im Saale des gegn Administrations · Gebaudes zu der im §. 23. des Statuts vorgeschriebenen jährlichen
General⸗Versammlung einzuñinden in
welcher 4) der Geschästsbericht des Directoriit vorgetragen, 2 der Rechnungs- Abschluß pro 1816 . J ) für die statuigemäß aus scheidenden Ausschuß -Mit glieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl etroffen werden soll, . I Beschluß über die vom Herrn Finanz · Minister Er cellenz abgegebene Auslegung der S§. 33 und 34. des Statuts zu fassen ist. .
Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und seinen Machtgeber am 10, 41. und 12. Mai *, Vormittags von 8 bis 12 Uhr, im. Administrations- Gebäude hierselbst, als Eigenthümer von fünf oder meh⸗ reren Actien zu legitimiren und darauf eine Eintritts- karte zu empfangen, worauf die Anzahl der ihm gebüh— renden Stinimen vermerkt ist, und ohne welche Nie mand zu der General-Versammlung zugelassen werden
kann. . 166 ; Sollte einer der Herren Actionaire beabsichtigen, ei⸗
nen, das gemeinschaftliche Interesse berührenden Gegen⸗ stand in der General-Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Motive spätestens bis zum 4. Mai dem Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich und zwar durch Abgabe dieser Schrift im Geschäftslokale der Gesell⸗ schaft am Fürstenwall anzuzeigen.
Magdeburg, den 8. Apris 1847. Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg ⸗Köthen⸗
Halle⸗Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft. Nuland.
350 b] .
ordentliche General-Versamm—
Berlin⸗Hamburger Eisenbahn— Gesellschaft.
Die Actionaire der Ber⸗ lin- Hamburger Eisen— bahn⸗Gesellschaft werden : hierdurch von dem unter
⸗ zeichneten Ausschuß zur — F dritten ordentlichen Ge— nn, neral⸗Versammlungihres
a Actien⸗ Vereins auf
Q Montag, den 17. Mai d J.,
11 Uhr Vormittags, und zwar gemäß dem §. 32 des Statuts,
; 25 x nach Ludwigslust*) mit Hinweisung auf den §. 37 des Statuts — nach welchem die Beschllisse der Erschienenen auch die Nicht⸗
) Im Empfangs-⸗Gebäude auf dem Bahnhof.
[ 96 .
46
erscheinenden und Nichtvertretenen verbinden — einge— en.
lang stimmberechtigten Inhaber von 10 oder mehr
Actien fordern wir zum Behuf ihrer Legitimation auf,
in den Tagen vem 4. bis zum 14. Mal, Vormittags
von 19 bis 1 Uhr, in den Büreaus, in Hambur auf dem Bahnhofe, und in Berlin Branit n i n rn
Nr. 17, oder in Schwerin bei dem stellvertretenden Vor-
sitzenden des Ausschusses — Herrn Forstrath von
Wickede,
1) ein von ihnen vollzogenes Nummer. Verzeichniß ihrer Actien zu übergeben,
2) die letzteren in Original zu produziren und dage⸗ gen eine Eintritts- und Stimmkarte, ohne welche der Zutritt zur General Versammlung nicht gestat⸗ tet werden kann, und eine Freikarte zur Benutzung der Eisenbahn für die Hin- und Herreise in Em- pfang zu nehmen,
Wir erlauben uns hierbei, darauf aufmerksam zu machen, daß es, für die in der General Versammlung vorzunehmenden und nach §. 45 des Statuts durch Entwerfung einer Kandidaten -Liste vorzubereitenden Wahlen neuer Ausschuß-Mitglieder an die Stelle der statutenmäßig Austretenden, wünschenswerth ist, die Inhaber von 10 oder mehr Actien kennen zu lernen.
Gegenstände der Berathung der General ⸗Versamm⸗ lung werden sein:
2) die nach §. 36 des Statuts unter 1 und 2 in jeder ordentlichen General- Versammlung vorzutra⸗ genden Berichte und Nechnungs⸗- Abschlüsse,
b) die Ergänzungswahlen für den Ausschuß in Ge mäßheit §. 42 des Statuts,
e) Vortrag des Ausschusses über die künftige Orga⸗ nisation der Verwaltungs Vorstände der Gesellschaft nach §. 60 des Statuts,
d) Berathung und Beschlußnahme über den Antrag des Ausschusses auf Erstattung der wegen ver spä⸗ teter Einzahlung auf die Actien eingezogenen Con- ventionalstrafen.
Hamburg, den 12. April 1847.
Der Ausschuß der Berlin-Hamburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft. A. Abendroth, Dr. Vorsitzender.
Fahrplan a Berlin⸗Potsdam⸗Magdebur— ger Eisenbahn. fé— Von Berlin u Mag— deburg.
, morgens 5 *, 9, Nachmittags 6,
279 ]
3 7, 15
4135
Fahrplan
für die regelmäßigen Dampfwagen züge
auf der
Berlin-Hamburger Eisenbahn.
