theilung desselben für die Verwaltung der Steuern zugleich umfaßt, ist zwar um 12,6238 Rthlr. erhöht worden. Es hat dies aber, wie es mit der Ausgabe⸗Erhöhung für diese Verwaltungen von fast glei⸗ chem Betrage in dem Etat für 1814 auch der 31 war, größten⸗ theils in Uebertragungen von den Etats anderer Behörden seinen Hrund, dergestalt, daß ohne dergleichen Veränderungen sich hier in Folge der Erledigung von Aussterbe-Besoldungen eine Ersparniß er—⸗ geben würde.
B. Abtheilung des Finanz- Ministeriums für Handel, Ge— werbe und Bauwesen. .
Die Mehr Ausgabe dieser Verwaltung im Gesammtbetrage von 769, 061 Rthlr. wird wiederum, wie es bereits mit der Etats Erhö⸗ hung des Jahres 1811 der Fall war, hauptsächlich durch den Eisen⸗ bahn Fonds herbeigeführt, weicher sich gegen 18114 um 6714, 120 Rthlr. erhöht hat. Ueber diesen Fonds ist bereits in den Erläuterungen zu dem Haupt- Finanz Etat für 1811 bemerkt, daß zur Beförderung von ECisenbahnbauten zuerst für das Jahr 1813 die Summe von 500600 Rthlr. bewilligt und zugleich bestimmt worden ist, daß dieselbe jähr⸗ lich um denjenigen Betrag verstärkt werden soll, um welchen das etatsmãßige Einkommen aus dem Salznionopol gegen den Voranschlag für 1813 anwachsen wird. Diese Mehr-Einnahme, welche nach dem Etat für 1841... k = 28, 30 Rthr. betrug, ist nach den Etats für 1845, 1846 und 1847 . allmäsig bis auf...... ..... 705.200 * mithin gegen 1844 um;... ...... 676,765 Rthir. gestiegen. Von diesem Zuwachs sind jedoch . 2, 480 — abzusetzen, welche in Remunerationen bestehen, die für einige im Bereich der Eisenbahn-Verwaltung be— schäftigte Beamte bis zum Jahre 1844 aus allge⸗ meinen Staats- Fonds erfolgten und späterhin aus dem Eisenbahn⸗ Fonds gedeckt worden sind. Nach Abzug dieses Betrages stellt sich die Erhöhung des Eisenbahn- Fonds auf die oben angegebene Summe , 674,420 Rthlr.
Die übrigen Etats-Erhöhungen dieser Verwal tung sind folgende:
a) für die Central- Behörde 2909 Rthlr. oder
nach Anrechnung verschiedener Ersparnisse von
1500 Rthlr. unter Berücksichtigung der Pen
I 1.306 *
ein im Verhältniß zu der Zunahme der Ge
schäfte geringfügiger Betrag;
R) an Besoldun gen und Fuhrkosten der Beamten
J 415,ů 598 5 (hierunter für neu kreirte Stellen — 2 Bau— räthe, 6 Bau⸗=Inspektoren — 8700 Rthlr., zu
Diäten für Landbau -⸗Inspektoren bei Reisen 9000 Rthlr.) zur Unterhaltung der Wasser- und anderer Bauwerke, namentlich zur Erhöhung der Was serbau⸗ Fonds der Regierungsbezirke Breslau, Liegnitz, Oppeln, Frankfurt, Koblenz und Trier und Zuschuß Erhöhung für die Schiffbrücke in Sölle . e) zur Unterhaltung der Bezirksstraßen auf dem linken Rhein- Ufer in Folge der höheren Ein nahme an Steuerbeischlägen ..... .... ..... ... 3,514 * 7069, 00] Rthlr.
—
C. Chausseebauwesen.
Vom Jahre 1846 ab ist der Fonds zum Neu bau von Chausseen auf Befehl Sr. Majestät des , i k S00 000 erhöht worden.
