des Finanzwesens sich gleichmäßig erstrecken soll. Das neue Geseß verordnet, r n en wie das alte, daß eine Mitwirkung der 8 stattfinden soll bei Aufnahme neuer Darlehne, und eine andere 23 mäßige Mitwirkung bei der Staatsschulden⸗Verwaltung als n. Wir sagen: auch hierin sind beide Gesetzgebungen noch , Sollen sie also einander ausschließen oder selbst nur en gegen gfsb. . den; soll bewiesen werden, daß sie von einander abweichen, * , gere die Bestimmungen jenes älteren unerfüllt lasse: . 1 Widerspruch nur noch auf einem . . . ämli in möglich geda . d 24 13 Natur und Umfang der den
erklären sich ; ; * Ständen tingerdumten Mltwirfung in abweichender Weise: und das auf diesem überschaulichen
ist allerdings der Fall. geitung
e, . bar, ,. behaupten, daß diese Abweichung . ase n gf, a,. Gesetzgebung erkläre, und daß die⸗ c mn ache ; daß jene ältere nicht von dieser erfüllt sei? seibe ben darin beste pe, ir eine Untersuchung der beregten Verlangt sie auch jetzt nech daß wir ei an 9 sol· ** Abweichungen aufnehmen? daß wir sie nachweisen 8 an 2 nen, daß fie das nicht wolle, weil ste es nicht wollen kann. Denn über Natur und Ausdehnung der durch beide Gesetze verordneten ständischen Mitwirkung an der Staatsschulden⸗Verwaltung stehen heide ohne alle Erörterung so entschieden wie Tag und Nacht gegenüber. ö ö! . ; . 5
Ueberblicken wir zunächst, wie beide Gesetze hinsichtlich derjenigen Mitwirkung sich erklären, die bei Aufnahme eines neuen
Staats-⸗Anlehens von den Ständen ausgeübt werden soll. .
Die ältere Verordnung vom Jahre 1820 definirt diese ständische Mitwirkung dahin, daß sie eine „Zuziehung und Mitgarantie“ bei den künftig aufzunehmenden neuen Darlehen ständischerseits sein werde (a. 4. D. II.). In dieser Bestimmung liegt nicht die förmliche Ueber⸗ tragung eines Rechts an die Stände, und das, was ihnen darin zu— gedacht war, blieb völlig unbestimmbar, es müßte denn unter Zuzie⸗ hung der Stände die Zuratheziehung derselben verstanden wer— den, was allerdings mit den Intentionen des ersten Gesetzgebers voll⸗ kommen übereinzustimmen schiene, und dem weder durch den Geist, noch durch den besonderen Wortlaut irgend eines der früheren Gesetze widersprochen wird. Das Königliche Patent vom 3. Februar hebt. nun den durch den ersten Gesetzgeber völlig unbestimmt gelassenen Begriff der ständischen Zuziehung gänzlich auf. Es verändert das bisherige dunkle und schwankende Gesetzeswort in das völlig klare, kernhaftere, inhaltschwere der Zustimmung. Es bleibt serner nicht blos dabei stehen, den Ständen das Recht dieser Zustimmung (Patent 1, Verordnung J. S8. 5, b; Verordnung III. S. I) zu über= eignen, sondern es beschreibt förmlich den inneren Umfang der ganzen rechtlichen Wirksamkeit dieses neuen ständischen Rechts noch ganz ins⸗ besondere, indem es ausdrücklich verordnet, daß ohne diese ständische Zustimmung kein neues Staats -Anlehen soll aufgenommen werden. Im regelmäßigen Verlauf der Dinge wird der Vereinigte Landtag (L. S. 5) diese Zustimmung zu gewähren haben (ibid. §. 6, III. 5. 1). Wo, fragen wir, liegt nun hier die Verkürzung des aͤlteren Gesetzes durch das neuere? inwiefern ist von diesem ein Versprechen des älte⸗ ren unerfüllt gelassen worden? ....
Aber diese Seite der durch die beiden Gesetzgebungen vorge— schriebenen ständischen Mitwirkung an dem Staatsschuldenwesen war es auch nicht, woher die Kölnische Zeitung den oben beregten Vorwurf gegen die neueren gesetzlichen Bestimmungen schöpfte. Sie entdeckt den Unterschied, der diesen Vorwurf rechtfertigen soll, viel= mehr auf der anderen, die unmittelbare ständische Betheiligung bei der Staatsschulden-Verwaltung betreffenden Seite des Ge⸗ setzes. Sie schöpft mit einem Wort ihr Bedenken aus dem Artikel XIII. der Verordnung vom Jahre 1820. Vergleichen wir mit die⸗ sem die entsprechenden neueren gesetzlichen Bestimmungen, und zwar, wie die Kölnische Zeitung, das Wort, den Buchstaben des Gesetzes zum alleinigen und entscheidenden Maßstab erhebend.
Der Artikel XIII. des Gesetzes vom 17. Januar 1820 besteht augensällig aus zwei Sätzen, die, wiewohl einander bedingend, dem Inhalte nach dennoch so verschieden von einander sind, wie die bei⸗ den Functionen, von denen sie handeln, und von welchen die eine aktiver, die andere passiver Art ist, letztere eine Wirksamkeit auch erst dadurch empfängt, daß jene aktive Befugniß an sie angelnüpft wurde. Durch den ersten Satz wird nämlich festgestellt, daß den Ständen alljährlich Rechnung zu legen sei; hier sind die Stände passiu. Durch den zweiten, daß die Stände den Rechnungsbefund mittelst Gutachtens an den Thron zu begleiten haben, von dem erst dann und nach Maßgabe des erstatteten Gutachtens die Decharge er= theilt werden wird; in dieser Function werden die Stände unmit- telbar aktiv und von Einfluß.
Was werden nun die Stände, die Bestimmungen dieses Gesetzes auszuführen, thun? Die eine (passive) Function, dünkt uns, werden sie einer aus ihrer Mitte gewählten Deputation, oder Kommission wenn man will, anvertrauen. Sie werden dies der Natur der Sache nach schon müssen; denn wir fragen die Kölnische Zeitung auf ihr Gewissen, wie sie das Geschäft einer Rechnungslegung vor einer
Versammlung von mehr als 666 Mitgliedern, die in demselben Au— genblick eben so viele Kommissarien werden, möglich zu machen denkt. Die zweite wesentlichere Function, nämlich die der gutachtlichen Be— gleitung befundener Rechnung an den Thron, werden Stände dage— i unmittelbar für sich behalten und in ganzer ungetheilter Ver— ammlung ausüben. Um dies jedoch zu können, werden sie jene De⸗
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putation oder Kommission beauftragen, ihnen über den Befund Be⸗ richt zu erstatten: kurz, die Versammlung wird das dem Landesherrn zu unterlegende Gutachten auf der Grundlage des Berichts ihrer Kommission erörtern und beschließen. Das ist der buchstäbliche Sinn des Artikels XIII. jenes Gesetzes vom Jahre 182.
