Nr. 20575 auf desgl. 8 Nieder⸗Schwirklan,
Dombrowka,
e ishtborf,
Deutsch⸗Krawarn, Nieder⸗Marklowiß
Streidels dorf,
Döbersdorf, Wald vorwerk, Nieder⸗Alt⸗Wohlau,
Deutsch Kessel, Rostersdorf,
Czeppelwitz, Siemianowitz,
Frzischkowitz,
Diese Pfandbriefe werden daher hierdurch Bemerken gekündigt, daß die Rückzah gegen Auslieferung der Pfandbriefe vom 1. Juli 1847 ab, entweder in Breslau bei dem Handlungsh in. Berlin bei der Königlichen Haupt- wird, und daß mit diesem Tage nach 5 nung die weitere Verzinsung der gezogen Die Inhaber derselben haben dah hufs der Empfangnahme des Kapitals die Coupon bis 19 über die Zinsen vom 1. Juli 1847 mit abzuliefern, widrigenfalls deren Beträg Kapitals davon in Abzug gebracht werden müssen Gleichzeitig werden die Inhaber der in den gen gezogenen 4proz. Pfandbriefe Bz, nämlich: sten Verloosung vom Jahre 1840 A3 bis einschließlich 10745 auf Haltauf à 50 sung vom Jahre 1842: bis einschließlich 21648 und Nr. 21655 bis ein= 21663 und 21664 à 25 Rthlr.,
ihren Inhabern mit dem lung des Nennwerthes derselben
ause Ruffer u. Comp. oder handlungs⸗ Kasse, erfolgen 59 der allegirten Verord⸗ en Pfandbriese B. aufhöct.
Präsentation be⸗ s Ser. III. Nr. 4 bis Ende Dezember 1856 er Auszahlung des
er bei der
früheren Verloosun⸗=
aus der er
aus der 3zten Verloo Nr. 21642 schließlich Nr. sämmtlich auf Wildschütz, aus der 4ten Verloo Nr. 3077 auf Rettkau Osten à 50 Rthlr., aus der 5ten Verloo Sb36 auf Lossen 141 auf Osten aus der 6ten Verloo Sl auf Ratibo Z688 auf Roschowitz 17566 auf Siemianowitz 17 auf Nieder⸗Radoschau ekanntmachungen vom vember 1812, 6. Dezember 1813, 23. zember 1815 entgegen, des Kapitals präsentirt schleunige Abhebung der 1. Juli 1844, 1. Juli ten Kapital⸗Beträge erinnert. Berlin, den 16. Dezember 1846. Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien.
21659, so wie Nr.
sung vom Jahre 1843 200 Rthlr., Rr. 11369, 11370 auf
sung vom Jahre 1844: 32 100 Rthlr. 25 Rthlr., sung vom Jahre 1815. 2 1000 Rthlr. 200 Rthlr. 100 Rthlr. 25 Rthlr., 28. Dezember 1810, ꝛ November 1844 und bis jetzt noch immer nicht zur worden sind,
welche, unseren B
Empfangnahme derholt an die 1. Juli 1813, 8s niedergeleg⸗
hierdurch wie resp. seit 1. Juli 1841, und 1. Juli 1846 zinslo
Bekannt m a chu unterzeichneten Köni 3. Juni i839 auf d gut Wittendorf J. und II. fe Liitr. B. sind vo sollen demnach di
219. 250. 2
Die von dem Schlesien unterm 22 legene Ritter zentigen Pfa worden, und
n 3. n. Kredit ⸗Institute für
as im kreu
bu Kreise ge⸗ Antheils . ,
16gefertigten 1pro=
e Aäppaunte'm Schuldner aiifgefundigt
sl n ibo Rthlr. ießlich 1627 * 509 chließlich 3951 i i 6911 2 einschließlich 11 22373 bis . . 2 dergleichen Pfandbriefe gleichen B
In Gemäßheit der §§. 50 und nung vom 8. Juni 1835 (G den daher die gegenwärtig hierdurch aufgefordert, diese über bie Zinsen vom 1. Januar 1847 ab, Handlungshause Ruf fer u. Com p. zu präͤse Stelle andere dergleichen Pfandbriefe von glei pfang zu nehmen.
Berlin, den 15. Februar 1847.
Königliches Kredit- Institut für Schlesien.
3942 bis ein 6886 bis ein
d ĩ gegen andere etrages eingetauscht
höchsten Verord- Nr. 1619) wer⸗
Pfandbriefe
in Breslau b ntiren und a chem Betrage
51 der Aller esetz⸗Sammlun
en Inhaber der bezeichn lben mit Coupons Ser.]
Das 19te Stück der Gesetz⸗Sammlung, gegeben wird, enthält: unter 2812. Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 1. Februar d. betreffend die von
sen Häfen zu entrichtenden
aben und Lootsen-Gebühren; esgleichen vom 1. M ctien⸗Vereine für die
welches heute aug⸗
fremden Fahrzeugen in den biesse
n⸗ und Schifffahrts⸗
2 betreffend die bem
2813. 7 rieg⸗ Gülchener Chaussee, in
416
Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Kunst— ge ge, Brieg nach Gülchen bewilligten fiskalischen orrechte; 2814. Bekanntmachung vom 14ten ejsd. m. wegen Allerhöch⸗ ster Bestätigung des Statuts des Actien? Vereins für die Brieg⸗Gülchener Chaussee; ;
2815. . de eodem Dato, betreffend die durch die Allerhöchste Kabinets Ordre vom (ä sten desselben Monats erfolgte Genehmigung der von den Kreisständen des Kreises Bielefeld be chlossenen Errichtung einer Kreis- Sparkasse, so wie die Allerhöchste Bestätigung der Sta— tuten dieser Kasse; und
28165. Die Verordnung, betreffend die Beerdigung auf frem—⸗ den Kirchhöfen in der Provinz Westfalen. Vom 15. März d. J.
Berlin, den 2. April 1847. Gesetz⸗Sammlungs-Debits-Comtoir.
Nichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 1. April. In die bisherige über die Gesetzgebung vom 3. Februar gepflogene Debatte sind mancherlei und, wie wir an? nehmen dürfen, unwillkürliche Fehler augenscheinlich blos deshalb ein⸗ geflossen, weil entweder die Grundlage des ständischen Systems zu keiner bestimmten, einflußreichen Würdigung in derselben gelangte, oder weil jene Grundlage, was weniger unwillkürlich geschehen sein dürfte, vorhinein verlassen und selbst eine andere, nicht selten streng entgegengesetzte als die gegebene ihr unterstellt wurde. Bei solchem Verfahren sind Irrthümer und aus diesen hervorgehende fast be— fremdliche Folgerungen allerdings unvermeidlich.
Indem die Kölnische Zeitun g zur Erörterung der entscheidenden Umschwingung übergeht, welche das ständische System Preußens na— mentlich dadurch erfuhr, daß der Monarch von den vorhandenen ge— setzlichen Vorschriften „wodurch auch hinsichtlich der Landesbe— steuerung der ständische Einfluß ausschließlich auf die Be⸗ rathung dieses Gegenstandes eingeschränkt wurde, in dem Gesetze vom 3. Februar kein Anwenden gemacht wissen wollte; sondern die ständischen Befugnisse vielmehr bis zu dem Punkte hin ausdehnte, daß nun auch die Zustimmung der Stände in Betreff der Steuern erfoderlich ist, zeigt sie sich im Allgemeinen orientirt genug, um den ganzen Umfang dieser frelen Königlichen Verwilligung, so weit es die Sache selbst betrifft, vollkommen unbefangen zu würdigen. Dagegen über Natur und Ursprung dieser landesherrlichen Ver⸗ willigung vermissen wir die richtige Orientirung bei ihr, wenn wir sehen, daß sie die Behauptung aufstellen konnte hinsichtlich der über die Kriegssteuern verordneten Ausnahme (J. §. 10) sei eine Verein— barung des Königlichen Thrones mit den Ständen dennoch wünschens— werth gewesen. Blickt nicht auch hier jener Mangel des rich—⸗ tigen Standpunktes durch, der die edle Frage auch sonstwo ins Nebelhafte verschleppte, und der immer erst möglich wird, nachdem von der eigenthümlichen Grundlage unserer Verfassung. völlig ist abgesehen worden? Oder glaubte die Kölnische Zeitung mit dieser Behauptung wirklich weniger auszusprechen, als die gänzliche Beseitigung der durch die früheren ständischen Gesetze Preußens klar ausgesprochenen und durch die Königliche Souverainetät zumal beson⸗ ders verbürgten Rechtsgrundlage unserer Verfassung? glaubte sie we— niger zu thun, als die ausschréltende Foderung einer vertragsmäßigen Grundlage unserer Verfassung zu stellen, wenn sie so schnell von Ver- einbarungen reden konnte? Die historische Grundlage der preußischen Verfassung war jedenfalls aufrecht zu erhalten; und wenn zumal, von ihr älsgegangen, wenn der ganze ständische Bau auf ihr emporge— richtet werden sollte: so konnte auch im Einzelnen nicht von ihr ab— gewichen werden, ohne in dem preußischen Verfassungswesen eine Inomalie wirksam zu machen, deren Folgen für die friedliche Ent— wickelung des Ganzen sich immerhin schlimm bezahlt gemacht haben dürften. Die Kölnische Zeitung ist ja ohnehin einsichtig genug, zuzugeben, daß jene Ausnahme nothwendig war. Wenn die Ausnahme aber nothwendig war, und der Gesetzgeber muß das wohl eben so bestimmt erkannt haben, wozu da noch eine Vereinbarung? Damit würde nur Zeit verdorben sein, die jeden— falls besser zu benutzen war und besser benutzt wurde. Allein die Foderung der Vereinbarung reicht auch außerdem weiter. Sie würde, einmal zugelassen, nicht nur dort nöthig geworden sein, wo man glaubt, daß weniger gegeben wurde als zu erwarten geweisen sondern auch dort, wo augenscheinlich mehr gewährt worden 'ist und der Landesherr über die den ständischen Befugnissen vorgezeichnete Gränze so entschieden hinausging. Die ganze Verfassung hätte als⸗ dann mit den Ständen berathen werden müssen. Wir fragen: mit welchen Ständen? Wenn wir auch von dem allerdings rein theore— tischen, aber doch immer sehr erheblichen Einwande absehen, daß bei einem so großen Akte wenigstens die gegebene politische Rechtsgrund lage des Staats aufrecht zu erhalten war und die verliehene Ver⸗ eien. unmöglich mit Zerstörung der Grundbedingungen desselben anfangen konnte, so ist der Vortheil der octroyirten, eben dadurch von Hause aus allgemein verbindlichen Verfassung in unseren Tagen doch zu wohl erkannt und nach allen Tiefen hin zu gründlich ermessen, als daß Preußens König hätte versucht sein können, ihn aufzugeben. Seltsaim! Auswärtige Stimmen konnten nicht umhin, als die schönste Mitgift unserer Verfassung gerade das zu begrüßen, daß sie ein Werk des Friedens ist, bei desfen Schöpfung keine unterlegene Partei zu seufzen, keine geschla ene Minorität um g den Rücken zu kehren hatte, sondern alle heile durch die Unmittelbarkeit der höchsten ge⸗ setzgebenden ln sich gleich sehr befriedigt fühlen müßten, und unterdeß spricht unsere noch unversuchte politische Erfahrung von Ver— einbarungen! Angenommen indeß, der Monarch hätte seiner Präro⸗ gative sich begeben wollen: mit welchen Ständen hätte dann wohl das Verfassungswerk oder der eine oder andere Theil derselben berathen, mit welchen zumal hätte vereinbart werden können? Mit den Provinzialständen? Würden nicht gerade diese bei der Mannig⸗ . der Ansichten und 5. so Unvereinbares ge⸗ odert haben, daß erst recht jede Vereinbarung wäre hin⸗ tertrieben worden, daß Voll und. Regierung wären bedenk— lich gemacht, das roße Werk selbst aber, das nun friedlich auf einmal ins Land ö bis in ferne Jahrzehende hätte hin⸗ gusgesttzt werben können! Und wie nun, wenn wegen der bloßen Ausnahme, welche die Kölnische Zeitung für nothwendig hält, die 2 Reg el selbst unaus gi prochen geblieben wäre? wenn der
