1847 / 100 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gekanntmachungen.

288 b] . . m 29. . Ueber das geringfügige und überschuldete Vermögen des hiesigen Kaufmanns Julius Gombert ist heute der förmliche Konkurs erkannt worden, weshalb alle dicse— nigen, welche an dasselbe Ansprüche und Forderungen zu machen haben, hierdurch geladen werden, solche in termino den 27 sten kft. Mt. Morgens 10 i, und vor dem Stadtgerichte hierselbst speziell anzumelden * u verifiziren, bei Strafe des sofort zu erkennenden Ausschlusses. . . Auswärtige Kreditoren haben zugleich ,, ad Acta zu bestellen, eo sub praejudicio, daß M n, zu den weiteren Verhandlungen in die e , mem nicht werden zugezogen, vielmehr an die Beschliss der Mehrheit der erschicnenen . gehörig vertretenen Gläu⸗ biger werden gebunden werden. ö 26 Ihr eue den 27. März 1847. Direktor und Assessores des Stadt erichts. (1. 8) Dr. Teßmann.

57rr

Berlin-Anhaltische Eisenbahn.

Von Sonnabend den 10tend. M. an bis einschließlich Freitag den 23sten d. M. werden wir, um den vielfach geäußerten Wünschen der Meß— *

15 —— = reisenden zu entsprechen, einen Ex⸗ 0 *

trazug enlegen, welcher allnächtlich von

hier um 11 Uhr nach Leipzig abgeben und daselbst

Morgens S5 Uhr eintreffen wird.

Mit diesem Zuge werden Personen in allen 3 Wa— genllassen auch nach Trebbin, Luckenwalde, Jüterbog, Wittenberg, Deßau und Cöthen befördert; Reisegepäck kann jedoch nur nach Leipzig aufgegeben werden; nach den r ist nur die Mitnahme von Handbedürfnissen gestattet, soweit solche die Mitreisen⸗ den nicht belästigen.

Eilgut, welches bis Abends g Uhr auf unse— rer hiesigen Expedition eingeliefert worden, wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel mit diesem Zuge befördert.

Berlin, den 8. April 1847.

d 8 . v. Cronstein, Vorsitzender.

Niederschlesisch⸗Märkische laos Eisenbahn.

Gemäß s. 39. des Statuts vom 26. August 1843 laden wir hierdurch die Actionaire der Niederschlesisch⸗

666 ; ( Märtischen Eisenbahn-Gesellschaft zu einer am 29.

April c., Nachmittags 4 Uhr,

im ersten Stockwerke des Börsenhauses hier— selbstabzuhaltenden außerordentlichen General⸗Versammlung ein, um über

solgende Gegenstände Beschluß zu fassen:

1) über diejenigen Maßregeln, welche in Bezug auf die von dem Königl. Finanz⸗Ministerio zum Zweck der Herstellung ununterbrochener Eisenbahn-Fahr⸗ ten zwischen Wien und Hamburg resp. Stettin angeordneten Nachtzüge im Interesse der Gesell— schaft etwa angemessen erscheinen,

2) über die Ausführung derjenigen Anlagen und Be⸗ triebs Einrichtungen, die mit Rücksicht auf den Umfang des Veikehrs auf der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn sich als nothwendig oder zweckmäßig herausgestellt haben, ins besondere über den Bau des zweiten Bahn-Geleises, so wie über die Beschaffung der für diese Zwecke erforderlichen Geldmittel und die dadurch bedingte Vermehrung des Gesellschafts Kapitals.

Nach §. 42. des Statuts sind nur diejenigen Actio— naire der General Versammlung beizuwohnen und darin die Rechte der Actionaire auszuüben befugt, welche spätestens 8 Tage vor der, Versammlung ihre Aetien bei der Haupt⸗Kasse der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe oder sonst auf eine von der unterzeichneten Direction als genügend anzuerkennende Weise nieder— legen und dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie berechtigt sind, nachweisen. Hierüber empfangen dieselben eine Bescheinigung, welche zugleich als Ein⸗ laß Karte in die Versanimlung dient, und gegen deren Rückgabe die deponirten Actien in den nächsten Tagen nach der General⸗Versammlung wieder in Empfang zu nehmen sind. Es steht jedoch den Actionairen auch frei, ihre Actien spätestens 8 Tage vor der General⸗ Versammlung bei dem von der Direction hierzu kom= mittirten Haupt-Rendanten Riese in der Haupt-Kasse auf dem hiesigen Bahnhofe nur anzumelden und vor— zuzeigen, die Actien aber in ihrem Besitz zu behalten. Dlese empfangen über die geschehene Anmeldung eine Bescheinigung, die gleichfalls als Einlaß Karte in die Versammlung dient, sie sind aber verpflichtet, auß er dieser Beschtinigung auch die Actien selbst beim Eintritt in die General-Versammlung dem Haupt-Rendanten Riese , . welcher dieselben mit den Nummern des bei der Anmeldung aufzunehmenden Verzeichnisses zu vergleichen hat.

