1847 / 108 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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kung der Petitionen auf innere Angelegenheiten und ihre Beschrän— kung durch die erforderte Stimmenzahl, in Folge deren einer kleinen Minorität die Herrschaft überwiesen wird, indein es ihr möglich ge⸗ macht ist, zu verhindern, daß ein im Lande noch so verbreiteter Wunsch an den Thron gelange. Nicht für zweckmäßig halte ich die Einforderung abgesonderter Gutachten und die Mittheilung der Ansicht der Mino= rität bei der Berathung von Gesetzen. Sie widerspricht dem Zwecke des Vereinigten Landtages, welcher nur der sein fann, zu er— fahren, was derselbe . Corporation, als eine ganze ungetheilte Körperschaft über Gesetzes Vorschläge urtheilt. Käme es blos darauf an, zu konstatiren, welche Ansicht in jedem Einzelnen der versammelten 600 Köpfe sich ausgebildet hat, so würde es kaum

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Throne herab geltend gemacht, hat daran einen großen Antheil ge⸗ nommen. Die freiere Bewegung der Presse vor Allem ist dem Kö- nf beizumessen, ich will also, indem ich dem ersten Theile der Adresse vollständig beistimme, nur das erwähnt haben, daß ich ihn in stär— keren Ausdrücken gefaßt zu sehen wünschte. ö J

Der zweite Theil des Entwurfes macht es wünschenswerth. zu⸗ nächst einige Worte über die Anwendung eines Begriffes zu sagen, der in vielfältiger Weise angewendet wird und zu mehr scheinbazen als wirklichen Abweichungen Veranlassung giebt; es ist dieß der . griff der Souverainetät oder Machtvollkommenheit. Zwei e, e. gen habe ich in dieser Beziehung zu machen. enn ag gem. . retischen Begriffe der Souverainetät diese be bis an die Gränzen des

dem Zwecke einer Verständigung nähern, ohne deshalb unserer Unab⸗ hängigkeit zu schaden.

Ich kann nicht umhin, zu erklären, wie ich mit Freuden in dem Adreß-Entwurfe, der uns vorliegt, dieses Maß, diese Formen gefun⸗ den und den Herren, die sich mit der Abfassung desselben beschäftigt, dieses hier gern ausdrücke; nur zwei Stellen . mir einer Mo⸗ disication zu bedürfen, so redlich der Wille und die Absicht auch sicher gewesen sind, die ihre Redaction veranlaßt haben. Es ist die „Hinwei⸗ sung auf die Thronrede“ und das Wort „Wahrung“. Die Kom— mission hat mit Vielen von uns empfunden, daß einzelne Stellen in der Thronrede uns schmerzlich berührt haben. Warum aber dem

3 eitun g. Montag den in April.

Beilage

ner als ein solches angedeutet ist, welches die Gefühle wiedergeben soll, bie die Thronrede auf den Landtag gemacht hat; ich glaube nicht, daß es in der Beschlußnahme der Versammlung lag, dies in die . zu legen. Abgesehen von diesem formellen Grunde, ap⸗ pellire ich an das, was der, letzte Redner sagte, der sich so gefühl⸗ voll äußerte; ich nehme diesen Punkt als erledigt an. Es tritt in dem Amendement ferner an die Stelle spezieller Aufführung der Fol⸗

welches die Form der reichsständischen Verfassung sein Form die der Vertretung? Sieben Jahre hat unser jetzt

ebraucht, um darüber mit sich und seinen Rthen zum Ziele zu gelangen. Um Alles in der Welt wollen wir nicht wünschen, daß dieses schwer und langsam erreichte Ziel wieder in Frage gestellt werde. Wem es aber darum Ernst ist (und, weiß Gott, mir ist es Ernst darum, obgleich ich an der Fassung nicht Theil ge⸗

entschieden, soll, welche regierender Herr

(Fortsetzung aus dem Hauptblatte.)

Ich bemerke aber auch, daß ich sie nicht für 5 det, nicht genügend vorbereitet, nicht für reif zum Beschlusse halte, um als Ansicht und Ausspruch des Vereinigten Landtags hingestellt zu werden, und das müßte sie sein, wenn sie die Wahrheit und nicht Es können Gefühle!

Möglichen geht, so folgt daraus noch nicht, daß ihre . . n n. übung durch den Monarchen allein ebenfalls bis an . 8 Möglichen gehe. Ich mache mich in einem einfachen 2 ar, ö. lich: Der Versammlung liegt eine he , e en . Einführung einer Einkommenssteuer vor, vo der, ohne n , auf ihren' Inhalt einzugehen, mit ,, . er wird gefagt werden dürfen, daß ie bedeutend und groß ist. a w. k. die Maßregel demnächst zur Ganz abgesehen nun davon, 0h. Ji, , m ,, , m,, . Ausführung gelangen wird, steht, so 36 fest, daß sie zu ihrer Aus. führung einen konzentrirten Patriotismus, eine durch die Erklärung ber Stänbe der gesammten Monarchie beförderte ständische Mitwir⸗ kung in dem Maße in Anspruch nimmt, daß sie bei einer Berathung durch acht provinzialständisché Versammlungen beinahe, wenn nicht vollständig unmöglich auszuführen sein würde. Noch mehr, in be— nachbarten Ländern, die nicht genannt zu werden brauchen, würde nicht ungeachtet, sondern wegen der festen Anklammerung an den Grundsatz der unbegränzten Einherrschaft die Ausführung einer Maß⸗ regel, wie die vorliegende, wohl absolut unmöglich sein. Ich will mit diesem Beispiele beweisen, daß, indem die Souverainetät gewisse, bedingende Formen für ihre Ausübung feststellt, die anderswo oder der Theorie nach eine Beschränkung der Machtvollkommenheit ge— nannt werden, sie gerade durch diese Formen anstatt zu einer Be—⸗ schränkung, zu einer Vermehrung der Königlichen Macht gelangen kann.

