1847 / 109 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

rr.

j

weite Ebene von Cilli verlassend, durchfährt man das südliche rege Sann-= c thal, welches dem Freunde e Gegenden eine für das 6 wohl - 1095 241410

thuende Abwechselung und Mannigfaltigkeit bietet.

berührt Punkte, wie Tüffer und Römerbad, die in

merkwürdig sind; der Genesungsuchende sindet im letzter tigen Heilquell, der in der anmuthigsten Gegend des E 1 sanft ansteigenden Höhe entspringt und, von gastlichen Wohngebäuden um- geben, einen freundlichen Anblick gewährt, und, das Engthal verfolgend,

elangt man in Gegenden, die lebhaft an die Schweiz erinnern, eee. hast ( J. d. Oester. Llyod.)

Der Geschichts historischer Beziehung en Orte einen kräf=

514

unbedeutend. . 36, Stettiner 1

ts freund

ngthales auf einer Köln- Minden gestern bis 887 35,

Coursen mehr Brief als Geld.

gandels - und görsen - Nachrichten.

Das Resumé unseres diesmaligen Wochen-

ĩ ü sen Markt ist nicht eben erfreulicher Artz die Course r, , i ng blieb gedrückt, ohne daß man

ĩ ; ich ei ĩ Rechenschaft der Muihlosigkeit geben konnte; sich so eigentlich eine bestinmnte Reactionen in der Regel her⸗—

Berlin, 17. April. sind bedeutend gewichen, und die

es mangelte dabei auch die bei derartigen

—̃ 't'der Um sätze, und wurde die un ünstige Stimmung , ,, d, , e ne ,, insbesondere die Besitzer beträchtliche Verkäufe bewirkten. = Die Nothwen⸗ digkeit ber Veräußerung coursirender Eisenbahn-⸗ Effekten liegt in den jetzt , vielen Einzahlungen auf Eisenbahn⸗ Unternehmungen, denn nach- dem die Actionaire ihr Kapital bei dergleichen Betheiligungen um circa 20 50 geschmolzen sehen, während in gleichem BVerhältnisse auch die besitzenden dollen Mien bedeutend gesunken sind, finden sie in der Beleihung allein feine Aushülfe, sondern sind zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten zum Ver⸗

fauf gezwungen. Zei den Magdeb. Wittenb. Eisenbahn-Quittungsbogen, welche bis auf 15 P der Einzahlung von 20 96 gewichen sind, durfte sich leicht der Fall ereignen, daß die diesmal ausgeschriebene dritte Rate von den ursprünglichen Zeichnern geleistet werden muß; denn die Inhaber kön⸗ nen dazu auf keine Weise angehalten werden, daher die Direction sich an den ersten Betheiliger hält. Nichts natürlicher, als daß unter solchen Um— eforderten Mehr⸗ bedarf der bereits im Gange befindlichen Eisenbahnen. Wir wiesen in un⸗ serem vorwöchentlichen Bericht bereits darauf hin und erwähnten der Ver- mehrung des Kapitals bei der Potsdam -Magdeburger Eisenbahn nur als Gerücht; aber wir überzeugen uns aus der , ,, General⸗Versamm⸗

t werden. entlich den Actionairen eine ernste Pflicht sein, zu prüfen und zu ent⸗ scheiden, ob die Bahn nicht ohne neue Kapitalien bestehen kann; denn noch immer haben wir neue Geldforderungen bewilligen, aber auch zugleich die

ständen die Besorgnisse noch vermehrt werden durch den

kf. daß wirklich noch weitere 13 Millionen gebrau

ho

Nachtheile gesehen, welche daraus entstanden sind.

Wiewohl wir die vorstehenden Veranlassungen zum Weichen der Course als völlig motivirt betrachten müssen, so ist nicht in Abrede zu stellen, daß

2905, wesentlich dazu beigetragen hat.

Amsterdant, 14. April. 399 40. 37. Pass. 573. 455 Kuss. Hope 883.

Aus. —. 1893. 91. Kayr. Bauk-Actien 667 He-

HKamburg. 16. April. Passivo 5. . Ausg. Seh. 17. 16. bort. 35]. 343. Bug. Russ. —.

Peru 39. 37.

Actien 1581. Mail. 108.

Es wird

ben, wovon die

ß =

Am nie⸗ Berlin, den 16. April 1847.

Bekanntmachungen.

142, Freiwilliger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 8. Februar 1817.

Das den Wilhelm Eduard und Friedrich Herrmann Gebrüdern Horn gehörige, in der Linienstraße Ni. 91 hierselbst belegene, im Hopothekenbuche des Königlichen Stadtgerichts von der Königsstadt, Spandauer Vier—= tels, Vol. 13. N. S88 c., pas. 217 verzeichnete 5 gerichtlich abgeschätzt zu 6049 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf., so . September 1847, Vormitt. 141 Uhr, an der Gerichisstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

245 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. März 1847. Das dem Zimmermeister Guido Heinrich Wimmel gehörige, vor dem Oranienburger Thor in der Chaussee⸗ Straße Nr. 16a belegene, im Hopothekenbuche Vol. 1h. No. 10. pag. 48 verzeichnete Grundstück, gerichtlich ab⸗ geschätzt zu 22, 35 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. soll am 122 Ottober 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

341 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 7. April 1847.

