral— Direction, daß zu benannten Pfandbriefen keine neuen Coupons werden enheilt werden, sondern die verloosten Pfandbriefe werden ungesäumt auf gewöhnliche Art realisirt werden, wie dieses bisher staitgefunden hat; die außer Cours gesetzten hingegen verbleiben in De— posito der General-Direction, welche dagegen einen for= malen Depositschein gemäß Art. 128 des Gesetzes v. J. 1825 ertheilen wird.
Die General-Direction bemerkt endlich noch, daß sie durch Vermittelung Sr. Excellenz des Geheimen Raths, Senators und präsidirenden General-Direktors, in der Regierungs-Kommission der Finanzen eine Verordnung des Administrations- Rathes des Königreichs vom 12. / 24. April v. J. Nr. 2617 ausgewirkt hat, kraft welcher alle Pfandbriefe, welche zur Ertheilung neuer Coupons eingesendet werden (was auf dem Couvert bemerkt werden muß), hin und zurück, sowohl für In— 19. April 1. Mai l. J. an gerechnet — portosreie Beförderung durch die Post im Königreich Polen genießen.
Die Eigenihümer der Pfandbriefe werden daher er— sucht, diese von der Regierung ertheilte Wohlthat zu benutzen, und durch frühere Einsendungen dem Eintritt des Post-Porto zuvorzukommen.
21. Februar Warschau, den . Hanz 1847. General -⸗Directions - Präsident Wirklicher Staats ⸗-Rath nterzeichnei) Lenski. General · Secretair (Unterzeichne) Drewnowski.
alle Tage vom — lJ. J. an, mit Ausnahme der
als Ausland, auf vier Monate, nämlich vom
Literarische Anzeigen.
Bei uns ist so eben erschlenen und in allen Buch- handlungen vorräthig:
des inneren Handels, we ziell beschäfligt hat, getheilt. sellschaft dieser Art eine Spin
Nechnung ihre Garne verkaufen,
Das Ausfuührgeschäft in Irl Es giebt deren, nur für sich bleichen. bleichen und appretiren sie nach den Erforderni ĩ i wohin sie sie für ihre Rechnung senden. a. i . n, me, de, punlten der Erde, namentlich in den Vereinigten Staglsen, Mexitko, Chili 2c. Diese Klasse der Industriellen ist von großem Gewichte und gebietet über große Kapitalien. In Belgien fehlt sie. Man beklagt sich bei uns oft über den Mangel an ausführenden Kaufleuten; was uns aber in der Wirllich- keit fehlt, sind ausführende Bleicher, im Besitz der nothwendigen Kapitalien; diesem Mangel aber könnte eine auf die von mir bezeichnete Weise begrün⸗— dete Ausfuhrgesellschast abhelsen.
Sie taufen die tohe Leinwand von den Fabrikanten,
Preußen im Januar 1847
1241 und das Patent vom 3. Februar. Von B ül o we Cu m m er o vw. Gr. 8. 245 Bogen. Preis: 1 Thlr. 21 Sgr.
Berlin, März 1847. Veit und Comp.
225
Kölnische Zeitung.
Bestellungen auf das mit dem 1. April nächsthin be- ginnende zweite Quartal d. J. wolle man zeitig bei der nächsten Post-Anstalt machen; der Preis beträgt im ganzen Umfange des preußischen Staates, nf nn lich Stempel und Porto, zwei Thaler.
Die verehrlichen Abonnenten im Osten und Nord Osten Deutschlands werden darauf aufmerlsam gemacht, daß vom nächsten Mai ab durch die Eröff— nung der Köln-Mindener Eisenbahn bis Hamm und die daran sich anschlicßenden Post-Einrichtungen die, Köl- nische Zeitung“ weit früher (in den meisten Städten um 24—36 Stunden) eintreffen wind, als gegen- wärtig, und daher namentlich die Nachrichten aus dem ganzen westlichen Europa so früh überbringt, als es (gend einem deutschen Blatte möglich sein dürfte. (In Berlin wird die „Kölnische Zeitung“ kaum 36 Stunden (statt bisher volle 722 Stunden) nach ih- rem Erscheinen ausgegeben werden können.)
