Major Schulze, Commandeur des 1sten Bataillons (Krossen) 12ten Landwehr-Regiments, in das 10te Infanterie⸗Regiment.
Major Unruh, Eommandeur des Iten Bataillons (Havelberg) 21sten Landwehr⸗Regiments, in das 20ste Infanterie⸗Regiment. Hauptmann von Düring, vom 27sten Infanterie⸗ Regiment, En Major und Commandeur des 2ten Bataillons (Stralsund) 2ten
Landwehr ⸗Regiments. ;
Major von Miculiez, vom 32sten Infanterie⸗Regiment, zum Cen mandeur des 1sten Bataillons TErfurt) 31sten Landwehr⸗-Re⸗ giments. 7
Major von Wolff, vom 12ten Husaren-Regiment, zum etatsmäßi⸗ gen Stabs⸗Offizier im Regiment. ; J 6.
Maj von Bön 9 = des Aten Bataillons (Halle) 27sten Lendwehr-Regiments, in das Z2ste Infanterie⸗ Regiment. d
Major Beezwarzowsky, Commandeur des 1sten Bataillons 6 e⸗ litsch 2sten Landwehr⸗Regiments, zum Commandeur des 2ten Bataillons (Halle) 27sten Landwehr⸗Negiments.
Major von Mauschwitß, Commandeur des Zten Bataillons (Naum—- burg) Z2sten Landwehr - Regiments, in das 15e Infanterie⸗ 56
. n Görtz, vom ten Infanterie⸗Regiment, zum Ma⸗
jjor im 6ten Infanterie⸗Regiment. . ᷣ
Hauptmann Anders, aggregirt dem 7Tten Infanterie⸗Regiment, zum Major.
gan, Wernecke, vom 18ten Infanterie⸗Regiment, zum Ma⸗ jor und Commandeur des 2ten Bataillons (Schrimm) 19ten Landwehr⸗Regiments.
Nittmeister von Rogowski, aggregirt dem 1sten Ulanen-Regiment, zum Major.
Major Fischer, Commandeur des 2ten Bataillons (Schrimm) 19ten Landwehr-Regiments, in das 18te Infanterie⸗Regiment.
Major von Bennigsen, vom 10ten Infanterie Regiment, zum Commandeur des 1sten Bataillons (Glatz) 11ten Landwehr-⸗Re⸗ giments.
Hauptmann von Bentheim, vom 10ten Infanterie⸗Regiment, zum Major in seinem Regiment.
Hauptmann Spahns, vom 10ten Infanterie⸗Regiment, zum Ma— jor im 28sten Infanterie⸗Regiment.
Mojor von Clausewitz, vom Ü1ten Infanterie⸗Regiment, in das 22ste Infanterie⸗Regiment. f
Major von Bentivegni, vom 22sten Infanterie⸗Regiment, zum Commandeur des sten Bataillons (Neiße) 23sten Landwehr⸗ Regiments.
Hauptmann von Horn, vom 22sten Infanterie⸗-Regiment, zum Ma⸗ jor und Commandeur des 2ten Bataillons (Preuß. Holland) Ilten Landwehr-Regiments.
Major Arretz, aggregirt dem Zgsten Infanterie ⸗Regiment, als Commandeur des 6ten kombinirten Reserve-Bataillons zu kom⸗ mandiren.
. Ruhbaum, aggregirt dem 6ten Husaren-Regiment, zum
ajor.
e, Melhorn, aggregirt dem 2ten Ulanen⸗Regiment, zum
ajor.
Major von Wlosto, Commandeur des 1sten Bataillons (Gleiwitz)
22sten Landwehr⸗Regiments, in das 11te Infanterie Regiment.
Hauptmann von Rosen, Platzmajor in Kosel, erhält den Charakter als Major.
Hauptmann von Frobel, Adjutant des General-Kommando's Tten Armee⸗Corps, zum Compagnie⸗-Chef im Z4sten Infanterie⸗Re⸗ n, bei welchem die disp. Stelle des Haupimanns Becker zugeht.
Major von Langen, vom 13ten Infanterie⸗Regiment, zum Com— mandeur des 2ten Bataillons (Borken) 13ten Landwehr⸗Regi⸗ ments.
Hauptmann Guttzeit, vom 13ten Infanterie⸗Regiment, in das 14te Infanterie⸗Regiment. ;
Major von Below, vom 15ten Infanterie⸗ Regiment, zum Com- mandeur des Landwehr-Bataillons (Attendorn) Z37sten Infanterie⸗ Regiments.
Hauptmann Hassenstein, vom 15ten Infanterie⸗Regiment, zum Major und Commandeur des 1sten Bataillons (Minden) 15ten Landwehr⸗Regiments.
Hauptmann Rogalla von Bieberstein, vom 16ten Infanterie—
Regiment, in das Zte Infanterie⸗Regiment.
Hauptmann Reinhold, vom 17ten Infanterie⸗Regiment, zum Ma⸗ or und Commandeur des Landwehr-Bataillons (Neuß) 39sten
Infanterie⸗ Regiments.
Rittmeister Herzog Eugen von Württemberg, aggr. dem Sten Husaren-Reginent, zum Major. 1
Major Wilm, Commandeur des Zten Bataillons (Borken) 13ten Landwehr-Regiments, in das 13te Infanterie⸗Regiment.
Major von Beyer, Commandeur des Lanbwehr- Bataillons (Atten⸗ . . Infanterie⸗Regiments, in das 1512 Infanterie-Re⸗
iment.
Major don Homeyer, Commandeur des Landwehr-Bataillons Cleuß) Iosten Infanterie⸗-Regiments, in das 27ste Infanterie= Regiment. ;
hauptmann Erdmann, Adjutant und Rechnungsführer des 2ten . Düsseldorf) T7ten Landwehr-Regiments, zum aggr. Major des 16ten Infanterie⸗Regiments.
400
Major Schwartz, Adjutant der 15ten Divisson, in das 38ste In⸗ santerie⸗Regiment.
Hauptmann von Borcke, vom 25sten Infanterie Regiment, zum Masor und Commandeur des 1sten Bataillons (Dentzsch) Z2sten Landwehr⸗Regiments.
Hauptmann von Natzmer, vom 2ssten Infanterie⸗ Regiment, zum Major und Commandeur des 1sten Bataillons (Hlejwitz 22sten
Landwehr⸗Regiments. .
Hauptmann von Plons ki, vom 30sten Infanterie⸗Regiment, zum
Major im 131en Infanterie Regiment.
Hauptmann von Schwarzkoppen, vom Z6sten Infanterie-Regi— ment, in das 2te Infanterie⸗Regiment.
Major Wiebe, vom 38sten Infanterie⸗Regiment, zum Commandeur des Zten Bataillons (Meschede) 16ten Landwehr⸗Regiments. Major von Selasins ki, vom Generalstabe, in das 24ste Infan⸗
terie⸗Regiment. .