Außerdem hat die Zunahme der chaussirten
Staatsstraßen, welche seit dem Jahre 1844 119 Meilen beträgt, so daß statt der nach dem Etat für 1814 vorhandenen 1384 jetzt 1503 Meilen chaussirt sind, die Anstellung von neuen Wegebau- Beamten (zwei Wegebau⸗-Inspektoren, 109 Wegebaumeister), deren Besoldung nebst Reisekosten ..... ...... ..... 96st * beträgt, nöthig gemacht, und da auf die Unterhal— tung jeder chaussirten Meile im Durchschnitt 1125 Rthlr. gerechnet werden, eine Erhöhung des Fonds zur Unterhaltung der Chausseen um ...... ..... .... 133,876 5 herbeigeführt, wonach sich der gesammte Mehr-Auf⸗ wand für diese Verwaltung auf die im Etat ausge— . ..... 643,526 Rthlr. herausstellt, nachdem die früher hier zum Ansatz gekommenen Kosten zur Verzinsung und Abbürbung der zum Chausseebau aufgenommenen Kapitalien bei Nr. II. 5 ihre Stelle gefunden haben. Es ist hierbei noch zu bemerken, daß der Ansatz für Chaussee-Unterhaltungskosten von 1125 Rthlr. für die Meile sich schon seit längerer Zeit als un zureichend erwiesen hat. Es haben daher der Bau⸗ Verwaltung für Unterhaltung der Kunststraßen seit Jahren außerordentlich (durch den sogenaunten Ertraordinarien Etat) beträchtliche Zuschüsse überwiesen werden müssen, welche. betragen haben: ; .
im Jahre 1844... K 100,000 Rthlr.
im Jahre 1845 für 1412 Meilen) etwa 161,500 *
m Jahre 1316 für 1466 Meilen), 1833127
n hren lt (fir 15hz' ziim , bäh“, 6 epartement des Staatsschatzes und Münz—
Die Mehr-Ausgabe von 10.184 R 66 Thor in 56 n , n.. . r, e i get 6 .
9) Von den im ür 1844 aufe k tral-Behörden ist eg n n. aufgeführten übrig en Cen
st die durch Allerhöchste Ordre vom 19.
474
Juli 1844 (G. S. S. 295) aufgehobene Staats -Buchhalterei mit ihrem damaligen Etats - Quantum von 28,219 Rthlr. ausgeschieden. Indeß ist dadurch für jetzt nur eine geringe Ersparniß eingetreten, da der größte Theil jener Summe auf andere Etats hat übertragen werden müssen. Neu hinzugetreten ist das durch die Verordnung vom 7. Juni 1514 (G. S. S. 148) neu geschaffene Handelsamt mit einem Kosten⸗ Aufwande von 24,579 Rthir. und das in dem Etat für 1841 unter einer besonderen Nummer aufgeführte Departement für die Haupt— und Landgestüte, dessen bisheriger Zuschußbedarf von 173,306 Rthlr. sich hauptsächlich dadurch um 1044 Rthlr. erhöht, daß von den bis— her ganz aus den Fonds des Ober-Marstall-Amtes bestrittenen Be— soldungen des Chefs und eines Beamten des Departements ein ver— , m, . Theil auf allgemeine Staats-Fonds übernommen wor— en ist. Die Veränderungen bei den übrigen Central- Behörden ergeben eine Ersparniß, indem zwar bei der 2ten Abtheilung des Civil-Kabi— nets die Besoldung einer neuen Subalternstelle mit! 595 Rthlr. bei dem Staats- und Kabinets- Archive die Remu—
neration für einen Hülfsarbeiter mit. ...... 500 * und bei dem Staats-Sekretariat eine Mehr-Ausgabe ö ö. . so wie außerdem noch 3 kleine Posten von zusammen . w ihn. zugegangen, dagegen bei der Ober-Rechnungs Kammer 1,576 y
Aussterbe Besoldungen heimgefallen und bei dem Etat für das Staats-Ministerium und die erste Abtheilung
des Civil-Kabinets durch Personal-Veränderungen“ Sg004 Dr Nm.
