natoren, eine beschlußfähige Mitgliederzahl, und wählten den Divi⸗ sions General Soulongue, welcher am 1. März Nachmittags als Präsident der Republik ausgerufen wurde. Die Beerdigung . erfolgte am 2ten Morgens mit vielem Pomp, die Leiche wurde, 9e * dem Grabe Petion's bestattet; der Minister des Innern, n . General Arduin, hielt die Grabrede, in welcher die e, m. 39. Verstorbenen um Herstellung und Konsolidirung des Frie we . der Republik gebührend gewürdigt, wurden. Nach der ? * feier trat der neue Praͤsident seine Functionen an . 3 ließ eine Proclamation, in welcher er versprach, in n, Rihäürs treten und die Verfassung unverbrüchlich aufrecht halten zu wollen. Tas Ministerium des neuen Präsidenten ist folgendermaßen zusammengesetzt: Detré, Finanz- und Handels Minister; Larochel, Justiz⸗ und Kultus Minister; Ardouin, Minister des Innern und des Ackerbaues; Dupuy, Minister des Kriegs, der Marine und der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten. Die Rexraͤsentan ten Kammer ist außer⸗ ordenklicherwesse der Verfassung gemäß zum 109. März einberufen. . Der Montenr ' theilt mehrere Berichte iber die ärztliche Behand⸗ lung des verstorbenen Präsidenten und den Sections-Befund mit. Es geht daraus hervor, daß der Präsident schon seit dem 6. Februar an einem heftigen mit Erbrechen verbundenen Fieber Anfall erkrankt war, und daß der Tod durch Lungen- und Magen⸗Entzündung herbei⸗ gefilhrt worden ist. Nach den Angaben des amtlichen Blattes hat e! Regicrungs⸗-Wechsel in keinem Theile der Republik irgend eine Störung der Ruhe hervorgerufen.
8elgien Brüssel, 13. April. Gestern hat die Repräsentanten⸗-Kammer sich nach den Osterferien wieder zum erstenmale versammelt. Der Finanz-Minister legte ihr die Budgets der Dotationen, des Krieges, der Finanzen, der Mittel und Wege, der Einnahmen und Ausgaben für den Dienst von 1848 vor, und sie diskutirte dann das Budget ber öffentlichen Arbeiten, dessen erstes Kapital, die Central-Verwal⸗— tung betreffend, angenommen wurde. ö . Die vorbereitende Kommission für den Kongreß über die Straf⸗ Reform hielt am 10ten d. ihre erste Sitzung in einem Saale des Justiz⸗Ministeriums; die Akademie der Medizin, der Wissenschaften und der hiesigen Universität hatten Abgeordnete hingesandt, um die Kommission zu bilden, die jetzt definitiv zusammengetreten ist. Unter den Mitgliedern befinden sich Ducpetiaux, Vleminckt und Van Meenen. Der Kongreß wird am 29. September im gothischen Saale des Rathhauses abgehalten werden. Die Diskussion wird sich mehr mit der Ausführung der Reform als mit der Prinzipienfrage beschäftigen. Fast zu gleicher Zeit wird hier ein Kongreß der Freihandelsmänner zusammentreten.
8 ch wein Kanton Basel. Die am 8. April stattgehabte Abstimmung über die neue Verfassung ergab von 1627 Stimmenden 11448 Anneh— mende und nur 179 Verwerfende. Es folgen nun die Wahlen des neuen Großen Rathes, deren Abhaltung bereits dahin festgesetzt ist, daß die 18 Wahlzünfte des Kantons sich am 11. April, zu einer Zeit, wo kein Gottesdienst stattfindet, versammeln.
K
Livorno, J. April. Ein Sturmwind, wie wir ihn seit meh⸗ reren Jahren nicht gehabt haben, wüthete gestern aus dem Südwe— sten. Von den auf der Rhede vor Anker liegenden Schiffen wurden sechs losgerissen und auf den Strand getrieben, wo sie ohne große Beschädigung wieder flott gemacht werden können. Die Ladungen von fünf derselben, in Getraide bestehend, werden aber weniger oder mehr gelitten haben. Ein griechisches Schiff, mit Getraide für Mar⸗ seille bestimmt, ward bei der Ardenza an den Strand geschleudert und zertrümmert. Die Mannschaft, der man vom Lande zu Hülfe kam, ward mittelst eines zugeworfenen Taues gerettet, nur der Ca— pitain, am Bord der Letzte, der sich, wie es heißt, mit Geld schwer beladen hatte, ertrank.
Spanien.
Mꝛadrid, 7. April. Gestern fand ein ziemlich lange dauern⸗ des Minister⸗Conseil statt, nach dessen Beendigung der General Concha Madrid verließ. Wie man sagt, hat die Regierung die Nachricht er— halten, daß die Königin Christine im Begriff sei, nach Spanien zu— rückzukehren, um die Königin Isabella für unfähig zum Regieren zu erklären und die Herzogin von Montpensier auf den Thron zu setzen, In Folge dieser Nachricht soll der General Concha beauftragt wor den sein, der Königin Christine zu eröffnen, daß ihr nicht gestattet werden würde, Madrid zu betreten. Man fügt hinzu, daß der Ge⸗ neral Concha, wenn er die Königin bereits auf spanischem Gebiete antreffe und sie sich weigere, nach Frankreich zurückzukehren, bevoll— mächtigt sei, sie zu verhaften.
