1847 / 120 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

zip dafür stimmen, daß die Ausfuhr verboten werde, und werde in dem zweiten Falle ebenfalls beitreten. . Abgeordn. Moewes:; Vielfach ist an dieser Stelle von künst= lichem Mangel oder natürlicher Noth die Rede gewesen. In, beiden Beziehungen mögen die geehrten Redner Recht haben. An dem einen Orte wird die Noth auf natürlichem, an dem anderen auf 12 lichem Wege durch gestiegene Preise geworden sein. Es , 5 auf an, Abhülfe in beiden Beziehungen zu schaffen, und ich 9 ä, e⸗ daß die gesetzlichen Vorschriften, welche uns vorliegen, schen * oer stimmungen dafür enthalten. In dem Allgemeinen Landrechte ist ü er das Kaufs und Verkaufsrecht in den ersten Paragraphen gesagt, daß bei Getraidemangel der Staat berechtigt sei, 5 , großen Vorräthlen zu nöthigen. fine, Dohsächeesnnr erkarf su, bir gen. In einem anderen Abschnitte des Allg. Landrer ts ist das Zu rückhalten von Vorräthen und die Verheimlichung derselben mit Strafe belegt. Eben so ist es auch mit der Vorkäuferei. Insofern die Noth durch künstliche Thrurung entstand, scheint es daher am zweckmäßig sten zu sein, die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung zu bringen, und ich bin der Meinung, daß, wenn dies geschieht und mit Strenge durchgeführt wird, die Ausfuhr sich von selbst verbietet, an dem einen Orte mehr, an dem anderen weniger. . ! Abgeordn. Schlattel: Ich werde Sie nicht lange aufhalten, verehrteste Versammlung. Ich habe nur ein Partikelchen zu der Ab⸗ hülfe der Armen beizutragen. Vielleicht gelingt es, vielleicht habe ich Ihren Beifall. Es wäre herrlich, wenn es eingeführt. würde. In meinem langen Leben, vor vielen Jahren ich werde 78 Jahre alt, meine Herren erfuhr ich einst, daß der große Minister Pitt in England folgende Maßregel ausführte, als das Volk in Verzweif— lung war und in ganz England hungerte. Da fiel es ihm ein, und er machte Versuche und gebot durch das ganze Land, man solle zur Verlängerung des Brodtes darauf halten und durch Staats-Verfügung das anordnen, daß dasselbe immer vierzehn Tage alt werden müßte, bevor es genossen würde. Es war zwar keine schmackhafte Staats⸗ Maßregel, aber sie half, und der ganze Ausfall der Aerndte für ganz England wurde durch dieses Mittel gedeckt. Ich bin ein Familien vater, ich habe dasselbe Mittel in Erinnerung an diesen großen Mann angewendet, und ich kann ihnen allseitig versichern, daß es herrlich ist. In den Gegenden, wo man das schwarze Brod genießt und es vier⸗ zehn Tage im Keller aufbewahrt, wird es herrlich schmackhaft und sehr gut. Uebrigens muß ich gegen das Verbot der Ausführung von meiner Seite stimmen; denn was wir durch unseren Beschluß in Be⸗ zug auf das Ausfuhr⸗-Verbot heute einem Staate versagen, das ver sagt uns morgen jener Staat. . Abgeordn. von Scholten: Ich war erst der Ansicht, meine Herren, daß das Kartoffel⸗Ausfuhrverbot zu spät kommen werde, in dem das, was von vielen Rednern angeführt wurde, sehr richtig ist, daß der Zeitpunkt kaum mehr da sein dürfte, der früher dafür ge— sprochen hätte, wenn es damals ins Leben getreten wäre. Da aber heute noch Fälle angeführt worden sind, die noch für eine solche Maß⸗ regel sprechen, so bin ich der Meinung, daß wir nicht einen Augen⸗ blick zögern dürfen, eine solche Verfügung zu beantragen. Es ist gesagt worden, daß noch bedeutende Vorräthe im Lande sind, und daß diese zum Verkaufe kommen würden, wenn die gehörigen Mittel angewendet werden. Darum muß ich sagen, daß ich, wie ich den Vorschlag verstanden habe, indem er für einzelne Provinzen be⸗— rechnet ist, unbedingt mich dafür erklären würde und ich nur bedaure, daß die Maßregel nicht schon früher ausgeführt worden ist. Es wurde uns gesagt, daß sie nicht auf gesetzlichem Wege ausgeführt zu werden brauche, sondern auf dem Wege der Administration ausge⸗ führt werden könne, am Rheine schon ausgeführt sei, und es ist diese Maßregel von allen Abgeordneten vom Rheine nicht tadelnd, sondern anerkennend erwähnt worden. Ich muß daher bemerken, daß ich nur zu bedauern habe, daß von den hohen Beamten der Krone diese Maßregel nicht früher ausgeführt worden ist. Ich spreche dies hier aus in eben dem Vertrauen, daß allerdings die Absicht der König— lichen hohen Beamten vorhanden ist, das Beste des Volkes zu för dern, bekenne aber auch, daß öfter Versäumnisse bei Maßregeln statt⸗ finden, die, früher ausgeführt, zum Segen des Landes hätten unge— mein wirken können. So höre ich, daß die Ausfuhr am Rheine be— reits untersagt ist. Das wäre, hätte man es auch hier ausgeführt, segensreich gewesen. Heute haben aber andere Staaten zu großen Summen aufgekauft, und es wird wenig zu erlangen sein. Früher ätte die Maßregel sehr wohlthätig sein können, sie ist aber nicht ir ergriffen worden, man hatte die Zustände nicht richtig erkannt. Das, was ich für gut erkenne, erkenne ich vollständig an, ich spreche aber auch eben so den Tadel öffentlich aus. In der Provinz, welcher ich angehöre, sind die Bestände, die gelagert haben, an Spekulanten verkauft worden, während es höchst segensreich für das Land wäre, wenn sie noch da sein würden. Das geschah aber, weil man nicht gründlich nachforschte, weil man nicht Vertrauen zu denen hatte, die voraussagten, wie die Noth sich herausstellen würde. . Landtags- Kommissar: Das Gouvernement ist getadelt worden, daß dasselbe diejenige, Maßregel, zu der dasselbe jetzt seine Zustimmung zu geben sich bereit erklärt, nicht früher ergriffen, daß nicht, wie am Rheine, so auch hier, das Kartoffelausfuhr-Verbot längst stattgefunden habe. Ich muß mich im Namen des Gouvernements hierüber rechtfertigen. Am Rheine und in Westfalen hatte im Jahre 1845 eine Mißärndte der Kartoffeln stattgefunden; nur wenige Ge⸗ genden hatten eine Mittelärndte. Die Rheinprovinz wird, belãnnt lic on einem Strome durchflossen, auf welchem ein unglaublich lebhafter Verkehr ist. Holland, Belgien und Irland hatten eine totale Miß⸗ ärndte an Kartoffeln, und so warfen sich die Spekulanten auf die wenigen Gegenden des Rheins, welche noch Kartoffeln hatten, um diese mit größer Schnelligkeit auf dem Rhein nach Holland, Belgien und Irland zu entfüihren. Da sprach sich in den westlichen Provin⸗ zen entschieden und allgemein der Wunsch gus, das Sęupernement möge schnell dafür ,. daß die wenigen Lebensmittel der Provinz erhalten würden; das Gouvernement kam diesem Wunsche eutge gen. und die Maßregel ist von den Provinzen dankbar anerkannt worden. Dasselbe Verhältniß fand damals in den östlichen Provinzen nicht statt. Es sind von daher keine Anträge auf ein Ausfuhrverbot der Kartoffeln an uns gelangt. Die ge e fe ref, hielten sich lange in mäßiger Höhe; wir haben gehört, daß die Ausfuhr in sehr geringer Menge stattgefunden hat, und das Gouvernement wird daher kein gerechter Tadel treffen, wenn es eine die Freiheit des Verkehrs beschränkende Maßregel nicht vor- rilig beschloß. Wenn es sich jetzt bereit erklärt, darauf einzugehen, so sind andere Verhältnisse eingetreten. Es lag keine Veranlassnng vor, anzunehmen, 2. in den mittleren Provinzen Mangel an Lebens- mitteln eintreten werbe. Die Provinzial⸗Behörden haben keine dar⸗ auf fe chen Indizien gemeldet, vielmehr ausgesprochen, daß der ö ge Bedarf wahrscheinlich gedeckt sein werde. Wenn aber ein Mit⸗ der gee rten Versanimlung dem Gouvernement die Aufgabe ge⸗ lt hat, rechtzeitig ganz genaue Ermittelungen einzuziehen, ob hin⸗ reichende Lebensmittel in ben verschiedenen Landestheilen vorhanden seien oder nicht, so muß ich dem entgegnen, daß eine solche Maßre⸗ el unausführbar ist. Es wird vielfältig über Zuvirlregieren 'ge= agt; wenn wir uns aber darauf . wollten, zu ermitteln, viel feder Landwirth produzirt, wie viel er konsumirt, wie viel er auf den Markt bringt, wie viel die Nichtproduzirenben an r,. nen Früchten gebrauchen, wie viel ins Kugland, in diefes unb' jenes