Hauptmann von Fallois, Adjutant des Prinzen Adalbert von
Preußen K. H., zum Masor.
zum Major.
Hauptmann von Le Blanc Souville, aggr. dem 2ten Garde— Regiment zu Fuß und dienstleistender Adjutant bei dem Gou— vernement von Berlin, zum Major der Adjutantur.
Berlin, 29. März. läßt nur ausnahmsweise den gesctzlichen Boden.
erst durch obercensurgerichtliches Erkenntniß zum Druck gelangen konn⸗ ten, und daß, wie wir hören, seit Erscheinen des Patents überhaupt nur 3 Klagen wegen verweigerter Druckerlaubniß von Artikeln übhhr jene Gesetze beim Ober-Censurgericht eingekommen sind.
lich offen bleibt.
So ist gegen die dem Vernehmen nach bereits dem Kriminal— gerichte vorliegende Broschüre des Stadtgerichts⸗Raths a. D., Herrn Simon, bereits auch eine besondere Schrift erschienen: „Widerle—⸗ gung der H. Simonschen Schrift: Annehmen oder Ab— lehnen? oder, die preuß. Verfassung vom 3. Februar c.,
welches wesentlich verschieden von demjenigen ist, welches Herr Simon dafür ausgegeben hat, durch einen anderen preußischen Juristen. Berlin. Ferdinand Dümm— ler, 1847.“
Diese Schrift sucht den Nachtheil abzuwenden, der für Viele, die, weniger bekannt mit unseren Rechtsverhältnissen, der Autorität
Herr Simon behauptet, vom Standpunkte des bestehenden Rechtes auszugehen, und Laß sein früherer Beruf als preußischer Richter leicht als Gewähr für die Richtigkeit seiner rechtlichen Urtheile er⸗ scheinen könnte, während diese doch nur, wie die Gegenschrift sagt, „auf unrichtigen Voraussetzungen, willkürlichen Folgerungen und auf vielfach falscher Gesetzes Anwendung beruhen.“ Dies ist aber um so auffallender, als Herr Simon selbst ein preußisches Staatsrecht ge— . hat und mehrfach mit seinen eigenen Worten widerlegt wer⸗ en kann.
Die Gegenschrift ist mehr eine Rechts⸗Ausführung, als eine po— litische Broschüre, und überläßt darum das Urtheil über den gereiz- ten Ton und die persönlichen politischen Ansichten der Simonschen Schrift ganz der öffentlichen Meinung, das Urtheil liber die Straf⸗ barkeit aber dem Gerichte und der Rechtsansicht des Herrn Simon selbst, die er bezeichnend genug darin zu erkennen gegeben hat, daß er, wie man sagt, auf die Nachricht, daß die Ausgabe seiner Schrift bevorstehe, für gut gefunden hat, seinen ständigen Wohnort Breslau zu verlassen und sich nach Sachsen zu begeben.
Provinz Preußen. Seitdem am 24. März um Mittag die Eisstopfung sich bei Marienburg gelöst, ist nunmehr das Eis in der getheilten Weichsel bis Rothebude und in der Nogat bis Halb— stadt fast überall in Bewegung. Die bei dem niedrigen Wasserstande von resp. 6 und 9 Fuß häufig vorkommenden Eisversetzungen wer— den bei geringer Ausstauung der Wasserfläche leicht wieder in Gang gebracht, und hat es bis dahin den ÄAnschein, als wenn der Eisgang ganz gefahrlos vorübergehen wird. Bis zum 25sten war die Eom? munication bei Marienburg noch über die Eisdecke unterhalten wor— den, während bei Dirschau, zwar nur bei Tage, im freien Wasser mehr übergesetzt werden könnte, als gegenwärtig verlangt wird. Rachrich— ten aus Thorn zufolge, hat der Eisgang daselbst am 2gsten begon⸗ nen und ein Feld der Weichsel⸗Brücke zerstört;
Die Ueberfahrt geschah durch Prahme.
Aus Tilsit wird der 3. f. Litth. und Mas. vom 24. März geschrieben, daß das Eis daselbst auf dem Memel-Strome zwar noch fest lag, indeß schon bei Ruß gerückt sein soll. Auch waren die Post⸗ wagen und Pferde, welche die Posten nach Memel, Tauroggen und Schmalleningken befördern, bereits auf das jenseitige Ufer des Stroms hinüber gebracht worden, weil die Passage schon unsicher war. Der Wasserstand betrug erst zehn Fuß am Pegel.
Hauptmann von Arndt, Adjutant der 2ten Artillerie⸗ Inspection, nisse nicht mehr von denjenigen Tage-Arbeitern verübt wurden, welche
Die Tagespresse fährt ungestört fort, die Gesetze vom 3. Februar c. mit Besonnenheit zu betrachten, und ver— zus nah; en ge Dies zeigt sich schon daran, daß bis jetzt noch in keiner Zeitung Artilel erschienen sind, die
J! ⸗
Die Extreme dagegen, weichen es in der Tagespresse nicht mehr geheuer ist, scheinen sich ganz auf das Feld der Broschüren zurück— gezogen zu haben, das ihnen aber auch bereits nicht mehr ausschließ⸗
beleuchtet vom Standpunkt des bestehenden Rechtes,
eines Juristen von Fach folgen müssen, daraus entstehen könnte, daß
5 ; da eine Eisstopfung eintrat, so befürchtete man noch eine größere Zerstörung der Brücke.. unbestrittene Befähigungen
Provinz Schlesien. Ueber die Arbeiter-⸗Unruhen in Bres⸗ lau am 22. März heißt es im Bresl. Anzeiger: „Es war zu erwarten, daß die Gemüther bald zur Vernunft zurückkehren würden, ohne abermalige und geschärftere Zwangsmaßregeln nothwendig zu machen. Und so ist es auch gewesen. Am nächsten Abende waren die nöthigen Mittel bereit, aber schon an diesem Tage war Alles zur gewohnten Ruhe und Ordnung zurückgekehrt. Bereits den ersien Abend, während des getriebenen Unfugs selbst, wurden mehrere der Tumultuanten und Räkdelsführer festgenommen, welche ihrer wohlver= dienten strengen Bestrafung entgegensehen. Sie bestehen sämmt- lich aus Personen, welche bei der Einstellung der Ar⸗ beiten am Stadtgraben auch nicht das entfernteste In⸗ teresse haben konnten. Unter ihnen befinden sich viele, welche der Polizei-Behörde als Excedenten seit langer Zeit bekannt und wegen Widersetzlichkeit, absichtlicher körperlicher Verletzung und Beschädigung fremden Eigenthums aus Bosheit schon früher mehrfach bestraft worden sind. Hierin, so wie in dem Umstande, daß bei dem Tumulte selbst fast keine Tage- Arbeiter bemerkt wurden, liegt der Beweis, daß die am 22sten d. M. Abends vorgekommenen Ungebühr⸗
