Berun vorerst Anstand gefunden hat, ander
Kaiser Ferdinands Nordbahn durch. eine über Ratibor nach der Landesgränze
den. Die Kofel Bderberger Bahn ist zur, 1844 bestätigte Wilhelmsbahn⸗ zum größten Theile bereits
zu erwarten steht, bis zu we
derfeitigen Gesellschaften sich
Staates oder eine Zins- Garantie nicht nöthig gewesen—
Zu 5. Was die Bahn zur Verbindung von Posen, einerseits mit der nach Preußen, andererseits mit der durch Schlesien führenden Linie anlangt, so ist deren Ausführung wenigstens theil⸗ weise schon näher getreten. Es ist nämlich unterm 4. März 1816 eine Actien-Gesellschaft zur Ausführung einer Bahn von (Pommersch⸗ en, welche sich mit der nach Preußen führenden Unie (zu 3) in der Gegend von Driesen kreuzt, konzessionirt worden (siehe Gesetzsammlung S. 89 ff.). Zur Sicherung dieses bereits in der Ausführung begriffenen Unternehmens ist, da der dermalige Stand des Geldmarktes dasselbe ins Stocken zu bringen drohte,
Stargard nach Pos
demnächst von Seiten des Staates eine Betheiligung an dem auf 5.000, 0600 Thaler festgesetzten Actien- Kapitale mit einem Kapi⸗ talbetrage von 714,300 Thalern übernommen und die Zins⸗ garantie von 35 Prozent für jenes Actien⸗Kapital, zu dem Belaufe don 175, 009 Rthirn. gewährt worden, mit der Maßgabe, daß mit⸗ telst der auf die Staats⸗Aetien fallenden Zinsen die allmälige Amor— tisation der Privat-Actien bewerkstelligt werden soll. Die Ausfüh⸗ rung der Bahn von Stargard nach Posen ist hierdurch gesichert, so daß es zur Herstellung der in Rede stehenden Verbindung nur noch auf die weitere Fortführung der Bahn nach Schlesien ankommt. Für diesen Zweck sind nun zwar auch schon vorläufige Einleitungen ge⸗ troffen, indem sowohl von Posen als von Breslau aus vorbereitende Ermittelungen behufs der Ausführung einer Bahn von Posen nach Breslau, mit einer Seiten- Verbindung von Lissa nach Glogau, zum Anschlusse an die Niederschlesische Zweigbahn vorgenommen worden sind; bei den gegenwärtigen Verhältnissen darf jedoch zur Zeit auf bie Ausführung dieser Verbindung im Wege der bloßen Privat⸗
Unternehmung nicht gerechnet werden.
Außer den oben zu 1 bis 5 bezeichneten Eisenbahn⸗Unterneh⸗
mungen sind dann noch 6) die Bahn von Elberfeld nach Dortmund,
so wie
7) die Rheinische Eisenbahn von Köln über Aachen nach der belgischen Gränze, zu einer peécuniairen Unterstützung seitens des
Staates geeignet befunden worden.
Zu 5. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Bahn von Elber⸗ feld nach Dortmund für den inneren Verkehr und namentlich für die Kohlen⸗Anfuhr nach dem bergischen Fabrik⸗Distrikte, und insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Ausführung einer Bahn von Elberfeld nach Witten schon gleichzeitig mit der Eisenbahn von Elberfeld nach Düsseldorf eingeleitet war, das Unternehmen aber zu Gunsten der damals projektirten Rhein- Weserbahn wieder aufgegeben werden mußte, ist nämlich zur Förderung des demnächst wieder aufgenomme⸗ nen Unternehmens bei der dafür gebildeten Bergisch⸗Märkischen Ei⸗ senbahn⸗Gesellschaft eine Kapital⸗-Betheiligung mit einem Viertel des zu 4,000,000 Rthlr. angenommenen Actien⸗Kapitals seitens des Staates übernommen worden (siehe Gesetz⸗ Sammlung für 1844 Seite 315 ff.), und zwar in der Art, daß den Privat-Actien für einen Zinsgenuß von 35 Prozent während 30 Jahre der Vorzug vor der vom Staate übernommenen j, 000,000 Rthlr. eingeräumt
worden ist. Ferner ist
Zu 7 bei der Rheinischen Eisenbahn, mit Rücksicht auf die bei den Verhandlungen der Vereinigten ständischen Ausschüsse hervorge⸗ 6 Nothwendigkeit einer Unterstützung des Staats behufs der
ertigstellung dieser Bahn für eine Anleihe von 1,250, 000 Rthlrn. die Garantie der Jinsen zu 37 Prozent vom Staate bewilligt wor⸗ den (siehe Gesetz Sammlung für 1843 Seite Z2b ff.), zum Gesammt⸗ Betrage von 3750 Rihlrn, und zwar mit Vorbehalt des Vorzugs— rechtes einer früher gemachten vierprozentigen Anleihe von 2,500,000 Rthlrn. (. Gesetz Samml. far 1540 S. 295 ff.. Die Amortisation jener Anleihe erfolgt Seitens der Eisenbahn-Gesellschaft, welche dazu jähr⸗ lich Prozent des Kapitals und die Zinsen der eingelösten Obliga⸗
tionen zu verwenden verpflichtet ist.
Die Geldmittel, welche in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets= Srdre vom 22. Nodember 1812 zu . . Eisenbahn⸗
Baues ausgesetzt worden sind, bestehen;
A. in einem Kapital-⸗Fonds von 6000, 99090 Rthlr
; 6,00, „welche im Jahre 1843 mit 2, 05,190 Rthlr. in zinstragenden ef. unter Anrechnung eines durch die aufgekommenen Hane noch nicht het gh gon zi Rthlr. 1 6 6 Pf. und nit 3. 039,264
thlr. 18 r. 6 Pf. baar zur Disposition gestellt worden ist, un
B. in einem laufenden jährlichen Fonds, welcher vom Jahre 1843 an etatsmäßig mit 500,009 Rlhlr. ausgebracht worden ünd sich um den Betrag der Mehrüberschüsse aus der, Salz Debits= Verwaltung gegen den Voran chlag von 1813 erhöht, bis derselbe auf das in jener Allerhöchsten abinets⸗-Ordre bestimmte Marimum von jährlich zwei Millionen Rthlr. gebracht sein wird; dieser Fonds hat
iernach betragen: 5 h. Jahre 1843... 500,000 Rthlr.