Hir enn den 3. April 1847. .

Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗= Gesellschaft.

Köln-Mindener Eisenbahn. Neunte Einzahlung von zehn eusn Prozent.

unter Bezugnahme auf die §§. 10. und 11. des von des Königs Maje⸗ stät unterm 18. Dezem- ber 1843 bestätigten Sta⸗ tuts der Köln-⸗Mindener Eisenbahn . Gesellschast werden die Actionaire hierdurch aufgefordert,

0

450 Allgemeiner Anzeiger.

die neunte Einzahlung von zehn Prozent

oder 20 Thlr. pr. Actie

bis zum 15. Mai d. Jahres

nach ihrer Wahl

in Berlin bei der Königlichen Haupi— Bank ⸗Kasse,

y Cöln bei den Bankhäusern

A. C L. Camphausen, J. D. Her att,

S. Oppenheim jr. C Co., Abr. Schaaffhausen,

8 Stein,

Düsseldorf bei vem Banthause . Cleff

zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Par— tialquittungen über die früheren Einzahlungen mit ein zuliefern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 90 Prozent oder 180 Thaler lautenden neuen Partial- quittungen verabsolgt werden können.

Die Annahme der Einzahlung findet vom 1. bis incl. 15. Mai d. J. stan (bei der

Königlichen Haupt-Banlkasse nur Vormittags von s bis 12 Uhr), und werden die bezeichneten Em— pfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Interims⸗ Quinstungen gegen die von uns ausgefertigten Partial Quittungen in der Zeit vom 15. bis incl. 22. Juni c. umtauschen.

Bei Einzahlung auf mehrere Partial-Quittungen muß ein nach den Actiennummern geordnetes Verzeichniß derselben eingereicht werden.

Es wird den Actionairen freigestellt, die noch rückständigen 10ten zehn Pro— zent gleichzeitig mit den oben— erwähnten 9ten zehn Prozent

unter Anrechnung der bis ultimo Dezember d. J. verfallenen, bei Berücksichtigung der für Vor— ausbezahlung zu berechnenden Disktonto-⸗Vergütung sich auf 10 Thlr. 20 Sgr. per Actie belaufenden Zinsen zum Gesammtbetragé von 29 Thlr. 10 Sgr. per Actie einzuzahlen. Hinsichtlich des Zinsenpunktes beziehen wir uns noch auf unsere Bekannimachung vom 15. No— vember pr.

Die den hiervon Gebrauch machenden Actionairen zu ertheilenden Interims - Quittungen werden hier in der Reihensolge der Anmeldung gegen Actien⸗Dokumente nebst zugehörigen Zins -Coupons und Dividendenschei-⸗ nen umtauschen.

Köln, den 9. März 1847.

Die Direction.

3121 6 8 * = * Neisse-Brieger Eisenbahn. Die mittelst Auffordereng vo m 8. Ja⸗

nugar d. J. auf die Actien der Neisse⸗ Brieger Eisenbahn ausgeschriebene

sechste Einzahlung Wovon Zehn Prozent ist auf die Quittungs= 5099 bis Nr. 5105 inel. und Nr. 6467

bis 6472 incl. nicht geleistet worden.

In Gemäßheit des 8. 2. des Gesellschafts- Statuts werden die Inhaber dieser Quittungsbogen aufgefordert, die rückständige Ausschreibung von Zehn Prozent nebst zwei Thalern Conventionalstrase für jede Actie binnen vier Wochen in dem Lokale der Hauptkasse, auf dem Oberschlesischen Bahnhofe, gegen Quittung der Herren Kassirer Lange und Controlleur Bialecki zu leisten.