in Abgang gekommen sind. 10) Die Ausgabe für die Ober-Präsidien und Regierun—
gen, welche nach dem Etat für 1841... ...... .. 1g 599,090 Rthlr. und nach dem Gate .n, , . 15,704,189 * hetrng uni . 1,749, 88 * betragt, lt hien h nn,, 15,199 »Yithlr. in die Höhe gegangen, während die Mehr-Ausgabe
des Jahres 1814 gegen 1841 sich nur auf .... 5, 189 5
belief. Es hat dies darin seinen Grund, daß wegen der im Laufe der Jahre eingetretenen Zunahme der administrativen Geschäfte eine Vermehrung der durch die Normal-Besoldungs-Etats des Jahres 1825 bestimmten Zahl von Rathsstellen eine Verstärkung des Fonds zu Remunerationen für Regierungs-Assessoren, so wie desjenigen zu Diäten, Fuhrkosten und Büreaubedürfnissen nöthig geworden, und daß außerdem nicht zu umgehen gewesen ist, zur Beseitigung einiger Ungleichheiten der Normal- Etats in den Besoldungssätzen, so wie zu einer, wenn auch nur geringen Verbesserung der Subalternen die Mittel zu gewähren. Im Ganzen ist zu diesen verschiedenen Zwek= ken eine Summe von etwa 70,000 Rthlr. ausgesetzt, darauf und auf einige kleinere Bewilligungen aber der Betrag verschiedener Erspar⸗ nisse, namentlich an Aussterbe-Besoldungen, angerechnet worden, so daß die Mehr-Ausgabe, wie oben angegeben, 45,199 Rthlr. beträgt. IV. Die Ausgabe zu Pensionen und ähnlichen persönlichen
Bewilligungen war in den vorigen Etats nur unter 2 Haupt-Num mern aufgeführt. In dem gegenwärtigen Etat ist diese Ausgabe, um die Zwecke, für welche sie bestimmt ist, ersichtlich zu machen, in ihre verschiedenen Arten zerlegt worden. Es bleibt danach noch Fol gendes zu bemerken:
zu 1. a) Da der zu Pensionen für emeritirte Staatsdiener, welche nach dem Pensions Reglement vom 30. April 1825 auf ein Ruhegehalt Anspruch haben, bestimmte Fonds von S(M000Rthlr. sich längst als unzureichend erwiesen hatte, so wurde eine Erhöhung desselben auf 1,000,000 Rthlr., also ein Zuschuß von ... .... kd 200, 000 Rthlr. erforderlich.
Wiewohl Wittwen und Kinder verstorbener
Civil Staatsdiener auf eine Unterstützung
von Seiten des Staats keinen gesetzlichen
Anspruch haben, so kommen doch der Fälle
nur zu viele vor, wo die Umstände es mo⸗
tiviren, diesen Hinterbliebenen eine Beihülfe
aus öffentlichen Mitteln zu gewähren. Hier⸗
für ist der schon nach dem Etat für 1844
bestimmte Fonds von 70,000 Rthlr. be—
stimmt.
In Rücksicht der Geistlichen und Lehrer,
auf welche das Pensions- Reglement vom 30. April 1825 keine Anwendung sindet, ist das Pensionswesen der Lehrer an den höheren Unterrichts- Anstalten durch die Verordnung vom 28. Mai 1816 (6. S. S. 214) gesetzlich geregelt. Für die Pen⸗ sionirung der Elementar-Schullehrer wird in den einzelnen Schulordnungen Fürsorge getroffen werden, wie es in der für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 (G. S. von 1846 S. 1) bereits geschehen ist. Für die Geistlichen aber sind zur Zeit nur die nicht überall ausreichenden Vor— schriften der Landesgesetze über Emeritirung der Pfarrer vorhanden (858. 528, 529 II. 11 A. L. R.). Es sind daher die Ansprüche an den hier aufgeführten, schon vor län⸗ gerer Zeit ausgesetzten Fonds größer, als seine Mittel. 1. d) Dieser zu unabweislichen Gnaden-Bewilli⸗
gungen bestimmte Fonds ist, um ihn mit
— . — —
—
— 1 —
den Anforderungen mehr ins Gleiche zu setzen, seit dem Jahre 1844 von 25,900
verstärkt worden.
1. e) Unter diesem Betrage sind enthalten: zu Pathengeschenken für dürftige Aeltern bei der Geburt eines 7ten Sohnes 27,600 Rthlr., ein dem Ministerium des Innern zur Disposition stehender Unterstützungs⸗ Fonds von 1000 Rthlr., ein früher bei dem Extraordinarium zur Soll- Ausgabe gestandener Fonds besonders zur Unter⸗ stützung armer Beamten und ihrer Wittwen aus dem Ressort der Finanz Verwaltung. 2,000 * für Beamten-Wittwen, welche zwar bei der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs Anstalt eingekauft sind, aber erst ein Jahr nach dem Tode des Mannes in den Genuß der ihnen versicherten Pension gelangen, früher nur 5000 Rthlr., gegenwärtig aber (weil dieser Fonds erfahrungsmäßig durchaus un
zureichend war) durch eine Verstärkung von 18MM.
Rthlr. auf 50,000 Rthlr. erhöht, also um 25,000 Rthir.
