1847 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

442 Meteorologische Geobachtungen.

Nach einmaliger RHeobaohtung.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden hohen Opern- ae, ,. verkauft: f in Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Nanges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet im Am— phitheater 10 Sgr. Ein Billet in den Fremden-Logen 3 Rthlr.

Die Inhaber von e,, Billets werden ersucht, solche bis Donnerstag den Sten d. M., Mittags 2 Uhr, im Billet-Verkaufs⸗ Büreau abholen zu lassen, widrigenfaͤlls ban anderweit verkauft wer⸗ den müssen. Auch die Freibillets konnen nur bis zu dieser Zeit auf⸗ bewahrt werden.

ö ,

Woche neuerdings wieder etwas fester geworden, obgleich die Frage nach Weizen und Roggen eben nicht sehr dringend war. Man hat gestenn be⸗ zahlt: für unverzollten 128pf8. polnischen weißbunten Weizen 480 Fl., 129pfsd. bunten dito 470 Fl., 1286f8. Weser⸗Weizen 165 Fl., 127pfd. nor- dischen dito 450 Fl., für unverzollten 118. 11998. St. petersburger Mog. en 352. 356 Fl., 12458. rostocker dito 360 Fl., 121pf8. neuen r,, . dito 342 Fl. Gerste wurde zur Versendung niedriger abgelassen, . zwar unverzoöllte 11368. jahrige dänische zu 265 Fl., 110pst. neue dito 264 Fl. In Hafer fiel nichts vor.

Auswärtige Börsen- Amsterdam, 3. April. Niederl. Yirkl. Sch. 58 395 do. Pass. —. Ausg. Zinsl. h. Poln.

Abends 10 Uhr.

Nachrĩttags 2 Uhr.

1847. 6. April.

n

* Das Abonnement beträgt; 2 Kthlr. für 4 Jahr. 1 KRthlr. = Jahr.

8 Rihlr. = Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

Ansertion s- Gebühr sür den

Raum einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Zeitung.

3

er , e.

Lustdruck. .... 331, 58“ Par. 331, 80“ Par. 332 34“ Par. Quellwurme 1 R. Lustwärme. ... 4 3, o? R. 7,4 R. 4 5, 0 n. Fluaswörme 31) R. Thaupunkt .... 4 1,2 n. 0, 1 R. 1 1,4 R. Bodenwärme 3, 0 R. Dunstsättigung. S7 pCt. 54 pci. 74 pCi. Ausdünstung (, 00M Rb. Wetter trübe. trübe. trübe. Niederschlags 0, 04 1 Rb. Will SW. SW. SW. Würme wechsel 2 Wolkenzugp ... SW. 4 2, 0* Tagesmittel: 331, 94“ Par... 4 5,1 R... 4 0,8 R... 74 pC. Sw.

Alle Ppost⸗Anstalten des und . e. . auf dieses Slatt an, fur Serin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Sehren - Straße Nr. 57.

——

596 Span. 174. Preuss. Pr. Seb. —.

495 Russ. Hope 883. Antwerpen, 2. April. London, 1. April. 6313

22. 7. Passive 43. 3. Aus Seh-. 7. 19. . .

. 31. 33. asl. Rus. III. IIO0. Bras. 86. 81.

Peru 40. 38.

Paris, 3. April.

Nœeapl. 395 Span. 345. 6 Wien. 4. April. Nordb. I7 17.

Pest. 983.

Zins.

Fass. r 1203.

Glogen.

Budw. —“. w

Neue Anl. 17.

22. 1 Cons. 3976 88. z. kels.· a6. 95. Ic Noll. 587. . Chili —.

5 Rente fin eur. 116. 70. 396 d0. n cour. 78. 75.

Mail. 108.

Nene Anl. 10, do. 9I . 903. Mex. 211.3. ments -Vorstellung: Scribe, von H. Börnstein. in 2 Abth., von C. Feldmann.

Freitag, 9. April.

Donnerstag, 8. April.

Liv. 9235.

Bekanntmachungen.

109 Edittal-⸗-Vorladung.

Ueber das Vermögen des verstorbenen hiesigen Kauf⸗ manns August Leonhard Usinger ist am heutigen Tage der Konkurs⸗-Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konturs-Masse steht am 2. Juni er., Vormittags um 9 Uhr, vor dem Herin Ober Landesgerichts -Asses⸗ sor Handrigt im Parteienzimmer des hiesigen Ge— richts an.

Wer sich in diesem Teimine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt.

Inswrackaw, am 30. Januar 1817.

(L. S.) Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

2 a poOne w E y kia 1 ny.

Nad majatkiem ma rlego tatejs uo kKupea Au- gusta Leonarda otworzono dæzis process konkursoxwvy.