3 Madrid, 6. April. Die Richtigkeit der Behauptung, daß der Einfluß der französischen Politik und die Herrschaft der ultra⸗ moderirten Partei nur in der Anwesenheit des Grafen Bresson und der Uönigin Christine ihren Stützpunkt fand, bestätigt sich durch spre— chende Thatsachen. Zugleich aber dürften die Urheber der Vermäh— lung der Königin Isabella, welche diefe Schöpfung ihrer Politk der Den als ein Meisterwert, als ben höchsten Triumph einer siegenden Staatskunst anpriesen, bereits Veranlassung finden, ihr eigenes Machwerk zu en, ,. zu beklagen. Was gegenwärtig im Innern des Pala⸗ , n, . . muß außer dem Bereiche meiner Darstellung . nf zen . der Hauptstadt sind diese Vorgänge kein rathen. ; usland mag sie für jetzt aus ihren Folgen er⸗
Die Ultramoderirten und die Hofleute, wel ie Königin bi umgaben, werden ihr nie e e en jn z . . richtete Atenstiück, welches sie hhrer jugendlichen Unerfahrenheit ent⸗ rissen hatten, zurücknahm. In jenem Dokumente wurde Vlzaga als Majestäts Verbrecher dargestellt; durch die neue von der 6. nigin ausgestellte Erklärung wird er aller Verantwortlichkeit ent⸗ keen Die natürliche Folge ist, daß man ihn als völlig unschuldig und diejenigen Rathgeber, welche die Königin zu dem früheren Schritte verleiteten, als die eigentlichen Majestäts Verbrecher bezeichnet. Die Verblendung dieser , nn,, geht so weit, ; Königin uf neue beleidigen, indem sie durch den Heräldo die lügenhafte Behauptung aufstellen, die Königin hätte in ihrer neuen Erklärung ausbrücklich das angeblich von Qlozaga begangene Masestäts Verbrechen bestätigt. Bald dürften wir Olozaga, falls der Lauf der Dinge in seiner jetzigen Richtung bleibt, an der Spitze des Ministeriums und als Günstling der Königin erblicken.
Als die Königin, nachdem sie die letzten Veränderungen im Hof⸗ Staate vorgenommen hatte, Abends an der Seite ihres Schwieger⸗
völlig
vaters — der König begleitet seine Gemahlin nirgends mehr — im
en seit langen Jahren mit fast einstimmigem, endlosem Jubel von den Anwesenden Unter den Ausrufungen: „Es lebe die Königin! ver⸗ „Es lebe die Constitution!“ Dieselben Ausru⸗
Theater del Principe erschien, wurde sie zum er
empfangen. nahm man auch den: —; fungen erschollen vorgestern in den Straßen Madrids und im Prado, als die Königin an der Seite ihres Schwiegervaters spazieren fuhr.
daß sie heute die
498
Als aber gar gestern Nachmittag die Königin zum erstenmal in ihrem Leben aus freien Stücken dem Stiergefecht beiwohnte — in Pampelona und hier während der Vermählungs- Feierlichkeiten geschah es nur, um den französischen Prinzen zu huldigen — und, von ihrem Schwiegervater begleitet, in spanischer Nationaltracht erschien, nahmen die Ausrufun- gen der versammelten funfzehntausend Zuschauer kein Ende. „Es lebe die Königin, es lebe die constitutionelle Königin, es lebe die Constitution, es lebe die Freiheit!“ erscholl ununterbrochen von An— fang bis ans Ende, und auf das huldvollste, sichtbar von der innig⸗ sten Freude ergriffen, verneigte sich die Königin nach allen Seiten. Ueberraschend war mir jedoch der Anblick einiger jungen Kavaliere, die sich neben der offenen Königlichen Loge befanden und der Köni⸗ gin den Dampf ihrer Cigarren ins Gesicht bliesen. —ͤ
In dieser Popularität, welche die junge Königin gewinnt, erblicken die Ultramoderirten die größte Gefahr. In seiner maßlosen Wuth behauptet der Heraldo heute, nur ein Dutzend zerlumpter Aufrüh⸗ rer hätten geschrieen, und es wäre Pflicht der Behörden, den Ausruf, „es lebe die Königin“, nicht zu dulden. „Denn“, sagt dieses Blatt, „seden Abend hat die Königin das Theater besucht, und doch haben nie diese Ausrufungen stattgefunden, und zweitens darf die Königin nicht mit dem Geschrei, es lebe die Freiheit, es lebe die Constitution (das ausschließliche Machwerk der Ultramoderirten), begrüßt werden. Von den Lebehochs wird es zu Beleidigungen, zu blutigen Auftritten, zu Empörungen kommen. Es ist die Pflicht der Regierung, unter deren Augen ein solcher Mißbrauch vorgeht, ihn nicht länger zu dulden.“
In der That hatte auch der Minister des Innern, der immer zu den Ultramoderirten gehört, gestern die Straßen, welche die Kö⸗ nigin zu durchfahren hatte, mit Polizei- Agenten anfüllen lassen, und
der General-Eapitain Cordova, der im Sommer 1845 auf die Ein⸗ wohner Madrids schießen ließ, hielt Truppen in den Kasernen in Bereitschaft. Die Progressisten sagen nun dem Ministerium Pacheco einen schmählichen Üntergang voraus, falls nicht der Kriegs-Minister und der des Innern durch aufrichtige Freunde der Constitution ersetzt würden. Da fast alle Beamte als Werkzeuge der Herren Mon und Pidal zu betrachten sind, so verlangt man Entsetzungen in Masse. Die Entsetzung des Introducteur des Ambassadeurs, Herrn Arana, der den französischen Prinzen bis an die Gränze entgegengeschickt wurde und für den Vertrautesten aller Vertrauten des Grafen Bre son galt, und die Entfernung des Patriarchen Lon Indien, Beichtvaters der Königin, soll bereits beschlossen sein. Dagegen ist der esparteri⸗ stische General van Halen bereits zurückberufen, und ohne Zweifel wird Espartero selbst in seinen früheren Würden besttigt werden.
Die Ultras haben einige Vertraute nach Paris abgeschickt, und man ist darauf gefaßt, sie bald als offene Empörer auftreten und dieselbe Königin, welcher sie in ihrem dreizehnten Lebensjahre die Ve⸗ gierung übertrugen, für regierungsunfähig erklären zu sehen. Das aus ungleichartigen Bestandtheilen zusammengesetzte Ministerium kann eben so wenig auf der betretenen Bahn zurückschreiten als stehen blei ben. Die Progressisten ehen es an sich,; und einige der Minister selbst erklären, jenen eher die Gewalt überliefern, als diese den wü— thenden Ultras zurückgeben zu wollen. ö ö 3.
