1847 / 102 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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nur die frühere Summe von 1,100,000 Rthlr. auszuwerfen gewesen ist, bei welchem Resultate zu erwägen bleibt, daß diese Verwaltung uicht lediglich vom finanziellen Gesichtspunkte sich leiten zu lassen für ihren Beruf erkennen darf.

Uebrigens ist in Betreff der Ausgaben bei dieser Verwaltung noch zu bemerken, daß von der für dieselbe bei dem Finanz Ministerium bestehenden Abtheilung auch die Geschäfte des ehemaligen Ober⸗ Bergamts für den brandenburg-preußischen Haupt⸗Bergdistrikt mit be⸗ stritten werden. ;

Bei dem Ueberschusse aus der ine len, n 6 ian hieitsgeschirr⸗Manufaktur, welcher mit 17.218 ithlr. g so mit 23 Rthir. weniger, als in dem vorigen Etat, in Folge des Weg⸗ falls von Pensions Beiträgen, ausgeworsen ist, waltet noch das frü⸗ here, in den Erläuterungen zu dem vorigen Haupt- Finanz⸗Etat be⸗

merkte Verhältniß ob. ö Z. Die Einnahme aus der Post⸗-Verwahtung war in dem

Haupt- Finanz-Etat pro 1814 auf 1,400, 900 Rthlr. angenommen und in den Erläuterungen zu demselben bemerkt, daß die in Aussicht ge= nommene Porto-Ermäßigung ohne Zweifel einen bedeutenden Ausfall an den Post-Revenüen herbeiführen werde. Die Porto⸗Ermäßigung ist für Brief- und Schristen Sendungen in Folge, der Allerhöchsten Orbre vom 18. August 1814 (G. S. S. 406) mit dem J. Oktober desselben Jahres eingetreten. Mit Rücksicht auf den davon besorgten Ausfall warde der Ertrag der Post in den Etats pro 1845 nur auf 700 600 Rthlr. angenommen. Derselbe erreichte aber in der Wirk⸗ lichkeit die Summe von 1,080,268 Rthlr., mithin mehr 380,268 Rthlr., weil mit der Herabsetzung des Porto's die Zahl der durch die Post beförderten Brief- und Schriften⸗Sendungen erheblich gestiegen war. Das Ergebniß des Jahres 1846 steht noch nicht fest. Es hat daher der Ertrag des Jahres 1845 dem diesjährigen Etat zum Grunde gelegt werden müssen, dies aber auch ohne alles Bedenken geschehen können, weil ein Zurückgehen der Einnahme, so lange nicht neue Reformen der das Postregal und den Postzwang betreffenden Gesetze eintreten, nicht zu erwarten steht.

Der vorige Etat beschränkt sich darauf, den reinen Ueberschuß der Post-Verwaltung anzugeben. Es hat gegenwärtig angemessen geschienen, die einzelnen Einnahmen und Ausgaben dieser Verwaltung, wenigstens nach den Haupt-Arten, näher ersichtlich zu machen. Es ergiebt sich daraus, daß die reine Einnahme noch nicht einmal den Tten Theil der Brutto⸗Einnahme beträgt, was daraus erklärlich wird und zugleich dafür den sprechendsten Beweis liefert, daß diese Ver— waltung, in dem Streben nach Verbesserungen, finanziellen Rücksichten kein vorzügliches Gewicht beilegt.

6. In der Einrichtung der Lotterie hat sich seit dem vorigen Haupt⸗Finanz-Etat nichts geändert. Nur war bei letzterem die zu 20,000 Rthlr. angesetzte Ausgabe: „an möglichem Verlust für nicht abgesetzte Loose“, um die Hälfte zu hoch angenommen. Außerdem konnten an Besoldungen 1609 Rthlr. erspart werden. Dies Beides zusammen erläutert den Mehr-Ueberschuß in dem diesjährigen Etat

von 11,600 Rthlr.

J. Direkte Steuern. 6 nd Renter.

Bei dieser ergiebt sich gegen den Etat für 1844 ein Einnahme⸗Ausfall von... ..... ...... ..... . 653, 707 Rihlt. und eine Mehr-Ausgabe

zu h. bei den Remissionen und Erstattungen von.. . zu c. bei den Gehältern des Kreiskassen⸗Personals von 503 54,387 Rthlr. worauf entgegenzurechnen ist eine Minder-Ausgabe zu 4. bei den Elementar-Erhebungskosten von... so daß der Ueberschuß aus der Grundsteuer sich über⸗ J 51, 448 Rthlr. Diese Ueberschuß⸗Verminderung würde indeß nicht eingetreten sein, vielmehr eine Erhöhung des Ueber— J A, 029 * sich herausstellen, wenn nicht, wie oben bemerkt, die bisher von Domainen und Forsten entrichteten Grund⸗ steuern von den Steuer-Etats in Einnahme mit ..... 72, 477 Rthlr. abgesetzt worden wären.

Daß dieser Betrag mit demjenigen, welcher, wie oben bemerkt, in den Domainen— und Forst⸗-Etats von der Ausgabe abgesetzt ist, nicht genau übereinstimmt, hat darin seinen Grund, daß die Steuer auch von solchen Grundstücken, für welche sie von den Pächtern ent— richtet wurde, abgesetzt ist, in welchen Fällen dann, um der Staats Kasse keinen Verlust zuzuziehen, die Pacht um den Betrag der Grund— steuer erhöht worden ist.