wegen Einstellung der Graben-Arbeit in der Stadt herumgezogen
waren, sondern lediglich von solchen Personen, die sich aus gemeiner Neigung zum Unfug demselben angeschlossen hatten.“
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Hannover. Die am 27. März ausgegebene Nummer der Gesetz⸗ Sammlung enthält das nachstehende Gesetz, die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer betreffend, worin es heißt: „Da es zum Zweck einer Besteuerung nach möglichst gleich mäßigen Grundsätzen für ersorderlich erachtet worden ist, in den bis⸗ herigen Licentstädten des Königreichs, unter Aufhebung der Mahl⸗
und Schlachtsteuer, die allgemeine Häusersteuer und eine Erhöhung
der Grundsteuer auf deren vollen Betrag einzuführen, sobald die zu dieser Einführung erforderlichen Vorbereitungen getroffen sein wer⸗ den, so erlassen Wir dieserhalb, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unserer getreuen allgemeinen Stände -Versammlung, das gegenwär— tige Gesetz: §. 1. Das Gesetz vom 20. Juli 1835, die in den Li⸗ centstädten zu erlegende Mahl- und Schlacht-Steuer betreffend, und der §. 30 der Verordnung vom 3. Juni 1826, die Erhebung der allgemeinen Grundsteuer betreffend, treten mit dem 1. Juli 1818 außer Kraft. Von diesem Tage an wird in den bisherigen Licent⸗ städten und in deren Feldmarken die Häusersteuer nach Maßgabe der Gesetze vom 20. Dezember 1822, 3. Juni 1826 und 21. Oktober 1834 und der volle Betrag der veranlagten Grundsteuer in Hebung gesetzt werden.“
J
Deputirten⸗Kammer. Sitzungen vom 22. und 23. März. Herr Duvergier de Hauranne entwickelte seinen Wahlreform⸗Vorschlag folgendermaßen: ;
„Als erste Forderung fur die Berechtigung eines solchen Antrags stellte er den Beweis auf, daß das bestehende Gesetz mit Mängeln und Nach— theilen behaftet sein müsse, welche dessen längere Beibehaltung untersagten, und daß die an dessen Stelle beantragten Bestimmungen geeignet sein müß⸗ ten, jenen Unvollkommenheiten wenigstens in gewissem Grade abzuhelsen. Die Frage sei denn hiernach, ob das Wahlgesetz von 1831 dem Lande eine wirkliche, wahre und vollständige Repräsentation seiner Rechte, Ideen und allgemeinen Interessen sichern könne? Und müsse man das verneinen, ob dann ohne völlige Umstürzung jenes Gefetzes eine nützliche Modifizirung desselben zu bewirken sein werde, ohne in der politischen und sozialen Ord- nung eine jener Umwälzungen herbeizuführen, welche die Weisheit der be⸗ stehenden Gewalten stets zu verhüten bestrebt sein müsse. Auf Entstehung des geltenden Wahlgesetzes erklärte er, nicht eingehen zu wollen. Er werde dasselbe nehmen, wie es sei, und die zum Grunde liegende gute Absicht des= selben anerkennen. Allein je begränzter politische Rechte wären, je mehr liege für die von ihrer Ausübung Ausgeschlossenen daran, die lleberzeugung zu besitzen, daß dieselben im Interesse Aller und mit dem Hinblick auf die Freiheit, die Größe und Macht der Nation gehandhabt würden. Könne irgend mit dem Scheine von Wahrheit gesagt werden, daß in Folge trau— rigen Mißbrauchs die politischen Rechte nur zur Bereicherung und zum Vortheile derer dienten, welche sie ausübten, so würde daraus eine große Gefahr für die gesammten Institutionen und für die Regierung hervorgehen. Daher müsse man genau die Mängel des Wahlgesetzes beachten, sie nicht wuchern lassen, sondern verbessern. Das würde im wahrhaft konservativen Geiste walten heißen, nicht aber, wenn man sich hartnäckig jeder Reform widersetze. Der unbestrittene und von Royer Collard, Benjamin Constant und Herrn Guizot anerkannte Grundfatz aller Wahlgesetzgebung seit 30 Jahren sei, daß das Wahlrecht nicht ein absolutes und allgemeines, son⸗— dern aus der Befähigung erwachsendes und auf Grund derselben gesetzlich anerkanntes sei, daß aber die Befähigung gleich berächtigt sein müsse; dar= aus folge, daß ein Gesetz tyrannisch und ungerecht sei, wenn es eine an— eikannte Befähigung wisentlich ausschließe, daß alle geseßtzlich anerkannten Befähigungen gleiche Rechte bei den Wahlgeschäften haben müßten. Daß jetzt anerkannte Befähigungen ausgeschlossen blieben, sei no- torisch; nur über das Mehr oder Weniger könne Meinungs— Verschiedenheit bestehen. Es sei nicht zu verneinen, daß gewisse willkürlich ausgeschlossen wären, die übri- gens nicht er, der Redner, sondern Herr Guizot in seiner ausgezeichneten Schrift von 1826,, von der Regierung Frankreichs“, Herr von Montalivet 1830 im Namen der Regierung, Herr Berenger 1831 im Namen einer konservativen Kommission speziell anführe. Er beschränke sich daher für jetzt darauf, anzuführen, daß, dem Urtheil eminenter Staatsmänner und ins besondere dem des Herrn Guizot zusolge, das Gesetz ungerecht, unklug und unpolitisch sei, wenn es nur eine Befähigung ausschließe, und daß nach demselben Urtheile mehrere unbestrittene Befählgungen ausgeschlossen wären.
