1847 / 113 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Graf von Schwerin (vom Platze) widerlegt dies; die ein⸗

zelnen Worte waren aber des Geräusches wegen nicht zu verstehen.

Der Marschall: Es ist ein Amendement gestellt worden, Nach dem Reglement kann verlangt werden, daß solches schristlich n werde, ehe es zur Disküssion kommt. Dies wird hier je⸗ doch nicht nöthig sein, wohl aber muß feststehen, ob es die nöthige Unterstützung in der Versammlung findet, um zur Abstimmung ge⸗ bracht werden zu können; ich frage deshalb, ob cs durch 21 Miütglie= der unterstützt wird.

233 als 21 Mitglieder unterstützen das Amendement durch Auf⸗

n.) ; .

Da die nöthige Unterstützung sich gefunden hat, so wiet erhole ich das Amendement. Es 8 dahin, Se. Majestät den König zu bitten, eine Verlängerung der zur Einbringung von i r; bestimmten Frist eintreten zu lassen, bie Bestimmung dieser Frist aber dem Aller- höchsten Willen anheim zu stellen. Da aber die vorangegangenen Abstimmungen ergeben haben, daß es schwierig ist, zu ermitteln, ob z der Stimmen votirt haben, so wird durch namentlichen Aufruf abgestimmt werden müssen. . F

m., K die Abstimmung durch Aufstehen und

Sitzenbleiben zu versuchen).

345 uisb Ihren e f. zu entsprechen suchen, und bitte diejeni⸗ gen, welche dem Amendement beistimmen, dies durch Aufstehen zu erkennen zu geben. ; ;

60. Majorität von über 3 für das Amendement).

Der Marschall: Nach dem Geschäfts-Reglement muß dieser Beschluß mit Angabe der Gründe schriftlich aufgesetzt und, ehe er abgehen kann, von der Versammlung genehmigt werden. Hierzu muß ich die Versammlung bitten, sich morgen früh 10 Uhr wieder hier einzufinden, bis dahin wird der Herr Referent den Beschluß aufgesetzt haben, um ihn der Versammlung zur Genehmigung vortragen zu können.

Abgeordneter Hansemann (vom Platz!: Ich glaube, wir kön⸗ nen uns schon im voraus mit der Fassung des Herrn Referenten einverstanden erklären, damit wir morgen dadurch nicht von ander⸗ nern wichtigen Geschäften abgehalten zu werden brauchen.

Abgeordneter von Auerswald: Einem Präcedenz⸗Fall solcher Art muß ich mich entschieden widersetzen. Ich halte es nicht thun— lich, etwas im voraus als genehmigt anzusehen, was wir nicht kennen.

Der Marschall: Ich kann dem Redner hierin nur beipflichten. Wenn eine Regel vorgeschrieben ist, muß sie auch erfüllt werden. Wir können das Geschäfts⸗Reglement nicht aufheben. Es ist zwar schade, daß die Abtheilungen dadurch Zeit verlieren, indessen die Mit—⸗

lieder derselben werden doch herkommen und können sich nach ge⸗ schlossener Sitzung den Abtheilungs-Geschäften widmen, weshalb ich jene früh um 9 ͤhr anberaumen will.

Abgeordneter von Vincke: Sollte es nicht möglich sein, daß der Referent den Beschluß aufsetzt, während wir noch hier sind, er wird wahrscheinlich nur wenige Zeilen enthalten.

(Dies geschieht. )

„Eine Stimme; Ich erlaube mir die Anfrage, ob es nicht wünschenswerth ist, die heutige Verhandlung nicht durch die Steno—⸗ 8 veröffentlicht zu sehen, da es unmöglich für die Leser von , n sein kann, diese Verhandlung in ihrer Spezialität zu er⸗

alten.

Der Marschall; Es wird der Antrag gemacht, die heutige Sitzung geheim zu halten?

ehrere Stimmen: Nein! Nein! (Abgeordn. Camphausen, erhält das Wort, um eine Anfrage an den Herrn Kommissarius zu richten.) Landtags-Kommissar: Ich muß bitten, daß die an mich zu richtenden Fragen vorher angemeldet werden. Ich kann mich hier auf keine improvisirten Antworten einlassen. Es ist die Anmeldung und vorherige Berathung in den Abtheilungen auch deutlich im Ge— schäfts Reglement . und ich halte mich nicht für be⸗ fugt, meine Zustimmung dazu zu geben, daß von dieser Vorschrift abgewichen werde. Ich kenne die Frage nicht und halte es nicht meiner Stellung angemessen, darauf anders als auf dem vorgeschrie⸗ benen Wege einzugehen.

Abgeordn. Camphausen: Die Frage, die ich stellen wollte, soll auf den Weg führen und mich belehren, ob ich einen Antrag zu stellen habe, oder nicht. Ein Antrag würde sonst große Zeit erfor—⸗ dern, während die Sache auf einfache Weise erledigt werden könnte, wenn der Herr Kommissarius hier kurz antworten, oder sich die Ant= wort vorbehalten, oder aber erklären wolle, daß er die Antwort nicht ertheilen werde.

Landtags-Kommissarius: Ich erwiedere, daß ich den Herren Deputirten jederzeit zu Gebote stehe, wenn es sich darum

andelt, ihnen Auskunft zu ertheilen, so weit meine Zeit dies erlaubt.

ch glaube aber nicht, daß ich Veranlassung habe, hier von der Vor⸗ chrift abzuweichen, daher muß ich mich jedem Antrage widersetzen, der nicht diesen vorschriftsmäßigen Weg geht.

Abgeordn. Camphausen: Ich bin damit zufrieden gestellt, daß der Herr Kommissarius erklärt hat, mir in anderer Weise ge— fällig zu sein. Allgemein glaube ich aber, daß man sich seiner Er⸗ e, nicht vollständig wird anschließen können; denn wenngleich in dem Geschäfts Reglement enthalten ist, daß Anträge schriftlich ein⸗ , sollen, so folgt daraus nicht, daß jedes Wort, jede

rage, jede Erläuterung als ein Antrag betrachtet werden soll, und

es könnten Fälle eintreten, wo es ihm nicht wünschenswerth sein würde, solche Beschränkung eintreten zu sehen, wo es sich namentlich nur um eine einfache Erläuterung handelt, die sich nicht im Wege des Antrages vorbringen läßt. .