Die hiernach in der That vorhandene, wiewohl nicht bedeutende Ueberschuß⸗-Erhöhung von 21,029 Rthlr. ist übrigens lediglich neuen Regulirungen, so wie dem Umstande zuzuschreiben, daß Domainen— und siskalische Forstgrundstücke nur mit Grunbsteuer belastet veräußert werden, und bringt es die Natur dieser Steuer-Art mit sich, daß

9h so wenig ein erhebliches Fallen als Steigen derselben eintreten ann.

,,

Be Klas sen st e user. Der Einnahme Jugang beträgt überhaupt.... 160,716 Rthlr. Hiervon die unmittelbare Folge der Einnahme⸗ Erhöhung eintretende Mehr- Ausgabe von ö abgerechnet, bleibt reiner Mehr⸗Ueberschu rr Nthlr Der Einnahme⸗Zuwachs . vollständig der Hero een, . welche theils aus dem natürlichen Steigen der letzteren, theils aus dem Uebertritt mehrerer früher mahl. und schlacht an. . ir e , n. erwächst. Indessen muß hierbei auch, die Bedrängni er der östlichen Regierungsbezirk in Folge meg h ghrf 32 etreten ist, berichsichtigt werden, so wie der Erlaß, welcher durch llerhöchste Ordre vom 13. März 1843 für die Inhaber des Ei nen Kreuzes, so weit solche in der untersten Hanpt. Alasse steurn en, bewilligt worden ist. Die weitere Ausdehnung dieses Erlasses auf alle Krieger aus den Feldzügen von 1813 bis 1815 alli ste Ordre vom 13. März 1846) wird erst auf die nächstsahrigen . schläge einwirken. ü an⸗

C. Gewerbesteuer.

Die Einnahme aus dieser Steuer hat um .... 153,81 Rthlr. oder nach Abzug der um...... b, 1975 ir , Erhebungskosten um ... 176 T N.

erhöht.

h. 95 Indirekte Steuern.

Diese sehr verschiedene Arten a n. dem Ertrage nach wichtigste Einnahme⸗Quelle des Staates ist in dem vorigen Haupt= Finanz Etat in Bezug auf Einnahme, Ausgabe und Ueberschuß nur summarisch aufgeführt und nur in den Erläuterungen näher detaillirt. 9 . mn, . kene e, , ö. Ausgaben bei iesem Titel so äher er ich tt, und zwar, was die Ausgaben betrifft, in der Art, die jedem Einnahmezweige eigen⸗ thümlichen Verwaltungs⸗Ausgaben demselben sogleich beigefügt, am

lusse aber die gemeinschaftlichen Kosten aufgefllhrt sind. Es bleibt danach hier nur noch Folgendes zu bemerken.

2

472

Die Gesammt⸗Einnahme aus den indirekten Steuern hat um

1 1,478,395 Rthlr. höher und nach Abzug der Mehr-Ausgaben von 1714139 * der reine Ueberschuß daher um ...... ...... ...... 1,307, 2565 Rthlr. höher, als im Etat von 1844, veranschlagt werden können.

Der Mehr⸗Ueberschuß dieses Jahres gegen das Janet n trng dagegen.... . . 2, 932,078 Rthlr.

mithin mehr. . . .. J, oJ, XT Nihlr.

Wenn indeß überhaupt auf eine konstante und gleichmäßige Steigerung der Einnahmen aus den indirekten Steuern mit Sicher⸗ heit nicht gerechnet werden darf, so ergiebt doch auch eine nähere Prüfung der einzelnen Faktoren, aus welchen das Gesammt-⸗Ergebniß der indirekten Steuer⸗Verwaltung sich bildet, daß letzteres immer noch als ein zufriedenstellendes bezeichnet werden kann. Es beruht nämlich die mindere Etatssteigerung in Vergleich gegen das frühere

Triennium hauptsächlich darauf, daß bei der Branntweinsteuer, theils

wegen der Kartoffel⸗Mißärndten in mehreren Provinzen, aber nicht minder auch in Folge der Einwirkung der Mäßigkeits Vereine auf den Verbrauch, ein Ausfall von 1K 296,625 Rthlr. entstanden ist. Zieht man nun in Betracht, daß unter dem Mehr⸗-Ueberschusse des Jahres 1844 gegen das Jahr 1841 die Branntweinsteuer mit einer Mehr⸗Einnahme von 429,835 Rthlr. sigurirte, so ergiebt dies schon, 3 der Ertrag der übrigen indirekten Steuern für 1847 gegen 1844 erheblicher gestiegen sein muß, als in der vorigen dreijährigen Pe⸗ riode. Dies ist denn auch in der That der Fall, zwar nicht bei allen indirekten Steuern, aber gerade bei denjenigen, welche bei er⸗ höheter Einnahme auf eine erfreuliche Zunahme des Wohlstandes und des Handels⸗Verkehrs schließen lassen. Es ist nämlich gegen den Etat für 1844 die Einnahme in die Höhe gegangen bei den Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs⸗ w 1,629,293 Rthlr. bei der Rübenzuckersteuer, bei dieser indessen hauptsächlich durch Steigerung des Abgaben— satzes vom inländischen Zucker von 10 Sgr. auf 1 Nthlr. fir ben Gentner. bei den Schifffahrts Abgaben heĩĩee, i bei der Schlachtsteuer ...... s

75 920 143,B,680 54,784 3 143,300 » 30,820

J 438,B 685 * ö 100,598 5 bei den Brück⸗, Fähr⸗ ꝛc. Geldern ..... .... ... 98, 503 * eee, , 53, 337 * zusammen um. . . . . 2, 76]. Rthlr.

