1847 / 119 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

bot möglicherweise vor Hunger schützen kann, handelt es sich nicht um den Umfang, und ich erlaube mir die Frage, ob vielleicht diejenigen, welchen die wenn auch geringe Quantität Kartoffeln, die von hier auf der Elbe ausgeführt werden, erhalten wird, wenn sie von unseren Verhandlungen hören, doch nicht sagen möchten: ja, für uns war es ein bedeutender Gegenstand, denn es handelte sich um Fristung unseres kümmerlichen Lebens. Aus diesen Gründen kann ich nur für das Ausfuhr Verbot in der vorgeschlagenen Weise stimmen. ;

Abgeordn. Schauß aus Berlin: Eine hohe Versamm ung bin ich nicht gemeint, zu ermüden, sondern nur mich dahin auszusprechen, daß ich mich allerdings für das Ausfuhr⸗Verbot erklären muß. Wer die Geschäftsführung kennt, wird Gelegenheit gehabt haben, sich zu überzeugen, daß, sobald Vorräthe ankommen, die von außerhalb im⸗ portirt werden, diese zum Theil wieder ausgehen. Wenn hier von mehreren Rednern behauptet worden ist, daß in dieser Beziehung für die Kartoffeln nichts zu besorgen sei, weil sie nicht mehr könnten ver⸗ schickt werden, so muß ich dem entschieden widersprechen. Denn nach⸗ bem wir die Eisenbahn - Netze überall hin haben, ist mit diesen Ei⸗ senbahnen auch augenblicklich dafür gesorgt, daß das, was heute ver⸗ schickt wird, morgen schon am Orte der Bestimmung ankommt, und ich pflichte hierin dem Herrn Königl. Kommissar vollkommen bei und sage, daß dem so ist, und ich muß sagen, daß nach Hamburg bedeutende Quan⸗ titäten Kartoffeln verschickt worden sind, weil dort der Mangel noch rößer ist, als hier. Ebenso spreche ich mich auch für das Ausfuhr⸗ Verbot des Getraides aus, und ich halte dafür, daß der Erfolg, der

durch den moralischen Eindruck hervorgebracht wird, so mächtig sein

werde, daß er einen großen Einfluß auf den Preis überhaupt aus= üben wird. Wenn übrigens der Königl. Kommissar vorher zu be— merken beliebte, daß eine Million von gar keinem Einfluß auf das Ganze sein werde, wenn sie auf die sechzehn Millionen Einwohner repartirt würde, so kann ich ihm in dieser Hinsicht nicht beipflichten, und ich mache darauf aufmerksam, daß, wenn das Gouvernement früherhin Maßregeln getroffen hätte, von dem Auslande her bedeutende Importe zuzufüh— ren, und . 1Million hätte daran setzen wollen, wir heute Vorrä⸗ the und viel wohlfeilere Preise haben würden, als wir sie jetzt ha ben. Uebrigens bin ich der Meinung, daß die Noth keine künstliche, sondern wirklich eine große, in sich selbst thätige ist und darum Al— les aufgewendet werden muß, einen Eindruck auf das Ganze hervor zurufen, so daß man mit Sicherheit der Zukunft entgegensehen kann, und darum müssen, wie das Einzelne sich dem Ganzen unterordnen muß, sich diese drei Provinzen auch dem Ganzen unterordnen; und wenn diese auch Nachtheile dadurch erleiden sollten, so würde doch im Allgemeinen die Armuth den Vortheil davon haben. Abgeordn. Graf von Schwerin: Nach dem, was der Königl. Kommissar und der Abgeordnete von Auerswald gesagt haben, ver— zichte ich auf das Wort, da ich nur dasselbe für den Antrag sagen wollte.

Abgeordn. Mevissen: Meine Herren, ich habe nur wenige Worte zur Vertheidigung des Gutachtens der Abtheilung zu sagen. Der Königl. Kommissar hat uns in der heutigen Sitzung, so wie auch in der Sitzung der Abtheilung, erkärt, daß die Berichte, die bei der Regierung eingelaufen sind, verschieden gelautet haben, daß es nicht möglich, gewesen ist, sich zeitig über den Umfang der Noth, welche die einzelnen Provinzen betroffen hat, aufzuklären. Es ist heute Morgen hier von einem Deputirten der Vorschlag gemacht wor⸗ den, man möge noch jetzt amtliche Ermittelungen veranlassen; doch wozu sollen diese Ermittelungen nützen, wenn die Noth so evident am Tage liegt? (Gemurmel.)

Ist Jemand in der Versammlung, der glaubt, daß die Noth nicht zu Tage liegt? Ich denke, die verschiedenen Aufstände, die Bewe⸗ gungen des Volkes in den verschiedenen Gegenden, wenn es sich so— gar an das Eigenthum vergreift, liefern Beweise, daß diese eingetre— tenen Zustände als Ausnahme⸗-Zustände angesehen werden müssen.

Ausnahmezustände aber erfordern Ausnahme-Maßregeln, und so sehr ich dafür bin, daß die Freiheit des Eigenthums nicht beschränkt wird, so muß doch hier diese Freiheit einer Beschränkung unterliegen können. Die Gesetzgebung muß das Recht haben, das Einzelnrec zu Gunsten des Gesammtrechts aufzuheben. Ich halte, ge den Zuständen, wie sie in verschiedenen Städten des Landes sich n dargelegt haben, die Frage: ob wirklicher Mangel vorhanden ist oder nur ein künstlicher, für überflüssig, ich halte sie durch die Praris für bejaht. Geschieht aber dies, so bleibt die Frage übrig, die heute noch aufgestellt ist, ob man einen Erfolg von dieser Maßregel er warten kann? Ueber den Erfolg werden die Ansichten nothwendiger⸗ weise eben so differiren, wie über das Vorhandensein der Noth. möchte fragen, wer in diesem Saale ist im Stande, sagen, in welcher Art diese Maßregel Erfolg haben wird. Uebrigens aber ist es wichtig, und das scheint mir die Hauptsache, daß diese Versamm⸗— lung im Bunde mit der Regierung dem Volke Gewähr gebe, daß sie Alles zu thun entschlossen ist, diese Noth zu lindern. Wir können uns keines absoluten Erfolges dieser Maßregel versichern, wohl aber des moralischen Erfolges können wir uns gewiß halten. Das Volk wird die Ueberzeugung erlangen, daß die Versammlung, im Bunde mit der Regierung, ernstlich gemeint ist, der Kalamität mit allen Mitteln, die ihr zu Gebote stehen, entgegenzutreten; und deshalb bitte ich, das Gutachten zu befürworten. ,

