nunmehr den Stand dieser Tabackvorräthe durch eine am 1. Mai I. J.
, und binnen zehn Tagen zu vollendende Untersuchung erheben, und zwar gleichzeitig mit der in Folge der ed, e, vom 12. Fe⸗ bruar J. J. angedeuteten amtlichen Konstatirung der vorhandenen Waaren⸗ vorräthe, worüber, wie bereits angeordnet worden ist, die Erklärungen spä= testens bis 30. d. M. überreicht werden müssen. S. 4. Den jetzt zum Handel mit Taback berechtigten Personen wind nur noch gestattet diesen dandel aus den in ihrem Besitze besindlichen Vorräthen ohne Rückhsicht uf g, Ursprung derselben, noch bis Ende April sortzusetzen; 8. 56. Vom 6. Dia; d. J. angefangen, darf nur der aus den n,, , des Staats- älls be ogene Taback, und zwar nur von durch die an, , n. ierzu amn ch berechtigten Personen verkauft werden. . . * es nur gestattet, den Taback von soschen mit der Berechtigung zum . 6 . kaufe betheiligten Personen an sich zu bringen. Die Gefalls Vehörde wir n, g j den hierzu geeigneten Orten und in dafür Sorge tragen, daß an Hierzu g ; l ,,,, erheischt, Taback-Verschleißer bestellt werden. 5. 6. Für die nach Ablauf der im S. 2. ausgesprochenen Frist unabgesetzt gebliebenen Vorräthe sind die gesetzlichen Abgaben an Zoll⸗ und Licenz Gebühren zu entrichten. S. 7. Von dieser Verpflichtung ist nur derjenige Taback ausgenommen, welcher als aus einer Gefälls Fabrik her= stammend erkannt, oder von welchem nachgewiesen wird, daß er aus einer Verschleiß Niederlage des Staatsgefälls bezogen worden sei, — ferner die Borrdthe dersenigen Privatpersonen, welche weder eine Krämerei, oder einen Handel, noch ein Gast⸗ oder Kaffeehaus - Geschäft betreiben, insofern diese Vorräthe einen den persönlichen Verhältnissen ihres Inhabers angemessenen sechsmonatlichen Bedarf nicht übersteigen. S. 8. Es ist Jedermann e fn, durch Uebergabe des innehabenden Taback⸗Vorrathes in gefällsamtliche Verwahrnng den Eintritt der im 8. S ausgesprochenen Verpflichtung zur Ger, nn nt htung aufzuschieben. Die auf Ansuchen der Partei in die amtlichen Magazine übernommenen Taback-Vorräthe werden durch ein vol— les Jahr von Entrichtung des Lagerzinses befreit bleiben. Die Vor— kehrungen und Arbeiten, welche nöthig sein sollten, um das in die amtlichen Magazine hinterlegte Taback-Material vor Verderben zu bewahren, bleiben dem Deponenten überlassen und sind von densel⸗ ben auf eigene Kosten zu vollziehen, indem die Gefälls Verwaltung in die⸗ ser Beziehung keinerlei Haftung übernimmt. §. 9. Den Kaufleuten, Krä— mern und denjenigen Gewerbtreibenden, welche sich bisher mit der Berei⸗ tung und dem Verkaufe des Tabacks beschäftigten, wird gestattet, den Ta— back, für welchen sie die vorgeschriebene Joll⸗ und Licenz-⸗Gebühr berichtig⸗ ten, während des Zeitraums von drei Monaten, vom 1. Mai d. J. an gerechnet, in Partieen, die nicht unter einem wiener Pfunde Schnupf⸗- oder Rauchtaback und nicht unter funfzig Stück Cigarren sein dürfen, an andere Personen zu deren eigenem Gebrauche zu verkaufen. Sie werden jedoch verpflichtet sein, dem Käufer zur 2 eine Bezugsnote aus⸗ zufertigen, in welcher die Gattung und Menge des verkauften Ta— backs, dann der Tag des Verkaufes genau angegeben ist, und außerdem über diese Verkäufe eigene Handels- und Gewerbsbüicher unter gefällsamtlicher Aussicht zu führen. S. 10. Wenn der Tabackvorrath, insoweit derselbe nicht aus einer Kaiserlichen Gefällsfabrik herstammt, oder aus einer Verschleiß⸗ Niederlage des Staates bezogen wurde, von dem Inhaber desselben in das Ausland geschafft und der wirklich stattgefundene Austritt vorschriftsmäßig nachgewiesen wird, so entfällt von Seiten der Gefällverwaltung jeder An⸗ spruch auf die Entrichtung der im S. 6 bezeichneten Gebühren. S§. 1. Im Falle eine Partei nachzuweisen vermöchte, für eine bestimmte, zu ihrem Vorrathe gehörige Tabackmenge bereits eine österreichische Durchfuhrsgebühr beim Bezuge der⸗ selben entrichtet zu haben, so soll der Betrag dieser letzteren in die nach den Bestimmungen des 8. 6 zu leistende Zahlung eingerechnet werden. S8. 12. Der Kaiserlichen Vameral⸗Bezirks⸗Verwaltung in Krakau wird das Necht eingeräumt, den Parteien, welche nicht zum Stande der Gewerbtrei— benden gehören, und welche den nach Ablauf der im S. A festgesetzten Frist verbliebenen Tabackvorrath zur freien Disposition in Prisaibesitz, zu behalten wünschen, zur Abstattung der im 8. 6 bezeichneten geseßlichen Gebühren auf ihr Ansuchen Zahlungsfristen zu bewilligen, welche je⸗ doch den Zeitraum eines Jahres nicht übersteigen dürfen, insofern 2 belannten Vermögens -Verhältnisse eine Gefährdung des Staats-Schatzes durch diese Zufristung nicht besorgen lassen. S. 13. Der nach Verlauf der im S§. 4 ausgesprochenen Frist im Privat-Besitze vorgefundene, nicht aus einer Kaiserlichen Gefälls-Fabrik herstammende, oder nicht aus einer Ver— schleiß⸗ Niederlage des Staats- Gefälls bezogene Taback wird, insofern der Inhaber desselben sich über die Bezahlung der nach 8. 6 dafür zu entrich= tenden Gebühr, oder über die im S. 12 angedeutete amtliche Bewilligung, dieselbe in Fristen abzustatten, auszuweisen nicht vermöchte, als im Schleich“ handel eingebracht angesehen und nach den Bestimniungen des Gefälls— Strafgesetzes behandelt. S. 14. Die das Pulver- und Salpeter⸗Monopol betreffenden besonderen Vorschriften werden einer besonderen Bekanntmachung vorbehalten. Der Verschleiß des Pulvers bleibt vor der Hand unbedingt
verboten. 3 d nrif