Was die Ausgaben betrifft, so muß zunächst daran erinnert wer⸗ den, daß die vertragsmäßigen Herauszahlungen an andere Staaten des Zoll-Vereins, als durchlausende Posten, in Einnahme und Aus— gabe weggelassen sind.

In Rücksicht der Mehr⸗Ausgaben kommen zunächst die śuh litt. e. Nr. T angesetzten 70,4000 Rthlr. in Betracht. Sie bestehen in Rheinzöllen, welche für notorisch außerdeutsche, im freien Verkehr über Koblenz ausgehende Waaren nacherhoben werden und nach dem Landtags⸗-Abschiede für die Rhein-Provinz vom 30. Dezember 1843, so lange der Zustand der Finanzen es gestattet, auf die Beförderung der Nhein-Schifffahrt und des Rheinhandels, resp. auf die Commu—

nicationswege in der Rhein-Provinz zu verwenden sind.

Die übrigen Mehr-Ausgaben bei der indirekten Steuer-Ver— waltung bestehen außer den erwähnten ..... ... . .. 70,4090 Rthlr. in einem Betrage von 20,990 * als Mehr-Ausgabe an Erhebungskosten in Folge der gestiegenen Mehr⸗Einnahme an Chausseegeldern, Brücken,, Fähr- und Hafengeldern, so wie an Hy⸗ potheken- und Gerichtsschreiberei⸗-Gebühren in der Rhein-Provinz; ferner bei den Ausgaben für sämmt⸗ liche Einnahmezweige der indirekten Steuer⸗Verwal⸗ tung an Mehrbedarf für die Provinzial-Steuer— ö i und für die Unterbehörden. . . ...... ...... in Folge der Geschäfts⸗Vermehrung und zur Ver— stärkung des Gränzschutzes.

ö. ,

, n,,

i mn. 9. Die Brutto- Einnahme aus dem Salz⸗Mo nopol ist in Folge stärkerer Consumtion gegen das Jahr 1844

, 772,098 Rthlr. der Mehr⸗-Aufwand an Verwaltungskosten um ... lg

der reine Ueberschuß daher um ...... ...... ...... 676, 0 Rthlr. gestiegen, über dessen Verwendung unten bei der Ausgabe Gu III. 7. B. 6) das Erforderliche gesagt werden wird.

10. Die Einnahmen aus der Justiz-Verwaltung erscheinen hier zum erstenmale besonders in Einnahme, da sie in den bis zum Jahre 1841 veröffentlichten Haupt-Finanz-Etats nicht ersichtlich ge⸗ macht, sondern auf den Gesammt-Bedarf der Justiz⸗ Verwaltung in Abrechnung gebracht, in dem Haupt-Finanz-Etat pro 1844 aber in der Ausgabe hinter dem Gesammt-Bedarf dieser Verwaltung nur summarisch aufgeführt sind.

Die Haupt-⸗Einnahme der Justiz⸗ Verwaltung besteht in Gerichts Sporteln und ist gegen das Jahr 1844 in Folge der seitdem einge⸗ tretenen neuen Regulirung der Salarienkassen-Etats in verschiedenen Ober⸗Gerichts Bezirken um 288,079 Rthlr. und im Ganzen auf die e J gestiegen. Hierin sind enthalten. 19,828 Rthlr. welche bei den ostrheinischen Gerichten des Regierungs- Bezirks Koblenz, und 92,918 die bei den Gerichten im Bezirke des Appellations- Gerichtshofes zu Köln als Emolumente der Beamten aufkommen.

112,46 * Der übrige Betrag von ..... *, 3, 819, 64 Rthlr. wird mit Ausschluß des größten Theils der Rhein⸗Provinz (des Be⸗ zirks des Appellations Gerichtshofes zu Köln) von den sieben ande— ren Provinzen, zu welchen in dieser Beziehung nur noch die zur Rhein-Provinz gehörigen Kreise Rees und Duisburg zu rechnen sind, aufgebracht. Die Beisteuer der Rhein⸗-Provinz zu Justiz⸗-Verwal⸗ tungskosten besteht (abgesehen von den oben bei der Einnahme Nr. 8 lit. . nuf üg s. Hypotheken- und Gerichtsschreiber-Gebühren und den vorgedachten Emolumenten der Gerichts⸗-Beamten) in den⸗ jenigen 3, 3)2 Nthir,, welche nach, dem Geseß; vom 21. Januar 1839 (6. S. S. 58) durch Zuschläge zu den direkten Steuern er⸗ 23 ien und in der bei letzteren ausgeworfenen Einnahme ent⸗ Unter den sub b. aufgeführten 67,771 Rthlr. an Jurisdictions⸗ Beiträgen u. s. w. ind namentlich die jährlichen Renten enthalten, welche derschiedene Stäbte gegen Befreiung von der Verpflichtung enn, ,,,, tung der Gefängnisse übernommen insbesondere die jährli Nente von 33406 JRithlr., welche dle Stadt Berlin in Folge eines

über diesen Gegenstand im Jahre 1843 mit ihr geschlossenen Ver-

trages entrichtet, durch welchen die Unterhaltung des hiesigen Stadt⸗ voigtei⸗Gefängnisses auf den Staat übergegangen ist.

11. Aus dem Gewinn der Seehandlung ist, nachdem dieses Handels⸗Institut sein früheres Stiftungs Kapital den Staats-Fonds vollständig zurückgewährt hat, gemäß Allerhöchster Ordre vom 27. Februar 1846 ein Betrag von 100,000 Rthlr. auf den Etat gebracht worden.

