1847 / 103 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

) Thierheilkunde,

3) landwirthschaftliche Baukunst,

4) Landwirthschaftsrecht,

5) Geschichte und Statistik der Landwirthschaft.

B. Praktische Erläuterungen. §. 4. ĩ

Die praktischen Erläuterungen und Uebungen n Bezug ef Landwirthschaft werden nur darin bestehen, daß die Alademj fer das im Hörsaal Vorgetragene auch so viel wie möglich in der Ausfüh⸗ rung zu sehen bekommen, sobald es von dem Gewöhnlichen und Be⸗ kannten abweicht, und daß sie Gelegenheit erhalten, an einzelnen wich⸗ tigen landwirthschaftlichen Beschäftigungen Theil zu nehmen, in frü⸗ her gelernten Handgriffen sich zu üben, das richtige Verfahren bei Anstellung vergleichender Versuche kennen zu lernen und mit gut ge⸗ führten Wirthschaften, so wie mit den verschiedenen Betriebs- Arten, bekannt zu werden. 26 : ̃

Zu diesen praktischen Erläuterungen und Uebungen dienen die mit der Anstalt verbundene Wirthschaft in Poppelsdorf und Exkur⸗ sionen, die von Zeit zu Zeit in die Umgegend und während der Ferien auch in entferntere Gegenden zu unternehmen sind. Ueberhaupt wird es der Anstalt an keinem Hülfsmittel fehlen, das den theoretischen und praktischen Unterricht fruchtbar machen und beleben kann; dazu gehören der botanische Garten, das zoologische Museum, die Mine⸗ ralien Sammlung, das chemische Laboratorium, das physikalische und das technologische Kabinet der Universität in Bonn, ferner eine land— wirthschaftliche Modell⸗Sammlung, eine Bibliothek u. s. w.

Die praktischen Uebungen, welche der Unterricht in der Chemie, der Feldmeßkunst und der Thierheilkunde erfordert, werden von den betreffenden Lehrern unter Benutzung der hierzu nöthigen Hülfsmittel den Zwecken der Anstalt gemäß eingerichtet und geleitet werden.

§. 5. Dauer des Lehrkursus. .

Die Vorträge umfassen einen zweijährigen Lehrkursus in vier Semestern, welche hinsichtlich ihres Anfangs, ihrer Dauer und ihres Schlusses ganz mit denen an der Universität in Bonn zusammenfallen.

S§. 6. ; Spezieller Lehrplan.

Der spezielle Lehrplan, welcher die für jeden neuen Jahrgang getroffenen näheren Bestimmungen hinsichtlich der Vertheilung und Reihenfolge der wöchentlichen Sectionen und eine übersichtliche Zu sammenstellung der den einzelnen Vorlesungen gewidmeten Tagesstun⸗ den enthält, wird jedesmal zu Ostern für zwei Halbjahre von dem Direktor der Anstalt mit Zuziehung der übrigen Lehrer entworfen und, nachdem er von dem Kuratorium derselben (8. 17) bestätigt worden, bekannt gemacht.

IV. Aufnahme der auf der Anstalt Studirenden und nähere Bestimmungen für ihr Studium. . §. 10. Aufnahme der auf der Anstalt Studirenden. Diejenigen, welche die landwirthschaftliche Lehranstalt zu ihrer Ausbildung benutzen und sich auf selbiger förmlich aufnehmen lassen wollen, sind, wie bereits im §. 1 angedeutet worden,

1) theils solche, die sich daselbst zu tüchtigen theoretischen und praktischen Landwirthen auszubilden beabsichtigen; .

2) theils solche, die sich den Studien der Rechtskunde und Kame ral-Wissenschaften auf der Universität widmen und daneben oder nach deren Vollendung noch mit dem landwirthschaftlichen Gewerbe in allen seinen Verzweigungen sich genau bekannt ma— chen wollen, um späterhin in das Verwaltungsfach mit desto sicherer Aussicht auf Erfolg eintreten zu können;

3) oder endlich solche, die schon früher einem anderen Berufe obgelegen haben und sich nunmehr der Landwirthschaft widmen wollen.

Die Aufnahme Bedingungen für diese drei Klassen sind verschie⸗ den, und es ist in dieser Hinsicht Folgendes festgesetzt: .

a) Sämmtliche an der Anstalt Aufzunehmende müssen sich, ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf oben angegebene Zwecke bei der Universitit in Bonn immatrikuliren und bei der dortigen philosophischen Fakultät inskribiren lassen, um dadurch in die vollen Rechte der eigentlichen Studirenden zu treten. Die Auf nahme kann, wie an der Universität, bei dem Beginne jeden Semesters stattfinden.

b) Zum Behuf dieser Inmatriculation ist es nicht nothwendig,

daß diejenigen Inländer, welche der ersten Klasse angehören, d. h. diejenigen, welche ohne Ansprüche auf Staatsdienste der— einst die Landwirthschaft oder ein anderes gewerbliches Ge chäft betreiben wollen, vor dem Besuch der Anstalt ein vor— chriftmßiges Zeugniß der Reife zu den Universitäts- Studien eibringen. Dagegen müssen ste sich zu Protokoll verpflichten, daß sie auf ihre solchergestalt erlangte Zulassung zur Univer= sität einen Anspruch auf Anstellung im gelehrten, Staats- oder

KRirchendienst nicht begründen wolken. d fue dieser Maßgabe ist zu ihrer Aufnahme nur nöthig, . * glutbeftigt ige bes Zeugniß über ihr bisheriges sittli⸗ 3. Der en so wie den Rereptionsschein und ein Zeugniß ters der Anstalt beibringen, welches aussagt, daß er

n n en Kenntnisse für hinreichend vorbereitet zur

Um dem Direktor die Ausstellung eines solchen Zeugnisses

zu erleichtern, auch wohl ; 8.

von Seiten einer ere bier eser, er griem uese. Prüfung lich zu machen, wird Veme! Er en gs, Konni sston mög⸗ die Anstalt' filr raf , ne iel fen zur Aufnahme in nich. aus der ersln lee edel edle, ob fie, gleich , n gigen . Genn eines Ghmnasiums mit dem vor⸗

schriftsmäßigen Zeugnisse zu den Unwwerlehd ; 2 gnglee zu den Universitäts Studien entlassen

werden, doch durch das Zeugniß einer ntlass f ̃ Ig dniß w eines Gymnasial-Direktors nachweisen, daß sie, zum Eintritt in die erste l gl tors Gymnasiums für fähig anzusehen seien. . . eines welche von einer zu Entlassungs- Prüfungen berechti aer . ren Bürger⸗ oder Realschule mit dem voꝛschrist e . en höhe⸗ nisse der Reife abgegangen sind, sollen ohne en Jeug⸗

er Ren sol wiederholte Prü-

ung für reif zur Aufnahme in die landwirhschaftli life erachtet werden. hschastiche Lehr