Das dem Auctions Kommissarius Resener zugehö— nige, in der Georgenstraße Nr. 17 und Nr, 172, bele⸗ ene, im stadtgerichtlichen Hopothekenbuche Vol, 5.

r. 382. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19226 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf., soll am 41. November i847), Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

3656

Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn. , n Zwölfte Einzah— ; 8 lung. Die Besitzer von Cer= tifikaten der Friedrich-

* , ö,. ; 5

mern-Verzeichniß auf unserem Comtoir, Burgstr. Nr. 27 einzureichen, um dagegen die neuen sofort 3 erst nach

Seeländische Eisenbahn⸗ laaol Gesellschaft.

Es wird hierdurch . Kenntniß der Herren Actio-

najre in der Seeländischen Eisenbahn-Gesellschast ge=

bracht, daß die Abrechnung fuͤr das 1 R , derselben, 9 .

und Dezision vom 15. April d. J. an bis zur ordent⸗

unsere Sh Notirungen sind Berlin- Anh. Litt. A. von Brf. u. bez., Potsdam-Magdeb, S9! s SS ,

Niederschl. BNlärt. S837 4 S6 6, Berlin, anib. 10432 165 *, Halle. T hü= ringer 93 K, Oberschl. Lüitt. A. 103 R, Litt. B. 95 30, Düsseldorf⸗Elberf. 10 *,, Rheinische Stamm-Actien S 4 z, Stamm Priorit. 89 A Brf, heute bis 89 . bez., Anhalt Litt. B.

26 Brf, Aachen -Mastricht Sit, Berg. Märk. Siz, Friedr. Wilh. Nord= bahn 70, Stargard - Posen S2, Magdeb. Wittenb. 82, Mecklenburger 72. Von Prioritäts-Actien haben sich A3proz. Hamburger am besten gehal-

gen ebenfalls niedriger, doch ohne Umsatz.

steigenden Coursen viel gemacht, heute zeigten sich indeß so viel englische Valuten, daß deren Cours niedriger und ohne Käufer notirt werden mußte. Eben so blieben Hamburger in beiden Sichten, Paris, Frankfurt a. M., Wien und Holland, bei schwachem Vertrieb, mehr offerirt als zu lassen.

Aus würtis e Niederl. virkl. Sch. 58. Zinsl. 55. Polu. —.

Antwerpen, 13. April. Ziusl. FEraulk furt a. N., 15. April. SM Ver 107. 1063. Uauk-Acuen E. ul. llope 875 G. Stiegl. 87 6. boln. 300 FI. G6 Rr. do. zoo FI. 793. 3.

Rauk-Aetieu 1590 Br. London, 12. April. Cons. 390 86. 855. Bel. 2196 Isoll. 58. 58. Bras. 85. 83.

vVien, 15. April. 596 Met. 10735. 496 do. 96. Aul. de 1834 1523. de 18390 118. Livoru. 913. Pest. 98.

Die am 31. März c. in der Garnisonkirche durch den Herrn Musik- Direktor J. Schneider veranstaltete Aufführung des Graunschen Oratoriums „der Tod Jesu“ hat einen Reinertrag von 10090 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. erge⸗ lasse der Erwerbschulen die Hälfte mit 500 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. erhalten hat, und bringen wir diese Juwendung, unter Abstattung auch das Fallen der Consols in London von s75 a 855 „H, also um volle unseres ergebensten Dankes an den Herrn Unternehmer und alle Mitwirken Der Diskonto daselbst ist bis 5 6 erhöht, was für alle Börsen sehr wichtig ist. bei uns aber nur vorüber⸗ gehend empfunden werden kann, da unsere Bank sehr reichlich mit Geld dersehen ist und sich im Allgemeinen kein Geldmangel einstellt. drigsten waren die Course gestern; heute stellte sich einige Festigkeit ein, doch blieben die Umsätze sehr geringfügig, und die Besserung der Course war

den, insbesondere an die Sängerin Madame Viardot-Garcia, die König— lichen Sänger Herren Mantius, Zschiesche, Dlles. Ischiesche, hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Die Direetion der Erwerb-Schulen.

Meteorologische Geobachtungen.

1847. 17. April. Luftdruck. .... Luftwarme .... LIhaupunkt ....

pro; ; PDunststti . ten und wurden a 96 P bezahlt; alle übrigen Prioritäten bei weichenden . ehr Bri d. ; . Preußische Staatsschuldscheine, wenig schwankend, behaupteten sich auf Wolkenæus.. 2 do; preußische Bank-Antheile wichen bis 190 , wozu Brief blieb. Te gesmittel: Von ausländischen Fonds erfuhren polnische Pfandbriefe eine Reaction z von circa 19 70 und waren auch dazu unverkäuflich; alle übrigen Gattun⸗ Das Wechsel-Geschäft schien Anfangs der Woche ziemlich lebhaft zu c werden; es wurde auch in einzelnen Devisen, namentlich in London, zu Montag,

Dienstag,

. schen des Seri Börsen.

Hoh Span. 183. Preuss. Pr. Sch.

. Neue Anl. 173.

ul. Russ. 106 Br.

Neue Anl. 254. ö. 19, do. 903. 96. chi =. Mex. 213. 20. phitheater 10 396 do. 68. Bank- Nordb. 1683. Gloggn. 121. Budw. —. h

Betty und Pauline

ments ⸗Vorstellung.

Ballets von Hoguet. stellung dieser Oper unter Mitwirkung der Mad. Viardot- Garcia.) Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu fol haus Preisen verkauft: ö ut. b7 z. J. Ein Billet in den Logen des Prosceniums, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges Ein Billet in den Logen des dritten Ranges, Ein Billet im Am

1 Rthlr. 15 Sgr. 1Rthlr. 10 Sgr. im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet in den Fremden-Logen 3 Rthlr.

Büreau abholen zu lassen, wi

Abends 10 Uhr.