Pnarch, um unberechtigten Schwierigkeiten guszuweichen, vorgezogen . tlich der . durchweg bei den Bestimmungen der
rühere ö s Gesetze hen zu bleiben? Hat die Kölnische wohl an die Möglichkeit eines solchen limschlags gedacht? oder glaubt sie an Ein eit der Provinzial⸗Stände? .. Auf diesem Wege war also weber die Verfassung noch irgend eine ihrer besonderen Bestim⸗ mungen zu erzielen. Es hätte zu der Bildung einer Central⸗Ver⸗ een , bre werden müssen. Aber war dieser Weg weniger edenllich ? meinen nicht. Ber zu diesem Behuf gebildẽten Cen-
tral⸗Versammlung würde
gesprochen worden sein, un darin eine Verleugnung des glaubt hätten — und wir bi zuerkennen, da schichtlichen Bas Allen, weil in den vorhandenen burtsstätte der preußischen Verf ge immer auch eine für Alle mehr
höchst wahrscheinlich die Legitimation ab— zwar keinesweges nur von denen, monarchischen Prinzips zu erkenn tten denn doch auch diese Stellurn sie mehr als irgend eine auf der rechtlich gewählt ist — sondern überh Gesetzen nichts an eine derartige Ge⸗ und eine durchgehends hr oder minder unbequeme eser bedenkliche Fall hervor, so schien gerade eber auf eine dergestalt empfindliche, das Ver— eine Tiefen störende Kollision am wenigsten be⸗ sich würde haben sagen alle nicht ein Zugeständniß gemacht, wel—⸗ Gesetze nur hinausreiche, um Allen zugute Zugeständniß, welches die rmeiden, daß dadurch auch
s des Staats assung erinnert
Trat aber di der Königliche Gesetz fassungswerk bis in schwichtigend einwirken daß er in diesem F ches über die vorhandenen zu kommen; sondern Gesetze geradezu verletzte, ohne doch zu ve Unterthanen die Sachlage recht klar einmal Raum Bestimmungen gehen sollten: so w wurde, um mit ih tral⸗Versammlung gebildet, zial⸗Ständen hervorzugehen hatt
zu können, weil er
vielmehr ein solches
Königlichen in's Auge. daß die Verfassung oder Vereinbarung aren immer nur zwei Fälle möglich. Entweder r über eine Vereinbarung zu verhanbeln, eine Cen= die vorgeschriebenermaßen aus den Pro Diese würde, hält man sich zip, daher keine die gesetzlichen Befugnisse der Provin= überragende Function haben beanspruchen können:
also wäre die Legitimation mit Recht streitig gemacht worden. Od die Central⸗Versammlung wurde aus dem freien, unmittelbaren Er— messen des Monarchen gebildet, der dieselbe (absehend von dem vor⸗ handenen ständischen System des Staats) mit ganz neuen, wesentlich potenzirten Befugnissen zu bekleiden gehabt hätte — Versammlung ihre Legitimation nicht erst recht und zwar von den gesetzlichen Organen des Landes, von den Provinzial-Ständen selbst, am meisten aber von denen, welche die Foderung einer Vereinbarung streitig gemacht worden sein?
an das Prin zial⸗Stände
würde dieser
Sollte also
der Verfassung stellen, te niemals heilsamer
etwas geschehen, so konnte es nie nothwendiger, e heils erscheinen, daß die dem Landesherrn vorbehaltene Prärogative streng treng ausgeübt wurde als gerade in dem
aufrecht erhalten und e Prärogative
vorliegenden — l das ständische Grundgesetz mit klaren Worten so ausgedrückt worden: ann eine Zusammenberufung der Allgemeinen Stände erforderlich sein wird, und wie sie dann aus den Proövinzial-Ständen hervorgehen sollen, darüber bleiben die weiteren Bestimmungen Unserer landes- väterlichen Fürsorge vorbehalten.“ Hier ist nirgend von Vereinbarung mit außer dem Throne stehenden Faktoren, nirgend zumal von einem provinzialständischen Beirathe zu gesetzlicher Mitwirkung bei Einrich— tung der künftigen Allgemeinen Stände die Rede. für derungen der provinzialständischen Gesetze stipulirt das Gesetz den Beirath der Stände; eine Abänderung dieser Gesetze hat aber nicht stattgefunden, denn die Functionen, welche die Provinzial⸗Stände etwa verlieren, waren ihnen, ja nur provisorisch bis zur Bildung der All⸗ gemeinen Landstände eingeräumt worden (Gesetz vom 5. Juni 1823 Die Frage kann daher wie die Lösung des Königlichen Vorbehalts hab Wir meinen: in einer nach dem Gesetz gestatteten, über das Gesetz selbst hinausreichenden, jede willkürliche Kränkung irgend eines Rechts aber streng ausschließenden Weise. i tikeln zeigten wir, wie die Hochherzigkeit des Königlichen Gesetzgebers ein Gesetz verließ, nach dessen Wortlaut ein drittes Wahlsystem hätte eingeleitet und die allgemeine Vertretung des Landes gegen eine wahrlich minder allgemeine nothwendig hätte vertauscht werden müs Der Monarch verordnete für die wichtigsten Fragen und Ange⸗ legenheiten die Berufung nicht blos eines Theils, sondern ungeschma⸗ lert aller Mitglieder der Provinzialstände; und wenn er diese ent⸗ scheidende Ausdehnung des Gesetzes der einfachen Ausführung des⸗ es doch wohl in der Voraussetzung und daß er damit den ständischen Einfluß bis zur Möglichkeit einer Kraftäußerung verstärke, die nach den Königlichen Beweggründen dieser Verstärkung vollkommen würde erkannt werden und, weil sie den Wünschen des Landes begegnen mußte, auch vom Lande selbst und seinen Vertretern freudig begrüßt werden würde. Dies Erwarten ist auch keinesweges getäuscht worden. ben einige, allerdings nur vereinzelte Stimmen sich anders vernehmen lassen. Sollte man diesen glauben, so gäbe es über die hochherzig Königliche Weise, in der Friedrich Wilhelm 1V. das ständische Grund und wie er die darin vorgezeichnete Aufgabe löste, Aber sollte man dieser Seite über— haupt glauben: so wäre man auch genöthigt, gleichzeitig die Voraus⸗ sicht derjenigen Staatsmänner und Theoretiker zu bewundern, die be— haupten, daß der Zeit in ihrem dermaligen Zustande gar kein Zuge⸗ ständniß gemacht werden dürfe; daß jede unmittelbare Berührung mit ihren Wünschen zu unauflösbaren Irrungen führe: und das eben wollen wir nicht.