der Zoll- und Licenz-Gebühren, welche für die aus dem Auslande oder aus Ungarn eingebrachten Tabacke zu ent— richten sind. Maßstab. Betrag. ö I) Die Zollgebühr für einen wiener Centner sporco Tabackblätter aller Art, derlei Geitz und Stängel — aug Ungarn. 1 , , , . Für einen wiener Centner sporco Taback⸗Fabrikate, auch Tabackmehl und Tabackststaub — aus Ungarn 2 h) Die gien ch für ungarische, siebenbürgische und andere inländische rohe Tabackblätter, so wie Rauch⸗ und i,, fer⸗ ner für ausländische, auf gesetzmäßige Art in das dem Taback-Monopole unterliegende Staats- Gebiet eingebrachte rohe Taback— blätter k 1 Pfund Für ausländische rohe Tabackblätter, welche Netto nicht auf dem gesetzlichen Wege eingebracht wurden, so wie aus ländische Rauch- und Schnupftaback⸗Fabrikate . ö 155 *
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 22. April. Se. Majestät der Kaiser hat unterm Hten d. M. folgenden Gnadenbrief an den Commandeur der 1Isten Brigade der 20sten Infanterie⸗Division, General-Major Für— sten r ew, gerichtet:
„Der e e,. des abgesonderten kaulasischen Corps hat vor Uns Zeugniß abgelegt über die von Ihnen im Oktober des verflossenen Jahres beim Sturme der Aule Aimaki und Kutaschi an den Tag gelegten . Anordnungen, wo Sie vermöge des raschen Vordringens der Stum-⸗Kolonne und Ihrer persönlichen nn, den Schaaren Schamil's
eine dliche Niederlage beibrachten. Zur Belohnung dieser That er— . * Sie zum Nitter des St. Wladimir⸗Ordens zweiter Klasse,
essen Insignien Wir nen hierbei übersenden und Ihnen mit Unserer . t h verbleiben. eg .
Der Wirkliche Staatsrath Graf, Ehreptowitsch ist 6 außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Hofe Sr. Majestät des Königs beider Sicilien, an Stelle des Mitgliedes des Reichsrathes, Geheimeraths Grafen Potozki, welcher 1 seine Bitte dieser Function enthoben wird, und der General⸗Lientenant
uroff J. . außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
iter am Hofe Sr. Majestät des Königs von Hannover ernannt. Der Reichsrath hat in seiner n ,, ,, Antrag des Fin en ers, die Ausscheidung einer bis auf 30 Millionen Silber. Rubel sich belaufenden Summe aus dem Einlösungs⸗Kapitale der Expedition der Kredit- Blllette zum ginkauf öffentlicher Fonds betreffend, durchgesehen und in Betracht der Zweqdmäßigkeit bieser Maßregel, die ein beguemes und vorteilhaftes Mittel an die Hand iebt, von jenem so e nn n (mehr als 11 Millionen Silber- . betraggnden) Kapitalt, Las biher todt dalag, für den Staat eutenden Gewinn zu ziehen, kein Hinderniß gefunden, dieselbe zu=
zulassen, wofern nur der bezeichnete Gewinn ausschließlich . Til⸗
ung verschiedener Staatsschulden verweudet wird. Unter diesem Ge⸗ sih b pn nl. gewährt diese Maßregel nach der bekannt gemachten Auseinandersetzung folgende Resultate:
1) Das Einlösungs- Kapital erleidet in seinem Bestande keine Vermin⸗ derung, es wird nur ein Theil der dasselbe bildenden klingenden Münze mit eben so viel festen, einen gleichen Werth habenden und außerdem eine fortlaufende Rente bringenden e. vertauscht, die in Europa allgemeinen Kredit genießen; 2) die Masse klingender Münze des Einlösungs-Kapitals bleibt auch nach der Ausscheidung des zum vorerwähnten Ankauf von Fonds bestimmten Theils noch so groß, daß im Hinblidãh auf die Erfahrung und den Vorgang ausländischer Banken eine Unterbrechung in der Einlösung der Krediütbillette nicht zu befürchten steht; aber auch wenn die Nothwendigkeit, die Menge der klingenden Münze des Einlösungs- Kapitals zu vermehren, eintreten sollte, bieten die erwähnten Fonds dazü alle Bequemlichkeit, indem sie ohne Verzug gegen baares Geld verkauft werden können; und 3) verspricht die Verwendung des aus dergleichen Operationen er— wachsenden Gewinns ausschließlich zur Tilgung der Staatsschulden der Regierung neue Mittel, anderen auf ihr lastenden Verbindlichkeiten zu ge⸗ nügen, und somit eine entsprechende Erleichterung der Volksklassen. In Betracht dessen hat der Reichs- Rath sein Gutachten dahin abgegeben: 1) Aus dem gemäß der Artikel 7 und 17 des Kaiserlichen Manifestes vom 1. Juli 1843 zum Einwechseln der Kreditbillette gegen klingende Münze gegründeten Kapitale bis zu 30 Millionen Silber-Rubel zum allmäligen Ankauf öffentlicher Fonds, sowohl russischer, als fremder, hier und im Auslande, auszuscheiden. 2) Diese Fonds, so viel deren zu dem erwähn— ten Kapitale erworben werden, in einer der auf ihren Ankauf verwendeten gleichen Summe zuzuzählen und sie zusammen mit dem baaren Gelde aufzubewahren. 3) Die Interessen oder die fortlaufende Rente die— ser Fonds, desgleichen auch überhaupt alle aus diesen Operatio— nen erwachsenden Einnahmen zur Tilgung der inneren und äußeren Staatsschulden zu verwenden; für den Fall, daß die gekauften Fonds bis zu 2 oder 3 pCt. unter den Preis, zu dem sie erworben sind, fallen, einen Theil der bezeichneten Rente dem Einlösungs-Kapital zuzuzählen, bis zur Ausgleichung des Laufpreises, und sodann nur den Rest der Einnah men zur Tilgung der Staats-Schulden zu verwenden. 4) Wenn zum Ein— wechseln der Kredit Billette eine Vermehrung des Vorraths an klingender Münze nothwendig erscheinen sollte, die gekauften Fonds unverzüglich durch deren Verkauf an den europäischen Börsen in baares Geld umzusetzen. 5) Wenn bei dem Verkauf eines Theils der Fonds oder bei der Einlösung derselben in Folge von Ziehungen weniger als die Summe realisirt wer— den sollte, in welcher sie bei dem Einlösungs-Kapitale angeschlagen sind, die fehlende Summe gleichfalls aus der von ihnen überhaupt gezogenen Rente und für den Fall, daß diese unzureichend sein sollte, aus dem Reichs Schatze zu ergänzen.