„ 1844..... 528, 300 *
1816 .. Milo. im Ganzen a
X der Kapital⸗Betheiligung zu gew
—
erseits aber das in der
Ausführung begriffene Unternehmen einer Eisenbahn don Krakau nach der oberschlessschen! Gränze bei Myslowitz eine zweckmäßige Fortsetzun der Bahn darbietet, welche mittelst einer kurzen Anschlußbahn na der Landesgränze mit der Krakauer Bahn in Verbindung zu bringen ist. Die Bahn ist bereits in ihrer ganzen Ausdehnung von Breslau
bis zlowitz i iebe. D ist die Verbindung mit der is Myslowitz im Betriebe. Dagegen is , oe
bei Sderberg eingeleitet,
a ie Fortfü Norkbahn bis Oderberg gesichert wor- nachdem die Fortführung der Nordbah , n , n.
Gesellschaft (Gesetzsammlung S. 127 ff.) , . so daß ie r m gh ö. ; is nweit der Landesgränze im Frü jahr , lcher Zeit . Vollendung und Er⸗ 6 Nordbahn bis nach Oderberg in erwartet werden darf. . noch die kurze Strecke von Annaberg bis Oder⸗ berg mit der Gränzbrücke über die Oder zu bauen, worüber dit bei⸗
bereits verständigt haben, so daß es nur noch auf die Erledigung der dieserhalb mit der Kaiserl. österrei⸗ chischen Regierung schwebenden Verhandlungen ankommt. Von dem auf 2,100, 000 Thaler festgesetzten Actien⸗-Kapitale für die Weiterfüh—⸗ rung der Oberschlesischen Eisenbahn von Oppeln nach der Landes⸗ gränze ist vom Staate ein Betrag von 343,000 Thalern übernom⸗ nen worden, so wie die Garantie von 35 Prozent Zinsen für obige 2,400, 000 Thaler zum Belaufe von 84000 Thalern; dabei ist die Amortisation des Privat⸗Actienkapitals von 2, 057,000 Thalern durch Aussetzung eines jährlichen Betrages von 12,000 Thalern aus dem Zinsbetrage, welcher auf das Staats- Actienkapital fällt, ausbedun⸗ gen. Bei der Kosel- Oderberger Bahn ist eine Betheiligung des
500
ihm angehörigen Effekten aufkommen, so wie die Zinsen der Actien⸗ Kapitalien, welche seitens des Staates in Folge der vorerwähnten Kapital⸗Betheiligung eingeschlossen werden, so weit diese Zinsen nicht statutenmäßig zur Amortisation der Privat Actien⸗Kapitalien zu ver⸗ wenden sind. Bis ift ist seitens des Staats statutenmäßig eine Kapital⸗Betheiligung übernommen worden:
J. bei der oben zu 1 erwähnten Köln⸗
Mindener Eisenbahn mit =. 1,860,000 Rthlr. II. bei der oben zu 4 erwähnten Niederschle⸗
sisch Märkischen Eisenbahn mit 1,437, 500 * Ill. bei der oben zu 4 erwähnten Oberschlesi⸗
schen Eisenbahn mit!!? 343,000 * 1V. bei der oben zu 5 erwähnten Stargard⸗
Posener Eisenbahn mit «. 714,300) »
so wie
V. bei der oben zu 6 erwähnten Bergisch—
Märkischen Eisenbahn mit. .. ... 1, 000,000 *
zum Gesammt-⸗-Betrage von 5, 354,809 Rthlr. Die oben zu 2. gedachte Betheiligung des Staates bei der Thü⸗ ringischen Eisenbahn mit einem Kapitalbetrage von SI0, 000 Rthlrn. komnit hier nicht in Betracht, da derselbe, wie vorerwähnt, aus einem . des hochseligen Königs Majestät ausgesetzten Legate gewährt worden.
Der letztgedachte Fonds Gu B.) ist wesentlich dazu bestimmt, nicht nur die laufenden Ausgaben der Eisenbahn- Verwaltung, die Kosten für Vorarbeiten u. s. w. zu bestreiten, sondern auch die Mit⸗ tel zur Leistung der Zuschüsse zu gewähren, welche in Folge der bei mehreren Eisenbahnen seitens des Staates übernommenen Jin rantie der Staatskasse zur Last fallen möchten. Eine solche Garan⸗ tie ist bis jetzt bei folgenden Eisenbahnen übernommen worden:
a) bei der oben zu J. erwähnten Köln- Mindener
Eisenbahn zu 35 Prozent für ein Actien—
Kapital von 13,000, 900 Rthlrn. zum jühr⸗
lichen Betrage von.. ...... 455,000 Rthlrn. b) bei der oben zu 4. erwähnten Niederschle⸗
sisch Märkischen Eisenbahn zu 34 Prozent
für ein Actien⸗ Kapital von 10, 00 „(000 Rthlin.
