1847 / 111 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

a,

Eisenbahnen.

Frequenz und Einnabmen der Berlin- Pots dam-

Magdeburger Eisenbahn im März 1847.

w 24, 0659 Rthlr. 17 Str. 4 Pf.

65, bbb Cir. 77 Pfd. Frachtgut, Gepäck-

VUeberfracht für Equipagen und Vieh- a,

526 gandels und Görsen - Nachrichten. Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 19. April 1847. Zu Lande: Weizen 4 Rihlr. 20 Sgr. 5 Pf., auch 4 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf.; Roggen 4 Rihlr. 14 Sgr. 5 Pf., auch 4 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf.;

. Zu Wasser:

Transporte ............. ... Summa

gekanntmachungen.

lr dem Gute Falkenstein in der e,. 16 Gute Diedersdorf in der Kurmar . randenburg 1 üher zwei von der Marwitzsche Lehnsstämme, hasteten fiber Te b e ation der Güter zum Deposito= 2 nan lichen Sber-Landesgerichts zu Frankfurt 4 . , sind, und von denen am 31. März 3s Ber Kstere Ab00 Thlr. Viertausend Thaler) Cou⸗ rant, der zweite dog) Thlr. 22 Sgr. 1 Pf. (Viertau⸗ sendfechshindertneunzig⸗ haler 22 Sgr. 1, ) Cou- ant! betrug. Als allein Berechtigte zu diesen Lehns— ü n treten: . . Major a. D. Heinrich Georg Christian August Friedrich von der Marwitz zu Aschersleben, Y der Major a. D. Heinrich Leopold von der Mar⸗ witz zu Cöln . . auf. In zweien Notariats-Akten vom 13. Juni 1846 unb 15. Juli 1846 haben sie unter Zustimmung des Sohnes des ersteren, des Lieutenants im 16ten Infan— tere Regimente Herrmann Ferdinand Christian Erdmann von der Marwitz zu Cöln, die Lehnseigenschaft der ge— nannten beiden Lehnsstämme aufgehoben, und sie für freies, dem Lehnsverbande nicht mehr unterworfenes und sedem zur Hälste auszuzahlendes Allodium erklärt. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 15. Februar 1840 werden alle unbekannten Anwärter zu dem auf den Sechsten Dezember 1847, Vormittags 11 Uhr, . im Instructionszimmer des Ober-Landesgerichts hier— selbst vor unserem Deputirten, Ober Landesgerichts - Re⸗ ferendarius Steinhausen, anstehenden Termine mit der Aufforderung vorgeladen, vor oder in demselben ihre Erklärung über diesen Familienschluß abzugeben, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrechte wird prä— lludirt werden. . Frankfurt a. O., den 9. April 1847. Erster Senat des Königl. Ober⸗-Landesgerichts.

216 b] n n g zn g.

Alle diejenigen, welche an das auf der Halbinsel Jas mund im Sagarder Kirchspiel belegene, von dessen bis herigem Eigenihümer und Besitzer, dem Magnus Fock, an den Oelonomen Eduard Schlutow zu Presenskte mit allen Pertinenzien gegenwärtig verkaufte Gut Promoißel rechtsbegründeie Forderungen und Ansprüche machen zu lönnen dafür halten, werden zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine, . am 31. März, am 19. April oder am 3. Mai

dieses Jahres, . Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgerichte, bei Ver meidung der am 31. Mai er. zu erlennenden Prällu= sion, hiermit aufgefordert, indem zugleich auf die Stralsundischen Zeitungen, denen die Ladungen in ex— tenso inserirt worden, verwiesen wird.

Datum Greifswald, den 27. Februar 1817. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

(L. 8.) v. Klot.

149 EC dittal⸗- Citation. Königliches Land- und Stadtgericht zu Neiden burg. ;

Alle unbekannten Gläubiger, welche an die Konkurs- Masse des hiesigen Kaufmanns Carl Preß Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, die selben in Termino

den 11. Juni 1847, Vormittags 9 Uhr, im Instructionszimmer des unterzeichneten Gerichts, vor dem ernannten Deputirten, Herrn Ober- Landesge= richts⸗Assessor Schiefferdecker, gehörig anzumelden und auszuweisen. Wer im Termine ausbleibt, wird mit seiner Forderung an die Konkursmgsse prälludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Siillschweigen auferlegt werden. Denen, welche zu ihrer Vernetung eines Bevollmächtigten bedürfen, wird als solcher der Justiz⸗ Kommissarins Gregorovius in Orielsburg vorgeschlagen.

Neidenburg, den 15. Februar 1847. Königliches Preuß. Land- und Stadtgericht.

l3as Betannt machung.

Die Maurergesellen Wilhelm Klein (gebürtig aus Memel) und Carl Albrecht (gebürtig aus Stolp) ha- ben sich vor Abschlnß einer wider sie eingeleiteten Ün= tersuchung von hier entfernt und ihr gegenwärtiger Auf⸗ enthalt ist nicht zu ermitteln gewesen. Die verehrlichen Gerichts- und Polizei⸗Vehörden, welche von dem Auf⸗ enthalt der genannten Personen Kenniniß haben, wer- den deshalb ergebenst ersucht, ihnen die Wanderbücher abzunehmen und uns gefälligst schleunige Mittheilung zu machen.