Vom 1. Mai 1847 ab his auf Weiteres.
kKichtung nach Hamburg.
R icht ung nach Berlin.
1. 2 3. 4. Zwischen⸗ Erster Zweiter zug v. Ber= Personen⸗Personen⸗ lin nach Abgang von! zug zug Witten nach nach berge, von Hamburg. Hamburg. Witten
berge nach Hamburg.
Güterzug nach Hamburg.
5. 6. 9 8. Zwischen⸗ Erster Zweiter zug von Personen⸗Personen⸗Hamb. n. zug zug Witten⸗ nach nach berge, Berlin. Berlin. v. Witten berge nach Berlin.
Güterzug nach Berlin.
Abgang von
Uhr Mig.
*
Uhr Nch. 6,
* 6
Uhr Mrg.
Di =
Berlin Spandau Nauen aulinenaue . eustadt a. D. ernitz löwen Wilsnack
D —— —
OM CO- — — 2 3 2. . — — — — 52 2 ** 22 0 CM
*. * * *. 1 * *
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D —
Wittenberge Grabow Ludwigslust Hagenow Brahls dorf Boitzenburg Büchen Schwarzenbeck . sruh einbeck Bergedor nkunft in Hamburg
W
w ——— 2 — 8 — 2 — 6
=
c 2 —— a
5
— O SS Cs WAG 2 —— —
S e.
6 2. Morgens. Abends.
3 33 110 a2 11 Nachmitt. Abends.
Hamburg Bergedorf . Nein beck Abd. Friedrichsruh ) Schwarzenbeck Büchen Boitzenburg Brahlsdorf Hagenow Ludwigslust Grabow
Wittenberge Wilsnack
Glöwen l Zernitz 5
Uhr
Uhr Mrg.
Uhr Uhr 12 Mitt. 41 Nchm. 6 121 Nchm. 47 *
125 *
I
*
x M·
=
— — — 0 — 2 — Q —⸗—
—— —— **
— —
Wittenb. 95 * 93. Abgang 123Nchm. 36. Mrg. I 2 Nchm. ͤ 14
11
Neustadt a. D. 6 Abds. Friesack ; F Ha linenaue . ꝛ
lauen Spandau Ankunft in Berlin
6 Abds.
434 8 285 b * 7
109 * 3 10 Abends.
Nachmitt. Morgens. Abends.
B e m e
mn 6 e
. . r k u n. Mit den 1s4⸗ en zügen werden auch Eig. Equipagen und Pferde zu dem erhöheten Tarife befördert.
Bei den Zwischenzügen =, außer der nahme von Gütern und Vieh—
ie Güterzüge No. 4 und 8 sind ausschließli Beförderung von Personen.
nur zum Transport von Gütern und Vieh bestimmt,
ersonen. Beförderung in allen? vrei Wa en⸗ Kl ; ĩ ransporten zu niedrigen Preisen stinß gen Klassen, auch bie Mit⸗
ohne
twaige Extra- oder Lokalzüge werden an den betreffenden Orten besonders belannt gemacht werden.
—
Märklischen Eisenbahn jeden Morgen um von Altona aus dem Personenzuge na ersonenz ug No. 2 gewährt den von
26. a, h tettin,
gelommenen Reisendenꝰ Gelegenheit noch an demselben Tage Hamburg zu errei Der edlen anzug Ro 5 vermittelt bie Verbindung 9
und M
ersonenzug No. 4 von Berlin abgehend, stehr mit dem Personenzuge von Wien J
welcher auf der Nie⸗
, . ö. Berlin eintrifft, in unmittelbarer Verbindung und
Frankfurt a. O. 22 und Leipzig in Berlin an—=
schen Hamburg und resp. Stettin, Frankfurt a. O.
Der Personenzug No. 6 nimmt die von Kiel gekommenen Reisenden auf und stellt durch den Anschlu⸗ an
unmittelbare Verbindung mit Wien her. Den schen Eisenbahn laut besonderem Fahrplan an. Berlin und Ham burg, im April 1847.
Per sonen- und 3Zwischen zügen schließen sich in
den um 11 Uhr Abends von Berlin abgehenden Personenzug auf der Niederschlesisch⸗Märlischen Eisenbahn die
Hagenow die regelmäßigen Züge der Mecklenburgi⸗
Die Direction der Berlin-Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschast.
brospectus.
Zum Ersatz des nach S§. 20. der Sta— tuten aus dem Anlage Kapitale vor- schußweise entnemmenen Betrags der
Zin en auf die Einzahlungen während 2 Mer Bauzeit und zur Aufbringung des S durch unvorhergeschene Fälle zur Voll⸗ endung des Baues der Locbau Zittauer Eisenbahn sich herausstellenden Mehibedarfs ist es erforderlich, das Actien-Kapital der Gesellschaft dieser Bahn, wenngleich der fragliche Mehrbedarf auf nur Thlr. 451 000 ver⸗ anschlagt worden ist, mehrerer Sicherheit halber in run der Summe um
Thaler 500 000
zu erhöhen.