Se. Majestät der Kaiser hat dieses Gutachten des Reichs-Raths unterm 12ten d. genehmigt.
1 9n i rY e i ch
Paris, 25. April. Der König hat den Ehe-Kontrakt des Generals Lamoricire mit Fräulein von Auberville (Tochter eines rallürten Legitimisten) eigenhändig unterzeichnet. — Eine Königliche Verordnung vom 20sten d. verleiht dem Maler H. Lehmann, aus Kiel gebürtig, die französischen Bürgerrechte.
Nach einer aus Al giẽr eingegangenen telegraphischen Depesche vom 20. April ist die Unterwerfung Kabyliens und des Dschur— dschura nun vollkommen gesichert und geordnet. Die Gebirgsvölker erklären sich als Frankreich unterthänig und tributpflichtig. Ihr jährli— cher Tribut soll in zwei Raten erhoben und nach Algier eingesandt werden. Sie wollen keinen Feind Frankreichs mehr in ihren Gebirgen aufnehmen. Die Europäer sollen einzeln mit voller Sicherheit nach dem Innern des Landes reisen können; die Stämme verpflichten sich, die Stra— ßen frei und sicher zu erhalten. Dagegen macht der General-Gou— derneur sich im Namen Frankreichs verbindlich, keine Truppen-Kolonnen in diese Gegend eindringen zu lassen. Auf diese Weise wird nun die vielbe sprochene Expedition nach Kabylie nunnöthig, und der Streit, der sich darüber zwischen der Budgets Kommission und dem Kriegs Minister erhoben hatte, ist erledigt. Das unterworfene Land bildet ein Dreieck, dessen Grundlinie sich am Meere von Dellys bis Bugia erstreckt, und deffen Spitze zu Sctifist. Bugia und Dschidschelli, die beiden natürlichen Häfen von Setif, waren seit funfzehn Jahren von der Landseite blokirt. Von nun an wird Setif, daß sich bis jetzt über Konstantine verproviantirte, diese beiden Mündungen haben, und es ist bereits ein französischer Transport von Bugia nach Setif durch die Kabylen be— fördert und nach seiner Bestimmung gebracht worden. Auch hat der europäische Handel nun Zugang in diese bisher verschlossene Gegend, und der Dschurdschura bietet reiche Eisenminen.
Die Deputirten-Kammer hat gestern den Antrag der Herren Falloux und von Quatrebarbes auf Modification des Gesetzes über die Vizinalwege verworfen und dann die Diskussion über Bittschrif— ten eröffnet, welche die unverzügliche Abschaffung der Sklaverei in den Kolonigen ohne alle Entschädigung der Eigenthümer beantragen.
Der Minister-Rath hat sich mit der Eisenbahn-Frage beschäf tigt. Die Minister sind für die möglichst geringe Einmischung der Regierung und gegen jede Geldhülfe. Die Bahnen von Paris nach Straßburg und von Tours nach Nantes sollen gar keine Hülfe er— halten, die von Paris nach Lyon und von Bordeaux nach Cette eine Verlängerung des Pacht-Kontraktes und die von Dieppe nach Fé— camp eine Verlängerung der Konzession.
Die Presse meldet, daß der Schatz, dessen Guthaben bei der Bank kürzlich auf 4 Millionen geschmolzen war, wieder 25 Millionen auf seinem Conto habe, und daß auch der Baar-Vorrath der Bank sehr vermehrt sei. —
Die Presse theilt eingetroffene Nachrichten aus Otaheiti bis zum 9. Februar mit. Die Eingeborenen hatten sich endlich dem neuen französischen Gouverneur kurze Zeit nach dessen Ankunft unterworfen. Der Frieden und das gute Einvernehmen waren überall wiederher⸗ gestellt; jedoch weigerte sich die Königin Pomareh noch immer, nach Otaheiti zurückzukehren, und hatte ihren Wohnsitz fortwährend auf der Insel Rajatea. .
Gegen den Gesetz-Entwurf über die geheimen Fonds haben sich bereits fünf Redner eingeschrieben, nämlich die Herren Ledru-Rollin, Quatrebarbes, Genoude, Lherbette und Mauguin.
Der QOberst-Lieutenant Courby de Cognard, der so lange Abd el Kader's Gefangener war, ist in Paris angekommen. Der König lud ihn sogleich zur Tafel, und Abends mußte er der Königlichen Familie die Abenteuer seiner Gefangenschaft erzählen. Am anderen Tage empfingen ihn die Herzoge von Nemours und Aumale in be— sonderer Audienz; auch die Herzogin von Orleans ließ ihn zu sich bitten und stellte ihn dem Grafen von Paris vor.