23,000 Rthlr. . Es sind also der Ausgabe zu Pensionen . und Unterstützungen hinzugetreten. 3 245,000 Rthlr. Davon sind aber abzurechnen die im Etat für 1814 unter den Pensionen aufgeführten, jetzt oben (unter Tit. III. Nr. 2 lit. i.) in Ausgabe gestellten 36, 807 Rthlr. und ein bei den Pensionen der Land— Gendarmerie ersparter kleiner Betrag an Gold⸗Agio von.. ..... ..... 60 * 36927 bleibt Mehr⸗Ausgabe. . ...... ... ...... ... 0s, 073 Nthmr. Die im Etat folgenden Nummern 2 und 3 sind in dem Etat ür 1844 unter einer Nummer (Tit. II. Nr. 2) aufgeführt. Da aber zwischen dem sogenannten Pensions Aussterbe⸗Fonds (jetzt Nr. 2 und den anderen (6ub Nr. 3) aufgeführten Zahlungen, als: Leibren ten, die aus besonderer Veranlassung gewährt werden, Gehältern und Gehaltszuschüssen, welche wegen eines vorübergehenden Bedürfnisses ertraordinair gedeckt werden müssen, und den meistens vor längerer Zeit bewilligten sogenannten Wartegeldern ein innerer Unterschied stattfindet: so ist vorgezogen, diese beiden Arten von Ausgaben he sonders aufzuführen. Bei beiden zusammen ist durch Heimfalle eine Ersßarntß von 76,663 Rthlr. eingetreten, welche mit der vorgedachten Mehr-Aus⸗ gabe von ..... .. ...... ...... ...... balancirt, den gesammten Mehr-Aufwand bei diesem ; w al,, ,,, , 131,410 Rthlr. reduzirt.
V. Bei dem letzten Etats Titel — Insgemein ist im Ganzen die Anordnung des Etats für, 1844 befolgt. In Betreff der einzelnen hier angesetzten Fonds sinden aber mehrfache Abwei chungen statt. Es sind ganz abgesetzt folgende Ausgaben:
zur Deckung des Verlustes bei Umprägung nicht mehr vollhaltiger Münzen, weil dazu für jetzt noch ein Bestand aus den Vorjahren vorhanden ist... ..... .. 400,000 Rthlr. die zu wohlthätigen Zwecken bestimmt gewesenen, aus erblosen Verlassenschaften aufkommenden. .... die zur Deckung des Ausfalles an Post-Revenüen wegen der Porto— Ermäßigung angesetzt gewesenen. Dagegen neu hinzugekommen: . eine hauptsächlich zu Bau ⸗Unterstützungen bestimmte Verstärkung des Allerhöchsten Dispositions Fonds, über welchen letzteren in den Erläuterungen zu dem Etat für 1844 das Nähere gesagt ist, von 100,009 Rthlr.
2 93 2
16,000 *
500,000)
ein mit Rücksicht auf den hohen Preis des Brod und Futterkorns ausgesetzter Reserve=- Fonds zur Deckung des Mehrbedarfs beim Natural -Verpfle gung Föohbz der JJ enn ,,,
Der Etat schließt in der Ausgabe ab mit.. Nach dem Etat für 1841 be— trug die Ausgabe .. ...... oder nach Hinzurechnung der Gerichtssporteln von ......
64,033,697 Rthlr. 57,577, 194 Rthlr.
ö 3, 707, 255 5
bl, 384,449 5 Mithin is Mehr- Ausgabeccc;e,, „ 675, 78G IThĩt. Der reine Ueberschuß, welcher für alle außerordentlichen Be— dürfnisse, namentlich zu Unterstützungen bei Landes⸗-Kalamitäten, be— stimmt ist und nach dem Etat für 1841 786,000 Rthlr., nach dem J 11) 1,462,000 Rthlr. betrug, hat sich nach dem vorliegenden Etat auf 360400022 ö,, I, 12, 00 Rthlr. vermindert, was unter anderen in der Verstärkung des Fonds zur Natural-Verpflegung der Armee und sonstigen Ausgabe-Erhöhungen seinen Grund hat.
Berlin, den 27. März 1847.
Der Finanz ⸗-Minister.
von Düesberg.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 1 RKRthlr. — 3 Jahr. 8 Rihlr. — 1 Jahr. in allen Theilen der Manarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 8gr. berechnet.
/ . ⸗ 18
103.
Berlin,
Allgemeine
Mittwoch den 14ten
—
Alle Post-Anstalten d und Auslandes nehmen eien,
auf dieses Glatt an, für i 2 ; J die Expedition der Alt —— 4 Zeitung: 5 Gehren - Straße Nr. 57. ( An sertions-Gebühr für den * Raum ciner Zeile des Alf. 6 Anzeigers 2 Sgr.
