1847 / 93 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

fäuschenb, und Niemand wagt darauf zu bauen, daß sie sich auch er⸗

Die Infantin Luisa Teresa (Tochter des Infanten Francisco de aula) ist mit ihrem Gemahl, dem 2 Se ella ei

adrid von der Königin

durch Bayonne gel

ssa, 3 16 2. * genhan no e genen Karl's IIl. mit dem Bande und einem ehe Stern reich in Diamanten erhalten hatte, auf der Reise nach Paris ommen, von wo auch der General Flores, ehema⸗

räsident der südamerikanischen Republik Ecuador, nach zwei⸗

e , Aufenthalte daselbst und nach dem Fehlschlagen feiner

beabsichtigten Eypedition, sg wieder hierher begeben hat. o

Tage sinb wieder mehrere

Paris und London hier eingetroffen und weitergegangen.

Handels- und Görsen - nhachrichten.

Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten

in den für die preußische Monarchie bedeutendsten Markt- städten im Monat Februar 1847, nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und

Scheffein angegeben.

Dieser

uriere von Madrid mit Depeschen für

Namen der Städte.

Gerste

Hafer

1. Königsberg ..... J 8. Menn. ..... . , .. 5. Nastenburg ..... ...... ..... .. b. Neidenburg 3 2 6. 8. Elbing 8. Gon .. ...... . 10. Graudenz

1. . .

3. Fraustadt.......... . 1. Rawitsch 5. Kempen

JJ . ö 3 65. 3. Kottbus

4 nt R. d. O. .. .... 5. Landsberg a. d. W. ...... . 6. Stettin .... ...... , 7. Stralsund

8. Kolberg

9. Stolpe

1. Breslau

2. Grünberg

3. Glogau

4. Liegnitz

5. Görlitz.. ...... gen, , e , . .

, , n. 7. Schweidnitz

8. Gla

) . 19. Leobschütz 11. Ratibor

o nsnng .... 7 * J , . 101 * 3. Halberstg ot... .... , ... 5 * 4. Nordhausen. ;

5. Mühlhausen

. Erfu

8. Torgau ...... ..

2 n, ... 5 2. Minden ...... .

3. n. . ö 4. Dortmund ..... ... ...... ... ö

1 n.. . , ,. . 2. Elberfeld

. , , 2 4. Kreseld

6. Kleve .... ... T. Aachen

13. Koblenz 14. Wetzlar

Bekanntmachungen.

I2is b] Aus zug.

Alle diejenigen, welche an das auf der Halbinsel Jas mund jm Sagarder Fiirchspiel belegene, von dessen bis. herigem Eigenthümer und er, dem Magnus Fock, an den men Eduard utow zu Presenste mit allen P n gegenwärtig verlauste Gut Promoißel rechtebegründese Forderungen und Ansprüche machen zu lönnen dafür halten, werden zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der fosgenden Termine,

am 31. März, am 19. April oder am 3. Mai dieses Jahres,

Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. ichte, bei Ver⸗ e der am 31. Mail 3 in, dane.

Königl.

hlemit aufgesordert, jndem zugleich auf die

420

Namen der Städte.

Durchschnitts⸗ Preise

der 12 Preußischen Städte

» Posenschen Städte 9 ,, . und Pom⸗ 1

en Städte ..