Termin do podania wor) stkichi pretensyi do mass y konkurs υάûεnacrony jest na drien 28g 0 Czer wen r. b. godzin 9 priedpotudniem wirzhie stron tu- ö Assessorem sq du glownego

17 Usinger

tejszego Sadu Handrigk. kKio sig w terminie tym niezglosi, zostanie z pre- tensyd Swoja do mass y wylaczony i wiecne mi w ty imierze milczenie præeciwko drußim wieraycielom

P ö d

nakazanüm zostanie. Ino wracta dnia 3080 Stycznia 1817.

Kròöl. Prusbi Sad Viemsko- Mieysbi.

27761 d

Nachdem über das Vermögen des Fuhrmanns Dan— kert hierselbst heute der förmliche Konlurs erkannt wor- den, so werden zum Zweck der vollständigen Feststellung des Passivstandes alle diejenigen, welche an den Fuhr— mann Dankert und dessen Vermögen, insbesondere an das dazu gehörige, auf der Mühlenvorstadt an der Wolgaster Straße hierselbst belegene, früher mit Nr., jetzt mit Nr. 5 bezeichnete Wohngaus e. p. Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu machen haben, hierdurch geladen, sosche in dem auf

den 16ten kft. Mt s., Morgens 10 Uhr, angesetzten peremtorischen Liquidations-Termine, bei Vermeidung der sofert zu erkennenden Präklusion, spe⸗ ziell und unter Ausführung etwaniger Vorzugsrechte anzumelden, von welcher Anmeldungepflicht jedoch die auf das Proklama vom 9. Juli v. Is. aufgetretenen Kreditoren enthoben werden.

Auswärtigen Kreditoren wird zugleich aufgegeben, procuratores in loco zu bestellen, Suh praejudicio, daß sie sonst zu den westeren Verhandlungen in die ser Konkurssache kicht werden zugezogen, vielmehr überall an die Beschlußnahme der Mehrheit der hiesigen oder hierselbst vertretenen Gläubiger weden gebunden werden.

Datum Greifswald, den 23. März 1847.

Direktor und Assessores des Stadtgerichts. 1. 85) Dr. Teßmann.

Niederschlesisch⸗Märkische los Eisenbahn.

Gemäß S. 39. des Statuts vom 26. August 1843 laden wir hierdurch die Actionaire der Niederschlesisch⸗

Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft zu einer am 29. April c., Nachmittags 4 Uhr,

im ersten Stockwerke des Börsenhauses hier⸗ selbst abzuhaltenden außerordentlichen General-⸗Versammlung ein, um über

solgende Gegenstände Beschluß zu fassen: 1) über diejenigen Maßregeln, welche in Bezug auf dem Königl. Finanz⸗Ministerio zum Zweck g ununterbrochener Eisenbahn⸗-Fahr⸗ ; n Wien und Hamburg resp. Stettin arracten Nachtzüge im Interesse der Gesell⸗ ngemessen erscheinen, hrung derjenigen Anlagen und Be⸗ ungen, die mit Nücksicht auf den es Verkehrs auf der Niederschlesisch⸗ . n Eisenbahn sich als nothwendig oder än herausgestellt haben, insbesondere über 6 8 zweiten Bahn⸗Geleises, so wie über r e assung der für diese Zwecke erforderlichen und die dadurch bedingte Vermehrung * Ye ellschafts⸗ Kapitals. n,, n, ,. ind nur diejenigen Actio⸗ rn, r, . n nmlung beizuwohnen und darin u n, ,. Actionaisre auszuüben befugt, welche 1 n Der sammlung ihre Actien e m e eg Ae der Gesellschaft auf dem hiesigen Dahnhose oder sunst auf eine von der unterzeichneten Tirection als genügend anzuerkennende Weise nieder— legen und, dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie berechtigt ind, nachweisen. Sieräber eur fangen 1 eint Bescheinigung, welche zugleich als Ein= 3 . die Versanmmlung dient, und gegen deren . . n, , Actien in den nächsten Tagen chan 1a. irn e,. wieder in Empfang zu 23 steht jedoch den Actiongiten duch . 9 . 8 Tage vor der, Gengral⸗ ——— 6 von der Tirettion hierzu kom auf ru dire, 3 Riese in der Haupt-Kasse zu cigen, Ki Atctic⸗ nhofe nur anzumelden und vor— em r. . 2 aber in ihrem Besitz zu behalten. Sescheini gun 8 8 nber Die geschehene Anmelbung eine 2 die gleichfalls als Einlaß Karte in dit . dient, sie nd aber verpflichte, auß er dieser Sescheinigung auch die Actien sfelbst beim Eintritt in die Gentral-Versam mlung dem Haupt- Rendanten Riese vorzuzeigen, van

dieselben mit den Nummern des bei der Anmeldung aufzunehmenden Verzeichnisses zu vergleichen hat. Berlin, den 3. April 1847. Die Direction der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn— esellschaft.