Erfolgt innerhalb dieser vier Wochen die Zahlung der rückständigen Einzahlung nebst Conventionalstrafe nicht, so verfallen die auf die betreffenden Quittungs—⸗ bogen gemachten Einschüsse der Gesellschaft, und die

. ö.

Quittungsbogen selbst werden für erloschen erklärt.

Breslau, den 31. März 1817. ö Das Direktorium der Neisse⸗Brieger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Zittauer Eisenbahn. Bei der neunten Einzahlung auf die Loe— bau⸗Zittauer Eisenbahn⸗ Actien sind bis zum Schlußtermin, den isten April a. «, auf die nach⸗ ya bemerkten Nummern der Fgübei der achten Einzah⸗ lung ausgegebenen 6 ! Stuͤck Interims⸗Actien

Nr. 1493. 6707. 9500. 9981 bis mit 82. u. 40554. die Einzahlungen nicht geleistet worden.

In Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts-Statuten werden daher deren Inhaber hiermit aufgefordert, die unterlassene Einzahlung unter Zuschlag der nach §. 15. der erwähnten Statuten verwirkten 10 96 (1 Thaler für die Actie), mithin mit 10 Thlr. 6 Sgr. für das Stück, längstens bis zum

1 6 9. Abends 5 Uhr, im Büreau des unterzeichneten Direc— torii nachträglich zu leisten.

Das Unterlassen dieser Zahlung innerhalb der be— zeichneten Frist macht den Actien⸗Inhaber aller ihm als solchem zustehenden Rechte verlustig.

Zittau, am 3. April 1847.

Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. v. Nostitz, V. Helfft.

313 p]

Literarische Anzeigen.

1301] Für den bevorstehenden Landtag. In unserem Verlage wird in den nächsten Tagen erscheinen:

Rechtsquellen rie gesenwärtige

landständische Verfassung

Preußen, zusammengestellt von Dr. C. W. von Lancizolle, Prof. der Rechte an der Universität Berlin. Inhalt: Erste Abth. I. Vorberei⸗ tende Königl. Verordnungen und Erklärungen. II. Verfassung der Provinzialstände. IJ. Der Kreisstände. IV. Der Kommunalstände. V. Materielle Rechte und Functionen der Stände. VI. Vereinigte Ausschüsse und vereinig— ter Landtag. Zweite Abtheilung: Auszüge aus den Landtags-Abschieden. Beilagen (Bundesgesetze u. s. w.).

Außerdem erscheint unverzüglich:

Beiträge zum Verständniß und zur Würdigung der preuß. landständ. Verfassung vor und seit dem 3. Februar 1847), von Dr. C. W. v. Lan⸗ cizolle.

Ferd. Dümmler's Buchhandlung,

Unter den Linden Nr. 53 (nahe dem British Hotel).

Ein Werk für die Hohen Fürsten, Grafen, Herren und

2906

Landtags-Abgeordneten!

Der vereinigte Landtag,

die vereinigten ständischen Ausschüsse und die ständische De— putation für das Staatsschuldenwesen, nach dem Gesetz vom

3. Februar 1847. Eine Zusammenstellung der auf ihre Befugnisse bezüg— lichen gesetzlichen Vorschriften, vorzugsweise zum Ge— brauch der Landtags-Verordneten bei den ständischen Ver⸗

handlungen. Preis: 20 Sgr. Zu beziehen durch alle hiesigen Buchhandlungen und die Verlagshandlung von Carl Heymann,

Heilige

Geiststraße Nr. 7.

303 Die Gropiussche Buch- und Kunsthand—

lung, Königl. Bauschule Nr. 12, halt sämmt⸗ liche auf den bevorstehenden „ver— einigten Landtag“ bezüglichen Schriften vorräthig.