12. Bei den vermischten Einnahmen, welche nach dem Durchschnitt der Vorjahre zum Ansatz gebracht worden, und deren Steigen und Fallen (wie schon in den Erläuterungen zu dem Haupt— Finanz-Etat für 1841 bemerkt worden) von vielen Zufälligkeiten ab⸗ hängig ist, findet sich darin eine Abweichung von dem vorigen Etat, daß bei dem letzteren die eigenen Einnahmen der Militair⸗-Verwal⸗ tung nicht besonders aufgeführt waren, welche gegenwärtig mit 174,824 Rthlr. zum Ansatz gekommen sind und hauptsächlich die Mehr-Einnahme von 173,491 Rthlr. bei diesem Titel zu Wege bringen. . .

In Ansehung der sub e. aufgeführten extraordinairen oder ein— maligen Pensions Beiträge, welche in 4, Abzug von neuen Gehältern und Gehaltszulagen bestehen, ist noch darauf aufmerksam zu machen, daß die nach dem Pensions-Reglement zu entrichtenden fortlaufenden Beiträge der Staatsdiener zu den Pensions- Fonds nicht besonders in Einnahme erscheinen können, weil sie, zur Vereinfachung des Rassen— und Rechnungswesens, von dem Geldbedarf der einzelnen Verwal⸗ tungen vorweg in Abzug gebracht werden. Diese fortlaufenden Pen sions Beiträge sind bei weitem bedeutender, als die einmaligen, und haben, nach ben darüber bei dem Finanz Ministerium gefertigten Zu— sammenstellungen betragen für das Jahr 1846

von den Civil-Beamten. . . . . 201,795 Rthlr.

von den Militair-Personen. 92.9332

zusammen ..... 294, 728 Rthlr. Der Etat schließt in Einnahme ab mit einer Summe 1 61, G33, 697 Rthlr. Der Etat für 1841 ergiebt eine Etinnechme don 57,677,194 Rthlr. Dazu die damals außer Ansatz

gebliebenen Gerichtssporteln mit 3,707, 255 * 6i, 384,149 Mithin ist jetzt Mehr-Einnahme ...... ..... ..... 2,0649, z48 Nthn. Bei der Ausgabe sind

J. für das Staatsschuldenwesen im Ganzen gegen den Etat für 1814 34,60 Rthlr. weniger erforderlich, indem zwar hei den Zinsen und Verwaltungskosten. ... 134,758 Rthlr. erspart, davon aber ...... 100,158 * dem Tilgungs-Fonds zugeflossen sind, welche demsel⸗ ben nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 wäh⸗ rend der noch laufenden 10jährigen Periode zustehen, so daß nur eine Ersparniß von, wie vor.«—=«—— sich ergiebt.

Il. Der 2te „Passiva der General- Staats Kasse“ überschriebene Titel entspricht dem Zten Titel des vorigen Etats, wel- cher die Ueberschrift führte: „an dauernden Renten . heils paßt diese Bezeichnung nicht genau auf alle unter diesem Titel zusammen gefaßte Ausgaben, theils schien es folgerichtiger, denselben sogleich auf die Ausgaben für das Staatschuldenwesen folgen zu lassen, wo⸗ mit die Ausgaben dieses 2ten Titels insofern eine Verwandtschaft haben, als sie sämmtlich gewisse, auf besonderen Veranlassungen und Rechtstiteln beruhende, nicht besonders fundirte Verpflichtungen der Staatskasse betreffen.

Im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:

34,6500 Rthlr.

1. Von den Entschädigungs-Renten für aufgehobene Rechte und Nutzungen sind zwar seit dem Jahre 1814 durch Ablö sung und durch den Wegfall zeitweise bewilligter Kompetenzen 8167 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf. erspart. Dagegen sind neu hinzugetreten 14,479 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf., nämlich: I

a) der General-Kasse in Han— nover nach Art. 3 des Staats⸗ vertrages vom 25. November

1837 (G. S. v. 1838 S. 17)

b) der Stadt Barmen für auf⸗ gehobene Brückengeld⸗Berech

5, 373 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf.

gung ö,, c) dem Fürsten zu Bentheim— J ae,, d) verschiedene kleinere Renten 997 1 wn, 14,479 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf. Hiermit das Weniger von. ... ö,, 6

balanzirt, giebt das im Etat her⸗ vortretende Mehr von ...... ..... 6,312 Rthlr. Sgr. Pf.

2. Bei den Zinsen von Amtscautionen ergab der Etat für 1844 gegen den für 1841 ein Mehr von 15,645 Rthlr. Bei dem gegenwärtigen stellt sich ein solches von 15,215 Rthlr. heraus. Es hat dies in der Zunahme von Cautions-Kapitalien seinen Grund, und es muß hier daran erinnert werden, daß vor der Allerhöchsten Ordre vom 11. Februar 1832 (G. S. S. 61) die Amtscautionen nicht in baarem Gelde bestellt zu werden brauchten; mithin bis dahin, daß sämmtliche Beamte, welche ihre Caution durch hypothekarische Obligationen oder andere Verschreibungen geleistet haben, abgegangen sein werden, diese Ausgabe alljährlich steigen muß.