Ueberdies wird in Bezug auf diese Klasse von Akademikern welche sich zu eigentlichen Landwirthen ausbilden wollen, sehr ewünscht, daß sie vor der Aufnahme auf der Anstalt mit der raxis ihres Gewerbes sich vertraut gemacht haben und sich hierüber durch Zeugniß ausweisen können.

c) Dagegen müssen die zur zweiten Klasse der Akademiker gehö—⸗ rigen Inländer behufs ihrer Immatriculation außer dem Re— ceptionsschein des Direktors der Anstalt auch noch das vor— e, ed. Zeugniß der Reife zu den Universitäts- Studien eibringen.

d) Die Akademiker der dritten Klasse endlich, in welche auch alle

Ausländer mitbegriffen sind, die auf diesseitige Staatsdienste

keinen n, machen, 2. darüber die oben unter lit. b.

gedachte Erklärung zu S oll abgeben und haben ebenfalls

die daselbst genannten Zeugnisse beizubringen, boch ist in letz⸗

476

terer Beziehung weniger streng zu verfahren, sobald nur das Zeugniß über ihre bisherige sittliche Führung befriedigend ist. §. 11.

Der Direktor trägt die sich Anmeldenden, sobald gegen ihre Zeugnisse nichts einzuwenden ist und er Ursache hat, sie zur Auf⸗ nahme für tüchtig zu erachten, in eine besondere Liste ein, nimmt ihnen das Versprechen eines sittlichen Wandels und eines beharrlichen Fleißes, so wie einer strengen Befolgung der akademischen Gesetze, ab und ertheilt ihnen dann den Aufnahmeschein, nach dessen Vorzeigung ihre Immatriculation und Inscription bei der philosophischen Fakul tät der Universität in Bonn erfolgt. Sollte die Immatriculations⸗ Kommission in einzelnen Fällen aus besonderen Gründen die Imma⸗ triculation noch für bedenklich halten, so hat sich dieselbe darüber mit dem Direktor zu verständigen.

m

Eintrittsgeld, Honorarzahlung.

Die auf diese Weise zu wirklichen Mitgliedern der Anstalt auf—⸗ genommenen Akademiker zahlen außer den bei der Universität in Bonn zu entrichtenden Immatriculations- und Inscriptions Gebühren an die Kasse des Lehr-Instituts 6 Rthlr. Eintrittsgeld und dann 140 Rthlr. Honorar für das erste Semester. Das in den folgenden Semestern zu bezahlende Honorar beträgt gleichfalls 40 Rthlr. für das zweite, 30 Rthlr. für das dritte und 20 Rthlr. für das vierte Semester, so daß das Honorar für den fesigesetzten vollständigen zweijährigen Lehrkursus sich im Ganzen auf 130 Rthlr. beläuft.

Es ist zwar kein Akademiker genöthigt, sich schon bei der Auf— nahme zur Abhaltung eines vollständigen Kursus zu verpflichten; im Gegentheil steht es jedem frei, vor der Hand diese Verpflichtung nur auf 3 Jahr zu übernehmen; doch ist es zu wünschen, daß die Auf— zunehmenden sich gleich anfangs über ihre desfallsige Absicht erklären und mit dem Direktor verständigen.

Die Zahlung des festgesetzten Honorars muß jedes Semester pränumerando gsschehen, und ist davon die Erlaubniß zum Besuch der Vorlesungen abhängig.

Für dieses Honorar erhält jeder Akademiker das Recht, an allen Vorträgen, welche auf dem speziellen Lehrplan verzeichnet und als die der Anstalt eigenthümlichen anzusehen sind, Theil zu nehmen, ohne weiter etwas dafür zu entrichten.

Die Akademiker, welche einen vollständigen Kursus durchmachen wollen, sind aber gehalten, sämmtlichen Vorträgen in der angegebe— nen Ordnung beizuwohnen, wenn sie nicht zur Genüge bewiesen ha ben, daß sie mit dem Gegenstande des einen oder des anderen Vor— trags bereits vollkommen vertraut sind und ihnen in Folge dessen vom Direktor die Erlaubniß ertheilt worden ist, die für die betreffende Vorlesung bestimmte Zeit anderweit zu benutzen.

Eine solche Dispensation hat jedoch keinen Einfluß auf die an⸗ gegebene Honorar-Zahlung, welche vielmehr ganz auf gleiche Weise stattfindet, es mögen die vorgezeichneten Lehrstunden sämmtlich oder nur eine oder die andere belegt werden.

Will ein Akademiker außer den für die landwirthschaftliche Lehr⸗ Anstalt eigentlich berechneten Vorträgen auch noch die eine oder die andere Vorlesung auf der Universität in Bonn besuchen und ver⸗ stattet ihm solches seine Zeit, so hat er dazu die Erlaubniß des Di⸗ rektors nachzusuchen und sich demnächst mit den betreffenden nach eigenem Ermessen zu wählenden Lehrern wegen des zu zahlenden Honorars zu einigen.

§. 13. Honorar⸗Erlaß. .

Das an die Anstalt zu zahlende Honorar ganz oder theilweise zu erlassen, ist nur in den Fällen gestattet, wo die darum Nachsuchen⸗ den ihre wirkliche Bedürftigkeit durch zuverlässige Zeugnisse unzweifel= haft dargethan und während, eines halbjährigen Aufenthalts auf der Anstalt durch Fleiß und sittliches Betragen bewiesen haben, daß sie einer solchen Begünstigung würdig sind. .

Hieraus ergiebt sich, daß die Zahlung des Honorars für das erste Semester jedenfalls geleistet werden muß; jedoch kann der Be⸗ trag desselben unter geeigneten Umständen denen, welchen später die weitere Zahlung des Honorars ganz oder theilweise erlassen worden, wieder erstattet werden.