Wir haben zu diesem Zwecke nachstehenden Plan aus⸗ gearbeitet, welcher nicht nur die Bistimmung der am 27. Januar é. hierselbst stattgefundenen General- Ver— sammlung, sondern auch bereits die Genehmigung der hohen Siaats Regierung erhalten hat. ö
Es werden nämlich 20,9000 Stück Actien Lit. B. 3 Thlr. 25 kreirt, welche in Hinsicht auf Zinsen und Di— vidende einen Vor'ug vor den unter Lit. A. aus zu · seitigenden Actien à Thlr. 100 genießen.
Die Einzahlungen auf die Actien Lit. B. geschehen in 3 Teiminen, und zwar mit 5 Thlr. gleichzeitig mit der leßten Einzahlung auf die Actien Lit. A. und mit je 10 Thlr. in Zwischenräumen von 3 zu 3 Monaten, gegen Ausgabe von Interims-Actien, welche bei der dritten Einzahlung gegen die wirklichen Actlen-Dofu— mente Lit. B. ausgetanscht werden.
Jeder Inhaber von Actien Lit. A. hat das Recht, bei der letzten Einzahlung auf dieselben, gegen Erle— gung von 5 Thlr. pro Stück auf jede Actie Lit. A. sich die Anwartschaft auf eine Actie Lit. B. pari zu sichern.
Diejenigen Actien Lit. B., welche von den Inhabern der Actien Lit. A., nicht in Anspruch genommen wer- den, kann das Direktorium zum Besten der Gesellschaft anderweitig verkaufen.
Die Actien Lit. B. werden während der Bauzeit mit 56 pro anno verzinst und genießen diesen Vorzug bis zu dem in 8. 18. der Statuten festgesetzten Ter— mine, nämlich bis mit dem Schlusse des nach begon⸗ nener Benutzung der ganzen Bahn nächst eintretenden Monats Juni oder Dezember. Von dieser Zeit an er— halten die Actien Lit. B. 4 , Dividende jährlich, und zwar so lange, bis die Actien Lit. A. eine Dividende von 3 56. empfangen, sobald diese Höhe erreicht wird, empfangen die Actien Lit. B. 4 36 jährlich, steigt die Dividende für die Actien Lit. A. bis zu 4 9, so er- halten die Actien Lit. B. 5 G6 jährlich, und sobald die Dividende für die Actien Lit. A. 4 überschreitet, erhalten die Actien Lit. B. jederzeit 1 90 jährlich mehr als erstere.
Die vorstehend festgesetzten Zinsen und Dividenden für die Actien Lit. B. werden deren Inhabern mit der ganzen Jahres-Netto-Einnahme der Gefellschast garan⸗ tirt, und müssen, unter allen U mst nden, vorweg gezahlt sein, ehe die Inhaber der Actien JL. it. A. irgend eine Dividende erhalten können.
Was die Strafen für Versäumniß bei den Einzah— lungen der Actien Lit. B. betrifft, fo findet dabei das⸗ selbe Verfahren statt, welches in' §. 15. der Stalnten für die Actien à 106 Thlr. festgesetzt ist.
Die nähere Bestimmung darüber, welche Paragraphen des Gesellschafts - Statuts sonst noch auf die Actien Lit. B. Anwendung zu leiden haben, und unter wel—
chen Modificationen, bleibt einem mit Genehmigung q
der hohen Staats- Regierung zu erlassenden Nachtrags= Statut vorbehalten.
Indem wir unu hierdurch die geehrten Actionairs unserer Eisenbahn-Gesellschast in ihrem und des Unter— nehmens Interesse einladen, sich durch Anzahlung von 5 Thlr. pro Actie bei der im Monat Juni a. «. stattfindenden letzten Einzahlung auf die Actien Lit. A. mit den, unserer Uebeizcugung nach, die vollständigste Sicherheit gewäbrenden neun Actien Lit. B. zu ver— sorgen, müssen wir noch bemerken, daß die hohe Staats. Negierung bereits erllärt hat, sich für den Fall des Zu— standelommens der Zeichnung, wie es bei den Aciien 100 Thlr. mit Thi. 500,00 geschehen, bei den neuen Actien Lit. B. bis zur Höhe des vierten Theils, mit Thlr. 125,009, betheiligen zu wollen.
Auch die Kemmune Zittau, so wie die übrigen sehr bedeutenden Actien Inhaber in hiesiger Gegend, haben bereits ihre Zusage zur Annahme der Actien Lit. B. gegeben.
Zittau, den 23. März 1847. ; ;. Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft.
v. Nostitz. Exner. Helfft.