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Vereinsland ausgeführt wird, wenn wir uns auf diese Ermittelung einließen, so würden wir den Vorwurf des Zuvielregierens gewiß verdienen und doch zu keinem oder zu einem falschen Resultate ge= langen. Deshalb kann das Ministerium nur an Indizien sich halten, diese sind aber nicht vorhanden gewesen, sie sind erst seit wenigen Tagen hervorgetreten, ich wiederhole es, sie sind erst seit wenigen Tagen hervorgetreten, und deshalb, weil sie hervorgetreten sind, erkennt das Ministerium die Nothwendigkeit schleuniger Hülfe an und wird, wenn ein Ausfuhr-Verbot beantragt, solches Sr. Majestät vorschlagen. Den Vorwurf aber, diese Maß regel nicht früher ergriffen zu haben, müssen wir ablehnen. Wenn uns ferner ein Vorwurf wegen Verabsäumung der zollfreien Einfuhr des Reises gemacht wird, so muß ich erwiedern, daß seit einer ge⸗ raumen Zeit Maßregeln von ziemlicher Bedeutung zur außerordent— lichen Beschaffung von Lebensmitteln getroffen worden sind, daß aber das Ministerium großen Werth darauf gelegt hat, diese Maßregeln geheim zu halten. Es ist eine bekannte Sache, daß alle Kräfte des Staates nicht hinreichen würden, um eine Versorgung der ganzen Monarchie auch nur auf kurze Zeit herbeizuführen. Eben so bekannt ist es, daß derartige Maßregeln des Staats, wenn sie bekannt wer— den, die Privat⸗Speculation mehr oder weniger lähmen. So wurde noch auf einem Provinzial-Landtage vor wenigen Jahren dem Gou— dernement der Vorwurf gemacht, daß es durch Ueberweisung von Festungs⸗Approvisions-Vorräthen die Privat-Speculation beeinträch— tigt habe. Darum haben wir es uns zur Pflicht gemacht, diese Maßregel so geheim zu halten, als möglich, damit man sich nicht darauf verlasse und die so nöthige Selbsthülfe verabsäume. Endlich muß ich noch auf einen dritten Vorwurf zurückkommen, den nämlich, daß wirklich mit, dem Ertrage des Erlasses an Mahl- und Klassen— Steuer Großes hätte gewirkt werden können.

Für eine Million Thaler hätten höchstens 400,000 Scheffel Rog gen gekauft werden können, und diese würden etwa zwei Pfunde Brod auf den Kopf der ganzen Bevölkerung gegeben, aiso dieselbe höch— stens auf zwei Tage versorgt haben. Ich frage, was damit Mate— rielles gewirkt sei? Ein moralischer Eindruck könnte dadurch allerdings hervorgerufen und eine Herabdrückung der Preise an diesem oder jenem Platz erreicht werden; dagegen bitte ich aber auch zu erwägen, daß, während man die Privat-Speculationen durch solche Operationen lähmt, gerade so gut auch die entgegengesetzte Wirkung eintreten kann. Auch der Mahl⸗Steuer muß ich noch mit einigen Worten er wähnen. Es ist schon bemerkt worden, daß die Abschaffung der hohen Mahl-Steuer auf den Weizen die Consumtion desselben in den großen Städten wesentlich vermehren und somit zugleich auf den Preis des Roggens vortheilhaft einwirken muß. Ueberdies ist die völlige Freiheit der Einbringung des Land -Brodtes von großer Wichtigkeit für die Versorgung der Städte. Also auch in dieser Beziehung ist wohl erwogen worden, daß die Abschaffung der Mahlsteuer für große Städte, deren Versorgung in Zeiten der Noth am schwierigsten ist, eine wesentliche Erleichterung gewesen. Dieser Meinung sind wir noch heute, mag auch das Gouvernement deshalb getadelt werden. Die Armen werden die Wohlthat dankend anerkennen. (Lebhafter Beifallszuruf und Stimmen: Keinen Tadel.)