der Vortragende zunächst die im : iforni R ahr 1843 von Dr. Lyman in Californien 9. . , zwischen . und 37“ nördlicher Breite aufge= han r, sninen, die fa ganz an der Stelle liegen, welche Her! bn , als den ersten Wehnsttz der Aztefen auf Rihrer großen Wande 31 ! . 1169 nach Christi bezeichnet, dennoch aber wohl weniger 3a elhafte Haltepunft, als vielmehr die von dem Missionair pirsse 9 im Jahr 1773 befuchte Stadt der Mogui Indianct sein , nter Anderem wurde sodann auf, eine Eigenthümlichkeit lle shih'mächtzs, weiche, zuselge des fürftich in engiisähet Uchers ng din nen Derichts des Miffionairs P. Boscana über die bei der Indi ali mmi gen Mission S. Juan Capistrano wohnenden Acagchemem= n er, . Stamm auszeichnet, daß derselbe nämlich mit seinem Wohn— in e 16 uch seinen Namen und feine Sprache zu verändern pflegt, a. 9 er Häuptling dieses Stammes versicherte, dadurch sich als beson⸗ in ee ion zu zeigen. Einen ähnlichen Gebrauch hatte Dobrizhoffer schon e. a Tn ahi h bern bei den südamerikanischen Abiponen bäobachtet, hen , w. derselbe auf die Erklärung der unendlichen Sprach verschieden. fuß en Cie n Ten Slämmen Amerila's nicht ohne gewichtigen Ein . . wird die Bedeutsamkest der bei diesen Stämmen viel nich rirfn H bis enomnien wurde, verbreiteten Gebehrdensprache unverständlichen *. gangssprache zu einem , , n fruher u. M. 2 achenden Gebrauch eben so erhöht, als die q 3 ugch gebräuchlichen indianischen Bilderfspracht. ortrages war den altmerikanischen unb central und Bildwerken gewidmet, und es hat Herr bereits im Sommer 1815 eine für die ame⸗ höchst intereffante Entdeckung gemacht. Er ist , mente lung der in der Nasional-- Gallerie n isher noch gar nicht beachteten Bruchstücke hie⸗ Palenque und darch nähert finische Prüfung
derselben nach den schönen und genauen Abbildungen dieser Bruchstücke in ihrer natürlichen Giöße, welche er sich von dem geschickten Maler Herrn Galdeborough Bruff in Washington hat machen laffen, zu dem Refultat gelangt, daß diese Bruchstücke zu den interessantesten der bisher bekannt ge⸗ wordenen Steinbildwerke von Palenque, der bekannten Anbetung des Kreuzes, gehören, dessen rechten, angeblich gänzlich zerstörten und bisher hoffnungslos verloren gegebenen Theil sie bilden. Die von Minutoli nach, del Rio's Zeichnüng (in sseiner Beschreibung von Palenque. Berlin, 1832, 4.) und ven John L. Stephens in seinem bekannten Neisewerke über Central-Amerika [Bd. JI. S. zä5) gegebenen Abbildungen dieses Steinbildwerkes sind in Folge dieses glücklichen Fundes vervollstan digt worden, und es werden hierdurch die weiteren Forschungen auf diesem so höchst interessanten Felde um fo mehr gefördert, als gerade das durch unseren gelehrten Landsmann ergänzte Steinbildwerk und das von Stephens aufgefundene Gegenstück desselben durch Verbindung von bildlichen Grup= pen mit Hieroglyphen zu einer endlichen Entzifferung der letzteren die geeig⸗ neiste 3 bieten. Die Andeutungen des Heirn Ludewig über die muthmaßliche Bedeutung dieser von ihm toltefisch (im eg fan zu den in den meritanischen Codicibus ersichtlichen mexifanischen Hieroglvphen) be- nannten Bilderschrist lassen schließen, daß geeignete historische und linguisti⸗ sche Vorstudien, verbanden mit nachherigen Reisen in Mexiko und Central= Amerika, bald zu lil l ten Me fai aten führen dürften. Da aber solche Beschäftigungen in Amerifa noch keinen Courswerth haben und es zuletzt wohl auch unklug wäre, sich hier mit den Alterihümern der indianischen Bölfer abzugeben, wo man deren Nachiommen und Stamme sgenoffen noch immer zu unterdrücken und untergehen zu lassen hat, so wäre es doppelt wünschens⸗ werth, wenn ausländische Gelehrte sich nachdrücklicher der Bearbeitung eines Zweiges der Alterthum wissensch aft annähmen, welche an Interesse gewiß
leinen andern nachsteht und dem deutsch — also gehörig — gebildeten Forscher sichere und 1e aba verspricht. Deuischland bietet an ge=
lehrten Kräften eine Ueberfülle, und was deutsche Gelehrsamkeit, was deut= scher Fleiß und Ausdauer zu überwinden vermögen, ist der Welt nicht nur durch die letzten Forschungen von Lepsius, Leichardt und Ludewig in Aegop= ten, Australlen und den Vereinigten Staaten bewiesen worden, sondern auch für den amerikanischen Kontinent durch von Humboldt so klar, daß wir den amerilanischen Alterthümern deutsche Forschungen von Herzen gönnen. Um das tiefe Dunkel, in welches die amerikanischen A1lterthümer noch im— mer gehüllt sind, zu erhellen, ist freilich das Grubenlicht des nur nach ma— teriellen Schätzen Suchenden durchaus unzureichend; es bedarf dazu des reinen, für Alle leuchtenden Feuers der Wissenschast. Und wenn irgend ein Volk berufen ist, dies heilige Feuer zu hüten, so vi este gi das deutsche sein, dessen Sorgfalt wir denn auch die Beleuchtung der Alterthümer un- seres westlichen Kontinents hierdurch bestens empfohlen haben wollen.
Dresden, 25. März. (Leipz. Ztg.) Das Königliche Mineralien Kabinet in Dresden bewahrt einen der interessantesten Ueberreste der Vor— welt, den Condylus occipitalis einer Schildkröte, dessen Dimensionen auf ein Thier von unglaublicher Größe schließen lassen. Selbst Colossochel ys Atlas, wie Cautley und Falconer jene riesenhafte Schildkröte bezeichneten, welche von ihnen in tertiairen Schichten der Siwalilberge im nördlichen Indien aufgefunden wurde, und welche die Länge von 18 bis 20 Fuß und aufrechtstehend die Höhe von Fuß eneicht haben mag, würde von ihr jeden⸗ falls noch weit übertroffen werden, da der Kopf derfelben nur eine Größe von 2 Fuß hatte. Die richtige Deutung dieses merkwürdigen Knochens, von welchem der Fundort leider unbekannt ist, verdankt die Wissenschaft dem Herrn Geheimen Hofrath Dr. Carus. Genauere Erörterungen über dieses Fossil sollen an anderen Orten ersolgen.