Nachwmittags 2 Uhr.

Morgens 6 Uhr.

Nach einmaliger keobachtuuß.

333, a0 Par. 332,9“ Par. 3350 75“ Far. 4 2.22 n. 4 227 R. 4 2,6 R.

0, 0 . 1,87 RN 4 1,67 R. S3 pCt. 94 pCi. 92 pot. halbheiter. Schuoe. Regen. kRo9o. do. Xo. NO.

auell wärme 7,7“ n. Flusswärme 1,8) R.˖ Bodenwärme 1,17 R. Ausdũnstung si, 00 Rb. Niedersehlag 0, 091“ Rh. Warme weehse! 232

14*

332 285“ bar.. 2,37 R... l,0 R... 90 pet. No.

Nachts Sturm.

Rönigliche Schauspiele. 19. April.

be, vom Freiherrn von Lichtenstein. Mad. Viardot⸗ Garcia:

Sgr.

Die Inhaber von reservirten Billets werden Montag den 19ten d. M.,

den müssen. Auch die Freibillets können nur bis bewahrt werden.

Im Schauspielhause. 50ste französische Abonnements. Vorstellung: La seconde représentation de la reprise de: Un premier Amour, drame - vaudeville en 3 actes, Emile Vanderburg; La Pola en province, ne 1 acte, de MY. Decomberousse et Jules Cordier.

Im Schauspielhause. ; Zur Geburtsfeier A. W. Jäger, ländliches Sitten Gemälde in 5 Abth., von A. W. Iffland. 20. April. Im Opernhause. 49ste stellung: Die Jüdin, große Oper in 5 Abth., nach dem Französi⸗

Recha.

62ste Abonne⸗ Ifflands: Die

Abonnements⸗Vor⸗

Musik von Halevy. Letzte Vor⸗

genden hohen Opern

des ersten Ranges,

Ein Billet im Parquet

ersucht, solche bis

Mittags 2 Uhr, im Billet-Verkaufs⸗ drigenfalls diese anderweit verkauft wer⸗

zu dieser Zeit auf⸗

par MN. Bavard et

folie - vaudeville

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

Allgemeiner Anzeiger.

lichen jährlichen General⸗-Versammlung, welche am 31. Mai d. J., um 6 Uhr Nachmittags, abgehalten wer⸗— den wird, zur Durchsicht liegt, auf dem Haupt-Büreau der Gesellschaft, welches bls zum 20. April 8. J. in Kopenhagen, Frederiksholms— Kanal Nr. 240 ist, und nach diesem Zeitpunkte außer der Stadt, dem Bahnhofe gegenüber nach Glacieholm, verlegt wird. Kopenhagen, den 13. April 1817. Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

360 Loe

3 Auf das von dem un⸗ 3 ö. terzeichneten Directorio ö ö im Verein mit dem Ge- ĩ sellschafts · Ausschusse, in

. Folge Beschlußes der am 27. Januar dieses Jah⸗ ares stattgefundenen Ge neral⸗Versammlung, bei dem hohen Ministerio des Innern wiederholte Ge⸗ such um Garantie der Dividenden auf die Actien lit. B. und, wenn irgend möglich, noch weitere Betheiligung des Staats, als mit einem Viertheile der zu Vollen= dung des Bahnbaues erforderlichen Summe, ist dahin Entschließung gefaßt und solche dem Directorio eröffnet worben, daß die hohe Staatsregierung bei. den zu Deckung des Mehrbedarfs von der Gesellschaft zu be⸗ schließenden finanziellen Operationen sich im gleichen Verhältnisse, wie bei dem Actien-Kapitale, und mit glei⸗ chem Rechte, wie die übrigen Prioritäts-Gläubiger, oder, nach Befinden, wie die übrigen Actionaire betheiligen, hierüber für den Fall, daß jene Operationen nicht zu Stande kämen, der Gesellschaft unter gewissen Voraus— setzungen und festzustellenden Bedingungen durch Ge⸗ währuͤng eines Vorschusses von 75,600 Thlr. zu Hülfe kommen wolle, dagegen die erbetene Dividenden⸗Garan⸗ tie zu gewähren Bedenken tragen müsse.

Diese Bescheidung wird hierdurch zur Kenntniß der geehrten Actionairs gebracht.

Zittau, den 109. April 1847. Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. v. Nostitz, V.

bau⸗Zittauer Eisenbahn.

Titerarische Anzeigen.

342 lol ee Buch⸗ un Kunsthandlung von

F. Schneider C Co., Unter den

Linden Nr. 19, erschien so eben:

Die Preußische Verfas— sungsfrage

weltgeschichtlichen Standpunkte aus . gesch betrachtet

von

Professor Dr. P. J. Stuhr.

156 Seiten. 8. geheftet. 20 Sgr.

l343 . . Bei Veit u. Comp. sind erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben;

Bülow⸗Cummerow, poliische und

finanzielle Abhandlungen. Erstes Heft. N dhe Preuß. Landtags -⸗Verhandlungen und ihre Resultate. 3) Die Mahl- und Schlacht⸗ steuer. gr. 8. 13 Bog. nebst vielen Tabellen. 1 Thlr. (

Desselben Werkes zweites Heft. Die Preuß. nanzen. gr. 8. 10 Bog. 21 Sg

—, Preußen im Jannar 1847 und das Patent vom 3. Februar. 2te Aufl. 1 Thlr. 21 Sgr.