Abgeordneter Giese: Es ist die Petition einetheils über ein Ausfuhr⸗Verbot von Getraide und Kartoffeln von mir ausgegangen. Ich habe in der 6. Abtheilung die Gutachten allerdings mit einigem Bedauern vernommen und ersehen, daß man das Ausfuhr-Verbot von Getraide nicht begünstigt hat. Man hat auf verschiedene Weise die Nachtheile hervorgehoben, welche ein Ausfuhr-Verbot mit sich führt, aber, meine Herren, welche Nachtheile sind dies denn eigentlich. Man hat darauf hingewiesen, es wären kontraktliche Abschlüsse gemacht, und es würde Mancher dadurch sehr benachtheiligt werden, wenn das Aus= fuhr⸗Verbot einträte. Nun frage ich Sie, meine Herren, wenn man zwei Uebel hat, wählt man da nicht das kleinste? Es ist wirklich für jeden edeldenkenden Mann ein trauriges Gefühl, wenn er die Noth der Armen jetzt sieht. Nicht allein der Armen in kleinen Städten, son⸗ dern auch der auf Dörfern. Der Handwerksmann leidet ebenfalls sehr in kleinen, mittel und großen Städten, und wir haben die Eifahrung emacht, daß eben so auch der Erzeuger der Produkte mit großen

ühseligkeiten zu kämpfen hat, um die ärmere Klasse zu ernähren; sie schreien alle nach Brod, und es greift uns tief ins Herz, dies anzuhö— ren. Ich mag nicht weiter in diesen Gegenstand eindringen, die Er— folge haben uns belehrt; die letzten Tage, die wir verlebt haben, sie 2 uns vor Allem schmerzlich berührt. Nun komme ich noch ein— mal auf die Nachtheile zurück, die ein Ausfuhr⸗Verbot wirklich her⸗ beiführen sollte. Wir haben die Beweise an England, Frankreich und Deutschland, diese drei Länder leiden Noth, sie haben kein hinreichen⸗ des Getraide. Meine Herren, denken Sie sich, drei große Länder! Die brauchen Getraide, und der Beweis hat gezeigt, daß es nicht da ist. Nun entsteht die Frage, wie lange wird das, was diese drei Länder zur Zeit noch besitzen, ausreichen, und wo sollen sie das Fehlende herzie⸗ hen. Es sind die beiden Länder genannt, Amerika und Rußland; werden diese uns aber ferner mit Getraide aushelfen können, wird dasselbe dort nicht . einen höheren Standpunkt erreichen, wer⸗ den sie nicht ebenfalls sagen, ein jeglicher Vater ist verpflichtet, für seine Kinder zu sorgen, wie wir es ae Das, meine Herren, gebe

ich Ihnen zu bedenken, die Beantwortung der Frage: Wo? ist ein wichtiger Gegenstand. Wenn wir noch drei Monate hin haben, um uns bis zur Aerndte durchzuhelfen, wo sollen wir dann Getraide herneh⸗ men, wenn die gedachten beiden Länder nichts mehr geben können. Dieser wichtige Gegenstand ist von dem Herrn Finanz⸗Minister auch genügend erwogen worden, wir haben die Ausfuhr vom September ab bis jetzt gehabt, und sie ist bedeutend gewesen. Diese vielen Tau—⸗ send Wispel Getraide, die auf allen Flüssen in Deutschland nach See⸗ plätzen gewandert sind, hätten wir sie noch, so wäre keine Noth vor⸗ handen! Nun komme ich zu einer zweiten Frage: Ist es denn auch in Betreff der Staats- Einkünfte von Wichtigkeit, ob wir ein Ausfuhr Verbot begünstigen, was würde dann der Staat verlieren, wenn diese Theurung noch mehrere Jahre fortwährte, sie würde vielleicht noch um das Doppelte erhöht, und sollte da der Staat große Vortheile davon ziehen? (Geräusch. Was wird sie für einen großen Scha— den bringen, die Armen würden nicht leben können, die Steuern wür— den nicht ganz aufgebracht werden können, und man müßte zu stren⸗ gen Mitteln greifen. Die Executions Maßregeln haben immer das Herz traurig berührt, dies gebe ich Ihnen zu bedenken. Wenn die Theurung lange anhalten sollte, so wird sie auch nachtheilig auf die Staats -Einkünfte einwirken. (Getrommel.)

Eine Stimme (vom Platz): Die Vorträge dauern zu lange, das kann zu nichts führen, wir versäumen dadurch zu viel Zeit. (Un ruhe in der Versammlung.)

Landtags-Marschall: Es ist von mehreren Seiten der Ruf zur Abstimmung laut geworden, ich werde daher die Frage zur Abstimmung bringen müssen: Ob die Diskussion geschlossen wer— den soll?

Abgeordn. Moewes: Ich erlaube mir, zu bemerken, daß die Sache viel zu wichtig ist, als daß irgend Einem in der Versammlung das Wort genommen werden könnte. Der Gegenstand ist auch noch nicht erschöpft genug, um sich vollständig daraus zu informiren.