Der Marschall: Wir können darüber jetzt keine Diskussion anstellen. Da überdies das Konklusum von dem Herrn Referenten abgefaßt ist, so ersuche ich die Versammlung, dasselbe zu vernehmen.

(Der Beschluß wird vom Referenten n

Eine Stimme (vom Platz ;: Es sind ja feine Motive darin 1 Der Marschall: Das Ges äafts Reglement schreibt allerdings vor, daß die Gründe in dem Beschluß mit enthalten sein müssen. Der Serretair wird sie daher noch zu * ̃

Eine Stimme (vom Platz: finde eine Veränderung in der Fassung. In dem gedruckten Entwurf ist von Petitionen die Rede und jetzt von Bitten und Beschwerden.

Referent: Der Fg nn e Antrag lautet freilich auf Bit⸗ ten und Beschwerden. Ich habe schon konzedirt, daß sich das zweite von selbst versteht. (Ergänzt den Be ö

Der Marschall: Es, muß heißen, An träge von Bitten *. denn wir können unsere Bitten auch später vorbrkngen. 4

Frühere Stimme (vom Platz;: Mein früherer Antrag war nicht wie 1 der Herr Marschall 5 atte, die heutige Sitzung 6. eim zu halten, sondern nur die Beröffentlichung derselben dur

ie Stenopraphen vermieden zu sehen, weil ich es für hinlängli hielt, we das Protokoll das Nöthige darllber aufnähme, und i , en. . mit mir darin e, d, w, werden. Ra Ii 6 ; . (ließt bas vervonssand gte Konklufum noch Eine Stimme om Patz): Es scheint nicht angeniessen, in einem Konklusum auf ein rn i. , . . Landtags⸗Kommissarius; Um in diesem Ausnahmefall

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die Versammlung von 600 Personen nicht noch einmal hierher zu bemühen, glaube ich es auf 24 nehmen zu können, wenn es bei der Fassung verbleibt, und zweifle nicht, daß es von Sr. Majestät nicht als ein Uebelstand angesehen werden und Mißfallen erregen 9 e hier das Gutachten verwiesen und dasselbe beige⸗ egt wird.

. 1 4 * Ich muß bemerken, daß dies kein Antrag ist, der an Se. Majestät gerichtet ist, sondern nur ein Geschäftsstück und ich kann daher annehmen, daß das Konklusum genehmigt ist. Abgeordn. von Auerswald: Ich wollte nur noch bemerken, daß ich den Herrn Kommissar über eine Sache um Aufklärung bitten will, die ich nicht ganz verstanden habe. Wenn ich nicht irre, so hat er die Abweisung des Abgeordneten vom Rhein auf F. 26 der Geschäftsordnung gestützt. (CLiest denselben vor.)

Es ist ganz unzweifelhaft, daß der Kommissar bei Erläuterung dieses Passus in seinem Rechte ist. Es ist aber die Frage, ob jede Frage, um , und Erläuterung, die hier an ihn gerichtet werden möchte, unter Anträge, Bitten und Beschwerden zu subsumi⸗ ren ist. Ich gebe zu, daß es für ihn präjudizirlich sein würde, wenn er unter dem Rubrum: einfache Anfragen, alle Arten von Bitten und Beschwerden beantworten müßte. Aber ich glaube, daß es keine auffällige oder bedeutende Forderung ist, wenn wir ihn bitten, in einem solchen Falle erst zu hören, was man sagen will, und dann einfach zu erklären, daß er diese Auskunft geben könne oder nicht. Wenn dies nicht erlaubt ist, so würden die einfachsten zu beschleuni⸗ genden Fragen in endlose Weiterungen verschoben werden.

Landtags -Kommissarius: Ich glaube während der kur— zen Zeit meines Kommissorlums den geehrten Herren meine Bereit⸗ willigkeit, die Verhandlungen abzukürzen und zu erleichtern, hinläng⸗ lich bewiesen zu haben. Ich werde mich auch nicht entziehen, ge⸗ wöhnliche Fragen zu beantworten, die an mich gerichtet werden. Wenn aber ein Redner sich besonders das Wort erbittet und auf die Tribüne tritt, so muß ich voraussetzen, daß es eine feierliche, bedeu⸗ tungsvolle Frage sein wird, und kann nicht anders, als mich an die . halten, welche dergleichen Ueberraschungen aus— schließt. Ob übrigens dem Redner das Wort auf der Tribüne gege— ben werden soll, muß ich dem Herrn Marschall überlassen.

Abgeordn. Mohr (vom Platze): Es kommt mir vor, daß es bei dergleichen Fragen nicht darauf ankommen könne, welche Stelle derjenige einnimmt, der sich bewogen fühlt, dem Kommissarius eine Frage oder Bltte vorzutragen. Ich glaube, daß die Rednerbühne nur dazu da ist, sich der Versammlung verständlich zu machen, und zwar in dem Fall, wenn man glaubt, auf seinem Platz nicht verstan⸗ den werden zu können. J

Ageordn. von Bardeleben (vom Platze): Ich glaube auch, daß es nicht dem Reglement angemessen ist, wenn von dem Landtags= Kommissarius eine Frage, die ein Mitglied thun will, hier auf diese Weise inhibirt wird. Ich glaube, daß wir im Rechte sind; ob wir vom Platze oder von der Rednerbühne aus sprechen, ist gleichgültig. Im Reglement ist blos von Bitten und Beschwerden und nicht von Erläuterungen die Rede, und ich glaube nicht, daß irgend Jemand das Recht hat, einen Abgeordneten mit einer Frage abzuweisen. Hiergegen muß ich mich entschieden erklären.