3. u. 4. Der besseren Uebersicht wegen ist die im vorigen Etat in einer Summe ausgeworfene Ausgabe zur Verzinsung eingezogener Stiftungs- Kapitalien und zur Verzinsung, so wie Abbürdung von Vorschüssen, welche andere Königliche Kassen geleistet haben, in diese beiden Positionen gesondert worden. 5

Bei den ersten, nämlich den Zinsen für eingezogene Stif⸗ tungs⸗Kapitalien, wovon

der Militair-Wittwenkasse. 40,899 Rthlr. der Civil⸗Wittwenkasse. 1301097 M Tom. gebühren, hat sich seit dem Jahre 1844 keine Veränderung zuge— tragen. ; Bei der Ausgabe zur Verzinsung und Abbürdung tem— porairer Vorschüsse anderer Königlichen Kassen, welche nach dem Etat für 18441 187,834 Rthlr. betrug, würde durch Abgang von

Zinsen ein Weniger von. .. 24,500 Rthlr. sich ergeben, wenn nicht eine neue Ausgabe von . 350, 9000 *

inzuträte, wodurch sich ein Mehr von ...... ..... JT5, 500 Rthir. erausstellt. Jene Summe von 350,000 Rthlr. ist der Restbetrag

eines Vorschusses, welchen die General Staatskasse aufgenommen und im vorigen Jahre zum Zwecke einer Kapital-Zahlung selbst geleistet hat, wodurch verschiedene von dem Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg bis dahin bezogene Renten im Betrage von 17,281 Rthlr. 10 Sgr. 1 Pf. a . worden sind.

5. Die Ausgabe zur Verzinsung und Tilgung der auf⸗ genommenen Chausseebau-Kapitalien war in dem Etat pro

1844 mit den Kosten zur Unterhaltung und zum Neubau der Chaus⸗

seen zusammen ausgeworfen. Sie betrug damals 576,000 Rthlr. sie beträgt jetzt.. ..... 601, 000 *

mithin wen . ,,, 25, 000 Rthlr., was sich auf den Amortisations Plan gründet, nach welchem das ganze Kapital mit dem Ablaufe des Jahres 1857 getitg sein wird. Diese Schuld

originirt aus einem im Jahre 183

von den damaligen Ministern

des Schatzes und der Jinanzen mit der Seehandlung geschlossenen Vertrage, wonach letztere der General-Staatskasse zum Bau von Kunststraßen gegen Verpfändung der Einkünfte von den im Lande vorhandenen Ehausseen 8,000,960 Rthlr. vorstreckte, welche nebst Zin⸗ sen binnen 25 Jahren nach einem im Vertrage verabredeten Amor—

tisations Plane zurückzuzahlen sind.

6. Wegen des Zuschusses an die Königliche allge—⸗ meine Wittwen-Verpflegungs-⸗Anstalt und der dabei gegen den Etat für 1844 hervortretenden Mehr- Ausgabe kann auf die Er—

läuterungen zu dem Etat für 1844 Bezug genommen werden.

IIl. In Betreff der Kosten für die Staats⸗Verwaltung ist angemessen erschienen, diejenigen Central-Behörden, welche nicht Ministerien sind, auf letztere i. zu lassen und diese in der bishe⸗ rigen Ordnung aufzuführen, ihre Ausgaben aber nach Art und Zweck mehr, als in dem Etat für 1844 geschehen, zu detailliren.

1. In dem letzteren war für das Ministerium der geist-⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten zu

seinen sämmtlichen Ausgaben

n n 3, 119,940 Rthlr.

ausgesetzt, mithin gegen das Etats-Quantum des

32 , 3, 029, 000 *

mile go, 940 Rthir. Der gegenwärtige Etats⸗Satz beträgt. ...... 3, 272, 938 *

wn B ,,, , , 157,998 *

welches Mehr sich auf eine Reihe einzelner Bewilligungen gründet, die sich auf die verschiedenen Positionen des Etats folgendermaßen

149 Rthlr.

vertheilen:

ö r ba .

B. a) an neuen Bewilligungen für evangelische Kir⸗ J der hierselbst ausgeworfene Dispositions⸗Fonds welcher aus heimgefallenen Kompetenzen ehe⸗ maliger Mitglieder und Expektanten aufge⸗ hobener evangelischer Dom- und Kollegiat⸗ Stifter gebildet ist, und nach einer Allerhöch⸗ sten Ordre vom 20. Februar 1846 successive um den Betrag der gegenwärtig noch mit 74,740 Rthlr. unter den Aussterbe-Pensio—⸗ nen zahlbaren derartigen Kompetenzen, über— haupt also auf 78, 190 Rthlr. erhöht wer⸗— den soll.

hb) für die Bisthümer und die dazu gehörigen

ö Dieses Mehr hat aber nur darin seinen Grund, daß eine bisher von der Haupt⸗Ver— waltung der Staatsschulden gezahlte Kom⸗ petenz des Bisthums Münster von 9000 Rthlr. auf die Etats der geistlichen Verwaltung ge⸗ bracht worden ist. Sonst würde, bei dieser Position, da nur zwei Zuschüsse im Betrage von 701 Rthlr. neu bewilligt sind, dagegen ein Gehalts-Zuschuß von 5000 Rthlr. weg— gefallen ist, eine Ersparniß von 4299 Rthlr. hervorgetreten sein. . An Besoldungen und Zuschüssen für katho⸗ lische Pfarrer und Kirchen C. a. für Universitäten und wissenschaftliche Prü⸗ fungs⸗Kommissionen ...... ...... ......

b) für Akademieen u. s. w......

