1847 / 120 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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lungen gemacht und es sind auch Erkundigungen eingezogen worden, ob dieses Verbot auch leichzeitig in den Staaten k würde, die in Beziehung auf die ranntweinsteuer mit uns in einem engen Verbande stehen. Diese ef, ist allerdings auch vorhanden, so daß zu erwar- ten steht, daß, wenn das Verbot dieffeits ergeht, auch die anderen Staaten, namentlich das Königreich Sachsen, zu einer gleichen Maßregel über⸗ gehen werden. Insofern also von der hohen Stände-⸗Versammlung die Ansicht getheilt wird, daß ein Sistiren der Brennereien, was hauptsächlich für jetzt nut die großen betrifft, wesentlich dazu beitra⸗ gen werde, die Mittel, für den gewöhnlichen Lebensbedarf zu sorgen, zu vermehren, wird von Seiten der Staats-Regierung kein Anstand genommen werden, einer solchen Maßregel beizustimmen, wozu, wie ich bereits erwähnt habe, einzelne vorbereitende Einleitungen schon etro sind. . : ö 1 Graf von Gneisen au: Meine Herren ich halte es unter allen Umständen für sehr bedenklich, wenn eine Versamm⸗ lung unter dem Eindruck eines panischen Schreckens berathschagi. Für einen panischen Schrecken halte ich aber die gegenwärtige Auf⸗ regung, und ich habe die zuversichtliche Hoffnung, daß, wenn 66 die Zuͤfuhren aus den Ostsec-Häfen angekommen sein werden, diese Auf⸗ regung auch sich legen wird. Es ist dies ein Kapitel, welches heute schon hinlänglich abgehandelt worden ist, und ich will es nicht weiter ausführen. Ich beschränke mich jetzt auf den vorliegenden Gegen— stand. Wir haben so eben gehört, daß die Maßregel des Verbotes des Branntweinbrennens aus Kartoffeln hauptsächlich auf die großen Brennereien beschränkt werden soll. Nun, meine Herren, eine solche Brennerei ist nicht blos ein technisches Gewerbe, sondern sie hängt auf das innigste mit dem landwirthschaftlichen Betriebe zusam⸗ men. Das Futter für das Vieh in größeren Wirthschaften wird aus schließlich durch Schlempe geliefert, es ist also gar nicht abzusehen, ob überhaupt die Maßregel einen Erfolg haben sollte, indem die mei sten Kartoffeln, die zu der Brennerei jetzt verwendet werden, dann zu dem Viehfutter verwendet werden müssen. Es kommen noch an— dere bedenkliche Umstände in Frage. Wir wissen, daß unsere Kartoffeln leider mehr oder weniger von einer Krankheit heimgesucht worden. Sollen wir in den Fall kommen, während diese Kartoffeln verbrannt oder in Schlempe verwandelt wurden, sie jetzt in den großen Wirthschaften zu verfüttern? Es ist unmöglich, bei den dringenden Arbeiten, welche gerade in der jetzigen Jahreszeit vorliegen, so viel Leute zu stellen, um sie auszusuchen, und wir kön⸗ nen nicht beurtheilen, welchen Einfluß die Krankheit der Kartoffeln auf den Viehstand haben wird. Es ist außerdem eine Menge Kon— trakte von den großen Brennereien eingegangen worden. Ich ver⸗ trete namentlich eine Gegend, wo die Brennereien ein Haupt-Betrieb der Landwirthschaft sind. Gewöhnlich ist Einer Unternehmer einer großen Brennerei und hat auf Jahre hinaus Kontrakte für Lieferun— gen von Kartoffeln gemacht, für welche der Preis nach den Spiritus preisen bestimmt wird. Sollen wohl diese Kontrakte durch das vor— liegende Gesetz aufgehoben werden? Dies ist eine andere Frage. Endlich aber muß ich der geehrten Versammlung vorstellen, daß von großen Brennereien im Allgemeinen und verhältnißmäßig im Staate wenige existiren. Von diesen großen Brennereien haben nur noch wenige auf eine lange Zeit Kartoffeln. Also die Maßregel trifft hauptsächlich die ganz wenigen großen Brennereien, welche noch Vor⸗ räthe haben, die ungefähr für den Mai ausreichen dürften. Es ist also eine Besteuerung dieser wenigen Brennereien zum Nutzen des ganzen Landes. Wenn ich auch nicht verkenne, daß bei dem großen Nothstande ein Jeder das Seinige beitragen muß, so würde 'ich es doch höchst ungerecht finden, diesen Wenigen das Geld, was sie noch verdienen können, aus der Tasche zu ziehen, um es zum allgemeinen Besten anzuwenden. Ich kann mich also unter allen Umständen nur gegen ein solches Verbot erklären, und dies um so mehr, als, wenn man einmal den Weg der Ausnahme-Maßregel betreten hat, es auch möglich ist, daß noch andere Gewerbe im Verlauf der Zeit davon ge= troffen werden können.

Abgeordn. Dittrich: Die hohe Versammlung hat bei Ab— stimmung über die erste Frage ein so reges Interesse für die Ange— legenheit gezeigt, daß ich schon darin einen großen Segen finde, der durch diese einzige Beantwortung entstanden ist. Ich erwarte und bin fest überzeugt, daß dieser Segen sich mehren wird und War besonders bei Beantwortung der gegenwärtigen Frage. Diese Frage scheint mir ganz einfach zu beantworten zu fein. Es handelt sich nämlich darum, ob es besser ist, einen Schaden bestehen zu lassen oder einen Nutzen herbeizuführen. Der Schaden, der entsteht, ist ein doppelter. Wir nehmen durch die Brennereien eine große Masfe von Nahrungsmitteln weg, wir erzeugen aber auch etwas Schäd— liches, den Branntwein. Der Nutzen, den die Brennereien hervor— bringen, ist für die Landwirthschaft unzweifelhaft und unverkennbar. Er ist es 1) in Bezug auf die Düngung und 2) in Bezug auf die Fleisch⸗Consumtion. Diese ist für den Armen nicht nutzbringend, sondern es ist dies nur die Consumtion der Kartoffeln. Ich kann mich also nur für eine Maßregel aussprechen, wodurch wir einen Schaden abwehren und einen Nutzen herbeiführen. Außerdem er— laube ich mir noch Folgendes zu bemerken. Der Herr Landtags— Marschall hat bestimmt, daß die Fragen nach der Folgeordnung, wie sie jetzt gestellt worden sind, von dem Ausschusse behandelt werden sollen. Es sind von einzelnen Mitgliedern Amendements angemel⸗ det worden. Ich erlaube mir, weil ich nicht auf Weiteres eingehen will, auch eins anzumelden, welches dahin geht, daß die hohe Ver sammlung sich mit der Abhülfe der Noth für die unteren Klassen beschäftigen, möge. Ich halte diese Frage deshalb für besonders uöthig, weil diese arbeitende Klasse auch hierin sieht, daß die hohe Versammlung ihr besonderes Interesse darin findet, die Frage: ob Arbeit zu beschaffen sei, zur Beantwortung zu bringen, die ich für die wesentlichste und nothwendigste halte, obwohl sie von dem Aus⸗ schusse nicht angeregt worden ist.