Abgeord. Raasch. Ich habe mich bis zum heutigen Tage zu— rückgehalten, die Versammlung zu ermüden; aber jetzt ruft mich das Herz heraus. Es ist bei Berathung der uns vorliegenden Frage: ob exceptionelle Maßregel gerathen werden soll, der Zweifel hervorge— hoben worden, ob eine wirkliche Noth oder nur eine künstliche Theu rung vorhanden sei. Ich glaube, meine Herren, es ist Beides vor handen. Ich gehöre einer Provinz an, die seit langen Jahren zum erstenmal in der Lage ist, von Getraidenoth zu sprechen, und zwar Sachsen, mitten in dem Distrikte, der in der Kornkammer liegt, und aus diesem Distrikte, im Reg. Bez. Merseburg, gehen täglich die be— trübendsten Nachrichten ein, daß die Noth in großem Maße dort vor handen sei. Ich kann versichern, daß in meiner Gegend sich die Noth dadurch als wahr herausgestellt hat, daß auf den Böden mit Be willigung der Eigenthümer Untersuchungen angestellt sind, ob dort etwa Vorräthe zurückgehalten werden, und es hat sich gefunden, daß dies nicht der Fall war. Es ist also wirkliche Noth vorhanden, eben so aber auch erkünstelte Theurung, denn die Anfuhr ist an einem Tage wie am anderen, und jeder Preis wird gewährt, aber die Bauern binden ihre Säcke nicht einmal auf, um den Bürgern für Geld zu geben, was sie brauchen. Daß auch Noth vorhanden ist, zeigt sich dadurch, daß, während früher gewöhnlich in meiner Gegend die mitt leren Gutsbesitzer und Eigenthümer von Bauergrundstücken mit ihren 8 bis 12 Scheffeln Getraide, die sie in dem Jahre mehr erbaut hat— ten, als sie bedurften, zu Markte kamen, müssen sie jetzt diese 8 bis 10. Scheffel zurückhalten, weil ihre Vorräthe für ihren eigenen Haus— halt nicht reichen und sie genöthigt sind, selbst Getraide zu kaufen. Dadurch entsteht die Noth. Ich habe mich nothgedrungen an die Herren Minister wenden müssen, um für den Augenblick zu helfen und nicht Unruhen emporkommen zu lassen, die zu beschwichtigen sind durch künstliche Mittel, als: Aufkauf und Vertheilung, aber es ist mir noch nicht gelungen. Die Maßregel, die das Gouvernement getroffen hat, nämlich den Erlaß der Steuer, halte ich für eine Maßregel von Bedeutung, denn sie zeigt, daß man helfen will, und beschwichtigt

ther. Alle exceptionellen Maßregeln, alle Ausfuhr-Verbote

zuwider, ich liebe die Freiheit, aber wo es die Noth gilt,

nothwendig, auch nach etwas zu greifen, was man nicht

und hier ist es nicht der eigene Wille, der diese Maßregel

sondern er wird hervorgerufen durch die Reciprozität. Die

hbarstaaten haben sich uns verschlossen, aus den Nachbarlän

d können wir keine Einfuhr erhalten, wenn wir die Ausfuhr ver

bieten. Ich stimme für das Ausfuhr Verbot des einen so wie des anderen Gegenstandes.

Abgeordn. von Heyden: Ich würde Ihre Aufmerksamkeit nicht nach einer so langen Debatte in Anspruch zu nehmen wagen, wenn ich nicht eine Aeußerung vernommen hätte, die mich dazu ver anlaßt. Wir haben Grundsätze über den Verkehr und den Handel aussprechen hören, die alle diejenigen, welche ihn kennen, auf das tiefste betrüben müssen. Ich habe selbst von dem Königl. Herrn Kommissar Ansichten in Beziehung auf Hamburg aussprechen hören, die meiner Meinung nach zu dem entgegengesetzten Nesultate führen müßten. Wenn von Hamburg aus Kartoffeln gekauft sind, so sind diese hamburger Eigenthum geworden, und es ist kein Motiv vor⸗ handen, daß sie für Andere verwendet werden; ich kann mich einem solchen Vorschlage daher nicht anschließen und nicht dazu stimmen, durch solche Gesetze ausnahmsweise die in Rede stehenden Noth Zustände zu beseitigen. Das Eigenthumsrecht ist das heiligste, und dies darf auf solche Weise nicht verletzt werden. Der Zweck dazu ist angegeben worden, als derjenige, um hungernde Menschen zu er— nähren; es giebt aber unstreitig noch mehr Nahrungsmittel, als Kar— toffeln, und wenn die Gewohnheit sie zum Hauptnahrungsmittel ge macht hat, so ist kein Grund vorhanden, deshalb das Eigenthumsrecht zu verletzen. Wenn überdies die Kartoffeln einen so hohen Preis erreicht haben, daß er ihrem Nahrungsgehalte nicht mehr entspricht, so müßte dies zu der Belehrung führen, dahin zu streben, daß die Menschen sich zu Nahrungsmitteln anderer Art wenden, Roggen und .. (Unruhe in der Versammlung.) Ich erlaube mir auf diese Unterbrechung folgende Bemerkung zu machen: Kartoffeln und Roggen haben in bestimmten Verhältnisfen ihre Nährkraft, welche in Geld ausgedrückt werden kann, und zwar ist das Verhältniß des Nahrungswerthes des Roggens zu Kartoffeln gleich 100 zu 25 oder wie 1 zu 4; wenn sie aber heute den hal ben Werth des Roggens erhalten haben, so liegt dies darin, daß die unteren Klassen mehr daran gewöhnt sind, als an andere Nahrungsmittel; wir wollen aber deshalb die Freiheit des Handels und des Eigenthumsrechts nicht durch Ausnahmegesetze beschränken, sondern es dem freien Verkehr überlassen, die Mittel zur Abhülfe zu bringen. Ich muß mich deshalb gegen das Ausfuhr-Verbot erklären.

Abgeordn. Jebens: Meine Herren! Ich erkläre mich von vornherein, es als eine zweckmäßige Maßregel anzuerkennen, wenn die Kartoffel-Ausfuhr verboten ist, und ich habe in dieser Beziehung nichts weiter zu sprechen, aber in Beziehung auf die Getraide⸗Ausfuhr muß ich auf eine Version aufmerksam machen. Abgesehen davon, daß dies eine Lebensfrage für die Osisee⸗ Provinzen sein würde, so steht es nicht in unserem Wirkungskreife. Wir können berechnen, welche Zufuhr wir von Polen zu gewärtigen haben, dort ist die Ausfuhr nicht verboten; wohl wissen wir aber in Danzig, daß 36 10,000 Last

*

Weizen von Polen die Weichsel herunterkommen werden; wird das Ausfuhr⸗Verbot aus Getraide gelegt, so würden diese z. 10, ho dast

sogleich nach Riga u. s. w. dirigirt werden, wir schneiden uns also selbst die Zufuhr ab, wenn wir die Einfuhr verbieten. Das Kartoffel⸗ Ausfuhr⸗Verbot würde an der Zeit sein, ich halte es auch für mo⸗ ralisch gut; aber bedenken Sie, meine Herren, die Nachtheile, wenn Sie auch die Ausfuhr von Getraide verbieten. Königsberg weiß eben so gut, daß es 15— 20,000 Last zu erwarten hat, die ihm durch das Verbot entgehen würden, wir schneiden also dadurch ins eigene Fleisch.