(darunter für die Königliche Bibliothek zu Berlin 7080 Rthlr.)

c) zu Stipendien für Studirende 3000 Rthlr. oder nach Abzug einer kleinen Ersparniß ... an neuen Zuschüssen für Gymnasien 15,664 Rthlr. oder nach Abrechnung von Erspar⸗ nissen .... 4444444

) desgleichen für Schullehrer⸗Semingrien..=.*

g) für den Elementar- Unterricht nach Aurech⸗

nung verschiedener Ersparnisse im Betrage von etwa 2609 Rthlr. ... 1 (worunter für die Provinz Posen 21,006 Rthlr.) D. a) für Konsistorien ꝛc. . , : (hierunter zur Besoldung für neu anzustellende katholische Schulräthe 3150 Rthlr. und für die evangelischen Konsistorien in Folge der durch die Verordnung vom 27. Juni 1845 G. S. S. 440] eingetretenen neuen Srga⸗ nisation derselben 10,000 Rthlr., durch welche neue Bewilligung der Kosten-Aufwand, für die se ee gn eistlchen Behörden auf über⸗ haupt lrund] 107,900 Rthlr. zu stehen kommt.)

b) zur Verbesserung der äußeren Lage der Geist⸗

k6JlJlJJ

c) Insgemein .... ü 3 . E. b) für Kreis Medizinal-Beamte nach Berücksich⸗

tigung kleiner Ersparnisse;;⸗ .

6

(worunter für Kreis Thierärzte 125 Rthlr.)

13, 697 3, 450

4,701

6, 399

8, 88 10,461

2, 986

14, 503 3, 800

21,15

t, ois

=

*

D

Auf diese zusammen ...... ....

betragenden neuen Bewilligungen müssen folgende

Beträge angerechnet werden:

die bei dem allgemeinen Dispositions⸗Fonds abgesetzten, auf den Zahlungs- Etat über—⸗ nommenen und bei den betreffenden Titeln . 2,6553 Rthlr.

in Ansatz gebrachten und eine Minder⸗Ausgabe bei der Medizinal Verwaltung JJ ///) 161 *

welche, mit den Mehr-Ausgaben balanecirt, das im

35 r T Nrn.

2, 1

1

TD Nm.

2,978, 259 Rthlr. I , b

*

Etat ausgeworfene Plus von ...... ..... ...... . ergebg . g ( 2. Für das Ministerium des Innern be— trägt das diessährige Etats Quantum ...... Im Jahre 1644 betrug es...... Der lusgabe Pedarf ist also um...... gestiegen.

Verwaltung, für die K

Eee eer Beda. : D rm. a dies, in nothwendigen Zuschüssen für die Kreis⸗ öniglichen Polizei⸗Behörden in den Residenz⸗

und anderen großen Stäben und für Straf. und Besserungs⸗ Anstal⸗

ten, in der Erhöhung einer neuen Behörde (des du

eines wohlthätigen Fonds, in der Gründung ch die Verordnung vom 22. November

1814 16. S. von 1815 S. i] errichteten Rebisions- Kollegiums für

473

Landes gtultursachen) und in einer allmäligen, aber beträchtlichen Ver⸗ stärkung ber Fonds zu landwirthschaftlichen Zwecken hauptsächlich sei= nen Grund und erläutert sich speziell in folgender Art:

Es sind dem früheren Etats⸗Quantum hinzugetreten:

a) für das Ministerium selbst.. welche indeß größtentheils in Uebertragungen bestehen, indem flir neue Stellen nur bewilligt sind 16140 Rthlr. K

b) für die Kreis Verwaltung (einschließlich 1760 Rthlr. für einen neu gebildeten Kreis Bütow, sonst grö tentheils zu e he, Ausgaben).

c) für die Polizei⸗Verwaltung in den Städten Königsberg, Danzig, Posen, Breslau, Berlin, Potsdam, . und Aachen zur Ver⸗ mehrung und Gehalts-Verbesserung des Per⸗ sonals, so wie zu anderen Bedürfnissen. ..

f) für Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalten .. (worunter 19,348 Rthlr. zu persönlichen und nur 6743 Rthlr. zu sächlichen Ausgaben, was in Rücksicht der mit der Volksmenge zuneh— menden Zahl der Gefangenen als ein sehr günstiges Resultat bezeichnet werden darf, da alle motivirten Anträge der Provinzial⸗Behör den auf neue Zuschüsse für diese Anstalten Be⸗ rücksichtigung gefunden haben. Nach dem Etat für 1841 war der Bedarf für dieselben gegen 1841 um mehr als 76,0090 Rthlr. gestiegen.)

i)h zur Errichtung von Damen⸗Stiftern und zu dem damit verwandten, im Etat näher angege⸗ benen Zwecke, waren nach dem Etat für 1844 unter den Pensionen 36,867 Rthlr. zahlbar. Es erscheint angemessener, diesen Fonds beson— ders, und zwar bei demjenigen Ministerium, welchem er zur Verwaltung überwiesen ist, er⸗ sichtlich zu machen. Derselbe gründet sich auf die Allerhöchsten Ordres vom 15. Dezember 1843 und 7. März 1845, wonach die heim⸗ fallenden Pensionen von Mitgliedern der auf—⸗ gehobenen Damen⸗-Stifter jenseits der Elbe, im Betrage von (rund) 75,000 Rthlr., mit 56,000 Rthlr. zur Errichtung von Damen Stiftern und mit 20,000 Rthlr. zu Pensionen und Unterstützungen für Wittwen und ver— waiste Töchter höheren Standes verwendet werden sollen. Der Fonds ist jetzt auf die hier auszuwerfende Summe von.. . . ...... . ... angewachsen.

k) für die General⸗Kommissionen und das Revi⸗ sions Kollegium für Landes-Kultursachen .... indem für letzteres zwar...... 21, 100 Rthlr. bewilligt, hierauf aber Erspar⸗ nisse bei verwandten Verwal⸗ tungszweigen anzurechnen ge⸗

wen in mit. , 13,500 *

a n n, en,, JI „6G Rthir. wovon noch die Pensions- Beiträge abgehen, verbleiben.