3011

. * . e,

Aachen-Mastrichter Eisenbahn. s Unter Bezugnahme aut

den Art. 8. der Aller⸗

höchst genehmigten Ge—

sellschafts Statuten wer⸗ F den die Actionagire hier⸗ 19 durch aufgefordert, die Einzahlung mit 10 Prozent oder 20 Thalern per Actie

; vom 20. April bis 1. Mai

dieses Jahres nach ihrer Wahl bei den Bankhäusern:

Oeder u. Comp.,

N. Wergifosse J

Deichmann u. Comp.,

9 ebr. Oppenheim u. Comp.

Anhalt u. Wagener in Berli

Helfft i n, J in BVenlin,

G. Fiesend ziné et fils in Mastricht gegen deren provisorische Quittung zu leisten.

Für diejenigen Zahlungen, welche in Amsterdam und Mastricht geschehen möchten, setzen wir den Cours auf 35 Fl. 56 C. Niederl. Cour. für 20 Thlr. Preuß. Cour. fest.

Gegen Einsendung der gedachten provisorischen Quit- tungen und unserer Partial-Quittungen über die zweite Einzahlung können die über 30 Prozent oder 60 Tha— ler lautenden neuen Partial-Quittungen bei uns in Em— pfang genommen werden.

Aachen, den 15. März 1847.

. 66 n.

Diejenigen Inhaber von Aachen-Mastrichter Partial— Quittungen, welche solche bis zum 10. April d. X bei den Unterzeichneten anmelden, können die Partial-Quit— tungen über die dritte Einzahlung hier schon Ende April c. extradirt erhalten.

Anhalt und Wagener,

Brüderstr. 5.

in Aachen,

in Amsterdam,

Helfft Gebrüder, Monbijouplatz 11.

30651

Bekanntmachung.

In unserer Belanntmachung vom 28. November v. J. uber Las neue Königl. Hannoversche fünf Prozent Zinsen tragende

Anlehn haben wir zur allgemeinen Kunde gebracht,

daß für die Zinsenzahlung zu Frankfurt a. M. Hamburg, Bremen, Berlin und rücksichtlich der in Pfund Sterling verbrieften Obligationen, insõweit darauf die Jinsenzahlung in Pfund Sterling verlangt werden kann, auch zu London Agenturen errichtet werden sollen. Den erwähnten Zinszahlungsorten haben wir Amsterdam hinzugefügt. Durch gegenwärtige Bekanntmachung brin- gen wir zur allgemeinen Kunde, daß diese Zin enzah⸗ lungen übernommen haben: : zu Frankfurt 4. M. das Banquierhaus M. A. von Rothschild C Söhne, „Berlin das Banquierhaus Gebrüder Veit C Co., . . ng das Handlungshaus D. Sohn, Ansteibam das Handlungshaus F. C. Buch C Co, Wäemen das Handlungshaus C. L. Brauer C Sohn, Lenden der Secretair Klinge mann bei der , Königlich Hannoxerschen Gesandtschaft. Bei dem Letzteren erfolgen auch demnächst die Kapital- Nüchzahlungen somcit sis in Psfund Sterling verlangt wer⸗ ben lönnen, Hannover, ven 53. Mär; 1837. Königlich Hanno versches Schatz · Kollegium v. Wan gen heim. Nasch. 5. Bo m hne t. v. Bennigsen. Lang. rn. Dr. Merltel.

Jaques &

Graf Hartmann.

Königliche Schauspiele.

Im Schauspielhause. Ein Beschützer, Schauspiel in 2 Abth., nach Hierauf: Der Sohn auf Reisen, Posse

Im Opernhause. lbth., mit Tanz und den Original⸗ Recitativen, von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. (Mad. Viardot- Garcia: Donna Anna.) Anfang 6 Uhr.

nement: Don Juan, Oper in 2 2

Allgemeine

55ste Abonne⸗

Im Schauspielhause. IT7ste französische Abonnements-Vorstellung. Une chaine, comédie en 5 actes, par Scribe.

ö Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Mit aufgehobenem Abon⸗

Im Selbstverlage der Enpedition.

r Anzeiger.

12831 Der Mecklenburgische Wollmarkt zu Güstrow wird zufolge Großherzoglicher Bestimmung in die sem Jahre am 24., 25. und 26. Juni Die Wolle wird schon vor dem . des den

, r. Marltes gelagert sein, so daß die Käufer sogleie Vorrath ö in können. Güstrow, den 25. März 1817. Bürgermeister und Nath.

Literarische Anzeigen. Im Verlage vn Duncker und Hum—

blot ist so eben erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen, zu haben:

los R. E. Prutz, Vorlesungen über die Geschichte des deutschen Theaters.

gr. 8. geh. 2 Thlr. 10 Sgr.

