1847 / 87 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

von Salpius, General⸗Major und Kommandant von Danzig, Graf Stillfried, Oberst und Commandeur des 38sten Infanterie- Regiments, als General⸗Major mit Aussicht auf Verleihung einer K‚tommandanten⸗Stelle, ö 6 von Rudloff, Oberst, aggregirt dem Kriegs⸗-Ministerium, * 8 neral⸗Masor mit Belaffung in seinem Verhältniß bei der Reg 64 , , ö ulz erst von der Adjutantur, ; ; von i, , Oben. Le n mn vom 9gten ufa ute ie. einen, Brandt, Major, aggregitt dem lL2ten )nfaglen ed, mne von Bredow, Masor, aggregirt dem Zten Ulanen . ; von Görschen, Major vom 24sten Insante e sr , nent von Blankenburg, Major vom 15ten e,. eg 2. von Szerdahelly, Major vom 13ten , . we. . Lisack, Major, aggregirt dem 2asten Infanterie⸗Regiment,

ĩ I5ten Infanterie⸗Regiment, . * e, . è—— dem 1Isten Garde⸗Regiment

zu Fuß und dienstleistender Adjutant beim Gouvernement in Mainz, alle 8 als Oberst⸗Lieutenants,

Hauck, Major vom 6ten Infanterie⸗Regiment,

Witt auptmann vom 16ten, 5 n ü , vom Absten, von Hertz en, Hauptmann vom 2l sten, Baron von Butler, Hauptmann vom 37sten, ö. Junge, Hauptmann vom Z8sten Infanterie Regiment, alle 5 als Majors, sämmtlich mit Pension zur Disposition gesiellt. ei der Landwehr: Den 13. März. von Kameke, Rittmeister vom Zten Bataillon gten Regiments, als Major mit der Armee⸗-Unisorm mit den vorschriftsmäßigen Ab⸗ zeichen für Verabschiedete, Rosenberger, Major und Commandeur des 1sten Bataillons 21sten Regiments, als Oberst- Lieutenant mit der Uniform des 23sten Infanterie Regiments mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für BVerabschiedete, Aussicht auf Civil-Versorgung und Pension, der Abschied bewilligt. Grauroch, Oberst und Commandeur des Asten Bataillons 23sten Regiments, mit der Regiments- Uniform mit den vor— schriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension in den Ruhestand versetzt. Garn, Major und Commandeur des 2ten Bataillons 12ten Regiments, als Oberst-Lieutenant mit Pension zur Dis position

gestellt.

Den 16. März. Manteuffel, Oberst-Lieutenant und Commandeur des Zten Bataillons 7ten Regiments, als Oberst mit der Uniform des Ilsten Infanterie⸗ Regiments mit den vorschriftsmäßigen Ab⸗ zeichen für Verabschiedete und Pension, der Abschied bewilligt.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. Se. Majestät der König hat am 21. März zum erstenmale während seines Unwohlseins seine Gemä⸗ cher wieder verlassen, um bei Ihrer Majestät der Königin den Thee einzunehmen.

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Luitpold mit Jamilie werden am 12. April von Florenz abreisen und direkt hierher zurückkehren.

Der Freiherr von Hunoltstein wird gegen Ende dieses Monats hier wieder von Athen erwartet, worauf dann Herr von Wendland nach Paris zurückkehren wird.

Des von Nürnberg aus an Se. Majestät den König gerichtete Ge⸗ such wegen Veranstaltüng einer Sammlung freiwilliger Gaben von Damen-⸗Arbeiten, Kunst⸗, Schmuck- und feineren Industrie⸗Waaren, um dieselben mit anderen, aus ganz Deutschland dargebrachten Gegen= ständen dieser Art zum Behufe der Untersttzung des deutschen Hos⸗ pitals in London daselbst im Mai d. J. verkaufen zu lassen, ist ge⸗— nehmigt worden.

Das Kollegium der Gemeinde-Bevollmächtigten in Nürnberg hat den Antrag auf Oeffentlichkeit der Sitzungen und Verhandlungen mit fast einmüthiger Zustimmung angenommen; eine Kommission wird die geeigneten Vorschläge ausarbeiten, welche der Regierung zur Geneh— migung vorgelegt werden sollen.

von

Großherzugthum Hessen und bei Rhein. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat nach stehendes Schreiben an die Großherzoglichen Hofgerichte in Darm⸗ stadt und Gießen erlassen:

(4 Bekanntlich ist die Statthastigkeit der körperlichen Züchtigung als Dis zsplinarstrafmittel im Untersuchungs Verfahren durch die Praxis einge— führt worden, die sich vorzüglich darauf stützte, daß die körperliche Züchti⸗ gung überhaupt eine auf Verbrechen und Vergehen gesetzte Krimin alstrase war. Wenngleich durch den Umstand, daß das neue Strafgesetz diese Strafart ausgeschieden hat, dieselbe keinesweges, was den Strasprozeß an—

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langt, schlechthin unstatthaft geworden ist, so ist doch nicht zu verlennen, daß unter solchen Umständen ihre fernere Anwendung im Kriminalverfahren wesentlichen Bedenllichkeiten unterliegt. Hierzu lommt, daß der Untersuchungs⸗ Richter, während er ohne 3 Vorschrist darüber gelassen ist, in wel= chen Fallen und, in welchem Maße er körperliche Züchtigung verhängen kann, demnach Mißbilligung, ja noch schwereren Folgen ausgesetzt ift, wenn die höhere Behörde die Ansicht, auf die hin er handelte, nicht theilt, so wie auch nicht in Abrede zu stellen ist, daß durch Mißgriffe in Zufügung die ses Uiebels schwercs, kaum zu reparirendes Unrecht geschchen sönnt?. * Wenn nun diese Umstände das Resultat erzeugt haben, daß schon seit geraumer Zeit die Anwendung der körperlichen Jüchligung im Kriminal ⸗Prozeß nur aͤußerst selten vorkommt, so ist es auch der Fall, den Vorwürsen, welche gegen das deutsche Strafverfahren aus diesem Strafmitiel hergeleitet wer⸗ den, und die kaum mehr ein wirkliches Objckt haben, ein Ende zu machen, nämlich die körperliche Züchtigung ganz aus dem Strafverfahren zu verban⸗ nen. Wir zweifeln nicht, daß Sie mit uns einverstanden sein und hiernach die Ihnen untergebenen Gerichte bedeuten werden.“

; Das Großherzogliche Hofgericht dahier hat diese Verfügung dem ihm untergebenen peinlichen Gerichte in Darmstadt und den Ünter⸗ gerichten der Provinz Starkenburg „zur Nachricht und Bemessung“ mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß es mit dem Inhalte voll—⸗ kommen einverstanden sei.