1 für das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium und für Landes-Kulturzwecke, nämlich: zur Errichtung landwirthschaftlicher Lehr Anstalten und Muster⸗ Anstalten, zu Beihülfen für landwirthschaftliche Vereine, zur Beförderung gemeinnütziger und wissenschaftlicher, auf die Landkultur bezüglicher Zwecke und zur Beförderung der Pferdezucht durch Ren. ,

8 os Rthlr.

26,497 *

26, 982 *

26 0901 *

99, 447 *

überhaupt Mehr⸗Ausgaben ..... .... ...... .. Dagegen sind Ersparnisse eingetreten bei den Positionen e) für verschiedene polizeiliche Zwecke 8, 587 Rthlr. g) für die Land⸗Gendarmerie (durch Umwandlung berittener Gendar⸗ men in Fuß⸗Gendarmen) . ...... 1,016 * h) an Armen⸗ und Wohlthätigkeits⸗ Anstalten durch Uebertragungen und Ablösungen .... ...... 2, 348 5 gusgin en Diese, mit den Mehr-Ausgaben balanzirt, erge⸗ ben den oben und im Etat ausgeworfenen Gesammt⸗

T Nrn.

116951 *

en,, woe , 3. Bei dem Ministerium der auswärti

225,594 Rthlr. gen Angele⸗

genheiten, dessen Ausgaben nach den 3 Abtheilungen seines Etats aufgeführt sind, haben nur bei der Aten Posstion zu b. die Königlichen Gesandtschaften und Konsulate im Auslande betreffend,

Veränderungen stattgefunden. Es sind nämlich dafür

5,66 Rthlr.

J , 16,00 Rthlr.

Ersparnisse vorgekommen.. 93852 hleibt Mehr Mug ... 6, O55 Rthlr. oder nach Abrechnung der Pensions-Beiträge, ......

4. Um näher darzulegen, in welcher Art der des Kriegs-Ministeriums verwendet wird, ist

Aus gabebedarf der Ausgabe⸗

Etat der General⸗-Militairkasse nach seinen sämmtlichen Positionen

genau und vollständig aufgenommen.

Die Balance ergiebt ein Mehr von. . . . ...... 4.

Werden hiervon die oben erwähnten eigenen Ein⸗ nahmen des Kriegs⸗Ministeriums, welche im Etat für 1844 vorweg abgesetzt sind, abgerechnet mit..

166, 294 Rthlr.

174,824 *

so bleibt Ausgabe⸗Erhöhung. ... ...... .. ..... ....

Vr r Nm.

Diese erläutert sich folgendermaßen. Es ist gestiegen die Ausgabe: zu e. an Gehältern und Sold durch Erhöhung der sogenannten

Viktualien⸗Zulage der Truppen um 23 Sgr.

ro Mann

und Monat, und durch eine den ältesten Ünteroffizleren jeder Compagnie und Escadron gewährte Sold-⸗Verbesserung in Folge der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1845

nine / zu n. für Natural⸗Verpflegung der Truppen, weil durch dieselbe Allerhöchste Ordre die täg⸗ liche Brod⸗Portion von 19 auf 15 Psd. che worden ist, was eine Mehr⸗Ausgabe von 129,850 Rthlr. veranlaßt, und weil dem Natural ⸗Verpflegungs⸗ Fonds wegen derzfrüher angenommenen, jetzt nicht mehr zutreffenden geringen Preissätze für Roggen, Hafer, 3. und Heu ein früher abgesetz⸗ ter Betrag von 300,000 Rthlr. wieder hat

182 151 Rthlr.

zugesetzt werden müssen, wozu an Mahl⸗ e. 13,800 Rthlr. und andere kleinere

eträge treten ==... 44257 Rthlr. zu w. für das Invalidenwesen ...... ..... 209,421 zu gg. Insgemem; ;...: 30,495

(worunter für die Militair⸗Wittwenkasse 20,685 Rthlr.)

bei sämmtlichen übrigen Positionen nach Compensation verschiedener kleinen Erspar⸗

nisse und Ausgabe⸗Erhöhungen. ...... 10,243 macht. .... 876, 700 Rthhr. Dazu kommt eine Verminderung der eigenen Einnahmen des Kriegs- Ministeriums, welche im Jahre 1844 Fetrugen. . . 266,399 Rthlr. und jetzt betragen... ...... ... 174,824 5 gi 5676

welches Minus hauptsächlich daher rührt, daß die Viktualien-Zulage für den größten Theil der Trup⸗ pen zwar früher schon auf dem Etat in Ausgabe stand, in Wirklichkeit aber nicht gewährt wurde, des⸗ halb der Einnahme zugesetzt war, von welcher sie jetzt wegfällt. Endlich ist noch hier auszuwerfen der Betrag . der Pensionen für die Land⸗Gendarmerie mit... 27, 995 * welche früher aus dem Civil⸗Pensions⸗Fonds bestrit⸗ ten wurden, jetzt aber auf den Militair-Etat ge⸗ bracht sind. Diese e zusammengerechnet, er⸗ geben die oben als wirkliche Ausgabe- Erhöhung . dezeichntkenn 991, 470 Rthlr. 5. Die Justiz-Ministerien. J Nach den Erläuterungen zu dem Etat für 1844 belief sich der etatsmäßige Bebarf der Justiz Verwaltung im Jahre 1841

auf.., ,, ,,,, 5,727,238 Rthlr.

die eigenen Einnahmen derselben an Sporteln 34. 3584572

mithin war Zuschuß erforderlich. ..... 2,218,786 Rthlr. Für das Jahr 1844 waren veranschlagt die

Ausgaben auf...... ..... ...... ...... 5,985, 193 *

die Sporteln u. s. w. auf ..... ... ..... ...... 4 37072255 .

mithin der Zuschuß. . ...... ...... 2,277,938 Rthlr.

