Die neuesten Erwerbungen Preußens am Rhein, in Westfalen, in Sachsen und in Posen wurden in den Besitzergreifungs Patenten überall mit der Zusicherung angetreten, die Religion ihrer Bewohner zu ehren und zu schützen. Die Rechte der evangelischen und der römisch⸗katholischen Kirche in Preußen ruhen hiernach überall auf be⸗ stimmten geschichtlichen Grundlagen und Verträgen, und das gegen⸗ 5. Patent erneuert nur die Versicherung des ihnen rechtlich ge⸗
ührenden Schutzes. .
Das 5 6. aber auch weiter den landesherrlichen , e. für die den Unterthanen des Staats in dem Allgemeinen . e zugesicherte Glaubens- und Gewissensfreiheit, zugse i. Freiheit, nach Maßgabe der allgemeinen Landesgesetze, sich zu einem gemeinsamen Bekenntnisse und Gottes dienste an, ,, dürfen. Es soll also nicht blos dem Einzelnen bie der fen * Freiheit des Glaubens und Gewissens, sondern auch . . gung Mehrerer die Freihest des Bekenntnisses und 2 eligions übung gewährt sein und bleiben. Diese Freiheit lann er nur auf dem Boden des Gesetzes und der Ordnung bestehen. Dem Staat bleibt es, „nach Maßgabe der allgemeinen Landes⸗
ñ . 8 ohr Per⸗ esetze“, vorbehalten, von einer solchen Mehrheit, von Per⸗ 3. welche auf Duldung für ihr gemeinsames Bekenntniß und eine darauf zu gründende Vereinigung Anspruch, machen, eine Bürg⸗ schaft zu fordern, daß ihre Lehren und ihre Einrichtungen nicht die rechtliche und sittlich' Ordnung im Staate gefährden, und nur, wo eine solche Bürgschaft geleistet wird, kann und darf die bürgerliche Obrigkeit jene Freiheit gestatten. K
Das Patent hat zuvörderst im Allgemeinen die Freiheit des Austrittes aus den bestehenden Kirchen und der Vereinigung zu neuen Bekenntnissen gewährleistet. Es fährt damit fort, das rechtliche Verhältniß, in welches neue Religions-Gesellschaften und ihre Glie— der dem Staate und ihrer bisherigen Kirche gegenüber treten werden, in bestimmten Grundsätzen auszusprechen.
Was das Verhältniß zum Staate anlangt, so lassen die Worte des Patents in Verbindung mit der gleichzeitig zur öffentlichen Kennt— niß gelangten Ordre vom 30. März an das Staats-Ministerium kei— nen Zweifel darüber, daß die einzelnen Personen durch ihren Aus— tritt aus einer der bestehenden Kirchen und Anschluß an eine neue, der staatlichen Genehmigung fähige Religionsgesellschaft in ihren bür— gerlichen Stellungen, Rechten und Ehren nicht beeinträchtigt werden sollen.
Nur wenn das Glaubensbekenntuiß einer neuen religiösen Ge⸗ meinschaft ihre Mitglieder selbst außer Stand setzte, die Bedingun— gen zu erfüllen, welche die bestehenden Gesetze als die Voraussetzung gewisser Rechte und Ehren fordern, so würden die Mitglieder der neuen Gemeinschaft sich dadurch selbst des Zutrittes zu gewissen Rech⸗ ten und Ehren beraubt haben. Das Patent beseitigt jede Besorgniß vor einem indirekten religiösen oder kirchlichen Zwange durch Schmä lerung der bürgerlichen Rechte des Austretenden.
Dagegen kann das Verhältniß des Austretenden zu der von ihm aufgegebenen kirchlichen Gemeinschaft in keiner anderen Weise fest⸗ gestellt werden, als dies bei dem Austritte aus jeder anderen Corporation im, Staate gemeinen Rechtens ist. Der Austretende muß seinen Willen bestimmt und deutlich vor dem Richter erklären (58. 17 der Verordnung), und der kompetente Geistliche erhält Rachricht davon, damit kein Theil über die Thatsache des Austrittes und die daran sich knüpfenden Folgen in Zweifel sei. Der Austretende scheidet durch die Erklärung aus den rechtlichen Beziehungen zu seiner bisherigen Kirche aus und kann fernerhin weder eine berechtigte Stimme in den Angelegenheiten dieser Kirche führen, noch an deren Besitz und Ver— mögen Theil nehmen.
Die den neuen Religions-Gesellschaften gewährte Freiheit des Bekenntnisses und der Religions Uebung schließt nach der Natur der Sache, wie nach, der dem Patente angehängten Zusammenstellung landrechtlicher Bestimmungen, nothwendig zweüerlei Berechtigung in sich; das Recht, einen Gottesdienst nach Ma zgabe der eigenen Re ligions Grundsätze einzurichten, und das Recht, die nothwendigen ge⸗ sellschaftlichen Einrichtungen und Ordnungen unter sich zu treffen. In beiden Beziehungen hat der Staat — so lange die sittliche und die bürgerliche Ordnung nicht verletzt wird — keinen Anlaß, die neue Vereinigung zu stören; er hat aber auch keine Pflicht, derselben ein Mehreres als eben diese Freiheit zu belassen, keine Verbindlichkeit, sie mit besonderen Rechten und Vorzügen auszustatten. Von diesem Satze macht das Patent eine Ausnahme zu Gunsten derjenigen Re⸗ ligions-Gesellschaften, die sich in Hinsicht auf Lehre und Bekenntniß mit einer der durch den westfälischen gde ch; anerkannten christ— lichen Religions Parteien in wesentlicher Uebereinstimmung befinden und den Grundsätzen dieser Religions Parteien gemäß ein geordnetes irchen-Ministerium unter sich aufrichten werden. Den Geistlichen dieser Religions- Gesellschaften wird, als ein besonderer Vorzug, das Recht, pfarramtliche Handlungen mit bürgerlicher Wirkung zu vollziehen, verheißen. Es tritt uns hierin ein in der Religions Verfassung Preußens seit der Reformation geschichtlich begründetes Prinzip entge gen. Die Duldung, Aufnahme oder Anerkennung, welche im Laufe der Zeit von den preußischen Regenten den Deutsch⸗-Reformirten, den französisch=reformirten Flüchtlingen, den mährischen und den böhmi— schen Brüdern nach einander verschafft wurde, ist, wie aus den ein— zelnen Privilegien urkundlich nachgewiesen werden kann, immer im Anschlusse an die Bestimmungen der in Religionssachen geschlossenen Staatsgrundverträge in Deutschland, an den augsburger und an den westfälischen Frieden, erfolgt, und die Krone Preußen wird, treu die— sem geschichtlschen Prinzipe, auch für die Zufunft . Religions Gesellschaften, welche sich an jene alte staatsrechtliche Grundlage an— zulehnen vermögen, eine analoge Berücksichtigung nicht versagen.