Abgeordn. von Massow: Meine Herren, ich werde mich streng an die vorliegende Frage halten ohne weitere Abschweifung. Es ist meine Absicht, mich für die Majorität zu erklären, welche für das Verbot der Kartoffel Brennerei sich entschieden hat. Zu diesem Zweck will ich versuchen, die Einwendungen, welche die Minorität gemacht hat, von dem praktischen Standpunkte aus zu widerlegen. Die Minorität hat zuerst angeführt, daß in diesem Verbot eine Rechtsverletzung liege. Hierüber will ich mich nicht weiter auslassen. Es ist vielseitig schon erwähnt worden, daß exceptionelle Zustände auch exceptionelle Maßregeln erfordern. Ich glaube also, hierüber hinweggehen zu können, da es, wie ich gesagt habe schon vielseitig erörtert worden. Der zweite Einwand ist der, diese Maßregel komme zu spät. Ich gebe gern zu, daß die Maßregel spät kommt, daß sie mehr genutzt haben würde, viel mehr, wenn sie früher gekommen wäre. Sie kommt aber nicht zu spät. Es ist nicht abzusehen, wie weit die Noth noch führen kann, wie weit die Aernbte hinausgescho⸗ ben wird; denn das hängt von den Witterungs-Umständen ab. Wenn die Noth aber noch einige Wochen kurz vor der Aerndte einen hohen Grad erreicht, so kann dies einen fürchterlichen Zustand, einen sehr bedauernswerihen Zustand in unserem Lande herbeiführen. Wenn daher diese Maßregel nur dazu dient, solche Zustände einige Wochen lang zu lindern, so wird sie immer eine wohlthätige sein und nicht zu spät kommen.

Der dritte Einwand, den wir ,, haben, ist der, daß durch die Brennereien ein großer Theil der kranken, beschabigten Kartoffeln