Die preußische Verfassung vom 3. Februar 1847. Lpz. Brockhaus. 4 Sgr. Vier Fragen, veranlaßt durch die Verordnungen vom 3. Februar 1847. Leipzig, Wigand. O Sgt. Die ueue Lage Preußens seit dem 3. Februar 1847. Lpz. Wigand. 4 Sgr. Nauwerk, die Verordnungen vom 3. Februar. Lpz. Maxer. 10 Sgr. ] Fischer, Preußens Herrenbank und Wahl— gesetz. Lpz. Lit. Museum. 75 Sgr. Woeniger, das Petitionsrecht und die preu— ßische Verfassung. Lpz. Kofffa. 5 Sgr. Widerlegung der Simon'schen Schrist: „An⸗— nehmen oder Ablehnen“. Berlin. 5 Sgr. Ja und Nein. Zum eilften April von einem Ün— abhängigen. Berlin. 3 Sgr. Zum elften April. Deutscher Lpz. Mayer. 2 Sgr. Bülow-⸗Eummerow, Preußen im Januar 1847 und das Patent vom 3. Februar. Berlin. 1 Thlr. 213 Sgr.

Chronik der preuß. ständischen Verfassung. Lpz. Brockhaus. 75 Sgr.

Der vereinigte Landtag. Berlin. 20 Sgr. F. v. Florencourt, Zur preußischen Verfassungs⸗ frage. Hamburg, Hoffmann é Campe. 13 TZhli. Der Herrenstand gegenüber dem niederen Adel. Leipzig, Georg Wigand. 6 Sgr.

Frühlingsgruß.

In meinem Verlage erschien so eben und ist durch allt Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin durch

Wohlgemuth's Buchhandlung, Schanrnstr. Nr. 11, am Petriplatz: Die Gevattersleute; 3021 von A. S. Neuenhaus. . .

Der Verfasser beleuchtet zunächst, was die christliche Taufe sei und was sie dem Täufling wirklich gewährt, geht dann über auf die gewöhnlichen Einwürfe, die jeßt so häufig wider das apostolische Bekenntniß gemacht werden, weist ihre Grundlosigkeit nach, und schließt da⸗ mit, christlichen Gevattern, für die dies Schriftchen ei gentlich bestimmt ist, ihre Rechte und Pflichten vorzu⸗ halten. ; ] Gegen diese harmlose kleine Schrift erschien, schon nach wenigen Tagen, eine höchst erbitterte Gegenschrift welche beantwortet:

* I * . 2 Neuenhaus, A. S. Offenes Schrei— ben an den Herrn Diakonus Hildebrandt in Halle. geh. 2 Sgr. R. Mühlmann.

4 1 —— ö. lhäh Berlage vn Duncker und Hum— blot ist so eben erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen, zu haben:

Bulwer, Edw., Lytt., Ein Wort an das Publikum. uf

Veranstaltung des Verfassers aus dem Englischen übersetzt. 8. geh. 4 Sgr.

Kugler, Dr. Franz, Hand—

buch der Malerei seit Constantin den

Großen. Zweite Auflage, unter Mitwirkung des er ene umgearbeitet und vermehrt von Dr. Ja- cob Burckhardt. In 2 Bänden. Lief. 2. geh. 24 Sgr.

gr. 8.

3179

Ein Werk für Jedermann.

So eben erschien bei Wilh. Hermes, Königs— straße Nr. 26, und ist in allen Buchhandlungen vor— räthig:

Sammlung der ständischen Gesetze Preußens. 2te Ausgabe. Vervollständigt bis auf die Ge— gr. 8. Velinpap. geh. 12 Bog.

Preis 15 Sgr. ;

Diese Sammlung enthält die seit 1815 resp. 1823 bis heute erschienenen Gesetze, Verordnungen 2c, betreffend: A. Die allgemeinen Stände. B. Die Provinzialstände. C. Die Kommunalstände. D. Die Kreisstände.

genwart.

7 41

————

316] J . Im Verlage von Hermann S chultze sind erschienen:

Die Preußischen Landstände.

Sammlung aller Gesetze und Verordnungen in Betreff drt landständischen Einrichtungen in Preußen, 1810 1847.

Mit einer historischen Einleitung.

Ein Handbuch für Jedermann. Taschenformat. 145 Bogen. Gehestet. Preis 15 Sgr.

Die Organisation der ständischen Vertretung in Preußen

durch das Patent vom 3. Februgr 1847. 4 Bogen. Geheftet. Preis 10 Sgr.

die Blumen-, Früchte⸗ und läoor Gemüse-Ausstellung der Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins im Saale des Hötel de Russie

ist vom Sten bis 11iten d. M. incl. von Morgens 9 bis Nachmittags 5 Uhr gegen 5 Sgr. Entree geöffnet. Kinder unter zehn Jahren zahlen 25 Sgr.