Stolp, den 19. April 1847.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

lz74BI Bekanntmachung.

Die neue Berliner Hagel⸗Assekuranz⸗Ge- sellschaft beehrt sich beim Ve mn der Versicherungs⸗ Prrisde das landwirthschaftliche Publikum darauf auf merksam zu machen . sie gegen feste Prämie, wobei durchaus leine Nachzahlung . tann, dle Ver sicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden übernimmt Und den Verlust durch Haägelschlag, der den bei ihr Ver- sicherten gi nach erfolgter Feststellung baar ver⸗

üütet. Der ung Fonds, mit welchem die Ge-

u cen in die fem Jahre für ihre Verbindlichteiten!

besteht aus dem vollständigen Stammlapital von y hlr., wozu noch die einzunchmenden Prämien

tomm li Antrags . . sind in 4 nr.

Dvd Rihsr. 8 Fgr. 1 Pf.

welche in den Provinzial-Blättern bekannt gemacht wer⸗ den, zu haben.

aupt⸗Büreau, am Ku⸗

große Gerste 3 Rthlr.; Hafer 2 Rthlr. 4 Sgr. 10 2 Sgr. 5 Pf. Eingegangen sind 29 Wispel 12 Scheffel.

eizen 4 Rthlr. 18 Sgr., auch 4 Rthlr. 12 Sgr.; Roggen 4 Rihlr. 12 Sgr., auch 4 Rthlr. 6 Sgr.; große Gerste 3 Rthlr.

Wispel 12

f., auch 2 Rihlr.

1 Sgr. 2 hefe ler 1 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. Eingegangen sind 1029 effel.

Das Schod Stroh 9 Rtihlr. 5 Sgr., auch 7 Rihlr. Der Centner Heu 1 Rihlr., auch 20 Sgr.

Sonnabend, den 17. April.

Berlin, den 19. April 1817. Direction der neuen Berliner Hagel-Assekuranz-= Gesellschast.

3755 ; Vaterländische Feuer-Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft in Elberfeld.

Das Protokoll der 26sten General-Versammlung be⸗

trifft den Jahresbericht und die jährlichen Wahlen.

Der Geschäftsstand der Gesellschaft war ant 1. Ja—

P / nuar 1847 folgender: ͤ

T hlr. Sgr.

Kapital der Gewährleistung ...... t, obo, 0o9 J . ⸗ꝰ 1009000 Die Reserve an bereits eingezahlten Prämien, einschließlich Thlr. 6,000 gegen Brandschaden aus 1846, be= I , 270,697 7 In 1s46 hatte die Gesellschaft an Brandschaden zu tragen ...... .... 119,888 1257 Laufendes Versichernngs⸗Kapital. . ... 149,769, 415

Ultimo Dezember 1845 liefen Thlr. 141,1 9,603 auf Versicherungen; die versicherte Summe ist mithin in 1816 über 8 Millionen Thaler gestiegen.

Die Gesellschaft gewährt nach S. 11. ihrer Bedin— dingungen den Hypothekar- Forderungen Schutz. Das Statut der Gesellschaft, deren Bedingungen, die Jah— res-Abschlüsse, überhaupt Alles, was Verfassung und Geschäftsführung betrifft und Interesse für ein verehr— liches Publikum haben könnte, liegen auf meinem Bü— reau, Dönhofsplatz, Krausenstraße Nr. 37, zur Einsicht offen; auch werde ich, so wie die Spezial-Agenten mei⸗ ner General- Agentur, als:

Herr Louis Wolff, Spandauerstraße Nr. 70,

F. W. Uhlmann, Mühlendamm Nr. 21,

J. L. Blanebois, Alexanderstraße Nr. 30,

George Louis, Kommandantenstr. Nr. 83, W. Weber, Krausenstraße Nr. 30,

J. F. A. Rindler, Stralauerplatz Nr. 18, Kämmerer Lutze in Charlottenburg, aufs bereitswilligste jede zulässige Erleichterung und ge— wünschte Anleitung bei Aufnahme von Versicherungs— Anträgen ertheilen.

Die zu meinem Ressort gehörigen auswärtigen Herren Haupt- und Hülfs-Agenten werden diese Bekanntma—

v * 1 *

chung in den Blättern ihres Bezirks ebenfalls zur oös— fentlichen Kenntniß bringen. Berlin, den 20. April 1847. Der General-Agent der Elberfelder Feuer-Versicherungs⸗ Gesellschast für die General-Agentur Berlin.

F. W. Ziegler.

260 v Dampsschifffahrt

zwischen Magde— burg und Hamburg.

Dienst für den Monat April à. c. Abfahrt mit Passagieren und Gütern

von Magdeburg: von Hamburg:

jeden Sonntag, jeden Montag, ; Sn ten, . Mittwoch, n 3 Uhr Uhr. Donnerstag, ; Sonnabend, Sch lep pschi5f fe: , jeden Sonntag n. Donnerstag, jeden Sonntag u. Mittwoch.