Sehen wir nun, inwiefern die Verordnung III. des Königlichen Patents hieran etwas ändert; inwiefern behauptet werden kann, es sei durch jene dem Gesetz von 1820 nicht genügt worden.
Die Parallelstelle des Artikels XIII. findet sich in der Verord⸗ nung III. §. 4. 2. Dieser Paragraph der Verordnung entspricht vollkommen jenem Artikel XIII., dessen beiderlei Bestimmungen hin—⸗ sichtlich der beiderlei hierber gehörigen Functionen daher auch voll= kommen darin wiederzufinden sind. Denn es heißt in der angezoge⸗ nen neueren Gesetzesstelle hinsichtlich der an Stelle der ständischen Versammlung verordneten ständischen Deputation folgendermaßen: Die Deputation hat die Jahresrechnung über die Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden zu prüfen und das darüber von dem Vereinigten Landtage oder dem Vereinigten ständischen Ausschusse an Uns zu erstattende Gutachten vorzubereiten.“ Hier begegnen wir enau jener passiven Function und jenem unentschiedenen Mittelge⸗ ann der Berichtabfassung, womit auch die ganze Versammlung die von und aus ihr gewählte Deputation ohne alle Widerrede hätte bekleiden müssen. Denn unter der „Vorbereitung“ des Gutachtens ist eben, nichts Anderes zu verstehen, als jener behufs sei—⸗ ner Erörterung vor der ganzen ständischen Versammlung an diese abzugebende Bericht über den Rechnungs-Befund. Wir begegnen ferner, hinsichtlich jenes eigentlichen aktiven Kern— punktes der ständischen Gerechtsame, derselben gesetzlichen Be⸗ stimmung; denn die ständische Function, die Jahres-Rechnung mit— telst Gutachtens an den Thron zu begleiten, wird augenscheinlich den
ständischen Versammlungen als solchen lediglich reserdirt. Das neue Gesetz bestimmt ausdrücklich: diese Function wird nur von dem Ver— einigten Landtag oder dem Vereinigten ständischen Ausschusse ausge— übt werden.
Welche Beschränlung und Verkürzung seines wahren, wesentlichen Gehaltes haben nun wohl die Zusagen des Art. XIII. durch die ent⸗ sprechenden Gesetze vom 3. Februar erlitten? Das Gesetz von 1820 wollte die Staatsschulden-Verwaltungs-Behörde verpflichtet wissen, den Ständen Rechnung und zwar allsährlich abzulegen, und die Ver—
ordnung III. bestätigt die Stände in diesem Rechte vollkommen. Das ältere Gesetz wollte ferner, daß die wesentliche Gerechtsame der Be—
gutächtung unmittelbar von den ständischen Versammlungen, nicht von
einer bloßen Deputation derselben erstattet werde, und mit den un—
zweideutigsten Worten von der Welt resanctionirt die Verordnung III. quch dieses Recht der Stände, und bringt sie das Versprochene in Er— füllung. Wo ist nun hier Nichterfüllung? Denn über die Wort⸗ klauberei von den „Reichsständen“ ist die Kölnische Zeitung auf ihrem besonnen gewählten Standpunkte hinaus; sie kann nur noch fragen: aber wo bleibt das „alljährlich““ Hierauf könnten wir ihr einfach erwiedern, daß sie wohl eben so gut als der Gesetzgeber den Ton auf die Rechnungslegung an die Stände, nicht auf die all— jährliche Wiederkehr zu legen wisse; aber die beiden Gesetzgebungen stehen uns viel schlagender zur Seite, denn die in der älteren gefor⸗ derte alljährliche Rechnungslegung ist durch die neuere ganz in der Form aufrecht erhalten worden, wie die Stände selbst sie angeordnet haben würden. Die ständische Deputation wird regelmäßig alljähr⸗ lich, ja sogar wenigstens einmal im Jahre, berufen (III. S. 5), die Jahresrechnung zu prüfen (8. 4. 2); dagegen ist nirgend in dem älteren Gesetz die Rede davon, daß die Stände über die alljährliche Rechnungslegung auch schon alljährlich an den Thron berichten sollen; noch weniger davon, daß der Landesherr sich verpflichtet habe, die Jahresrechnung auch mit jedem Jahre selbst zu dechargiren. Und doch beruht auf der landesherrlichen Decharge das ganze Äplomb der ständischen Wirksamkeit, des ständischen Gutachtens in diesem Falle! Wir sind aber ferner der unvorgreiflichen Ansicht, daß die Stände selbst auf das streng alljährliche Gutachten bald freiwillig und wenig⸗ stens sofern verzichtet haben würden, als es unmöglich alle Jahr etwas Redenswerthes zu gutachten geben kann, und als die von den Ständen erwartete Einwirkung auf die Staatsschulden-Verwaltung an ihrer rechtlichen Kraft und Wirksamkeit dadurch nothwendig ver— lieren müßte, weil es bei einer blos einjährlichen Rechnunge-Prüfung nothwendig an Uebersichtlichkeit des Urtheils, daher an jeder Sicher- heit des Maßstabes, also auch an der Möglichkeit gebrechen wird, einschlagende, wirklich entscheidende Motive, auf die es doch lediglich ankömmt, hinsichtlich der Verwaltung des Staatsschuldenwesens vor dem Königlichen Throne niederzulegen. Wo ist, fragen wir nun noch— mals, jenes Vorenthalten ausgesprochener ständischer Rechte durch die neue Gesetzgebung? Wir haben nichts dagegen, wenn an dem Buchstaben geklaubt wird; aber damit doch, wie immer in solcherlei Händeln, die Diskussion nicht gerade völlig fruchtlos ausfalle, bitten wir darum, daß auch auf den Geist, auf den strikten Gehalt der Gesetze ein wenig gesehen werde. Ihrerseits kantz die Gesetzgebung vom 3. Februar wie überhaupt jedem Kampfe, so vornehmlich solchem buchstäbischen ruhig entgegensehen, und auch wir könnten billig hiermit abbrechen und würden es, wenn nicht der im Vorstehenden von uns als ein irrthümlicher bezeichnete Weg ein so vielbeliebter wäre und die in den Gesetzen vom 3. Februar ruhende große Sache der Nation nicht anderweitig bereits — sicher gegen das
eine kleinliche dem Gezänke der Gerichtsstube entlehnte Taktik ent
ute Erwatten des hochherzigen Königlichen Gesetzgebers — durch
würdigt worden wäre. Wir werden dem beregten Vorwurfe daher noch weiter folgen. Am Ende muß doch zu erforschen sein, ob ein spitzsindiges Aufreiben der Verfassung vom 3. Februar das Volk rück- wärts oder ob diese Verfassung, wie es der Wille des Landesherrn ist, sein Volk vorwärts bringen soll.