Es heißt, man suche die Königin zu veranlassen, mit einer offe⸗ nen Darstellung des Verfahrens, durch welches gewisse Personen ihr die Einwilligung zu ihrer Vermählung entrissen, hervorzutreten., Der König soll seinerseits einen Entschluß gefaßt haben, den für jetzt an⸗ zudeuten ich mich enthalte.
Der einzige kaum zwei Monat vaez ist gestern gestorben. . .
Die Gräfin Bresson ist gestern von hier nach Paris abgereist.
KMloldau und wallachei.
Bucharest, 5. April. Die hiesige Zeitung meldet Folgendes: „Gestern, am Ostersonntage, um 12 Uhr, brach mitten in Bucharest, in einem Stadttheile, wo die Straßen eng und die schlecht gebau⸗ ten, meist noch mit Schindeln gedeckten Häuser nicht durch Höfe und Gartenmauern getrennt, sondern an einander gebaut oder . höl⸗ zerne Buden und Häuschen verbunden sind, Feuer aus. Bei. einem heftigen Winde entzündeten sich sogleich auch entferntere Häuser, so daß bereits um 1 Uhr eine furchtbare FJeuermasse, mit dem Winde fortschreitend, durch keine Löschanstalten hätte aufgehalten werden kön⸗ nen. Der Hospodar, vom Beginn des Feuers an den gefährlichsten Stel⸗ len wellend, mußte die Anstrengungen der Löschmannschaften nur darauf richten, das entfesselte Element wenigstens auf die Richtung des Win—⸗ des von der dicht mit Häusern besetzten Mitte der Stadt gegen die Gränze derselben zu beschränken, wo die Häuser zwischen Gärten zer⸗ streut stehen. Es gelang, an zwei gefährlichen Stellen durch aus⸗ dauernde Anstrengungen dem Weitergreifen des Brandes nach mehre ren Seiten hin Einhalt zu thun. Aber groß ist die, Verwüstung, welche das Feuer in der Richtung des sturmähnlichen Windes, welcher bis heute Morgens geweht, angerichtet hat. Mit dem Winde legte sich auch die Wuth des Feuers, welches fast keine Nahrung mehr fand, da es an die Gränzen der Stadt gelommen war. ; z
Es läßt sich bis jetzt kein Detail berichten. Um aber die Größe des Unglücks anzudeuten, dürfte genügen, daß ein Viertheil der Häuser Bucharests (ein Baumeister giebt mehrere tausend Häuser an) nieder-
ebrannt, und daß eine Anzahl Menschen verbrannt ist, welche man ö. eben auf verschiedenen Kirchhöfen beerdigt. Die Häuser entzün⸗ deten sich so schnell, daß die meisten Betroffenen nur das Leben retten konnten, so der König ich griechische General-⸗Konsul mit Familie.
Leider hat der größte Verlust den Handelsstand getroffen, da eine große Zahl von Gewölben und Magazinen mit allen Waaren verloren ging. ;
Durch die Richtung, welche das Feuer gleich anfangs nahm, wobei es sich dem Kaiserl. Agenturgebäude näherte, sah sich der Kaiserl. Agent für die Walachei, Herr von Timeni, genöthigt, auf die Si⸗ cherheit der Archive ünd der Kasse bedacht zu sein; durch Abreißung mehrerer Häuser wurde aber dieser Seitenrichtung des Feuers glück lich Einhalt gethan. Nicht so glücklich war aber das hiesige Klo er der siebenbürgischen Franziskaner, welches gleich anfangs sammt der Kirche in Zeit von einer Viertelstunde in Feuer aufging, so daß die Franziskaner durchaus nichts, weder an Kirchen- noch Klostergut, retten konnten, sondern sich flüchten mußten, um nicht zu verbrennen,
was einem Dienstboten, welcher seine Effekten bergen wollte, wider⸗ fahren ist.
alte Sohn des Generals Nar⸗
Auch der katholische Bischof Molajoni hat sein Haus, in welchem berselbe eine Mädchenschule auf seine Kosten errichtet hatte, sammt allen seinen Effekten verloren.
Braila, 25. März. (J. d. LI ü kommen feine Schiffe zur ke sun des hier in Masse auf e Getraides an, während die Zufuhren aus dem Innern au Barken und Wagen sofltanen und bi Vor räthe sich dermaßen anhäufen, daß gar keine Lolale mehr zu deren Aufbewahrung vorhanden sind.
Oest. Lloyd.) Noch immer
gandels und Görsen-Nachrichten.
Berlin, 16. April. Sämmütliche Eisenbahn ⸗Actien und Fonds, mit
lische und alle Quittungsbogen. Einiger Verkehr fand nur in Köln-Min⸗ den statt, welche zuletzt à SS 6 verkauft wurden. 286 Roggen wurde 66 laco bis 10 Rthlr. bez., p. Frühjahr in neuen Abstellungen kein Geschäst; Regulirungen 0. 93 Rihlr. bewirlt, Mai / Juni S9 = 990 Rihlr., Juni / Juli 85 Rthlr., Juli / Aug. 79 Rthlr. Hafer 45 bis 46 Rthir. p. Frühjahr. Gerste loco 72— 75 Rthlr. Rüböl 105 Rthlr. p. loco 1113 Rthlr. pr. Sept. / Oltbr. bez. Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 15. April 45817. we Zu Lande: Weizen 4 Nthlr. 7 Sgr. 2 f/ auch 4 Rthlr. 6 Sgr.; Roggen 4 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf., auch 3 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf.; große Gerste 2 Rthlr. 24 Sgr., auch 2 Rihlr. 22 Sgr. 2 Pf; Hafer 2 Nthlr. Erbfen 4 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf., auch 3 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf. Einge—⸗ gangen sind 47 Wispel 12 Scheffel. 2. Zu Wasser: Weizen (weißer) 4 Nthlr. 12 Sgr., auch 4 Nthlt. 8 Sgr. und 4 Rihlr.; Noggen Aà Rthir. 2 Sgr. 5 Pf., auch 3 Nthlr. 28 Sgr. 10 Pf. Eingegangen sind 325 Wispel. Mittwoch, den 14. April. . Das Schock Stroh 8 Rthlr. 20 Sgr., auch 7 Rthlr. 10 Sgr. Centner Heu 1 Rthlr., auch 20 Sgr. 3 Kartoffel-⸗Preise. Der Scheffel 1 Rthlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. weis à 3 Sgr. 3 Pf, auch 3 Sgr. . Branntwein⸗Preise. ie Preise vom Kartoffel-Spiritus waren am 2 ö April . 343 Rthltr. 3 . 341 8 (frei ins Haus geliefert) 12 J 34 pr. 200 Quart à 54 Go . 34 oder 10,890 996 nach 1 345 — Tralles. 15. J 36 )
Korn-Spiritus: ohne Geschäst. Berlin, den 15. April 1847. . . Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Der
Sgr. 6 Pf., metzen⸗
EBerliliner Börse. Den 16. April 1847.