* 1 4 z Literarische Anzeigen. 43456 - ( , Walz. G. Striese in Königsberg i. d. N. ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu
beziehen: . . h, die Idee, das Wesen, die Bedeutung, die Darstellung und das Erlernen
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Neue Tänze vom K. K. österr. Kapellmeister
J . Joh. Gung I, welche in vielen öffentlichen Aufführungen den grössten Beifall gefunden haben: Für Piano: Petersburger H'fball- Qua- drille u. Ereun ds chafts- QGuadrille, gewid- mer J. K. HI. der Grolssürstin Maria Alexaudra, 125 Sgr.ͥ, Manurka in C-dur 5 Sgr. Waler: Gruss an Petersburg 15 Sgr. Un widerstehliche- Polka, Garde-Husaren-Polkba, Garde à cheval-Polka
3 und Polka- Marrka, O56. 26. à 5 Sgr. Cer-
? 2 11 . oO-ke- — 0 V A. Polkaständehen als Pulka arr. nach den beliebten Männerquartett von Schäffer u. Polonaise von Musar d, zusammen nur 5 Sgr. Cor so- Polka von Graziani u. Tha- lia-Polka von Caonradi, getanzt von Mad. Cer-= rito u. Herrn St. Läéon im Blumenmädchen 35 Sgrm. Hier ũliiutemn Die Muske- tire der Königin, ron Haley, rr, von Gra- ziani, 5 Sgr. Obige Tänze far Grchest. à 1 — 13 Thlr. Alle Musikalien mit üblichen Rabatt. 2
34 Linden. SC h les 1 18 E Lache lzuch- und
Mus ikhandlun.
CoOrsoO- Marsch aus:
143561 ; ö Im Selbst⸗Verlage des Verfassers, in Berlin, Roß— straße Nr. 7, ist erschienen und daselbst zu haben: z. Gründliche Anweisung, sich in 24 Lectionen mg eine schöne und geläufige — 9 * . Handschrift anzueignen, so wie einem etwaigen Zittern der Hand
während des Schreibens vorzubeugen event. abzuhelfen, mit Bezug auf die Schreibmaterialien, die Stahlfedern
insbesondere und das Takltschreiben, zum Selbst⸗ Unterricht bearbeitet von L. Strahlendorff,
Stenograph und geprüfter Lehrer der Schön- und Schnellschreibekunst. Mit 36 in Stein gravirt. Uebungstafeln. Preis 1 Thlr.
Bei A. Schepeler, Königsstr. Nr. 2, ist so eben erschienen und daselbst und in allen Buchhand-— lungen vorräthig: —
136 h P lüürl Landtags-Album. Ausführliche Verhandlungen der Sitzungen des * . 9. Vereiniglen Landtages, nebst allen darauf Bezug habenden Königlichen
Erlassen un festlichen Anord— k
Erste Lieferung. gr. 8. geh. T3 Sgr. Inhalt der ersten Lieferung. Das Patent vom 3. und das Einberufungsschreiben vom 8. Febr. Das Geschäfts-Neglement, das Programm, für die Eröff⸗ nungsseier am 11. April nebst sämmtlichen Festlich kei ten; die Thronrede Sr. Maj. des Königs und die bei—
den ersten Sitzungen des Vereinigten Landtags.
So eben ist bei A. Schepeler, Königsstr. Nr. 9. erschienen und daselbst, wie in allen Buchhandlungen, zu haben:
Verzeichniß un Wohnungs— Anzeiger der Mitglieder des Vereinigten Landtages. Zweite mit einem alphab etischen Re⸗ gister vermehrte Auflage. Dieses Verzeichniß zeichnet sich vor anderen erschienenen da— durch aus, daß der Herren-Kurie die stimmbe⸗
sugten Besitzungen beigestzt sinz. Prei 73 Sgr. ;
4191 (Gesuch eines Pro visors.) Für eine Filial— Apotheke wird ein Provisor gesucht, Ünd steht einem solchen die Aussicht offen, dies Geschäft später als Päch= ter oder Käufer zu erwerben. Nach fragen erbittet franco das Comtoir von Clemens Warnecke in Braunschweig. NB. Auch können noch mehrere vakante Gehülfen⸗ stellen nachgewiesen werden.
1418 bl C — Gutskauf⸗Gesuch. .
Ich suche ein Gut im Preise von 60,000 bis 130,000 Thlr. zu kaufen und kann jede dieser Summen auf Ver— langen sofort ganz bezahlt werden. Gefällige Verkaufs= Offerten erbitte ich mir unter CG. v. A. poste restante Braunschweig franco.
194 Annonce. Verkauf von Mai—
8 1 Kartoffeln.
Die in der zweiten Beilage der Berlinschen Vossischen Zeitung d. d. 26. Februar a. c. mit Necht angepriese= nen Mai- Kartoffeln bin ich durch eine glückliche VerQ mehrung derselben in den Stand gesetzt, viel billiger, das Exemplar gesunder Sagt -startoffein für 25 Sgr. abzulassen. Adtesse Oberamtmann Albert in Roßlau im Herzogthum Anhalt.