Deutsche Gundesstaaten.
Königreich Bayern. Der Allg. Ztg. wird aus Mün⸗ chen vom 25. März gemeldet, daß das Besinden Sr. Majestät des Königs sich von Tag zu Tag bessert, und daß man der gänzlichen Herstellung des Monarchen in kurzem entgegensehen darf.
Der Hr., Höfler, Professor der Geschichte an der Universttät zu München, ist in Ruhestand versetzt worden.
Königreich Sachsen. Eeipz. Ztg) Am 29. März ist das nachstehende Gesetz wegen Eröffnung seiner Staats- Anleihe in vierprozentigen neuen Staatsschulden-Kassenscheinen erschienen.
„Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sach—⸗ sen c. 2c. 2c. haben Uns entschlossen, zu Deckung der bei Uebernahme der Sächsisch, Bayerischen Eisenbahn zu deren Fonbbau ersorderlichen fünf Millio- nen Thalern eine Staats-A nleihe zu eröffnen, welche jedoch, um gleich zei- tig damit noch andere 597 Zwecke zu erreichen, bis auf den Nominal- betrag von zehn Millionen Thasern ausgedehnt werden soll, und verordnen demnach, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, andurch wie folgt:
S. 1. Von dem ständischen Ausschusse zu Verwaltung der Siaats⸗ schulden - Kasse sind 20, 000 neue au porteur lautende Staats schulden-Kassen⸗ scheine in Abschnitten zu fünfhundert Thalern, unter dem Datum des 1. April 1847 und mit fortlaufender Nummer sub 1 bis 20, 000 auszuferti-= gen, auch jeder Obligation ein Talon und sechs halbjährige, auf die Ter—= mine 1. Oltober und 1. April lautende Zinsen⸗Coupons beizugeben.
§8. 2. Die vom 1. April 1847 ab beginnende Verzinsung derselben wird nach jährlich Vier vom Hundeit festgestellt.
S. 3. Nach Ablauf von fünf Jahren nimmt die allmälige Tilgung dieser Anleihe im Wege halbjähriger Ausloosung dergestalt ihren Anfang, daß im Termine 1. Oftober 1851 die erstmalige Aussoosung stattzufinden, im Termine 1. April 1852 hingegen die Einlöfung der ausgeloosten Obli⸗ gationen zu beginnen hat. ;
S. 4. Als jährliches Minimum des Tilgungs-Fonds wird, in halb= jährigen Raten zahlbar, Ein Prozent der ausgegebenen Obligationen nebst dem Zuwachs der an den ausgeloosten Kapitalien erspart werdenden Zinsen hiermit ausgesetzt. . . . .
Es bleibt jedoch vorbehalten, nicht nur zu jeder Zeit im Verloosungs⸗— wege eine stärkere Tilgung eintreten, sondern auch nach Befinden sämmiliche umlaufende Obligationen, solchenfalls jedoch nach vorausgegangener halb- j⸗lhriger, in den 5. J bezeichneten Terminen zu bewirlender Auftündigung, mit Einemmale zur Rückzahlung bringen zu lassen.
S. 5. Die Staatsschuldentkasse erhält die zur Verzinsung und Tilgung erforderlichen Geldmittel zur gehörigen Zeit, aus den bereilesten Staats Einkünften, in der gesetzlichen Landeswährung baar angewiesen. ;
S. 6. Für die pünktliche Einzahlung der planmäßigen Zins- und Til gungsmittel ist Unser Finanz⸗Ministerium, für die planmäßige Verwendung derselben hingegen der ständische Ausschuß zur Verwaltung der Staats— schuldenkasse verantwortlich. ; J
S. 7. Die Ausgabe der neuen Staatsschulden —Kassenscheine, gegen Empfangnahme des betreffenden Gegenwerths (8. 9), hat unter der Leilung des genannten Ausschusses und spezieller Mitwirkung der Staatsschulden⸗ Bachhalterei stattzufinden. . 63 ,
§. 8. Für den nämlichen Zweck sollen auch Subscriptionen mit blos theilweisen Einzahlungen angenommen werden, solchenfalls zugleich mit dem Rechts-Nachtheil, daß den Substribenten, dafern sie die weiteren Nachzah— lungen innerhalb der hierzu festgesetzten Fristen nicht leisten, nach Ablauf der diessallsigen Zahlungs-Termine ein Anspruch auf Erwerbung der von ihnen subsfribirten Staais-Obligationen nicht weiter zustehe, vielmehr als⸗ dann der Verkauf der letzteren sür ihre Rechnung an der leipziger Börse gegen Sensal-Bescheinigung bewerkstelligt und ihnen nur der Befrag ihrer Einzahlungen, abzüglich des davon zu kürzenden etwaigen Verlust-Ausfalls und sonstigen Aufwands, zurückgewährt und, im Falle der unterbleibenden Abhebung desselben, zu dessen Deponirung bei dem Justiz⸗Amte Dresden Iste Abtheilung, auf Kosten der Subskribenten zu Jedermanns Recht ver— schritten werden solle.
§8. 9. Sowohl bei den vollen, als auch bei den theilweisen Einzah-— lungen werden Kassenbillets und leipziger Banknoten unbeschränkt statt baa— ren Geldes angenommen; es soll aber überdies noch hierbei nachgelassen sein, den für abzunehmende Obligationen zu leistenden Gegenwerth mit ei⸗ nem Betrage von 25 Prozent: in Landrentenbriefen, ingleichen mit einem Betrage von gleicher Höhe: in 3prozentigen Staats-Obligationen der An⸗— leihen vom Jahre 1830 und 1844 nach dem Paciwerthe zu gewähren.