Die Presse weist in einem Artikel über die Remusatsche Pro⸗ position darauf hin, daß die Majorität von 98 binnen Monatsfrist um die Hälfte geschwunden. Das sei denn doch ein in Erwägung zu nehmender Punft, zumal nachdem vorher noch Herr Guizot, die Berathung des Remusatschen Vorschlages während, der Dauer dieser, Legislatnr zugesagt habe. Er scheine nur eine Frist von ein bis zwei
Jahren gewünscht zu haben. Dlese Konzession im letzten Augenblicke,
welche so grell mit dem Tone kontrastire, welchen man vor einigen e. 9 angestimmt, habe nämlich verschiedene Mitglieder bewo⸗ en, bis dahin ihre günstigen Stimmen der Frage vorzubehalten. ußerdem fehle es nicht an 2 en Leuten, welche einen Minister⸗ wechsel nicht bei einer Frage herbeiführen helfen wollten, die ihnen von untergeordnetem Rang erscheine. Drittens endlich dürfe man nicht vergessen, daß unter den 219 Stimmen gegen die Erwägung
des Antrags wenigstens die von 100 Beamten gewesen, deren Pri— vat⸗Interessen in Betracht kämen.
Herr Edgar Quinet erklärt in einem Schreiben an die Zeitun— gen sowohl seinen Kollegen am Colläge de France wie der studiren—⸗ den Jugend, daß er nie aufgehört habe, gegen die ministerielle Maß— regel zu protestiren, welche ihm seine Vorlesungen unmöglich mache. Nachdem er auf alle Weise die Unterrichtsfreiheit vertheidigt, habe er indessen, und damit nicht Gelegenheit geboten werden, einen Stell⸗ vertreter für ihn zu ernennen, Herrn Damas-Hinard selbst als sol—⸗ chen vorgestellt, und so müsse er um so mehr die diesem durch Cha⸗ rakter und Verdienst ausgezeichneten Manne jüngst widerfahrene Be— leidigung bitter beklagen.
Ueber einen Unfall, der sich auf der Nordbahn zugetragen haben sollte, waren an der Börse beunruhigende Gerüchte verbreitet, die auch einen Augenblick auf die Bahn-Actien nachtheilig wirkten. In dessen hat man bald erfahren, daß der ganze Vorfall von keiner Be⸗ deutung ist. Der von Brüssel kommende Zug traf nicht, wie er sollte, um 7 Uhr, sondern erst drei Stunden später ein. Er war in dem Bahnhof von Amiens durch eine Lokomotive, die aus den Schienen gegangen war, aufgehalten worden. Eine weitere Verzögerung fand bei St. Just statt. Hier war nämlich durch die Unvorsichtigkeit des Conducteurs ein Wagenzug mitten auf der Bahn stehen geblieben. Der Führer des Passagierzuges hatte denselben aber frühzeitig genug bemerkt und ließ langsamer fahren, so daß nur ein leichter Zusam⸗ menstoß stattfand, den die Reisenden kaum bemerkten. Bei dem An⸗ hängen einer Lokomotive, die man von Clermont zu Hülfe geholt hatte, gerieth der Führer des Passagierzuges durch Unvorsichtigkeit zwischen die Lokomotive und den ersten Waggon des Waarentrains und wurde zerquetscht.
Großbritanien und Irland.
London, 24. April. Ihre Majestät die Königin hielt heute im Buckingham-Palast eine Geheimeraths⸗-Sitzung, welcher unmittel⸗ bar darauf eine Berathung der Kabinets⸗Mitglieder im auswärtigen Amte folgte. . .
Napoleon Louis Bonaparte hat der Times einen vom 22. April datirten Brief zugeschickt, um, wie er sagt, die verleumderischen Be⸗ hauptungen des Barons Leconteur in der Sitzung der französischen Deputirtenkammer vom 17ten d. M, in ihr rechtes Licht zu stellen. „Jener Deputirte“, sagt der Briefsteller, „hatte die T reistigkeit, zu versichern, ich hätte 1836 mein feierliches BVersprechen, auf das hin mir Begnadigung zu Theil geworden, gebrochen.“ Dieselbe Ver leumdung habe vor einigen Monaten Herr Capesigue im neun ten Bande seines Werkes: „Europa seit der Thronbesteigung Ludwig Philipp's“, in die Welt geschleudert. Darum sehe er lch abermals genöthigt, zur Widerlegung der Bosheit aufzutreten. 8 ie französische Regierung“, fährt er fort, „machte, 1836 keinen Ver such, mit mir über Bedingungen wegen meiner Freilassung zu unterhandeln; denn sie wußte sehr wohl, daß ich eine feierliche Untersuchung vor den Gerichten einem bloßen Freilassen vorzog. Fs wurde mir damals nichts abverlangt, aus dem einfachen Grunde, weil man mir nichts abzuverlangen hatte. Auch kann ich mich später zu keiner Konzession verstanden haben, da ich die Regierung um keine Konzession angefleht habe. ⸗ Demgemäß war der General-Prokurator, Herr Frank Carre, bei Verlesung der Anklage⸗-Akte vor dem Pairshofe im Jahre 1810 zu dem Cingeständ niß genöthigt, daß meine Freilassung von 1836 eine unbedingte ge⸗ wesen. Als ich daher 1837 nach Europa zurückkehrte, g me ei sterbenden , die Jugen zu schließen, stand mir keinerlei mora lische Verpflichtung im Wege. ö J
. Die d , gil um. hat acht Pressen ö * einer Minute 60 Schläge machen und in einer Stunde 3600 Münzen ä fern, —
Die Verordnung der Vereinigten Staaten über ah lu wan geren ; wesen hat hier unker den Rhedern, nicht geringe Unzufriedenheit er⸗ regt, zumal da in dem gegenwärtigen Moment die Aus wanderung einen größeren Impuls als jemals gewonnen hat, indem gegenwãär tig die Auswanderer von Liverpool zu Tausenden an einem Tage er pedirt werden. In Liverpool hat denn auch bereits vorgesteru eine Versammlung von Rhedern stattgehabt, in welcher beschlossen worden ist, eine Deputation an Lord Palmerston abzusenden, damit derselbe einen Aufschub für den Eintritt der neuen Verfügung über den 31. Mai hinaus erwirke, weil dieselbe sonst auf die Ausführung aller jetzt schon abgeschlossenen Verträge zur Beförderung von Auswanderern überaus nachtheilig einwirken müsse. Im UeVbrigen aber äußerte sich in jener Versammlung im Allgemeinen die Ansicht, daß die amerika— nische Verordnung nur zum Vortheile Englands und seiner Rhederei dienen werde, da sie den Strom der Auswanderung nothwendiger— weise nach Kanada lenke, auf welcher Fahrt natürlich die britischen Schiffe vorzugsweise werden benutzt werden.