1847.
Das Redactious- und Expeditions-Lokal der Allgemeinen Prenßischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 52.
ö —
9 a1 *
Amtlicher Theil.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Ernennung. — Armee⸗Befehl. Königreich Sachsen. — Rede des Präsidenten des Kriminal-Senats an den Prinzen Albert. — Großherzogthum Ba— den. Maßregeln zur Abhülfe des Nothstandes. ̃
Frankreich. Paris. Deputirten⸗ Kammer. — Die Kommission über das Budget des Ministeriums des Innern. — Amendements zu dem GesetzEntwurf über die Banknoten. — Spanien und Frankreich. — Di— plomatische Verhandlungen mit Rußland und Oesterreich. — Graf Mont— guvon 4. — Graf Duchatel über die geheimen Fonds. — Krankheit Bugeaud's. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Verhandlungen beider Kammern.) . j
Großbritanien und Irland. London. Widerlegung der Nachricht von der Einschiffung einer Truppen-A Abtheilung nach Portugal. — Ir ländische Schuldverhältnisse. — Erhöhung des Diskonto's der Bank don England. Katholiken in England.
Schweiz. Ka nton Luzern. Kreisschreiben wegen Wiederherstellung der aargauer Klöster. —
Spanien. Madrid. Die Presse über die Zurückberufung Olozaga's. — Schreiben aus Madrid. (Ernennungen und Entlassungen
Serbien. Belgrad. Der Erbprinz 3.
Türkei. Konstantinopel. Die griechisch-türkische Differenz.
Handels und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ uͤnd Markt— bericht.
Zur Literatur über die ständischen Gesetze vom 3. Februar. — Verein der Kunstfreunde im preußischen Staate.
Bilge
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Königl. bayerischen Kammerherrn und Legations-Secretair, Freiherrn Pergler von Perglas, den Rothen Adler⸗Orden drit⸗ ter Klasse; so wie dem Musketier von Helldorf vom 18ten In⸗ tanterie⸗Regiment die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Ihre Majestät die Königin haben den Manufaktur und Mode— Waaren-Händler Bel⸗-Federhen zu Köln zu Allerhöchstihrem Hof⸗Lieferanten zu ernennen geruht.
Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl ist nach Genua zurück— gereist.
Dem A. Tischbein, technischen Dirigenten der Maschinen— Fabrik zu Buckau bei Magdeburg, ist unter dem 10. April 1847 ein Einsührungs⸗Patent auf einen parabolischen Centrifugal⸗Regulator in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen« setzung anf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. r
Angekommen: Se. Durchlaucht der Erbprinz Georg zu Sachsen⸗Meiningen, von Meiningen.
Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich LXXIV. zu Reuß⸗ Schleiz-Köstritz, von Jänkendorf.
Der General-Major und Commandeur der 1sten Garde-Land— wehr-Brigade, von Gerlach, aus der Priegnitz.
Berlin, den 12. April.
Heute Mittag 2 Uhr hatten sich die Mitglieder des Vereinigten Landtages in den Parade⸗ Kammern des Königlichen Schlosses ver— sammelt, um Sr. Majestät dem Könige persönlich vorgestellt zu werden.
Die Prinzen Königl. Hoheiten hatten sich in der Rothen Kam— mer des Corps de logis Königs Friedrich's J. Majestät, die Mit⸗ glieder der Herren-Kurie und der Hofstaat Sr. Majestät des Königs
in der kleinen Gallerie und in dem anstoßenden boisirten Zimmer, die Mitglieder der Kurie der drei Stände provinzenweise:
2) der Provinz Preußen in der folgenden Rothen Kammer;
b) der Provinzen Brandenburg und Pommern in der folgenden sogenannten Brandenburgischen Kammer;
c) der Provinzen Schlesien, Posen und Sachsen in dem angrän— zenden Ritter-Saale;
d) der Provinz Westfalen in der sogenannten Schwarzen Adler
Kammer, und
e) der Provinz Rheinlande in der anschließenden Rothen Sammt—
Kammer versammelt.
Bald nach 2 Uhr erschienen Se. Majestät der König und wur⸗ den Allerhöchstdenenselben durch den Kommissarius des Vereinigten Landtags, Geheimen Staats- Minister von Bodelschwingh, zu— nächst die Landtags-Marschälle und durch diese die Mitglieder der Kurien einzeln vorgestellt.