Soweit hiernach die Verwendung 3prozentiger Staatspapiere statthaft ist, können auch Landrentenbriefe an deren Stelle treten. ;
8§. 10. Die in dem Mandate vom 26. August 1830 wegen Gleich- stellung der nach der ständischen Bekanntmachung vom 7. Juli 1830 aus— gegebenen landschafilichen Obligationen mit den älteren Steuer- und Kam— mer-Kredit-Kassenscheinen ertheilten Vorschriften leiden auf die neuen Staats schulden⸗Kassenscheine, dazu gehörigen Talons und Coupons ebenfalls durch- gehends Anwendung. ö. .
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, zu dessen Ausführung sowohl Unser Finanz-Ministerium, als auch, im Einverständniß mit diesem, der ständische Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden Kasse das weiter Nöthige einzuleiten und ins Werk zu setzen hat, eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. 11
Gegeben zu Dresden, am 27. März 1847.
Friedrich Augu st,“
. inbemerkte Gebahrung, mit einem Nominalbetrage von 2 Millionen Thalern in Landrenten- Briefen, so wie mit einem dergleichen in dreiprozentigen inländischen Staats- Obligationen, betreffend. . „Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sach—
— x ·᷑ ᷑᷑᷑ t — — ——————— — —— =* 2 — * ———— ĩ ort ses Künstlers der Fall sein, welcher, als Dirigent seiner eigenen Lebenser⸗ ] uns der Künstler hier die Sehnsucht nach der Zukunft des Reinen und
No ch 6. n . zeug=risse, eben sowohl zum sichtbaren Mittelpunft des Ganzen wurde, auf Wahren dargestellt hat, so führt er uns in ganz erhabener Weise die Er=
ö über da welchen die Blicke des Publikums sich richten mußten, als zugleich die innere inaerung an eine schöne Vergangenheit vor in dem Chore: „Ach, wer bringt
Zweite Vokal⸗ und nstrumental⸗KKonz ert Kraft seiner Preductionen den Geist, wie das Shr des Zuhßrers, fort.! die schönen Tage“, dessen Glockentöne in jeder offenen Seele nicht verhal— von M. Nagiller *). dauernd in Anspruch nahm. Die äußere Erscheinung manches Komponisten len werden. Ganz ähnlich erwärmt er uns für die Natur in der Composi=
(EEingesandt.) därfte vielleicht der Darstellung seiner Werke störend in den Weg treten; tion 96 stolbergischen Liedes, indem er die Gefühle der Unschuld und eines
kindlichen Herzens in uns erweckt. Ist es aber nicht etwas Hohes, mit dem
Dieses Konzert unterscheidet sich von dem ersten des Konzertgebers schon äußerlich dadurch, daß anstatt der Solostücke eine zweite, neu lompo—= nirte Symphonie e worden ist, wodurch dasselbe noch ein ernste⸗ res Gepräge zu erhalten schien, als das erste. Das sonzert bestand dies mal blos aus Spmphonieen und Chören, aus lauter eigenen Gaben des Tomponisten. Solche Aufführungen, worin die Werke eines einzigen Mei- sters auftreten, haben das Eigene, daß sie, außer dem Genusse, den man in den Werken selbst findet, noch ein Interesse an der Individualität ihres Urhebers einsloßen. Beim Anhören eines Stückes ist man bereits darauf gespannt, wie ein n, sich dagegen ausnehmen werde, und der Zuhö= rer hat am Schlusse die Befriedigung, daß er in mannigfaltigen Verglei⸗
ungen gleichsam einen Kreis durchläuft und den bestimmlen Eindruck mit nach Hause nimmt, welchen eine abgerundete Individualität in der Seele zurückzulassen pflegi. Um wie viel mehr mußte dies in den Konzerten die⸗ — ——— —
„M Bir nehmen um so weniger Bedenken, auch die nachstehenden 1
ten, uns
3 n in n. Bemerkungen . dieses bereils in Nr. S3 unferes Blat= (h. . Konzert unseren Lesern mitzutheilen, da es überhaupt für 3 * eurihenung so eigen ihümlicher Leistungen auf diesem Gebiete . mm big dern bir dear Siandpunkte und indfvidnelle Motive geben ann. em Kundigen bleibt jedenfallz die Freiheit, nach eigener Einsicht
zh entscheiden. auf weicher Seit dis vor Allen burch bit Salh selbs be ⸗
dingte Wahhheit liegt. .
bei dem Konzertgeber wirkte sie im Gegentheil fördernd mit. Dle Festigkeit und Sicherheit, mit welcher er Chor und Hrchester leitete, die schöne Gabe, eine treibende, wogende Masse zusammenzuhalten, dies mußte schon den äußeren Sinn des Publikums angenehm beschästigen, und ließ auf die innere Unabhängigkeit und Freiheis des Künstlers alien Wer könnte denn anch die Urspiünglichkeit und Frische dieser Natur verkennen, der ein mal seine Compositionen des Mignonliedes gehört hat! Nicht die indivi- duellen Schmerzen, welche Göthe darin gelegt haben mag, nicht den Noman „Wilhelm Meister“, nicht das unglückliche Kind „Mignön“ und ihren Ge— liebten sührt er uns vor; nicht daz, was Göthe für sich Anderen zur Theil= nahme aus seinen und Anderer Leiden gesagi hat und vollständig gesagt en bringt er uns, etwa musikalisch . entgegen. Er huldigt offen ⸗ ar nicht dem plaiten Materializmus der Neuesten, welche sich auf das Naffinement der Instrumentation werfen und uns damit vergnügen wollen, daß wir in ihren Werlen das Gras wachsen hören. Er veckt uns viel ⸗ mehr den spmbolischen Sinn des Liedes auf und stellt den Hieroglophen · sil, in dem es gedichtet ist, in Tönen selbstsiändig dar. Wir haben Lic; sam einen Bund von Männern vor uns, welche sich geloben, in dem Sinne Göthe's nach jenem Lande zuziehen, welches in ihnen die elbe schmerzliche Sehn⸗ sucht erweckt, die Göthen ersuͤllie. Göthe aber hatte dabei eigentlich doch auch we⸗ der die Orangen, noch die Macaroni Italiens im Auge, sondern das Ziel der rei ⸗ nen Kunst, wesche er in jenem Lande mit jeiblichen Augen zu fchauen per= hoffte, wovon ihn traurige Schickfale so lange entfernten und unterdessen in Trübe und Nebel da . ließen. Neferenten lommt es vor, als
Dit et.