8elg ien.
Brüssel, 25. April. Unter den Arbeitern am Kanal von Deynze nach Schipdonck ist eine Emeute ausgebrochen, welche die Herbeiziehung von Truppen aus Gent nothwendig gemacht hat.
Der Nachtdienst auf der Eisenbahn zwischen hier und Köln wird nicht, wie mehrere Journale behauptet haben, schon mit dem 1. Mai l. J.,, sondern erst später, und zwar, wie man sagt, nicht eher als Anfang künftigen Jahres beginnen.
D änem ar n.
Kopenhagen, 24. April. (A. M.) Der hiesige Magistrat hat den Bürger⸗Repräsentanten vorgeschlagen, daß die Hauptstadt bei der Regierung darauf antragen möge, den Belauf der Mahl-Steuer und Consumtions-Abgabe für einen gewissen Zeitraum, nämlich bis Ausgang September, zur Verfügung der Kommunal-Verwaltung zu stellen, um damit auf die zweckmäßigste Weise denen zu Hülfe zu kommen, die am meisten von der Theurung leiden. Die Bürger— Repräsentanten haben in der vorgestrigen Versammlung diesen Vor— schlag angenommen, und der Antrag befindet sich wahrscheinlich schon in den Händen des Königs.
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Nom, 18. April. (A. 3.) Der vom 265. März datirte Hir—⸗ tenbrief des Papstes zu Gunsten der armen Irländer (epistola enw cyclica ad implorandum pro regno Hierniae divinum auxilium) wurde gestern in 30, 000 Exemplaren an alle Patriarchen, Primaten, r chi und Bischöfe versandt. Nach Vorgängen aus alten und neuen Zeiten handelt es sich nicht blos um Spendung geistlicher Wohlthaten, sondern um Ausübung der Pflicht christlicher Mildthä—⸗ tigkeit gegen ein bedrängtes christliches Volk. Gleich auf die erste Nachricht von der Hungersnoth in Irland hatte der Papst sowohl öffentliche Gebete in den römischen Kirchen verordnet als Geistlichkeit und Volk zu Almosen ermahnt und das theils von ihm selbst bei— a theils in Rom gesammelte Geld an die irländischen Erz—
ischöfe zur Vertheilung übermacht. Da inzwischen täglich die be⸗ trübendsten Berichte von, dem fortdauernden, ja eher noch wachsenden Elend Sr. Heiligkeit zukommen, so' hat der Papst, umal in Betreff der unwandelbaren Anhänglichkeit des irländischen Klerus und Volks an den apostolischen Stuhl, so wie ihrer in den schwierigsten Zeiten bewährten Standhaftigkeit in Bekenntniß
der katholischen Religion, auch ber Verdienste des irländischen Klerus um Ausbreitung derselben drei Bettage ausgeschrieben, um den barm— herzigen Gott anzurufen, daß er das irländische Volk aus so großier Noth befreien, auch ein solches Unglück von den übrigen Ländern Eu⸗ ropa's abwenden möge. Den Gläubigen, welche diesen Gebeten bei⸗ wohnen, sind zur Aufmunterung Indulgenzen zugesichert; die Bischöfe aber werden aufgefordert, das Volk zu reichlichem Almosen für die Irländer zu ermahnen, eingedenk des Worts des heiligen Ambrosius, daß die „Schönheit des Reichthums nicht in weltlicher Herrlichkeit, sondern in der Ernährung der Armen bestehe“.
Spanien.
S3 Madrid, 19. April. Im Laufe des gestrigen Tages trafen zwei Couriere von Badajoz und einer von Coruna hier ein. Während der Nacht ging darauf, wie verlautet, an die an der por— tugischen Gränze zusammengezogenen Truppen der Befehl ab, sich zur Verfügung des portugiesischen Marschalls Saldanha zu stellen. Vor einer Stunde ist ein starker Artillerie Park von hier nach jener Rich— tung abgegangen. Es scheint keinem Zweifel zu unterliegen, daß die portugiesischen Rebellen, welche in Sines und Algarbien landeten, in Verbindung mit der Mannschaft des Grafen Mello die Stadt Setubal besetzt haben.
Diesen Morgen trafen über Cadix Briefe aus Lissabon vom 13ten hier ein. Ihrem Inhalte zufolge, hätte der spanische Ge schäftsträger das im Tajo vor Anker liegende Kriegsschiff „Villa de Bilbao“ mit den am Bord befindlichen Truppen zur Verfügung der pPortugiesischen Regierung gestellt. Einige Briefe geben sogat an, daß bereits 300 Mann dieser spanischen Truppen 'in Lisfabon ans Land gesetzt wären, und daß die spanische der Junta von Porto hätte anzeigen lassen, es würden 12,000 Spanier diese Stadt angreifen, falls die Junta sich nicht unter den durch die Königin von Portugal aufzustellenden Benn dingungen unterwürfe. Die englische Regierung soll dagegen der Königin folgende Punkte als Grundlagen einer mit den Rebellen ab zuschließenden llebereinkunft vorgelegt haben: Amnestirung sämmtli cher Insurgenten und Wiedereinsetzung derselben in ihre früheren Würden und Aemter, Ernennung eines Ministeriums, von welchem sowohl Cabralisten wie Septembristen ausgeschlossen bleiben sollen, und schleunige Einberufung der Cortes. .
