1847 / 104 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

223 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Februar 1846. Das dem Schulvorsteher Carl Ladwig Bade gehörige hier in der Schäsergasse Nr. 21 bele jene und iñ Hy⸗ pothekenbuche von der Louisenstadt Vol 5. No. zi . zeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19596 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf., soll am 8. Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur ein zusehen. Die dem Aufenthalt nach unbekannte Real ⸗Gläunbi⸗ gerin dieses Hrundstücksk, verwittwete Geheime Rech⸗ nungs- Revisor Harnecker, Sophie Charlotte, geborene Szameitzke, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

or Dampsschifffahrt .

.

zwischen

Ma gde⸗

burg und

K Hamburg.

Dienst für Abfahrt mit Passagieren und Gütern

. 8 * ; von M agdebur g:Lvon B amb urg: jeden Sonntag, jeden Montag, ö

Dien sta ö. Mumm dh, fn Donnerstag,“““ Sonnabend, 9

Schleppschiffei jeden Sonntag u. Donnerstag, jeden Sonntag u. Mittwoch.

Die Passage⸗Preise, neuerdings ermäßigt, sind:

1 Person von Magdeburg nach Hamburg excl. Bett . S hn, , n nö. Thlr. 3.

1 Person von Hamburg nach Magdeburg excl. Bett , n Thlr. 2.

1 Person von Magdeburg nach Hamburg und zurück

oder vice versa excl. Bett

J. Kaj. Thlr. 6. II. Kaj. Thlr. 33.

Die Passagier⸗-Dampfschiffe treffen am Tage des Ab— gangs von Magdeburg Abends in Wittenberge ein und bieten den des Nachmittags von Berlin per Eisen— bahn abgegangenen Reisenden Gelegenheit dar, die Reise von Wittenberge noch am Abend fortzusetzen und in Hamburg bei guter Zeit am anderen Morgen einzutreffen.

Die Passage⸗Preise von Wittenberge nach Hamburg sind:

1 Person excl. Bett J. Kajüte Thlr. 2. 15 Sgr.,

II. Kajüte Thlr. 1. 15 Sgr.

22

d . der vereint. Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts—⸗ Compagnie. Holtz apfel.

482

Allgemeiner Anzeiger.

Krakau⸗Oberschlesische Eisenbahn. Die ausgeschriebene neunte und

letzte Einzahlung von funfzehn Pro⸗ zent ist auf den Quittungsbogen Nr. 54a 14.

323 6

n m

2 WMzwei Thalern verfallen.

die im §. 15. des Statuts gestattete vierwöchentliche Frist nicht innegehalten ist, so fordern wir den Inhaber des obenbenannten Quittungsbogens hierdurch auf, die rückständigen funfzehn Prozent, . wie zwei Thaler an Conventionalstrafe, an die Hauptkasse der Krakau⸗Ober⸗ schlesischen Eisenbahn gegen Quittung des Herrn Kassi⸗ rer Lange und Herrn Buchhalter Bialecki auf dem Oberschlesischen Bahnhofe binnen vierzehn Tagen unter Production des Quittungsbogens einzuzahlen, wi⸗ drigenfalls derselbe seiner Rechte als Theilnehmer der Gesellschaft verlustig wird.

Breslau und Krakau, den 25. März 1817. ,

Titerarische Anzeigen. In meinem Verlage ist so eben erschienen und in Berlin in der Gro pius schen Buch⸗ und Kunsthandlung, Königl. Saun—

schule Laden Nr. 12, vorräthig:

2 ( 2 2 . Die Kurmark Brandenburg, zl] ihr Zustand und ihre Verwaltung unmittelbar vor dem Ausbruch des französischen Krieges

im Oktober 1806. Von einem ehemaligen höheren Staats- Beamten. Gr. 8. Geh. 2 Thlr. 20 Sgr.