Pr. Cour. kBrief. Geld.
92
Pr. Cour.
Fonds. Aetien. S niet. Geld. Gen
883 ö 90 101 107
St. Sehuld-Seh. rl. Potsd. Mah. Prämien- Seheime do. Prior. Oblig. d. Seeh. à 5 T. . — do. do. do. B. St. E. Lt. A. u. B. Bonn-Kölner Esb. Br. Schw. -Frb. E. do. de. Priur. Obl. Cölu-Minden. v. e. Püss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Magd. Ilalbst. Eb. Med. Lp. Eisenb. do. do. Prior. Obl Nie dersch.- Märk. Priorität
kKur- u. Neumürk. Schuldversehr. Berliner Stadt- Obligationen Westpr. Pfaudbr. 3 Grossh. Pos. do. do. do. 34 Ostpr. Pfandbr. 35 Pomm. do. 3 Kur- u. Neum. a0. 37 Schlesische do. 3 34 do. v. Staat a- lo. in 913 rantirt. Lt. B. 35 do. Prioritüt 101 Nied. Mrk. Eb. 9 — — — do. Priorität 45 — , n, n, mn 3M ob. Schles. E. I. A 4 — k do. Prior. 4 —
Aud. lau. 258 rt. 8 3 ,, .
Rhein. Eisenb. — 85 do. Stamm-Prior.
(voll eingezahlt) 4 90 do. do. Prior. ObI. 4 91 do. v. Staat garant. 33
893
91
111181
86
2 S * = — —— — — 2 2
Diseonto.
Actien.˖ Erl. Aub. Iit. A.- do. do. Prior. Obl,. 4 — Berlin- HIamb. 4 191 ö do. prioritij 14 96 5 Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 12. April. Nioderl. wirkl. Sch. 583. 575 Span. 153. 39) 6 do. 37. Pass. 53. Aus. —. Ziusl. 53. FPoln. — . Preuss. r. Sok. 143. 459 Russ. Ilope 88.
Frank kurt a. M., 13. April. 5) Met. 107. 4 Rauk- Aetien z. ult. 1898. 96. Bayr. Bank-Actien 667 kr. Hope 873 6. Stiegl. 875 G. Int. 57 *. 23. polu. 300 FI. 96 Br. do. soo FI. 79. 3. .
Hamburg, 14. April. Rank-Actien 1590 Br.
London, 10. April. Cons. 390 S5 5. J. Belg. —. Passive 53. 4. Aus. Seh. 17.16. 2596 Holl. 58. 57. Port. 35. 345. Bug. Russ. — Bras. 84. 82. Chili —. Peru 40. 38. .
laris, 12. April. 5 b Rente in eour. 115. 65. 359 do. in eour. 77. 65. Neapl. —. 395 Span. —
Wien, 13. April. . Aetien 1583. Aul. de 1834 1522. de 1839 118. Mail. 1083. Livorn. 92. Pest. 985. Budw. —.
Berichtigung. Im gestrigen Blafte der Allg Pr. Itg. S. 4950 Sp. 7 3. 41 v. o. ist statt: „diesen Gegenstand“ zu le⸗ sen: Griechenland.
* —
2 Mete orologische 8
Nachmittags x Ubr.
Thüringer. ..... 4 P 933 Wilb. B. (C. 0.) 4 —
Eugl. Russ. 106 Br.
Neue Anl. 25. 2M.
16 d. 96. 593. Mex. . 20.
Pass. —. 55h Met. 107. 495 d0. 963. 39 do. 695. Bank- Nordb. 1683. Gloggn. 1214.
cobachtungen. Abends 10 Uhr.
Nach einmaliger Beobachtung.
1847. 15. April.
Morgens 6 Ubr.
331, 97“ per. 332 58“ Par. 333 33!“ Par. Quellwärme . R.˖ 4 0.42 R. 4 0,5 R.] 9, od R. Flusswärme 1,9 R. — 6. a R. — 0,5 R. — O, s) R. Bodenwärme (, 9“ t. 93 pot 98 pet. 96 pCt. Ausdünstung K, 003 Rh. Schnee. Schnee. Sehne. nie leraehlatãz Hai. nh, NO. NO. NO. Würmeweelsel 0,7 23 XO. . 4 0.1 332 521 Par... 4 CO, 3? R... — Os R... 93 pet. NO.
Luftdruck Luftwärme .... Tkaupunkt. .. · Hunatsâttiguug Wetter
Wollenzu -. Tagesmittel:
Königliche Schauspiele. . Sonnabend, 17. April. Im Schauspielhause. Ihste Abonne⸗ ments-Vorstellung. Zum erstenmale: Uriel Acosta, Trauerspiel in 5 Abth., von K. Gutzkow. . Sonntag, 18. April, Im Opernhause. stellung: Norma. (Alle. Kathinka Evers: rolle.) Anfang halb 7 Uhr. Zu dieser Vorstellung werden
Preisen verkauft: ; ĩ 1Rtl S sller Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Loge so wie zur
ü rsten Ranges und ersten Balkons, ke rr, n Sgr., im Graue und in den Logen des zweiten Ranges Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ranges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden- Logen 2 Rthlr.
Im Schauspielhause. 61ste Abonnements-Vorstellung: Hamlet, Prinz von Dänemark. (Herr Dessoir, Hofschauspieler und Regisseur des Großherzoglichen Hoftheaters zu Karlsruhe: Hamlet, als erste Gastrolle.)
