1847 / 112 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

wenn sie vor einem halben Jahre genehmigt wäre, sich jetzt als sehr heilbringend erwiesen hätte. Es ist eine ein nal fr r. en des S. 79 der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845, und zwar da⸗ hin, daß der Ankauf von Lebensmittteln auf den Wochenmärkten auf eine bestimmte Marktzeit beschränkt werde u. s. w. (Liest vor.. Ich spreche aus innigster eigener Ueberzeugung, sowohl für den Ankauf von Kartoffeln.... ;

Landtags⸗Marschall: Erlauben Sie mir, daß ich Sie un terbreche. Ich muß nochmals die Versicherung geben, daß Alles aufs schnellste und auf dem ordnungmäßigsten Wege betrieben wird. Die Directionen der Abtheilungen werden zu unterscheiden wissen, was vorher oder später berathen werden muß. Ich glaube daher, dem nicht vorgreifen zu dürfen.

Die vorige Stimme (v. Pl). Ich bescheide mich, Herr Marschall. ; ; x

Landtags Kommissar Minister von Bodelschwingh.,. Es ist vorher bemerkt worden, wie die Geschäfts Ordnung vorschreibt, daß keine Petitionen oder Beschwerden eher zur Erledigung kommen kön⸗ nen, bevor nicht die Königlichen Propositionen erledigt seien. Eine solche Verordnung besteht nicht, sondern es ist nur vorgeschrieben, daß die Allerhöchsten Propositionen den Vorrang haben sollen, damit ist aber nicht gemeint, daß erst alle Propositionen erledigt sein müssen, ehe die Petitionen an die Reihe kommen, vielmehr können diese, wenn sie zum Plenar Beschluß vorbereitet sind, während keine Proposition sich in diesem Stadio befindet, unbedenklich sofort abge⸗ macht werden. Auch versteht es sich, daß von Seiten des Gouver— nements nicht das mindeste Hinderniß gegeben werden wird, solche Petitionen, welche ihrer Natur nach der Beschleunigung bedürfen, den nicht eiligen Propositionen voranzustellen? Dies habe ich zur Beruhigung und zur Vermeidung von Mißverständnissen erklären wollen.

Abgeordn. Gier: Ich bitte in Bezug auf das Protokoll ums Wort. Ich erlaube mir die Anfrage, wie man sich zu verhalten hat in Betreff der Fehler, der nämlich, die da vorkommen bei den Pro⸗ tokollen der Stenographen? So sind in der Preuß. Allg. Zei⸗ tung die Protokolle zum Theil so fehlerhaft, daß es gerade einen entgegengesetzten Sinn giebt, denn es steht in einer kleinen Rede, die ich gehalten habe: „Ich begreife die Angriffe derjenigen nicht, die von einer Kompetenz sprechen.“ Es muß heißen: „die von einer Inkompetenz sprechen.“ Ich bitte, dies ins Protokoll auf⸗ zunehmen.

Landtags-Kommissar: Dergleichen Fehler würden einfach durch die in die Zeitung aufnehmende Anzeige erledigt werden kön— nen, daß es Druck- oder Schreibfehler seien.

Landtags-Marschall: Geht der Antrag dahin, diese Er— klärung ins Protokoll nieberzulegen? ;

Viele Stimmen (vom Platz): Es ist ein Druckfehler!

Landtags-Marschall: Ich glaube, es würde sich dadurch erledigen lassen, wenn das, was der Redner gesagt hat, in den Be— richt kommt, den die Stenographen abfassen.

(Der Redner erklärt sich damit befriedigt.)

Landtags-⸗Maxschall: Das Protokoll ist also genehmigt.

(Hierauf wird eine von dem Herrn Landtags Marschall dem Herrn Secretair übergebene Benachrichtigung des Königlichen Land— tags⸗Kommissars verlesen, des Inhaltes, 6 von Seiten des Herrn Finanz-Ministers der Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath und Di—

rektor von Berger beauftragt ist, den Berathungen der Abtheilungen des Vereinigten Landtags für den Gesetzes⸗-Entwurf über die zu er⸗ richtenden Provinzial Hülfskassen beizuwohnen und seitens des Mi⸗ nisteriums des Innern der Wirkliche Geheime Ober -Regierungs— Rath Freiherr von Manteuffel an diesen Berathungen Theil neh— men würde.

Landtags-Marschall: Es ist nöthig geworden, noch zwei Abtheilungen, und zwar bie sechste und siebente Abtheilung, zu er— nennen. Diese werden aus folgenden Mitgliedern bestehen. (Nen— nung der Namen.)

Ich werde mir noch vorbehalten, die Petitionen in diese Ab⸗ theilungen hineinzuvertheilen.

Abgeordn. Camphausen (vom Platz: Ich wollte mir die Bitte erlauben, daß eine besondere Abtheilung ernaunt werde, welcher der Haupt-Finanz-Etat vom Jahre 1817 und die Uebersicht von den Resultaten der Finanz-Verwaltung in den Jahren 1840 bis einschließ lich 1816 überwiesen werde, um die Versammlung darüber näher zu informiren, und eben so auch eine Abtheilung zur gründlichen Erör— terung des Staatshaushaltes.

Der Marschall: Diese Königliche Propositionen sind dem Landtage zur Kenntnißnahme zugefertigt, nicht zur Begutachtung; es können daher hierauf Bezug habende Anträge eingehen, und sie wür den dann einer Abtheilung überwiesen werden. Ich bin aber nicht befugt, von vornherein eine solche Abtheilung zu ernennen. J

Eine Stimme (vom Platz): Sie sind dem Landtage vorge— legt, nicht aber den einzelnen Mitgliedern, deshalb unterstütze ich den Antrag und bitte, eine Abtheilung hierüber zu ernennen.

Der Marschall: Ich bebaure, dem nicht beitreten zu kön⸗ nen, weil es nicht zu meiner Befugniß gehört. ;

Eine Stimme (vom Platz ). Noch ein Wort. Es ist eine Anzahl Petitionen und Anträge an den Landtag gerichtet worden, die sich auf die finanziellen Verhältnisse beziehen. Da nun der Marschall hei diesen Zweck eine Abtheilung ernannt hat, so würde es in der Natur der Sache liegen, daß sich dieselbe mit diesen Angelegenheiten beschäftige. ;

er Marschall Da dies zu der mir von Sr. Masjestät

übertragenen Leitung des Geschäftsganges gehört, so muß ich mir das Urtheil darüber vorbehalten.

