welcher Art es den Ansprüchen des Direltoriums 3 , Eisenbahn · Gesellschast r , will, indem ich mich zu einer Einmischung in
die Pifferenzen der beiden Gesellschaften, welche privat rechtũcher Natur sind, in leiner Weise veranlaßt sehe. Berlin, den 26. Februar 1847. Der Finanz Minister. In dessen Auftrage; gez. von Pommer - Esche. An das Dreltorium der Magdeburg . Cöthen · Salle Leipziger Eisenbahn · Gesellschast
in Magdeburg.
Dem in der Vorstellung vom 121en d. M. entwickel⸗ en Antrage, durch den Staats⸗Kommissarius bei der Magdeburg · Leipziger und der Magdeburg-⸗Halberstädter Eisenbahn die Zuziehung eines Vertreters der Beilin- Poisdam · Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft zu den Konferenzen der Vorstände der zuerst gedachten beiden Gesellschaften zu veranlassen, kann ich nicht stattgeben. Das Bircktorium scheini aus meinen Eilassen vom 71. Dezember v. J. die Folgerung zu ziehen, daß durch diese Verfügungen der Berlin- Potsdam - Magdeburger Gesellschaft der Besitz der Magdeburg-⸗Halberstädter Ei⸗ senbahn und der aus dem Betriebs Ueberlassungsver⸗ trage fließenden Rechte übertragen sei. Davon kann indeß, wie keiner weiteren Erörterung bedarf, nicht die Rede sein. Ich kann vielmehr das Direktorium nicht eher als Besitzer der Magdeburg - Halberstädter Bahn anerkennen, bis die Rechisbeständigkeit des Vertrages im Wege des gerichtlichen Verfahrens festgestellt und in Folge dessen das Direktorium in den Besitz derjeni⸗ . aan gesetzt worden ist, welche der Veitrag be— ingt.
Berlin, den 26. Februar 1847.
Der Finanz ⸗Minister. In dessen Auftrage. ? (gez.) v. Pommer-⸗Esche. n das Direltorium der Berlin- Potsdam - Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Potsdam.
124296
Oberschlesische Eisenbahn.
Nach §. 4. des ersten Nachtrages zu unserem Gesellschasts⸗Statute werden in S diesem Jahre 19 Stück Prioritäts-⸗ U etien Behufs Amortisation am 6. April — 2 Nachmittags 2 2 5 1. im Konferenz ⸗Saale auf unserem i en Bahnhofe, aus geloo st. Wir setzen hiervon die . unserer Prioritätg Actien mit dem Bemerken in Kenntniß, daß denselben der Zutritt zu der Ausloosung unter Vorzei— gung ihrer Acuen gestattet ist. Breslau, den 13. März 1847. 1Dg5 Direlt or iu m.
.
*
18a p]
,. Die sür das Jahr 1846 zu vertheilende
22 . 1 g Dividende is nach dem Beschlusse . unsercs Gesellschafts-Ausschusses auf
WEilf und einen halben
ö Thaler pro Agctie festgesetzt und kann bei unserer Haupt hierselbst in Empfang genommen . , Magdeburg, 4. März 1847. Direktor i um der Magdeburg ⸗Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Defoy.
211 b
Eisenbahn. Nachdem durch die Al⸗ lerhöchste Kabinets Ordre vom 12. Februar d. J. die Genehmigung zur Ausgabe von 8234 Stück . Stamm - Actien litt. A. Hertheilt worden ist, wer—Q den die Herren Actionaire,
. 3 n. w
, , ; n, .
8 welche in Gemäßheit un⸗ serer Belanntmachung
vom 27J. November v. J. auf diese Acti ; . ien Prozent eingezahlt haben, hiermit . ö
die zweite Einzahlung mit zwan⸗ zig Prozent
; vom 20. bis intl. 23. April d. J., die dritte Einzahlung mit zwan— zig Prozent vom 19. bis intl. 22. Mai d. J., die vierte Einzahlung mit sünf und zwanzig Prozent
vom 18. bis inkl. 22. Juni d. J.
die fünfte und letzte Einzahlung
mit fünf und zwanzig Prozent
vom 19. bis inkl. 24. August d. J,
Vormittags von 8 bis 4 Uhr (mit Ausschluß des
Sonntage)
en Quittung der Herren Kassiter Lange und Buch-
e fern Bialeci an unsere Hauptlasse zu leisten. Da die neu
zahlun ausgehändigt werden die ihnen
autend, in Empfang zu nehmen. wanzig P
dreißig Prozent n 3 harren Einzahlung von
1847, a
2 pf
362
bei der dritten Einzahlung von zwanzig Prozent wer- den die Zinsen von 30 Thlr. für 1 Mongt mit 3 Sgr.
bei der vierten Einzahlung von sünf und zwanzig Prozent werden die Zinsen von 50 Thlr. für 1 Monai mit 5 Sgr.
bei der fünften und letzten Einzahlung werden die Zinsen von 75 Prozent für 2 Monate mit 15 Sgr. in Anrechnung gebracht.
Bei der dritten vierten und sünsten Einzahlung ist ein Verzeichniß der nach den Nummern geordneten Quittungabogen mit einzureichen.