Die Kölnische Zeitung hätte es also, nach unserer Meinung, nicht ruhig hinnehmen dürfen, daß durch die Bestimmung (J. S. 9. des Königlichen Patents) die Einführung neuer und die Erhöhung der beste— henden Steuern aus freier Königlicher Verwilligung fortan von der Zustimmung der Allgemeinen Stände abhängig gemacht wird, wenn sie an der zumal „nothwendigen Ausnahme“, blos weil sie dieselbe Quelle der freien Königlichen Verwilligung hat, mängeln wollte. Durch jene Grundbestimmung haben die ständischen Rechte eine eben so bedeutsame, als in der That unerwartete Erweiterung erfahren. Denn in dem Prinzip des modernen ständischen Systems lag diese Erweiterung nicht nur nicht, sondern sie war auch in den dafür vor⸗ handenen und geltenden Gesetzen des preußischen Staates nirgend Im Gegentheil, verhalten sich die früheren Gesetze streng auf der entgegengesetzten Linie, indem sie vom ersten bis zum letz ten, das vom 22. Mai keinesweges ausgenommen, hinsichtlich auch der Besteuerung nur ein ständisches Berathungsrecht anerkennen. Das Königliche Patent ändert dies. n Wahlständen, die nicht mehr eben so viele Etats par eux-mèmes, sondern strenggenommen Stände des Staats sind, dem sie unterordnen, und in dessen Einheit sie sich unßedingt zu finden haben, sie an und für sich keine nach den in Preußen bestehenden Gesetzen kein aber entdeckt die Kölnis⸗ eine Lücke, nämlich die, nahme zu machen durchaus freie ist zwar einsichtig und patriotisch die europäischen Staats⸗Verhälini System besonders gegebene Stell fort zu erkennen und zu vermerk gewesen, daß damit der Staat n en die schwierigen Gesetze abe; aber sie hätte darübe Wir wieder es endlich anständig, Ausnahme nicht der Ausnahme,
Nur für Abän—
stattgefunden
Bereits in den vorlaufenden Ar
selben vorzog: so geschah besonderen Absicht,
Freilich ha⸗
gesetz auslegte, nur noch Bedenken im Lande.
vorgezeichnet.
Es räumt den allgemeinen
Anwartschaft, auf das sie ie Aussicht hatten; denno sem großen Zugeständn andesherr eine Aus= lten wünscht. um mit einem Blick auf if die in dem allgemeinen reußischen Vaterlandes so⸗ hme nothwendig
ein, auf das
Hand zu beha
en, daß di eine Pflicht gege xistenz wie seines gegenseitige Verei reits Gesa
erufs, erfillt nbarung vor⸗ tes; aber wir finden das Gesetz stipulirte zern vielmehr eine Ausnahme in ere ist, als die Publizistik bis hier⸗
holen hier nicht be zu erinnern, daß lechthin eine solche,
urz, eine viel bedingt
her hat bemerken wollen. Denn nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes (. 8. 10) kömmt es keinesweges auf den Ausnahme— fall des Krieges schon allein an, um die Zustimmung der Stände zur Kriegssteuer auszuscheiden. Es kömmt dabei auch noch auf zwei an⸗ dere sehr wesentliche Bedingungen an, zuvörderst nämlich, daß auch slon st obwaltende politische Ereignisse die Einberufung der Stände für das Staatsbeste mißlich erscheinen lassen; sodann, daß der Kö— nigliche Landesherr eben deshalb die Einberufung nicht zulässig be⸗ finde. Gerade hier also wäre das von ihr selbst angesprochene „Ver⸗ trauen“ der Kölnischen Zeitung an seiner rechten Stelle gewesen; hier gerade hätte sie über dieses Vertrauen ein eigenes, wie wir meinen, eben so großartiges als patriotisches und durchweg aus un— serer Geschichte geschöpftes Kapitel schreiben können. Sie hat es nicht gethan; aber der gewiß wohlgesinnte Verfasser der kölnischen Betrachtungen wird aus der ihm widerfahrenen unfreiwilligen Ab⸗ irrung von dem frei gewählten Standpunkte um so leichter entneh⸗ men, wie entschieden es behufs einer richtigen Würdigung unserer Verfassung auch, darauf ankömmt, daß man von je' der Gemeinschaft mit einem erliehenen Argwohn, der auch das Höchste und Beste nicht, ohne sich Luft zu machen, aufnehmen kann und daher der beständige Gegner jeder freien, innerlich freudig gestimmten Entwickelung ist, sich ganz und durchaus absage. Daß es der Kölnischen Zeitung auf diese Entwickelung und nur auf eine solche ankommt, wissen wir, und eben deshalb haben wir, wie sie, von dem Bestreben redlicher Verständigung geleitet, unsere Worte gerade an sie gerichtet. ;
Provinz Pommern. Am 22. und 23. März fand in Stettin die allsährliche General⸗Versammlung der pommerschen öko nomischen Gesellschaft statt. Sie war von Landwirthen aus allen Gegenden Pommerns zahlreich besucht und erfreute sich der Gegen⸗ wart des Herrn Ober Präsidenten. In Abwesenheit des durch Krank— heit verhinderten Präsidenten der Gesellschaft, Herrn von Kleist⸗ Tychow, wurde die Versammlung durch ihren Vice⸗Präsidenten, Herrn Geheimen Rath von Beckedorf, eröffnet, der auch den Vorsitz und die Leitung der Debatten übernahm. Auch an dieser Versammlung nahmen einige bäuerliche Wirthe Theil. ,