Anzeigen aller Art erlangen bei der bedeutenden Ver— breitung des Blattes in ganz Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und selbst England die größte Oef⸗= sentlichkeit und werden in Berlin nn . durch die Gropiussche Buchhandlung (in der Königl. Bau- schule) besorgt; die Zeile in Pelitschrift oder deren Raum wird trotz der starken Auslage (fast 9500 Exem-— plare) mit nur 20 Pfg. berechnet.
Köln, im März 1847.
M. Du Mont-Schauberg.
—
Sonnabend den 20. März
234 6] 184 . Abends 71 Uhr. In Saale der Sing- Akademie: K o .
gegehen von E da er d rnit 6, Konzertmeister aus Stockholm. unter gelälliger Mitwirkung des Erl. B echkolz, Irn. Fürstenau, Irn, Grün wald und () rchesten.
.
1) Le Nord. Ouverture Paihtique lür Orchester, komponirt von Konvzertgeher.
Er Ster
2) Eantaisie und Bravo ur- Variationen über ein meln als 1000 Jahr altes Schwedisches Bar= denlied, Soocl für die Pedal-Ilarse, komponirt und vorgetragen vom Konzertgeber,
3) Violin-Konzert von Béridt, vorgetragen von Hrn. Grünwald.
4) Siciliana von Pergolese, vorgetragen von Fräul. A. BO ch kolI2.
2 weiter Theil.
1) Concert Dramatique für die Pedal-llarfe mit Or- chester-Betleitunß, komponirt und vorgetragen vom Konzerigeber.
2) Reminiscenees d' (Oberon, Fantasie sür die Flöte, von A. B. Färstena, vorgetragen von M. Für- sStenau.
3) a. Geisterstimmen, Lied, kamponirt und vorge-
tragen von Erl. Bochkolz. b. „Il boschetto“, Canzone von Bondogni, vor- getragen von Erl. Bockhkolæ.
1) Fantaisie über Themas aus dem Freischütz, Solo sür die Pedal-Ilarfe, komponirt und vorgetragen vom Konzerigeber.
Gelbe Billeis à 1 Thlr. sind in der Musikhand-
lung der Ilerren Ed. Bote C G. ok, Jugerstrasse No. 42, und Abends an der Kasse zu haben.
Anfang 73 Uhr. Kassen- Eröffnung 7 Uhr.
— — ——
lcher sich in der letzten Zeit mit diesem Plane spe⸗ Vielleicht wäre es auch gut, wenn eine Ge⸗ 9 e Spinnerei anlegte; sie würde in diesem Falle die Stellung der großen irländischen Spinner einnehmen, welche für eigene weben und bleichen lassen und ausführen. and geschieht größtentheils für Rechnung welche für das Publilum, und andere, die
Agenten auf den Haupt-
Das Abonnement beträgt: 2 Nihlr. sür S Nahr. 4 Kthlr. ahr.
s Üthlr. — 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhohung. Insertions-GSebühr sür den Raum ciner Zeile des Allg. Anzeigers 2 3gr.
1 80.
Z3nhalt.
Amtlicher Theil. .
Inland. Berlin. Abschieds-Bewilligungen in der Armte. — Auszug aus einem Erlasse an den Ober-Präsidenten der Rhein-Provinz.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavenn. Unwohlsein des Königs. — Herzogthum Anhalt⸗ Bernburg. Die Einführung der Braumalz-⸗Steuer. — Freie Stadt Bremen. Auswanderer.
, Monarchie. Krakau. Ausgangszölle für Feld= rüchte.
Nußland und Polen. St. Petersburg. Schutzrecht der preußi⸗ schen Gesandtschaft für die hohenzollein-sigmaringischen und hechingischen Unterthanen. — Verordnung in Betreff der Schießbaumwolle. — Rechen- schafts⸗Bericht der St. Petersburg-Lübecker Dampsfschifffahrts-⸗Gesellschaft. — Industrie⸗ und Gemälde⸗Ausstellung. — Emdstöße.
Frankreich. Deputirten⸗ Kammer. Ablehnung des Antrags auf Rechenschafts Ablegung über die Petitionen. — Paris. Hofnachricht. — Prinz Joinville zu Toulon. — Gefechte zwischen einem Araberstamm und Abd el Kader. — Graf Bresson. — Guizot und Normanby. — Debert's Ernennung zum Großsiegelbewahter. — Kammer- Arbeiten. — Die Excellenz⸗ Frage. — Vermischtes.
Großbritanien ünd Irland. London. Hofnachricht. — Fasttags⸗ Proclamation. — Parlaments-Verhandlungen. — Nachrichten vom Cap. — Vemmischtes.