An das Patent kniü ft sich die Verordnung, betreffend die Ge— burten, Heirathen und Ti l ahr! deren bürgerliche Beglaubigung durch die Ortsgerichte erfolgen muß. Diese Verordnung bildet eine Ergänzung der bisherigen Rechts- Srdnung für solche Religions- Ge sellschaften, welche eint den bestehenden Kirchen wefentlich verwandte Glaubens- und Bekenntniß Grundlage nicht für sich in Anspruch neh— men und eine dem entsprechende Ordnung des geistlichen Amtes unter sich nicht angenommen haben. Für diese Religions Gesellschaften wird vermöge einer bürgerlichen Eintragung ihrer Geburten, Hei— rathen und Sterbefälle durch den Richter dafür, gesorgt, daß weder ihre Civilstands-Verhältnisse der Unordnung preisge eben, noch ihnen die indirekte Nothwendigkeit auferlegt werde, die Hülfe eines ihnen fremden Geistlichen anrufen zu müssen. So lange die förmliche Ge⸗ nehmigung einer solchen neuen Religions ⸗ Oe ssch f noch nicht er⸗ folgt ist, genügt nach §. 16 der Verordnung der bloße Eivil- Akt; erhält aber die Religlons-Gesellschaft in der Folge die förmliche Ge⸗ nehmigung, so wird alsdann — natürlich unter der Voraussetzung, daß sie den Gebrauch einer religiösen Einsegnung der Che nicht selbst verwirst — nach gg. 6 und 11 auf die vorangegangene Einsegnung bei der bürgerlichen Eintragung der Ehe geeignete Rücksicht, genommen. Im Uebrigen haben be der Verordnung die in der Rhein- Provinz
be ehe rn kintichtungen der Cie Register wesentlich zum Vor⸗ bilde gedient. chtungen der Cioilstands- Negister wesentlich ;
Provinz Schlesien. Auf die von dem Fürstbischof von Diepenbrock in Breslau wiederholt eingereichten Gesuche um Begna⸗ digung der tarnowitzer Tumultuanten hat Se. e e. der König
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in einem Allerhöchsten Handschreiben vom 10. Februar den Fürstbischof zu benachrichtigen geruht, daß zwar keine völlige Begnadigung der Verurtheilten, aber eine Milderung der verhängten Strafen in fol⸗ gender Weise eintreten solle: was ad I) die als Anstifter des Tu⸗ mults anzusehenden Personen anlangt, so soll die auf sechs= resp. fünfiähriges Gefängniß oder Zuchthaus lautende Strafzeit auf eln Jahr resp. neun Monate Gefängniß ermäßigt werden; was 2) die⸗ jenigen dreizehn Individuen betrifft, welche gefährliche Werkzeuge oder Steine getragen, resp. mit letzteren geworfen haben, so ist die a) wider drei Personen zuerkannte Zuchthausstrafe von vier und drei Jahren in sechsmonatliches Gefängniß, b) die wider eine Person verhängte achtzehnmonatliche Strafeinstellung auf vier⸗ monatliches Gefängniß, e) die gegen zwei Personen erkannte 1 und Zjährige Zuchthausstrafe auf Zmonatliches Gefängniß, d) die wider 3 Personen verhängte Zjährige, resp. monatliche Zuchthausstrafe in wöchentliches Gefängniß, e) die wider 4 Personen zuerkannte Zucht- hausstrafe, soweit sie noch nicht verbüßt ist, erlassen; 3) in Ansehung derjenigen 19 Personen, welche durch aufregendes Geschrei den Tu— mult befördert haben und welche zu Hmonatlicher Zuchthausstrafe, resp. 3 Monat und 8 und 4 Wochen Gefängniß verurtheilt wurden, ist die Strafe in 6wöchentliches, wöchentliches, 14tägiges und Stägi⸗ ges Gefängniß ermäßigt worden; 4) was diejenigen Personen anlangt, welche sich bei dem Tumult von der Obrigkeit nicht haben fortweisen lassen, so ist die wöchentliche Gefängnißstrafe auf 14tägige Dauer, in Betreff Anderer die wöchentliche und 14ᷣtägige Gefängnißstrafe auf Ztägige Dauer herabgesetzt, der Pfarrer Schneidersky aber von jeder Kostentragung befreit worden.
rn reich.
Paris, H. April. Die Deputirten⸗Kammer hat in ihrer heu tigen Sitzung mit großer Majorität beschlossen, daß der Antrag des Herrn Chapuys de Montlaville in Betreff des Zeitungs- Stempels in Berathung genommen werden solle, und denselben sogleich dersel— ben Kommission überwiesen, welche einen ähnlichen Antrag der Her ren Emil von Girardin und Glais Bizoin zu prüfen hat.
Graf St. Aulaire ist gestern von London hier eingetroffen und hat sogleich eine Audienz beim Könige und eine Unterredung mit Herrn Guizot gehabt.
Herr Guizot soll dem Fürsten Metternich eine Denkschriftd es Herrn Bois le Comte, französischen Gesandten in der Schweiz, über die von Seiten Frankreichs in den Angelegenheiten der Eidgenossen— schaft zu beobachtende Politik übersandt haben.
Herr Bancroft, Gesandter der Vereinigten Staaten in England, bekannt durch sein Werk über die Geschichte der nord- amerikanischen Union, ist in Paris angekommen. Herr Richard Rush hat, als Ge— sandter der Vereinigten Staaten in Frankreich, die Stelle des Herrn King eingenommen. Herr Rush ist einer der ältesten amerikanischen Diplomaten; schon 1824 repräsentirte er die Vereinigten Staaten in England. . .