Ein ehemaliger höherer Staats-Beamter (Oberprä—- sident von Bassewitz) liefert in diesem Werke nicht nur eine vollständige, hauptsächlich aus amtlichen Quel- len geschöpfte, historisch-statistische Darstellung der Ver⸗ hältnisse, wie sie in der Kurmark, im Mittelpunkt der preußischen Monarchie, in Bezug auf Verfassung, Ver— waltung und andere Zustände, unmittelbar vor den preu— ßischen Kriegen mit Napoleon bestanden, sondern zu— gleich eine zuverlässige Materialien⸗Sammlung und einen Leitfaden für einen großen Abschnitt der preußischen Staatengeschichte. Als Vermächtniß bes Verfassers an die Provinz, für die er während dieser ganzen Periode thätig war, und der auch nach seinem Zurücktritt aus dem Staats dienst seine Liebe und seine Kräfte zugewandt bleiben, als ein treuer Spiegel zur Vergleichung zwischen Sonst und Jetzt, dürfte das Buch den Behörden und Ein— wohnern der Provinz, zum Geschäftsgebrauch und zur Erinnerung erwünscht sein, und auch für preußische Staatsmänner, Mitglieder ständischer Versammlungen, Geschichtsforscher und Statistiker einen bleibenden Werth behalten, indem es schon deshalb, weil die Hauptstadt der Provinz zugleich der Centralpunkt der Monarchie ist, nothig war, die Staatsorganisation im Allgemeinen stets im Auge zu behalten und in ihrer Entwickelung mit zu verfolgen.

Leipzig, im April 1847. F. A. Brockhaus.

315 So eben erschien und ist durch alle Buchhandlungen

zu beziehen, vorräthig in Berlin in F tr d. Dümmler's smahhsig, Unter den Linden Nr. 53 (nahe dem British Ho—

tel), in Frankfurt a. O. bei Harnecker:

Votum eines Süddeutschen

über das

Preußische Patent vom 3. Fe— bruar 1847.

Nebst einer Zueignung an den ö Gr. 8. geh. Preis 15 Sgr. z ; . C. Schünemann's Verläagshandlung.

In unserem Verlage ist erschienen und vorräthig in

der So: rtiments⸗Buchhandlung von —w— * **

trich Reimer, Wilhelmsstr. 73: urn, Dig Politit

auf den Grund und das Maß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Von

F. C. Dahlmann. Erster Band. Zweite verbesserte Auflage. gr. 8. brosch. 1 Thlr. 223 Sgr. Leipzig, April 1847. ́ Weidmannsche Buchhandlung.

1 bar Handels-Archiv. Heute wurde ausgegeben: Handels- Archiv.

Herausgegeben im Königl. Handelsamte.

kedaction: R. Delbrück J. Hegel. Jahrgang 1847. April-Helsr.

Inhalt. I. Gesetzgebung: Kabinets-Ordre Gesetze Dekrete Blakate Handels- und Schifsfahris-Verträge Verordnungen Ver- fügungen ée. aus Preussen d. Zollvereine Belgien Brasilien Dänemark Frank- reich Grossbritanien Griechenland Mecklenburs Modena Neapel Cester- reich Portugal Rulsland Schaeden Spanien. . ;

Statistik: Handelsberichte aus Libau Frederishalen Leer hopenhagen Ro- stock Bremen Stettin London. - Resultate der Eingangs-, Ausgangs- und Durch- gangs - Verzollung im Deutschen Zollverein im Jahre 1846.

Der Preis des Jahrgangs von ist Vier Thaler. Alle Buchhandlungen

Bestellungen an.

Berlin, 12. April 1817.

12 Monatsheften nehmen

VWil helm Besser, Verla 8-Buchhidlęs.

330 ,,, beehren sich hiermit anzuzeigen, daß ihr ztes u. letztes diesjähriges Abonnements-⸗-Konzert unten ge⸗ fälliger Mitwirkung der Mad. Viardot-Garcia am Mitt— woch d. 2. April im Saale der Sing⸗Akad. stattfinden wird. Die Gebrüder Ganz, Th. Kullak, Königl. Konzertmeister. Königl. Hof⸗Pianist.

Das berühmte historische Gemälde von P. Delaro che

D lZoy Napoleon am 31. März 1814 in Fontaine bleau

(aus der Sammlung des Herrn Konsul Schletter in Leipzig) . ist nur noch für wenige Tage zu wohlthätigen Zwecken im Saale des Kunst-Vereins, Unter den Lin= den 21, gegen 5 Sgr. Entree täglich zwischen 11 und 3 Uhr zur Ansicht aufgestellt.