Abgeordn. Aldenhoven (vom Platze): Ich bin der Ansicht, daß hier Niemand außer dem Marschall im Rechte war, Herrn Camphausen zu unterbrechen. Denn wenn hier nicht verboten ist,

eine Frage an den Kommissarius zu stellen, so ist es erlaubt, und ich

trage darauf an, daß dem Abgeordneten Camphausen, wenn er er— klärt, nur eine Frage an den Kommissar richten zu wollen, das Wort gegeben wird.

Abgeordn. Camphausent Ich kann nur wiederholen, daß ich

blos fragen wollte, ob ich einen Antrag machen könne. Ich bin zwar vorläufig mit der mir vom Kommissar gegebenen Erklärung zufrieden gestellt, muß aber dem Prinzip widersprechen, welches derselbe auf gestellt hat.

Der Marschall: Ich halte die Sache für abgemacht. Der Antragsteller hat sich für befriedigt erklärt, aber eine Verwahrung gin ele gn und ich kann nicht verlangen, daß die Versammlung des⸗ halb noch länger hier bleibe, denn es ist kein Beschluß mehr zu fas— sen, sondern es kann sich nur auf Hin und Herreden beziehen.

Abgeordn. von Kraszewski: Es kommt aber wohl darauf an, ob sich die Versammlung dies gefallen lassen müsse oder nicht!

Der Marschall: Ich bitte den Redner, den Antrag zu stellen, daß darüber etwas in das Reglement aufgenommen werde. Hier brevi manu eine Diskussion über diesen Gegenstand zuzulassen, bin ich nicht befugt. Ich erkläre hiermit die Sitzung für geschlossen.

(Ende 25 Uhr.)

Herren Kurie.

Verhandelt im Rittersaale des Königlichen Schlosses zu Berlin, den 20. April.

Die heutige erste Sitzung der Kurie der Fürsten, Grafen und Herren eröffnete der Landtags-Marschall mit folgender Anrede: Durchlauchtigste Prinzen, hochgeehrte Herren!

Die ersten Worte, welche ich an Sie zu richten habe, sollen in der angelegentlichen Bitte um ihre allerseitige, mir so wünschens⸗ werthe Unterstützung bestehen. Ich würde Sie auch um Ihr Ver⸗ trauen bitten, wenn ich nicht wüßte, daß Vertrauen nicht erbeten werden kann, sondern erworben und verdient werden muß.

An, den ersten Zusammentritt des Vereinigten Landtags knüpft sich die Hoffnung, daß die von Sr. Majestät dem Könige ange⸗ ordnete Theilung in zwei Versammlungen gedeihliche Früchte tra

en möge. 3 lien Hoffnung in Erfüllung gehe, liegt in der Hand beider Versammlungen. Möge deshalb beiden ,, gen ein Gedanke fern blelben, welcher leicht geeignet ist, einer von beiden Versammlungen, gleichviel welcher, und dann fortwuchernd durch die Kraft des Gegensatzes auch der anderen sich zu bemächti⸗

en, nämlich der falsche Gedanke, daß die Interessen des Beste⸗ . in der ersten, die Interessen der Bewegung dagegen in der

anderen Versammlung ihre natürliche, nothwendige und .

liche Vertretung fänden. Ich nenne diesen Gedanken falsch, weil ja Heilsames nur dann zu erwarten ist, wenn beide 7 auf⸗ gehen in der Liebe zum Guten, über welches man sich verständi⸗ en muß, und wenn folglich das Streben, bei dem Guten zu be⸗ . und das Streben, das Gute zu ergreifen, in beiden Ver⸗ mmlungen ga g eh vertreten ist. Möge die erhabenste That, das unvergänglichste Werk Sr. Majestät des Königs, von keiner Seite . i r. Auffassungen gestört und getrübt werden, und möge es uns Allen vergönnt sein, zu einer segensreichen Ent⸗ wicklung dieses Werkes nach Kräften beizutragen. Hierauf bezeichnete der Landtags⸗Marschall die Mitglieder der Versammlung, weiche ersucht wurden, vas Amt der Secretaire zu

übernehmen, ; * . ork von mn nnr, omprobst von Krosigk. Für diese Eis n l eh der 3. das Amt. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preuß en erwiederten auf

die Anrede des Landtags Marschalls:

Die Worte des Fürsten , entsprechen voll⸗ kommen der Absicht, welche Se. Masestät der König bel Forma—⸗ tion des Landtags in zwel gesonderte Abtheilungen hegten.

Die vier Stande des Vereinigten Landtags haben alle ein und dasselbe Interesse, das Wohl des Königs und des Vaterlandes.

In beiden Kurien können und werden diese Interessen das ge⸗ meinsame Ziel sein.

Sollten jedoch Anträge kommen, die nicht das Wohl des Königs und des Vaterlandes bezwecken, so wird sich eine Fraction in bei— den Versammlungen bilden, um die Interessen des Thrones zu wahren, und daß diese in dieser Versammlung ihre Hauptstütze fin⸗ den werden, scheint mir Gewißheit.

Auf, Ansuchen des Marschalls überreichte der Königliche Kom— missarius die Allerhöchsten Propositionen für die getrennten Stände, und zwar

1) betreffend das Verfahren bei der Ausschließung bescholtener

Personen aus ständischen Versammlungen;

über die Abschätzung bäuerlicher Grundstücke und die Beförde—

rung gütlicher Auseinandersetzung über den Nachlaß bäuerlicher

Grundbesitzer;

zur Feststellung der Kultus- und Unterrichts Angelegenheiten, so

wie der bürgerlichen Verhältnisse; der Juden,

nebst den zu den Propositionen ad 1 und 2 gehörigen Gesetz-Ent—

würfen und Denkschriften, mit dem Bemerken, daß die zu der Pro⸗

position ad 3 gehörige Denkschrift baldigst nachfolgen werde.