J 8

8 8

83

X Paris, 27. März. Die Lage der Börse, welche durch die uner— wartete Nachricht von der zwischen dem Kaiser von Nußland und der Bank von Frankreich zu Stande gekommenen Uebereinkunft in letzter Woche eine so plötzliche Aenderung erfahren hatte, zeigt mit jedem Tage mehr Tendenz, sich zu bessern, und das Steigen der Fonds, das augen d lich nach dem Bekanntwerden der erwähnten Nachricht durch das ministerielle Abendblatt eingetreten war, nimmt immer mehr einen festen, bleibenden Charakter an. Man hat sich auch in England nicht über die Bedeutung der Sache ge⸗ täuscht, auch dort wurde die Nachricht sogleich Anlaß zu einem starken Stei⸗ gen der Consols. Da der bewerfstelligte Rentenverkauf mit einem Schlage ein Steigen der Rente um mehr als 1 Fr. hervorrief und die Actien eini⸗ ger Eisenbahnlinien sogar um 10 bis 15 Fr. dadur gehoben wurden, so begreist sich, daß nach dieser plötzlichen Bewegung aufwärts wieder ein Still= stand und selbst eine leichte Reaction eintrat. . einem so starken Stei⸗ Ren erwarten die Verkäufer ohne Deckung stets eine Reaction in Folge der Realisirung der gemachten Gewinne, und sie halten daher mit dem Ankaufe der von ihnen zu liefernden Papiere zurück, in der Hoffnung, die Course auf den Punkt zurückkommen zu sehen, auf welchem sie vor Eintritt des Stei⸗ gens gestanden. Da aber die erwartete Reaction nicht in dem gehofften Maße eintrat und der Augenblick der Liquidation herannaht, so scheinen die Verkäufer anzufangen, Furcht zu bekommen; hat dies zur Folge, daß sie wirllich und im Ernst die nöthigen Ankäufe machen, fo werden sie noch vor der Liquidation ein bedeutendes Steigen von neuem hervorrufen. Auch die neuesten Nach— richten von den Getraidemärften sind nicht geeignet, ein Fallen der Staats⸗ Papiere und Eisenbahn-Actien zu begünstigen. In England, so wie auf dem ganzen europäischen Kontinent, bemerkt man ein allgemeines Zurück= gehen der Getraidepreise. So beträchtliche Ankäufe von Getraide sind im Auslande gemacht worden, daß die Landwirthe und Mehlhändler, welche so lange mit ihrer Waare zurückgehalten hatten, immer in dem Glauben, daß die Preise noch nicht ihren Höhepunkt erreicht hätten, nun Besorgnisse zu fassen beginnen, der Markt könne überführt werden. Sie suchen daher los⸗ zuschlagen. Seit sechs Monaten hat bekanntlich fortwährend die Getraide— Frage die sinanzielle Lage beherrscht und bestimmt. Man betrachtete ein ernstliches Steigen der öffentlichen Fonds als unmöglich, so lange auf den inländischen Märkten Getraidemangel herrschte und man genöthigt sein würde, Millionen bagren Geldes ins Ausland zu schicken, um den inlän— dischen Getraidebedarf zu decken. Man schlägt die Summe Geldes, welche von Frankreich so für Ankäufe von Getraide ins Ausland geschickt werden mußte, auf mehr als 150 Millionen in Baarem an, und seit dem Anfang der Krise hat England nach den Vereinigten Staaten allein 37 Millionen Pfund Sterling in Baaren zu demselben Zwecke geschickt. Diese enormen Geldsendungen haben für den Augenblick das westliche Europa erschöpst. Aber das für den Verbrauch von Frankreich und England nöthige Getraide ist, jetzt größtentheils angekauft und bezahlt, und der Handel der beiden Länder wird, nachdem er unter dem daraus erwachsenen Geldmangel ge⸗ litten, ohne Zweifel bald auch Vortheil ziehen aus der außerordentlichen Bereich erung, welche den Getraide erzeugenden Ländern auf solche Weise zugeflossen ist. Der beträchtlichste Thell des baaren Geldes, der den Weg ö. Rußland und den Vereinigten Staaten eingeschlagen hat, wird bald nach Europa zurückfließen zur Bezahlung der zahlreichen Manufaktur⸗ Artikel, welche man in diesen zwei Ländern sucht. Seit mehreren Tagen schon ist eine lebhafte Unruhe und Besorgniß unter den Börfenspielern? zu bemerken, die sich auf ernstliche Operationen à 14 baisse eingelassen haben; sie verzweifeln nun daran, die Course wiederkommen zu sehen, zu welchen sie in den ersten Tagen des Monats verkauft haben, und einige davon haben bereits abzurechnen oder doch wenigstens ihre Operationen auf die nächste Ablieferungsfrist übertragen zu (assen angefangen. In den Eisenbahn-Actien wurden in der letzten Woche allerdings weniger Geschäfte gemacht als in der Rente; aber auch bei den Actien einiger Bahnen, die am meisten bei den Spekulanten in Gunst stehen, scheint eine beträchtliche Zahl von Verkäufern ohne Deckung vorhanden zu sein. Besonders folgen die Actien der Nordbahn immer den Schwankungen, welche die franz bsische Rente erleidet, und man will wissen, ein Spekulant habe 20, 000 Actien auf Lieferung für Ende dieses Monats verkauft. Die Actien der neuen Bahnen, welche erst noch im Bau begriffen sind, bei denen derselbe zum Theil kaum begonnen worden ist, haben nicht Theil genommen an dem 'all— gemeinen Steigen aller anderen Papiere, vielmehr ist ein neues beträcht⸗ liches Sinken derselben eingetreten. Noch immer sieht man mit Spannung den Mittheilungen des Ministers der öffentlichen Arbeiten an die Kammer über die Modisicationen entgegen, die er mehreren Eisenbahn-Gesellschaften zu gewähren gedenkt.

Ei 1

zu der elften Versammlung deutscher Land⸗ und Forstwirthe in Kiel, 1847.

Nachdem auf geschehene Einladung von Seiten der General-Direction der landwirthschafilichen Vereine der Herzogthümer Schleswig und Holstein und nach erfolgter Allerhöchster Bewilligung Sr. Majestät des Königs bei der 19ten Ver ammlung zu Gratz die Stadt Kiel einstimmig zum nächsten Versammlungsort gewählt worden ist, werden die Land- und Forstwirthe Deutschlands, so wie auch anderer Länder, freundlichst eingeladen, an dieser Versammlung Theil zu nehmen.