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verwendet werde. Ich will dies im Allgemeine icht bestreiten, ich will aber nur die praktische Erfahrung hier anfühken, daß wohl der rößere Theil dieser erkrankten Karioffeln schon bereits durch die 1 konsumirt worden ist, und wenn es deren noch giebt, hat man in diesem Augenblicke gegen das Verwesen der Kar⸗ toffeln Mittel in der Hand, und das darauf zu verwendende Tages— lohn macht sich reichlich bezahlt. . . Es ist viertens der Einwand gemacht worden, es würden für die Brennereibesitzer und Gutsbesitzer Verlegenheiten entstehen, denn der Abgang der Brennereien, Schlempe genannt, diene vorzugsweise dazu, Futter zu erhalten, und dieses werde dadurch verhindert und könne große Verlegenheiten herbeiführen. Hierauf erlaube ich mir zu er- wiedern, daß es praktische Erfahrung ist, wie man in einem gewissen Verhältnisse dasselbe Nahrungsmittel aus den Kartoffeln gewinnen kann. Die Theorieen darüber sind sehr verschieden, Einige nehmen das Verhältniß wie 1 zu 3, Andere wie 1 zu 2. Man hat noch nie eine einzige Meinung gehört, daß die Kartoffeln selbst nicht grö⸗ ßeren Nahrungsstoff enthielten, als der Abgang von den Brennereien. Wenn dies zugegeben wird, so wird also das Verbot des Kartoffelbren⸗ nens unbedingt die Folge haben, daß die Nahrung des Viehstandes fort⸗ gesetzt werden kann und dennoch ein Theil dieser Kartoffeln übrig bliebe zur Ernährung der Menschen. Darüber können Zweifel sein, ob ein Drittheild oder zwei Drittheile, daß aber ein Theil übrig bleibt, dar— über habe ich nie Zweifel vernommen. Es giebt einen Uebelstand, der nicht angeregt worden ist, den ich aber selbst anführen will: Es giebt Gegenden im Lande, benen die Communicationsmittel sehr feh⸗ len, die entfernt sind von Chausseen, Wasser Communicationen, ich kenne solche Güter, welche 3 Meilen von Chausseen entfernt liegen. In Gegenden, wo kein Nothstand ist, da mag es sein, daß sie Vor räthe von Kartoffeln haben und nicht die Mittel, diese zu veräußern. Diese Verlegenheiten werden nur Einzelne betreffen. Ich kenne solche Gegenden, und ich befinde mich selbst in einer solchen Gegend, die viele Meilen von Chausseen und Wasser-Communicationen entfernt ist; aber ich glaube, daß es Pflicht ist, daß der Einzelne das Seinige zum Ganzen beitrage und Opfer bringe. Wie gesagt, von diesem praktischen Standpunkte aus glaube ich jedenfalls, daß die Maßregel von großer Wirkung sein wird; es kann nicht fehlen, daß eine be⸗ deutende Masse von Kartoffeln, welche für den Monat Mai und Anfang Juni dem Branntweinbrennen gewidmet werden, größtentheils der Ernährung der Menschen wieder zugewendet werden. Es wird nicht allein auf die Masse einwirken, sondern auch die Preise der Kar toffeln bedeutend herunterdrücken. ö Abgeordn. Grunau: Ich glaube, meine Herren, daß der von der Kommission gemachte Vorschlag sehr schwer auszuführen sein dürfte, nämlich, daß in 3 Monaten das Brennen nicht fortgesetzt werden soll, und zwar aus folgenden Gründen: Zuerst scheint es mir ein gewaltiger Eingriff in fremde Rechte zu sein, wenn man verlangen will, daß die Besitzer von großen Brennereien, die ihre Wirthschaft darauf basirt haben, aus ihren Wirthschafts Verhältnissen herausge rissen werden. Wodurch sollen die Leute Ersatz haben? Es ist eben⸗ falls gesagt worden von einem geehrten Redner, daß die Kartoffeln setzt schon sehr schlecht und zu nichts weiter zu verwerthen sind. Und fürs Dritte erscheint es mir deshalb um so schwieriger, wenn man die Kartoffeln zum Brennen nicht gestatten will, während man das Brennen von Getraide gestattet. Das Getraide brauchen wir nothwendiger, als die Kartoffeln. Im Ganzen werden Sie zugeben, daß die Kartoffeln, wenn die Vegetation vorschreitet, nicht mehr gut zu brauchen sind, kaum fürs Vieh, und der Mensch kann (wenn er muß) auch schlechte Kartoffeln genießen; aber wenn sie heute zu Spi ritus verwendet werden, so gewähren sie den Brennerei-Besitzern einen ge⸗ nügenden Nutzen, während sie dem großen Publikum einen Nutzen gar nicht gewähren und während der Verbrauch von Getraide grö⸗ ßeren Schaden thut. Deshalb würde ich dafür stimmen, daß diese Maßregel nicht eintrete. (Mehrere Stimmen wünschen Abstimmung.) . Abgeordn. Küpfer: In, der Sache selbst trete ich völlig der Ansicht des verehrlichen Mitgliedes von der märkischen Ritterschaft Geheimen Raths von Massowj bei. Ich glaube aber daneben eine etail Bestimmung zu der vorgeschlagenen Verbots-Vestimmung h zu müssen. Die Operation des Brennens begreift von hl em 16 ginn (dem Einmaischen) bis zu ihrer Vollendung . fast acht Tagen. Wie schleunig auch die beachsichtigte . , regel beschloͤssen werden mag, so kann die Kenntniß . ö. au vor dem 1. Mai in die entfernten Theile des . n Es schiee ndaher eine Bestimmung nothwendig, hamit ie . eingeleiteten Brenn-Operationen vollendet woe den könnten. 3 es nicht für nöthig, deshalb ein besonderes nnen ment zn ö gen, da eine desfallsige Erklärung des anwesenden Herrn 6 er⸗ Direktors völlig genügen dürfte. Es hat mir aber nöthig . diesen Punkt hier zur Sprache zu bringen, damit, falls man einzelne Brennereien noch einige Tage nach dem 14. Mai jn Ihictigkeit er blickte, Unruhestifter nicht; dann Veranlassung zu Volks- Aufwiegeleien iehmen könnten. . ö Landtags-Kommissar: Ich glaube, daß die hohe Versamm⸗ lung sich vollständig darüber beruhigen kann, daß, wenn der Antrag auf Einstellung der Brennereien zum 1. Mai durchgehen möchte, . Regierung die zu treffenden Maßregeln zwar so schnell wie möglich eintreten lassen wird, daß aber nicht das Unmögliche von den Bren— in verlangt werde. ; ö. von Werdeck: Ich habe mir erlaubt, Eingangs der Diskussionen aufmerksam zu machen, daß die Sache keines weges vor bereitet zu sein scheint, um einen Beschluß zu fassen. Ich meine, daß die Sache so verwickelt liegt, daß sie wohl reiflicher Erwägung be⸗ darf. Die eine Seite ist der Rechtspunkt. Wir sagen: Noth kennt kein Gebot. Ich erkenne an, daß Noth vorhanden und zu helfen ist; aber ich erkenne nicht an, daß dies mit Verletzung von Rechten geschehen soll. Es ist eine Verschiedenheit der Ansicht, die obwaltet. Es ist in unseren Gesetz= büchern ausdrücklich vorbehalten, daß, wenn Jemand Eigenthum da⸗ hingeben soll, er entschädigt werden muß. Dieser Punkt ist . nicht in Erwägung gezogen worden. Wenn ich daher auch im A 4 gemeinen glaube, daß Maßregeln ergriffen werden können, welche . vorhandenen Kartoffel-Vorräthe der Consumtion frei geben, 6 glauhe ich, daß dieser Punkt vorher gehörig ins Auge gefaßt werden 93 Ich bemerke, daß ich persönlich auf keine Weise dabei , , . ich habe keine Brennerei. Wenn wir darauf. ausgehen n, . digung gewährt werden soll, so müssen wir ,, weiteren Erwägung stellen; es handelt sich um 2! tun 3. . Seiten des Gouvernements ist uns gesagt worden, i. ,,, ergriffen worden sind, dem Uebel zu steuern, wir r und . welche Maßregeln; wir haben wohl inden tin gen h in . . müssen erwarten, welches der Erfolg der eg . . i n glaube ich nicht ob diese ,, ö. sich führen wer= e . ö. 6 Veen, sich darum, der ärmeren en, naher in [ . ö ö h ii te ehr Kiasse die Subsistenz zu sichern. Meint , 6. J daß wir auf Kosten der Zukunft für den Ar ö gen. = ĩ möglich geworden ist, er— Brennereien, durch welche es allein mög ö n. hoben unseren Boden zu der Stufe, die er, in in . nimmt. Der Arme lebt von Kartoffeln nicht allein, sondern auch von Fleisch. Ich würde die Armen bedauern, wenn