Dr. SH. B. Geinitz. — —
Was die andere Frage anlange, ob die geseßzlich anerkannten Befähigungen mit gleichem Recht und gleichem Einflusse bei den Wahlen konkurrirten, so müßten darauf die Zahlen antworten. Das zweite Wahl- stollegium von Paris habe gegen 3000 Wähler, die Wahl-Kollegien von Embrun, Bour= ganeuf und Saint Palais nur 150; gleichwohl ernenne jedes berfelben einen Abgeordneten. Daraus solge für die Wähler der letzteren ein 20mal größerer Einfluß, als der sei, welchen ein Wähler des zweiten Arrondisse⸗ ments von Paris ausübe. So walte überall Ungleichheit: 10 Abgeordnete würden von 1500 und 10 andere von 16,000 Wählern, 20 Abgeordnete von 3400 und 20 andere von Id, 000, 100 Abgeordnete von 27,000 und 100 andere von 1,000 Wählern ernannt. Beim Gesammtüberblick sum= mirten sich diese Ungleichheiten in eine noch auffallendere allgemeine. Von 241,000 eingezeichneten Wählern ernennten 139, 000 oder die Majorität nur 177 Abgeordnete, während 102,009 Wähler oder die Minorität 282 Abgeordnete wählten. Das sei die Art, wie die grundsätzliche Gleichheit der Befähigung vom dermaligen Wahlgesetze respektirt werde. Indessen wolle er gar nicht verlangen, daß ein abfoluter Grundsatz bestimmend für Wahlgesetze sein selle; der der Befähigung lönne zweckmäßige Modifica— tionen durch andere erleiden. Man müsse z. B. keinesweges nur die Zahl der Wähler, sondern auch Bevölkerung und Landschast ins Auge fassen. Allein auch in dieser Beziehung bleibe das geltende Wahlgesetz hinter allen billigen Ansprüchen zurück. Die 20 Wahlbezirke, wo 3406 Wähler 20 Ab- göordnete wählten, besäßen z. B. 1,196, 000 Einwohner, jene 20 anderen aber, wo 34000 Wähler 20 Abgeordnete ernennten, hätten 2 381, 000 Ein- wohner. Jeder Abgeordnete der ersteren repräsentire also 170 Wähler und Ob, 00 Einwohner, jeder der anderen 1700 Wähler und 129, 09900 Einwoh⸗ ner. Demnach sei das Wahlgesetz seinem Grundsatz untreu und die Re— präsentatio- Regierung in ihrer einfachsten und klarsten Regel gefälscht. Fer Duvergier suchte ferner darzuthun, daß aus denselben Ursachen das Wahlgesetz auch nicht die Freiheit und Unabhängigkeit, also nicht die Wahr⸗ heit des Wahlergebnisses verbürge; es führe nothwendig zur Corruption, nich gerade zu der offenen und groben, wie bei einem neulich vor Gericht verhandlten Fall, und lege das Wahlergebniß in die Hand des am Rud'r befindlichen Ministeriums. Alles beweise, daß am Ende der Fehler nicht sowohl in den Menschen als in der Sache zu suchen sei weniger bei dem oder jenem Ministerium als in der GHesetz⸗ gebung. Die jetzt in der Majorität sich befindenden Konservativen möch ten, daher, da sie doch nicht sich schmeicheln würden, immer am Ruder zu bleiben, im eigenen und allgemeinen Interesse mitwirken, die Wahlen wsir⸗ der eine Wahrheit werden zu lassen und dadurch vorzubeugen, daß der von ihnen jetzt geübte Einfluß später wider sie geltend gemacht würde. Schließ— lich beantragte er daß anstatt des jetzigen Census von 200 Fr. künftig nur 100 Fr. direkte Steuern zum Wähler machen und daß außerdem Wähler ein sollten; Mitglieder und Korrespondenten der Akademie; Offiziere der Marine und des Heeres mit 1200 Fr. Pension bei dreijährigem Aufenthalt im Wahlbezirke; die aktiven oder pensionirten Mitglieder der Gerichtshöfe; die Professoren der medizinischen und der Nechts Fakultäten, des Colläge de France und des Pflanzengartens, Advokaten, Notare, Aerzte, Mitglieder der Handels -smmein, der Rähhe, der Sachverständigen und der Munizi⸗ valitäten der Dauptorte von Pezirken mit mehr als 3000 Einwehnenn. Anstatt 1359 solle die Kammer künftig 538 Deputirte zählen, Paris für je= den Bezirk mit Ausnahme des neunten künftig 2 Deputirte, eben so St. Denis und Montrouge, und das Seine Departement also 27 Deputirte ernennen.“
Nachdem sich die Herren von Golbery, Liadieres und von Genoud e, in der gestern bereits mitgetheilten Art und Weise, die bei den Ersteren gegen, der Letztere für den Antrag des Herrn Duvergier de Hauranne ausgesprochen hatten, nahmen für denselben noch die Herren Isambert und von Larochejaquelein und da— gegen Herr von Haussonville das Wort. Herr Isambert be— stand besonders auf Zulassung des Gelehrtenstandes zum Wahlrecht, ohne Rücksicht auf den Census. Marquis von Larochejaquelein er— klärt sich gegen jede Art von Privilegium, und der vorliegende An— trag genügt ihm nicht; er will gar keinen Census, sondern völlige Gleichheit. Der Wähler, der sein Wahlrecht durch einen Census von 200 Fr. besitze, sei eben so sehr Aristokrat, wie ein mittelalter-= licher Burgherr; das Wahlrecht sei ein natürliches Recht, wie das Recht zu leben und zu athmen. Herr von Haussonville erklärte da— gegen den Antrag für einen bloßen Versuch, durch eine Hinterthür die Macht der gegenwärtigen Masorität zu brechen; es sei von dieser schon ein Beweis großer Mäßigung, daß sie die Verlesung des An— trags erlaubt habe, aber weiter zu gehen, würde eine Schwäche von ihr sein. Die Berathung wurde dann nochmals vertagt.
Sitzung vom 21. März. Die beiden letzten Redner, welche sich in dieser Sitzung über die Wahlreform-Frage vernehmen ließen, waren Herr Billault und der Minister des Innern, Graf Duchatel.
Herr Billault meinte, es sei sehr natürlich, daß man mit einiger Spannung darauf harre, welche Haltung das Ministerium in dieser Sache annehmen werde; im vorigen Jahr hätten die Minister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten die Tribüne bestiegen und entschlossen ihre Meinung gesagt; jetzt aber schienen sie nicht geneigt, das Wort zu nehmen. Was die Prinzipien betreffe, um die es sich hien handle, fo sei es keines weges richtig, zu behaupten, daß das Gesetz von 1831 eine so bedeutende Vermehrung der Wähler= zahl bewirkt habe, wie die Juli⸗Revolution. Dieses Ereigniß habe das Wähler Corps um S0. 000 Individuen verstärkt. Niemand aber werde behaupten wollen, daß das erwähnte Gesctz demselben eine eben solche Zahl hinzuge⸗ fügt hätte. Ein anderes Prinzip sei die verlangte Hinzufügung der soge · nannten „Kapazitäten“, nämlich des Gelehrtenstandes und anderer Personen, die eine gewisse Stellung in der Gesellschast einnahmen. Hiergegen werde haupt= sächlich eingewendet, daß dies Aerzten ohne Patente und Advokaten ohne Klien— ten den Zrgang zum Wahlrecht eröffnen würde. Er lönne dagegen nicht gelten lassen, daß der Besitz eines Vermögens von 40,9000 oder 105, 000 Fr. das ausschließliche Zeichen von Einsicht, Weisheit und Ordnungsliebe sei. Und ständen nicht Personen, die vermöge der Zahlung einer gewissen Patent⸗ Steuer das Wahlrecht besäßen, dem Bankerott sehr nahe? Das dritte Prinzip sei eine durchaus logische Folge des Gesetzes von 1831. Diese Maßregel habe auf Gleichheit unter den Wähler abgezielt. In den kleinen Wahl-Kollegien übe der unwissende Wähler den 150sten Theil der Wahl— macht aus, während der einsichtsvollere in den größeren Kollegien nur den 3000sten Theil davon ausübe. Der vorliegende Anirag bezwecke auch Herstellung des Gleichgewichts in dieser Beziehung. Der