131591 ; ; Mein auf heut Abend 7 Uhr angezeigtes Kon-

zert unter gütiger Mitwirkung der Mad. Viar- . i 4 * 2

dot- Garcia, der R. Kapelle, unter 8e-

fälliger Leitung des h. Kapel 1Imeisternrs Hrn.

W ö Taubert im Saale der Sing- A ka-

demie findet bestimmit statt; Billets au num es= rirten Sitzen à 1 Thlr. sind in der Musikhand— lung den leren Ed. Bote u. G Bock, Jägerstr. 42, und in meiner VWolnung, Oberwallstr. 7, zu

Berlin, den 10. April 1847. ; Hubert Ries,

Königl. Konzertmeister.

haben.

Mein NEIL eingerichtetes l314 bl Café des quatre Nations, Friedrichsstr. S3, zwischen der Behrenstr. u. d. Linden,

empfehle ich einem geehrten Publikum mit der Bitie um dessen geneigies Wohlwollen.

lh habe daseipst täglich von 1 Uhr ab eine Ta— ple d'hote à Couvert io Sgr. eingerichtet; auch kann au jeder Tageszeit à la Carte gespeist werden.

F. W. Buchow, Traitenm.

Das Abonnement beträgt: 2 Kihlr. sür 4 Jahr. 4 Rthlr. . Jahr. 8 Rihlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Gei einzelnen Nummern wird der Gogen mit 23 Sgr. berechnet.

Allgemeine

M 100.

Preußische Zeitung

Berlin, Sonntag den 11er April

D . ,

Alle Post - Anstallen

und Aus landes 22 i ar.

auf dieses glatt an, fur gern

die Expedition der Allg. Preuß Zeitung: 7

Sehren - Straße nr. 57. Ansertions-GSebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

isa.

Das Redactions- und Expeditions-Lokal der Allgemeinen Preußischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 52.

. nnr t.

** *

Amtlicher Theil. x

Landtags⸗Angelegenheiten.

Inland? Beriin. Allerhöchste Kabinets-Ordre. Gesetz über das Verfahren bei Kompetenz-Konflikten zwischen den Gerichten und Verwal— tungs-Behörden. Veränderungen in der Armee. Das Patent in Betreff der Bildung neuer Religionls-Gesellschaften und die Verordnung über die gerichtliche Beglaubigung der Geburten, Heirathen und Sterbe— fälle. Provinz Schlesien. Strafmilderung für die tarnowitzer Tumultuanten. .

Frankreich. Paris. Deputirten⸗Kammer. Graf St. Aulaire. Dentschrift über die Angelegenheiten der Schweiz. Gesandten der Ver— einigten Staaten. Die Sorge für Lebensmittel. Marschall Bugeaud.

Großbritanien und Irland. London. Abgang des Grafen von St. Aulaire. Staats-Einnahme. Einschiffung von Truppen nach Portugal. .

Belgien. Brüssel. Verwerfung der Anklage gegen Vandecasteele. Fallen der Getraidepreise. ;

in und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ Hvericht.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht, nachfolgen⸗ den Kaiserlich Russischen Ordens Beamten, als:

Dem Wirklichen Staatsrath, Kammerherrn und Ceremonien⸗ Meister, auch Mitglied des Ordens Kapitels Saburoff, den Ro⸗ then Abler-Orden zweiter Klasse in Brillanten; dem Wirklichen Staatsrath und Direktor der Kanzlei des Ordens⸗-Kapitels, BalliZͤ', den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse und dem Sections-Chef des Ordens-Kapitels, Kollegienrath Belussoff, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen; ferner

Den in den Königlichen Marställen angestellten Beamten: Ober⸗ Bereiter Schönbeck zu Potsdam, Ober-Bereiter Rostock und Ober⸗ Wagenmeister Rammschüssel, den Charakter als „Königlicher Stall⸗ meister“ beizulegen.

Ihre Majestät die Königin haben den Kaufmann und Inhaber eines Möbel-Magazins, Louis Frosch hierselbst, zu Allerhöchstihrem Hof-Lieferanten zu ernennen geruht.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich ist von Düsseldorf hier angekommen.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Bentheim⸗ Tecklenburg, von Rheda.