Schweiz. Kanton Zürich. Der sranzösische Gesandte. ̃ Italien. Nom. Entdeckung eines Komplotts. — Marchese d'Alzechlio. Spanien. Schreiben aus Paris. (Nachrichten aus Catalonien;
Sicherheits- Maßregeln von sranzösischer Seite; die Getraide - Aucfuhr aus den baslischen Provinzen verboten.) Türkei. Konstantinopel. Legung des Grundsteins zu der medizi⸗ nischen Atademie. — Absetzung. — Die türlisch-griechische Differenz. Eisenbahnen. Breslau. Verkehrs -Elleichterungen auf der Warschau— Wiener und der Krakauer Bahn.
Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börse. — St. Petersburg. Rußlands Getraidehandel. — Galacz. Getraide⸗ Vonäthe in den Donau-Häsen.
Der Kunstverein zu Königsberg und seine diesjährige Ausstellung.
Autlicher Cheil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Adel des Geheimen Finanz⸗Raths Karl Julius Strantz zu erneuern.
nichtamtlicher Theil.
nl and.
Berlin, 20. März. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗— blatte ist dem Major 4. D. von Reynier, zuletzt im Garde⸗ Schützen-Bataillon, der Charakter als Oberst⸗-Lieutenant beigelegt, dem Oberst-Lieutenant Klugmann, von der Zten Artillerie⸗Brigade, mit der Artillerie Uniform mit den verschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, den Hauptleuten Kühne, von der 3ten, Pietsch, von der Aten, Pathe, von der Tten Artillerie Brigade, mit Aus= sicht auf Civil-Versorgung, als Majors mit der Brigade⸗-Uniform, dem Major Lentz, Commandeur des 1sten Bataillons 15ten Regi⸗ ments, als Oberst-Lieutenant mit der Uniform des 28sten Jufanterie- Regiments, dem Major von Birkhahn, Commandeur des 3ten Bataillons 16ten Regiments, als Oberst Lieutenant mit der Uniform des 16ten Infanterie⸗Regiments mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Beiden mit Aussicht auf Civil Versorgung und Pensson, den Haupileuten vom l sten Bataillon lten Regiments Kalnassi und von Schwichow als Majors, jenem mit der Uniform des Aten Landwehr-Regiments, diesem mit der des 14ten Infanterie Regiements mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, der Abschied bewilligt worden.
Berlin, 20. März. Das Ministerialblatt für die ge⸗ sammte innere Verwaltung (Nr. 1) enthält den Auszug aus dem Erlasse an den Königlichen Ober-Präsldenten der Nihein· Provinz betreffend die dortige Anwendung des Gesetzes vom 11. Juli 1822 wegen Heranziehung der Staatsdiener zu den Gemeindelasten, vom 15. Dezember 1840. .
„Es fann nach den klaren Worten des §. 29 der rheinischen Ge meinde ⸗Ordnung vom 23. Juli 1815 *) keinem Zweifel unterworsen sein,
) 5. 29 1. c. Wegen der Besteucrung des Dienst- Einlommens der Beamten sollen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 (Gesetz- Sammlung S. 184— 150) und der Ordre vom 14. Mai 1832 (Geset⸗ Sammlung S. 146) angewandt werden. In Ansehung der Geistlichen und Schullehrer verbleibt es bei den bestehenden Verordnungen.
Allgemeint
und Auslandes nehmen ⸗ 9 au dirfes glatt ö 49 8 die Expedition der Allg. preuß. Zeitung: 2 Friedrichs siraß e Ur. 72.
Berlin, Sonntag den 21 sen März
daß das Gesetz vom 11. Juli 1822, seinem ganzen Inhalte nach, nach vollendeter Einführung der neuen Gemeinde -Ordnung überall in der Rhein= Provinz volle Gultigteit erlangt, mithin auch von diesem Zeitpunkte ab nach §. 11 des allegirten Gesetzes alle austerowentlichen und einstweiligen Gehülfen in den Bürcaus der Staats-⸗Behörden in Hinsicht der Gemeinde Lasten den Staatedienern nicht gleich und als solche überhaupt nicht sür Einwohner des Ortes zu achten, sondern nur, wenn sie anderweit ihren Wohnsitz im rechtlichen Sinne am Orte haben, als Orts- Einwohner zu behandeln sind.