Es wird den Herren Actionairen hierbei bemeillich gemacht, daß bei der letzten vom 19. bis incl. 24. Au- gust d. J. stanfindenden Einzahlung gegen Rüdnahme der auf 75 Prozent lautenden Quiitungsbogen und gegen Zahlung von 24 Thlr. 15 Sgr. — Pf., zu welcher Summe die Zin— fen von 100 Thlr. zu 3 2 — vom 1. Juli bis 24.
ugust d. J. mit.... ö , treten, also gegen Zahlung , . 25 Thlr. — Sgr. 5 Pf.,
die Original- Actien mit Coupons und Dividenden scheinen bis 31. Dezember 1857, die Coupons vom 1. Juli d. J. ab laufend, verabfolgt werden.
Es wird sedoch auch den Herren Actionaiten gestat· tet, bei der zweiten, drüten oder vierten Einzahlung gleich die volle Zahlung zu leisten und dagegen die Driginal-Actien mit Coupons und Dividenden cheinen bis 31. Dezember 1857, die Coupons vom 1. Januar d. J. ab laufend, in Empfang zu nehmen. Actionaire, die von dieser Bewilligung Gebrauch machen wollen, würden
bei der zweiten vom 20. bis 23. April stattfindenden
Einzahlung außer den eingeforderten . 19 Thlr. 25 Sgr. 10 Pf. Zin sen zu 3 Proz. von 100 Thlr. vom 1. Januan bis 23. April
, D nn, ,, 8 beisammen also. .. ...... D Trömn. TD Sgr. 5 Pf.
bei der dritten vom 19. bis 22. Mai d. J. stattfin⸗
denden Einzahlung außer den eingesorderten 19 Thir. 27 Sgr. — Pf. Zinsen zu 3 Proz von 100 Thlr. vom 1. Januar bis 22. Mai
d, N w . w
— . 5 Pf.
Zinsen zu 37 Proz. von 100 Thli. vom 1. Januar bis 22. Juni J .
1 ,,, 7d Tyr. IJ Sgr. 10 Pf.
zu zahlen haben.
Wir verweisen im Uebrigen die Herren Actionaire rüdsichllich der Folgen der Nichteinzahlung auf S. 2 , , genehmigten Gesellschafis⸗Nachtrags= Statuts.
Breslau, 8. März 1847.
Der Veiwaltungsrash der Oberschlesischen Eisenbahn.
731 E ditt al- Ladung.
Auf dem vormals bei der Stist Mesßnischen Negie; rung zu Wurzen verliehenen Antheile des im Bezirf des unterzeichneten Landgerichts gelegenen Rittergutes Thammenhayn stehen 3400 Meißn. Gulden oder 2795 Thlr. nebst 145 Meißn. Gulden jährlicher Interessen, welche Catharinen Julianen von Schönberg in dem am 23. Oltober 1088 abgeschlossenen Theilungs-Rezesse versichert worden sind, und wozu am 21. März 1689 Konsens gegeben woiden ist, annoch ungelöscht. Da nun der dermalige Besitzer gedachten Gutes, Hen August Kaspar Ferdinand Damm von Schönbeig, deshalb auf Erlassung von Ediltalien angetragen und das Königl. Appellationsgericht zu Dresden, als Lehnhof, diesem Antrage stattzug-ben beschlossen, auch deshalb behusige Verordnung anher erlassen hat; so werden, in nl heit des Mandats vom 13. November 1779 und des Gesetzes vom 27. Oftoder 1834, alle diejenigen, welche auf die oben erwähnten 3100 Meißn. Gulden nebst Zinsen aus ügend einem Rechtsgrunde noch Ansprüche 3 haben vermeinen, öffentlich hiermit vorgeladen, künf— igen
ö, 35
entweder in Person oder durch gehörig legitimirte und, was die etwa im Auslande wohnenden Interessenten betrifft, mit gerichtlich ausgestellten oder anerkannten Vollmachten versehene Mandatarien an hiesiget Land- gerichtssselle zu eischeinen, sich innerhalb der bis Nach⸗ mittags 5 Uhr dauernden Gerichtszeit mit ihren An- sprüchen zu melden und dieselben zu bescheinigen, mit dem genannten Hern von Schönberg oder dem bestell⸗ ten Kontradiftor, so wie nach Befinden unter sich, bin= nen 3 Wochen rechtlich zu verfahren und zu beschlie- ßen, sodann den . .
ausgesertigten Quittungsbogen bei der vom 20 bis 23. April d. J. stattfindenden zweiten Ein von e n un , den Herren Actiongiren
ollen, so werden dieselben ersucht, ber die gezahlten zehn Prozent ertheilten Quittungen bes gedachter Einzahlung zur Cassation ein- 56 zureichen und gr, die neuen Quiitungs bogen, über
rozent werden den Herren Actfongiren die Zinsen von 10 . sür dle f vom 18. Dezember 1846 bis 23. April
fo für 125 Tage, zu A Prozent mit 4 Sgr.
189. Juli d. J. 1
der Intotulation der Alten, zum Behuf der Abfassung tines Erkennmisses, ingleichen den JJ . der Publication des leßteren sich zu versehen, übrigens ö zu sein, daß diejenigen, welche in dem zur , ihrer Ansprüche bestimmten Termine, nicht erscheinen, oder überhaupt die litzteren nicht gehörig an⸗ irn und bescheinigen, sür ausgeschlossen, auch der . etwa zustehenden dies fallsigen Ansprüche und der e. , . in den vorigen Stand für verlustig 3 biet weden, wogegen das zu eröffnende Er= . i ö Außenbleiben der Betheiligten in dem ö anberaumten Termine, Mittags 12 Uhr, für pu— . geachtet und zu den Alten genommen werden Endlich werden auswärtige? ĩ ge Interessenten zugleich auf ⸗ n, zur Annahme der in n ö. . 6 . und Citationen gehörig legitimirte 8 mächtigte am Orte des Gerichis zu bessellen urzen, am 22. Januar 1847. ö
Das Königlich Sächsische Landgericht. Sch reiber.