Herzogthum Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Aus den im Druck erschienenen Verhandlungen des Deputations⸗Tages ergiebt sich Fol⸗ gendes über den dermaligen Stand der Ober⸗-Steuerkaffe des Landes, Die Rechnunge⸗Uebersicht derselben für das Jahr 1845 bis 1816 ergiebt als Totalsumme der Einnahme 244,501 Rthlr., dagegen als die der Ausgabe 232,459 Rthlr. Die hauptsächlichsten Einnahmen bestehen in 79,058 Rthlr. Grundsteuer, 3626 Gewerbesteuer, 27, 80 Rthlr. Malzschrotsteuer (brutto), 128,500 Rthlr. Zöllen, Branntwein- und Salzsteuer (netto). Unter den Ausgaben figurirt die Milstair. Ver= waltung mit 46,000 Rthlr. (außer dem Beitrage zur Herstellung der Bundes-Festungen Um und Rastatt mit 2697 Rihlr.), die Tilgung der Landesschuld erster und zweiter Anleihe mit 16, 600 Rthlr. und Verzinsungs-Bedarf mit 36,294 Rthlr. Der Vermögens⸗Bestand der Ober- Steuerkosse hat sich nunmehr folgendermaßen herausgestellt: Aktivbestand s5l, 8s0 Rthlr., bestehend in 25.7090 Rthlr. Altiv⸗-Ka— pitalien, 46, 28 Rthlr. baarer Kassenbestand c.; dagegen Passtv⸗ bestand 1,744,510 Rthlr. Letzterer besteht dauptsächlich in den drei ver⸗= schiedenen Anleihen, der eisten vom Jahre 1857 von ursprünglich S300, 000 Rthlr., wovon der Rest noch dermalen 781,300 Rthlr. be⸗= trägt, der zweiten vom Jahre 1813 (200,000 Rthlr.), wovon noch 191,900 Rthlr. restiren, und der dritten Anleihe von 1845 von 600, 000 Rthlr.

Herzogthum Sachsen-⸗Meiningen. Am 21. März wurde mit kirchlicher Feier der Landtag, nach Ablauf der sechsjährigen Wahlperiode, eröffnet. Im Ritteistande erblickte man, mit Ausschluß eines einzigen, die sämmtlichen früheren Vertreter. Ganz anders sieht es im Bürger- und Bauernstande aus. Diese Deputirten haben sich nn gänzlich rekrutirt; nur zwei der vorigen aus jedem Stande sind geblieben.

Die diesseitige Regierung hat mit der bayerischen eine Ueber— einkunit wegen Aufhebung der gegenseitigen Kostenberechnung bei Requisitionen in strafrechtlichen Untersuchungen getroffen.

Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. Die Prinzessin Alexandra wird zu Ende dieses Sommers sich nach St. Petersburg begeben, um dort zu der Behufs ihrer Vermählung mit dem Groß- fürsten Konstantin nothwendigen Konversion zur griechisch römischen Kirche vorbereitet zu werden. Sie ist gegenwärtig sehr eifrig mit Erlernung der russischen Sprache beschäftigt, wofür ihr der Kaiser Nikolaus einen eigenen Lehrer von St. Petersburg gesandt hat.

Crankhreeich.

Paris, 23. März. Der Ministerrath soll beschlossen haben, einen Gesetz⸗Entwurf einzubringen, um einigen der Eisenbahn-Com— pagnieen, denen Konzessionen bewilligt worden, einen Theil der ihnen auferlegten Bedingungen zu erlassen. Man sagt, dieser Beschluß sei eine Folge der Ungenauigkeit in den ersten Veranschlagungen der In— genieurs der Brücken und Chausseen.

Die Budgets⸗Kommission hat gestern zu verschiedenen Erhöhun— gen der Anschläge im Budget des Ministeriums der auswärtigen An— gelegenheiten ihre Zustimmung gegeben. Der Gesammtbetrag dieser Vermehrungen beläuft sich auf 74,500 Fr. Verworfen wurde ein Zuschuß von 4000 Fr. für das Konsulat zu Tripolis und von 45001 Fr. für die Beamten, welche die Korrespondenz des Ministers mit den diplomatischen und konsularischen Agenten; angenommen aber die Er— nennung eines Konsuls am Cap und die Erhöhung des Gehalts des Konsuls zu Gibraltar von 12,000 auf 15,900 Fr., so wie die An—

stellung eines Dolmetschers für die chinesische Sprache mit einem Ge— halt von 8000 Fr.