—— ——
Das Abonnement beträgt:
1 Rthlr. 8 Uthlr. = 3 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei einzelnen nummern wird der Gogen mit 22 8gr. berechnet.
120.
w , re- m.
Allgemeine
Preußische Zeitung.
Berlin, Sonnabend den 1sten Mai
Alle Post - Anstlalt * 3. — 2 au es Glatt a ü j die Expedition . 8 Zeitung: Gehren - Straße nr. 57.
An sertions- Gebühr für den Raum einer Zeile des Alg. Anjeigers 2 Sgr.
Das Redactions- und Expeditions⸗Lokal der Allgemeinen Preußischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 52.
n att.
Amtlicher Theil. ;
Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung des Vereinigten Landtags am 27. April. (Schluß.) Kurie der drei Stände: Gutachten der 6ten Abtheilung in Betreff des herrschenden Nothstandes und Verhandlungen darüber; Beschlüsse zur Abhülfe. . .
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se,. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Hen Handschuhmachermeister Karl Bertram zu Magdeburg zum Hof Handschuhmachermeister zu ernennen.
— ——
Bekanntmachung.
Die nach dem neuen Fahrplane der Berlin Hamburger Eisen— bahn⸗Gesellschaft auf der gedachten Bahn vom 1. Mai c. ab cour— sirenden Dampfwagenzüge werden seitens der Post in folgender Art benutzt werden:
a In der Richtun g nach Hamburg: l) der um 7 Uhr früh von hier abgehende erste Personenzug nach
Hamburg zur Kgorrespondenz-, Geld- und Paket⸗Beförderung;
2) der um 2 Uhr Nachmittags von hier abgehende zweite Per sonenzug nach Hamburg, nür zur Korrespondenz⸗ Beförderung, und
der um 5 Uhr Nachmittags von hier abgehende Zwischenzug
nach Wittenberge, welcher von Wittenberge aus aim folgenden
Morgen nach Hamburg weitergeht, zur Korrespondenz-, Geld—⸗
und Paket ⸗Beförderung.
b) In der Richtung nach Berlin:
der aus Hamburg um 75 Uhr früh abgehende erste Personen— zug nach Berlin, zur Korrespondenz-, Geld- und Paket ⸗Be⸗ förderung; der aus Hamburg um 12 Uhr Mittags abgehende zweite Per⸗ sonenzug nach Berlin, nur zur Korrespondenz⸗Beförderung; und der aus Hamburg um 45 Uhr Nachmittags abgehende Zwi— schenzug nach Wittenberge, welcher von dort aus am folgen⸗ den Morgen nach Berlin weitergeht, zur Korrespondenz, Geld— und Paket⸗Beförderung.
Eine Benutzung des Güterzuges zu Post⸗Transporten wird nicht stattsinden.
Die Annahme, der mit den verschiedenen Zügen von hier abzu⸗ sendenden Gegenstände wird bei dem hiesigen Hof Post-Amte zu fol⸗ genden Stunden geschlossen:
bei dem ersten Personenzuge:
für Korrespondenz, am Abende vorher um 8 Uhr,
für Pakete und Gelder, am Abende vorher um 7 Uhr; bei dem zweiten Personenzuge:
um 12 Uhr Nachmittags; bei dem Zwischenzuge nach Wittenberge:
für Korrespondenz, um 4 Uhr Nachmittags,
für Gelder und Pakete, um 3 Uhr Nachmittags.
Dagegen wird die mit dem 1. Mai c. in Wirksamkeit tretende Post-Eipedition auf dem hiesigen Hamburger Bahnhofe noch bis zehn Minuten vor Abgang jedes Zuges unbeschwerte Briefe zur Beförderung mit demselben annehmen, Briefe mit deklarirtem Gelde, so wie sonstige Geld- Sendungen und Pakete, bleiben von der Annahme durch die bezeichnete Post- Expedition vorläufig noch ausgeschlossen.