sie nicht auch Fleisch, Speck und dergleichen hätten. Ferner ist zu erwägen, von welcher Bedeutung das Branntweinbrennen für die Erhaltung eines guten Viehstandes ist. In Städten lebt der größere Theil der Einwohner von Fleisch. Wenn wir den Viehstand aufhören lassen, so werden die Städte Noth leiden, und wir werden, wie jetzt die Noth in Beziehung auf Kartoffeln, so dann die Noth in Beziehung auf Versorgung mit Fleisch haben. Ich will nicht re— den von positiven Verlusten im Gewerbe, ich mache, aber darauf auf⸗ merksam, daß auf Grund der bestehenden Brennereien Vorschüsse ge⸗ macht sind an Unternehmer, die weiteren Branntwein versagt haben; es besteht ein bedeutender Branntweinhandel nach den Bundes staaten und von den östlichen Provinzen nach dem Rhein. Wenn man Maß⸗ regeln ergreifen will, so muß man sich fragen, welche Einwirkungen diese Maßregeln hervorbringen werden. Ich glaube, daß diese Maß⸗ regel effektlos bleiben wird, wir haben darüber Erfahrungen in an⸗ deren Staaten. Nach einzelnen öffentlichen Blättern hat sich dieselbe in Hessen und Belgien effektlos bewiesen. Ein Hauptpunkt ist, ö will Dispositionen über vorhandene Kartoffelvorräthe.“ Soll 6 Maßregel nutzen, so muß sie so ergriffen werden, daß die Fartoffe u auch in die Hände der armen Leute kommen; es hat sich aber h Zwischenhandel deren bemächtigt. Wir müssen dafür sorgen, keine Ausfuhr stattfindet, aber wir können dem nicht ö, 9 genüber den angränzenden Bundesländern. Wenn wir Lon , . regel gegen Branntweinbrennen Effekt haben wollen, sosmüssen, wir auch darauf sehen, daß die armen Gemeinden in den Besitz, der Vor räthe kommen. Die Sache ist nicht mehr res integra, wäre sie es, so würde ich vorschlagen, daß die Mahlsteuer überwiesen würde, . Vorräthe aufzukaufen, daß die 2 Millionen, welche Se. ,. ö. willigt haben, den einzelnen ,, , n ,, ) stande zu steuern. Indessen, ich will von bestimmten Vorsch hen a gehen. Mein Vorschlag geht dahin, die Sache der Kommission zur Erwägung zu geben. ; . 95 . ir 1: Hocherleuchtete Versammlung. Ich habe eine Stadt zu vertreten, welche sich seit einer Reihe von Jahren . ich bin 35 Jahre Beamter derselben im fortwährenden Zustande der Ruhe, des Friedens und der Ordnung befunden hat, Kaum ö zehn Tage von derselben entfernt, wird mir die a chr! . daß Unruhen, Ueberschreitungen der Ordnung und des C eseßzes ö. t gefunden haben in einer Art und Weise, welche nicht zu . . ist. Nach den Nachrichten, welche ich habe, sind diese Unruhen . zugsweise dadurch hervorgerufen worden, daß zur jeßigen 39 . nicht allein Aufkäufe von Getraide gemacht werden sind, . 1 auch Aufkäufe von Kartoffeln in einzelnen Scheffeln auf dem 54 . verkehr von den Brennereien stattgefunden haben. Ich habe 1 veranlaßt gesehen, ehe hier von Unruhen die ö war, . 33 trag aufzuschreiben und an den Herrn Landtags Marschall , chen. Mein Antrag ging dahin, wo möglich Arbeit zu , zweiter Antrag ging dahin, die Brennereien zu beschrüinken daß Nichts t wi 8 ich in der jetzigen Zeit die Brennereien mehr gebrannt würde. Obgleich in der jetzigen 3. a, . größtentheils eingestellt sind und von meinem Autrage , Erfolg zu erwarten ist, so weiß ich doch, daß in unserer ; ö bedeutende Vorräthe in den Brennereien r nnn, sind, 1 We geglaubt, daß eher für die hungernden Menschen nls ,, . gesorgt werden muß. Die Grundbesitzer, welche Brennereien e 9 und ihre Wirthschaft darauf eingerichtet haben, mit Sclempe . tern, haben bei der vorgerückten Jahreszeit eld , 3. auf die Weide zu treiben und dort zu ernähren. z . zw an . schlag ist also der, das Gewerbe zu beschrünken, Ich ö. K . hinzuzufügen, als daß ich mich nur dafür erklären ö. 6 Brennereien geschlossen werden. Es wird auf diese 2 . 2 FJbeil der or enen Vorräthe in den Verkehr kommen, dem tender Theil der vorhandenen Vorräth ö Menschen zur Nahrung erhalten und die K . ö ö. ohne daß es den Gutsbesitzern zum Nachtheil . ö 9 2. ! bedeutenden Vorräthe zu den besten Preisen derer gen e , ö General-Steuer-Direktor Kühne: Es scheint die Mehrheit der hohen Versammlung sich dahin zu neigen, daß das Brennen verboten werde. In dieser Voraussetzung also, der ich durchaus nichts entge— genzusetzen habe, wollte ich nur aufmerksam machen, daß n . schenswerth sein wird, alsdann das Verbot nicht auf das , von Kartoffeln zu beschränken, sondern auszudehnen auf das Brennen aus Korn und anderen mehligen Substanzen. Wollen Sie das Korn Brennen gestatten, so ist es nur eine Erschwerung der Kontrolle und ein Deckmantel für Defrauden. K Abgeordn. von Bardeleben: Mir scheint es, daß die Anu—

nahme einer solchen Maßregel, die so tief in Privat-Rechte angreift, die Uüieberzeugung voraussetzen muß, daß eine solche Maßregel auch die Folgen herbeiführen werde, welche man erwartet. Mir scheint a. daß, wenn das Brennen von Kartoffeln verboten wird, 6 . von Menschen, welche in Armuth sich befindet, von dieser Maßrege keinen Vortheil haben wird. Die Kartoffeln stehen in einem so ho⸗ hen Preise im Verhältniß zu anderen Lebensmitteln, daß g,, . Klasse jetzt schon außer Stande ist, sich Kartoffeln zu derschaffen und daß die Kartoffeln in diesem Augenblick, nur ein Gegenstan für die Tafeln der Wohlhabenden sind. Wenn jetzt nech das Brennen von Kartoffeln verboten wird, so läßt sich nicht absehen, wie der Preis so bedeutend fallen könnte, daß der Arnie davon Nutzen haben würde. Das ist gar nicht vorauszusetzen. Eben so gut als das Ver⸗ bot der Ausfuhr der Kartoffeln nur den Wohlhabenden zu Gute kommt und nicht der ärmeren Klasse, eben so gut würde das Verbot des Brennens von Kartoffeln nur den Wohlhabenden, von Nutzen sein. Abgesehen davon, wird es ein entschiedener Eingriff in die Privatrechte Einzelner sein, und ich möchte wissen, was Sie agen würden, wenn einzelne Reiche besteuert werden sollten, um dem Ar men zur Hülfe zu kommen. Es ist diese Maßregel nur eine Be⸗ steuerung einzelner Reicher, um der ärmeren Klasse Nutzen zu schaffen; wobei es noch höchst zweifelhaft ist, ob wirklich der ärmeren Klasse Nutzen damit geschafft wird, dem ich ganz entschieden widersprechen muß., Wenn nun auch diese Maßregel angewendet werden sollte, so muß ich mich doch entschieden für das erklären, was der Herr General⸗ Direktor erklärt hat, daß nämlich auch das Brennen aus Korn ver= boten werde, weil dies ein nothwendiges Nahrungsmittel für die Armen ist. . ö. 3 missarins: Ich habe im Eingange dieser Verhandlung erwähnt, daß das Gouvernement geneigt sei, den An⸗ trag auf das Verbot der Ausfuhr, von Kartoffeln und das Verbot des Kartoffelbrennens bei Sr. Majestät dem Könige zu unterstützen, wenn die Versammlung sich dafür entscheiden sollte. Ich muß aber erklãä ren, daß diese Ansicht nur darauf basirt war, daß dieses Verbot der ärmeren Volksklasse vorzugsweise zu Gute lommen sollte. Unge⸗ achtet der eben vernommenen entgegenstehenden Ausführung bin ich noch der zuversichtlichen Ansicht, daß die Maßregel, indem sie dahin zielt, die Masse der Nahrungsmittel für den menschlichen Bedarf u erhalten, den Armen zu Gute kommt, nicht den Reichen. Daß die Reichen noch nicht ohne Hülfsmittel sind, wissen wir, ob aber für die Armen wirklicher Mangel eintreten werde, wissen wir nicht. Gott wolle es abwenden! Jedenfalls wird die Maßregel ergriffen, um den Armen zu helfen, nicht den Reichen. Dies allein ist die Ab⸗ sicht des Gouvernements bei dieser Konzession, die dasselbe nur un⸗