Kammer hat nicht ver- Das Journal

nen sogenannte Majorität der Majorität. Diese ist nicht zahlreich, aber indem sie gelegentlich sich absondert und der Linken ihre Stimmen giebt, kann so unerwartete Ereignisse und Theater⸗Coups, von der Art wie die gestrige Wahl, herbeiführen. Das giebt immer Bedeutung, und sie sind darum nicht weniger Konservakive und sehr gute Konserva— tive! Die Monarchie solle nur in Gefahr kommen, und man werde sehen! Unterdessen machen sie sich ein Vergnügen auf ihre eigene Hand. So viel ist gewiß, daß Herr Leon von Malleville nicht ohne den Beistand einer Anzahl von Stimmen der Majorität hätte ge⸗ wählt werden können; so viel ist gewiß, daß vermöge dieser herrlichen Taktik der Vorschlag des Herrn Duvergier de Hau⸗ ranne nicht in den Büreaus zu Grabe getragen wurde, wie es hätte geschehen müssen; so viel ist auch gewiß, daß wir seit einiger Zeit Stoß auf Stoß erleiden; die Opposition ist erstaunt über ihren Erfolg; nur ihre Mitglieder werden zu Berichterstattern in allen Kommissionen ernannt; und wer weiß, ob der Vorschlag des Herrn Duvergier nicht in Erwägung gezogen wird? Unparteilichkeit ist ja eine so schöne Sache! Nun wohl; das ist aber der Weg, auf dem die Majoritäten sich auflösen. Und will man dahin gelangen? Dann würden wir, statt einer parlamentarischen Regierung, eine Regierung des Zufalls haben, die schlechteste aller Regierungen. Wir sordern die Minister auf, dies wohl zu bedenken.“ Die Presse ihrerseits will in der gestrigen Vice-Präsidenten⸗Wahl eine neue warnende Mahnung für die Minister erblicken, sich der Erwägung des Duwver⸗— gierschen Vorschlags nicht zu widersetzen, ohne sich in der Kammer zu einer Vervollständigung des gegenwärtigen Wahlgesetzes noch für diese Session zu verpflichten; dieses Blatt hält nämlich das beste⸗ hende Wahlgesetz so lange für unvollständig, als nicht alle zu Ge⸗ schwornen befähigte Personen das Wahlrecht erhalten hätten. Die Union Monarchique glaubt, daß die Ernennung des Herrn He— bert zum Justiz-Minister, in den beiden Centren der Kammer mit großem Mißfallen aufgenommen, besonders zu dem Resultat der gestrigen Abstimmung mitgewirkt habe; es mache sich hier der Anspruch einer neuen Partei, der jungen und progressistischen Konservativen, auf Berücksichtigung und Zuratheziehung bemerklich. Der Constitutionnel sieht in der Wahl des Herrn Leon von Mallebille ein treffliches Vorspiel zu Reform Vorschlägen, denn Niemand habe die Corruption stärker und geschickter gebrandmarkt als Herr von Malleville; noch sei zwar da⸗ durch die Majorität nicht aus ihren Fugen gebracht, aber das Mi— nisterium müsse dies Votum immer als eine Niederlage und als ein Merkmal des Mißtrauens und der Unzufriedenheit betrachten. Der National stellt sich höchlichst überrascht. „Wer hätte je geglaubt“, ruft dies Blatt, „daß eine Kammer, wie diese, es sich eines schönen Tages könnte in den Sinn kommen lassen, dem Ministerium, welches sie ins Leben gerufen, den gröbsten Schlag zu versetzen! Ist es eine bloße Laune? oder ein von der Vernunft diktirter Vorzug? Prophe— zeit es den Sturz des Herrn Guizot? Ist es eine Antwort an Ruß— land? Oder ist es eine bloße Intrigue? Alles kann möglich sein, das Thatsächliche aber ist, daß das Ministerium sich in einer Mino— rität sieht.“

Lamennais hat sich, da man seinen Namen mit den sozialistischen Bewegungen in Verbindung bringen wollte, in einem Schreiben aufs ent⸗ schiedenste gegen diejenige Tendenz derselben ausgesprochen, welche das Pri⸗ vat-Eigenthum ganz aufheben und alles Eigenthum in den Händen des Staats konzentriren möchte, der dann die Arbeit organisiren und ver— theilen und den Lohn dafür den Einzelnen zukommen lassen sollte. Alle Sozialisten⸗Schulen, sagt er, die er kenne, kämen zu diesem Re⸗ sultat, aber die Verwirklichung eines solchen Systems würde die Völ— ker zu einer Knechtschaft führen, wie sie die Welt noch nie gesehen, und den Menschen zu einer bloßen Maschine machen, ihn unter den Neger herabwürdigen, den der Pflanzer nach seinem Belieben ge—⸗ brauche, ja unter das Thier. „Ich glaube nicht“, fährt Lamennais fort, „daß jemals unheilvollere, verkehrtere, ausschweifendere und er⸗ niedrigendere Gedanken im menschlichen Hirn ausgebrütet worden;

mit welchem Eifer er sich den höchsten Aufgaben widmete. 1805 nach Ber— ö. zurücgelehrt, erhielt er die n e r, n, zur Ausführung bib⸗— ischer, hissorischer und mythologischer Aufgaben. Am 23. November 1806 26 er zum ordentlichen Migiiede der Königlichen Akademie der Künste m Selbst während der nun solgenden Jahre des UÜn— . . wo fast alle Kunst feierte, fand er als anerkannter Meister im dn itz sortwährend. Beschäftiglng, Ausländer und Elnheimische hien sben in, seiner lebendigen, bestimmten und zugleich weichen Ma— 1 are n, zu sein, und ein Verzeichniß von Kretschmar's, Arbeiten 16. it würde die Namen sehr ausgezeichneter Männer und Frauen . n. Von seinen historischen Bildern? die das in damaliger Zeit sel⸗ Ee r. erdienst haben, großentheils aus der vaterländischen Geschschte ent. . sein, verdient noch als vorzüglich gelungen die Daistellung des D i s. werden, wie der große Kurfürst unmittelbar vor der e n nach beendigtem Feldgottesdienst, wozu er selbst den

ihre Stärfe; er ist die Stärke, die sei⸗

die kleine Heldenschaar, womit er an

res Vaterlandes. Fech⸗= udenburger! Wir müssen

Gott anführen.“ ihrer Zeit dar lanz ist di Vild, weiches ebenfalls in Königlichen Bess r w n 36 fag ie der Arbeiten des verewigten 3 uch malte ufa. s Ullerhöchsten Auftrage ein Bildniß des General · Feldmarsch alls Br nger. Unier ae weiblichen Portraits wird vas der Malteln! Laus la gan nnn. Von feinen Schülern, deren er in einem langen Leben viele bil⸗= t, ist 3 ach zu nennen, der ihm immer in danlbarster Aner⸗ g. leb.

tung des Unter en, welches

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das Nachlassen der früheren Kraft sich schon seit Jahren bemerklich machte. Nach gänzlicher Erschöpsung durch Altersschwäche endete am 2. März d. J. ein sanfter Tod das friedliche Leben des 77 jährigen Greises. Er hinter= läßt der Königlichen Atademie cin ehrenvolles Andenken als gewissenhafter Lehrer, und die noch jetzt zu Vorbildern dienenden Studien aus der Zeit seines Aufenthaltes in Rom geben Beweis von dem Ernst und der Gründ— lichkeit seiner Bestrebungen. Berlin, den 22. März 1847. Im Auftrage des Senats der Königlichen Akademie der Künste.

Dr. E. H. To elken.

Zur Alterthumskunde von Neuß.

Neuß, 15. März. (Düsseld. Zig.) In den ersten Tagen des März fanden die Arbeiter beim Ausgraben eines Kellerraumes zu einem Neubau vor dem Zollthor rechts von der Aachener Straße, in der Nähe der Nordfanal⸗Brücke, etwa 10 Fuß tief unter der Erde, mittelalterliche und noch einige Fuß tiefer an derselben Stelle im Sande tömische Antiken.