Die zweite Bemerkung ist die, daß die Machtvollkommenheit sich in jeder ihrer Handlungen offenbart, daß sie für jede ihrer Handlungen dieselbe Ehrfurcht, denselben Gehorsam zu fordern hat; daß der Ge— horsam, den wir dem Souverain verschulden, identisch ein und der— selbe Gehorsam ist, den wir dem in Gesetzen ausgesprochenen Willen des Herrschers verschulden. Hier steht eine der Gränzen, über welche keine Macht hinausgeht, die Gränze des Möglichen. Es ist unmög— lich, zu gleicher Zeit zwei Gesetze zu erlassen und zur allgemeinen Anerkennung und Befolgung zu bringen, welche in einem wesentlichen Widerspruche mit einander stehen, entweder muß der Unterthan das eine Gesetz befolgen oder das andere, entweder muß er das eine ver— letzen oder das andere. Auch hierfür erlaube ich mir, denn der Satz ist von Wichtigkeit, sowohl für die heutige Berathung, als für fol— gende, ein Beispiel einzuschalten: Wenn in einem Staate zu glei— cher Zeit zwei Gesetze erschienen, wovon das eine bestimmte, daß junge Männer bei Vollendung des neunzehnten Lebensjah res sich zum Kriegsdienste zu melden hätten, das andere, daß die Anmeldung bei Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erfolgen müsse, so würden weder die jungen Männer von neunzehn, noch die— jenigen von zwanzig Jahren zur Anmeldung verpflichtet sein, die sou— veraine Gewalt würde in diesem Falle sich selbst aufgehoben haben und machtlos geworden sein. Daraus folgt einestheils, daß die Ueber— einstimmung der Gesetze zur Erhaltung der Souverainetät unbedingt erforderlich ist, anderentheils, daß die Ehrfurcht gegen den Souve⸗ rain durch die Berufung auf ein nicht gesetzlich aufgehobenes, in Kraft bestehendes Gesetz nimmermehr verletzt werden kann.

Ich gebe nun zu, daß bei einer Angelegenheit von so unend— licher politischer Wichtigkeit, wie diejenige der Verordnungen vom 3. Februar es ist, der Wortlaut der Gesetze nicht allein bestim— mend sein kann, sondern daß die Zweckmäßigkeit der Bestimmun— gen zu berücksichtigen ist, daß daher der Königliche Herr Kom⸗ missarius nicht mit Unrecht auch Gründe der Zweckmäßigkeit für den Inhalt der Verordnungen geltend gemacht hat. Nur wäre dann zu verlangen, daß nicht in dem einen Falle das ältere Gesetz, in dem anderen Falle die Zweckmäßigkeit angerufen werde, sondern in allen Fällen entweder das eine oder die andere. Von den An— führungen des Königlichen Herrn Kommissarius sind die meisten schon durch meinen Kollegen beantwortet worden; ich komme nur noch auf Einzelnes zurück. Die Ansicht, daß durch den Uebergang des Be— rathungsrechtes allgemeiner Gesetze auf den Vereinigten Landtag un⸗ benommen sei, auch den Provinzial-Ständen dieses Recht zu belas— sen, erkenne ich nicht für richtig. Das Recht der Berathung allge⸗— meiner Gesetze kann nur Einer Körperschaft zustehen, entweder den Provinzial Ständen oder dem Vereinigten Landtage; haben beide KRörperschaften das Recht, so hat es keine. Daß hinsichtlich der jähr— , . der Neichsstände der Buchstabe des Gesetzes dem e. , is eben so wenig zuzugeben. Man kann

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Bestimmungen der Verordnungen derselben hervorgehoben wird, so die' etwaig. Un nd der Berufung auf die Gesetze werden dürfen. e, m, er Verordnungen geltend gemacht eine ausführliche Belen ö Bäche enen ikst, ren in doch in Kürze Cintzee an. derselben einzugehen; indesfen will ich , , e, mangelnde Einheit der ständischen? . . halte ich die tung eine fünffache, denn wir haben den ereini 2 diese Vertre⸗ Vereinigten provinzialständischen Ausschüsse, die er , tag; die die Provinzial = Stände und die Treunnng n W, , Deputation, Ständen als nach Provinzen. Davdsn ist J le sowohl nach der Stände und der Negierung die Folge ! eme (Schwächung

der Vereinigte Landtag mit einer gewissen eech K De ngen

nöthig sein, dieselben zu einer großen Versammlung zu vereinigen, sondern auch auf anderem Wege die Ansicht jedes Einzelnen erfragt werden können. Nicht für zweckmäßig halte ich, daß dem Vereinigten Landtage keine Einwirkung auf seine eigene Geschäfts-Ordnung, noch auf die Ernennung des Landtags-Marschalls eingeräumt ist.

Wenn demnach Gründe der Zweckmäßigkeit gegen die Beru fung auf gesetzliche Bestimmungen gültig sein sollen, so sinde ich mich durch Gründe der Zweckmäßigkeit zu dieser Berufung meinerseits bewogen. Daß die in dem Adreß⸗- Entwurf aufgeführten Punkte wirklich eine feste Grundlage in den bestehenden Gesetzen finden, wird nach den be— reits stattgehabten Erörterungen wohl nicht mit Erfolg bestritten werden können. Sie sind aber nicht nur den Gesetzen entsprechend, sondern auch, sowohl was die Periodizität der Versammlungen, als die vollstän⸗ dige Theilnahme des Vereinigten Landtages an Staats-Anleihen und an der Gesetzes-Berathung betrifft, aus der Versammlung vorgetragenen Gründen als nützlich und nothwendig zu erkennen. Indem ich daher für den Entwurf der Adresse mich aussprechen darf, habe ich dafür noch ein besonderes Motiv anzuführen. Wie man nämlich auch das, was wir hier repräsentiren, die Art der Repräsentation, welche wir aus üben, sich vorstellen möge; unter jeder Voraussetzung bleibt Eines unangreifbar fest stehen, daß nämlich die Meisten von uns in Folge einer Wahl hier erscheinen, und daß diejenigen, welche uns wählten, nicht nur das Recht der Wahl hatten, sondern auch das Recht, zu verlangen, daß die von ihnen Gewählten ihre ständischen Befügnisse ausüben und auf nicht eines der ihnen zustehenden ständischen Be fugnisse verzichten. Treu der Monarchie, treu meinem Gewissen und meinem Mandate, slimme ich für die Adresse.