Gesuche um einen solchen Erlaß sind bei dem Kuratorium der Anstalt einzureichen, welches sich dabei innerhalb der Gränzen des festzusetzenden Etats zu halten oder bei beabsichtigter Ueberschreitung des Etats die Genehmigung des Ministeriums des Innern einzu— holen hat.

8. 14. Besuch der Vorlesungen von Seiten anderer Studirenden.

Sollten Studirende, die bereits auf der Universität in Bonn immatrikulirt und bei einer der verschiedenen Fakultäten inskribirt sind, einzelne von den eigentlich nur für die Anstalt berechneten Vorträgen mit annehmen wollen, so haben sie hierzu bei dem Direktor der An— stalt die Erlaubniß nachzusuchen, welcher das zu zahlende Honorar im Verhältniß der Vorlesungen, deren Annahme, beabsichtigt wird, festzusetzen hat. Auch diese Honorare fließen in die Kasse der Lehr— Anstalt. Diejenigen aber, welche mehr als drei Lectionen an der Anstalt täglich besuchen wollen, müssen sich förmlich auf derselben aufnehmen lassen und außer 6 Rthlr. Eintrittsgeld das volle Hono— rar nach Vorschrift (s. 8. 12.) an die Kasse der Anstalt zahlen.

V. 2 . 66 Die Akademiker erlangen durch ihre Immatriculation und In— scription das akademische Bürgerrecht und die dadurch bedingten Vor⸗ rechte der Studirenden, insbesondere den privilegirten Gerichtsstand derselben. Sie sind demnach namentlich in Disziplinar- und Polizei

Angelegenheiten, so wie im Fall einer gerichtlichen Untersuchung, ganz

den übrigen Studirenden auf der Universität Bonn gleich zu be—

handeln.

Die dem Universitäts-Rektor allein nach den desfallsigen Bestim⸗

mungen zustehenden Disziplinar-Befugnisse werden in Beziehung auf

die Akademiker von dem Direktor der Anstalt ausgeübt. Das Recht, an der landwirthschaftlichrn Lehr⸗Anstalt Theil zu nehmen, geht verloren: .

a) durch Verwirkung der Exklusion, des consilii aheundi und der Relegation; ö.

b) durch Wegweisung von der Anstalt, welche nicht als Strafe, sondern als Disziplinar- und polizeiliche Maßregel und, um den nachtheiligen Einwirkungen eines unsittlichen und unfleißi⸗ en Akädemikers auf die übrigen zu begegnen, auf Antrag des

irektors und der übrigen Lehrer von dem Kuratorium der ghet ausgesprochen werden kann.

zu mier e g e enen steht es zwar frei, Vorstellungen dagegen

horde Hen abr ch aber, wenn in deren Folge die file nn e⸗

chig macken, n pruch zurückzunehmen sich bewogen fühlt, anhei⸗

„ademselben unbedingt und ohne Weigerung . st eht,

14. i . durch neu gegebene Veranlassung genöthigt VI. Zeug nisse.

k Der Direltor und die Lehrer haben den Fleiß, die Fortschritte

und das sittliche Verhalten der Akademiker sorgfältig zu überwachen, und, den auf diese Weise darüber erlangten Ansichten gemäß, stellt der Direktor im Einverständniß mit den übrigen Lehrern und unter Konkurrenz des Rektors und Richters der Universität in Bonn jedem Abgehenden ein Zeugniß über seinen Fleiß und sein Betragen aus. Wünscht der Abgehende jedoch zugleich ein Zeugniß über seine erwor benen Kenntnisse, so hat er sich zuvor einer Prüfung zu unterwerfen, deren Resultate in diesem Zeugniß niedergelegt und von jedem der Prüfenden durch Namens- Unterschrift beglaubigt werden.

VII. Kuratorium.

K .

Die Ober⸗Aufsicht über die ganze Lehr⸗-Anstalt und die daran angestellten Lehrer wird von einem dazu bestellten Kuratorium geführt, welches aus folgenden vier Mitgliedern zusammengesetzt ist:

1) dem Königlichen Kurator und Regierungs Bevollmächtigten der rheinischen Friedrich Wilhelms - Universität zu Bonn, welcher darin den Vorsitz führt, .

2) einem Kommissar des Königlichen Ministeriums des Junern,

3) dem Präsidenten des rheinpreußischen landwirthschaftlicheu Vereins, ö .

4) einem von diesem Vereine auf drei Jahre zu erwählenden putirten. . J Dieses Kuratorium wird das Beste der Anstalt zu wahren und

insbesondere ihr Verhältniß zur rheinischen Universität günstig zu ge

stalten suchen.

M. Ve

8 18.

Die Angelegenheiten der Anstalt ressortiren von dem Königlichen Ministerium des Innern und, so weit die Interessen der Universität Bonn dadurch berührt werden, gleichzeitig von dem Königlichen Mi nisterium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten.

An die hiernach betreffenden Ministerien hat das Kuratorium die erforderlichen Berichte und etwaige Anträge zu richten.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten.

(gez Eichhorn.

Der Minister des Innern. (gez von Bodelschwingh.

Berichtigung. ; In der Monats⸗Uebersicht der preußischen Bank, Nr. MW dieser Zeitung, S. 443, Sp. 1 ist unter ) statt: „Actien zu lesen: Aktiva.

Uichtamtlicher Theil. Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Se. Masestät der König hat den bisherigen Legations- Seeretair bei der diesseitigen Gesandtschaft in Berlin zum Minister-Residenten am griechischen Hofe ernaunt.

Am 8. April ist der neue, acht Bogen starke Armee-Befehl er schienen. Der General- Lieutenant Rittmann, Kommandant von In golstadt, ist pensionirt und der, bisherige Kommandant von Würzburg, General-Masor Haren, zu seinem Nachfolger ernannt worden. Be fördert wurden 3 Obersten zu General Majors, 4 Oberst-Lieutenants zu Obersten, 8 Majors Bu Oberst-Lieutenants, 12 Hauptleute zu Majors, 16 Hauptleute 2ter Klasse zu Hauptleuten l ster Klasse, 6 Dber Lieutenants zu Rittmeistern, 26 Ober-Lieutenants zu Haupt leuten 2Tter Klasse, 42 Unter-Lieutenants zu Ober Lieutenants, 39 Junker und 10 Unteroffiziere und Kadetten zu Unter Lieutenants und 21 Unteroffiziere und Kadetten zu Junkern.