Der Marschall ernannte folgende Abtheilungen:

J. Abtheilung für den Entwurf einer Verordnung, die Ausschlie⸗ ßung bescholtener Personen aus ständischen Versammlungen,

bestehend aus

) Graf von Landsberg-Gehmen, als Vorsitzender,

Fürst Sulkowski,

Graf zu Dohna⸗Reichertswalde, Graf zu Solms⸗Sonnenwalde, Graf von Hardenberg,

Fürst von Carolath,

Graf zu Stolberg -⸗Peterswaldau,

8) Erbtruchseß von Krosigk,

9) Herr von Keltsche.

II. Abtheilung für den Gesetz⸗ Entwurf, die Abschätzung bäuer—

licher Grundstücke ꝛc. betreffend, bestehend aus: Graf von Arnim, als Vorsitzender, Dom⸗Kapitular von Brandt, Graf Lynar-Lübbenau, Graf von Redern, Graf von Reichenbach, Graf von Sandrezki, Graf von Dyhrn, Graf von Burghaus, Graf von Raezynski, Graf von Asseburg-Meis dorf, Graf von Westphalen, Graf von Kielmannsegge,

13) Graf zu Stolberg-⸗-Stolberg. ,

III. Abtheilung für den Gesetz-Entwurf, die Verhältnisse der Juden

betreffend, bestehend aus: Fürst Wilhelm von Radziwill, als Vorsitzender, Graf von Itzenplitz, Graf zu Solms⸗Baruth, Prinz von Biron, Graf von Hochberg, Graf von Nork, Graf zu Stolberg⸗Roßla, Graf von Ziethen, Prinz von Carolath.

Abtheilung für verschiedene Gegenstände und Anträge, welche entweder in dieser Versammlung gestellt werden oder aus der anderen Versammlung herüberkommen,

bestehend aus: Prinz zu Hohenlohe, als Vorsitzender, Graf von Arnim, Graf zu Dohna⸗Lauck, Domprobst von Krosigk, Fürst von Lychnowski, Graf von Kaiserlingk, . Graf Schafgotsch auf Maiwaldau, Graf von Itzenplitz, Herr von Keltsch,

10) Herr von Quast.

Der Marschall brachte die Art und Weise, wie die Mitglieder ihre Plätze in den künftigen Sitzungen einzunehmen haben, zur Be⸗ rathung, indem er bemerkte, daß Se. Majestät der König anfangs bestimmt hätten, daß die Plätze nach füuf Kategorien, geordnet aus Rang und Besitzverhältnissen, vertheilt werden sollten; später sei da⸗ gegen, zum Theil auf die Vorstellung des Marschalls, daß die An— ordnung der Plätze gerade in dieser Versammlung zum Theil und unter Umständen nicht so genau von vornherein bestimmt werden könne und diese Bestimmung zum Theil Gegenstand der inneren Oekonomie der Versammlung sei, der Versammlung selbst die Ent⸗ scheidung darüber anheimgegeben, ob sie auf diese Weise oder nach dem Loose ihre Sitze einnehmen wolle. ;

Da besondere Bemerkungen von keiner Seite gemacht wurden, so ward die Abstimmung in der Art veranlaßt, daß diejenigen, welche sich geren die Verloosung aussprechen wollten, ersucht wurden, auf⸗ zustehen.

j Da sich Niemand erhob, so ward als Beschluß der Versamm— lung angenommen,

daß die Verloosung erfolgen folle, welche vor der nächsten Sitzung vorgenommen werden würde.

Der Marschall machte der Versammlung bekannt, daß zur Pro⸗ tokollführung in den Sitzungen, das heißt zür Erleichterung der Se⸗ cretaire, denen die letzte ö der Protokolle obliege, die Re⸗= gieru ge, ,, Paalzow und Fuß gewonnen seien.

Hierauf befragte der Marschall die Versammlung,

ob und in welcher Weise dieselbe von den Stenographen Gebrauch

machen wolle, ö ;

indem die zu ö Veröffentlichung der Verhandlungen durch

die Zeitungen Gegenstand einer sich hieran anschließenden Berathung

ein würde.

s Es erhielt das Wort der Fürst Lychnows ki. Derselbe er=

suchte die Versammlung um Vachsicht, wenn er in einiges Detail

dn ehe wozu er durch die Wichtigkeit des Gegenstandes veranlaßt werde.

Es lasse sich nicht leugnen, daß die Unvollständigkeit der steno⸗

raphischen Berichte, die beispiellose inn ef . der ste . 2 ö. t worden, zwei große Uebel seien, die einer schnellen Abhülfe edürften; er sei überzeugt, daß die Stenographen mit Eifer, Fleiß und Sachkenntniß , seien; er sei überzeugt, daß der Mar= schall mit dem besten Willen eine Abänderung dieses kiebelstandes

wünsche; er sei endlich fest überzeugt, daß der Königliche Landtags⸗ Kommissarius, weit entfernt, der Schnelligkeit und Vollständigkeit der stenographirten Berichte Hemmungen in den Weg zu legen, eine Unvollkommenheit und Langsamkeit bedaure, welche im Lande die ängstlichste Spannung hervorrufe, die albernsten und böswilligsten Gerüchte zur Folge haben müsse, in der Mitte der Versammlung aber zu Mißstimmungen . geben könne.

Er komme auf die stenographische Arbeit zurück und müsse be⸗ merken, daß er den Grund der angeregten Mängel weniger in der Arbeit selbst, als vielmehr in einer fehlerhaften Organisation sehe.

Sein Sitz in der Versammlung des Vereinigten Landtags habe ihm Gelegenheit gegeben, die Manipulation der Stenographen in der Nähe zu kern e. Es hätten vier Stenographen vor ihm ge⸗ sessen, so viel er bemerken können, hätten sie alle oder wenigstens mehrere derselben auf einmal geschrieben. Am Ende der Sitzung habe jeder ein beinahe vollständiges stenographisches Manuskript vor sich gehabt, das dann verglichen worden.