Bevor Se. Majestät Sich zu der folgenden Provinz wand ten, richteten Allerhöchstsie auch noch an die eben vorgestellten Pro— vinz-Mitglieder im Allgemeinen eine tief ergreifende Ansprache. Nachdem die Vorstellung beendigt war, begaben Sich Se. Mase stät mit den Prinzen Königlichen Hoheiten, den Geheimen Staats— Ministern, den sämmtlichen versammelten Landtags Mitgliedern und den wenigen anderen Gästen, welche die Räumlichkeit in der Zahl nur beschränkt zuließ, zur Tafel, die in der Bilder-Gallerie, in de— ren Seiten⸗Kammern und in den Kammern des Corps de logis der hochseligen Königin Elisabeth Majestät servirt war.
Während der Tafel geruhten Se. Majestät der König den Toast auf das theure Vaterland, den Vereinigten Landtag, unter Zufügung des herzlichen Wunsches seines segenreichen Wirkens, auszubringen, welcher Toast an allen Tafeln durch die an ihnen sitzenden Geheimen Staats-Minister wiederholt und mit Jubel begrüßt wurde, und als hierauf der Landtags- Marschall, Fürst zu Solm s- Hohen⸗-Solms⸗ Lich, und an den anderen Tafeln Landtags⸗Mitglieder der verschiede⸗ nen Stände Sr. Majestät die Gefühle innigen Dankes aussprachen, folgte ihren Worten aus allen Räumen ein schallendes Lebehoch.
Nach aufgehobener Tafel traten Se. Majestät in den Ritter⸗ Saal zurück, unterhielten Sich noch mit vielen der Gäste und ent⸗ ließen erst nach 6 Uhr huldvoll die Versammlung.
Bekanntmachung. 3 In Verbindung mit der Universität zu Bonn ist auf dem der—
selben gehörigen Gute Poppelsdorf bei Bonn eine höhere landwirth- schaftliche Lehranstalt nach dem weiter unten folgenden Plane errich tet und die Leitung derselben dem bisherigen Direktor der Königlich sächsischen land und forstwissenschaftlichen Akademie zu Tharant, Prosessor Dr. Schweitzer, anvertraut worden. Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß der Unterricht mit dem diesjährigen Sommer -Semester begin nen soll.
Berlin, den 11. April 1847. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Manteuffel.
1 n zur Errichtung einer landwirthschaftlichen Lehr-Anstalt in Poppelsdorf bei Bonn.
JJ
.
Die Anstalt soll
1) den mit einer hinreichenden wissenschaftlichen Vorbildung ver— sehenen und mit den Handgriffen ihres Gewerbes vertrauten jungen Landwirthen Gelegenheit geben, sich mit der eigentlichen Wissenschaft der Landwirthschaft, so wie mit den sogenannten Grund- und Hülfswissenschaften derselben, so weit bekannt. zu machen, wie es zu der rationellen und in allen Lagen und Ver— hältnissen erfolgreichen Bewirthschaftung eines Landgutes in der gegenwärtigen Zeit erforderlich ist;
2) den die Staats- und Rechtswissenschaften Studirenden, so wie Allen, für welche in ihrem künftigen Beruf einige Bekanntschaft mit den Grundsätzen eines rationellen Landwirthschafts⸗Betrie⸗ bes von Nutzen sein kann, ohne daß sie deshalb selbst prak⸗ tische Landwirthe sein wollen, die Gelegenheit darbieten, diese Grundsätze kennen zu lernen und von der praktischen Aus⸗ übung des Gewerbes, so wie von der Ordnung und Leitung einer Wirthschaft, eine anschauliche Vorstellung zu bekommen.
Sie soll demnach eben sowohl tüchtige Bewirthschafter grö⸗ ßerer und kleinerer Güter, gleichviel ob Besitzer oder Pächter oder blos Verwalter, bilden, als auch künftigen Verwaltungs⸗ Beamten, denen in ihrer Stellung eine mehr als oberflächliche Kenntniß des landwirthschaftlichen Gewerbes nöthig ist, zu der⸗ selben verhelfen.
Ein eigentlich praktischer Unterricht in dem Gewerbe und eine Unterweisung in den zu seiner Ausübung nothwendi⸗ gen Handgriffen wird dagegen auf der Anstalt nicht ertheilt werden.