Die Versammlung wird in der ersten vollen Woche des Serytember⸗-Monats d. J. stattfinden, am 6. eröffnet und am

14. September geschlossen werden.

Unter Beziehung auf die den landwirihschaftlichen Zeitschristen Deutsch⸗ lands Ea mit dieser Einladung inserirten, für die Verhandlungen der elsten Bersammlung bestimmten Fragen ꝛc. sielit der Vorstand das Eisuchen:

1) Diejenigen, welche an der elsten Versammlung Theil nehmen wol⸗ len, mögen es mit Angabe der gewünschten Wohnung bis zum 6. August hierher anzeigen. Die Anweisungen für bestellte Wohnungen überhaupt, * für nicht bestellie ren n hn ngen werden im Empfangs- Büreau ertheilt.

2) Diejenigen, welche laut S8. 9 und 10 des Grundgesetzes landwirth⸗ schastliche Erzeugnisse, Geräthe, Maschinen, Abbildungen, Bücher und an— dere in den Bereich der Land- und Forstwirthschast einschlagende Gegen- stände zur Ausstellung oder Vertheilung unter die Mitglieder einzusenden a , wollen die Anzeige darüber bis zum 6. August erstatien. 3) Die Einsender von Wollfließen werden insbesondere ersucht, diese in ungewaschenem Zustande und mit den erforderlichen Nachrichten über Geschlicht, Alter und Abstammung der Thiere, so wie über die Zeit des Wachsthums der Welle, versehen, fpätestens bis zum 6. August einzusenden.

Ferner bringt der Vorstand hierdurch in Erinnerung, daß von Sr. Kaiserl. Hoheit dem durchlauchtigsten Erzherzoge Johann ein Preis von i r, wn Dukaten auf eine genügende Lösung der Frage gesetzt worden ist:

„Durch welche Verhältnnisse sind die allgemeinen Klagen über den Wifall der dienenden Veltellasse herbeigeführt worden, welche Mit: el sind bereits in den einzelnen deutschen Ländern angewendet worden oder allenfalls noch anzuwenden, um den nachtheiligen Einflaß, welchen die sortschreitende Entartung des Dienstbotenweseng auf die Landwirih= schaft ausübt, zu beseitigen?“

und wird in dieser Hinsicht bemerkt, daß die Konkurrenzschriften an den unterzeichneten Vorstand der elften Versammlung einzusenden sind, der Vor= stand aber seiner Zeit eine Kommission ernennen wird, die das Richteramt über die eingelangten Konkurrenzschristen ausüben soll. 3

Die Züsendungen von landwirthschaftlichen Gegenständen aller Art wobei insonderheit auf die Bestimmungen des S. 0 tes Grundgesetzes ) aufmerksam gemacht werden muß, so wie von Briefen, werden „an den Vorstand der elften Versammlung dentscher Land- uünd Forstwirthe in Kiel“ adressirt.

Uebrigens wird von dem Vorstande hierdurch angezeigt, daß der Herr Hirschfeldt auf Groß -Nordsee bei Kiel und der Heir Ober- und Land-

gerichts⸗- Advokat von Neergaard in Kiel das Amt der Geschäftsführer der elften Veisammlung übernommen haben.

Das Empfangs-Büreau besindet sich im U niversitäts - Gebäude, wohn sich die Herren Theilnehmer bei der Antunft in Kiel zu wenden, ihre Namen einzutragen und den statutenmäßigen Beitrag von 4 Rihlr. Preuß. oder 19 Mt. Lübisch zu erlegen belieben.

Kiel, im März 1847.

Der Voistand der elfien Versammlang beutscher Land- und Forstwirthe: Ernst Reventlow. H. A. von Warnstedt.

Während die öffentliche Armenpflege und zahlreiche Privat -⸗Anstalten mit Anstrengung und Aufopferung bemüht sind, die große Noth der ärme⸗ ren Klassen, welche durch die Theurung aller Lebensbedürfnisse erzeugt ist, und deren Folgen noch läagere Zeit auf den Bedürstigen lasten werden, zu lindern, so weit notorisch Arme ihre Hülfe in Anspruch nehmen,

h besteht eine Klaße Dürfiiger, welche aus achtangswerthen Gründen es

scheut, die Kommune oder die Wohlthätigteits-Anstalten um Almosen oder Unterstützung zu bitten. Es sind dies die sogenannten verschämten Anm en, die oft eben so bittere Noth leiden, als die, welche es über sich gewinnen, die öffentliche Armenpflege in Anspruch zu nehmen.

Eben so enblößt von Erweibsmittelu wie diefe, genöthigt, die letzten Habseligkeiten zu veräußern oder zu verpfänden, nagt an jenen oft neben der äußeren Noth noch der innere Kummer, den sie uͤber die Zerrüttung ihres Erwerbes, über die Nothwendigkeit empfinden, entweder zu hungern oder sremder Hülfe anheimzufallen.