Die Passage⸗Preise, neuerdings ermäßigt, sind;

Person von Magdeburg nach Hamburg excl. Bett 1. Kaj. Thlr. 45. II. Kaj. Thlr. 3. 1 Person von Hamburg nach Magdeburg excl. Bett J. Kaj. Thlr. 35. II. Kaj. Thlr. 2. ; 1 Person von Magdeburg nach Hamburg und zurück oder vice versa excl. Bett J. Kaj. Thlr. 6. II. Kaj. Thlr. 33.

Die Passagier⸗Dampfschiffe treffen am Tage des Ab—= gangs von Magdeburg Abends in Wittenberge, ein und bieten den des Nachmittags von Berlin per Eisen⸗ bahn abgegangenen Reisenden Gelegenheit dar, die Reise von Wittenberge noch am Abend fortzusetzen und in Hamburg bei guter Zeit am anderen Morgen einzutreffen.

Die Passage-Preise von Wittenberge nach Hamburg

nd: 1 Person ercl. Bett J. Kajüte Thlr. 2. 15 Sgr., II. Kajüte Thlr. 1. 15 Sgr. Die Direction ̃ der vereint. Hamburg⸗Magdeburger Dampsschifffahrts-⸗ Compagnie. Holtz apfel.

Rheinische Eisenbahn— er Gesellschaft.

ö. Die Inhaber von Prioritäts-

Stamm-Actien unserer Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, die

achte Einzahlung von 10 pCt. ober 25 Thlr. per Artie läng⸗

pfergraben Nr. 7, so wie bei den betreffenden Agenten,

stens bis zum 31. Mai curr.,

Al 19 em einer An ze ig e r.

von welchem Tage die neuen Partial-Quittungen datiren werden, entweder bei uns selbst oder bei den Herren

J. D. Herst ait t,

S. Oppenheim jr. & Co., in

A. ö Köln,

J. H. Stein,

Oeder C Co., in

N. Wergifosse, Aachen, . zu leisten und dabei die Quittungen über die siebente Einzahlung mit einzuliefern, weil die neuen Quittungen über 80 99 lauten werden.

Denjenigen, welche die noch restirenden 30 * gegen Aushändigung der vollständigen Actien-Dokumente ein⸗ zuzahlen vorzlehen, bleibt dies auch ferner gestattet, mit der Maßgabe, daß zugleich mit den restirenden 30 z die Zinsen davon à 4 65H vom 1. Januar eurr. bis zum Einzahlungstage zu vergüten sind, da die den Ac— tien beigefügten Zins- Coupons vom 1. Januar curr- ab laufen. .

Die vorgenannten Bankhäuser werden über die er— folgten Einzahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die von uns vollzogenen förm— lichen Actien⸗Quittungen, beziehungsweise gegen die vollständigen Actien⸗Dokumente, werden ausgetauscht werden. Köln, den 15. April 1847.

. .

372 D

2 23 5 * * ,. Aachen-Mastrichter Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf den Art. 8. der Allerhöchst genehmigten Gesellschafts⸗ Statuten werden die Actionaire hierdurch

; . muigtsonten, die dritte Ein— zahlung mit 10 Proz.

oder 20 Thalern per Actie

vom 20. April bis 1. Mai

dieses Jahres nach ihrer Wahl bei den Bankhäusern: Oeder C Co., in N. Wergifosse Aachen,

Tm, m/

Deichmann C Co., in Gebr. Oppenheim C Co. S. Amsterdam, Anhalt u. Wagener, in

Helfft Gebrüder Berlin,

G. Fielens ainé C fils in Mastricht gegen deren provisorische Quittung zu leisten.

Für diejenigen Zahlungen, welche in Amsterdam und Mastricht geschehen möchten, setzen wir den Cours auf 35 Fl. 50 E. Niederl. Cour. für 20 Thlr. Pr. Ct. fest.

Gegen Einsendung der gedachten provisorischen Quit= tungen und unserer Partial-Quittungen über die zweite Einzahlung können die über 30 Prozent oder 69 Tha— ler lautenden neuen Partial-Quitiungen bei uns in Em— pfang genommen werden.

Aachen, 15. März 1847.

d 686 n.

Seeländische Eisenbahn— aol Gesellschaft.

Es wird hierdurch zur Kenntniß der Herren Actio— naire in der Seeländischen Eisenbahn«-Gesellschaft ge⸗ bracht, daß die Abrechnung für das Jahr 1846 nebst Nevislonsbemerkungen bei derselben, ihrer Beantwortung und Dezision vom 15. April d. J. an bis zur ordent⸗ lichen jährlichen General⸗Versammlung, welche am 34. Mai d. J., um 6 Uhr Nachmittags, abgehalten wer— den wird, zur Durchsicht liegt, auf dem Haupt-Büreau der Gesellschaft, welches bis zum 20. April d. J. in Kopenhagen, Frederiksholms-Kanal Nr. 240 ist, und nach diesem Zeitpunkte außer der Stadt, dem Bahnhofe gegenüber nach Glacieholm, verlegt wird.

Kopenhagen, den 13. April 1847. J Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Literarische Anzeigen.