2 8

R. Nauwerk. Uebersicht der wichtigeren Abstimmungen der Preuß. Provinzial - Landtage 1841, 1843, 1815. Lexy. 8. O Sgr.

14 2 2 ; Wohnungs-Anzeiger, allgemeiner, für Berlin, Charlottenburg u, s. w., enthaltend die Adressen sämmtlicher Einwohner, den Nachweis jedes Hauses mit dessen Bewohnern, der sämmt⸗ lichen Gewerbtreibenden nach ihren Gewerben, der Behörden, öffentlichen Anstalten, Straßen, Polizei- Bezirke u. s. w. 55 Bog. Lex. 8. 1 Thlr. 223 Sgr.

Fi⸗

So eben erschien und ist durch alle Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin in der Gropiusschen Buch- u. Kunsthandlung, Königl. Bauschule

= . Ri J el⸗ Laden Nr. 12, in Potsdam in der Niegt ?

schen Buchhandlung: 33061 j

die Wirren der Gegenwart. Betrachtungen, den Abgeordneten des Ver⸗

einigten Preußischen Landtags gewidmet

von Emeritus. Gr. 8. Geh. 8 Sgr.

Leipzig, im April 1847. F. A. Brockhaus.

Sämmtliche über den Vexeinigten Land⸗ tag erschienene Schriften sind ebenfalls in

obengenannten Buchhandlungen vorräthig.

——

So eben erscheint und ist in allen Buchhandlungen

zu haben: Die Wünsche der Presse

an den ersten Vereinigten as Preußischen Landtag.

Broschirt 5 Sgr.

Inhalt: Vorwort. Presfreiheit. def fentlichkeit und Mündlichkeit. * Fest⸗ stellung der rechtlichen Verhältnisse über die Verhaftung von Personen. = Em an⸗ cipation der Juden. Abschaffung der Consumtiionssteun ern. Organisation eines Handels⸗Ministeriums.

Berlin, 20 Breitestraße. Buchhandlung von Julius Springer.

3646 Den gestern Nachmittag in Folge

die Hin

363 h] Die Nickel⸗

Fabrikate zu den möglichst billigen,

355]

Branche gereist hat.

362 b

Kartoffel.

1065 Pfund dieser Kartoffeln sind

exelusive Malz, repräsentiren. folge verdient diese Kartoffelart der

nur im Interes

öffentliche. Berlin, den 17. April.

2969

haben und die Reisenden Morgens

361

25. April im Saale der stattfinden wird.

eines Nervenschlags

erfolgten plötzlichen Tod unseres innig geliebten Va⸗ ters und Bruders, des Königl. Oberförsters Augu st Kambly in seinem 5östen Lebensjahre zeigen, tief er⸗ schüttert und der Theilnahme ihrer geehrten Verwandten und Freunden versichert, ganz ergebenst an

terbliebenen.

Pickellen bei Neustadt in Westpr., den 13. April 1847.

. und Neusilberwaaren - Fabrik von S. Trainer C. Co., Markgrafenstr. Nr. 34, empfiehlt ihre als schön und preiswürdig anerkannten

aber festen Preisen.

Eine Eisen⸗ und Stahlwaaren-Handlung, welche von mehreren Artikeln dieser Art eigene Fabriken hat, sucht einen Theilnehmer, der einen kleinen Fonds einle en kann, und fähig ist, die Reisen zu übernehmen. Am liebsten wäre ein Mann, der bereits in einer solchen Hierauf Reflektirende wollen sich gefälligst in portofreien Briefen unter den Buchstaben z. 19. im Intelligenz-Comtoir melden.

Nord-Amerikanische Früh—

Die von der Direction des landwirthschaftlichen In⸗ dustrie⸗Comtoirs zu Berlin aus Nord-Amerika bezogene Frühkartoffel enthält nach der von mir sofort angestell⸗ ten genauen chemischen Analyse durchaus nicht 45 pCt. Mehl, wie angegeben ist, sondern im Durchschnitt nur 3235 pCt. trockene Masse, mithin 1235 pCt. weniger. In

an reinem wasser⸗

freien Stärkmehl 21 Pfund enthalten, welche an Alko⸗ hol 525 pCt. (gleich 10 Quart zu 50 pCt. Tralles), Diesem Ergebniß zu—

größten Beachtung

und allgemeinsten Verbreitung, und bemerke noch be⸗ sonders, daß ich mit dem landwirthschaftlichen Indu⸗ strie⸗Comtoir in gar keiner Verbindung stehe, sondern se der Sache zur Verdrängung schlech⸗ ter, vielverbreiteter Kartoffelarten die Untersuchung ver—

Dr. W. Keller, . Vorsteher des landwirthschaftlich-technischen. Instituts, Holzgarten⸗-Straße Nr. 5 wohnhaft.

(Anzeige.) Da am J. April die Nachtfahrten auf der Berlin Potsdam. Magdeburger Bahn angefangen

um 4 Uhr hier ein

treffen werden, so empfehle ich allen geehrten Reisenden melnen dem Magdeburg Leipziger Bahnhof. ganz nahe gelegenen Gasthof zum „Fürst Blücher“ bestens.

Ernst Kühne in Magdeburg.

Unterzeichneter beehrt sich hierdurch bekannt zu ma⸗ chen, daß 6 2tes Konzert am Sonntag den Sing Akademie

S. Thalberg.

Das Abonnement beträgt: 2 Athir. für Jahr. 4 Rihlr. . ahr. 8 Rihlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

. 109.