Abgeordn. Siegfried: Ohne Vorrede wünsche ich ein paar Worte über die eine Frage zu sprechen, die eigentlich noch wenig behandelt worden ist. Noth ist da, Roggen und Kartoffeln sind theuer. Noth ist da, weil die Lebensmittel fehlen oder fehlen könn— ten; Noth ist auch da, weil die Lebensmittel, welche da sind, nicht bezahlt werden können. Die erste Frage liegt hier vor, die Lebens mittel zu konserviren, welche wir haben, sie nicht durch Ausfuhr min— dern zu lassen. Der Herr Finanz- Minister hat, wenn ich richtig ver standen habe, gesagt, wir haben guten Export, auch Import. Der Import ist bedeutender als der Export, ein Zustand, welcher, wenn wir ihn behalten, keine Maßregel heute von uns fordert. Es ist be⸗— denklich, ob er sich erhalten wird. Für den Roggen, vermuthe ich, wird sich der Zustand erhalten. Das mag wohl maßgebend für die Kommission gewesen sein, vorzuschlagen, daß der Roggen erportirt werden dürfe. Mit den Kartoffeln ist es eine andere Frage. Sie dürften vielleicht nicht so importirt werden und die Verhältnisse da anders stehen. Aber, meine Herren, die Kartoffel ist ein Gegenstand, der nur 14 Tage oder kurze Zeit berühren kann. Eine Naßregel, die Kartoffeln betreffend, würde nach meinem Dafürhalten mehr Be wegung als Erfolg heute haben können. Heute. Es handelt sich um eine Präventiv- Maßregel, eine materielle Frage eine Handels Frage liegt vor. Die Meinung ist das Motiv, von dem iel Frage in ihrer Waage bewegt wird. Ich halte dafür, wenn eine Ausnahme Maßregel eintritt, die sie nicht ganz im Erfolge beherrschen kann, daß sie diejenige Meinung, die Schaden bringt, vergrößern wird. Es ö sich bis zum Wucher bei uns steigern, der heute wohl noch wenig ober n gar nicht da ist. Ich stimme dafür, daß für jetzt der freie Ber ehr bleibe, so lauge der Zustand ein solcher ist, wie wir ihn heute ken— nen und ihn schildern gehört haben. .

Abgeordn. Dorenberg: Meine hochgeehrte Versammlung, ich werde es ganz kurz machen. Ich bin ein Landmann, gehöre dem Bauernstande an und will nur kurz meine Erfahrungen vor— bringen, weil ich einige Tage zu Hause gewesen bin. Ich lebe in einer Gegend, wo ich nicht geglaubt hätte, daß Mangel eintreten würde, und muß leider gestehen, daß weder die Kommune -Beamten noch die Behörden sich vorgestellt haben, daß ein solcher Mangel eintreten würde. Auf dem Lande wird es keine Gefahr haben, denn da hilft Einer dem Anderen durch, aber in der Nähe einer großen Stadt ist es schlimmer. So ist es z. B. mit Halle, welches 30,000 Einwohner hat. Dort wurde gesagt, wenn die Schifffahrt aufgeht, wird Getraide kommen, und die Preise werden heruntergehen. Nun liegt Halle, seiner Lage nach, in einer Gegend, wo Alles auf Getraide wartet. Das ankommende Getraide wird sogleich aufgekauft, und so wird es der Stadt entnommen. Ich wollte nun die dringendste Bitte an den hohen Landtag richten, ein Verbot der Ausfuhr von Kartoffeln ergehen zu lassen. Ich habe die Stimmung in Halle ge⸗ hört, die von dem hohen Landtage das erwartet. Es erwarten dies sogar Viele hier in der Residenz. Ich habe mich unter mittelmäßi⸗ gen Menschen, die nicht unter den Plebs gehören, befunden und dieselben Wünsche gehört. Ich will hoffen und wünschen, daß sich die Sache nicht so schlimm herausstellen wird.

Landtags-Marschall: Es haben sich noch 5 Redner ge meldet. Sofern die Herren Redner auf das Wort verzichten wollen, könnten wir zur Abstimmung schreiten. —ͤ ö

Eine Stimme (vom Platz!: Ich habe nur ein paar Worte zu sagen, Herr Marschall. . h

Landtags-Marschall: Wollen Sie hierher kommen?

Abgeordn. Tschocke: Meine geehrten Herren, ich werde Ihre Geduld nicht ermilden. Es ist in Bezug auf das Ausfuhr-Ver⸗ bot angeführt worden, daß es kin tee und zuglei nachtheilig, schädlich sein werde. Das Ketztere ist mir aus den vielfachen Anfüh— rungen nicht klar, nicht erwiesen worden. In Bezug auf, die Frucht losigkeit nehme ich an, daß dieses nur so weit gemeint sein kann, als durch die Ausführung des Ausfuhr-Verbotes die Noth nicht ihrem

anzen Umfange nach gestillt werden wird und gestillt wer den kann.

as gebe ich gern zu, allein darüber werden Sie, meine hochgeehrten Herren, einverstanden sein, daß wir, wenn wir nicht Allen helfen kön⸗ nen, uns in unserem Gewiffen beruhigt finden werden, wenn nur

Einige gesättigt werden, und wenn wir sie nicht vollständig sättigen können, so werden wir wenigstens die Genugthuung haben, daß wir sie halb gesättigt haben. Es ist ferner gegen das Ausfuhr-Verbot angeführt, worden, daß es die Freiheit beschränke. Aber, meine Herren, in jedem gesellschaftlichen Zustande kann die Freiheit des Einzelnen sich nur so weit erstrecken, als nicht dadurch die Freiheit der Gesammtheit oder, wie im vorliegenden Falle, die Existenz der selben in Frage gestellt oder gar zerrüttet wird. Ich glaube daher, daß gerade diese Anführung keine neue Kraft haben kann. Ja, ich glaube nicht, daß sich Viele finden werden, die einen Vortheil aus der ihnen zustehenden Freiheit zum Nachtheile, zum größeren Nach theile aller Unglücklichen, vieler Hunderttausende oder Taufende bean spruchen werden. Dies ist das, was ich in wenigen Worten anfüh ren wollte, und ich erkläre zum Schluß, daß ich für das Ausfuhr— Verbot stimmen werde.