Es müßten also die von langer und anstrengender Arbeit er⸗ müdeten Stenographen sich noch versammeln, ihre Arbeit vergleichen, sich über die divergirenden Punkte vereinigen ein gewiß schwerer Punkt! dann die Arbeit kopiren eine ebenfalls schwere Sache, da nach mehreren Stunden stenographische Zeichen schwerer zu dechiffriren seien, als im Augenblick selbst, sogar für den Schreiber.

Es brauche nicht entwickelt zu werden, wie viele Mängel eine solche Verfahrungsweise nach sich ziehe. Die letzten Tage hätten es bewiesen. Auch sei sie in den großen Parlamenten, die eine lang— jüührige Erfahrung für sich haben, schon längst aufgehoben. In Frankreich, England und Belgien, wo nicht nur 5 —b6stündige tägliche Kammer-Debatten, sondern auch jeder noch so langwierige Prozeß, sobald er nur irgend von Interesse, stenographirt werde, habe man seit Jahren eine ganz andere und viel einfachere Verfahrungsweise angenommen, welche so glänzende Früchte trage, daß eine 4 —5stün⸗ dige Kammer-Debatte, deren Inhalt einen mäßigen Oktas⸗Band fül⸗ len werde, noch an demselben Abend, spätestens am nächsten Morgen durch die Zeitungen veröffentlicht werde. Dieses beruhige nicht nur die Gemüther, sondern sei auch für die Folge der Debatte von größ⸗ ter Wichtigkeit, denn nicht jeder Deputirter . die volle Rede ver⸗ stehen. Aber auch, wer die ganze Rede Wort für Wort gefaßt und verstanden habe, sei nicht im Stande, jeden Ausdruck so zu behalten, daß bei fortgesetzter Diskussion am nächsten Tage es nicht nothwen— dig wäre, die Rede bereits wieder durchzulesen.

Es komme indeß hier nicht darauf an, die bisher angewandte Organisation zu kritisiren, sondern vielmehr, eine Verbesserung anzu— geben. Er bitte daher die Versammlung, ihm zu erlauben, die in Frankreich, England und Belgien angewandte Methode zu erklären.

Um die Debatten einer mehrstündigen Sitzung niederzuschreiben,

seien acht, mindestens sechs Stenographen gleichzeitig erforderlich. Es sei als ein Erfahrungssatz anzunehmen, daß der Stenograph seine Noten am besten sofort; nachdem er sie geschrieben, dechiffriren oder kopiren könne; ferner daß man im günstigsten Falle 50 Minuten brauche, um eine stenographische Note zu kopiren, an der 109 Minu⸗ ten geschrieben worden. Die 6 oder 8 Stenographen würden um einen Tisch gesetzt, auf dem eine Uhr befindlich. Nur ein Steno⸗ graph fungire auf einmal; und nähme man die Zahl 6 an, so chiff⸗ rire er durch 19 Minuten. Dann müsse er aber sehr geübt, sein; sonst sei es besser, 8 zu nehmen, wo dann jeder 77 Minuten chiffrire. Wenn ein Rebner beginne, chiffrire der erste Stenograph, nach Verlauf der 10 oder 73 Minuten gäbe er seinem Nachbar ein Zei⸗ chen, der nun fortfahre; habe dieser die vorgeschriebene Zeit chiffrirt, se beginne der dritte u. s. f. Sobald der erste Stenograph aufge⸗ hört, nehme er einen anderen Bogen Papier und kopire leserlich, was er in den 10 oder 735 Minuten stenographirt; und habe hierzu die ganze Zeit, während deren seine Kollegen chiffriren, also 50 bis 52 Minuten. Eben so thue der zweite und die übrigen, und nach Verlauf einer Stunde beginne wieder der erste Stenograph zu chiff— riren. Habe also ein Redner eine Stunde gesprochen, so sei sein Vortrag 50 Minuten nach Beendigung desselben vollständig und leser— lich abgeschrieben. Dann übergebe der Ehef der Stenographen einem der Huͤissiers der Kammer, die unter dem Präsidentenstuhle ihren Sitz haben, die vollständige Rede, um sie dem Mitgliede zur Durch— sicht und Korrektur zu übergeben. Diese Durchsicht und Korrektur sei ein Recht, das augenblicklich, d. h. noch während der Sitzung, ausgeübt werden müsse, und das sich nur auf stylistische und orato⸗ rische Verbesserungen erstrecken dürfe. Auf diese eben so einfache, als praktische Weise sei eine oder längstens zwei Stunden nach Schluß der Sitzung deren ganzer Inhalt in vollständiger korrigirter Kopie auf dem Büreau des Secretairs der Versammlung, der den⸗ selben nach flüchtiger Durchsicht in die Druckerei sende. Sei einem oder dem anderen Redner, der den Fortgang der Debatte mit ungetheilter Aufmerksamkeit verfolge, unmöglich, seine Rede während der Sitzung durchzusehen, so zeige er dies durch Hinterlassung seiner Karte auf dem stenographischen Büreau bei Schluß der Sitzung an, und die Druckerei sei dann angewiesen, ihm das Korrektur-Blatt seiner Rede vor dem Abzug in seine Wohnung zu senden, wo er zu einer be— stimmten Stunde anzutreffen sein müsse. .

Da hier das offizielle Blatt des Abends und nicht des Mor⸗ gens erscheine, so blieben 28, mindestens 24 oder 20 Stunden frei, also volle Zeit. , ö .

Es sei von der höchsten Wichtigkeit, daß, wenn in getrennten Kurien berathen werde, und wenn keine Oeffentlichkeit der Sitzungen ,,,. nicht die Mitglieder beider Versammlungen ganze Tage hindurch in Unkenntniß von dem blieben, was doch stets rechtzeitig kennen zu lernen für sie vom höchsten Interesse sein müsse, und da⸗ durch eine Mißstimmung im Publikum und in der Versammlung ver⸗ hütet zu sehen.