Das Nedactions- und Expeditions⸗Lokal der Allg

Berlin,

Allgemeine

5 die Expedition der Allg. Zeitung: 29 Sehren-Straßt Nr. 57. Ansertions-GSebühr für den * Raum einer Zeilt des Aug. Anzeigers 2 Sgr.

Dienst ag den 201m April

Alle Post - Anstalten des In

und Aus landes ne auf dieses Glatt 23 3

1847.

emeinen Prenßischen Zeitung ist gegenwärtig Behren⸗Straße Nr. 52.

J3nhalt. Schluß der * des Vereinigten

Amtlicher Theil.

Landtags⸗Angelegenheiten. Landtags vom 15. April. Vereinigte Kurie: Entwur Se. Majestät den König und Verhandlungen darüber,

Inland. Provinz Pisiᷣmm ern. Verwendung des Allerhöchst bewillig⸗ ten Meliorations-Fonds von 300,000 Nthlr. Provinz S chlesien. Breslau. Extrakt aus den Jahres -Nechnungen der Pensions - Anstalt für die Famillen der evangelischen Schullehrer in der Provinz Schlesien für die Jahre 1845 und 1816. Glogau. Wirksamkeit der Schieds⸗= männer im Jahre 1846. Schreiben aus Er furt. (Erderschütterung.)

Frankreich. Paris. , der indirekten Einkünfte. Ankunft des General Concha. Diner bei Guizot. Vertrag mit Mecklenburg= Schwerin. O'Connell. Stand der Saaten. Eröffnung der atmosphärischen Eisenbahn. Vermischtes. Schreiben aus Paris. Fortsetzung der Debatte über die Banknoten; Kommissionen über den Zeitungs- Stempel und das Douanen«⸗Gesetz.;)

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Parla⸗ ments ⸗Verhandlungen. Peel's Bankbill. Nachrichten vom Kriegs⸗ Schauplatz in Portugal.

2 39 Brussel. Ordens-Verleihungen. Die preußische Thron=

ede.

i, und Kkunst⸗Nachrichten. Königl. Opernhaus. „Norma“.

, m und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt-

ericht.

Beilage.

einer Adresse an

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Pfarrer zu St. Elisabeth, Konsistorial⸗Rath von Gerlach hierselbst, mit Belassung seiner Stellung im Konsi⸗ storium der Provinz Brandenburg, zum vierten Hof⸗Prediger an der hiesigen Domkirche zu ernennen.

Angekommen: Se. Excellenz der General- Lieutenant und 2te Kommandant des berliner Invaliden-Bataillons, Köhn von Jas ki, von Küstrin.

Abgereist: Der General⸗Majer und Inspecteur der Zten Ar- tillerie⸗Inspection von Erhardt, nach Breslau.

Landtags- -Angelegenheiten. Sitzung des Vereinigten Landtags am 15. April 1847. (Schluß.) Vereinigte Kurie.

Abgeordn. Freiherr von Vincke: Ich schließe mich ganz dem Vor⸗ trage des vorigen Redners an und komme auf die drei von demsel⸗ ben berührten Punkte zurück; nämlich . daß Se. Majestät der König frei sein müsse in seinen Eutschließungen, wie auch wir in den unsrigen; zweitens, daß wir Sicherheit gewähren müssen den Rech⸗ ten unserer Kommittenten, und drittens, daß wir beide Zwecke ver⸗ binden mit weiser Mäßigung in der Form. Diese Trias nehme ich ebenfalls unbedingt an, gelange aber zu ganz anderen Schlüssen, als der vorige Redner. Ich erkläre mich gegen jede Adresse. Zunächst erinnere ich daran, daß Se. Majestät der König nach der Thron⸗ Rede keine andere Erwiederung erwarten, als durch die That, also nicht durch leere Worte, sondern durch Handlungen Ihrer getreuen Stände. Ich möchte die hohe Versamimlung nicht gern in den Ver- dacht der Zudringlichkeit bringen, wenn sie sich dem Throne naht, sei es mit Dank, sei es mit Bitte. Auch, kann ich nicht entdecken, daß ein Herkommen in einer Provinz existirte, welches mich davon entbinden könnte, diesem Allerhöchsten Willen Folge zu leisten. In Westfalen wenigstens haben nie Adressen bestanden; ob sie in ande⸗ ren Provinzen unseres Staates Herkommen sind, kann ich nicht wissen; ich halte mich daher nur an das, was mir bekannt ist. Wir in Westfalen haben uns immer an den Rern gehalten, nicht an die Schale; wir haben stets ganz bestimmt gesagt, was wir wollten. Vielleicht wird man mir Beispiele von constitutionellen Staaten ent⸗ gegenstellen; aber ich frage Ew. Durchlaucht, ob wir uns in einem tonstitutionellen Staate besinden. Hier erblicke ich keinen Schatten davon. Eine Adresse als Antwort auf die Thron⸗-Rede hat dort einen ganz anderen Sinn; denn dort besteht ein verantwortliches Ministerium. Durch eine billigende Adresse sucht man dieses zu kon⸗ serviren, durch eine mißbilligende zu stürzen. Wir wenden uns aber mit unserer Adresse direkt an die Krone und würden zunächst auf die Thronrede zu antworten haben, um die Gefühle zu schildern, welche dieselbe in uns erregt hat. Ich halte es aber für unerlaubt, einen Tabel ober ein Lob Sr. Majestät auszusprechen und die König⸗ lichen Worte zu kritisiren; muß mich vielmehr in dieser Beziehung entschieden dem Redner aus der Herren-Kurie anschließen, der sich dahin aussprach, daß ihm der Ausdruck des Adreß-Entwurfs mißfal⸗ len habe, welcher von dem sehr schmerzlichen Eindrud spricht, den die Thronrede erregt habe. Ich halte daher eine solche Adresse für un⸗ parlamentarisch; wenn es aber darauf ankommen sollte, eine Dank⸗ Adresse mit hinzugefügter Verwahrung unserer Rechte an Se. Maje⸗ stät zu richten, so könnte ich dies eben so wenig billigen. Ich frage Ew. Durchlaucht selbst, ob wir uns in der Lage befinden, einen Dank und eine Verwahrung zugleich auszusprechen ? Ich frage, ob dies die richtige Form ist, zwei so verschiedene Gegenstände zu vereinigen? Um hier ein naheliegendes Beispiel zu geben, versetze ich mich in das Privatleben. Es verschuldet Jemand einem Anderen die Gewährung 2 Sue . er ihm dann nur zum Theil erfüllt, wird er ihm nicht vorläufig über die theilweise Erfüllung seiner Ansprüche quitti=