Abgeordn. Müller aus Wegeleben: Meine Herren! Seit September vorigen Jahres sind aus unserer Gegend mindestens 104000 Wispel Kartoffeln gegangen; ich habe Nachrichten von Hause, daß es dort noch nicht aufhört, nach Braunschweig und Hannover Getraide auszuführen; es wird dort jeder Preis gezahlt. Ich kann mich nur in jeder Hinsicht für das Ausfuhrverbot aussprechen.

Abgeordn. Die rgardt: Der von verschiedenen Rednern aus⸗ gesprochenen Ansicht, daß der moralische Einfluß der vorgeschlagenen Maßregel Hauptsache sei, stimme ich bei, und ich stimme um so mehr für den Vorschlag der Abtheilung, da die Ausführung derselben sich in der Rhein- Provinz sehr gut bewährt hat. Ich habe geglaubt, diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen zu dürfen, ohne darauf aufmerksam zu machen, daß von der Finanz⸗-Verwaltung streng darauf gesehen werden möge, daß ein Ausfuhrverbot, wenn es einmal ge⸗ geben ist, nicht umgangen werde. Ich bewohne einen Gränzbezirk, wo die Maßregel den freudigsten Eindruck gemacht hat, indem die Kartoffeln sonst nach Holland ausgeführt worden wären; es hat uns aber schmerzlich berührt, daß die Zoll- Behörden nicht scharf genug darüber gewacht haben, daß die Ansichten des Gouvernements be⸗ folgt worden sind. Ich erlaube mir daher die Bitte auszusprechen, daß für die Folge streng über die Ausführung dieser Maßregel gewacht wer⸗ den möge. Ich halte es in jetziger Zeit um so nöthiger, Alles, was man thun will, ganz zu thun. Wir haben namentlich in unserem Distrikte, wo 14,000 Seelen auf die Quadratmeile gehen, noch mit der Noth der Arbeiter zu kämpfen, die viel schlimmer ist, als die Noth der Kartoffeln und des Getraides. Ich selbst stehe an der Spitze eines Etablissements, welches eine nicht unbedeutende Anzahl von Arbeitern beschäftigt. Es ist mir bis jetzt noch möglich gewesen, meine Leute zu beschäftigen; die Opfer, die ich dafür gebracht habe, will ich hier nicht erwähnen, von verschiedenen meiner Landsleute sind sie gekannt; aber das sind Ausnahmen. Die Berichte, die ich mit der letzten Post von dort her erhalten habe, sind höchst betrü— bender Natur. Fallimente auf Fallimente kommen vor, eine Menge Fabriken sind genöthigt, ihre Werkstätten zu schließen. Wir, die wir in dem Gränz Distrikte wohnen, können stol; darauf sein, daß unsere arbeitende Klasse die Noth mit einer Ergebung trägt, die nicht oft vorkommen dürfte. Wir haben gesehen, welche Ereignisse in Frankreich und Belgien in Folge des Nothstan des stattgefunden haben, unsere Gegend ist nicht weit davon entfernt, aber dennoch hat sich nicht die geringste Spur von Unordnungen daselbst gezeigt. Ich glaube, daß diese Ergebung Berücksichtigung verdient, und mache darauf aufmerksam, daß lohnende Arbeit der Ruf ist, der immer lauter wird; für solche zu sorgen, ist die schöne Auf⸗ gabe der Staats-Verwaltung, und deshalb erlaube ich mir, die Bitte auszusprechen, daß in einer solchen beschleunigten Weise, wie der vor liegende Gegenstand zur Sprache gekommen ist, auch die Arbeiternoth berathen werden möge.

General-Direktor der Steuern W. G. O. Finanz -⸗Rath Kühne: Nur über das, was der Redner, der eben abgetreten ist, über die an, Gränz⸗Besetzung geäußert hat, will ich mir erlauben, einige Worte Zu erwiedern. Es hat mir zufällig heute früh der offizielle Bericht des Prov. Steuer-Direktors in Köln vorgelegen, worin sich derselbe über den Schleichhandel des letzten Vierteljahres äußert. Er drückt sich dahin aus, daß der Schmuggel an der belgi schen Gränze in Betreff der Kartoffel⸗Ausfuhr überall nur sehr ge ring sei und von Verletzung des Verbots der Kartoffel-Ausfuhr sich dort keine merkliche Sput gezeigt habe. Daß nicht hin und wieder ein Sack Kartoffeln über die Gränze gehen mag, will ich nicht behaupten, aber ich will auf den Redner selbst, provoziren, ob er es in der Gegend, wo seine Güter liegen, möglich hält, dies zu ver hindern. Es würde sich in diesem Fall darum handeln, jeden Dorf weg zu besetzen; dadurch würden aber die Kosten leicht größer wer den, als die durch das Sperren dieser Gegend zu erzielenden Vor theile sind.

(Der Abgeordnete Milde erhält das Wort, darauf.)

Abgeordn. Diergardt (außerhalb der Redner -Tribzine, zu welcher er, da er außer der Reihe das Wort verlangt hatte, vom Herrn Landtags⸗Marschall nicht zugelassen worden war): Ich habe mit großem Vergnügen so eben vernommen, daß nach einem offiziellen Bericht der von mir angeregte Uebelstand in Betreff der Umgehung des Aus fuhr-Verbots unbedeutend ist. Ich bin weit entfernt, irgend eine Behörde hier anklagen zu wollen; ich habe mir nur erlaubt, darauf hinzudeuten, daß die Unterbeamten angewiesen werden mögen, gut Wache zu halten, damit die Vorschriften der hohen Zollbehörde pünktlich befolgt werden. Wir haben noch vor kurzem entgegengesetzte Fälle bei Ausfuhr des Weizens gehabt, und die öffentlichen Blätter haben auch schon darüber berichtet, daß Weizen, der nach Frankreich bestimmt war, bis zur belgischen Gränze ging und dort zu Lande nach dem Rhein verladen wurde, um nach Frankreich geschafft zu werden. Aehnliche Manöver sind an der holländischen Gränze ge macht worden; die mit Weizen beladenen Schiffe wurden nach Lo— bith, dem Gränzplatze Hollands, geführt; dort angekommen, wurden sie nach dem Rhein bestimmt und gingen dann nach Frankreich. Ich glaube als Landtags- Abgeordneter verpflichtet zu sein, auf derglei chen Uebelstände aufmerksam zu machen.

verzichtet aber

(Schluß folgt.)