——

Ein Werk für Jedermann.

So eben erschien bei Wilh. Hermes, Königs⸗

straße Nr. 26, und ist in allen Buchhandlungen vor— räthig:

317

Sammlung der ständischen Gesetze Preußens. 2te Ausgabe. Vervollständigt bis auf die Ge—

genwart. gr. 8. Velinpap. geh. 12 Bog. Preis 15 Sgr. Diese Sammlung enthält die seit 1815 resp. 1823 bis heute erschienenen Gesetze, Verordnungen 2c,

betreffend: A. Die allgemeinen Stände. B. Die Provinzialstände. C. Die Kommunalstände. D. Die

Kreisstände.

333 b : So 6 ist erschienen und in allen Buchhandl., auch

Französische Str. Nr. 7 im Eckladen part. und Stall⸗ schreibergasse 32, 1 Tr. hoch, zu haben: l mn 40 Red Sammlung von 4 deden Sr. Majestät des Königs. Zte durch die Eröffnungsrede der Landstände, die Patente vom 3. Februgr ꝛc. vermehrte Auflage. . 5 Bog. Preis 10 Sgr. In Kommission bei Möser und Kühn.

Mein IE IUL eingerichtetes . Café des quatre Nations, Friedrichsstr. S5, zwischen der Behrenstr. u. d. Linden,

empfehle ich einem geehrten Publikum mit der Bitte

I ö ( . XI

um dessen geneigtes Wahl wollen. . jeh habe daselbst täglich von 1 Uhr ab eine Ta-

ble d'héöte à Couvert 10 Sgr. eingerichtet; auch kann

zu jeder Tageszeit à la Carte gespeist werden.

F. W. Buch ow, Lraitenr.

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. für Geschäftsmänner auf dem Kontinent!

Solide, intelligente Materialisten, Kurz und Ga— lanteriewaarenhändler, Buchhändler 2c., welche ge⸗ sonnen sind, einen höchst kurrenten Artikel, der we nig Raum erfordert, mit lohnendem Netto- Provenue in' Kommission zu nehmen, belieben sich nach Sicht dieses franco an die Handlung Eduard Groß in, Breslau zu wenden.

Das Abonnementlbeträgt: 2 Rthlr. für I Jahr. 4 Rthlr. . Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 5gr. berechnet.

1 104.

Allgemeine

Preußische Zeitung

Berlin, Donnerstag den 15ten April

22

Alle Post - Anstalt und Aus landes a . auf dieses glatt an, für 2.

die Expedition der Allg. Zeitung: m Sehren - Straße Nr. 57. Ansertions- Gebühr sür den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

Das Nedactions- und Expeditions⸗-Lokal der Allgemeinen Prenßischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 52.

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzungen des Vereinigten Landtages und der Kurie der drei Stände vom 12. nin Verhandlungen in Be⸗ treff einer an Se. Majestät den König zu richtenden unf und der etwaigen Abänderungen in der Geschäfts⸗-Ordnung. Anrede des Mar⸗

; schalls der drei Stände.

Zwei Denkschriften über die Verwaltung des Staatsschatzes für die Zeit von 1840 1846.

enn Schlesien. Feuersbrunst in Raudten. eutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Die Feuers= brunst in Bockenem. Sturmfluth. Königreich Württemberg. Verössentlichung der Verhandlungen der . . . Das

a.

Gewitter. Herzogthum Sach sen-Koburg-Got Erdbeben. Rückkehr des Fürsten Statt⸗

Nußland und Polen. Warschau. halters. ;

Frankreich. Paris. Audienz. Königin Christine. Deputirten- Kammer. Gesetz⸗Entwürfe über den Unterricht. Bericht über das Sklavenwesen. Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Flandrische Bettler.