Die ersteren bestanden in einem vier Fuß langen, einen und einen halben Zoll breiten, dicken, mehrere Pfund schweren massiven Schwerte, dessen metallener Griff, in einen dicken Knopf auslaufend, ohne Korb, sich gelöst hatte und daneben im Lehm lag, dann in einer wohlerhaltenen, ein und ein halb Pfund schweren Spitze einer großen Hellebarde. Sie rührten unstreitig von den kriegerischen Vorgängen Belagerungen von Neuß im Mittelalter her. Das Schwert war ein solches, wie es die Ritter bei ihren Fußkämpfen gebrauchten und wegen der Schwere mit beiden Händen führen mußten. Die römischen Alterthümer waren einige durch Orypdation iheilweise geschmolzene Lanzenspiten, Stücke von erzenen Spangen i-

ꝛulae) und Großennmünzen' von Hadrian, Antoninus Pius und Faustina, leider durch 24. ung . . im Boden auf dem Nevers un- kenntlich geworden. Betanntlsch hat in der Nähe dieser Stelle ein Janus= Tempel der Nomer gesianden, und ist die Römerstraße von Tolßiarum r. Czastra nova Neuß) nach Castra vaetera oder Colonia Lrajana k 26. vorbeigegangen. e findet in diesem Revier viele Gräber a ener Zeit. Zu diesem Funde gese am 12. März noch der Fund eines antilen Grabes, welche . ͤ en n besonders aber wegen der as

oon ar n f e und eichen min Dan n he als hõchst Es sand namlich der vor dem Oberthote zu Neuß, rechts von der löl=

ner Straße, dicht am segenannten Gütchen und am Eiftkanal wohnende Gärtner und Blumenhändler Gifler, zwei Fuß unter Dammerde auf Sand ruhend, einen mit einem steinernen Deckel versehenen, sechs und einen hal= ben Fuß langen, zwei Fuß tiefen und eben so breiten, drei Zoll dicken, massiven Sarg, der oben etwas weiter als unten und aus liedberger Braun kohlen-Sandstein verfertigt war. Der Deckel, welcher, wie der Sarg selbst, durch den Einfluß der Jahrhunderte lang einwirlenden Nässe des Bodens erweicht und fast bröcklig gemacht, wurde beim Abnehmen zerbrochen, ist aber in seinen Stücken noch vorhanden. Der Inhalt des Sarges war folgender: Im Schlamm schwimmend, lag ein nach Osten gerichteier, sehr vermoderter, morscher Körper eines Erwachsenen, wovon sich besonders die Wirbelsäule und die Röhrentnochen der Glieder kenntlich machten. Ueber diesem Skelette waren einige Eimer einer weißen, in Klumpen vertheilten, schmierigfettig anzufühlenden Masse verbreitet, welche sich bei der mit ihr in der Apotheke des Herrn Sels hierselbst vorgenommenen genauen Untersuchung nicht als Orga- nische s, sondern als Gips erwies. Vielleicht rührte diese Säbstanz von zerbröckelten Statuetten von Heiligenbildern, die man dem Grabe beigefügt hatte, oder von einem Guß zur Konservirung des Leichnams her. So sindet man bei den römischen Gräbern in Särgen und, Tufstein eine ähn= liche Belegung mit präpaririem Thon, oft von 1 Fuß Dicke. Weiter ent= hielt der Sarg 1) eine tellergroße flache, blaue, grünlich violeite angelau—= fene Schüssel (Opserschale) voön Glas; 2) zwei gläserne Thränenfläschchen Lacrimatorien dickbäuchig, mit langem Halse, wie eines in dem Houbenschen Fürstengrab⸗ vorgefunden und auf Tafel 48 abgebildet ist; 3) eine große, runde, dickbäuchige Flasche mit engem, langem Halse von grünlich schillerndem, dickem Glase, ähnlich von Nr. C auf der Tafel 39 des Antiquariums von Houben. Vermuthlich ist es ein Behälter für Weihwasfer ö 4 eine fleinere didbäuchige Flasche von weißem, dickem, krystalls« hellem Glase, welches zum Aufheben von Schminfe oder einer wohlriechen- den Essenz gedient haben kann; 5) fünf an ihren Rändern mil bunten röthlich'blaugelber Färbung verzierten Streifen und im Schilde mit Gold— malerei ausgeschmückte Glastafeln von eiwa 6 Joil Breite und 3 Zoll Döhe mit vier dazu gehörigen, ungefähr einen Zoll reiten Glasstücken, welcht letzter: zum Besestigen der Kanten dieser Täfelchen gegen einander benutzt gewesen.

Dis Malerei, durch aufgellebte und radirte Goldblätichen dargestellt, kigte alitesamentarssche und dibiisch chrin ich Borgänge in Pildenn,. beren Vezeichnung resp. Aufschrift gan ieferiich und in rbimischer Lapit arschtist gegeben war; eines dieser Taͤfelchen, das größte und schönste, hatte in der Mitte der hinteren Leiste einen Joll weiten und einen und einen halben

und selbst wenn sie diese Bezeichnungen nicht verdienten, die, in mei⸗ nen Augen wenigstens, nur gerecht sind, so könnte es doch keine von Grund aus unpraktischeren geben. Der Fourrierigmus und einige aus der Schule der St. Simonisten herrührende Sekten, deren praktische Grundsätze, meiner Ansicht nach, nicht weniger abgeschmackt sind, zeich- nen sich außerdem noch durch eine mehr oder weniger vollständige Negirung aller Sittlichkeit aus. Ueber sie brauche ich nichts zu sa⸗ gen: die öffentliche Meinung hat ihnen schon das Urtheil ge— sprochen.“

Es heißt, Herr von Lamennais werde unverzüglich eine Reise nach Rom antreten.