Es war also in diesen 3 Jahren der Zuschuß

gestiegen um .. ...... ...... 3 , 59, 152 Für das laufende Jahr betragen etatsmäßig die

. 199, 886 y

die Sporteln ꝛ3ꝛc. . . . 6 6 10322156

der Juschuß alo——— 4 2, 157,571 Rthlr. Es sind also seit dem Jahre 1844 gestiegen

die Kosten um. .. .... ...... 514,693 *

die Sporteln ꝛc. um...... i 3242602

der Zuschuß um . ...... 189,733 Rthlr.

Bereits in den Erläuterungen zu dem Etat für 1844 ist auf die durch Zunahme der Bevölkerung und des Verkehrs bedingte Ver mehrung der gerichtlichen Geschäfte hingewiesen. Es haben daher auch in den verwichenen 3 Jahren die Mittel zur Besoldung und Remunerirung des Justiz- Personals, so wie zu sächlichen Ausgaben für sehr viele Gerichte, verstärkt werden müssen. Außerdem hat man sich genöthigt gesehen, zur Verbesserung der aus früherer Zeit her⸗ rührenden und unter den jetzigen Verhältnissen nicht überall mehr angemessenen Normal⸗Besoldungs-Etats einzelne Gehaltssätze zu ver⸗ bessern oder für gewisse Klassen von Beamten besondere Zulage⸗ Fonds auszusetzen. .

Speziell bestehen die Mehr-Bewilligungen zu neuen Besoldun⸗ gen, Gehalts- Erhöhungen, zu Remunerationen für Diätarien und Lohnschreiber, überhaupt zu persönlichen, so wie zu sächlichen Aus- gaben, in Folgendem, und zwar nach der Reihefolge des Etats:

e) für das Geheime Ober-Tribunal, den rheinischen Revisions und Cassationshof und für das Ober⸗-Censurgericht 18,930 Rthlr. f) für die Appellations- und für die übrigen Obergerichte ...... und zwar zur Gleichstellung der Qbergerichts⸗ Räthe mit den Mitgliedern der Regierungen 5b, 350 Rthlr., zur Erhöhung der Normal⸗ Etats für die Landgerichte der Rhein⸗-Provinz

und den Justiz⸗-Senat zu Ehrenbreitstein 7300

Rthlr. und verschiedene andere Bewilligungen,

namentlich ein Fonds zu diätarischen Remune=

rationen für Obergerichts⸗-Assessoren); J

g) für sämmtliche Untergerichte«— 316,575 *

(hierunter für die Unkergerichte in der Provinz

Posen 28,560 Rthlr. und für die Unterge⸗

richte in zehn verschiedenen Obergerichts Bezir⸗

ken, deren Etats in den Jahren 1845 und

1816 neu regulirt worden sind, an persönlichen

Ausgaben 251,219 Rthlr.)

Rechnet man hierzu die durch Zunahme der

Kriminal- und fiskalischen Untersuchungen ein⸗

göõ, 976 *

getretene Erhöhung der Kriminalkosten von.. S3, 973 so wie eine bei dem Justiz⸗Ministerium selbst durch den Wegfall der Ministerial-Sporteln nöthig gewordene Zuschuß⸗Erhöhung von. .... 1, S20 * endlich eine kleine Verstärkung des Bau Fonds umme 39 so stellt sich die gesammte Erhöhung des Aus⸗ gabebedarfs auf...... ...... 517,313 Rthlr. Hiervon ist in Abzug zu bringen:

eine bei dem Ministerium für die Gesetz⸗Revision ein—

getretene Ersparniß von...... 750 Rthlr.

eine Minder⸗Ausgabe für die Justiz⸗

Offizianten⸗Wittwenkasse von. 18702 8.

wonach sich die Mehr-Ausgabe für die Justiz⸗Ver⸗ waltung zu dem Betrage von...... ... hic, 69s . wie oben bemerkt, ergiebt, in Bezug auf welche nur noch . J. bleibt, daß von der durch die Verorhbuung, dom 21. ö ö b (G. S. S. 291) eingetretenen Reform des Civil Dich es . 9 ** minderung der Kosten für die Rechtspflege . . 53 6 begriffenen Umgestaltung des ,, . eine Erspe i diesem Verwaltungszweige erwartet 3 2 . 6. Für das die Central Verwaltung er Domainen und Forsten führende e, des dn ig lichen 8 . Ab⸗ heilung ist nur die geringe . e von 625 Rthlr. ein⸗ etreten, weil die fene nöthig gewordene Ver ärkung seiner onds zu Diäten, Fuhrkosten und dergleichen um 5350 Rthlr. durch Ersparnisse hat gedeckt werden können. 7. Das Finanz⸗Ministe rium.

oldungs und Bedürfniß Etat, welcher die (iste) giscit Ter een, lle un dieses . und die (3te) Ab⸗