Abgeordn. Heyer: Meine Herren, über die Frage der gesetz— lichen Zulässigkeit des Ausfuhr-Verbotes ist kein erhebliches Beden— ken erhoben worden. Dagegen sind über die Fragen, ob hinreichende Gründe zu einem Ausfuhr-Verbote in gegenwärtiger Zeit vorliegen, ob die Noth so hoch gestiegen sei, daß ein Ausfuhrverbot erfolgen müsse, und andererseits, ob ein solches Verbot dem Zwecke entsprechen werde, die verschiedensten Ansichten in der Versammlung laut ge worden. Ich sinde es ganz natürlich, daß auf diesem Wege die Versammlung sich über die Frage nicht wird klar werden können, weil die einzelnen Mitglieder nicht auf dem Standpunkte stehen, um die Frage erschöpfend zu beantworten. Es fehlt den einzelnen Mit gliedern an der Uebersicht des Ganzen. Diese Uebersicht können wir nur von dem Gouvernement erwarten. Wir haben die Aufklärungen, welche die Räthe der Krone zu geben gehabt haben, gehört. Danach müssen wir annehmen, daß die Noth in sehr hohem Grade und wirk lich in einem so hohen Grade vorhanden ist, daß ein Ausfuhrverbot zum Zwecke führen kann und wahrscheinlich führen wird. Dieser Ge sichtspunkt ist für mich entscheidend. Ich glaube, daß es nur die

Aufgabe der Versammlung sein kann, hier einen Akt des Vertrauens zu üben und dem Gouvernement die Ausführung einer Maßregel zu erleichtern, die der verschiedensten Beurtheilung fähig ist, und aus diesem Gesichtspunkte glaube ich für den Kommissions-Antrag stim (Von verschiedenen Seiten ertönt der Ruf zur

men zu dürfen. Abstimmung.) Landtags⸗Marschall: verlangt hat. ( . . Eine Stimme Gom Platz): Ich bitte ums Wort. Landtags -Marschall: Ich bitte. . (Die Stimme vom Platz spricht immer weiter.) Landtags-Marschall: Ich bitte. Ich werde die hohe Vers fragen, ob sie die Abstimmung verlangt. Es ist viel Versammlung fragen, ohn ung Tiang 6 fach darauf angetragen worden, und ich muß mich natürlich den Wünschen der höhen Versammlung fügen; für mich würde ich Jeden sprechen lassen. Ich frage; ö ö ob der Antrag auf Abstimmung von 24 Mitgliedern unterstützt wird.

Wenn Niemand mehr das Wort

(Fast von allen Mitgliedern unterstützt.)

Landtag s-Marschall: Ich werde also die von der Abthei lung aufgestellte Frage, wie sie hier formulirt ist, zur Abstimmung bringen. Der Antrag geht dahin, daß Se. Majestät gebeten werde, die Ausfuhr der Kartoffeln nach den Ländern außerhalb des Zoll Vereins bis nach beendigter Aerndte zu verbieten. Ich werde, um die Versammlung nicht durch Namen-Aufruf zu ermüden, durch Auf stehen und Sitzenbleiben stimmen lassen, um die Zweidrittel zu er mitteln. Um das Zählen möglich zu machen, werde ich die Herren Ordner bitten, sich gütigst umher bemühen zu wollen. Ich habe Stimmzettel machen lassen, damit die Herren Ordner auf dieselben schreiben, wer Ja und wer Nein gestimmt hat, und sie dem Herrn Secretair zu übergeben. Es wird bald geschehen sein. Wir wollen wenigstens den Versuch machen. ; .

Eine Stimme om Platz): Nach meinem Erxachten ist das Verbot der Kartoffel⸗-Ausfuhr in der ganzen Monarchie nöthig.

Eine andere Stimme (ebenfalls vom Platz: Diesen An trag muß ich auch unterstützen.

Landtags-Marschall: Sie wünschen also, es Antrag auf alle Provinzen ausgedehnt werden?

(Allgemeine Zustimmung.)

Wird das Amendement durch 24 Stimmen unterstützt?

(Sehr zahlreich.)

Verlangt Jemand über das Amendement das Wort?

Eine Stimme om (Platz): Ich bitte ums Wort. In die— sem Theile des Saales weiß Niemand, worin das Amendement be— standen hat.

Landtags⸗-Marschall: Das Amendement besteht darin, daß das Verbot der Kartoffel-Ausfuhr nicht blos für die drei Provinzen, sondern für die ganze Monarchie erbeten werden soll. Das ist das Amendement.

Staats Minister von Düesberg: Ich erlaube mir die Be merkung, daß dieses Verbot für die westlichen Provinzen bereits be steht.

Abgeordn, Hansemann (vom Platz): Ich bemerke, daß der einzige Unterschied zwischen dem Amendement und zwischen dem An trage, der Abtheilung darin besteht, daß die Abtheilung es, wie in den übrigen Provinzen, dem Ermessen des Gouvernements anheimstellt, während die Bitte auf alle Provinzen gerichtet werden soll. Ich wollte nur bemerken, daß die Bitte auf das Verbot der Ausfuhr im Ganzen gestellt worden ist. Ich selbst stimme für den Antrag der Abtheilung, weil es am besten dem Gouvernement überlassen wird.

Landtags-Marschall: Ich werde zuerst über das Amen— dement abstimmen lassen, und wenn dieses nicht die mehrsten Stim— men bekommen sollte, so werde ich nachher über den Antrag der Ab— theilung stimmen lassen.

Staats-Minister von Düesberg: Ich muß die Bemerkung wiederholen, daß das Verbot bereits für die westlichen Provinzen be steht. Es handelt sich also nur von den östlichen Prosinzen.

Graf von Schwerin: Es ist darüber noch nicht gesprochen worden.

Landtags-Marschall: Wenn Sie darüber sprechen wollen, so bitte ich, sich hierher zu bemühen.

Graf von Schwerin: Ich glaubte im Interesse des Amen— dements das Wort nehmen zu müssen, da der Abgeordnete aus der Rhein Provinz hervorhob, daß der Antrag und das Amendement übereinstimmen. Das scheint mir aber nicht der Fall. Es scheint vielmehr von großer Wichtigkeit zu sein, daß der Landtag sich aus— spreche, ob er für alle östlichen Provinzen einen solchen Antrag für nothwendig halte und es nicht in die Beurtheilung der Ober-Präsi= denten einiger Provinzen stellt, ob sie das Verbot für nöthig halten oder nicht. Für die genannten Provinzen wird es für nöthig gehal— ten werden, für andere stellt man es den Ober Präsidenten anheim. Ich glaube, es ist kein Unterschied zu machen. Ich bin für das Amendement.