— ———
. * nen und Forsten. Gouvernements Regi eruns Augusto v⸗
taugliche Holz auf dem Stamme zu verkausen ini.
Schati- Abtheilung. No. 5817. Seeüion der Domai-
Macht bebannt, dass in dem im hiesi ment am flössbaren Flusse ö , .
Kiefern: ausgezeichnet grosse Baustämme, grosse Baustäõmme, 983 Stück mittel Banstämme, 2213 Stũck Browarken, Klötze, Stimme, und 30 Stück Bälben zur Unterlage der Eisenbahnen.
Ein Stamm dieses Holzes isi im Durchschnitte
geschätzt auf — Silber-Rubel 73 Kopeken. Der
ganze Wierth denselben aber auf 2380 S.-Rub. 53
op. — Der Verkauf dieses Holzes geschieht in
Petticen besonders aus jedem Jaliresschilae durch
zissentliche aute Versteigerunz in der Wolinung des
Obersörsters zu Ignacowo, eine tz Meilen von der Stadt
Preny, den 15. M27. und 16. 28. April dieses Jah-
res, äglich von des Mortzens 9 bis des Nachmittags
5 Hhr, vor dem dau beaultratzten Beamten der Fi-
nant- Regierungs- Kommission unter na chstelienden
Bedingungen.
1) Lum Gebate wird nur derjenige zutelassen, Wer in der Kasse des beiressenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzen Wẽerihes des ausseb— tenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitatien Abtretenden soSũi gleich zutũckgegeben wird, dem Meisthietenden ber wird solches innebehalten, bis zum Ab- Schlusse der Berechnung nach dem Kontrakte.
2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder die Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starben Ver- dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Hlolran- kaufe nicht zugelassen und wetzen Fãlscherei und Betrug bei dem KRriminalgericht augeklatt, sondern aulser der Strafe, die das Gericlit er- kennt, wird der Könisliche Scsmata nocli Ver- tiguntz des aus einer abermaligen Versteitzerung d*stespen Holzes entspringen den Schwiens nach- suchen.
3) Nach erfolgtem Zus chlage ist der sich beim Kause Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfie des gebo— tenen Plus sofort zu komplettiren. Wenn der- selbe das unterlässt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze vu, und das ihm zuge- sehlagene Holz wird von neuem versteigert.
1) Das Versteigerungs-Protokoll und der aul Grund Jesselben aufgenommene Kontrakt verpflichten Jen Meistbietenden vom Außenhlicke se iner Un- terschrift an, die Regierung aber erst nach Ge- nehmigung durch die Finanz -Regierungs-Kom- mission.
5) Das zur Versteigerung ausgebotene ol cinem sechseckigen Waldhammer mit dem Buch-
h. angeschlagen, und nur diese Stimme
werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Füllung werden jedoch die Stimme noch mit cinem dreieckigen Waldhammer durch den kẽeireflenden Reviersörzster bezeichnet, der zum Hauen ermächtigt. ; 6) Der Käufer ist verpflichtet, aul jede sechs Rlas- ter (450 Knbikfuls) des zum Verllölsen erstan- denen Holzes noch eine Klaster Scheitholz ge- gen Erletzunß der Eorsttaxe in demselben Schklage and von der Gattung, die daselbst vorhanden
ist mit
staben
ist, zu kansen. 7) Das erstanden Holz kann der Käuser nach ei-
genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die kinde und Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpllichter kbẽeim Stamme auf einen Haufen le- gen zu lassen.
s) Die Bearbeitung und Ausfulir des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, all jã krlich geschehen, und der letzte Ler- min der“ Bearbeitung und Ausfulir aus dem Walde alles gekansten Iolves wird bis Ende März 1848 festgesetzt.
9) Der äuser jst' dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich sür allen ScmRaden, den er elbst oder seine Leute anrichten. Er selkst Jfaher und die von ihm im Walde gebrauch- ten Menschen ind verpslichtet, sich nach den Vorschriften derk-an des- und Forst- Polizei zu rich- ten, die der betreffende Obersörster nachweist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläger, in welchem das Holz gekaust ist, überschreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und Saamenbäume gefällt werden, unter einer den 10malizen Werth derselben betragen den Strase.
10) Nach der Ausarbeitung des Holves im Walde schlägt der betrelfende Reviersörster solches mit zinc Waldhamm-er an, numerirt es und zieht es in zeine Kontrolle, und nur solehe Stũ cke durfen aus dem Walde auf die Ablage abge- fahren werden.
11) Sobald der Räufer die Gouvernemenis-Regierung kenachrichtitzi, dals ein Theil, des sekausten Holzes oder das Ganze zum Verflössen bereit ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschtänkt sich auf das Ueberzäh- en der Stimme und die Beachtung, ob solche numöerirt und mit dem Hammer des Reviersör- (ters bezcichinet sind. Els wird also der Käuser zu keiner Erlegung eines Plus über die ge- tene Luschlaßssumrne für grölseres Mass oder bessere Gattung des Holzes gezoßen werden. 1m Falle jedoch eines entdeckten Austausches der einer Verheimlichuntß, von Holz vor der Revision unterliegt det Käufer als Desraudant der vorgeschriebenen Strase.