Königreich Sachsen. (Lpz. Ztg.) Am 22. März wohnte Se. Königl. Hoheit der Prinz Albert einer Sitzung im Kriminal Senate des Ober-Appellations- Gerichts bei und wurde von dem Prä sidenten des Gerichtshofes, Wirkl. Geheimen Rathe Dr. von Lan genn, mit folgenden Worten begrüßt:

„Mit Freude und mit vaterländischem Hochgefühl begrüßen wir Ew. Königl. Hoheit in unserer Mitte. Ich darf hinzufügen, daß für mich noch ganz besonders dieser Augenblick ein rührender und feierlicher sei.

„Mir ward die Ehre zu Theil, Ew. Königl. Hoheit Jugend zu lei- ten, Ihnen in einigen Disziplinen Unterricht zu ertheilen; jetzt sehe ich Sie, mein geliebter Prinz, herangewachsen, jetzt sehe ich meine Hoffnungen theils erfüllt, theils der Erfüllung immer mehr entgegenreifen, es sind dies Hoff nungen für Fürst und Vaterland.

„Ew. Königl. Hoheit ist noch in frischem Andenken, wie oft die Ge— rechtigkeit und die Rechtspflege Gegenstand unserer Gespräche, unserer Stu dien waren; ich freue mich, daß ich heute mit vollster Wahrheit, mit Bei fall meines Gewissens, als Vorstand des obersten Gerichtshofes unseres Va— terlandes, in Gegenwart meiner kollegialischen Freunde sagen darf, daß der Gerechtigkeit nie anders gedacht ward, als daß sie sei eine Basis alles Staatslebens, ein guter Schild für Fürst und Volk.

„Ew. Königl. Hoheit Geist und Herz waren früh erfüllt mit der ewigen Wahrheit, daß man Heil dem Könige rufen könne, dessen Thron ruhet auf Gerechtigkeit, Heil dem Volke, welches regiert wird von einem gerechten Könige. Früh wurden Sie, mein Prinz, geführt zu den Tafeln Klio's, wo diejenigen, welche Gerechtigkeit übten, umgeben sind mit ewigem Ster nenkranze, und die, welche der Gerechtigkeit absagten, im Schatten der Nacht stehen. .

„Wo die Justizpflege sich nicht selbstständig bewegt, wo der Richter den reinen Richterstab beuget vor Ansehen der Person und aus Neben rücksicht, da welket die Blüthe des Landes, da ziehet ein das Verderben, da erbleicht der Glanz des Thrones, da erlischt der Ruhm des Volkes. U

„Schwert und Waage, dies sind die Anfänge unserer Fürsten, und wie

unsere Väter dem Banner der Markgrafen von Meißen aus dem Hause

Wettin und dem Feldrufe unserer Kurfürsten des heiligen Reichs deutscher Nation folgten, so suchten und fanden sie auch ihr Recht bei und unter ihren Fürsten; und wenn es eine Zeit gab, wo man zweifeln mochte, ob das gute Recht noch seine Herrschaft habe, so verschwand diese Zeit vor dem Sonnenglanze wiederkehrender Gerechtigkeit, und Asträʒa trat wieder zu dem Lande. ; . „So werden auch Sie, mein Prinz, dereinst den erhabenen Beispielen eines edelen Friedrich Christian, eines gerechten Friedrich August, eines mil- den Anton folgen, folgen dem erhabenen Beispiele unseres agi genden ede len Königs, dem Beispiele und den Lehren Ihres durchlauchtigsten Vaters, dessen Ziel ist: Gerechtigkeit in Gedanken und Werken. „Ew. Königl. Hoheit treten in eine Abtheilung unseres Gerichtshofes, welché sich damit beschäftigt, einerseits dem Strafgesetze des Staats Ge nüge und Achtung zu verschaffen, andererseits der Schutz der Unschuld zu sein. Heilig ist unser Geschäft; von Beurtheilung der Sachen, deren Vo⸗ lumina Sie hier vor Sich sehen, hängt ein Theil des öffentlichen Wohles ab, eben so wie das Wohl und, Wehe der besonders Betheiligten. Es sollen die Schuldigen das Recht fürchten, und die, welche sich keiner Schuld bewußt sind, Hoffnung fassen. ; ien. „Vorzugsweise nahe steht dem Fürsten die Strafgerechtigkeit, denn hat sie ihr 3. geübt, dann erwägt der Fürst das edle hehre Necht der Gnade, welche die Tochter ist, nicht der Willkür, sondern milder Weisheit. „So möge denn der Tag, wo Ew. Königl. Hoheit uns zuerst mit Ihrer Gegenwart erfreuten, segensreich sein, wir werden dessen eben so in Liebe und Treue, gis mit Hoffnung gedenken. ; j „Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen, mein ei n junger Herr, die Worte eines klassischen Alten zurufe in Bezug auf Sie selbst: amque et nobilis et decens Et pro sollicitis non tacitus reis Et centum puer artium Late signa feres Savoniae tuae.“