zum jährlichen Betrage von.... * . 350, 000 * c) bei der oben zu 4. erwähnten Oberschlesi⸗
schen Eisenbahn zu 35 Prozent für ein Ac⸗
tien⸗ Kapital von 2,106,000 Rthlrn. zum jähr⸗
lichen Betrage von. ...... ... . S4 000 * d) bei der oben zu 5. erwähnten Stargard⸗
Posener Eisenbahn zu 35 Prozent für ein
Actien⸗ Kapital von 5, 00 6,000 Rthlrn. zum
jährlichen Betrage von...... 175,000 *
so wie
e) bei der oben zu 7. erwähnten Rheinischen
Eisenbahn zu 3 Prozent für eine Anleihe
von 1,250, 000 Rihlrn. zum jährlichen Be⸗
trage von.... ..... ...... ... ,,
mit Westfalen und der Rhein-Provinz durch die er (Gesetz Sammlung für 1845 chersleben⸗Halberstädter (Gesetz⸗ Sammlung für 1842 S. 58) und die Köln-Mindener Ei⸗ senbahn, deren Verbindung mit der zweitgedachten Bahn durch die Braunschweigische und die Hannoversche Staats⸗ bahn von Oschersleben über Braunschweig und Hannover nach Minden bewerkstelligt wird;
mit Sachsen theils durch die schon erwähnte Berlin— Potsbam⸗Magdeburger, theils durch die Berlin-Anhaltische Bahn (Gesetz-Sammlung für 1839 S. 177), welche durch die Magdeburg-Halle-Lespziger Bahn mit der Thüringischen Eisenbahn von Halle über Merseburg, Weimar, Erfurt, Gotha nach Eisenach in Verbindung steht;
mit Schlesien durch die Niederschlesisch Märkische Bahn von Berlin über Frankfurt, Bunzlau, Liegnitz nach Breslau und durch die dort sich anreihende QOberschlesische Bahn;
mit PZov ⸗mern durch die Berlin-Stettiner Bahn (Gesetz Sammlung für 18490 S. 305)
mit Preußen durch die oben bezeichnete Linie über Küstrin, Driesen, Bromberg, Dirschau nach D nach Königsberg;
mit Posen durch e
Berlin⸗Potsdam⸗Magdebur S. 555), die Magdeburg⸗O
ben diese Linie und die bei Driesen dieselbe kreuzende Stettin⸗-Stargard-⸗Posener Bahn. b) Die Verbindung der Provinzen unter einander findet auf mannigfache Weise stat Die Verbindung der gen Provinzen wird durch di bewerkstelligt:
Westfalen und die R einander nicht nur durch die sich die Bahn von Hamm nach auch durch die Elberfeld⸗ lung für 1844 dorf ⸗Elberfe
Provinz Brandenburg mit den übri⸗ e oben zu a. erwähnten Bahnen
hein-Provinz werden unter Köln- Mindener Bahn, der Münster anschließt, sondern ahn (Gesetz Samm welche durch die Däüssel— Bahn wieder bei Düsseldorf mit der Köln Mit Sachsen kommen inestheils durch die Köln-Mindener Bahn d Braunschweig nach Magdeburg hin in Verbindung, anderentheils auch durch die Bahn von Hamm über Soest, Lippstadt, Paderborn nach der kurhessischen (Gesetz Sammlung für 1846 S sich die Kurhessische Bahn Thüringischen Bahn auschließt. Sach sen und Schlesien Berlin-Potsdam-Magdeburger und der Berlin⸗ Bahn über Berlin, sonder Leipzig über Dresden ne hende Niederschlesisch Bunzlau und Liegni
Dortmunder B S. 315) verbunden,
Verbindung tritt. beide Provinzen e über Hannover un
über Kassel nach Eisenach zur
stehen nicht nur mittelst der Anhaltischen n auch mittelst der Bahn von Görlitz und die dort sich anrei
tz nach Breslau mit einander in Ver
Dit Verbindung von Schlesien mit Posen, Pom mern und Preußen wird durch die nach Breslau weiter
also für einen Gesammtbetrag von. . 1. 107,750 Rthwrn. Bis jetzt ist der Fall, daß in Folge der Zins-Garantie ein Zu⸗
schuß seitens des Staates zu leisten wäre, noch nicht eingetreten; es
haben daher die Bestände des laufenden Fonds Gu h), so weit der⸗ felbe nicht zu den laufenden Ausgaben der Eisenbahn⸗Verwaltung in
Anspruch genommen worden, zur Verstärkung des Kapital⸗ Fonds (zu A) verwendet werden können. Mit Hülfe dieser Bestände, so wie der aufgekommenen Zinsen, sind aus dem Kapital⸗Fonds Gu A.) auf kie obchcunter J. bis V. aufgeführten Kapitalbeträge bis Ende 1846
gezahlt worden:
zu' I...... 1,489, 000 Rthlr. k 1,437, 500 * . K 163,342 6 8gr. K 106000 * im Ganzen . .... . 365834, 447 Nihlr. 6 Str
Zu IV. betragen die bis jetzt ausgeschriebenen 30 Prozent der vom die Quittungsbogen für jenen Nominalbetrag aber unter Pari erwör⸗
gekommen.
eine Verzinsung werde zu Theil werden.
Unternehmungen durch Abnahme oder Ankau
Ende 1846 auf resp. 83, 000 Rthlr. und 130,000 Rthlr.
noch zu zahlen: * 26 K 372,000 Rthlr.
II. nichts, III. nichts,
2 600, 00 im Dank ... M 1,472, 000 Rtblr.
Der laufende Eisenbahn - Fonds (Gu B.) beträgt für 1 1,205. 2090 gin .
den anderweit schon ausgeführten ober 46
den ist. Es fließen demselben auch die Zinsen zu, welche von den verbunden, nämlich:
Stargard Posener Bahn und die bei Preußische Bahn bewerkstelligt, und beide Bahnen bringen dann auch die letztgedachten drei ovinzen unter sich in n Verkehr mit dem Ausl Richtungen durch f
zu führende Stettin Driesen dieselbe kreuzende
Verbindung. ande wird in den Haupt olgende Bahnen eine Verbindung dar—
t Belgien durch die Rheinische Eisenbahn von Köln über Aachen nach Antwerpen, Ostende, Brüssel u. s. w., wodurch zugleich die Verbindung mit Frankreich nach bewerkstelligt wird; t Hamburg durch die Berlin-Hamburger Bahn (Gesetz Sammlung für 1845 S. 167), welche durch die in der Einleitung begriffene Magdeburg⸗-Wittenberger Bahn auch den über Magdeburg gehenden Verkehr aufnimmt;
mit Oesterreich durch die Oberschlesische Bahn mit den beiden Abzweigungen über Myslowitz nach Krakau und über Ratibor nach Oderberg in der Richtung auf Wien;
mit dem mittleren und sädlichen durch die Breslau-Görlitz- Dresden- Leipziger, die Magde⸗ die Thüringische nach Frankfurt 4. M. und führende und die Hamm-Lippstadt-Kasseler
Staate übernommenen 714, 300 Rthir. Actien 214,290 Rthlr.; da ben sind, so ist nur der angegebene geringere Betrag zur Zahlung ö nd burg⸗Leipziger, nach Kassel zu Eisenbahn. Endlich wird auch mit Polen durch Bahn über Bromberg nach Dirschau indem es, wenn in der Folge eine Umgestaltung zerhältniffe in Polen eine Eisen⸗ edürfniß machen
Die hierfür erworbenen Staats- Actien und Quittungsbogen bil⸗ den ein Objekt, über welches nicht disponirt werden kann, da bei den zu J. bis IV. bezeichneten Eisenbahnen die darauf fallenden Zinsen. statutenmäßig zur Amortisation der Privat- Actien verwendet werden müssen, bei der zu V. gedachten Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn aber die Privat-Actionaire 30 Jahre statutenmäßig aus dem Ertrage des Unternehmens 37 Prozent Dividende vorab zu beziehen haben und sonach es dahin steht, ob und zu welchem Betrage den Staats- Actien
ͤ die Preußische eine Verbindung vor⸗
der dermaligen Verkehrs- bahn⸗ Verbindung mit möchte, nur auf den B über Thorn nach der Landesgränze ankommt, Danzig und Stettin hin, s. w. eine Verbindung herzustellen.