Der Gemeinde-Rath von Paris hat entschieden, daß, um die
Versorgung der Bevölkerung mit Brod möglichst zu sichern, außer den 107,000 Säcken Mehl, welche das Bäckergewerk stets auf den Reservespeichern und in der Halle liegen haben muß, noch weitere 54,000 Säcke Mehl als Reserve in den Magazinen aufgespeichert werden sollen. Die seit vierzehn Tagen im Ackerbau⸗Ministerium ein⸗ troffenen Nachrichten sollen dem Sinken der Kornpreise günstig sein. Der Erzbischof von Rouen läßt seit einiger Zeit täglich 500 Pfund Brod unter die Armen vertheilen. Die philanthropische Gesellschaft zu Paris, die seit dem Eintritt des Winters schon über eine Million Speiseportionen vertheilt hat und gewöhnlich Ende März mit ihren Spenden aufhört, hat diesmal beschlossen, dieselben den ganzen April hindurch fortzusetzen. Der National tritt den beunruhigenden Ar— tikel! des Journal des Débats über die Lebensmittel— Frage mit folgenden Bemerkungen entgegen: Das ministe— rielle Blatt sei öfter in solche Fehler verfallen und habe selbst eingestanden, wie durch die Unvorsichtigkeit seiner Patrone das Getraide 20 Fr. für das Hektoliter höher stehe, als der Fall gewesen sein würde, hätte man zu rechter Zeit die, nöthigen Maßre— geln getroffen. Was die vom Journal! des Debats vorgeschla⸗ gene Verlängerung der freien Getraide- Einfuhr auf ein Jahr be treffe, so habe es nicht solche Eil damit, da Polen, Südrußland und Nord-Amerika noch mehr Getraide zu entbehren hätten, als man irgend bedürfen werde. In Frankreich würden in Folge des Kar⸗ toffelMißwachses die Getraidepreise in diesem Jahre allerdings noch ziemlich hoch bleiben und eine sehr reichliche Aerndte nöthig sein, um alle Befürchtungen für die Zukunft zu beseitigen. Wenn aber die Getraide-⸗Einfuhr nur sechs Monate länger frei bliebe, so sei dies hinreichend, um alle Besorgnisse zu verscheuchen; dadurch allein wür— den die Getraide-Spekulanten veranlaßt werden, ihre Vorräthe eher zu veräußern, indem sie senst bedeutende Konkurrenz zu gewärtigen hätten. Die Nachrichten aus Algier gehen bis zum 27. März, aus Oran bis zum 24. desselben Monats. Marschall Bugeaud war ganz hergestellt und hatte Ben⸗Salem versprochen, das nun unterworfene Nabylen⸗Gebiet zu besuchen. Dieser Zug, auf welchem den Marschall (00 Mann begleiten werden, sollte am 8. April stattsinden. General Bedeau hat zugleich den Befehl erhalten, von Konstantine mit 7000 Mann auszurücken, so daß beide Kolonnen in Kabylien zusam— menträfen. Diese friedliche, aber doch imposante Demonstration soll dazu beitragen, die neu unterworfenen Stämme in ihren friedfertigen Gesinnungen zu bestärken. Marschall Bugeaud scheint seine Reise nach Paris vor der Hand ganz aufgegeben zu haben.
Großbritanien und Irland.
London, 3. April. Es bestätigt sich, daß Graf von Saint— Aulaire seinen hiesigen Botschafter-Posten aufgiebt. Gestern hatte er eine sehr lange Unterredung mit Lord Palmerston, wahrscheinlich die letzte vor seinem Abgange. Man nennt als seinen Nachfolger außer dem Baron von Barante auch den Herzog von Noailles.
Uebermorgen wird der amtliche Bericht der Staats-Einnahmen für das abgelaufene Quartal aufgemacht werden, und, wie es heißt, soll der Mehrertrag der Zoll- und Stempel- Einnahme sehr bedeu= tend, überhaupt das Resultat sehr günstig sein.
Der Sun von gestern Abend enthält die ihm mit Expressen von Portsmouth zugekommene Nachricht, daß dort und in Woolwich ge⸗ stern Morgen Befehle zur unverweilten Einschiffung eines Bataillons Marine-Soldaten nach Lissabon eingetroffen, und daß diese Truppen am Nachmittag in der Dampf⸗-Fregatte „Sidon“ abgegangen waren, die nach Ausschiffung derselben underweilt nach England zurückkehren ö. Man glaubte, nach Plymouth und Chatham wären ähnliche
efehle ergangen, und nimmt an, baß es in Folge eines Wunsches der Königin von Portugal geschehen sei, dem so gefährlichen, sich hin⸗ ziehenden Bürgerkriege dork ein rasches Ende zu machen.
Selgien. .
Brüssel, 7. Apr. Die Raths⸗-Kammer zu Brügge hat die gegen Herrn Vandecasteele erhobene Anklage als unbegründet ver⸗ worfen und dessen Freilassung verfügt. Die Klagepunkte gegen ihn waren: 14) daß die Vertheilung seines Sendschreibens unter das Volk die Aufregung herbeigeführt, welche die Unruhen in Brügge veran—
Mail. 108.
laßt hatte; 2) daß er sehr unvorsichtige Aeußerungen gethan, indem er gesagt habe, daß man in kurzem zu Brügge plündern werde, was auch eingetroffen sei. Uebrigens heißt es, daß der Angekla te auf⸗ richtiges Bedauern darüber zu erkennen gegeben, sein Ee re, in flämischer Sprache, der Sprache des Volks, abgefaßt zu haben, und daß er ein zweites, das er zu veröffente chen im Begriff gestan— den, deshalb auch zurückgehalten habe. ;
Die Preise des Getraides sind endlich auch auf den Märkten von Antwerpen und Löwen, so wie auf denen von Brüssel und Gent, gefallen.
gandels- und Zörsen nachrichten.