usdrucke männlicher Festigkeit und Kraft eine kindliche Scele verbunden zu kern, Können * i die Zerfahrenheit ver ganzen Welt licht dafür in din Kauf geben? Mindestens ist eine Erinnerung, in Blick dahin im mern etwas werth. In diesem Sinne ist, wie es Referent beirachtet, dim zweite Spmphonie gearbeitet, und wenn unverkennbar Mozart's Vorbild dem Komponisten vorschwebt, so ist ihm nur Glück dazu zu wünschen. Wie ihn in dem Mignonlied ein griechischer Hauch angeweht zu haben scheint, wie er ein Verständniß der griechischen bildenden Kunst verräth, wie er eine besondere Neigung zu Göthe hat, sollte es da nicht natürlich fein, daß er in seinem innersten Wesen, in dem, was ihn zum Tonlünstler macht, auf Mozart 's Wegen wandelt. Und welche Freiheit und Selbstständigleit be urkundet dies nich! Wer in die Mozarische Kunst tiefer eingeweiht ist, dem ist es auch klar welche Schwierigkeiten gerade in unserer zerfahrenen . einem solchen Streben sich in den Weg legen. Allein noch' sinden sich kenschen genug, die in der Stille das heisige Feuer bewahren und vor der e fäppischer Geister zu sichern wissen. Denn die wahre Kirche ist die unsichthare. — Zum Schlusse fügt Referent feinen Dank hinzu für die treffliche Ausführung. Sowohl der Chor der Königlichen Open, als das J . thaten das Ihrige, um den Genuß des Abends vollständig zu machen. .
— —
ob der tiefgrelsende Komponist eg nicht ander hätte fassen können. Wlt
sen zc. ꝛc. 2c. haben zwar in dem Gesetze vom heutigen Tage angeordnet, daß die zu eröffnende, neue vierprozentige Staats Anleihe 96 zu ** No- minalsumme von 10 Millionen Thalern ausgedehnt werden möge. Wenn jedoch die für außerordentliche Siaatszwecke bevorstehenden Verwendungen zunächst nur ein Bedürfniß ? von fünf Millionen Thalern in Anspruch n h⸗ men und daher Unser Absehen bei dieser Staats-Anleihe auch nur auf eine — Effeltiv· Vermehrung der Staatsschuld um 5 Millionen Thaler gerichtet ist, so sinden Wir, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, Uns bewogen, den durch Debitirung der neuen Anleihe zu erwartenden Mehrbetrag an 5 Millionen Thaler von der Verwendung für obige Zwecke jedenfalls aus⸗ zunehmen und beschließen demnach, wie olgt: n A. Die Hälste jenes eingehenden Mehrertrags soll in Landrenten- Briefen, je nach dem eintretenden Bedürfnisse, vorschußweise an die Land⸗ renten Bank abgegeben werden, mit der Bestimmung, dieselben, anstatt neu zu kreirender dergleichen, rücksichtlich der dahin noch zur Ueberweisung ge⸗ langenden Ablösungs⸗Renten, als Ausgleichungsmitiel für die Berechtigten zu benutzen. Dieser Vorschuß ist künftig, nach erfolgter Rückzahlung dessel⸗ ben seitens des Landrenten-Bank-Instünts, ausschließlich auf Abtragung anderer Staats⸗Passiven, in Gemäßheit der alsdann mit Beistimmung Unserer getreuen Stände hierüber zu treffenden näheren Bestimmung, zu verwenden. ; — B. Bis zur Höhe der anderen Hälfte sind Obligationen der
dreiprozentigen Staatsschuld vom Jahre 1830 und 1844, und zwar, nach dem Verhältnisse des dermaligen Betrags beider Staatsschulden⸗
Gattungen unter sich, theils in 1830er, theils in 1844er Obligationen, bei dem ständischen Ausschusse zur Verwaltung der Staatsschulden - Kasse ver⸗ wahrlich niederzulegen, wovon die Haupt Staatskusse lediglich die Zinsen zu beziehen hat, und welche von ihr im Falle der Ausloosung durch andere ersetzt werden mögen.
Wenn Wir denn nun andurch die Zusicherung ertheilen, daß vorste⸗ hende Maßregeln unter A. und B. auf tas gengueste in Vollziehung ge— setzt werden sollen, somit aber in sicherstellender Weise dafür Sorge tragen lassen werden, daß der im Eingange erwähnte Mehrbetrag der neuen An- leihe, durch die nach Vorstehendem dermalen unterbleibende Ausfertigung von Landrenten-Briesen bis zu einem Betrage von 27 Millionen Thaler, so wie dadurch, daß ein gleicher Betrag in dreiprozentigen Staats Obliga⸗ tionen dem Veikehr entzogen bleibt, eine entsprechende Ausgleichung sinde, als haben Wir gegenwärlige
4 ö. . Ausgestellt, auch eigenhändig unterzeichnet und solche mit Unserem Könia— lichen Siegel bedrucken af. . 7 . Gegeben zu Dresden, am 27. März 1847. Friedrich Au gust.“
Frankreich.
Paris, 26. März. Der Commerce erzählte gestern, daß der König, als er auf der Eisenbahn von Fontainebleau zurückgekehrt war und auf dem Bahnhofe von Paris seine Equipage nicht vorfand, in die Kutsche des Polizei⸗Präfekten gestiegen und in dieser, ohne die gewöhnliche Bedeckung, nach den Tuilerieen gefahren sei. „Diese Er— zählung“, sagt heute die Presse, „ist nur zum Theil richtig, denn kaum war der König in Herrn Deleffert's Wagen gestiegen, als die Hof-⸗Eqipagen anlangten, und Se. Masjestät fuhr in einer von diesen nach den Tuilerieen zurück. Was aber der Commerce nicht er⸗ wähnt hat, ist, daß der König im Begriff stand, in einen Omnibus zu steigen und nur mit Mühe durch die wiederholten Bitten des Herrn Delessert dahin gebracht wurde, diese Absicht aufzugeben. Der Prä— fekt mußte, um den König zu bewegen, eist auf seine Verantworklich— keit hinweisen und erklären, daß diese es ihm zur Pflicht mache, sich der Rückkehr Sr. Majestät in einem Omnibus zu widersetzen.“
Der Chevallier Raffo, Minister des Bey von Tunis, ist in Mar— seille angekommen. Er begiebt sich nach Paris, wo er einen Auftrag des Bey's an den König zu erfüllen hat.
Der General-Lieutenant Schneider, Präsident des Infanterie⸗ Comité's, ist in die Reserve-Section des Cadre's des Generalstabes versetzt und der General⸗Lieutenant Schramm zu jenem Posten er⸗ nannt worden.