oben bezeichneten Bahnen ein weit nen sich anschließendes Eisenbahn ge dessen die preußischen Staaten Norden durch die Verbindung d der Nordsee, von Osten ße Linie von Königs⸗ Ostende, Brüssel ache innere
Warschau zum B au der kurzen Strecke von Bromberg Außerdem ist der mehrgedachte Fonds dazu benutzt worden, um . bei den ungünstigen Verhältnissen, welche auf dem Geldmarkte einge⸗ ; treten sind, den vorzugsweise zur Beförderung geeigneten Eisenbahn⸗
h 6 de. Theils der dafür ausgegebenen Effekten zu Hülfe zu kommen. Desgleichen sind daraus die Ausgaben bestritten worden, welche für Rechnung des für die Preußische Eisenbahn disponibel zu machenden Fonds voischußweise auf die Brückenbauten bei Dirschau und Marienburg und die damit in Verbindung stehenden Strom- und Deich Regulirungen, so wie auf den vorläufigen Beginn der Arbeiten zwischen Marienburg, Elbing und Braunsberg, nach dem oben zu 3. Bemerkten, verwendet worden sind. Die zu diesen Zwecken überwiesenen Fonds belaufen sich bis
nach Königsberg,
mit Posen, Berlin u. Es wird hiernach durch die ndes, den ausländischen Bah 1é Stande gebracht, vermö in weiter Ausdehnung vo des Adriatischen Meeres mit der Ostsee un eine zusammenhängende gro der Richtung auf Antwerpen, oran sich dann mannigf ingen anreihen. Glied dieses Eisenbahn⸗Systems Provinzen die mehr Wie oben zi Ausführung im W getroffen wor
n Süden nach
nach Westen durch, berg nach Aachen ir und Paris durchzo Verbindnngen und Abz Ein Janz wesentlich der östlichen . Königsberg und Danzig. n die Einleitungen zu deren ch der Grundlage 2, 000, 000 Rthlr. ange O Rthlr., eine Zins⸗Garant 560, 000 Rthlr. gewä— aus dem Ertrage de eingeräumt und zu er zu gewärtigenden
gen werden, w
gedarh te Verbindung von 1è 3. erwähnt wor ege der Pri⸗ daß nur für Anlage ⸗Rapitals, ie zu 35 pCt. zum jähr⸗ dagegen für die andere s ganzen Unternehmens ein eich seitens des Staa⸗ g estände des Eisenbahn⸗ Theil des Anlage-Kapitals übernommen wer—⸗ der darauf fallenden Zinsen die allmälige Til⸗ Privat- Actien und die dereinstige Erwerbung der ganzen ahn zu bewerkstell Nachdem aber gen ungünstige Wen geben werden, für jetzt u nigsberger Eisenbahn im Grundlage ins Leben zur Privat ⸗ Unternehmung ver willigungen sei
Ohne Mitberechnung dieser 913,000 Rthlr., welche aus den für Berlin mit die Verlin Königsberger Eisenbahn disponibel zu machenden Fonds
zu erstatten, resp. darauf anzurechnen sein werden, besteht der Kapital⸗ Fonds (zu A) am 1. Januar 1847 in 4, 440, 260 Rthlr. an zins⸗ tragenden Effekten. D nicht in den Verkehr zu bringenden Staats⸗ Actlen und Buittungebogen über die vom Staate übernommene Ka⸗ pital-Betheiligung bei den oben zu J. bis V. bezeichneten Eisenbah⸗ nen sind unter den obigen 1,449,250 Rthlr. Effekten nicht begrif⸗
fen. Auf diese Kapital-Betheiligung sind vom 4. Januar 1817 ab
vat⸗ Unternehmung na die Hälfte des zu also für 16, 9000,00 lichen Belaufe von Hälfte prioritätisch
tes mit Hülf t Fonds ein ansehnli
der Geldmarkt eine den Eise ommen hat, muß
nbahn⸗Unternehmun⸗ die Hoffnung aufge⸗ n der nächsten Zukunft die Berlin⸗Kö⸗ Wege der Privat- Unternehmung nach jener Es würden jetzt, wenn der Weg der el weiter gehende Be⸗
847
olgt werden sollte, vi taates gemacht werden müssen, darthut, daß fünfprozentige für isenbahn⸗Papiere dermalen nur unterzubringen sind und gute vierprozen sehnlich unter Pari stehen, pCt. Zinsen sich noch immer auf
Faßt man die oben im Eingange unter 1 bis 7 bezeichneten Linien mit
eleiteten Bahnen zusammen, so ganz sicher
(oder wenig darüber) ahn⸗Papiere an ldscheine mit 3 und darüber gehalten ha—
o 2,6 thlr. ! stellt sich ein ausgedehntes und mannigfa verzweigtes Eisenbahnnetz Der erstgedachte Fonds Gu A.) . die Bestimmung, die Mittel dar, welches den 4 Berathung 9 ereinigten ständischen Aus⸗ t hren, welche von Seiten des schüsse Aufgesaßten Gesichtspunkten pollständig entspricht. aats bel mehreren Esfenbahn-Unternehmungen übernommen wor= 3 Bie? Häauptstadi wird mit fämm tlichen Provinzen
tige Eisenb
während die Staatsschu