Berlin, 10. April. In Folge niedriger Notirungen von London
den 6ten d. M. waren die Course unserer Eisenbahn-Actien niedriger als gestern; doch blieb die Börse ziemlich fest. — Roggen loo von 87 - 92 Rthlr. nach Qualität, 87 bez., schwimmende Ladungen 87 — s8 geboten; p. April /Mai 81 4 S3 bez. u. Brf., p. Juni bis Juli 76— 77 bez. Juli / Aug. 73 zu machen. Rüböl 108 Rthlr. Brfe 105 Geld loco u. p. Mai; p. Sept. / Okt. 113 bez. u. Brf.
EBe rliner Eör se. Den 10. April 1847.
Pr. Cour. ; * Actien. T . Brĩies. Geld. Brief. Geld. Gem
.. * Fonds. Pr. Cour.
St. Schuld-Sch. 31 923 913 krl. Po tsd. Mag dh. 4 91 Prämien- Scheine do. Prior. Oblig. 4 917 d. Seeh. à 535 XT. 95 94* JI * Kur- u. Neumärk. B. Si. EB. Lt. A.u. B. 1085 ͤ Schuldvers chr. Berliner Stadt- Obligationen Westpr. Pfaudbr. J Grossh. Pos. do. do. do. 3 Ostpr. Pfandhr. “ Pomm. do.
konn-Kölner Es. “ Br. Schw. Erb. EB. do. de. Prior. Obl. 4 Cäln-Minden. v. e. Düss. Ell. Eisenb. — do. do. Prior. Obl. 4 Magd. Ialbst. Eb. Mgd. Lpæ. kisenb. do. do. Prior. Obl. 4 Niedersch.- Märk. 4 do. v. Staat ga- do. Priorität 4 rantirt. Lt. B. do. Priorität 5 Nied. Mrk. Z gb. 4 (do. Prioritat 4 5
14. 8c 5 41 , , mn n, 13 1a Ob. Sehles. EI. A 1 do. Prior. 4
And. GIdin. à 5 Tb. do. Lt. B.
Disconto. . ö . Rhein. Eisenb.
Kur- u. Neum. do. 3 Schlesische do.
Gold al marco.
do. Stamm- Prior.
(voll eingezahlt) 4 ͤ do. do. Prior. Obl. 4 o. x. Staat garant. 3
Actien. Erl. Anh. Lit. A. do. do. Prior. Obl. 4 Berlin- IIamb. . Thüringer 41
do. Prioritit 1 Wilb. R. (C. 0.) 4
Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. Brief. 6eld.
Mech s;Sel( Cours.
Amsterdam do.
Hamburg...... 3090 M*.
G 300 Ml. London 113t. d . 300 Fr. Wien in 260 Xr. Augsburg
100 ThIr.
Breslau
Leipzig in Courant im 14 ThI. Fuss, 100 Thlr.
Fraukfurt a. M. südd. W.... 160 R1. ⸗ 100 *RLI. 3 Wochen
Petersburg.... ..... Auswärtige Eörsen. Frankfurt a. M., . April. 59h Met. 107. 5. RBank-Actien p. ult. 1908. 6. Bayr. Bank- Actien 668 Be. Ilope 873 G. Stiegl. 873 G. 11t. 58 5 — 67 . Foln. 300 FI. 96 Br. do. S0 FI. 79. 4. Hamburg, S. April. RBank-Actien 1590 Br. Eugl. Russ. 106 G.
' April. 5 M6 Rente sin eour. 116. 70. 390 do. sin our. 78. 70.
Neapl. —. 39h Span. —. Pass. —.
W ien, . April. 595 Met. 1073. 195 do. 987. 3965 do. 707. Bank- Aetien 1592. Anl. de 1834 1537. de 1839 1193. Nordb. 171. Gloggn. 1212. Livorn. 923. Pest. 98 55. Bu dv... —.
Mit Bezugnahme auf die unterm 9ten v. M. an die geehrten Mit- bürger Berlins durch die öffentlichen Blätter im Interesse der hiesigen ver— schämten Armen gerichtete Bitte, erlaubt sich der unterzeichnete Vorstand ganz ergebenst anzuzeigen, daß die Ausstellung und der Verkauf der zum Besten der bezeichneten Armen eingegangenen Gegenstände am 12ten d. M. in dem gütigst eingeräumten Saale des Niederländischen Palais, Eingang Behrenstraße Nr. 42 eröffnet, und damit bis inkl. 20sten d. M., in den Stunden von 11 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags, fortgefahren werden wird.
Indem der Vorstand noch bemerkt, daß er theils zur Deckung der ge— habten Nebenkosten, theils zur besseren Erreichung des gestellten Zieles die Einrichtung getroffen hat, daß jeder die Ausstellung mit seinem Besuche Beehrende — ohne der Wohlthätigkeit Schranken zu setzen — um ein Entree von 5 Sgr. gebeten werden wird, bittet derselbe, in Berücksichtigung des wohlthätigen Zweckes, um recht zahlreichen Besuch.
Berlin, den 7. April 1847.
Der Vorstand des Frauen⸗-Vereins zur Unterstützung verschämter hiesiger Arme.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 11. April. Im Opernhause. 44ste Abonnements Vor⸗ stellung: Die Krondiamanten, koömische Oper mit Tanz in 3 Aten, von Seribe. Musik von Auber. (Blle. Polin wird hierin wieder auftreten. Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden hohen Opern⸗
s Prei erkauft: haus , Logen Les Prssceniumg, des ersten Nanges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 1 if 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet im Am phitheater 10 Sgr. Ein Billet in den Fremden-Logen 3 Rthlr.
Im Schauspielhause. H7ste Abonnements-Vorstellung: Der Spieler, Schauspiel in 5 Abth., von A. W. Iffland.
Montag, 12. April. Im Schauspielhause. S8ste Abonnements— Vorstellung: Die Karlsschüͤler, Schauspiel in 5 Abth., von H. Laube.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Eypedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Beilage
M 100.
455 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Sonntag den lun April.