Die algierischen Zeitungen vom 15ten d. berichten, daß der Ge— sundheitszustand Marschall Bugeaud's sich wieder zu bessern angesan— gen. Aus Oran wird vom 10ten mitgetheilt: „Die Nachrichten von der marokkanischen Gränze melden nichts, was wegen der Auf⸗ rechterhaltung des Friedens Besorgnisse wecken könnte. Es werden jedoch fortwährend alle Vorsichtsmaͤßregeln getroffen, einen Ueberfall von Seiten Abd el Kader's überrascht zu werden. Die Bevölkerungen sind des Krieges überdrüssig, und es ist dies die beste Bürgschaft für die Fortdauer des Friedenszustandes.“

Der erwähnte Rangstreit bei dem Begräbnisse des Justiz⸗Mini⸗ sters Martin du Nord bestand darin, daß der Cassat onshof nicht hinter dem Staats Rath im Zuge folgen, sondern als höchster Ge⸗ richtshof des Reichs an der Spitze der gesammten Magistratur gehen wollte. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten beide neben einander gehen; der Präsident Laplagne⸗Barris vom Cassationshofe verlangte aber die rechte Hand. Ferner wollte man den Staats⸗Rath den Mi— nistern anreihen: allein dann hätte er vor dem Hause des Königs gehen müssen, und das ward von diesem nicht zugegeben. Als nun der Zug aus dem Justiz⸗Ministerium abging, rief der Ordner: Der Staats⸗Rath und der Cassationshof! . des ersteren eilten vorwärts, der Cassationehof rührte sich nicht, und erst nachdem eine hundert Schritte weite Lücke sich gebildet hatte,

folgte er, sich stets in dieser Entfernung haltend, nach der Kirche. Dort gab der ihm linker Hand angewiesene Platz neue Gelegenheit,

zu protestiren, und nach dem Begräbnißplatze begleitete der Cassa⸗ tionshof den Leichenzug gar nicht.

. Chateaubriand soll sich entschlossen haben, zwei Bände „histo—⸗ rische Studien über die französische Revolution“ herauszugeben.

X Paris, 23. März. In der heutigen Sitzung der Depu— tirten⸗ Kammer war die Fortsetzung der gestern abgebrochtnen Diskussion über den Antrag des Herrn Duvergier de Hauranne in Betreff der Wahlreform an der Tagesordnung. Es handelt sich jetzt

darum, ob der Antrag von der Kammer selbst in Betracht ge ogen werden solle. ; selb acht gezoge

Herr von Golberg spricht zuerst dagegen. Er hält es nicht für an gemessen, alle verlangten Modificationen an dem Wahlgesetz von 1831 anzunehmen. Nur die Beifügung der zweiten Liste der Juty könnte er bil. ligen. Nie habe er begreifen können, wie man Bürger vom Wahlrechte ausschließen könne, die berufen seien, als Richter über das Loos ihrer Mit bürger Ausspruch zu thun. Jede Modification in diesem Sinne werde er unterstützen. Aber doch glaube er nicht, daß man so kurz nach allgemeinen Wahlen das Wahlgesetz aͤndern dürfe. Die Majorität müsse zu dieser Aen—= derung die Initiative ergreifen. Sie sei stark genug dazu, um diese Sen⸗ dung zu übernehmen, wenn die rechte Zeit dazu gekommen sein werde. Nur am Schlusse einer Legislatur sei der günstige Augenblick dazu. Herr Duvergier de Hauranne schlage vor, die Zahl der Wähler plötzlich um 13 14090 zu vermehren, den Census auf 100 Fr. herabzusetzen, die Zahl

um nicht durch

Die anwesenden Mitglieder

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der Wähler in jedem Bezirk bis auf 400 zu erhöhen; diese Ziffer zu ver⸗

vollständigen durch die Höchstbesteuerten unter 100 Fr., und ein? solche Aenderung nenne derselbe unbedeutend. Diese Meinung könne er nicht theilen. Er könne es nicht für gut halten, auf solche Weise das bestehende Wahlgesetz umzustürzen. Man habe behauptet, das gegen-= wärtige Wahlgesetz begünstige die Wahlbestechung. Ob aber die Erthei⸗ lung des Wahlrechts an eine größere Zahl bedürftiger Bürger, durch Her- absetzung des Wahlcensus, das Mittel sei zu Beseitigung der Corruption? das glaube er nicht. Außerdem schwiegen diejenigen, welche über Corrup- tion schrieen, über Diffamgtion. .. (Lärm links?) „Ja“, wiederholt der Redner, „die Diffamation! Wer unter uns ist ihr nicht preisgegeben ge⸗ wesen? Wir unterstützen, hat man gesagt, ein dem Ausland? ergebenes Ministerium, ein Ministerium ohne Patriotismus. (Lärm links.) Ich aber sage, wir unterstützen ein Minisserium, das die Fahne Frankreichs hoch er= hebt (Murren links), ja, welches diese Fahne Frantreichs höher hebt, als irgend eines der Ministerien, die ihm vorangegangen sind. (Herr Thiers regt sich auf seiner Bank.). Wollen Sie einen neuen Beweis von Diff a⸗ mation? Schon ist auch diese neue Kammer, die noch gar nichts gethan hat... (Unterbrechung links und Lachen) die noch nichts vollendet hat, als eine Adfesse an den König, voll der edelsten Gesinnungen (Murren links), schon ist auch diese Kammer der Diffamation und Angriffen aller Art preisgegeben. Ich stimme gegen die Eiwägung.“ Herr Gensude, der bekannte Legitimist, spricht für die Erwägung. Eine gewisse Heiterkeit ver⸗ breitet sich in der ganzen Kammer beim Erscheinen des Redners auf der Tribüne. Man ruft: Stille! Stille! Der Redner freut sich, daß eine so wichtige Frage in der gesetzgebenden Versammlung angeregt worden sei. Vielleicht habe die Presse dazu beigetragen. (Neues Gelächter.) „Gehen