Um diesen, den verschämten Armen unserer Stadt, auch eine Gabe in dieser Zeit der äußeren Noth durch die Wohlihätigkeit ihrer Mitbürger zuzuwenden, haben sich die Unterzeichneten vereinigt und beabsichtigen zu dem Ende eint Sammlung von Atrbesten und anderen HGegenstanoen, wercht

sich zu einer Ausstellung nd zum Verkauf auf derselben eignen, zu ver⸗ anstalten, dieselben in einem demnächst zu bezeichnenden Lokale auszustellen, dort zu verkaufen und den Erlös zur Vertheilung unter jene armen Fami⸗ lien in solche Hände zu legen, welche durch ihren Beruf von den Stätten verborgener Noth Kennmniß erlangen, und denen das bffensliche Versrauen dahin zur Seite steht, daß sie jenen Zweck in möglichst a sgedehntem und gerechtem Maße erfüllen werden.

Die Unterzeichneten richten daher die ergebenste Bitte an Alle, welche eine Gabe zu diesem guten Werke schenfen wollen, die hierzu bestimmten Gegenstände bis zum 9. April an eine der Unterzeichneten gelangen zu lassen, indem der Beginn der Ausstellung und des Verlaufs gegen den 12. April beabsichtigt wird.

Der Erlös und die Zahl der unterstützten Familien würde demnächst zu seiner Zeit bekannt gemacht werden.

Berlin, den 9. Maͤrz 1847.

Gräfin Arnim, Pariser Platz Nr. 6. von Block, Hosdame, Wilhelmspkatz Nr. 8. H. Kauffmann, Neue Grünstraße Nr. 17. Generalin von Luck, Leipziger Platz Nr. 14. Gräfin Pourtales, Leipziger Straße Nr. 3. Geheime Räihin Reinhand, Bellevne⸗ Straße Nr. 112. Gräfin Saldern, Gräsin Stolberg, Behrenstraße Nr. 46. Wilhelmsstraße Nr. 79. Generalin von Tümpling, Hinter dem neuen Packhofe Nr. 2.

Amalie Beer, Thiergarten. Geheime Rämhin Carl, Zwirnstraße Nr. 1 u. 2. Ober-Bürgerm. Krausnick, Kurstraßte Nr. 52. Gräfin Münster, Wilhelmsstraße Nr. 70. Gräfin Redern, Unter den Linden Ni. 1. Stadträthin Reimer, Wilhelmestraße Nr. 73.

) „8. 10. Die Einsendung der zur Ausstellung bestimmten Gegen- stände und die Zurücksendung an die Eigenthümer erfolgen auf Kosten der Gesellschaft, falls die Einsendung mit Vorwissen und Einwilligung des

Voistandes geschehen ist.“

Allgemeiner An zeiger.

Stralsundischen Zeitungen, tenso inserirt worden, verwiesen wird.

Datum Greisswald, den 27. Februar 1847. 54 Hofgericht von Pommern und Rügen.

*.

den 20. April d. J., Vormittags 11 Uhr, im Direltorialzimmer unseres Gerichts lołals angesetzte n

denen die Ladungen in ex=

v. Klot. Havelberg, am 8. Februar 1847.

194 senbahn · Actien⸗

Termine zu melden, unter der Warnung, daß sie nach fruchtlosem Ablause des Termins ihrer Ansprüche an der Caution verlustig sein und blos an die Personen derselben oder deren Erben verwiesen werden würden.

Königl. Preuß. Land- und Stadigericht.

Auf den Antrag der Direction der Rhein-⸗Weser-Ei⸗ esellschoft hierselbst und dem §. 43. des Statuts derselben gemäß, werden alle unbekannten etwa noch vorhandenen Gläubiger der genannten Ge- sellschaft, welche ihre Auflösung beschlossen hat, aufg e= fordert, ihre eiwanigen Forderungen spätesteng in term. den 8. Mai, Morgens 11 Ühr, cor. Dep. Herrn O. L. G. Assessor Pfolenhguer, anzumelden und geltend zu machen, widrigenfalls sie damit präkludirt und blos

an die Person desjenigen, wit welchem sie kontrahirt, verwiesen werden sollen. jut

Minden, den 23. Januar 1847. Königl. Preuß. Land- und Stadigericht.

283 Der Necklenburgische Wollmarkt zu Güstrow wird zufolge Großherzoglicher Bestimmung in die sem Jahre

am 24.5 23 nd 26. Juni ] . 171 ehalten. Die Wolle wird schon vor dem Anfange des

arktes gelagert sein, so daß die Käufer sogleich den Vorrath ge fen können. ö.

Güstrow, den 25. März 1847. Bürgermeister und Rath.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 1 Kthlr. Jahr. 8 Rthlr. i Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Erhöhung. An sertions-GSebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

AM 93.