Großherzogthum Baden. Die Karlsruher Zeitung enthält in einer ihrer letzten Nummern eine Uebersicht der von Sei ten der Regierung getroffenen Maßregeln zur Linderung des in vielen Gegenden des Großherzogthums herrschenden Nothstandes. Hiernach hat die Großherzogliche Regierung im Spätjahr 1846 im Auslande 26,0090 Malter Roggen und 10,000 Malter Weizen aufkaufen lassen. Darunter besinden sich ungefähr 10,900 Malter Getraide für die Militair⸗-Verwaltung, welche dasselbe ihren Brod-Lieferanten um be⸗ stimmte Preise abgiebt, so daß diese nicht nöthig haben, ihren Bedarf auf den Märkten zu kaufen nnd dadurch die Preise zu steigern. Anfangs des gegenwärtigen Jahres sind weitere große An käufe an Weizen, Roggen und Gerste in Auftrag gegeben worden, wovon 10000 Malter theils eingetroffen sind, theils bald erwartet werden; der Rest wird in den Monaten Mai und Juni eintreffen. Die angekommenen Früchte liegen in den Depots Heidelberg, Mannheim, Bruchsal, Durlach, Offenburg, Em mendingen, Waldkirch, Freiburg, Müllheim, Lörrach und Bonndorf. Bei diesen Depots sind die Ausmündungen der Schwarzwaldthäler besonders bedacht, weil allen Berichten nach der größte Getraide— mangel im Schwarzwald herrscht. Das Depot in Heidelberg dient zunächst für den Odenwald, in Mannheim ist ein Reserve⸗ Depot. Der Bedarf vieler Gemeinden ist durch diese Zuschüsse bis zur nächsten Aerndte gedeckt. Abgegeben wird die Frucht gegen den Selbstkosten—⸗ preis, mit Abzug einer Vergütung wegen der Frachtkosten auf große Entfernungen vom Orte des Depots bis zum Orte des Verbrauchs. Gemeinden, welche die Zahlungsmittel gegenwärtig nicht aufbringen können, erhalten Bergfrist bis nach der Aerndte; für notorisch arme Gemeinden zahlt die Armen-Kasse ganz oder theilweise. Seit einiger Zeit hat man vorsichtige Versuche angeordnet, Früchte auf die Märkte zu bringen, um die Marktpreise einigermaßen herabzudrücken. Ob schon in einem großen Theile des See- Kreises und in mehreren Ge genden des Odenwaldes zwar an Getraide kein Mangel ist, befinden sich doch einzelne Gemeinden in jenen Gegenden in bedrängter Lage, und für diese wurde augenblicklich durch Suppen -Anstalten oder durch Abgabe von Brod gesorgt, wofür has erforderliche baare Geld theils aus der Amts-Kasse, theils aus Stiftungsmitteln genommen wurde. Da man annahm, daß die Unterstützung durch öffentliche Arbeiten die zweckmäßigste sei, hat man nach Möglichkeit ihren Beginn beschleu nigt; auch hat das Großherzogl. Finanz-Ministerium kürzlich die Er mächtigung ertheilt, den durch die Noth bedrängten Gemeinden Ge— legenheit zum Verdienst durch Kultur Arbeiten auf Staats- Domainen zu verschaffen, obschon die betreffende Budget- Position längst über schritten ist. Schließlich wird erwähnt, daß die Verordnung vom 21. Januar d. J. in Betreff der Unterstützung und Beschäftigung der Armen durch die Gemeinden selbst im Allgemeinen pünktlich voll zogen sei.

,,,,

Paris, 9. April. Die Deputirten-Kammer hat gestern den Gesetzentwurf über die Vergleiche hinsichtlich streitiger Domanial Grundstücke mit 227 gegen 5 Stimmen angenommen und dann die einzelnen Artikel eines Gesetzentwurfs votirt, mittelst dessen der Re gierung ein Kredit von 162,100 Fr. zum Ankauf verschiedener wissen—⸗ schaftlicher Sammlungen eröffnet wird. ;

Die Budgets-Kommission der Deputirten= Kammer hat sich ge stern über das Ministerium des Innern ausgesprochen. Sie billigt den größten und wichtigsten Theil der vom Minister verlangten Zu schüsse. Unter diesen befindet sich eine Zulage von 190,000 Fr. für das Theatre frangais unter der Bedingung, daß 60,000 Fr. zur Abzahlung der Schulden desselben verwendet werden. Die für das Material der Central -Verwaltung so wie die für die Bestreitung aller Kosten gewisser vom Staat erhaltener Gefängnisse erforderliche Summe wurden genehmigt; eben so eine Gehaltserhöhung für die Unter-Präfekten von 5 Städten, die mehr als 10,000 Ein— wohner haben, dagegen nicht für 17 andere an kleineren Orten. Der Posten für das Odeum 2 heater wurde auf 60,000 Fr. herabgesetzt.

Zu dem Gesetz-Entwurf über die Noten der französischen Bank sind in der Deputirten Kammer drei Amendements eingereicht: zwei, von den Herren Faucher und Lestiboudois, schlagen vor, daß diese Bank und die Departemental-Banken zur Ausgabe von Noten zu 106 Fr. ermächtigt werden sollen; das dritte, von Herrn Garnier Pages, besteht in zwei Artikeln, welche besagen, es solle keine Konvertirung von Bank- Kapitalien in Renten gestattet, der Reserve-Fonds solle fer— nerhin in der bisherigen Weise verwaltet werden und der Gesammt⸗ werth der von der Bank auszugebenden Noten niemals den vier fachen Betrag ihres Kapitals übersteigen.

Da die vollbrachte Thatsache des Ministerwechsels in Spanien nicht mehr zu ändern ist, sucht das Journal des Débats heute seinen Trost darin, daß es sich sagt, Spanien sei überhaupt das Land, wo das Unerwartete, Unvorhergesehene eine Hauptrolle in den Er— eignissen spiele, und wo man nicht nach tiefliegenden Ursachen für irgend eine politische Begebenheit spüren dürfe; es würde vielmehr gegen alle Regel, es würde außerordentlich, ja fast beunruhigend sein. wenn ein Ministerium dort lange sich hielte; dann würde man auf eine Verän⸗ derung, auf eine Störung in der politischen Verfassung des Landes schließen müssen. Andere wollten sich freilich in diese Ansicht der Dinge nicht finden, und so sei ein englisches Blatt sehr verwundert darüber, daß das Journal des Debats nicht laut seine Stimme gegen Pacheco und seine Kollegen erhebe; es wolle deshalb eine neue französische Intrigue wittern; Herr Guizot könnte ja wohl auch bei diesem Kabinetswechsel, den man für ein, Werk des englischen Ge, sandten zu Madrid ausgebe, macchiavellistischerweise seine Hände mit im Spiel haben. Wieder anders lege sich die französische Opposi tions Presse die Sache aus; ihr zufolge habe Herr Guizot England eine Genugthuung geben wollen und dazu keine bessere Gelegenheit gefunden, als Herrn Bulwer und dessen Freunden freies Feld zu lassen, aber das sei nur der erste Schritt, Herr Guizot habe noch ganz an— dere Pläne: es handle sich für ihn um nichts Geringeres, als den Pro gressisten und den Engländern den Sieg zu sichern, damit diese das spanische