ben. Wenn aber die Ausführung im Wege der Privat- Unternehmung hiernach jedenfalls nur mit sehr beträchtlichen Opfern seitens des Staates zu bewerkstelligen sein würde, so drängt sich insbesondere die Frage auf:
ob es sich nicht empfehle, die Berlin-Königsberger Eisen⸗
6 ganz für Rechnung des Staates zur Ausführung zu
ringen? Schon bei a r gthang der Vereinigten ständischen Ausschüsse ha⸗ ben sich zahlreiche Stimmen im Allgemeinen dafür ausgesprochen, dem Bau der Eisenbahnen für Rechnung des Staates ee . den Vor⸗ zug zu geben. Wenn es damals IUnstand gefunden hat, in dieser Angelegenheit auf den Bau für Staatsrechnung einzugehen, so kommt dagegen jetzt in Betracht, daß es sich nicht mehr darum handelt, das ganze Netz auf diesem Wege zur Ausführung zu bringen, daß viel— mehr dieses Netz bis auf die eine große Bahn nach Preußen im Wesentlichen schon ins Leben gerufen ist, und daß sonach es nur darauf ankommt, für diese eine Bahn zu dem Staatsbau überzuge⸗ hen, um das Ganze zum Abschluß und zur Vollendung zu bringen. Ueberdies tritt gerade bei dieser Bahn zu den allgemeinen Gründen, welche für den Bau auf Staatsrechnung geltend gemacht worden, insbesondere noch die Rücksicht hinzu, daß bei der großen Preußischen Bahn wenigstens für eine Reihe von Jahren voraussichtlich auf be⸗
deutende Ausfälle zu rechnen sein dürfte, welche bei der Ausführung der Bahn im Wege der Privat- Unternehmung unter Zinsgarantie des Staats von diesem übertragen werden müßten, während bei den
übrigen unter Zinsgarantie eingeleiteten Eisenbahn⸗- Unternehmungen,
mit etwaniger Ausnahme der Posen-Stargarder, erhebliche Zuschüsse
seitens der Staatskasse kaum in Aussicht zu nehmen sein möchten. Unter diesen Umständen möchte gerade bei der Preußischen Bahn es von besonderer Wichtigkeit sein, das ganze Unternehmen in der Hand des Staates zu behalten, dessen pecuniaires Interesse dabei mehr, wie bei den anderen Bahnen, im Spiele ist, wie denn auch deren große Bedeutsamkeit für die allgemeine Landes- Communication und für die allgemeinen politischen und militairischen Interessen vorzugs⸗ weise bei dieser Bahn es angemessen erscheinen läßt, die ganze Lei⸗ tung des Baues, wie des Betriebes, dem Staate vorzubehalten.
Soll aber auf diesem Wege die große Eisenbahn-Verbindung von Berlin mit Königsberg und Danzig ins Leben gerufen werden, so lassen sich zur Erreichung dieses Zwecks zweierlei Wege bezeichnen.
A. Der eine Weg besteht darin, daß die erforderlichen Geld— mittel im Wesentlichen vermittelst einer Anleihe beschafft werden, de—
ren Verzinsung und allmälige Amortisation aus dem Eisenbahn-Fonds
zu bewirken wäre.
Die Mittel zur Verzinsung dieser Anleihe werden sich aus dem durch die Allerhöchste Kabinets Ordre vom 22. November 1812 zur Beförderung des Eisenbahn-Baues ausgesetzten jwihrlichen Fonds vonn, J . 2, 000,900 Rthlr.
von welchen nach Abzug des auf ...... ö 1, 107,760 * sich belaufenden Gesanmtbetrages der übernom
menen Zins⸗-Garantie noch. ...... .... ..... .... .. os, 750 Nthir.
disponibel bleiben, entnehmen lassen.
Zwar reicht diese Summe von 892,250 Rthlr, welche bei einem Zinssatze von 343 pCt. einem Kapitale von 25,192,857, Rthlr. und bei einem Zinssäatze von 4 pCt, einem Kapitale von 22, 306,256 Rthlr. entspricht, nicht aus, um die Zinsen des Anlage ⸗Kapitals von 32, 000, 000 Rthlr. zu decken, welches sich für die Preußische Bahn in der oben zu 3. bezeichneten Richtung von Frankfurt über Küstrin, Briesen, Schneidemühl u. s. w. nach Dirschan und von dort einer⸗ seits nach Danzig, andererseits nach Königsberg als erforderlich er⸗ giebt. Es läßt jedoch der beabsichtigte Zweck im Wesentlichen auch schon durch vorläufige Beschränkung des Projekts in der Art, daß der Bau der Strecke von Frankfurt über Küstrin bis in die Gegend von BDriesen, woselbst die Preußische Linie von der Stargard Posener Bahn gekreuzt wird, vorerst noch, ausgesetzt bleibt und zunächst nur von dem Kreuzpunkte ab über Dirschau nach Danzig und Königsberg
gebaut wird, sich erreichen.