Montag, 19. April. Im Schauspielhause. 62ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung. Zur Geburtsfeier A. W. Ifflands: Die Jäger.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei.
48ste Abonnements⸗Vor⸗ Norma, als erste Gast⸗
Billets zu folgenden Opernhaus⸗
Ausnahme von preuß. Staat sschuldscheinen, blieben auch heute im Weichen, und die Börse schloß matt. Hi , offerirt waren en chi e ,
Beilage
M 106.
499
Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Sonnabend den 17im Aprli.
···
Inhalt. Denkschrift, die Ausführung des Eisenbahn-Netzes in Preußen betreffend.
Denk scrift, die Ausführung des Eisenbahn-Netzes in Preußen betreffend.
In Uebereinstimmung mit dem Gutachten der Vereinigten stän— dischen Ausschüsse haben des Königs Masestät mittelst Allerhöchster rdre vom 22. November 1812 (Gesetz⸗ Sammlung S. 307) zu bestimmen geruht, daß die Ausführung des für ein dringendes Be⸗ dürfniß erachteten Eisenbahn⸗Netzes, welches die Hauptstadt mit den Provinzen und die Provinzen unter einander verbinde, auch in den Hauptrichtun— gen das Ausland berühre, ; , durch die dem Staate zu Gebote stehenden Mittel und insbesondere auch, durch Uebernahme einer Garantie für die Zinsen der Anlage Kapitalien mit Kraft und Nachdruck befördert werden solle. . Da bei den hiernach zu treffenden Einleitungen in Gemäß heit
der Verhandlungen der Vereinigten ständischen Ausschüsse das System zu Grunde zu legen war, daß die Ausführung der zu jenem Netze gehörigen Eisenbahnen der Privat- Unternehmung überlassen, dabei jedoch, behufs des raschen Beginnes und Fortganges derselben, eine kräftige Unterstützung und Mitwirkung seitens des Staates gewahrt und zugleich für die Wahrung der öffentlichen Interessen Fürsorge ge⸗ troffen werde, so kam es darauf an, eines theils dem Staate eine wirksame Theilnahme und Einwirkung bei der Ausführung und Ver— waltung vorzubehalten, anderentheils die pecuniaire Betheiligung und Unterstützung so zu bemessen, daß der Erfolg gesichert werde, gleich. zeitig aber auch, dafür Sorge zu tragen, daß die Staats Kaässe' nicht 6 all. Folge zeit mit dauernden Belastungen verpflichtet bleibe. Von k aus sind für die Betheiligung und Mitwirkung , im Wesentlichen folgende Grundlagen angenommen ; ö. In Betreff der Theilnahme und Einwirkung des Staates bei er Ausführung und Verwaltung des Unternehmens: 1) Der Staat bestellt seinerseits ein Mitglied des Gesellschafts— Vorstandes, welches an der Ausführung der Bahn und der . des ganzen Unternehmens selbst thätig Antheil
. Staat bedingt sich bei den General-Versammlungen der Besellschaft ein seiner Kapital-Betheiligung entsprechendes Stimmrecht aus, und zwar dergestalt, daß ihm bei der Bethei— ligung mit einem Siebentel des Actien- Kapitals (siehe unten
II. 1.) in jeder General-Versammlung ein Siebentel' sämmt⸗ licher anwesender oder vertretener Stimmen zusteht.
Der Tarif sowohl für die Güter— als auch für bie Personen— Beförderung, so wie der Tarif für das Bahngeld, ingleichen
jede Aenderung dieser Tarife, bedarf der Zustimmung des Staates. Auch bleibt demselben nicht nur die Genehmigung, sondern auch
die Abänderung der Fahrpläne vorbehalten.
Die Gesellschaft hat sich den zur Wahrnehmung der Interessen
der Militair Verwaltung festgesetzten Bedingungen in Betreff
der Benutzung der Eisenbahnen für militairische Zwecke (siehe Gesetzs. für 1843 S. 373) zu unterwerfen. .
II. In Betreff der pecunigiren Betheiligung und Unterstützung:
1) Der Staat übernimmt den siebenten Theil des bei der Begrün—
dung des Unternehmens angenommenen Actien-Kapitals und behält es, für den Fall, daß sich demnächst ein Mehrbedarf er— geben sollte, der weiteren Bestimmung vor, ob solcher durch Er— höhung des Actien -Kapitals oder im Wege der Anleihe be— schafft werden solle. . Für den Fall, daß der Reinertrag des Unternehmens nicht aus— reichen sollte, um für die sämmtlichen Actien einen Zins genuß von 35 Prozent zu gewähren, wird vom Staate der hierzu nöthige Zuschuß geleistet und dieser Zinsgenuß unbedingt ga— rantirt, so lange nicht die Amortisation der Privat-Actien voll⸗ ständig beendigt ist. Um die Amortisation der Privat-Actien zu bewerkstelligen und dadurch einestheils die durch die Zins-Garantie übernommenen Verpflichtungen zu beseitigen, anderentheils die Erwerbung der Bahn von Seiten des Staates zu sichern, werden die auf das Siebentel des Staates fallenden Zinsen zu einem Tilgungs⸗ Fonds bestimmt, von welchem die Privat- Älctien allmälig mit- telst Ausloosung und Einlösung nach dem Nennwerthe erwor— ben werden. Die Zinsen der daraus eingelösten Privat-Actien fließen dem Tilgungs-Fonds zu. Da in Folge der Zins-Ga⸗ rantie (zu 2.) die Zinsen für das Siebentel des Staates zu 33 Prozent gesichert sind, so b trägt der hierdurch jährlich auf⸗ kommende, zur Tilgung der übrigen sechs Siebentel dienende Fonds ein halbes Prozent des gesammten Actien-Kapitals, und es wird mittelst dieses Fonds und der ihm zuwachsenden 35 prozentigen Zinsen der eingelösten Privat ⸗Actien die Amor— tisation des Privat-Actienkapitals im 57sten Jahre vollendet.