Redner ging dann auf eine Schilderung der gegenwänigen politischen Zu—
stände des Landes über, die er als höchst bellagenswerth darstellte, indem die Stellung der Wähler zu ihren Nepräsentanien und zu der Regierung sich ganz umgcändert habe. Früher seien es die Wähler gewesen, um de⸗ ren Gunst und um deren Stimmen man sich beworben; jetz! seien die Wäh— ler im Gegentheil die sich um Gunst bewerbenden Parteien und die Be— förderung ihrer materiellen Interessen ihr Zweck. Dadurch müsse nicht nur die nationale, sondern auch die parlamentarische Unabhängig⸗ leit zu Grunde gehen. Wenn ein Deputirter von seinen Konstituenten?um Aemter und Stellen bestürmt werde und er wolle ihnen ihr Begehr nicht abschlagen, sci er genöthigt, den Ministern den Hof zu machen. In den sieben Jahren der gegenwärtigen Verwaltung habe dies Uebel gewallig zu— genommen. Schließlich verwies der Redner noch auf das von Herrn GuiQ—
zot seinen Konsticnenten gegebene Reform-Versphechen. „ SsDen Minister des Innern erwicderte: Als der vorliegende Antrag in den Büreaus zur Sprache gebracht worden, hätten die Minister sich so⸗ gleich dagegen erllärt; dieselbe Ansicht würden sie auch vor der Kammer behaupten. C w ordenst sei gegen den Zeitpunkt des Vorschlages einzuwen— . . . ee, die neue, eben erst zusammengekommene Kammer ganz r 1g 5 9 wurde Dann liege auch kein dringendes Bedürfniß zu einer sol⸗ ö U 9 . Es sei ungegründet, daß das Land eine Wahlrefoim begehre. ö anders habe es in England vor der Reformbill ausgesehen! Dort babes die öffentliche Meinung jange und mächtig diese Reform gefordert; davon aber bemerke man in Frankreich nichts, afso interef J . Bevölkerung nicht dafür. Eisenbahnen, H 2 o interessire sich auch die fragen, das seien die Ge j Handelsfreiheit, Auflagen, Fin anz⸗
gen, genstände, weiche jebh
aber die Wahlreform. * Ern . ebhaft verhandelt würden, nicht genden Frage t n mah e finite a nun eine Geschichte der vorlie= uf aufmerksam, daß Herr Duvergier de
Dauranne selbst im Jahre 1835 einen Wahlreform - Voischlag
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Odilon Barrot's bekämpft habe. Er citirte Stellen aus dessen damaligen Reden, um die Widersprüche in dem Benehmen desselben nachzuweisen. Was nun den Antrag selbst betreffe, so würde das vorge= schlagene System, statt die Ungleichheiten aufzuheben, vielmehr neue und wesentliche erst begründen. Da nach demselben die Deputirten nicht im Ver⸗= hälmiß zu der Wahlerzahl, sondern zu der Bevölkerung gewählt wer den sellten, so würden 148 Deputirte 9,700 009 Einwohner und 350 Deputirte die anderen 25 Millionen repräsentiren; oder mit ande— ren Worten, in der ersten Kategerie würde auf 52,909, in der anderen auf 70 000 ein Deputirter kom]mmen. In Bezug auf die Klagen über Corruption glaubte der Minister behaupten zu konnen, daß dieses Uebel, wenn es existire, jedenfalls im Abnehmen sei, statt an Um— fang zu gewinnen. Wenn eine Negierung sich jetzt das erlauben wollte, was sie noch im vorletzten Dezennium härte thun dürfen, würde ein allge—= meiner Schrei erhoben werden. Die schlechteste Abhülse aber scheine ihm eine Vermehrung der Solizitanten zu sein. Das einzige wirksame Gegen- mittel bestehe in moralischer Hebung des Volkes.
Paris, 25. März. Die offiziellen Berichte über die Einfuhr in den beiden ersten Monaten dieses Jahres ergeben eine Vermin— derung von 1,903,000 Fr. in den Zoll-Einnahmen im Vergleich zu dem entsprechenden Zeitraum von 1846 und von 326,000 Fr. im Vergleich zu denselben Monaten des Jahres 1845. Der Grund hiervon liegt hauptsächlich in den gegenwärtigen Nothzuständen, die eine fortschrei⸗ tende Herabsetzung der Zölle von der Getraide-Einfuhr erheischten, so daß der Ertrag dieser Zölle von 3,714,009 auf 267,900 Fr. sank. Sonst würde die Zoll-Einnahme die des vorigen Jahres überstiegen haben. Auch litt der Verbrauch in einigen wichtigen Rohstoffen durch die Zeitumstände. So wurden weniger feine Hölzer, Baumwolle, Wolle, Seide, Leinengarn, Blei und Zink eingeführt. Dagegen stieg die Einfuhr von Zucker, Kaffee, Gußeisen, Steinkohlen, Oel, Leinsa⸗ men und Sesam.
Seit dem 1. Juli v. J. sind, nach einer Uebersicht im heutigen Monteur, 4,468,417 Hektoliter Getraide in Frankreich eingeführt worden; in den ersten vierzehn Tagen des Monat März belief sich die Einfuhr auf 472,445 Hektoliter, 80,900 mehr als in den letzten vierzehn Tagen des Februar; davon gingen 147,157 durch die Hä— fen am Ocean, 285,139 durch die am Mittelmeere und 39, 849 über die Landgränze ein. Am 16. März befanden sich außerdem noch 390,968 Hektoliter in den Entrepots.
Die Kommission zur Prüfung des Budgets für die auswärtigen Angelegenheiten hat gestern ihre Arbeiten beendigt. Eine verlangte Erhöhung des Postens für die Kanzelei, im Betrage von 6000 Fr., wurde verworfen; dagegen die Forderungen von 151,900 Fr. für das statistische Bürean und von 20,9000 Fr. für Erneuerung des Amtes eines Auditeurs bei der Rota, dem obersten Gerichtshof in den päpstlichen Staaten, bewilligt. Frankreich, Oesterreich, Spanien und Toscana sind die einzigen Mächte, die sich das Recht erhalten haben, Repräsentanten bei diesem Tribunal zum Vortheil und Schutz derjenigen Franzosen zu ernennen, die vor demselben ihr Recht suchen wollen. Herr Guizot legte großes Gewicht auf diesen Posten.
Der Moniteur erklärt das Gerücht von einer beabsichtigten wichtigen Umgestaltung in der jetzigen Organisation der Büreaus des Kriegs⸗Ministeriums für ganz ungegründet.
Mehrere Blätter hatten die Nachricht verbreitet, der Unterrichts— Minister Graf Salvandy solle zum Herzog erhoben werden; nach dem heutigen Moniteur ist dies eine leere Erfindung.
Der Schaden, den die Feuersbrunst angerichtet, welche am 17ten d. in dem neuen Marine⸗Arsenal zu Cherbourg stattfand, beläuft sich, dem Moniteur zufolge, auf 100,000 Fr.
Die Kommission für die Vertheilung der Unterstützungen an die Ueberschwemmten in den Loire⸗Gegenden hat gestern wieder Rechenschaft über die Verwendung der ihr zu Gebot stehenden Fonds abgestattet; sie hat jetzt noch 27,229 Fr. in Kasse.