Auf diese Weise wird nämlich mittelst der 22 Meilen langen Bahn vyon Berlin über Stettin nach Stargard und der 11,8 Mei len langen Stargard Posener Eisenbahnstrecken von Stargard nach em Käeuzpunkté bei Driesen, an welche sich daselbst die Bahn nach Dirschau u, s. w. anschließt, eine zusammenhängende Ver— bindung von Berlin nach Danzig und Königsberg hergestellt. Da ie Bahn von Berlin über Frankfurt, Küstrin und Landsberg nach dem Kreuzpunkte bei Driesen eine Länge. von 28,13 Meilen haben würde, während die Richtung über Stettin nach dem Kreuzpunkte 33,s Meilen lang ist, so beträgt der Umweg nur 5, as Meilen. Die ganze Eisen bahn-Verbindung von Berlin nach Königsberg erhält dabei eine Länge enige von Berlin nach Danzig eine Länge von 74, 2s Meilen, während die Entfernung von Berlin über Frankfurt unb Küstrin nach Königsberg und Danzig resp. 85,90 und 68, ss Mei⸗ len betragen würde. Ferner wird auch die Verbindung von Berlin nach Posen, welche in der Richtung über Frankfurt, Küstrin und Drlesen 39, 9s Meilen betragen würde, schon durch die Stargard⸗ Posener Bahn zu Stande gebracht, und zwar auf einem nur um ,s Meilen längeren Wege, da die Richtung von Berlin über Stettin und Stargard nach Posen 45 Meilen lang ist, Der Bau der vorläufig ausgesetzten Bahn von Frankfurt über Küstrin nach dem Kreuzpunkte bei Briesen, durch welchen die Verbindungen von Berlin mit Danzig, Königsberg und Posen um as Meilen abgekürzt würden und auch die Stadt Frankfurt mit denselben in Verbindung kommen würde,
ö
von 91,31 Meilen, diej
wird dabei einer geeigneten Zeit vorbehalten bleiben können.
Die Kosten der Eisenbahn von dem Kreuzpunkte bei Driesen nach Danzig und nach Königsberg berechnen sich, einschließlich derjenigen enburg, auf 26, 590, 0900
für die Brückenbauten bei Tirschau und Mari
Rthlr. Die von dem FJonds der 2000, 000 Rthlr. jährlich noch dis⸗ ponibel bleibenden S92, 250 Rthlr. bieten die Mittel dar, um bei keinem Zinssatze von 35 pCt, ein Kapital von 26, 1492, 8571, Rthlr., bei einem Zinssatze von 4 pCt., ein Kapital von 22, 306,250 Rthlr. zu verzinsen. Wird, der Sicherheit wegen, der letztere Zinssatz in Aussicht genommen, so bleiben von den obigen. 2b, 590, O00 Rthlr.
nach Abzug dieser. ...... 22, 306, 250 *
J J, XW3, 750 Rthlr.
obigen 26,590, 000 Rthlr. auf, .. . 3,798, 5715 Rthlr. so daß der obenerwähnte noch zu deckende Betrag
ö Jo 4,283,750 y agi n, ni D T Rm.
6 des Kostenbedarfs bei der speziellen Veranschlagung oder bei der . im
501
zwischen Marienburg, Elbing und Braunsberg be⸗ reits verwendeten.... ..... ...... Mis, 000 Rthlr.
hinzuzurechnen sind, da solche entweder aus dem
für die Preußische Bahn zu beschaffenden Kapitale
zu erstatten oder auf den aus dem Eisenbahn⸗ Fonds
zu leistenden Zuschnß anzurechnen sein werden;
dies ergiebt einen Kapital⸗-Betrag von 5, 3653, 250 Rthlr. Die vom J. Januar 1847 ab noch zu lei
stenden Kapital- Einschüsse auf die vom Staate
bei den verschiedenen Eisenbahn Unternehmungen
übernommenen Actien betragen, wie oben nachge⸗
wiesen ...... ...... .. 1,472,000 Rthlr.
mit Hinzurechnung der 4, 283,750 5
für die Preußische Bahn stellt
sich der Gesammt-Betrag der
aus dem Eisenbahn⸗Fonds zu
gewährenden Zuschüsse
k. Es fehlen daher nur...... TIᷓ, 5 G Rthir. welche aus dem laufenden Eisenbahn-Fonds zu decken sind. Derselbe beträgt für 18347, wie oben angegeben, 1,205,200 Nthlr., und da in dem laufenden Jahre im ungünstigsten Falle in Folge der Zinsgaran
tie nur die bei der Oberschlesischen Eisenbahn mit S4, 000 Rthlr. und bei der Rheinischen Eisenbahn mit?? 13,750 * zusammen mit... ...... . 6 2. 127, 750 Rthlr.
garantirten Zinsen der Staatskasse zur Last fallen können, indem von den unter Zinsgarantie gebauten Eisenbahnen erst diese beiden Bah nen vollständig im Betriebe sind, so würden schon im laufenden Jahre die Mittel zur Deckung jener 402,500 Rthlr. sich jedenfalls disponi⸗ bel stellen.
Es erscheint hiernach der Bau der, Preußischen Eisenbahn von dem Kreuzpunkte bei Driesen ab über Dirschau nach Königsberg und nach Danzig vollständig gesichert, wenn behufs deren Ausflhrung für Rechnung des Staates .
zu einer Staats Anleihe, deren Zinsen durch den bei dem Eisen bahn- Fonds disponibeln Betrag von 892,250 Rthlr. gedeckt werden, ; geschritten wird. Die allmälige Tilgung der Anleihe wird, wenn auch die Bahn selbst die Mittel dazu nicht aufbringen sollte, sich aus den Ersparnissen bewerkstelligen lassen, welche bei dem laufenden Eisenbahn⸗ Fonds mit Sicherheit zu erwarten sind, da die in Folge der Zins garantie möglicherweise zu leistenden Zuschüsse vor aussichtlich niemals zum vollen Betrage nöthig sein, die wirklichen Zuschüsse vielmehr jedenfalls sehr beträchtlich hinter dem Nominal-Betrage von 1, 107,750 Rthlr. zurückbleiben werden.
won ⸗ 24 ö. 9 f ⸗
Durch diese Ersparnisse würde dann auch, wenn in obiger Art die Fonds zu dem Bau der Preußischen Bahn im Wege der Anleihe, unter Zutritt des Eisenbahn-Kapital-Fonds, beschafft werden, ein sehr erwünschtes Mittel dargeboten werden, um anderen Eisenbahn⸗ Unternehmungen, deren Ausführung im allgemeinen Interesse von Wichtigkeit ist, zu Hülfe zu kommen. .