Provinz Schlesien. In der Sitzung der Stadtverordneten am 25. März theilte der Ober ⸗Bürgermesster diejenigen Anordnun⸗ gen mit, welche, wegen Wiederbeschäftigung der am 22sten d. M. abgelohnten Arbeiter getroffen worden sind. Die Einstellung der Stadtgraben⸗Reinigung, welche mit Eintritt wärmerer Witterung nicht weiter fortzusetzen war, und die Klage der Baumeister, daß es an Handlangern und Arbeitern zu den beginnenden Bauten bereits mangele, hatten zur Folge, daß die Stadtbau Verwaltung gegen 500 solcher Arbeiter, denen die Kommune durch eine fast nützlose Arbeit nur Unterhalt zu gewähren beabsichtigt hatte, entließ, unb daraus ein Vor wand zu dem bekännten Straßenunfüg hergenomnien wurde. Die Stadt hat für die Dauer der Stadtgraben-Reinigung wöchentlich mehr als 1000 Nthlr, Arbeitslohn gezahlt, und abgesehen vonden bedeutenden Ausgaben für die Unterhaltung und Vermehrung des bei so viel hundert Ar⸗ beitern nöthigen Arbeitszeuges, auf diese Weiße gewiß über 6000 Rthlr. zur mittelbaren Armen⸗Ünterstützung verwendet. Um die un= beschäftigten Arbeiter wieder in Thätigkeit zu setzen, sind sofort 200 Mann mit Ebnung des Viehmarktes zwischen der Rosenthaler Chaussee und der Elftausend Jungfrauen-Kirche, gegen 60 mit Abholzen der Pappeln bei Brigittenthal, gegen 30 mit Anfertigung von Faschinen— pfählen aus dem Holze dieser Bäume und kleinere Trupps mit anderen städtischen Arbeiten beschäftigt worden. Die Versammlung hat sich mit der Wiederbeschäftigung dieser Arbeiter auch einverstanden erklärt und die Geld⸗ mittel für die im Drange der Umstände ünd ohne vorherige Rücksprache mit den Stadtbehörden vorgenommenen Arbeiten bewilligt; sie haben für alle durch die, Stadt vom 23. bis 27. März beschäfligten Tagelöhner wieder über 700 Rthlr. betragen. Sie hat ferner darauf angetra—⸗ gen, von städtischen Arbeiten nur solche vorzunehmen, welche nutz⸗ bringend und nicht vergeblich sind, den Arbeitern selbst aber soll ge⸗ zeigt werden, daß sie ihre Wiederbeschäftigung lediglich der wohlwol⸗ lenden Absicht der Kommune zu danken haben und nicht als eine Errungenschaft des stattgehabten Unfuges ansehen dürfen.
Provinz Westfalen. (Westf. M Am 15. März wurde die Vinckesche Blinden⸗Anstalt in Soest eröffnet. Die Feier fand im Anstalts⸗ Lokale in Gegenwart des Königlichen Staats- Ministers, Herrn Flott well Excellenz, des Königlichen Regierungs- Präsidenten, Herrn Gra— fen von Itzenplitz, des Königlichen Landraths von Vincke und vieler Verehrer des Verewigten statt. Nachdem die Seminaristen durch einen vierstimmigen Gesang die Feier 23 eröffnete der Kö- nigliche Regierungs⸗-Vice-Präsident von Bodelschwingh, als Präses der landständischen Kommission, die Anstalt mit einer Rede, aus der unter Anderem hervorging, wie, nachdem die betreffenden Behörden, Beamten und zahlreiche Freunde in der Provinz Westfalen im Jahre 1844 bereits den Plan festgestellt hatten, nach welchem das funfzig⸗ jährige Dienst⸗Jubiläum ihres allverehrten Ober-Präsidenten wür dig gefeiert werden sollte, jedoch nach dem unerforschlichen Rath— schlusse des Allmächtigen dem thaten= und segensreichen Leben des Unvergeßlichen durch den Tod ein Ziel gesetzt wurde, der westfälische Landtag zum ehrenden Andenken an den Verewigten mit Freuden den Plan der Errichtung einer Blinden-Unterrichts-Anstalt weiter ver— olgte und des Königs Majestät zum Gedächtniß eines seiner treue— fer Beamten gern die Fonds zur Errichtung der von Vinckeschen Blinden-Unterrichts Anstalt zu bewilligen geruhte, damit eine Anstalt gegründet werde, wie sie dem unermüdlichen Streben des Verewigten zur Milderung des Unglücks unserer Nebenmenschen angemessen sei, und die Pflicht der Dankbarkeit gegen denselben es erheische. Warm und innig wurde die neue Anstalt der Obhut des allverehrten Chefs der Provinz und der unmittelbaren Obsorge des aus dem Königl. Regierungs- und Landrath von Dolffs, Bürgermeister Schulenburg und Pastor Wiesmann bestehenden Kuratoriums derselben empfoh⸗ len, so wie den beiden Lehrern die freudige Erfüllung ihres selbstgewählten zwar schwierigen, aber schönen Berufes ans Herz gelegt, und die Rührung, mit der der Redner die fünf blinden Klei' nen in ihrer neuen Heimath, welche Verehrung, Liebe und Dankbar— keit gegen einen edlen Menschenfreund für sie gestiftet, begrüßte, theilte sich der ganzen Versammlung mit. Hierauf sprach Herr Wil mers, Vorsteher der Anstalt, über das Entstehen der Blinden⸗Anstal⸗ ten, über die Zahl der jetzt vorhandenen, so wie darüber, was und wie in der nunmehr ins Leben getretenen Anstalt gelehrt werden solle und, müsse. Der Pastor Wiesmann empfahl sodann die junge An⸗ stalt in einem Gebete dem Schutze des Allerhöchsten, und das Dank lied der Seminaristen, in welches die Versammlung mit einstimmte,
schloß die Feier.
Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Laut einer höchsten Ordre
wird mit dem 1sten k. M. die badische Infanterie eine veränderte
Formation annehmen und diese Waffe künftig aus fünf Reai
ee / . 9 egimentern zu drei e, . von je vier . e . Leg somit die Zahl. der Regimenter geblieben, und während die Zahl der Ba⸗
taillone sich um vier vermehrt, hat sich die Zahl der CEompagnleen
417
um sechs vermindert; demzufolge wird das zweite CarabinierBa⸗
taillon des Leib⸗Infanterie⸗ Regiments und dessen Mannschaft in sämmtliche Regimenter vertheilt, das Leib Infanterie Regiment aber dadurch den übrigen Regimentern gleichgestellt werden; seit dem Jahr 1841 zählte dasselbe drei Bataillone, während die übrigen nur aus
zwei Bataillonen bestanden.
Ueber diese Maßregel sagt die Karlsr. Ztg.: „Die besonde⸗ ren ge n, f wegen Stellung der Kriegs und Friedensbesatzung der Bundes -Festung Rastatt und das Bedürfniß, im Fall des Krie= ges das Kontingent in irgend einer Art zu vermehren, sollen diese neue Formation hervorgerufen haben, welche die Vortheile darbietet, in die bestehenden Cadres eine bedeutende Kriegsvermehrung der Mannschaft aufzunehmen, ohne daß die Bataillone die nach taktischen Grundsätzen zulässige höchste Stärke dadurch überschreiten, während bei der bisherigen Formation und Stärke der Bataillone mit 6 Com⸗ pagnieen diese höchst zulässige Stärke schon vorhanden war, so daß bei Aufstellung einer Kriegsvermehrung neue Regimenter und Ba— taillone, hätten errichtet werden müssen, was kostspielig und mili⸗ tairisch nachtheilig gewesen wäre. Wir finden daher in dieser Aen— derung die Mittel zur Verstärkung unseres Armee- Corps im Kriege, somit die Grund⸗ Elemente zu etwaiger Einführung einer Landwehr ohne besonderen Kostenaufwand, welche Maßregeln gewiß nicht frilh genug getroffen werden können; überdies soll, sicherem Vernehmen nach, die neue Formation zur Zeit keine Aufwands-Erhöhung veran— lassen und die künftige Stellung der Friedensbesatzung der Festung Rastatt auf die mindest kostspielige Weise erreichen lassen.“
O München, 28. März. Nunmehr ist auch der Professer des deutschen Privat- und Kirchenrechts, Dr. Phillips, seiner Lehrstelle an der hiesigen Hochschule entbunden und dagegen zum Rath bei der Regierung zu Landshut ernannt worden. Allgemein ist man jetzt be= gierig darauf, ob sich ein Gerücht bestätigen wird, nach welchem noch zweien ähnlichen Maßregeln gegen Universitäts- Professoren entgegen⸗ zusehen wäre.
Oesterreichische Monarchie.
O Wien, 26. März. Der bei mehreren Städten und Patri— monial-Aemtern bisher stattgehabte Bezug von Gewerbs Konjzessions— Taxen ist von der Regierung mit dem Bedeuten eingestellt worden, daß bei Gewerbs- Verleihungen keine Taxe eingehoben werden darf. Auch für die Verleihung von Handlungs- und rämerei⸗Befugnissen ist eine Ermäßigung der bisherigen grundobrigkeitlichen Taxen in Aussicht gestellt. .
Aus Anlaß mehrerer Beschwerden in Betreff der Kinder-Erzie— hung, nachdem die katholische Gattin einer sogenannten gemischten Ehe zu dem protestantischen Glauben ihres Gatten übergetreten ist, hat die Hof Kanzlei die bisher bestandene Observanz dahin modisi⸗ zirt, daß in solchen Fällen unterschieden werden müsse, zwischen Kin dern, die vor, und solchen, die nach erfolgtem Uebertritte der Mut⸗ ter geboren wurden. Die Ersteren, die wirklich aus der gemischten Ehe geboren sind und in Felge der vom Vater vor der Trauung ausgestellten Reverse, katholisch getauft werden mußten, seien immer als Katholiken anzusehen und daher rücksichtlich der re— ligiösen Erziehung nach den für alle übrigen Katholiken bestehenden Vorschriften zu behandeln; rücksichtlich derselben sollen daher die aus⸗ gestellten Erziehungs- Reverse ihre volle Gültigkeit auch nach dem Uebertritte der Mutter behalten. Rücksichtlich der dann erst gebore—⸗ nen Kinder aber, wurde nach reiflicher Erwägung aller vorkommenden Verhältnisse dahin erkannt, daß dieselben, gleich den aus einer schon ursprünglich protestantischen Ehe gebornen Kindern, nicht gehindert werden können, dem Glauben ihrer Aeltern zu folgen, daß sie daher nicht nach dem bei der Abschließung der gemischten Ehe ausgestellten Erziehungs-Reverse zu behandeln sind, weil diese Ehe aufgehört hat, eine gemischte zu sein, somit bei derselben jene Vorschriften nicht gel⸗ tend gemacht werden können, welche für andere Verhältnisse gege ben sind.