Aus diesem Grunde kann es daher nur sür gerechtfertigt erachtet wer= den, wenn von Seiten der Post⸗Behöiden die 3 von den K‚ommu⸗ nallasten sowohl für die Post⸗Eleven, als für diejenigen Post-Beamten in Anspruch genommen wird, welche nur auf kurze Jeit als Stellventreter füt erkrankte oder beurlaubte Beamte an einem Orte vorübergehend beschästigt weiden, wogegen die Heranziehung der Postschreiber, welche einzelnen Post- Anstalten dauernd zur Aushülfe zugetheilt werden, eben so wie Post-Se⸗ creiaite und andere bleibend angestellte Beamte, nach Maßgabe des Geseßzes vom 11. Juli 1822, unbedenklich erscheint.
Ew. Hochw. ersuche ich ergebenst, die rheinischen Regierungen zu ver⸗ anlassen, nach vorstehenden Bemerkungen die Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juli 1822 überall, wo die neue Gemeinde⸗Otdnung vom 23. Juli v. J. oder die revidirte Städte Ordnung vom 17. März 18316 bereits ein · gefuhrt ist, sowohl in Betreff der Post⸗Beamten, als auch der übrigen in glei⸗ chen Verhälinissen stehenden Beamten, z. B. Auslultatoren, Reserendarien 10, zur Anwendung bringen zu lassen und die etwa eingehenden Reclamationen hiernach zu entscheiden. ö
Berlin, den 15. Dezember 1846.
Der Minister des Innern. von Bodelschwingh.
Deutsche BGundesstaaten.
Königreich Bayern. Der Nürnb. Korresp. meldet aus München vom 15. März: „Se. Majestät der König befindet sich seit einigen Tagen etwas unwohl, doch kann man sich der freudi⸗ gen Hoffnung hingeben, daß diese Unpäßlichkeit rasch vorüberge— en wird. ; Der österreichische Gesandte am hiesigen Hofe, Graf Senfft— Pilsach, hat am 14ten eine Urlaubsreise nach Wien angetreten.
ogthum Anhalt⸗Bernburg. Die Einführung der ,,, wird noch bis Johannis d. J. beanstandet werden. Sie sollte nach dem Gesetze vom 2. Februar bereits zu Ostern eintreten, aber die erforderlichen vielfachen neuen Einrichtun—⸗ gen haben, wie eine Regierungs⸗Bekanntmachung vom 9. März sagt, die gedachte Hinausschiebung des Termins nöthig gemacht.
Freie Stadt Bremen. Vom J. bis zum 17. März sind von Bremen bereits 26 Schiffe mit 3804 Auswanderern nach den Vereinigten Staaten Nord-Amerila's expedirt worden, und zwar nach New - York 1425 Passagiere in 12 Schiffen, nach Baltimore 1425 Passaglere in 9 Schiffen, nach New- Orleans 791 Passagiere in 1 Schiffen und nach Philadelphia 160 Passagiere in 1 Schiff. Bis zum 1. April werden ohne Zweifel gleichfalls noch nahe an 4000 Auswanderer befördert werden.
Oesterreichische Monarchie.
Krakau, 17. März. Die Gazeta Krakowéka enthält folgende polizeiliche Bekanntmachung vom vorgestrigen Tage: „In Folge der von Sr. Kaiserlichen Masestät erlassenen Allerhöchsten An— ordnungen werden mit dem Tage der gegenwärtigen Bekannt- machung an der ausländischen Gränze von Galizien (mit Einschluß des krakauer Gebietes) und der Bukowina die Ausgangs -Zölle für sämmtliche nachbenannte Gegenstände dem Betrage der für dieselben bestehenden Eingangs- Zölle gleichgestellt. Es sind demgemäß an Ausgangs-Zoll vom Centner Sporco zu entrichten: für Weizen und Spelzkörner 225 Kreuzer, türlischen Weizen (Kukurutz oder Mais) 17 Kr., Roggen und Halbgetraide, auch Schwarzgetraide 16 Kr., Gerste und Spelz in Hülsen 15 Kr., gerollte oder gebrochene Geiste und Hafergrütze 10 Kr., Hafer 11 Kr, Heidekorn oder Buchweizen 13 Kr., Hirse 17 Kr.. Heide und Hirse gebrochen 214 Kr., Wicken 12 Kr., Bohnen oder Fisolen und Zisern 135 Kr., Erbsen und Lin= sen 32 Kr., Gries 1 FI. 21 Kr.R, Malz 12 Kr., Mehl aus Ge— traide und Hülsenfrüchten aller Art, wie auch Kartoffelmehl, 24 Kr. Dies wird in Folge hohen Hof⸗KammerDekretes vom 26. Februar 1817 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vorstehenden Ausgangszoll- Erhöhungen bis Ende August 1847 in Wirksamkeit zu bleiben haben.“
Uußland und Polen.