Der Marschall erkannte an, daß die gehörte Mittheilung von besonderem Jateresse sei und Vieles daraus in Zukunft werde benutzt werden können. Er selbst habe von vornherein den Stenographen gerathen, öfter zu wechseln, namentlich ihnen einen viertelstündlichen Wechsel vorgeschlagen. Da er jedoch von ihnen die Antwort erhal⸗ ten, es sei besser und leichter für sie, wenn sie alle während der gan— zen Sitzung gleichzeitig thätig seien, so habe er ihnen das einzu— schlagende Verfahren Überlassen.

Die Versammlung wurde hierauf nochmals befragt,

i et sie sich der Hülfe von Stenographen zu bedienen beab⸗—

ige.

Graf von Arnim bemerkte: Es komme darauf an, inwiefern der zu fassende Beschluß ein definitiver sein solle. In manchen Fällen werde eine ganz vollständige Niederschteibung der gepflogenen Verhandlungen wünschenswerth und nothwendig, in anderen dagegen nicht; vielmehr werde die wesentlichste Relation des Inhalts im Pro— tokolle genügen. 3

Es frage sich daher, ob die Entscheidung darüber erfolgen solle, ob Stenographen gar nicht oder immer zugezogen werden sollten. Hegen, das gar nicht habe er Bedenken, ob' in allen Fällen ohne Ausnahme sei nach seiner Ansicht noch weiterer Erwägung vorzube— halten. In vielen. Fällen, namentlich bei Anträgen, * in beiden Versammlungen besonders berathen würden, . es unbedingt wün— schenswerth, die Motive, welche die andere ersammlung bei ihren

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Beschlüssen geleitet, ganz vollständig kennen zu lernen, Die Steno graphen wären also keinen Falles auszuschließen, müßten vielmehr mmer anwesend sein, und es würde nur weiterer Erfahrung an⸗ heimzugeben sein, welcher Gebrauch von dem durch sie Niedergeschrie⸗ benen zu machen sei. ö .

Fürst von Lychnowski erklärte die allervollständigste und unbedingteste Veröffentlichung aller Verhandlungen für unum⸗ gänglich —— * und von äußerster Wichtigkeit. Es sei bekannt, daß gegen die abgesonderte Stellung des Herrenstandes in verschie⸗ denen Ständen sich eine Art von er wolle nicht sagen, Tadel, denn es sei Niemand, der gegen eine Bestimmung Sr. Majestät des Königs einen Tadel aussprechen könne aber Zweifel, Mißstim⸗ mung gegen diese Versammlung ausgedrückt habe. Die Versamm⸗ lung habe nur einen Gegenstand, wodurch sie Sr. Majestät dem Kö⸗— nige ihren Dank für sein Geschenk aussprechen, wodurch sie sich wahr⸗ haft auf die Höhe stellen könne, wozu sie von Sr. Majestät berufen sei, indem sie sich bewähre und ihre vollständige Tüchtigkeit be⸗ thätige. .

Die Versammlung habe keine Tribüne, keine Zuhörer. Nach seiner Ansicht wäre es im höchsten Grade wünschenswerth, daß eine der Thüren geöffnet und so den Mitgliedern beider Versammlungen gegenseitig Gelegenheit gegeben würde, zu hospitiren. Es sei schon früher davon die Rede gewesen, und er sei überzeugt, daß, wenn beide Versammlungen darum bäten, es noch nachträglich geschehen würde. Jetzt bleibe der Versammlung kein anderes Mittel, als die Ver⸗ öffentlichung der Verhandlungen, und er betrachte es als eine Lebens— frage für die Versammlung, daß diese ganz vollständig und ohne Ausnahme erfolge. Wenn hundert Debatten veröffentlicht und eine einzige ausgelassen würde, so werde vielleicht manches Mitglied in der anderen Versammlung oder manche Stimme im Publikum in dieser einen Debatte etwas Hostiles sinden. Geheimnisse seien an und für sich nicht möglich; wenn nach dem Reglement in einzelnen Fällen die Veröffentlichung ausgeschlossen bleiben solle, so seien dabei Fälle gemeint, wo das jeder parlamentarischen Berathung gesetzte Maß überschritten worden. Es sei unmöglich, daß jemals in dieser Versammlung dieses Maß überschritten werde, aber es sei nothwen— dig, daß dieselbe würdig ins öffentliche Leben trete.

Des Prinzen von Preußen Königl. Hoheit erklärten sich für die allgemeine Veröffentlichung als die Regel, hoben aber her— vor, daß einerseits Persönlichkeiten von der Veröffentlichung ausge⸗ schlossen bleiben müßten und andererseits, wie in den Ländern, die constitutionelle Verfassungen haben, in geheimer Sitzung berathen werde, wenn Dinge zur Sprache kämen, die man nicht veröffentlichen wolle, dergleichen Fälle auch in beiden Kurien des Vereinigten Land— tages eintreten könnten. Es müsse gestattet sein, solche eintreten zu lassen, indem man sich sonst im Nachtheil gegen constitutionelle Ver sammlungen befinden würde.

Graf von Arnim: Er halte es für durchaus wünschenswerth, daß jede Versammlung von den in der anderen gepflogenen Ver— handlungen unterrichtet werde, und daß das Land vollständigste Kennt⸗ niß davon erhalte. gezogen sei, ob er für eine allgemeine Veröffentlichung gestimmt sei, sei dieser Zweifel zu früh ausgesprochen. Es sei nur die Frage ge⸗ stellt, ob Stenographen zuzuziehen. Die Frage, inwieweit deren Aufzeichnungen zu benutzen, sei vorbehalten gewesen; er habe also keine Veranlassung gehabt, sich darüber mit Bestimmtheit zu äußern. Es gebe zwei Wege, Veröffentlichung auf Grund der Protokolle oder auf Grund der stenographischen Berichte; in dubio ziehe er Letzteres vor. Er könne sich aber Fälle denken, wo Debatten und zwar gerade über die allereinfachsten, über die materiellsten Fragen so weitläufig würden, daß es für das Publikum wünschenswerth sei, nicht mit der ausführlichen Mittheilung jeder Stunden langen De— batte darüber belästigt zu werden. Hiernach werde auch in den Ländern, wo das repräsentative Element am meisten ausgebildet sei, verfahren.