12) Die Uiensilien zum Zusammenfügen des Holzes in Tafeln, Flösse eie. und zu Geräthen, die zum Hijfzen nsthig sind, werdem dem Käufer geen Erlegung der Nutzholz- Taxe überlassen.
13) Die Kosten des Verkauss des Holzes, so wie die Hekanntmachung der Licitation in den in lan- dischen und ausländischen Leitungen, und die Stempel, so wie das Porto, übernimmt der Käu- fer und ist verpslichtet, solche, aulser der ge- kẽ'oitenen Summe für das Holz, besonders zu
erlegen. Su walken, den 7. 19. Februar 1847.
Der Civil Gouverneur Wirklicher Staatsraih B. v. Tykel.
Forstamte Salan6 nachstehendes zum Verslöf-en
2563 Aufruf an Architekten und Bau meister.
Mit gnäbigster Genehmigung St,. K. K. Hoheit des Durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Stephan von Oester reich, Königl. Sialthalters von üingarn, vom 13. Fe⸗ bruar 1847, hat die Königl. Veischönerungs⸗Kommission der K. Freistadt Pesih in Ungarn zur Anfertigung der zum Wiederaufbau des K. städtischen Thea⸗ äers erforderlichen Pläne den Weg der freien Konkurrenz der Herren Aichitelten und Baumeister mit der Bestimmung gewählt, daß der mit Zuziehung acht barer Preisrichler' vom Auslande als der zur Ausfüh— rung bästanerfannte Plan mit 400, der zweite mit 200 und der dritte mit 1560 Stück K. . Dukaten aus der obigen K. Kommissions-Keasse belohnt mn erden wird.
iesem beitretende Künstier lönnen Pläne und Pro—
gramme in der Buchhandlung des Herrn Alexan⸗ der Duncker in Berlin, Französische Straße Nr. 21, kostenfrei in Empfang nehmen.
Georg Damianowitsch, Subst. Präses. Johann Limburg, Cores. Actuar.
Literarische Anzeigen.
Im Valage von Wilhelm Besser ist so eben erschienen: es Luther's Werke.
Vollständige Auswahl seiner Hauptschriften herausgegeben von
Otto v. Gerlach.
Band 14. Preis: 10 Sgr. (Der Predigten Ar Band.)
239] Sonntas den 21. Mär 1847, Abends 7 Uhr.
KR Gn ert Saale der Sing Akademie, gegeben von
Alexander Dreyschock,
älliger Mitwirkung der Frl. B ühring und
unter gel z sSechiesche,
— ——
1) 2. Allegro und Scm erz aus] döPomp. und vorgetr. der Soonsäefte in D-moll, vom Konzertgeber.
b. Trinklied, *. 7 a . 9 1 7 21 1 Rn 2) Arie aus Euryanthe, gesungen von Frl. Ls chie
s che.
3) a. Scherzo,
kb. LAbsence (Lied ohne Worte),
4) Lieder, gesungen von Frl. Bü hring.
5) L'inquitude, komponirt und vorgetragen vom Konzerigeber.
6) Im Wald, Duett von Esser, gesungen von Frl. Bühring und Erl. Zs ch i esche.
7) a. Souvenir de Berlin, Eomponirt und b. Variation über „God save vorgetragen ihe Queen“ für die linke vom
Hand allein, Ko nzert geber.
Numerirte Billets à 1 Thlr. sind in der Musik- handlung der Herren E d. Bote C G. Bock, Jäger- 42, und Abends an der Kasse zu haben.
komp. und vortzetra- gen vom Konzert- geber.
strasse No-.
Anfang 7 Uhr.
Kassen- Eröffnung 6 Uhr.
240 b] Montag den 22. März 1847,
ben ds halb 8 1 hr. K Saale der Sing- Akademie:
z weites
J
gegeben von
2 8 2 * M h * . Clara Schumann Wieck, K. K. Oesterreichische Kammer-Virtuosin, unter gefälliger Mitwirkung der Mad. Via rdot- Garcia, des Königl. Konzertméisters Irn. IHEu bert Königl. kKammTermusiker Herren
Ries und der Richter und Griebel.
kRonneburger, 1) Quintett sür Pjanoforte, 2 Violinen, Viola und Violoncello, von Rob. Schumann, vorgetratzen don dem Königl. Konzertmeister Irn. Kies, den Königl. karmermusikern Herren Ronne- k urger, Richter und Griebel und Mad.
Schumann. 2) Fragmente von Händel: 2. „Tutta raccolta ancor“, Largo aus der Oper: „Ezio“, b. „Ask if yon damask rose be sweet“, aus dem Gratorium „Susanna“, gesungen von Mad. Via 3) Sonate (F-moll) von 1. v. Beethov von Mad. Schumann. A4) Siciliana von Pergolese (auf Verlangen), gesun- gen von Mad. Viardot- Garcia. 5) Gapriceio (E-dur] Von F. Mendelssohn Bartholdy, vorgetratzen von Mad. Schumann. 6) Spanische Lieder, gesungen von Mad. Viardot- Garcia. 7) Reminiscences aus „Lucia“, von Liszt, gespielt von der Konzertgeberin. Numerirte Billeis à 1 Thlr. sind in der Musik- handlung der lerren Ed. Bols und G. Bock, Jägerstr. 42, und Abends an der Kasse 11 haben.
Kassen Erössnung 7 1 hr.