Allgemeine

Preußische

Zeitung.

*

Alle Post-Anstalten des n= und Aus landes nehmen Sestellung auf dieses glatt an, für Berlin die Expedition der Alg. Preuß. Zeitung: Sehren-Straße r. 57.

Berlin, Sonnabend den 3ten April

1847.

Das Nedactions- und Expeditions-Lokal der Allgemeinen Preußischen Zeitung ist gegenwärtig Behren⸗Straße Nr. 52.

46 t.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Auszug aus der neuesten Nummer der Gesetz⸗ Sammlung. Herausgabe einer Zeitschrift für die Landes KRultur⸗ Gesetzgebung. Provinz Westfalre n. Bischof Kellermann *.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Veränderun— gen im Medizinalwesen. GHroßherzogthum Sach sen⸗Weimar. Uebereinkunft mit der sächsischen und reußischen Regierung. Herzog⸗ thum Braunschweig. Finanzielles. Herzogthüm Sachfen⸗ Altenburg. Der Landtag. Geheime Rath Hermann t. Derzogthüm Anhalt-Bernburg., Neue Dienst⸗ Auszeichnungen für Militair-Personen.

Frankreich. Paris. Ernennungen in der Marine⸗Verwaltung. Prinz Joinvilless Geschwader. grtun n eines russischen Bank-Direk= tors, Rentenkauf der Königin Christine. Diplomatische Gerüchte. Svanischer Geschäftsträger in Venezuela. Vertrag am La Plata. Marschall Soult. OæConnell's Befinden. Der Getraidemarkt und die Aussichten für die nächste Aerndte. Anonhmes Geschenk für die pariser Armen. Arbeitsfrage am Senegal. Berichtigung in Be— zug auf Remusat's Antrag. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Deputirten-Kammerz; Antrag auf Abänderung des Possporto's für Drucksachen und auf Abschaffung der darauf lastenden Stempelge— bühr; Bewilligung eines Kredits für wohlthätige Zwecke.)

Großbritanien und Irland. London. Die Times über die spanischen Zustände. Befestigungen.

Viederlande. Aus dem Haag. Unwohlsein des Königs.

Belgien. Brüssel. Gesetze über die Notirung der Gesellschafts-Eisen⸗ bahn-Actien und über den Bau eines Schelde⸗Dampfschiffs. Gesell⸗ schaft zur Urarmachung der Campine. Gemeindewahlen.

Schweiz. Kanton Basel. Genehmigung des Zoll-Konlordats durch den Großen Rath.

Italien. Florenz. Ankunft der Prinzessin Karl von Preußen. Plan zu einem neuen Begräbnißplatze. Turin. Befinden des Königs. Türkei. Konstantinopesl. Note des Herrn Kolettis an Herrn Argyropulos.

Handels und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Marlibericht.

Geistliche, Musik in der Klosterkirche, Verein der Wasserfteunde. Basel. Neue Erfindung des Professors Schönbein.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

5 ie e n r dr. 66 Wirklichen Geheimen Ober⸗ Finanz⸗-Rath Kühne zum Vorsitzenden der Kameral-Ober⸗-Examina— tions⸗-Kommission zu ernennen; .

Dem Justiz⸗Kommissarius und Notarius Gelineck zu Breslau, bem Land- und Stadtrichter von Hartmann zu Habelschwerdt und dem Patrimonialrichter Werner zu Bolkenhayn den Charakter als Justizrath; so wie .

Dem in den Ruhestand versetzten Regierungs⸗Seecretair Schür⸗ mann zu Frankfurt a. d. O. den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Der Notar Ludwig Pfahl zu Lennep ist zum Notar für den Friedensgerichts-Bezirk Zülpich, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Zülpich, vom 1. Mai d. J. ab bestellt worden.

B e ag nn i w g h nng. 1) Die Gemälde⸗ und die Skulpturen-Gallerie im Königlichen Museum sind an jedem Montag und Sonnabend; die Sammlungen der antiken Vasen, gebrannten Thon— werke und Bronzen im Antiquarium an jedem Mittwoch; die Königlichen Museen ägyptischer und vaterländischer Alterthümer aber an jedem Donnerstag, mit Ausschluß der Feiertage, dem Besuche des Publikums geöffnet, und zwar in den 6 Sommer Monaten von 10 bis 4 Uhr, in den 6 Winter⸗Monaten von 19 bis 3 Uhr. Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die genannten Abtheilungen ohne Weiteres gestattet. Kinder unter 10 Jahren können ge nicht, d,, aber nur in Begleitung ältere r'sonen zugelassen werden. . N, , der Sammlungen der geschnittenen Steine, der antiken Münzen und ber Münzen und Medaillen des Mittelalters und der neueren Zeit werden die Gallerie-Diener des Antiquariums