Italien. Ancona. Absendung englischer Kriegsschiffe von Malta nach Griechenland.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Entlassungen; Dekret wegen Zu— rückberufung Olozaga's; Ernennungen; Vermischtes.)

e,, man und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt= ericht.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direction in Danzig angestellten Ober- und Geheimen Regierungs- Rath Rackelmann den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem Kaiserlich Oesterreichischen Feldmarschall-Lieutenant und Wirklichen Kämmerer, Grafen von Schlotheim zu Wien, die Krone zu dem Militair⸗ Verdienst⸗Orden; desgl. Dem Gutsbesitzer Bernhard von Helldorf zu Gleina, im Kreise Querfurt, die Kammerherrn⸗Würde; und

Dem Ober-Landesgerichts⸗Secretair Schiller zu Breslau den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchste Ordre vom Sten v. M. die am 4. Februar c. stattgefundene Wahl des Professors F. W. Herbig zum Vice-Direkter der Königlichen Akademie der Künste für das Studienjahr vom Anfang April d. J. bis dahin 1848 zu be⸗ stätigen geruht, und ist derselbe am Zten d. M. als solcher in Func⸗ tion getreten.

Bekanntmachung. Post⸗Dampfschiff⸗ Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg).

Die beiden großen eisernen Post-Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“, jedes mit Maschinen von 310 Pferden Kraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als 100 Pas⸗ sagieren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güterladung, ein⸗ gerichtet, werden in diesem Jahre eine regelmäßige wöchentliche Verbindung zwischen Stettin resp. Swinemünde und Kronstadt (St. Petersburg) unterhalten. ;

Das neue Post-Dampfschiff „Preußischer Adler“ wird gegen Ende des laufenden Monats aus England erwartet, und soll hiernach die Eröffnung der Verbindung den 15. Mai neuen Styls stattfin⸗ den, an welchem Tage der „Preußische Adler“ zum erstenmale von Stettin und der, Wladimir“ zum erstenmale von Kron— stadt abgefertigt werden wird. Von gedachtem, Tage bis zum Schlusse der Fahrten wird jeden Sonnabend ein Dampfschiff

aus Stettin: Mittags, nach Ankunft des ersten Ei⸗ senbahnzuges von Berlin, und aus Kronstadt: Abends, J abgehen und bei günstiger Fahrt die Ankunft in Stettin sowohl als in Kronstadt Dien stag Abends statthaben.

Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swinemünde

bis St. Petersburg beträgt: für eine Person auf dem Ästen Platze ) . ) 2ten Iten Privat⸗-Kajüte zu 4 Personen .... 2 12361 .

) ) ) ) . * t Aus⸗

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ren zahlen die Hälfte.

Jeder Passagier auf dem ersten Platz oder in den Privat-Ka⸗ juten kann 16 Kubikfuß, auf dem zweiten Platz 12 Kubikfuß und auf dem dritten Platz 6 Kubikfuß rheinl.! an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, welche die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben auch nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Fa das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß rheinl. zu entrichten.

Das Gepäck der Passagiere darf nur aus Reise- Effekten beste⸗ hen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgege⸗

ben n. 9 ö

ie Anmeldung zur Reise erfolgt in Stettin bei dem Post⸗ Dampfschifffahrts Agenten Herrn D. Witte, welcher auch die Gü⸗ ter- Espedition besorgt. In Swinemünde werden die Reisenden von der dortigen Königlichen Post- Verwaltung angenommen, welcher auch die Abfertigung der Güter obliegt.

Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der

in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers befindlichen Kaiser⸗ lich russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. Auch müssen diese Pässe vor Lösung des Passagier-Billets in Stettin dem dorti⸗ gen Kaiserlich russischen Konsr! vorgezeigt werden. Die in Swine⸗ münde zutretenden Reisenden zaben vor Lösung des Passagier⸗Billets ihre Pässe dem dortigen Ftaiserlich russischen Vice- KKonsul vorzu⸗ zeigen.

Der Tarif für Wagen und Pferde, so wie für Güter und Kon⸗ tanten, ingleichen die Fahrtordnung der Schiffe ist aus den öffentlich aushängenden Ankündigungen zu ersehen. J

Berlin, den 12. A f 1847.

eneral⸗Post⸗-Amt.