2931 Neue sch önwissenschaftliche Werke, welche im Verlage von Brockhaus Avenarius in Leipzig erschienen und in allen Buchhandlungen vor⸗=

räthig sind, in Berlin namentlich in der Gropius⸗

schen Buch- und Kunsthandlung, Königl. Bauschule La⸗ den Nr. 12:

Gesammelte Schriften

von Rudolf Töpffer.

Vollständige deutsche Ausgabe.

Genfer Novellen. J. Bändchen. 8. Geh. 15 Sgr.

Diese Ausgabe der Gesammelten Schriften des kürz lich verstorbenen Verfassers wird etwa 12 Bände füllen, dessen Novellen Romane und Reisebilder ent— halten, und der letzte Band mit einer biographisch - kri⸗ lischen Einleitung und dem Bildniß Töpffer's ausge— stattet sein.

Freunde schöner Ausgaben machen wir besonders auf- merksam auf: Die Bibliothek meines Oh eim s. Eine Genfer Rovelle von Rudolf Töpffer. Vollständige deutsche Ausgabe, mit 137 Bildern (in Holzschnitt) von der Hand des Verfassers. Schillerformat. Eleg. geh. 15 Thlr.

Eine Ehronit von Kleefeld nebst einigen Nach= richten von dem Einsiedler von Sattheim von R Herausgeber des „Bunch“ Verfasser der „Gardinenpre⸗ digten! .

Mit dem Bildnisse des Einsiedlers von Sattheim. Aus dem Englischen. 8. Geh. 24 Sgr.

2901 . Ein Werk für die Hohen Fürsten, Grafen, Herren und Landtags - Abgeordneten!

Der vereinigte Landtag, die vereinigten ständischen Ausschüsse und die ständische Deputation für das Staatsschuldenwesen, nach dem Gesetz vom 3. Februar 18473. . Eine Zusammenstellung der auf ihre Befugnisse bezüglichen gesetz lichen Vorschristen, vorzugs. weise zum Gebrauch der Landtags-Verordneten bei den ständischen Verhandlungen. Preis 20 Sgr. Vom Freitag den 7. April 1847 ab zu be⸗ ziehen durch alle hiesigen Buchhandlungen und die Verlagshandlung von Carl Heymann, Heilige Geiststr. 7.

129411 ; Kunstfreunde und resp. Besitzer des Auctions- Ka- talogs der ;

Kunstsammlung des Freiherrn v. Rum ohr erlaube ich mir hierdurch auf die von mir veröf- senisichten Versteigerungspreise der in der siinterlassenen Kunstsammluns des Freilierrn C. F. L. v. kumohr vorgekommenen Kupferstiche, lola schnitte, Original- Handacichnungen, Gemälde, plasti- schen und anderen Werken der kKunst, welche vom 19. Oktober bis 21. November 1846 au Dresden den Meistbietenden zugeschlaßan worden sind, besonders aufmerksam zu machen, und sind dieselben durch Herrn I8gn az Jack wirz in Leipzig für 10 Sil- bergroschen von mir zu beziehen.

F. C. Janssen in Dresden.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober -Hosbuchdruckerei.

vi Blumen-, Früchte⸗ und or] Gemüse⸗-Ausstellung der Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins im Saale des Hotel de Russie

ist vom Sten bis 1siten d. M, incl. von Morgens Y bis Nachmittags 5 Uhr gegen 5 Sgr. Entree geöffnet. Kinder unter zehn Jahren zahlen 27 Sgr.

Sonnabend den 10. April 1847, Abends 7 Uhr, 1in Saale des Königl. Schauspielhauses:

Groß ses Vokal- und Instru- mental-Konzert,

veranstaltet ven Hubert Ries, Königlicher Konzertmeister, Mitwirkung der Mdene. Via d 01 k. Kapelle und gelälliger Leitung a bert.

304 *

unter gütiger Garcia, der des R. Kapellmeisters llerrn VW. ö 1) Sinfonie (C-moll), komp. von IICrYTPIMann VWichmann. 2) Bel ratztio lusinghiero. Ara mide von Rossini, gesungen von d ot-Garcia- 3) K“onzert sür die Violine Men- delssohn-Bartliold y, vorgetragen vom Kon- vertgeber.

aus FSemira-

Mdme. V ar-

von 17.

. T h e in. 4) Ouvertüre aus Oberon von C. M. v. Weber. 5) Fantaisie de Concert über Ihemas aus der Sinfonie „die Wüste“ von Fel. David, kam— ponirt von II. Pan o [ka, vorgetragen vom Konzertg«ber. 6) Licder am Klavier,

Vi ardot- Garcia.

a. Aben 1Ilamet. b. Spanisches Licd.