Im Verlage von Eduard Trewendt in Breslau erschien so eben und ist in allen Berliner Buchhandlun—

gen vorräthig, namentlich bei Julius Sprin⸗

ger, Breitestr. 20, Gropius, Mittler, Ale— rander Duncker ꝛc.:

Das Reglement vom 9. April 13 1847

über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten Landtage.

Systematisirt und mit Anmerkungen versehen von Alexander Schneer. 8. Eleg. brosch. 666 12 Sgr.

nhalt: 1) Vorwort. 2) vstematische Uebersicht des Geschäfts Reglements. 3) Das Patent, die ständischen Einrichtungen 6 vom 3. Febr. 1847. 4) Ver⸗ ordnung über die ang des Vereinigten Landtages vom 3. Febr. 1847. 5) Verordnung über die periodi⸗ sche Zusammenberufung des Vereinigten ändischen Aus⸗ di fn und dessen Be e fe vom 3. Febr. 1817. 6) e, über die Bildung einer ständischen Depu⸗

tation für das Staatsschuldenwesen vom 3. Febr. 1817.

7) Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823. 8) Verordnung, die ständischen Aus⸗— schüsse der Provinzial-Landtage betreffend, vom 21. Juni 1842. 9) Reglement über das Verfahren bei ständi⸗ schen Wahlen vom 22. Juni 1842. 10) Reglement über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten Landtage vom 7. April 1847. 11) Inhalts-Verzeichniß des Ge⸗ schäfts Reglements vom 9. April 1847.

fäl PlahnschenBuch—

handlung d. Siu. lasetννι·7. erschienen so eben: blattdütsche Gedichte ö . ö

Preis 20 Sgr.

leg. geli.-

373 b . . Nachmittag 4 Uhr entschlief nach 11tägigem Kraͤnfenlager zu einem schöneren Erwachen mein geliebter Mann Georg Albrecht Wilhelm von Hanstein, welche Anzeige Verwandten und Freunden widmet. Unterhof bei Ershausen, den 13. April 1847. Die tiefbetrübte Wittwe Theodore Ludwine Charlotte Wilhelmine von Hanstein, geb. von Hanstein.

3776 . von 2 Rittergütern in Schlesien.“ Eines derselben liegt 8 Meilen von der Hauptstadt entfernt, enthält 3500 Morgen gutes Ackerland, 350 Morg. Wiesen und 1900 Morg. Forst nebst Torf und Braunkohlenlager. Hierzu gehören A gut gebaute Vor⸗ werke und eine große Brennerei nebst vollständigem le—= benden und todten Inventarium. Das herrschastliche Wohngebäude ist neu mit vielen bequemen Piecen, da⸗ bei ein schöner Park. Preis 145,000 Thlr., Einzah— ig 40,000 Thlr.

ö zweites Rittergut liegt 9 Meilen von der Haupt- stadt, 4 Meilen von der Eisenbahn 4 in einer überaus fruchtbaren und romantischen Gegend, enthält 975 Mrg. schönen Weizenboden, 231 Mig. Forst, 10 Mrg. schöne Wiesen und über 109 Mrg. andere Län—= derelen. Alles lebende und todte Inventarium im be⸗ sten Zustande und meist doppelt vorhanden. Die Wohn⸗ und Wirthschafts Gebäude sind sämmtlich nen und massiv, Park, Obst- und Gemüsegarten im besten Stande. Die monatl. Steuern betragen 8 Thlr. Fester Preis 62,000 Thlr., Einzahlung zwischen 26 und 25,000 Thlr. Für pensionirte Offiziere, die ein bequemes und renta— bles Gut wünschen, ist diese Offerte besonders empfehl⸗ bar. Nähere Auskunft über beide Güter ertheilt auf portofreie Anfrage unter der Adresse W. M. Namslau poste restante.

3706

, ,, welcher in Berlin das Staats Erg— men absolvirt hat, sucht zu sofortigem Antritt eine Stelle als Provisor oder Gehülfe, vorzuziehen wäre eine De⸗ feftut. Das Nähere hierüber beim Apotheker Herrn Weller in Elsterwerda.

37961 1 Saale der Sing- Akademie:

weites

Konzert, gegeben von S. Fhalberg.,

unter gefälliger Mitwirkung des r. BoOchkoltæz

und des Herrn Kotzol d.

1) Fantasie über Motive aus der Open: „Semi- rams“, von Rossini, sür Pianosorte, komponirt und vorgetraßgen von dem honzertg eber.

2) Arie aus der Oper: „Clari“, von lalevy, tze- sungen von Frl. 0 CR RKoltæ. .

3) Fantasie über Motive aus der Oper: „Die Hugenotten“, von Meyerheer, komponirt und vorgetragen von dem Ronzertgeber—

4) 2. Der blinde Knabe, Lied von Franz Sclõaubert,

b. Im Thale, Lied von RKalli-

gesungen von

Hr. Kotzold.

woda, ö. . . komp. u. vorgetr. von dem rabile, . . ; onzertgehber. b. Barcarole, 6

6) a. Pil gens von Frl. Boclikoltæ, Frl. BoOch- b. LaEZingara, Canzone di Verdi, koliæz. 7) Grolse Fantasie über Motive aus der Oper „Norma“, von Bellini, komponirt und vorzetra- gen von dem Konzertgeber.