477

Die Presse meint, das neue spanische Ministerium spreche ge⸗ rade wie seine Vorgänger. Nach der Sprache des Herrn Pacheco zu urtheilen, könne ö nicht erkennen, daß eine solche Kluft zwischen den Puritanern und Moderados des letzten Ministeriums läge. Sie meint, daß das neue Kabinet noch keine entschiedene Majorität für sich habe, denn das Vertrauens Votum, das die Cortes gegeben, sei ein Votum für Salamanca's Privat⸗-Redlichkeit gewesen. Die Pro⸗ gressisten stimmten übrigens mit dem Kabinet, indem dasselbe ihnen den Weg bahne. Olozaga komme jetzt zurück, und bald werde auch Espartero und die alte National⸗Garde wiederkommen. Sie arbeite⸗ ten dahin, daß der Kongreß bald aufgelöst würde, indem sie dann eine Majorität zu erlangen hofften. Die jetzt zu Kraft bestehende Con⸗ vention mit England in Betreff des Sllaven- Handels wird wieder einmal von der Presse angegriffen. Dies Blatt meint, dieselbe führe nur zu lauter Verwickelungen, die ihre Modification und Auf— hebung wünschenswerth machten. Seit dem März 1846 seien meh⸗ rere brasilianische, aber auch einige sardinische Schiffe von dem Ma

rinegericht zu Brest verurtheilt worden. Brasilianischerseits wurde geltend gemacht, daß Frankreich nicht das Recht habe, jenen Sklaven

Handel seiner Jurisdiction zu unterwerfen; dies sei gegen das Völ

kerrecht, gegen seine Souverainetät. Wenn man Brasilien nicht hierin

/ nachgebe, so werde man in ernste Händel mit ihm gerathen. Die

Presse giebt Brasilien sogar Recht. So gehässig der Sklaven— Handel auch sei, könne man ihn mit Seeraub nicht in Parallele setzen und ihn nicht als ein Verbrechen in Völkerrechte hinstellen. Aus der feindseligen Haltung der Presse gegen England erklärt es sich, daß sie Partei für Brasilien nimmt.

Die Union monarchique enthält wieder einige diplomatische Gerüchte. Der Courierwechsel zwischen Paris und St. Petersburg soll äußerst lebsaft geworden sein. Von Paris aus bemühe man sich durch gewisse wohlbekannte Mittelspersonen, es dahin zu bringen, daß ein russischer Botschafter am Hofe der Tuilerieen beglaubigt werde; und man sei deshalb, um der xussischen Regierung gefällig zu sein, so weit gegangen, anfragen zu lassen, welcher Tiplomat wohl, da Herr von Barante nicht nach St. Petersburg zurückfehren könne, als dessen Nachfolger dem Kaiser genehm sein würde; auf der nach St. Pe tersburg zu diesem Zweck gesandten Liste stehe auch der Name des Grafen Bresson. Ferner glaubt das genannte Blatt versichern zu können, daß Herr Guizot, durch Noten des österreichischen Ka— binets aufgefordert und vom Grafen von Appony lebhaft ge drängt, sich über die französische Politik in Italien zu erklären, im Namen des Kabinets auf die befriedigendste Weise ge antwortet und kundgegeben habe, Frankreich werde denen, die von der Wiederherstellung einer italiänischen Union träumten, keine Auf munterung angedeihen lassen; in Folge dessen habe denn auch Herr Rossi die Weisung erhalten, sich immer mehr mit der Politik Oester⸗ reichs in Einklang zu setzen.

Graf von Montguyon, Pair von Frankreich, ist vorgestern nach langer schmerzhafter Krankheit gestorben. Er war Kammerherr Na poleon's und wurde im Jahre 18390 Mitglied der Deputirten-Kam—

auch damals von diesem Deputirten an die Kammer ge ö schlag wieder ab, der sich im Allgemeinen für ,, und in welchem, bie Stelle vorkommt: das Angemeffene und Recht. zeitige daran sei nicht zu bestreiten, denn wenn das Ministerium sich noch bis zu Ende der Session hinschleppen sollte, werde es nicht anders können, als an die öffentliche Meinung durch allgemeine Wahlen zu appelliren. Die Presse wiederholt dies ohne Bemer⸗ kung. Der Vorschlag wegen Ausdehnung der über Unvereinbarkeit der Deputirtenstellen mit gewissen Aemtern bestehenden Gesetzbestim⸗ mungen ist übrigens ein regelmäßig wiederkehrender. Nachdem er mehrmals von Herrn Gauguier wiederholt worden, nahm ihn im April 1840 der Deputirte Remilly auf, die Herren Pages und Mauguin erneuten ihn im März, Herr Ganneron im Dezember 1841, und seit 1844 ist es Herr von Remusat, der ihn unermüdlich betreibt. In Antwerpen sind 5 Schiffe mit 700 deutschen Auswanderern an Bord im Begriff, unter Segel zu gehen, daß eine nach New⸗ Orleans, eines nach Galveston, die übrigen nach New⸗Nork.

X Paris, 9. April. In der heutigen Sitzung der Deputir⸗ ten-Kammer wurde das Gesetz, kraft dessen ein Kredit von 162,100 Fr. zur Erwerbung anatomischer Stücke, Sammlungen u. s. w. und für das Museum der Naturgeschichte, die Königliche Bergwerkschule u. s. w. bewilligt werden soll, mit 219 gegen 23 Stimmen angenom⸗ men. Herr Lasnyer legt nun eine Petition mit 5000 Unterschrif⸗ ten gegen die Association ber Kohlengruben im Bassin der Loire vor, worauf die Kammer zur Verhandlung des Gesetz⸗Entwurfs schreitet, kraft dessen ein außerordentlicher Kredit von 441,279 Fr. für Arbei⸗ ten und Ausgaben zur Verbesserung verschiedener Unterrichts⸗Anstalten verlangt wird. Niemand begehrte darüber das Wort, es wurde da⸗ her sogleich zur Verhandlung der Artikel geschritten und der erste ohne Diskussion angenommen. Herr de l'Espee verlangt, man solle end⸗ lich die an der polytechnischen Schule und am Arsenal nöthigen Re⸗ paraturen vornehmen. Dieselben seien aus Gesundheitsrücksichten drin⸗ gend. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hält das Ue⸗ bel für nicht so groß, als man es angebe, erkennt aber doch die Noth⸗ wendigkeit der Reparaturen an besagten Etablissements. Er erklärt, er habe sich mit den zwei Direktoren verständigt, eine Kommission von Architekten sei ernannt, und die Kosten würden nicht beträchtlich sein. Sobald die Arbeit der Kommission ihm zugekommen sein würde, werde er der Kammer ein betreffendes Kreditverlangen vorlegen. Darauf wird auch Art. 2 angenommen, gleichwie die folgenden. Der Präsident zeigt an, daß Herr von Castellame einen Urlaub wegen des To- des seiner Mutter verlangt habe. Dieser Urlaub wird bewilligt.