Billéis zu numerirten Sitzplätzen à 1 Ihlr. Sind in der Musikhandlung der Herren kE d. Bote und G. Bock, Jägerstr. 42, in der VWasinung des Kon- erigebers, Oberwallstr. 7, und Abends an der Kass zu haben.

gesungen VOII Mdine.

Romance 1101 cs uc.

305 b Mir Allerhöchster wird der Unterzeichnete, vielfach ausgesprochenen VVwünschen nachkommend, am Sonnabend den 17. April, A ben d 38 7 im Konzertsaalc des Königl. Schauspiel- hauses unter Mitwirkung der K Kapelle, des K. Dom- Chors, mehrerer geschätzter Dilettanten, 50 wie der K. Kammersängerin Dlile. Tu czek, der Dll. A. Löwe, der K. Opernsänger Herren Man-

ri us und Krauls Beethovens gte Sinfonie

*. 2 mit Chören (über Schiller's Ode „an die Erende') zur Auffüährung bringen, der die Ou vertüren zur Iphigenie in Aulis von Gluck und zu Corio— än Fon Beethoven, so wie ein achtztimmises barer Noster von B. Klein, ausgefährt vom k. Domchor, vorangehen werden.

Da der Ertrag mehreren wohlrhätig en An- stallen bestinimt ist, so werden Mehrbeträge dank- bar angenommen. . ö

Schristliche Meldungen zu numerirten Sitzplätzen z 1 Thlr. nimmt die Musikhandlung der Herren Ed. Bote C G. Bock, Jägerstr. 43, bis Sonnabend bend entgegen. Vom Montag den 121ten an be— ginnt der Billet-Verkauf.

Genehnmißung

Wilhelm Taubert.

303 bl

Wir finden uns durch das so häufige Anfragen veranlaßt, wiederholt zu erklären, daß wir unter keinen üm ständen von unseren Leinen an Pri— vaten abgeben, sondern lediglich nur an Wie⸗ derverkäufer verkaufen.

Im März 1847. Epner C Dierig.

Preußische

Inhalt. Amtlicher Theil. Anland. Berlin. Die Landtags Marschälle. Vesterreichische Monarchie. Trie st. Der Dampfschifffahrts ⸗Ver⸗ trag mit Sardinien und die indische Post. Abreise der Eypedition für den Suez : Kanal. Prag. Ankunft des Erzherzogs Stephan.

Straßenbauten. Frankreich. Paris., Ueber den Ministerwechsel in Spanien. Bu— geaud über die Colonisation Algeriens. Vermischtes. Grosibritanien und Irland. London. Die Morning Chro—- nicle über das sranzösssche Repräsentativsostem. Der Nothstand in Irland. Die Bank von England. Schweden und Norwegen. Stockholm. Vermischtes. Italien. Rom. von Preußen. Nonzert. Spanien. Briefe aus Madrid. (Das neue Kabinet Vorgänge im Kongresse; Vermischtes.) . Griechenland. Athen. Aufenthalt des Kronprinzen von Bavern.— Die Deputirten - Kammer. Die griechisch türkische Differenz. Eröff⸗ nung des Senats der jünischen Inseln. drm und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marlt⸗ bericht.

Reise des Königs.

Abreise der Prinzessin Albrecht und des Prinzen Karl Unruhiger Geist in den Provinzen. Wohlthätigkeits«

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnäbigst geruht: Dem Land- und Stadtgerichts Archi varins, Je r ath Zernecke in Danzig, den Rothen Adler-Lrden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Rechnungsrath Köllner bei der Regierung in Koln und dem Salinen -Kaͤssen-Rendanten Aschermann zu Halle den Rothen Adler-Orben vierter Klasse; desgl. g Dem Justiz Kommissarius und Notarius Bock zu Memel den Charakter als Justizrath zu verleihen.

Ihre Majestät die Königin haben den Gemälde⸗ und Antiken⸗ Händler C. J. Förster hierselbst zu Allerhöchstihrem Hof-Lieferan= ten zu ernennen geruht.

Berlin, den 7. April. Ihre Königl. Hoheit die Herzogin von Dessau und Höchst⸗ deren Tochter Prinzessin Agnes sind von Dessau hier eingetrof— fen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Monats- Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. M) der Bank -Ordnung vom 5. Oltober 1846. MA lr v a. 1) Geprägtes Geld und Barren 2) Kassen⸗Anweisungen. 1,194,209) * Wechsel⸗Bestände 13,440, 300 * Lombard Darlehne n. 10, 375,300 * Staats- Papiere, verschiedene Forderungen und Actien 12,768, 700 *

11, 127, 000 Rthlr.

Banknoten im Umlauf 7, 589, 8900 Rthlr. Depositen·Kapitalien ?. 3 24,713, 100 * Darlehne des Staats in Kassen⸗Anweisungen 4,000,000 * (nach Rückzahlung von 23000, 000 Rthlr. fr. S. 29 der Bank Ordnung vom 6. Oktober 1846) Guthaben von Staatskassen, Instituten und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehrs Berlin, den 31. März 1847. Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗ Direktorium. (gez) von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meven. Schmidt. Cochius.