t geben. ; ĩ 4 g. Königliche Kunst⸗Kammer und die ethnographische

Sammlung sind an jedem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr

in den SH Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, geöffnet; der Besuch ist jedoch num gegen Einlaß-Karten ge—⸗ stattet, wozu die Anmeldungen beim Kastellan des Königlichen Museums im Lustgarten in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr entgegengenommen und eben dort an demselben Tage von 4 bis 5 Uhr Nachmittags die Karten ausgegeben werden. 3) Die Sammlung der Handzeichnungen, Miniaturen und Kunstdrucke (Kupferstich⸗Kabinet) im Palais Monbi⸗ jou ist an jedem Dienstage und Freitage

in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr,

in den 6 Winter-Monaten von 10 bis 3 Uhr, so weit der beschränkte Raum gestattet, dem Besuch geöffnet.

4) Den Gallerie ⸗Dienern, . u. s. w. ist es durchaus untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle Anerbietungen solcher Art unterlassen zu wollen. Berlin, den 1. April 1847. Der General-Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der Zten Landwehr-Brigade, von Hirschfeld, von Stettin.

Der Hof-Jägermeister von Pachelbl-⸗Gehag, von Stral⸗ und. Abgereist: Se. Excellenz der General Lieutenant und 4ste Kommandant von Stettin, von Hagen, nach Stettin.

Der General-Major und Commandeur der Sten Infanterie⸗

Brigade, von Schack, nach Erfurt.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 2. April. Se. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht: dem Kammerherrn und Landrathe des querfurter Krei— ses, von Helldorf auf St. Ulrich, die Anlegung des ihm verlie⸗ henen Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sachsen⸗weimar⸗ schen Falken-Ordens; so wie dem Banquier Stegmüller in Berlin die Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Herzoglich an— haltischen Gesammthaus-Orden Albrecht des Bären, zu gestatten.

Berlin, 2. April. Die Nr. 10 der Gesetz-Sammlung enthält die Allerhöchste Kabinets Ordre vom 1. Februar 1847, he⸗ treffend die von fremden Kriegsfahrzeugen in den diesseitigen Häfen zu entrichtenden Hafen- und Schifffahrts⸗-Abgaben und Lootsen⸗Ge⸗ bühren.

„Auf Ihren Bericht vom 20sten v. M. bestimme Ich in Betreff der von fremden Kriegs-Fahrzeugen in den diesseitigen Häfen zu entrichtenden Hafen- und Schifffahrts⸗-Abgaben und Lootsen-Gebühren, was folgt:

1) Kriegsschiffe und andere unter n . fahrende Schiffe derjeni⸗ gen fremden Mächte, in deren Häfen von solchen Schiffen fremder

Flagge keine Hafen- und Schifffahrts- Abgaben erhoben werden, sind

von den Hafen und Schifffahrts-Abgaben in den preußischen Hafen

befreit. . . .

Die Führer von Kriegsschiffen oder anderen unter Kriegs Ilagge fah⸗

renden Schiffen ohne Ausnahme haben für die ihnen gewährte Loot⸗

senhülfe an Lootsengebühr für jede Begleitungsstrecke Einen Thaler von jedem Fuß der Einsenkung des Schiffskiels zu entrichten.

Wenn auf Verlangen der Führer der zu 2 gedachten Fahrzeuge von

den Lootsen besondere Dienste geleistet werden, welche nicht zu ihren

Amtsverrichtungen gehören, als: bugsiren, warpen, einwinden, bergen

von Ankern u. s. w., so sind dafür von den Ersteren die besonders

tarifirten oder ortsüblichen Gebührensätze zu entrichten. .

4) Die entgegenstehenden Bestimmungen der Hafen- und Lootsengelder—

Tarife werden hierdurch aufgehoben. 3. =

Dieser Mein Befehl ist durch die GesetzSammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 1. Februar 1847. z . ; Friedrich Wilhelm.

An die Staats-Minister Freiherr von Canitz und von Düesberg.“

und die Verordnung, betreffend die Beerdigung auf fremden Kirchhöfen in der Provinz Westfalen. Vom 15. März 1847.

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ꝛc. . .

sinden Uns durch den auf dem achten westfälischen Provinzial Landtage ausgesprochenen Wunsch Unserer getreuen Stände bewogen, auf den An- trag Unseres Staats-Ministeriums, mit Rückicht auf die Vorschrift des S8. 189 Theil II. Titel 11 des Allgemeinen Landrechts, für den ganzen Umfang der Provinz Westfalen und unter Aufhebung aller entgegenstehen⸗ den Verordnungen, Rechte und Gewohnheiten hierdurch zu verordnen: daß die im, Staate aufgenommenen Kirchen- Gesellschaften der verschie- denen Religionsparteien einander wechselsweise, in Ermangelung eigener Kirchhöfe, ein nach dem Religions Gebrauche des Verstorbenen und unter Mitwirkung eines Geistlichen seiner Konfession zu feierndes Be⸗ gräbniß nicht versagen dürfen. 2