Das 16te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ 66 wird, enthält: unter Nr. 2830. Die Allerhöchste Bestätigungs⸗ Urkunde vom 8. März d. J., für den Nachtrag zum Statut der Stargard⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 4. März 1846 in Betreff der Zins⸗Garantie des Actien-Kapitals von Seiten des Staats; und » 2831. Das Gesetz über die Errichtung von Handelsgerichten; vom 7Tten J. M. Berlin, den 15. April 1847. Gesetz⸗Sammlungs-⸗Debits-Comtoir.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 12ten Landwehr⸗Brigade, von Winning, nach Neisse.

Landtags- Angelegenheiten.

Sitzung des Vereinigten Landtages am 12. April. Vereinigte Kurien.

Landtags-Marschall Fürst zu Solms-Lich: Meine Herren! Eine wichtige und großartige Königliche Entschließung hat uns hier vereinigt. Die Form, in welches diese Königliche Enischließung Ge⸗ stalt gewonnen hat, ist eine so großartige, wie sie vielleicht Niemand unter uns hat erwarten können. Acht Provinzial Landtage sind in diesem Saale Sr. Majestät des Königs zu einem Vereinigten Land⸗ tage versammelt; wir verehren in . Versammlung die Prinzen des Königlichen Hauses und erkennen hierin eine theure Bürgschaft, daß sie an einer gedeihlichen und segensreichen Entwickelung des stän⸗ dischen Lebens lebhaften Antheil nehmen werden. An uns ist es nun, des Königlichen Vertrauens uns würdig zu beweisen und aus allen Kräften dahin zu streben, daß wir die uns gestellte große und viel⸗ leicht auch schwierige Aufgabe rühmlich und würdig lösen. Lassen Sie uns hierzu ein unfehlbares Mittel wählen; dieses Mittel heißt Eintracht, nämlich einmilthiges Trachten nach dem einen Ziele, wel- ches jedem Freunde seines Vaterlandes, jedem Anhänger seines Kö⸗ nigs unablässig vorschwebt; es heißt ferner, gegenseitige Anerkennung bei Verschiedenheit der Ansichten. Wenn Beides die Richtschnur un⸗ seres Handelns ist, dann dürfen wir nicht zweifeln, daß wir die uns gestellte Aufgabe rühmlich und würdig lösen werden, und dann wer⸗ den Sie mir auch in dem möglicherweise schwierigen Amte, welches der Wille Sr. Majestät des Königs mir anvertraut hat, diejenige Unterstützung zu Theil werden lassen, um welche ich Sie hierdurch angelegentlichst ersucht haben will.

Zunächst habe ich nun diejenigen Mitglieder zu bezeichnen, welche ich ersuche, die Verwaltung des Sekretariats zu übernehmen.

(Als solche wurden bezeichnet:

der Abgeordnete Herr Geheimer Regierungs- und Landrath von Leipziger,

der Abgeordnete Herr Bürgermeister Dittrich,

der Abgeordnete Herr Landrath von Bockum Dolfs,

der Abgeordnete Herr Ku schke,

der Abgeordnete Herr Landsyndikus Freiherr von Patow,

der Abgeordnete Herr Ober-Bürgermeister Naumann,

der Abgeordnete Herr Freiherr von Waldbott,

der Abgeordnete Herr TandschaftsRath Sieg fried.)

Ich ersuche die Herren von Leipziger und Dittrich, ihre Plätzẽ einzunehmen, die übrigen Herren aber, in der Reihefolge, wie ich sie genannt habe, in der Versehung der Sekretariats -Ge⸗ schäfte zu wechseln.

(Staats⸗Minister von Bodelschwingh übergiebt die König⸗ lichen Propositionen, welche der Marschall durch einen der Secretaire verlesen läßt. Die Propositionen werden vorgelesen.)

Staats-Minister von Bodelschwingh: Es ist die Einrich- tung getroffen worden, daß sämmtliche Propositionen in Druckschrift erscheinen und bis morgen mit ihren Anlagen in den Händen der Deputirten sein werden.

(Der Landtags-Marschall bezeichnet die Abtheilungen, welche zur Vorberathung der vorgelesenen Propositionen bestimmt sind, durch Aufruf der dazu erwählten Abgeordneten.)

Landtags-Marschall: Der Graf von Schwerin hat ums Wort gebeten. Er hat das Wort.