II. Art und Gegenstände des Unterrichts.
8
Der zu ertheilende Unterricht besteht theils in wissenschaftlichen Vorträgen, die stets dem im vorigen 8 angedeuteten Zwecke ent⸗ sprechen müssen, theils in den zu ihrem besseren Verständniß erforder⸗ lichen praktischen Erläuterungen oder Nachweisungen.
X. Wissenschaftliche Vorträge. .
Die wissenschaftlichen Vorträge verbreiten sich nicht nur über das Fachwissen, sondern auch über die mit demselben in Verbindung stehenden Grund-, Hülfs- und Nebenwissenschaften; sie betreffen daher: =
a) Die Landwirthschaft in ihrem ganzen Umfange als Haupt— Wissenschaft, und zwar
1) die Lehre vom Ackerbau, gestützt auf Bodenkunde und
Pflanzen⸗-Physiologie; sie zerfällt in einen allgemeinen und
einen speziellen Theil. In jenem werden die Bodenkunde,
die Düngung und die Bearbeitung des Bodens, die Saat,
Pflege und Aerndte der landwirthschaftlichen Gewächse im
Allgemeinen gelehrt; in diesem wird eine genauere Anwei⸗
sung zum zweckmäßigen Anbau jedes dieser Gewächse er⸗
theilt;
2) die Lehre von der Viehzucht oder Thierproduction, die eben⸗ falls einen allgemeinen und speziellen Theil enthält. Im ersten wird von den verschiedenen Vieh-Racen, von der Paarung, Züchtung, Ernährung, Pflege und Mastung des Viehs im Allgemeinen; im zweiten von der Rind⸗, Schaaf⸗, Pferde-, Schweine⸗ ꝛc. Zucht im Besonderen gehandelt; die landwirthschaftliche Gewerbs- oder Betriebslehre, auch allgemeine Landwirthschaft genannt, welche allgemeine Re⸗ geln für die landwirthschaftlichen Geschäfte giebt und sich über Zweck der Landwirthschaft, über Arbeit, Land und Kapital, über Kauf und Pacht der Landgüter, über die Wirthschafts-Systeme, über die Einrichtung und Leitung der Wirthschaft, über Taxation und Buchhaltung verbrei⸗ tet. An diese Vorträge über die Landwirthschaft schließen sich diejenigen über Garten-, Obst⸗ und Weinbau an. b) Grundwissenschaften;
1) die Naturwissenschaften, namentlich Chemie und Phy⸗ sik, Thier, Pflanzen- und Steinkunde, immer in Bezie⸗ hung auf die Landwirthschaft oder so weit sie dem Land⸗ wirth zu einem einsichtsvollen zweckmäßigen Betriebe seines Gewerbes von Wichtigkeit sind;
2) die mathematischen Wissenschaften, insbesondere angewandte Geometrie, Stereometrie, Statik, Hydrostatik und Maschi⸗ nenlehre, verbunden mit Uebungen im Feldmessen, Nivelli— ren, Planzeichnen 2c. ;
3) die Volkswirthschaftslehre, insoweit sie der landwirthschaft—
lichen Gewerbslehre zur sicheren Begründung dient. e Hülfsmissenschaften;
—
ch D —
ĩ die landwirthschaftliche Technologie,
Zur Literatur über die ständischen Gesetze vom z. Februar.
Die Aufgabe des ersten Vereinigten Landtags in Preußen, beleuchtet von Karl Biedermann. Nebst einer vergleichenden Zusammenstellung aller bisher erschienenen Schriften über die Verordnungen vom 3. Februar. Leipzig, Georg Wigand's Verlag, 1847.