1d oOt- Garcia. en, gespielt
236 b
Seine Majestät der König von Hann ver haben den Tischlermeister Joh. Heinr. Böttcher hierselbst zu Allerhöchstihrem Hofstischler ernannt.
Das Abonnement beträgt: 2 Rihlr. sür Jahr. 1 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. — 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhohung. Ansertions-Sebühr für den
Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 8gr.
86 81.
Allgemeine
eußischt Zeitung
Berlin, Montag den 22sten März
Alle host - Anslalten und . — — 42 auf dieses Glatt an, suͤr 5er! die Expedition der Allg. Prruß . Zeitung: . Friedrichs siraße Ur. 72.
1847.
2 nr er rn. . Inland. Berlin. Cirkular⸗Verfügun 56 1 gen. ee r. VBundesstaaten. Königreich Bavenrn. Abreise des — von Abel. 2 Berichtigung. — Königreich Sachsen S hreiben des Vice-Präsidenten von Thielau und Amwort des Mini se⸗ 2 — Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Befinden der 8 . — HDerzogthum Braunschweig. Der Land tage— mne, — Die Regierung und der ständische Ausschuß. — Unisor=— n. 2 in. — Freie Stadt Frankfurt. Veneichniß der 3 S147, 1818 und 1819 ernannten Spruchmänner bei dem Frankreich. Paris. Belohnung edler Handlungen. — Verichti — Königin Christine. — Vermischies. — gn . aus 3 . n g. a,,, . für 1845; Verwerfung eines Antrags ö rämien für Urbarmachun — z ide⸗ 3 di e . 6 . chung von Land; Getraide⸗ Zufuhren; die zroßbritanien und Irland. London. Parl ? 266 die irländische Armenbill; Auswanderung. e, . ö urg. . Dekret über die ih hen Handlungs ⸗Reisenden den Zo lvercins-⸗ Staaten. — Wohlthätigkeit und Noth. — Preßpro— zesse. — Bank-Dividende. — Vermischtes.
* 2 . *
e . Kanton Tessin. Die Hemmungen des Getraide-Verlehrs
. .. n, er. des Königs von Neapel mit seinem Bru— , . i descalchi. — Neapel. Reise des Kronprinzen von
9 26 3. — Großherzogthum Toscana. Excesse.
e ? . aus Paris. (Die Karlisten in Catalonien.) , . on. Intervention Englands. — Militairische Opera⸗=
] Suspension der constitutionellen Garantieen.
Königl. Opernhaus. („Nobert Ter Tenfes . . fungen ö eufel“) — Die wissen c J lesungen in der Sing-Alademie. (Elfte Vorlesung.) .
Amtlicher Theil.
Se; Maꝛlestät der König haben Allergnädigst geruht; Dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Klugmann, so wie den Majors . D., Pietsch und Pathe, desgl. dem Justiz⸗Amtmann, Justiz⸗ rath Thewalt zu Linz, Kreis Neuwied, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie Dem Advokat - Anwalt bei dem Revisions- und Kassationshose Justiz⸗Rath Sandt, bei Gelegenheit der ihm auf sein e, ö theilten Entlassung aus seinem bisherigen Amtsverhältnisse, den Cha— rakter eines Geheimen Justiz⸗-Raths zu verleihen; und Den bisherigen Ober-Wegebau-Inspektor Horn zu Potsdam, den bisherigen Wasserbau-Inspektor Briest zu Havelberg und den bisherigen Landbau-Inspektor von Bernuth zu Berlin zu Regie— rungs- und Bauräthen zu ernennen.
Ihre Königl. Hoheiten der Erbgroßherzo ĩ
. ligl. — zog und die Erb großherzogin von Meckenburg-Strelitz sind Neu⸗ Strelitz hier angekommen. ) .
Der bisherige Justiz-⸗Kammer-Direktor Lüdicke in Schwedt ist zum Justiz-Kommissarius bei dem Kammergerichte und zugleich zum Notar in dem. Departement desselben ernannt worden, und haben des Königs Majestät demselben bei Gelegenheit dieser Ernennung den Charakter als Justiz-Rath beizulegen geruht.
Post⸗-Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen.
. Das Post⸗Dampsfschiff „Geiser“, geführt von dem Königlich
dänischen Marine-Osfizier, Herrn Lütken, wird auch in diesem Jahre
wieder eine regelmäßige Verbindung zwischen Stettin und unterhalten. Dasselbe wird bis r., . aus Stettin Freitag 12 Uhr Mittags und aus Kopenhagen Dienstag 3 Uhr Nachmittags abgehen und seine Fahrten dergestalt beginnen, daß die erste Abfer⸗ tigung aus Kopenhagen Dienstag, den 6. April, und aus Stettin Freitag, den 9. Aprii, erfolgt.
Das Passagegeld beträgt zwischen Stettin und Kopenhagen für den ersten Platz 1) Rthlr, für den zweiten Platz 6 Rüihlr. für den dritten Platß 3 Rthlr., zwischen Swinemünde und Kopenhaben resp. 33 Rthlr., 55 Rthlr. und 25 Rthlr. preußisch Courant, Kinder und . k . Moderation. Wagen und Pferde, so wie
r und Kontanten, werden gegen billige Fracht befö
Berlin, den 15. März 177 J.,
General⸗Post⸗Amt.