Abgeordneter Graf von Schwerin: Durchlauchtiger Herr Land⸗ tags⸗Marschall! Ich habe mir das Wort erbeten, um an diese hohe Versammlung des Vereinigten Landtags den Antrag zu stellen, in einer an Sc. Majestät den König zu richtenden Adresse den Dank auszusprechen für die aus Königlicher Machtvollkommenheit hervor⸗ eee gen Schöpfung eines allgemeinen ständischen Organs in dem

ereinigten Landtage, wodurch lang gehegte Wünsche der Nation er= füllt sind, so wie für die Zusammenberufung desselben; zugleich aber auch in dieser Adresse die ehrerbietigen Bedenken nicht zurückzu⸗ halten, die sich, von dem Gesichtspunkte des Rechts und der Garan⸗ tieen aus, die durch die frühere Gesetzgßbeung, namentlich durch das

Gesetz vom 17. Januar 1820, dem Volk und den Staatsgläubigern gewährt, gegen mehrere Bestimmungen des Patents und der Ver⸗ ordnungen vom 3. Februar aufdrängen missen. Ich behalte mir vor, bei der Diskussion meine Meinung in dieser Beziehung näher zu mo⸗ tiviren, für jetzt bitte ich den Herrn e m g, e fl nur, den Antrag, insofern er genügende Unterstützung in der Versammlung fin⸗ det, einer Kommission zu überweisen, mit der Bitte, die Ausarbeitung der Adresse so viel wie möglich zu beschleunigen, damit das erste Wort, was von dieser Versammlung an Se. Majestät den König ge⸗ richtet wird, ein Wort des Dankes, nicht minder aber auch der 8 fenheit und Wahrhaftigkeit sei, wie es einem getreuen Unterthan und einem gewissenhaften Landstand geziemt.

Landtkags-Marschall: Bei der vielfachen Unterstützung, die sich bereits ergeben hat, wird es um so leichter sein, dasjenige klar⸗ zustellen, worauf es vor allen Dingen ankommt, nämlich, ob es die Ansicht der großen Mehrheit der Versammlung (ist, eine Dank⸗Adresse an Se. Majestät den König zu erlassen oder nicht zu erlassen. Es ist dies eine Frage, die wohl zur Entscheidung gebracht werden kann, ohne daß dieser Entscheidung eine Diskussion vorauszugehen braucht. Wenn also das Wort nicht begehrt wird, so werde ich die Abstim⸗ mung in der Weise veranlassen, daß diejenigen, welche für eine Adresse an Se. Masjestät den König stimmen wollen, dies durch Aufstehen zu erkennen geben. (Dies geschieht. Es ist kein Zweifel vorhanden, daß der Wunsch sich dahin ausgesprochen hat, eine Dank⸗Adresse an Se. Majestät den König zu 2 und es liegt mir also nichts weiter ob, als diejenigen Mitglieder zu bezeichnen, welche ich * der Abtheilung zuzutréten, welche sich mit Abfassung dieser Adresse zu beschäftigen haben wird. Diese Abtheilung würde aus folgenden Mitgliedern bestehen (Nennung der Namen),

Die Verhandlungen würden nun so weit erschöpft sein, daß ich die Sitzung der heutigen Vereinigten Versammlung schließen könnte. Es ist indessen noch eine Frage zu stellen, von welcher ich kaum weiß, ob und auf welche Weise ich sie stellen soll. Es ist nämlich in der Geschäftsordnung vorbehalten, daß die Versammlung darüber vernom⸗ men werde, ob sie es wünscht, daß ihre Verhandlungen in der Weise durch Stenographen aufgefaßt und demnächst bekannt gemacht werden, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt. Wenn keine Bemerkungen sich erheben, so wird es ohne Abstimmung so angesehen werden kön⸗ nen, als ob dies der Wunsch der Versammlung sei. Wird aber die Abstimmung verlangt, so wird sie unmittelbar erfolgen.

(Herr Abgeordnete Hansemann erhält das verlangte Wort.)