Folgende Petition Anträge sind ferner eingegangen und an die Abthellungen, die ich nennen werde, verwiesen worden.

Vom Abgeorbneten Bürgermeister Hi 16 aus Landsberg: Antrag, betreffend die Verstärkung ber Kurie des Herrenstandes (der vierten Abtheilung).

Von i e, Antrag auf Reform bes stänbischen Wahlgesetzes für die Städte (berselben Abtheilung).

Vom Abgeortneten Bürgermeister Bub de:

Antra 4 Erlaß einer allgemeinen Wiesenordnung (der sechsten Abtheilung). on demselben: Antrag auf Erlassung der biesjährigen Landwehrübung (berselben Abtheilung). Vom Abgeorbneten von Brodowgsky: Antrag . Zulgssung des Tertulliat von Kozorows kp, als ertreier bes Rüterstande, im Kreise Wirsitz, zum Vereinigten Lanbtage (ber dritten Abtheilung). om Abgeorbneten von Gottberg: hbefreffend die ,, leichstellung ber Juden im Tiaate (ber ersten Abtheilungj. 1 1 j 6 hasstich ug der Juben m 34 en Mit- en und polstischen Rechten (ber ersten

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Vom Abgeordneten Bürgermeister Facilides:

Antrag, betreffend die Abstellung der leichtsinnigen Niederlassung (der sechsten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Seltmann:

Antrag auf Erlaß eines Theiles der Abgaben und Zinsen der be⸗ stehenden alten Mühlen (der siebenten Abtheilung). Von demselben: Antrag auf gleichmäßige Besteuerung des Grundeigenthums (der siebenten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Krohn und mehreren Anderen: Antrag auf Abänderung der gesetzmäßigen Bestimmungen, auf wel⸗ chen die Wählbarkeit aus dem Stande der Landgemeinden zu Kreis⸗ tags-Mitgliedern beruht (der vierten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Tschocke: Antrag, betreffend die Einberufung des Grafen von Reichenbach zum Vereinigten Landtag (der dritten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Krüger: . Antrag auf vermehrte Vertretung der Stadt und Landgemeinden (der vierten Abtheilung).

Von demselben: Antrag auf Abänderung der Bestimmungen der S§. 19 und 27 der r re,, vom 17. Januar 1845 (der vierten Abthei ung).

Von demselben: Antrag auf Einführung der Preßfreiheit (der fünften Abtheilung).

Vom Abgeordneten Sommerbrodt: Antrag auf Erweiterung der Allerhöchsten Kabinets Ordre vom 19. April 1844, betreffend die Veröffentlichung der Stadtverord neten⸗Berathungen (der fünften Abtheilung.)

Vom Abgeordneten Krüger: Antrag auf Umarbeitung des Stempel-Gesetzes vom 7. März 1822 (der siebenten Abtheilung).

Von demselben: Antrag auf Aufhebung des Post-Zwanges (der vierten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Bürgermeister Dittrich: Antrag, betreffend die Eides Norm und Verminderung der richter lichen Eide (der fünften Abtheilung).

Von demselben: Antrag, betreffend das Gesetz vom 3. Februar 1845 wegen neuer Ansiedelung (derselben Abtheilung).

Von demselben: Antrag, betreffend die Allgemeine Gewerbe-Ordnung vom 17. Ja⸗ nuar 1845 (der sechsten Abtheilung).

Von demselben: Antrag auf Oeffentlichkeit aller ständischen Versammlungen (der fünften Abtheilung).

Von dem Abgeordneten Schultze-Delwich: Antrag auf Aufhebung der S5. 2 und 3 der Verordnung vom vom 13. Juli 1829, betreffend die Unablöslichkeit der aus dem Kirchen- und Schul-Verbande herrührenden Leistungen (der sieben— ten Abtheilung).

Vom Abgeordneten König und anderen Abgeordneten der Land—

Gemeinden:

Antrag auf Errichtung eines Kredit-Instituts für Acker-Besitzer im Stande der Land-Gemeinden (der siebenten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Aldenhoven:

Antrag ah Derschiedene Abänderungen im Geschäfts-Reglement (der vierten Abtheilung).

Von dieser letzten Abtheilung ist bereits ein Gutachten einge— gangen. Ich stelle dasselbe hier zur Berathung. Bei anderen Ge— legenheiten werde ich dafür sorgen, daß das, was zur Berathung kommen soll, auf die Karten vermerkt werde. Heute konnte es nicht geschehen, da die Einladung nicht von mir, sondern von dem Herrn Marschall der Herren-Kurie ausging.

Eine Stimme (vom Platz: Ich erlaube mir die Frage, ob meine Petition über Preßfreiheit zugelassen ist? .

Der Marschall Ich habe ein großes Paket Petitionen be— kommen und noch nicht Alles durchgehen können. Wahrscheinlich wird sie in der nächsten Sitzung zur Ueberweisung an eine Abthei— lung kommen.

Eine Stimme (vom Platz): Ich bitte, daß ein jeder An— tragsteller berechtigt sei, den Berathungen der Abtheilung beiwohnen zu können, welcher sein Antrag überwiesen worden, wenn auch nicht

mit Stimmrecht; weil manche Anträge von der Beschaffenheit sind, daß nicht alle Gründe für und wider erörtert werden könnten, und weil es gewiß wünschenswerth ist, daß der Antragsteller, welcher die⸗ sen Gegenstand reiflich überdacht hat, ihn von seinem Standpunkte aus heleuchte.

Der Marschall:, Ich glaube, daß diesem Antrage nichts ent— gegensteht, obgleich er in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Es kann der Abtheilung nur wünschenswerth sein, die möglichst ausge— dehnte Information zu erhalten.

Ich bitte den Ritterschafts-Rath, von Katte als Referent, seinen Platz einzunehmen.