Das gte Stück der Gesetz⸗Samm ⸗ gegeben wird, enthält: ire ; g n en! i . Nr. 2805. Die Allerhöchste Kabinets Ordre vom 29. Januar d. J.,
betreffend die den Kreisständen des ratiborer Kreises in
Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee
von Ratibor nach der Landesgränze bei Klingebeutel be⸗ ö willigten siskalischen k ; ö ö
„2806. Die Verordnung, über die Eindeichung der Grundstücke
der Kataster⸗Gemeinden Strümp, Lank und Langst. Vom ö 3. Februar d. J.
„2807. Die Verordnung über die Organisation der neuen Deich⸗ schauen auf dem linken Rhein-Ufer abwärts von Neuß. Vom 7. Mai 1838.
„28608. Die Allerhöchste Bestätigunge Urkunde vom 12. Februar l. J. nebst dem dazu gehörigen Nachtrage zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, in Betreff der Emission von Actien im Betrage von 823,400 Rthlr. Vom 25. November 1846.
„2809. Die Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 19. Februar d. J., betreffend die Abänderung der Bestimmung des Hafen= geld⸗-Tarifs für den Hafen von Pillau vom 18. Okto⸗ ber 1838. Anhang zu III. No. 1. Litt. a.
„2810. Das Publications⸗- Patent, vom 1. März d. J., den wegen Anwendung des §. 2 der Bundes⸗Beschlüsse vom 5. Juli 1832 6 die kommunistischen Vereine von der deutschen Bundes-Versammlung unter dem 6. August
. 1816 gefaßten Beschluß betreffend, und ̃ „2811. Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 1. März d. J., e n, 9e and der Eisenbahn⸗Geselischaften ei Entschädigungs⸗Ansprüchen der ; Berlin, den 22. . . ih 36 Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prin ĩ ĩ ge r . riedrich zu ö von London. ( . ö e. Excellenz der General- Lieutenant und kommandirende Ge— neral des Iten Armee⸗Corps, von Weyrach, von Frankfurt a. d. O. Abgereist: Der Fürst zu Lynar, nach Dreeden. Se. Excellenz der Erbhofmeister in der Kurmark Brandenburg, Graf von Königsmarck, nach Netzband.
— —
Uichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 21. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ guädigst geruht, der Ehegattin des Landraths und Kammerherrn Freiherrn Raitz von Frentz, gebornen Gräfin von Bissingen⸗ Nippenburg, die Anlegung des von Ihrer Majestät der Kaiserin Mutter von Oesterreich derselben verliehenen Kaiserl. Königl. Stern⸗ kreuz-Ordens zu gestatten. ö
Berlin, 21. März. Das Ministerial-Blatt für die ge⸗ sammte innere Verwaltung (Nr. I) enthält ferner die Cirlular⸗Ver-= fügung an sämmtliche Königliche Regierungen, die beschränkte Zu— ins zu den Feldmesser-Prüfungen betreffend, vom 18. Januar dl /.
„Der Andrang zu den Feldmesser⸗-Prüfungen hat seit einigen en i hohem Grade zugenommen, daß die Zahl , *. , Jahr 1840 beinahe verdreifacht ist. Ungeachtet der durch die Einschränkung de⸗ Eisenbahn⸗ und sonstigen größeren Bauten in neuerer Zeit wesentlich verminder ten Aue sicht auf Verdienst ist der Zuwachs von Feldmessern noch immer im Steigen begriffen. In dem Bezirke mehrerer Regierungen ist dadurch be⸗ reits ein fühlbarer Mangel an Beschäftigung herbeigesühnt und das Finanz Ministerium mit zahlreichen Gesuchen angegangen, denen nicht hat ent= sprochen werden können. Unter diesen Umständen ist es nicht länger zulässig den Anträgen auf Entbindung von dem Nachweise der durch das Rgulails vom 8. September 1831 (Anl. a. vorgeschriebenen Schulbildung in dem bisherigen Umfange zu entsprechen.
Ich habe daher beschlossen, derartige Gesuche, mit alleiniger Ausnahme
besonders dringender Fälle, in denen neben ausgezeichneter Befähigung eine
der vorschriftsmäßigen Schulbildung ganz nahe kommende Vorbereitung vor⸗ handen ist, nicht weiter zu berücksichtigen. Indem ich die Königliche Regie⸗— gierung von diesem Beschlusse in Kennmniß setze, weise ich Sie zugleich an bei Ihr eingehende, derartige Gesuche ohne Berichterstattung zutuctʒuweisen und Anordnung zu treffen, daß die angehenden Feldmesser⸗-Eleven davon m n le . . . e,. zur Prüfung zugelassen zu werden ussicht haben, welche den regulativmäßi 1 andi w 9 äßigen Erfordernissen vollständig zu
Berlin, den 18. Januar 1847.
Der Finanz⸗Minister von Düesberg.“
Desgleichen die Cirkular⸗Verfügung an die Königlichen Regie- rungen zu Königsberg, Danzig, Gumbinnen, Köslin, Stettin, Brom⸗ berg, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Potsdam, Frankfurt und Magde⸗ burg, die Bestätigung der Wahl verwandter oder verschwägerter enn, ,,, betreffend, vom 26. Dezember 181.