St. Petersburg, 13. März. Mittelst Ukases vom 13. Ok- tober 1846 hatte Se. Majestät der Kaiser, in Folge einer Vereinba- rung der preußischen und hohenzollern-sigmaringenschen Regierung
Alle —— 2 — des In-
und auf Voistellung des Reichs⸗Kanzlers, befohlen, daß der hier re⸗ sidirenden preußischen Mission das Recht zustehen solle, den in Ruß- land lebenden hohenzollern-sigmaringenschen Unterthanen den · geseß⸗ lichen Schutz angedeihen zu lassen. Auf Grundlage einer ähnlichen, durch den Reichs- Kanzler zur Kenntniß des Kaisers gebrachten Ver⸗ einbarung zwischen der preußischen und hohenzollern⸗ hechingenschen Regierung hat Se. Majestät nun unterm 16. Februar auch befohlen, daß der preußischen Mission in Rußland dasselbe Recht in Bezug auf die hohenzollern⸗hechingenschen Unterthanen zustehen soll.
Auf ein Gutachten des Reichs -Rathes, die Bestrafung wegen
unerlaubter Bereitung der erplodirenden Baumwolle betreffend, hat
der Kaiser befohlen: 1) Daß solche Personen, welche über führt wor⸗
den sind, im Geheimen und ohne Autorisation der Behörden explo⸗
dirende Präparate aus Baumwolle oder irgend einem anderen Stoff
bereitet zu haben, den für verbotene Fabrication von Pulver und an⸗
deren zu Artilleriewaffen gehörenden Apparaten festgesetzten Strafen
unterliegen sollen. 2 Daß bis zur Veröffentlichung besonderer Vor-
schriften der Regierung: ob und in welcher Quantität die explodiren-
den, mittelst der neuerfundenen Zubereitungs⸗Arten angesertigten Prä-
parate an Privatpersonen zum Gebrauch verabfolgt werden können,
es denselben verboten sein foll, dergleichen ohne besondere Erlaubniß
aufzubewahren, unter Androhung derselben Strafe, für welche die
verbotene Bereitung derselben verfügt worden.
Am ten d. M. sand die General⸗-Versammlung der St, Peters.
burg Lübecker Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft statt. Der Präsident derselben, Graf A. G. Kuschelew-Besborodko, ließ sich ver den ver- sammelten Actionairen also vernehmen:
„Meine Herren! Auf Grund des §. 28 unserer Statuten haben wir die Ehre, Ihnen hiermit den Nechenschasts Bericht über die Geschäste un⸗ ferer Geselsschaft im verslossenen Jahre vorzulegen. Die Fahrien unserer Dampfschiffe sind glücklich von staͤtten gegangen; die Zahl der Passagiere aber hat sich in Folge der eröffneten direkten Verbindung zwischen St. Pe⸗ tersburg und Steitin vermindeit. Eine Verbindung mit Lübeck ist übrigens, wie die Erfahrung des vorigen Jahres dargeihan hat, für das Publikum so sehr Bedürfniß geworden, daß unsere Gesellschaft, die unter dem Schutze unseres gnädigen Monarchen nun schon so viele Jahre gedeihlich besteht, ihre Geschäste, unerachtet der neu eröffneten Communicationelinie, mit Vor⸗ theil wird fortsetzen lönnen. Das Dampfschiff „Nikolaus 1.“ ist mit einem neuen Kessel versehen und in allen seinen Theilen reparitt worden. Vom Monat Juli an war dieses Schiff an die preußische Post-Verwallung ver- mieihet, wosür die Gesellschaft eine Neineinnahme von 14,600 Silber Nubel bezog, eine Summe, die zur Deckung der weiteren Neparaturkosten für dieses Schiff hinreichte. Für das laufende Jahr stehen bedeutende Repara⸗ turen nicht in Aussicht. Zwei Dampfschiffe werden, wie gewöhnlich, in diesem Jahre eine regelmäßige Verbindung zwischen St. Petersburg und Lübed unterhalten. lieber die Abfahrtstage wird im nächsten Monat das Nöthige bekannt gemacht wer= den. In Bemeff der Transporikosten für schwere Waaren gedenken wir einige Aenderungen eintreten zu lassen, worüber wir, sobald die darauf be⸗ züglichen Angaben aus Lübeck hier eintreffen, dem hiesigen Kaufmannstande die gehörige Mittheilung machen werden. Wir werden, dem Wunsche der Gesellschast gemäß, uns bemühen, eines der Dampfschiffe zu verlaufen. Sollte sich uns leine Gelegenheit zum Verkauf oder zur Vermiethung dar- bieten, so gedenken wir eine neue Verbindungslinie zu eröffnen. In Benreff dieses Gegenstandes stehen wir in Schriftwechsel und erwarten in nächster Zeit darüber Antwort. Aus den vorgelegten Rechnungen werden Sie, meine Herren, erschen, daß die reine Einnahme des vorigen Jahres 33. 