Anhalt. Quland. Schreiben aus der Provinz Sach sen. (Wohlthätigkeit.) Deutsche Bundesstaaten. Kön igtesch Württemberg. 6cemit⸗ tersturm. — Großherzogthum Baden. Ernennung. — Freie Stadt Bremen. Hafenbauten. Frankreich. Schreiben aus Paris. (Neuer Zollgesetz- Entwurf; Ver— bot der Annahme mexikanischer Kaper Briefe und Naturalisations - Urkunden.) Großbritanien und Irland. London. Die Botschaft des Dif⸗ taters Rosas über die auswärtigen Beziehungen von Buenos-Ayres. Türkei. Konstantinopel. Verordnung in Betreff der Verwaltung der griechischen Gemeinde-Angelegenheiten. — Naturwissenschaftliche Sammlungen. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. London. Verun— glückung des britischen Postdampfschiffes „Tweed“. — Nachrichten vom Kriegsschauplatz in Mexiko. 9 Schwerin. Eröffnung der Schwerin-Hagenower Ei— enbahn.
d
*ñ Provinz Sachsen. Mühlhausen, Anfangs April. Selten erlebten wir einen so bösen langen Winter mit massenhaftem Schneetreiben und stürmischem scharfen Gestöber, wodurch die Pas⸗ sagen wiederholt unterbrochen wurden. Das ungetüme Wetter kostete sogar 6 Menschen das Leben. Der Arbeitsmangel war groß. Außerhalb der Werkstätten und Fabriken verhinderte“ die Witterung fast jede Beschäftigung. Dabel war eine große Theurung der Lebensmittel eingetreten. In den 4 Monaten vom Dezember bis März hat hier durchschnittlich der Scheffel Roggen 3 Rthlr. 2 Sgr. 5 Preis der Kartoffeln stieg auf J Rthlr. und höher.
zie Ausfuhr war gleichwohl bedeutend, nach dem Eichsfelde, dem thüringer Walde, dem Hessenlande und weiter. Jetzt ist der Korn⸗ preis auf 3 Rthlr. 20 Sgr. gestiegen. Diese Zeilen geboten außer⸗ ordentliche Hülfsmaßregeln, die von Behörden, Vereinen und vielen wohlgesinnten Einwohnern bewerkstelligt wurden. Wenn es die Vitterung nur gestattete, gab die Behörde Gelegenheit zur Arbeit. Die Verfüllung, Planirung A. des Kilianigrabens, Pflastersteinbrüche, Bearbeitung von steinernen Wasserrinnen, Baumschul. Vorrichtungen be⸗ gannen schon im Februar, die Fortsetzung der eisenacher Kreis Chaussee im März; der Ausbau der Markt- und Kommerzial-Straßen nach Sondershausen und. dem Ober - Eichsfelde ward eingeleitet. Die Armen⸗Kommission dehnte ihre Unterstützungen beträchtlich aus und die Stifts⸗Verwaltun hat sich die Beschaffung der Fonds zu den die Etats weit übersteigenden Ausgaben angelegen sein lassen. Während sonst in den Monaten Januar, Februar und März 80 bis 100 Armenfamilien mit Gesuchen um Hülfe einkamen, waren es dies⸗ mal 295 Posten, denen, stalt wie früher mit 800 und 900 Rthlr., im ersten Quartale mit 1300 Rthlr. beigestanden wurde. Außerdem theilte die Kommission Kleienbrodte und Kartoffeln, zum Werthe von circa 700 Rthlr., an die Stadtarmen aus und brachte dabei ein Opfer von 225 Rthlr. Daneben war das Stadt Kranken, Arbeits- und Wai— senhaus stärker als sonst besetzt. Die unter dem Schutze unserer allgeliebten Landesmutter, Allerhöchstderen Genesung ein Festtag war, stehende Elisabeth⸗Anstalt mit der Kinderwarte öffnetẽ ihre Thür vielen armen Kleinen. Der strebsame Vorstand war in seinem ge⸗ segneten Wirken unermüdlich; aus Erkenntlichkeit wurden ihm außer den Geldbeiträgen weibliche Arbeiten dargebracht, die einen Erlös don circa 200 Rthlr. ergaben. Auch haͤt sich eine Actien-Brod= Bäckerei mit Suppen⸗Küche aufgethan, die ohne irgend einen Vor⸗ theil, nur gegen die baaren Auslagen, mehr als 66 Familien seit Mitte Dezember Beistand leistete. Ein besonderer bürgerlicher Hülfs⸗Verein ist auf Anrufen des Magistrats ins Leben getreten; er hat allen Bedrängten, die nicht zu den öffentlichen Almosen⸗Em⸗ pfängern und zu den Stadt-Armen zu rechnen, wesentliche Hülfe ge⸗ spendet und sich den Dank der ganzen Stadtgemeinde erwbrben. 600 Familien oder 2500 Personen haben vom 1. Januar bis Ende März d. J. 122,660 Pfund Brod und circa 39,222 Quart Suppe empfangen. Die Stadtbehörde hat die bauliche Einrichtung der großen Suppen⸗Anstalt, Lokal und Holz beschafft; von den Einwohnern sind, außer 521 Rthlr. unverzinslichen Vorschüssen, an Geschenken 1400 Rthlr. ein⸗ gegangen. Dabei haben wir sehr wenig Verbrechen, ja selbst weniger als in anderer Zeit zu beklagen. Dieser Thatsache gegenüber, darf man sich von den böswilligen Urtheilen derer nicht käuschen lassen, die das Schreckbils wachsender Massen Verderbniß und Massen-Verar—= mung absichtlich hervorziehen, um darauf die Nothwendigkeit einer totalen Reform unserer socialen Zustände zu gründen.