Eine Stimme (vom Platz Es muß gewünscht werden, daß die Redner sämmtlich auf die Tribüne treten, da sie sonst häufig nicht verstanden werden können (den Stenographen ging es eben soh.

Der Marschall: Das ist auch Regel, aber bei einzelnen An— fragen will ich die Herren nicht immer bemühen.

von Auerswald (vom Platz): Ich wollte mir zuerst erlau— ben, unseren Dank auszusprechen, daß es uns heute gestaktet ist, kurze Bemerkungen vom Platze aus zu machen. Es würde gewiß sehr dank⸗ bar anerkannt werden, wenn diese Vergünstigung den Rednernd erbliebe, welche vom Platze aus verstanden werden können.

Der Marschall: Ich bitte den Herrn Referenten, das Gut— achten der Kommission vorzulesen« Das Gutachten wird vom Refe⸗ renten verlesen.

Gutachten . der vierteen Abtheiilung der Kurie der drei Stände des ersten Vereinigten Landtags, betreffend

den Antrag des Abgeordneten Hansemann auf Ver— längerung der 14tägigen Frist für Einbringung von Petitionen.

Der Abgeordnete für die Stadt Aachen hat in seiner Eingabe . d. Berlin 13. April c. im Allgemeinen darauf n daß eine Kommisslon des Vereinigten Landtages mit dem Auftrage ernannt werden möge, die Geschäfts⸗ Ordnung zu prüfen und über die darin wünschenswerthen Abänderungen Bericht zu erstatten, respeltive einen desfallsigen Autrag an' Se. Majestät den König von e n j ; iesem allgemeinen, eine ausgedehntere Berathung erfordernden Antrage ist dersenige voraus . daß der Vereinigte Landtag vie ehrfurchtsvolle Bitte bei Sr. le dem Könige stellen möge, daß die im §. 26 2. der Ge⸗ schäftéordunng festgesetzte Frist von 14 Tagen, für Einbringung von Bitten und Hlshi debe um fernere 141 Tage verlängert,

außerdem jeder Kurie gestattet werden möge, durch Beschluß der r T auch noch später jene Einbringung ausnahmsweise zuzu⸗ assen.

Die gehorsamst unterzeichnete Abtheilung, welcher die Begut⸗ achtung dieses Antrages zugeschrieben, glaubt den letzteren Theil desselben modifizirt vorweg der Berathung einer hohen Kurie der drei Stände vorlegen zu müssen, und zwar in der Frage:

„Soll Sr. Majestät dem Könige die allerunterthänigste Bitte vor⸗ gelegt werden, die nach 5. 26 4. des Reglements festgesetzte 114tä⸗ gige Frist zur Einbringung von Petitionen für den gegenwärtigen Landtag um 8 Tage zu verlängern?“ .

Die gehorsamst unterzeichnete Abtheilung wird zu dieser Modi— sication und zuvörderst stückweisen Vorlegung des ursprünglichen An— tags aus folgenden Gründen geführt. . .

1) Weil bei der bereits verflossenen Hälfte der 14 tägigen Prãä⸗ clusiv-Frist Gefahr in fernerem Verzuge liegt.

2) Weil im Allerhöchsten Patent vom 3. Februar c. von gedach⸗

tem Zeitmaße kein Wort enthalten, solches vielmehr erst durch das den Ständen am 12ten d. M. publizirte Reglement vom 9. April c. bekannt wurde. Weil die weitere, nach dem Antragsteller auf 14 Tage ge— wünschte, außerdem noch auf eine spätere, durch Beschluß der Majorität einer jeden Kurie ermöglichte Ausdehnung der Frist, einmal mit der Allerhöchst vorgeschriebenen Zeitdauer des Land⸗ tags in keinem Verhältniß zu stehen, andererseits die zuletzt gedachte, noch größere Extendirung, ein integrirender Theil reiflicherer Erörterung und zu unterziehender Beschlußnahmen, der einzelnen Bestimmungen des Reglements überhaupt zu sein scheint.

Die gehorsamst unterzeichnete Abtheilung glaubt sich aus den angeführten Gründen .

für die Bejahung der von ihr gestellten Frage aussprechen zu müssen.

Berlin, den 18. April 1847.

Die IV. Abtheilung der Kurie der drei Stände.

(gez.) v. Loeben. Bornemann. v. Katte. Neth e. v. Gnei⸗

senau. Giesler. Bochholz. Kirchberg. v. d. Heydt.

v. Arnim. Fabricius. v. Poninski. Paternowski.

Abgeordn. Hansemann: Herr Landtags-Marschall! Hohe Versammlung! Der verehrten Abtheilung bin ich dafür dankbar, und ich glaube, die ganze Versammlung hat Ursache, es zu sein, daß sie aufs schleunigste diese Angelegenheit zur Berathung gebracht hat. Wie im Bericht gesagt ist: Der Ablauf der Präklusisfrist kommt heran, und es ist also nöthig, daß, wenn Bitten auf Verlängerung derselben gestellt werden sollen, dieses bald geschehe. Ohne, weiter auf das Geschäfts Reglement für heute einzugehen, wünsche ich nur, daß die Versammlung sich dahin aussprechen möge, daß diese Frist nicht um 8, sondern um 14 Tage verlängert werde; sodann, daß, anstatt es hier in dem Bericht nur von Einbringung von Petitionen sich handelt, nach meinem Antrage die Bitte auf Einbringung von Bitten und Beschwerden ausgedehnt werden möge, so daß die Frist für Alles, was die Versammlung vorzubringen hat, um 14 Tage verlängert werde. Wenn Sie erwägen, daß, wie auch im Bericht gesagt ist, wir erst am 12ten d. M. mit Eröffnung des Landtags die Verfügung der Geschäfts-Ordnung erfahren haben, daß eine Prä⸗ klusivfrist von 14 Tagen stattfinde; ferner, daß eine große Zahl von Mittheilungen seitens des Gouvernements gemacht sind, die eine reis⸗ liche Prüfung erfordern, um ein Urtheil darüber abzugeben, ein Ur⸗ thel, worauf man Anträge und Petitionen begründen könnte; wenn Sie endlich erwägen, daß ein großer Theil der Versammlung, zu dem

auch ich gehöre, erst vorgestern die sämmtlichen Nitthei ungen des Gouvernements zugesandt erhalten haben, so scheint mir die Verlän⸗ gerung von 14 Tagen durchaus nicht zu viel. Mein Antrag geht also schließlich dahin, die Versammlung möge die Bitte an Se. Ma⸗ jestät den König stellen, die Präklusivfrist um 14 Tage zu verlän— gern, und zwar zur Einbringung von Bitten und Beschwerden. Abgeordn. Naumann (vom Platz); Ich möchte fragen, ob die Konimission sich die Frage gestellt habe, warum überhaupt eine Frist für Einbringung von Bitten und Beschwerden gestellt werde, Ich sehe keinen Grund dafür ein. Ich bin der Meinung, daß es während der ganzen Zeit des Vereinigten Landtages frei stehen müsse. Bitten und Beschwerden einzubringen.