Dahin gehört insbesondere die oben zu 5. erwähnte Bahn von
sien führenden Linie bildet.
bahn herstellt.
zur Köln-Mindener Bahn zu führen wäre, in Betracht, ein Unter
scheint.
benden Verhandlungen wegen Herstellung der Bahn durch eine Pri⸗
tens des Staates in Bau und Betrieb zu nehmen.
ten Bau der Bahn von Frankfurt über Küstrin nach dem Kreuz
als nothwendig ergeben möchte.
Posen nach Breslau im Anschluß an die Stettin Stargard -Pose⸗ ner Eisenbahn, welche den zweiten Theil der in Aussicht genomme⸗ nen Verbindung zwischen der Preußischen Bahn und der durch Schle⸗
Desgleichen die oben zu 2. bereits bezeichnete Bahn von der kurhessischen Gränze über Paderborn, Lippstadt, Soest nach Hamm, zum Anschluß an die Köln-Mindener und, die Münster- Hammer Bahn, welche die Verbindung der Rhein -Provinz und der Provinz Westfalen mit Kassel, Frankfurt a. M. und der Thüringischen Eisen⸗
Sodann kommt auch die projektirte Fortsetzung der Bahn von Münster nach der Hannbverschen Gränze zum Anschluß an die von Emden her dorthin zu bauende Bahn, in Verbindung mit einer Bahn, welche sich an der Holländischen Gränze an die Ober⸗ Ißelsche Bahn anschlösse und durch die Hannoversche Grafschaft Bentheim über Rheine, Ibbenbühren und Osnabrück nach Loehne
nehmen, welches wegen der Verbindung mit Emden an der Nordsee und wegen der Rücksicht, daß die Verbindung zwischen Osnabrück und Holland, mit Umgehung des diesseitigen Gebietes im Werke ist, die Beförderung und Unterstützung des Staates zu verdienen
Ferner darf auch die etwa 4 Meilen lange Bahn, welche über Saarbrücken die Verbindung zwischen der Pfälzischen Ludwigsbahn, von Ludwigshafen (bei Mannheim) nach Bexbach und der französi⸗ schen Bahn über Metz nach Paris herstellen soll, nicht unberücksich⸗ tigt bleiben. Sie ist einestheils insofern von Wichtigkeit, als es im diesseitigen Interesse liegt, jene Verbindung nicht mit Umgehung des preußischen Gebietes im Auslande hergestellt zu sehen; andern⸗ theils ist dieselbe für den Kohlen Bergban und den Kohlen-Absatz der dortigen Gegend von der größten Bedeutung, Das fis kalische Interesse der Bergverwaltung sowohl als die Rücksicht, daß der Bau der Pfälzischen Ludwigsbahn schon in der Ausführung weit vorgeschritten ist, läßt es dringend erscheinen, möglichst bald zur Ausführung zu schreiten, und es dürfte für den Fall, daß die schwe⸗
vat-Gesellschaft mit Betheiligung des Staates nunmehr nicht bald zum Ziele führen, für gerechtfertigt zu erachten sein, auch diese Bahn für Rechnung des Staates zur Ausführung zu bringen. Ueberdies macht einestheils die Wahrnehmung der in Betracht kom⸗ menden militairischen Interessen, anderentheils der Umstand, daß die Interessen der Bergverwaltung und des Eisenbahn-Unternehmens mannigfach in einander greifen und unzertrennlich sind, es in mehr facher Hinsicht wünschenswerth, dieses Eisenbahn- Unternehmen sei⸗
Endlich würde auch im Laufe der Zeit dem vorläufig ausgesetz⸗
punkte bei Driesen oder dem Bau einer direkt von Berlin ausgehen⸗ den Bahn über Küstrin dorthin näher getreten werden können, um den mit der Richtung über Stettin verbundenen Umweg für den Verkehr nach Preußen und Posen zu beseitigen, wenn das Bedürf⸗ niß hierzu sich herausstellen und das Hinzutreten des Staats sich
Für alle diese Bahnen werden lich nach und nach aus den Er— sparnissen des laufenden Eisenbahn⸗Fonds die Mittel zur wirksamen Unterstützung, namentlich in der Art, daß ein namhafter Theil des Anlage - Kapitals unter Einräumung der Priorität für die Zinsen der Privat- Actien übernommen wird, disponibel machen lassen, und es möchte sich dabei auch als thunlich ergeben, nach Umständen selbst bei dieser oder jener Bahn zur Ausführung des Baues von Seiten des Staates zu schreiten. Jene Ersparnisse würden sich insbesondere für die ersten zehn Jahre, unter Berücksichtigung des Betrages, um welchen der laufende Eisenbahn⸗Fonds durch Vermehrung der Ueber⸗ schüsse aus der Salzdebits Verwaltung sich allmälig erhöht, und welcher nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt auf minde⸗ stens S0 060 Rthlr. jährlich anzunehmen ist, von 1817 bis 1856 einschließlich, — bis wohin der Bau der Preußischen Eisenbahn zur
Ausführung zu bringen sein würde — nach Wahrscheinlichkei mne r wie folgt, 2 3 ) hrscheinlichkeits⸗ 1. Aus dem laufenden Eisenbahn⸗Fonds für 1847 zum , rantie überhaupt keine Zuschüsse zu leisten sein. Da auch eine Än⸗
leihe für die Preußische Bahn im laufenden Jahre noch nicht erfor⸗ derlich sein wird, so bleibt jener Betrag in runder Summe von
1,200, 000 Rthh. für 1847 für andere Zwecke disponibel.