Unser Hülfs-Verein, dessen Kassenbestand noch circa 290 Rthlr. beträgt, wird sein Werk, namentlich billige Brod⸗Austheilung, im Monat April, und nach Umständen auch länger fortsetzen und dazu eine besondere Beihülfe von 300 Rthlr. aus der Stifts und Armen
Kasse erhalten.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Württemberg. Am Charfreitage hat ein mit Hagel und Sturm verbundenes Gewitter in einem großen Theil des Landes bedeutenden Schaden angerichtet. Der meistéè und größte Hagel fiel in den Neckarthalorten, weniger in den Orten der Abhänge des Ramert⸗ Gebirges (zwischen Neckar und Steinlach), des Gäues und der Steinlach. Hier allein dürfte der Schaden an Fensterscheiben über 4900 1. betragen. In Pfäffingen schlug der Blitz in den Kirchthurm, in Baisingen in ein Judenhaus ein, jedoch an beiden Orten ohne zu zünden. In mehreren Orten wurden Personen in der Kirche, wo um diese Zeit der Abendgottesdienst gehalten wurde, von den einspringenden Fen⸗ sterscheiben getroffen und der Gottesdienst durch allgemeines Jammer— . gestört. Auf der nahen Weilerburg nahim der Sturm den
avillon fort, der schon längere Zeit manch' heftigem Sturm getrotzt hatte. Die Obstbäume, namentlich Birnen, die schon ziemlich vorge⸗ rückt sind, haben Schaden gelitten. Die Windrichtung war westlich. In. Nürtingen waren die Straßen mit Dachziegeln wie besäet,
Schornsteine wurden um estürzt und auf dem F 5 ar 33 gestürz f dem Felde die stärksten
Großherzogthum Baden. Se. Königl. Hoheit der , . hat bem Präsidenten des Just g Min ti ms! grheln ; 14 8 die wegen leidender Gesundheit nachgesuchte Versetzung e en 3 unter Bezeugung besonderer Anerkennung! seiner ,, . langjährigen Dienste, bewilligt und die hierdurch er⸗ edigte Stelle eines K dem Ober⸗Hofge⸗
richts⸗Vice⸗Kanzl . . n,. Trefurt, unter Ernennung desselben zum Staahg=
Freie Stadt , mentlich die Anlegu damit die amerilanis
Ztg.) In Bezug auf Bremerhaven, und na⸗ welche nothwendig wird, Hafen gelangen .
sind bereits mehrere Vorschläge gemacht und von Sachverständigen geprüft worden. Ein von dem Maschinenmeister Kirchweger in Han— nober angefertigtes Modell zu einer Schleuse hat das Eigenthüm⸗ liche, 9 die Ca ene rg. vermöge eines in jedem derselben angebrachten Lichters, d. i. eines ringsum verschlossenen Kastens, von dem Wasser getragen werden, dadurch wird jedes Thor wie ein Schiff schwimmend um eine Achse leichter bewegt werden können.
Frankre mich.
X Paris, 5. Apr. Das vom Ministerium der Kammer vor— gelegte neue Zollgesetz wird vorzüglich in den Seehäfen einen gün⸗ stigen Eindruck hervorbringen. Es ist bekannt, welche schlimme Rückã wirkung die bestehenden . Zölle auf die Einfuhr des fremden Eisens, des Flachses, Hanfs und anderer zum Bau oder Ausrüstung der Schiffe nothwendigen Rohstoffe auf die französische Schifffahrt überhaupt haben. Den allseitigen Klagen der Seehäfen über diesen Uebelstand sucht nun die Negierung durch das vorgelegte Gesetz zu begegnen. Nach einer Bestimmung desselben soll Stangeneisen, . und Zink in rohem oder schön gewalztem Zustande, so wie Flachs und Hanf, die zur Verfertigüng der Gegenstände bestimmt sind, welche zum Bau oder zur Ausrüstung der französischen Handels⸗ Schiffe dienen, zollfrei zugelassen werden, jedoch mit der Verbindlich⸗ keit des binnen einem Jahre zu liefernben Nachweises, daß die besag⸗ ten Artikel wirklich zu der angegebenen Bestimmung verwendet worden sind. Dieselbe Vergünstigung soll auch dem Eisen⸗ blech und anderen zum Rin eiserner Schiffe bestimmten Artikeln gewährt werden. Königliche Verordnungen werden die Natur und Bedingungen der zu liefernden Nachwesse näher be— stimmen. Die Fassung dieser Bestimmungen läßt feinen Zweifel zu über den Geist, der sie eingegeben hat. Im speziellen Interesse der Schifffahrt und genau bemessen nach dem Bedürfnisse derselben wird eine Aenderung an gewissen Artikeln des Tarifs vorgenommen und die erste Anwendung des Grundsatzes der Zollfreiheit gemacht. Es scheint also daraus der ernstliche Wunsch der Regierung hervorzuge⸗ hen, die Schifffahrt aus dem Zustanbe der Herabgekommenheit, in welchem sie gegenwärtig gewissermaßen nur vegetirt, wieder zu erhe⸗ ben und die Seemacht Frankreichs wieder emporzubringen durch Ent⸗ wickelung ihrer Elemente und Hülfsquellen. Ist dies wirklich der die Regierung leitende Gedanke, so hat die Maßregel eine unbestreitbare politische Bedeutung und möchte wohl nur als ein erster Schritt an⸗ zusehen sein, dem noch manche andere im gleichen Sinne folgen dürf⸗ ten. Wie dem auch sei, durch Gestattung der zollfreien Einfuhr der zum Schiffbau nöthigen Stoffe wird diesem eine beträchtliche Erspar⸗ niß möglich werden, die nur vortheilhaft rückwirken kann auf die Schifffahrt des Landes überhaupt.