Mit dem mehrgedachten Tage wird die Reitpost von hier nach Wittenberge aufgehoben werden. Außerdem werden folgende, mit den Dampfwagenzügen auf preußischem Gebiete im Zusammenhange stehende Posten Veränderungen in ihrem jetzigen Gange erleiden:
Es wird vom 1. Mai c. an abgefertigt werden:
1) die Botenpost zwischen Spandau und Hennigsdorf: aus Spandau Dienstag und Freitag 7 Ühr früh, aus Hennigsdorf an denselben Tagen 12 Uhr Mittags; Personenpost zwischen Nauen und Kremmen“ aus Nauen täglich 67 Uhr Abends, aus Kremmen täglich 55 Uhr früh; Personenpost zwischen Nauen und Potsdam: aus Nauen täglich 35 Uhr Nachmittags, aus Potsdam täglich 3 Uhr früh; 4) die Personenpost zwischen Friesack und Rheinsberg über Fehr bellin und Ruppin: aus Friesack täglich 19 Uhr Vormittags, aus Rheinsberg täglich 3. Uhr früh; die Personenpost zwischen Friesack und Rathenow: aus Friesack um sz Uhr Abends, aus Rathenow um 3 Uhr früh; die Personenpost zwischen dem Bahnhofe bei Neustadt a. D. und Neu⸗Ruppin: von dem Neustädter Bahnhofe täglich 25 Uhr Nachmittags, Aus Neu -Nuppin täglich 3 Uhr früh; ; die Persouenpost zwischen dem Bahnhofe bei Neustadt a. D. 1, e er onen a. D. und Kyritz: zom Neustädter Bahnhofe täglich 9 ir . hnhofe täglich 9 Uhr Morgens und gie Hen r ee e c; 1 Uhr früh und 11 Uhr Vormittags; en dem ĩ si der Steben shen Ren. Bahnhofe bei Neustadt a. D. und
vom Neustädter Bahnh ali . 8 Uhr Abends, ahnhofe täglich 10 Uhr Morgens und
aus Neustadt täglich 12 Uhr Mittags und 85 Uhr Abends;
2) die
3) die
2
) die Personenpost zwischen Glöwen und Genthin über Havel— berg: 3. Glöwen täglich 107 Uhr Vormittags, aus Genthin täglich 9 Uhr Morgens; die Personenpost zwischen Glömen ünd Rostock über Pritzwalk und Meyenburg: aus Glöwen täglich 9 Uhr Abends, aus Rostock täglich 27 Uhr Nachmittags; Botenpost zwischen Glöwen und Kletzke: aus Glöwen täglich 10; Uhr Vormittags, aus Kletzke täglich? Uhr Nachmittags; die Personenpest zwischen Glöwen und Havelberg: aus Glöwen täglich 15 Uhr Nachmittags und 87 Uhr Abends, aus Havelberg täglich 6 Uhr früh und 12 Uhr Mittags; die Personenpost zwischen Wittenberge und Magdeburg über Seehausen und Stendal: aus Wittenberge täglich 15 Uhr Nachmittags, aus Magdeburg täglich 7 Uhr Abends; die Personenpost zwischen Seehausen und Salzwedel über Arendsee in Verbindung mit Nr. 13: aus Seehausen täglich 4 Uhr Nachmittags, aus Salzwedel 11 Uhr Abends; die Personenpost zwischen Wittenberge und Perleberg: aus Wittenberge täglich um 11 Uhr Vormittags, 1 Uhr Nachmittags und 99 Uhr Abends, aus Perleberg täglich um 4 Uhr früh, 103 Uhr Vormit— tags und 24 Uhr Nachmittags; Personenpost zwischen Wittenberge und Lenzen:
10)
11) die
16)
aus Wittenberge Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Frei⸗ tag 6 Uhr Abends, aus Lenzen an denselben Tagen 8 Uhr Morgens; 17) die Personenpost zwischen Perleberg und Wittstock, über Pritz⸗ walk und Techow: aus Perleberg täglich 3 Uhr Nachmittags, aus Wittstock täglich 4 Uhr früh. Berlin, den 29. April 1847.
General⸗Post⸗ Amt.
Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden 4ten Klasse göster Königlichen Klassen Lotterie, welche bis zum 8. Mai c. bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, wird hiermit in Erinnerung ge⸗ bracht.
Berlin, den 1. Mai 1847.
Königl. General-Lotterie-Direction.
Bekanntmachung.
In Bezug auf die seit dem 10. März 1844 bei der Königlichen Bühne eingeführte Honorirung der Dichter und Komponisten, sei es durch den Au— toren-A1ntheil, sei es durch Honorar, sieht die General⸗Intendantur, welche sich laut 8. 7 der Bekanntmachung vom 10. März 1814 das Recht vorbe— halten hat, die darin enthaltenen Bestimmungen nach 3 Jahren zu verän— dern oder gänzlich erlöschen zu lassen, sich veranlaßt, Nachstehendes hier durch zur offentlichen Kenntniß zu bringen.
Wenngleich der Autoren- Antheil in Folge der Allerhöchsten Genehmi— Jung, der dadurch herbeigeführten bedeutenden Mehrausgabe ungeachtet, im Allgemeinen bis auf Weiteres fortbestehen wird, so haben doch Gründe obgewaltet, bei den im Opernhause stattfindenden Vorstellungen andere Bestimmungen, als die gegenwärtigen, eintreten zu lassen. Es hat nämlich die Erfahrung gezeigt, daß die Verfasser von den Stücken, die im Schauspielhause gegeben werden, sich im Nachtheil gegen diejenigen befin⸗ den, deren Stücke im Opemnhause zur Aufführung kommen, indem die Ein nahmen im Opernhaufe weit bedeutender als die im Schauspielhause sind. Dies gewährt den Verfassern der Stücke, die im Opernhause gegeben wer— den, einen um so größeren Vortheil, als, wie befannt, der Autoren-Antheil Son der Brutto-, nicht von der Netto- Einnahme (von welcher letzteren die Ausgaben in. Abzug kommen) gewährl wird und als die Ausgaben, die sonach die Administration, nicht der Autor trägt, im Opernhause weit be— deutender sind. .