Landtags-Marschall: Der Secretair wird die Frage ver— lesen, wie sie gestellt werden wird. Wir stimmen durch Aufsstehen und Sitzenbleiben, und die Zettel dienen nur dazu, daß die Herren Ord— ner die Güte haben, aufzuschreiben, wie viel gestanden und wie viel

möge der

esessen haben. Ich werde die Frage noch einmal lesen. (Dies ge⸗ rn Es ist dabei vorauszusetzen, daß das Verbot für Westfalen und die Rhein⸗Provinz bereits besteht.

Eine Stimme (vom Platze): Es besteht aber nicht durch— gängig.

Staats-Minister von Düesberg: Gegen Hannover besteht es allerdings nicht. Von diesem Theile ist aber auch nicht die Rede.

Landtags⸗Marschall: Soll also das Verbot auf alle Pro⸗ vinzen ausgedehnt (Allgemeines Ja!) und Se. Majestät der König gebeten werden, die Ausfuhr der Kartoffeln bis nach beendigter Aerndte

—in der ganzen Monarchie zu untersagen? Alle diejenigen, welche für die Bejahung dieser Frage sind, bitte ich, aufzustehen. Ich brauche nicht zu zählen. Es ist eine ungeheure Majorität. Wir können jetzt zur zweiten Hauptfrage übergehen, welche die Abtheilung aufge— stellt hat.

Abgeordn. von Leipziger (vom Platze): Es ist von mehreren Seiten auch der Antrag gemacht worden, daß die Ausfuhr des Ge— traides verboten werde. Es ist dies ein Amendement, und da die Noth in der Provinz Sachsen sehr groß ist, so würde ich den An— trag unterstützen und für das Verbot stimmen.

Landtags-Marschall; Wird das Amendement durch 24 Stimmen unterstützt? (Dies geschieht hinreichend.) Ich gebe nun das Wort über das Amendement.

Landtags⸗Kommissarius: Das Gouvernement hat sich be⸗ reit erklärt, das Ausfuhr-Verbot der Kartoffeln Sr. Majestät dem Könige vorzuschlagen, wenn beide Kurien des Vereinigten Landtages sich dafür aussprechen sollten. .

Wir können eine gleiche Zusicherung in Beziehung auf das Ge

traide keinesweges geben. Es ist bereits ein wichtiger Unterschied an— gedeutet worden, der Unterschied, daß die Getraäͤide Ausfuhr eine Sache von der höchsten Wichtigkeit für die preußische Monarchie ist und es in hohem Grade bedenklich erscheint, einem solchen Handels zweig vielleicht auf ein Decennium eine gefährliche Wunde zu schla gen, während die Kartoffel⸗Ausfuhr bis jetzt niemals ein Gegenstand von Bedeutung gewesen ist. Ich muß ferner darauf aufmerksam machen, daß das Verbot der Getraide⸗ Ausfuhr mit der großen Ge fahr der Retorsion verbunden sein wird. Ich mache aufmerksam auf die Provinz Sachsen, von welcher der Antrag zuerst gestellt worden ist. In der Provinz Sachsen wird die Ausfuhr nur auf der Elbe besorgt, und gerade in diesem Augenblick erhält Sachsen seine Zu⸗ fuhr einzig auf der Elbe. Ich halte, selbst wenn man ein partielles

Verbot beantragen wollte, dies nicht für unbedenklich. Wir haben

jetzt mehr Import von Getraide zu erwarten als Export, aber keinen

Import von Kartoffeln und nur einen zweifelhaften Export. Deshalb

hat sich das Ministerium bereit erklärt, das Verbot der Kartoffel

,,, aber nicht der Getraide Ausfuhr dorzuschlagen. Sollte die

Versammlung den Antrag an des Königs Majestät stellen, so wird

es Pflicht sein, ihn gewissenhaft zu erwägen; ich kann aber dieser halb keine Zusicherung geben, weil Interessen vorliegen, welche von der höchsten Bedeutung sind und der reiflichsten Erwägung be

dürfen. .

General-Direktor der Steuern: In Folge dessen, was der Herr Landtags-Kommissar geäußert hat, bemerke ich in spezieller Beziehung auf die Provinz Sachsen, daß die großen Klagen über Noth und Mangel und namentlich über die Ausfuhr, die dort ge— führt werden, durchaus keine andere Ausfuhr in der Hauptsache be— treffen, als die, welche nach den Vereins-Staaten geht. Es ist ganz ungewöhnlich, daß unser Getraide nach Bayern, Franken, Schwaben aus der goldenen Aue hingeht. Mir ist der Fall wenig stens noch nicht vorgekommen, daß auf einer Achse Getraide von Nordhausen bis nach Basel gegangen ist. Wir können die Zufuhr nicht verbieten. So wie das Getraide von Basel hinausgeht, giebt es einen Ausfuhr-Zoll von 25 Prozent und seit wenigen Tagen von 50 Prozent, Wollen wir mit Ausfuhr⸗-Verboten kommen von unse rer Seite, so verliert Sachsen die Zufuhr von Böhmen aus, und das Königreich Sachsen, von dem wir uns nicht trennen können, kann nicht gezwungen werden, hier zuzustimmen. Wir würden von Böh— men aus keine Zufuhr mehr zu erwarten haben, während nach deim vorliegenden Berichte noch im Monat März 13,000 Scheffel Roggen eingegangen sind. Wollen wir dem Erzgebirge diese Jufuhr ab⸗ schneiden? Ich bemerke, daß, wenn auch auf der Elbe nicht ein Scheffel Roggen ausgegangen und 4723 Scheffel eingegangen sind nach einer Notiz, die bis zum Sonnabend lautet, wir uns nicht verhehlen wollen, daß im Jahre 1816 über Wittenberge allein 386, 0 760 Scheffel Rog gen ausgegangen sind, aber, wohl zu merken, darunter 39, 000 Scheffel, die zur Wieder-Einfuhr in die Rhein⸗Provinz bestimmt gewesen sind. Wollen wir daher die Ausfuhr nicht verbieten, damit wir im Fall der Noth nicht die Rhein-Provinz aushungern, und wenn wir dies nicht wollen, welche Kontrollen sind dann nöthig, um zu verhindern, daß das Getraide nicht wieder eingeht. Dies erschwert die Eommu— nication unter den Provinzen so, daß eine solche Maßregel, die im wohlmeinendsten Sinne vorgeschlagen ist, dazu dienen würde, Theu⸗ rung und Hungersnoth hervorzurufen, das Schlimmste, wenn man darauf eingehen wollte. Daß man die Kartoffel-Ausfuͤhr verbietet, ist von geringerer Wichtigkeit. Das Einzige, was ich dringend zu wünschen habe, um materiellen Schaden zu vermeiden, ist, daß man die kleinen pommerschen Häfen von dieser Maßregel frei läßt; es können keine Kartoffeln auf die Schiffe geladen werden, wenn sie nicht zur Küstenfahrt gebracht, werden. Soll in den kleinen Häfen Leba, Rügenwalde Kontrolle eingerichtet werden, so wird das Lan— den auf schlimme Weise erschwert, daher muß die Maßregel mit größter Vorsicht ausgeführt werden, wenn sie nicht großen Schaden Hzringen soll.