Beilage

Beilage zur Allgemeinen Preußischer

581

n r. 3 . Hosnachricht. Bekanntmachungen des General-Post⸗ n 1 a'rorinz Branden burg. Mehl von Queckenwurzeln zum Brodbacken. Provinz Pommern. Die Ruhe in Stettin wieder— hergestellt.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Das Brannt— weinbrennen u. s. w. aus Kartoffeln und die Getraide⸗Ausfuhr verbo— ten. Königreich Sachsen. Verbot des Branntweinbrennens. Bekanntmachung, die Getraidetheurung betreffend. Großherzogthum Baden. Gesetz in Betreff des Ausgangszolles von Getraide. - 6 roß⸗ herzogth um Hessen. Aufnahme der Getraide= und Mehlvorräthe.

Oesterreichische Monarchie. Krakau. Gesetzliche Bestimmungen über das Tabacks Monopol und den Tabackshandel. ;

Rußland und Polen. St. Petersburg. Gnadenbrief an den Fürsten Kudaschew. 2 Gesandten- Ernennungen. Verwendung einer Summe aus dem Einlösungs - Kapital der Kreditbillette zum Anlauf öffentlicher Fonds. ; ;

Frankreich. Paris. Hofnachricht. Unterwerfung Kaboliens. Deputirten-Kammer. Eisenbahnfrage. Schatz-Conto und Bank- vorrath. Nachrichten aus Otaheiti. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Ein Schreiben Louis Napoleon Bonaparte's. Die englische Münze. Amexitanisches Verbot gegen Einwanderung. ö

Belgien. Brüssel. Arbeiter⸗Emeute.« Eisenbahndienst.

Dänemark. Kopenhagen. Maßregeln zur Abhülse des Nothstandes

Italien. Nom. Hirtenbrief des Papstes für die Irländer. .

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Nachrichten aus Portugal.)

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. London. Landung amerikanischer Truppen in Veracruz. Berichte des General Taylor über die Gefechte bes Saltillo. ;

e, gg, und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. gericht.

Börsen- und Markt⸗

Uichtamtlicher Theil.

K

Berlin, 29. April. Nachdem Se. Majestät der König gestern um 9 Uhr dem Gottesdienste in der Domkirche beigewohnt hatten und nach dem Schlosse zurückgekehrt waren, nahmen Allerhöchstdiesel⸗ ben in Gemeinschaft mit Ihrer Majestät der Königin das heilige Abendmahl aus den Händen des Hof-Predigers Strauß in der Schloß⸗Kapelle.

Berlin, 29. April. Das Amtsblatt des Königlichen P ost-⸗Departementzs enthält folgende Verordnung, betreffend die Ermäßigung des Transit-Porto's für die durch das Königlich hanno— versche und das Herzoglich braunschweigsche Postgebiet transitirenden Briefpakete mit Proben- und Kreuzband-Sendungen:

„Die Königlich hannoversche und die Herzoglich braunschweigsche Post Verwaltung haben sich bereit erklärt, das Transit— Porto für die in abgeson— derten Paketen zu befördernden Proben- und Kreuzband-Sendungen, welche zwischen den preußischen Post-Aemtern zu Hamburg und Bremen und an— deren preußischen Post-Anstalten im Transit durch Hannover resp. Braun schweig versendet werden, auf den dritten Theil des für die transitirenden Briespakete zu entrichtenden Durchgangs-Porto zu ermäßigen. Zu dem Ende erhalten sämmtliche Post-Anstalten, welche mit den preußischen Post— Aemtern zu Hamburg und Bremen im Transit durch Hannover resp. Braun— schweig Briefpakete wechseln, die Anweisung, die Proben- und Kreuzband— Sendungen getrennt von den Briefen zu verpacken und das Gewicht der von den ersteren Sendungen zu formirenden Pakete, welche unversiegelt zu lassen sind, abgesondert von dem Gewicht der Briefpakete in vorgeschriebe ner Weise zu notiren.

Alle übrigen Post-Anstalten der Rhein-Provinz und Westfalen, so wie diejenigen Post Anstalten der östlichen Provinzen, deren Korrespondenz nach Hamburg im Transit durch Hannover resp. Braunschweig ihre Beförderung erhält, haben in die etwa auf Hamburg anzufertigenden kleinen Karten schlüsse Pꝛoben- und Kreuzband-Sendungen nicht ferner gemeinschastlich mit Briefen einzutragen, sondern jene Sendungen entweder auf die betreffenden Speditions- Post-Anstalten zu instradiren oder von den gedachten Sendun gen besondere kleine Kartenschlüsse anzufertigen, welche mit der Ueberschrift: „Proben- und Kreuzband-Sendungen“ deutlich zu bezeichnen sind.

Berlin, den 11. April 1847

General Post Amt. von Schaper.“

Desgleichen, betreffend die Grundsätze wegen Beförderung von Kindern auf den inländischen Personen‘, Fahr- und Kariol Posten:

„Das zur Zeit bestehende allgemeine Verbot der Beförderung von Kindern unter vier Jahren mit der Post soll vom Eingange gegenwärtiger Verordnung ab bei den inländischen Personen, Fahr- und Kariol-Posten nicht ferner unbedingt Anwendung finden. Es wird vielmehr nachgegeben, daß bei diesen Posten auch Kinder geringeren Alters vorausgesetzt, daß dieselben sich in Begleitung und unter der Obhut erwachsener Personen befinden insoweit Beförderung erhalten, als die übrigen Mitreisenden dadurch nicht inkommodirt werden können oder als letztere gegen deren Zu lassung nichts zu erinnern haben. Unbedingt ist also die Mitnahme von Kindern zugelassen, wenn sie zu Personen gehören, welche einen Raum im Wagen einnehmen, durch welchen sie von anderen Reisenden völlig getrennt sind. Wenn aber sonst Personen, die Kinder unter vier Jahren mitzuneh men wünschen, zur Beförderung mit der Post sich einschreiben lassen wollen, sind dieselben darauf ausmerksam zu machen, daß ihre Annahme nur be dingungsweise erfolgen könne. Wenn nämlich andere Passagiere, die in denselben Wagen oöder in demselben Coupé xeisten, gegen die Mitfahrt der Kinder Einspruch erheben sollten und es ihnen nicht gelänge, diesen Einspruch zu befeitigen, so müßten sie entweder mit den Kindern zurückblei= ben oder die Kinder allein zurücklassen.