Der Capitain Reine, der im Jahre 1839 bei der Wegnahme der Insel Martin Garcia sich besonders auszeichnete, dann lange Zeit die Fregatte „Reine Blanche“ in Oceanien und zuletzt das Dampfschiff „Phare“ befehligte, ist im 38sten Jahr seines Alters gestorben.
X Paris, 25. März. Die Deputirten-Kammer setzte heute die gestern abgebrochene Debatte über die Wahlreform fort.
Zuerst ergreift Herr Cremieur das Wort zu Gunsten des Antrags. Der Hern Minister des Innein habe gestern am Schlusse seiner Rede ge⸗ sagt: „Von dem Tage an, wo Sie gefagt haben werden, es sei eiwas am Wahlgesetze zu ändern, von dem Tage an, wo Sie es erschüttert haben wer— den, werden Sic auch den Titel angegriffen haben, kraft dessen Sie hier sitzen, Sie werden sich mit moralischer Ohnmacht geschlagen haben.“ In diesem Schlusse finde er drei Dinge. Der Minister sage dadurch 4) jede Aenderung, die man vornehmen würde, wäre ein Selbstmord; 2) das Mi— nisterium sei in der Unmöglichkeit, zu handeln; 3) die Gewalt könne nur noch durch die Opposition ausgeübt werden. Um diese Erklärung zu be— kräftigen, habe der Minister zulctzt die Frage für eine Kabinetsfrage er= kFärt. Also sei keine Aenderung möglich, keine Reform könne zu Stande lommen. Es sei nicht mehr gestattet, die Mängel eines Gesetzes zu zeigen, man werde sagen: das Gesetz werde dadurch erschüttert, sein Vollzug un— möglich. Er (der Redner) wolle auf einen anderen Einwurf des Ministers antworten. Man werde der Majorität nach Annahme des Antrages ins Gesicht sagen, sie sei eine bestochene Majori— tät, habe der Herr Minister gesagi. Er (der Redner) entgegne: Nichts dergleichen sei gesagt woiden. Man habe nur gesagt, das Gesetz, wie es sei, leiste der Bestechung Vorschub, Akte der Corruption seien began— gen worden, und es sei gut, das Wahlgesetz vor solchem Argwohn zu schützen. Der Minister habe ferner gesagt: Angenommen, die angebliche Corruption bestände wirklich, so würden die vorgeschlagenen Aenderungen des Gesetzes nicht davor schützen. Man solle die Sitten umwandeln, die Bürgertugenden üben, und das gegenwärtige Gesetz werde eben so gut sein, als jedes andere, das man an Lessen Stelle setzen wolle. Wie konne der Minister eines Kabinets so sprechen, das alle Habsucht, alles Streben nach Beförderung der materiellen Interessen hervorgerufen habe. Derselbe habe auch daran erinnert, daß die Mitglieder des Kabineis am 4. März jeder Reform entgegen gewesen. Das sei wahr. Aber man dürfe nicht ver— gessen, daß die Wahlreform innig zusammenhänge mit den parlamentarischen Reform, von der die Kammer bald werde sprechen hören, und daß das Kabinet am 1. März letztere Reform angenommen. Der Herr Minister habe, wie gewöhnlich, mit seiner Majorität groß gethan. Er Eder Redner) wende sich nun auch an diese Majorität und sage ihr: Eben weil ihr der Frage Meister seid, beschwöre ich euch, dieselbe aufmerksam und mit Gewissenhaftigkeit zu prüfen; ihr werdet dann die Vor— züge und Mängel des Gesetzes erkennen und billig urtheilen. Der Herr Minister habe sich ferner auf das Alter des Gesetzes gestützt, aber verges⸗ sen, daß dasselbe 1831 nur als ein provisorisches vorgelegt worden. Bei der Vorlegung habe man sich sogar mit der Eil entschuldigt, in welcher die Arbeit angefertigt worden sei. Mit dem gegenwärtigen Gesetze könne die Verwaltung einen Wähler hindern, zu den Wahlen zu gehen, sie dürfe ihm nur einige Centimes Steuer- Erleichterung gewähren; und andererseils könne sie durch Erhöhung um einige Centimes einem Anderen das Wahl— recht geben, und sür beide Fälle könne sie am Ende sich mit Irrthum entschuldigen. Ob man ein solches Gesetz beibehal— ten solle? Der Herr Minister scheine vergessen zu haben, wie viele andere Reformen die Kammer noch von ihm zu verlangen habe. Er habe aber von der parlamentarischen Reform gesprochen. Ob der Herr Minister darüber nachgedacht habe, wie abnorm die Verpflichtung zum Census sei? Er glaube, die Deputirten Kammer stehe der Pairs, Kammer gleich. Aber wenn ein Pair ernannt werde, so heiße es in der Königlichen Ver⸗ ordnung, derselbe werde zu der „Würde“ eines Pairs erhoben. Man müsse in drei Legislaturen Deputirter gewesen sein, uni Pair zu werden, während
offenbar eine Anomalie, und ein Pair brauche gar lein * Zustände müßten eines 342 auch —— — — — stimmt für Erwägung des Antrages. man
In Paris und dem ganzen Bezirke, aus welchem die Hauptstadt zunächst ihren Bedarf an Getraide und Mehl bezieht, hat endlich das Steigen der Preise auch nachgelassen, und die Mehlpreise sind seit letzten Sonnabend um 2 bis 3 Fr. der Sack gefallen. Eben so dauert das Fallen der Preise im ganzen Norden und Nordwesten Frankreichs fort. Nicht so günstig steht es im Südwesten und Süden. Dort hat die Nachricht, daß die spanische Regierung die Getraide⸗Ausfuhr auf dem Land- wie auf dem Seewege verboten habe, große Bestür= zung erregt. Alsbald stiegen die Preise zu Bayonne, Bordeaux und Toulouse. In letzterer Stadt betrug das Steigen 4 bis 6 Fr. auf den Hektoliter. Jene ganze Gegend erhielt einen großen Theil des ihr nöthigen Getraides aus Spanien. Nantes und ein Theil der Bretagne, welche dieses Jahr gleichfalls starke Ladungen Getraide aus Spanien bezogen, werden gleichfalls durch das Verbot der Ausfuhr leiden, wie das südwestliche Küstenland. Im ganzen mittäglichen Frankreich stei⸗ gen in diesem Augenblick die Preise. Lyon, wo seit etwa einem Monat oder darüber der Markt ziemlich ruhig gewesen war, sieht wegen des niederen Wasserstandes der Rhone die Ankunft von Zusen⸗ dungen aus Marseille unterbrochen. Indeß ist das jeßzt endlich ein⸗ getretene Frühlingswetter dem Stande der Saaten höchst förderlich, und diese gewähren in der That überall einen vielversprechenden Anblick.