Urkundlich haben Wir diese Verordnung Allerhöchstselbst vollzogen und mit Unserem Königlichen Insiegel bedruckten lassen. J So geschehen und gegeben zu Berlin, den 15. März 1847.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

Mühler. Rother. Eichhorn. von Thile. von Bodelschwingh. Gr. zu Stolberg. Frh. von Canitz. von Düesberg.“

Berlin, 2. April. Nach einer Bekanntmachung im Amts⸗ blatte der Königlichen Regierung zu Potsdam beabsichtigt das Kö⸗ nigliche Revisions- Kollegium für Landes- Kultursachen zu Berlin mit Genehmigung der Königlichen Ministerien des Innern und der Justiz eine Zeitschrift als besonderes Organ für die Landes Kultur⸗Gesetz⸗ gebung herauszugeben, welche sowohl Abhandlungen über diesen Ge⸗ genstand, als auch in einem besonderen Abschnitte rechtskräftige Ent= cheidungen über einflußreiche Prinzipien Fragen oder interessante Rechtsverhältnisse aus dem Geschäftsbereiche der Auseinandersetzungs⸗ Behörden und des Revisions Kollegiums, vornehmlich solche rechts⸗ kräftige Entscheidungen aufnehmen wird, gegen welche nach dem §. 1 der Allerhöchsten Kabinets- Ordre vom 15. März 1834 (Gesetzs. de 1834 Seite 61) und §. 21 der Verordnung vom 22. November 1844 die Rechtsmittel der Revision oder der Nichtigkeitsbeschwerde nicht stattfinden. . Die Herausgabe jener Zeitschrift, wovon das erste Heft binnen etwa drei Monaten erscheinen wird, erfolgt für jetzt unmittelbar vom Revisions- Kollegium selbst, in freien, an bestimmte Perioden nicht ge⸗ bundenen Heften zu 8 bis 10 Bogen, von denen etwa drei im Laufe des Jahres erscheinen und einen Band bilden, dessen Preis auf zwei Thaler festgesetzt ist.

Provinz Westfalen. (Westf. Merk) Am 30. März starb plötzlich am Nervenschlage in der Vorhalle des Doms zu Mün⸗ ster der Bischof Kellermann.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Hannover. Es ist hier nachstehende König⸗ liche Verordnung in Bezug auf Veränderungen im Medizinalwesen

ienen: J st Au gust ꝛc. Wir haben behufs Verbesserung des Medizinal- wesens eine Veränderung ö. . Medizinal-Behörden beschlossen und verordnen darüber das Folgende: . ö Die J elfe gs Bchörde, das General-Vaccinations- Comité und das Ephorat der chirurgischen Schule für das . tre⸗ ten mit dem 15. April d. J. außer Wirksamkeit. 8. 2. Von diesem Zeit⸗ punkte an tritt an die Stelle der vorgedachten Medizinal Behörden ein Ober⸗Medizinal⸗- Kollegium, welches Unserem Ministerium des Innern unmittelbar untergeben ist und zu Unseren Landdrosteien und Un— serer Berg- Hauptmannschaft in einem koordinirten Verhältnisse steht. 3. Dem Ober-Medizinal Kollegium soll theils die Erstattung von Gutachten, theils die Beobachtung des gesammten Medizinal⸗ wesens in Unserem Königreiche obliegen. S. 4. Zu dem Wirkungskreise desselben sollen demnach außer den Obliegenheiten der seitherigen im 8. 1 genannten Medizinal-Behörden, an deren Stelle das Ober-Medizinal-Kol⸗ legium tritt, namentlich auch die folgenden Geschäfte gehören: 1) Beantra⸗ gung und in den dazu sich 6 Fällen Begutachtung von neu zu erlassenden oder abzuändernden Medizinal-Gesetzen, Verordnungen und ge— sundheitspolizeilichen Maßregeln; 2) Erstattung und Prüfung von Gutachten in medizinisch-gerichtlichen und medizinal polizeilichen Fällen; 3) Gutachtliche Aeußerung in Betreff der Konzessionirung von Aerzten und Wundärzten, so wie der Besetzung ärztlicher und wundärztlicher Dienststellen; nicht minder Beantra⸗

von Bohyen. von Savigny. Uhden.

gung von Versetzungen schon konzessionirter Aerzte und Wundärzte; ) zu erfordernde Vorschläge zu Titel⸗Verleihungen und Besoldungs-Zulagen an

Geistliche Musik in der Klosterkirche. (Den 1. April.)