ren mit Vorbehalt des Rechts auf die vollständige Befriedigung? Ich frage, ob dies eine Form ist, in der wir uns Sr. Majestät nahen bürfen, wenn wir so Dank und Verwahrung mit einander vereinigen? Ich kann eine Adresse nicht billigen, die mit dem einen Worte den Dank, mit dem anderen eine Modisicatien desselben ausspricht, denn ich kann dies nicht vereinigen mit der Ehrfurcht, die wir alle Sr. Ma⸗ jestät schulden.

Es ist eine große That der Krone, wenn sie den Vereinigten Landiag zusammenberief. Mit Recht wurde er am Sonntage Quasi modo geniti eröffnet. Denn wir fühlen uns gleichsam wie⸗ dergeboren aus dem b h nen Kreise der Provinzial-Stände zu dem gemeinsamen Gefühle des Staatsverbandes und der gesammten Landes- Interessen. Ich möchte das Gefühl dieses Dankes nicht durch eine solche Adresse schwächen; gleichwohl kann ich nicht verkennen, ann k in den Kelch der Freude ein bitterer Tropfen Wermuth mischt.

Wir haben aus dem Munde des Vertreters der Krone die in der Adresse behaupteten Rechtsverletzungen Punkt für Punkt bekämpfen hören; doch erinnere ich mich zu gut der Verheißungen unseres höchstseligen Königs Majestät. Zwar vermag ich mich nicht zu allen einzelnen Behauptungen der Adresse zu bekennen; namentlich hat es für mich der Ausführung des Herrn Ministers nicht bedurft, um mich zu überzeugen, daß die angebliche Verletzung des Gesetzes von 1823 nicht begründet ist. Ich finde es mit der Logik unvereinbar, wenn aus der Vestimmung jenes Gesetzes, daß, so langel keine allgemeine Stände beständen, die betreffenden Gefetze den Provinzial-Ständen vorgelegt werden sollten, umgekehrt gefolgert werden soll: wenn also setz' allgemeine Stände⸗Versammlungen berufen werden, so sollen fernerhin den Provinzial-Ständen keine allgemeine Gesetze mehr vorgelegt werden. Auch kann ich die Bemerkung in Betreff der Domainen nicht begründet finden, wenn auch vielleicht für einzelne Provinzen derartige Bestimmungen bestehen mögen. Andererseits dermisse ich die Anführung des wichtigen Gesetzes vom 22. Mai 1815. Es ist darin im 8. 4 gesagt worden, daß die Wirksamkeit der Landes⸗ Repräsentanten sich auf alle Gegenstände des Personen⸗ und Eigenthums⸗ rechtes mit Einschluß der Besteuerung erstrecken solle. In dem Patent vom 3. Febr. d. J. hat sich Se. Majestät im Falle eines Krieges das Recht vorbehalten, außerordentliche Steuern ohne Zustimmung des Landtags auszuschreiben, für den Fall, daß die Zusammenbe⸗ rufung desselben nicht zulässig beef werden möchte; es sollen aber nach der gesetzlichen Vorschrift S. 1 des ersterwähnten Gesetzes keine Steuern ausgeschrieben werden, ohne die Landes⸗Repräsentanten we⸗ nigstens mit ihrem Beirathe gehört zu haben, das ist unzweifelhaft. Mit der Ausführung der Adresse in Betreff des Gesetzes vom 17. Januar 1820 bin ich einverstanden; ich finde dies Gesetz völlig klar und wünschte, daß in unserer ganzen späteren Gesetzgebung dieselbe Klarheit sich wiederfinden möchte. In dem Gesetze ist gesagt, daß künftig kein Staatsschuldschein ohne Zuziehung und Mitgarantie der künftigen Reichsstände kreirt werden könne. Wenn ich nun auch da⸗ mit einverstanden wäre, daß man unter dem Worte: „Zuziehung“ nur einen Beirath verstehen könne, so würde es doch zu rügen sein, daß dieser Beirath von der ständischen Deputation für das Staats⸗ schuldenwesen und nicht von der allgemeinen Versammlung der Re⸗ präsentanten gegeben werde. Wenn aber auch unter dem Worte Ga⸗ rantie nur ein Beirath begriffen werden soll, so ist eine solche Aus— legung mit meinem Rechtsgefühl nicht vereinbar, wenn auch drei Ju⸗ stizMinister das Gegentheil behaupten, denn das Wort Garantie ent⸗ hält eine klare Bestimmung, es enthält den Begriff einer Bürgschaft, und eine Bürgschaft ist an eine Willenserklärung gebunden, denn ich kann nicht Bürge seln, wenn ich nicht gesagt habe: ich will mich verbürgen. Wenn es nun ferner in dem Gesetze vom 17. Januar 1820 heißt, daß überhaupt Staatsschulden-Dokumente nur unter Zuziehung und Mitgarantie der Reichsstände kreirt werden können, so hat diese Bestimmung beschränkt werden sollen auf Schulden, für welche das gesammte Vermögen des Staates zur Sicherheit bestellt ist. Der Minister des Junern hat deshalb Bezug genommen auf S. 3. Darin steht wörtlich: „Für die sämmtlichen jetzt vorhandenen und in dem von uns vollzogenen Etat angegebenen Staatsschulden garantiren Wir hierdurch für Uns und Unsere Nachfolger in der Krone mit dem gesammten Vermögen und Eigenthum des Staats.“ Hierin ist also nur die Rede von einer Sicherstellung mittelst des gesammten Staats Vermögens für die jetzt (1820) vorhandenen Schulden; nicht für diejenigen Schulden, welche künftig noch kreirt werden möchten. Auch ist im 8.2 vorausgesetzt, daß neue Staatsschulden⸗Dokumente nur, nachdem die Reichsstände ihre Zustimmung ertheilt haben, ausgestellt werden sollen. Die Sicher⸗ heit mit dem gesammten Staats-Vermögen ist nur das Accessorium die Hypothek, nachdem bereits eine rechtsverbindliche, von den Reichsständen garantirte Schuld besteht.