Referent von Katte: Die Frage ist ganz einfach zu beant— worten. Weil das Geschäfts⸗-Reglement überhaupt einer näheren Er— örterung unterworfen werden soll, und daher dieser §. 26 nicht füg— lich zuerst zur Berathung kommen konnte.

Abgeordn. Naumaun (vom Platz): Ich verstehe dies also so, daß die Kommission diesen Punkt nochmals in Erwägung zie—⸗ hen wird.

Referent von Katte: Allerdings.

Abgeordn. Naumann (vom Platz): Dann beruhige ich mich.

Eine Stimme (vom Platz): Jede Verlängerung dieser Frist verlängert auch unseren Aufenthalt in Berlin. Ich bitte Sie, meine Herren, an die traurigen Verhältnisse, wie wir sie zu Hause zurück— gelassen haben, und die unsere Gegenwart dringend nothwendig machen, zu denken. Wie viel Beamte, Landräthe, Bürgermeister, Magistratspersonen, die jetzt in der herrschenden Noth zu Hause von der größten Nothwendigkeit sind, werden durch die Verlängerung der Präklusivfrist, welche auch eine Menge von Petitionen, die vielleicht nicht so nöthig sind, hervorrufen wird, abgehalten, ihre Wirksamkeit zu Hause zu äußern. Sollten im Verlauf der Verhandlungen sich Petitionen als nöthig herausstellen, die in unmittelbarem Bezug auf die Königlichen Propositionen stehen: so würde damit eine Ausnahme zu machen sein, wie dies auch bei den Provinzial-Landtagen geschieht. Ich erkläre mich übrigens gegen jede Verlängerung der Präklu— sivfrist.

(Schluß folgt.)

Nichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 22. April. Se. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht: Dem Rittmeister von Ehrenberg des 2ten Garde— Uianen-Landwehr= Regiments die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem 3 ** von Braunschweig ihm verliehenen Ritter⸗ kreuzes vom Orden Heinrich's des Löwen zu ertheilen.

Berlin, 22. April. In Folge des gegenwärtigen hohen Preis- andes der ersten Lebensbedürfnisse hatten hier schon einigemal Er= esse auf den Wochenmärkten stattgefunden, welche jedoch ohne wei⸗ re Störung der öffentlichen Ruhe beseitigt wurden und im Allge—

meinen nur auf einen Zank mit den Verkäufern und geringe thätliche geringe th

eibungen beschränkt blieben. Gestern jedoch begannen auf mehreren ärkten unruhige Auftritte, indem man gegen die Verkäufer

ernahm, hin und wieder auch den Versuch machte, sich der Vor⸗

von Kartoffeln, wegen angeblich zu hoher Forderungen, .

räthe zu bemächtigen. Insbesondere geschah dies auf dem Gendarmen—=

markt, wo die Menge gegen das Haus eines Bäckers, welcher einen Kartoffelhändler mit seinen Vorräthen Schutz gewährt haben sollte, Thätlichkeiten verübte. Es gelang zwar den Polizei⸗Beamten, das Haus zu schützen, allein die Volksmasse, unter welcher eine überwie⸗ gende Zahl muthwilligen jungen Gesindels bemerkbar geworden, wuchs dergestalt, daß es am Abend nöthig wurde, militairische Hülfe zur Unterdrückung der beim Eintritt der Dunkelheit aufs neue beginnen⸗ den Erzesse zu requiriren. Eine Abtheilung Kavallerie, sodann auch eine Abtheilung Infanterie zerstreute die zusammengerotteten Hau⸗ fen, so daß nach Mitternacht nur noch einzelne Patrouillen zur Ueber⸗ wachung der Straßen erforderlich waren. Die Tumultuanten haben auf manchen Punkten durch Beschädigung der Fensterscheiben und La— ternen ihrer Zügellosigkeit Raum gegeben.

Berlin, 22. April, Die Kölnische Zeitung vom 16ten d. M. Nr. 106 entnimmt der bei Eröffnung des Vereinigten Land— tags gehaltenen Thron⸗Rede eine Stelle, um daraus Folgerungen zu ziehen, deren Logik nicht wohl einleuchtet.

Zu näherem Verständniß lassen wir die von der Kölnischen Zeitung hervorgehobenen Worte der Thron-Rede folgen:

„Ich habe seit dem Beginn der provinzialständischen Wirksamkeit den Mangel von Einheitspunkten unseres ständischen Lebens erkannt und Mir die ernste Frage zur gewissenhaften Lösung vorgelegt: Wie dem abzuhelfen sei? Meine Entschlüsse darüber sind seit lan—⸗ ger Zeit zur Reife gediehen. Gleich nach Meinem Regierungs— Antritt habe Ich den ersten Schritt zu ihrer Verwirklichung ge— than durch die Bildung der ständischen Ausschüsse und bald dar— auf durch ihre Zusammenberufung. Sie wissen, Meine Herren, daß Ich die Ausschußtage nunmehr periodisch gemacht und ihnen die freie Bewegung der Provinzial-Landtage beigelegt habe. Für den gewöhnlichen Lauf der Dinge wird ihre Wirksamkeit den ge— suchten Einheitspunkt befriedigend gewähren. Aber das Staats— schuldenGesetz vom 17. Januar 1820 giebt in seinem unausge⸗ führten Theile den Ständen Rechte und Pflichten, die weder von Provinzial Versammlungen, noch von Ausschüssen geübt werden können. Als Erbe einer ungeschwächten Krone, die Ich Meinen Nachfolgern ungeschwächt bewahren muß und will, weiß Ich Mich zwar vollkommen frei von jeder Verpflichtung ge— gen Nichtausgeführtes, vor Allem gegen das, vor dessen Ausführung Meinen erhabenen Vorgänger sein eigenes, wahrhaft landesväterliches Gewissen bewahrt hat. Dies Gesetz ist aber in allen wesentlichen Theilen ausgeführt, ein Rechtsgebäude darauf gegründet, Eide darauf geschworen und es hat sich, auch unvollen— det, durch 27 Jahre als ein weises Gesetz bewährt. Darum bin Ich getrosten Muthes, aber mit der ganzen Freiheit der königlichen Machtvollkommenheit an seine ergänzende Vollendung gegangen. Ich bin aber unversöhnlicher Feind jeder Willkürlichkeit, und mußte es vor Allem dem Gedanken sein, eine ständische Versamm⸗ lung künstlich⸗willkührlich zusammenzusetzen, welche die edle Schö— pfung des theuern Königs, die Provinzial-Landtage, entwerthet hätte. Es war daher seit vielen Jahren Mein fester Entschluß, diese gesetzlich gebotene Versammlung nur durch die Vereinigung der Provinzial⸗Landtage selbst zu bilden.“

In dieser Stelle sind die Beweggründe entwickelt, aus denen Se. Majestät Functionen, welche das Gesetz vom 17. Januar 1820 einer künftigen Central-Versammlung der reichsständischen Ver— sammlung vorbehält, dem „Vereinigten Landtage“ überwiesen ha— ben. In welchem Umfange dies geschehen, ergeben die Gesetze vom 3. Februar c.

Die Functionen, welche die Verordnung vom 17. Januar 1820 den Ständen vorbehält, sind bekanntlich:

1) „Zuziehung und Mitgarantie“ bei neuen Darlehnen (Art. II.).

2) Vorschlag der Mitglieder der Haupt-Verwaltung der Staats—

schulden (Art. IX..

3) Erstattung eines Gutachtens über die von dieser Behörde all—

jährlich abzulegende Rechnung (Art. XIII.); endlich

4) Mitwirkung bei dem Verschluß der eingelösten Staatsschulden—⸗

Dokumente (Art. XIV.). .

Die er ste und bei weitem wichtigste dieser Functionen, aber auch nur die erste, und zwar für Darlehne in Friedenszeiten, haben Se. Majestät unbedingt und ausschließlich dem Vereinigten Landtage übertragen (58. 4 der Allerhöchsten Verordnung wegen Bildung des Vereinigten Landtags vom 3. Februar ., die zweite und dritte je nach Umständen dem Vereinigten Landtage oder dem Vereinigten Ausschusse, endlich die vierte der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen, welche überdies bei Darlehnen in solchen Fällen, wo der Vereinigte Landtag nicht berufen werden kann, die Zuziehung des letzteren ersetzt. .

Es leuchtet deshalb ein, daß, wenn es in der Thron⸗Rede heißt:

das Staatsschulden-Gesetz gebe in seinem unausgeführten Theile

Rechte und Pflichten, die weder von Provinzial-Versammlungen,

noch von Ausschüssen geübt werden können, darunter die Rechte und Pflichten verstanden sind und nur verstan— den werden können, welche jene erste und bei weitem wichtigste Function in sich schließt. Die Thron⸗Rede eröffnete an dieser Stelle den Ständen die Motive Sr. Majestät bei Erlaß der Gesetze vom 3. Februar c., konnte aber weder die Absicht einer Abänderung noch einer Declaration, noch einer gesetzlichen Interpretation jener Ver— ordnungen haben. Jene Stelle muß deshalb im Einklang mit dem Gesetze verstanden werden, und sie steht mit diesem im vollsten Ein— klange. Die Worte, auf welche man sich beruft, lauten ja nicht:

alle diejenigen Rechte und Pflichten, welche das Staatsschulden⸗

Gesetz den Ständen giebt, sind solche, welche nicht son Ausschüssen

geübt werden können, sondern sie lauten:

das Staatsschulden⸗-Gesetz gebe den Ständen Rechte und Pflichten,

die von Ausschüssen nicht geübt werden können, das heißt: unter den Rechten, welche jenes Gesetz den Ständen verleiht, sind solche, welche von Ausschüssen nicht geübt werden können. Dieser Sinn der Königlichen Worte ist der einfachste, er ist der, welcher mit dem Gesetze in Uebereinstimmung steht, ja er ist, selbst abgesehen von diesem, der einzig mögliche. Denn wir müssen der Kölnischen Zeitung die Auseinandersetzung überlassen, wie es in der Ausführung möglich sei, daß eine Versammlung von 617 Mitgliedern selbst und ohne Vermittelung durch einen Ausschuß die vierte jener Functionen übe, d. h. in Gemeinschaft mit der Haupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden die eingelösten Staatsschulden Doku⸗ mente im Depesitorium des Kammergerichts verschließe.

Es ist also entschieden in offenem Widerspruch mit der Wahr— heit, wenn die Kölnische Zeitung in ihrem Artikel die Behaup— tung voranstellt aus der von ihr hervorgehobenen Stelle der Thron⸗ Rede ergebe sich:

daß Se. Majestat selber den Satz, daß ausschließlich der Vereinigte

Landtag und nicht der Vereinigte Aussch ß die reichsständische Ver⸗

sammlung der Verordnung vom 17 Hane e e ier g 2

ausgesprochen habe. ; 2 6. , e fl Satz nicht ausgesprochen, er ist nicht rich⸗

sche Zeitung zu nennen für gut achtet.

Da die nachfolgende Stelle der Thron⸗Rede mit derjenigen, de⸗

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ren Worte wir besprochen haben, im innersten Zusammenhange steht, so brauchen wir die Kölnische Zeitung nicht erst darauf aufmerk⸗ sam zu machen, daß sie auch aus ihr ihren entscheidenden Satz nicht herleiten kann. Denn welche Functionen die durch Vereinigung der Provinzial- Landtage gebildete Versammlung üben solle, ob eine der obenaufgeführten Functionen oder alle, darüber sprechen die Gesetze vom 3. Februar C., nicht aber diese oder eine andere Stelle der Thron⸗Rede.