2. Da im Jahre 1817 auch die Köln Mindener Eisenbahn, so wie die Niederschlesisch⸗ Märkische mit der Abzweigung nach Görlitz, voll= ständig in Betrieb kommen wird, so tritt mit dem Jahre 1848 der Zeitpunkt ein, von wo ab in Folge der Zinsgarantie des Staates auch bei diesen Bahnen ein Zuschuß in Frage kommen kann. Die garantirten Actien-Kapitalien für die ebengedachten beiden Bahnen und für die Oberschlesische Eisenbahn betragen zusammen 25, 106,066 Rthlr. Wenngleich es nicht für wahr⸗ scheinlich zu erachten ist, daß für die eine oder bie andere dieser Bahnen ein namhafter Zuschuß zu leisten wäre, so möge doch der Sicherheit we gen ein Zuschuß von 1 Prozent des garantirten Kapitalbetrages, also von 254,000 Rthlr. oder rund 250, 060 Rthlr., jährlich in Rechnung ge bracht werden. Für die Rheinische Bahn ist die Nothwendigkeit eines Zuschusses zu den Zinsen der garantirten Anleihe von 1,250,000 Rthlr. über⸗ haupt nicht anzunehmen, da dieser Anleihe nur eine frühere 4 prozentige Anleihe von 2, 500, 900 Rthlr., mit . Prozent zur Amortisation, vorgeht.
Außer obigen 250,000 Rthlrn, kommt dieje⸗ nige Summe in Betracht, welche für die Zinsen der Anleihe für die Preußische Bahn nöthig ist. Da die Fonds nur nach und nach bis zu Ende 1856 zu verwenden sind; so werden die für de ren Verzinsung in Aussicht genommenen 892, 250 Rthlr. auch erst nach und nach wirklich für diesen Zweck erforderlich; nimmt man an, daß die Ver⸗ wendung bis zu jenem Zeitpunkte in 9 Raten er⸗ folge, so wird für 1818 dafür * jenes Betrages, in runder Summe von 100,000 Rthlr., erforderlich, wozu dann in jedem folgenden Jahre 100,0 0 Rthlr. mehr hinzutreten. — Vorausgesetzt, daß der laufende Eisenbahnfonds, wie oben bemerkt, jährlich im Durch⸗ schnitt um 50,000 Rthlr. sich erhöht, also für 1818 mitt 1,2560, 000 Rthlr. ausgebracht wird, so gehen da⸗ von ab:
) 250, 000 Rthr.
ö ) ) * EMG 350, 000 *
und für 1848 bleiben disponibel .... ...... ...... 900,000 Rthlr.
3. Wenn im Jahre 1848 die Stargard⸗ Posener Bahn eröffnet wird, so kann vom Jahre 1849 ab der Fall eintreten, das in Folge der Zins-Garantie ein Zuschuß dafür zu leisten wäre. Nimmt man der Sicherheit wegen einen solchen Zuschuß von 2 Prozent des garantirten Actien Kapitals von 5, 000,000 Rthlr. mit 100,000 Rthlr. jährlich in Aussicht, so treten den oben zu 2. 4)
und h) berechneten .. ...... ..... 350,000 Rthlr. hinzu c) die ebengedachten ..... 100, 9000 * i l, , 100,000 * für die Preußische Bahn. Nach
,, 35M ü Rthlr.
bleiben von dem für 1849 an zunehmenden Betrage des Eisen bahnfonds von. ... ..... ...... 1, 300,000 * für 1849 disponibel ......
Zu den in Abzug zu bringenden 560, 000 Rthlr. treten jährlich für die Preußische Bahn 100, 0160 Rthlr. mehr hinzu, während andererseits der Eisenbahn fonds sich jährlich um 50, 000 Rthlr. erhöht, so daß der Bestand sich berechnet:
4. für 1850 auf.... ..... ...... 700,000 Rthlr. J, / 650 000 * 3, uu, . r 3 nut-, , , S8. für 1864 auf... 500,000 * JJ 450, 000 5
10. für 1856 kommt die letzte Rate der für die Preußische Bahn bestimmten 82,000 Rthlr. mit 92,250 Rthlr. oder rund 90, 9h0 Rthlr. mehr in Abzug, so daß noch disponibel bleiben 410,000 * Bis zum Schlusse des Jahres 1856 ist also aus den Ersparnissen des laufenden Eisenbahnfonds ein
750, 000 Rthlr.
250,000 Rthlr. oder 350,000 Rthlr. in der Wirklichkeit nicht ge braucht wird. .
berechneten 410,000 Rthlr. jährlich zur Disposition verbleiben.
mãlige Amortisation der Anleihe zu bewerkstelligen. Sollte der Zustand des Staats- Haushalts es gestatten, den lau⸗ fenden Elsenbahnfonds noch früher, als dies nach der obigen Wahr scheinlichkeits Berechnung durch die jährliche Zunahme der lleberschisse aus der Salzdebits⸗-Verwaltung erfolgen dürfte, mit e n, trage von 2 Millionen Thalern auf den Etat zu bringen, so würden die Mittel zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe so wie zur För⸗ derung und Unterstützung anderer Eisenbahn⸗ Unternehmungen, noch in beträchtlicherem Maße zur Verfügung stehest, Wird der eben bezeichnete Weg gemählt, so Kann Eisenbe hn schone ian den nsch, wih ne ng eä diff Kane und in zweckentsprechender Frist spätestens gleichzeitig mit dem Bau kn Prime abr de Weichses unb Nogat, wahrscheinlich aber noch
eher, zum Ziel geführt werden. B. Der zweite Weg, wäre eine allmälige langsame Ausführung, nach Maßgabe der dazu disponiblen Mittel des Eisenbahnfonds und
etwaiger sonstiger aus d
ellender Fonds. e la lel⸗ günstigeren Geld-Konjunkturen Gebrauch machen fönnen,
um die Fortsetzung und Vollendung des Werkes im Wege der Privat
für andere Zwecke disponibler Betrag von...... 6, 710,000 Rthlr. zu erwarten, zu welchem noch alles dasjenige hinzutritt, was von der unter 2. bis 19. für die Zins⸗Zuschüsse angesetzten Summe von resp.
Von 1857 ab werden dann ferner noch wenigstens die zuletzt Es darf hiernach insbesondere auch mit Sicherheit darauf gerech— net werden, daß der laufende Eisenbahnfonds die Mittel bieten werde,
um etwaige Ueberschreitungen des zu der Preußischen Bahn angenomme⸗ nen Anlage⸗-Kapitals von 26,590, 0090 Rthlrn. zu decken und die all⸗
t dem vollen Be⸗
so kann der Bau der
en lleberschüssen der Staats⸗Kasse disponibel Man würde in diesem Fall vielleicht auch von