Frankreich
Paris, 28. März. Die Pairs Kammer widmete ihre gestrige Sitzung der Diskussion eines Gesetz⸗ Entwurfs, der die Bedingungen des Avancements für die zu besonderen Functionen in den Truppen Corps ernannten Lieutenants modifizirt. Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 14. April 1832, wonach jetzt die Armee verwaltet wird, sollen zwei Drittel der Lieutenants— Beförderungen nach der Anciennetät geschehen. Das neue Gesetz ändert diese Grundbestim— mung, indem es gestattet, den zu Adjutants⸗ Majors, Schatzmeistern, Mon— tirungs Beamten und Instruktoren ernannten Lieutenants nach Gutdün⸗ ken den Capitainsgrad zu verleihen. Es handelt sich, mit anderen Wor— ten, darum, die Verordnung vom 16. März 1838, welche die Progression der Beförderungen in der Armee regelte, in ein Gesetz zu verwan— deln. Die Pairs Kommission hat die Annahme des Entwurfs mit einigen Abänderungen im Detail vorgeschlagen. Der Fürst von der Moslwa bekämpfte ihn aber in seiner wesentlichsten Bestimmung, indem er denselben für einen Eingriff in das Gesetz von 1832 er⸗ klärte, das allgemein als die Charte der Armee betrachtet werbe. Der General von Castellane, der Marquis von Laplace, der General Schramm und der Kriegs- Minister vertheidigten dagegen die vorge
schlagene Maßregel, welche sie als förderlich für den Dienst und für den allgemeinen Nutzen der Armee bezeichneten. Die Debatte soll morgen fortgesetzt werden.
Herr Guizot wandte sich am Schluß seiner Rede gegen den Duvergierschen Antrag noch besonders an die sogenannten progressisti⸗ schen Konservativen, in deren Namen Herr Blanqui gesprochen hatte, und sagte, daß sie, die Minister, so gut den Fortschritt wollten wie jene. Wenn diese Konservativen sofört beim Beginn der Arbeiten der neuen Legislatur eine dritte Partei bilden wollten, so hätten sie jetz; die Gelegenheit dazu. Diejenigen, welche einsähen, daß die Regierung den Fortschritt wolle, indem sie gleichzeitig konser⸗ vativ zu sein sich bestrebe, würden der Mehrheit treu bleiben. Voll⸗ kommen nenne er das Wahlgesetz nicht, der vorliegende Antrag aber würde dasselbe noch mehr verderben. Versprechen wegen der Zukunft wolle das Ministerium nicht geben. Für jetzt aber halte es jedes Rütteln am Wahlgesetz für ungeeignet. Das gestern bereits gemel⸗ dete Resultat der Abstimmung, hat übrigens gezeigt, daß die Be— mühungen der Opposition, bei dieser Frage die Partei der Konser⸗ vativen zu spalten, gescheitert sind. Von der ganzen Partei der Kon— servativen haben nur etwa fünf Mitglieder für den Antrag des Herrn Duvergier de Hauranne gestimmt. Das Journal des Débats, welches bis zur Entscheidung dieser Frage täglich alle Mittel der Beredtsamkeit aufgeboten hatte, um die etwa schwankenden Mitglie⸗ der der Majorität vor den möglichen Folgen einer Spaltung in ihren Reihen zu warnen, äußert sich natürlich mit großer Genugthuung darüber, daß ein Phantom, welches alljährlich die Kammer heinsuche, auch diesmal wieder vor den Beschwörungen der Majorität gewichen, aber noch mehr erfreut zeigt es sich über die Wahrnehmung, daß es ohne Grund das Entstehen einer neuen konfervati ven Fraction gefürchtet. Es erwartet nun mit Bestimmtheit, daß die pro⸗ gressistischen Konservativen, welches auch ihre Meinung sein möchte, dem Ministerium treu bleiben und stets mit ihm stimmen würden. Der Constitutionnel und die Presse sind beide mit dem Beneh⸗
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die Straf⸗ und Gefängni t e regierung und die Reform in den Zöllen; aber von diesen vier Re⸗ formen ⸗
lonieen betreffenden, wisse Jedermann, was sie gefruchtet; unter solchen Umständen habe ihm seine herausfordernde Sprache 26 we⸗ nig geziemt, und man könne jetzt keinen Augenblick mehr darüber im Zweifel sein, was man von dem Fortschritt unter einem . ven Ministerium, wie das des Herrn Guizot, zu verstehen ha
h *. . ich neue irländische Armengeseß erheb. teagle bekanntlich den Antrag —ͤ i G ĩ thwendigkei 4 eng öuirmen= ö. r , j . and auszudehnen, in England schon . hen, . scheute sich bis jetzt, die
men dieser zwischen den Ministeriellen und der Opposition mitten ze stehenden Deputirten gleich unzufrieden; . 3 2 selben gern ganz zur Opposition herüberziehen möchte, letzteres, well es offenbar darauf ausgeht, durch sie eine neue konservatioe Masoritãt für ein anderes zusammengesetztes Ministerium, wo möglich unter Lei= tung des Grafen Molé, zu Stande zu bringen; denn mit Herrn Guizot scheint sich die Presse nun einmal nicht befreunden zu kön= nen; sie hat daher auch an seiner letzten Rede sehr viel auszusetzen; der Minister, sagt sie, habe von unermeßlichen Reform- Maßregeln seiner Verwaltung gesprochen und am Ende, vier dergleiche angeführt, nämlich die i des öffentlichen Unterrichtes,
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Reform, die Reform der Kolonial
eien drei noch bloße Entwürfe, und von der vierten, die Ko⸗
E. Odilon Barrot spielte in seiner Rede über die Wahlreform auch
auf die Ernennung des Herrn von Carné zum Abtheilungs⸗-Direftor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an, indem er sagte, man habe gesehen, daß Deputirte in Folge ihres Votums ihre telle verloren hätten, während man einem Deputirten, nicht als Lohn für geleistete Dienste, sondern wegen dessen, was er eg das Kabinet gethan, so eben eine ansehnliche Stelle verliehen ) fand Herr von Carné sich veranlaßt, das Wort zu nehmen, und versicherte, er habe nie zur Opposition gehört, er ]. in sei⸗ ner dreimaligen Wahl durch einen von Herrn Odilon Barrot beschützten Kandidaten bekämpft worden. Uebrigens berufe er sich auf Herrn Thiers, ob derselbe ihn zu den Seinigen gezählt habe? Wenn er mit Herrn Barröot zusammen gestimmt, so sei dies nur in äußeren Fragen geschehen, in denen er 3 verschiedener Mei⸗ nung mit der Regierung gewesen. Als der Minister der auswärtigen Angelegenheiten ihm eine, Stellung angeboten, habe er denselben ge⸗ fragt, ob seine Unabhängigkeit dadurch leiden würde, wenn er in all⸗ gemeinen Fragen vom Kabinet abwiche; die Antwort des Ministers sei aber von der Art gewesen, daß er kein Bedenken getragen, den Posten anzunehmen.