gern macht, weil das Prinzip der Freiheit der Gewerbe und des Verkehrs möglichst aufrecht . werden muß. Daher haben wir

Beilage

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abgewehrt, so lange es möglich war; wenn aber die Noth wirklich Ich habe

da ist, so darf kein Mittel der Abhülfe versäumt werden. as seste Vertrauen, daß auch diejenigen, welche dadurch nachtheil

ettoffen. werden, welche einen Theil ihres gehofften Gewinnes ver lieren, diesen Verlust gern und mit Freuden tragen werden, wenn es

sich darum handelt, der Armuth einen Theil der unentbehrlichen L. bensmittel zu erhalten. Viele Stimmen: Landtags

Abstimmen! Marschall:

Ferrer! S,. ö 5 . F h h 7 rren Ordner, auf die Zettel zu schreiben, wie viei gestanden un wie viel gesessen haben. die Frage zu verlesen. J das Getraide ausgedehnt werden solle. . 32 i sfssar t 3 sᷣ . Landtag S-Kommissarius: Ich glaube, daß nach der klärung des Herrn General-Steuer Direktors es dem Gouverne wäünschenswerth ist, das Verbot auf das Getraide aus zudehnen der Erklärung der technischen Behörden wird es schwierig sein, zu ntorsfestefBo 9 irBe Saber in s 5 h ö 5 ; unterscheiden. Ich würde daher wünschen, daß die Frage sogleich'“ au Beides gerichtet würde. ö R 22 . s 26S f s 6 Laudtags-Marschall: So werde ich die Beides stellen. , / Eine Stimme (vom Platze): Dagegen habe ich

1 6 J ö l 1 doch ein Be denken. Es ist dies eine neue Frage,

Ws ist dies eine . auf welche Niemand vorbere . Senn sie so gestellt ist, trage ich auf Vertagung an. setzt entscheiden sollen, sieht es lun.

Land t 1 9 S8

tet ist. !

l Wenn solle einer Ueberrumpelung ähnlich. . (g36 - Marschall: Ich stelle anheim, ob sich noch Je mand über diese Frage hören laffen wolle. J

jscordn. von Brünneck: Ich möchte erst fragen, ob ich über

ssand 6st 6c ö ĩ s ind sfelbst noch sprechen tann, oder ob ich über das zu sprechen habe? ;

. 2 9) . ö 6

. aàgs-Yarschall: Ich glaubte, der Herr Abgeordnete

. , . prechen, ob das Verbot des Branntweinbrennens das Getraide ausgedehnt werden soll.

Abgeordn. von Brünneck: Das scheint

sein, auf den wir nicht vorbereitet sind.

engt wenige Worte. Wer den 3weck

l mir eben ein Fall zu Daun erlaube ich mir noch —s will ß auch die Mitte wollen, das ist meine Ueberzeugung; aber durch i . ee augegeben sind, wird der Zweck nach meiner nnigsten Ueber eugung , Vie Kartoffeln, die dem Volke zur Nahrung ö n werden sollen, werden die Besitzer, deren Wirthschaftsbe' w basirt ist, nicht zu dem angegebenen Zwecke e „wü, mie werden vielmehr gezwungen sein, bit Kartoffeln dem

22 23 F j f ieh zu geben, und es kömmt nicht ein Scheffel mehr auf den Markt

9 en 2bgeordneten aus Brandenburg muß ich entgegensetzen, daß ein Scheffel Kartoffeln eine volle Schlempe von Kartoffeln nicht . setzt, weil diese einen bedeutenden Schrootzusatz hat. Ich beziehe nich auf die Autorität des Landes- Oekonomie Raths Roppe und Anderer. Während dieser Rede heftiges Murren. Eine Stimme (vom Platze): Ich möchte mir eine kurze Frage erlauben. Es wurde gesagt: wer den Zweck wolle, müsse auch die Mittel wollen. Ich frage aber auch: ob unrechtliche Mittel? Ich halte das Vorgeschlagene für ein unrechtliches Mittel. ; . (Murren. ) Landtags-Marschall: Es fragt sich, ob Jemand über das Amendement, da es gestellt worden ist, sich noch wil hören lassen ; Eine Stim me: Ich trage auf Namens Aufruf an. ; Marschall: Es ist