Um nun die Autoren der im Schauspielhause, so wie im Opernhause, zu gebenden Stücke in ein ausgleichendes Verhältniß zu bringen, treten vom 10. März d. J. an bis auf Weiteres 'in Betreff der im Opern⸗ hause zu gebenden Stücke nachfolgende, das Reglement vom 10. März 1844 abändernde Bestimmungen ein?
) Wenn ein Stück daselbst den Abend ausfüllt, erhält der Verfasser pCt. statt bisher 10 pCt.
b) Wenn ein Stück den größeren Theil des Abends ausfüllt, somit als Hauptstück zu betrachten ist, zu dem nur noch ein Vor- oder Nach= viel zu geben ist, so wird für das Hauptstück 45 anstatt 6 pCt. und für das Vor- oder Nachspiel, wie bisher, 1 pCt. bezahlt.
) Werden an einem Abend zwei Stücke gegeben, wovon jedes ungefähr die Hälste des Abends ausfüllt und keines als Vor- oder Nachspiel zu betrachten ist, so wird für jedes der beiden Stücke 3 pCt. statt 45 pCt. gezahlt.
d) Werden endlich drei Stücke an einem Abend gegeben, jedes derselben 2 pCt. statt 3 pCt. bezahlt.
Was die im Opern- oder Schauspielhause zu gebenden musikali⸗ schen Werke anlangt, so werden die Komponisten nicht, wie dies seit Einführung des Autoren-Antheils geschehen, nur 3 und der Dichter des Textes 3 dieses Antheils, sondern der Komponist wird unverkürzt den gan⸗ zen Antheil nach den obenerwähnten Bestimmungen erhalten, wogegen es nun die Sache des Letzteren bleibt, den Tert selbst zu honoriren, ünd wird jede etwanige Anforderung, welche deshalb bei der ( eneral⸗Intendantur gemacht werden sollte, als unstatthaft betrachtet werden.
Im Uebrigen bleiben bei den Aufführungen im Scha u spielhause die bereits durch die Bekanntmachung vom 19. März 1814 veröffentlichten Bestimmungen in Anwendung, welche zur Vermeidung jeder Irrung hier nochmals mitgetheilt werden.
) Wenn ein Stück, gleichviel ob Schauspiel oder Oper, den Abend aus— füllt, erhält der Dichter oder Komponist 10 Prozent.
b) Wenn ein Stück den größeren Theil des Abends ausfüllt, somit als
so wird für
spiel zu geben ist, so wird für das Hauptstück 6 Prozent und für das
Vor- oder Nachspiel 3 Prozent gezahlt. . ) Werden an einem Abend zwei Stücke gegeben, wovon jedes D
die Hälfte des Abends ausfüllt, und keines als Vor- oder Nachspiel
zu betrachten ist, so wird für jedes der beiden Stücke 45 pCt. gezahlt. d) Werden endlich drei Stücke an einem Abend gegeben, so wird für
jedes derselben 3 pCt. bezahlt. . ; ;
Die Bestimmungen des Autoren-Antheils können jedoch nur allein bei den auf den Königlichen Theatern zu Berlin stattsindenden Vorstellungen in Anwendung kommen, nicht aber bei denjenigen, welche in Potsdam oder Charlottenburg gegeben werden, indem letztere, die überhaupt nur ausnahms⸗ weise und nicht häufig statthaben, bei beschränkterem Schauplatze und grö⸗— ßeren Ausgaben keinen Ertrag gewähren. ; ö h Schließlich bringt die General-Intendantur hier noch diejenigen frühe⸗ heren bereits unterm 109. März 1844 veröffentlichten Bestimmungen i Kenntniß, welche auch künftighin in Kraft bleiben werden, und die dahin lauten: ;
Es bleibt lediglich der Wahl der Autoren überlassen, ob sie die bis jetzt üblich gewesene Honorars-Zahlung oder die Tantisme in Anspruch neh—⸗ men wollen. Insofern der Verfasser eines dramatischen Werkes sich nicht gleich bei der Einsendung desselben für das erwähnte Honorar ausspricht, wird angenommen, daß er sich den Bestimmungen der Tantiäme unter- zogen hat. §. 2. :
Die Tantisme oder der Autoren-Antheil wird von der Brutto-Ein⸗ nahme mit Inbegriff des Abonnements-Betrages von jeder Vorstellung eines von nun an zum ersten Male aufzuführenden Originalwerkes, sei es gedruckt oder nicht, sei es Schauspiel oder Oper, in vorerwähnter Weise dem Dichter und Komponisten auf seine, Lebenszeit und nach seinem Tode der etwa vorhandenen Wittwe und ehelichen Descendenz desselben auf die Zeit von 19 Jahren, vom Todestage an gerechnet, und zwar in folgender Weise zugesichert. Ist eine Wittwe oder Descendenz vorhanden, so erhält jede die Hälfte, und zwar ohne alle Rücksicht darauf, ob sie des Letzteren Erbe geworden sind oder nicht. Ist jedoch nur eine Wittwe oder nur Descendenz vorhanden, fällt dieser oder jener der Autoren ⸗Antheil