Fürst Lychnowski: Durchlauchtiger Landtags-Marschall! Es würde mir nicht zustehen, durch alle Phasen unseres politischen Lebens dem Redner, der eben abgetreten ist, nachzufolgen; es mögen mir nur zwei Worte über die Adresse und ihre Redaction vom Standpunkte der Herren-Kurie gestattet sein.

Als vor einigen Tagen hier zuerst die Frage angeregt wurde, ob eine Adresse vorgeschlagen und votirt werden solle, gesellte sich dazu der natürliche Zweifel über die Stellung der Herren-Kurie wäh— rend dieser Debatte und Abstimmung. Die auf das Patent vom 3. Februar folgende erste Verordnung bestimmt §. 14, daß nur in zwei Fällen die Herren-Kurie mit den drei Ständen zusammenzutreten habe: bei Einführung neuer oder erhöhter Steuern und bei Aufnahme neuer Anleihen; in allen übrigen Fällen aber hat die Herren⸗Kurie in abgesonder— ter Versammlung zu berathen. Es hat sich daher bei Vielen von uns das gerechte Bedenken erhoben, ob es uns zustehe, ob es der Würde der Herren⸗-Kurie angemessen sei (Murren der Versammlung), ich bitte, mich ausreden zu lassen einer Berathung beizuwohnen, aus der ein Appelliren an den eben erwähnten Paragraphen uns entfernen konnte, sie kommen nun aus dieser Bank oder aus Ihrer Mitse, meine Her ren. Es blieb uns daher nur übrig, nach Bestimmung des §. 29 uns zur Lösung dieses Zweifels an Ew. Durchlaucht zu wenden.

Dieses ist geschehen, und es ist uns erwiedert worden, daß die Herren-Kurie bei Berathung und Abfassung einer Dank-Adresse mit den drei Ständen in vereinigter Versammlung zu votiren habe. So wie der König zu den vereinigten Vertretern aller Stände seines Volkes gesprochen hat, so soll es auch der ungetheilte, Vereinigte Landtag sein, der seinem König antwortet und in ehrfurchtsvoller Er⸗ wiederung jene Gefühle von Liebe und Treue gegen König und Va⸗ terland ausdrückt, die gewiß uns Alle, Alle, meine Herren, mit glei— cher Wärme beseelen.

Aber eben im Namen dieser unserer heiligsten Gefühle haben mehrere von uns, meine Herren, und ich darunter, uns einer bloßen Dank-Adresse, die nur, die einzig und allein Worte des Dankes ent⸗ hielte, auf das entschiedenste widersetzt, und zwar mit derselben Ent⸗ schiedenheit, mit der wir uns einer Adresse widersetzen würden, die nur Protestationen enthalten sollte. Die eine und die andere wären von der Wahrheit gleich weit entfernt. Eine reine Dank⸗Adresse, die keinen Wunsch, keinen Blick in die Zukunft enthielte, könnte den Kö⸗— nig, der uns richtet, und das Volk, das uns beobachtet, zu dem Glau— ben verleiten, als wären alle unsere Wünsche erfüllt worden, als be⸗ fänden wir uns auf jenem Culminationspunkte menschlicher Glückse— D

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der Ausschüsse überwachen; letztere werden mi Ddlune then und stets der im Hintergrunde zu ge e ef ü fei. bera⸗ ßeren Corporation gedenken. Es wird daraus rine . grö⸗ geschlossenheit unserer Zustände entstehen und eine Schw 29 lnab⸗ der Gesetzgebung, weil zu befürchten, daß die von den ue f e in berathenen und demnächst erlassenen Gesetze in der nächsten . e,. des Vereinigten Landtages wieder der Gegenstand .

nträge werden würden. Nicht für zweckmäßig halte ich bie fehlende er e, e, periodischer Berufung. Die Gründe für sie sind schon hervorgehoben worden, und eine leise Ahnung sagt mir, daß auch die Räthe der Kroue sie nicht für verwerflich halten, indem der . Herr Kommissarius wenigstens vermieden hat, sich für ihre Un⸗ zweckmäßigkeit auszusprechen. Nicht für zweckmäßig erachte ich die Art der Zusammensetzung des Herrenstandes und unter Anderem die gänzlich feh⸗ lende Berücksichtigung n, . Vertheilung. Nicht für zweckmäßig die Schwierigkeit der Ausbildung der Lean sng, indem Verfassungs⸗ Anträge nur von dem Vereinigten Landtage, der vielleicht in vielen Jahren nicht zusammentreten würde, ausgehen und den Vereinigten Ausschüissen untersagt sein sollen. Nicht für zweckmäßig die Beschrän⸗

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Königlichen Herrn in unserem ersten parlamentarischen Akt Dinge sa— gen, die ihn verletzen müssen, ohne zur Darlegung, zur Verdeutli⸗ chung unserer Wünsche, unserer Bedenken etwas beizutragen, unum⸗ gänglich nöthig zu sein. Berühren wir die letzteren und übergehen die rsteren. Was uns schmerzlich bewegt haben mag, kann nach dem, was uns noch zu wünschen übrig bleibt, dem König und dem Lande, ja ganz Europa, das auf uns sieht, ohnedies unmöglich zweifelhaft sein. Als der König uns berief, wollte er durch seine Worte uns Freude, nicht Schmerz bereiten; dafür wollen Sie den König gewiß nicht verletzen; weg also mit dem Worte Schmerz. (Lauter Beifall.)

. Das zweite, was ich zu erinnern finde, ist das Wort „Wahrung“ ; ich gestehe, daß mir seine Anwendung nicht so positiv verwerflich er— scheint, als die eben angeführte Stelle. Wahrung oder Verwah— rung, im Grunde identisch ist ein an sich gesetzliches und ge— bräuchliches Wort; doch hat es durch seine Anwendung hier den In⸗ begriff von Mißtrauen, Zweifel, Opposition, in einem Sinne mit sich verbunden, den wir gewiß nicht hineinlegen wollen.