Abgeordneter Hansemann: Meine Herren, es handelt sich hier um den ersten Akt, worin die . vollständig zur Anwendung kommt. Diese Veranlassung habe ich geglaubt, nicht vor⸗ übergehen lassen zu dürfen, ohne die Aufmerksamkeit der Versamm⸗ lung auf diese Geschäfts Ordnung zu leiten. Eine Geschäfts⸗Ord⸗ nung muß natürlich für die Versammlung vorhanden sein; eine solche ist gegeben, und es versteht sich, daß wir sie jetzt anwenden. Indeß es werden Wenige unter Ihnen sein, die nicht in dieser Geschäfts⸗ Ordnung bedeutende Beschränkungen erblickt haben, und so scheint es mir, daß bei diesem ersten Akt der Anwendung der Geschäfts⸗Ord⸗ nung der Wunsch auszusprechen sei, eine Aenderung derselben vorzu⸗ berelten. Die Versammlung möge selbst berathen, welche sie wünscht, und mein Antrag geht dahin, daß Se. Durchlaucht die Versamm- lung darüber . ob nicht von vornherein eine Kommission zu ernennen sei, welche die wünschenswerthe Aenderung der Geschäfts⸗Ord⸗ nung in den nächsten Tagen prüfe und demnächst Bericht darüber er⸗ statte. Uebrigens schließe ich mich dem Haupt-Antrage, den Se. Durchlaucht befürwortet hat, an und zweifle nicht, 965 in der Ver⸗ sammlung eine vollständige Uebereinstimmung vorhanden ist. Auch hege ich das Vertrauen, daß von der Befugniß des Königl. Herrn Kommissars eine sehr mäßige Anwendung werde gemacht werden, ene solche, wodurch das Land nicht verhindert wird, vollständig zu er⸗ fahren, was hier die Abgeordneten sagen.

Staats-Minister von Bodelschwingh: Ich erlaube mir auf den Schluß dieser Rede zuerst zu antworten, nämlich auf das aus⸗ gesprochene Vertrauen, daß die Befugniß, welche das Reglement in Beziehung auf die Veröffentlichung der Verhandlungen in die Hände des Kommissars gelegt hat, mit Mäßigung gebraucht werde. Ich gebe Ihnen mein Wort, daß dies im vollsten Maße geschehen wird, und es ist auch der Wunsch Sr. Majestät des Königs, von dieser Gewalt nur dann Gebrauch zu machen, wenn ein extremer Fall dies nöthig macht. Nach diesem Willen werde ich mich richten, und ich werde es um so gewisser thun, als ich hoffe, daß ein solcher ertremer Fall nicht vorkommen wird, so daß ich also nicht in die Lage kommen werde, davon Gebrauch zu machen. Was den zweiten oder den Haupt-Antrag betrifft, daß eine Kommission ernannt werden möge, um das Geschäfts- Reglement, welches durch die Vollziehung Sr. Majestät des Königs für diese a, Gesetzeskraft hat, zu beurtheilen, so muß ich mich diesem Antrage widersetzen. Es ist der Versammlung vollständige Freiheit gegeben, zu petitioniren, und Jedem, der Wünsche auszusprechen hat, dem steht es frei, sie vorzubringen, und zwar auf dem durch das Gesetz gegebenen Wege, also in Jorm einer Petition an den Herrn Landtags Marschall. ei ing gen; 3 anderen Weise, die Gefetze Sr. Majestät des Königs einer ritik zu unterwerfen, muß ich mich Lon meinem Standpunkte aus von vorn

ö Der Herr Minister des Innern hat

Landtags⸗Marschall: ; ] zum Theil schon dasjenige gesagt, was ich zu . im Begriffe var. Durch den letzten Paragraphen der Geschäftsordnung ist be⸗ reits angedeutet, daß dasjenige aufgenommen werde, was sich irgend

e n. dürfuiß herausstellt. Dies schließt jedoch nicht , ,, , . höͤftsordnung gestellt werden. Solche Anträge müssen ihren Weg durch die Abtheilung nehmen, deren , wir abzu⸗ warten haben. Hente ist es nicht an der Zeit, darauf ö und ich halte zugleich die Frage, die uns eigentlich allein bah. ftigt, nämlich bie Frage über die . der Verhandlungen,

wie sse durch die Geschäftsordnung vorgesehen ist, für erledigt,