Vumerirte Billets à 1 Thlr. sind in den löbl. Mu- sikhandlungen der Herren Bete und Bock, Jiger- str. 42, Irn. Schlesinger, Linden 34, und Abends an der Kasse zu haben.

Anfang 73 Uhr. Die Kasse wird um 65 Uhr geöffnet.

Selnsucht, Lied gesungen v.

Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. * Jahr. 8 Kthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Gei cinzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 8gr. berechnet.

M 111.

Allgemeine

Preußische Zeitung

Berlin, Donnerstag den 22st April

Alle Post - Anstalten und Aus landes 28 3 2 Ern, . an, sür Serin ie Expedition der Allg. Zeitung: . Gehren - Straße Nr. 57.

An sertions-GSebühr für den Raum einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

Das Nedactions- und Expeditions-Lokal der Allg

Anhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags-Angelegenheiten. Schluß der Sitzung des Vereinigten Landtags vom 16. April. Vereinigte Kurien: Earn n einer Adresse an Se. Majestät den König und Verhandlungen darüber.

Inland. Berlin. Die zu erwartenden Getraide⸗ Sendungen. Pro— vinz Preuß en. Untergang des Dampfbootes „Irwisch“. Schreiben aus Danzig. (Theurung; Abhülfe der Noth; Stromschifffahrt.)

Dentsche Bundesstaaten. Königreich Bavpern. Transport öster— reichischer Truppen.

Beilage.

Amtlicher Theil.

,, Bee kannt m ach ung. Post-Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg).

. Die beiden großen eisernen Post-Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“, jedes mit Maschinen von 310 Pferden Kraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als 100 Pas⸗— sagieren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güterladung, ein— gerichtet, werden in diesem Jahre eine regelmäßige wöchentliche Verbindung zwischen Stettin resp. Swinemünde und Kronstadbt St. Petersburg) unterhalten.

Das neue Post-Dampfschiff „Preußischer Adler“ wird gegen Ende des laufenden Monats aus England erwartet, und soll hiernach die Eröffnung der Verbindung den 15. Mai neuen Styyls stattsin⸗ den, an welchem Tage der „Preußische Adler“ zum erstenmale von Stettin und der „Wladimir“ zum erstenmale von Kron⸗ stadt abgefertigt werden wird. Von gedachtem Tage bis zum Schlusse der Fahrten wird jeden Sonnabend ein Dampfschiff

aus Stettin: Mittags, nach Ankunft des ersten Ei⸗ senbahnzuges von Berlin, und aus Kronstadt: Abends, abgehen und bei günstiger Fahrt die Ankunft in Stettin sowohl als in Kronstadt Dien stag Abends statthaben.“.

Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swinemünde

bis St. Petersburg beträgt:

für eine Person auf dem 4sten Platze.. 62 Rthlr. Pr. Cour.

J n . J 3 P y J J J Privat⸗Kajüte zu 4 Personen ..... 273 J 3. 3 Y Y 53 9 68356. * . 5 ) ) 1 2 1 2 , 136 1 ) 1

In diesen Beträgen ist die Beköstigung, mit Aus— nahme des Weins, einbegriffen. Kinder unter 12 Jah⸗— ren zahlen die Hälfte.

Jeder Passagier auf dem ersten Platz oder in den Privat-Ka— jüten kann Kubikfuß, auf dem zweiten Platz 12 Kubikfuß und auf dem dritten Platz 6 Kubikfuß rheinl. an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, weiche die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben auch nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß rheinl. zu entrichten.

Das Gepäck der Passagiere darf nur aus Reise-Effekten beste— hen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgege⸗ ben werden.

Die Anmeldung zur Reise erfolgt in Stettin bei dem Post⸗ Dampfschifffahrts Agenten Herrn D. Witte, welcher auch die Gü⸗ ter Expedition besorht. In Swinemünde werden die Reisenden von der dortigen Königlichen Post⸗Verwaltung angenommen, welcher auch die Abfertigung der Güter obliegt.

Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers befindlichen Kaiser⸗ lich russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. Auch müssen diese Pässe vor Lösung des Passagier-Billets in Stettin dem dorti⸗ gen Kaiserlich russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in Swine⸗ münde zutretenden Reisenden haben vor Lösung des Passagier⸗-Billets ihre Pässe dem dortigen Kaiserlich russischen Vice-Konsul vorzu⸗ zeigen.

Der Tarif für Wagen und Pferde, so wie für Güter und Kon⸗ tanten, ingleichen die Fahrtordnung der Schiffe ist aus den öffentlich aushängenden Ankündigungen zu ersehen.

Berlin, den 12. April 1847.

General ⸗Post⸗Amt.

Angekommen: Se. Durchlaucht der General der Infante⸗— rie und General-Gouverneur von Neu-Vorpommern, Fürst zu Put bus, aus Italien.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des 7Ften Armee-Corps, von Pfyuel, nach Magdeburg.

Landtags -Angelegenheiten. Sitzung des Vereinigten Landtags am 16. April 1847. (Schluß.)

Vereinigte Kurien.