Gleich der englischen Regierung hat nun auch die französische ihren Landes-Eingeborenen förmlich verboten, die Kaper Briefe und Naturalisations Üürkunden anzunehmen, welche die mexikanische Re⸗ gierung in großer 9 in den englischen, spanischen und franzö⸗ sischen Häfen hat vertheilen lassen, um daselbst Ausrüstungen von Kaper⸗Schiffen zu bewirken, welche auf die nordamerikanischen Han⸗ delsschiffe Jagd machen sollen. Die Beweggründe zu diesem Ver⸗ bote sind folgendermaßen von der Regierung in angegeben: „Nach einem von Frankreich anerkannten und durch alte Verträge, nament⸗ lich durch den von 1778 mit den Staaten Amerika's abgeschlossenen und besiegelten Prinzip, können die Unterthanen einer neutralen Macht, Ausnahmefälle abgerechnet, über welche der Souverain Richter bleibt, keine Ausrüstung zum Jagdmachen vornehmen oder befehligen aus Auftrag einer im Kriegs- Zustande befindlichen Macht. Die Regie⸗ rung des Königs hat beschlossen, jeder etwanigen Annahme von me⸗ xikanischen Kaper⸗Briefen in unseren Häfen vorzubeugen, und verhängt daher ein ausdrückliches Verbot der Annahme von solchen.“ Alle See⸗ Präfekten haben, auf die vom Ministerium an sie ergangenen Weisung, diese, Verwarnung den Handels⸗-Kammern zugehen lasfen und rufen dabei die strafgesetzlichen Verfügungen in diesem Betreff ins Gedächt⸗ niß zurück. Der Artikel 3 des Gesetzes vom 10. April 1825 lautet: Jeder Franzose oder naturalisirte Franzose, der ohne Ermächtigung des Königs von einer auswärtigen Macht den Oberbefehl über ein zum Jagdmachen ausgerüstetes Seeschiff übernimmt, soll als Seeräu—⸗ ber verfolgt und vor Gericht gestellt werden und verfällt nach Arti— kel des Gesetzes der Strafe der Einsperrung.“ Ferner verordnet der Artikel 21 des Titels 18 der noch gültigen Königlichen Verord— nung von 31. Oktober 1784, daß Seeleute, die in Friedenszeit ohne Erlaubniß auf ausländischen Schiffen dienend befunden werden, zu funßzehntägigem Gefängnisse verurtheilt, auf den niedrigsten Sold her⸗ abgesetzt und außerdem noch außerordentlicher Weise zu einem zwei⸗ jährigen Dienste mit nur der Hälfte jenes niedrigsten Soldes ange⸗ halten werden sollen. Endlich bestimmt der Arlikel 7 des Cisil= Besetzhuchs: „Die Eigenschaft als Franzose geht verloren durch den Erwerb der Naturalisirung in einem freniden Lande.“ Ünter solchen Umständen ist schwerlich zu glauben, daß sich in Frankreich bereit= willige Abnehmer der mexikanischen Kaperbriefe finden werden.
Großbritanien und Irland.
Sondon, 3. April. Ein Korrespondent der Times aus Monte video theilt die sehr ausführliche Botschaft mit, durch welche am 27. De zember v. J. der Diktator Rosas die 24ste Legislatur von Buenos⸗Ayres eröffnet hat. Es finden sich darin mehrere bemerkenswerthe Andeutungen über die auswärtigen Beziehungen von Buenos⸗Ayres, namentlich in Folge der bewaffneten Intervention Englands und Frankreichs im letztver⸗ flossenen Jahre, so wie der fehlgeschlagenen Unterhandlungen des englischen Abgeordneten, Herrn Hood. In letzterer Beziehung heißt es in dieser Botschaft: „Die Regierung verläßt sich mit dankbarem Vertrauen auf die Rechtlichkeit der Regierungen von Großbritanien und Frankreich. Sie hofft, daß dieselben, beseelt von dem Wunsche nach einem den Interessen Aller entsprechenden Friedensschlusse, die von Herrn Hood eingeleiteten Unterhandlungen fortführen und die Hindernisse beseitigen werden, welche dem günstigen Erfolge der Mission von, Seiten der Gesandten' Englands und Frankreichs in Montevideo in den Weg gelegt worden sind. Daß die englischen Regimenter, welche der Hefner Ihrer großbritanischen Majestãt ihrer ursprünglichen Bestimmung entzog, aus jener Stadt hinwegge⸗ zogen worden sind, daß der Contre-Admiral Inglefield von dem Köm= mando der britischen Station im Platastrome entfernt worden ist, und daß man den Befehl über dieselbe dem durch ehrenwerthe Ante⸗ cedenzien in den Plata⸗Staaten bekannten Commobbre Sir Thomas Herbert übertragen hat, sind Ereignisse, welche übereinstimmend dazu dienen, die Hoffnungen der Regierung als wohlbegründet zu rechtfer⸗ tigen. Es ist ler en eine große Genugthuung, Ihnen mittheilen zu können, daß sich in Europa und Amerika lebhafter Tadel der englisch= französischen. Intervention klundgegeben hat. Ein so gerechter Ausspruch hat die moralische Kraft der legalen Re⸗ gierungen am Plata verstärkt.“ — Mit dem spanischen Ge⸗=
neral⸗Konsul in Buenos -Ayres hat ein lebhaster Notenwe sel
über den erzwungenen Dienst spanischer , im argentini⸗
chen Heere stattgehabt, und es scheint dieser Streit noch nicht bei
elegt zu sem. Zugleich wird die von Spanien beabsichtigte Flores
e in als ein unverantwortliches Attentat gegen die Würde
und Freiheit der amerikanischen Staaten lebhaft getadelt. Aus
Schweden ist die Ratification der Anerkennung der argentinischen Republik, über welche mit dem schwedischen See - Capitain Klint unterhandelt worden war, eingetroffen. Mit Brasilien haben leb⸗
hafte Differenzen über die Anerkennung der Unabhängigkeit von Paraguay, über Gebietsverletzungen und die von Brasilien an England und Frankreich gerichtete Aufforderung zur Intervention in dem Streite der Plata⸗Staaten stattgehabt. Die Regierung von Peru hat auf Veranlassung der Flores Expedition ihren Antrag auf w n eines Kongresses zur Ordnung und Konsolidirung der Verhältnisse der amerikanischen Freistaaten erneuert u. s. w. — Der zweite Theil der Botschaft behandelt die Ereignisse, welche im Innern der argentinischen Conföderation y, . ha⸗ ben, wobei insbesondere des von Rosas so hartnäckig bekämpften Be⸗ strebens gedacht wird, seine Unabhängigkeit zu 6 und sich nicht in die Conföderation , . zu lassen. — In dem Be⸗ richte über die inneren Verhältnisse von Buenos⸗-Ayres selbst nehmen die Finanzen die Hauptstelle ein; es geht daraus unter Anderem hervor, daß die Voranschläge für 1847 in runder Summe 58,720, 000 Doll. (Papiergeld), die in Aussicht stehende Einnahme nur 15,495, 000 Doll. beträgt, also ein Defizit von mehr als 3, 000,000 Doll. zu erwarten ist. Rosas schließt seine Botschaft wie gewöhnlich mit der Erklärung, daß er sein Amt nicht länger führen könne, sondern das⸗ selbe in die Hände der Repräsentanten der Nation zurüdgebe.