Wenn uns nun eine Verständigung ehrlich und wahrhaft am Herzen liegt, wenn wir die Gaben der Krone und die Wünsche des Volkes in Einklang bringen wollen, wenn andererseits in dem Wort laute dieses Ausdrucks etwas gesucht wird, das sich störend zwischen uns stellen könnte, warum dann, meine Herren, sollten wir nicht in der schönen, reichen, deutschen Sprache ein Wort finden, das un⸗ sere Meinung ausdrückt, ohne durch Mißtrauen zu verletzen. Gewiß, meine Herren, Sie werden ein solches Wort finden, und wenn ich mir erlauben dürfte, Ihnen eines vorzuschlagen, so wäre es das Wort

Wir vertrauen dem Königlichen Worte! Wir vertrauen, daß keines unserer alten Rechte geschmälert ist! Wir vertrauen, daß Se. Majestät geruhen werden, uns nicht neben die Krone, sondern neben seine Räthe in regelmäßig wiederkehrenden Perioden zu berufen, die uns gestatten werden, die Noth und die Bedürfnisse des Vol— kes, seine Wünsche und Bitten vor die Stufen des Thrones zu brin— gen, mit der Sicherheit der Abhülfe, die nur feste, nicht schwankende Zustände geben können. Wir vertrauen endlich haupt— sächlich und vor Allem, daß Se. Majestät, unser großer König, in diesen unseren wahren und ehrfurchtsvollen Worten keine eitle Sucht nach Opposition oder Popularität, sondern die offene Darstellung eines Zustandes sehen wird, den es von uns gewissenlos wäre, in die⸗ ser Halle verschweigen oder beschönigen zu wollen.

Geh. Staats-Minister Graf von Arnim: Durchlauchtigster Marschall! Das Wort des Redners, den wir so eben vernommen, welches mir den meisten Anklang in der Versammlung zu finden schien, war das: „Wir wollen Wahrheit, klare Wahrheit sa gen!“ dem schließe ich mich aus voller Seele an; aber ich füge hinzu, wir wollen auch gewissenhaft nur das sagen, was wir als ge naue Wahrheit erkennen. Die Adresse, welche uns vorliegt, zerfällt, wie ich sie auffasse, in drei wesentliche Theile. Der erste Theil um schließt die beiden ersten Alinea und enthält den Dank an Se. Ma⸗ jestät; der zweite Theil enthält eine Erklärung, welche, wie der Schluß lautet, dienen soll, die ständischen Rechte zu wahren; der dritte knüpft daran Aussichten auf die weitere Entwickelung des Baues, der vor uns liegt und auf die Einigkeit in seiner Fort-⸗Entwickelung zwischen Sr. Majestät und seinem Volk. In Bezug auf den ersten Theil be seelt uns vor Allem das gleiche Gefühl, nicht allein, daß der Dank ausgesprochen werden müsse, sondern daß er auch so warm ausge— sprochen werde, als möglich. Es ist von einem Redner geäußert worden, daß ihm die Worte nicht warm, nicht lebhaft genug erschei⸗ nen. Indeß ehre ich die Fassung, die die einmal gewählte Kommis— sion dem Dank gegeben hat, und hege die Ueberzeugung, daß Se. Masjestät das wahre Gefühl eines tlefen Dankes erkennen werde. Ich wende mich also zum zweiten Theile, von dem ich allerdings bemerke, daß er mir aus verschiedenen Gründen, die ich zu erörtern genöthigt bin, große Bedenken erregt, daß ich ihm nicht in seinem ganzen Um⸗— fange beitreten kann. Zu dem dritten Theil, welcher den Schluß der Adresse berührt, bemerke ich, wie mir hier nichts enthalten zu sein scheint, was in der Versammlung Bedenken erregen könnte, sich ihm anzuschließen. Ich komme also auf den zweiten Theil der Erklärung des Berichts, die Wahrung der ständischen Rechte, zurück und bitte für diesen Theil die hohe Versammlung, meinen Erörterungen folgen zu wollen.

Ich halte die Art der Verwahrung, wie sie vorliegt, für eine spezielle Aufführung derjenigen Rechte, welche aus den früheren stän dischen Gesetzen hergeleitet werden. Eine solche Aufführung die— ser Rechte halte ich nicht für nöthig. Ich glaube, daß sich derselbe Zweck auf einem anderen Weg erreichen lasse, den ich später vorzu schlagen mir die Ehre geben werde. Ich halte aber auch diese Aus— führung, wie wir sie hier vorliegen haben, nicht für vollständig ge nügend begründet, nicht für reif genug, um Sr. Majestät als Ausdruck des ganzen Vereinigten Landtags vorgetragen zu werden; ich halte sie endlich drittens, ich sage es offen, für schädlich in dieser gegenwärtigen Form. Daß sie nicht nöthig sei, erlaube ich mir dadurch zu unter⸗ stützen, daß ich die Frage stelle, ob, wenn in voriger Sitzung die Frage der Adresse verneint worden wäre und der Landtag sich ent schieden hätte, keine Adresse an Se. Majestät zu richten, ob deshalb wohl die Rechte der ständischen Versammlung irgendwie verändert worden wären. Ich glaube nein. Ich glaube, daß, wenn das Bewußtsein oder die Ansicht in den Mitgliedern des Landtags lebte, daß zwischen den älteren Gesetzen und Verordnungen vom 3. Fe— bruar c. Verschiedenheiten stattfinden, die ihre Rechte verletzen, diese Ansicht eben so frei und mit gleicher Wirkung hätte ausgesprochen werden können, es hätte eine Adresse erlassen werden mögen oder nicht. Ich gehe weiter. Wenn nun eine reine Dank⸗Adresse votirt worden wäre, die nichts von diesen Erklärungen enthalten, wie hätte daraus gefolgert werden können, daß die Stände sich ihrer Rechte begeben wollten? hätte diese Dauk-Adresse eine formelle Acceptation, die jede weitere Erörterung abgeschnitten hätte, gegeben? ich glaube nein. Wir haben hier nicht mit kleinen Rechten und Regeln des Privatverkehrs, sondern wir haben es mit Deutung großartiger poli⸗ tischer Ideen zu thun, und ich bin überzeugt von unserem Könige und Herrn, daß er sich nicht verschanzen wird hinter kleinen Rechtsbehel⸗ fen, und so möge auch die Versammlung sich nicht daran klammern. Deshalb erachte ich eine Verwahrung in dieser Form nicht für nöthig. . .