Abgeordn. Hansemann: Meine Herren, ich erkläre mich gegen ein Verbot der Ausfuhr des Getraides; auf der anderen Seite aber mache ich Sie darauf aufmerksam, daß an der Gränze der Rhein Provinz und des Zoll⸗-Vereins, von der Schweiz anfangend bis zur Mosel, bereits eine Erschwerung der Ausfuhr eingetreten ist und zwar in der Art, daß ungefähr 25 pCt. des Werthes als Aus= fuhr⸗-Zoll erhoben werden. Diese Maßregel ist nicht auf die Gränze von der Mosel bis nach Westfalen und weiterhin nach Holland zu aus gedehnt worden. Die Folge davon ist nun, daß eine große Menge von Weizen, der, im Ganzen genommen, in der Rhein- Provinz gut gerathen ist, nach Belgien und auch nach Frankreich ausgeführt wor den ist. Obgleich der Zweck der Maßregel gewesen zu sein scheint, den Verkehr mit Belgien ganz frei zu lassen wegen der freundschaft lichen kommerziellen Verhältnisse, in welchen der Zollverein mit dle sem Lande in Folge des abgefchlossenen Handels Traftates steht, so ist doch nicht zu verkennen, und es ist erwiesen, daß auch Weizen nach Frankreich deshalb gegangen ist, weil diese Erschwerung nicht nach der Gränze von Belgien und Holland bestand. Ich sehe auch nicht, wie das ganz gehindert werden kann, denn es ist nicht nachzu⸗ weisen, daß das Getraide nach Belgien für innere Consumtionen die⸗ . h 5. an nicht darauf antragen, daß die Versamm⸗

1 stimmte Bitte an des Königs Mahestät dahin ausspräche

diese eben bezeichnete Maßregel e Lr wn r . . n gel auch auf die übrigen Theile der west⸗

lichen Gränze auszudehnen, sondern ich! wit j ö

. hnen sondern ich wünschte, daß sie sich dahin 6, Se. . ãt den * zu bitten, in Erwägung zu zie— . & ehrt, 9 möge, diese er g auf die übrige west⸗ iche Gränze d lichs auszudehnen. Es ist eine solche Erwägung

2 seitens des Goh Nnements jetzt um so mehr an der Zeit, als es durch die momenkane Aufhebung der Mahlsteuer die Consumtion des Weizens in den Städten befördert hat, und gerade dieser Umstand möchte es gerathen machen, diese Maß regel anzuordnen. Ich mei⸗ nestheils finde mich aber nicht im Stande, darüber ohne die gründlichste Prüfung eine bestimmte Meinung auszusprechen, und so, glaube ich, wird auch diese Versammlung sich nicht im Stande fühlen. Wohl aber glaube ich, daß wir die Aufmerksam— keit Sr. Majestät darauf hinlenken können, daß die bezeichnete Aus⸗ dehnung der Maßregel in Erwägung genommen werde. Mein An— trag geht also dahin: „daß die Versammlung Se. Majestät den Kö⸗ nig bitten möge, zu erwägen, inwiefern die von der schweizer Gränze bis zur Mosel bestehende Erschwerung der Ausfuhr des Getraides noch auf die übrige westliche Gränze ausgedehnt werden möge.“ Daß der Gegenstand von Erheblichkeit ist, kann ich mit Beispielen belegen: Es sind in Aachen über 50, 900 Scheffel Weizen ausgeführt worden.

Staats⸗Minister von Düesberg: Ich erlaube mir, zu bemer— ken, daß der Gegenstand, den der letzte Redner zur Sprache gebracht hat, bereits von Seiten der Regierung vielfach erwogen worden ist. Es ist die Frage entstanden, ob es nicht wünschenswerth wäre, den Ausgangszoll, der auf Getraide gegen Frankreich und die Schweiz gelegt worden ist, auch anzuwenden gegen Belgien und Holland. Wenn auch in Bezug auf Belgien eine solche Maßregel in Aussicht gekommen war, insofern sich das Bedürfniß dazu herausstellen möchte, so hat man gegen Holland eine solche Maßregel für bedenklich ge⸗ halten, weil die Rhein⸗Provinzen durch die Zufuhr aus Holland ver— sorgt werden müssen, und weil daher Alles vermieden werden muß, was von Seiten Hollands Repressivmaßregeln hervorrufen und die Zufuhr von Getraide erschweren könnte. Wird die Ausfuhr nach Holland freigelassen, bleibt der Verkehr frei, so hat die Maßregel ge⸗ gen Belgien im Ganzen wenig zu bedeuten, namentlich da die Schifffahrt im Gange ist, und da man durch Holland nach Belgien gelangt. Indessen ist diese Maßregel in Aussicht genommen und wird eintreten können, wenn das Bedürfniß sich dazu zeigt. Vorzugsweise hat Veranlassung zu dieser Maßregel gegeben außer dem Export der Mißbrauch, der getrieben wurde, indem inan Watzen auf den Eisen⸗ bahnen nach Belgien führte und als Transito-Gut nach Frankreich brachte. Ein Gleiches geschah in Lobith, wohin Getraide gebracht und dann umgeladen wurde; indessen sobald man davon Kunde er— hielt, ist gegen diese Maßregel eingeschritten worden, und man hat gegen dergleichen Transporte Protest eingelegt, und es hat der Miß⸗ brauch fast ganz aufgehört, wie auch der nach Belgien. Deshalb ist diese Maßregel nicht weiter ausgedehnt worden; wie gesagt, sie ist in dessen nicht vollständig aufgegeben worden, sondern steht noch in Aussicht.

Abgeordn. Graf von Merveldt zu Beckum: Ich habe nur in Bezug auf die Aufklärung, welche ein Staatsbeamter uns gege⸗ ben hat, die Anfrage mir erlauben wollen, ob auch der Ausgangszoll don Roggen über Baden gegenwärtig funfzig Prozent beträgt? Ich habe wenigstens 50 Prozent verstanden.

Finanz⸗Minister von Düesberg: Fünfundzwanzig Prozent sind es bis jetzt gewesen, aber nach den Zeitungsꝶachrichten soll der Zoll erhöht worden sein, und daß es die Absicht ist, ihn noch zu erhöhen, geht aus anderen Maßregeln hervor.