In der Deputirten⸗Kammer sprach gestern nach Herrn Cremieux noch Herr Odilon Barrot, ungefähr in demselben Sinn wie jener, für die Erwägung des Duvergierschen Antrageé, Herr Peltreau-Villeneuve aber dagegen. Die Debatte wurde wieder vertagt, da Herr Guizot selbst dies wünschte, um heute auch noch über die vorliegende Frage sich näher zu erklären.
Das Journal des Débats hatte bekanntlich laute Klage er— hoben über Mangel an Eintracht im Lager der Ministeriellen. Darauf, antwortete, die Presse, an den Ausruf: „Unglückliches Frankreich, unglücklicher König!“ erinnernd, welchen jenes Blatt kurz vor der Juli-Revolution erhob: „Es war ein Alarmruf, von Polig= nac und Karl X. überhört. Heute stößt das Journal des Da bats einen ähnlichen Schrei aus: Man solle keinen zweiten Schlag abwarten, um wach zu werden; man würde vielleicht zu spät wach werden. Was ist geschehen? Ist etwa Herr Guizot dem Lord Palmerston geopfert worden, wie einst Chateaubriand vor Villele weichen mußte? Ist Herr Thiers gerufen worden, ein neues Kabinet zu bilden? Nein! Nichts von dem ist geschehen, aber weit Aergeres. Malleville ist an Herrn Hebert's Stelle Vice⸗Präsident der Deputirten= Kammer geworden. Nicht genug! Es haben sich auch im Schooß der Ma⸗ jorität Mitglieder gefunden, die der Proposition Duvergier de Hauranne's den Weg zur öffentlichen Berathung nicht verschließen wollten. Da sieht mans ja: die konservative Mehrheit ist aufgelöst, Frankreich ist ver⸗ loren. Mag das Journal des Debats sich beruhigen. Wenn es eine Klippe giebt, an welcher die Majorität scheitern kann, so liegt sie nicht in der Unparteilichkeit, sondern in der Unduldsamkeit. Die Unparteilichkeit, vom Journal des Debatzs so artig verspottet, hat wohl schon Majoritäten verstärkt, aber nie aufgelöst. Was die Nestauration ins Verderben gestürzt hat, war nicht ein Uebermaß von Toleranz. Wäre die Restauration weniger ausschließend gewesen, sie hätte dem Journal des Débats nimmermehr den Triumph und den Schmerz gewährt, zu sehen, wie die prophetischen Worte: Un— glückliches Frankreich! Unglücklicher König! in Erfüllung gingen. Das Journal des Däbats selbst kömmt seinerseits von neuem auf die Beschwerde über Spaltung in den Reihen der konservativen Partei zurück. Nachdem es erwähnt, wie viele Reden die Kammer über den Duvergierschen Wahlreform⸗Plan schon gehört, fährt es fort: „Die Diskussion wird fortgesetzt; vielleicht dauert sie noch einen Tag län— ger. Da durchaus kein Grund vorhanden war, sie überhaupt anzu⸗ fangen, so giebt es auch, genau besehen, keinen Grund, warum sie aufhören sollte. Es wird eben von der größeren oder geringeren Zahl von Rednern, die sich wollen hören lassen, abhängen. Niemand kann voraussagen, wo das Ziel der Geduld 'der Kammer sein, wird. Von allen Fragen? unter welchen man wählen kann, ist Een i die Frage von der Wahlreform diejenige, um welche sich das Volk in diesem Augenblih am wenigsten kümminert. Will man die Zeit damit, hiubringen? Wir haben nichts dagegen einzuwenden. Mag. man immerhin über die Wahlresorm bebattiren; der Gegenstand ist so gut als irgend ein anderer, wobei es auf ab— strakte Erörterungen ankommt. Wir sehen nicht, was solcherlei ora⸗ torische Waffen. Uebungen schaden könnten. Wie aber wird die Be⸗ rathung ausgehen? Wird der Vorschlag des Herrn Duvergier de Hauranne in Betracht gezogen werden? Wir estehen, vor einigen Tagen hätte uns diese 86 in La ( 8
n . ; ge ein Lächeln entlockt. Rach dem Votum bei der Vice⸗Präsidentenwahl kann sie zweifelhaft erscheinen. S liatschen ich bie jenigen nne, ; 2
nz. welche für Herrn von Malleville gessimmt
haben, ganz laut Beifgil; sie bilben sich etwas ein auf den Streich welchen sie geführt haben; si , z sie nehmen, den Ministern und der Ma⸗
Herr Leon von
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js rität gegenüber, eine herrische Miene an; schon machen sie ihre Bedingungen; sie drohen, sie würden zur Linken übergehen, um die Erwägung der Duvergierschen Proposition durchzusetzen, wenn das Ministerium nicht kapitulirt und ihnen verspricht, vor dem Ende der gegenwärtigen Legislatur einen Gesetzentwurf zur Herbeiziehung der Kapazitäten an die Kammer zu bringen. tet ihr Ultimatum. Wohlverstanden, es ist nicht die Herbeiziehung der Kapazitäten, worauf sie großen Werth legen; welt näher liegt ihnen das Interesse, an Bedeutung zu gewinnen und sich einen Er⸗ folg zu sichern, indem sie die Regierung sammt der Kammer zwin⸗ gen, unter ihren caudinischen Gabeln durchzugehen. Es sind ihrer vielleicht nicht über zwanzig, und dennoch maßen sie sich an, zwei⸗
hundert Konservativen Gesetze vorschreiben zu wollen. Wir sind über=
zeugt, weder das Ministerium, noch die Majorität werden ssch diese
Demüthigung gefallen lassen. Das Wagniß muß versucht werden;
wir müssen wissen, ob wir der Gnade einiger zwanzig Konservativen preis-
gegeben sind, die sich nur in unsere Reihen drängen, um uns dem Feinde
auszuliefern. Das Ministerium würde einen Fehler begehen, der nicht
mehr gut zu machen wäre, nicht nur, wenn es das geforderte Ver⸗
sprechen gewährte, sondern auch schon, wenn es nur unterließe, es
laut zu verweigern. Es würde damit seiner Würde, seine Unabhängig⸗
keit entsagen; es würde verdienen, von allen rechtlichen Leuten“ der
Majorität aufgegeben zu werden. Welche Bedeutung würde übrigens
eine Zusage, wie man sie begehrt, haben, wenn nicht damit zu⸗
gegeben würde, das Wahlgesetz von 1831 bedürfe einer Reform?