4) Mit Rücksicht auf die für den Fall eines geringen Ertrages des Unternehmens den Actionairen vom Staate gewährte Zins— Garantie wird andererseits, falls der Reinertrag sich auf mehr als 5 pCt. des Actien-Kapitals beläuft, von dem Ueberschusse über 5 pCt. der dritte Theil der Staatskasse überwiesen.
5) Sollte der Staat in Folge der Zinsgarantie genöthigt sein, eine gewisse Reihe von Jahren hindurch einen Zuschuß zu lei— sten, oder sollte der Zuschuß in einem Jahre einen gewissen Betrag übersteigen, so steht dem Staate die Befugniß zu, die Verwaltung und den Betrieb der Bahn selbst zu übernehmen.
Bei diesen Stipulationen, in Folge deren nicht nur ein Zinsge— nuß von 33 pCt., sondern auch die dereinstige Zahlung des vollen
Nominal⸗Betrages der Actien gesichert ist, hat es denn auch keinem
Bedenken unterliegen können, die Beschaffung der Geldmittel für die
in Rede stehenden Eisenbahn Unternehmungen auch dadurch zu för—
dern, daß die betreffenden Eisenbahn-Alctien hinsichtlich der Annahme als pupillen. und, depositalmäßige Sicherheit ben Staats ⸗Schuldschei⸗ nen gleichgestellt werden, wie dies durch die Allerhöchste Didre vom
. . 1813 (Gesetz Sammlung für 181 g. 45) gesche⸗ Die obigen Grundlagen haben ind ĩ ĩ
Umständen , Norm en r igt * . . 26
mußte es vorbehalten bleiben, bei d ed, n, =, m
nehmungen nach den dabei l 3. , 2
* gen r , abei obwaltenden Verhältnisfen und nach Zeit und, Umstäönen Modificationen eintreten zu lassen! Namentlich er⸗
nicht in zu ausgedehntem Maße mit einer Zinsgarantie zu belasten, wie denn auch die in der Allerhöchsten Kabinets Ordre vom 22. No⸗ vember 1842 enthaltene Bestimmung, daß die zur Förderung des Ei⸗ senbahnbaues auf die Staats- Kasse zu übernehmenden fortlaufenden Ausgaben den Betrag von jährlich zwei Millionen Thalern nicht über⸗ steigen dürfe, die thunlichste Beschränkung der Zinsgarantie nothwen⸗ dig machte. Zu diesem Zwecke bot sich insbesondere die Maßregel
Zinsgarantie überhaupt nicht bewilligt oder solche doch nur für einen Theil desselben gewährt, dagegen aber aus dem Reinertrage des Un— ternehmens vorweg ein gewisser Zinsgenuß für das Privat⸗-Actien⸗ Kapital oder für den nicht garantirten Theil desselben prioritätisch zugestanden würde, dergestalt, daß jener Ertrag nur insoweit, als nach Gewährung dieses Zinsgenusses etwas übrig bliebe, zur Ver⸗ zinsung des vom Staate übernommenen Kapital-Antheils, resp. des garantirten Actien- Kapitals, in Anspruch genommen werden dürfte.
Nach Inhalt der Denkschrift vom Oktober 1842, welche der Berathung der vereinigten ständischen Ausschüsse zum Grunde gelegt worden, wurden zur Herstellung jenes Eisenbahn-Netzes insbesondere folgende Bahnlinien, im Anschluß an die schon im Betrieb stehenden oder als gesichert anzunehmenden Eisenbahnen, in Aussicht ge— nommen:
1) eine Bahn von der hannoverischen Landesgränze bei Minden nach Köln;
2) eine Bahn von Halle durch Thüringen in der Richtung auf den Mittelrhein;
3) eine Bahn, die mit Benutzung einer der im Bau begriffenen Bahnen von Berlin zur Oder Berlin mit Königsberg und, vermittelst einer Zweigbahn, mit Danzig verbände, auch un— . . bis zur russischen Gränze fortgesetzt werden önnte;
) eine Bahn von Frankfurt nach Breslau und von Oppeln zur österreichischen Gränze;
5) eine Bahn zur Verbindung von Posen einerseits mit der nach
Preußen, andererseits mit der durch Schlesien führenden Linie;
Es war daher vorzugsweise das Augenmerk darauf zu richten, diese Eisenbahn-Verbindungen ins Leben zu rufen.