(Fortsetzung in der Beilage.)

I

Beilage

Herz

mehr als die unbestrittene Wahrheit sein sollte. in der Versammlung sich bewegen, es können Ansichten darin obwal⸗ ten, von denen man nach einer vorläufigen Austauschung und Be⸗ sprechung wohl sagen kann, dieses oder jenes müsse Ansicht der Ver⸗ sammlung sein; aber um Sr. Majestät dem Könige zu sagen, es ist die Ansicht, der Versammlung in gesetzlicher Weise,

dazu gehört, die auf einem besonnenen gesetzlichen Wege gewonnene Ueberzeugung. Betrachten wir den Theil der Adresse, von dem ich sprach, so sinden wir, daß sie eine Aufzählung gewisser Be—⸗ stimmungen ständischer Gesetze früherer Zeit enthält und daran Fol⸗ gerungen knüpft; er sagt zunächst, daß die jährliche Nechnungslegung, welche den Reichsständen zugesichert ist, ihre periodische Einberufung verlangt. Ihre periodische Einberufung ist, ich erkläre es offen, * mein Wunsch und meine Ansicht. Wenn eine reichsstãndische Ver sammlung wohlthätig wirken soll, muß sie, periodisch wiederkehren. Aber, meine Herren, ich ehre auch die Meinung derjenigen, welche diese Ansicht nicht theilen, und ist denn die Frage schon en schieden, ob der gesammte Vereinigte Landtag diese Ansicht in der Weise theile, wie sie nach meiner Ansicht maßgebend sein soll? noch vielmehr könnte die Frage zweifelhaft sein, ob denn aus der periodischen Zusammen⸗ berufung der Reichsstände zur Rechnungslegung etwas Weiteres ki. als eben die Abnahme der Rechnung, Und wenn man also auf diesen Punkt ein solches Gewicht legen will, um sie als Verwahrung ein⸗ zulegen, so muß man sich auch auf die andere Seite stellen, auf wel⸗ cher gesagt werden kann: „Dann könnt ihr auch nichts weiter oerlan⸗ gen, als blos für die Rechnungslegung versammelt zu sein. Ich ö. erklären, daß ich nicht für solche Deuteleien bin, aber man darf auch zur Verwahrung und Klausulirung aus ilteren Gesetzen 1 . Folgerungen herleiten, die darüber hinausgehen. Es ist ferner der P , , der Dom ainen berührt worden, ich beziehe mich darauf, daß in der Ver samm⸗ lung sich die ein e Ansicht über Auslegung der Bestimmung, im . nisterium die andere Ansicht geltend gemacht hat, und ich frage d wir vorbereitet genug sind, um darüber unsere Ansicht n. Maijestãt dem Könige vorlegen zu können. Ich habe zwar Ine zin icht dar⸗ über, aber sie ist noch nicht befestigt genug, daß ich sie dem Landtage empfehlen könnte, dazu bedarf es auch Erörterungen, Entwicklungen, Debatten und Beschlußnahme. Keines von allen dem ist geschehen. Es ist ferner gesagt, daß, weil den Provinzial = Landtagen, so lauge keine allgemeine Stände -Versammlungen bestehen, die allgemeinen Gesetze vorgelegt werden sollen, so dürften ihnen, nachdem diese be⸗ stehen, keine allgemeinen Gesetze mehr vorgelegt werden, Ich wie- berhole es, ich ehre die Ansicht, die dies folgert, ich kann ihr aber nicht folgen, sie geht zu weit; denn es findet sich eine Bestimmung, die da sagt: „so lange keine allgemeine ständische Versammlung besteht, dürfen die Provinzial⸗Landtage verlangen, daß nicht ohne ihre Berathung ein allgemeines Gesetz gegeben werde“; daraus ist nicht zu folgern, daß, wenn sie besteht, nun auch dergleichen Gesetze den Provinzial-Landtagen nicht mehr zum definitiven Rathe vorgelegt werden können. Ich glaube wenigstens einen Theil der Versamm⸗ lung für diese Ansicht in Anspruch nehmen zu können, und das ge= nügt, um zu zeigen, daß die entgegengesetzte Ansicht nicht als Ansicht des Landtags mit Recht Sr. Majestät dem Könige vorgelegt werden kann; viertens ist gesagt, daß der Vereinigte Landtagin den ihm als reichs⸗= stindische Versammlung übertragenen Functionen durch andere ständische Kärperschaften rechtskräftig nicht vertreten werden könne; ich glaube mich der Zustimmung der hohen Versammlung fast versichert halten zu dürfen, wenn ich behaupte, daß hierin die Adresse zu weit geht, wenn sie dem Vereinigten Landtage ein Recht beschränkt, welches ich ihm zu vindiziren mich verpflichtet halte. Ich glaube, daß, wenn der Landtag in seiner Machtvolllkommenheit einem Theil desselben irgend eine Function speziell überträgt, dieser unbedingt mit Vollmacht ver⸗ sehen ist, zu handeln an Stelle seines Machtgebers, und ich zweifle nicht, daß im Laufe der Jahre der Landtag wohl in die Lage kom— men kann und wird, Einzelnen aus seiner Mitte Vollmachten zu erthei⸗ len, die nicht für den ganzen Umfang seiner Rechte, sondern für ein⸗ zelne Rechte gelten. Wenn gegenwärtig, noch auf, den dritten Punkt kommend, ich die Adresse in dieser Fassung für sch ädlich er fene, so muß ich bemerken, daß, wenn die Versammlung meiner Ansicht bei⸗ treten sollte, daß die Beschlüsse noch nicht vollkommen, reif seien, daß die Folgerungen sich noch nicht als eine unumstößliche Ansicht des Vereinigten Landtags ergeben haben, daß es dann gewiß schädlich ist nicht vollkommen leife Ansichten in die Adresse an Se. Majestät auf⸗ zunehmen, und ich komme auf die Frage zurück: halten wir 28 für möglich, diese Beschlüsse im Laufe der Adreß - Debatte zur, Reife at bringen? Müßten nicht alle diese Pnnkte der allersorgfaltigsten Ei⸗ wägung unterliegen? Welche Zeit würde es erfordern, um diese Fra- gen, deren äußerste Spitzen heute blos berührt worden sind. bei denen schon die verschiedensten Differenzen zwischen den Ansichten der Stände und benen der Regierung sich geltend gemacht haben, die sich hier nur in allgemeinen Grundzügen bewegt haben; welche Zeit würde es er fordern, diese Fragen zu erörtern und zu der Neife zu bringen, die sie bedürfen, um hier niedergelegt werden zu, können; ich kenne kei⸗ nen Weg, der dahin führen könnte. Schädlich nenne ich aber auch das, was vielleicht unter anderen Umständen nur überflüssig genannt werben könnte. Ich habe mir zu zeigen erlaubt, weshalb ich diese Art von Wahrung nicht für nöthig und, weil sie nicht nöthig, nach meiner Meinung für überflüssig halte, darum halte ich sie im vorlie⸗ genden Falle für schädlich; denn es gilt hier nicht die Regel, daß lieberflüssiges nicht schade, sondern in der ersten Ansprache der Stände an Se. Majestät ist gewiß Alles, was darin überflüssig, nicht dahin ge⸗ hörig; und es schadet dem Charakter dieser Ansprache, es schadet dem Eindrücke, den sie auf das Volk machen soll. Zweifelt einer von Ihnen, meine Herren, an der Wichtigkeit dieses Aktes, an der Wichtigkeit dieses Dokumentes? Die Thronrede hat gewiß die Aufmerksamkeit von Pren⸗ ßen, von Deutschland, von Europa auf sich gelenkt; aber wird nicht unsere erste Ansprache an Se. Majestät den König auch die Auf⸗ *, von Preußen, Deutschland und Europa auf sich lenken; glauben Sie nicht, daß Alle jetzt schon gespannt harren, wie die Stände sich äußern werden, und fühlen wir nicht, daß, wenn es sich han⸗ delt von Preußens Fortschritt, Alles, Alles darauf ankommt, ihn zu sichern? Glauben Sie nicht, daß diejenigen, die ihn wünschen, seine Freunde, innigst bekümmert werden würden, über Alles, was in Frage gestellt wird, und diejenigen, die ihn nicht wünschen, sich freuen würden, wenn die Stände etwas thäten, was ihn in 3 stellt? Ich glaube gewiß, daß dem so ist; und ich glaube ferner, daß Sie durch eine Verwahrung der Art, wie sie hier liegt, allerdings diesen Weg in Frage stellen. I