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wir auf 789 zurück (Ausrufe: O! ol), auf die Zeit, wo zwei Stände sich vereinigten, um einen dritten herabzuziehen, auf jene Zeit, wo Franl- reich 14 Armeen gegen das Ausland schleuderte.“ Eine Stimme: Dies ist ein geschichtlicher Irrthum des Herrn Thiers.“ Herr von Genoude, fortfahrend: Zu jener Zeit habe die Constituante das unversährbare Recht der Franzosen anerkannt, die Auflagen zu votiren. (Ausruf: Aha! da baben wir's! Das gegenwärtige Gesezz schließe 37, 09 Gemeinden von Ausübung dieses Rechtes aus; es e also die 1789 verkündete Gleichheit, welche noch die Grundlage unserer Gesetzgebung und Versassung bilde. Durch Rückkehr zu dem System, daß er verlange, werde man den Grundlatz wiederherstellen, daß jeder Wähler auch wählbar sei, und daß jeder Steuerpflichtige die Auflage votire. „Ihr habt euch alle Gewalten beigelegt“, ruft der Redner der Kammer zu, „aber ihr habt nichts zu unternchmen veimocht gegen die Nechte Aller. Eilen wir also, ganz Frankreich zusammenzubernfen; eilen wir, der Nation ihre Nechte wiederzugeben, die setzs zum Monopel gewor · den sind, seitdem sie in den Händen von 200, 000 Wahlern fonzentrirt sind. Eilen wir, bevor der Strom des Volkes an uns kömmt und feine Rechte zurückverlangt. (Heftiger Lärm.) Man spricht von Irland. Irland, meine He ren, ist auch in Frankreich, es ist zu Bouzangais, es ist vor euren Thä⸗— ren, überall, eilen wir mit Verwirklichung der Grundsätze von 1789.“ Herr von Liadieres spricht gegen die Erwägung. Er habe nicht nach dem vorigen Redner auf die Tribüne steigen wollen. Herr von Genoude sei An- hänger des allgemeinen Stimmrechts, der Antrag gehe aber nicht so weit. Er habe beinahe geglaubt, Herr von Genoude wollte denselben bekämpfen; dem sei nicht so gewesen, Herr von Genoude betrachte wahrscheinlich den Antrag als einen ersten Schritt zu dem von ihm angestrebten Ziele. Der ehrenwerthe Herr Abbé .. . (Unterbrechung) Der Redner erklärt, er habe nicht beabsichtigt, dem Herrn Kollegen etwas Unangenehmes zu sagen. Man sage ja auch: Der ehrenwerthe General, der ehrenwerthe Oberst. Deshalb habe er sich auch ausdrücken zu können geglaubt, wie er geihan. Herr von Genoude habe von boinirten Konservaiiven gesprochen. Darin liege ein Kompliment für die progressioen Konservativen. Er liebe den Fortschritt so sehr als Herr von Genoude. (Der Redner sprach noch, als dieser Bricht des Postschlisses wegen abgebrochen werden mußte.)

Nicht Herr von Duprat, sondern Herr Leon de Malleville, der Opposttions⸗ Kandidat, ist zum Vice⸗Präsidenten der Deputirten⸗ Kammer an Hebert's Stelle ernannt. Tiese Wahl, wenn sie auch nur mit Majorität einer einzigen Stimme ersolgte, ist einerseits eine Mahnung für das Ministerium, auf seiner Hut zu sein, andererseits aber auch ein Beweis von Mangel an Disziplin in der neuen Ma— jorität. Jedermann hatte erwartet, sogleich im ersten Skrutinium den ministeriellen Kandidaten Herrn von Buprat mit der gewöhnlichen Majorität ernannt zu sehen. Selbst Herr Thiers war so fest davon überzeugt, daß er nach Abgabe seiner Stimme den Saal verließ. Weder Herr Guizot, noch Graf Duchagtel hatten es der Mühe werth gesunden, auf ihren Plätzen zu erscheinen und an der Abstimmung Theil zu nehmen. Man rollt die Stimmzettel auf und siehe, Herr von Duprat ist nicht gewählt, Niemand hat die Majorität er⸗ langt, Herr Leon von Malleville, Mitglied der Opposition und Unter⸗Staats-Secretair des Innern im Ministerium des Herrn Thiers vom 1. März 1840, fast eben so viele Stimmen erhalten als Herr von Duprat, eines der erprobtesten Mitglieder der alten Ma— jorität. Man schreitet zum zweiten Skrutinium und erhält fast das⸗ selbe Resultat wie beim ersten. Es wird zur dritten Abstimmung geschritten, und nun kömmt Leben und Bewegung in die Kammer: alle Minister sind auf ihren Bänken. Herr Sauzet verkündet die Wahl Leon von Malleville's zum Vice-Präsidenten der Kammer mit 179 Stimmen gegen 178, die Herrn von Duprat zufielen. Wie unan⸗ genehm das Ministerium von dem unerwarteten Ausgange der Vice⸗ Präsidenten⸗Wahl berührt wurde, zeigt klar die heutige Sprache der ministeriellen Blätter.

Die Kammern werden in ihrer gegenwärtigen Session abermals einen Gesetz⸗Entwurf über die Arbeit der Kinder in den Fabriken zu berathen haben. Das Prinzip des Gesetz⸗-Entwurfs schreibt sich vom Jahre 1841 her. Damals kam ein Gesetz zu Stande, welches die Zahl der Arbeitestunden, zu welchen die Kinder angehalten werden

dürfen, beschränkte. Nach viersähriger Erfahrung wollte nun die Regierung dieses Gesetz abändern, theils um demfelben eine größere

Ausdehnung zu geben, theils um den Uebelständen abzuhelfen, die sich beim Vollzuge desselben kundgegeben hatten. Allgemein wird das darin aufgestellte Prinzip als gut anerkannt, welches die Kinder unter die Abhut des Gesetzes stellt und die verschiedenen industriellen Etablissements einem gleichförmigen Regime unterwirft. Allgemein wird aber auch zuge⸗ geben, daß das Gesetz von 1841 oft störend und hemmend auf die nationale Industrie einwirkt, und daß daher mancherlei Abänderungen der bestehenden Gesetzgebung nothwendig sind. Indem man nur die— jenigen Etablissements in den Bereich des Gesetzes zog, in welchem mehr als 20 Arbeiter zusammen arbeiteten, trat die nothwendige Folge ein, daß Etablissements, die derselben Klasse angehören, je nach der Zahl der Arbeiter, welche sie beschäftigen, entweder von aller Ueberwachung befreit blieben oder den Vorschriften des Gesetzes unterwor⸗ fen waren, was offenbar allen Grundsätzen der Billigkeit widerspricht. Die⸗ ses System hatte außerdem eine bald hervortretende Tendenz zur Ausbeu—

tung des kindlichen Alters zur Folge und eine Verschlimmerung des Looses derjenigen, welche der gesetzlichen Ueberwachung entzogen werden ;

Dir Folge dieses Zustandes der Dinge war, daß die Fabrik- versicheri uns zuversichtlich, daß der Lieblingsplan der französsschen

konnten.

herren und Meister nicht selten sogar mit den Aelter ißb

der Kräfte der jungen Arbeiter sich verständigten. m.