Eine derartige Verhinderung an der Weiterfahrt müßten sie sich auch an jedem Statiönsorte unterwerfen, wo neu zugehenden Reisenden ihr Platz mit den Kindern in einem Raume angewiesen werden müßte, inso fern diese Neisenden sich weigerten, mit den Kindern zusammen zu reisen. ö. . .

Der betreffende Vorbehalt ist in die Passagierbillets aufzunehmen. Muß von demselben Gebrauch gemacht werden, so ist das Personengeld für die noch nicht zurückgelegte Strecke sogleich gegen Empfangs- Bescheini— gung zu erstatten und resp. im Personenzettel abzusetzen oder der Post

salt am Abgangsorte zur Absetzung von der Hauptsumme des Perso— geldes anzurechnen.

Für Kinder bis zu drei Jahren ist ein besonderes Personengeld nicht zu entrichten. Dieselben müssen jedoch auf dem Schooße einer der er wachsenen Personen, in deren Begleitung sie sich befinden, so placirt wer den, daß Belästigungen und sonstige Inkonvenienzen für die übrigen Rei— senden möglichst vermieden bleiben. Für Kinder über drei Jahre ist dage⸗ gen in der Regel das volle Personengeld zu entrichten und demgemäß auch ein besonderer Sitzplatz zu bestimmen.

Nehmen jedoch Familien einen der abgeschlossenen Wagenräume oder auch nur eine Sitzbank ganz ein, so kann ein Kind bis zum Alter von acht Jahren unentgeltlich, zwei Kinder aber können gegen des Personen— geld für nur eine Person befördert werden, insofern die betreffenden Personen mit den Kindern sich auf die von ihnen bezahlten Sitzplätze be— chränken. Diese Vergünstigung kann indeß selbstredend nur für den Haupt⸗ wagen unbedingt, für Bei - Chaisen aber nur insoweit zugestanden werden als auf Beibehaltung der ursprünglichen Plätze zu rechnen ist. ;

Auf Schnell- und Courier-Posten, so wie auf solche Posten anderer

Gattung, welche das Ausland berühren, sinden die obigen Bestimmungen keine Anwendung. Berlin, den 21. April 1847. General Post Amt. von Schaper.“

Desgl., betreffend die Porto-Erhebung für Päckerei⸗Sendungen nach und aus dem Königreiche Sachsen:

„Zur Erlangung einer größeren Sicherheit bei der Porto- Erhebung für Paͤckerei Sendungen nach und aus dem Königreiche Sachsen wird hier— durch mit Bezugnahme auf die Cirkular-Verfügung vom 22. Dezember 1840 und im Einverständnisse mit der Königl. sächsischen Ober-Post-Direc⸗ tion bestimmt, daß: J

1) für Päckerei Sendungen nach dem Königreiche Sachsen das beidersei⸗ i Porto nach dem bei der preußischen Abgangs-Post-Anstalt ermit- telten Gewichte und

2) für Päckerei⸗Sendungen aus dem Königreiche Sachsen das beidersei tige Porto nach dem bei der sächsischen Abgangs-Post-Anstalt ermit—⸗ telten Gewichte erhoben werden soll.

Diese Bestimmung soll übrigens Anwendung finden auf alle Päckerei⸗ Sendungen ohne Unterschied der Schwere, sowohl in Franko, als auch in Portofällen, desgleichen auf das Passagiergut bei kombinirten preu ßischen und sächsischen Posten, insofern nämlich Ueberfracht- Porto für jen— seitige Rechnung mitzuerheben ist.

Ein Nachwiegen und Neduziren des Gewichts für Päckerei⸗Sendungen nach und aus dem Königreiche Sachsen hört daher im Allgemeinen auf. Dasselbe ist nur insoweit erforderlich, als es sich bei Werth-Sendungen oder bei beschädigten Päckereien darum handelt, die Richtigkeit der Schwere zu konstatiren, wobei demnächst auch auf die Verschiedenheit des Gewichts die gehörige NRücksicht genommen werden muß.

Hiernach ist vom J. Mai d. J. ab zu verfahren.

Berlin, den 19. April 1847. Der General⸗-Postmeister. von Schaper.“

Dasselbe Blatt theilt ferner mit, daß, um die Post-Verhältnisse zwischen Preußen und dem Großherzogthum Luxemburg auf eine dem gegenwärtigen Bedürfnisse entsprächende Weise zu regeln, mit der Großherzoglich luremburgischen Landes- Regierung unter dem 1222. März ein Vertrag abgeschlossen und dessen Ausführung auf den 1. Mai nd. J. festgestellt worden ist. Zugleich ist den Post-Anstalten in Erwartung der Allerhöchsten Königlichen Ratification dieses Vertrags ein Auszug desselben mit der Anweisung zugefertigt, sich mit den darin enthaltenen Bestimmungen genau bekannt zu machen und von dem genannten Zeitpunkte ab danach zu verfahren. .

Provinz Brandenburg. Frankfurt a. O., 28. April. Das Amtsblatt der Königl. Regierung enthält folgende Bekannt machung: Nach einer mir so eben zugegangenen Mittheilung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Pommern sind an mehreren Orten Hinterpommerns kürzlich Versuche gemacht worden, aus Mehl von Queckenwurzeln unter Zusatz von Roggenmehl Brod zu backen, die überraschend günstige Resultate lieferten, indem das erzielte Brod von dem Brode aus reinem Roggenmehl kaum zu unterscheiden, ja der Geschmack des Queckenbrodes fast noch angenehmer sein soll.

Damit bei der bereits vorgerückten Bestellzeit noch der möglichst größte Nutzen aus dieser für die jetzigen Verhältnisse so wichtigen Erfahrung gezogen werden könne, beeile ich mich dies zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und über die Bereitungsweise Folgendes zu bemerken:

Die gelblich langen Queckenwurzeln werden gereinigt, demnaͤchst ge— waschen, etwas hart getrocknet, zu Häcksel geschnitten und auf der Kornmühle gemahlen. Acht Pfund Häcksel geben sieben Pfund gelbliches Mehl, dem Gerstenmehl ganz ähnlich. Dieses Mehl wird mit einem gleichen Theile Roggenmehl, selbst nur mit einem Drittheile desselben vermengt, zum Teig eingerührt, gesäuert und gebacken.