Endlich bin ich mit der Adresse einverstanden, wenn darin gesagt ist, die periodische Zusammenberufung der, all⸗ gemeinen Stände, werde als ein Recht beansprucht, weil im z. 13 des Gesetzes vom 17. Januar 1820 ausdrücklich be— stimmt worden, daß die Staatsschulden⸗Verwaltung verpflichtet sei, der künftigen reichsständischen Versammlung alljährlich Rechnung ab⸗ zulegen; denn damit ist zugleich das alljährliche Zusammentreten der Reichsstände bestimmt ausgesprochen, und es kann nicht davon die Rede sein, ob die Bestimmung zweckmäßig oder nothwendig sei. Ich erblicke daher in dem neueren Gesetze eine Verletzung wohl- hergebrachter Rechte.

Der Minister hat uns geagt: daß im Fall eines Krieges es unmöglich werden könne, den Landtag so schnell zu berufen, um die erforderlichen Geld⸗ mittel zu beschaffen. Wir werden indeß bei dem raschen Fortschreiten der Ei⸗ senbahn⸗Anlagen bald in der Lage sein, daß wir uns aus allen Provinzen bes Staats in acht Tagen hier versammeln können. Ich bin der Mei⸗ nung, daß gerade im Falle eines Krieges die Zusammenberufung der

allgemeinen Stände am nothwendigsten sei; ich erinnere hier an ein erhabenes Beispiel der Geschichte. Als unser großer König die öster⸗ reichischen Staaten (Böhmen und Mähren) dh l hatte, erschien die jugendliche und heldenmüthige Königin Maria Theresia in der unga⸗

rischen Stände Versammlung. Die anwesenden Magnaten zücten ihre Säbel und riefen: Moriamur pre rege nostro— Maria The- resia. Damit ward der österreichische Staat gerettet, und das Haus Desterreich war noch ferner an Siegen und an Ehren reich. Sollten wir von unserem Patriotismus eine geringere Meinung haben? Sollte er uns nicht dieselbe Begeisterung . als der ungarischen Sollte es aber auch wirklich unmöglich sein, den Landtag zu berufen, so würde es doch ein anderes Auskunftsmittel geben, wie es namentlich in dem glücklichen Lande üblich ist, dessen Verfassung die Jahrhunderte und eine Erbweisheit ohne gleichen gemacht haben. Die Minister scheuen sich dort nicht, in einem folchen dringenden Falle für die Rettung des Vaterlandes ihren Kopf aufs Spiel zu setzen, und begehren dann nachträglich von den Volksvertretern eine Indem⸗ nitätsbill, die ihnen dann auch nicht verweigert wird; das . der ge⸗ setzliche Weg. Eine solche Ausnahme muß man nur im Fall drin⸗ gender Nothwendigkeit machen und nicht die Ausnahme zum Gesetz erheben.

Ich kann daher weder die Zweckmäßigkeit, noch die Nothwen⸗ digkeit einer solchen Bestimmung anerkennen. Auch handelt es sich immer zunächst darum, ob sie ohne die Zustimmung der Stände⸗Versanmlung ins Leben treten kann. Ich will nur noch kurz auf die Folgen, welche die Ausführung dieser Maßregel nach sich ziehen würde, aufmerksam machen. Es würde dies den Kredit des Staats gefährden. Wir lasen vor kurzem in der Allgem. Pr. 3Ztge, in einem Artikel, wel⸗ chen das allgemeine Gerücht der Feder des Landtags⸗Kommissars zu⸗ schreibt, daß der Staat bis zum Erscheinen der Verordnung vom 3. Februar kreditlos gewesen sei; aber eben darum müssen wir einen an⸗ deren Zustand hel n, Es sind ven Staatsgläubigern durch frü⸗ here Gesetze Garantieen gegeben. Diese sind bisher nicht i,. worden. ĩ ühle

Nation?