bereinigte Staaten von Nord-Amerika
London, 23. April. (B. H.) Heute Morgen ist in Liver pool das Paketschiff „Rainbow“ mit Nachrichten aus New Nork bis zum 3. April eingetroffen. Sie melden, daß am 9. März 12,000 Mann amerikanischer Truppen und Matrosen unter General Scott und Commodore Conner bei Veracruz gelandet sind und der ,. sofert e, nur alle Verbindung mit dem Innern, sondern auch den Wasserbedarf abgeschnitte zen, so daß er ᷣ Uebergabe ö . 6 garn, ö. fee fg. 5 . . ö. 9 zu sein schien. General Worth hatte zwei Redouten, die zu den Außenwerken von Veracruz gehören, genommen und dabei nur 7 Mann eingebüßt. Von dem Kastell San Juan d'lllloa war auf die amerikanische Escadre gefeuert und dieses Feuer von den Dampfschiffen „Vixen“ und „Spitfire“, jedoch ohne Erfolg, erwiedert worden. In Philadelphia soll am 3. April die Rach richt eingetroffen sein, daß General Scott sich der Stadt Veracruz mit großem Verluste bemächtigt habe.) — Ueber die Landung der Amerikaner berichtet sehr ausführlich eine vom Bord des „Raritan“ auf der Höhe von Sacrificios vom 10. März datirte Depesche des Commodore Conner. Nach einer von demselben in Gemeinschaft mit dem General Scott von Anton Lizardo aus unternommenen Re— kognoszirung war das westlich von Sacrificios belegene See⸗Ufer als Landungspunkt ausgewählt worden. Da der Ankerplatz dort sehr be— schränkt war, mußten die Kriegsschiffe fast alle Landungstruppen auf⸗ nehmen so daß am Bord jeber der Fregatten 2300 bis
Regierung
2800 Mann untergebracht waren. Die Egcadre setzte sich darauf am 9gten, um 11 Uhr Vormittags, von Anton Li zarda in Bewegung und ; Bestimmungsorte an, worauf sogleich die Ausschiffung der Truppen erfolgte, gedeckt von dem „Vixen“, dem „Spitsire“ und fünf Kano nenböten. General Worth führte die erste Landungskolonne, 4500 Mann stark, und besetzte mit derselben, ohne den mindesten Wider⸗ stand zu finden, das Ufer und die benachbarten Höhen noch vor Son— nenuntergang, worauf der Rest der Truppen nachfolgte. General Scott landete am 10ten Morgens und setzte sich mit den Truppen sogleich in Bewegung, von der Stadt und dem Kastell mit einigen unschädlichen Bomben und Kugeln begrüßt. Nach der Angabe des Commodore Conner waren Stadt und Festung nur auf vier Wochen verproviantirt.
Es sind auf diesem Wege endlich die Depeschen des General Taylor über die Gefechte vom 22. und 23. Februar, so wie über die nächstfolgenden Ereignisse, eingegangen. Sie stellen das Mißlingen der Pläne Santana's und seinen Rückzug außer Zweifel. Die erste Depesche des Generals ist vom Schlachtfelde Buena Vista vom 24. Fe⸗ bruaw datirt und meldet Folgendes: Er habe am 20sten erfahren, daß Santana mit großer Macht bei Encarnacion, 30 Miles von
Petersburg
langte in zwei bis drei Stunden an dem
St. Schuld- Sch. — Seeh. Präm. Sch. - 955 95
Agua Nueva, angekommen sei, und habe daher am 2lsten sein Lager am letztgenannten Orte abgebrochen, um eine starke Stellung beim Buena Vista, 7 Miles südlich van Saltillo, einzunehmen. Vor derseben
Bekanntmachungen.
901 . Nachbenannte Abwesende, als:
1) der Schuhmacher Johann Georg Jacob Kaiser aus Eisurt, Sohn des verstorbenen Feldwebels August Friedrich Kaiser und der daselbst verstorbenen Ma— rie Elisabeth Kaiser, geb. Schaffroth, welcher sich vor 23 bis 24 Jabren nach Annaburg, später nach Berlin begeben und von dort im Jahre 1827 die letzte Nachricht von sich gegeben bat,
2) der Schuhmachergeselle Georg Friedrich Kiese aus Erfurt, geboten am 20. Dezbr. 1809, Sohn des verstorbenen Schuhmachermesster Johann Christian Kiese, und dessen ebenfalls verssorbenen Ehefrau Narie Christine Wilhelmine, geb. Platz, welcher Ende Dezember 1830 auf die Wanderschaft gegan gen, zuletzt im September 1835 von Eispe bei Ha— gen in, Westphalen an seinen Vormund, Kammma— chermeister Schorr, geschrieben, der Bötichergeselle Johann Friedrich Wagner aus Eifurt, geboren am 15. Okiober 1807. Sohn der in den Jahren 1813 und isi verstorbenen Drechs⸗ . Bartholomaeug Wagnerschen Eheleute, . 61. im Jahre 1827 sich auf die Wanderschaft
egeben und zuletzt unterm 265. November 1837 . ee e n gm nr üg in der Weißenbur= : in Siebenbi ĩ Ungarn) geschrieben, .