In der Pairs-Kammer wurden anfangs mehrere Petitionen ohne allgemeines Interesse verlesen, worauf General Baron Ber⸗ thezene die Lob und Gedächtnißrede auf den verstorbenen Pair, General Compans, hält, welcher der Kammer am 10. November 1846 durch den Tod entrissen wurde. Herr von Boisswy erinnert an die Diskussion, welche in Betreff der Ausländer in Frankreich stattgefun⸗ den. Ueber eine Thatsache, wobei die Loyalität in Frage komme,

mer, in welcher Eigenschaft er an allen Ereignissen der Juli Revo lution theilnahm. Kurz darauf wurde er zum Pair erhoben.

Der Minister des Innern hat die Vorlegung des Gesetzentwurfs über die geheimen Fonds in der Deputirten -Kammer mit folgenden Worten begleitet: „Die Ausgaben, die für den Dienst der geheimen Polizei aufgewandt werden, theilen sich, wie Sie wissen, in zwei ver⸗ schiedene Theile, von denen der eine dem Budget einverleibt und no⸗ torisch unzureichend ist, der andere jährlich den Gegenstand eines spe⸗ ziellen Gesetzes bildet, und diese jährliche Kredit- Ergänzung, die gegenwärtig nothwendiger ist als je, kommen wir nach dem Be— fehl des Königs von Ihnen zu fordern. Die Umstände, in wel chen wir uns befinden, rechtfertigen diese Forderung nur zu sehr. Nie erheischte der Polizeidienst mehr Wachsamkeit und Sorgfalt. Die Aufregung, welche die Theurung des Getreides veranlaßt, hat in mehreren Departements zahlreiche und eruste Unruhen herbei geführt: die öffentliche Gewalt hat sie sofort unterdrückt, dir Gerech tigkeit hat sie bestraft, überall hat die Behörde die nöthigen Maß⸗ regeln getroffen, die Rechte des Eigenthums, die Sicherheit der Personen und den freien Verkehr zu schützen. Was sie bisher ge than, wird sie auch ferner thun, mit Kraft, Mäßigung und Hingebung. Ueberall und unaufhörlich muß sie wachen, um traurige Verirrungen der Bevölkerung zu verhüten, die nur zu geneigt ist, in Aufregung zu gerathen: sie muß ferner in dieser schwierigen Lage fort während achtsam sein auf die geheimen Pläne und die Um— triebe der extremen Parteien, welche verfuchen könnten, die unglücklichen Zeit -Unmstände zum Vortheil ihrer Leidenschaften / auszubeuten. Die Aufgabe der Regierung beschränkt sich nicht auf die Unterdrückung der Unordnungen, sie muß vor allen Dingen stre ben, sie zu verhilten. Trotz des ausgedehnten Bedürfnisses glauben wir indeß keinen höheren Kredit beantragen zu müssen, als der, den Sie unter weniger peinlichen Umständen für die früheren Jahre im mer bewilligt haben. Wir werden uns sogar bestreben, innerhalb die ser engen Gränzen zu bleiben und damit allen Anforderungen des Dienstes zu genügen; wir sind aber überzeugt, daß, wenn trotz un serer Anstrengungen das Interesse der öffentlichen Sicherheit die Ver fügung über neue Hülfsquellen nöthig machen sollte, Ihre Mitwir— kung und Ihr Vertrauen uns nicht entstehen werden.“

Marschall Bugeaud ist von der Krankheit, die seine Reise nach Frankreich verzögert hat, noch nicht genesen; nach Berichten aus Al gier vom 1sten d. hatte er am Morgen dieses Tages einen Rückfall gehabt und mußte sich Blutegel setzen lassen.

Herr Chapuys de Montlaville führte zur Begründung seines (gestern erwähnten) Antrags unter Anderem Folgendes an: „Die politische Presse, die eine hohe Aufgabe habe und auf Regierung und öffentliche Meinung einen rechtmäßigen Einfluß ausüben, die eine politische Macht sein solle, sei auf solche Weise zu einem Werkzeuge gemeinen Krämergewer— bes geworden. Daure diese Richtung fort, so werde sie auch die wenigen noch vorhandenen, einsichtsvollen, ehrenhaften und unab— hängigen Organe verdrängen, und es werde keine ernste Presse

Thronfolge -Gesetz ändern, die Herzogin von Monspensier enterben, und so der französischen Regierung aus eer Verlegenheit helfen könnten, in welche die Nothwendigkeit, das mit den spanischen Heirathen be gonnene Werk zu vollenden, sie versetze; und damit noch nicht genug, man füge noch hinzu, Herr Guizot lasse sein Werk deshalb vernich— ten, um Lord Palmerston in seinen Sympathieen für den Sohn des Don Carlos zu kreuzen. „Man möge sich beruhigen“, schließt das ministerielle Blatt, hierauf antwortend, „Herr Guizot ist nicht ganz sol— cher schwarzen Gedanken fähig, als man ihm unterlegt. Er konnte vielleicht einige zu voreilige Hoffnungen täuschen, einigen kleinen Manövern, die man boshaft als Intriguen bezeichnete, den Weg abschnelden, aber Spanien an England überliefern und preisgeben, das ist von ihm ug gg i zu glauben; übrigens wird ja darüber gewacht wer⸗ den. Diese hohe Proteltor⸗Miene ist sehr komsisch. Wenn man aber die Hoffnung äußert, Herr Guizot werde die erste Gelegenheit er⸗ greifen, um . die grotesken Pläne, die man ihm zuschreibt ügen zu strafen, so iberschreitet dies die Gränzen des Koinischen, Man ist nicht genöthigt, sich lächerlich zu machen,“ und es ist schon genug, 2 gewisse Leute es sind, ohne es zu wollen.“ DPiese Schlußbemerkungen des Journal des Débats sind gegen das

Journal des Herrn Emil von Girardin, die Presse, gerichtet.