161 Silber. Rubel 15 Kopeken beträgt; davon sind 5 Silber. Rubel als Divi- dende für die Actie bestimmt, und der nach Abzug derselben verbleibende Rest von 13,161 R. 15 F. wird dem Reserve-Fonds zugeschlagen, der dem= nach 115,502? R. 95 K. beträgt. Obwohl wir nicht zweiseln, daß der Herr General-Konsul Schlözer weiß, wie sehr wir seine ersolgreiche Wahrung unserer Interessen schä-en, können wir es uns doch nicht versagen, ihm hier in der General-Versammlung unseren aufrichtigen Dank darzu- bringen.“ .
Der Maler Aiwasowski hat wieder mehrere ausgezeichnete See⸗ stücke vollendet, die mit Kaiserlicher Bewilligung in den Sälen des Akademie Gebäudes vom 10. bis zum 20. März ausgestellt werden.
Das Manufaktur⸗Comité des Gouvernements Liefland . licht mit Unterzeichnung seines Präsidenten, des liefländischen Civil= Gouverneurs G. von Foelkersahm, Folgendes: „Da cs sowohl im Interesse der Fabrik-⸗Inhaber und Gewerbtreiben-— den, als im Interesst des Publilsums liegt, den Erzeugnissen der liefländi. schen Fabrif⸗ und Gewerbs- Industrie durch öffentliche, von Zeit zu Zeit wiederholte Ausstellungen eine allgemeine Kenntnißnahme zu verschaffen, so brachte gedachtes Comit« — in Erwägung, daß seit 1842 leine solche Ge—= werbe-Ausstellung hier stattgefunden hat Und im gegenwärtigen Jahre auch in St. Petersburg keine Manufaltur-Ausstellung bewerkstelligt werden wird — eine bffentliche Ausstellung von Erzeugnissen der liesländischen Gewerbs- und Fabrik-Industrie, so wie von einheimischen Natur-Produlten, für die⸗ ses Jahr in Vorschlag. Die höhere Genehmigung des General -Gouverne— ments ist bereits fegt? Es ergeht deshalb an alle Interessenten, Ge⸗ werbtreibende, Fabrik- Inhaber und Boden- Kulturisten die Aufforderung und das Eisuchen: Zu der für die Tage vom 1. bis 7. August festgesetzten In⸗ dustrie⸗Ausstellung sich durch Einsendung reichhaltiger Gegenstände von InQ—
Der Kunstverein zu Königsberg und seine diesjäh⸗ rige Ausstellung.
Am 7. Februar wunde hier die dreizehnte Kunst-Ausstellung in dem von Sr. Masestät huldvoll bewilligten Moskowiter- Saale des Königlichen Schlosses eröffnet. Der Katalog derselben zählt bis jetzt 486 Nummein, unter denen sich auch 9 werthvolle Gemälde befinden, die dem Vereine durch die Gnade Sr. Masestät anvertraut sind, so daß die se Auesstellung zu den interessantesten und sehenswerthesten gezählt werden kann, die hier jemals dem Publikum zur Anschauung geboten wurde. Unter den Bildern, welche wir der Gnade Sr. Majestät veidanken, führen wir an: Drei Portraits von Piofessor Vegas in Berlin, „Die Tause des stämmerers der Moh— renlönigin durch den Apostel Philippus“ von Bouterwech in Paris, „Lago di Garda“ von Bernh. Fiedler in Berlin, „Unterbrechung einer goltesdienstlichen Versammlung von Protestanten in einer Höhle der Ceven- hen durch bewassncte Macht unier Führung von Mönchen von Charles Girardet in Paris, „Blick von Belguardo auss Arnothal“ von Helfft in Berlin, „Die gefangenen Wiedertäuser vor dem Bischose von Münster“ von Schorn in München.