Ich will noch ein Amendement ellen. Zeichen lebhafter Ungeduld in der Versammlung.) Landtags-Marschall: Es will Jemand vor der Abstim— mang noch ein Amendement stellen. Das muß ich geschehen lassen. Abgeordn. von Werdeck;, Mein Antrag geht einfach dahin daß denjenigen, die durch Schließung der Brenüereien nachweislich Schaden erleiden ich sage absichtlich nicht: einen Vortheil verlie⸗? ren. Eutschädigung gegeben werden soll. Ich wollte dies ganz einfach unter Bezugnahme auf die bestehenden Gesetze thun, wonach eine Entschädigung zu gewähren ist, wenn Jemand genöthigt wird, zum allgemeinen Besten sein Eigenthum zu opfern. . ; ( Eine Stimme: Gesetzlich besteht es, daß, wer einen An— spruch machen will, ihn zu machen hat. —Abgeordn. Mevissen: Der Ausschuß hat ebenfalls diese Frage erörtert, aber er hat nicht geglaubt, sie hier bevorworten zu lönnen. Die Gesetze sind da, um Jedem sein Recht zu gewähren. Glaubt also Jemand ein Recht zu haben, so hat er dasselbe geltend zu machen. Ich mache Sie am Schlusse noch auf etwas aufmerksam. Während die Augen des ganzen Landes auf Sie gerichtet sind, weiß man, daß viele Mitglieder bei dieser Frage interessirt sind, und ich möchte bitten, zu erwägen, welchen moralischen Einfluß es auf das Land machen würde, wenn man erführe, daß Sie die Einstellung der Branntweinbrennerei abgelehnt hätten. , Landtags-Kommissar: Ich wollte nur erwiedern, daß, wenn die hohe Versammlung belieben sollte, den Antrag zu stellen, daß ie Branntweibrennereien unter der Bedingung eingestellt werden sollen daß das Gouvernement sämmtliche Branntweinbrennereien entschüdi⸗ gen müßte, ich dann den Erfolg nicht verbürgen könnte. Abgeordn. von Bardeleben: Ich bitte nur, mir Gehör zu schenken, um nur einige Worte zu sagen. Der Herr Minister des Innern hat mir auf die Bemerkungen geantwortet, die ich gemacht habe. Ich glaube, in den Bemerkungen, die ich gemacht haͤbe ist nicht ausgesprochen, daß die Regierung die Absicht gehabt habe durch diese Maßregel nur den Wohlhahenden Nutzen zu derschaffen. Ich habe damit nur ausdrücken wollen, daß diese Maßregel ihren weck verfehlen, würde, und ich weiß also in der That nicht, wie ich diese Gegenerklärung auf meine Bemerkung veranlaßt habe. Uebri geus muß ich bemerken, daß ich nicht Brennereibesitzer bin und also nicht aus Interesse gesprochen habe. z Abgeordu. von Auerswald: daß in das Protokoll käme, da 596 . 8 . f * aus der Mißcin, Provinz, als ob eine große Anzahl der Versammlung. ar ,,,, . bestehe, nicht begründet sei; denn 6. Hern 1 Aeußerungen können nur aufregen und einen Landtags-Mars Die Ber sen, und es en,, n, . n nn , um! des willen be 9 hum das Amendement, und nur bern noch das Wort gegeben.

Es wäre sehr zu wünschen, ß, die Aeußerung des Abgeordneten

Le- Secretair die Frage vorzulesen. 6 Soll Se. Majestät der König gebeten werden , ö . ein Verbot des Branntweinbrennens aus Kartoffeln und Getraid⸗ fa n,, der Ruf nach Ab vom 1. Mai bis 15. Augnst d. J. zu erlassen? stin nung unterstützt wird? (Fast allgemein.) Ich muß wiederum bit— Landtags-⸗Marschall: ten, durch Aufstehen und Sitzenbleiben zu stimmen, und bitte die z; sc U

Der Herr Secretair wird die Güte haben,

bes Rensen, ärielen. Ach werde die Frage zuerst auf das Verbot s Branntweinbrennens aus Kartoffeln stellen und dann, ob es auf

Frage sogleich auf

o89 Erste Beilage zur Allgemeinen

dement abgestimmt werden, und dann erst kann die J ; ob die Versammlung auf eine Entschädigung antragen wolle. ig Landtags⸗Marschall:

auch auf das Getraide ausgedehnt werden soll. Secretair:

2

Bejahung der Frage sind, bitte ich auzustehen. d (Wird mit überwiegender Majorität angenommen). Landtag s-Marschall:

erlassen werden solle, als gegen Entschädigung. Unterstützung?

(Wird nicht unterstützt.)

Abgeordn. von Grävenitz:. Da mir das Wort versagt nrdeo . 63 8 ‚. 3 syr g 91 s. 44 , 4 wurde, gegen den Antrag zu sprechen, so sehe ich mich genöthigt, Icetzt in Folge der, Bestimmung kes Gesetzes vom 3. Februar 1847 Auf Sonderung in Theile anzutragen. sprechen.)

1 12 B 7 61 5

Landta gs-Marschall: Hierauf habe ich zu antworten, denn das Neglement habe ich zu verwalten. Abgeordn. von Gräv enitz: Das Reglement nicht. Nach s. 17

heißt es:

(Mehrere Stimmen wider

ö „Bei Fragen, über welche sich eine Meinungsverschiedenheit nicht gegutzert hat, ist keine Abstimmung erforderlich. Auch bedarf es nicht sogleich der Abstimmung, wenn sich bei der Diskussion ein Ueberge wicht. sür eine der verschiedenen Meinungen kundgegeben hat. Dem Marschall steht in solchem Falle frei, der Versammlung zu erklären, daß er diese Meinung für die der Mehrheit annehmen werde, sofern

icht 24 9M, oder IBorsnrs s f §rf ĩ s. ? nicht 24 Mitglieder widersprechen sollten. Erfolgt ein solcher Wider⸗

spruch, so muß abgestimmt werden.

R 8 R ssin * * 5. 92 ** . 3 VUie Fassung der an den Vereinigten Landtag gelangenden Ge—

etz oder Verordnungs- Entwürfe bleibt von der Berathung und Ab— stimmung desselben ausgeschlossen.“ .

Ich ersuche den Herrn Landtags Maischall, die Frage zu stellen ob von den Abgeordneten der Ritterschaft nicht Zweidrittel sür Son derung in Theile stimmen. ö

Eine Stimm e: Es könnte höchstens vom Stande der Brannt— weinbrenner die Rede sein.

Landta gs-Kommissar: Ich glaube, daß nach dem angezo genen Gesetze hier eine Sonderung in Theile nicht stattsinden kann weil die Ritterschaft sich mit den Branntweinbrennerei Besitzern nicht identifiziren wird, also kein Standes“ Interesse verletzt st. nicht der Fall, so ist auch keine itio in artes zulässig.