Provinz Posen. Das hiesige Amtsblatt enthält nach— stehende Bekanntmachung des Ober⸗Präsidenten: „Se. Majestät der König haben in Rückhsicht auf den allgemeinen Nothstand zu bestim— men geruht, daß die Uebungen der Landwehr-Kavallerie in diesem Jahre überall ausfallen sollen; die Uebungen der Landwehr-Infante rie aber sollen zuvörderst bis zum Herbst ausgesetzt bleiben, und wol⸗ len Se. Majestät Sich die weitere Entscheidung darüber bis dahin vorbehalten, wo der Ausfall der diesjährigen Aerndte sich übersehen lassen wird. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, bemerke

ich nachrichtlich, daß demgemäß das Königl. General-Kommando des 5ten Armee-Corps die Uebungen der im Reserve⸗Verhältnisse be

sindlichen Jäger und Schützen vorläufig bis zum Herbst ausgesetzt hat, daß dagegen über die Uebungen der Landwehr-Pioniere uud Artillerie noch eine fernerweite Bestimmung des Königl. Kriegs-Mi⸗ nisteriums erwartet wird.

Provinz Westfalen. Das königl. Ober⸗Präsidium hat unterm 11. April nachstehende Bekanntmachung erlassen:

„Von mehreren Seiten sind dem königlichen Ministerium des Innern Mittheilungen zugegangen, welche Veranlassung geben, das Publikum in Betreff der Auswanderung nach Brasilien auf Grund mehrfacher Klagen dort angekommener deutscher Ausgewanderter zu warnen.

Nach Aussage dieser Leute sind auf ihren Entschluß, ihr Vaterland zu verlassen, die Aufforderungen und Versprechungen von großem Einfluß ge⸗ wesen, welche von Antwerpen aus an dieselben gelangt sind. Namentlich behaupten sie, daß ihnen leichter und unentgeltlicher Weitertransport von Rio Janeiro aus, auch die Gewährung von Landbesitz versprochen wor— den sei. Im Juli 1846 ist ein Auswanderer, Nikolaus Dresch aus Mun⸗ zelfeld, nach der Mosel-Gegend abgesandt worden, um für das Schiff „Phenomene“ Auswanderer anzuwerben; auch ist noch in demselben Mo nat ein Agent eben dahin abgegangen, und gerade durch dessen Verheißun— gen sind viele Leute bestimmt worden, die Neise anzutreten. Es hat na— mentlich auf sie Eindruck gemacht, daß dieser Agent als Bevollniächtigter eines Handlungshauses zu Antwerpen aufgetreten ist und für dasselbe unter einer Gesellschafts⸗Firma Verträge abgeschlossen hat. Die Auswanderer be⸗ haupten, daß ihnen diese Verträge nicht gehalten worden. Beispielsweise war mehreren Auswanderern aus dem Fürstenthume Birkenfeld, vie sich auf dem „Phenomene“ eingeschifft hatten, die unentgeltliche Weiterbeförderung kontraltlich versprochen worden; allein bei ihrer Ankunft in Rio Janeiro fanden sie sich hierin getäuscht, indem man lediglich bei der brasilianischen Regierung sich verwendete, daß diese den Weiter-Transport über- nehmen möchte. Die letztere hat sich jedoch nicht veranlaßt gefunden, hier= auf einzugehen. Der Aeußerung derselben zufolge, ist es vielmehr eine irr— ihümliche Voraussetzung, wenn die deutschen Kolonisten, sowohl in Rio Janeiro als in Europa durch böswillige Personen getäuscht, ein Recht darauf zu haben glaubten, daß die Regierung ihnen Ländereien in der Provinz S. Pedro gebe und sie unentgeltlich dorthin transportiren lasse; die Regierung, welche die Auswanderer nicht von Europa habe herbeizu— führen gesucht, habe keine Verpflichtungen gegen dieselben, und es sei nur aus Menschlichkeit und um ihr Vagabondiren zu vermeiden geschehen, wenn ihnen Räume in National- Gebäuden und am Bord der Kriegsschiffe an= gewiesen worden seien; eine solche Vergünstigung könne nicht dauernd ge⸗ währt werden; die Kolonisten, welche nach St. Pedro geschickt worden seien, hätten auch ihren Transport nur gegen die Verpflichtung, dafür 3000 Reis pro Kopf ohne Unterschied des Alters und Geschlechts zu zahlen, erlangt; es könne unter diesen Umständen den Auswanderern nur überlassen werden, sich bei denjenigen als Arbeiter zu verdingen, welche sie entweder für die Hauptstadt oder für irgend eine Provinz des Reichs engagiren wollten. Ob späterhin, wie von anderer Seite behauptet wird, ihr Transport nach der Provinz St. Pedro noch auf Kosten des betreffenden Handlungshauses statt gefunden hat, ist bisher noch nicht festzustellen gewesen.

Außerdem haben die Auswanderer noch besonders darüber Klage ge⸗ führt, daß die Beköstigung, welche sie auf der Seereise erhalten, weder ausreichend noch für sie geeignet gewesen. Mit wie geringer Sorgfalt für sie zu Werke gegangen sei, dafür haben sie insbesondere den Umstand an— geführt, daß auf dem Schiffe acht Tage nach der Abfahrt alles für die Passagiere eingenommene Trinkwasser faul geworden, wogegen das für die Schiffs mannschaft bestimmte während der ganzen Reise gut geblieben sei. Endlich sind, wenngleich nach den in Antwerpen geltenden Bestimmungen jedes Schiff nur eine gewisse Anzahl Auswanderer nach Verhältniß des Tonnengehaltes des Schiffes aufnehmen darf, doch mehrere Befrachtungs Verträge vorgekommen, welche die Capitaine verpflichteten, eine Stunde unterhalb Antwerpen eine gewisse Anzahl Passagiere noch auf das Schiff zuzulassen. Eine solche Contravention hat noch neuerlich in Antwerpen zu einer Verurtheilung des betreffenden Rheders in eine Geldbuße geführt.