Ist dies der Fall, so könnte man ja ohne Weiteres den Vorschlag
des Herrn Duvergier de Hauranne in Betracht ziehen. Soll
einmal eine Bresche im Wahlgesetz geöffnet werden, warum
nicht für alle Systeme? Ihr habt cure Ideen von Wahl—
Reform; wer sagt euch, daß wir nicht auch die uͤnseren haben? Je⸗
der mag seine individuellen Ansichten dem Bedürfniß der Erhaltung
des Bestehenden zum Opfer bringen. Wenn aber einmal das Beste⸗
hende erschüttert werden soll, so hat Jeder das Recht, seine Ideen
geltend zu machen. Der Vorschlag des Herrn Duvergier de Hau—
ranne verdient dann so gut wie irgend ein anderer in Erwägung ge⸗
zogen zu werden. Gehört ja doch Herr Duvergier de Hauranne zu
den progressistischen Konservativen!“ Der Courrier frangais
behauptet, die Zahl der unabhängigen, vom Ministerium getrennten
Kon servativen belaufe sich auf 43 Mitglieder; sie versammelten sich
bei Herin von Castellane und sollten sich dafür entschieden haben,
daß, bleibe Herr Guizot seinem alten Programme nicht treu, d. h—
wäre er nicht für die Zuziehung der Kapazitäten, für Post⸗Reform,
für Aufhebung der Salzsteuer u. s. w., sie definitiv mit dem Mini⸗
sterium brechen würden.
Die Kommission der Depulirten⸗Kammer für Prüfung des Ge⸗
setzentwurfs, nach welchem den Eisenbahn-Gesellschaften ihre Cautio-= nen je nach dem Vorrücken der Arbeiten zurückgegeben werden sollen, hat sich zu Gunsten dieses Entwurfs entschieden. Wird der Entwurf don den Kammern genehmigt, so würden sofort 7, 200,60 Fr., 4 Millionen baar und 3, 200, 060 Fr. in Renten, zurückgegeben werden können, und 10 Millionen sowohl baar wie in Renten in den letzten Monaten des gegenwärtigen Jahres. Der Courrier de Marseille vom 20sten d. M. und nach ihm das Journal des Deébats behaupten, daß der Wettstreit we⸗ gen Beförderung der indischen Post über Marseille oder Triest end lich entschieden i Die englische Regierung habe sich definitiv für Marseille entschieden und bem Dampfschiff „Ardent“, das bis jetzt zur Disposion des Lieutenants Waghorn gestellt war, Befehl gege⸗ ben, nach Malta zurückzukehren, wo es am 15ten d. M. eingelaufen. (Man vergleiche dagegen den Artikel Italien in unserem gestri⸗ gen Blatt.)
Die Gesellschaft der pariser Wechsel⸗Agenten hat die 45,9000 Fr. die ihr als Courtage⸗-Gebühren von dem durch den Kaiser von Ruß— land gemachten Ankaufe von 50 Millionen französischer Renten zu⸗ gefallen sind, den Armen von Paris geschenkt.
Der Constitutionuel fagt: „Man versichert, daß die eng⸗ lische Regierung die nur 3 Stunden von unserer Küste entfernte In⸗ sel Aurigny befestigen und eine Million Pfd. St. dazu verwenden wird, aus diesem Felsen ein zweites Gibraltar zu machen. Es soll sich darum handeln, dort vier unter sich durch eine Eisenbahn ver⸗ bundene Forts anzulegen und einen hohen Beobachtungsthurm zu er— bauen, von welchem man eine weite Aussicht auf das Meer und auf unsere Küste haben wird.“
Der Königliche Gerichtshof hat in einem Rechtsfall, wo ein französisches Werk ohne Erlaubniß des Verfassers und des Verlegers in einer spanischen Uebersetzung erschien, sich dafür erklärt, daß eine solche Uebersetzung als Nachdruck zu betrachten sei.
Das Fallen der Getraidepreise in der hiesigen Fruchthalle dauert fort.
S Paris, 26. März. In der heutigen Sitzung der Depu— tirten⸗Kamm er wurde die Biekussion des Duvergierschen Antrags nochmals fortgesetzt. Die Ankündigung des Herrn Guizot am Schluß der gestrigen Sitzung, daß er heüte das Wort nehmen werde, um Herrn Odilon Barrot zu antworten und mehrere, nach seiner Mei nung noch nicht hervorgehobene Seiten der Frage zu besprechen, hatte einen größeren Zudrang als gewöhnlich zu den Gallerien von Seiten des Publikums veranlaßt. Die Deputirten selbst konnten sich kaum der von allen Seiten auf sie einstürmenden Bittsteller um Ein trittekarten entledigen, und endlich ist jeder auch nur immer zu erlan— gende kleinste Raum gefüllt, ohne daß alle Neugierigen untergebracht werden konnten. Diese warten auf das Leerwerden der Plätze An— derer. Nach Erledigung einiger Gegenstände von minderem Interesse besteigt Herr Blangqui die Tribüne. Er gehört zu dem dissidiren⸗ den Theil der Konservativen, und daher erregt sein Auftreten allge⸗ meine Aufmerksamkeit.
Herr Blanqui erklärt er gehöre zu dem Theil der Majorität, welche ihre Gründe anzugeben wünsche, warum sie das Ministerium unterstützeß zu dem Theil, der glaube, man könne, ohne aaszuhören, einer großen Par⸗ tei anzugehören, seine Unabhängigkeit und seine freimüthige Sprache bewah⸗ ten. „Wir glauben darum“, saͤgte der Redner, „keine Verräther zu sein, die sich nur in den Platz eingeschlichen haben, um ihn dem Feind zu über= liefen. (Anspielung auf Worte des Journal des Débats). Wir sind die wachsame Schildwache, welche die Besetzung in Allarm setzen will, wenn dieselbe einschlafen zu wellen scheint. Das sind wir. Deshalb wer- den wir gegen den Antrag stimmen. (Bewegung.) Ich will sagen, warum. Bei Vorligung des Antrages haben wir seinen Belang begriffen. (Murren links. Wir haben begriffen, daß sie ein Brander war, der durch eine ge—= schicke Hand ins konservative Lager geschleudert wurde. Daher hatten meh⸗ rere von uns die Idee, den Anirag zu ersticken, zu begraben, wie man 1810 sagte. Die Mehrheit von uns glaubte, dies wäre nicht gut. Neu ein⸗ getreten in die Kammer, glaubte sie, die Prinzipien darin aufpflanzen, vor der öffentlichen Meinung ihre Achtung bezeugen, der Diskussion das Feld öffnen zu müssen. Wir haben das Programm von Lisseur ernstlich genommen, wir glauben, wie dasselbe sagt, die Konservativen allein können dem Lande den Fortschritt geben. Wir werden später dem Ministerium sagen, in welchem Maße wir den Fortschritt wollen. (Murren links.)“ Der Redner antwortet nun auf den Vorwurf der Corruption; er bezeichnet denselben als ungegründet, ja lächerlich, spricht dann den Wunsch aus, daß das Ministerium krästiger die leitende Initiative ergreifen möchte, und
laubt, daß in Zukunft die Zahl von 459 Deputirten unzureichend sei.