Abgeordn. Graf von Merveldt zu Beckum: Die Maß⸗— regel besteht also nur gegen die Schweiz?

Finanz -Minister von Düęes berg: Gegen die Schweiz und gegen Frankreich. .

Abgeordn. Werner: Mit Vergnügen habe ich für den An— trag der Abtheilung gestimmt, daß das Verbot der Kartoffelausfuhr in Anwendung kommen möge. rücksichtigt worden, die aus den Kartoffeln gemacht werden. Wir werden zwar gleich auf die Branntweinbrennereien kommen, bevor wir aber dahin kommen, will ich auf das Kartoffelmehl aufmerksam machen. Tausende von Centnern lagern auf den Handelsplätzen 3. B. von Schlesien, und wenn wir die Mittel wollen, die zum Iwecke führen, so müssen wir das Ausfuhrverbot unbedingt dahin ausdehnen. Wir haben gesagt . . . . . j .

Landtags⸗-⸗Marschalt (unterbrechend): daß wir bei einer anderen Frage sind.

Abgeordn. Werner: Es war meine Bemerkung der Ueber gang zu denen wegen der Getraide-Ausfuhr. Ich glaube, daß das Kartoffelmehl unbedingt zur Frage über das Verbot der Kartoffel Ausfuhr gehört, und wenn wir das berücksichtigen, so muß unbedingt ein Verbot auf die Ausfuhr des Kartoffelmehls stattfinden, und dies ist, was zuerst, und bevor über die Ausfuhr von Getraide ein Amen dement stattfindet, zur Entscheidung des hohen Landtags gebracht werden muß. Das ist ein Amendement, welches vor dasjenige ge hört, ob überhaupt ein Verbot auf die Ausfuhr von Getralde im Allgemeinen gelegt werden soll, wogegen ich mich bestimmen würde.

Landtags -Marschall:; Es ist das Amendement gestellt worden, ob gebeten werden soll, das Verbot der Ausfuhr auch auf das Kartoffelmehl auszudehnen. Findet das Amendement Unterstützung?

(Wird zahlreich unterstützt.)

Abgeordn. von Haw: Ich unterstütze das Amendement wegen des Kartoffelmehls um so mehr, als in meinem Kreise eine solche Kartoffelmehl-Fabrik ist, wo täglich gewöhnlich vier bis fünf Centner Kartoffeln verbraucht werden.“

Eine Stimme: Das Kartoffelmehl ist mehr ein Lurus- Artifel. Ich glaube aber, wir wollen die Bedarfs- Artikel für den gemeinen Mann berücksichtigen, aber nicht Lurus-Artikel, wie das Kartoffelmehl ist. Daher, glaube ich, können wir über diesen Antrag, der für den gemeinen Mann von keinem besonderen Nutzen ist, hinweggehen.

General-Direktor der Steuern: Es wird über das Rartoffelmehl nicht einseitig und nicht so lange entschieden werden können, bis nicht über die Frage, ob ein Getraide-Verbot stattsinden soll, abgestimmt ist. Wenn das Verbot der Getraide Ausfuhr nicht augenommen werden soll, so würde konsequenterweise die Frage des Mehlausfuhr Verbotes folgen, und dann würde unter Mehl meines Erachtens auch das Kartoffetmehl begriffen sein. Aber die Ausfuhr des Kartoffelmehles für sich und ohne die Ausfuhr des anderen Meh— les zu verbieten, halte ich für unausführbar.

Abgeordn. Schauß; Es würde der Antrag auch dahin zu modifiziren sein, daß gesagt würde: „Fabrikate aus Kartoffeln“. Denn man fabrizirt auch Sago, Mehl, Stärke und andere Fabrikate

Ich muß bemerken,

daraus. Wenn also diese nicht unter dem Ausfuhr-Verbote begriffen wären, so könnte man diese Fabrikate ausführen, und das wäre eben so bedeutend.

Landtags -Marschall: Wir müssen jetzt zur Abstimmung über die Frage schreiten, ob auch das Verbot der Getraide⸗ Ausfuhr allerunterthänigst erbeten werden soll. Diejenigen, welche für solches Verbot sind, bitte ich aufzustehen. ;

(Viele Stimmen durch einander.)

Landtags-Marschall: Ich kann die Abstimmung nicht un⸗ terbrechen lassen. .

Mehrere Stimmen: Sie sind unterbrochen worden.

Landtags-Maxschall: So wiederhole ich die Frage: soll Se, Majestät der König gebeten werden, auch die Ausfuhr des Ge— traides zu verbieten?

(Wird mit großer Majorität abgelehnt.)

Es sind aber die Produkte nicht be⸗—

Landtags ⸗Marschall: Es wird jetzt das

er, de , zur . 223 Amerbe nent des

geordn. von Grävenitz: itte um das ; Bemerkung betrifft blos die von dem Herrn , ne vorhin vorgeschlagene Art der Abstimmung. Die Abstimmung ist in meiner Nähe in der Art geschehen, daß die Ordner theilweise vorher ehe abgestimmt wurde, Jeden ihrer Abtheilung fragten, ob er mit Ja oder Nein stimme, und in dieser Art ist in meiner Nähe die M- stimmung bewirkt worden. .

Landtags⸗-Marschall: Es ist, das durchaus nicht die Absicht. Es war blos eine Erleichterung für die Ordner. Die Abstimmung ist aber auch nicht in der Art erfolgt, sondern durch Aufstehen und Sitzenbleiben, und dies hat einen so allgemeinen Erfolg ergeben, daß das das Zählen nicht Je, wurde. Wir kommen nun zur Abstim= mung des Hansemannschen Antrags.

Landtag s⸗Kommissar: Ich sollte glauben, daß es darüber keiner weiteren Verhandlungen und keiner Abstimmung bedürfe. Der Herr Abgeordnete von der Rhein-Provinz hat blos den Antrag ge⸗ stellt, daß die hohe Versammlung sich dahin aussprechen möge, daß das Gouvernement Sr. Majestät des Königs in Erwägung ziehen wolle, ob diese Maßregel, die von der Mosel bis an die belgische Gränze besteht, auch über die holländische Gränze hinaus auszudeh—⸗ nen sei. Ich glaube mit vollem Fug im Namen meiner Herren Kollegen versprechen zu können, daß wir diese Frage in die sorgfäl⸗ tigste Erwägung nehmen wollen. Mehr können wir in Beziehung auf die nicht vorbereitete Maßregel nicht versprechen, ein Mehreres würde aber auch durch einen Antrag des Landtags nicht bewirkt wer⸗ den können.