Abgeordn. Hansem ann: Durchlauchtigster Marschall, ho 8 ; : e enn, indem ich das Wort ergreife, 1 ich tief ergriffen . der hohen Bedeutung unserer Berathung, tief ergriffen? von der

emen ,,

Schwäche meiner Kräfte im Vergleich zu der Größe der Sache, die wir hier verhandeln. Möge mein Gefühl, meine innige Vaterlands— liebe ersetzen, was die Natur mir versagt hat. Zuvörderst fühle ich mich gedrungen, dem Herrn Minister, der bisher Namens des Mini- steriums das Wort genommen hat, dafür zu danken, daß derselbe in parlamentarischer Weise die Verantwortlichkeit des Ministeriums für alle uns vorgelegten Erlasse der Krone ausgesprochen hat. Das ist der gute, rechte Weg, auf dem wir uns hesinden, und auf diesem kön— nen wir freimüthig Alles, was uns vorliegt, und selbst die Thron⸗ Rede, beleuchten. Die Lage des Ministeriums ist eine eigenthümliche in dieser Angelegenheit: Gewiß hat dasselbe geglaubt, als es den Nath zu dem Erlasse vom 3. Februar d. J. gab, das Land zu be— friedigen; dies ist nicht geschehen; und wenn irgend ein Zweifel daran wäre, so sind es die Verhandlungen, die wir seit gestern hier ge⸗ führt. Nur ein oder zwei Redner haben sich unbedingt für Alles mit Lob ausgesprochen, sonst ist der Unterschied in den Ansichten der Redner nur darin, daß der eine verwahren will, was er für Rechtens hält, daß der andere in Form von Wünschen seine verschiedenen An— sichten aussprechen mag. Es ist nun keinesweges meine Meinung, daß die Versammlung in irgend einer Weise die Fortbil— dung des Gegebenen durch die Form ihrer Erklärungen er— schweren möge, und das um so weniger, als aus dem Munde des Königlichen Konimissarius schon Zusicherungen gegeben worden sind, daß eine Fortbildung geneigtes Gehör finden werde. Meine Ueber— zeugung ist aber, daß die von der Kommission vorgelegte Adresse, mit Weglassung desjenigen Passus, worin der Schmerz der Versamm— lung über die Thronrede ausgedrückt wird, kein Hinderniß der Fort— bildung der Verfassung im Sinne der großen Majorität dieser Ver— sammlung entgegenstellt. Freilich ist die Lage des Ministeriums bei dieser Angelegenheit leichter, wenn das Amendement des Herrn Gra— fen von Arnim angenommen würde. Aber auch mit dem Entwurf der Adresse wird das Ministerium schon Wege und Mittel finden, die Dissidenzen zu beseitigen und Harmonie zwischen Versammlung und Thron zu bringen. Ich wenigstens habe die Ueberzeugung, daß dies sehr wohl angeht. Vor Allem, ehe ich auf das Amendement weiter eingehe, werde ich Ihnen den großen Unterschied desselben mit dem Entwurf der Kommission darzustellen suchen. Der Entwurf der Adresse spricht es klar und deutlich aus: „Nachdem Ew. Königl. Majestät den in dem Gesetze vom 5. Juni 1823 ausgedrückten Vor⸗ behalt verwirklicht und der Versammlung, welche in jenem Gesetze eine allgemeine ständische, in demjenigen vom 17. Januar 1820 eine reichsständische Versammlung genannt wird, den Namen des Ver— einigten Landtages beigelegt haben, sind dadurch dem letzteren die in den angeführten und in früheren Gesetzen begründeten Rechte erwor—

ben.“ Dies, meine Herren, ist eine bestimmte Erklärung, daß die gegenwärtige Versammlung nun sich, wenn sie auch

nicht so genannt ist, doch dem Wesen nach als die reichsständische be— trachtet. Daß mithin alle auf diese lautenden Rechte vermittelst der Geschäftsordnung dieser Versammlung auf sie übergegangen sind. Von dieser sehr deutlichen Erklärung ist im Amendement des Grafen von Arnim nichts, wenigstens nichts Deutliches, und mir scheint, daß in diesem Punkt die groͤßte Deutlichkeit stattfinden müsse. Der Ent⸗ wurf der Adreß-Kommission hebt nun mehrere Punkte hervor, wofür er vorhandene Rechte in Anspruch nimmt und wahrt. Eine solche klare Wahrung von Rechten, auch nicht einmal in allgemeinen Aus drücken, ist in dem Amendement nicht vorhanden. Denn es wird in demselben in dieser Beziehung nur gesagt, daß wir im Laufe unserer Verhandlungen auf diejenigen Punkte der Verordnungen vom 3. Fe— bruar d. J. näher eingehen werden, in welchen Viele unter uns die dolle Uebereinstimmung mit den älteren Gesetzen vermissen. „Denn“, heißt es weiter, „damit Ew. Königl. Majestät getreue Stände dem Throne eine wahrhafte Stütze seien, damit wir Ew. Königl. Majestät wirksam mithelfen können zum Heile und Gedeihen unseres theuren Vaterlandes, muß in denen, die wir vertreten, die Ueberzeugung leben, daß uns wie die Ehre und die Kraft der Krone so auch die uns von unseren Königen verliehenen ständischen Rechte theuer sind, daß wir beide als unschätzbare Kleinode bewahren und pflegen.“ .