enn das Ministerium vorschlagen werde, sie zu vermehren, würden
die Konservativen dessen Antrag unterstüßen. Aber der Vorschlag müsse
So lau⸗
sterium nur für das Ende der Legislatur zusagen. An Umstur bei 3m 5. nach den großen 6 — 3
welches Verhalten ihm eine so große Superiorität errungen habe. 4
Nach den neuesten Nachrichten aus Algier vom 20sten muß der Marschall Bugeaud doch nicht so ernstlich krank sein, da sie melden, derselbe habe am 18ten den Besuch der angesehensten Chefs der Stämme zwischen Bugia und Setif empfangen, welche zu diesem Zwecke nach Algier gekommen waren. Die neue Organisation der Kabylenstämme, welche sich jetzt freiwillig unterworfen haben, wurde bei dieser Zusammenkunft besiegelt. Der Marschall hielt an die Chefs eine kräftige Anrede, worin er ihnen die Unterstützung Frankreichs für Aufrechthaltung der neuen Würde, mit welcher es sie bekleidet habe, zusagte, wenn sie dieselbe treu und im Interesse des Friedens und der Ordnung ausüben würden. Im Osten geht Alles fortwährend gut, im Westen ebenfalls befriedigend. Der neue marokkanische Kaid von Uschda, Si Hammu Ben Hamed, war mit 50 Reitern auf sei⸗ nem Posten angekommen und hatte durch seinen Kodscha (Secretair) dem General Cavgignac seinen Wunsch versichern lassen, zu Erhal— tung der guten Ordnung und des Friedens an der Gränze thätigst mit ihm zusammenzuwirken. Man sprach noch immer von Feindselig⸗ keiten zwischen der Deirah Abd el Kader's und dem Stamme der Hallafs. Ueberhaupt soll der Emir bei allen Stämmen, deren Bei= stand er nachsuchte, eine sehr kalte Aufnahme gefunden haben.
Berichtigungen. Im gestrigen Blatte ist S. 401, Sp. 2, Z. 49 hinter den Worten: „derjenigen Franzosen“ einzuschalten: „und
Ünterthanen der respektiven anderen Staaten“, und 3. 24 u. 28 v. u. statt „am 1. März“ zu lesen: „vom 1. März.“
Großbritanien und Irland.
London, 25. März. An dem gestrigen Tage, welcher nach der Verordnung der Königin aus Anlaß der Hungersnoth in Irland ein allgemeiner Bet- und Fasttag war, ruhten alle Geschäfte; die Börse war geschlossen, und das Parlament hielt keine Sitzung. In allen Kirchen fand Gottesdienst statt; die hier anwesenden Mitglieder des Hofes, die Königin Wittwe und der Herzog ven Cambridge wohn⸗ ten dem Gottesdienste in der Königlichen Kapelle des St. James⸗ Palastes, das Oberhaus dem in der Westminster-Abtei und das Un⸗ terhaus dem in der St. Margarethen-Kirche bei.
Die Times bespricht heute in einem leitenden Artikel die An⸗ gelegenheiten Griechenlands und führt in sehr nachdrücklicher Weise Beschwerde über das Ministerium Kolettis, welches, nach der Mei⸗ nung des englischen Blattes, von den deutschen Mächten und von Frankreich unterstützt, die Zerstörung der griechischen Constitution be⸗ absichtige, wodurch die nationglen Interessen Englands verletzt wür⸗ den. Die Times geht nämlich davon aus, daß der 12te Artikel des Vertrages von 1832 von der griechischen Regierung absichtlich um= gangen werde, da derselbe bestimme, die Einnahmen des Schatzes sollten vor allen Dingen zur Deckung der Zinsen der von den drei Schutzmächten ga⸗ rantirten Schuld Griechenlands verwandt werden, und der griechische Fi⸗ nanz⸗Minister habe im Widerspruch mit dieser Bestimmung nicht allein diese Zinsenzahlung nicht bewirkt, sondern sogar sich von einem Co- mite der Deputirten⸗- Kammer eine fehlerhafte oder gar ver fälschte Rechnungslegung nachweisen lassen müssen. Wenn diese Nachweisung begründet sei und die griechische Regierung durch ihre Rechnungsle⸗ gung sich von ihren Verpflichtungen habe losmachen wollen, so werde die englische Regierung genöthigt sein, mit entschiedenen Maßregeln
dagegen, aufzutreten. Auf Frankreich sei nicht zu rechnen, denn dies sei, gleichgültig gegen das Schicksal der griechis schen Constitution, da es sich nur bemühe, die griechi=
sche Regierung zu einem Werkzeug seiner eigenen pohtischen Absichten im Osten zu machen. Doch glaubt die Times, daß der kürzliche Ministerwechsel in Bayern noch einige Hoffnung auf eine Besserung dieses Zustandes der Dinge übrig lasse, namentlich, wenn
Fürst Wallerstein die oberste Leitung im bayerischen Kabinet übernehmen würde. Freilich sei der Widerstand Frankreichs, das sich an Oesterreich angeschlossen und durch Herrn. Pis⸗
catory die griechischen Abgeordneten mit großen Geldsummen bestechen ksse! 3 das ele r i her lin zu erhalten, schwer zu überwinden, aber es werde nur darauf ankommen, wie die gegenwär⸗ tige Krisis, in welche die griechische Regierung durch ,, Beziehungen zur Türkei gerathen sei, sich . . * z ö 9 ö schreibt die Times, „ist'schwer vorauszuschen, denn es hängt theils von der Stellung ab, welche die anderen Schutzmãchte Frank⸗ reich und Rußland dabei einnehmen, werden, theils von dem
der Türkei selbst, theils von
treites mit d ͤ . , n e. Kabinets und endlich auch von der Dauer der Hülfsquellen des Hertn Kolettis. Die Haltung Englands
ĩ bar. Wir trachten nach keinem ausschlie lichen und ie e Wer ref r , in Griechenland, Uns sind die Personen, welche die Regierung bilden mögen, gleichgültig, wenn sie nur shre Gewalt von dem Vertrauen ihres Souverains und dem ehrenhaften
Einflusse der nationalen Institutionen erhalten haben.“