Wiewohl es nicht möglich ist, das Gewicht dieser Beschuldigungen durch Beweis-Aufnahme juridisch festzustellen, so verdienen dennoch die Klagen der Ausgewanderten und die Aeußerungen der brasilianischen Regierung veröffentlicht zu werden, damit andere zur Auswanderung Geneigte sich bei den Umtrieben der Agenten dies zur Warnung gereichen lassen.“

Frankfurt a. d. O., 21. April. Das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. enthält folgende Be⸗ kanntmachung:

„Es sind in neuerer Zeit mehrfach Klagen vorgekommen, daß die zu den Wochenmärkten in die Städte gebrachten Gegenstände häufig schon vor der Stadt oder wenigstens außerhalb des Marktplatzes verkauft und auf. diese Weise zum Nachtheile der Konsumenten dem Wochenmarkts Verkehre entzogen werden. Die Magistrate werden daher darauf aufmerksam ge— macht, daß diesem Uebelstande auf Grund des §. 80 der Allgemeinen Ge— werbe⸗-Ordnung leicht entgegengetreten werden kann, wenn dieselben nicht blos den Verkehr auf dem Markte selbst, sondern auch in den übrigen Theilen der Städte und des städtischen Bezirks polizeilich mit Sorgfalt beaufsichtigen lassen und Contraventionen gegen die Bestimmung des §. 80 loc. cit., zur Untersuchung und Bestrafung hringen.

Frankfurt a. d. O., den 19. April 1847.“

Deutsche Zundesstaaten.

Königreich Bayern. Der bayerische außerordentliche Ge— sandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich österreichischen Hofe, Graf Franz Olivier von Jenison-Wallworth, ist von seinem Posten abberufen und in temporairen Ruhestand versetzt worden.

O München, 18. April. Se. Majestät der König, welcher zur Freude der Stadt und des Landes vollkommen wiederhergestellt ist, wird wahrscheinlich diesen Abend, wo Mozart's „Don Juan“ über die Bühne geht, zum erstenmal wieder im Theater erscheinen. Den bis jetzt erlassenen Befehlen nach zu urtheilen, wird Se. Maje⸗ stät auch kommenden Sonnabend dem St. Georgs⸗Ritterfest in Per son beiwohnen, bis wohin auch Prinz Luitpold mit seiner Gemahlin und beiden Kindern aus Florenz wieder hier eintreffen wird. Da⸗

1. entscheidend sein, wie ihn die Kölni⸗—

gegen verlautet über die Zeit der Rückkehr unseres Kronprinzen noch immer nichts Gewisses. Daraus, daß die neuesten Briefe aus Athen davon nichts erwähnen, während sie doch über sein gutes Befinden, über seine kleinen Ausflüge u. s. w. ausführlich berichten, darf man wohl mit Recht darauf schließen, daß es mit dem angeblich bis aufs äußerste gestiegenen öffentlichen Unmuth in Griechenland wegen der türkischen und englischen Zumuthungen denn doch nicht so gar arg sein dürfte. Leider lassen aber sehr detaillirte Angaben in Briefen

aus Patras kaum einen Zweifel übrig, daß fremdes Geld und frem⸗ der Einfluß bei der Anschürung des blutigen Haders unter den mo⸗ reotischen Häuptlingen thätig mitgewirkt haben.

Unser Ober-Baurath und Vorstand der Akademie der Wissen⸗ schaften, Ritter von Gärtner, ist vorgestern Abends in seinem Fami= lienkreise, ohne daß er vorher nur im mindesten unwohl gewesen wäre, plötzlich schwer vom Schlage getroffen worden. Er ist auf der ganzen rechte Seite gelähmt und liegt völlig sprachlos danieder, doch hoffen die Aerzte, bei seiner kräftigen Natur ihn zu retten. Der Verlust würde für die Kunst und in vielfach anderer Beziehung ein kaum zu ersetzender sein. ĩ ö.

Heute ist endlich die vorgestrige norddeutsche und westliche Zei⸗ tungspost eingetroffen. Der vergangene Winter ist ein sehr schnee⸗ reicher gewesen, aber ob während desselben einmal ein tieferer Schnee gelegen, als wie wir ihn seit zwei Tagen urplötzlich wiedererhalten haben, das müssen wir dahingestellt sein lassen. Einen höchst em⸗ pfindlichen Einfluß hat dieser alle Straßen unwegsam machende Schneefall leider auch auf den gestrigen Getraidemarkt geübt, auf welchem in Folge der verminderten Vorräthe und der aus Aengstlich— keit hervorgegangenen übermäßigen Kauflust die sämmtlichen Preise eine Höhe erreicht haben, die allerdings zu Sorgen berechtigt, wenn sie eine dauernde sein sollte.

Landgrafschaft Hessen⸗Homburg. In Bezug auf die Verdienste des am 15. April verstorbenen dirigirenden Wirklichen Ge⸗ heimen Raths von Ibell ist nachstehende Bekanntmachung erschienen: „Gestern, am 15. April, starb hier der landgräfliche dirigirende Wirk⸗ liche Geheime Rath und Kammerherr C. B. von Ibell. Aus Anlaß die⸗ ses betrübenden Todesfalles haben Se. landgräfliche Durchlaucht Höchstihre aufrichtige und dankbare Anerkennung der von dem Verblichenen während seiner eben so ersprießlichen wie uneigennützigen öffentlichen Wirksamkeit um das durchlauchtigste landgräfliche Haus, dessen treuer, gewissenhafter und thätiger Diener er war, so wie um das Wohl des Landes erworbenen Ver⸗ dienste auszusprechen geruht und dieselbe mit dem ausdrücklichen Anfügen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen befohlen, wie Höchstdieselben die Er⸗ wartung hegen, daß sämmtliche landgräfliche Beamten und Diener das An⸗ denken des Dahingeschiedenen ebenwohl und zwar vornehmlich dadurch ge⸗ bührend ehren werden, daß sie forthin ihren Dienst⸗Obliegenheiten mit der- selben Pflichttreue und in demselben lovalen Sinne, wie bisher unter der Leitung des Verstorbenen, unverändert nachkommen werden. Mit der Ver- waltung der Dienstgeschäfte des landgräflichen Geheimen Raths haben Se. landgraͤfliche Durchlaucht ad interim den unterzeichneten landgräflichen Ge- heimen Rath und Regierungs-Direktor Henrich zu beauftragen gernht. Homburg, 16. April 1837. Auf Höchsten Befehl, landgräflich hessischer Ge⸗ heime Rath. (gez.) Henrich.“