„In Gemäßheit einer von des Königs Majestät bei G ñ vorgekommenen Spezialfalles mittelst ile gene e. ,, getroffenen Bestimmung, wird die Königliche Negierung ermächtigt, in dai sen, wo in Städten ine Person zum Mitgliede des NMagistrats gewählt worden, die mit einem anderen Mitgliede im dritten Grade oder näher verwandt oder verschwägert ist, von dem Hindernisse, welches nach 8 150*) der Städte⸗-Ordnung vom 19. November 1808 der Bestätigung die ser Wahl entgegensteht, in gleicher Art zu dispensiren, wie solches der 5. S6 **) der
*) 5. 150 1. «. Auch darf Niemand, der zu einer Magistrats
. . ; * ,, elle gewählt oder vorgeschlagen wird, mit den übrigen im ir , gelen. Mitgliedern und daz schon erwählten und vorgeschlagenen Personen im dritten Grade oder näher verwandt oder verschwägert sein.
3 8 * l. «. Der Eintritt in den Magistrat wird durch Verwandt⸗ , . 1 , j drei ersten Grade mit schon vorhandenen Magistrats Mitgliedern verhindert; jedoch kann die Regierung v Hindeinisse dispensiren. ; 86 fn
Königliches Opernhaus.
Robert der Teufel. Mad. Viardot-Garcia: Herr Tichatschek: Robert. (Den 19. März.)
Jedes Weik trägt den Keim seincs Lebens und Todes in sich. So wenig ungegründetes Lobpreisen die Eintagsfliege vor dem Tede und der Veirgessenheit rettet, vermag verspritzter Gifteifer das innere Leben eines wirklichen Kunstwerkes zu eriödten. Diese Wahrheit ist unwiderleglich. Sie findet einen neuen glänzenden Belag in der Geschichte der in Rede stehen⸗ den Oper, die, obgleich sich schon vor ihrem öffentlichen Erscheinen ver dammende Stimmen gegen sie erhoben (wie der solgende, einer Biographie Meyerbeer's entlehnte Vorfall bezeugen lann), doch noch jetzt, nach ei⸗ nem. JZeitt aum von 16 Jahren, siegreich das Feld behauptet. Als „Robert der Teufel“ im Jahre 1831 in Paris zum erstenmale zur Aufführung kommen sollte, hatte sich z r Generalprobe eine große Anzahl jener kenntnißlosen Kunstrich⸗ ler eingefunden, deren es überall, hauptsächlich aber in Paris giebt. Das Werk hören, bespötteln und ihm eine vorschnelle Grabrede halten, war die sen Handwerksrichtern ein Geringes. Wenns hoch käme, meinten die Aristarchen, so dürste das Stück zehn Vorstellungen erleben. Der Opern- Direktor, durch diese Urtheile unruhig gemacht, lonnte seinen Schrecken nicht länger veihehlen und wandte sich in seiner Angst an Herrn Féötis der zufälligerweile auch im Saale stand. „Geben Sie sich immer zufrie den / tröstete dieser, yich habe mit meinen beiden Ohren aufgehorcht, es sollte mich wundern, wenn ich mich getäuscht hätte, Es ist in dem Werke mehr Großes als Kleines; die Scene ist voll Leben, der Ausdruck kräftig; es geht gewiß tief ins Gemüth hinein. Glauben Sie mir, der Himmel ist nn, . — die Sache reicht hinan, die Oper geht von einem 1h . nderen.“ — Ist je eine Prophezeiung beinahe buchstäb— , ö. a , ,, . e, ,., Selten hat und eine gleiche Popularstät . ) nen . 4 ö 6 . ee, ,,, gt, wie Robert der Teufel. In Paxis er r n e b., den elf ar, e gl , dee ieder,
zt, ie Eingang an allen Bühnen Europa“ z. B urs pa verbreitete sie sich auf die anderen Erdtheile, und . n , ,
( ö nicht nur in Neu⸗Or⸗ . , , r i . ern,. Theatern ge⸗
f ) a, in ma , Aufsührung und sand überall , , , e. . r . . Zeit, von unseien übersecischen Ertursto= . jzukehren und der heutigen Aufführung zu ge—
Da das Werl längere Zeit vom hiesi r susdig nah ei nn gf, ile , . e , e l,
ĩ reich beiwohnenden Publikums do gewährte durch die Zusammenwirkung der dle! ll 99 ir e
Alice.
,,,. Tichatschek, der lieblichen Tuczetk und des edlen Böttich er, . Dänden die Haupt-⸗Particen anvertraut waren, einen seltenen Genuß. Robert ist eine durchaus geeignete und höchst dankbare Rolle für Tich at— schek, die seine Vorzüge als Sänger und Darsteller herauszustellen voll kommen gestattet. Sie wurde in der That meisterlich von ihm repräsentirt. Seine echt ritterliche Erscheinung, seine wahrhaft kolossale, durch seltene Kraft und durch Adel und Fülle gleich ausgezeichnete Stimme, seine voll endete Kanst des Vortrages und der Darstellung wirften hier im glücklich
sten 6 und riefen den größten und allgemeinsten Eindruch her rn. Eben so Larf die Leistung der Yadame Garcig als ice eine vorzügliche genannt werden. Obgleich sich die Indivi-
dualität der Künstserin für diese nicht affektreiche Nolle weniger eig net und außerdem ihr Organ — wie verlautet, in Folge ,, 3 ben = diesmal, besonders in der Höhe, merklich angegriffen llang, besiegte sie diese Hindernisse glücklich und veranschaulichte den schönen Charakter der neinen, treuen Alice, dramatisch wie musikalisch, mit lebensvoller Wahrheit. Auch Dlle. Tu cz et als Isabella genügte musikalisch, eben so Here Böt⸗ fiche als Bertram, wicwohl Erstere jedwede dramatische Färbung ihrer Rolle vermissen ließ und es Letzterem, das charalteristische Element, die diabolische Natur seines darzustellenden Charalters, herauszulehren nich vollständig gelang. Davon abgesehen, war der Total, Effelt der Vorstellung auch hinsichtlich der übrigen Besetzung, wie wir bereits andeuleten, ein zu— sriedenstellender, ein Ausspruch, der indessen den Wunsch nach einem in manchen Theilen abgerundeteren Ensemble nicht ausschließt.