mden in der Charwoche gewöhnlich in unserer Residenz stattsinden. den Inn M ern nnen, des Graunschen „Tod Jesu“ in der Garnisonkirche und in der Sing-Akademie und des Mozartschen Re⸗ quiems im Opernhause, ist jetzt noch eine neue hinzugekommen, die, wie bereits im vorigen Jahre, auch diesmal in der Klosterkiche am grü⸗ nen Donne . stattfand, so daß nicht leicht eine zweite Stadt eine so reichhaltige Fülle von edlen Genüssen in so wenigen Tagen bieten möchte. Der Musikverein Cäcilia führte am gedachten Tage, unter Leitung seines Stifters (O. Braune), zwei größere Werke, „der Versöhnungstod“ von Havbdn und „Christus am Oelberge“ von Beethoven, auf. Die Wahl be⸗ treffend, haben wir uns indessen vyrzugsweise gegen das erstere Werk inso⸗ fern zu erklären, als wir da einer kirchlichen Original Arbeit, sondern einem Arrangement, dem weltliche Musik zum Grunde liegt, begegneten. Das Ganze besteht in einer Folge von sechs aus Symphonien des Meisters zusammengestellten und mit Chor- und Solo. Ge fang verfehenen Adag ios und sechs eingestreuten Chorälen, die eine Art von Cantate bil- den, wozu Prof. Hop fensack das Gedicht lieferte. Daß eine solche pot⸗ pourriartige Zusammenstellung weder eine ästhetische Gesammtwirkung zu erzeugen, noch, ganz abgesehen von künstlerischen Anforderungen, überhaupt einen erbaulichen Eindruck hervorzurufen vermag, ist leicht zu ermessen.

Sechs Adagios und sechs Choräle, hinter einander ausgeführt, müssen, selbst wenn jedes einzelne Musikstück von unübertrefflicher Schönheit wäre, unfehlbar Monotonie, Ermüdung, Langeweile zur Folge haben. Wir können daher nicht umhin, die Idee als eine unglückliche, die Ausführung derselben als eine verwerfliche zu bezeichnen. Auch Beethoven's Oratorium, „Christus am Oelberge“, in rein musikalischer Beziehung Unschätzbares bietend, scheint uns durch profane Haltung nicht geeignet, die Gemüther zur Erbauung zu stimmen, wenngleich nicht zu leugnen ist, daß seine Aufführung an und für sich großes Interesse gewährt. Eine der heiligen Zeit entsprechendere Wahl, der auszuführenden Werke wäre aber jedenfalls wünschenswerth, beabsichtigt der Verein diese Auffüh— rungen alljährlich zu wiederholen. Die 5 anlangend, förderte sie, den vorhandenen Mitteln nach, Ehrenwerthes zu Tage, wiewohl Einzelnes das Gepräge des Dilettantismus in ziemlich auffälliger Weise trug, so daß auch nach dieser Seite hin, will der Verein lünstlerische Beachtung be⸗ zwecken, den desfallsigen Anforderungen mehr te. geschehen müßte. Die Räume der glänzend erleuchteten Kirche waren gefüllt. J

Verein der Wasserfreunde.

Berlin, 2. April. Aus dem gestern erschienenen „Jahresbericht des Vereins der Wasserfreunde⸗ entnehmen wir das bereits 10 jährige Bestehen desselben und sein fortwährendes Gedeihen, indem derselbe im Jahre 1846

503 Mitglieder zählte, 191,675 Bäder in der Anstalt benutzt wurden und 445 Personen sich der Schwitzkur unterzogen. Einschließlich des im Jahre 1845 verbliebenen Bestandes wurden 1103 Kranke, welche an 167 verschie · denen Krankheiten litten, in der Wasserkur behandelt, 771 geheilt, 6 unge— heilt entlassen, 22 setzten die Kur anderweitig fort, 56 blieben aus der Kur, 2 starben und 252 bleiben zur weiteren Behandlung in Bestand.

/ D ñ lle, Herrn Basel. (Eidg. 3Ztz.) Dem Erfinder der Schießbaumteo! e, ö Prosessor Schönbein, ist es gelungen, eine neue il en, n cher sich die Chirurgie in gleicher Weise, wie des S i . weir lann, ohne daß jedoch dies Präparat die e n, n bes (glasernen) Anwendung des Schwefeläthers durch mig ich⸗ er n nr., Hhesell Apparates mindestens zu befürchten ist. Bie hiesige . 2 schaft hat darüber bereits einen höchst inter e an fen, hier auch bei Ope= Erfinders angehört. Inzwischen ist den Schwese r g Ber. ö rationen an Pferden mit dem erwünschtesten Erfs ge . ) . 1 d bracht worden. Unser Mitbürger, ö a r . ö. cha 164 * z ine J 0 ', . 3 be. L elfe nr nöthig gewordenen ganjlichen Los- nlaß —— eib fee ebhent, im ersten Falle blieb das Pferd 7, im zwei= eng, , ne el a f Bewußtlosigkein 2 ann 2 3 . 2 songtigen Koller ahnliche ,. folgte; die Ope- luer fi hlᷣ 2 konnte mit aller Ruhe und Sicherheit und in beiden

Fällen mit gutem Resultate vollzogen werden.