den ist,
stizKommissarien
und Aufenthalt aber seitdem nichts bekannt wor—
werden auf den Antrag ihrer Verwandten, beziehungs- weise Abwesenheite-Kurateren, sammt ihren etwa zuruͤck—= gelassenen unbekannten Eiben und Erbnehmern, unter welchen die Erben des 2. Kaiser ad 1., insbesondere dessen Bruder Friedrich Christian Heinrich Kaiser, zu— letzt in den Rheingegenden wohnhaft, und die Erben des 2c. Wagner ad 3., unter Anderen dessen Bruder, der Drechsler Johann Georg (auch Heinrich Georg) Wagner, angeblich zu Mellenbach bei Königsee, na— mentlich aufgerufen werden, hierdurch öffentlich vorge— laden, sich vor oder spätestens in dem auf
den 25. November 1847, Vormitt. 10 Uhr,
vor dem Deputirten, Herin Land- und Stadigerichts⸗ Rath Bothfeld, an hiesiger Gerichtsstelle, Geschäftszim= mer Nr. 9, anberaumten Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, wozu die Herren Ju⸗
rath Roetger vorgeschlagen werden, zu melden, sonst
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sei an 22sten Morgens das mexikanische Heer erschienen, und Santana habe mit einer Parlamentairflagge ihm die Aufforderung zugehen lassen, sichun⸗ bedingt zu ergeben. (Die Aufforderung ist der Depesche beigelegt und besagt, Taylor sei von 20,0900 Mann umringt, und es sei keine Möglichfeit mehr vorhanden, daß er nebst seinen Truppen nicht völlig zusammen— gehauen werde; da er aber Rücksicht und besondere Achtung ver⸗ diene, so wünsche er, Santana, ihn vor der Katastrophe zu be⸗ wahren, und fordere ihn auf, sich innerhalb einer Stunde zu ergeben. Taylor antwortete auf diese Rodomontade mit drei Worten? Er erlaube sich, zu erklären, daß er Santana's Begehren ablehne.) Es sei darauf noch spät Nachmittags zwischen den leichten Truppen auf dem linken Flügel zum Gefecht gekommen, der ernste Kampf aber habe erst am 23sten Morgens begonnen. Nachdem am ganzen Tage mit Erbitterung gefochten und ein Kavallerie Angriff auf den Rancho von Bueng Vista, so wie eine Demonstration gegen Sal—⸗ tillo selbst, zurückgewiesen worden, habe der Feind, auf allen Punkten zurückgeschlagen, mit dem Anbruch der Nacht den Rückzug nach dem 12 Miles entfernten Agua Nueva angetreten. Die zweite, ebenfalls von Buena Vista, aber vom 25. Februar datirte Depesche Tay⸗
lor's meldet, daß die Mexikaner noch in Agua Nueva stehen, daß er
eine Uebereinkunft wegen Auswechselung der Gefangenen mit San—
Schlacht vom 23. sich auf 264 Todte, 450 Verwundete und 26 Ver mißte belaufe. Das ganze Truppen⸗Corps der Amerikaner war kaum 5100 Mann stark. — Endlich meldet General Taylor aus Agua Nueva vom 1. März, daß das mexikanische Heer am 27. Februar diesen Ort ver⸗ lassen und den Rückzug nach San Luis angetreten habe und daß es durch Desertion und Hunger bedeutend leide. Den Verlust der Mexikaner am 23sten giebt der General in dieser Depesche auf 1500 bis 2099) an Todten und Verwundeten an, außer 2000 bis 3000 Deserteurs. Daß es übrigens Santana gelungen war, Kavallerie-Corps zwischen Monterey und Camargo zu werfen und dadurch die Verbindungslinie Taylor's zu zerstören, bestätigt diese Depesche. Diese Truppen wer den vom General Urrea befehligt, der indeß, wie man am 12. März in Matamoras wissen wollte, vom Oberst Curtis geschlagen worden sein soll.
In Tampiko war am 12. März das unbeglaubigte Gerücht im Umlaufe, Santana habe selbst der mexikanischen Regierung
empfohlen, Frieden zu schließen.
Astronomischer Preis.
Die Entdeckung des Le Verrierschen Planeten hat in Frankreich selbst die schöne Entdeckung des Planeten Astraea nicht in das Dunkel gestellt. Nach einem Briefe vom 24. April, den Herr von Humboldt von seinem Freunde Herrn Arago so eben empfangen, hat die Akademie der Wissenschaften zu Paris die astronomische Preis
Medaille von Lalande für 1845 Herrn Hencke zu Driesen verliehen.
gandels- und Börsen nachrichten. Berlin, den 29. April 1847.
II ecChsel - Course.
Brief. Geld. 1405 140 1393 ?
Fmwagterdam-.--. JJ 259 *I. Kurz do. w 250 FI. 2 Mt. /
nl, , 309 Me. Kurz 150 kJ 300 M. 2 Mt. 1197
London 3 Mt. 3 71 36
2 Mit. 79s.)
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Frankfurt a. M. südd. W
Ef. Brief. Geld. Gem. Kur- u. Nm. Psdbr.
Sehlesische do.
Tf. Bries. Geld. Gem.
K. u. Nm. Schuldv. 3! — Kerl. Stadt-Obl. 3 82 92 Westpr. Pfandbr. 3 23 92 Grossh. Posen do. 101 ö
do. do. 3 912 Ostpr. Pfandbr. 3 96 955 Pomm. do. . 915 933
do. Lt. B. gar. do.
Friedrichsd'or. Augustd'ur. Gold al marce.
Disconto.
Ai sSliindisohe Fonds.
Russ. IIlamb. Cert. 5 — Poln., neue 6 ¶ o. hei llope 3.4 8. 5 ; do. Part. 500 FI. 4 do. do. 1. Anl. 41 ; do. do. 360 FI. — o. Stieglitz . 1 Ilamhb. Feuer- Cas. 3 do. v. Rothsch. Lst. ? do. Staats-Pr. Anl. — do. Poln. Schatz. IIollünd. 2 7 h lnt. 27 do. do. Cert. L. A. Kurh. Pr. O. e. — do. do. I. B. 200RI. Sardin. do. 36 Fr. Pol. a. Pfr. u. C. Neue kad. dogs EI. —
gemeiner Anzeiger.
) der Tischlermeister Johann Jacob Hoffmann aus Erfurt, geboren den 13. November 1802, Sohn der längst verstorbenen Bandmacher Heinrich Hoff mannschen Eheleute, welcher am 14. März 1836 mit Hinterlassuag seiner Ehefrau und Kinder sich von hier entsernt, nach Amerika sich begeben und nach einer im Oftober 1836 von einem zurückge— kehrten Auswanderer ertheilten Auskunft in Cin— cinnati als Tischler arbeiten soll, von dessen Leben
werden wird. Erfurt, den 5. Januar 1847.
ü es 2 . ; Mad. Leipæ. tana abgeschlossen habe und daß der Verlust der Amerikaner in der
aber zu gewärtigen, daß sie, die Abwesenden, für todt erllärt werden und das von ihnen zurückgelassene Ver- mögen unter Ausschließung der unbekannten Erben oder Erbnehmer den sich legitimirenden Verwandten, und in deren Ermangelung dem Königlichen Fiskus übereignet
Königl. Preuß. Land- und Stadtgerichzj. v. Brauchitsch. Die
Neapl. —.
Eisenhalin - Actien-
8 2 8 3
Volleing.
Amst. Rott. Arnh. Utr. Rerl. Anh. A.
do. Prior. Berl. Ilauib.
do. Prior. Rerl. Stett. Bonn-Cõöln. Bresl. Freih.
do. Prior. Cöth. Bernhb. Cr. Ob. Sch. Diiss. Elbers.
do. Prior.