Se. Durchlaucht der Fürst Ferdinand zu Solms-Braun fels, von Braunfels. ö.

Se. Durchlaucht der Fürst August von Sulkowski, von Reisen. .

Der Prinz Ludwig zu Schönaich-Carolgath, von Amtißz.

Se. Erlaucht der regierende Graf zu Stolberg ⸗-Werni gerode, von Wernigerode, Se. Excellenz der Erb-Ober-Land⸗Mundschenk im Herzogthum Schlesien, Graf Henckel von Donnersmarck, von Breslau.

Se. Excellenz der Ober Marschall im Königreich Preußen, Graf Fink von Finkenstein, von Jäschkendorf. Der Vice-Ober-Jägermeister, Graf von der Asseburg-Fal⸗ kenstein, von Meisdorf.

Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg-schwerinsche Ge— neral-Lieutenant von Both, von Ludwigslust.

Landtags -Angelegenheiten.

Program m für

die feierliche Eröffnung

des vereinigten 1 am Sonntag den 11. April 1847. §. 1.

Am Sonntag den 11. April 1847, als an dem zur feierlichen Eröffnung des (rsten Vereinigten Landtags in Berlin bestimmten Tage, Morgens 9 Uhr, begeben sich die Mitglieder des Vereinigten Landtags, mit den ihnen ertheilten Eintritts Karten versehen, zur

ottesdlenstlichen Feier, die evangelischen Mitglieder in die Hof- und om Kirche, die katholischen Mitglieder in die St. Hedwigs Kirche.

§. 2. . In der Hof und Dom- Kirche sind für die Mitglieder des Ver— einigten Landtags Plätze in dem Schiff der Kirche vorbehalten, zu

ẽ⸗.. Candtags

denen sie den Eingang durch das Haupt⸗Portal an der Lustgarten—⸗ Seite nehmen.

Für die Staats⸗Minister ist eine Chor⸗Abtheilung, dem König⸗ lichen Stuhle gegenüber, bestimmt; die Abtheilung für das Corps diplomatique dir für dasselbe reservirt.

In der St. Hedwigs⸗-Kirche sino die Plätze in gleicher Anord nung vorbehalten.

§. 3.

Nach beendigtem Gottesdienste begeben sich die Mitglieder des Vereinigten Landtags nach dem Königlichen Schlosse. Sie nehmen durch das Portal Nr. 5 den Aufgang bei der Wendeltreppe und ver— sammeln sich: die Mitglieder des Herrenstandes in der Kammer vor dem Weißen Saale, die Mitglieder der drei anderen Stände in der Bilder⸗Gallerie, und die Staats⸗-Minister in dem grünen Salon, neben der Bildergallerie. .

Die Generalität, die Wirklichen Geheimen Räthe, die Räthe erster Klasse, die Mitglieder des Staats-Naths, die anwesenden Prä sidenten der Landes-Rollegien, die Bischöfe der evangelischen Kirche, die Hof⸗ und Dom-Geistlichen, der Probst der St. Hedwigs⸗Kirche, der Ober⸗Bürgermeister und der Vorsteher der Stadtverordneten von Berlin, der Rektor der Universität, der vorsitzende Secretair der Akademie der Wissenschaften und der Direktor der Akademie der Künste haben sich auf dem oben bezeichneten Wege nach dem Weißen Saale begeben und in der ihnen durch die als Ceremonienmeister fungirenden Kammerherren, Grafen von Saldern-Ahlimb und von Zastrow, angewiesenen Abtheilung aufgestellt.

S. 4.

Die Mitglieder des Standes der Ritterschaft, der Städte und der Land⸗Gemeinden werden provinzenweise, unter Vortritt ihrer Mar schälle, durch den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Massow und den Geheimen Regierungs⸗Rath, Freihern von Schleinitz, in den Weißen Saal zu den 5 sie zu den Landtags-Sitzungen be⸗ stimmten Plätzen , Die Marschälle stellen sich dem Throne gegenüber vor den Sitzen ihrer Provinzen auf.

Demnächst treten die Mitglieder des Herrenstandes, unter glei⸗ cher Führung, in den Weißen Saal und nehmen die für sie bestimm—⸗ ten Plätze ein.