U. ganz z3 5. 3.
Nur bei deutschen Originalwerken findet der Autoren- Antheil statt; unter musikalischen Originalwerken werden solche verstanden, welche, nach einem deutschen Text koömponirt, auf einer Bühne Deutschlands uerst zur Darstellung kommen; bei Uebersetzungen und Bearbeitungen ö. der Autoren-Antheil nicht statt; hier verbleibt es bei der bis jetzt bei Mann- skripten üblich gewesenen Honorars⸗Zahlung.
e. 4.
Was die Wiederholung der Stücke betrifft, so muß der Autor sich hierbei vollkommen auf die General- Intendantur, und zivar um so mehr verlassen, als bei einem günstigen Erfolge des Stückes es in dem gemein= samen Interesse liegt, dasselbe so oft als möglich zur , . zit brin- gen. Es kann daher dem Autor ein Anspruch auf die Wiederholung eines Werkes eben so wenig als eine Entscheidung über die Besetzung und die Zeit der ersten Aufführung eingeräumt werden.
. Die Entscheidung über jede aus obigen Bestimmungen zwischen der General-Intendantur und dem Verfasser entspringenden Differenz bleibt dem Ministerium des Königlichen Hauses anheimgestellt, und steht den Autoren außerdem keine Art von Rekurs oder Appellation zu.
§ 6 Die Dichter und Komponisten haben den für sie bestimmten Autoren⸗ Antheil nur nach einer von der Königlichen Theater - Hauptkasse unterzeich⸗ neten Bescheinigung über die Höhe der Brutto- Einnahme zu fordern. Ueber die Frage, wie lange ein Stück spielt, entscheidet die dritte Vorlesung. Was die Zahlungen der Autoren-Antheile, anlangt, so sind sie viertel- jährlich, und zwar am Schlusse eines jeden Vierteljahres, gegen . und Lebenszeugniß des Verfassers oder der von ihm Hinterlassenen, na S. 1 zum Empfang berechtigten Wittwe und ehelichen 2 nach vor⸗= gängiger Legitimation zu erheben, können aber von keinem Gläubiger in Anspruch genommen werden. Ueber drei Jahre nicht erhobene Antheile fallen der Königlichen Theater⸗Hauptkasse anheim.
S8. 7. Die Autoren-Antheile der in den drei Jahren vom 10. März 1844 bis dahin 1817 gegebenen Werke dauern nach den Bestimmungen vom 10. März 1844 unverändert fort. Berlin, den 20. April 1847.
General-Intendantur der Königlichen Schauspiele. K. Th. von ile
Landtags-Angelegenheiten.
Sitzung des Vereinigten Landtags am 27. April. (Schluß.) Kurie der drei Stände.
Abgeordn. Milde: Ich wollte mir nur erlauben, ganz im All⸗ gemeinen auszusprechen, daß auch ich mich für das Ausfuhrverbot in Bezug auf die Kartoffeln erklären werde, und wollte in zwei Worten auf die Bemerkung des Herrn Landtags-Kommissars antworten, in welcher gesagt worden ist, daß in der neuesten und letzten Zeit vor⸗ zugsweise ein plötzliches Steigen der Preise in . mittleren Pro- vinzen sich bemerkbar gemacht habe. So nei , ,. dar⸗ über zugekommen sind, so mag dies seinen Grund arin haben, a man namentlich in England die Befürchtung ausgesprochen hat, da
sowohl in Amerika als in Europa nicht Cerealien genug vorhanden seien, um die Menschen bis August oder, September zu erhalten. Aus diesem Grunde scheint die Speculation neuerdings auf die Cerealien sich geworfen zu haben, und ich würde deshalb, wenn es sich um die Abstimmung handelt, dafür stimmen, daß die Cerealien dem Ausfuhr⸗ Verbote unterworfen werden, und zwar deswegen, weil, wenn es nicht geschieht und die Cerealien aus dem Lande hinausgehen, wir bedeutende Preise und zwar von solcher Höhe bekommen, die zu den Mitteln nicht im Verhältniß stehen, welche unseren Gewerbtreibenden
Hauptstück zu betrachten ist, zu dem nur noch ein Vor- oder Rach=
imd den ärmeren Leuten zu Gebote sind. Ich werde daher im Prin-