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Paris, den 18. April. Es ist schon bemerkt worden, daß ei⸗ nes der hiesigen Blätter, die Union monarchique, besonders dar⸗ auf hinweist, daß man einen starken Fehler begehen würde, wenn man die Thronrede Sr. Majestät des Königs von Preußen nach franzö⸗ sischen Begriffen von den constitutionellen Repräsentativ— Systemen beurtheilen wollte. „Preußens König“, sagt dieses Blatt, um die Urtheile anderer seiner Kollegen zu berichtigen, „erklärt in fester aber maßvoller Sprache, daß Uebereilung, daß jeder unbesonnene Schritt nur Unruhe und Aufregung hervorrufen und den Fortschritt der Ver⸗ besserungen aufhalten würde. Dieser Fürst, den wir den Weisen nennen möchten, hat alle Gefahren eingesehen, welche damit verbun⸗ den sind, wenn die Königliche Autorität zu schwach gemacht wird. Er glaubt nicht, daß ihr durch zu hastige Zugeständnisse dürfe Ab⸗ bruch gethan werden; er wünscht, um uns seiner eigenen Worte zu bedienen, seine Krone ungeschwächt, wie er sie geerbt, seinen Nach⸗ kommen zu bewahren. Einen Punkt endlich läßt die Rede Friedrich Wilhelm's nicht in Zweifel oder in Zweideutigkeit. Er hat eine Abneigung gegen geschriebene Charten; er weist sie mit Energie zurück. Im Ganzen legt diese Rede deutlich und ohne irgend einen Rückhalt den wahren Zweck des Monarchen dar mittelst einer ein⸗ sichts vollen Maßregel das repräsentative mit dem monarchischen Prinzip zu vereinigen, das eine zu begünstigen, ohne dem anderen etwas von einer Unversehrtheit zu nehmen, ihren wachsenden Bund durch fried⸗ liche Mittel zu weihen, ohne gewaltsame Strebungen, die leicht eine Erschütterung verursachen könnten. Dies ist ein großes Schauspiel für die revolutionairen Schulen, die bis jetzt eine solche Vereinigung nicht als möglich zugeben wollten. Es steht hier eine große Auf⸗ gabe zu lösen, und wir hoffen, sie werde ohne Zusammenstoß, ohne plötzliche Erschütterungen, ohne irgend eine Auflehnung gelöst worden. Gelangt dieses große Unternehmen zu einem glücklichen Ende, so wird es der mächtigste Beweis für die Wahrheit des alten Ausspruchs sein, daß aufgeklärte Freiheit die heilige Tochter der Monarchie ist.“

Die Pairs Kammer hat vorgestern den Gesetzentwurf über Ein⸗ richtung eines Dampf-Paketboot-Dienstes zwischen Havre und New⸗

Mork mit 107 gegen 7 Stimmen angenommen.

Großbritanien und Irland.

London, 17. April. Der bereits erwähnte Artikel der Times über die Thron-Rede Sr. Majestät des Königs von Preußen zeichnet sich vor den übrigen Kommentaren der englischen Presse dadurch aus, daß er die Bedeutung des Inhaltes der Thronrede selbst richtig zu erfassen scheint, während die übrigen Blätter mehr an die en ach; der Eröffnung eines Vereinigten Landtages in Preußen sich halten, und daraus Folgerungen ableiten, welche eine Unkenntniß der preußi schen Verhältnisse, überhaupt keine deutlichen Begriffe von dem In halte des Patents vom 3. Februar verrathen. Der Standard er⸗ klärt sogar unverholen, daß er die Details der neuen preußischen Verfassung weder an sich noch in ihren zu erwartenden Wirkungen beurtheilen könne. Aus sämmtlichen Aeußerungen der englischen Presse giebt sich indeß ein entschiedener Geist des Wohlwollens und der Zufriedenheit kund sowohl über den Fortschritt Preußens im All⸗ gemeinen, als auch über die Konsolidirnng der preußischen National⸗ macht als solcher insbesondere, welche als die sicherste Folge der Bildung eines Vereinigten Landtages dargestellt wird. 32m Wesentlichen äußert sich die Times folgendermaßen: „Die Säle des Schlosses Friedrich's des Großen haben niemals eine imposantere Scene oder ein denkwürdigeres Ereigniß erfahren, als die feierliche Eröffnung des Vereinigten Landtages von Preußen durch gens Friedrich Wilhelm IV. am 11. April. Der Feierlichkeit, ,. ih sichtlich auf diesen Tag der Woche festgesetzt war, der e für den Dienst Gottes bestimmt ist, ging eine religibse e. . Kirchen voraus, bestimmt, diesen neuen Vertrag zwischen . ug; rain und der preußischen Nation einzuweihen und zu heiligen. i

allen diesen Handlungen schienen der Hof ö. . Wilm e n des Reichs in dem gemeinsamen Gefühl greg 3 ern 2 J ergebenen Patriotismus sich zu veremen, fleig fern von = Larm des Volls - Enthusiasmus wie von dem steisen Ce- pränge cines Hofes. Die BVorlehrungn. zum Empfange der . versammelten arlaments waren genau

2 2 * h 8 ten ; = , Um. ** die königliche Rede wurde gehalten in

vorausgetroffen worden, * ] em groß een Saal des alten Schlosses in Gegenwart des gan= 26 e ee wren er igen Jamilie, des diplomatischen Corps 1 Aller derjen gen, welche die Angesehensten im e, . sind.

mer solchen Gelegenheit konnte die conventiouelle Sprache polltischer 6 Seite gesetzt werden, und die königliche Würde

EUrtlar ungen wohl bei