Es wird also hier keine klare Verwahrung ausgedrückt, sondern es wird nur, dem Sinne nach, in diesem ganzen Passus gesagt, daß Mancher unter uns Zweifel hätte an der Üebereinstimmung des Ge— setzes vom 3. Februar d. J. mit den früheren Gesetzen. Und nun wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit angedeutet, man wolle später auf diese Angelegenheit zurückkommen. Und es heißt nun weiter: „Sollte der Landtag durch seine Berathungen, sollten Ew. Königl. Majestät durch seine ehrfurchtsvoll vorzutragenden Gründe sich von dem Vor— handensein solcher Abweichungen zwischen den älteren und den gegen— wärtigen Gesetzen überzeugen“ es wird also vorausgesetzt, daß wir zu einer solchen Ueberzeugung kommen, „so zweifeln wir nicht, daß Ew. Königl. Majestät. Weisheit und Gerechtigkeit die Wege erwäh— leu werde, welche zu ihrer Ausgleichung in einer mit der Wohlfahrt Preußens vereinbaren Weise führen, der Wohlfahrt, die auf der Stärke des monarchischen Prinzips und auf einem sicheren und geord— neten ständischen Rechtsboden beruht.“ Es wird also die Voraus setzung ausgedrückt, daß, wenn wir in der weiteren Berathung erst einmal zu der Ueberzeugung der Nichtübereinstimmung des Gesetzes vom 3. Februar 8. J. mit den früheren kommen würden, alsdann Se. Masjestät der König diese Dissidenzen, diese Unterschiede durch neue Anordnungen wegräumen würden; das Ganze ist also, meine Herren, in glänzender Form eine Bitte, die Aehnlichkeit mit einer Verwahrung hat, aber keine ist.

Das Wesen ist also, machen Sie sich das wohl klar, das ist der große Unterschied zwischen dem Amendement und dem Entwurf der Kommission: Der letzte setzt sich klar und bestimmt auf den vor— handenen Rechtsboden und sagt, wir haben Rechte; das Amende⸗ ment setzt dies noch in Zweifel. Ferner ist der zweite Unterschied, den ich hervorhebe, daß der Entwurf der Adresse sich bestimmt auf den Grund der früheren Gesetze stellt, daß er erklärt, wir sind

die reichsständische Versammlung, und als solche gehen die früheren

emeinen Prenßischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 52.

rere ,

Rechte auf uns über. (Bravo.) Das ist der große Unterschied, und wenn es zur Abstimmung kommt, so prüfen Sie wohl Ihre Gewissen. Es handelt sich um einen wichtigen Moment, es handelt sich darüber, ob das lebendige Gefühl des Rechts in Ihnen lebt, oder ob Sie nur von Vertrauen, von Gnade leben wollen (große Bewegung). Ich liebe und achte meinen König, aber als freier Mann gestehe ich: Recht, das ist der Boden der Vaterlandsliebe.

Eine Stimme: Darf ich um das Wort bitten?

Abgeordn. Hansemann: Bitte, ich habe noch lange nicht aus⸗ geredet. Meine Herren, noch ein anderer Unterschied ist anzufüh⸗ ren zwischen dem Entwurf und dem Amendement. Er ist der, daß wir freimüthig, aber ehrfurchtsvoll Wahrheit reden. Meine Ueber⸗ zeugung ist es, gerade vor einem so erhabenen Herrscher, als wir das Glück haben, in unserem König zu besitzen, geziemt es sich, frei⸗ müthig die Wahrheit zu sagen. Gerade dadurch bekundet die Nation, daß sie würdig ist der Ausbildung der ständischen Verfassung, die dieser erhabene Herrscher ihr zugedenkt. Meine Herren, ich habe Ihnen eben den Unterschied dargestellt in dem Sinne der zuerst vor⸗ geschlagenen Adresse und des Amendements. Ich gehe nun dazu über, Ihnen auseinanderzusetzen, weshalb ich aus weiteren zweckmäßigen Gründen das Amendement bekämpfen und die Adresse mit der von mir angedeuteten Aenderung angenommen zu sehen wäünsche.

Landtags⸗Marschall: Also ein neues Amendement?