Uebrigens enthält die Queckenwurzel keine Spur eines der Ge sundheit nachtheiligen Stoffes, vielmehr viel Schleimzucker neben Extraktiv Eiweiß und Faserstoff und ist daher nicht nur gesund, son dern zugleich nährend.

Potsdam, den 25. April 1847.

Der Ober Präsident der Provinz Brandenburg. (gez von Meding.

Provinz Pommern. Stettin, 27. April. (Stet. 3.) Ruhe und Ordnung sind in unserer Stadt nicht weiter gestört wor den, und durch zweckmäßig angeordnete Maßregeln der Behörden ist Vertrauen und Sicherheit im Verkehr zurückgekehrt. Obgleich nur wenig Landleute zum heutigen Markte mit Kartoffeln eintrafen, so war doch dem Mangel dadurch hinlänglich abgeholfen, als mehrere große Oderkähne mit Kartoffeln beladen am Bollwerke anlegten und dieselben zum Verkauf stellten. Herr Louis Moses, auf Pommerens dorf, welcher ebenfalls eine solche Ladung hierher gebracht, verkaufte die Metze zu 25 Sgr., an ganz Arme selbst zu 2 Sgr., jedoch nur üetzenweise bis zu einem halben Scheffel. Da die Sicherheit in den Straßen wieder hergestellt ist, so sind die Militair Patrouillen zurück gezogen und nur noch bei den Bäckern und Kartoffel-Verkäufern am Bollwerk Wachtposten ausgestellt. Zahlreiche Verhaftungen von Rädelsführern bei dem Tumulte, so wie von solchen Individuen, die durch aufreizende Reden die Tumultuanten noch mehr zum Wider stande anfeuerten, haben bereits stattgefunden, und wird Mancher durch unvorsichtige Reden und Handlungen seine Freiheit einbüßen. Hoffen und wünschen wir, daß sich solche bedauerlichen Tumulte und Exzesse nicht erneuern mögen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Ein Königliches Regierungs-Reskript vom 19. April verbietet in der Pfalz das Branntweinbrennen, Essig sieden und Stärkefabriziren aus Kartoffeln. Eben so wird der Auf⸗ kauf von Getraide und Kartoffeln in den Häusern bis auf Weiteres in der ganzen Pfalz verboten; doch finden bei Bäckern, Müllern und Mehlhändlern zum Ankauf ihres eigenen Bedarfs Ausnahmen statt. Sodann darf kein Getraide mehr über die Gränze der Pfalz, und zwar selbst nicht nach Frankreich gegen Bezahlung des Ausgangszol les, ausgeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmun— gen dieses Reskriptes unterliegen strenger gerichtlich- polizeilicher Be⸗ strafung.

Königreich Sachsen. Es ist nachstehende Verordnung, das Verbot des Branntweinbrennens betreffend, erschienen:

„Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen ꝛc. c.“, finden Uns durch die ungewöhnlich hohen Preise des Getraides, der Kartoffeln und mehrerer anderer Nahrungsmittel be⸗ wogen, das Brennen des Branntweins aus Getraide oder Kartoffeln, vorläufig vom 1. Mai bis mit Ende Oktober dieses Jahres, hier⸗ durch zu verbieten, mit der Bestimmung jedoch, daß die betriebsplan= mäßig für den Monat April dieses Jahres bei Erlassung dieser Ver⸗

ordnung bereits angemeldeten, aber erst im Monat Mai dieses Jahres

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Freitag den 305m April.

27.

Das Ministerium des Innern hat am 25. April nachstehende Bekanntmachung, die Getraide⸗Theurung betreffend, erlassen:

„Die hohen Preise des Getraides und mancher anderen unentbehrlichen Lebensmittel haben in den letztvergangenen Tagen in mehreren Städten des benachbarten Auslandes Veranlassung zu unruhigen Bewegungen und Aus⸗ brüchen roher Gewaltthätigkeit gegeben, durch welche die öffentliche Ordnung gestört, ja selbst das Privat⸗Eigenthum angegriffen worden ist.

„Wohl lastet der Druck der Zeit schwer auf einem großen Theil unse⸗— rer Bevölkerung; aber Jeder, welcher Klasse er auch angehöre, muß es ein⸗ sehen, daß ein Uebel, nicht herbeigeführt durch menschliche Willkür, nicht abwendbar durch menschliche Vorsicht, ja, in solchem Umfange nicht einmal vorauszusehen durch menschlichen Scharfblick, sondern hervorgegangen aus einem Zusammentreffen ungünstiger, fast über ganz Europa verbreiteter Witterungs-Einflüsse, durch gewaltthätiges Eingreifen in den Gang der Verhältnisse nicht gemildert, wohl aber verschlimmert, ja bis zu einer in ihren traurigen Folgen nicht zu berechnenden Höhe gesteigert werden kann.

„Der Sinn für Recht, Gesetz und Ordnung, tief begründet im sächsi= schen Volk und gekräftigt durch die Verfassung, giebt dafür Bürgschaft, daß auch in dieser Zeit der Noth bei uns der öffentliche Rechtszustand unge⸗ fährdet bleiben, daß Jeder Recht und Eigenthum des Anderen ehren und heilig halten werde.

„Nicht also eine Besorgniß, eine Mahnung nur möchte das unterzeichnete Ministerium aussprechen, wenn es dringend vor Abwegen warnt, wie die oben bezeichneten; wenn es jeden Einzelnen auffordert, vor⸗ sichtig zu sein in Wort, in Rath und That, damit nicht die Spannung er⸗ höht, die Unruhe der Gemüther vermehrt und so die Noth vergrößert werde.

„Die Regierung, unterstützt von der Thätigkeit und Pflichttreue aller Behörden und vieler Einzelnen, ist unablässig bemüht, Hülfe zu bieten, wo Hülfe Noth thut, dem Lande jede irgend erreichbare Hülfs quelle aufzuschlie⸗ ßen und so mittelbar und unmittelbar für Beschaffung des Bedürfnisses, so weit sie es vermag, zu sorgen; aber erfolglos müßte Alles sein, wenn die gesetzliche Ordnung verletzt, wenn Handel und Wandel in seinen gewohnten Bahnen gestört, wenn der Produzent und Gewerbsmann auf un⸗ seren Märkten in seiner Person und lin seinem Eigenthum sich gefährdet glauben und daher von deren Besuch sich zurückgeschreckt sehen müßte.