2 *.
Die wissenschaftlichen Vorlesungen in der Sing⸗Akademie. Cl fie ,
ö (Den 20. März.)
Es kann Jemand recht einst und tiessinnig sprechen und i den Beifall seiner Zuhörer gewinnen. Herr 5. nn. lch 2. Vornag über das Wesen und den Ursprung der Sprache, der in sehr abstralter Weise und streng geschulter logischer Ordnung klar zu machen suchte, daß die Sprache nicht blos ein Verständigungsmittel für die Men schen, sondein auch eine sittliche Macht, eine Macht des freien Geistes, sich zu äußern, sei. Da dieser Vortrag in breiter etwas schwülstiger orm sich regelrecht und wissenschaftlich durch eine Menge Definitionen arbeitete, ehe er bei einem sicheren Resultat anlangte, so möchte er Vielen ziemlich lang und unerquichlich geworden sein, trotz der interessanten Anknüpfungs punkte für die allgemeine Betrachtung der wunderbaren Organisation des mensch= lichen Geisfes, die er darbot, und trotz der tiessinnigen ö. en, welche der Redner auch in dieser Hinsicht machte. Ein Portrag, wenigstens ein popu= lairer Vortrag, wird immer seine Wirkung verfehlen, wenn man ihm zu sehr anmerkt, daß er spstemalisch zu Werle geht und mit fast mathematischer
Umständlichkeit und Genauigkeit eine Form sich wählt, um einen voraus-
gesetzten Satz zu beweisen; ein Vortrag ist eine Rede, und die Red frei und, natürlich sein, das mühsame Aufbauen ihrer Form . . 3 sondern , und deshalb die Beweise für ihre hcorectischen Wahrheiten unmittelbar und ungezwun ichkei , gezwungen aus der Wirklichkeit Die Anwendung, welche Herr Dr. Stern von dem endli dung, welche . ndlich ge Nesultate zum Schluß seiner Untersuchung machte, war in,. Theil des Vortrags. Er hatte die Entwickelung der Sprache des Menschen
von der Eniwickelung seines Geistes abhängig gemacht und bei Erllä
err ne, Idee nachgewiesen, daß die . nicht 1 liche Eisindung, sondern ein Geschenk der Natur sei, welches der freie Geist aber durch lange Pflege und Ausbildung erst zu einem bequemen Mittel
seiner Aeußerung unschaffen müsse. Wie dies bei de ivi
. so geschehe es, im Großen genommen, auch ,, chengeschlecht, und wenn man annehmen müsse, daß dies in . Fort⸗ schritte begriffen sei, so sei auch die Annahme gerechtfertigt, daß die Sprache des Menschen sich vervollkommnet habe und fortwährend noch vervollkommne Der Redner trat hiermit in entschiedene Opposition gegen die Ninsichten derer, welche einen Verfall der Sprache gegen das Alteithum annehmen und suchte durch blendende Gleichnisse seine Behauptungen zu begrunden Die Empfindung, sagte er, war ehemals, in der Kindheit des Yienschenge⸗ schlechts, tiefer und die Sprache deshalb voller, üppiger, bei der alleinherr⸗ schen den Natur ein treuer Ausdruck solcher tiesen Empsindung; aber wie das Licht der aufgehenden Sonne durch die dunkeln Schatten des Morgens auch tieser gegen den hellen Mittag ist, so sleht die Sprache der Empsin= dung der Alien zu der Sprache des selbstbewußien und sich selbst bestimmenden Geistes der Neueren. Weil der Gedanke gewonnen, hat die Sprache gewon= nen. Wir möchten dies nicht unterschreiben, eben so wenig das Gleichniß, welches die Sprache der Alten mit einem Baume vergleicht, der im Freien in urlräf sigem Wuchse ohne Pflege emporwuchert, im Gegensatze zu Sprache der Neuner ren, welche als ein Gewächs dasteht, von der Natur allerdings auch gegeben, aber von der pflegenden Hand des selbstbewußten Geises in lunstvolle und reine Formen gegöͤssen. Die edle und reine Prosa eines Fenophon und Tucydides ist doch wahrlich kein ungeordnet emporwucherndes Natur- gewächs, und wir haben unt Angesichts der heutigen. Blasirtheit. des un. glaubens und der Indifferen; cben nicht altzusehr unsertt Selbsibewußtheit u' freuen. In der Idet mag der Gegen as des Usterthums und dernms; bernen Well ausgeglichen und die Velbindung n Vorzüge beider vielleich suͤr inc ntue Ackadvorbereinet sein, aber in der Wirllichltit noch lan ge nicht. Was wir nicht haben, hatten die Alten Unmittelbarkeit des Empfindens, ri. Quelle alles menschlichen Glückes, und eist wenn wir mit unserer Selbst⸗ bewußtheit jenen Vorzug verbinden, werden wir auch anderer Vorzüge, welche diesen begleiten und wozu wir auch die Sprache, das Aeußerunge= mittel nicht blos des menschlichen Geistes, sondern auch des menschlichen
Empfindens, rechnen, iheilhaftig werden. — x —