6, 376, 600 *

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Zten Klasse 2öster Königl. Klassen - Lotterie siel der Haupt⸗Gewinn von 15,000 Rthlr. auf Nr. 29, 239; 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 1268 und 33,979; 1 Gewinn von 1060 Rthlr. fiel auf Nr. 26,032; 3 Ge⸗ winne zu 200 Rthlr. fielen auf Nr. 17,808. 18,355 und 54070; und 160 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 2960. 4999. 6664. 7316. o 80tz. 43313. , 298. 7i„98 1. Jõ, 186 und S3, 135.

Berlin, den 8. April 1847.

Königl. General-Lotterie⸗-Direction.

Dem Tischler⸗Meister Joh. Joseph Kraemer zu Wassenach,

im Regierungs- Bezirke Koblenz, ist unter dem b. April 1847 ein Patent

auf eine Dresch-Maschine, insoweit solche nach der vorge⸗= legten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthüm⸗ erachtet worden ist,

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das 12te Stüch der Gesetz-Sammlung, welches heute aus⸗

gegeben wird, enthält: unter

r. 28217. Das Patent vom 30. März d. J., die Bildung neuer Neligions · Gesellschaften betreffend, mit einer an gan rr . , der in dem Allgemeinen Landrechte enthaltenen Bestimmungen über Glaubens- und Reli⸗

ions 2 und

ie Verordnung, betreffend die Geburten, Heir Sterbefälle, deren bürgerliche Begiaubi⸗ 2 33 2 Ortsgerichte erfolgen muß. Von ee hen Tage.

* 2823.

Berlin, Freitag den gien April

Auch werben die Interessenten benachrichtigt, daß morgen, am 40ten d. M., das 13te Gesetzsammlungs⸗Stück unfehlbar folgen wird, enthaltend: unter ;

Nr. 28214. Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 7ten d. M. nebst den beiden Verordnungen von demselben Tage, betref⸗ send die Oeffentlichkeit in den nach dem Gesetze vom 0. fi 2. . . , . Untersuchungen, so wie treffend die Oeffentlichkeit in Civil-⸗Pr ö

Berlin, den 9. April 1847. ö .

Geetz Sammlung s⸗Debits-Comtoir.

An gekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Alfed zu Salm⸗ Salm, von Anholt. 2 k Der Fürst von Lich no ws ky, von Ktzyzanowitz. . Der Ober Jägermeister, General- Lieutenant und Chef des Hof⸗ Jagd Amts, Fürst zu Carolath Beuthen, von Carolath. Abgereist: Der General⸗Major und Kommandant von Küstrin, von Corvin-Wiersbitzki, nach Küstrin. . Der General-Major und Inspecteur der 1sten Artillerie⸗Inspec⸗ tion, von Franckenberg, nach Stettin.

ö Patent, die Bildung neuer Religions-Gesellschaften betreffend.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.

thun hierdurch kund und zu wissen: . Indem, Wir beifolgend eine Uns von Unserem Staats-Ministe⸗ rium überreichte n n, . der im Allgemeinen Landrecht ent⸗ haltenen Vorschriften über Glaubens- und Neligionsfreiheit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gelangen lassen, finden Wir Uns bewogen, hierdurch zu erklären, daß, so wie Wir einerseits entschlossen sind, den in Un⸗ seren Staaten geschichtlich und nach Staatsverträgen bevorrechteten Kirchen, der evangelischen und, der römisch-katholischen, nach wie vor Unseren kräftigsten landesherrlichen Schutz angedeihen zu lassen und sie in dem Genuß ihrer besonderen Gerechtsame zu erhalten, es andererseits eben so Unser unabänderlicher Wille ist, Unseren Unter⸗ thanen die in dem Allgemeinen Landrecht ausgesprochene Glaubens⸗ und Gewissensfreiheit unverkümmert aufrecht zu erhalten, auch ihnen nach Maßgabe der allgemeinen Landesgesetze die Freiheit der Ver⸗ einigung zu einem gemeinsamen Bekenntnisse und Gottesdienste zu gestatten. ;