Siebenundzwanzig Jahre seit dem Gesetze, das heute so oft ge⸗ nannt wurde, sind verflossen, ehe die Könige Preußens sich darüber

nommen habe), der stelle es nicht in Frage: indem er in demselben Augenblicke an seine Gewährung die Bedingung der Verwahrungen knüpft, die mit den ausdrücklichen Worten bezeichnet sind, daß zwischen dem, was gewährt ist, und dem, was die Stände für nöthig halten, noch Licken sind. Liegt denn darin nicht eine nur bedingte Annahme? Ich habe gesagt und wiederhole es, ich glaube nicht, daß die Regierung an kleine Rechtsbehelfe sich klammert, ich hoffe nicht, daß die ständische Versammlung an solchen Rechtsbehelfen hält, aber halten Sie es für nöthig, durch verklausulirte, speziell gefaßte Verwahrung sich zu sichern? Mit welchem Rechte verlangen Sie von der Krone, daß sie das be⸗ stehen lassen soll, was sie gab, während sie nicht als rechtsbeständig betrachten soll, was Sie nicht als rechtsverbindlich gelten lassen wollen?

Die Verhandlungen werden lehren, ob irgendwo die Rechte im Verhältniß zu früheren Gesetzen beeinträchtigt sind; die Verhandlun— gen werden lehren, was der Vereinigte Landtag für nöthig hält, so bald er die Mittel zur Ausfüllung der Lücke, die er erkannt, reiflich erwogen hat; wir haben in der heutigen Sitzung vernommen, daß des Königs Majestät hierzu nicht abgeneigt sei. Wir haben auch ohnedies das Vertrauen, daß Se. Majestät auf geeignete Weise die Lücken auszufüllen bereit sein werde, wenn Ihm die Vorschläge dazu gemacht werden. Darum wünsche ich und bitte dringend, stellen wir nicht das in Frage, was wir Alle zu erhalten wünschen, und verken⸗ nen wir es nicht, daß wir es in Frage stellen, indem wir uns in die⸗ ser Weise verwahren. Aber, meine Herren, selbst abgesehen von die⸗ sem Rechtspunkte, der in der Adresse nur eben die eigene Stellung, nicht aber die Stellung dessen im Auge hat, der auch Rechte in die⸗ ser Beziehung besitzt, und der eben deshalb sich veranlaßt sinden könnte, was Er höchherzig gegeben hat, wieder in Frage zu stellen. Bedenken wir, daß wir auch Gefühle zu ehren haben, daß es in der Adresse sich nicht davon handelt, Gegenstände materieller Art zur Sprache zu bringen, sondern nur Gefühle der Versammlung gegen Se. Majestät auszusprechen, und diese Gefühle werden nicht ausge—⸗ sprochen in diesen Saale von Mund zu Mund, von Mund zu Ohr, nein, sie werden ausgesprochen vor Europa, und da behaupte ich, wenn einst die Geschichte die ständische Versammlung richten wird, so wird sie eine Versammlung hochstellen, die sich selbst hochstellte durch weise Mäßigung in solchem Augenblick. Noch eins, blicken wir auf Preußens Verfassung, sie unterscheidet sich wesentlich von der anderer Rationen. Diese haben sich fortgebildet in ihren Zuständen, in einzelnen Perioden durch Umwälzungen, Preußen aber hat sich fortgebildet durch Reformen; Preußen hat den großen Vorzug, daß es alle die traurigen Erfahrungen, die von jener Art des Fort⸗ schritts begleitet sind, nicht durchzumachen gebraucht hat, sondern es ist auf dem Wege der Reform zu dem gekommen, was es besitzt, und auf diesem Wege wollen wir weiter gehen, und auch unser König⸗ licher Herr ist gesinnt, auf demselben weiter zu gehen; damit er das aber konne, muß er frei gehen auf dem Wege, wie es einem Monar⸗ chen geziemt. Denn eine Gabe, die nicht aus freiem Her⸗ zen gegeben wird, sie möchte an sich gut sein, aber sie trägt keine guten Früchte. Ihm mit aller Lebendigkeit und Auf⸗— richtigkeit zu sagen, was wir wünschen, das wollen wir, aber, meine Herren, in der Adresse auf diese Weise ausgesprochen, ist es nicht ein Wunsch, sondern ein Fußen auf ein Recht. Der König kann dann nur fagen, entweder: die Stände haben recht, oder: Ich, und wenn er die Rechte der Stände anerkennt, so würde er nicht so frei erschei⸗ nen, wie ich glaube, daß es wünschenswerth ist. Also bleiben wir auf dem Gange, der Preußen groß gemacht hat, es ist der Gang, der etwas langsamer, aber um so sicherer zum Ziele führt. Wenn ich mir nun nöch einen Blick erlauben darf auf diejenigen, denen wir Rechenschaft zu geben haben von unseren Handlungen, so weiß ich, daß gerade dieser Blick Vielen von ihnen die Frage stellt, ob eine solche Wahrung der Rechte nöthig sei. Ich ehre diese Ansicht; aber, meine Herren, werden nicht auch diejenigen Kommittenten, an die Sie in diesem Augenblicke denken, von Ihnen erwarten, daß Sie alle die Rücksichten nehmen, die genommen werden müssen, um dem Werke, auf dem wir fortbauen wollen, vollständige Sicherheit zu verschaffen. Würden dieselben Kommittenten uns nicht anklagen, wenn wir durch ein Zuweitgehen diese Sicherheit gefährdet hätten; blicken wir nicht allein darauf, daß sie mit Freuden eingehen auf die erregten Beden⸗ ken, ob dieses oder jenes Recht gewährt ist, sondern blicken wir auch darauf, daß eine Verwahrung der Rechte in einer Weise, die Sr. Majestät dem Könige schmerzlich sein muß, von vornherein das Ver—⸗ hältniß trübt, auf dessen Bestehen wir unsere besten Hoffnungen und unser bestes Vertrauen setzen müssen. Aus diesen Gründen schlage ich vor, zu der vorliegenden Adresse ein Amendement in Erwägung zu ziehen, welches mit Genehmigung des Marschalls Ihnen vorzutra⸗ gen ich mir die Ehre geben werbe. .