„Es giebt in der Zeit der Noth keine bessere Hülfe, als: Selbstbeherr⸗ schung, gefaßtes Ertragen der gebotenen Entbehrungen, umsichtige und be⸗ sonnene Benutzung der in der Nähe und Ferne sich darbietenden Hülfsquel- len, ganz besonders aber gewissenhaftes, bis ins Kleinste haushälterisches Gebahren mit den vorhändenen Lebensmitteln aller Art; endlich: ein thätiges, allem Eigennutz fremdes Verhalten der Vermögenden und Besitzen⸗ den, gegenüber ihren minderbegünstigten Mitbürgern.

„Von allen Behörden seines Ressorts und jedem einzelnen Mitgliede derselben endlich fordert und erwartet das Ministerium, daß sie von früh bis spät auf ihren Posten sein, überall, wo es nöthig ist, helfend, verstän⸗ digend, rathend eingreifen, ihren Mitbürgern mit dem Beispiel fester, be— sonnener Haltung vorangehen, endlich aber eben so jedes widerrechtliche, betrügerische Gebahren, wie jeden Versuch gewaltsamer Selbsthülfe, mit dem

ganzen Nachdruck des Gesetzes und Hintansetzung jeder persönlichen Rück= sicht zu begegnen wissen werden.“

Großherzogthum Baden. Die neueste Nummer des Regierung s-Blattes enthält das nachstehende provisorische Ge— setz, die Ausgangs- Zölle für Getraide u. s. w. betreffend:

„Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Her zog von Zähringen. Im Hinblick auf das immer noch anhaltende Steigen der Fruchtpreise und auf die ungeachtet der dermaligen Aus gangszölle fortdauernde beträchtliche Ausfuhr von Getraide und Mehl; nach Ansicht der deshalb mit Bayern und Württemberg gepflogenen, auf die Zollvereins Bestimmungen gegründeten weiteren Verabredung, haben Wir beschlossen und verordnen provisorisch, wie folgt: Art. 1. Das Gesetz vom 23. Okt. v. J., die Erhebung eines Ausgangszolles für Getraide und Mehl betreffend, sammt den zugehörigen Vollzugs-Verord⸗ nungen vom 1sten und 26sten vorigen Monats, tritt außer Kraft. Art. 2. Bei der Ausfuhr von Getraide, Hülsenfrüchten, Mühlen⸗ Fabrikaten und Brot über die Zollvereins-Gränze des Großherzog⸗ thums werden nachstehende, in die Zollvereins-Kasse fließende Aus gangszölle erhoben: von Weizen, Kernen und Hülsenfrüchten für das badische Malter 12 Fl.; von Roggen, Mais und anderen nicht besonders genannten Fruchtgattungen für das badische Malter 10 Fl.; von Gerste für das badische Malter 8 Fl.; von Dinkel (Spelz) für das badische Malter 5 Fl.; von Hafer für das badische Malter 4 Fl.; von Mehl und anderen Mühlenfabrikaten für den Centner 6 Fl. 40 Kr.; von Brod 5 Il. Art. 3. Gegen⸗ wärtiges Gesetz tritt sogleich in Wirtsamkeit.“

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Am 24. April sind, der Großherzoglichen Verfügung gemäß, in allen Ge⸗ meinden des Großherzogthums die Frucht- und Mehlvorräthe amtlich aufgenommen worden. Es haben sich zu diesem Zweck die Bürger—⸗ meister oder Beigeordneten, nebst einem oder zwei Gemeinde⸗Räthen, unter Beistand der Ortspolizei, zu allen Produzenten, Frucht und Mehlhändlern, Bäckern 2c. begeben, bei denselben genaue Einsicht von ihren Vorräthen genommen und den Betrag derselben aufge zeichnet. Bei mehreren Produzenten ꝛe. sollen bereits verheimlichte Vorräthe aufgefunden worden sein.

Oesterreichische Monarchie.

Krakau, 26. April. In Verfolg der Bekanntmachung vom 27. Januar d. J., durch welche die Gegenstände bezeichnet wurden, die als die eines Staats-Monopols der ausschließenden landesfürst⸗ lichen Verfügung für den Staatsschatz vorbehalten bleiben, und mit Beziehung auf die S§. 2 und 5. dieser Bekanntmachung werden heute hier die nachfolgenden, von der Hofkammer festgesetzten Bestimmun—⸗ gen zur öffentlichen Kenntniß gebracht: ;

§. J. Vom Tage dieser Bekanntmachung angefangen, treten Lie Be⸗ stimmungen der Zoll.! und Staats -Monopols Ordnung und des Gefalls Strafgesetzes vom 11. Juli 1835, insoweit beide Gesetze auf das Taback⸗, Pulver- und Salpeter- Monopol Bezug haben, so wie das Pulver- und Salpeter-Patent vom 22. Dezember i867, dann der dem allgemeinen Zoll Tarife angehängte Tarif über die im S. 443 der Jol und Staate Mo nopols-Sidnung bezeichneten Licenz-Gebihren in Würlsamkeit., Ter Tarif in Betreff des Tabackgefälles befindet sich im ere. b 5 2. Von dem heutigen Tage an ist es im Gebiete von Krakau verboten, a auf irgend eine Art, sei es zum eigenen Gebrauche, oder, für ,,, ,. oder zum Verbrauche, zuzubereiten und zu diesem Iwecke eine Gewerbe Unternehmung einzurichten oder zu betreiben. Der Tabacbau wurde bereits mittelst Be⸗ kanntmachung vom 21. März d. J. na e, verboten. S. 3. Die Ge⸗ werbtreibenden, welche sich bisher mit dem Verlaufe oder mit der Bereitung des Tabacks beschästigten, so wie alle übrigen Bewohner von Krakau und dessen Gebiet, wurden bereits unterm 23. Februar I. J. angewie⸗ sen, über die' in ihrem Besitze oder in, ihrer Verwahrung befindlichen Tabackvorräthe ein vollständiges Verzeichniß bei der Kaiserlichen Gefällsͤbe⸗

hörde bis zum 20. März d. J. zu überreichen. Die Gefällsbehörde wird