Diejenigen, welche in ihrem Gewissen mit dem Glauben und Bekenntniß ihrer Kirche nicht in Uebereinstimmung zu bleiben vermö⸗ gen und sich demzufolge zu einer besonderen Religions- Gesellschaft vereinigen, oder einer solchen sich auschließen, genießen hiernach nicht nur volle Freiheit des Austritts, sondern bleiben auch, insoweit ihre Vereinigung vom Staate genehmigt ist, im Genuß ihrer bürgerlichen Nechte und Ehren —— jedoch unter Berücksichtigung der 55. 5, 6, 27— 31 und 112 Tit. 11 Thl. II. des Allgemeinen Landrechts dagegen können sie einen Antheil an den verfassungsmäßigen Rechten . Kirche, aus welcher sie ausgetreten sind, nicht mehr in Anspruch nehmen. Befindet sich eine neue Religions Gesellschaft in Hinsicht auf Lehre und Bekenntniß mit einer der durch den westphälischen Friedens⸗ schluß in Deutschland anerkannten christlichen Religionsparteien in wesentlicher Uebereinstimmung und ist in derselben ein Kirchen⸗Mini sterium eingerichtet, so wird diesem bei Genehmigung der Gesellschaft zugleich die Berechtigung zugestanden werden, in den Landestheilen, wo das Allgemeine Landrecht oder das gemeine deutsche Recht gilt, solche die Begründung oder Feststellung bürgerlicher Rechts verhält nisse betreffende Amtshandlungen, welche nach den Gesetzen zu dem Amte des Pfarrers gehören, mit voller rechtlicher Wirkung vorzu— nehmen. , . einer neuen Kirchen-Gesellschaft dieser Art außerdem noch einzelne, besondere Rechte zu verleihen sind, bleibt im vorkommenden Falle, nach Bewandniß der Umstände, Unserer Erwä gung vorbehalten. ö In allen anderen Fällen bleiben bei neuen nach den Grund⸗ sätzen des Allgemeinen Landrechts zur Genehmigung von Sei⸗ ken des Staats geeignet, befundenen Religious Gesellschaften die zur Feier ihrer Religionshandlungen bestellten Personen von der Befugniß mla gesch lc fn auf bürgerliche Rechtsverhältnisse sich beziehende Amtshandlungen der oben bezeichneten Art mit Civil— rechtlicher Wirkung vorzunehmen; diese soll bei den Gegenständen jener Amtshandlungen nach näherer Vorschrift der dieserhalb von Uns heute erlassenen besonderen Verordnung durch eine vor der Ge— richts Behörde erfolgende Verlautbarung sichergestellt werden, den Betheiligten jedoch gestattet sein, die gedachten Amtshandlungen mit voller Wirkung auch durch einen Geistlichen einer der öffentlich auf genommenen christlichen Kirchen verrichten zu lassen, wenn ein solcher sich dazu bereitwillig sindet. Nachdem die seßbzigen Bewegungen auf dem kirchlichen Gebiete Uns veranlaßt haben, unsere Grundsätze über Zulassung und Bildung neuer Religions- Gesellschaften im Allgemeinen auszusprechen, behalten Wir Uns vor, mit Benutzung der bei Anwendung derselben zu machen= den Erfahrungen, nach Bedürfniß, die über keen n , . beste⸗ henden, in der anliegenden Zusammenstellung enthaltenen? . des Allg. Landrechts durch besondere gesetzliche Bestimmungen zu er= änzen. z Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 30. März 1817.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

3Zusammenstellung

der in dem Allgemeinen Landrechte enthaltenen Bestim⸗ mungen über Glaubens- und Religions-Freiheit.

1. Jedem Einwohner im Staat steht für seine Person vollkommene

Glaubens und Gewissens⸗ Freiheit zu.

1847.

Die, Begriffe der Einwohner des Staats von Gott und gött⸗ lichen Dingen, der Glaube und der innere Gottesdienst können kein Gegenstand von Zwangs⸗Gesetzen sein. Niemand ist schuldig, über seine Privat Meinungen in Reli⸗ gionssachen Vorschriften vom Staate anzunehmen,. Niemand soll wegen seiner Religions-Meinungen beunruhigt, zur Rechenschaft gezogen, verspottet oder gar verfolgt werden. §S§. 1 bis 4 Theil II. Tit. 11 des Allg. Landrechts. Jedem Bürger des Staats, welchen die Gesetze fähig erkennen, für sich selbst zu urtheilen, soll die Wahl der Religions- Partei, zu welcher er sich halten will, frei stehen. Tit. 7 5. 74 eq. Der Uebergang von einer Reli ions⸗Partei zu einer anderen ge⸗ schieht in der Regel durch ausdrückliche Erklärung. §5§. 10 und 41 Theil II. Tit. 11 des Allg. Landrechts. Durch Berufung auf abweichende Glaubens-Ansichten kann je⸗ doch der Einzelne sich gegen die durch die allgemeinen Landesgesetze bedingten civil- und strafrechtlichen Folgen seiner Handlungen nur dann schützen, wenn das Gesetz zu gf, seiner Glaubensgenossen eine Ausnahme von einzelnen allgemeinen Bestimmungen nachgelassen hat, und in so weit als er durch seine eigenthümlichen Religions⸗ Ansichten verhindert wird, diejenigen Rechts- Handlungen vorzuneh⸗ men, deren Form nach den Gesetzen durch bestimmte religiöse Ueber zeugung bedingt ist, muß er . die daraus folgende Verminderung seiner bürgerlichen Rechtsfähigkeit gefallen lassen. §S§S. 5 und 6. §§. 27 bis 31. §. 112 ebendaselbst.

c

Den Einzelnen steht es frei, mit Genehmigung der Obrigkeit, sich zu Religions Uebungen zu verbinden und gemeinschaftliche Zu⸗ sammenkünfte zu halten, in so weit dadurch nicht die gemeine Ruhe, Sicherheit und Ordnung gefährdet wird,

§S§. 9 und 16 Theil II. Tit. 11.