Unter diesem Titel ist vor wenigen Tagen eine Schrift erschienen, die im Widerspruche mit denjenigen, welche, von derselben politischen Grund— Ansicht, wie der Verfasser, ausgehend, über die Verordnungen vom 2. Februar sich haben vernehmen lassen, für die Rechtsbeständigkeit dieser Verordnun— gen in die Schranken tritt und mit besonderer Gründlichkeit und Schärfe die Angriffe zurückschlägt, welche namentlich von einem vor— maligen preußischen Justiz- Beamten in einer von den verschiedensten Seiten her gemißbilligten Weise und, wie das Ober -⸗Landesgericht zu Bres—⸗ lau bereits anerkannt hat, sogar unter Uebertrefung der Sttafgesetze, gegen jene Verordnungen, gerichtet worden sind. Man' wird die Sffenhei' des Derrn Profe sor Biedermann, zugleich aber auch die völlige Unangreifbarkeit jener Verordnungen bei deren unbefangener und ehrlicher Zusammenstellung mit den bisherigen ständischen Gesetzen, anerkennen müssen, wenn man sieht, wic, derselbe, mit sichtbarem Widerstreben, aber von bem Gewichte der Hründe überwunden, seine Beweisfül ; 5
. . ührung gegen die Zulässigkeit einer von Verblendeten in Anregung ebrachten Inkompetenz Erklä ll Resi nation mit dem ren schlleß . petenz⸗Erklärung vo esig⸗
„Es ist uns aufrichtig leid, daß wir durch alle diese Auseinandersetzun⸗
gen den liebsten Wünschen fo Vieler und unseren eigenen nach einer bes⸗
seren, zeitgemäßeren Repräsentation des preußischen Volks, als die gegen⸗ wärtige ist, gleichsam den Boden unter den Füßen wegziehen, auf den sie
so gern sich stützen, auf dem sie so gern sich gesichert und berechtigt träu— men möchten.“
Als Staatsrechtskundiger beugt sich hiermit der Herr Professor Bieder— mann vor der Macht der Wahrheit, vor der Gewalt der Gründe; jene Re— signation und diese Ehrfurcht vor Recht und Gesetz verlassen ihn aber, in— dem er als Rathgeber der Stände aufzutreten sich berufen fühlt. Da er— liegt er den eigenen Wünschen, da vergißt er, daß er selbst den Boden weg⸗ gezogen hat, auf den er sich zu stellen den Ständen zumuthet, da kennt er die Bande des Gesetzes, womit er selbst gewisse Gelüste bändigte, nicht mehr. Er zerreißt diese Bande, zerschlägt das von ihm selbst in seine Würde wieder eingesetzte Gesetz und meint mit dessen Trümmern und Scherben für die Stände den Boden bilden zu können, den er im Gesetze nicht finden konnte. Auch hierbei aber erkennen wir die Offenheit des Ver— fassers an, mit der er p. 292 seiner Schrift ohne Scheu die Stände zum Ungehorsam gegen das Gesetz und gegen den Kö— niglichen Geber desselben aufruft. Solche Offenheit hat fast ein Recht darauf, daß man ihr die Inkonsequenz vergebe, andererseits aber auch ihr in gleich offener Weise erwiedere, es sei das schwerste Unrecht, die eigene wohlerwogene Ueberzeugung wissentlich der Parteitaftit zum Opfer zu bringen. Was aber sollen die Stände mit dem ihnen ge— gebenen Rath machen? Sie dürften lächeln, daß der Herr Professor Bie— dermann ihnen zumuthet, dem Gesetze, wie er selbst, bei dessen Prüfung die Ehre zu geben, aber, wenn es darauf ankömmt, es auszuführen, sich darüber hinauszusetzen.
Verein der Kunstfreunde im preußischen Staate.
Zur Jahres -Versammlung des Vereins der Kanstfreunde jm preußi⸗ schen Staate werden die geehrten Mitglieder des Vereins
auf den 5. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, im Vereins ⸗Lokale, Unter den Linden Nr. 2, mit dem ganz ergebensten Bemerlen eingeladen, daß in der Versammlung
1) der Jahresbericht erstattet,
2) eine neue Wahl des Vorstandes und Ausschusses nach Maßgabe des §. 27 des revidirten und von Sr. Majestät dem Könige unter dem 6. Februar d. J. Allerhöchst bestätigten Statuts veranlaßt,
3) der Entwurf zum Reglement der nach S. 4 des Statute zu gründen den Vereins-Kunstsammlung zur Genehmigung vorgelegt, ;
4) über die Vertheilung der Prämien aus der von Seydlitz schen Stiftung beschlossen, und
5) die Verloosung der im vorigen Ja Kunstwerke bewirkt werden soll. . April e, ist der Beitritt
Bis 8 Tage vor dem Teimine, also bis zum 27. 2 . neuer ö und die Einzahlung den rückständigen Beiträge der älteren
qssia; is dahin nicht gemeldet und die Beiträge pro 1846 — 47 , ,, n, e e, der Kunstwerke nicht Theil nehmen und die Vereins gabe pro 1846 = 47 nicht empfangen.
ĩ 5. Mä 1817. . j ; . 2. en. der Kunstfreunde im preußischen Staate.
von Vieb ahn. Schweden. Sachse. Keibel.
J Im Feuilleton Nr. 102 der Allg. Preuß. 3Zt 6 r e eg ng v. 6. lies: siechten statt „siegten“. 8
hre für den Verein erworbenen
— 1 —