Landtags Marschall: Ich stimme dem einerseits vollkom— men bei, anderentheils liegt es aber in der Beurtheilung eines Stan— bes Illein, ob er seine Standes- Interessen verletzt findet oder nicht, Und ich glaube keinen Anstand nehmen zu dürfen, zu fragen: ob die Ritterschaft sich anschließe? (statt aller Zustimmung Zeichen der Miß— billigung.) ö 36 Abgeordn. v on Auerswald: Ich glaube, überzeugt sein zu dürfen, im Namen vieler hier Anwesenden der Ritterschaft zu sprechen wenn, ich die dringende Bitte an den Herrn Antragsteller richt er seinen Antrag zurücknimmt. lung.)

. Ter Tandtags-Marschalt Dee ,,, c. ü... ö fragen, welche die Abtheilung bevorwortet hatte. Wir werden die⸗ jenigen Anträge noch durchgehen müssen, die von den Herren An tragstellern gemacht, aber von der Abtheilung nicht bevorwortet wor— den sind. Der nächste Antrag, auf welchen wir treffen, ist das Ver— bot des Aufkaufs von Kartoffeln, und es fragt sich, ob das Amende— ment in der Versammlung Unterstützung finde?“

Abgeordn. Möwe s: Ich konime auf meine frühere Erklärung zurück, daß gesetzliche Bestimmungen vorhanden sind, die das Auf kaufen von Lebensmitteln in theuren Zeiten verbieten. Es ist also bieser Antrag durch die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen ei— ledigt. ;

Abgeordn. von Saucken: Dieser Antrag scheint nur nützlich, wenn wir voraussetzen müßten, daß die ersten Anträge die Geneh migung nicht fänden. Rach der Erklärung, des Herrn Landtags Dommissars können wir aber hoffen, daß sie die Genehmigung finden. Demnach können wir kurz darüber abstimmen und uns dafür aus⸗ brechen, daß ein Aufkauf von Kartoffeln als Branntweinbrennerei— Material nicht gestattet werden foll.

45 L

ö Ist dies

. 836 daß

ECebhafter Beifall in der Versamm

Landtags -Kommissar: Ein Einkauf von Kartoffeln oder don Getræide für die Branntweinbrennereien wird für das Inland nicht mehr stattsinden können, wenn die Branntweinbrennereien ge schlossen werden. Ausgeführt dürfen nach dem Beschlusse, welcher die Billigung der hohen Versanmlung erlangt hat, die Kartoffeln nicht werden; es könnte sich also nur von den Brennereien der un— mittelbar benachbarten Vercinsländer handeln. Wir haben bereits zon dem Herrn Finanz- Minister gehört, daß das Königreich Sachsen sich bereit erklärt hat, sie auch zu schließen. In dem Thüringer Ver⸗ ein, mit welchem wir gemeinschaftlich die Branntweinstenenr haben wird wahrscheinlich derseibe Fall eintreten. Kurhessen hat die Bren nereien längst geschlossen, und so glaube ich, daß jeder Einwand in dieser Beziehung fällt. Was den Paragraph des Landrechts betrifft welcher besagt, daß in Fällen der Noth die Besitzer von größeren Vorräthen gezwungen werden können, ihre Vorräthe zu freiem Ver⸗ kauf zu stellen, so ist dies ein Gesetz, welches jede Regierung im Falle der Noth anwenden kann. Die andere Bestimmung des Landrechts besagt daß in solchen Fällen Niemand mehr als das Doppelte seines Bedarfes halten darf und das Uebrige konfiszirt werden kann. Das halte ich für eine Maßregel, die so außerordentlich in das Privat ELigenthum eingreift, daß ich mich bis setzt nicht habe entschließen können, sie vorzuschlagen. Es würden daraus übermäßige Verationen hervorgehen. ö. 8 Eine Stimme: Ich habe den Antrag in der Mitte unserer Versammlung dahin verstanden, daß, wenn es dem Gouvernement nicht gefallen sollte, die Branniweinbrennereien zu schließen, nur auf diesen Fall künftighin der Aufkauf von Getraide und Kartoffeln be⸗ hufs der Brennereien verboten würde, und für den Fall schließe ich mich dem Antrage an. . Eine Stimme: Ich glaube, daß ein Zweifel darüber ist, ob die drei Vorschläge auf künftige Jahre oder auf das gegenwaltige Jahr sich beziehen. Ich beziehe sie auf das gegenwärtige. .

Landtags⸗-Marschall: Es scheint, daß überhaupt nur von dem jetzigen Nothstande die Rede gewesen ist, nicht von Maßregeln für künftige Zeiten.

Eine Stimme: Es steht hier ausdrücklich da: „in Zeiten

Eine Stimme (vom Platz ): Es muß erst über das Amen—

Preußischen Zeitung.

iede davon sein,

̃ Es handelt sich nicht von diesem Amendement, sondern davon, ob das Verbot des Branntweinbrennens

Ich bitte den Herrn

Diejenigen Herren, welche für die

; a ; Es ist noch ein Unter-Amendement gestellt worden, welches dahin geht, daß dieses Verbot nicht anders

Findet dieser Antrag

Sonnabend den 1sen Mai

i

an die Gegenwart gedacht hat, sondern daß man ein Gesetz beab sichtigt, welches für künftige Zeiten den Aufkauf verbietet. Ich . darauf aufmerksam machen und warnen. Ter gegenwärtige . stand kann eine solche Maßregel rechtfertigen, aber ein Gesetz . zu beantragen, was für künftige Zeiten Vorsorge trifft, ist keineswe⸗ ges zu rechtfertigen. 3

Referent: Von dieser Ansicht ist auch die Abtheilung ausge⸗ gangen, und sie hat deshalb geglaubt, den Antrag zurücweisen zu müssen. Es geht auch aus dem weiteren Verfolg der Auseinanden⸗ setzung im Berichte hervor, was es für Nachtheile bringen würde wenn jedes Jahr die Brennereien in Gefahr wären, geschlossen zu werden oder den Aufkauf von Kartoffeln verboten zu erhalten. 36

Abgeordn. Dittrich: In der Voraussetzung habe ich um das Wort gebeten. .