des vorgelegten neuen Gesetz-Entwurss dehnt daher das Beschran⸗

kungs und Ueberwachungs⸗System auf alle Manufakturen und

Fabriken, auf alle Werkstätten, ohne Unterschied der Zahl der darin

beschäftigten Arbeiter oder der darin angewendeten Triebkräfte, aus. Ernstliche Einwürfe haben sich erhoben gegen die Bemessung der Arbeitsdauer nach dem Alter, wie sie das Hesetz von 1811 einge- führt hat. Nach diesem Gesetze beträgt die Dauer der Arbeits zeit 8 Stunden für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren und 12 Stunden für Kinder zwischen 12 und 16 Jahren. Man hat nachgewiesen, daß durch dieses System die Kinder unter 12 Jahren aus einer großen Anzahl von Fabriken ausgeschlossen wurden. In sehr vielen Industrieen steht die Arbeit des Kindes mit der des Erwachsenen in so engem Zusammenhange, daß die des einen ohne die des anderen gar nicht vor sich gehen kann. Das Re sultat war daher, daß durch Beschränkung der Arbeit des Kindes auf 8 Stunden auch die des Erwachsenen auf diese Stundenzahl beschränkt würde. Der Fabrikherr sah sich also in die Alternative versetzt, ent- weder junge Leute von über 12 Jahren anzuwenden oder einen Theil der Arbeit der Erwachsenen zu verlieren. Begreiflicherweise war es fast eine Nothwendigkeit, im ersteren Sinne zu wählen, und das Re⸗ sultat war, daß die Fabriken und Werkstätten den Kindern unter 12 Jahren fast gänzlich verschlossen wurden. Man war also über das Ziel des Gesetzes hinausgekommen. Oft auch sah sich der Manufakturbesitzer genöthigt, die gesetzlichen Vorschrif⸗ ten geradezu zu überschreiten, und die höhere Verwaltung mußte die Augen dabei zudrücken, in der Besorgniß, noch größeres Uebel herbeizuführen durch Umstoßung der Arbeitsbedingungen einer Industrie oder durch Entfernung der Kinder aus den Werkstätten, wo sie neben ihrer professtonellen Heranbildung auch ihre Existenz⸗ mittel fanden. Der Artikel 2 des Gesetz⸗ Entwurfs dehnt nun die Arbeitszeit der Kinder auf 12 Stunden aus; zugleich ist aber damit die VorsichtsMaßregel verbunden, daß die Kinder erst mit 10 Jah⸗ ren in die Fabriken oder Werkstätten eintreten dürfen. Nach Art. 3 muß jedes in dieselben aufgenommene Kind bis zum zwölften Lebens⸗ jahre eine öffentliche oder Privatschule besuchen, außer wenn durch ein Zeugniß des Maire's nachgewiesen wird, daß es den ersten Ele⸗ mentar⸗Unterricht schon genossen hat. Die in die Fabriken eintreten⸗ den zehnjährigen Kinder werden also zwei Jahre zur . ihres Elementar Unterrichts haben. Es ist kaum anzunehmen, da

die Kammern an dem Wesentlichen dieser neuen Bestimmungen etwas abändern werden.

Großbritanien und Irland.

London, 22. März. Ihre Majestät die Königin wird am nächsten Freitag, den 26sten, im Budingham⸗Palast ein Kapitel des Hosenband-Ordens halten, um die Insignien dieses Ordens, die der kürzlich verstorbene Herzog von Northumberland getragen hat, von dessen Sohne entgegenzunehmen.

Lord Palmerston hat einer hiesigen Firma, welche ihm die Be⸗ schlagnahme mehrerer britischen a f. durch die portugiesischen Be⸗ hörden zu Porto angezeigt hatte, antworten lassen, daß der englische Gesandte zu Lissabon angewiesen sei, von der portugiesischen Regie⸗ rung die sofortige Freigebung dieser Schiffe sammt ihren Ladungen zu sordern, da die Beschlagnahme durchaus unberechtigt sei, indem einzig die ungünstige Witterung dieselben genöthigt hätte, erst nach dem 20. Februar den Hafen von Porto zu verlassen.

Die Morning Post schreibt, wie sie vernommen, daß die fran= zösische Regierung dem Prinzen Jerome Napoleon Bonaparte die Erlaubniß verweigert habe, vierzehn Tage bei seiner Schwester, der Fürstin Mathilde Demidoff, in Paris zu verweilen, wo gewisse Fa⸗ milien⸗- Angelegenheiten seine Anwesenheit verlangten. Der französs⸗ sche Botschafter, Graf St. Aulaire, habe des Prinzen Ansuchen um einen Paß nach Frankreich unterstützt, gleichwohl sei es sofort abge⸗ wiesen worden, was um so auffälliger sei, da derselbe vor kurzem einige Monate in Paris verweilt habe. Die Opposttion im franzö⸗ sischen Ministerium komme übrigens vom Minister des Innern, dem Grafen Napoleon Duchatel, dessen Familie vom Kaiser mit Wohl⸗ thaten überschüttet worden und dessen Mutter stolz gewesen sei, die Erlaubniß zu erhalten, ihrem Sohne dessen Namen beilegen zu dürfen. . Lord⸗Ober⸗Kommissar für die Jonischen Inseln hat am 1. März in Korfu die gesetzgebende Vesammlung eröffnet. Aus sei= ner dabei gehaltenen Rede erhellt, daß die allgemeine Schuld im Januar bei Schlusse des Jinanzjahres noch 137, 488 Pfr. St., ein⸗ schließlich eines Saldo von S5, 000 Pfd. St. an den britischen Schatz,

betrug; die gesammten Gemeindeschulden waren 35,935 Pfd. St. Von der Gesammtschuld werden nur 42,847 Pfd. St. verzinst.

Die Times kommt von neuem auf die Absichten der französi= schen Regierung im Mittelländischen Meere zurück und schreibt: „Man

Zoll tiefen Einschnüt, worin vielleicht ein Schloß oder ein Charnier be— sestigt gewesen. Es hat muthmaßlich zum Deckel eines Kistchens gedient, welches aus den fünf gläsernen Täselchen konstruirt war, das obere Täfel“ chen war mit der Aufschrift: Job plastema (vielleicht der Name des An— fertigers der Glasmalerei) in Lapidarschrift versehen und zeigte eine Gruppe von Figuren mit alterthümlichen Trachten; dieses Schmucktistchen enthielt vielleicht bei der Beerdigung des Todten werihvolle Äleinodien desselben, die mit der Zeit zerstört oder in dem Schlamme des Sarges verloren ge— gangen sind. *)