abe. Hierdurch
Herr von Remusat hat am Schluß der gestrigen Deputirten⸗
Sitzung seinen früheren Vorschlag über die Unverträglichkeit gewisser öffentlichen Aemter mit der Function eines Deputirten wieder ein⸗ gebracht; nur ein im vorigen Jahr von der Kammer e, , n, Amendement in Betreff der Beamten des Königlichen Hauses und des Hofstaates der Prinzen hat er seinem diesjährigen Vorschlage einver⸗ leibt; auch verlangt er nicht, daß die Bestimmungen desselben eher, als bei den nächsten allgemeinen Wahlen, in Kraft treten sollten.
Das Kolonial-Conseil der Inset Bourbon hat am 21. Dezem⸗
ber nach siebentägigen sehr lebhaften Debatten die Antworts⸗Adresse auf die Eröffnungsrede des Gouverneurs vꝑtirt, Die beiden Par⸗ teien, welche die Versammlung in zwei fast gleiche Theile scheiden, hatten beiderseits solche Hartnäckigkeit gezeigt, daß der Gouverneur nach Votirung der Adresse die Session bis zum 1. Februar prorogi⸗ ren zu müssen glaubte. Man hoffte, daß die Gemüther sich unter⸗ dessen etwas beruhigen und die beiden sich gegenüberstehenden Mei- nungen über die Sklavenfrage, deren unbeugsame Feindseligkeit die Regierung der Kolonie fast unmöglich machte, sich endlich, wenn * nicht versöhnen, doch wenigstens so weit verständigen würden, daß die Erledigung der öffentlichen Angelegenheiten nicht länger in dem Rückstand zu bleiben brauchte, in welchem sie sich nun schon seit lan— ger Zeit zu großem Nachtheil des Landes befindet.
Der General-Lieutenant Drouot ist zu Nancy im 63sten Jahre
seines Alters gestorben; er war 1793 als Artillerie⸗Lientenant in bie Armee getreten, hatte alle Feldzüge unter Napoleon mitgemacht und diesen nach der Insel Elba begleitet.
Durch Königliche Verordnung vom 20sten d. werden die Kartof⸗
feln zu den Lebensmitteln hinzugefügt, auf welche die verschiedenen Be⸗ stimmungen der Verordnung vom 17. Februar über zollfreie Gestat= tung der Einfuhr in die Häfen Algeriens bis zum 31. Juli An⸗ wendung finden.
Bei Vertheilung der Brodkarten wird jetzt mit vieler Vorsicht
verfahren. Zur Unkerdrückung der Mißbräuche, welche eben so sehr die Interessen der Stadt als die der wirklichen Armen benachtheiligen, läßt die Verwaltung sämmtliche Listen der Personen, welche Brod⸗ karten empfangen, von neuem und auf's strengste prüfen; sie hat auch bereits unter 236,000 Namen 31,000 ausgestrichen. Fortwährend werden jedoch neue Gesuche um Unterstützung eingereicht, und man rechnet, daß sich die Zahl der im April zu vertheilenden Brodkarten auf 3,550), 00 und der Kostenaufwand für dieselben auf 1,460, 000 Fr. belaufen wird.
Die Kommission des Ackerbau⸗Kongresses hat auf den Beschluß
angetragen, der Regierung für die Beförderung der freien Ein uhr des Getraides zu dänken, aber auch darauf, „daß der Kongreß den Wunsch ausspreche, das Schutzsystem zu Gunsten der Produkte des Landes möge aufrecht erhalten bleiben“.
Die Sentinelle de Maurice vom 7. Dezember, mit dem
letzten Antillen - Paketboote hier angekommen, bringt die Nachricht, daß die französische Regierung befohlen habe, die Insel Rosst⸗Bé wegen ihres ungesunden Klimas zu räumen und das neue Etablisse⸗
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ment nur auf Mayotte zu beschränken.
Der vor einem Monat verbreiteten Nachricht, die Herzogin von
Montpensier befinde sich in gesegneten Umständen, wird nun wider sp ochen.
Der Constitutionnel beharrt dabei, daß Graf Salvandy zum
Herzog ernannt sei, daß er sich indessen vor der Lächerlichkeit des neuen Titels scheue und ihn 6 anzunehmen wage. Eben so wahr sei es, daß Herr Martin zum
Menge anderer Grafen zu Herzogen ernannt seien, die nur auf die Gelegenheit warteten, damit zum Vorschein zu kommen. Der National versichert, Graf Salvandy sei zum Herzog von Chante⸗-Merle, nach einem Gute, das er irgendwo besitze, erhoben worden.
rafen ernannt gewesen, und daß eine
Dlle. Rachel wird im Juni sechs Vorstellungen im Haag und
in Amsterdam geben; mehrere Mitglieder des Theatre frangais wer den sie dorthin begleiten.
Im Departement des Loiret ist es nothwendig geworden, Ge⸗
traide⸗ und Lebensmittel⸗Transporte durch Militair * zu lassen, um sie * die Angriffe der Bevölkerung sicherzustellen
Auf der Rhede von Toulon sind am 23. März die von Brest
erwarteten Linienschiffe „Jena“ und „Friebland“ eingetroffen.
Großbritanien und Irland. 2 London, 27. 26 Die gewichtvollste Opposttion gegen das
estern im Oberhause, wo f te, das ganze irländische n.
efährlichen Folgen eines solchen Schrittes zu Über-
ein . 24 eee . e Berichte, welche die verschiedenen, seit die
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