Graf von Itzenplitz wünscht zur Befestigung des Vertrauens

Zuziehung von Stenographen bei allen Verhandlungen; er gebe zu, daß zuweilen Verhandlungen vorkämen, deren Veröffentlichung aus zuschließen sei; meint aber, daß auch nicht eine der Veröffentlichung entzogen werden dürfe, weil sie uninteressant sei, indem die Ver⸗— sammlung sonst der Geheimnißkrämerei beschuldigt werden würde. Das Publikum könne ja überschlagen, was es wolle. Graf von Arnim: An den Fall, daß der Landtags- Kommis— sarius gegen die Veröffentlichung sein werde, müsse er gestehen, habe er gar nicht gedacht; sondern nür daran, ob die Versammlung selbst sie in einem einzelnen Falle ausschließen wolle. Der Vereinigte Landtag habe die ihm nach dem Reglement freigegebene allgemeine Veröffentlichung acceptirt. Die Ausnahmefälle könnten nur die sein, wo die Versammlung, wie man dies in anderen Ländern nenne, in Tomitès gehe, wo die Berathung gewissermaßen eine provisori— sche oder Ausschuß-Berathung zu nennen sei. Diese Frage gehe aber über den Gegenstand der vorliegenden Diskussion hinaus. Min⸗ destens habe er die Zuziehung der Stenographen zu allen Verhand— lungen der Versammlung vindizirt.

Fürst Wilhelm von Radziwill erklärte, man könne voll— ständig zufrieden sein mit dem, was der 8. 24 des Reglements be⸗ stimme; dieser löse alle Zweifel auf, die sich bisher erhoben hätten. Zweifelhaft könne danach nur sein, wann die Veröffentlichung der ste⸗ nographischen Berichte nicht erfolgen solle. In dieser Hinsicht sei er mit den früheren Rednern einverstanden; es erscheine durchaus wünschenswerth, daß die Geschäfts- Ordnung selbst und ihr Gebrauch in beiden Kurien ganz dieselben seien, um das Vertrauen zwischen beiden Kurien und dem Publikum zu befestigen.

Fürst von Lychnowski: Alle Redner seien einer Meinung; es gebe nur zwei Punkte, wo keine unbedingte Veröffentlichung statt⸗ finde; dies seien die in den beiden letzten Sätzen des §. 2d der Ge⸗ schäfts Ordnung vorgesehenen, wenn nämlich der Königl. Kommissa⸗ rius die, Veröffentlichung ausgeschlossen wissen wolle, und der zweite, wenn hier absonderliche Geheimnisse verhandelt werden sollten. Sonst sei Alles, ohne Rücksicht auf die Langeweile, die es verursachen möchte, zu veröffentlichen. Die Versammlung befinde sich in anderer Lage, als ähnliche Versammlungen in anderen Ländern, welche durch die lange Dauer ihres Bestehens volles Vertrauen gewonnen hätten und die Veröffentlichung ausschließen könnten, so oft sie wollten. Dieser Versammlung stehe ein solches Vertrauen noch nicht zur Seite; sie . noch neu und müsse es erst erwerben; habe sie es einmal er— worben, dann könnten die huis-clos begehrt werden, so oft es erfor⸗ derlich werde.

Der Marschall forderte diejenigen, welche dafür stimmen woll⸗ * daß Stenographen nicht zugezogen würden, auf, sich zu er⸗

eben.

Da Niemand aufstand, ergab sich als einstimmiger Beschluß der Versammlung,

daß Stenographen zuzuziehen.

Hierauf ward die vollständige Veröffentlichung der Verhandlun⸗ gen zur Berathung gestellt.

Graf von Jork: Fälle, wo die 58 ung nicht ge⸗ wünscht werde, seien wohl denkbar. Bei zur r enge nicht eeigneten Gegenständen werde dies vorher anzuzeigen sein. Es fe, sich, ob geheime Sitzungen gar nicht möglich sein ssollen, oder

Wenn von einem früheren Redner in Zweifel ?

ob die Versammlung unter Umständen voraus bestimmen solle daß eheime Sitzung stattfinden solle; in einem solchen Falle lönnè ten? Ke nr entf erfolgen. .

Fürst Salm: Eine solche Sitzung wäre keine Sitzung, son⸗ dern eine bloße Besprechung; wirkliche Sitzungen müßten veröffent— licht werden.

Graf von Dyhrn: Der 5§. 24 der Instruction erledige diese Bedenken. Es sei nicht nöthig, daß eine Sing, n vorher als geheime angekündigt werde. Erst im Laufe der Debatte werde es sich zeigen, ob dies nöthig erscheine, und dann Beschluß darüber gefaßt werden können. Wenn auch jetzt die allgemeine Veröffent⸗ lichung beschlossen werde, so könne dies doch nicht . künftig in einem einzelnen Falle die Veröffentlichung nach dem Beschlusse der Versammlung nachher ausschließen zu dürfen. .

Graf von York: Die Ausschließung nachher könne weit eher der Versammlung einen Vorwurf zuziehen, als wenn sie vorher be⸗ schlossen würde. ö Graf von Dyhrn: Nachher, das heiße in der Sitzung selbst. Auch würde ja Niemand erfahren, ob die Veröffentlichung vor, in oder nach der Sitzung ausgeschlossen sei. ĩ Die hierauf vom Marschall zur Abstimmung durch Aufstehen gestellte Frage, ob die Versammlung die vollständige Veröffentlichung ihrer Ver⸗ handlungen eintreten lassen wolle, ward ein stimm ig bejaht.

Fürst Wilhelm von Radziwill: Die Ausnahmefälle wür⸗ den nur sehr einzeln vorkommen. Man könne mit vollem Vertrauen die Bestimmung darüber in die Hände des Marschalls und des Kö⸗ niglichen Kommissars legen und im voraus überzeugt sein, daß der Marschall in zweifelhaften Fällen der Versammlung seine Ansicht aus einandersetzen werde.