Eine Stimme: Ich habe den Antrag selbst gestellt, befinde mich aber leider zu krank, um ihn jetzt rechtfertigen zu können. Ich würde mir also erlauben, vielleicht in ciner fünftigen Konferenz dar? auf zurückzukommen. t

Landtags ⸗Marschall: Ende bringen.

Die vorige Stimme: Ich habe leider heute keine Stimme. FJinanz⸗Minister: Was den Verschlag unter 3. anlangt, eine Anordnung darüber zu treffen, welche Beschränkungen man ein treten lassen wolle, wenn künftig ein Nothstand erscheinen würde, so kann einer solchen Anordnung von Seiten der Staats Regierung nicht beigetreten werden. Wenn die Zeit und der Fall einer Noth da und es dann erforderlich ist, exceptionelle Maßregeln eintreten zu lassen, so muß man die Unistände, welche vorliegen, speziell ins Auge fassen und mit Rücksicht auf diese speziellen Umstände dann erwägen, was zu thun ist. Im voraus etwas zu bestimmen, was für den Nothfall zu thun sei, würde etwas sein, was seinen Zweck gänzlich verfehlen würde. Deshalb können nur Maßregeln mit Rücksicht auf den bestehenden Nothstand ins Auge gefaßt und getroffen werden,

niüssen heute die Sache zu

nicht aber auch solche für die Zukunft. Wir wollen auch hoffen, daß die Zeit nicht so bald wieder vorkommen wird, wo man derartige Maßregeln zu treffen genöthigt ist. .

Abg. Graf von Schwerin: Ich habe mir nur in Beziehung auß, diese Frage eine Bemerkung in forineller Beziehung erlauben wollen. Wir stehen am Punkt 3., wo die Petition von Seiten der Abtheilung zurückgewiesen wird, und ich glaube, wir würden wohl zunächst darauf zu antworten haben, ob sie wieder aufgenommen wer— den soll. Würde dieser Antrag von 24 Mitgliedern unterstützt, so würde er zur Diskussion kommen, in diesem Augenblicke aber steht er zur Disfussion nicht. Ich würde mich außerdem entschieden dagegen aussprechen, wenn er zur Diskussion käme. 33 Landtags-Marschall: Ich bin gern bereit, stellen. as Ver e ufes von Kar—

brennen zu er—⸗

ü benrtheilt und hier zur Berathung gestellt worden. Abtheilung hat sich dagegen aus gesprochen. Es fragt sich, ob er in der Versammlung Anklang fin det. Sollten sich 24 Stimmen dafür erklären, so würde er zur Dis kussion kommen. Ich bitte diejenigen, welche den au szustehen. (Wird nicht unterstützt.) Fandtags-⸗Marschall: Ein fernerer Antrag, der in dersel⸗ F WUQNeise ö. J , . 9 nn,, ö ö. bel feisßz gefiachtz oeh cer gib n, ö Consumtibilien, welche das Doppelte der Consumtion bis zur Aerndte übersteigen, zu Markte zu bringen seien oder konsiszirt werden sol⸗ len. Ich frage ebenfalls:

Ob dieser Antrag Unterstützung findet? (Wird nicht unterstützt.) Landtags⸗Marschall: Ein Antrag geht dahin, eine Ver minderung der Abgaben von Reis, Fleisch und Butter zu erbitten.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird nicht unterstützt.) Landtags-Marschall: Ein Antrag geht Verabreichung von Kochsaltz eintreten zu lassen. Finanz ⸗Minister: Ich wollte bemerken, daß den Ober Prä⸗ sidenten in allen Provinzen bereits größere Quanta von Salz zur Disposition gestellt worden sind, um damit bedürftige Gemeinden zu unterstützen, und daß sie angewiesen worden sind, sich die Verpflegung der Dürftigen angelegen sein zu lassen. Das Quantum ist ziemlich bedeutend, und noch vor wenigen Tagen ist dem Ober-Präsidenten von Preußen ein Quantum von 200 Tonnen und dem Ober⸗Präsidenten von Posen eines von 100 Tonnen überwiesen worden, und damit wird fortgefahren werden, wie es bisher geschehen ist. Im Uebrigen kann ich natürlich dem Antrage der Abtheilung nur beistimmen, daß dem Vorschlage keine weitere Folge gegeben werde. Landtags-Marschall: Ich frage also auch hier:

Ob der Antrag von der hohen Versammluüng unterstützt

wird? . Eine Stimme: Darf ich mir eine Frage erlauben? Landtags⸗-Marschall: Wenn der Antrag nicht die Unter stützung von 24 Mitgliedern findet, so darf ich kesnem Abgeordneten darüber das Wort geben. z Der Antrag wird nicht unterstützt.) Eine Stimme: Es ist die Maßregel, daß 800 bis 9g, 000 Thaler in der letzten Klassensteuer Stuse erlassen werden, und es wäre wohl wünschenswerth gewesen, daß man sie vorher erlassen hätte. Das wäre das, was ich zu bemerken hätte. Landtags ⸗Marschall: Ein Antrag geht dahin, die Klassen⸗ Steuer bis Ende Juli zu erlassen. ö Findet dieser Antrag Unterstützung?

(Wird nicht unterstützt.)

Landtags-Marschall: Endlich sst angetragen worden auf Beschränkung des Aufkaufs von Lebensmittesn anf Wöchenmärkten. Ich frage:

Ob dieser Antrag Unterstützung findet?. Landtags-Kommissarius: Ich habe in dieser Beziehung zu bemerken, daß mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Vothstand burch eine in diesen Tagen erlassene Allerhöchste Kabinets Ordre be⸗ stimmt worden ist, daß die Kommunal Behörden auch da, wo eine solche Observanz bis jetzt nicht bestanden hat, in der gewünschten Art einschreiten können, daß also der Antrag bereits erledigt ist.

(Von mehreren Seiten: Sehr schön!) Abgeordn. Gier: Blos für den Nothstand? Landtags-Kommissarius: Bis zu dem 1. Oftober dieses Jahres. . . Abgeordn. Gier: Also eine vorübergehende Maßregel? Landtags-Kommissarius: Eine vorübergehende Maßregel.

Antrag siuror et * * 1trng unterstützen,

dahin, die freie

dringender Gefahr.“ Es ist dies ein Beweis, daß man nicht blos

Landtag s-Marschall: Meine Herren, der Referent ist be⸗