Abgeordn. Hanse mann: Nein. Meine Herren! Was ist einer der großen Fehler unserer bisherigen Gesetzgebung über Rechte der Stände? Es ist die Ungewißheit, die Unklarheit, es ist der Umstand, daß man ändern kann nach Grund der Zweckmäßigkeit selbst, schnell ändern kann. Und so haben wir denn in Preußen, meine Herren, eine sehr wandelbare Verfassung, weil die Ansichten darüber seit 1815 bis 1847 vielseitig gewechselt haben. Diese Wandelbarkeit der Ver⸗ fassung erachte ich meines Theils für ein Unglück, nicht nur für die Nation, vielmehr für die Stärke des Throns. Ein Haupt⸗Element der letzteren besteht darin, daß die Rechte klar bestimmt sind, daß ein Vertrauen auf das Feststehen öffentlicher Rechts- Prinzipien vorhanden sei, und dies kann nur stattfinden, wenn die Verfassung nicht aus Gründen der Zweckmäßigkeit blos mit dem Beirath der Räthe der Krone abgeändert werden fann. Indem wir uns nun im vorgelegten Entwurf erklären: Wir sind die reichsständische Versammlung, wie die Gesetze sie vorgesehen haben, so folgt daraus von selbst, daß alsdann, nach unserer Ueberzeugung wenigstens, ein Vertrag mit der Krone über dasjenige, was etwa abzuändern ist, künftig stattfinden werde. Wir kommen dann auf den festen Boden der Üinwandelbarkeit der Verfassung, und zwar einer solchen, daß die fernere Entwickelung nur mit gegenseitiger Zustimmung und Berathung zwischen Thron und Ständen stattfinden, nie aber auf einseitigen Rath der Räthe der Krone erfolgen kann. Ferner wird auf diese Weise das Mißtrauen beseitigt, was vielseitig sich eingeschlichen hat. Wir sind hier dem Lande, dem Throne Wahrheit schuldig, und ich spreche es unumwun—⸗ den aus, es ist höchst bedauerlich, daß das Vertrauen, was früher stattfand, nicht mehr in gleichem Maße für die Regierung vor⸗ handen ist.

Mehrere Stimmen: Das ist nicht wahr! (Aufregung.)

Der Marschall: Der Redner wird fortfahren.

Abgeordn. Hansemann: Möge hierüber, über diese That⸗ sache, ich halte sie für eine solche, auch eine verschiedene Ansicht statt⸗ finden, nun, das ändert nicht die Pflicht, die ich habe, das, was ich aus meinen Beobachtungen genommen habe, hier zu sagen. Mögen Andere anders beobachten, mögen sie es auch sagen. Nun, meine Herren, das ist gerade aus diesen Verordnungen in Verbindung mit der Geschäftsordnung entstanden; diese Aktenstücke sind, indem ste die ständischen Rechte vielseitig beschränken, mit Mißtrauen von den Näthen der Krone geschrieben, mit Mißtrauen dagegen, daß wir eben unsere Rechte mißbrauchen würden. Mir scheint es besser, daß Klar⸗ heit darüber obwalte, und ich hege jetzt die Hoffnung, nach dem, was der Herr Landtags-Kommissar gestern uns gesagt, daß sowohl in den Erlassen vom 3. Februar d. J., so wie in der Geschäftsordnung, das bereitwillig von den Räthen der Krone nachgelassen werde, was ein solches Mißtrauen gegen uns ausspricht. Ich halte weiter die Adresse der Kommission für die beste, weil sie nur wenige Rechte positiv ver⸗ wahrt, und weil, wenn wir das nicht thun, wir den Ansichten der Nation, nach meiner Ueberzeugung, wenigstens in meiner Provinz ich vermag andere nicht so zu beurtheilen nicht entsprechen würden. Bedenken Sie doch, meine Herren, daß es sich nur von sehr wenigen Rechten handelt, von kleinen im Vergleich zu denjenigen Rechten, deren sich die Stände anderer Staaten zu erfreuen haben. Wohlan, wir wollen ruhig abwarten, was weiter von der Krone be— schlossen wird, aber diese wenigen Rechte, die wollen wir wahren.

Wenn Sie zurückblicken, meine Herren, in die Geschichte ande⸗ rer Länder, auch in die unsrige, so werden Sie finden, daß die Kraft der Nation auf zweierlei Weise geweckt wird, besonders da, wo, wie bei der unsrigen, nicht eine lebhafte, stark ausgebildete Nationalitat schon besteht. Sie wird geweckt durch große Unbilden, die die Na⸗ tion erfährt. Das ist der eine Weg, und das ist der, den Deutsch⸗ land durchgemacht hat zu Anfang dieses Jahrhunderts bis 1512 und 1813. Hier, meine Herren, müssen wir uns selbst als Deutsche nicht schmeichellu. Wir mögen anerkennen, welche Vorzüge wir als Nation haben, lassen Sie uns aber auch freimüthig unsere Mängel anerken⸗ nen. Tas war ein großer Mangel des Nationalchgrakters, daß es zehnjähriger Bedrückung von Seiten der 1 bis die Natlon ganz aufstand.' Bedenken Sie, meine Herren, daß damals erst diese Bedrückungen vorausgegangen sind. Nun der zweite Weg.

xen, schem die civilisirten Nationen heutigen Tages Es ist derjenige, auf welch rten Nation 9 9

ab Die Kraft der Nationalität wird geweckt durchs zu wandeln haben. sberall brich Rechtsgefühl. Dies ist es, was überall beleben muß, ohne ein solches giebt es keine lebendige, keine kräftige Nation. Da ist nun unsere Aufgabe zuerst, daß wir, die wir nach der Verordnung vom 3. Fe⸗ bruar d. J. nicht zu starl .. sind, sondern durch mancherlei Be⸗ schränkungen uns schwach fühlen müssen, uns stärken, selbst als Ver⸗

treter der Nation, und deshalb halte ich es fur zwedmäßig. Es ist