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Konstantinopel, 22. März. (J. de Const.) Am 16. März wurde der griechische Patriarch zu dem Minister der auswär⸗ tigen Angelegenheiten beschieden, um (wie bereits erwähnt) die Ver⸗ lesung des Kaiserlichen Bujuruldi zu vernehmen, durch welches die weltlichen Notabilitäten berufen werden, um an der Verwaltung der Angelegenheiten der griechischen Gemeinde in Konstantinopel Theil zu nehmen. In Begleitung des Prälaten befanden sich einige Mitglie⸗ der der Synode, nebst dem Fürsten von Samos, dem Logotheten, den Herren Misse Jani und Lazaraki. Die Pforten⸗Urkunde bemerkt in ihrem Eingange, daß die von den verschiedenen ottomanischen Sou⸗ verainen der griechischen Gemeinde und ihrem Kirchen-Oberhaupte bewilligten Prlvilegien und Vorrechte in voller Kraft bleiben. Daß ferner die zahlreichen Beschwerden, welche von Zeit zu Zeit aus den Provinzen gegen die griechischen Bischöfe einlaufen, dem ein er, zugewiesen werden, damit denselben abgeholfen werde; daß aber diese Maßregel bisher dem Uebel nicht abgeholfen habe, was zum Theil daher komme, daß bei den Wahlen der Bischöfe stets Verkäuflichkeit und Bestechung einwirkten. Dem vorzubeugen, befiehlt die Pforte.
Der Kirchen⸗Chef und die heil. Synode sollen über alle Angele— genheiten der Gemeinde, die öffentlichen Kassen, die Spitäler, die Schulen, die hier und in den Provinzen befindlichen Bischöfe, so wie die Notabilitäten der Nation, zu Rathe ziehen, ohne 3. lee die besagten Privilegien schmälere, Was die hochstehenden Mitglieder der Geistlichkeit betrifft, welche die Patriarchenstelle bekleidet haben, so befiehlt der Sultan, da mancher unter ihnen sich in dürftigen Um⸗ ständen befinden könne, daß ihnen entweder durch Ertheilung einer Diözese oder in einer anderen Art ein Subsistenzmittel geboten werde. Zum Schlusse heißt es darin, daß die Pforte über die von dem Patriarchate in dieser Angelegenheit ergriffenen Maßegeln einen Bericht erwartet.
In Folge dieser Eröffnung wurde am Donnerstage darauf im Patriarchate eine zahlreiche Versammlung abgehalten, wobei der Pa⸗ triarch eine einleitende Rede hielt, nach deren Beendigung der Logo⸗ thet die Großherrliche Verordnung ablas. Auf die vom Ersteren für den Monarchen vorgelesenen Gebete erhob sich der ehemalige Pa⸗ triarch Gregorius und hielt einen Vortrag, worin er dem Sultan für seine Fürsorge zu Gunsten der griechischen Kirche und der abge⸗ tretenen Patriarchen dankte, Mehrere Anträge über die Berechtigung zur Abstimmung der weltlichen Gemeindeglieder bei den bischöfüchen Wahlen fanden starken Widerspruch von Seiten des Klerus. Man kam endlich über diese so wie über mehrere andere Punkte darin überein, daß die Gegenstände der Verhandlung erst von einer dazu zu ernennenden Kommission ausgearbeitet werden sollen; die bevor— stehenden Osterfeiertage dürften übrigens eine Vertagung der Arbeiten herbeiführen. Mittlerweile wurde eine Dank-⸗Adresse an die Pforte über diese neue Verfügung votirt.
Die in der medizinischen Schule von Galata Serai bestehenden zoologischen, mineralogischen und botanischen Kabinette haben sich seit kurzem ansehnlich vermehrt. Der Direktor dieser Anstalt, Jomail Bey, ist eifrig bemüht, daß zu den bisher meistens vom Auslande gekommenen Sammlungen auch Gegenstände hinzukommen, welche der Boden der Türkei selbst hervorbringt. Zu diesem Ende haben auf 6. Veranlassung bereits mehrere kleine Expeditionen, namentlich im Fache der Botanik und der Ihthoolog e, stattgefunden. So hat der Professor Noé eine Reise nach den Donaugegenden zur Sammlung der dort einheimischen Fische und später eine andere nach Brussa un? ternommen, um die auf dem Berge Olymp einheimischen anzen zu sammeln. Auch die Gegenwart des gelehrten schweizer Natur⸗ forschers, Dr. Schwertgenbach, in Konstantinopel ist von dem Di⸗ rektor benutzt worden, uni durch seine Mitwirkung für die Kabinette der Schule von Galata Serai, so wie für jene der neuen Medschidie Schule, werthvolle Gegenstände zu gewinnen. Schon sind diesem Gelehrten drei der tüchtigsten Zöglinge der erstgenannten An⸗ stalt zugetheilt worden, auch hat man der Expedition, welche zwei Jahre lang die interessantesten und am wenigsten bekannten Gegen⸗ den der Türkei besuchen wird, alle Fischer- und Jäger- Requissten, so wie die zur Präparirung und Erhaltung der Sbsekte nothwendi= gen chemischen Produkte nebst den! Beobachtungs-Instrumenten, zustel⸗ len lassen. Die Kommission wird der Reihe nach Smyrna, Rhodus, Cypern, Syrien, Central⸗- Anatolien und Kurdistan, Palästina und Aegypten erforschen und bis zum persischen Meerbusen vordringen.
bereinigte Staaten von Nord-Amerika.
London, 5. April. (B. H), Das in Havre angekommene Paketschiff M tin morr bringt Nachrichten aus New⸗ Nork vom 10. März. Sie melden, ö. das britische Postdampfschiff „Tweed auf der Fahrt von Havang (von wo es am. 8. ebruar abgegangen war) nach Veracruz und Tampico am 12. Februar an der Nord⸗ BOst⸗ Spitze der Allackanes total verunglückt sei. Die Alaeranes liegen 70 Meilen von der Küste von Nucatan entfernt, und die erste Nach⸗ rich von dem Unglück gelangte zuerst am 17. Februar nach Cam⸗
eche, von wo zugleich Hülfe abgeschickt wurde; auch soll der ameri=
antsche Commodore Connor von Laguna aus ein Dampfschiff nach