Abgeordn. Hansemann: Nach der Erklärung des Herrn Land⸗ tags-Kommissars nehme ich den Antrag zurück.

Landtags-Marschall: So können wir zum zweiten Antrage

Abtheilung übergehen.

Abgeordn. Werner: Ich glaubte, der Antrag auf ein Verbot der Ausfuhr des Kartoffelmehls käme noch zuerst vor.

Landtags-Marschall: Von einem Mitgliede ist der Antrag gestellt worden, das Verbot der Ausfuhr auf das Kartoffelmehl aus- zudehnen.

Abgeordn. Werner: Auf alle Fabrikate aus Kartoffeln.

Landtags- Marschall; Es wird also der Antrag dahin for⸗ mulirt, daß das Verbot der Ausfuhr auf alle Fabrikate von Kartof⸗ feln erbeten werde. Ich frage, ob der Antrag Unterstützung findet?

(Wird ausreichend unterstützt.)

Landtags-Kommissar: Ich glaube, daß es durchaus nöthig ist, bei dergleichen Anträgen auch die Möglichkeit der Ausführung in Erwägung zu ziehen, und wenn bereits von dem General-Diréktor der Steuern erklärt worden ist, daß, wenn ein Getraide— und Mehl—⸗ Ausfuhrverbot nicht stattfinde, dann auch ein Ausfuhrverbot des Kar—⸗ toffelmehls unausführbar sei, weil es an dem nöthigen Kriterium fehle, um das eine oder andere zu unterscheiden, oder weil die Unterscheidung zu schwierig sei, so muß ich darauf auf⸗ merksam machen, daß ein solcher Antrag. wahrscheinlich ohne Erfolg sein würde. Was vom Mehl gilt, gilt in höherem Grade von Stärke; denn die Kartoffelstärke von der Weizenstärke zu unterscheiden, möchte noch schwieriger sein. Von anderen Kartoffel Fabrikaten ist nur der Sago erwähnt worden. Die Ausfuhr von Kartoffel⸗-Sago ist aber gewiß so unbedeutend, daß ein Verbot gegen dieselbe nicht gerechtfertigt erscheint. .

„Abgeordn. Werner: In Bezug auf die Stärke bin ich ganz damit einverstanden; was aber das Mehl anbelangt, so wird eine Unterscheidung recht leicht zu machen sein, zumal gewisse Fabriken nur Kartoffelmehl fabriziren. r

Landtags-Marschall: Der Herr Secretair wird die Güte

haben, die Frage zu lesen, welche jetzt zur Abstimmung kommt. Der Secretair verliest die Frage.) ĩ

Eine Stimme (vom Platz: Zu den Fabrikaten aus Kar—

toffeln gehört auch der Spiritus.

Abgeordn. Werner: Ich würde nach den gemachten Bemer⸗ kungen meinen Antrag nur auf das Kartoffelmehl beschränken.

Landtags-Maxschall: Es ist also darauf zurückgekommen worden, daß das Ausfuhr-Verbot nur auf das Kartoffelmehl erstreckt werden soll.

(Der Secretair verliest die veränderte Frage.)

„Soll das Verbot auf die Ausfuhr von Rartoffelmehl ausgedehnt werden?“

Landtags-Marschall: Diejenigen Herren, welche für Be⸗ jahung dieser Frage sind, bitte ich außustehen.

(Die Frage wird mit überwiegender Majorität verneint.)

Landtags-Marschall: So werden wir nun zur zweiten Hauptfrage kommen: „soll das Verbot des Branntweinbrennens .

Finanz Minister von Düesbserg: Die Masjorität der Abthei⸗ lung hat sich dafür erklärt, daß ein Verbot des Branntweinbrennens bis zum 15. August angeordnet werde, jedoch nur in Beziehung auf die Kartoffelbrennerei. Es ist ein solches Verbot allerdings eine au— ßerordentliche Maßregel, die nur durch die dringendsten Gründe der Nothwendigkeit gerechtfertigt werden kann. Es ist immer Grundsatz der Verwaltung gewesen, dem Gewerbe und Verkehre freie Hand zu lassen und nur dort einzugreifen, wo die überwiegendsten Gründe dazu vorhanden sind. Es fragt sich also, liegen dergleichen Gründe vor? Im Allgemeinen muß die Frage mit Ja beantwortet werden, und von Seiten der Staatsregierung wird also der Ansicht beigepflichtet, daß für die Branntweinbrennerei ein zeitweises Verbot eintrete. Ich be⸗ merke zunächst, daß dieses Verbot hauptsächlich nur die großen Bren⸗ nereien treffen wird. Die kleineren Brennereien, die sich blos auf ei⸗ genes Bedürfniß beschränken, müssen ihren Betrieb gesetzlich mit dem 15. Mai einstellen. Also sind blos die großen Brennereien betroffen, und der Zweck davon ist der, die bedeutenden Material ⸗Vorräthe an k die noch bei den Reichen vorhanden sind, ins Konsumo zu bringen.

Bei dem bedeutend hohen Preise der Kartoffeln, bei den bedeu⸗ tenden Preisen aller übrigen Lebensmittel ist es allerdings höchst noth⸗ wendig, daß von Seiten der Regierung Alles gethan wird, damit diejenigen Vorräthe, welche noch bestehen und zu dem gewöhnlichen Lebensbedarf nothwendig sind, geradezu zu diesem Zweck verwendet werden. Daß erhebliche Vorräthe in den großen Brennereien noch eristiren, ist wohl im Allgemeinen nicht zu bezweifeln, und es ist zu hoffen, daß die Vorräthe, welche sich dort finden, wenn sie in den gewöhnlichen Konsumo übergehen, wenigstens dazu beitragen werde den Mangel zu mildern. 33 Rücksicht, für das ie, ü Markt zu sorgen, steht unter so außerordentlichen e. en, die gegenwärtigen sind, hoch und muß höher gestellt werden, als Rücksicht auf das Interesse der Brennereibesitzer, die theilweise verkennbar darunter leiden werden. Es ist aber zu erwarten, daß be den großen Bortheilen, welche die Brennereien in den letzten Zeiten, namentlich den größeren Besitzern, gewährt haben, die Opfer, welche jetzt von ihnen Herlangt werken, theilweise durch die Vortheile aus- geglichen und sieo ö sich bereitwillig dem Opfer auch unterziehen werden. Es ist vorläufig schon von Seiten der Verwaltung den 4 Fen Brennereien eine Andeutung in dieser Beziehung gegeben worden. Es sind in ber neuesten Zeit den anderen Staaten daͤräber Mirthei=