Durch die nun erfolgte Eröffnung der Eisenbahn von Paris bis Havre sieht sich die Schifffahrt auf der Seine von einer furchtbaren Konkurrenz bedroht. Schon die Eröffnung der Eisenbahn von Paris bis Rouen hatte dem früheren Dampsschifffahrtsdienste zwischen die⸗ sen beiden Städten einen so schweren Stoß versetzt, daß derselbe endlich aufhören mußte, indem die Eisenbahn⸗-Gesellschaft mit der für die Dampfschifffahrt ein Abkommen traf, kraft dessen die letztere der ersteren ihr ganzes Betriebsmaterial, die Dampfschiffe selbst mit inbegriffen, verkaufte und sich auflöste. Von gleicher Gefahr sieht sich nun die ganze Schifffahrt zwischen Havre und Rouen bedroht, nachdem die Konkurrenz des Schienenweges mit dem Flußwege für die Transporte aller Art begonnen hat. Die Eisenbahn ist dabei im Genusse von Vortheilen, welche der Schifffahrt in keiner Weise zu Gebote stehen, die sich dazu auch noch den mannigfachen Hem⸗ mungen ausgesetzt sieht, welche die Fortdauer eines veralteten Regi⸗ mes und der Mangel an den seit langer Zeit schon wiederholt und dringend verlangten Verbesserungen im Flußbette selbst mit sich brin⸗ gen. Die Regierung wird nicht umhin können, in dieser Beziehung an ernstliche Abhülfe zu denken, wie es das Maritim-⸗Interesse Frank⸗ reichs überhaupt und die Wichtigkeit der Erhaltung auch der Fluß⸗— Transporte für die wichtigen Plätze Havre und Rouen erheischen. In Betreff der Verbesserung des an manchen Stellen der Niederseine sehr übel bestellten Flußbettes ist schon Einiges geschehen, viel mehr noch zu thun übrig. Aber auch an. Beseitigung der störenden For⸗ malitäten und fiskalischen Anforderungen, die noch die Schifffahrt hemmen, muß gedacht werden. Die für die Wassertransporte beste⸗ henden Gesellschaften haben einstweilen unverzagt den Handschuh aufgehoben, den ihnen die Eisenbahn⸗Gesellschaft durch Veröffentli⸗ chung ihrer Tarife hingeworfen, und durch Entgegenstellung der ihri⸗ gen gezeigt, daß sie entschlossen sind, den Kampf aufzunehmen und zu bestehen. Aus der Vergleichung dieser Tarife geht in der That hervor, daß die Wassertransporte durchschnittlich um 20 pCt. wohl⸗ feiler zu stehen kommen.
Ein französisches Gericht hat so eben seinen Urtheilsspruch über eine Nachlässigkeit im Dienste eines Dampfschiffes gefällt, welche am 6. November vorigen Jahres drei Menschen das Leben gekostet hatte. Es war nämlich auf dem zwischen Bordeaux und St. Estephe fahren⸗ den Dampfschiffe an dem bezeichneten Tage gerade im Augenblicke
ein Mitglied des Instituts geradezu ernannt werden sönne, Dieses sel
der Ankunft vor letzterem Hafen der Kessel zersprungen, was jene traurige Katastrophe herbeiführte. Bald klagte die öffentliche Stimme das Bienstpersonal des Schiffes an, die Urheber des für die Familien der Verunglückten so fürchterlichen Unheils gewesen zu sein, und auf Einschreiten des öffentlichen Ministeriums leitete sofort das Tribunal erster Instanz von Lesparre einen Prozeß gegen die Schuldigen ein. Mehrere Sitzungen wurden den Verhandlungen dieses für die allge⸗ meine Sicherheit aller auf Dampfschiffen Reisenden so wichtigen Pro⸗ zesses gewidmet, und endlich ist vor vier Tagen das Urtheil gesprochen worden. Kraft desselben wurde der Rechnungsführer des Schiffes freigesprochen; der Schiffsherr als der Tödtung durch Unvorsichtig⸗ keit schuldig erkannt und zu drei Monaten Gefängnißstrafe und 50 Fr. Geldbuße verurtheilt. Außerdem aber willfahrte das Tribunal auch der Entschädigungs⸗Forderung der klagenden Familien, indem es den nämlichen Schiffsherrn zur Zahlung von 15,000 Fr. an die Wittwe und Kinder des verunglückten Jaquiaud, von 19, 009 Fr. an eine zweite und von weiteren 10,000 Ir. an eine dritte Familie, ferner in alle Kosten des Prozesses verurtheilte und der betreffenden Dampf⸗ schifffahrts⸗-Gesellschaft die Haftung für richtige Bezahlung aller ge⸗ nannten Summen an die Betheiligten durch den verurtheilten Schiffs⸗ herrn als Vorstand der Gesellschast auferlegte.
Großbritanien und Irland.
London, 24. März. Eine Deputation des Comité's zur Er— richtung von Beschäftigungshäusern für entlassene Gefangene hatte gestern eine Unterredung mit dem Minister des Innern, welcher die Versicherung gab, daß die Regierung das sehr lobenswerthe Vorha⸗— ben nach Krästen unterstützen und seine Ausführung in jeder Weise erleichtern werde.
Nach der Times sind die mit dem letzten Paketboot aus den Vereinigten Staaten eingetroffenen Fabrikat-Bestellungen im Ganzen befriedigend und übersteigen jene der entsprechenden Periode des vori⸗ gen Jahres bei weitem. Auch versichert die Times, daß man zu— versichtlich bald mehr als hinreichende Getraide-Zufuhren erwarten dürfe. Aus Rußland erfahre man, daß mehr als 250, 000 Tonnen Getraide aus dem Innern nach den Häsen unterweges seien; das in den Häfen des Schwarzen Meeres schon lagernde Getraide betrage eine Million Quarter und sei größtentheils von englischen und fran⸗ zösischen Händlern bereits angekauft. Ueberdies seien von jetzt an sortwährende Zuführen aus Nord-Amerika zu erwarten, da man dort überall eine Menge Schiffe zum Transport nach Europa gemiethet habe.
ö ; z 5 ; lebertritte Während die englischen Blätter alwöchentlich neue * anglifanischer Protestanten, besonders puseyitischer Geistlichen, zur v6.
ᷣ ; ; / irländische Zeitungen, daß misch⸗katholischen Kirche melden, berichten nun irländische ; an einem der letzten Sonntage in der St. Audeons - Nirche zu Dublin auf
h = = . tände, 9 Männer und 3 Frauen, einmal 12 Katholiken der gebildeten S a. Darunter zwef Prie=
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7 di . — in m, Binn font und Multifarnham — ein Mann, der wegen seiner Gelehrsamkeit wie wegen seines großen Eifers als ein Lich! der katholischen Kirche in Irland gegolten haben soll; der Andere, P. Brennan, bisheriger Pfarrer zu Creeve im Sprengel w n, dem Parlament vorgelegten Berichten geht her⸗
vor . nr ge ent bis zum 16. Februar allein in Liverpool 1