Der Marschall machte hierauf bemerklich, daß es nach 5. 24 des Reglements lediglich in die Hand der Versammlung gelegt sei, ob sie Ausnahmen von der sonst gestatteten allgemeinen Veroͤffent⸗ lichung beschließen wolle, und daß kein Grund vorhanden sei, von dieser Bestimmung abzuweichen.

Graf von Arnim: Er sei im Begriff gewesen, dasjenige her⸗ vorzuheben, was so eben von dem Marschall bemerkt sei. Bei dem vollsten Vertrauen zu den Personen werde man doch nicht von dem Reglement abweichen dürfen, welches die Entscheidung der Versamm⸗ lung selbst beilege.

Hiermit erklärte der Marschall die Gegenstände der heutigen Berathung erschöpft. Andere wären zur Zeit noch nicht vorauszu⸗ sehen. Er müsse sich daher vorbehalten, die nächste Sitzung beson⸗ ders anzuzeigen.

Uichtamtlicher Theil.

Ynlan d.

Berlin, 23. April. Gestern Vormittag haben sich die Unru⸗ hen des vorhergehenden Tages hierselbst erneuert. In verschiedenen Theilen der Stadt sammelten sich Volkshaufen, worunter haupt sächlich Weiber und kaum dem Knabenalter entwachsene Bur⸗ schen wahrgenommen wurden. Diese Haufen zogen vor die Bäcker⸗ läden und nöthigten die Inhaber derselben durch Geschrei und Un—⸗ fug ähnlicher Art, ihnen die vorräthigen Backwaaren preiszugeben. Dergleichen Zusammenrottirungen bildeten sich so plötzlich und erschie⸗ nen unvermuthet an so verschiedenen Orten, daß sie ihren Zweck er⸗ reichten, ehe den von ihnen Bedrohten der erforderliche Schutz hätte gewährt werden können. Nachmittags durchzogen zahlreiche Militair-Abthei⸗ lungen die Stadt, und hierdurch wurde jenen Exzessen von selbst ein Ziel gesetzt. Diese Patrouillen, welche bis in die Nacht fortdauerten, zerstreuten die zusammenlaufende Menge und verhinderten dadurch weitere Erzesse. So viel wir wissen, bedurfte es nur an zwei Or— ten der militairischen Gewalt, ohne daß jedoch dabei von der schar⸗ fen Waffe seitens der Kavallerie oder Infanterie Gebrauch zu machen war. Verwundete sind daher auch nicht eingebracht worden.

Im Laufe des heutigen Vormittags sind weitere Unruhen nicht vorgekommen, namentlich nicht auf den Marktplätzen, wo der Ver⸗ kehr ungestört statthatte.

Bis jetzt sind 175 Personen aus Veranlassung jener Exzesse verhaftet worden.

Brandenburg a. d. S. Die hiesige Ritter⸗Akademie ist seit ihrer folgenreichen Umgestaltung und der gänzlichen Aufhebung aller Standes⸗-Abgeschlossenheit nunmehr in das fünfte Semester ein- getreten, bei dessen Beginn, ungeachtet vorsichtiger Fernhaltung irgend bedenklicher Elemente, ihre wachsende Schülerzahl sich auf 66 stellt, worunter 29 bürgerliche. Diese werden in 5 Klassen unterrichtet. In dem Alumnat der Anstalt wohnen jetzt 42 Zöglinge.

X Frankfurt a. d. O., 20. April. Auf die Wintersaaten hat die Witterung einen nachtheiligen Einfluß nicht ausgeübt; die⸗ selben erheben sich kräftig und berechtigen zu den besten (r. auf eine ergiebige Aerndte. Die den Winter über in Gruben und Miethen aufbewahrt gewesenen Kartoffeln haben sich mit geringen Ausnahmen völlig gesund erhalten. An guten Gal cker m ekt man⸗ gelt es daher nicht, und in Beschaffung derselben wird denjenigen är⸗ meren Einwohnern, welche auf eigenen oder gemietheten Grundstücken ihren Bedarf an Kartoffeln selbst zu bauen pflegen, aber keine Vor⸗ räthe mehr besitzen und bei den theuren Preisen dieser Früchte außer Stande sind, die Kosten für die Aussaat aus eigenen Mitteln zu be⸗ streiten, von den Orts-Behörden, so wie von Vereinen und Privaten, hülfreiche Hand geleistet und auf diese Weise bewirkt, daß möglichst viel Kartoffeln ausgesäet werden. Mit der Bestellung der 4. r und Gärten zu den Sommergewächsen wird bei der günstigen Wit⸗ terung überall thätig vorgegangen, und hin und wieder sind bereits Frühkartoffeln in die Erde gebracht worden.

ñ Arnsberg, 15. April. Die Wintersaaten er r, einen hoffnungsvollen Anblick, und nur ausnahmsweife haben dieselben von der Kälte gelitten.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. Der Magistrat von München hat die . getroffen, daß vom 18. April an 66 r,. wel⸗ cher sich beim städtischen Bauamt meldet, e, n r. des Ta- ges derdienen kann, und daß an arme Schul inder, so Ee an sonst unbemittelte Personen, täglich Pfund 462 so wie Suppenkarten vertheilt werden sollen. Auch in den an . gränzenden Ge⸗ meinden Au, Haidhausen und Giesingen werden hnliche rod Ver⸗ theilungen stattfinden, wozu auf. Befehl Sr. Majestät des Köni aus den Magazinen des Staats 600 Scheffel Korn zu 16 Fl., aiso um beinahe die Hälfte bes jetzigen Schrannen - Preises, vergb werden. Eine Königliche Verordnung hebt ferner die Lager-Gebt

ren für sämmtliche Hallen auf.

thum Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Die hiesge , verkündet unterm 9. April den heulen Tl.