6 Ergebnisse der darüber gepflogenen Verhandlungen sind fol—
gende:
3u . Die Köln-Mindener Eisenbahn- Unternehmung ist nach den obigen Grundlagen zur Ausführung gediehen und die Bahn der Vollendung nahe. Es ist nämlich für diese Unternehmung unterm 18. Dezember 1843 (siehe Gesetz⸗ Sammlung für 18144, S. 21 ff.) eine Actien-Gesellschaft mit einem vorläufig auf 13,906,000 Rthlr. angenommenen Actien-Kapital konzessionirt worden, von welcher der Bau kräftig betrieben wird, so daß die ganze Bahn im Laufe des Jahres 1847 dem Betriebe wird eröffnet werden können. Auch ist durch einen Staats Vertrag vom ,, (Gesetz⸗ Sammlung für 1816, S. 77 ff.) die Ausführung der Eisenbahn von Minden nach Hannover, welche sich der schon fertigen Bahn von Hannover nach Magdeburg anschließt, bis Ende des Jahres 1847 gesichert. Der Staat hat sich bei dem Actien-Kapitale für die Bahn von Köln nach Minden mit 1,860,000 Rthlr. betheiligt und für das ganze Kapital von 13,009,900 Rthlr. die Garantie von 37 pCt. Zinsen, zum Belaufe von 155,000 Rthlr., übernommen, wobei für die allmälige Amortisation des Privat-Actien⸗Kapitals mittelst der für obige 1,860,000 Rthlr. aufkommenden Zinsen und Dividenden Fürsorge getroffen worden ist. Zu 2. Die Bahn von Halle durch Thüringen in der Richtung auf den Mittelrhein ist, nachdem hierüber mit den bethei⸗ ligten Regierungen mittelst Staats- Vertrages vom 19. April 1844 (Gesetz- Sammlung S. 444) die nöthigen Vereinbarungen getroffen, auf der Strecke von Halle über Weimar, Erfurt, Gotha und Ei— senach nach der kurhessischen Gränze durch die unterm 20. August 1844 bestätigte Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft (siehe Gesetz⸗ Sammlung S. 419 ff in Bau genommen worden und wird vor— aussichtlich im Jahre 1847 vollendet werden. In Folge des Staats- Vertrages vom 20. Dezember 1811 (Gesetz⸗Sanimlung für 1844, S. 438 ff.) ist die weitere Fortsetzung der Bahn nach Kassel und von dort nach der preußischen Gränze auf Paderborn, zum Anschlusse an die diesseitige über, Lippstadt uͤnd Soest nach Hamm zu führende Eisenbahn eingeleitet, und da sich in Kurhessen die Bahn von Kassel nach Frankfurt a. M. an die Halle-Kasseler Bahn anschließen wird, so ist auch die Verbindung mit dem Mittelrhein als gesichert anzunehmen. Von dem Actien-Ka⸗— pitale der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft zum Belaufe von 200(, 900 Rthlrn. ist, nach Inhalt des Staats Vertrages vom 19. April 1814 diesseits, in Gemeinschaft mit der Großherzoglich sächsi⸗ schen und der Herzoglich sachsen-koburg-gothaischen Regierung, der vierte Theil übernommen worden, wovon auf Preußen ein Betrag von 810,900 Rthlrn. trifft; es findet jedoch hierbei eine Betheiligung der Staatskasse nicht statt, da dieses Kapital aus einem von des hochseligen Königs Masestät ausgesetzten Legate gewährt wird. Auch ist eine Zinsgarantie seitens des Staates nicht zugestanden, dagegen aber den Privat- Actien von den betheiligten drei Regierungen hin⸗ sichts des Zinsgenusses für 30 Jahre der Vorzug vor den ffir . übernommenen Actien dergestalt eingeräumt worden, daß für letztere auf den Zinsgenuß aus dem Ertrage des Unternehmens insoweit ver— zichtet worden, als es nöthig ist, um für die Privat-Actien eine Di⸗ vidende von 3 Prozent zu gewähren. Zu 3. In Ausehung der Bahn von Berlin nach König s⸗— berg und nach Danzig kam es zunächst auf sorgfältige Unker— suchungen in Ansehung des für den Uebergang über die Weichsel zu wählenden Punktes und in Betreff der für die Bahn anzunehmenden Richtung an. Nach mehrfachen gründlichen Erörterungen ergab es sich als das Zweckmäßigste, die Bahn bei Dirschau über die Weichsel und demnächst bei Marienburg über die Nogat zu führen, wobei zu— eich die direkteste Verbindung zwischen Königsberg, Elbing und Danzig erzielt wird. Da die großartigen Bauwerke, mittelst deren der Uebergang über beide Ströme zu bewerkstelligen ist, und die da⸗ bei nothwendigen Strom- und Deich⸗-Regulirungen, welche zugleich für die Landesmelioration sehr wesentliche Vortheile mit sich bringen, erst in einem Zeitraume von mehreren Jahren zur Ausführung ge— bracht werden können, vor deren Vollendung aber die ganze Bahn ihrem Zwecke nicht entsprechen würde, so ist zunächst sofort die Aus⸗ führung der Weichsel⸗ und der Nogat-Brücke, so wie der Strom— und Deich-Regulirungen, eingeleitet worden, unabhängig von den Verhandlungen über die Ausführung der Bahn selbst. Die Kosten für diese Bauten, deren Vollendung im Jahre 1857 in Aussicht ge⸗ nommen werden darf, berechnen sich nach den nunmehr vollständig ausgearbeiteten Anschlägen auf S8, Sb, 00 Rthlr., welche aus den für die Berlin⸗Königsberger Eisenbahn disponibel zu machenden Fonds zu gewähren sein werden; vorläufig sind die zunächst erforderlichen
schien es angemessen, darauf Bedacht zu nehmen, die Staats ⸗Kasse
Geldmittel aus den zur Beförderung des Eisenbahnbaues überhaupt zu Gebote stehenden Fonds vorgeschossen worden.
dar, daß den Umständen nach für das Privat⸗-Actien-Kapital eine
Was die Richtung der Bahn anlangt, so ist, nach reiflicher Er— wägung der mannigfachen in Betracht kommenden . und Interessen, die Linie
von Frankfurt über Kü strin und von Küstrin aus in der Rich⸗ tung auf Driesen, Schneidemühl, etwas 36 von Brom⸗ berg nach Dir schau, von dort über Marienburg, Elbing, M n fen; Braunsberg nach Königsberg, mit einer Zweig bahn von Dir schau nach Danzig, zur Ausführung bestimmt worden, vorbehaltlich der dereinstigen Aus⸗ führung einer direkten Bahn von Berlin nach Küstrin. Die Kosten berechnen sich nach den vorliegenden Ueberschlägen für die Bahn: 1) von Frankfurt nach Küstrin bei einer Länge von 4,00 Meilen auf 2) von Küstrin nach Dirschau bei einer Länge von 49,9s Meilen auf 3) von Dirschau nach Königsberg bei einer Länge von 21,5. Meilen, ohne die Kosten der Brücken⸗Uebergänge ꝛc., auf 4) von Dirschau nach Danzig bei einer Länge von 4,13 Meilen auf Hierzu treten
für die Brücken über die Weichsel und die Nogat, vorbehaltlich einer Ver⸗ minderung des Kosten⸗ Aufwandes, welche sich aus der bereits eingelei⸗ teten anderweitigen Un⸗ tersuchung über die nö⸗ thige Stärke des Ober⸗ baues als zulässig erge⸗ ben möchte
und für die damit in Ver⸗
bindung stehenden Strom⸗
und Deich Regulirungen zusammen so daß sich im Ganzen ein Kosten⸗Auswand
don 32,751,593 Rthlr. ergiebt. Dafür würden dann, außer den auch für den allgemeinen Verkehr wichtigen Brücken bei Dirschau und bei Marienburg und außer den zugleich im Landeskultur-Interesse segensreichen Deich- und Strom⸗ Regulirungen, im Ganzen 79,02 Meilen Eisenbahn neu gebaut wer⸗ den, wovon auf die Hauptbahn von Frankfurt nach Königsberg 75,40 Meilen, auf die Zweigbahn von Dirschau nach Danzig 4,3 Meilen treffen. Die Eisenbahn⸗Verbindung von Berlin über Frankfurt nach Königsberg würde dabei, mit Hinzurechnung der 103 Meilen langen Bahn von Berlin nach Frankfurt, eine Länge von 85,99, rund 86 Mellen, die Verbindung zwischen Berlin und, Danzig eine Länge von 68,ss Meilen, die Verbindung zwischen Königsberg und Danzig eine Länge von 26 Meilen erhalten.