92 mn. Rhein. Stm. — do. Prior. 109 b. do. v. St. gar. N— Sächs. Bax r. 1073 bæ. J Sag. Glog. 967 ba. do. Prior. 107 G. Thüringer. Wlhb. (C. 0.) Tarsk. Selo.
2
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Fingezꝛz..
Aach. Mastr. SI 2 I b. Berg. Mrk. 82 k. 813 bæ. Berl. Anh. B. 97 a 98 ha. Bexb. Lud. 7 —
Brieg Veiss. 5 —
60 b.
Gloggnitz. IImb. Berxd. Kiel- Alt. Lpæ. Dresd. Magd. Halb.
1077 h.
113 6. — Chem. Risa. S — Cöln- Mind.
S6 a ha. do. Thür. V.. do. Prior. 90h, G. Dresd. Görl. do. Prior. 5 1014 B. Löb. Fittau. 7
Nrdb. HK. Ed. ] — Magd. Witt.
O. Schl. Lt. A 4 103 bæ. Mecklenb. do. prior. d Nordb. F. Vi. 6 do. Lt. B. d Rh. St. Pr.
Pts. Mædb. 4 Starg. Pos.
do. Pr. A. B. 1 St.- Volin-
5
do. lo. n
do. Prior. N. Schl. Mk.
96 k. gõ h 6. 89 6. 913 n. 101 bæ. (Schluss der
zörse 3 Lhr.)
Die neueste Post vom 245sten aus London bringt Consols S855 hy doch war, ungeachtet dieser Erniedrigung, unsere Börse sest. Das Geschäft wieder selir beschränkt.
Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
Weizen nach Qualität von 110-120 Rthlr. Roggen 3 105 — 110 Rthlr. loco. Roggen, Lieferung bis 20. Mai 97 — 98 Rihlr. G.
. . pr. Mai / Juni 96 Rithlr. bez. Pu. Juni / Juli 85 Rthlr. pr. Juli/August 78 Rthlr. Gerste loco 74—- 78 Rthlr. Hafer lac nach Qualität 46 - 50 Rthlr.
. auf Lieferung 48psd. 44 Rihlr. bez. Rüböl loco 105 Rthlr. G.
P lerbst Ii5ß Rihlr. Bf., 3 G.
kKanal- Listen: ö Den Einow-Kanal passirten den 2728. April: 283 Wocpl. W''ei- zen, 971 Wspl. Koggen, 118 Wöspl. Gerste, 910 VVSpl. Hafer, 50 Wspl. Erbsen, 114 Wspl. Rapps, 3075 Gtr. Mehl. Am Getraidemarkt wenig Geschäft; die Preise bellaupten sich lest. Spiritus, in loco 46 Rililr. bezahlt, bleibt steigend.
A nuswärtige Börsen.
Amsterdam, 25. April. Niederl. wirkl. Sch. 5873. 59h Span. 173.
Antwerpen, 21. April, zinsl. — Neue Anl. 174 6.
F ranlefunt a. M., 26. April. 5, Met. 1077. J. Hank Aetien p. ult. 900. 1898 Bayr. Bank-Actien 666 Br. Hope 87 * G. Stiegl. S7 6 Int. 58 4 Foln. 300 FI. 95 Br. do. 500 FI. —.
Paris, 25. April. 56 Rente fin eour. 115. 70. 376 do. fin our. 77. 85. 59 Span. —. Fass. —.
Wien, 26. April. 59 Met. 167. 495 do. 97. 396 do. 695. Bank- Actien I585. Aul. de 18234 1535. de 1839 1172. Nordb. 1655. Gloggn. 1212. Ränigliche Schau spiele.
Freitag, 36. April. Im Opernhause. 53ste Abonnements⸗-Vor⸗ stellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Iphigenia in Tauris, große Oper in 4 Abth., mit Tanz. Musik von Gluck. (Mad. Viardot⸗ Garcia: Iphigenia, als letzte Gastrolle. Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Opernhaus⸗
Preisen verkauft: Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ranges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden-Logen 2 Rthlr. . ö
Im Schauspielhause. 53ste französische Abonnements⸗-Vorstellung. La premier reprèsentation de la reprise de: Clermont, ou: Une femme d'artiste. 'Article 213. Sous cléf.
Sonnabend, 1. Mai. Im Schauspielhause. 69ste Abonne⸗ ments-Vorstellung: Uriel Acosta, Trauerspiel in 5 Abth., von K. Gutzkow. (Herr Dessoir: Uriel Acosta.)
— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.
Gedruckt in der Decerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
1. Januar e. (worauf die Zinsen von 90 Thlr. Ein- zahlung seit 1. August v. J. bis ult. Dezember pr. mit 13 Thlr. gutgerechnet werden) wird eine Stamm- Actie lit. B. über 200 Thlr. mit Dividendenscheinen vom 1. Januar e. ab ausgehändigt.
Mit dem 15. Juni . wird das Umwand— lung s⸗Geschäft geschlossen.
Berlin, den 24. April 1847.
428
Stück Berlin -Anhaltische
Actien lit. B. wird
Hauptkasse (Askanischen Pla Auf jede 6 .
ustizrath Hadelich II. und Jusliz-
X * 8 — — ! Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Zu der in den General-Versammlungen unserer Ge— sellschaft vom 4. Novbr. v. J. und 10. März e. be⸗ schlossenen Umwandlung von 2500 Stück Quit-— tungsbogen B. zr. Riesager Zweigbahn in 2500 r Die Stamm ⸗Actien 3 r der 9 lit. B. ist die Allerhöchste Genehmigung nunmehr er— ;
folg, die Ausgabe dieser 2500 Stück Stamm⸗—
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1
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vom J. Mai bis 15. Juni . ge,
in den Geschäftsstunden jeden Wochentages in unserer ,
egten Sechs Stück Quittungsbogen
B. Zter Einzahlung werden 5. Stück abgestenpelt und
zurückgegeben; der 6te wird einbehalten ünd te e
gen Juzahlung von 110 Thlr. nebst 4 & Zinsen seit
r Se, d e,. .
chehen.