Von der Stelle, wo es heißt: „nachdem Ew. Majestät 2c. bis zu der Stelle: „an den Thron niederzulegen“, würde ich vorschla⸗— gen, folgende Erklärung zu setzen:

(Liest vor.)

„Zu Ew. Königlichen Majestät hegen wir das Vertrauen, daß Allerhoͤchstdieselben es nicht als einen Mangel an Dankbarkeit be⸗ trachten werden, wenn wir im Laufe unserer Verhandlungen auf die⸗ jenigen Punkte der Verordnungen vom 3. Februar d. J. näher ein⸗ gehen, in welchen Viele unter uns die volle Uebereinstimmung mit den älteren Gesetzen vermissen. Denn, damit Ew. Königlichen Ma⸗ jestät getreue Stände dem Throne eine wahrhafte Stütze sein, damit wir Ew. Königlichen Majestät wirksam mithelfen können, zum Heile und Gedeihen unseres theuren Vaterlandes, muß in denen, die wir vertreten, die Ueberzeugung leben, daß uns, wie die Ehre und die Kraft der Krone, so auch die uns von unseren Königen verliehenen ständischen Rechte theuer sind, daß wir beide als unschätzbare Kleinode bewahren und pflegen. 1.

„Sollte der Landtag durch seine Berathungen, sollten Ew. Kö⸗ nigliche Majestät durch seine ehrfurchtsvoll vorzutragenden Gründe sich von dem Vorhandensein solcher Abweichungen zwischen den älte⸗ ren und den gegenwärtigen Gesetzen überzeugen, so zweifeln wir nicht, daß Ew. Königlichen Majestät Weisheit und Gerechtigkeit die Wege erwählen werde, welche zu ihrer Ausgleichung in einer mit der Wohl⸗ fahrt Preußens vereinbaren Weise führen, der Wohlfahrt, die auf ber Stärke des monarchischen Prinzips und auf einem sicheren und geordneten ständischen Rechtsboden beruht.“ .

Dies ist der Vorschlag, den ich an die Stelle jener ausführlicheren Auseinandersetzung zu setzen bitte. z ö

Ich wage ihn mit kurzen Worten näher zu begründen. Der⸗

selbe entfernt ein Wort, was schon von einem früheren geehrten Red

gerungen aus älteren Gesetzen die allgemeine Andeutung an Se. Majestät, daß unter uns Männer sind, welche im Patent die volle Uebereinstimmung mit den Gesetzen vermissen, deren Ansichten ich ehre, Aber es ist meine An- sicht, daß die allgemeine Andeutung dem Zwecke genügt, den die Versamm⸗ lung haben kann, und dieser Zweck kann kein anderer sein, als Se. Maje⸗ stät vorzubereiten, daß derartige Punkte noch zur Erörterung kom⸗ men werden, so daß man nicht sagen kann, wenn künftig Punkte in dieser Art erörtert werden, es falle auf, daß die Stände ihren Dank ausgesprochen und kein Wort erwähnt haben, daß in dem neuen Ge⸗ setz' Binge enthalten sind, die bei einem Theile der Mitglieder Be⸗ denken erregen. ö . Wenn 'ich hoffe, daß ein Theil der Versammlung eine Befriedi⸗ gung finden wird, dergleichen zu sagen, so halte ich schon deshalb

ür rathsam, es zu thun. . e ,,, Ausweg an dieser Stelle, so ist

Findet man einen besseren dieser das eine Sache der Ansicht. Aber das Wesentliche ist nur diese Er⸗ nicht anders zu geben.