Sodann begeben sich die Staats⸗-Minister in den Weißen Saal und treten zur linken Seite des Throns.

5

Für Ihre Majestät die Königin und für Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen, so wie für die Gefolge Allerhöchst und Höchstderselben, sind die oberen Hallen im Weißen Saale eingerichtet.

.

Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preußen und Ihre Königliche Hoheiten die großjährigen Prinzen des Königlichen Hauses haben sich in den Kammern Königs Friedrich J. Majestät versammelt; die Gefolge Höchstderselben in der davorliegenden boisirten Kammer.

23

Für die minderjährigen Prinzen und Prinzessinnen des Königli⸗ chen Hauses, Königliche Hoheiten, mit Höchstihrer Begleitung; für Seine Königliche Hoheit den Prinzen August von Württem-⸗— berg, für Ihre Hoheiten die Herzoge Wilhelm von Mecklen— burg-Schwerin und Georg von Mecklenburg-Strelitz, für die Prinzen Woldemar zu Schleswig-Holstein und Jo⸗— hann zu Schleswig-Holstein-Glücksburg Durchlauchten, für Ihre Durchlaucht die Herzogin von Sagan-Talleyrand und für die Gräfin von Kielmannsegge, geb. Freyin von Stein, so wie vom Corps diplomatique für die Chefs der Missionen und resp. deren einstweilige Stellvertreter, sind in den oberen Hallen im Weißen Saale die Sitze reservirt, welche durch den als Ceremonien= meister fungirenden Kammerherrn, Geheimen Legations-Rath Frei⸗ herrn von Schleinitz, werden näher bezeichnet werden.

Der Zugang zu diesen Hallen ist von dem Schloß Portale Nr. 14 aus.

83. 8

Nachdem die Versammlung im Weißen Saale geordnet ist, macht Sr. Majestät dem Könige der für den Vereinigten Landtag Allerhöchst bestellte Kommissarius, Staats⸗Minister des Innern von Bodelschwingh, darüber Meldung.

Allerhöchstdieselben erheben Sich, unter Vortritt der Hof⸗Chargen, gefolgt von den General= und Flügel-Adjutanten und dem Geheimen Kabinets-Rathe, nach dem Rittersaale, in welchen inzwischen Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen und die anderen groß⸗— jährigen Prinzen des Königlichen Hauses, Königl. Hoheiten, einge⸗ treten find.

Sobald Se. Majestät in dem Rittersaale angelangt sind, setzt sich der Zug nach dem Weißen Saale in folgender Ordnung in Bewegung:

der Hof⸗Marschall Graf Keller; die Hof⸗Chargen (die nach dem Patente jüngsten voran); der Ober Marschall, Staats-Minister Freiherr von Werther, mit dem Ober⸗Marschallstabe; die Reichs Insignien: unmittelbar vor Seiner Majestät dem Könige das Reichs-Panier, getragen von dem General der Infanterie, Kriegs-Minister von Boyen, begleitet von den Generalen à la Saite von Below und von Forstner; rechts des Paniers die Krone, getragen von dem General der Infanterie, General⸗ Adjutanten Freiherrn von dem Knesebeck; dicht davor der Reichsapfel, getragen von dem General der Infanterie, von Krauseneck; links des Paniers

das Scepter, getragen von dem General der Infanterie, Frei⸗

herrn von Müffling, und vor demselben

das Reichsschwert, getragen von dem General der Infanterie,

General⸗Adjutanten von Natzmer.

(Die zwei Garde⸗du⸗Corps-⸗-Offiziere zur Eskorte der Reichs⸗In⸗ signien seitwärts derselben). Seine Majestät der König, Ihre Königl. Hoheiten der Prinz von Preußen und die an⸗ deren Prinzen des Königlichen Hauses; die General- und Flügel-Adjutanten und der Geheime Kabinets⸗

Rath Sr. Majestät des Königs, und die Hofstaaten des Prin⸗

zen von Preußen und der anderen Prinzen Königliche Ho⸗

heiten. 8 *

Bei dem Eintritt Seiner Majestät des Königs in den Weißen Saal hat sich die Versammlung von ihren Sitzen erhoben. Seine Majestät nehmen auf dem Throne Platz.