6) Das Fragment eines feinen, glatten, mit edlem Rost bedeckten Me⸗ tallspiegels in ähnlicher Art, wie wir ihn auf Tafel 3 in Houben's Anti⸗ quarium sehen; endlich 7), 8) und 9) von Thongesäßen eine Amphora zweihenkeliger Krug von feinem weißen Thon, ein Opferteller mit nach innen umgebegenem Rande von groher rother Erde und ein einhenkeliger Aschenkrug mit weiter Mündung von gleicher Beschaffenheit. ““) Die glä— sernen und thönernen Gefäße waren sämmtlich mit Sand angefüllt, die niedrige Lage des Terrains in der Nähe der neußer Wiese und des Erft⸗ Kanals nach Selikum, wo der Sarg lag, machte denselben den vielsachen Ueberschwemmungen bei Neuß zugänglich und verursachte es, daß, das Grab hänfig mit Wasser angefüllt gewesen; beim Zurückweichen des letzteren blieben sodann Lette und Sand zurück und füll⸗ ten nebst dem Sarge die darin befindlichen Gefäße trotz dem, daß ersterer mit einem Deckel versehen war, an. Ueberdies saugte der poröse Sand- stein oft Feuchtigkeit aus dem Boden ein, die dann übenfalls das Innere

hiesigen Zeichnenlehrer und Maler Herrn Küppers ilder der fünf Täfelchen entworsen worden, die spä⸗ mit einer Beschreibung des Fundes vervielfältigt, der werden soll. den vie Thongefäße i

Einathmung des

des Sarges durchdrang. Man kann sich deshalb nicht über die ZerstörunQ gen wundern, welche die Zeit auf den Inhalt des Grabes ausgeübt hat. Man muß aber dabei noch gestehen, daß die Goldmalerei sich bei der lan⸗ gen Zeit, in der sie diesen verderblichen Einflüssen ausgesetzt gewesen, noch ziemlich gut erhalten hat. Das Grab stammt unstreitig aus einer vormittelalterlichen, früheren christlichen Zeit, aus einer Epoche her, wo die Römer eben den deutschen Boden durch den Einfall der Völker aus dem fernen Osten Hunnen, Gothen und FTranken-Wanderungen verlassen hatten, wo in den Ge- hräuchen und Siiten unscrer Altvordern noch Vieles von Römern, die hier über vier Jahrhunderte lang ansässig gewesen, anklebend geblieben; daher das Gemisch von römischen und christlichen Ausschmückangen in dem stei— nernen Sarge, das Nichwerbrennen der Leiche, welches das Christenthum verbet, das Beisetzen von gläsernen und thönernen Gefäßen, von Geräthen aus Eiz mit sömischen Formen unter Beifügung von Bildern, die dem christlichen Kultus angehören. Dr. Jäger.

Einige Bemerkungen über den Gebrauch der Einathmung des Schwefel-Aethers bei chirurgischen Operationen.

Bereits in der Februar - Sitzung des hiesigen deutschen Vereins für Heilwissenschaft habe ich darzuthun versucht, daß nach meinen Beobachtun⸗ gen die Einaihmung des Schwefel-Aethers im Wesentlichen gleiche Wir= kung erzeuge, möge dieselbe durch die Nase oder durch den Mund gesche— hen, vorausgesetzt, daß nur das hierzu gebräuchliche Rohr eine hinreichende Weite besitze, um die Einathmung selbst nicht ohne Noth zu erschweren. Meine seitdem gesammelten zahlreichen Eifahrungen haben dles noch mehr bestätigt, und ich glaube nicht, daß die störenden und beängstigenden Neben- erscheinungen des Aetherrausches, als Unruhe, Krämpfe, Toben, Schreien 2c. als die Wirkungen des Einathmens durch die Nase allein betrachtet werden können, vielmehr sind diese von der Dauer des Einaihmens, ganz besonders aber von der Individualität und den constitutionellen Verhält⸗ nissen der betreffenden Palsenten abhängig. So sah ich bei ciner Dame, der ein Zahn eg gr, wurde, nach etwa anderthalb Minuten langer

eihers durch die Nase sehr heftige hysterische Krämpfe mit lautem 5h und Umsichschlagen eintreten und einen Rausch, der wohl über Stunden anhielt. Unter gewissen Umständen führt die

Aether Einathmung durch die Nase Unbequemlichkeiten herbei, deren Erklä—= rung schwer einleuchtet. Die vierzigjährige Dame, bei welcher ich, wie be= reits am gien d, in diesen Blättern gemeldet, wegen lebensgefährlichen Knochenfraßes die Amputation des Unterschenkels vornahm, und welche sich seßt übrigens in der enrfreulichsten Heilung befindet, konnte die Einathmung durch die Nase, wie ich sie versuchsweise vor der Operation anwandte, we⸗ gen ihrer von Tuberculosis nicht freien Lungen durchaus nicht ertragen, während sie die Athmung durch den Mund auffallenderweise sast ohne Hustenreiz überwand.

Wie heilsam übrigens auch der Aetherrausch als schmerzverhütend auf den Kranken wirkt, dem Arzte tritt der hierdurch oft erzeugte Aufregungs⸗ Zustand des Kranken bei Ausführung der Operation störend entgegen, und es kann nicht geleugnet werden, daß die Aufmerksamkeit, welche sich theils auf den chirurgischen Akt, theils auf die Beobachtung des Kranken erstref- ken muß, dann etwas Peinliches hat, zumal nicht immer geübte und erfah—= rene Assistenten bei der Hand sind, um den Rausch und die zu seiner Dauer ersorderliche fortgesetzte Einathmung zu überwachen. Erst vor wenigen Ta- gen operirte ich auf Veranlassung des Henn Dr. Matthias einen einge= klemmten Schenkelbruch bei einem 13jährigen Knaben, der durch . zwar betäubt, aber so unruhig war, daß ich nur mit Mühe die schwierige Operation vollenden konnte, deren sonstiges glückliches Gelingen jedoch je ner Zustand nicht weiter hinderte. ĩ

. diese Bemerkungen sollen keinesweges dazu dienen, den 2 einer Erfindung herabzuseßen, welche ich selbst als eine höchst . * preise, und deren Nützlichkeit bereits an so vielen Orten, in keen, ich sie am 6. Februar bei einer von dem erfreulichsten 3 . 9 usten Speration einer Knieverkrümmung zuerst einführte, orsth yet er Seiten anerkannt ist. Nur möge man nie die ann,, . den Augen lassen, vor Allem aber die Methons de Ein es̃

Fi / i essen. rausches nach Experimenten bei Gesunden fer, , . Berechijgung.

ausgedehnte Anwendung zu chirurgischen ü 8 4 e woßl noch einige Zeit vergehen, be Prinzipien zu diktiren, und 4 6 9 . . unf ;

n n ,,, 34 i le af c! wie in praktischer Hinsicht feine

besonnene Erledigung findet. Berlin, den 26. März 1847. pe 6 K. gen, Direktor des gymnastisch orthopädischen Instituts 3c.