Von Künstlern, die dem Vereine Werke ihres Talentes einsandten, nen- nen wir nur: Klchenbach, Apvam, Uinmüller, Begas, Vehrendsen, Biard, Bouterweck, Brakeleerr. Büchel, Cauion, Earpenierè, Cantaeris, Clats, Drelbhols. Delvgur, Edhout, Girardet, Gude, T. Hilvebran di, Professot Hübner, Karl Hübner, Jalobs, Fretschmier, Lesßing, Martersieig, Magnus,
Menzel, Perrot, Pollak, Rosenfelder, Ruten, Schiavoni, Schotel, Schirr⸗ mer, Schorn, Scheuren, Vennemann, Horace Vernet, Watelet, Wald müller.
Da eine aussührliche Beschreibung der zur Schau gestellten Kunst⸗ werle hier nicht am Orte ist, so sei uns nur noch ein kurzer Rückblick auf die Resultate vergönnt, die der hiesige Kunstverein bis jetzt gewonnen hat.
Als der hiesige Kunst- und Gewerbe-Perein im Jahre 1832 aestiftet ward, zählie er 435 Mitglieder, die im Jahre 1846 auf 1342 ge stiegen waren. In demselben Verhältnisse stelgerte sich auch die Einnahme keif lden der Erirag der eisten Ausstellung betrug 423 Rthlr., in der letz ten dagegen wurden 1438 Rthlr. eingenommen. In Folge des durch den Verein angesachten und wachsenden Kunsistrebens am hiesigen Orte wurde von Sr. Majestät Friedrich Wilhelm III., unserem verewigten Könige, ein eigenes Museum auf der Königsstraßt errichtet, dessen Inschrist: , Artinm operibus con- dendis, artisicibus instituendis“, seinen Zwech ausspricht und ven Gemälden des städtischen Museums, die aus den Einlünsien des Instituts ven leben- ven Künstlern als Eigenthum der Stadt angelaust sind, ein würdiges Lolal darbietet. Gegenwärtig sind dort HJ vom Kunst verein erworbene Bilder au fgestellt, welche für eiwa 20, 90 Rihlt. angekauft wurden und in historischen Darstellungen, Landschasten, Stillleben. Portraits, Schlachtstüden bis zu den größten Com= positionen der heiligen Malerei, den jeichsten Wechsel gewähren. E3 ältere Gemälde aus der Doubletten⸗ Sammlung des Königlichen Museums, wesche dem Vereine zur Rufbewahrung anvertraut sind, und 47 BVisder, die ihm
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von den Erben der Hippelschen Sammlung überwiesen wurden bieten reichlichen Stoff zu interessanten Vergleichen dar. Unter diesen Bildern er⸗ hebt sich die Marmorbüste Friedrich Wilhelm's III., höchst naturgetreu von Otto von Sosnowsli gearbeitet, gleichsam mit segnendem 2 die Schöpfung beschirmend, welche sein hoher Kunstsinn in , 2 — Schuß nahm, die die Dankbarkeit der vereins e its big ust n, Andenten des“ Hochgechrten weihte. — Auch verschafft, a . uns das Glück, daß hier auf Staatskosten eine n, . wurde, welche erblühenden Talenten Gelegenheit giebt, dieselb⸗
isch auszubilden. wr 6. an. dem neuen, am 11. Juli 1815 vom 33 ker, . Dr. Bötticher, bestätigten Statut ist der Ku n st⸗ — an , ü. jetzt gänzlich r. 2 ein neubegründeter
nteressen des Gewerbes wahr. 2 ö ,,, m , n. , , . durch lohnende Resultate — zu werde s lei ßes in die es gr nr der Gewerbe⸗Ausstellung des Jahres denen auch der ghinien der Vorstand besteht aus den Derren
n , n m, . ger,, Prosesso A. Hagen und Banquier
Gutleben. — w ——