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz von Preußen und die an⸗ deren Prinzen des Königlichen Hauses treten zur Rechten des Thrones. Der General der Infanterie, Kriegs⸗Minister von Boyen, hat sich zuvor mit dem Reichs-Panier rechts, der General der In⸗ , von Natzmer, mit dem Reichsschwerte links hinter die Thron⸗-Tabourets gestellt; der General der Infanterie, Freiherr von dem Knesebeck, hat die Krone auf das rechts dem Thronsessel zunächst stehende Tabouret, der General der Infanterie, Freiherr von Müffling, das Scepter auf das links stehende Tabouret und der General der Infanterie, von Krauseneck, den Reichsapfel auf das andere rechts stehende Tabouret gelegt, und haben sich auf die nächstfolgende Thronstufe, den Reichs-Insignien zur Seite, gestellt. Der Königliche Landtags-Kommissarius, Staats-Minister von Bodelschwingh, ist an die linke Seite des Thrones neben die untere Stufe getreten, die Hof-Chargen haben sich zu Seiten des Thrones hinter die Prinzen Königl. Hoheiten und resp. zu den Staats-Ministern und die General⸗-Majors von Below und von Forstner rechts neben die untere Thronstufe in Nähe des Reichs⸗ Paniers gestellt; die beiden Eskorte-Offiziere sind zu Seiten des Thrones zurückgetreten; die General- und Flügel- Adjutanten, der Geheime Kabinets-Rath, so wie die Gefolge der Prinzen Königl. Hoheiten, behalten in dem zwischen dem Eingange und den Sitzen der Mitglieder des Herrenstandes 59 gelassenen Raume Platz.

Nach beendigter Thronrede übergeben Seine Majestät der König den Marschällen, welchen Allerhöchstdieselben den Vorsitz in den Versammlungen zu übertragen beschlossen haben, die Marschall⸗ stäbe als Zeichen ihrer Würde, worauf der Staats⸗-Minister von Bodelschwingh auf Allerhöchsten Befehl den Vereinigten Landtag für eröffnet erklärt.

8. 11.

Demnächst erheben Sich Seine Majestät der König vom Throne und begeben Sich im Zuge in der oben gedachten Folge nach dem Rittersaale und in Allerhöchstihre Appartements zurück.

§ 17

Mit Ausführung der vorstehenden Anordnungen ist von Seiner Majestät dem Könige der Hofmarschall Graf Keller beauftragt worden.

Berlin, den 6. April 1847.

Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezial⸗Befehl.

von Bodelschwingh.

Die Einladung zu der Feierlichkeit erfolgt durch Uebersendung des Programms.

Reglement über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten Landtage.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten Landtage, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt: §. 1. Form der Eröffnung und Schließung des Vereinigten Landtages. Der Vereinigte Landtag wird von Uns in Person oder durch den von Uns zu ernennenden Kommissarius eröffnet und geschlossen. Der Eröffnung geht eine gottesdienstliche Feier vorher. 322. Stellung des Königlichen Kommissarius.

Unser Kommissarius ist die Mittelsperson für alle Verhandlungen mit dem Vereinigten Landtage. Er übergiebt demselben Unsere Pro⸗ positionen und alle sonst von der Regierung ausgehende Mittheilun⸗ gen und empfängt dessen Erklärungen, Gutachten und Eingaben aller Art. An ihn hat der Vereinigte Landtag sich wegen jeder Auskunft, so wie wegen der Materialien, deren er bedarf, zu wenden.

ö ; 1. Geschäftsgang in den Fällen der gemeinschaftlichen Berathung sämmt⸗ licher Stände. .

Ueber den Geschäftsgang für diejenigen Fälle, in welchen nach §. 14 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages die beiden Versammlungen des Herrenstandes und . übrigen Stände die künftig die Namen „Kurie ber, . 836 und Herren“ oder „Herrenkurie“ und „Kurie der . ädte und Tandgemein den“ oder „Kurie den bre. Stände“ führen sellen, zu ge= meinschaftlicher Berathung und . 36 wer⸗ den nachstehende (68. = 24) Vorschriften erthei t.

§. 4. Stellung des Marschalls. Dem Marschall der Herrenfurie, welchem in den im 8. 3 er-

wähnten Zãllen die Geschäfts- Leitung und der Vorsitz zusteht, wer⸗