Bei dem Bau einer direkten Bahn von Berlin nach Küstrin, in einer Länge von ilLos Meilen, mit einem Aufwande von 2,774,326 Rthlrn.ͥ, würden, falls dabei von der oben zu a. gedachten Verbin⸗ dung zwischen Küstrin und Frankfurt abgesehen würde, die Kosten sich auf 33,925,919 Rthlr. stellen, dagegen im Ganzen 8787 Meilen nen gebaut werden und die Verbindungen von Berlin nach Königsberg und nach Danzig sich um ungefähr 25 Meilen abkürzen.
In Betreff der Ausführung des obigen Eisenbahn-⸗Unterneh⸗ mens haben zwar, sobald sich die zu wählende Richtung und der Kostenpunkt näher übersehen ließen, vorläufige Verhandlungen mit einem zu dessen Vorbereitung zusammengetretenen Vereine stattgefun⸗ den, wobei die Absicht dahin ging, nur für die Hälfte des zu 32, 000,000 Thalern angenommenen Actien-Kapitals eine Zins⸗Ga⸗ rantie des Staates zu 3 Prozent in Anspruch zu nehmen, der an⸗ deren Hälfte dagegen prioritätisch aus dem Ertrage des ganzen Un⸗ ternehmens einen Zinsgenuß von 4 Prozent einzuräumen. Bei dem inzwischen sowohl im Inlande wie im Auslande eingetretenen ungün⸗ stigen Stande des Geldmarktes haben diese Verhandlungen jedoch nicht weiter verfolgt werden können. Um schon während der umfas⸗ senden und zeitraubenden Erörterungen über die diesseits der Weichsel zu wählende Richtung der Ausführung des Unternehmens näher zu treten, sind vorläufig auf der Strecke von Marienburg nach Elbing und nach Braunsberg für Rechnung des für die Berlin⸗Königsberger Eisenbahn disponibel zu machenden Fonds die Grunderwerbungen ein⸗ geleitet und die Erdarbeiten und Brückenbauten in Angriff genommen worden, wozu die Mittel vorschußweise aus den zur Beförderung des Eisenbahnbaues überhaupt zu Gebote stehenden Fonds entnommen sind. Nachdem sich indessen ergeben hat, daß es bei den inzwischen eingetretenen Verhältnissen nicht möglich sei, das Berlin⸗Königsberger Eisenbahn- Unternehmen nach ähnlichen Grundlagen, wie sie bei den oben erwähnten, mit Betheiligung des Staates ausgeführten Eisen⸗ bahn Unternehmungen festgesetzt worden sind, ins Leben zu rufen, sind jene vorläufigen Einleitungen dahin beschränkt worden, daß sie nur noch zu einem passenden Abschluß gebracht werden; der große Brückenbau bei Dirschau und Marienburg wird dagegen mit den disponibeln Mitteln des Eisenbahn⸗Fonds weiter fortgesetzt.
Zu 4. Die Eisenbahn von Frankfurt nach Breslau ist bereits nach den oben bezeichneten Grundlagen zur Ausführung ge⸗ bracht worden und eben so zum größten Theile die Bahn von Op— peln nach der österreichischen Gränze. Die erstere, schon im Betriebe stehende Bahn ist von der unterm 27. November 1843 be⸗ stätigten NiederschlesischMärkischen Eisenbahn⸗Gesellschast (seehe Ge⸗ setzsammlung S. 371 ff.) ausgeführt worden, welche auch die sich anschließende Bahn von Berlin nach Frankfurt erworben (siehe Ge⸗ setzsammlung für 1845 S. 459 ff.), und außerdem die Anlage einer Seitenbahn nach Görlitz zum Anschlusse an eine Bahn von Göõrliß nach Dresden übernommen hat, deren Bau und Vollendung im Laufe des Jahres 1817 durch einen Staatsvertrag vom 26, Juli 1843 (Gesetzsammlung S. 403 ff.) gesichert ist. Von dem Aatien⸗ Kapitale zum Belaufe von 10, 06, H06 Thalern hat der Staat einen Betrag von 1,437,500 Thalern übernommen; fr ist 56 jenes Actien- Kapital die Garantie von 35 Prozent Zi 1 3 . von 350 H0 Thalern, bewilligt, dabei aber für dien 6. 8 . tisation des Privat- Actienkapftals mittelst der auf da aats-
Actienkapitals fallenden Zinsen gesorgt worden. i . m n. * sgys nach der österreichischen Gränze
anlangt, so ist zuvörderst die Fortführung der von der Oberschle⸗ 9. . Eil? 3 De n her e ef h hn Bahn von Breslau — Oppeln in der Richtung über Kosel, Gleiwitz und Myslowitz na
dem. Gränzpunkte Berun von eben dieser Gesellschaft unternommen lsiehe Geseßsammlung für 1843 S. 310 ff.), der Bau jedoch dem- nächst *. bie Strecke bis Myslowitz vorläusig beschränkt worden (siehe Geseßsammlung für 1816 8. Z). Ta die Fortsetzung der
1, 600 000 Rthlr. 14,848 0343
5, 939,201 * 1, 500, 000 1
H Sb 027 Rthlr.,
*
3, 178, 331
8, Ss d, 358
österreichischen Kaiser Ferbinands⸗Nordbahn bis in die Gegend von