§§. 1 bis 3 Theil II. Tit. 6. eine solche Verbindung hat aber nur dieselben Rechte, dere erlaubte Privat⸗-Gesellschaft.

S§. 11 bis 14 Theil II. Tit. 6.

Sie steht als solche unter der fortwährenden Aufsicht des Staats, welcher sie verbieten kann, sobald sich findet, daß sie anderen gemein⸗ nützigen Absichten und Anstalten hinderlich oder nachtheilig ist,

§. ebendaselbst;

und ihre Mitglieder bilden, auch wenn sie die Aussonderung von den im Staate aufgenommenen Kirchen-Gesellschaften bezwecken, dennoch keine rechtlich bestehende, besondere Religions- Pa rte i, sondern für erst nur eine bloße Privat-Gesellschaft, und werben in rechtlicher Beziehung nach wie vor als Angehörige derjenigen Religions- Partei angesehen, zu der sie bis dahin gehört haben, in so weit nicht besondere Gesetze Ausnahmen davon begründen.

wie jede an⸗

3.

Religionsgrundsätze, welche mit der Ehrfurcht gegen die Gott⸗ heit, dem Gehorsam gegen die Gesetze, der Treue gegen den Staat und der allgemeinen Ee fl cher unvereinbar sind, dürfen überhaupt im Staat nicht ausgebreitet werden.

§§. 13. bis 15. Theil II. Tit. 11.

Einer jeden neu sich bildenden Religionsgesellschaft liegt daher der Nachweis ob, daß die von ihr gelehrten Meinungen nichts ent halten, was dem zuwiderläuft.

§. 21. ebendaselbst.

1.

Erhält eine Religions Gesellschaft die Genehmigung des Staats, so erlangt sie dadurch die Rechte einer geduldeten Kirchen Gesellschaft und ist denigemäs befugt, gottesdienstliche Zusammenkünfte in gewis= sen dazu bestimmten Gebäuden anzustellen und hier sowohl, als in ben Privat- Wohnungen der Mitglieder, die ihren Religions Grund sätzen gemäßen Gebräuche auszuüben.

§§. 22. und 23. ebendaselbst.

Sie bleibt aber dabei der Ober -Aufsicht des Staats unterwor« . und letzterer ist berechtigt, von demjenigen, was in ihren Ver- ammlungen gelehrt und verhandelt wird, Kenntniß einzuziehen.

§§. 32. und 33. ebendaselbst.

Im Üebrigen bestimmen sich ihre Rechte nach der besonderen Konzession, welche ihr von dem Landesherrn ertheilt wird. §§. 20. 29. ebendaselbst, §. 22. Theil II. Tit. 6. 5. Die im Staat öffentlich aufgenommenen Kirchen-Gesellschaften haben die Rechte privilegirter Corporationen. §. 17. Theil II. Tit. 11.

Nur die ihnen gehörenden gottesdienstlichen Gebäude werden „Kirchen“ genannt und genießen als solche die Vorrechte der öffent · lichen Gebäude des Staats.

§. 18. ebendaselbst.

Kirchen, so wie Pfarr- und Küstergüter, sind in der Ne el von den gemeinen Lasten des Staats frei, und die zur Feiet den Gottes ien und zum Religions- Unterricht bestellten Personen haben mit anderen Beamten im Staat gleiche Rechte.

§. 165. ebendaselbst. §. 174. ebendaselbst. §§. 774. bis 777. ebendaselbst. §. 19. ebendaselbst.

8§. 96. 97. ebendaselbst. , In . . ** . verhandelten Geschaste

zan haben die öffentlich ausgenonmenen Re⸗ o r d ffn aner Tae, der Mindersährigen; sie geuleßen wegen dieses Vermögens im Ronfurse besonderen zorrechte, und es findet gegen sie nur die ausierordentlicht Versährung von 41 Jah=

ene, 223. bis 214. Tbell Il. it. Ii. 8. ä. bo Kis. Theil l. Tü: Die z rinet von Siga ossentlich ausgenennngsen NReligionopartei gehörigen Kirchen sind besugt, gegen die innerhalb ihrer Pa

wohnenden Glaubens Verwandten, sowest lebten ni