klärung, diese Andeutung, und ich weiß sie

Es ist dadurch noch nicht entschieden über alle Folgerungen. Die Ansicht der Einzelnen über dieselben kann nicht angenommen werden, ehe sie nicht die Stadien der reiflichen Prüfung, durchlaufen hat. Wir können also nichts weiter sagen, als daß Mitglieder im Land⸗ tage vorhanden sind, „welche die volle Uebereinstimmung des Patents mit den älteren Gesetzen vermissen“, etwas Weiteres z sagen, weiß ich nicht, und etwas Anderes können wir auch für jetzt noch nicht sagen. Es ist ferner gesagt, daß uns die ständi⸗ schen Rechte theuer sind, daß wir sie bewahren und pflegen werden, und dies hat uns der König selbst empfohlen, Dies können und müssen wir sagen, und wir werden unseren Kom⸗ mittenten gerecht werden, wenn wir sagen, wie wir diese unschätz⸗ baren Kleinodien wahren und pflegen werden. Wir deuten ferner an, daß, wenn der Vereinigte Landtag durch seine Berathung zu der Ueberzeugung kommt, daß solche Abweichungen zwischen den äl⸗ teren und den gegenwärtigen Verordnungen bestehen, wie sie erwähnt sind, und wenn Se. Majestät durch die Gründe des Landtags, von welchen in der Adresse nicht die Rede sein kann, davon überzeugt werden und es sich darum handelt, diese Lücken auszugleichen, daß dann die Weisheit und Gerechtigkeit des Königs Wege finden wird, die zur Ausgleichung führen. Der Herr Landtags- Kommissar hat uns heute darin bestärkt, und (erlauben Sie mir zum ersten- und letztenmale von meiner Person zu reden) ich habe die Ehre gehabt, 26 Jahre dem Staate unter dem hochseligen und dem jetzt regieren⸗ den Könige zu dienen und 3 Jahre zu den Räthen unseres jetzt re⸗ gierenden Königs Majestät zu gehören, und ich müßte lügen, wenn ich sagen wollte, daß der König nicht die aufrichtigste und freudigste Theilnahme an der ständischen Entwickelung gefunden und nicht ge⸗ neigt wäre, das, was auf rechtlichem Boden, gewünscht worden, mit wahrhaft Königlichem Willen zu erfüllen. Nicht als früherer Diener der Krone, nicht als Bürger allein, sondern als unabhängiger preu⸗ ßischer Landstand, der nicht allein die Rechte des Einen, sondern auch die Rechte des Anderen ehrt, als solcher habe ich es für nöthig ge⸗ halten, die beiden wesentlichen Grundlagen, auf welchen Preu⸗ ßen ruht hervorzuheben. Sie sind: die Stärke des mon archi⸗ schen Prinzips und ein sicherer und geordneter ständischer Rechts⸗ boben, uünd, wenn diese Erklärung niedergelegt wird, ist Alles gethan, um die Rechte der Stände zu wahren, und wer dann kommen und sagen wollte: ihr habt euch nicht vorgesehen, nicht genug ver⸗ wahrt, der würde nicht im Rathe des Königs sitzen, weil der König solchen nicht hinein berufen würde, der würde nicht in dieser Ver⸗ sammlung sitzen, weil er unsere Achtung nicht haben lön unte.

Wenn die Versammlung sich meiner Ansicht anschließt, wie ich dringend wünsche, nicht um einen Funken persönlicher Eitelkeit, sondern weil ich, soweit ich Se. Majestät und das, Volk kenne, glaube, daß dies der Weg zum Frieden, zum Heile ist, wenn er angenommen werden sollte, so würde der Schluß der Adresse sich an mein Amen⸗ dement mit der Veränderung eines einzigen Wortes anschließen kön⸗ nen, welches nicht in materieller Beziehung, sondern lediglich des Klanges wegen von mir vorgeschlagen wird, um eine Wiederholung des Wortes: „Boden“, zu vermeiden. .

Eine Stimme aus den rheinischen Ständen: Ich bitte das vorgeschlagene Amendement noch einmal vorzulesen.

Minister Graf von Arnim; Ich erlaube mir, die Dank⸗ Adresse so vorzulesen, wie sie im Ganzen lauten würde. Eiest vor.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königliche Majestät haben seit Allerhöchstihrem Regie⸗ rungs-Antritt auf eine edle Entfaltung des National- Lebens unab⸗ lässig hingewirkt und dankbar erfreut sich das Land des Segens, den eine lebendigere Theilnahme des Volkes an den öffentlichen Angele⸗ genheiten gewährt. Eine neue höhere Stufe hat sich dieser Theil⸗ nahme erschlossen; das Bedürfniß eines ständischen, der Einheit des Staates förderlichen Gesammtorgans erkennend, geruheten Ew. Kö⸗ nigliche Majestät, die Stände aller Provinzen zu einem Vereinigten Landtage zu berufen. Ew. Majestät haben aus freiem, wahrhaft Königlichem Entschluß einen großen Schritt gethan, und wir erfüllen eine erste heilige Pflicht, indem wir in unwandelbarer Anhänglichkeit an Ew. Königlichen Majestät Person und Haus den Dank eines treuen Volkes am Throne niederlegen. 3 Durch den hohen Geist seiner Fürsten und die Kraft der 4 Gesinnung ward das Vaterland emporgehobenz auch sein ferneres 3 deihen beruht auf dieser Gemeinsamkeit. Sie hat sich 6 . währt, daß Ew. Königl. Majestät in dem Allerhöchsten e 9. 3. . 3. Februar d. J. die Absicht kundgaben, fortzubauen 1 . 85 hochseligen Königs Majestät erlassenen Gesetzen, an we g. ö als an dem wohlerworbenen Erbe seiner Ian p e e e, * Aller- Zu Ew. Königl. Majestät hegen wir das Vertrauen, .

13 ö ren Mangel an Dankbarkeit betrachten höchstdieselben es nicht als einen Mangel r, werden, wenn wir im Laufe unserer 26 9 'eher i, , Punkte der Verordnungen vom 3. Februar d. nr, , . welchen Viele unter uns die volle , . ; 9 hn en den. Gesetzen vermissen. Denn damit Em. u den, ge e. Stände dem . eine wahrhaft Stütze sein , . 4 Königl. Majestůt wirksam mithelfen können, zum, Heile und Gedeihen unseres theuren Vaterlandes muß in denen, die wir vertreten, die

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