Ich maße mir nicht an, ein Geldmann zu sein (ich nur etwas in mir von einem Manne des Rechts), aber ich berufe mi auf das Zeugniß aller Geldmänner in der hohen Versammlung, 9. aller Kredit zwei Grundlagen habe: 1) muß der, welcher Kredit sucht, im Stande sein, seine Bin dre dll rel zu erfüllen, und 2) muß er auch die Absicht haben, es zu thun. Dies zweite Nequisit fehlt aber den Gläubigern unseres Staates, da die Abschließung von Anleihen an die Zustimmung der Stände gebunden ist und sie nicht wissen können, ob die Reichsstände die kontraͤhirten Schulden später anerkennen wer⸗ den. Ich spreche nicht etwa von imaginairen Fällen; diese sind vor⸗ gekommen, namentlich bei den Anleihen der Seehandlung in den Jah⸗ ren 1822 und 1832. Die Seehandlung ist nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 ein Geldinstitut des Staats, und der Staat haf⸗ tet für ihre Geschäfte als Selbstschuldner; also sind die Anleihen, die sie gemacht hat, als Anleihen des Staats zu betrachten. Der Fall liegk gerade so, als ob mein Rentmeister für mich eine Anleihe ge⸗ macht hat, nachdem ich ihm General⸗-Vollmacht ertheilt und für die von ihm einzugehenden Verbindlichkeiten mich verbürgt habe, und so ist in den Prämienscheinen der Seehandlung nur ein Staatsschulden⸗ Dokument zu erkennen. Es kann aber dieselbe Möglichkeit wieder eintreten, und um so leichter, als im z. 4 des Patents vom 3. Fe⸗

bruar 1847 ausdrücklich gesagt ist, daß nur solche neue Darlehne, für welche das gesammte Staatsvermögen haftet, nicht anders, als mit Zuziehung des Vereinigten Landtags, aufgenommen werden sollen. Es“ braucht also künftig nur wieder das Vermögen der See⸗

handlung oder ein Komplexus von Domainen zum Pfande ge⸗

setzt zu werden, um der ständischen Garantie zu überheben.

Die Sache liegt sogar jetzt noch ungünstiger als früher; bisher

konnte man noch glauben, daß einst die Versprechungen der früheren

Gesetze ins Leben treten und die Ueberschreitungen derselben durch

ein späteres Gesetz sanirt werden würden. Diese Hoffnung der

Staatsgläubiger ist ihnen durch die neuere Gesetzgebung entzogen, welche sich als vollendet ankündigt. Freilich bin ich nicht der

Ansicht, daß der Staat auf diese Art ganz kreditlos werden würde,

auch Espartero und seine Gegner haben Darlehne erhalten, und es hat immer europäische Juden gegeben, welche selbst den Republiken jenselts des Meeres bereitwillig ihr Geld gewährt haben. Hat aber bie Mitgarantie der Stände für den Gläubiger einen Werth, so wird, wenn sie nicht ertheilt ist, der, der das Geld hergiebt, sich eine größere Risiko⸗Prämie oder einen höheren Zinsfuß bedingen müssen, und wir Alle werden die größeren Zinsen aus unserem Beu⸗ tel zu bezahlen haben. Es gewährt mir in dieser Beziehung einige Beruhigung, daß der Landtags-Kommissarius die Hoffnung auf eine Declaration der Verordnung vom 3. Februar d. J. nicht unbedingt zurückgewiesen hat, nur . ich bemerken, daß die materiellen Beein⸗ trächtigungen, daß die Gefahren für den Staats⸗-Kredit um so grö— ßer werden müssen, je länger es verschoben wird, den Rechtszustand herzustellen. Allein weit größer, als die materiellen, scheinen mir die immateriellen Folgen zu fein, ich meine den bedenklichen Zustand, daß durch die neuen Gesetze die Existenz aller ständischen Rechte ge⸗ wissermaßen in Frage gestellt ist: ich sage gewissermaßen. Der Mo⸗

narch ist nicht befugt, die Rechte der Stände aufzuheben; zum Be⸗

weise berufe ich mich auf einen anerkannt konservativen Gewährs⸗

mann, auf den sehr ehrenwerthen Edmund Burke, in seiner Geschichte

der französischen evolution, wenn er sagt: daß freilich nicht recht⸗

liche, wohl aber moralische Schranken für die Machtvollkommenheit

eines Monarchen zu denken wären. Wie der König nur abdanken könne,

nicht aber die Königliche Würde abschaffen, so dürfe er auch die

Rechte der Stände nicht antasten. ; .

Nun gehören aber jene älteren Gesetze zu 5 verfassungs⸗ mäßigen 6 und in dieser ueber gung ae; ange ich un⸗ sere ausdrückliche Zustimmung, nicht allein . Beirath zu Aende⸗ rung jener Gefetzt. Es kommt hinzu daß 3 . Provinzen, die dem Staate erst später linen, sind, durch, die Besitzergrei= fungs Patente bestimmt werden ast, daß der hochselige König sie der Verfassung anschließen wolle, die er seinen gesammten Staaten ver⸗ leihen wolle. Für uns ist also dadurch ein vertragsmäßiger Rechtszustand begründet. Wir haben seither unseren Theil des Vertrages als treue Unterthanen erfüllt, und wir dürfen daher erwarten, daß der Vertrag

auch andererseiis erfüllt werde. Ich betrachte unsere standischen Frei⸗