und kein politisches Werkzeug im Dienste der öffentlichen Meinung mehr geben. Das Roman - Feuilleton charakterisirte er als Kind der Erschlaffung der Gesellschaft und der Sitte. In den Tagen der Kraft, unter der Restauration und während der Julirevolution habe keine Zeitung sich mit Romanen abgegeben. Jetzt freilich hätten die Journale mit dergleichen die meisten Abnehmer. Der „Ewige Jude“ habe z. B. dem Constitutionnel über 20,000 neue zugeführt. Allein der politische Geist und Sinn werde auf solche Weise in Frankreich untergraben, und die Bürger würden so zum Indifferentismus hinübergeleitet. Die öffentliche Moral werde durch diese täglich verbreiteten bizarren und phantastischen Ausgebur— ten verdorben. Uebereinstimmend mit den Herren Glais-Bizoin und Emil von Girardin belegte er die Nothwendigkeit der Aufhebung der Stempel Abgabe für politische Blätter auch in Zahlen und führte z B. das Sizele an, welches von 48 Fr. seines Preises für die Departements 21 Fr. Stempel, sodann 14 Fr. Porto erlegen müsse, und also für Honorar, Satz, Druck, Papier und sämmtliche Unkosten nur 13 Fr. behalte.

Der Remusatsche Vorschlag wegen der Inkompatibilitäten wird von den Zeitungen mehrfach besprochen. Die Presse druckt einen von ihr am 11. Februar 1845 gebrachten uff über denselben,

hatte er die Minister, die in der Sitzung zugegen gewesen, interpellirt, diese aber durchaus keine Erklärung darauf abgegeben. Indeß finde er im Moniteur eine Rede des Kriegs⸗Ministers, welche dieser nicht gehalten habe, auf welche er dem Redner folglich nicht habe antworten können. Diese Handlungsweise sei nicht loyal, denn auf solche Weise könne man sich freilich leicht die Oberhand verschaffen über seinen Gegner. Der Kriegs-Minister antwortet: Herr von Boissy scheine einige Bemerkungen nicht gehört zu haben, die er allerdings gemacht habe. In Betreff gewisser Thatsachen, die bei der Diskussion des Gesetz- Entwurfs über die Armee erwähnt worden,

giebt er ausführliche Aufklärungen und widerlegt die ertravaganten Abschweifungen des Herrn von Boissy. Herr von Boissy will das Wort nehmen. Der Präsident bemerkt ihm, er menge fremde Fragen in die Tagesordnung, und eine solche Unordnung dürfe unmöglich in die Verhandlungen der Kammer gebracht werden. Die Kammer schreitet zur Diskussion des Gesetzentwurfs in Betreff eines Kredits zur Errichtung eines Militairspitals im Bade Vichy. Der Präsident zeigt noch den Tod des Mitglieds Grafen von Montguyon an, worauf Marquis von Boissy wieder das Wort nimmt. Er komme von Vichy und sinde das verlangte Etablissement un⸗ zureichend, weil nur 80 Soldaten darin eintreten können. Man hätte mehr für die Armee thun können, die in Afrika so wohl ihre Pflicht erfülle und dafür nur mit körperlichen Züchtigungen belohnt werde. (Langes Murren.) Der Kriegsminister erklärt, die Re⸗

gierung könne dem Spital größere Ausdehnung geben, und werde

ihr Mögliches thun zu diesem Zwecke. Die beiden Artikel des Ent⸗

wurfs werden angenommen und endlich auch dieser im Ganzen mit

102 gegen 5 Stimmen.

Großbritanien und Irland.

London, S8. April. Die vom Sun gemachte Mittheilung von der Einschiffung einer Truppen-Abtheilung in Portsmouth nach Portugal wird von mehreren Seiten für unbegründet erklärt, und auch die Times enthält in einem heutigen leitenden Artikel über die portugiesischen Angelegenheiten nichts von einer beabsichtigten Inter⸗ vention Englands in dem dortigen Streite. Im Gegentheil, es wird

von der Times ausdrücklich insinuirt, daß es den Portugiesen über⸗ lassen bleiben müsse, ihren Kampf allein auszukämpfen. gierungen derjenigen Staateu“, schreibt dies Blatt, „welche in enger Verbindung oder Nachbarschaft zu Portugal stehen, haben ein löbli—

„Die Re⸗

ches Widerstreben gezeigt, sich in einen Streit so rein heimischer Na— tur einzumischen, und, so weit wir in Betracht kommen, so geben we der unsere Verträge, noch irgend ein Präcedenzfall unserer Geschichte uns Befugniß, in die inneren Kämpfe Portugals mit milltairischer Streitmacht einzuschreiten. Was Spanien anbetrifft, so haben wir keinen Grund, irgend eine Bewegung zu fürchten, welche der Unab⸗ hängigkeit des benachbarten Königreichs gefährlich werden könnte, denn selbst die jüngste Verwaltung des Herzogs von Sotomayor hatte große Rüchsicht auf die Ansichten und die Politik Englands über die⸗ sen Gegenstand genommen, und Herr Guizot scheint gefühlt zu haben, daß dies nicht eine Sache wäre, in welcher er eine entgegengesetzte Stellung einnehmen könnte. Man hat deshalb den Portugiesen überlassen, ihre Sache auszumachen, und wir sind durchaus gleich⸗ gültig, welche Bedingungen die eine oder die andere Partei erzwin. zen ober annehmen mag? Aber wir glauben, dies ist kein Kampf. der Gewaltthat. Wenn die Insurgenten die Königin entthro⸗ nen sollten oder die Königin die Insurgenten, zwingen sollte sich anf Gnade oder Ungnade zu ergeben, so J. 6 auf Frieden und geordnete Regierung in Por ch me e, . Der Kampf ist bis jetzt, wenn auch langsam och ehrlich geführt worden, unb bevor die Parteien nicht zum Aeußersten schreiten, kön= nen die Richter des Streites Juschauer bleiben. Vielleicht hat diese Ueberzeugung, welche der Hof hegt daß nämlich, Cngland nicht gern die Koͤnigin Bonna Maria in Windser in zielleicht Lben so hoffnungs. loser Lage sehen möchte, wie jetzt ihren Oheim Don Mi uel, der in der Bakerstrert wohnt, dazu beigetragen, ihre Hartnäckigkeit zu ver⸗ längern, wenn nicht ihren Muth zu a . Aber der Beistand, welchen die Königin von dem britischen Geschwader und den britischen

Seesoldaten erhalten mag, ist in sehr bestimmten und vorsichtigen

Gränzen vorgezeichnet. Er ist eine Stütze, aber kein Stab; er mag